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DE4311592A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoff enthaltenden Teilen - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoff enthaltenden Teilen

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DE4311592A1
DE4311592A1 DE19934311592 DE4311592A DE4311592A1 DE 4311592 A1 DE4311592 A1 DE 4311592A1 DE 19934311592 DE19934311592 DE 19934311592 DE 4311592 A DE4311592 A DE 4311592A DE 4311592 A1 DE4311592 A1 DE 4311592A1
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DE
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hollow chamber
workpieces
heated
flat
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DE19934311592
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DE4311592C2 (de
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Ernst Maximilian Spengler
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R+S Technik GmbH
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Roeder & Spengler Stanz
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Application filed by Roeder & Spengler Stanz filed Critical Roeder & Spengler Stanz
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zum Herstellen von Kunststoff enthaltenden Teilen. Sie be­ trifft ferner die mit dem Verfahren hergestellten, vorzugs­ weise dünnwandigen, flachen und gegebenenfalls auch drei­ dimensional geformten Teile bzw. Produkte.
Es ist bekannt, flächige Teile herzustellen, die aus Kunst­ stoff bestehen oder Kunststoff enthalten. Derartige Teile sind z. B. Innenverkleidungsteile von Kraftfahrzeugen und dergl. Diese Teile besitzen bei ausschließlicher Verwendung von Kunststoff in der Regel nur eine geringe Steifigkeit, insbesondere wenn das herzustellende Teil dünnwandig sein soll.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Herstellung von leicht recyclebaren Teilen aus Kunststoff anzugeben, wobei diese Teile ferner eine hohe Steifigkeit besitzen sollen, unabhängig davon, ob sie flach und dünnwandig oder zusätzlich in gewissem Um­ fang dreidimensional geformt sind.
Gelöst wird diese Aufgabe mit den Merkmalen des kennzeich­ nenden Teiles des Patentanspruches 1 bzw. mit den Merkmalen des ersten, auf die Vorrichtung gerichteten Patentanspru­ ches.
Erfindungsgemäß wird ein erstes und/oder auch ein zweites, thermoplastischen Kunststoff enthaltendes Werkstück zu­ nächst erhitzt und es wird sodann unter Druck derart verformt, daß nicht nur die gewünschte Form und Gestalt entsteht, sondern auch mindestens eine Wölbung für einen Hohlraum, der in dem herzustellenden Teil angeordnet sein soll. Sodann wird das vorzugsweise ebenfalls und parallel dazu erhitzte andere Werkstück mit dem ersten bzw. zweiten Werkstück unter Beibehaltung der für die Erzeugung des Hohlraumes notwendigen Wölbung im übrigen flächig unter Druck sowie aufgrund der Klebewirkung des thermoplastischen Kunststoffes verbunden. Schließlich wird noch gleichzeitig ein gasförmiges, als Stützelement dienendes Strömungsmedium in das Innere des Hohlraumes oder gegebenenfalls von mehreren Hohlräumen gedrückt, der bzw. die sich zwischen den beiden, miteinander verbundenen Lagen des herzustellen­ den Teiles befinden.
Der bzw. die Hohlräume verleihen dem schließlich fertig­ gestellten Teil eine hohe Steifigkeit, wobei die Hohlräume wie Verstärkungssicken wirken. Bei ausreichender Material­ stärke der als Ausgangsmaterial dienenden Werkstücke lassen sich Teile herstellen, die trotz sehr geringem Gewicht eine außerordentlich hohe Festigkeit und Steifigkeit besitzen.
In Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, daß als Aus­ gangsmaterial für mindestens eines der beiden flächigen Werkstücke ein matten- oder lagenartiger, thermoplasti­ sche Kunststoffasern enthaltender Werkstoff verwendet wird. Der Werkstoff kann ferner ein Gewebe, ein Gewirke, ein Vlies oder dergl. sein. Er kann auch Glasfasern enthalten.
