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Die Erfindung betrifft eine Transfervorrichtung
zum Transport von Formteilen zwischen den Arbeitsstationen einer
Pressenanlage gemäß dem Oberbegriff
der Patentansprüche
1 und 2 .
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Nach
EP 0621093 A1 ist eine Transporteinrichtung
mit auf Laufschienen verfahrbaren Transportwagen bekannt, die einen
eigenen von anderen Transportwagen unabhängigen Antrieb, insbesondere
zur Durchführung
einer Fahrbewegung in Transportrichtung sowie einer Hubbewegung
für eine
die Transportwagen verbindende Quertraverse aufweisen.
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Die auf den Transportwagen positionierten Antriebe
für die
Vertikalhub- und Schwenkbewegung erfordern mit den zugehörigen Führungs-
und Übertragungselementen
einen nicht unerheblichen Raumbedarf sowie erhöhten Masseeinsatz. Die Anordnung der
Antriebe bedingt, dass beispielsweise der Schwenkantrieb vom Antrieb
der Vertikalhubbewegung und diese wiederum vom Antrieb der Transportwagen
mit beschleunigt werden müssen.
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Erhöhte Antriebsleistung der in
der Kraftflußkette
liegenden Antriebsmodule führen
zu einem erhöhten
Masseeinsatz, der sich in Verbindung mit der zunehmenden Schwinganfälligkeit
nachteilig auf die Ausstoßleistung
der Pressenanlagen auswirkt. Eine alternative Transportmöglichkeit
der Formteile im Betrieb mit seitlichen Greifern, eine Lageorientierung der
Formteile quer zur Transportrichtung sowie eine separate Orientiermöglichkeit
von Doppel- oder Mehrfachteilen ist nicht vorgesehen.
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Für
den Werkzeugwechsel sind zum Anheben der Tragschiene zwecks Herausfahren
des Werkzeugsatzes auf dem Schiebetisch zusätzliche separate Antriebe erforderlich.
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Nach
EP 0726107 A1 ist eine Transfereinrichtung
mit durch die Pressenlinie durchgehend, beidseitig der Werkzeuge
angeordneten Tragschienen bekannt, wobei zwischen den Tragschienen
und den Haltemitteln in Form Saugertraversen oder Greiferleisten
zum Transport der Formteile jeweils eine Zusatzeinrichtung mit separaten
Stellantrieben zur Lageorientierung der Formteile in bis zu vier
Freiheitsgraden vor Eintrag in die Folgestufe vorgesehen ist. Diese
Merkmale sind die Grundlage für
den Oberbegriff der Patentansprüche.
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Die modular geschachtelte Anordnung
der Stellantriebe bedingt, dass bei Verstellbewegungen der unteren
Antriebsmodule zur Lageorientierung in einer ersten Achse, die auf
diesen aufgesetzten Antriebsmodule zur Bewegung in den anderen Achsen mit
beschleunigt werden müssen.
Darüber
hinaus führen
die für
die Linear- und Schwenkantriebe erforderlichen Führungen und Lagerungen zu einem
nicht unerheblichen Masseeinsatz. Eine separate Orientierungsmöglichkeit
von an Saugerbrücken
gemeinsam zu transportierenden Doppel- oder Mehrfachteilen ist nicht
vorgesehen.
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Der Erfindung liegt das Problem zugrunde, eine
Transfereinrichtung nach dem Oberbegriff der Patentansprüche 1 und
2 so zu gestalten, dass die Haltemittel für den mehrdimensionalen Transport
von Formteilen im 2D-Sauger, 3D-Greifer- oder 3D-Sauger-Modus bei hoher Ausstoßleistung
mittels einer einfach gestalteten und massenarmen Vorrichtung durch
Zusatzbewegungen bedarfsweise bis zu sechs Freiheitsgraden für eine Lageorientierung
von Einfach- oder Mehrfachteilen während des Transports von Stufe
zu Stufe überlagerbar
ist und kurze Umrüstzeiten
beim Werkzeugwechsel erreicht werden.
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Erfindungsgemäß wird das durch die in den Patentansprüchen 1 und
2 beschriebenen Merkmale erreicht. Die Ansprüche 3 bis 23 betreffen die
weitere Ausgestaltung der Vorrichtung. Durch die Lösung kann
die gestellte Aufgabe sowohl durch Anwendung einzelner Merkmale
als auch in Kombination zur Beseitigung der Nachteile des Standes
der Technik beitragen.
