DE4320464A1 - Übertragungszylinder für Rotationsdruckmaschinen - Google Patents
Übertragungszylinder für RotationsdruckmaschinenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen Übertragungszylinder für
Rotationsdruckmaschinen nach dem Oberbegriff von Anspruch 1.
Der bei indirekten Druckverfahren der Übertragung des Bildes von
einer eingefärbten Druckform auf den Bedruckstoff dienende
Übertragungszylinder trägt umfangsseitig ein Gummituch.
Bekannt ist es, das Gummituch mit seinen beiden Enden in einem
Kanal des Übertragungszylinders mit Hilfe einer Vorrichtung zu
befestigen und an einem oder beiden Enden in Umfangsrichtung zu
spannen.
Einerseits erfordern die Vorrichtungen und der sie aufnehmende
Kanal des Übertragungszylinders relativ hohen technischen und
Herstellungsaufwand und zum anderen ist funktionsbedingt,
insbesondere zur Gewährleistung des Spannens des Gummituches, ein
relativ breiter Spalt des Kanals am Umfang des
Übertragungszylinders erforderlich.
Dieser für die Bildübertragung nicht nutzbare Spalt führt zu
einer entsprechend reduzierten Bildfläche auf den Bedruckstoff.
Außerdem resultieren im Betriebsfall aus dem Spalt die
Druckqualität und die Stabilität des Druckwerks beeinträchtigende
Schwingungen der aufeinander abrollenden Zylinder.
Die beschriebenen Nachteile werden durch einen endlos auf eine
Trägerhülse aus Kunststoff oder Metall fest aufgebrachten
Gummibelag vermieden (DE 27 00 118 C2). Der Nachteil dieser
Gummituchhülsen ist jedoch neben den teuren Herstellungskosten
insbesondere ihr durch ein zwischen Hülse und
Übertragungszylinder erzeugbares Luftkissen begünstigter Wechsel
in koaxialer Richtung, wozu der Übertragungszylinder aus der
Druckmaschine herausnehmbar oder zwischen den Maschinenwänden den
für den Hülsenwechsel erforderlichen Raum ermöglichend schwenkbar
oder durch eine Maschinenseitenwand unter Gewährleistung der
dafür erforderlichen Wandöffnung und Freistellung des zugehörigen
Lagerzapfens des Übertragungszylinders mit der Gummituchhülse zu
bestücken sein muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen
Übertragungszylinder für Rotationsdruckmaschinen gemäß
Oberanspruch 1 zu schaffen, der unter Gewährleistung eines
schmalen und damit den bildfreien Bereich des Bedruckstoffes
sowie die Schwingungen der Zylinder des Druckwerkes durch
Kanalstöße minimierenden Kanalspaltes am Umfang des
Plattenzylinders mit geringem technischen Aufwand einen einfachen
Gummituchwechsel in der Druckmaschine ermöglicht. Eine weitere
Aufgabe besteht darin, ein Verfahren zur Herstellung eines den
Übertragungszylinder erfindungsgemäß ausstattenden Gummituches
aufzuzeigen.
Die Vorteile der Erfindung besehen u. a. darin, daß einmal das
im Betriebsfall besonderen Belastungen ausgesetzte vorlaufende
Ende des Gummituches auf Grund seines größeren
Verformungswiderstandes im Bereich des in seiner Breite am Umfang
des Übertragungszylinders fast auf die Dicke des bzw. der
Gummituchenden, inclusive der mit letzteren verbundenen
Trägerplatten, beschränkten Kanals sicher auf dem
Übertragungszylinder gehalten und zum anderen erforderlichenfalls
in Abhängigkeit von den Eigenschaften des Gummituches dessen
Formstabilität eine Spannung in Umfangsrichtung des
Übertragungszylinders erübrigend erhöht wird.
Diese Aufgaben werden durch die kennzeichnenden Merkmale von
Anspruch 1 bzw. 23 gelöst.
