DE4301620A1 - Fließmittelpackung mit Beutel - Google Patents
Fließmittelpackung mit BeutelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Packung für Fließmittel mit einer Stützhülle und einem in dieser
angeordneten flexiblen Beutel mit verschließbarer Ausgießeinrichtung, wobei die Stützhülle einen
Boden, eine Seitenwand und eine Oberwand aufweist.
Aus verschiedenen Gründen und zu unterschiedlichen Zwecken ist bereits eine Vielzahl
unterschiedlich ausgestalteter Flüssigkeitspackungen mit Beutel und Stützhülle entwickelt und
teilweise auch in den Handel gebracht worden. Dabei wird der größte Teil dieser bekannten Art
von Flüssigkeitspackungen mit dem Begriff "Bag in Box" bezeichnet. Die Box, d. h. also der
Kasten, dient dabei als Stützhülle oder Stützkörper, denn es gibt Packungen mit der Stütze außen
und solche mit einer Stütze innen. Die verwendeten Beutel bestehen bei den meisten bekannten
Verpackungen aus flexiblem Kunststoff.
Auf dem Gebiet der Fließmittelpackungen strebt der Fachmann praktische Packungen an, weil der
Endverbraucher solche Packungen am liebsten benutzt und solche Konstruktionen von Packungen
dann auch gut verkäuflich sind. Der Herstellungsfachmann versucht außerdem, Materialien
einzusparen oder durch Materialauswahl Herstellungskosten zu senken. Häufig sind die
verschiedenen Zielsetzungen nicht miteinander zu vereinen, und sehr viele preiswerte Packungen
sind umständlich zu bedienen.
Ein weiteres Problem beherrscht weitgehend die Überlegungen der Packungshersteller, nämlich
die Umweltfreundlichkeit. Gerade mehrteilige Packungen sind häufig problematisch, weil die
Packungsteile mitunter aus verschiedenen Materialien bestehen und nicht ohne weiteres
separierbar sind.
Aufgabe der Erfindung ist es daher, eine Fließmittelpackung der eingangs bezeichneten Art so
zu verbessern, daß sie praktisch und leicht zu handhaben, gut distributionsfähig und wirtschaftlich
herstellbar ist und aus Materialien besteht, die bereits wiederaufgearbeitet sein können und vor
allem wiederaufarbeitbar sind.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Stützhülle in Form eines steifen
Rahmens aufgebaut ist, dessen Oberwand ein ebenes erstes Wandfeld parallel zum ebenen
Boden und ein dazu abgewinkeltes ebenes zweites Wandfeld aufweist, die längs einer ersten
Knicklinie aneinanderliegen, das zweite Wandfeld über die Seitenwand und das erste Wandfeld
über einen Steg mit dem Boden verbunden sind, das abgewinkelte zweite Wandfeld ein Loch für
den Durchtritt der am Beutel angebrachten Ausgießeinrichtung aufweist und daß der Beutel am
zweiten Wandfeld und vorzugsweise zusätzlich am Boden befestigt ist. Im Mittelpunkt der
Erfindung steht der Stützrahmen, der zwar den flexiblen Beutel umhüllt, durch den man aber
infolge der rahmenartigen Gestaltung hindurchblicken und den Beutel sehen kann. Durch das
Aufbrechen der Wandfelder der bekannten kastenartigen Verpackung ist ersichtlich der
Materialeinsatz geringer. Gleichwohl wird der Beutel von dem Stützrahmen getragen und nach
außen geschützt und gehaltert. Durch die ebenen und teilweise parallel zueinander angeordneten
Wandfelder ist die erfindungsgemäße Fließmittelpackung gut distributionsfähig, denn man kann
sie gut lagern und damit auch raumsparend transportieren. Der Fachmann sieht, daß eine nach
der erfindungsgemäßen Lehre aufgebaute Fließmittelpackung wirtschaftlich, materialsparend und
vor allem aus Materialien aufbaubar ist, die umweltfreundlich und insbesondere wiederaufarbeitbar
sind und bereits wiederaufgearbeitet sein können.
