DE4309661A1 - Transporteinrichtung zum Transportieren von Werkstücken in einer Pressenstraße, einer Großteil-Stufenpresse oder dergleichen - Google Patents
Transporteinrichtung zum Transportieren von Werkstücken in einer Pressenstraße, einer Großteil-Stufenpresse oder dergleichenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Transporteinrichtung zum
Transportieren von Werkstücken in einer Pressenstraße, einer
Großteil-Stufenpresse oder dergleichen nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
Eine Pressenstraße besteht aus einer Reihe von Einzelpressen,
deren Art und Zahl durch das herzustellende Teilespektrum
bestimmt wird.
Eine Großteil-Stufenpresse stellt im Prinzip einen Sonderfall
einer Pressenstraße dar und besteht je nach der gewünschten
Stufenzahl aus Einzelpressen, die über die Pressenständer zu
einem festen Verbund zusammengefügt sind und durch eine in
Transportrichtung verlaufende Antriebswelle angetrieben
werden.
Sowohl bei Pressenstraßen als auch bei Großteil-Stufenpressen
können die Werkstücke, beispielsweise Blechteile, von
Bearbeitungsstufe zu Bearbeitungsstufe mittels Quertraversen
transportiert werden, die rechtwinklig zur Transportrichtung
angeordnet und an ihren Enden in Transportwagen gelagert
sind. Dabei sind die Transportwagen an zwei in
Transportrichtung oder Pressen-Längsachse verlaufenden
Tragschienen in und gegen die Transportrichtung verschiebbar
gelagert (DE 38 24 058 C1). Bei den bekannten Einrichtungen
sind dabei die Transportwagen durch in Transportrichtung
verlaufende Schubstangen miteinander verbunden. Durch
Verschieben in und gegen die Transportrichtung wird dabei der
Transportschritt ausgeführt. Die Hub- und Senkbewegung der
Quertraversen wird durch gemeinsames Heben und Senken der
Tragschiene selbst ausgeführt. Zur Lageveränderung der
Werkstücke befindet sich im allgemeinen zwischen den
Arbeitsstufen eine Leerstufe, in welcher das Werkstück
zwischengelagert wird (siehe DE 41 04 810 A1).
Aus der DE 38 43 975 A1 ist es bekanntgeworden, eine
Lageveränderung der Werkstücke dadurch durchzuführen, daß die
Quertraversen bezüglich ihrer Längsachse drehbar ausgeführt
werden, wobei die Drehbewegung ebenfalls über ein gemeinsam
angetriebenes Schwenkhebelsystem von einem Kurvengetriebe
erfolgt.
Wie aus der DE 41 04 810 A1 ersichtlich, haben derartige
Transporteinrichtungen den Nachteil, daß pro Arbeitsstufe
zwei teilespezifische Quertraversen erforderlich sind, die
jeweils maximal einen halben Transportschritt von der
jeweiligen Bearbeitungsstation zur dazwischenliegenden
Leerstufe und zurück durchführen, wobei eine
dazwischenliegende Ruheposition für die Quertraversen
vorgesehen sein kann. Diese Quertraversen müssen beim
Werkzeugwechsel mit den Schiebetischen aus der Presse
herausgefahren und ausgetauscht werden.
Die Einrichtung einer eigenen Orientierstation,
Zwischenstation oder Leerstufe zwischen den einzelnen
Bearbeitungsstationen zur Zwischenablage und Durchführung
einer Lageveränderung hat natürlich ebenfalls den Nachteil,
daß die dortigen Auflageschablonen ebenfalls teileabhängig
sind und beim Werkzeugwechsel ebenso ausgetauscht werden
müssen.
Da die Leerstufen oder Orientierstationen im allgemeinen im
Bereich der Pressenständer angeordnet sind, ist es weiterhin
erforderlich, daß zum Wechsel des teilebezogenen Zubehörs
dieser Orientierstationen seitlich an den Schiebetischen
Freiräume erforderlich sind, um die auszuwechselnden Teile
hierauf abstecken zu können. Sowohl die Orientierstationen
als auch der zusätzliche Freiraum seitlich der Schiebetische
beansprucht jedoch einen Arbeitsraum, was den Abstand der
Arbeitsstufen und damit auch die Baulänge z. B. einer
Großteil-Stufenpresse vergrößert. Die Vergrößerung des
Abstands der Arbeitsstufen hat zusätzlich den Nachteil, daß
große Wege mit den Werkstücken gefahren werden müssen, was
Zeit und Energie kostet.
