DE4322963C2 - Verfahren sowie Vorrichtung zur Kontrolle von Werkstücken - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Kontrolle von
Werkstücken, insbesondere von Doppelblechen bei, einer
Blechzuführeinrichtung einer Presse sowie einer Vorrichtung
zur Durchführung des Verfahrens nach dem Oberbegriff der
Ansprüche 1 bzw. 6.
Bei blechverarbeitenden Maschinen und insbesondere bei Pressen
werden die Bleche von einem Blechstapel beispielsweise mittels
eines Feeders mit Saugeinrichtungen, auch Saugspinne genannt,
von einem Blechplatinenstapel abgehoben und der
Bearbeitungsmaschine zugeführt. Dabei muß sichergestellt
werden, daß der Bearbeitungsmaschine stets nur ein einzelnes
Blech und nicht mehrere übereinanderliegende Bleche,
sogenannte "Doppelbleche" zugeführt werden. Das Einlegen eines
Doppelbleches in eine Werkzeugmaschine und insbesondere in
eine Presse kann zur Zerstörung des Werkzeugs führen. Die
Aufnahme von Doppelblechen kann verschiedene Ursachen haben.
Insbesondere können diese durch Adhäsionskräfte durch Öl o.
dgl. zwischen den ebenen Blechen entstehen.
Zur Erkennung solcher Doppelbleche werden vornehmlich
elektronische Meßsysteme eingesetzt, welche z. B. eine
Veränderung des magnetischen Feldes messen. Weitere
Meßverfahren beruhen auf optischer oder mechanischer
Meßtechnik. Beispielsweise ist aus der DE 92 10 560 U1 ein
Gerät zur Doppelblechkontrolle für Zuführeinrichtungen an
Pressen bekannt geworden, welches einen Meßkopf mit einer U-
förmigen Gabel aufweist, zwischen welcher das vom
Platinenstapel abgehobene Blech eingeführt und die Dicke des
Bleches erfaßt wird. Ist ein Doppelblech vorhanden, so läßt
der auf eine Blechstärke eingestellte Spalt ein Einschieben
des zu messenden Bleches nicht mehr zu, so daß ein
Fehlersignal gemeldet wird.
Alle zuvor beschriebenen bekannten Systeme sind nur unter
bestimmten Verhältnissen einsetzbar und erfordern einen hohen
Aufwand zur Einstellung auf die besonderen Verhältnisse des
Einzelfalls. Insbesondere muß das zu messende Blech jeweils
isoliert der Meßeinrichtung zugeführt werden, was zu einer
Unterbrechung des Produktionsflußes führen kann. Schließlich
sind mechanische Systeme einem Verschleiß unterlegen.
Aus der Literaturstelle "Load monitor system helps build jet
wing. In: Canandian Controls & Instrumentation, Februar 1971,
S. 20-21" ist ein Verfahren zur Kontrolle von Werkstücken
bekannt geworden, bei welchem das einem Stapel entnommene
Werkzeugstück einer Meßvorrichtung zur Bestimmung des
Teilegewichts zuführbar ist.
Weiterhin ist aus der Druckschrift DD 143 960 eine
automatische Waage bekanntgeworden, wie sie insbesondere bei
Transport-, Umschlag- und Lagerprozessen Verwendung findet,
bei der eine Gewichtsbestimmung eines Werkstücks während des
Transports des Werkstücks erfolgt, wobei ein Rechner die
Geschwindigkeitsänderung des Transportsystems einschließlich
des Werkstücks ermittelt und das tatsächliche Gewicht des
Werkstücks unter Berücksichtigung einer evtl. vorhandenen
Beschleunigungskraft erfaßt und auswertet.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein sicheres
Verfahrens zur Kontrolle von Doppelblechen sowie zur Erkennung
von fehlerhaften Teilen vorzuschlagen, welches auch
wirtschaftlich einsetzbar ist und insbesondere keine
Verzögerung im Prozeßablauf bei der Bestückung und beim
Betrieb derartiger Pressen mit sich bringt. Dabei soll das
Verfahren auch Material unabhängig einsetzbar sein, wobei
gleichermaßen eine entsprechende Vorrichtung vorgeschlagen
wird.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die
Verfahrensmerkmale des Anspruchs 1 sowie die
Vorrichtungsmerkmale des Anspruchs 7 gelöst.
