DE4305505B4 - Airbagbestückter Schultergurt für einen Fahrzeuginsassen - Google Patents
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Abstract
Schultergurt
mit Schloss, der über
einen zum Kopfschutz geeigneten Längenbereich airbagbestückt ist
und bei dem ein oberer Endbereich des Schultergurts ausziehfest
am Fahrzeug gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gasgenerator
(13) für
den zumindest einen Airbag (5, 6) fahrzeugseitig im Bereich des
oberen Endbereichs des Schultergurtes (4) angeordnet ist und dass
der Schultergurt (4) mit einem an seinem unteren Endbereich liegenden
Aufrollautomaten (9) versehen ist.
Description
- Die Erfindung betrifft einen Schultergurt gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
- Ein besonderes Problem bei Kraftfahrzeugen stellt bekanntlich der Schutz eines Fahrzeuginsassen gegen seitliche Unfälle des Fahrzeugs dar, da an dieser Stelle – in Abweichung von der Bug- oder Heckpartie des Fahrzeugs – kein Platz für einen hinreichenden Deformationsweg zur Verfügung steht. Es daher bekannt, zum Seitenschutz des Fahrzeuginsassen, insbesondere auch seines Kopfes, Airbags vorzusehen, die den Vorteil bieten, im normalen Fahrbetrieb praktisch keinen Platz im Fahrgastraum zu beanspruchen, da sie erst beim Auftreten eines Unfalls aufgeblasen werden.
- Aus der
EP 0 041 368 B1 ist ein Schultergurt der eingangs genannten Art mit einem Schloss und einem ausziehfest am Fahrzeug gehaltenen oberen Endbereich bekannt, der außer über einen zum Brustschutz dienenden Längenbereich auch über einen zum Kopfschutz geeigneten Längenbereich airbagbestückt sein kann. Das untere Ende dieses Schultergurtes ist mittels des Schlosses lösbar an einem Beckengurt befestigt, jedoch kann der Schultergurt, falls gewünscht, auch in Verbindung mit einem geeigneten Antriebsmechanismus verwendet werden. Der Schultergurt weist einen in den Airbag integrierten Gasgenerator auf, um einerseits die Reaktionszeit, d.h. die zum Aufblasen des Airbag und den Eintritt der Rückhaltewirkung erforderliche Zeitspanne, durch Vermeidung von langen Gasleitungen zwischen dem Gasgenerator und dem Airbag sowie durch Verkleinerung des Abstands zwischen dem Airbag und dem Fahrzeuginsassen so gering wie möglich zu halten und um andererseits eine einfache Nachrüstung von bereits vorhandenen herkömmlichen passiven Schultergurten zu ermöglichen. - Eine Unterbringung des Gasgenerators im Inneren des Airbags und damit entlang des Sicherheitsgurtes birgt jedoch ein erhebliches Verletzungsrisiko für den vom Schultergurt gehaltenen Fahrzeuginsassen, da der sehr hohe Gasdruck unmittelbar nach der Zündung des Gasgenerators über den Schultergurt unmittelbar auf die Brust des Fahrzeuginsassen einwirkt und vom Schultergurt nicht nennenswert gedämpft wird. Ein weiterer Nachteil des bekannten Schultergurtes mit integriertem Gasgenerator ist die geringere Flexibilität des Schultergurtes infolge des Gasgenerators, welche den Tragekomfort des Gurtes nicht unerheblich beeinträchtigt und auch das An- und Ablegen des Gurtes erschwert.
- Bei einem aus der US-PS 3,841,654 bekannten, über einen Längenbereich airbagbestückten Schultergurt mit Aufrollautomat und Schloss erstreckt sich die Airbagbestückung über einen im wesentlichen vor dem Rumpf und nahe der Schulter verlaufenden Längenbereich des Gurts. Der Aufrollautomat ist dem oberen Endbereich des Schultergurts zugeordnet, so dass die Lage des Airbags relativ zum Körper des Fahrzeuginsassen in nachteiliger Weise von Körpergröße und Umfang des Insassen sowie von der Stellung des Sitzes abhängig ist.
