DE4310755A1 - Druckgießverfahren und -vorrichtung - Google Patents
Druckgießverfahren und -vorrichtungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Druckgießverfahren nach dem
Gattungsbegriff des Patentanspruchs 1 sowie eine Druckgießvor
richtung zur Durchführung eines derartigen Verfahrens nach dem
Gattungsbegriff des Patentanspruchs 3.
Druckgießverfahren und Druckgießvorrichtungen werden
üblicherweise dazu benutzt, serienmäßig und automatisierbar
insbesondere dünnwandige Gußteile mit relativ hoher Festigkeit
und relativ guter Maßgenauigkeit herzustellen.
Dazu wird eine Metallschmelze mittels eines Kolbens in eine
mehrteilige Metallform gefüllt und nach der Formfüllung bis zur
Erstarrung mit einem Druck von 70 bis 1000 bar beaufschlagt.
Neben der relativ großen Genauigkeit und der Einhaltung
enger Maßtoleranzen können in dieser Weise dünnwandige Gußstücke
ohne oder nur mit geringen zusätzlichen Bearbeitungen hergestellt
werden, die saubere und glatte Oberflächen und gute
Festigkeitseigenschaften haben.
Bei dem bekannten Verfahren kann jedoch die Schmelzemenge
nicht genau eingestellt werden. Das hat zur Folge, daß die Größe
des Preßrestes variiert und die Einstellung von Kolbengeschwin
digkeit und Kolbenkraft (Nachdruck) zeitlich nicht optimal
erfolgt, da die Kolbensteuerung wegabhängig arbeitet. Bei einer
geringeren Schmelzmenge schaltet die Steuerung daher zu früh, bei
einer größeren Schmelzmenge zu spät.
Schließlich berührt bei den bekannten Gießverfahren die
Schmelze den tieferliegenden Bereich der Gießkammer wesentlich
länger als den höherliegenden. Dadurch wird die Gießkammer über
ihre Querschnittsfläche sehr ungleichmäßig erwärmt, so daß sie
sich nach oben krümmt. Bei der Bewegung des Gießkolbens tritt
dann eine verstärkte Reibung auf, die zu einem starken Verschleiß
führt.
Das Grundprinzip eines herkömmlichen Vakuumdruckgießver
fahrens und einer herkömmlichen Vakuumdruckgießvorrichtung ist
in Fig. 3 der zugehörigen Zeichnung dargestellt.
Die in Fig. 3 dargestellte Druckgießvorrichtung umfaßt eine
Gießform mit einer festen Formhälfte 1 und einer beweglichen
Formhälfte 2, zwischen denen ein Formhohlraum 3 gebildet ist,
eine Gießkammer 4, die mit dem Formhohlraum 3 verbunden ist, ein
Vakuumventil 5, über das der Formhohlraum 3 evakuiert werden
kann, einen Gießkolben 6, der in der den Formhohlraum 3
abgewandten Seite der Gießkammer 4 axial beweglich angeordnet
ist, einen Auswerfer 7 zum Auswerfen der fertigen Gußteile sowie
eine Einfüllöffnung 8 in der Gießkammer 4, über die die
Gießkammer 4 mit der Schmelze des Gießmaterials befüllt werden
kann.