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Der Kerngedanke der Erfindung liegt
darin, dass die Freiheitsgrade für
die mehrachsige Bewegbarkeit der einer Bearbeitungsstufe zugeordneten Haltemittel
oder Haltemittelhälften
für das
Zuführen, Entnehmen,
schrittweisen Transport und insbesondere die flexible Lageorientierung
von Formteilen oder Formteilpaaren durch das Zusammensetzen von
Modulen, u.a. durch eine mit Antrieben steuerbare Stabkinematik
erreichbar ist, wobei entweder
- – Saugerbrücken oder
Saugerbrückenhälften oder
- – Greifer-
oder Saugerarme oder
- – Greifer-
oder Saugerleisten oder
- – Kombinationen
eingesetzt werden können.
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Folgende Module stehen zur Auswahl:
- – Modul
erster Ordnung mit Bewegung in Transportrichtung
- – Modul
zweiter Ordnung mit vertikaler Hubbewegung
- – Modul
dritter Ordnung mit Drehung um die Achse quer zur Transportrichtung
- – Modul
vierter Ordnung mit Bewegung quer zur Transportrichtung
- – Modul
fünfter
Ordnung mit Drehung von Haltemittelhälften um die Achse in Transportrichtung
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Auf den Transportschienen sind Trägerplatten
in Transportrichtung längsverschiebbar
gelagert.
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Die Transportschienen können entlang
der Bearbeitungsstufen durch die Pressenanlage durchgehend, im wesentlichen
einteilig verlaufen, wobei die in Transportrichtung untereinander
gekoppelten Trägerplatten
sowohl gemeinsam von einer zentralen Antriebseinheit in Form eines
mechanischen Kurvengetriebes oder von Servomotoren als auch je Bearbeitungsstufe
unabhängig
voneinander durch separate Antriebe mittels Kurvengetriebe oder
Servomotoren antreibbar sind.
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Der separate, jeder Bearbeitungsstufe
zugeordnete und von anderen Bearbeitungsstufen unabhängige Transportantrieb
ermöglicht,
dass die benachbarten Stößel in einer
vorteilhaften Ausgestaltung phasenverschoben zueinander arbeiten.
Der durch die Phasenverschiebung erreichte Zeitgewinn ermöglicht durch
eine verbesserte Freigängigkeit zwischen
Transporteinrichtung und Stößel eine
erhöhte
Ausstoßleistung
der Pressenanlage.
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Direkt mit der Trägerplatte als Modul erster Ordnung
koppelbare Plattformen zur Aufnahme von Haltemitteln führen mit
einem ersten Freiheitsgrad eine Bewegung in Transportrichtung aus.
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Durch unterschiedliche Transportbewegung zweier
quer zur Transportrichtung gegenüberliegender
Trägerplatten
ist über
die zugehörigen
Haltemittel mit Drehung um die Vertikalachse ein zweiter Freiheitsgrad
möglich.
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Eine bedarfsweise notwendige Hubbewegung
der Formteile in Vertikalrichtung kann beispielsweise durch Hebehubeinrichtungen
im Werkzeug oder in der Presse realisiert werden.
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Wenn die vertikale Hubbewegung für einen dritten
Freiheitsgrad in der Transfereinrichtung erforderlich ist, kann
in einem ersten Fall gemäß Anspruch
1 neben einer jeder Bearbeitungsstufe zugeordneten ersten Trägerplatte
eine dazu relativ verschiebbare zweite Trägerplatte als Modul zweiter Ordnung
eingesetzt werden. Während
die erste Trägerplatte über eine
erste Strebe mit der zugehörigen Plattform
gelenkig verbunden ist, enthält
die zweite Trägerplatte
vorzugsweise zwei Streben zur gelenkigen Verbindung mit der Plattform.
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In einem zweiten Fall nach Anspruch
2 kann auf der Trägerplatte
eine in Vertikalhubrichtung verstellbare Strebe als Modul zweiter
Ordnung angeordnet werden, um einen dritten Freiheitsgrad am Formteil
zu erreichen.