Damit sind die meisten bekannten Packungen in interessanter Weise verbessert, zumal der
Stützrahmen gemäß der Erfindung zusätzlich Mittel aufweisen kann, welche die Handhabung
sowohl für den Hersteller als auch für den Händler und auch den Endverbraucher begünstigen.
Eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Fließmittelpackung ist dadurch
gekennzeichnet, daß der Stützrahmen einen Griff aufweist, welcher durch zwei senkrecht
zueinander stehende Stege gebildet ist, deren einer mit dem Boden und deren anderer mit dem
ersten Wandfeld der Oberwand in Verbindung steht. Der Stützrahmen umzieht den Beutel in
solcher Weise, daß letzterer geschützt, getragen und gestützt ist, und es ist ersichtlich besonders
vorteilhaft, wenn ein Abschnitt dieses Stützrahmens wenigstens teilweise als Griff ausgestaltet ist.
Auch hier erkennt der Fachmann sogleich wieder die Eigenschaft des geringen Materialverbrauchs
und der guten Handhabungsmöglichkeit der neuen Packung. Die Stabilität des Griffes ist
besonders durch die zwei senkrecht zueinander stehenden Stege gefördert, die feste Teile des
Stützrahmens sind, der also trotz Ausgestaltung eines Teilabschnittes als Griff nicht an Steifigkeit
verloren hat, sondern seine Stützfunktion für den Beutel voll ausüben kann.
Bei einer vereinfachten anderen Ausführungsform ist erfindungsgemäß vorgesehen, daß außer
einem besonders ausgebildeten Griff im ersten Wandfeld der Oberwand Löcher von wenigstens
13 mm Durchmesser als Fingergreiföffnungen vorgesehen sind. Es hat sich in der Praxis bei
Testversuchen gezeigt, daß die in dem ebenen ersten Wandfeld der Oberwand angeordneten
Löcher, die vorzugsweise kreisrund mit einem Durchmesser von 15 mm sind, das Ergreifen einer
Packung von oben wesentlich erleichtern. Beim Transport hat sich gezeigt, daß man etwa
quaderförmig ausgestaltete Stützrahmen sehr raumsparend lagern oder auch auf einem
Lastwagen oder auf Paletten nebeneinander ablegen kann. Durch die Löcher im Wandfeld der
Oberwand ist es dann auch für den Händler sehr einfach, von oben eine Packung zu ergreifen
und einzeln nach oben herauszuziehen.
Zweckmäßig ist es gemäß der Erfindung auch, wenn der Boden und/oder das erste Wandfeld der
Oberwand über eine zweite Knicklinie mit einem Verstärkungsfeld verbunden ist/sind. Ebene
Flächen versteift man bekanntlich durch angelenkte ebene Nachbarfelder. Häufig muß der Boden
den überwiegenden Anteil des Gewichtes des Verpackungsgutes halten, und hier sorgt ein über
die zweite Knicklinie verbundenes Verstärkungsfeld für eine Verbesserung der Stützeigenschaften.
Außerdem kann das Verstärkungsfeld auf der einen und die Seitenwand auf der anderen, z. B.
gegenüberliegenden Seite des Bodens angebracht sein, so daß ein darin befindlicher Beutel
besonders sicher abgestützt wird.
Vorteilhaft ist es gemäß der Erfindung ferner, wenn der Boden und/oder einige Wände und/oder
Felder eben sind und mit abgewinkelten Versteifungslaschen verbunden sind. Die Festigkeit und
Steifigkeit des Stützrahmens gemäß der Erfindung wird durch diese Laschen weiter verbessert,
ohne daß der Gedanke der Erfindung, den Beutel durch einen Rahmen abzustützen, verloren
ginge. Es werden also materialsparende Maßnahmen geschaffen, um die Wandungen des
Stützrahmens zu versteifen und gleichwohl Material einzusparen.
