DE4319276A1 - Verfahren zum automatischen Polieren von Flachkanten an Platten aus Marmor, Naturstein, Granit und desgleichen und Poliermaschine zur Durchführung dieses Verfahrens - Google Patents
Verfahren zum automatischen Polieren von Flachkanten an Platten aus Marmor, Naturstein, Granit und desgleichen und Poliermaschine zur Durchführung dieses VerfahrensInfo
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Description
Diese Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum
automatischen Polieren von Flachkanten an Platten aus Marmor,
Naturstein, Granit und desgleichen.
Im besonderen bezieht sich diese Erfindung auf ein
automatisches Verfahren, das eine schnelle und wirksame
Polierfunktion an Flachkanten von Platten aus Marmor,
Naturstein, Granit und desgleichen ermöglicht, wobei
gleichzeitig unter Einsatz einer Mindestmenge an Schleifmittel
der gewünschte Glanz erzielt wird.
Die Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine
Poliermaschine die es ermöglicht, dieses Verfahren
durchzuführen.
Diese Erfindung kommt hauptsächlich in der Marmor-,
Naturstein-, Granit- und desgleichen verarbeitenden Industrie
zur Anwendung.
Innerhalb der Technik sind unterschiedliche
Maschinentypen zum Polieren von Flachkanten aus Materialien
wie Marmor, Naturstein, Granit bekannt, die sich in Form von
langen Platten darstellen. Maschinen diesen Typs haben eine
Vielzahl an Köpfen zur Bearbeitung, die fest auf ein Gestell
montiert sind, wobei jeder dieser Köpfe mit einer drehbaren
Diamantscheibe, oder mit einer Scheibe mit Schleifmaterial
eines bestimmten Schleifkoeffizienten, und einem
Kolbenzylinder versehen ist, der auf die drehende Scheibe
einen Druck gegen die Kantenfläche ausübt.
Weiterhin befindet sich im allgemeinen am Anfang dieser
Maschinen eine Rauhschleifscheibe zum Ausgleichen, um von der
zu polierenden Platte eventuell vorhandenes überschüssiges
Material zu entfernen.
Der Poliervorgang wird durchgeführt, indem die Platte auf
einer sich in Übereinstimmung mit dem Maschinengestell
befindlichen Bank befördert wird, wobei die der Reihenfolge
nach bearbeitete vorrückende Kante auf der Bank mittels
Diamantscheiben oder Schleifscheiben mit einer im Verhältnis
zum Vorrücken der Platte immer feiner werdenden Körnung
bearbeitet wird.
Ein anderer bekannter Typ einer Poliermaschine wird in
der italienischen Gebrauchsmusteranmeldung Nr. 63293/B 88, auf
den Namen des Antragstellers lautend, beschrieben.
Dieser Maschinentyp verfügt über eine Vielzahl von
Arbeitsköpfen, wobei jeder mit einer drehbaren Diamantscheibe
oder mit einer Schleifscheibe versehen ist, wobei die
Gesamtheit der Köpfe auf einen Balken (Brücke), der drehbar um
eine Achse montiert ist, dessen Bewegung entsprechend den
voreinstellbaren Bearbeitungsparametern (Plattenstärke,
Kantenform usw.) mittels einer Steuerelektronik überprüft
wird.
Dieser Maschinentyp bietet im Verhältnis zu den
Anforderungen an eine Maschine, die rein zum Kantenpolieren
gedacht ist, überflüssige Funktionen und ist daher, wenngleich
er auch Flachkanten bearbeiten kann, als kostspielig zu
betrachten und in der Praxis für einfache Arbeiten nicht
vorzuschlagen.
Beide obenbeschriebenen Maschinentypen weisen einige
Mängel und Nachteile auf, die während der Bearbeitung von
Flachkanten deutlich sichtbar werden.
Der erste Mangel geht auf die Notwendigkeit zurück, daß
bei Beginn des Vorgangs einige Köpfe mit grobkörnigen
Diamantscheiben, z. B. von 35-50 Mesh, versehen werden müssen.
Der Einsatz dieser grobkörnigen Schleifscheiben ist Grund
für erheblich hohe Bearbeitungskosten, da sie sich sehr
schnell verschleißen und demnach oft ersetzt werden müssen.