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In beiden Fällen kann durch unterschiedliche Vertikalhubbewegung
zweier quer zur Transportrichtung gegenüberliegender Plattformen über die
zugehörigen
Haltemittel eine Drehung der Formteile um die Achse in Transportrichtung
für einen
vierten Freiheitsgrad erzielt werden.
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Zwecks Drehung der Formteile um die
Achse quer zur Transportrichtung kann in beiden Fällen nach
Anspruch 1 und 2 ein auf der Plattform angeordneter Drehantrieb
als Modul dritter Ordnung für
einen fünften
Freiheitsgrad eingesetzt werden.
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Gemäß Anspruch 1 ist die Verdrehung
der Plattform um die Achse quer zur Transportrichtung alternativ
durch Verstellung einer der beiden zur zweiten Trägerplatte
gehörenden
Streben möglich.
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Zur Verschiebung der Haltemittel
oder relative Verschiebung der Haltemittelhälften quer zur Transportrichtung
kann für
einen sechsten Freiheitsgrad ein auf der Plattform angeordneter
Linearantrieb als Modul vierter Ordnung eingesetzt werden.
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Wenn insbesondere bei quer zur Transportrichtung
angeordneten Mehrfachteilen eine separate Drehung jedes einzelnen
Formteiles um die Achse in Transportrichtung erforderlich ist, können als
Modul fünfter
Ordnung in beiden Fällen
nach Anspruch 1 und 2 beispielsweise auf den Saugerbrücken gelenkig
gelagerte Haltemittelhälften
eingesetzt werden, die mittels Antrieb vorzugsweise gegensinnig
um die Achse in Transportrichtung kippbar sind.
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Gegenüber dem Transport der Formteile
mit Saugerbrücken
können
ebenso als Haltemittel Greifer für
das randseitige Halten von Formteilen zum Einsatz kommen. Dabei
kann jede Plattform mit einem Greiferarm oder zwei in Transportrichtung
benachbarte Plattformen mit einer Greiferleiste gekoppelt werden.
Die erforderliche Schließ-
/ Öffnenbewegung
quer zur Transportrichtung kann vorzugsweise mit dem Antrieb des
Moduls vierter Ordnung durchgeführt
werden.
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Es ist ebenso möglich, dass ein einseitiger Saugerarm
mit der Plattform koppelbar ist, der die Formteile entweder im 2D – Sauger
oder 3D – Saugermodus
zwischen den Bearbeitungsstufen transportieren kann.
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Vorzugsweise kann der Modul vierter
Ordnung mit der Bewegung quer zur Transportrichtung gleichzeitig
zum Koppeln der Haltemittel verwendet werden.
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Beim Werkzeugwechsel sind die Plattformen von
den Haltemitteln entkoppelbar, die auf den Schiebetischen in einer
Absteckvorrichtung abgelegt werden.
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Die abgesteckten Haltemittel fahren
beim Rüsten
mit den auf den Schiebetischen positionierten Werkzeugen gemeinsam
aus dem Werkzeugraum der Pressenanlage. Bei einer vorteilhaften
Ausgestaltung befinden sich die Transportschienen auch während des
Teiletransports stationär
oberhalb der Durchfahrhöhe
der mit Werkzeugen be stückten Schiebetische,
ohne dass eine zusätzliche
Höhenverstellung
der Transportschiene während
des Werkzeugswechsels erforderlich ist. Dazu weist der Stößel im Bereich
der Transportschienen neben der Spannfläche für die Werkzeuge eine Aussparung
auf.
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In einer weiteren alternativen Ausgestaltung sind
Trägerplatten
auf einer im Pressentisch angeordneten Transportschiene in Transportrichtung längsbeweglich
antreibbar sind.
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Diese Ausführungsformen ermöglichen durch
Wegfall zusätzlicher
Verstellbewegungen von Transportschienen gegenüber dem Stand der Technik kurze
Werkzeugwechselzeiten.
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Die Erfindung wird nachstehend an
Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Die
zugehörigen Zeichnungen
zeigen:
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1: – Ausschnitt
aus einer Transfervorrichtung mit einem Modul erster Ordnung für einen ersten
Freiheitsgrad.
