DE4318632A1 - Ladevorrichtung für Material-Rollen, insbesondere für Papier-Rollen - Google Patents
Ladevorrichtung für Material-Rollen, insbesondere für Papier-RollenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Ladevorrichtung, mit welcher
große Rollenkörper bis zu mehreren hundert bzw. tausend
Kilogramm Gewicht aus einer abgestützten rage in eine
Arbeitslage so angehoben werden können, daß sie zur Entnahme
des Materiales, z. B. zum Abwickeln einer Materialbahn frei
zugänglich sind bzw. frei drehen können. Solche Rollen können
beispielsweise einen maximalen Durchmesser von über 1,5 m
haben.
Mit solchen Ladevorrichtungen sollen Rollen unterschiedlichen
Außendurchmessers aufgenommen werden können, wobei z. B. der
minimale Rollen-Durchmesser in der Größenordnung von einem
halben Meter liegen kann. Unabhängig von den Durchmesser
unterschieden soll die Aufnahmeachse des Rollen-Trägers
einfach auf die Rollenachse auszurichten sein, um die z. B.
durch eine Achshülse gebildete Rollennabe in Eingriff mit dem
jeweiligen Aufnahmekopf des Rollenträgers bringen zu können.
Hierzu kann der Rollenträger so gesteuert sein, daß seine
Aufnahmeachse über einen Ausrichtweg eine annähernd gerad
linige bzw. vertikale Bewegungsbahn durchläuft, die mit
derjenigen Axialebene zusammenfällt, in welcher die Rollen
achsen unabhängig vom Rollen-Durchmesser liegen, wenn die
Rollen in einer vorbestimmten und abgestützten Lage bereit
gestellt werden.
Um auch Rollen mit maximalem Außendurchmesser bei einer
solchen Anordnung linear so in eine Ladestellung zuführen zu
können, daß sie ohne eigene Querbewegung in Trageingriff mit
dem Rollen-Träger gebracht werden können, kann der Rollen
träger mit einem Schlitten querverfahrbar sein, jedoch ergibt
sich dadurch eine aufwendige und verhältnismäßig viel Raum
beanspruchende Anordnung. Desweiteren ist die Ausrichtung der
Aufnahmeachse auf die jeweilige Rollenachse schwierig, weil
unabhängig voneinander der Schlitten quer zur vertikalen
Axialebene der Rolle und der Rollen-Träger in Höhenrichtung
der Rolle auf deren Rollenachse eingestellt werden muß.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Ladevor
richtung der genannten Art zu schaffen, bei welcher Nachteile
bekannter Ausbildungen bzw. der beschriebenen Art vermieden
sind und die insbesondere eine einfache Zuführung der Rollen
sowie Ausrichtung der Aufnahmeachse auf die Rollenachse
unabhängig davon gewährleistet, welchen Abstand die Rollen
achse aufgrund ihrer Außenweite von der Abstützung hat.
Zur Lösung dieser Aufgabe sind Steuermittel vorgesehen,
welche einerseits die Aufnahmeachse des Rollen-Trägers über
denjenigen Bereich annähernd geradlinig bewegen, in welchem
die Rollenachsen der zu verarbeitenden Materialrollen liegen
können und die andererseits dazu geeignet sind, die Ladevor
richtung in eine Stellung zu überführen, in welcher die
jeweilige Rolle unabhängig von ihrer Außenweite in einer
annähernd geradlinigen Längsbewegung und ohne angetriebene
Querförderung so in eine stationäre Ladestellung überführt
werden kann, daß sie auf dieser nur noch durch Bewegungen der
Ladevorrichtung in Eingriff mit dem jeweiligen Rollenträger
gebracht werden kann. Die Steuermittel bewirken eine kontinu
ierlich geradlinige Zwangsbewegung über den Ausrichtweg, so
daß es nicht erforderlich ist, zwei quer zueinander liegend
und gesondert anzutreibende Bewegungen so aufeinander abzu
stimmen, daß die Aufnahmeachse koaxial auf die Rollenachse
eingestellt werden kann.
Es ist denkbar, die Begradigung des Ausrichtweges der Auf
nahmeachse durch einen entsprechend gesteuerten Antrieb zu
bewirken, der in Abhängigkeit vom Hubweg z. B. nach Art einer
Kurvensteuerung arbeitet und die Aufnahmeachse in die begra
digte Bahn zwingt. Diese Kurvensteuerung liegt zweckmäßig in
einem gegenüber dem Rollenradius bzw. Rollendurchmesser
größeren Abstand von der Aufnahmeachse, so daß sie gegenüber
dem stationären Sockel der Ladevorrichtung nicht bewegt zu
werden braucht, um nach dem Ausrichten der Aufnahmeachse auf
die Rollenachse die übrigen Funktionen der Ladevorrichtung zu
ermöglichen. Desweiteren kann die Kurvensteuerung eine
Steuerkurve mit daran geführtem Kurvenläufer aufweisen,
welcher die Aufnahmeachse in Abhängigkeit vom Hubweg quer
bewegt und dadurch die Begradigung des Ausrichtweges zwangs
läufig erzwingt.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ist insbesondere für solche
Rollen-Träger geeignet, die nicht linear oder über ein
Parallelogrammgestänge über den Hubweg bewegt werden, sondern
die nach Art einer Schwinge um eine zur Aufnahmeachse z. B.