Eine derartige Druckgießvorrichtung wird üblicherweise wie
folgt betrieben:
Bei aneinanderliegenden Formhälften 1 und 2 der Gießform und
leerem Formhohlraum 3 und leerer Gießkammer 4 mit herausgezogenem
Gießkolben 6, wird in einem ersten Schritt die Gießkammer 4 mit
einer dem zu gießenden Gußteil entsprechenden Menge an Schmelze
des Gießmaterials gefüllt. Die Füllung der Gießkammer 4 erfolgt
dabei nicht vollständig, so daß sich in der Gießkammer 4 ein
Schmelzesee bildet und der Raum zwischen der Oberfläche des
Schmelzesees und der darüber liegenden Innenwand der Gießkammer
4 mit Luft gefüllt ist. Anschließend an den ersten Arbeitsschritt
wird der Gießkolben 6 in die Gießkammer 4 vorbewegt, wobei die
Geschwindigkeit des Gießkolbens 6 in Abhängigkeit vom Weg nach
Erfahrungswerten passend verändert wird. Sobald die
Einfüllöffnung 8 zum Einfüllen der Schmelze in die Gießkammer 4
durch den Gießkolben 6 verschlossen ist, wird die Luft aus dem
Formhohlraum 3 und aus der Gießkammer 4 mit Hilfe des
Vakuumventils 5 abgesaugt, das den Formhohlraum 3 mit einer
Vakuumpumpe verbindet. Nach dem in dieser Weise erfolgten
Evakuieren des Formhohlraums 3 wird der Formhohlraum 3 schnell
beispielsweise innerhalb einer Zeitspanne von weniger als 1/10
s mit der Schmelze gefüllt. Die Schmelze wird unter Aufbringung
eines Nachdruckes erstarren gelassen. Anschließend wird die Form
dadurch geöffnet, daß die bewegliche Formhälfte 2 von der festen
Formhälfte 1 wegbewegt wird, und wird das fertige Gußstück durch
den Auswerfer 7 ausgeworfen. Um ein Anhaften des nächsten zu
bildenden Gußteils zu vermeiden, werden anschließend Trennmittel
auf die Formhälften 1 und 2 aufgebracht. Der Gießkolben 6 und die
bewegliche Formhälfte 2 werden dann in ihre Ausgangsstellungen
zurückgeführt. Die Druckgießvorrichtung ist dann für den nächsten
Arbeitszyklus bereit.
Das oben beschriebene herkömmliche Druckgießverfahren hat
jedoch den Nachteil, daß beim Evakuieren des Formhohlraums 3 und
der Gießkammer 4 nicht die gesamte Luft aus dem Formhohlraum 3
und der Gießkammer 4 abgesaugt wird. Es wird insbesondere
diejenige Luft nicht abgesaugt, die beim Anfahren des Gießkolbens
6, d. h. bei der Bewegung des Gießkolbens 6 in die Gießkammer 4
zum Schließen der Einfüllöffnung 8 durch den Gießkolben 6 durch
eine Wellenbewegung der Schmelze in der Gießkammer 4 in die
Schmelze eingewirbelt wird. Der Grund dafür besteht darin, daß
beim Anfahren des Gießkolbens 6 eine Schmelzewelle vom Gießkolben
6 weg vorläuft, an der vorderen Stirnseite der Gießkammer 4
reflektiert wird und beim Zurücklaufen zum Gießkolben 6 die obere
Innenfläche der Gießkammer 4 berührt, so daß zwischen dem
zurücklaufenden Wellenberg und dem Gießkolben 6 Luft
eingeschlossen ist.
Wenn aber die gesamte Luft nicht rechtzeitig abgesaugt wird,
dann bildet die Restluft im Gußstück Poren, die die Festigkeit
des Gußstückes verringern. Die Porenbildung ist insbesondere dann
störend, wenn das Gußteil zur Erhöhung der Festigkeit und/oder
der Dehngrenze später nochmals wärmebehandelt werden soll, da die
Poren bei erhöhter Temperatur Blasen bilden.
Ein weiterer Nachteil des herkömmlichen Druckgießverfahrens
besteht darin, daß beim Evakuieren des Formhohlraums 3 und der
Gießkammer 4 mit der aus der Gießkammer 4 wegströmenden Luft
vorzeitig Schmelzespritzer in den Formhohlraum 3 mitgerissen
werden können. Wenn das der Fall ist, dann ist das gebildete
Gußteil Ausschuß.
Die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe besteht daher
darin, daß Druckgießverfahren nach dem Gattungsbegriff des
Patentanspruchs 1 sowie die Druckgießvorrichtung nach dem
Gattungsbegriff des Patentanspruchs 3 so auszubilden, daß ein
störungsfreies Arbeiten insbesondere ohne Dosierungsunge
nauigkeiten möglich ist und das damit hergestellte Gußstück keine
Lufteinschlüsse aufweist.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Ausbildung
gelöst, die im gekennzeichneten Teil des Patentanspruchs 1 bzw.
des Patentanspruchs 3 angegeben ist.