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2: – Transfervorrichtung
nach 1 in der Draufsicht
für einen
zweiten Freiheitsgrad
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3: – eine schematische
Darstellung einer Pressenanlage mit einem Modul zweiter Ordnung für einen
dritten Freiheitsgrad nach einer ersten Ausgestaltung
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4: – einen
Ausschnitt der Transfervorrichtung nach 3 nach einer zweiten Ausgestaltung
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5: – eine Querschnittsdarstellung
aus 3 für einen
vierten Freiheitsgrad 6: – einen Ausschnitt
einer Transfervorrichtung mit einem Modul dritter Ordnung für einen
fünften
Freiheitsgrad nach einer ersten Ausgestaltung
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7: – einen
Ausschnitt der Transfervorrichtung mit einem Modul dritter Ordnung
für einen fünften Freiheitsgrad
nach einer zweiten Ausgestaltung
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8: – Schnittdarstellung
aus 7
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9: – Ausschnitt
aus einer Transfervorrichtung in der Rüststellung
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10:-
eine Querschnittsdarstellung einer Transfervorrichtung mit einem
Modul vierter Ordnung für
einen sechsten Freiheitsgrad nach einer ersten Ausgestaltung
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11: – eine Querschnittsdarstellung
einer Transfervorrichtung mit Modulen vierter Ordnung für einen
sechsten Freiheitsgrad nach einer zweiten Ausgestaltung
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12: – eine Querschnittsdarstellung
einer Transfervorrichtung mit Greiferarmen 13: – eine Querschnittsdarstellung
einer Transfervorrichtung mit Saugerarmen 14: – eine
Transfervorrichtung in der Vorderansicht mit Greiferleisten
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15: – eine Transfervorrichtung
in der Draufsicht mit einer Kombination aus Greiferleisten und Saugerarmen
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16: – eine Transfervorrichtung
im Querschnitt mit einem Modul fünfter
Ordnung 17: – eine schematische
Pressenanlage mit einer Transfervorrichtung nach einem weiteren
Ausführungsbeispiel
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Die Pressenanlage mit einem Ausschnitt
einer Transfervorrichtung nach 1 und 2 besteht aus mehreren in
Reihe angeordneten Bearbeitungsstufen 1 bis 3.
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Jeder Bearbeitungsstufe ist in Transportrichtung
ein Werkzeug für
eine Umformoperation zugeordnet. Es können aber auch Mehrfachwerkzeuge
in und quer zur Transportrichtung beispielsweise für Doppel-
bzw. Vierfachteilfertigung in jeder Bearbeitungsstufe angeordnet
sein.
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Am Stößel 8 ist ein Oberwerkzeug 9 .
befestigt. Das zugeordnete Unterwerkzeug 10 befindet sich
auf einem Schiebetisch 11. Nachfolgend werden das Oberwerkzeug 9 und
das Unterwerkzeug 10 verschiedentlich auch nur als Werkzeug
bezeichnet. Zwischen den benachbarten Bearbeitungsstufen 1 bis 3 sind
keine zusätzlichen
Ablagestationen vorgesehen, so dass der Teiletransport durch die
Haltemittel 58 direkt von einer zur nachfolgenden Stufe
erfolgt.
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Die Vorrichtung zum Transport der
Formteile 22 weist entlang der Bearbeitungsstufen 1 bis 3 durchgehende
Transportschienen 12 jeweils vor und hinter den Werkzeugen
auf. Die Transportschienen 12 sind oberhalb der Durchfahrhöhe 13 der
mit den Werkzeugen bestückten
Schiebetische 11 angeordnet, so dass auch beim Werkzeugwechsel
stationär ohne
zusätzliche
Höhenverstellung,
am Pressenständer 14 geführt verbleiben.
Dazu enthalten die Stößel 8 neben
der Aufspannfläche
für das
Oberwerkzeug 9 im Bereich der Transportschienen 12 eine
Aussparung 15. Auf den Transportschienen 12 sind
Trägerplatten 16 als
Modul erster Ordnung längsbeweglich
geführt,
wobei jede Trägerplatte 16 ihren
eigenen Antrieb 17 zur Durchführung einer Linearbewegung
in Transportrichtung im Sinne eines ersten Freiheitsgrades unabhängig von
der Bewegung benachbarter Trägerplatten 16 aufweist.
Es ist ebenso denkbar, dass die Trägerplatten 16 untereinander
gekoppelt und gemeinsam von einer zentralen Antriebseinheit in Form
eines Servomotors oder Kurvenantriebes antreibbar sind.