Ein solcher Stützrahmen ist bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform dadurch
gekennzeichnet, daß Boden, Seitenwand, erstes Wandfeld der Oberwand und Steg, den Beutel
außen umziehend, quer zueinander angeordnet sind. Eine besonders einfache Herstellung ergibt
sich bei der Anordnung der einzelnen Wandungen senkrecht zueinander. Wie in der Falttechnik
bei Faltkörpern an sich schon üblich, gelingt die Versteifung der einzelnen Wandungen
erfindungsgemäß durch einfache Faltungsvorgänge mit quer zueinander liegenden Wandungen
oder Laschen.
Solche Stützrahmen lassen sich besonders wirtschaftlich dann herstellen, wenn das Material
Pappe, Karton, vorzugsweise Wellpappe, Kunststoff, gegebenenfalls auch rostfreier Stahl ist.
Insbesondere die Umweltfreundlichkeit wird beim Einsatz von Wellpappe begünstigt, denn diese
kann bis zu 100% aus wiederaufgearbeitetem (Recycling-) Material bestehen. Ähnliches gilt auch
für die anderen Materialien, sogar für Kunststoff. Eine bevorzugte Materialkombination besteht aus
einem Stützrahmen aus Wellpappe und einem Beutel aus Kunststoff. Beide können so
miteinander verbunden werden, daß die Abfüll-, Lager- und Transportfunktion und auch die
Funktion der Handhabung und insbesondere des Entleerens begünstigt und praktisch sind, obwohl
der Endverbraucher nach dem vollständigen Entleeren der erfindungsgemäßen Packung beide
Teile leicht voneinander separieren kann. Ersichtlich ist die Wiederaufbereitung der einzelnen
Materialabschnitte äußerst umweltfreundlich. Ein solcher Stützrahmen kann zur Schaffung einer
Einwegpackung verwendet werden, obgleich es bei entsprechend stabiler Ausbildung möglich ist,
den Stützrahmen auch mehrfach zu verwenden, d. h. an den Händler, Abfüller oder Hersteller
wieder zurückzugeben, so daß Hersteller und Abfüller dann nur einen Beutel hinzugeben müssen.
Der zuletzt erwähnte Gedanke spielt eine Rolle, wenn der Stützrahmen als Mehrwegstützrahmen
gedacht ist, wobei dieser dann aus Kunststoff oder sogar aus einem nicht rostenden Stahl
aufgebaut sein könnte.
Gerade wenn preiswertere Materialien, wie Karton oder Wellpappe, verwendet werden, ist es bei
weiterer Ausgestaltung der Erfindung zweckmäßig, wenn die ebenen Wände und Felder des
Stützrahmens Rillen oder Rippen aufweisen. Diese sind in die Materialien des Stützrahmens leicht
einzubringen, schon beim Hersteller, wo vor dem Montieren das Material für den Stützrahmen
noch in Bahnform vorliegt. Der Hersteller wird dann in an sich bekannter Weise Schnittlinien,
Rillungen und auch Rippen zum Versteifen, Umfalten und dergleichen vorsehen.
Weiterhin ist es von Vorteil, wenn erfindungsgemäß der Beutel aus Kunststoff, z. B. einem
Polymer, besteht und die auch aus Kunststoff aufgebaute Ausgießeinrichtung am Beutel
angespritzt oder angesiegelt ist. Hier können die unterschiedlichsten Formen von Ausgieß
einrichtungen verwendet werden, z. B. zweiteilige Einrichtungen, deren einer Teil für das Füllen
oder Ausgießen kragenartig ausgestaltet ist und am Beutel anzuspritzen oder anzusiegeln ist; und
deren anderes Teil zum Verschließen eines solchen Kragens vorgesehen ist, z. B. durch
Aufschnappen, Klemmen oder Aufschrauben.