Die Erfindung wird nachfolgend an einigen Ausführungsbeispielen
näher erläutert. In den zugehörigen Zeichnungen zeigt in
teilweise schematischer Darstellung
Fig. 1 einen erfindungsgemäß ausgestatteten Übertragungszylinder
im Querschnitt mit einem durch eine Trägerplatte
versteiften, in einen spaltförmigen Kanal eingeschobenen,
in Drehrichtung des Übertragungszylinders vorlaufenden
Ende des Gummituches,
Fig. 2 eine auf den Kanal beschränkte Variationsmöglichkeit zu
Fig. 1 mit einer andersseitigen Anordnung der
Trägerplatte auf dem Gummituch,
Fig. 3 Variante zu Fig. 1 mit einer mit einem abgekanteten
Schenkel für das vorlaufende Ende des Gummituches
ausgestatteten, auf dem Umfang des Übertragungszylinders
aufliegenden Trägerplatte,
Fig. 4 Variante zu Fig. 3 mit an der vorlaufenden Kanalkante des
Übertragungszylinders getrennten Trägerplatten,
Fig. 5 Variante mit zusätzlich im Kanal angeordnetem, analog zu
Fig. 1 ausgestatteten nachlaufenden Ende des Gummituches,
Fig. 6 eine Kombination von Fig. 3 und 5 mit einer
durchgehenden, an beiden Enden mit je einem abekanteten
Schenkel ausgestatteten Trägerplatte,
Fig. 7 Variante zu Fig. 6 mit an der nachlaufenden Kanalkante
des Übertragungszylinders getrennten Trägerplatten,
Fig. 8 Variante zu Fig. 6 mit jeweils an beiden Kanalkanten des
Übertragungszylinders getrennten Trägerplatten,
Fig. 9 Variante zu Fig. 6 mit an der vorlaufenden Kanalkante
getrennten Trägerplatten,
Fig. 10 Variante zu Fig. 3 mit zusätzlich am nachlaufenden Ende
des Gummituches dieses überragend angeordnetem,
abgekanteten Schenkel,
Fig. 11 Variante zu Fig. 10 mit an der vorlaufenden Kanalkante
getrennten Trägerplatten,
Fig. 12 ein gemäß Fig. 9 ausgeführtes, jedoch an beiden Enden im
Kanal gemeinsam geklemmtes Gummituch,
Fig. 13 ein gemäß Fig. 8 ausgeführtes und gemäß Fig. 12
geklemmtes Gummituch,
Fig. 14 ein gemäß Fig. 8 ausgeführtes, jedoch an beiden Enden im
Kanal getrennt geklemmtes Gummituch für einen in der
Drehrichtung umsteuerbaren Übertragungszylinder,
Fig. 15 ein gemäß Fig. 4 ausgeführtes, jedoch am vorlaufenden
Ende im Kanal geklemmtes Gummituch,
Fig. 16 eine die Trägerplatten enthaltende Auflage zur
Herstellung eines Gummituches zur Anwendung gemäß Fig. 4
und 15,
Fig. 17 eine Biegevorrichtung zur Herstellung eines Gummituches
zur Anwendung gemäß Fig. 11 und 12,
Fig. 18 eine Auflage zur Herstellung eines Gummituches zur
Anwendung gemäß Fig. 8 und 14,
Fig. 19 eine Auflage zur Herstellung eines Gummituches zur
Anwendung gemäß Fig. 1.
Fig. 1 zeigt von einer Rotationsdruckmaschine für indirekten
Druck einen ein Bild von einem Formzylinder auf den Bedruckstoff
übertragenden Übertragungszylinder 1, der mit einem
spaltförmigen, mit seiner Öffnung 2 am Umfang des
Übertragungszylinders 1 in dessen Drehrichtung geneigten Kanal 3
ausgerüstet ist, in dem das in Drehrichtung des
Übertragungszylinders 1 verlaufende, auf seiner Unterseite durch
eine fest angeordnete Trägerplatte 4 versteifte, vorlaufende Ende
5 eines auf dem Umfang des Übertragungszylinders 1 ungespannt
aufliegenden, mit seinem nachlaufenden Ende 6 an der Öffnung 2
des Kanals 3 stumpf endenden Gummituches 7 eingeschoben ist.