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Jede Trägerplatte 16 ist über eine
Strebe 18 mit einer Plattform 19 verbunden, die
eine lösbare Koppelstelle 20 zum
Befestigen eines Haltemittels 58 als Saugerbrücke 21 aufweist.
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Für
eine notwendige Hubbewegung der Formteile 22 in Vertikalrichtung
kann in dieser Ausgestaltung eine Hebevorrichtung 23 im Unterwerkzeug 10 aktiviert
werden. Nach dem Anheben der Formteile 22 werden diese
von der Saugerbrücke 21 für einen
Transport zur nachfolgenden Bearbeitungsstufe übernommen.
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Durch einen unterschiedlichen weiten
Transportschritt der quer zur Transportrichtung gegenüberliegenden,
zu einem Haltemittel 58 gehörenden Trägerplatten 16 kann
durch Drehung um die Vertikalachse ein zweiter Freiheitsgrad für das Formteil 22 gemäß 2 erreicht werden.
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Die Saugerbrückenhälften 23 sind dazu
einerseits über
dritte Gelenkpunkte 24 mit der Plattform 19 und
andererseits über
das Schubgelenk 25 untereinander verbunden.
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In der schematisch dargestellten
Pressenanlage nach 3 und 4 mit den Bearbeitungsstufen 1 bis 5 kann
die vertikale Hubbewegung für
einen dritten Freiheitsgrad in der Transfervorrichtung durch einen
Modul zweiter Ordnung realisiert werden. Dieser beinhaltet neben
einer jeder Bearbeitungsstufe 1 bis 5 zugeordneten
ersten Trägerplatte 26 eine
dazu in Transportrichtung relativ verschiebbare zweite Trägerplatte 27.
Die erste Trägerplatte 26 ist über eine
in ersten Gelenkpunkten 28 gelagerte erste Strebe 29 mit
der zugehörigen
Plattform 19 über
zweite Gelenkpunkte 30 verbunden. In der zweiten Trägerplatte 27 sind
in ersten Gelenkpunkten 28 ein Paar zweite Streben 31 gelagert,
die mit der Plattform 19 in zweiten Gelenkpunkten 30 gelagert
sind. Dabei kann eine der beiden zweiten Streben 31 mit
der ersten Strebe 29 einen gemeinsamen zweiten Gelenkpunkt 30 aufweisen.
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Durch relative Verschiebbarkeit der
ersten und zweiten Trägerplatten 26, 27 kann
eine Vertikalhubbewegung beim Aufnehmen und Ablegen der Formteile 22 erfolgen.
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Nach 4 enthält dazu
jede Trägerplatte 26, 27 ihren
eigenen, von anderen unabhängigen
Antrieb 17, z.B. Servo – oder Linearantrieb. Darüber hinaus
kann nach 3 jede untereinander
mittels erster Koppel 32 verbundene erste Trägerplatte 26 und jede
untereinander mittels zweiter Koppel 33 verbundene zweite
Trägerplatte 27 von
einem zentralen Antrieb 34 in Form eines Servoantriebes
oder Kurvengetriebes angetrieben werden.
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Die Stößel 8 der Bearbeitungsstufen 1 bis 5 sind
nach 3 von einem zentralen
Antrieb 7 über Verbindungswellen
6 gemeinsam antreibbar. Ein separat jeder Bearbeitungsstufe 1 bis 5 zugeordneter Antrieb
ist ebenso möglich.
In beiden Fällen
können die
Stößel 8 nach 3 synchron oder nach 4 phasenverschoben zueinander
arbeiten. Der durch die Phasenverschiebung erreichte Zeitgewinn
ermöglicht
durch eine verbesserte Freigängigkeit
zwischen Transporteinrichtung und Stößel 8 eine erhöhte Ausstoßleistung
der Pressenanlage.
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5 zeigt
den Querschnitt einer Pressenanlage aus 3 mit einer Transfervorrichtung mit einem
Modul zweiter Ordnung.
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Durch unterschiedlich weite Schritte
der beiden quer zur Transportrichtung gegenüberliegender Trägerplatten 26, 27 kann
mit dem unterschiedlich erzeugten Hebehub der Plattformen 19 eine
Kippung der Saugerbrückenhälften 23
um die Achse in Transportrichtung für einen vierten Freiheitsgrad
der Formteile 22 erfolgen. Dazu sind die Saugerbrückenhälften 23 über dritte
Gelenkpunkte 24 jeweils mit der Plattform 19 und
untereinander über
das Schubgelenk 25 verbunden.