Da gemäß der Erfindung ein Paßstück in der Gießkammer
angeordnet ist, das diese in zwei dicht gegeneinander
abgeschlossene Räume unterteilt, von denen der eine die Schmelze
aufnimmt während der andere mit dem Formhohlraum verbunden ist,
können der Formhohlraum und der damit verbundene Raum der
Gießkammer vollständig evakuiert werden, ohne daß befürchtet
werden muß, daß Schmelzespritzer vorzeitig in den Formhohlraum
gelangen, da die Schmelze dicht durch das Paßstück abgeschlossen
ist.
Da die Verwendung eines derartigen Paßstückes bei allen
bisher üblichen Druckgießvorrichtungen möglich ist, kann das
erfindungsgemäße Verfahren ohne Weiteres bei allen üblichen
Druckgießmaschinen angewandt werden wobei es darüber hinaus
automatisierbar ist und kurze Gießzyklen ermöglicht.
Besonders bevorzugte Weiterbildungen des erfindungsgemäßen
Verfahrens und der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind Gegenstand
der Patentansprüche 2 bzw. 4 bis 7.
Im folgenden wird anhand der zugehörigen Zeichnung ein
besonders bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung näher
beschrieben. Es zeigen
Fig. 1 eine Schnittansicht des Ausführungsbeispiels der
erfindungsgemäßen Druckgießvorrichtung,
Fig. 2 den gießkolbenseitigen Teil der Gießkammer des in
Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen
Druckgießvorrichtung im einzelnen und
Fig. 3 eine Schnittansicht einer herkömmlichen
Druckgießvorrichtung.
Das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Druckgießvorrichtung besteht wie die
herkömmliche in Fig. 3 dargestellte Druckgießvorrichtung aus
einer Gießform mit einer festen Formhälfte 1 und einer
beweglichen Formhälfte 2, zwischen denen ein Formhohlraum 3
gebildet ist, einer mit dem Formhohlraum 3 verbundenen Gießkammer
4, einem Vakuumventil 5, über das der Formhohlraum 3 evakuiert
werden kann, einem Gießkolben 6, der in der Gießkammer 4 axial
verschiebbar angeordnet ist, sowie einem Auswerfer 7 zum
Auswerfen des fertigen Gußstücks, wobei in der Gießkammer 4 eine
Einfüllöffnung 8 für die Schmelze ausgebildet ist.
Im Unterschied zu den bekannten Druckgießverfahren und
Vorrichtungen wird bei dem in Fig. 1 dargestellten
Ausführungsbeispiel der Erfindung ein Paßstück z. B. in Form einer
Klemmscheibe 9 vorgesehen, die beispielsweise über die in Fig.
2 im einzelnen dargestellte Öffnung 10 in die Gießkammer 4
eingebracht wird und die Gießkammer 4 axial in zwei gegeneinander
dicht abgeschlossene Räume 13, 14 aufteilt. Die Klemmscheibe 9
ist axial beweglich mit einem gewissen Reibungswiderstand an der
Innenfläche der Gießkammer 4 dicht angeordnet. Der durch die
Klemmscheibe 9 abgegrenzte Raum 13 ist mit dem Formhohlraum 3
verbunden während der andere durch die Klemmscheibe 9 abgegrenzte
Raum 14 an der anderen Seite durch die Stirnseite des Gießkolbens
6 begrenzt ist und bei herausgezogenem Gießkolben 6 durch die
Einfüllöffnung 8 mit Schmelze befüllbar ist.