Durch das unter einem spitzen Winkel in den Kanal 3 eingehängte
vorlaufende Ende 5 des Gummituches 7 wird dessen ausreichende
Fixierung in Umfangsrichtung des Übertragungszylinders 1
erreicht.
Für eine sichere Auflage des Gummituches 7 auf dem
Übertragungszylinder 1 ist dieses ganz oder teilweise, zumindest
aber am nachlaufenden Ende mit einer selbstklebend oder
magnetisch haftenden Schicht 8 versehen, die vor dem Auflegen des
Gummituches 7 beispielsweise durch eine abziehbare Folie
geschützt sein kann. Die Haftkraft des Gummituches 7 auf dem
Übertragungszylinder 1 wird im Betriebsfall durch die das
Gummituch anpressenden Form- und Druckzylinder unterstützt.
Das ohne Spannung in Umfangsrichtung des Übertragungszylinders
aufliegende Gummituch kann einschichtig sein oder aus mehreren
Schichten bzw. Lagen bestehen.
Fig. 2 zeigt einen auf den Innenbereich des Kanals 3 beschränkten
Sonderfall, bei dem die Trägerplatte auf der Oberseite des
vorlaufenden Endes 5 des Gummituches 7 befestigt ist.
In Fig. 3 ist das Gummituch 7′ auf seiner Unterseite durchgängig
mit einer Trägerplatte 9 fest verbunden, die im Bereich des sich
im Kanal 3 befindenden vorlaufenden Endes 5 des Gummituches 7′ zu
einem Schenkel 10 abgekantet ist.
Die beim Auflegen des Gummituches 7′ auf dem Übertragungszylinder
1 ähnlich einer Offsetdruckplatte verformbare Trägerplatte 9 gibt
im Betriebsfall dem Gummituch 7′ eine hohe Formbeständigkeit und
Stabilität. Die Trägerplatte 9 kann sowohl magnetisch als auch
selbstklebend am Umfang des Übertragungszylinders 1 haften.
In Fig. 4 ist die Trägerplatte gemäß Fig. 3 im Bereich der in
Drehrichtung des Plattenzylinders 1 vorlaufenden Kanalkante in
zwei Trägerplatten 4; 11 getrennt. Dadurch läßt sich das
vorlaufende Ende 5 des Gummituches 7′ infolge seiner besseren
Verformbarkeit im Bereich des Knickes zwangloser in den Kanal 3
einschieben. Andererseits wird auf Grund der Neigung des Kanals 3
eine ausreichende Fixierung des vorlaufenden Endes 5 des
Gummituches 7′ auf dem Übertragungszylinder 1 erreicht.
Fig. 5 zeigt ein mit seinem durch eine zusätzliche Trägerplatte
12 versteiften, nachlaufenden Ende 6′ in den zu diesem Zweck
verbreiterten Kanal 3′ eingeführtes, entsprechend verlängertes
Gummituch 7′′. Dadurch kann gegenüber Fig. 1 auf eine spezielle
Haftschicht 8 auf der Unterseite des Gummituches 7′′ verzichtet
werden.
In Fig. 6 ist das Gummituch 7′′ ganzflächig mit einer
Trägerplatte 13 fest bestückt, die am vorlaufenden und
nachlaufenden Ende des Gummituches 7′′ jeweils als abgekanteter
Schenkel 10′; 14 ausgebildet ist.