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Zur Drehung der Formteile 22 um die
Achse quer zur Transportrichtung im Sinne eines fünften Freiheitsgrades
kann ein Modul dritter Ordnung flexibel in die vorstehend beschriebenen
Module integriert werden.
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Nach einer ersten Ausgestaltung gemäß 6 und 7 kann auf einer oder beiden der einem Haltemittel
zugeordneten Plattform 19 ein Drehantrieb 35 angeordnet
werden. Die Drehantriebe sind kraft- und / oder formschlüssig mit
der Saugerbrücke 21 verbunden.
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Im Fall von separaten, von einander
unterschiedlichen Drehbewegungen der beiden zu einem Haltemittel
gehörenden
Saugerbrückenhälften 23 enthält jede
Plattform 19 einen eigenen Drehantrieb 35, wobei
die Saugerbrückenhälften 23 über ein Drehgelenk oder
ein Dreh – Schubgelenk 36 verbunden
sind.
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Bei dieser Ausgestaltung ist die
erste Strebe 29 über
einen zweiten Gelenkpunkt 30 mit einer der beiden zweiten
Streben 31 so verbunden, dass dieser innerhalb des Abstandes
der ersten und zweiten Gelenkpunkte 28, 30 der
zweiten Streben angeordnet ist.
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8 zeigt
eine zweite Ausgestaltung für
einen Drehantrieb als Modul dritter Ordnung. Dazu ist die rechte
der beiden Streben 31 mit einem Verstellantrieb 37 ausgerüstet. Durch
Verkürzung
oder Verlängerung
der Länge
der Strebe 31 kann die Plattform 19 mit den Haltemitteln
für die
Formteile 22 um die Achse quer zur Transportrichtung in beiden Richtungen
gedreht werden.
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Während
die Drehung der Formteile 22 zur Lageorientierung während des
Transports zur nachfolgenden Bearbeitungsstufe in kleinerem Winkelbereich
erfolgt, kann der Drehantrieb 35 oder Verstellantrieb 37 insbesondere
beim Rüsten
eine Drehung der Plattform 19 u.a. bis 90° durchführen.
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Nach 9 befindet
sich die Plattform 19 mit der Saugerbrücke 21 im gedrehten Zustand
in einer Rüststellung
oberhalb des auf dem Schiebetisch 11 angeordneten Absteckmittels 39.
Bei dieser Ausgestaltung sind die ersten und zweiten Trägerplatten 26, 27 mit
je einer Strebe 29, 31 mit der Plattform verbunden.
Der Strebe 31 ist ein auf der zweiten Trägerplatte 27 befindlicher
Drehantrieb 35 zugeordnet, dessen Zahnriementrieb 60 eine
Schwenkbewegung in die; Rüststellung
erzeugt.
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Nach der Lagefixierung der Saugerbrücke 21 auf
dem Absteckmittel 39 wird die Saugerbrücke 21 von der Plattform 19 an
den ersten Koppelstellen 41 gelöst und die Trägerplatten 26, 27 fahren
in eine im Bereich der Pressenständer 14 gelegene
Parkstellung. Die Schiebetische 11 können mit den Werkzeugen 9, 10 und
abgesteckten Saugerbrücken 21 aus der
Presse quer zur Transportrichtung herausfahren. Mit den neuen Werkzeugen
gelangen die zugeordneten neuen Haltemittel in umgekehrter Reihenfolge
in die Presse und werden an die Plattformen 19 angekoppelt.
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Die folgende 10 enthält die Querschnittsdarstellung
einer Transfervorrichtung mit einem flexibel nachrüstbaren
Modul vierter Ordnung für
die Bewegung von Haltemitteln quer zur Transportrichtung im Sinne
eines sechsten Freiheitsgrades.
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Dazu ist in einer ersten Ausgestaltung
eine der beiden Plattformen 19 mit einem Linearantrieb 40 ausgerüstet, wodurch
die Saugerbrücke 21 quer
zur Transportrichtung la georientiert werden kann. Die gegenüberliegende
Plattform 19 enthält
für den
Längenausgleich
ein Schubgelenk 43.