Eine erfindungsgemäß aufgebaute Fließmittelpackung ist also umweltfreundlich in mehrfacher
Hinsicht: In erster Linie bedeutet das Ersetzen eines den Beutel umhüllenden Kastens durch einen
Rahmen eine Materialeinsparung. In zweiter Hinsicht kann das Material aus wiederverwertbaren
Rohstoffen hergestellt werden, Wellpappe z. B. aus bis zu 100% wiederaufgearbeitetem Material.
Drittens sind die Materialien für den Stützrahmen selbst wiederverwertbar. Außerdem ist die neue
Packung für den Endverbraucher ansprechend, denn er kann den Beutel, gegebenenfalls sogar
das Füllgut, durch die Öffnungen des Rahmens hindurch sehen. Nach dem Entleeren kann der
Endverbraucher die zwei Teile der Packung, nämlich den Stützrahmen einerseits und den flexiblen
Beutel andererseits, mit einem Griff separieren und entsprechend günstig entsorgen. Durch die
Rahmenform der Stützhülle der erfindungsgemäßen Packung ergibt sich sogar bei solchen
Ausführungsformen eine gute Greifmöglichkeit, die nicht mit einem besonderen Griff ausgestaltet
ist.
Auch der Hersteller erkennt, abgesehen von den umweltfreundlichen Merkmalen der Packung,
daß praktische Maschinen einsetzbar sind, z. B. der Innenbeutel in wirtschaftlich günstiger Weise
und technisch zuverlässig getaktet und mit der einzigen Öffnungsvorrichtung der erfindungs
gemäßen Packung versehen und hergestellt werden kann. Die Praxis hat gezeigt, daß sogar der
Füllvorgang dadurch schneller und damit leistungsstärker wird. Zum Beispiel kann in der
Herstellungsmaschine ein Förderer den Innenbeutel an der Öffnungsvorrichtung haltern, wodurch
die Öffnungsvorrichtung die Synchronisation der Maschine vorsieht. Damit ergibt sich im Falle von
Milchverpackungen eine preiswerte und schnelle Füllmaschine, an der jede Molkerei interessiert
ist Verschiedene Ausgestaltungen von Innenbeuteln können verwendet werden. Zum Beispiel
können zusätzliche Siegelnähte simuliert am Innenbeutel (zusätzlich zu der echten Längs
siegelnaht) angebracht werden, um dem Beutel eine dem Quader besser angenäherte Gestaltung
zu geben. Man kann die Innenbeutel auch sterilisieren, z. B. im Verlaufe einer aseptischen
Herstellung, an deren Ende der Verschluß am Innenbeutel angebracht wird. Das Füllen in der
Füllmaschine kann dann beispielsweise durch Aufschneiden und Füllen durch den Verschluß
hinein in einer Molkerei im Falle der Verpackung von Milch aseptisch vorgenommen werden. Der
Beutel wird vorzugsweise aus Polyethylen hergestellt. Auch die Ausgießeinrichtung besteht aus
Kunststoff, vorzugsweise einem mit dem Material des Beutels kompatiblen Material, in der Praxis
häufig Polyethylen.
Je nach dem zu verpackenden Produkt oder den Marktbedürfnissen kann der Innenbeutel aus
unterschiedlichen Arten von Polymerfilmen hergestellt sein. Dabei ist es möglich, Eigenschaften
für die Verhinderung des Durchtritts von Sauerstoff, für die Verhinderung des Durchtritts von Licht,
der Transparenz und für die Verhinderung des Durchtritts von Aroma zu berücksichtigen. Die
Innenbeutel können beispielsweise in Form eines Bandes von hintereinander angeordneten
Beuteln hergestellt und mit den Verschlüssen versehen werden, wobei der Kunststoffilm durch
Anspritzen oder Ansiegeln mit der Ausgießeinrichtung verbunden wird.