Fig. 6 zeigt auch in strichpunktierter Darstellung die
Möglichkeit einer Füllung des nach dem Aufliegen des Gummituches
7′′ am Umfang des Übertragungszylinders 1′ verbleibenden
Zwischenraumes zwischen vor- und nachlaufendem Ende 5; 6′ mit
einem Kunststoff 15, der für den Wechsel des Gummituches 7′′
mittels Schneidens oder Fräsens trennbar oder von den beiden
Enden 5; 6′ des Gummituches 7′′ elastisch verformbar, längs
fortlaufend ablösbar ist.
Fig. 7 zeigt gegenüber Fig. 6 als Änderung ein mit getrennter
Trägerplatte 12 ausgestattetes nachlaufendes Ende 6′, Fig. 8
zusätzlich auch ein mit getrennter Trägerplatte 4 ausgestattetes
vorlaufendes Ende 5 sowie Fig. 9 ein nur mit getrennter
Trägerplatte 4 ausgestattetes vorlaufendes Ende 5 des Gummituches
7′′.
In Fig. 10 ist das stumpf gegenüber dem vorlaufenden Ende 5 am
Umfang des Übertragungszylinders 1′′ endende nachlaufende Ende 6
des Gummituches 7′ mit einem dieses überragenden, in den Kanal
3′′ eingeschobenen, abgekanteten Schenkel 14′′ der auf dem Umfang
des Übertragungszylinders 1′′ aufliegenden Trägerplatte 13′
ausgestattet.
Diese Ausführung ermöglicht gegenüber den Ausführungen von Fig. 5
bis 9 einen schmaleren Kanal 3′′ unter Beibehaltung der Sicherung
des nachlaufenden Endes 6 des Gummituches 7′ mit Hilfe des Kanals
3′′.
In Fig. 11 ist als Änderung gegenüber Fig. 10 das vorlaufende
Ende 5 des Gummituches 7′ mit einer getrennten Trägerplatte 4
ausgestattet.
Die Fig. 12 bis 15 zeigen Ausführungsformen, bei denen zumindest
das vorlaufende Ende 5 des Gummituches 7′; 7′′ durch eine in
einem entsprechend gestalteten Kanal 16; 16′; 16′′ des
Übertragungszylinders 17; 17′; 17′′ angeordnete Klemmvorrichtung
18 geklemmt ist.
Die Klemmvorrichtung 18 besteht aus einem keilförmigen, sich
gegen Federkraft am Kanalboden abstützenden und dadurch gegen die
Enden des Gummituches direkt oder indirekt als Anlage dienende
Längsseiten 19; 19′; 20 eines sich in radialer Richtung zur
Öffnung am Umfang des Übertragungszylinders 17; 17′; 17′′
verringernden Kanals 16; 16′; 16′′ gedrückten Klemmkörper 21.
In den Fig. 12 bis 15 sind in der genanten Reihenfolge die
Gummitücher 7′; 7′′ in bereits beschriebener Weise jeweils den
Fig. 10; 8; 8 und 4 entsprechend gestaltet.
Fig. 14 zeigt ein strichpunktierter Darstellung die Stellung des
durch einen nicht dargestellten Niederhalter arretierten
Klemmkörpers 21, in der die frei beweglichen beiden Enden 5; 6′
des Gummituches 7′′ zur Mitte des Kanals 16 einen Wechsel des
Gummituches 7′′ ermöglichend schwenken können.
Fig. 16 zeigt eine Auflage 22 zur lagegerechten Bestückung eines
Gummituches 7′ gemäß Fig. 4 und 15 mit den Trägerplatten 4; 11.
Dazu werden die vorher zugeschnittenen Trägerplatten 4; 11 gegen
Anschläge 23; 24 auf der Auflage 22 justiert und anschließend mit
dem ebenfalls vorher zugeschnittenen, gegen Anschlag 24
lagegerecht aufgelegten Gummituch 7′ mittels Kleben oder
Vulkanisieren fest verbunden.
Denkbar ist auch eine Ausführung der Auflage 22 gemäß
strichpunktierter Darstellung in Fig. 16 als im Umfang
geschlossene Form mit ggf. abnehmbaren Seitenteilen 25, in der die Trägerplatten 4; 11 einmal oder mehrmals mit
unterschiedlichen Stoffen aus Gummi- bzw. Kunststoff beschichtet
werden.