Besonders vorteilhaft ist es schließlich, wenn das Aus­ gangsmaterial nicht nur thermoplastische Kunststoffasern, sondern auch Naturfasern enthält. Als Naturfasern können z. B. Fasern von Flachs, Hanf, Jute, Sisal oder dergl. verwendet werden.
Die Vorrichtung zum Herstellen des Teiles umfaßt eine Preß­ vorrichtung mit mindestens einem Unterwerkzeug und mit zwei zugehörigen Oberwerkzeugen sowie mit zwei Heizvorrichtungen und einer Einrichtung zur Versorgung mit einem gasförmigen, als Stützelement im Inneren des herzustellenden Teiles die­ nenden Strömungsmedium. Die Einrichtung zur Versorgung mit dem gasförmigen Strömungsmedium weist eine Düse auf, die während der Formgebung die Wand der späteren Hohlkammer durchsticht, so daß das Strömungsmedium in die Hohlkammer eingedrückt werden kann, sobald die Hohlkammer verschlossen worden ist. Dabei ist es schließlich noch erforderlich, daß ein ausreichender Druck in der Hohlkammer mit Hilfe des Strömungsmediums aufrechterhalten wird, damit nicht Rand­ bereiche der Hohlkammer einfallen.
Weitere Merkmale der Erfindung gehen aus Unteransprüchen in Verbindung mit der Beschreibung und der Zeichnung her­ vor.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von Ausführungsbei­ spielen, die in der Zeichnung dargestellt sind, näher be­ schrieben. Dabei zeigen:
Fig. 1 zum Teil im Schnitt eine schematische Dar­ stellung der Vorrichtung zur Verdeutlichung des Verfahrens;
Fig. 2 eine Draufsicht auf das Unterwerkzeug in Richtung des Schnittes II-II in Fig. 1;
Fig. 3 das Unterwerkzeug im Schnitt wie in Fig. 1, jedoch zusammen mit einem fertiggestellten, im Schnitt dargestellten Teil;
Fig. 4 eine abgebrochene Draufsicht auf ein anderes Teil;
Fig. 5 einen Schnitt durch das Teil gemäß Fig. 4 längs der Linie V-V sowie schematisch mit einer Düse für das Strömungsmedium;
Fig. 6 eine Draufsicht auf eine Anlage zur Durchfüh­ rung des Verfahrens;
Fig. 7 eine Seitenansicht der Anlage gemäß Fig. 6 mit einem ersten Oberwerkzeug in der Preß­ vorrichtung und
Fig. 8 eine Ansicht der Preßvorrichtung wie in Fig. 7, jedoch mit dem zweiten Oberwerkzeug.
Zur Herstellung eines weitgehend flachen, dünnwandigen Tei­ les 1 gemäß Fig. 3 weist die in Fig. 1 schematisch darge­ stellte Preßvorrichtung 2 ein erstes Oberwerkzeug 3 und ein zweites Oberwerkzeug 4 auf, die nacheinander mit einem ein­ zigen Unterwerkzeug 5 zusammenwirken. Das Unterwerkzeug 5 ist gemäß Ausführungsbeispiel stationär angeordnet und die beiden Oberwerkzeuge 3 und 4 sind vertikal auf das Unter­ werkzeug 5 zu und von diesem weg sowie rechtwinklig zu dieser Hubbewegung entsprechend den Pfeilen A und B beweg­ bar.
Zur Verdeutlichung des mit der Preßvorrichtung 2 durchführ­ baren Verfahrens handelt es sich bei dem Teil 1 um ein aus zwei Lagen 6 und 7 bestehendes, deckelförmiges Element mit einer ringförmig umlaufenden Hohlkammer 8 zwischen den bei­ den Lagen 6 und 7 (Fig. 3).
Zur Herstellung eines derartigen Teiles 1 weist das erste Oberwerkzeug 3 als patrizenartiges Tiefziehwerkzeug eine umlaufende Rippe 9 und das als Matrize wirkende Unterwerk­ zeug 5 weist eine entsprechende, ringförmige Ausnehmung 10 auf. Die dem Unterwerkzeug 5 zugewandte Oberfläche 11 des zweiten Oberwerkzeuges 4 ist eben.