Der Erfindung liegt der Kerngedanke zugrunde, daß ein
Meßverfahren bzw. ein Meßsystem zu schaffen ist, welches in
den Arbeitsprozeß voll integriert werden kann. Dies bedeutet,
daß der Meßvorgang während des Transportvorganges des
aufgenommenen Blechteiles erfolgen kann, ohne daß störende
Stillstandzeiten zur Durchführung des Kontrollvorganges
erforderlich wären. Demzufolge bedient sich das
erfindungsgemäße Verfahren einer Gewichtsmessung des jeweils
transportierten Bleches unter Kompensation der hierbei
eventuell störenden Einflüsse. Diese störenden Einflüsse
können zum einen sich negativ auswirkende
Beschleunigungskräfte sein, die im Meßergebnis zu
berücksichtigen sind. Weiterhin können Meßwertverfälschungen
durch auftretende Querkräfte und/oder Torsionskräfte
entstehen, die ebenfalls zu eliminieren sind. Durch das
Eliminieren derartiger, das korrekte Meßergebnis
verfälschender Meßgrößen kann das tatsächliche Gewicht eines
aufgenommenen Bleches während des Transportvorganges
ermittelt werden. In einem nachfolgenden
Istwert/Sollwertvergleich mit entsprechender Toleranzvorgabe
wird das tatsächliche Gewicht mit einem vorgegebenen
Sollgewicht verglichen und eine entsprechende Auswahl von
richtigen, d. h. einfachen oder schlechten, d. h. Doppelblechen
getroffen. Ergänzend hierzu können noch Bleche mit
Untergewicht, Übergewicht oder eine fehlende Blechbestückung
an der Saugspinne erkannt werden.
In besonderer Ausgestaltung der Erfindung ist es demzufolge
vorgesehen, daß die Wägezelle oder Kraftmeßeinrichtung derart
ausgestaltet ist, daß eine querkraft- und torsionsfreie
Messung erfolgen kann, um hierdurch bedingte Meßfehler
auszuschließen. Erst hierdurch wird eine nur vertikal
wirkende Meßkraft erzeugt, die unter Berücksichtigung von
entgegenwirkenden Beschleunigungskräften zu einer
tatsächlichen Gewichtskraft führt, welche in einem
Auswertprogramm in einem Istwert/Sollwertvergleich
ausgewertet wird. Liegt die gemessene Gewichtskraft
einschließlich einer vorgegebenen Toleranz oberhalb eines
eingegebenen Normalgewichts, so wird hieraus auf ein
Doppelblech geschlossen. Ist die gemessene Gewichtskraft
kleiner oder gleich einem vorgegebenen Normalgewicht so wird
hierdurch ein Gutteil oder gegebenenfalls ein fehlendes Teil
erkannt.
Durch die Anordnung mehrerer Wägezellen an einer
entsprechenden Wägeeinrichtung kann über die gemessenen
Einzelkräfte eine Schwerpunktslage und das Gewicht der
anhängenden Teile bestimmt werden. Über die erkannte
Schwerpunktslage können auch Falschteile bzw. falsch
positionierte Teile ermittelt werden.
Das erfindungsgemäße Kontrollverfahren einer entsprechenden
Wägeeinrichtung kann demnach sowohl im statischen Zustand als
auch insbesondere im Zustand der Bewegung des Bleches
ermittelt werden. Dabei wird während des Transportvorganges
das entsprechende Gewicht ermittelt, wobei im letzteren Fall
die vertikalen Beschleunigungsmeßwerte und die damit
auftretenden positiven und/oder negativen
Beschleunigungskräfte zu berücksichtigen sind. Hiermit kann
auch sichergestellt werden, ob ein Blech eventuell von der
Saugspinne abgefallen ist.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung zur
Kontrolle von Doppelblechen zur Durchführung des Verfahrens
ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden
Beschreibung näher erläutert.