- Aus der WO 88/07947 A1 bereits ein Dreipunkt-Automatiksicherheitsgurt an sich bekannt, dessen Schultergurt über einen Längenbereich mit zwei Airbags bestückt und am unteren Endbereich mit einem Schloss versehen ist. Bei diesem Schultergurt, der in einem zum Brustschutz geeigneten Längenbereich airbagbestückt ist, wird vorgeschlagen, den Aufrollautomaten in Verlängerung des oberen Endbereichs des Schultergurtes anzuordnen und den Gasgenerator als Teil des Gurtsystems im Gurtschloss unterzubringen.
- Weiter ist aus der
DE 38 04 177 A1 bereits ein als Zweipunkt-Sicherheitsgurt ausgeführter Schultergurt an sich bekannt, dessen oberer Endbereich ausziehfest am Fahrzeug gehalten ist und an dessen unterem Endbereich ein Aufrollautomat angeordnet ist. Jedoch ist dort weder der Schultergurt mit einem Airbag noch das Fahrzeug mit einem Gasgenerator bestückt, dessen Verwendung dort im Gegenteil als nachteilig bezeichnet wird. - Zur Abrundung des Standes der Technik sei noch auf die
DE 38 20 145 C2 verwiesen, die ein Gassack-Aufprallschutzsystem für einen Fahrzeuginsassen mit einem in Brusthöhe des Fahrzeuginsassen offenbar verschiebbar angeordneten Gassack offenbart. Über die Befestigung des Schultergurts macht diese Schrift keine Angaben. - Des weiteren fehlt jeder Hinweis bzw. jede Offenbarung in Richtung Ausbildung des Gassacks als Kopfschutz.
- Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, den bekannten airbagbestückten Schultergurt für eine Verwendung als wirksamer Kopfschutz bei seitlichen Unfällen des Fahrzeugs dahingehend zu verbessern, dass ein Verletzungsrisiko für den Fahrzeuginsassen infolge des Gasdrucks beim Austritt des Gases aus dem Gasgenerator und eine Beeinträchtigung des Tragekomforts des Schultergurtes vermieden wird, ohne dass es durch die Verbesserung zu einer merklichen Verlängerung der Reaktionszeit kommt.
- Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht in den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs, vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung beschreiben die Unteransprüche.
- Dadurch, dass nicht nur der obere Endbereich des Schultergurts ausziehfest am Fahrzeug, beispielsweise seiner B-Säule, gehalten ist, sondern dort auch ein Gasgenerator für den zumindest einen Airbag angeordnet ist, kann die Entfernung zwischen Gasgenerator und Airbag klein gehalten werden, ohne dass wie bei Gurten mit integriertem Gasgenerator beim Aufblasen des Airbag ein Verletzungsrisiko für den Fahrzeuginsassen besteht und der Tragekomfort des Gurtes beeinträchtigt wird. Dabei kann dort durchaus eine an sich bekannte Höheneinstellvorrichtung zur Anpassung an die jeweilige Größe des Fahrzeuginsassen vorgesehen sein. Außerdem ist die Gewähr dafür gegeben, dass der Airbag, d. h. der airbagbestückte Längenbereich des Schultergurts, unabhängig von den individuellen Körpermerkmalen des jeweiligen Fahrzeuginsassen stets in einer solchen Höhe liegt, dass er – bei entsprechender Ausbildung des Airbags – einen wirksamen Kopfseitenschutz bei einem Seitencrash des Fahrzeugs bietet. Während bei der Unterbringung des Aufrollautomaten am unteren Endbereich der wirksamen Länge des Schultergurts die Anpassung der notwendigen ausgezogenen Länge des Schultergurts an die Besonderheit des jeweiligen Fahrzeuginsassen praktisch ohne Änderung der Lage des airbagbestückten Gurtbereichs erfolgt, wäre dies bei der beim Stand der Technik zumeist vorhandenen Anordnung des Aufrollautomaten am oberen Endbereich nicht gewährleistet.
- Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert, deren
1 und2 in Seitenansicht bzw. im Querschnitt durch ein Fahrzeug den Gurt in seiner Gesamtheit einschließlich seiner Anlenkungen zeigen, während3 einen Querschnitt durch eine vorteilhafte Gurtkonstruktion wiedergibt. - Der Fahrzeuginsasse
1 ist auf seinem Sitz2 mittels eines Gurtsystems gehalten, das außer dem hier nicht interessierenden Beckengurt3 den erfindungsgemäß ausgebildeten airbagbestückten Schultergurt4 aufweist. Dieser Schultergurt4 ist in einem auch neben dem Kopf des Fahrzeuginsassen1 verlaufenden Längenbereich in diesem Ausführungsbeispiel mit zwei – aufgeblasen gezeichneten – Airbags5 und6 bestückt, von denen der kleinere Airbag5 zwischen Gurtband7 und Fahrzeuginsassen1 verläuft und demgemäß im wesentlichen zum Spannen des Schultergurts4 bei einem Aufprall dient, während der größere Airbag6 einen seitlichen Kopfschutz des Fahrzeuginsassen1 darstellt. - Verständlicherweise ist für diese Kopfschutzwirkung eine bestimmte relative Lage zwischen Kopf und Airbag
6 erforderlich. Insbesondere muss vermieden werden, dass infolge unterschiedlicher Größen der verschiedenen Fahrgäste der Airbag6 seine Lage in Richtung Beine des Fahrzeuginsassen verändert. Aus diesem Grunde ist der obere Endbereich des Schultergurts4 mittels der Umlenkvorrichtung8 (bis auf die durch Pfeile angedeutete, zur Anpassung an die jeweilige Insassengröße dienende Höhenverstellung) praktisch höhenkonstant angelenkt, während der Aufrollautomat9 gemäß2 mit der gurtseitigen Schlosszunge10 des ferner den Verriegelungsteil11 aufweisenden Gurtschlosses zusammengefasst ist. Dieser Verriegelungsteil11 ist in an sich bekannter Weise am Sitz2 oder am Boden des Fahrzeugs festgelegt. Grundsätzlich ist es auch möglich, das Gurtschloss10 ,11 an der Umlenkvorrichtung8 anzuordnen. Es muss dann mit elektrischen Kontakten für Zündstromkreise ausgerüstet sein, die Zündschnüre enthalten. - Die Auslösung der Airbags
5 und6 erfolgt in an sich bekannter Weise mittels eines Beschleunigungs- oder Berührungssensors12 (2 ), der den im Bereich der Umlenkvorrichtung8 im Fahrzeugaufbau untergebrachten Gasgenerator13 zündet; die sich entwickelnden Gase werden über Leitungen14 und15 , beispielsweise durch Schläuche gebildet, in die Airbags5 und6 eingeleitet. - Wie aus
3 hervorgeht, sind die Airbags5 und6 beiderseits des festen Gurtbandes7 des Schultergurts4 vorgesehen. Zu ihrer Ausbildung dienen Schläuche16 und17 aus elastischem Material, die bei Aufweitung durch Gasfüllung vom Gasgenerator13 her die bei5 und6 angedeuteten Formen annehmen. - Mit der Erfindung ist demgemäß ein gattungsgemäßer Schultergurt geschaffen, der unabhängig von den speziellen körperlichen Merkmalen des jeweiligen Fahrzeuginsassen einen wirksamen Kopfseitenschutz bietet.
Claims (3)
- Schultergurt mit Schloss, der über einen zum Kopfschutz geeigneten Längenbereich airbagbestückt ist und bei dem ein oberer Endbereich des Schultergurts ausziehfest am Fahrzeug gehalten ist, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gasgenerator (
13 ) für den zumindest einen Airbag (5 ,6 ) fahrzeugseitig im Bereich des oberen Endbereichs des Schultergurtes (4 ) angeordnet ist und dass der Schultergurt (4 ) mit einem an seinem unteren Endbereich liegenden Aufrollautomaten (9 ) versehen ist. - Schultergurt nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Aufrollautomat (
9 ) und ein gurtseitiger Bestandteil (10 ) des Schlosses zusammengefasst sind. - Schultergurt nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Schultergurt (
4 ) beiderseits eines Gurtbandes (7 ) unterschiedlich dimensionierte Airbags (5 ,6 ) aufweist.
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