Auch besteht die Möglichkeit, mit größeren Zuschnitten das
Gummituch 7′ zunächst nur mit den Trägerplatten 4; 11 z. B.
mittels des Anschlages 23 lagegerecht bezüglich der in
Drehrichtung vorlaufenden Kanalkante des Übertragungszylinders 1;
17 von Fig. 4 und 15 zu bestücken und anschließend maßgerecht
Gummituch 7′ und Trägerplatten 4; 11 gemeinsam zu beschneiden.
Fig. 17 zeigt in schematischer Darstellung eine Biegevorrichtung
zur Herstellung abgekanteter Schenkel 14′ der Trägerplatte 13′′
für eine Ausführung des Gummituches 7′ gemäß Fig. 11 und 12.
Nach einer Justierung des mit den Trägerplatten bestückten
Gummituches durch nicht dargestellte feste oder wegsteuerbare
Anschläge setzt der Niederhalter 26 auf das Gummituch 7′ unter
Druck auf. Darauf senkt sich der Biegebalken 27 auf das am
Gummituch 7′ überstehende Ende der Trägerplatte 13′′ und führt
nachfolgend eine die Abkantung des Schenkels 14′ bewirkende,
durch die Biegeleiste 28 begrenzte Schwenkbewegung aus.
Denkbar ist es auch, die Trägerplatte 13′′ vor ihrer Verbindung
mit dem Gummituch 7′ abzukanten. In diesem Fall müßte die Auflage
22 (Fig. 16) im Bereich des nachlaufenden Endes 6 des Gummituches
7′ mit einer entsprechenden Schräge ausgestattet werden.
Die Auflage 22′ von Fig. 18 dient zur Herstellung von
Gummitüchern 7′′ für Übertragungszylinder 1′ und 17′′ gemäß Fig.
8 und 14 und die Auflage 22′′ von Fig. 19 zur Herstellung von
Gummitüchern 7 für Übertragungszylinder 1 gemäß Fig. 1, wobei die
Anschläge 23; 23′ der Auflage 22′ der Anschlag 29 der
Auflage 22′′ der jeweiligen Gummituchausführung entsprechend
gestaltet sind.
Bezugszeichenliste
1; 1′; 1′′ Übertragungszylinder
2 Öffnung
3; 3′; 3′′ Kanal
4; 4′ Trägerplatte
5 Ende
6; 6′ Ende
7; 7′; 7′′ Gummituch
8; 8′ Schicht
9 Trägerplatte
10; 10′; 10′′ Schenkel
11 Trägerplatte
12 Trägerplatte
13; 13′; 13′′ Trägerplatte
14; 14′ Schenkel
15 Kunststoff
16; 16′; 16′′ Kanal
17; 17′; 17′′ Übertragungszylinder
18 Klemmvorrichtung
19; 19′ Längsseite
20 Längsseite
21 Klemmkörper
22; 22′; 22′′ Auflage
23; 23′ Anschlag
24 Anschlag
25 Seitenteil
26 Niederhalter
27 Biegebalken
28 Biegeleiste
29 Anschlag
2 Öffnung
3; 3′; 3′′ Kanal
4; 4′ Trägerplatte
5 Ende
6; 6′ Ende
7; 7′; 7′′ Gummituch
8; 8′ Schicht
9 Trägerplatte
10; 10′; 10′′ Schenkel
11 Trägerplatte
12 Trägerplatte
13; 13′; 13′′ Trägerplatte
14; 14′ Schenkel
15 Kunststoff
16; 16′; 16′′ Kanal
17; 17′; 17′′ Übertragungszylinder
18 Klemmvorrichtung
19; 19′ Längsseite
20 Längsseite
21 Klemmkörper
22; 22′; 22′′ Auflage
23; 23′ Anschlag
24 Anschlag
25 Seitenteil
26 Niederhalter
27 Biegebalken
28 Biegeleiste
29 Anschlag
Claims (28)
1. Übertragungszylinder für Rotationsdruckmaschinen, auf dessen
Umfang ein in einem Kanal gehaltenes, elastisches Gummituch