Der Stützrahmen ist vorzugsweise im Querschnitt rechteckig mit geraden Seiten und wird mit
Schneidlinien, Faltlinien und Löchern, z. B. für den Durchtritt der Ausgießeinrichtung oder für
Fingeröffnungen, versehen, aufgerichtet und entweder um den leeren oder gefüllten Innenbeutel
herumgelegt und dann verschlossen oder zuerst verschlossen, wobei dann der Innenbeutel
entweder leer oder gefüllt in den fertigen Stützrahmen eingelegt und an diesem verankert wird.
Verschiedene Werbeapplikationen können leicht an den Stützrahmen außen angebracht werden.
Weitere Vorteile, Merkmale und Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben
sich aus der folgenden Beschreibung im Zusammenhang mit den Zeichnungen, in denen vier als
Beispiel angesehene, bevorzugte Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Packung dargestellt
sind. Es zeigt
Fig. 1 perspektivisch den Stützrahmen einer ersten Ausführungsform, der beispielsweise
aus Wellpappe hergestellt ist,
Fig. 2a, 2b und 2c Seiten-, Rück- und Draufsichten auf den Stützrahmen gemäß Fig. 1,
Fig. 3 den abgewickelten Zuschnitt für den Stützrahmen gemäß Fig. 1 und 2,
Fig. 4 eine fertige, gefüllte und verschlossene Packung mit einem Stützrahmen der
Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 3, wobei zusätzlich in dem ersten
Wandfeld oben zwei Fingergreiföffnungen angeordnet sind,
Fig. 5 perspektivisch eine zweite Ausführungsform eines Stützrahmens mit Griff,
Fig. 6a, 6b und 6c Seiten-, Rück- und Draufsichten auf den Stützrahmen gemäß Fig. 5,
Fig. 7 den abgewickelten Zuschnitt für den Stützrahmen nach Fig. 5,
Fig. 8 eine dritte andere Ausführungsform des Stützrahmens in Perspektive,
Fig. 9a, 9b und 9c Rock-, Seiten- und Draufsichten auf den Stützrahmen der Fig. 8,
Fig. 10 abgewickelt einen Zuschnitt für den Stützrahmen der Fig. 8, wobei jedoch die
Löcher in der Oberwand weggelassen sind,
Fig. 11 eine vierte Ausführungsform des Stützrahmens, der ebenfalls aus Wellpappe
hergestellt sein kann,
Fig. 12a, 12b und 12c Rück-, Seiten- und Draufsichten auf den Stützrahmen gemäß Fig. 11,
wobei jedoch in Fig. 12c in der Oberwand zusätzlich zwei Fingergreiföffnungen
vorgesehen sind,
Fig. 13 den abgewickelten Zuschnitt für den Stützrahmen gemäß Fig. 11, wobei in den
beiden Feldern für die Oberwand die Löcher weggelassen sind,
Fig. 14a, 14b und 14c ähnliche Ansichten wie in den Fig. 12a bis 12c, jedoch mit Maßan
gaben,
Fig. 15 den abgewickelten Zuschnitt für den Stützrahmen der Ausführungsform nach Fig.
11 wie in Fig. 13, jedoch mit Maßangaben und
Fig. 16 eine Tabelle für die Maßangaben eines speziellen konkreten Ausführungsbei
spieles eines Stützrahmens nach Fig. 11.
Die hier beispielsweise gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind Flüssigkeitspackungen,
deren Stützhülle 1 in Form eines steifen Rahmens aufgebaut ist. In Fig. 4 erkennt
man die fertige Packung mit einem in dem Stützrahmen 1 angebrachten flexiblen Beutel 2 aus
Polyethylen mit verschlossener Ausgießeinrichtung 3. Letzteres kann ein Schnappverschluß oder
eine Schraubkappe sein. Diese Ausführungsformen der verschiedenen Ausgießeinrichtungen 3
werden hier nicht näher beschrieben, denn hier können an sich bekannte Mittel eingesetzt werden.