Nachteilig am Stand der Technik kann schließlich auch die
Anzahl von aufwendigen und unflexiblen Kurven zur
Durchführung der Teile-Transportsteuerung sein, wobei große
Gewichte von Schubstangen und Tragschienen und weitere
bewegbare Aggregate die Überwindung von großen Massenkräften
erfordert.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die zuvor
geschilderten Nachteile beim Stand der Technik möglichst zu
vermeiden und insbesondere eine Transporteinrichtung zu
schaffen, welche mit hoher Wirtschaftlichkeit und äußerster
Flexibilität arbeiten kann. Dabei soll die
Transporteinrichtung unabhängig von der Bauart einer Presse
mit aufeinanderfolgenden Bearbeitungsstationen sein.
Diese Aufgabe wird ausgehend von einer Transporteinrichtung
der einleitend bezeichnenden Art erfindungsgemäß durch die
kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
In den Unteransprüchen sind zweckmäßige und vorteilhafte
Weiterbildungen und Verbesserungen der Transporteinrichtung
nach dem Hauptanspruch angegeben.
Die erfindungsgemäße Transporteinrichtung vermeidet zunächst
die zuvor angesprochenen Nachteile. Dabei liegt der Erfindung
der Kerngedanke zugrunde, daß eine universelle Bewegbarkeit
der Quertraversen zur Aufnahme und Lageveränderung der
Werkstücke erzielt werden muß. Dies gilt insbesondere auch
dann, wenn die einzelnen Pressenstufen unabhängig voneinander
arbeiten.
Eine universelle Bewegbarkeit einer das Werkstück
aufnehmenden und transportierenden Quertraverse wird
insbesondere erfindungsgemäß dadurch erzielt, daß jeder
Quertraverse wenigstens ein Transportwagen oder
Transportschlitten zugeordnet ist, der einen eigenen Antrieb
in wenigstens zwei Freiheitsgraden erlaubt, wobei
insbesondere eine Horizontalbewegung des Transportwagens in
und gegen die Transportrichtung sowie eine Vertikalbewegung
des Transportwagens zur Auf- und Abwärtsbewegung der
Quertraverse vorgesehen ist. Dabei sind diese
Transportbewegungen für jede Quertraverse einzeln ansteuerbar,
so daß ein zeitlich und räumlich völlig unabhängiger Antrieb
jeder Quertraverse innerhalb der Pressenanordnung vorgenommen
werden kann. Selbstverständlich müssen die Bewegungen der
Bearbeitungsstufen, d. h. z. B. die Auf- und Abwärtsbewegung
des Pressenstößels und die Bewegungen der zugehörigen, auf
Transportwagen angeordneten Quertraversen aufeinander
abgestimmt und synchronisiert werden, was durch eine
übergeordnete Steuerung zum teilespezifischen Verfahren der
Transportwagen sowie der Pressensteuerung erfolgen kann. Ein
programmierbarer Antrieb für die Transportwagen ist daher mit
der Pressensteuerung synchronisiert.
Bei Bedarf kann der Transportwagen weiterhin eine
Dreheinrichtung aufweisen, um eine Schwenkbewegung der
Quertraverse um ihre Längsachse zusätzlich durchführen zu
können. Durch unterschiedliche Hubbewegungen zweier, an den
Enden einer Quertraverse angeordneten Transportwagen kann
auch eine gewünschte Schräglage einer Quertraverse
eingestellt werden. Hierdurch ergeben sich zwei weitere
Freiheitsgrade des Bewegungsablaufes.
Aufgrund der Bewegbarkeit der Quertraversen in mehreren
Freiheitsgraden mittels des Transportwagens erübrigen sich
separate Orientierungsstationen zwischen den einzelnen
Pressenstufen oder Bearbeitungsstationen. Vielmehr kann das
Werkstück von der in verschiedenen Richtungen verstellbaren
Quertraverse aus einer Bearbeitungsstation in einer
bestimmten Lage durch eine vertikale Aufwärtsbewegung
entnommen und mittels eines horizontalen, vollen
Transportschrittes in die nächste Bearbeitungsstufe
transportiert und entsprechend lagemäßig ausgerichtet werden.