angeordnet ist, gekennzeichnet dadurch, daß das Gummituch (7;
7′; 7′′) in Umfangsrichtung ungespannt auf dem Umfang des
Übertragungszylinders (1; 1′; 1′′; 17; 17′; 17′′) haftend und
durch sein in Drehrichtung des Übertragungszylinders (1; 1′;
1′′; 17; 17′; 17′′) vorlaufendes, sich im Kanal (3; 3′; 3′′;
16; 16′; 16′′) befindendes Ende (5) oder durch letzteres sowie
sein nachlaufendes, dazu ebenfalls im Kanal (3; 3′; 3′′; 16;
16′; 16′′) angeordnetes Ende (6′) gehalten und ganz oder
teilweise mit einer oder mehreren seine Formstabilität
erhöhenden Trägerplatten (4; 9; 11; 12; 13; 13′; 13′′),
zumindest jedoch sein vorlaufendes Ende (51) mit einer
Trägerplatte (4), ganzflächig fest verbunden ist.
2. Übertragungszylinder nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch,
daß die sich im Kanal (3; 3′; 3′′) befindende Trägerplatte als
abgekanteter Schenkel (10; 10′; 10′′) einer umfangsseitig auf
dem Übertragungszylinder (1; 1′; 1′′) angeordneten, fest mit
dem Gummituch (7′; 7′′) verbundenen Trägerplatte (9; 13; 13′)
ausgebildet ist.
3. Übertragungszylinder nach Anspruch 2, gekennzeichnet dadurch,
daß der Schenkel als selbständige Trägerplatte (4) ausgebildet
im Bereich der Kanalseite von der umfangsseitigen Trägerplatte
(11; 13′′) getrennt ist.
4. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
gekennzeichnet dadurch, daß das in Drehrichtung des
Übertragungszylinders (1; 17′) nachlaufende Ende (6) des
Gummituches (7; 7′) im möglichst geringen Abstand zum
vorlaufenden Ende (5) am Umfang des Übertragungszylinders (1;
17) endet und das Gummituch (7) oder die an ihm befestigte
Trägerplatte (9; 11) am Übertragungszylinder (1; 17) ganz oder
teilweise, zumindest jedoch an seinem nachlaufenden Ende,
haftet.
5. Übertragungszylinder nach Anspruch 4, gekennzeichnet dadurch,
daß eine Haftschicht (8; 8′) des Gummituches (7) bzw. der
Trägerplatte (9; 11) am Umfang des Übertragungszylinders (1;
17) selbstklebend ist.
6. Übertragungszylinder nach Anspruch 4, gekennzeichnet dadurch,
daß eine Haftschicht (8; 8′) des Gummituches (7) bzw. der
Trägerplatte (9; 11) am Umfang des Übertragungszylinders (1;
17) magnetisch ist.
7. Übertragungszylinder nach Anspruch 4, gekennzeichnet dadurch,
daß die Trägerplatte (9; 11) am Umfang des
Übertragungszylinders (1; 17) magnetisch haftend ist.
8. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
gekennzeichnet dadurch, daß das in Drehrichtung des
Übertragungszylinders (1; 17′; 17′′) nachlaufende, sich
zusätzlich im Kanal (3′; 16′; 16′′) des Übertragungszylinders
(1′; 17′; 17′′) befindende Ende (6′) des Gummituches (7′′)
ebenfalls mit einer mit ihm fest verbundenen, getrennten
Trägerplatte (12) oder als abgekanteter Schenkel (14) der
umfangsseitig auf dem Übertragungszylinder (1′) angeordneten
Trägerplatte (13) ausgestatte ist.