Zweckmäßigerweise ist ein Innennippel aus Polyethylen an den Polyethylenbeutel 2 angeschweißt
und wird durch ein noch beschriebenes Loch hindurchgesteckt. Danach wird im Falle eines
Schraubgewindes eine Schraubkappe von außerhalb des Stützrahmens 1 aufgeschraubt, wie
Fig. 4 zeigt, so daß der flexible Innenbeutel 2 schon durch diese Maßnahmen mittels der
Ausgießeinrichtung 3 am Stützrahmen 1 oben befestigt ist.
Der Stützrahmen 1 weist einen Boden 4, eine Seitenwand 5 und eine allgemein mit 6 bezeichnete
Oberwand auf. Die Oberwand 6 ihrerseits besteht aus einem ebenen ersten Wandfeld 7, das
parallel zum ebenen Boden 4 liegt, und einem dazu abgewinkelten, ebenen zweiten Wandfeld 8.
Die Wandfelder 7 und 8 sind über eine gerade erste Knicklinie 9 miteinander verbunden.
Bei der ersten Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 ist das zweite Wandfeld 8, welches
unter einem Winkel von etwa 45° zum ersten Wandfeld liegt, unter einem Winkel von etwa 45°
zur Seitenwand 5 angeordnet und über diese mit dem Boden 4 verbunden, wobei zwischen der
Seitenwand 5 und dem Boden 4 in der Querschnittsansicht der Fig. 2a ein Winkel von 90°
eingeschlossen wird. Das erste Wandfeld 7 der Oberwand 6 ist mit dem Boden 4 über einen Steg
10 verbunden, der in einer Ebene parallel zu der der Seitenwand 5 liegt.
Auch bei den anderen drei Ausführungsformen ist ein Steg 10 angedeutet, wobei er jedoch dort
anders ausgestaltet ist. Bei der Ausführungsform der Fig. 5 liegt die Ebene des Steges zwar
noch parallel zur Ebene der Seitenwand 5, bei den Ausführungsformen nach den Fig. 8 und
11 ist dieses letztgenannte Merkmal aber nicht mehr erfüllt, denn dort ist der Steg 10 durch zwei
längliche Wandfelder gebildet, die unter einem Winkel von vorzugsweise 90° zueinander stehen
(Fig. 8) oder auch einen spitzeren Winkel zueinander einschließen (Fig. 11, Fig. 12c
Rhombus). Gleichwohl kann man auch bei den Ausführungsformen nach den Fig. 8 und 11
bei der Verbindung zwischen dem Boden 4 und der Oberwand 6 auf der der Seitenwand 5 etwa
gegenüberliegenden Seite von einem Steg 10 sprechen.
Das zweite Wandfeld 8 der Oberwand 6 ist aus der zum Boden 4 parallelen Ebene längs der
genannten ersten Knicklinie 9 so abgewinkelt (bei der Ausführungsform der Fig. 11 bis 15:
15°), daß die äußerste und vorderste Spitze des zweiten Wandfeldes 8 innerhalb der quaderförmi
gen Außenkontur der Gesamtpackung bleibt mit der Folge, daß die Höhe der Seitenwand (z. B.
b-1 auf der Vorderseite, Fig. 15) kleiner als der Abstand zwischen Boden 4 und erstem
Wandfeld 7 ist. Dadurch ergibt sich über dem abgewinkelten zweiten Wandfeld 8 zwischen den
beiden Ebenen des Bodens 4 einerseits und des ersten Wandfeldes oben andererseits ein
Volumen, in welchem Platz für die Ausgießeinrichtung 3 derart ist, daß diese nicht aus der
Außenkontur der Gesamtpackung heraussteht, wie man aus der Seiten- oder Vorderansicht der
Packung nach Fig. 4 sehen kann. Der Sinn und Vorteil dieser Maßnahme ist die gute
Distributionsfähigkeit, weil gute Stapelbarkeit der Packungen übereinander.