Es zeigen
Fig. 1 eine schematische Darstellung einer
Meßvorrichtung mit durchzuführenden
Meßverfahren und
Fig. 2 eine Wägeeinrichtung zur Durchführung des
Meßverfahrens.
In der Fig. 1 ist eine Meßvorrichtung 1 zur Durchführung des
erfindungsgemäßen Verfahrens zur Kontrolle von Doppelblechen
sowie eine Ablaufsteuerung 2 zur Auswertung der Meßwerte
dargestellt. Die Meßvorrichtung 1 besteht aus einer
Wägeeinrichtung 3 die 1 bis n Wägezellen umfassen kann. Im
Ausführungsbeispiel sind drei Wägezellen 4 bis 6 vorgesehen,
die in Fig. 2 dargestellt und hierzu näher erläutert werden.
Die Wägeeinrichtung 3 ist über eine untere Adapterplatte 7 mit
einer Saugspinne 8 verbunden, die als Aufnahmeelement für ein
aufzunehmendes Werkstück (Blech) 9 dient. Das Blech 9 ist
darauf zu kontrollieren, ob es sich hierbei um ein
ordnungsgemäß aufgenommenes Einzelblech oder ein fehlerhaft
aufgenommenes Doppelblech handelt. Die Kontrolle umfaßt auch
falsche Bleche wie zuvor beschrieben. Oberhalb der
Wägeeinrichtung 3 ist eine obere Adapterplatte 10 angeordnet,
die zur Befestigung der Platinenabhebeeinrichtung 11 dient.
Dies kann eine übliche, nicht näher dargestellte
Federeinrichtung sein.
Ein Wegmeßaufnehmer 12 erfaßt den zurückgelegten Weg s bei der
aufwärtsgerichteten Transportbewegung der
Platinenabhebeeinrichtung 11. Dieser Meßwert wird als
Wegsignal s und als Zeitsignal t einem Rechner 13 über eine
erste Meßwertleitung 14 zugeführt. Die Wägeeinrichtung 3 ist
als Kraftmeßeinrichtung ausgebildet und liefert demzufolge
über eine weitere Meßwertleitung 15 einer Meßeinrichtung 16
ein Meßsignal 17, welches als ungeglättetes, d. h. mit
Schwingungen behaftetes Signal auftritt. In einem
nachgeschalteten Meßwertfilter 18 wird das Meßsignal 17 als
Mittelwert geglättet (Meßsignal 19) und über die Meßleitung 20
dem Rechner 13 als gemessene und gemittelte Kraft F zugeführt.
Diese Kraft F kann von der tatsächlichen Gewichtskraft G des
Bleches 9 noch abweichen.
Der Rechner 13 ermittelt deshalb aus den gemessenen Werten
eine gleichförmige (v) oder eine sich ändernde
Geschwindigkeit () d. h. einer damit gegebenenfalls
verbundenen Beschleunigung der Platinenabhebeeinrichtung.
Sofern während des Meßvorgangs eine beschleunigende Bewegung
überlagert ist, muß die hieraus resultierende
Beschleunigungskraft zur Bestimmung des tatsächlichen
Gewichtes G eliminiert werden. Dies erfolgt über die übliche
Gleichung aus Kraft = Masse × Beschleunigung. Durch diese
Maßnahme kann das tatsächlich ermittelte Gewicht G des
Bleches 9 auch während des Bewegungsvorganges der
Platinenabhebeeinrichtung ermittelt werden, wobei dies
unabhängig davon ist, ob diese Bewegung gleichförmig oder
beschleunigend bzw. verzögert ausgeführt ist, da dies der
Rechner 13 aufgrund der Eingangssignale und deren
Verarbeitung berücksichtigt.
Dem Rechner 13 ist eine Ablaufsteuerung 2 nachgeschaltet, die
in Fig. 1 als Flußdiagramm schematisch dargestellt ist.
