DE4305590A1 - Rahmen zur Aufnahme der Brückenplatte einer Überladebrücke - Google Patents
Rahmen zur Aufnahme der Brückenplatte einer ÜberladebrückeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft einen an Rampen zu befestigenden, u-
förmigen Rahmen zur Aufnahme einer am rampenseitigen Ende an
dem Rahmen angelenkten Brückenplatte, wobei der Rahmen einen
winkelförmigen Querschnitt aufweist und mit seinem etwa
waagerechten einen Profilschenkel praktisch in der
Rampenoberfläche angeordnet ist und mit seinem anderen
senkrechten Profilschenkel eine zur Aufnahme der
Überladebrücke dienende Rampenausnehmung im oberen Bereich
begrenzt.
Bei den bekannten Rahmen dieser Art dienen die beiden
einander parallelen, senkrecht zur Rampenkante verlaufenden
Schenkel des Rahmens der Kantenarmierung und somit dem Schutz
der zu beiden Seiten der Überladebrücke sich befindlichen
Kanten, die der Begrenzung der Rampenausnehmung dienen. Aus
diesen Gründen werden die beiden Profilschenkel des Rahmens
so kurz wie möglich gehalten.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, den Rahmen nicht
nur zum Schutz der vorgenannten Kanten, sondern auch noch
anderen Aufgaben zuzuführen mit dem Ziel, die Herstellung der
Rampe (Betonarbeiten) zu vereinfachen und einen für den
Rampenbetrieb günstigen seitlichen Abschluß der
Rampenausnehmung herbeizuführen.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, durch
eine besondere Ausbildung des eingangs erwähnten Rahmens eine
Herstellungsvereinfachung bei den zur Erstellung der Rampe
erforderlichen Betonarbeiten herbeizuführen und weiterhin zu
erreichen, daß die senkrechten, der Rampenoberfläche
zugekehrten, die Rampenausnehmung seitlich begrenzenden
Flächen glatt und widerstandsfähig ausgeführt werden können.
Zur Lösung dieser Aufgabe weist erfindungsgemäß der
senkrechte Profilschenkel zumindest der beiden einander
parallelen Schenkel des u-förmigen Rahmens eine Länge auf,
die praktisch die Eintauchtiefe der Brückenplatte an ihrem
freien Ende zur Einnahme ihrer unteren, tiefsten Stellung
entspricht. Somit ist sichergestellt, daß die
Rahmenausnehmung zu beiden Seiten der eingetauchten
Brückenplatte von dem senkrechten Schenkel des Rahmens
begrenzt ist. Die entsprechende senkrechte Fläche ist deshalb
glatt und widerstandsfähig; so können z. B. durch anstoßende
Ladegüter oder Flurfördergeräte keine Schäden eintreten.
Zudem kann der senkrechte Schenkel nunmehr bei den
Betonarbeiten zur Erstellung der Rampe als Schalungselement
benutzt werden.
Zweckmäßigerweise wird der Rahmen aus einem gebogenen Blech
hergestellt; dabei sollen die beiden Profilschenkel des
Rahmens durch eine Rundung ineinander übergehen, um keine
scharfe, sondern eine abgerundete Kante zur seitlichen
Begrenzung der Rampenausnehmung herbeizuführen.
Weitere Einzelheiten der Erfindung werden anhand der
Zeichnung erläutert, in der ein Ausführungsbeispiel der
Erfindung dargestellt ist. Es zeigt
Fig. 1 einen Teil einer Verladerampe in schaubildlicher
Darstellung, in die eine Überladebrücke eingesetzt werden
soll.
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Verladerampe mit bereits
eingesetzter Überladebrücke, die in Betrieb ist und deren
Brückenplatte ihre untere Endstellung eingenommen hat, und
Fig. 3 einen Teilschnitt nach der Linie III-III von Fig. 1.