Zur Herstellung des weitgehend flachen, dünnwandigen Teiles 1 wird ein erstes, thermoplastischen Kunststoff enthalten­ des Werkstück 12 zunächst erhitzt, dann in die Preßvorrich­ tung 2 eingelegt und sodann mit Hilfe des Oberwerkzeuges 3 und des Unterwerkzeuges 5 verformt, wobei das Oberwerk­ zeug 3 das Werkstück 12 in die Ausnehmung 10 des Unterwerk­ zeuges 5 teilweise hineinzieht. Hierbei entsteht die Form und Gestalt der ersten Lage 6 des Teiles 1 gemäß Fig. 3.
Wenn das Oberwerkzeug 3 das erhitzte, flächige Werkstück 12 in die Ausnehmung 10 des Unterwerkzeuges 5 hineinzieht, durchstößt eine als Düsennadel 13 ausgebildete Düse den Werkstoff 12. Die Düsennadel 13 erstreckt sich vom Boden 14 der Ausnehmung 10 in Hubrichtung des Oberwerkzeuges 3 und weist ein in der Ausnehmung 10 liegendes Ende 16 auf. Auch das Oberwerkzeug 3 weist in seiner umlaufenden, vor­ stehenden Rippe 9 eine Ausnehmung 17 auf, in der das Ende 16 der Düsennadel 13 bei Beendigung des Hubes des Oberwerk­ zeuges 3 liegt. Sobald das Oberwerkzeug 3 mit seiner vor­ stehenden Rippe das Werkstück 12 in die Ausnehmung 10 des Unterwerkzeuges 5 bewegt, durchstößt das freie Ende 16 der Düsennadel 13 das in der nicht dargestellten Heizeinrich­ tung auf ca. 200°C erwärmte Werkstück 12 und tritt sodann in die Ausnehmung 17 des Oberwerkzeuges 3 ein.
Die Düsennadel 13 ist über eine Leitung 18 mit einer in Fig. 1 nur schematisch als Blackbox dargestellten Einrich­ tung 19 verbunden, die bei Bedarf die Düsennadel 13 mit einem gasförmigen Strömungsmedium versorgt. Dies ge­ schieht, wenn die zweite Lage 7 mit der ersten Lage 6 verbunden wird.
Sobald das die erste, in Fig. 1 gestrichelt dargestellte Lage 6 bildende Werkstück 12 mit Hilfe des Oberwerkzeuges 3 und des Unterwerkzeuges 5 in der gewünschten Weise ver­ formt worden ist, wird ein zweites, in einer ebenfalls nicht dargestellten Heizeinrichtung auf ca. 200°C erwärmtes Werkstück 20 über die Unterform 5 transportiert und auf die dort befindliche, aus dem Werkstück 12 geformte Lage 6 auf­ gelegt. Sodann wird das Werkstück 20 zur Erzeugung der zweiten Lage 7 auf die erste Lage 6 mit Hilfe des zweiten Oberwerkzeuges 4 gedrückt und mit der ersten Lage 6 auf­ grund von Klebeeigenschaften des erhitzten Werkstoffes ver­ bunden. Hierbei wird das Werkstück 20 jedoch nicht in die Ausnehmung 10 im Unterwerkzeug 5 hineingedrückt, denn die wirksame Oberfläche 11 des zweiten Oberwerkzeuges ist eben und außerdem wird ein als Stützelement dienendes Strömungs­ medium mit Hilfe der Einrichtung 19 und der Düsennadel 13 in die Hohlkammer 8 zwischen der ersten Lage 6 und der zweiten Lage 7 gedrückt. Das Druckniveau wird dabei so eingestellt, daß die Wände des Teiles 1 weder während noch nach der Herstellung und auch nicht partiell einfallen. Der Druck wird schließlich solange aufrechterhalten, bis sich die beiden Lagen 6 und 7 ausreichend verbunden haben und das fertige Teil 1 schließlich aus der Unterform 5 ent­ nommen werden kann.