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Zwecks relativer Verschiebbarkeit
von Haltemittelhälften 59 in
Form von Saugerbrükkenhälften 23 quer
zur Transportrichtung enthält
in einer zweiten Ausgestaltung nach 11 jede
Plattform 19 einen Linear-antrieb 40. Der Linearantrieb 40 kann
vorzugsweise auch zum Steuern der ersten Koppelstelle 41 zwecks
Lösen der
Haltemittel von den Plattformen 19 eingesetzt werden.
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Wenn anstelle von Saugerbrücken, Greifer für das randseitige
Halten der Formteile als Haltemittel 58 zum Einsatz kommen,
kann für
die erforderliche Schließ – Öffnen-bewegung
quer zur Transportrichtung ein Linearantrieb 40 des Moduls
vierter Ordnung verwendet werden.
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12 enthält eine
Querschnittsdarstellung einer Transfervorrichtung mit Greiferarmen 44.
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Auf der Transportschiene 12 sind
Trägerplatten 16 mittels
Antrieb 17 über
einen Zahnriemenantrieb 45 in Transportrichtung längsbeweglich
antreibbar. Die Trägerplatte 16 ist über eine
Strebe 46 mit der Plattform 19 zur Aufnahme der
Greiferarme 44 verbunden.
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Die Strebe 46 kann beispielsweise
als Spindel ausgestaltet werden, wodurch mittels Hubantrieb 47 eine
Vertikalhubbewegung der Plattform 19 ermöglicht wird.
Der auf der Plattform 19 angeordnete Linearantrieb 40 ist über eine
erste Koppelstelle 41 lösbar
mit dem Greiferarm 44 wirkverbunden.
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Entsprechend 13 sind anstelle von Greiferarmen ebenso
Saugerarme 48 als Haltemittelhälften 59 beispielsweise
für das
Aufnehmen und Transportieren von Mehrfachformteilen 49 möglich. Neben dem
zweidimensionalen Bewegungsablauf ( 2D Sauger – Modus
) analog Saugerbrücken
kann alternativ ein dreidimensionaler Bewegungsablauf ( 3D Sauger – Modus
) mit einer zusätzlichen
Bewegung quer zur Transportrichtung durchgeführt werden, wobei diese Bewegung
entweder als Schließ – COffnenbewegung
analog dem 3D – Greifer – Modus
oder als Orientierbewegung während
des Transports der Formteile oder Mehrfachformteile 49 im
Sinne eines sechsten Freiheitsgrades erfolgt.
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Die Transportschienen 12 können bei
diesem Ausführungsbeispiel über eine
zusätzliche
Höhenverstellung 57,
beispielsweise in Form eines Spindelantriebes 53 am Pres senständer 14 gelagert sein,
der die Transportschienen 12 zwecks Ausfahren der Schiebetische 11 in
eine Stellung oberhalb der Durchfahrhöhe 13 anhebt.
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Für
die entlang der Transportrichtung angeordneten Greifer- oder Saugerleisten
nach 14 sind jeweils
eine erste Trägerplatte 26 und
zweite Trägerplatte 27 an
der Transportschiene 12 längsbeweglich geführt. Erste
Streben 29 verbinden die erste Trägerplatte 26 mit der
Plattform 51 und zweite Streben 31 sind zwischen
Plattform 51 und der zweiten Trägerplatte 27 angeordnet.
Die Plattform 51 enthält lösbare Koppelstellen
zur Aufnahme von Greiferarmen 44 oder von Greiferleisten 50 mit
mehreren Greifern.
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Wenn Zwischenablagen 52 zwischen
den Bearbeitungsstufen 1 bis 3 zur weiteren Verkürzung des
Transportschrittes insbesondere bei kleineren Formteilen 22 zum
Einsatz kommen, können
an der Plattform 51 mehrere Greiferarme 44 oder
Greiferleisten 50 angeordnet werden.
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Für
den dreidimensionalen Bewegungsablauf wird die erforderliche Vertikalhubbewegung durch
Relativbewegung der Trägerplatten 26, 27 zueinander
realisiert, wodurch die Plattform 51 gehoben und gesenkt
werden kann.
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Die erforderliche Schließ – Öffnenbewegung kann
einerseits durch Wirkung der Linearantriebe analog 12 und 13 oder
durch Verstellung der Transportschiene 12 quer zur Transportrichtung
erfolgen.