9. Übertragungszylinder nach Anspruch 2 oder 3, gekennzeichnet
dadurch, daß das in Drehrichtung des Übertragungszylinders
(1′′; 17) nachlaufende Ende (6) des Gummituches (7′) im
möglichst geringen Abstand zum vorlaufenden Ende (5) am
Umfang des Übertragungszylinders (1′′; 17) endet und die das
nachlaufende Ende (6) überragende Trägerplatte (13′; 13′′)
einen sich im Kanal (3′′; 16) befindenden, abgewinkelten
Schenkel (14′) besitzt.
10. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
gekennzeichnet dadurch, daß die Trägerplatten (4; 9; 11; 12;
13; 13′; 13′′) aus Metall, insbesondere Aluminium oder Stahl
bestehen.
11. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
gekennzeichnet dadurch, daß die Trägerplatten (4; 9; 11; 12;
13; 13′; 13′′) aus Kunststoff bestehen.
12. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet dadurch, daß das Gummituch (7; 7′; 7′′) auf
die jeweilige Trägerplatte (4; 9; 11; 12; 13; 13′; 13′′)
geklebt ist.
13. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 11,
gekennzeichnet dadurch, daß das Gummituch (7; 7′; 7′′) auf
die jeweilige Trägerplatte (4; 9; 11; 12; 13; 13′; 13′′)
vulkanisiert ist.
14. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
gekennzeichnet dadurch, daß das Gummituch (7; 7′; 7′′) aus
einer oder mehreren auf die jeweilige Trägerplatte (4; 9; 11;
12; 13; 13′; 13′′) aufgetragenen Schichten besteht.
15. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 13,
gekennzeichnet dadurch, daß das mit den Trägerplatten (4; 9;
11; 12; 13; 13′; 13′′) zu verbindende Gummituch (7; 7′;
7′′) aus mehreren Lagen bzw. Schichten besteht.
16. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
gekennzeichnet dadurch, daß das in Drehrichtung des
Übertragungszylinders (1; 1′; 1′′) vorlaufende Ende (5) und
das nicht am Umfang des Übertragungszylinders (1; 1′; 1′′)
ausreichend befestigte nachlaufende Ende (6′) des Gummituches
bzw. der an dessen nachlaufenden Ende (6) überragende
Schenkel (14′) einer Trägerplatte (13′; 13′′) in einem mit
seiner Öffnung (2) am Umfang des Übertragungszylinders (1;
1′; 1′′) in dessen Drehrichtung geneigten, spaltförmigen
Kanal (3; 3′; 3′′) unter einem das Ein- und Ausschieben beim
Gummituchwechsel ermöglichenden Spiel angeordnet sind.
17. Übertragungszylinder nach einem der Ansprüche 1 bis 9,
gekennzeichnet dadurch, daß das in Drehrichtung des
Übertragungszylinders (17; 17′; 17′′) vorlaufende Ende (5)
und das nicht am Umfang des Übertragungszylinders ausreichend
befestigte nachlaufende Ende (6′) des Gummituches (7′; 7′′)
bzw. der an dessen nachlaufenden Ende (6) überragende
Schenkel (14′) einer Trägerplatte (13′; 13′′) gemeinsam oder
einzeln in einem mit einer Klemmvorrichtung (18)
ausgestatteten Kanal (16; 16′; 16′′) des
Übertragungszylinders (17; 17′; 17′′) geklemmt sind.
18. Übertragungszylinder nach Anspruch 17, gekennzeichnet
dadurch, daß der Kanal (16; 16′; 16′′) des
Übertragungszylinders (17; 17′; 17′′) mit einem sich radial
in Richtung seiner Umfangsöffnung verjüngenden Innenraum
ausgestattet ist, gegen dessen den Enden (5; 6′) des
Gummituches (7′; 7′′) als Anlage dienende Längsseiten (19;
19′; 20) ein oder mehrere Klemmkörper bewegbar sind.