Ein zweiter Mangel entsteht durch den vom Kolbenzylinder
auf die Köpfe der Maschine ausgeübten Druck, um die
Schleifscheiben auf die Kante der vorrückenden Platte zu
drücken.
Die vom Kolbenzylinder ausgeübte Kraft ist konstant,
während die Diamantoberfläche, die auf die Kante des Materials
wirkt, sich sowohl zu Beginn der Bearbeitung (progressiv
anwachsend) als auch bei Beendigung der Bearbeitung
(progressiv abnehmend), verändert.
Aus diesem Grund beginnt der von jeder Schleifscheibe
gleichzeitig auf die Kante ausgeübte Druck bei einem
anfänglichen Spitzenwert, der bis zum Erreichen des normalen
Bearbeitungswertes abnimmt und bei Fertigstellung der Platte
erneut wieder ansteigt, um einen weiteren Spitzenwert zu
erlangen.
Aus diesem Grund können zwei verschiedene Bereiche
unterschieden werden, sowohl am Anfang als auch am Ende der
Platte, wo die Kante tiefer bearbeitet wurde, wodurch matte
Stellen und Kerben auf der Kante entstehen, die dann manuell
nachgearbeitet werden müssen, oder nochmals maschinell
nachpoliert werden, oder nochmal den Polierdurchlauf zu machen
haben.
Das erhöht erheblich die Bearbeitungsdauer, ehe man zum
Endprodukt gelangt, was letztendlich erhebliche
Produktionskosten mit sich bringt.
Diese Erfindung stellt sich zur Aufgabe, den typischen
Mängeln und Nachteilen der bekannten Technik Abhilfe zu
schaffen und so ein Verfahren zum Polieren von Flachkanten für
Marmor-, Naturstein-, Granitplatten und desgleichen zu
liefern, das in der Lage ist, Arbeitszeit und Arbeitskosten
erheblich zu vermindern.
Das wird durch die Anwendung eines Verfahrens mit den im
Anspruch 1 beschriebenen Merkmalen erreicht.
Die davon abhängigen Ansprüche beschreiben vorteilhafte
Ausführungsformen des Verfahrens nach der Erfindung.
Die Erfindung ist weiterhin dazu gedacht, eine Maschine
zum Polieren von Plattenkanten aus Marmor, Naturstein, Granit
und desgleichen zu liefern, die die Durchführung dieses
Verfahrens ermöglicht.
Das wird durch eine Poliermaschine mit den unter Anspruch
4 beschriebenen Merkmalen erreicht.
Die davon abhängigen Ansprüche beschreiben vorteilhafte
Ausführungsformen dieser Poliermaschine.
Das Verfahren sieht nach der Erfindung die Anwendung
einer Poliermaschine mit einer Vielzahl von Bearbeitungsköpfen
vor, die mit Schleifscheiben (Diamant oder auch nicht)
versehen sind, wobei diese Köpfe auf einen Schwenkbalken um
eine Achse montiert sind, die sich parallel zur
Vorrückrichtung der Platte auf der Maschinenbank befindet.
Die Schwenkung der Köpfe mit den Schleifscheiben
geschieht ständig auf der Kantenfläche der Platte bei einem
innerhalb der vorgesehenen Grenzen variierbaren Schwenkwinkel.
Es konnte festgestellt werden, daß die Tatsache, daß die
Köpfe eine Schwenkbewegung auf der Plattenkante ausführen
anstatt der Kante gegenüber in einer festen Stellung zu
bleiben, eine Reihe wesentlicher Vorteile gegenüber den
bekannten Techniken aufweist.
Die Schwenkbewegung ermöglicht tatsächlich, daß:
- - die Köpfe mit grobkörnigen Diamantscheiben sich erübrigen und daß von Anfang an, d. h. schon auf die ersten Köpfe relativ feine Schleifscheiben eingesetzt werden können, z. B. mit Körnung von 250 Mesh. Dadurch brauchen keine grobkörnigen Schleifmittel verwendet zu werden, die bekanntlicherweise schneller verschleißen;
- - gleichmäßig über die gesamte Länge der Platte hinweg glänzende Kanten ohne den am Anfang und am Ende der Platte auftretenden Mängeln erzielt werden, die typisch für die bekannte Technik sind, und die normalerweise eine weitere Kantenbearbeitung nach Beendigung des ersten Polierdurchlaufs erfordern.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung gehen aus der
Durchsicht der folgenden Beschreibung einer Ausführungsform
der Erfindung mit Hilfe der Abbildungen in den beiliegenden
Zeichnungen hervor, die als Beispiel gelten und dadurch nicht
als einschränkend zu betrachten sind.