etwa parallele Schwenkachse einer Hublagerung schwenkbar sind
und nach Art eines Kragarmes von der Lagerachse frei zur
Aufnahmeachse ausragen. Die Aufnahmeachse führt dann bei
einer Schwenkbewegung um die Schwenkachse über den dem
Ausrichtweg entsprechenden Hubweg eine Bogenbahn aus, die
durch die Kurvensteuerung begradigt wird. Im Falle einer
Steuerkurve ist diese dann zweckmäßig entsprechend gekrümmt
bzw. nicht geradlinig. Liegt die Steuerkurve auf der von der
Aufnahmeachse abgekehrten Seite der Schwenkachse, ist die
Steuerkurve entgegengesetzt zu derjenigen Bogenbahn gekrümmt,
die die Aufnahmeachse um die Schwenkachse der Traglagerung
ausführt.
Die Hublagerung ist quer zur Aufnahmeachse gegenüber dem
Vorrichtungssockel bewegbar gelagert, um die Begradigung des
Ausrichtweges der Aufnahmeachse zu ermöglichen. Anstatt diese
Querbeweglichkeit durch eine lineare Schlittenbewegung zu
ermöglichen, ist zweckmäßig eine Schwenkbewegung um eine zur
Schwenkachse bzw. zur Aufnahmeachse etwa parallel liegende
Lagerachse vorgesehen, deren Abstand von der Schwenkachse
wesentlich kleiner als der Abstand zwischen Schwenkachse und
Aufnahmeachse sein kann. Die Schwenkachse und die Lagerachse
liegen vorteilhaft annähernd vertikal übereinander, so daß
sich sehr günstige Belastungsverhältnisse ergeben.
Mit den Steuermitteln bzw. der Kurvensteuerung kann auch
gleichzeitig die Bewegung der Aufnahmeachse sowie deren Bahn
zwischen dem Ausrichtweg und der Beschick-Stellung gesteuert
werden, so daß die Aufnahmeachse über ihren gesamten Be
wegungsweg kontinuierlich gesteuert werden kann, ohne daß
quer zueinander liegende Bewegungen aufeinander abgestimmt
werden müssen bzw. hierfür Unterbrechungen der Bewegungs
abläufe erforderlich sind. Zum Beispiel kann die Steuerkurve
ununterbrochen von dem dem Ausrichtweg zugehörigen Kurvenab
schnitt in einen anschließenden Kurvenabschnitt übergehen,
der die Bewegungsbahn bis zur Beschick-Stellung steuert.
Für die Steuerung über den begradigten Ausrichtweg sowie für
die Steuerung bis zur Beschick-Stellung genügt ein einziger
Antrieb, der auch aus mehreren Antriebseinheiten, z. B.
Zylindereinheiten, bestehen kann. Es ist aber auch denkbar,
die Bewegungsbahn zwischen dem Ausrichtweg und der Beschick-
Stellung mit einem weiteren Antrieb zu beeinflussen, der dann
synchron zu demjenigen Hubantrieb arbeitet, welcher die
Aufnahmeachse über den Ausrichtweg bewegt. In diesem Fall
kann es ausreichend sein, die Steuerkurve nur für die
Steuerung über den Hubweg vorzusehen.
Die Steuermittel wirken zweckmäßig auf eine Stange der
Hublagerung, entlang welcher der jeweilige Rollenträger
verschiebbar ist, um die Rolle in getragenem Zustand axial
verstellen bzw. auf eine die Materialbahn verarbeitende
Maschine ausrichten zu können. Die Kurvensteuerung führt
diese Axialbewegung nicht mit aus, sondern befindet sich
stationär im Bereich des jeweils zugehörigen Sockels, der in
einer stationären Sockelplatte die Steuerkurve aufweisen
kann.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den
Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen
hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein
oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer
Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten
verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutz
fähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz
beansprucht wird. Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in
den Zeichnungen dargestellt und werden im folgenden näher
erläutert. In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Ladevorrichtung in
Seitenansicht,
Fig. 2 einen Ausschnitt der Ladevorrichtung gemäß Fig. 1
in Draufsicht,
Fig. 3 eine weitere Ausführungsform in einer
Darstellung entsprechend Fig. 1, und
Fig. 4 eine weitere Ausführungsform.
Die Ladevorrichtung 1 weist einen stationären Vorrichtungs-
Sockel 2 und einen daran zur Ausführung von Hub- und Aus
weichbewegungen bewegbar gelagerten Rollenträger 3 auf, der
am Ende eines frei liegenden Tragabschnittes 4 mit einem
Aufnahme- bzw. Spannkopf 6 versehen ist, welcher eine hori
zontale Aufnahmeachse 5 bestimmt. Als Hublagerung 7 ist ein
Schwenklager mit horizontaler bzw. zur Aufnahmeachse 5
paralleler Lagerachse 8 vorgesehen, um welche der Träger 3
zur Ausführung der erforderlichen Funktionsbewegungen nur
über einen Bogenwinkel von etwa 90° geschwenkt zu werden
braucht.