Die Vertiefung oder Ausnehmung 10 im Unterwerkzeug 5 be­ wirkt zusammen mit der Rippe 9 am Oberwerkzeug 3, daß das Werkstück 12 mindestens einen gewölbten Teilbereich 21 er­ hält, mit dessen Hilfe das fertiggestellte Teil mindestens eine Hohlkammer 8 aufweist. Der gewölbte Teilbereich 21 besitzt dabei die Funktion einer Verstärkungssicke.
Es versteht sich schließlich, daß das herzustellende Teil auf mindestens einer Seite mit einer als Dekor dienenden zusätzlichen Lage 22a versehen sein kann, wie dies bei dem im Schnitt in Fig. 5 dargestellten Ausführungsbeispiel der Fall ist. Auch die Form und Lage der Hohlkammern 23a bzw. 24a (Fig. 4) kann verschieden und an die jeweiligen Verhältnisse angepaßt sein.
Identische bzw. übereinstimmende Teile weisen bei dem in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungsbeispiel die­ selben Bezugszahlen wie bei dem ersten Ausführungsbeispiel auf und zusätzlich den Buchstabenindex a. Grundsätzlich Gleiches gilt für die in den Fig. 6, 7 und 8 dargestell­ te Vorrichtung 25a.
Zum Herstellen eines Teiles 1a gemäß den Fig. 4 und 5 dient eine Anlage bzw. eine Vorrichtung 25a mit mehreren Stationen, wie sie in den Fig. 6 bis 8 dargestellt ist.
Die Anlage bzw. Vorrichtung 25a umfaßt als bevorzugte Aus­ führungsform eine einzige Preßvorrichtung 2a mit einem Un­ terwerkzeug 5a und zwei zugehörigen Oberwerkzeugen 3a, 4a sowie mit zwei Heizvorrichtungen 26a, 27a und mit einer Einrichtung 19a zur Versorgung der Vorrichtung 25a mit dem als Stützelement dienenden, gasförmigen Strömungsmedium. Ferner sind je eine Versorgungsstation 28a für Bahnmaterial 29a und je eine Trennstation 30a für das Bahnmaterial 29a jeder Heizstation bzw. Heizvorrichtung 26a und 27a zugeord­ net. Die Preßvorrichtung 2a ist als Formpresse zwischen den beiden Heizvorrichtungen 26a, 27a angeordnet und wird mit den auf die erforderliche Temperatur aufgeheizten Werk­ stücken 12a bzw. 20a jeweils im Takt aus den beiden Heiz­ vorrichtungen 26a und 27a versorgt.
Die Funktion und Wirkungsweise der Anlage bzw. Vorrichtung 25a ist wie folgt.
Das von den die beiden Versorgungsstationen 28a bildenden Rollenböcken abgezogene Bahnmaterial 29a wird jeweils in den beiden Trennstationen 30a durchtrennt und sodann mit Hilfe von geeigneten Fördereinrichtungen 31a in Gestalt von Werkstücken 12a bzw. 20a in die jeweilige Heizvorrichtung 26a bzw. 27a transportiert. Die beiden Werkstücke 12a bzw. 20a werden dort - z. B. zwischen Kontaktheizplatten 32a, 33a im erforderlichen Umfang erhitzt und sodann nacheinander mit geeigneten, hier nicht weiter interessierenden Trans­ porteinrichtungen an die Preßvorrichtung 2a übergeben. In der Preßvorrichtung 2a wird zuerst die untere Lage 6a gemäß Fig. 5 mit dem Werkstück 12a aus der einen Heizvorrichtung 26a hergestellt und sodann wird die zweite Lage 7a gemäß Fig. 5 mit Hilfe des anderen Werkstückes 20a hergestellt und in der Preßvorrichtung 2a mit der ersten Lage 6a ver­ bunden. Gleichzeitig wird in den Hohlkammern 23a, 24a mit Hilfe der Einrichtung 19a der erforderliche Druck mit Hilfe des gasförmigen Strömungsmediums aufgebaut.