Abb. 1 zeigt eine schematische Seitenansicht einer
Poliermaschine nach der Erfindung, wobei nur
die Elemente hervorgehoben werden, die dem
Verfahren nach der Erfindung entsprechen;
Abb. 2 zeigt schemenhaft den Schnitt nach Linie A-A
von Abb. 1.
Auf den Abbildungen stellt die Bezugsnummer 10 im
allgemeinen eine Maschine zum Polieren von Flachkanten für
Platten aus Marmor, Naturstein, Granit oder desgleichen nach
der Erfindung dar.
Die Maschine 10 umfaßt ein Gestell 11, das von Stützen
12, 13 getragen wird, auf dem sich zwei Seitenplatten 14, 15
und ein Förderband 16 (siehe Abb. 2) befinden, die zum Stützen
und Halten gedacht sind, und um das Vorrücken einer Platte 17
aus Marmor, Naturstein, Granit oder desgleichen, die auf der
Maschine in einer Richtung von rechts nach links auf Abb. 1
befördert wird, zu ermöglichen.
Entsprechend der Erfindung umfaßt die Maschine 10 einen
langen Balken (Brücke) 18, um eine Vielzahl von Köpfen zur
Bearbeitung aufzunehmen, die an diesem Balken durch geeignete
Stützflansche 19 befestigt sind, von denen nur einer auf der
Zeichnung abgebildet ist.
Wie aus der Abb. 2 ersichtlich wird, ist an jedem
dieser Flansche 19 ein Motor 20 befestigt (gestrichelt
dargestellt) , der mit einer teleskopischen Welle verbunden
ist, an deren Ende eine sich um die von dieser Welle
gekennzeichneten Achse drehende Schleifscheibe befestigt ist.
In Übereinstimmung mit einem jeden Motor 19 ist weiterhin
ein Kolbenzylinder 22 am Balken 18 befestigt; dieser
Kolbenzylinder ist wiederum mit der Motorwelle verbunden, um
die Schleifscheibe 21 linear nach vorn oder nach hinten im
Verhältnis zur Plattenkante 17 zu bewegen, und um auf diese
Scheibe einen vorbestimmten Bearbeitungsdruck auszuüben.
Der Balken 18 ist durch geeignete Endflansche an ein Paar
langer Metallplatten 23, 24 befestigt; das frei drehende Ende
jeder Metallplatte ist mittels Zapfen 25, 26 an eine der
Seitenplatten 14, 15 verbunden, während das andere Ende mit
einem Ende einer weiteren langen Platte 27, 28 mittels einer
Verbindungswelle 29, 30 befestigt ist.
Das andere Ende dieser letztgenannten langen Platten
27, 28 ist mit einem Antriebsmechanismus verbunden, wodurch der
Balken 18 eine Schwenkbewegung um die parallel zur
Plattenkante 17 stehende Achse ausführen kann.
Der Antriebsmechanismus umfaßt einen Motor, der mit einem
untersetzten Motor 32 verbunden und an der Seitenplatte 14
befestigt ist.
Die Motorwelle des untersetzten Motors 32 ist
darüberhinaus mit einem Kurvengetriebe 33, 34 verbunden,
dessen Exzenterscheiben von einer geeigneten Rotationswelle 37
untereinander verbunden und an das zweite Ende der langen
Platten 27, 28 befestigt werden.
Auf diese Weise wird die Drehbewegung der Motorwelle des
untersetzten Motors 32 im wesentlichen in eine Hebe- und
Senkbewegung der Platten 27, 28 umgeformt, die die Bewegung
wiederum mittels Wellen 29, 39 auf die Platten 23, 24
übertragen.