In dieser nächsten Bearbeitungsstation wird das Werkstück
dann durch eine vertikale Abwärtsbewegung genauestens neu
positioniert abgelegt. Hierdurch entfällt die komplizierte
Ausrichtung des Werkstücks in einer zwischen den
Bearbeitungsstationen liegenden Orientierungsstation. Jeder
Transportwagen ist demnach mit möglichst drei verschiedenen
Antrieben ausgestattet, um die Quertraverse in drei
Freiheitsgrade, d. h. eine Längsbewegung, eine
Vertikalbewegung sowie eine Drehbewegung um die Längsachse
der Quertraverse durchführen zu können.
Die Schwenkbewegung des Werkstücks mittels eines Drehantriebs
der Quertraverse dient insbesondere auch zur Änderung einer
Schräglage im Werkzeug beim Ein- und Austragen des
Werkstücks, um eine bessere Freigängigkeit gegenüber dem
Oberwerkzeug zu erzielen.
Üblicherweise werden die Quertraversen jeweils von zwei
seitlichen Transportwagen der zuvor beschriebenen Bauart
gehalten. Dabei sind die Transportwagen zweckmäßigerweise auf
zwei Tragschienen angeordnet, die in Pressenlängsachse
verlaufen und jeweils wenigstens zwei Bearbeitungsstufen
verbinden. Die Tragschienen können durch die gesamte Presse
einstückig verlaufen. Zweckmäßigerweise werden die
Tragschienen mittels eines separaten Antriebes
höhenverstellbar ausgestattet, um bei Werkzeugwechsel
oberhalb des abgelegten Oberwerkzeuges zu liegen und damit
ein Herausfahren des Werkzeugsatzes zu ermöglichen. Zuvor
können die Quertraversen durch Verfahren oberhalb des
Werkzeugsatzes auf diesem abgesteckt werden.
Besonders zweckmäßig wird die Erfindung dahingehend
ausgestaltet, daß die Pressenstößel der nacheinander
folgenden Bearbeitungsstufen zueinander phasenverschoben
arbeiten können. Das bedeutet, daß jeweils ein nachfolgender
Stößel z. B. sich später aufwärts bewegt, als der
vorhergehende. Durch den Einzelantrieb der jeweils den
Bearbeitungsstationen zugeordneten Quertraversenwagen kann
eine solche phasenverschobene Bewegung der Pressenstößel mit
einer gleichermaßen phasenverschobenen Bewegung der
Quertraversen aufeinander abgestimmt werden. Hierdurch kann
der Abstand der Quertraversen beim Aus- bzw. Eintragen aus
dem bzw. in das Werkzeug kleiner werden, als dies z. B. dem
Abstand der Werkzeugstufen selbst entspricht. Der zusätzliche
Zeitgewinn durch diesen phasenverschobenen Bewegungsablauf
für das Ein- und Austragen der Werkstücke in die
Bearbeitungsstationen entspricht dem Winkelversatz der
Phasenverschiebung des Stößels bzw. der Transportwagen.
Hierdurch entsteht insbesondere auch eine bessere
Freigängigkeit zum Oberwerkzeug. Schließlich kann durch den
phasenverschobenen Lauf der einzelnen Pressenstößel eine
eventuell vorgesehene gemeinsame Kupplung kleiner gewählt
werden, da grundsätzlich nicht alle Stößel zum gleichen
Zeitpunkt in der unteren Totpunktlage sind.
Beim Werkzeugwechsel wird das Oberwerkzeug auf das
Unterwerkzeug gefahren und vom Stößel gelöst. Anschließend
wird der Stößel in die obere Totpunktlage gefahren und die
Tragschienen werden mit den Wagen und den Quertraversen
hochgefahren. Dabei ist es - wie erwähnt - vorteilhaft, wenn
die Quertraversen seitlich über die Werkzeuge gefahren und
auf diese abgesteckt, d. h. von den Transportwagen
abgekuppelt werden. Dabei werden die Wagen in den
Ständerbereich gefahren und die Tragschienen soweit nach oben
gefahren, daß die Schiebetische mit den Werkzeugen und den
abgesteckten Quertraversen aus der Presse ausfahren können.