Bevor jedoch das zweite Werkstück 20a mit der unteren Lage 6a verbunden werden kann, muß das Oberwerkzeug gewechselt werden. An die Stelle des ersten Oberwerkzeuges 3a muß das zweite Oberwerkzeug 4a treten, wozu auf der einen Seite 34a der Preßvorrichtung 2a eine Parkvorrichtung 35a für das zweite Oberwerkzeug 4a angeordnet ist. Auf der anderen Seite 36a der Preßvorrichtung 2a befindet sich eine zweite Parkvorrichtung 37a für das erste Oberwerkzeug 3a. Die beiden Oberwerkzeuge 3a und 4a sind unabhängig voneinander in vertikaler Richtung auf das Unterwerkzeug 5a hin beweg­ bar und jeweils gemeinsam im angehobenen Zustand in Quer­ richtung bewegbar. Grundsätzlich befindet sich somit immer jeweils eines der beiden Oberwerkzeuge 3a oder 4a in der eigentlichen Preßvorrichtung 2a und das jeweils andere Oberwerkzeug 3a oder 4a befindet sich in der jeweils zuge­ hörigen Parkvorrichtung 35a bzw. 37a.
Eine der beiden Parkvorrichtungen 35a oder 37a ist darüber hinaus so gestaltet, daß sie zugleich zur Entnahme des her­ gestellten Teiles 10a dienen kann.
Als Ausgangsmaterial für die flächigen Werkstücke 12, 12a bzw. 20, 20a dient ein matten-, lagen- oder vliesartiger, thermoplastische Kunststoffasern und vorzugsweise auch Na­ turfasern enthaltender Werkstoff. Zweckmäßigerweise besteht das Ausgangsmaterial aus 70% Polypropylenfasern und/oder Polyäthylenfasern und aus 30% Naturfasern, bei denen es sich um Fasern von Flachs, Hanf, Jute, Sisal oder dergl. oder um eine Kombination dieser Naturfasern handeln kann.
Besonders zweckmäßig ist es, wenn die beiden, die Lagen 6, 6a bzw. 7, 7a bildenden, flächigen Werkstücke gleichartige, vernadelte sowie zunächst luftdurchlässige Vliese sind. Wenn diese vliesartigen Werkstücke in den Heizvorrichtungen 26a bzw. 27a auf ca. 200°C erwärmt worden sind und dann in der Preßvorrichtung 2a abgelegt worden sind, kühlen sie sich bereits etwas ab und ergeben schließlich nach dem Ver­ dichten zwischen den Oberwerkzeugen und dem Unterwerkzeug weitgehend luftundurchlässige Lagen 6, 6a bzw. 7, 7a, so daß auch in die Hohlkammern 8 bzw. 23a, 24a gedrückte, als gasförmiges Strömungsmedium dienende Luft nicht entweichen kann.
Auch die beiden Oberwerkzeuge 3, 3a und 4, 4a sowie das Un­ terwerkzeug 5, 5a werden auf vorbestimmten Temperaturen ge­ halten. Die Oberwerkzeuge werden auf etwa 70°C erhitzt, während das Unterwerkzeug vorzugsweise Raumtemperatur oder eine Temperatur von 15°C aufweist.
Die Düsennadel 13, 13a erzeugt beim Durchstoßen des die untere Lage 6, 6a bildenden Werkstückes 12, 12a eine Öff­ nung 38, 38a, die auch im fertiggestellten Teil 1, 1a er­ halten bleibt. Diese Öffnung 38, 38a ist aber unschädlich, denn sie befindet sich auf der jeweils im benutzten Zu­ stand unsichtbaren Seite des Teiles 1, 1a.
Die beiden Werkstücke 12 bzw. 20 können schließlich auch auf den Außenseiten derart kaschiert sein, daß das ferti­ ge Teil 1, 1a auf beiden Seiten Dekorschichten aufweist.
Schließlich ist es nicht zwingend notwendig, daß das je­ weils zweite Oberwerkzeug 4, 4a eben ist. Es muß vielmehr derart geformt sein, daß in Verbindung mit dem Unterwerk­ zeug 5 bzw. 5a in dem herzustellenden Teil 1, 1a mindestens eine Hohlkammer bzw. ein Hohlraum entsteht.