Beide letztgenannten, die mit 25 und 26 verzapft sind,
führen demnach Hebe- und Senkbewegungen in vertikaler Richtung
aus, was sich in eine Schwenkbewegung des Balkens 18 und der
Zubehöre (Motoren 20, Schleifscheiben 21), die daran befestigt
sind, umsetzt.
Die Schwenkweite des Balkens kann innerhalb großer
Grenzbereiche (von einigen Millimetern bis zu mehreren
Zentimetern) mittels geeigneter Eichschrauben 35, 36 verstellt
werden, die es ermöglichen, die Stellung der Exzenterscheiben
33, 34 zur Achse der Motorwelle 32 des untersetzten Motors zu
verstellen.
Das Polierverfahren nach der Erfindung geht direkt aus
der vorherigen Beschreibung hervor.
Eine Platte 17 wird auf das Förderband 16 gelegt und von
diesem befördert.
Die Platte kann vorher eventuell einer Schleifung oder
Abtrennung von überstehenden Teilen durch eine entsprechende
Schleifscheibe mit Motor (nicht auf den Abbildungen
dargestellt) unterzogen werden.
Anschließend gelangt die Platte 17 in die
Bearbeitungszone zwischen den Wänden 14, 15, und die Kante
wird stufenweise mittels der Schleifscheiben 21 poliert, die
in Kantenhöhe schwenken.
Es konnte festgestellt werden, daß bei dem Verfahren nach
der Erfindung, sowohl in Hinblick auf den Scheibenaustausch
als auch in Hinblick auf die Bearbeitungszeit wesentlich
eingespart werden kann. Tatsächlich kann dank des Verfahrens
mit schwenkbaren Schleifscheiben auf den Gebrauch von
grobkörnigen Schleifscheiben verzichtet werden, die für die
bekannten Techniken typisch sind.
Bereits zu Beginn der Bearbeitung werden Schleifscheiben
mit einer Körnung von mehr als 250 Mesh benutzt, deren
Lebensdauer weitaus länger ist als die der grobkörnigen
Schleifscheiben (30-50 Mesh).
Bei Anwendung des Verfahrens nach der Erfindung müssen
die Schleifscheiben daher weniger häufig ausgewechselt werden,
und die Maschine kann mit einer niedrigeren Nummer an
Arbeitsköpfen gegenüber den bekannten Maschinen ausgerüstet
werden, wodurch die Kosten erheblich gesenkt werden.
Darüberhinaus werden mit dem Verfahren nach der Erfindung
weitere Bearbeitungen an der Plattenkante nach dem ersten
Durchlauf vermieden.
Dank der Schwenkbewegung der Schleifscheiben auf der
Kante ist der von den Schleifscheiben auf die Kante ausgeübte
Druck kontinuierlich auf die Oberfläche dieser verteilt, auch
im Anfangs- und Endbereich der Platte.
Deshalb weisen diese Bereiche keine matten Stellen und
keine Kerben durch Überdruck auf, wie es im Falle der
bearbeiteten Kanten bei den bekannten Techniken vorkommt;
demzufolge kommt die Kante schon perfekt bearbeitet aus der
Maschine und beansprucht keinen Zeitverlust durch weitere
manuelle oder automatische Polierungsarbeiten.
Die Erfindung wurde vorher mit Bezug auf eine ihrer
vorteilhaften Ausführungsformen beschrieben.
Dennoch ist sie um zahlreiche Varianten mehr
aufnahmefähig, die in ihr Aufgabengebiet gehören.
Zum Beispiel gehört zu den Zielstellungen der Erfindung
eine Ausführungsform, bei der der Balken 18 (und die damit
verbundenen Schleifscheiben) außer der obenbeschriebenen
Schwenkbewegung auch mit einer weiteren Hebe- und Senkbewegung
entlang der vertikalen Ebene bewegt werden kann.
Diese Ausführungsform, aus technischer Sicht einfach zu
handhaben (dazu ist ausreichend, entweder ein Paar vertikale
Führungen auf den Platten 14, 15 , worin sich die Zapfen 25,
26 und die Halterzapfen der Motorengruppe bewegen,
anzubringen, oder die Schraubenbolzen zur Verbindung des
Balkens mit den Platten 23, 24 auf geeignete vertikale
Führungen zu montieren) , ermöglicht der Maschine, sich den
unterschiedlichsten Dicken der zu polierenden Platten
anzupassen.