Die Hublagerung 7 ist gegenüber dem Sockel 2 annähernd
horizontal bzw. quer zur Aufnahmeachse 5 bewegbar und dafür
in einer Traglagerung 9 um eine Schwenkachse 11 schwenkbar
gelagert, die etwa parallel zur Achse 5 bzw. 8 sowie mit der
Lagerachse 8 in einer etwa vertikalen Axialebene liegt. Der
maximal erforderliche Schwenkwinkel für die Hublagerung 7
beträgt nur wenige Winkelgrade, nämlich weniger als 10 bzw.
5°, wobei der Abstand zwischen den Achsen 8, 11 kleiner als
die Hälfte des Abstandes zwischen den Achsen 5, 8 oder etwa
ein Drittel davon sein kann. Dadurch kann die Hublagerung 7
bzw. der Tragabschnitt 4 mit dem Spannkopf 6 eine seiner
Hubbewegung synchron über lagerte Quer- bzw. Horizontal
bewegung derart ausführen, daß die Aufnahmeachse 5 statt
einer reinen Bogenbahn um die Lagerachse 8 über einen vorbe
stimmten Schwenkwinkel eine annähernd geradlinige bzw.
vertikale Bewegung ausführt. Dieser Schwenkwinkel liegt
zweckmäßig unter 60 bzw. 45° und in der Größenordnung von
30°. Das Traglager der Traglagerung 7 hängt an einem gegen
über seiner Außenweite schmaleren und starr mit ihm verbun
denen Traglenker 12, der mit seinem oberen Ende um die
Schwenkachse 11 schwenkbar gelagert ist.
Zur kontinuierlich durchgehenden Bewegung des Tragab
schnittes 4 über die begradigte Bewegungsbahn sowie darüber
hinaus sind Steuermittel 10 vorgesehen, die im wesentlichen
vollständig auf der von der Aufnahmeachse 5 abgekehrten Seite
der Achsen 8, 11 bzw. der Hublagerung 7 und der Traglagerung
9 im wesentlichen in gleicher Höhe wie die begradigte Be
wegungsbahn liegen. Auf der vom Träger 3 abgekehrten Seite
steht ein mit diesem drehschlüssig verbundener Steuerarm 13
über die Lagerachse 8 vor, mit welchem einerseits der Spann
kopf 6, der Tragabschnitt 4 bzw. der gesamte Träger 3 in
seiner Längsrichtung bzw. etwa in Richtung der Verbindungs
geraden zwischen den Achsen 5, 8 bewegt, nämlich um die
Schwenkachse 11 geschwenkt werden kann und mit dem anderer
seits der Spannkopf 6 mit dem Träger 3 in Höhenrichtung bzw.
um die Lagerachse 8 zu bewegen ist. Durch die beschriebene
Ausbildung braucht der Spannkopf 6 bzw. der Tragabschnitt 4
nicht gegenüber dem übrigen Träger 3 in dessen Längsrichtung
verstellbar zu sein, sondern der gesamte Träger 3 führt die
Bewegung aus, die zur Begradigung der ansonsten um die
Lagerachse 8 gekrümmten Bewegungsbahn erforderlich ist.
Die Steuermittel 10 weisen eine unmittelbar auf den Steuer
arm 13 wirkende Kurvensteuerung 14 auf, welche zwangs
gesteuert zu einer Bewegung der aus Träger 3 und Hublagerung
7 bestehenden Trageinheit um die Schwenkachse 11 führt und
zwar wegabhängig vom Hub- bzw. Schwenkweg des Trägers 3 um
die Lagerachse 8. Zu diesem Zweck läuft ein Läufer 16 an
einer Steuerkurve 15, die zweckmäßig feststehend am Sockel 2
angeordnet ist, so daß der Steuerarm 13 an seinem von der
Achse 8 entfernten Ende lediglich mit dem Läufer 16, z. B.
einer Rolle, versehen zu sein braucht und mit diesem Läufer
16 in die Steuerkurve 15 formschlüssig eingreift. Die Steuer
kurve 15 kann den Läufer 16 zwischen einander gegenüber
liegenden und etwa parallelen Kurvenflanken aufnehmen, so daß
der Träger 3 in beiden entgegengesetzten Richtungen um die
Schwenkachse 11 zwangsläufig gesteuert ist. Der Läufer 16
liegt zweckmäßig etwa in einer gemeinsamen Axialebene mit den
Achsen 5, 8. Die Steuerkurve 15 erstreckt sich nach oben und
unten über die Höhe der Lagerachse 8 hinaus und ist im
wesentlichen über ihre gesamte Erstreckung gekrümmt.
Ein bis zu einem oberen Ende der Steuerkurve 15 reichender
Kurvenabschnitt 17 dient zur genannten Begradigung der
Bewegungsbahn sowie zur Anschlagbegrenzung des Trägers 3 in
seiner untersten Stellung. Ein ununterbrochen an das untere
Ende des Kurvenabschnittes 17 anschließender und längerer
Kurvenabschnitt 18 der Steuerkurve 15 dient dazu, den Träger
3 bei Bewegungen über das obere Ende der begradigten Be
wegungsbahn hinaus so zu führen, daß praktisch keine Be
wegungen um die Schwenkachse 11 stattfinden, sondern die
Hublagerung 7 in derjenigen Stellung gesichert ist, die sie
einnimmt, wenn sich die Aufnahmeachse 5 etwa am oberen bzw.