Wie es in Fig. 1 dargestellt ist, ist weiterhin an der dem
Gießkolben 6 abgewandten Stirnseite der Gießkammer 4 in der
beweglichen Formhälfte 2 der Gießform eine Aussparung 11
vorgesehen, die sich direkt an den Innenraum der Gießkammer 4
anschließt und so bemessen ist, daß in ihr die Klemmscheibe 9 so
aufgenommen werden kann, daß sie sich nicht mehr im Weg von der
Gießkammer 4 zum Formhohlraum 3 befindet. Ein weiterer Auswerfer
7 kann in Verbindung mit dieser Aussparung 11 vorgesehen sein,
um nach dem Öffnen der Form die Klemmscheibe 9 auszuwerfen. Unter
der Einfüllöffnung 8 ist ein Auffangbehälter 12 für überlaufende
Schmelze vorgesehen.
Eine derartige Druckgießvorrichtung wird wie folgt
betrieben:
Die Klemmscheibe 9 wird durch den Gußkolben 6 in der
Gießkammer 4 axial so angeordnet, daß eine ausreichende Menge an
Schmelze in den Raum zwischen der Stirnwand des Gießkolbens 6 und
der Klemmscheibe 9 paßt, wenn der Gießkolben 6 gerade die
Einfüllöffnung 8 verschließt. Der Gießkolben 6 wird nach dem
Einführen der Klemmscheibe 9 soweit in die Gießkammer 4 bewegt,
daß er die Öffnung 10 in Fig. 2 verschließt, über die die
Klemmscheibe 9 in die Gießkammer 4 eingeführt wurde.
Der Raum 14 zwischen dem Gießkolben 6 und der Klemmscheibe
9 wird anschließend über die Einfüllöffnung 8 mit Schmelze
gefüllt. Der Gießkolben 6 wird weiter vorbewegt, wobei die
überflüssige Schmelze aus der Einfüllöffnung 8 herausgedrückt
wird, bis die Einfüllöffnung 8 durch den Gießkolben 6
verschlossen wird. Die überschüssige Schmelze wird im Behälter
12 aufgefangen. Der Raum 14 in der Gießkammer wird in dieser
Weise vollständig ohne Lufteinschluß, d. h. zu 100% mit Schmelze
gefüllt.
Während dieses Vorgangs, bei dem der Raum 14 mit Schmelze
gefüllt wird, können der Formhohlraum 3 und der andere Raum 13
auf der gegenüberliegenden Seite der Klemmscheibe 9 in der
Gießkammer 4 über das Vakuumventil 5 evakuiert werden. Dabei
besteht keine Gefahr, daß Schmelze vorzeitig in den Formhohlraum
3 gesaugt wird und wird gleichfalls keine Luft in den Raum 14 in
der Gießkammer 4 und damit zur Schmelze eingesaugt, da dieser
Raum 14 durch die dicht abschließenden Klemmscheibe 9 gegenüber
dem Unterdruck isoliert ist, der am Formhohlraum 3 und an dem
anderen Raum 13 beim Evakuieren liegt. Wenn der Formhohlraum 3
und der Raum 13 in der Gießkammer 4 in einem ausreichenden Maß
evakuiert sind, dann wird über den Gießkolben 6 und die Schmelze
die Klemmscheibe 9 weiter in Richtung auf die bewegliche
Formhälfte 2 vorgeschoben. Die Klemmscheibe 9 gelangt schließlich
in die Aussparung 11 wodurch der Weg von der Gießkammer 4 zum
Formhohlraum 3 frei wird und die Schmelze in den Formhohlraum 3
eingeschossen wird.
Nach dem Erstarren des Gußteils wird die Form geöffnet wobei
die Klemmscheibe 9 sowie das gebildete Gußteil mittels der
Auswerfer 7 ausgeformt werden. Die Klemmscheibe 9 ist
wiederverwendbar, sie muß vor einer erneuten Verwendung unter
Umständen lediglich gereinigt werden.
Die Klemmscheibe 9 wird einerseits mechanisch und thermisch
stark beansprucht und soll andererseits mit der Innenfläche der
Gießkammer 4 eine dichte Preßpassung bilden. Vorzugsweise besteht
die Klemmscheibe 9 aus dem gleichen oder einem ähnlichen Material
wie der Gießkolben 6 und insbesondere aus Stahl, beispielsweise
Chrom-Molybdän-Vanadium-Stahl.