Claims (8)
1. Verfahren zum automatischen Polieren von Flachkanten von
Platten aus Marmor, Naturstein, Granit und desgleichen mittels
einer automatischen Kantenpoliermaschine (10) , wobei eine
Platte (17) auf ein Förderband (16) gelegt und von letzterem
befördert wird, wobei die Kante dieser Platte (17)
vorteilhafterweise vorher von einer grobkörnigen
Schleifscheibe oder von einer Abschleifscheibe und danach von
einer Vielzahl von Polierscheiben (21) mit Motor, die auf
einen Balken (18) montiert sind, der an diese Maschine
befestigt ist, bearbeitet wird, wobei diese Polierscheiben
(21) einen vorbestimmten Druck auf die Kante der vorrückenden
Platte (17) ausüben, dadurch gekennzeichnet, daß die
Polierscheiben (21) während des Vorrückens der Platte (17) auf
dem Förderband (16) einer Schwenkbewegung um die Achse, im
wesentlichen parallel zur Vorrückrichtung der Platte (17)
selbst, ausgesetzt sind.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Polierscheiben (21) entlang einer Ebene bewegt werden,
parallel zu der von der Kante der Platte (17) gekennzeichneten
Ebene.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß Schleifscheiben mit einem
Schleifkoeffizienten von nicht weniger als 250 Mesh benutzt
werden.
4. Automatische Poliermaschine (10) zur Ausführung eines
Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, die ein
Trägergestell (11), an dem ein Paar (14, 15) Seitenplatten zur
Aufnahme eines Balkens oder Brücke (18) befestigt ist, umfaßt,
wobei einjeder mit einer motorgesteuerten Scheibe (21)
ausgerüstet ist, wobei die Maschine (10) weiterhin ein
Förderband (16) zur Weiterbeförderung einer Platte aus Marmor,
Naturstein, Granit oder desgleichen umfaßt, wobei die Kante
dieser Platte (17) sich in Übereinstimmung mit diesen
Schleifscheiben (21) befindet, dadurch gekennzeichnet, daß
dieser Balken oder Brücke (18) an diese Seitenplatten (25, 26)
durch Zapfen befestigt ist und dadurch, daß dieser über Mittel
(23, 24, 27, 28, 31, 32) verfügt, die diesen Balken (18) in
eine Schwenkbewegung um eine Achse versetzen, die sich
parallel zur Vorrückrichtung der Platte (17) befindet.
5. Poliermaschine (10) nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß genannte Mittel ein Paar langer
Metallplatten (23, 24) umfassen, an die der Schwenkbalken (18)
befestigt ist, wobei ein erstes Ende (25, 26) einjeder mittels
Zapfen an die Seitenplatten (14, 15) befestigt ist, wobei das
andere Ende davon mit einem Ende des entsprechenden zweiten
Paares (27, 28) langer Metallplatten verbunden ist, wobei das
andere Ende der letztgenannten mit einem Antriebsmechanismus
(31, 34) verbunden ist.
6. Poliermaschine (10) nach Anspruch 5, dadurch
gekennzeichnet, daß dieser Antriebsmechanismus einen Motor
(31) und einen untersetzten Motor (32) umfaßt, wobei die
Motorwelle des untersetzten Motors mit dem zweiten Paar
Metallplatten (27, 28) unter Einfügung eines
Exzenterscheibenpaares (33, 34) durch eine Welle (37) verbunden
ist.
7. Poliermaschine (10) nach Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Exzentrizitätsfaktor der Scheiben (33,
34) innerhalb vorbestimmten Grenzen mittels entsprechender
Schrauben (36, 36) eichbar ist.
8. Poliermaschine (10) nach einem der Ansprüche von 4 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß diese mit Mitteln ausgerüstet ist,
die auf einer vertikalen Ebene eine Bewegung dieses Balkens
(18) ermöglichen.
Applications Claiming Priority (1)
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| 8110 | Request for examination paragraph 44 | ||
| 8139 | Disposal/non-payment of the annual fee |