Die mit einer Überladebrücke auszustattende Rampe 1 mit
Oberfläche 2, Kante 3 und vorderer Stirnwand 4 hat eine der
Größe der einzusetzenden, in Fig. 1 noch an den Seilen eines
Installationskranes hängenden Überladebrücke entsprechende, im
Grundriß rechteckige Ausnehmung 5, die rampenseitig, also
nach hinten durch eine Kante 6 und zu beiden Seiten durch
parallele Kanten 7 begrenzt ist.
Die Kanten 6, 7 werden von einem u-förmigen Rahmen 8 mit
Schenkeln 9 und einem sie verbindenden Steg 10 gebildet. Im
Querschnitt gesehen hat der Rahmen 8 einen kürzeren
waagerechten Profilschenkel 11 und einen senkrechten,
längeren Profilschenkel 12. Dieser Schenkel 12 dient auch zur
Verankerung des Rahmens 8 an der Betonplatte 13, die z. B.
gemäß Fig. 3 von Stützen 14 od. dgl. getragen sein kann. Die
Verankerung erfolgt durch waagerechte Anker 16, die
ausschließlich mit dem Profilschenkel 12 verbunden sind. Die
Länge L des Profilschenkels 12 entspricht der Wandstärke s
der Betonplatte 13, während der kürzere Profilschenkel 11 nur
eine Länge hat, die etwa ein Achtel bis ein Sechstel des
Maßes s bzw. L entspricht und ausreichend ist, die Kanten 6
und 7 zu schützen, die ihrerseits von einer Biegung 15
gebildet sind als Übergang zwischen den beiden
Profilschenkeln 11, 12. Demgemäß kann der Rahmen 8 durch
Biegen eines Stahlbleches gebildet werden. Wie aus Fig. 3
erkennbar ist, kann bei der Herstellung der Betonplatte 13
durch den entsprechend fixierten Rahmen 8 in seinem
Querschnittsbereich auf eine Verschalung verzichtet werden.
Vielmehr können die Profilschenkel 11, 12 die Aufgabe der
sonst üblichen Schalbretter übernehmen. Allerdings schließt
die Erfindung eine abweichende Herstellung der Betonteile
nicht aus, zumal der erfindungsgemäße Rahmen 8 auch zum
nachträglichen Einbau in Rampen geeignet ist.
Von dem Schenkel 9 gehen senkrechte, unten verbundene Streben
17 aus, die am unteren Ende durch Traversen 18, 19 verbunden
sind, von denen sich eine vorne in der Ausnehmung 5 und die
andere etwa auf halber Erstreckung der Ausnehmung 5 befindet.
Die im Rahmen 8 anzuordnende Überladebrücke hat eine
Brückenplatte 20, die an der Kante 6 schwenkbar gelagert ist
und vorne eine ein- und ausfahrbare Verlängerung 21 aufweist,
die sich beim Brückenbetrieb auf einer Plattform 22 z. B.
eines Fahrzeuges abstützt, wie dies in Fig. 2 dargestellt
ist. Üblicherweise kann die Brückenplatte 20 durch einen
Hubzylinder 23 verschwenkt werden, der sich auf der Traverse
19 abstützt. Dabei können auch zwei Hubzylinder 23 benutzt
werden. Am freien Ende der Brückenplatte 20 befindet sich
noch eine Pendelstütze 24, die sich in der Ruhestellung der
Brückenplatte 20 - ihre Oberfläche ist dann mit der
Oberfläche 2 bündig - auf einem festen Widerlager 25 unten
abstützt, welches von der Traverse 18 unterfangen ist.
Wichtig ist nun, daß in der tiefsten Stellung der in die
Ausnehmung 5 eingetauchten Brückenplatte 20, die dann
normalerweise auf einem festen Wider- oder Endlager aufliegt,
zu beiden Seiten der Brückenplatte 20 sich nur solche Flächen
befinden, die von dem Profilschenkel 12 gebildet sind. Es
ergeben sich somit glatte, mechanisch widerstandsfähige, auch
gegen Anschläge sichere Flächen. Die Eintauchtiefe der
Brückenplatte ist mit T bezeichnet. Verständlicherweise ist
die Eintauchtiefe der Brückenplatte 20 am freien Ende der
Brückenplatte 20 am größten.