Vorteilhaft ist es weiterhin, wenn die Quertraversen bei
Bedarf seitlich beim Umrüsten abgeschwenkt werden können, um
zusätzlichen Platz zu schaffen und den Werkzeugwechsel zu
erleichtern.
Die Erfindung sieht weiterhin vor, daß das Eintragen von
Platinen in die erste Bearbeitungsstation ebenfalls mittels
einer Quertraverse erfolgen kann. Aufgrund mehrerer
Freiheitsgrade am Transportwagen können auch größere
Transportschritte durchgeführt werden, um beispielsweise das
System an eine größere Spinne oder ein größeres Greifgerät in
diesem Bereich anzupassen.
Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung sind aus den
Zeichnungen ersichtlich und in der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels näher dargestellt.
Es zeigen
Fig. 1 einen Schnitt nach der Linie A-A in Fig. 5 in
einer ersten Pressenstellung,
Fig. 2 einen gleichen Schnitt in Fig. 5 in einer
anderen Pressenstellung,
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie B-B in Fig. 6,
Fig. 4 einen Schnitt nach der Linie F-F in Fig. 7,
Fig. 5 einen Schnitt nach der Linie C-C in Fig. 2,
Fig. 6 einen Schnitt nach der Linie D-D in Fig. 3,
Fig. 7 einen Schnitt nach der Linie E-E in Fig. 4
sowie
Fig. 8 ein Bewegungsschaubild.
In den Fig. 1 bis 4 in Seitenansicht, sowie Fig. 5 bis 7
in Stirnansicht ist eine Pressenstraße, eine Großteil-
Stufenpresse oder ein Pressenverbund allgemein in
verschiedenen Bearbeitungseinstellungen dargestellt. Der
Pressenverbund besteht zunächst aus den Kopfstücken 1 bis 4
sowie den jeweils hintereinanderliegenden Pressenständern 9,
9a bis 13, 13a. Die Pressenständer befinden sich auf den
Pressentischen 5 bis 8, auf welchen die Schiebetische 14 bis
17 angeordnet sind. Im Pressenverbund sind weiterhin
dargestellt die Pressenstößel 18 bis 21 mit zugehörigen
Oberwerkzeugen 26 bis 29, die mit den Unterwerkzeugen 22 bis
25 zusammenwirken.
In Längsrichtung durch die einzelnen Pressen bzw. den
Pressenverbund sind Tragschienen 31, 31a in
höhenverstellbaren Schlitten 30, 30a gelagert, die ihrerseits
in vertikalen Führungen 63, 63a bis 67, 67a geführt sind
(Fig. 5). An den Tragschienen 31, 31a sind Transportwagen 32,
32a in und gegen die Transportrichtung der Werkstücke
verschiebbar geführt. Die Transportwagen 32, 32a weisen
ihrerseits vertikale Führungen 33, 33a auf, an denen
Schlitten 34, 34a vertikal verschiebbar gelagert sind (siehe
Fig. 5). Die Schlitten 34, 34a besitzen schwenkbare Aufnahmen
35, 35a, in denen die Quertraversen 37 bis 41 steckbar
befestigt sind (Fig. 5). Die Quertraversen sind mit
Transportelementen 80, z. B. Sauger oder Magnetelemente
ausgerüstet, an denen eine Platine 42 oder die Werkstücke 43
bis 47 durch die Pressenstufen transportiert werden.
Der Antrieb der Transportwagen 32, 32a erfolgt über z. B.
programmierbare Elektroantriebe oder dergleichen, wobei der
Antrieb mit der Pressensteuerung synchronisiert ist.
Weiterhin kann der Antrieb der Transportwagen 32, 32a für die
Quertraversen 37 bis 41 Elektromotoren in Verbindung mit
Ritzel, Zahnstangen oder Zahnriemenscheiben mit Zahnriemen
erfolgen. Als Alternative kann ein Linearmotorenantrieb
vorgesehen sein. Schließlich kann der Antrieb der
Transportwagen 32, 32a auch mechanisch von den Einzelpressen
gesteuert erfolgen, wobei Kurvengetriebe, Hebel, Keilwellen,
Zahnriemen und Zahnstangen oder dergleichen vorgesehen sein
können.
Durch eine übergeordnete Steuerung des Pressensystems können
teilespezifische Verfahrwege der Transportwagen vorgegeben
werden.