Für den Durchtritt der am Beutel 2 angebrachten Ausgießeinrichtung 3 weist das zweite Wandfeld
8 ein Loch 11 auf. Der Heftpunkt des flexiblen Beutels 2 auf der Innenfläche des Bodens 4 des
Stützrahmens 1 ist in den Fig. nicht dargestellt. Der Leser kann sich dies aber leicht vorstellen.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 und 8 sind im ersten Wandfeld 7 der Oberwand 6 weitere
Löcher 12 für Fingergreiföffnungen vorgesehen, wobei es sich wegen der Größe der Löcher zur
Aufnahme der Finger einer Hand als praktisch erwiesen hat, zwei Löcher 12 nebeneinander
vorzusehen.
Bei der Ausführungsform nach den Fig. 1 bis 4 sind das erste Wandfeld 7 und auch der
Boden 4 jeweils über eine zweite Knicklinie 13, 13′ mit je einem oberen Verstärkungsfeld 14 bzw.
unteren Verstärkungsfeld 14′ verbunden. Aus Fig. 3 sieht man, daß bei der Ansicht des
Zuschnittes von unten nach oben das Verstärkungsfeld 14 in den Steg 10 und dieser oben in das
andere Verstärkungsfeld 14′ übergehen. Man erkennt aus dem aufgerichteten Stützrahmen 1 der
Fig. 1, daß man auf diese Weise durch den Steg 10 einen Griff hat. Der Steg ist nach unten und
oben sehr haltbar befestigt, weil die Zug- und Druckkräfte im Gebrauch durch die Verstärkungs
felder 14, 14′ verteilt und gleichmäßiger auf die jeweiligen Außenfelder (Boden 4, erstes Wandfeld
7) abgeleitet werden.
Praktisch alle Ausführungsformen des Stützrahmens sind zusätzlich durch Versteifungslaschen
15 versteift, die an den Seiten des Bodens 4 und/oder der Seitenwand 5, Oberwand 6 und/oder
anderer Wandfelder 7, 8 und/oder sogar eines Steges 16′ angefaltet sind.
Dieser zuletzt erwähnte Steg 16′ ergibt sich speziell aus der Ausführungsform der Fig. 5 bis
7, bei denen der Stützrahmen mit einem Griff 16 ausgestattet ist. Dieser Griff 16 ist aus zwei
senkrecht zueinanderstehenden Stegen 16′ und 16′′ gebildet. Der eine, über das untere
Verstärkungsfeld 14′ mit dem Boden 4 verbundene Steg 16′′ steht senkrecht zu dem anderen,
einstückig und durchgehend mit dem ersten Wandfeld 7 der Oberwand 6 verbundenen Steg 16′.
Bei der Ausführungsform der Fig. 8 bis 10 bestehen die den Boden 4 und die Oberwand 6
miteinander verbindenden Seiten einerseits aus der erwähnten Seitenwand 5 mit drei senkrecht
zueinanderstehenden Außenkanten und einer vierten, kurzen, schräg angestellten Außenkante
sowie drei Gebilden nach Art eines Fensterrahmens, welche durch die Versteifungslaschen 15
gebildet sind, von denen eine Lasche ein Teil des erwähnten Steges 10 ist. Der entsprechende
Zuschnitt ist sehr einfach, wie man in Fig. 10 sieht, wobei die Oberwand 6 nicht die vor
gesehenen Löcher 11 und 12 eingezeichnet trägt.
Ähnlich der Fig. 8 ist die Ausführungsform nach den Fig. 11 bis 15 des Stützrahmens 1. Der
Unterschied besteht im wesentlichen aus der Form der Standfläche bzw. des Bodens, wenn man
die Fig. 9c und 12c miteinander vergleicht. Entsprechend anders ist auch der Zuschnitt der
Fig. 13 aufgebaut, bei dem wiederum die Oberwand 6 nicht das in Fig. 11 gezeigte Loch 11
hat und auch nicht die in Fig. 12c zusätzlich noch gezeigten beiden Löcher 12 für die
Fingergreiföffnungen trägt.