Es ist insbesondere bevorzugt, daß die Kraft, die benötigt
wird, um die Klemmscheibe 9 in der Gießkammer gegen die
Gleitreibung mit der Innenwand der Gießkammer 4 zu bewegen,
geringfügig höher als die Kraft ist, die auf die Klemmscheibe 9
wirkt, wenn zwischen den Räumen 13 und 14 ein Druckunterschied
von 1 bar besteht. Ist diese Kraft niedriger, so kann erst dann
mit dem Evakuieren begonnen werden, wenn die Einfüllöffnung 8
durch den Gießkolben 6 verschlossen ist. Dazu ist beispielsweise
der Durchmesser der Klemmscheibe 9 um 0,03 mm größer als der
Durchmesser des Gießkolbens 6 ausgebildet. Es ist weiterhin von
Vorteil, die in Bewegungsrichtung vordere Kante der Klemmscheibe
9 etwas abzurunden.
Obwohl im obigen dargelegt wurde, daß die Klemmscheibe 9
durch eine Öffnung 10 vor der Einfüllöffnung 8 in die Gießkammer
8 eingeführt und mit dem Gießkolben 6 an der richtigen Stelle
positioniert wird ist es auch möglich, die Klemmscheibe 9 bei
geöffneter Gießform von der gegenüberliegenden Seite her in die
Gießkammer 4 einzuführen und durch eine Bewegung des der
Klemmscheibe 9 zugeordneten Stiftes des Auswerfers 7 in passender
Weise zu positionieren.
Mit dem oben beschriebenen Verfahren und mit der oben
beschriebenen Vorrichtung wird somit ein vorzeitiges Mitreißen
von Schmelze in den Formhohlraum 3 beim Evakuieren und ein
Vermischen von Schmelze und Luft vermieden, so daß das
hergestellte Gußstück eine höhere Porenfreiheit hat.
Es müssen nur geringe Änderungen und Zusätze an
herkömmlichen Druckgießvorrichtungen vorgenommen werden, um das
erfindungsgemäße Verfahren anzuwenden. Beispielsweise muß
lediglich die bewegliche Formhälfte 2 durch Vorsehen der
Ausnehmung 11 verändert werden, muß gegebenenfalls ein
zusätzlicher Automat zum Einlegen der Klemmscheibe 9 angeordnet
werden und muß das Programm für den Bewegungszyklus des
Gießkolbens 6 geändert werden.
Während bei dem herkömmlichen Verfahren und der
herkömmlichen Vorrichtung der Verlauf der Kolbengeschwindigkeit
über den Kolbenweg und das Einsetzen der Absaugung gut
aufeinander abgestimmt werden mußten und diese Abstimmung bei
jeder Gießform erneut erforderlich war, da Volumen und Form des
Formhohlraumes, Schmelzemenge und Wellenbewegungen der
Schmelzeoberfläche die optimale zeitliche Abstimmung beein
flussen, läßt sich bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung und dem
erfindungsgemäßen Verfahren ein günstiger
Weg-Geschwindigkeits-Verlauf der Gießkolbenbewegung ohne
langwierige Versuche einstellen.
Nach dem Schließen der Einfüllöffnung 8 durch den Gießkolben
6 befindet sich weiterhin eine sehr genau dosierte Schmelzemenge
in der Gießkammer 4, da sich die Klemmscheibe 9 ohne großen
Aufwand vor dem Füllen der Gießkammer 4 exakt positionieren läßt.
Demgegenüber kann bei dem bekannten Verfahren die Schmelzmenge
nicht so genau eingestellt werden. Das hat zur Folge, daß bei dem
bekannten Verfahren die Größe des Preßrestes variiert und die
Einstellung von Kolbengeschwindigkeit und Kolbenkraft (Nachdruck)
zeitlich nicht optimal erfolgt, da die Kolbensteuerung
wegabhängig arbeitet. Bei einer geringeren Schmelzemenge schaltet
die Steuerung daher zu früh bei einer größeren Schmelzemenge zu
spät.