Beim Werkzeugwechsel werden die Quertraversen 37 bis 41 auf
Absteckbolzen 48, 48a bis 52, 52a abgesteckt, die
vorzugsweise zum Aufsetzen oder Abbau der Werkzeuge auf den
Schiebetischen 14 bis 17 gemäß der gestrichelten Darstellung
in Fig. 3 auch seitlich in eine etwa horizontale Lage
weggeschwenkt werden können. Dabei erfolgt das Wegschwenken
außerhalb oder seitlich der Presse bzw. des Werkzeugsatzes.
Bei einer anderen Ausführung nach der Darstellung in Fig. 4
werden die Quertraversen 37 bis 41 auf am Oberwerkzeug
befestigten Halterungen 53, 53a bis 57, 57a abgesteckt und
können dem Werkzeugsatz zugeordnet bleiben.
Die Energieversorgung für die Antriebe der Transportwagen 32,
32a erfolgt über eine Kabelschleppkette 58, 58a bis 62, 62a
(siehe Fig. 2 oder 4).
Die Fig. 1 und 2 zeigen Pressenstößel 18 bis 21, die
phasenversetzt zueinander arbeiten. Dies ist mit den Pfeilen
93 dargestellt. Dabei eilt in Fig. 1 der Stößel 18 dem Stößel
19 etwas voraus, während der Stößel 20 gerade im unteren
Totpunkt verweilt und der Stößel 21 eine Abwärtsbewegung
durchführt. In dieser Phase müssen die Transportwagen 32, 32a
außerhalb des Bearbeitungsraumes angeordnet sein, sie können
sich jedoch schon in diese Richtung bewegen. Nachdem sich der
Stößel 18 in Fig. 1 zuerst nach oben bewegt, kann auch der
erste Transportwagen mit Quertraverse 37 zuerst anfahren und
die Platine 42 vom Platinenzuführband zur ersten
Bearbeitungsstation 5 führen (Fig. 2). Während dieser Phase
kann der Pressenstößel 18 bereits seine Abwärtsbewegung
(siehe Pfeil 93 in Fig. 2) durchführen. Gleichermaßen
übernimmt die zweite Quertraverse 38 das Werkstück aus der
ersten Bearbeitungsstation 5 und überführt dieses mit einem
vollen Arbeitsschritt unter Ausnutzung der erforderlichen
Bewegungsfreiheitsgrade zur zweiten Bearbeitungsstation 6.
Die weiteren Quertraversen 39 bis 41 arbeiten analog, wobei
die Phasenverschiebung des Bewegungsablaufes der
Pressenstößel 18 bis 21 gleichermaßen von dem Transportwagen
32, 32a der einzelnen Quertraversen durchgeführt werden.
Hierdurch ergibt sich ein erheblicher Zeitgewinn.
Im Bewegungsschaubild nach Fig. 8 sind die zeitversetzten
Hübe der Pressenstößel 18 bis 21 mit den Kurven 84 bis 87 und
die Horizontalbewegung der Quertraversen 38, 39 mit den
Kurven 88, 89 dargestellt. Dabei ist auf der X-Achse der
Kurbelwinkel Φ oder die Zeit t und auf der Y-Achse der Weg s
aufgetragen. Der Abstand der oberen und unteren
Begrenzungslinien 91, 92 stellt den Stufenabstand oder den
Transportschritt zwischen den Bearbeitungsstationen 5, 6 dar.
Die Mittellinie 90 entspricht dem halben Stufenabstand mit
dort dargestellten Park- oder Wartepositionen 94 für die
Transportwagen 32, 32a.