unteren Ende der begradigten Bewegungsbahn befindet. Das
zugehörige Ende der gesamten Bewegungsbahn des Trägers 3 ist
ebenfalls dadurch anschlagbegrenzt, daß der Läufer 16 auf das
Ende des Kurvenabschnittes 18 aufläuft. Da der Abstand des
Läufer 16 von der Lagerachse 8 etwa um die Hälfte kleiner als
der Abstand zwischen dieser Lagerachse 8 und der Aufnahme
achse 5 ist, ist die Bewegungsbahn des Läufers 16 bzw. die
Länge des Kurvenabschnittes 17 entsprechend kürzer als die
begradigte Bewegungsbahn der Aufnahmeachse 5, so daß sich
hier ein Untersetzungsverhältnis sowie eine sehr kompakte
Bauweise ergibt. Wie der Kurvenabschnitt 17 ist auch der
Kurvenabschnitt 18 annähernd teilkreisförmig gekrümmt, jedoch
mit einem wesentlich größeren, seinem Abstand von der Lager
achse 8 entsprechenden Krümmungsradius, während der
Krümmungsradius des Kurvenabschnittes 17 kleiner als sein
Abstand von der Lagerachse 8 ist.
Etwa in der Mitte zwischen dem Läufer 16 und der Hublagerung
7 greift am Steuerarm 13 ein Hubantrieb 19 in einem Bereich
an, der von der Lagerachse 8 einen größeren Abstand hat als
vom Läufer 16. Mit dem Hubantrieb 19 wird der Träger 3 in
seiner Bewegungsbahn bewegt und gleichzeitig der Läufer 16
entlang der Steuerkurve 15 geführt. Der Hubantrieb 19 greift
nach Art eines Linearantriebes mit einer Schubstange un
mittelbar am Steuerarm 13 so an, daß er sowohl die Schwenk
bewegung um die Lagerachse 8 als auch diejenige um die
Schwenkachse 11 antreibt.
Die Rollen 21, 22 werden der Ladevorrichtung 1 über eine
Rollen-Abstützung 20 zugeführt, deren stumpfwinklig prismen
förmige Auflagerfläche für den Außenumfang der Rolle 21, 22
bewirkt, daß die Rollenachsen parallel zur Abstützebene bzw.
horizontal stets dieselbe Lage gegenüber dem Sockel 2 ein
nehmen, unabhängig davon, welchen Abstand die Rollenachsen
aufgrund der unterschiedlichen Rollendurchmesser von der
Abstützung haben. Bei größtmöglichem Durchmesser der Rolle 21
ergibt sich die maximale Achshöhe 23 und bei kleinstem
Durchmesser der Rolle 22 die minimale Achshöhe 24, wobei die
maximale Achshöhe etwa zwei bis dreifach größer als die
minimale Achshöhe 24 sein kann. Der Abstand zwischen den
beiden Achshöhen 23, 24 bestimmt die genannte begradigte
Bewegungsbahn, nämlich den Ausrichtweg 25, über welchen der
Spannkopf 6 auch mit jeder beliebigen Zwischengröße von
Rollen in Eingriff zu bringen sein soll. Dieser Ausrichtweg
25 ist durch den Kurvenabschnitt 17 bzw. durch eine mit der
Schwenkbewegung um die Lagerachse 8 simultane Schwenkbewegung
um die Schwenkachse 11 so begradigt, daß er vertikal über der
Längsmittelebene der Abstützung 20 liegt.
Die Abstützung 20 ist durch einen Rollen- bzw. Unterflur
förderer gebildet, welcher die Abstützung 20 mit der jeweils
zentriert auf ihr liegenden Rolle 21, 22 parallel zur Rollen
achse bzw. zur Aufnahmeachse 5 von außen in den Arbeitsbe
reich der Träger 3 fördert. Um dabei insbesondere größere
Rollen 21 am jeweils in Förderrichtung ersten Träger 3
ungehindert vorbei und in eine Lage zwischen die einander
gegenüber liegenden Träger 3 überführen zu können, sind die
Träger 3 vom oberen Ende des Ausrichtweges 25 nach oben und
hinten weiter in eine Beschickstellung 26 zu überführen, in
welcher sie und alle übrigen Vorrichtungsteile - parallel zur
Aufnahmeachse 5 gesehen - außerhalb des Außenumfanges der
größtmöglichen Rolle 21 liegen, wenn diese auf der Abstützung
20 abgestützt ist. Dadurch ist ein völlig freier Rollen-
Eingang 27 gebildet.
Die Bewegungsbahn vom oberen Ende des Ausrichtweges 25 bis
zur Stellung 26 ist eine vom Kurvenabschnitt 18 gesteuerte,
annäherend teilkreisförmige Bogenbahn, die unter einem nur
um wenige Winkelgrade von 180° abweichenden stumpfen Winkel
an den Ausrichtweg 25 anschließt und deren Bogenwinkel
kleiner als 90° sein kann. Sobald die Rolle 21 zwischen den
Ebenen der Träger 3 liegt, können diese wieder zurück
geschwenkt werden, so daß der jeweilige Spannkopf 6 vom
Außenumfang der Rolle 21 her unbehindert entlang von deren
zugehörigen Stirnfläche in eine Lage bewegt wird, in welcher
seine Aufnahmeachse 5 etwa achsgleich zur Rollenachse liegt.