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15 zeigt
eine Transfervorrichtung in der Draufsicht mit einer Kombination
aus Greiferleisten und Saugerarmen.
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Die Pressenanlage enthält zwei
Stößelfelder mit
den Bearbeitungsstufen 1 bis 3 und 4 bis 6.
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Vor und hinter den Werkzeugen 9, 10 erstrecken
sich in Transportrichtung die Transportschienen 12. Auf
der Transportschiene sind erste Trägerplatten 26 und
zweite Trägerplatten 27 längsgeführt verfahrbar.
In Analogie zum vorangegangenen Ausführungsbeispiel nach 14 wird die erste Trägerplatte 26 über erste
Streben 29 und die zweite Trägerplatte 27 über zweite
Streben 31 mit der Plattform 51 verbunden. Die
Plattform 51 ist im linken Stößelfeld mit Greiferleisten 50 gekoppelt,
an denen Greifer zur Aufnahme und Transport der Formteile 22 befestigt sind.
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Im rechten Stößelfeld ist die Plattform 51 mit Saugerarmen 48 gekoppelt.
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Die Transportbewegung von einer Bearbeitungsstufe
zur nachfolgenden erfolgt durch lineare Synchronbewegung der zentral
oder separat antreibbaren Trägerplatten 26, 27.
Die erforderliche Hebe- / Senkbewegung wird in Analogie zu den vorangegangenen
Ausführungsbeispielen
durch Relativbewegung der Trägerplatten 26, 27 zueinander über die Streben
auf die Plattform 51 übertragen.
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Durch die im linken Stößelfeld
auf die Greiferleiste 50 wirkenden Linearantriebe 40 und
die im rechten Stößelfeld
jeder Bearbeitungsstufe 4 bis 6 zugeordneten und
auf die Saugerarme 48 wirkenden Linearantriebe 40 erfolgt
die Schließ-
/ Öffnenbewegung
quer zur Transportrichtung. Während
im linken Stößelfeld
einteilige Formteile 22 transportiert werden, erfolgt in
der Bearbeitungsstufe 4 des rechten Stößelfeldes die Trennung in Mehrfachformteile 49. Durch
die mittels Linearantrieb 40 quer zur Transportrichtung
orientierbaren Mehrfachformteile 49 kann eine Lageveränderung
beim Transport von Bearbeitungsstufe 4 nach 5 erfolgen.
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Wenn die Kippung von Mehrfachformteilen 49 um
die Achse in Transportrichtung erforderlich ist, kann nach 16 ein Modul fünfter Ordnung
eingesetzt werden, bei dem die auf der Saugerbrücke 21 gelenkig gelagerten
Haltemittelhälften 54 von
einem Zusatzantrieb 55 vorzugsweise gegensinnig kippbar angetrieben
werden.
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In einem weiteren Ausführungsbeispiel
nach 17 sind die Transferschienen 12 im
Pressentisch 56 unterhalb der Fahrebene der Schiebetische 11 angeordnet.
Auf den Trägerplatten 26, 27,
die entlang der Transportschienen 12 in Transportrichtung
längsbeweglich
antreibbar sind, sind die zugeordneten ersten und zweiten Streben 29, 31 gegenüber den vorangegangenen
Beispielen stehend angeordnet. Am anderen Ende der Streben 29, 31 sind
diese gelenkig mit den Plattformen 19 verbunden, auf denen die
Haltemittel in Form von Saugerbrücken 21 gelagert
sind. Die Ausführung
zeigt den Rücklauf
der Saugerbrücken 21 in
den sich öffnenden
Stößelraum zur
Aufnahme der Formteile 22, um sie anschließend zur
nachfolgenden Bearbeitungsstufe zu transportieren. Während dieser
Transportbewegung kann die gewünschte
Orientierung der Formteile 22 mit den zur Auswahl stehenden
Modulen zweiter bis fünfter Ordnung
in analoger Weise zu den vorangegangenen Beispielen erfolgen. Beim
Werkzeugwechsel nehmen die Trägerplatten 26, 27 nach
dem Abstecken der Haltemittel auf den Schiebetischen 11 eine Mittelstellung
im Bereich der Pressenständer 14 ein.
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Die Vorrichtung ist in Pressenanlagen
mit und ohne Zwischenablagen zwischen den Bearbeitungsstufen einsetzbar.