Im Flußdiagramm wird das vom Rechner 13 ermittelte und
gelieferte tatsächliche Gewicht G (Istwert) des Bleches 9 in
einem Meßwertvergleicher 21 untersucht. Dabei erfolgt ein
Vergleich des Istgewichtes GI mit einem vorgegebenen
Normalgewicht GN, wobei das Normalgewicht dem üblichen
Sollwert des Blechgewichtes entspricht. Hierbei wird ein
Toleranzfaktor m eingeführt, der z. B. 0 < m ≦ 0,3 gewählt
werden kann, d. h. eine Überschreitung des Sollgewichtes um
den Faktor 0,3 soll als Toleranzgrenze noch akzeptiert
werden. Ist demnach das Istgewicht GI größer als das einfache
bis 1,3fache des Normalgewichtes GN, so wird im Rechner über
die Rechnerauswertung 22 ein Doppelteil bzw. Doppelblech 23
erkannt. Dieses Teil wird dann nicht in die Arbeitsmaschine,
d. h. in die Presse gelegt. In diesem Zweig gilt demnach die
Formel GI < (1 + m) × GN.
Alternativ hierzu zeigt das Flußdiagramm 2 eine
Meßwertauswertung mit einem Gewichts-Istwert GI ≦ (1 + m) × GN,
d. h das ermittelte Istgewicht ist kleiner oder
gleich dem festgelegten oder vorgegebenen Normalgewicht GN
zuzüglich des Toleranzfaktors m ist in der oben beispielhaft
angegebenen Größe 0 < m ≦ 0,3. Dies geschieht in der
Rechnerauswertung in dem Zweig 24 zum Meßwertvergleicher 25.
Im Meßwertvergleicher 25 wird darüber hinaus festgestellt, ob
das gemessene Istgewicht GI des Bleches 9 eine Unterdicke
aufweist oder gegebenenfalls überhaupt kein Blech an der
Saugspinne 8 vorhanden ist. Dies geschieht dadurch, daß der
gemessene Gewichts-Istwert GI verglichen wird mit einem
Normalgewicht GN, wobei der Toleranzfaktor m in Abzug gebracht
wird. Ist nämlich das ermittelte Istgewicht des Bleches
kleiner oder gleich des Normalgewichtes GN abzüglich eines
vorgegebenen Toleranzwertes, der beispielsweise < 0 und < 0,3
des Normalgewichtes betragen kann, so wird je nach
eingestelltem Toleranzfaktor eine Unterdicke des aufgenommenen
Bleches erkannt und dies über den Meßzweig 26 ermittelt. Als
Meßwertergebnis 27 ist eine Unterdicke oder gar kein Blech
angegeben. Der Rechenvorgang hierzu lautet entsprechend
G1 ≦ (1 - m) × GN.
Wird diese Toleranzabweichung nicht ermittelt, so wird über
den Meßzweig 28 mittels des Meßwertvergleichers 25 als
Ergebnis festgestellt, daß das gemessene Blechteil G1 als
Sollwert und damit als Gutteil erkannt wird. Dies wird in der
Anzeige und mit dem Meßwertergebnis 29 ausgewertet. Die
Ergebnisse 23, 27, 29 können optische Darstellungen sowie
Meßwertauswerter darstellen.
In der Fig. 2 ist die Meßvorrichtung 1 nach Fig. 1 in ihrer
mechanischen Ausbildung näher dargestellt. Gleiche Teile sind
mit gleichen Bezugszeichen gekennzeichnet.
Die Meßvorrichtung 1 weist zwischen den beiden Adapterplatten
7, 10 drei Wägezellen bis 6 auf, die symmetrisch um die
Symmetriemittelachse 30 angeordnet sein können.
Selbstverständlich kann auch eine asymmetrische Anordnung der
Wägezellen 4 bis 6 um die Symmetrieachse 30 gewählt werden,
was bei der Auswertung der Meßergebnisse zu berücksichtigen
ist.