19. Übertragungszylinder nach Anspruch 18, gekennzeichnet
dadurch, daß der Kanal (16; 16′; 16′′) mit einem dessen
Querschnitt angepaßten, keilförmigen, sich gegen Federkraft
am Kanalboden abstützenden Klemmkörper (21) ausgestattet ist.
20. Übertragungszylinder nach Anspruch 19, gekennzeichnet
dadurch, daß die Klemmvorrichtung (18) einen das Ein- und
Ausschieben der Enden (5; 6′) des Gummituches (7′′)
ermöglichenden Niederhalter besitzt.
21. Übertragungszylinder nach Anspruch 18, gekennzeichnet
dadurch, daß bei in radialer Richtung unter entgegengesetzten
Winkeln geklemmten Enden (5; 6′) des Gummituches (7′′)
mindestens ein Ende mit einer getrennten Trägerplatte (4; 12)
ausgestattet ungeklemmt im Knick an der Kanalkante frei
beweglich ist.
22. Übertragungszylinder nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch,
daß ein zwischen beiden Enden des Gummituches (7; 7′; 7′′) im
Bereich des Kanals (3; 3′; 3′′; 16; 16′; 16′′) am Umfang des
Übertragungszylinders (1; 1′; 1′′) verbleibender Zwischenraum
durchgängig mit einem für den Wechsel des Gummituches
trennbaren oder von dessen Enden elastisch verformbar längs
fortlaufend ablösbaren Kunststoff (15; 15′) gefüllt ist.
23. Verfahren zur Herstellung eines elastischen Gummituches für
einen mit einem Kanal ausgestatteten Übertragungszylinder,
gekennzeichnet dadurch, daß das Gummituch (7; 7′; 7′′) im
ebenen Zustand teilweise oder ganzflächig mit einer oder
mehreren, zumindest jedoch im Bereich seines in den Kanal des
Übertragungszylinders einsteckbaren, in dessen Drehrichtung
vorlaufenden Endes (5) mit einer, auf einer Auflage (22; 22′;
22′′) justierten Trägerplatten (4; 11; 12) fest bestückt
wird.
24. Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet dadurch, daß das
Gummituch (7; 7′; 7′′) auf die Trägerplatten (4; 11; 12)
geklebt, vulkanisiert oder als Schicht aufgetragen wird.
25. Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet dadurch, daß
die Trägerplatten (4; 11; 12) durch Anschläge (23; 23′; 24; 29)
auf der Auflage (22; 22′; 22′′) funktionsgerecht justiert
werden.
26. Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet dadurch, daß ein
an einem seiner oder seinen beiden Enden mit in den Kanal des
Übertragungszylinders einsteckbaren, abgekanteten Schenkeln
(14′) einer Trägerplatte (13′′) ausgestatteten Gummituch (7′)
nach der Bestückung mit einer oder mehreren Trägerplatten (4;
13′′) in einer Biegevorrichtung mit den erforderlichen
Abkantungen versehen wird.
27. Verfahren nach Anspruch 23, gekennzeichnet dadurch, daß eine
Trägerplatte für ein mit einem oder zwei in den Kanal des
Übertragungszylinders einsteckbaren, abgekanteten Schenkeln
(10; 10′; 14) der Trägerplatte (9; 13′′) ausgerüstetes
Gummituch (7′; 7′′) zunächst in einer Biegevorrichtung
abgekantet und nachfolgend in einer weiteren Vorrichtung in
bezug auf den Übertragungszylinder (1; 1′) lagegerecht
justiert und dann durch Kleben, Vulkanisieren oder Beschichten
mit dem Gummituch ausgestattet wird.
28. Verfahren nach Anspruch 26 oder 27, gekennzeichnet dadurch,
daß ein am nachlaufenden Ende (6) des Gummituches (7′)
überragender Teil der Trägerplatte (13′; 13′′) zu einem in
den Kanal (3′′; 16) des Übertragungszylinders (1′′; 17)
Gummituch frei einsteckbaren Schenkel (14′) abgekantet wird.
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