Die Träger 3 bzw. die Spannköpfe 6 werden dann soweit aufein
anderzu bewegt, daß sie in die Nabenöffnung der Rolle 21 bzw.
22 eingreifen und dadurch formschlüssig mit der Rolle ver
bunden sind. Danach werden die Träger 3 durch den Hubantrieb
19 wieder nach oben bis in eine Abrollage geschwenkt, in
welcher die Materialbahn vom Außenumfang der Rolle 21 zur
Verarbeitung abgezogen werden kann. Die Abrollage kann mit
der Beschick-Stellung 26 zusammenfallen oder zwischen dieser
und dem oberen Ende des Ausrichtweges 25 liegen.
In Seitenansicht ist der jeweilige Sockel 2 winkelförmig mit
einem aufrechten Winkelschenkel 28 und einem an dessen
unteres Ende anschließenden, etwa horizontalen Winkelschenkel
29, welcher in Richtung zur Abstützung 20 frei ausragt. Die
beiden Träger 3 sind auf einer in der Lagerachse 8 liegenden
gemeinsamen Tragwelle 30 drehschlüssig, jedoch stufenlos
längsverschiebbar angeordnet und weisen hierfür am hinteren
Ende des Trägers 3 jeweils eine die Tragwelle 30 umgebende
Tragnabe 31 auf, die im Abstand zur Innenseite des zuge
hörigen Sockels 2 liegt. Die Tragwelle 30 durchsetzt die
einspringende Ecke zwischen den beiden Sockelschenkeln 28, 29
des zugehörigen Sockels 2 und liegt einschl. der Hublagerung
7 unterhalb des oberen Endes des Sockelschenkels 28 sowie
hinter dem vorderen Ende des Sockelschenkels 29.
Die Hublagerung 7 weist eine die Tragwelle 30 umgebende
Lager-Außennabe 32 auf, welche benachbart zur Außenseite des
zugehörigen Trägers 3 in der einspringenden Ecke zwischen den
Sockelschenkeln 28, 29 liegt und von deren Oberseite der
formsteif mit ihr verbundene Traglenker 12 nach oben absteht.
Dieser Traglenker 12 ist zwischen zwei Tragarmen 34 um die
Schwenkachse 11 schwenkbar gelagert, die vom oberen Ende des
Sockelschenkels 28 etwa parallel zum Träger 3 frei so aus
ragen, daß die Hublagerung 7 mit der Tragwelle 30 um wenige
Winkelgrade gegenüber dem Sockel 2 berührungsfrei um die
Schwenkachse 11 schwingen kann. Die Tragwelle 30 ist in der
Außennabe 32 frei drehbar.
Mit geringem Abstand benachbart zur Außenseite der Hub
lagerung 7 ist auf dem zugehörigen Ende der Tragwelle 30 eine
Steuernabe 33 drehschlüssig und axial gesichert angeordnet,
welche den Steuerarm 13 trägt und in Draufsicht gemäß Fig. 2
den Sockel 2 übergreift.
Am unteren Ende des Sockelschenkels 28 ist ein Zylinder 35
des Hubantriebes 19 mit einer Antriebslagerung 36 um eine zu
den Achsen 5, 8, 11 etwa parallele Achse schwenkbar gelagert,
die im Bereich des unteren Endes des aufrechtstehenden
Zylinders 35 liegt. Das Ende der hängend angeordneten Kolben
stange des Zylinders 35 ist über ein Verbindungsgelenk 37
gelenkig mit dem Steuerarm 13 verbunden. Bei Lage des Läufers
16 etwa im Übergangsbereich zwischen den Kurvenabschnitten
17, 18 liegt die Mittelachse des Hubantriebes 19 etwa recht
winklig zur Axialebene des Läufers 16 und der Lagerachse 8,
so daß sich günstige Kräfteverhältnisse ergeben. Die Steuer
kurve 15 erstreckt sich annähernd über die gesamte Höhe des
Sockelschenkels 28 und reicht mit ihrem unteren Ende noch bis
in den Bereich des Sockelschenkels 29. Sie kann durch eine
von gegenüberstehenden Flanken und einer Bodenfläche be
grenzte und daher nur entlang einer Nutöffnung offene Nut an
der Außenseite einer stehenden Platte des Sockels 2 gebildet
sein, wobei mit Abstand zur Außenseite dieser Platte eine
weitere Platte des Sockels 2 vorgesehen ist und der Hub
antrieb 19 sowie der Steuerarm 13 zwischen diese beiden
Platten eingreift. Dadurch können die Steuermittel 10 ge
häuseartig verkapselt bzw. geschützt angeordnet werden.
Die beiden Träger 3 sind mit einer Längsverstellung 38 ent
gegengesetzt und/oder in gleicher Richtung synchron auf der
Tragwelle 30 verschiebbar. Zwischen der Außennabe 32 und der
Trägernabe 31 ist auf der Tragwelle 30 eine Lagernabe 39
drehschlüssig, jedoch axial gesichert so angeordnet, daß sie
unmittelbar benachbart zur Innenseite der Außennabe 32 liegt.