Die Wägezelle 4 ist im Schnitt dargestellt, während die beiden
anderen Wägezellen 5, 6 nur schematisch angedeutet sind. Die
Symmetriemittelachse 31 der Wägezelle 4 fällt in ihrer
Projektion mit der Symmetriemittelachse 30 der Wägeeinrichtung
3 bzw. der Meßvorrichtung 1 zusammen.
Die drei Wägezellen 4 bis 6 werden anhand der Wägezelle 4
näher erläutert. Die Wägezelle 4 wird querkraft- und
torsionsfrei zwischen den beiden Adapterplatten 7 und 10 der
Platinenabhebeeinrichtung 11 und der Saugspinne 8 eingebunden.
Dabei erfolgt die querkraftfreie und torsionsfreie Anbindung
über eine Gelenkstange (Verbindungsanker) 32, welches nur
vertikale, jedoch keine Quer- oder Torsionskräfte übertragen
kann. Die Gelenkstange 32 ist demzufolge in ihrem unteren
Bereich in einem Gelenk 33 an die untere Adapterplatte 7 und
an ihrem oberen Bereich über einen Anschlußflansch mit
integrierter Kraftmeßeinrichtung 34 über eine verstellbare
Schraubverbindung an die obere Adapterplatte 10 angelenkt.
Hierdurch bildet die Gelenkstange 32 einen Zuganker zur
Übertragung von vertikalen Kräften.
Um Querkräfte oder Torsionskräfte an der Saugspinne 8 zu
kompensieren, weist die jeweilige Wägezelle 4 bis 6 eine
Stabilisierungseinrichtung 35 auf, die aus einer oberen,
topfförmigen, im Querschnitt U-förmigen Glocke 36 und einer
unteren, ebenfalls topfförmigen bzw. im Querschnitt U-förmigen
Glocke 37 besteht, deren innere Öffnungsquerschnitte 38, 39
die Gelenkstange 32 mit oberer und unterer Anbindung
aufnehmen. Die beiden topfförmigen Glocken 36, 37 treffen sich
in ihren stirnseitigen Rändern 40, 41 in der gleichen
Horizontalebene 42, wobei die untere Glocke 37 mit ihrem
Außendurchmesser da innerhalb des Innendurchmesser di der
oberen Glocke 36 liegt. Hierdurch ergibt sich ein seitlicher
Überlappungsspalt S zwischen den Glocken 36, 37, der mittels
einer elastischen und insbesondere Querkräfte und
Torsionskräfte absorbierenden umlaufenden, ringförmigen
Scheibe oder Manschette 43 überbrückt wird. Hierdurch werden
Querkräfte und Torsionskräfte im System aufgefangen. Die
angehängte Saugspinne 8 bewirkt demzufolge eine nur vertikal
wirkende Kraft F auf das Kraftmeßsystem, welches ein
bestimmtes Startgewicht erzeugt. Dabei wird das Eigengewicht
des Systems ohne Blech bei der Berechnung des Gewichts
selbstverständlich berücksichtigt.
Ein zusätzlich von der Saugspinne aufgenommenes Gewicht
erzeugt ein Meßsignal, welches auf angegebene Art gefiltert
und ausgewertet wird.
Durch die symmetrische oder asymmetrische Anordnung mehrerer
Wägezellen 4 bis 6 der Wägeeinrichtung 3 können demzufolge
Einzelkräfte in der jeweiligen Wägezelle als Kraftmeßsignale
erfaßt werden, was zur Schwerpunktbestimmung des aufgenommenen
Bleches und insbesondere zur Bestimmung des Gewichtes führt.
Diese Meßwerterfassung kann auch zur Analyse der richtigen
Teileposition bzw. eines ordnungsgemäß ausgebildeten
Werkstücks 9 verwendet werden. Hierdurch wird neben der
Doppelteileerkennung eine Qualitätskontrolle der Teile
ermöglicht. Die erwähnten Meßwertauswertungen erfolgen
demzufolge im statischen Zustand als auch im Zustand der
Bewegung des Bleches. Dabei werden die Beschleunigungsmeßwerte
in die Auswertung des Gewichtes einbezogen.