Das als Ausgangsmaterial dienende Werkstück kann auch Glas­ fasern zur Erhöhung der Festigkeit enthalten oder es kann mit Schaumstoff versehen sein, um ein nachgiebiges, elasti­ sches Teil 1, 1a zu erhalten. Es sind also mannigfache Ab­ wandlungen und Ergänzungen möglich, ohne daß dadurch von dem Grundgedanken der Erfindung abgewichen wird.

Claims (25)

1. Verfahren zum Herstellen von Kunststoff enthaltenden Teilen (1, 1a), dadurch gekennzeichnet, daß ein erstes und/oder zweites, flaches sowie thermoplastischen Kunststoff enthaltendes Werkstück (12, 12a bzw. 20, 20a) erhitzt und sodann unter Druck derart geformt wird, daß mindestens ein gewölbter Teilbereich (21) für eine im/am fertiggestellten Teil (1, 1a) befindliche Hohlkammer (8, 23a, 24a) entsteht, daß sodann das eben­ falls erhitzte andere Werkstück (12, 12a bzw. 20, 20a) mit dem ersten oder zweiten Werkstück unter Beibehal­ tung des gewölbten Teilbereiches (21) zur Erzeugung von mindestens einer Hohlkammer (8, 23a, 24a) flächig unter Druck sowie aufgrund der Klebewirkung des erhitzten thermoplastischen Kunststoffes verbunden wird und daß ferner gleichzeitig ein gasförmiges, als Stützelement dienendes Strömungsmedium in die Hohlkammer (8, 23a, 24a) gedrückt wird, die sich zwischen den beiden, von den Werkstücken (12, 12a bzw. 20, 20a) gebildeten Lagen (6, 6a bzw. 7, 7a) befindet.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der gewölbte Teilbereich (21) eine Wölbung nach Art einer Verstärkungssicke ist.
3. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangs­ material für mindestens eines der beiden flächigen Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a) ein matten-, lagen- oder vliesartiger, thermoplastische Kunststoffasern ent­ haltender Werkstoff verwendet wird.
4. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangs­ material ein thermoplastische Kunststoffasern und Na­ turfasern enthaltender Werkstoff verwendet wird.
5. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß Flachs, Hanf, Jute, Sisal und dergl. einzeln oder in Kombination als Naturfasern verwendet werden.
6. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die flächigen Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a) vom Bahnmaterial (29a) abgetrennt werden.
7. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangsma­ terial ein 70% Polypropylenfasern und/oder Polyäthylen­ fasern und 30% Naturfasern enthaltender Werkstoff ver­ wendet wird.
8. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die flächigen Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a) vor dem Verpressen auf eine Temperatur von etwa 200°C erhitzt werden.
9. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a) zwischen Kontaktheizplatten (32a, 33a) erhitzt werden.
10. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a) in einer Preßvorrichtung (2, 2a) zwischen einem Unterwerkzeug (5, 5a) und einem Oberwerkzeug (3, 3a bzw. 4, 4a) verpreßt werden, die auf eine Temperatur von etwa 70°C erhitzt sind.
11. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Werkstück (12, 12a) nach dem Erhitzen eine Verformung unter Druck erfährt, wobei das Unterwerkzeug (5, 5a) eine Tempera­ tur zwischen 15°C und Raumtemperatur aufweist und das Oberwerkzeug (3, 3a bzw. 4, 4a) auf eine Temperatur von etwa 70°C erhitzt ist.
12. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das gasförmige, als Stützelement dienende Strömungsmedium durch eine Düsennadel (13, 13a) in die Hohlkammer (8, 23a, 24a) des herzustellenden Teiles (1, 1a) strömt, wobei die Düsennadel (13, 13a) zuvor durch eines der beiden Werk­ stücke (12, 12a bzw. 20, 20a) hindurchgestoßen wird.
13. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das erhitzte Werkstück (12, 12a bzw. 20, 20a) derart auf das freie Ende (16, 16a) der Düsennadel (13, 13a) gedrückt wird, daß das freie Ende (16, 16a) sich in dem die Hohlkammer (8, 23a, 24a) bildenden, gewölbten Teilbereich (21) be­ findet.
14. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangsma­ terial ein Glasfasern enthaltendes Werkstück verwendet wird.
15. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Ausgangs­ werkstoff ein vernadeltes, luftdurchlässiges Vlies ver­ wendet wird.
16. Verfahren nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als erstes und als zweites Werkstück (12, 12a bzw. 20, 20a) ein gleichartiges, vernadeltes sowie luftdurchlässiges Vlies verwendet wird.
17. Vorrichtung zum Herstellen von flächigen, thermoplasti­ schen Kunststoff enthaltenden Teilen (1, 1a), dadurch gekennzeichnet, daß eine Preßvorrichtung (2, 2a) mit einem Unterwerkzeug (5, 5a) und mit zwei zugehörigen Oberwerkzeugen (3, 4 bzw. 3a, 4a) sowie mit zwei Heiz­ vorrichtungen (26a, 27a) und mit einer Einrichtung (19, 19a) zur Versorgung mit einem gasförmigen, als Stütz­ element im Inneren des herzustellenden Teiles (1, 1a) dienenden Strömungsmedium vorgesehen sind.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß je eine Versorgungsstation (28a) für Bahnmaterial (29a) und je eine Trennstation (30a) für das Bahnmaterial (29a) jeder Heizvorrichtung (26a, 27a) zugeordnet sind.
19. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß als Preßvorrich­ tung (2, 2a) eine Formpresse zwischen den beiden Heiz­ vorrichtungen (26a, 27a) angeordnet ist und daß die Preßvorrichtung (2, 2a) ein stationäres Unterwerkzeug (5, 5a) und zwei quer dazu sowie vertikal zum Unter­ werkzeug (5, 5a) bewegbare Oberwerkzeuge (3, 3a bzw. 4, 4a) aufweist.
20. Vorrichtung nach einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterwerk­ zeug (5, 5a) mindestens eine Düsennadel (13, 13a) mit Anschluß an eine Einrichtung (19, 19a) zur Versorgung mit einem Strömungsmedium aufweist, wobei die Düsen­ nadel (13, 13a) ferner derart angeordnet ist, daß sich ihr freies Ende (16, 16a) in dem die Hohlkammer (8, 23a, 24a) bildenden, gewölbten Teilbereich (21) befin­ det, wenn die beiden, die Lagen (6, 6a bzw. 7, 7a) des herzustellenden Teiles (1, 1a) bildenden Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a) miteinander verbunden werden.
21. Mehrlagiges Teil aus Kunststoff, gekennzeichnet durch mindestens zwei flächig miteinander verbundene Lagen (6, 6a bzw. 7, 7a) aus thermoplastischem Kunststoff, wobei mindestens eine der beiden Lagen (6, 6a bzw. 7, 7a) mindestens eine Hohlkammer (8, 23a, 24a) aufweist.
22. Mehrlagiges Teil nach Anspruch 21, dadurch gekennzeich­ net, daß die Hohlkammer (8, 23a, 24a) eine Verstär­ kungssicke ist.
23. Mehrlagiges Teil nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens eines der Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a)/ Lagen (6, 6a bzw. 7, 7a) zusätzlich auf einer seiner beim fertiggestellten Teil (1, 1a) außenliegenden Ober­ fläche eine als Dekor dienende Lage (22a) aufweist.
24. Mehrlagiges Teil nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß min­ desten eine Lage (6, 6a bzw. 7, 7a) eine Schaumstoff enthaltende Lage ist.
25. Mehrlagiges Teil nach einem oder mehreren der vorher­ gehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß min­ destens eines der Werkstücke (12, 12a bzw. 20, 20a), die die Lagen (6, 6a bzw. 7, 7a) bilden, als Ausgangs­ material thermoplastischen Kunststoff und Naturfasern enthält.
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