Schließlich berührt bei den bekannten Gießverfahren die
Schmelze den tieferliegenden Bereich der Gießkammer wesentlich
länger als den höherliegenden. Dadurch wird die Gießkammer über
ihre Querschnittsfläche sehr ungleichmäßig erwärmt, so daß sie
sich nach oben krümmt. Bei der Bewegung des Gießkolbens tritt
dann eine verstärkte Reibung auf, die zu einem starken Verschleiß
führt. Demgegenüber werden bei dem erfindungsgemäßen Verfahren
die höher- und tieferliegenden Teile der Gießkammer nahezu
gleichlang von der Schmelze berührt, so daß eine Krümmung und der
damit verbundene Verschleiß nicht auftreten.
Claims (9)
1. Druckgießverfahren bei einer Druckgießvorrichtung, die
- - eine Gießform mit Formhohlraum,
- - eine mit dem Formhohlraum verbundene Gießkammer und
- - einen in der Gießkammer axial verschiebbar angeordneten Gießkolben umfaßt, bei welchem Verfahren
- - die Gießkammer bei herausgezogenem Gießkolben mit einer Schmelze des Gießmaterials gefüllt wird und
- - der Formhohlraum anschließend mit der Schmelze gefüllt wird,
dadurch gekennzeichnet,
daß
- - in der Gießkammer vor dem Befüllen mit der Schmelze ein Paßstück angeordnet wird, das axial in der Gießkammer verschiebbar ist und die Gießkammer axial in zwei gegeneinander dicht abgeschlossene Räume unterteilt,
- - der Raum zwischen dem Paßstück und dem Gießkolben mit der Schmelze vollständig gefüllt wird und
- - das Paßstück aus dem Weg von der Gießkammer zum Formhohlraum herausgeschoben wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück nach einer ausreichenden Evaluierung des
Formhohlraumes durch den Gießkolben und die Schmelze aus dem Weg
von der Gießkammer zum Formhohlraum herangeschoben wird.
3. Druckgießvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach
Anspruch 1 mit
- - einer Gießform mit Formhohlraum,
- - einer mit dem Formhohlraum verbundenen Gießkammer und
- - einem in der Gießkammer axial verschiebbar angeordneten Gießkolben,
gekennzeichnet durch
ein in der Gießkammer (4) angeordnetes Paßstück, das axial in der
Gießkammer (4) verschiebbar ist und die Gießkammer (4) axial in
zwei dicht abgeschlossene Räume (13, 14) unterteilt, und eine
Einrichtung in der Gießform, in der das Paßstück beim Vorbewegen
des Gießkolbens (6) so aufgenommen werden kann, das es sich nicht
im Weg von der Gießkammer (4) zum Formhohlraum (3) befindet.
4. Druckgießvorrichtung nach Anspruch 3
dadurch gekennzeichnet,
daß in der Gießform eine sich an den Innenraum der Gießkammer (4)
direkt anschließende Ausnehmung (11) ausgebildet ist, in der das
Paßstück aufgenommen werden kann.
5. Druckgießvorrichtung nach Anspruch 4
gekennzeichnet durch
einen Auswerfer (7), der so angeordnet ist, daß das Paßstück (9)
in der Ausnehmung (11) beim Öffnen der Gießform ausgeformt werden
kann.
6. Druckgießvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5
gekennzeichnet durch
eine Öffnung (10) in der Gießkammer (4) vor dem Gießkolben (6),
über die das Paßstück in die Gießkammer (4) eingeführt werden
kann.
7. Druckgießvorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6
dadurch gekennzeichnet,
daß das Paßstück in Form einer Klemmscheibe (9) ausgebildet ist,
die mit der Innenfläche der Gießkammer (4) eine dichte
Preßpassung bildet.
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