Von dieser Lagernabe 39 stehen schräg nach oben und vorne
zwei Tragarme 41 ab, zwischen denen ein Antrieb 40, z. B. ein
Getriebe- bzw. Winkelmotor, befestigt ist und an denen eine
bei der Stellung der Träger 3 gemäß Fig. 1 etwa in Höhe der
Schwenkachse 11 liegende Stellspindel 42 drehbar gelagert
ist. Der oberhalb des Trägers 3 liegende Antrieb 40 dient zum
stufenlosen Antrieb der Spindel 42 und schwenkt mit dem
Träger 3 um die Lagerachse 8 sowie um die Schwenkachse 11,
wobei er in den Ladestellungen vor und in der Beschick-
Stellung hinter der Schwenkachse 11 liegt. An der Oberseite
des Trägers 3 und/oder der Trägernabe 31 ist eine Spindel
mutter 43 o. dgl. vorgesehen, in welche die Spindel 42 so
eingreift, daß Drehbewegungen der Gewindespindel 42 zu
Längsverschiebungen der Träger 3 führen. Dadurch können die
Träger 3 außer für ihre Eingriffsbewegung zum Eingriff in
die jeweilige Rolle 21 bzw. 22 auch auf unterschiedliche
Rollenlängen sowie so eingestellt werden, daß die jeweils von
ihnen getragene Rolle im Bereich unterschiedlicher Längs
abschnitte der gegenüber ihr wesentlich längeren Tragwelle 30
liegt. Die Verstellbarkeit ist unabhängig von der Stellung
des Trägers 3 möglich.
Zur Aufnahme einer Rolle 21 bzw. 22 werden die Träger 3 in
die Beschickstellung 26 überführt und die Rolle wird mit der
Abstützung 20 parallel zur Aufnahmeachse 5 in den Bereich
zwischen die hochgeschwenkten Träger 3 gefahren. Danach
werden die Träger 3 abgesenkt und durch Axialbewegung ihre
Spannköpfe 6 in Eingriff mit der Rolle gebracht. Während der
Bewegung der Aufnahmeachse 5 über den Bereich zwischen den
Achshöhen 23, 24 wird die Bogenbahn um die Lagerachse 8 durch
den Kurvenabschnitt 17 zwangsläufig bzw. formschlüssig
wirkend begradigt, so daß die Aufnahmeachse 5 über den
vertikalen Ausrichtweg 25 läuft. Wird die Rolle über das
obere Ende des Ausrichtweges 25 hinaus nach oben angehoben,
so ist dann der Kurvenabschnitt 18 wirksam, welcher die
Aufnahmeachse 5 bis zur aufrecht nach oben ragenden Beschick-
Stellung 26 des Trägers 3 entlang eine Kreisbahn bewegt. Da
die Hublagerung 7 des Trägers 3 in diesem Fall an der Trag
lagerung 9 hängt, wird die Gewichtskraft der Rolle nicht oder
nur unwesentlich auf die Kurvensteuerung 14 übertragen, die
in diesem Fall lediglich die Hublagerung 7 daran hindert, um
die Traglagerung 9 Schwenk- bzw. Spielbewegungen auszuführen.
Entsprechend umgekehrt erfolgt das Absenken und Absetzen
einer auszuspannenden Rolle auf der Abstützung 20.
In den Fig. 3 und 4 sind für einander entsprechende Teile
die gleichen Bezugszeichen wie in den Fig. 1 und 2, jedoch
mit unterschiedlichen Buchstabenindizes verwendet.
Gemäß Fig. 3 liegt die Lagerachse 8 über den Ausrichtweg
etwa vertikal oberhalb der Schwenkachse 11, so daß der
Traglenker 12a annähernd vertikal stehend vorgesehen ist.
Der Hubantrieb 19a greift an einem vom Steuerarm 13a ge
sonderten Antriebsarm 44 an, welcher mit einer von der
Steuernabe gesonderten Nabe bzw. mit der Lagernabe 39a an
der Innenseite des Traglenkers 12a auf der Tragwelle ange
ordnet ist. Der Traglenker 12a ragt wie der Hubantrieb 19a
über die Oberseite des verhältnismäßig niedrigen Sockels 2a
vor, wobei der nach oben zum Verbindungsgelenk 37a ausragende
Hubantrieb 19a vor dem Traglenker 12a liegt und in jeder
Stellung des Trägers 3a etwa parallel zum Traglenker 12a
vorgesehen ist. Oberhalb des Verbindungsgelenkes 37a ist an
dem Antriebsarm 44 der Antrieb 40a der Längsverstellung
gelagert. Die Kurvensteuerung 14a ist hier an einem vom
Sockel 2a gesonderten Ständer 28a vorgesehen, der im Abstand
hinter dem Sockel 2a liegt und dessen Steuerkurve
15a so vorgesehen ist, daß ihre Enden annähernd vertikal
übereinander liegen. Der Kurvenabschnitt 18a ist dabei so
gewählt, daß die Bewegungsbahn der Aufnahmeachse 5a vom
oberen Ende des Ausrichtweges bis zur Beschick-Stellung
gegenüber einer reinen Kreisbewegung um die feststehende
Lagerachse 8a wesentlich abgeflacht wird, weil nämlich
während dieser Bewegung die Lagerachse 8a nach hinten ge
schwenkt wird, bis in der Beschick-Stellung 26a die Axial
ebene der Achsen 8a, 11a etwa um 45° nach hinten zum Ständer
28a geneigt ist und die Lagerachse 8a wesentlich tiefer als
während der Bewegungsbahn über den Ausrichtweg liegt.