Claims (8)
1. Verfahren zur Kontrolle von Doppelblechen und/oder zur
Erkennung von fehlerhaften Teilen bei einer
Blechzuführeinrichtung für eine Presse, wobei das einem Stapel
entnommene Werkstück einer Meßvorrichtung zur Bestimmung des
Teilegewichts zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß eine
an sich bekannte Teile-Gewichtsbestimmung verwendet wird,
mittels welcher das tatsächliche Werkstückgewicht des dem
Stapel entnommenen Werkstücks (9) während des Transportes vom
Stapel zur Umformmaschine erfaßt wird, wobei während einer
gleichförmigen Transportgeschwindigkeit des Transportsystems
einschließlich Werkstück (9) in einem
Istwert/Sollwertvergleich ein Übergewicht oder ein
Untergewicht des Werkstücks (9) gegenüber einem vorgegebenen
Normalgewicht des Werkstücks (9) ermittelt und ausgewertet
wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Gewichtserfassung des Werkstückes (9) zur Lageerkennung
und/oder zur Lagekontrolle des Werkstücks dient.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß ein Wegmeßaufnehmer (12) sowie ein Zeitmeßglied zur Weg-
Zeitbestimmung des Transportvorganges des Werkstücks (9)
vorgesehen ist, dessen Meßwerte zur Bestimmung der
Geschwindigkeit des Werkstücks (9) in einem Rechner (13)
dienen.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß das gemessene Meßsignal des
Werkstückgewichtes in einen Meßwertfilter (18) als
Gewichtsmittelwert geglättet wird.
5. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis
4, dadurch gekennzeichnet, daß das gemessene Werkstückgewicht
frei von Querkräften und/oder Torsionskräften erfaßbar ist,
wobei eine querkraftfreie und/oder torsionskraftfreie
Aufhängevorrichtung für das Werkstück vorgesehen ist.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, daß das im Rechner (13) ermittelte
Istgewicht des Werkstücks (9) in einem Rechenvorgang mit einem
vorgegebenen Normalgewicht eines Werkstückes (9) unter
Berücksichtigung von vorgegebenen Toleranzwerten verglichen
wird und daß bei Überschreitung oder Unterschreitung des
toleranzbehafteten Normalgewichts eine Gutteil-
Schlechtteilauswertung erfolgt.
7. Vorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach einem
der vorhergehenden Ansprüche 1 bis 6, wobei das einem Stapel
entnommene Werkstück einer Wägeeinrichtung zur Bestimmung des
Teilegewichts zuführbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die
Wägeeinrichtung (3) als Kraftmeßeinrichtung (34) ausgebildet
ist und zwischen einer unteren Adapterplatte (7) für eine
Saugspinne (8) zur Werkstückaufnahme und einer
Platinenabhebeeinrichtung (11) eingebunden ist, wobei
wenigstens zwei und vorzugsweise drei einzelne Wägezellen (4
bis 6) symmetrisch oder asymmetrisch zur Gewichts- und/oder
Lagebestimmung vorgesehen sind und jede Wägezelle (4 bis 6)
aus einem mittig angeordneten, nur Zugkräfte übertragenden
Verbindungsanker (32) besteht, und die Wägezelle (4, 5, 6)
Querkraft- und/oder Torsionskraftstabilisatoren (35, 43)
aufweist.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
zur Stabilisierung oder zur Kompensierung von Quer- und/oder
Torsionskräften jeweils eine topfförmige
Stabilisierungseinrichtung (36, 37) zugeordnet ist, deren
umlaufende Stirnränder (40, 41) über eine etwa horizontal
verlaufende, elastische und Querkräfte sowie Torsionsmomente,
absorbierende ringförmige Scheibe (43) verbunden sind.
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1993
- 1993-07-09 DE DE19934322963 patent/DE4322963C2/de not_active Expired - Fee Related
Patent Citations (6)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Non-Patent Citations (1)
| Title |
|---|
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| DE4322963A1 (de) | 1995-02-09 |
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