Fig. 16 braucht nicht näher erläutert zu werden, denn hier ist eine Tabelle dargestellt für die
einzelnen Maßangaben der konkreten Ausführungsform nach den Fig. 14a bis 15. Die in
Spalte 5 bis 8 usw. der Tabelle der Fig. 16 erwähnte "Flap" ist die erwähnte Lasche.
Bezugszeichenliste
1 Stützhülle
2 Beutel
3 Ausgießeinrichtung
4 Boden
5 Seitenwand
6 Oberwand
7 Wandfeld
8 Wandfeld
9 Knicklinle
10 Steg
11 Loch
12 Löcher
13, 13′ Knicklinie
14, 14′ Verstärkungsfeld
15 Versteifungslaschen
16 Griff
16′, 16′′ Steg
2 Beutel
3 Ausgießeinrichtung
4 Boden
5 Seitenwand
6 Oberwand
7 Wandfeld
8 Wandfeld
9 Knicklinle
10 Steg
11 Loch
12 Löcher
13, 13′ Knicklinie
14, 14′ Verstärkungsfeld
15 Versteifungslaschen
16 Griff
16′, 16′′ Steg
Claims (9)
1. Packung für Fließmittel mit einer Stützhülle und einem in dieser angeordneten flexiblen
Beutel (2) mit verschließbarer Ausgießeinrichtung (3), wobei die Stützhülle einen Boden
(4), eine Seitenwand (5) und eine Oberwand (6) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß
die Stützhülle (1) in Form eines steifen Rahmens aufgebaut ist, dessen Oberwand (6) ein
ebenes erstes Wandfeld (7) parallel zum ebenen Boden (4) und ein dazu abgewinkeltes
ebenes zweites Wandfeld (8) aufweist, die längs einer ersten Knicklinie (9) anein
anderliegen, das zweite Wandfeld (8) über die Seitenwand (5) und das erste Wandfeld (7)
über einen Steg (10) mit dem Boden (4) verbunden sind, das abgewinkelte zweite
Wandfeld (8) ein Loch (11) für den Durchtritt der am Beutel (2) angebrachten Ausgieß
einrichtung (3) aufweist und daß der Beutel (2) am zweiten Wandfeld (8) und vorzugs
weise zusätzlich am Boden (4) befestigt ist.
2. Packung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Stützrahmen (1) einen Griff
(16) aufweist, welcher durch zwei senkrecht zueinander stehende Stege (16′, 16′′) gebildet
ist, deren einer (16′′) mit dem Boden (4) und deren anderer (16′) mit dem ersten Wandfeld
(7) der Oberwand (6) in Verbindung steht (Fig. 5 bis 7).
3. Packung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß im ersten Wandfeld (7)
der Oberwand (6) Löcher (12) von wenigstens 13 mm Durchmesser als Fingergreiföff
nungen vorgesehen sind (Fig. 4, 8, 9c, 12c).
4. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (4)
und/oder das erste Wandfeld (7) der Oberwand (6) über eine zweite Knicklinie (13, 13′)
mit einem Verstärkungsfeld (14, 14′) verbunden ist (Fig. 1 bis 7).
5. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Boden (4)
und/oder einige Wände (5, 6) und/oder Felder (7, 8) eben sind und mit abgewinkelten
Versteifungslaschen (15) verbunden sind.
6. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Boden (4),
Seitenwand (5), erstes Wandfeld (7) der Oberwand (6) und Steg (10), den Beutel (2)
außen umziehend, quer zueinander angeordnet sind.
7. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der
Stützrahmen (1) aus Pappe, Karton, vorzugsweise aus Wellpappe, aus Kunststoff oder
rostfreiem Stahl besteht.
8. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die ebenen
Wände (4-6) und Felder (7, 8) des Stützrahmens (1) Rillen oder Rippen aufweisen.
9. Packung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Beutel (2)
aus Kunststoff besteht und die auch aus Kunststoff aufgebaute Ausgießeinrichtung (3) am
Beutel (2) angespritzt oder angesiegelt ist.
Priority Applications (4)
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