Das Kurventeilstück 70 zeigt das Einfahren der Quertraverse
38 in das Werkzeug 22, um das Werkstück 43 zu entnehmen. Im
Kurventeilstück 71 wird das Werkstück in das Werkzeug 23 am
Pressenstößel 19 transportiert. Im Kurventeilstück 72 fährt
die Quertraverse 38 wieder aus dem Werkzeug 23 rückwärts
heraus und ist, wenn der Stößel 19 beim Punkt 73 angelangt
ist, in Warteposition 94 zwischen den Bearbeitungsstationen
5, 6, d. h. aus dem Kollisionsbereich mit den zugehörigen
Werkzeugoberteilen 26, 27. Um das Maß 74 (Versatz des unteren
oder oberen Totpunktes UT, OT) sind demnach die Pressenstößel
18 bis 21 phasenverschoben zueinander angeordnet. Um die
gleiche Phasenverschiebung wie die Pressenstößel 18 bis 21
laufen auch die Quertraversen 37 bis 41 phasenverschoben
zueinander, wobei z. B. die Quertraverse 38 im
Transportschritt 71 die Quertraverse 39 um das Maß 75
einholt. Dieses Maß muß kleiner sein als das Maß des
Stufenabstands minus der Blechteilbreite.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte und beschriebene
Ausführungsbeispiel beschränkt. Sie umfaßt auch vielmehr alle
fachmännischen Weiterbildungen und Ausgestaltungen im Rahmen
des erfindungsgemäßen Gedankens. Insbesondere kann die
Erfindung sowohl bei einer mechanischen als auch bei einer
hydraulischen Presse Verwendung finden.
Claims (10)
1. Transporteinrichtung zum Transportieren von Werkstücken
in einer Pressenstraße, einer Großteil-Stufenpresse oder
dergleichen, mit hintereinander angeordneten
Bearbeitungsstationen für das Werkstück, in denen auf- und
abwärtsbewegbare Stößel mit Werkzeugen für die
Werkstückumformung angeordnet sind, wobei die Werkstücke
mittels an längs verfahrbare Transportwagen befestigten
Quertraversen zu den Bearbeitungsstationen transportierbar
sind, dadurch gekennzeichnet, daß den Quertraversen (37 bis
41) Transportwagen (32, 32a) zugeordnet sind, die jeweils
einen eigenen, von anderen Transportwagen anderer
Quertraversen unabhängigen Antrieb in wenigstens zwei
Freiheitsgraden aufweisen, insbesondere zur Durchführung
einer Fahrbewegung in und gegen die Transportrichtung sowie
einer vertikalen Hubbewegung der Quertraverse.
2. Transporteinrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß der Transportwagen (32, 32a) einen
weiteren Drehantrieb zur Durchführung einer Schwenkbewegung
der Längsachse der Quertraverse aufweist.
3. Transporteinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß zum Antrieb des Transportwagens (32, 32a)
programmierbare, mit der Presse synchronisierte Antriebe
vorhanden sind.
4. Transporteinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Antrieb eines
hydraulischen Pressenstößels (18 bis 21) und/oder der
Transportwagen (32, 32a) für die Quertraversen (37 bis 41)
mittels einer übergeordneten Steuerung erfolgt, um
teilespezifische Verfahrwege der Transportwagen zu erzielen.
5. Transporteinrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Pressenstößel (18
bis 21) phasenverschoben zueinander und die Transportwagen
(32, 32a) für die Quertraversen (37 bis 41) ebenfalls in
gleichem Maße phasenverschoben zueinander verlaufen.
6. Transporteinrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Antrieb der Transportwagen (32, 32a) für die Quertraversen
(37 bis 41) mittels Elektromotoren, Ritzel, Zahnstangen oder
Zahnriemenscheiben mit Zahnriemen erfolgt.
7. Transporteinrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Antrieb der Transportwagen (32, 32a) der Quertraversen (37
bis 41) mittels Linearmotoren erfolgt.
8. Transporteinrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der
Antrieb der Transportwagen (32, 32a) für die Quertraversen
(37 bis 41) mechanisch von den Einzelpressen gesteuert durch
Kurvengetriebe, Hebel, Keilwellen, Zahnriemen und Zahnstangen
oder dergleichen erfolgt.
9. Transporteinrichtung nach einem oder mehreren der
vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die
Transportwagen (32, 32a) für die Quertraversen (37 bis 41)
auf Tragschienen (31, 31a) geführt sind, die durch die Presse
bzw. Pressenstraße geführt sind.
10. Transporteinrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die Tragschienen (31, 31a) über separate
Hubeinrichtungen mit höhenverstellbaren Schlitten (30, 30a)
sowie Führungen (63 bis 67 bzw. 63a bis 67a) höhenverstellbar
sind.
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| ES94103670T ES2115091T3 (es) | 1993-03-25 | 1994-03-10 | Tren de prensas o prensa de multiples punzones de piezas grandes con un dispositivo de transporte para el transporte de piezas de trabajo. |
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ID=6483794
Family Applications (2)
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