In Fig. 3 ist der Förderer 45 für die Abstützung 20a näher
dargestellt. Er weist angetriebene Rollenwagen auf, welche
einzelne hintereinander liegende und im wesentlichen gleiche
Segmente der Abstützung 20a an ihren Oberseiten tragen.
Eine ähnliche Anordnung und Bewegungsbahn ist auch bei der
Ausbildung nach Fig. 4 vorgesehen jedoch weist hier die
Steuerkurve 15b nur den Kurvenabschnitt 17b für den Aus
richtweg auf, während der übrige Bewegungsweg durch eine
Kurvensteuerung bestimmt ist, die von einem Antrieb 18b
bewirkt wird. Dieser, z. B. als Zylinderantrieb ausgebildete
Steuerantrieb 18b verschwenkt den Traglenker 12b gegenüber
dem Sockel 2b in etwa gleicher Weise wie der Kurvenabschnitt
18b gemäß Fig. 3, und zwar simultan mit der Bewegung des
Trägers 3b durch den Hubantrieb 19b und/oder gesondert davon.
Während dieser Bewegung hebt der Läufer 16b von der Steuer
kurve 15b vollständig ab, so daß die Steuerkurve 15b dann
nicht wirksam ist. Zu diesem Zweck ist hier der Kurven
abschnitt 17b nicht durch eine Nut, sondern nur durch eine
einzige konvexe Umfangskurve bzw. Kurvenflanke gebildet,
gegen die der Läufer 16b durch den Steuerantrieb 18b über
den Ausrichtweg angelegt und von der der Läufer 16b über den
restlichen Bewegungsweg durch den Steuerantrieb 18b sowie
durch den Hubantrieb 19b abgehoben wird. Auch der Steuer
antrieb 18b kann im wesentlichen vor dem Traglenker
liegen und sich in Seitenansicht gemäß Fig. 4 mit dem
Hubantrieb 19b dadurch kreuzen, daß er vom vorderen Ende des
Sockels 2b nach oben und hinten geneigt ist. In der Beschick-
Stellung ist der Steuerantrieb 18b dadurch flacher nach
hinten geneigt als in der dem Ausrichtweg zugehörigen
Stellung, so daß er den Einschub der Rollen entlang der
Abstützung 20b in keiner Weise behindert. In entsprechender
Weise ist auch der Hubantrieb 19b in der Beschick-Stellung
26b in eine nach hinten geneigte Freigabestellung ge
schwenkt.
Durch die erfindungsgemäße Ausbildung kann die Ladevorrich
tung vollständig automatisch arbeiten, wobei eine ent
sprechende Steuereinrichtung die beschriebenen Bewegungsab
läufe koordiniert, nämlich die Rolle in den Bereich der
Träger überführt, dann die Träger in Eingriff mit der Rolle
bringt und diese schließlich in die Abrollstellung anhebt.
Sensoren können dabei die Achshöhen sowie die Länge der Rolle
bestimmen und die Rollenträger entsprechend steuern. Auch die
Entnahme einer Rolle kann entsprechend automatisch gesteuert
sein.
Claims (10)
1. Ladevorrichtung für Material-Rollen (21, 22),
insbesondere Papier-Rollen, mit einem stationären
Vorrichtungs-Sockel (2, 2a, 2b) und einer Hubein
richtung zur gegenseitigen Queranpassung einer
Rollen-Aufnahmeachse (5) eines Rollenträgers
einerseits und in einer Ladestellung in unter
schiedlichen Querabständen gegenüber einer Rollen-
Abstützung (20) liegenden Rollenachsen andererseits
über einen Ausrichtweg (25), dadurch gekenn
zeichnet, daß sowohl die jeweilige Rolle (21, 22)
etwa bis in die Ladestellung annähernd in Richtung
der Aufnahmeachse (5) bewegbar ist, als auch
Steuermittel (10) vorgesehen sind, um die Aufnahme
achse (5) und die Rollen-Abstützung (20) etwa über
den Ausrichtweg (25) gegeneinander annähernd
geradlinig quer zu bewegen.
2. Ladevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie für Rollen (21, 22) zwischen einer maximalen und
einer minimalen Rollen-Außenweite bzw. für Rollen (21,
22) vorgesehen ist, deren Rollenachsen in der ge
stützten Ladestellung zwischen einer maximalen und
einer minimalen Achshöhe (23, 24) liegen, daß die Auf
nahmeachse (5) an einem Tragabschnitt (4) wenigstens
eines Rollenträgers (3) vorgesehen und relativ zur
Rollenachse etwa zwischen der maximalen und der mini
malen Achshöhe (23, 24) in einer Höhenbewegung über den
begradigten Ausrichtweg (25) sowie in eine Beschick-
Stellung (26) gegenüber dem Sockel (2) bewegbar ist, und
daß ein Rolleneingang (27) vorgesehen ist, der in der
Beschick-Stellung (26) der Aufnahmeachse (5) für einen
freien sowie etwa axialen Durchlauf der Rollen (21) in
die Ladestellung offen ist, in welcher der Tragabschnitt
(4) ausgehend von der Beschick-Stellung (26) entlang
einer zugehörigen Stirnfläche der Rolle (21) über den
Ausrichtweg (25) bewegbar ist, wobei die Steuermittel
(10) die Aufnahmeachse (5) gegenüber der Rollen-Ab
stützung (20) über den Ausrichtweg (25) kontinuierlich
geradlinig bewegen.
3. Ladevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Ausrichtweg (25) mit einer
nicht geraden Kurvensteuerung (14) begradigt ist,
daß insbesondere eine Steuerkurve (15) der Kurven
steuerung (14) wenigstens teilweise entgegengesetzt
zu einer Bogenbahn der Rollen-Aufnahmeachse (5)
gekrümmt ist und daß vorzugsweise die Steuerkurve
(15) bei im wesentlichen jeder Stellung der Rollen-
Aufnahmeachse (5) dieselbe Lage gegenüber dem
Sockel (2) aufweist.
4. Ladevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Rollen
träger (3) einen frei ausragenden Trägerarm bildet,
der insbesondere bei Ausrichtung auf minimale
Achshöhe (24) schräg nach unten und/oder bei
Ausrichtung auf maximale Achshöhe (23) schräg nach
oben geneigt ist und daß vorzugsweise der Rollen-
Träger (3) mit einer Hublagerung (7) schwenkbar
gelagert ist, die radial außerhalb der maximalen
Rollenaußenweite liegt und/oder mit einer im
Abstand von ihrer Lagerachse (8) liegenden Trag
lagerung (9) an dem Sockel (2) gelagert ist.
5. Ladevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kurven
steuerung (14) zur Führung der Rollen-Aufnahmeachse
(5) auf der von dieser abgekehrten Seite einer
Hublagerung (7) am Rollen-Träger (3) angreift, daß
insbesondere der Angriff (16) der Kurvensteuerung
(14) im wesentlichen in einer gemeinsamen Axial
ebene von Rollen-Aufnahmeachse (5) und Lagerachse
(8) der Hublagerung (7) liegt und daß vorzugsweise
zwischen der Hublagerung (7) und der Kurven
steuerung (14) am Rollenträger (3) ein Hubantrieb
(19) angreift.
6. Ladevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Trag
lagerung (9) und die Hublagerung (7) des Rollen
trägers (3) im wesentlichen in jeder Tragstellung
übereinander liegen, daß insbesondere die Trag
lagerung als Schwenklager mit einer Tragachse (11)
ausgebildet ist sowie die Tragachse (11) und die
Lagerachse (8) der Hublagerung (7) in einer
Stellung des Ausrichtweges (25) annähernd vertikal
übereinander liegen und daß vorzugsweise ein die
Hublagerung (7) und die Traglagerung (9) verbinden
der sowie quer zum Rollen-Träger (3) liegender
Lenker vorgesehen ist, die die Traglast vom Rollen
träger (3) auf den Sockel (2) überträgt.
7. Ladevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Be
wegungsbahn der Rollen-Aufnahmeachse (5) über den
Ausrichtweg (25) hinaus von einer Kurvensteuerung
(14, 18b) bestimmt ist, daß insbesondere eine
kontinuierlich durchgehende Kurvensteuerung (14)
über den Ausrichtweg (25) sowie annähernd bis zur
Beschick-Stellung (26) vorgesehen ist und daß
vorzugsweise die Bewegungsbahn der Aufnahmeachse
(5) sich von der minimalen Achshöhe (24) bis zur
Beschick-Stellung (26) über einen Bogenwinkel von
höchstens 90° bis 120° erstreckt.
8. Ladevorrichtung nach einem der vorherigen An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bewegung
der Rollen-Aufnahmeachse (5) über den Ausrichtweg
(25) bis zur Beschick-Stellung (26) nur ein ein
ziger Antrieb (19) vorgesehen ist, daß insbesondere
der Hubantrieb (19) und/oder die Kurvensteuerung
(14) am Sockel (2) vorgesehen ist und daß vorzugs
weise der Hubantrieb (19) als Linear-Antrieb
ausgebildet ist.
9. Ladevorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß eine Kurven
steuerung (14) für den Bewegungsweg der Rollenauf
nahmeachse (5) eine Steuerkurve (15) aufweist, an
der insbesondere ein Läufer (16) des Rollenträgers
(3) im wesentlichen zwangsgesteuert geführt ist und
daß vorzugsweise die Steuerkurve (15) zwei im
Winkel aneinander schließende und/oder mit unter
schiedlichen Krümmungen versehene Kurvenabschnitte
(17, 18) aufweist.
10. Ladevorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Rollenträger (3)
stufenlos längsverstellbar und festsetzbar ange
ordnet ist, daß insbesondere die Kurvensteuerung
(14) axial feststehend vorgesehen ist und daß
vorzugsweise ein Steuerarm (13) der Kurvensteuerung
(14) an der Außenseite einer Traglagerung (9) für
den Rollenträger (3) liegt und/oder für wenigstens
einen Teil der Bewegungsbahn des Rollen-Trägers
ein vom Hubantrieb (19b) gesonderter Steuer
antrieb (18b) vorgesehen ist.
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| DE4318632A DE4318632A1 (de) | 1993-06-04 | 1993-06-04 | Ladevorrichtung für Material-Rollen, insbesondere für Papier-Rollen |
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