Mit Vorteil wird man die Länge L jedoch so groß wählen, daß
sie geringfügig größer ist als die größte bzw.
größtmögliche Eintauchtiefe T, die vorzugsweise dann gegeben
ist, wenn die Brückenplatte 20 unten an einem festen
Widerlager oder Endanschlag anliegt.
Claims (10)
1. An Rampen zu befestigender, u-förmiger Rahmen zur Aufnahme
einer am rampenseitigen Ende an dem Rahmen angelenkten
Brückenplatte einer Überladebrücke, wobei der Rahmen einen
winkelförmigen Querschnitt aufweist und mit seinem etwa
waagerechten einen Profilschenkel praktisch in der
Rampenoberfläche angeordnet ist und mit seinem anderen
senkrechten Profilschenkel eine zur Aufnahme der
Überladebrücke dienende Rampenausnehmung im oberen Bereich
begrenzt, dadurch gekennzeichnet, daß der senkrechte
Profilschenkel (12) zumindest der beiden einander parallelen
Schenkel (7) des u-förmigen Rahmens (8) eine Länge (L)
aufweist, die praktisch der Eintauchtiefe (T) der
Brückenplatte (20) an ihrem freien Ende zur Einnahme ihrer
unteren, (tiefsten) Stellung entspricht.
2. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Rahmen (8) aus einem gebogenen Blech besteht und seine beiden
Profilschenkel (11, 12) über eine Rundung (15) ineinander
übergehen.
3. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
senkrechte Profilschenkel (12) mehrfach länger ist als der
waagerechte Profilschenkel (11).
4. Rahmen nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der
längere Profilschenkel (12) etwa vier- bis zehnmal, insb.
sechs- bis achtmal länger ist als der kürzere, waagerechte
Profilschenkel (11).
5. Rahmen nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verankerungsmittel (16) für den Rahmen (8) ausschließlich an
dem längeren, senkrechten Profilschenkel (12) angreifen.
6. Rahmen nach Anspruch 1 für Rampen, deren Oberfläche von
einer durchgehenden Betonplatte gebildet ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der senkrechte Profilschenkel (12) eine
Länge (L) aufweist, die gleich oder geringfügig größer ist
als die Wandstärke (s) der Betonplatte (13).
7. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge (L) der größten Eintauchtiefe (T) der Brückenplatte
(20) entspricht.
8. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Länge (L) geringfügig größer ist als die größte
Eintauchtiefe (T).
9. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
größte Eintauchtiefe (T) durch die Stellung der an einem
Endanschlag anliegenden Brückenplatte (20) bestimmt ist.
10. Rahmen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der
Rahmen (8) als Element zum Einschalen für das Gießen des
Rampenbetons dient.
Priority Applications (2)
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|---|---|---|---|
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| DE9401242U DE9401242U1 (de) | 1993-02-24 | 1994-01-26 | Rahmen zur Aufnahme der Brückenplatte einer Überladebrücke |
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| DE4305590A1 true DE4305590A1 (de) | 1994-08-25 |
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Family Applications (2)
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Country Status (1)
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|---|---|
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Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29803587U1 (de) | 1998-03-02 | 1998-04-23 | Hochtief Fertigteilbau GmbH, 60323 Frankfurt | Überladebrücke mit Verladebucht aus vorgefertigten Stahlbetonteilen als Verbundsystem |
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| DE9409223U1 (de) * | 1994-06-07 | 1994-09-08 | Alten Gerätebau GmbH, 30974 Wennigsen | Montagevorrichtung für Brückenplatten von Rampenüberladebrücken |
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- 1994-01-26 DE DE9401242U patent/DE9401242U1/de not_active Expired - Lifetime
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Also Published As
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|---|---|
| DE9401242U1 (de) | 1994-03-31 |
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