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DE4300099C1 - Klemmeinrichtung mit parallelen Klemmflächen - Google Patents

Klemmeinrichtung mit parallelen Klemmflächen

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DE4300099C1
DE4300099C1 DE4300099A DE4300099A DE4300099C1 DE 4300099 C1 DE4300099 C1 DE 4300099C1 DE 4300099 A DE4300099 A DE 4300099A DE 4300099 A DE4300099 A DE 4300099A DE 4300099 C1 DE4300099 C1 DE 4300099C1
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Germany
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clamping
leaf spring
strip
clamping device
sections
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DE4300099A
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Inventor
Manfred Loehrke
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Heidelberger Druckmaschinen AG
Original Assignee
Heidelberger Druckmaschinen AG
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    • B41PRINTING; LINING MACHINES; TYPEWRITERS; STAMPS
    • B41FPRINTING MACHINES OR PRESSES
    • B41F27/00Devices for attaching printing elements or formes to supports
    • B41F27/12Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes
    • B41F27/1218Devices for attaching printing elements or formes to supports for attaching flexible printing formes comprising printing plate tensioning devices

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  • Supply, Installation And Extraction Of Printed Sheets Or Plates (AREA)
  • Clamps And Clips (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Klemmeinrichtung zum Aufspannen einer Druckplatte auf dem Zylinder einer Druckmaschine mit zwei parallelen Klemmleisten, von denen mindestens eine senkrecht zu den Klemmflächen bewegbar ist und einem Element zur Erzeugung der Klemmkraft.
Eine solche Klemmeinrichtung ist aus der DE 41 28 994 A1 bekannt. Diese Klemmeinrichtung weist zwei parallele Klemmleisten auf, welche in radialer Richtung verlaufende Klemmflächen besitzen. Zwischen den Klemmleisten wird das hintere, abgekantete Ende einer Druckplatte eingeklemmt und danach wird durch eine Bewegung beider Klemmleisten in Umfangsrichtung die Druckplatte gespannt.
Eine weitere Klemmmeinrichtung der eingangs genannten Art ist aus der DE 41 29 831 A1 bekannt. Bei dieser Schrift handelt es sich um eine Klemmvorrichtung für das vordere Ende der Druckplatte, wobei eine feststehende obere Klemmleiste und eine bewegbare untere Klemmleiste vorhanden sind, welche Klemmflächen aufweisen, die im wesentlichen eine tangentiale Richtung zum Zylinder einnehmen.
Diese beiden Klemmeinrichtungen sind beispielhaft genannt, im Stand der Technik gibt es unzählige Ausgestaltungsmöglichkeiten. Die bekannten Klemmeinrichtungen weisen das Problem auf, daß es äußerst schwierig ist, in einem engen Toleranzbereich parallele Klemmflächen herzustellen. Dies liegt daran, daß die Klemmflächen insbesondere bei Druckmaschinen für große Formate eine erhebliche Ausdehnung aufweisen und die Oberfläche oft einer besonderen Bearbeitung unterzogen werden muß. So werden oftmals die Oberflächen gehärtet und teilweise mit einem Halteprofil versehen. Es ist auch bekannt, sie mit geeigneten Materialien wie z. B. Urethan oder Wolframkobald-Karbid zu beschichten. Die Flächen sollen auch eine gewisse Rauhtiefe aufweisen, da dies für die Klemmkraft von Vorteil ist. Soll jedoch zur Herstellung von Flächen mit einer Parallelität in einem engen Toleranzbereich nach dem Härten- oder nach dem Oberflächenbeschichten ein Nachschleifen erfolgen, so geht in der Regel die Rauhtiefe wieder verloren, beziehungsweise bei einem Beschichten würde die Schicht stellenweise wieder abgetragen und auch die Oberflächenbeschaffenheit der Beschichtung würde wieder verlorengehen. Aus diesem Grund ist es unzweckmäßig, nach dem Härten oder Beschichten die Fläche nachzuarbeiten. Werkstücke, bei denen sich die Flächen durch Härten- oder Oberflächenbeschichten verzogen haben, müssen dann als Ausschuß aussortiert werden. Dies verteuert die ohnehin teure Herstellung erheblich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Klemmeinrichtung verfügbar zu machen, die preisgünstig herstellbar ist und im geklemmten Zustand in einem engen Toleranzbereich parallele Klemmflächen aufweist.
Bei einer Klemmeinrichtung der eingangs genannten Art wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß eine erste Klemmleiste mindestens eine Blattfeder aufweist, deren Klemmfläche mit der Klemmfläche der zweiten Klemmleiste zusammenwirkt und daß die erste Klemmleiste mindestens eine konkave segmentförmige Ausnehmung aufweist, in der eine korrespondierende konvexe segmentförmige Ausgestaltung der Blattfeder gelagert ist.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sich die auf der Blattfeder befindliche Klemmfläche an der anderen Klemmfläche ausrichtet und dadurch die Parallelität hergestellt wird. Auf diese Weise läßt sich auch bei einer weniger engen Herstellungstoleranz eine Parallelität der Klemmflächen erzielen. Durch die Ausrichtung der Klemmfläche der Blattfeder und die dadurch erreichte Parallelität werden hohe Klemmkräfte erzielt.
Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht vor, daß die Klemmleisten der Klemmeinrichtung aus jeweils mehreren Teilstücken bestehen, wobei auf jedem Teilstück der ersten Klemmleiste mindestens eine Blattfeder der erfindungsgemäßen Art gelagert ist.
Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, daß die kürzeren Blattfedern sich leichter ausrichten lassen und dadurch die Funktionssicherheit wesentlich erhöht ist. Bezüglich der Teilstücke findet ebenfalls eine Ausrichtung eines jeden Teilstücks innerhalb der Toleranz seiner Lagerung statt, so daß es insgesamt zu einer optimalen Ausrichtung der verschiedenen Einzelflächen kommt.
Eine weitere Weiterbildung sieht vor, daß die Klemmleisten der Klemmeinrichtung aus jeweils drei Teilstücken bestehen, wobei auf den äußeren Teilstücken der ersten Klemmleiste mindestens eine Blattfeder gelagert ist.
Es gibt viele Klemmeinrichtungen, welche von vornherein eine solche Dreiteilung aufweisen, wobei die äußeren Teilstücke in axialer Richtung verschiebbar sind, was einer Spreizung der Druckplatte dient. Solche Spreizungen der Druckplatte sind zur Passerkorrektur bei sich auswalzendem Bedruckstoff erforderlich. Gerade bei derart ausgebildeten Klemmeinrichtungen ist die erfindungsgemäße Ausgestaltung von Vorteil, da eine Spreizung der Druckplatte durch das Verschieben der äußeren Teilstücke nach außen besonders hohe Klemmkräfte erfordert, damit die Druckplatte nicht aus den zu verschiebenden Teilstücken herausgezogen wird. Für die Erzielung besonders hoher Klemmkräfte und einer guten Ausrichtung hat es sich als günstig erwiesen, auf einem Teilstück zwei Blattfedern zu lagern.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die Blattfeder über die konvexe Ausgestaltung hinausragende Teile aufweist, die zur ersten Klemmleiste eine Rücknehmung bilden, welche Raum zu einer waagerechten Ausrichtung gibt.
Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, daß die konvexe Ausgestaltung und die konkave Ausnehmung, deren Flächen aufeinander gleiten sollen, mit geringerer Fläche ausführbar sind. Dies erhöht die Gleitfähigkeit und damit die Leichtgängigkeit und Funktionssicherheit der Ausrichtung der Klemmflächen.
Eine Weiterbildung zur Erzielung noch höherer Klemmkräfte sieht vor, daß die Klemmfläche der Blattfeder als konkave Klemmfläche ausgebildet ist, deren Enden sich näher an der Klemmfläche der zweiten Klemmleiste befinden als der mittlere Bereich und daß die Blattfeder eine Elastizität aufweist, die im geklemmten Zustand ein Aufeinanderliegen der Klemmflächen ermöglicht. Bei einer Blattfeder ohne Rücknehmung darf die konkave Ausgestaltung der Klemmfläche nur ganz minimal sein, um noch ein Aufeinanderliegen der Klemmflächen durch Zurückfedern der Blattfeder zu erzielen.
Diese Weiterbildung sorgt für eine gleichmäßige Flächenpressung über die gesamte Breite der Blattfeder, wobei gleichzeitig die Anforderungen an die Herstellungsgenauigkeit weiter gesenkt werden können. Es tritt also eine bessere Funktion bei gleichzeitiger Senkung der Herstellungskosten eiin.
Es ist zweckmäßig, im mittleren Bereich der konkaven Klemmfläche eine Ausnehmung anzuordnen. Der Grund für die Anordnung dieser Ausnehmung besteht darin, daß sich die Blattfedern ähnlich einer Waage ausrichten können. Diese Ausführungsform erhöht die Ausrichtbarkeit der Blattfedern.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die Blattfeder in ihrem mittleren Bereich eine Bohrung aufweist, die einen mit der ersten Klemmleiste verbundenen Spannstift enthält und daß das Spiel zwischen Spannstift und Bohrung die waagerechte Ausrichtung der Blattfeder zuläßt.
Diese Ausgestaltung hat den Zweck, daß die Blattfeder unverlierbar festgehalten wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Auf weitere Vorteile wird verwiesen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung des Funktionsprinzips an einem einfachen Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 eine Klemm- und Spanneinrichtung des Standes der Technik mit der erfindungsgemäßen Verbesserung,
Fig. 3 eine Prinzipsskizze einer dreiteiligen Klemm- und Spanneinrichtung mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung,
Fig. 4 die Lagerung einer Blattfeder auf einer Klemmleiste,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Lagerung der Blattfeder gemäß Fig. 4,
Fig. 6 eine Druckplattenvorderkantenklemmung mit der erfindungsgemäßen Ausgestaltung,
Fig. 7 ein Teilstück einer ersten Klemmleiste mit zwei Blattfedern und
Fig. 8 eine Blattfeder für besonders hohe Kräfte.
Fig. 1 zeigt an einer einfachen Ausführungsform das Prinzip der Erfindung. Eine Klemmeinrichtung für das Einklemmen einer Druckplatte, um diese auf den Zylinder einer Bogendruckmaschine aufzuspannen, besteht aus einer ersten Klemmleiste 2, die bei diesem Ausführungsbeispiel als bewegliche Klemmleiste ausgestaltet ist, und einer mit dieser zusammenwirkenden zweiten Klemmleiste 3. Sowohl die erste Klemmleiste 2 als auch die zweite Klemmleiste 3 besitzen Klemmflächen 11, 12, welche aufeinanderzubewegt werden und die Druckplatte mit der erforderlichen Preßkraft festhalten. Um hohe Haltekräfte zu erzielen, müssen diese Klemmflächen 11 und 12 exakt parallel ausgerichtet sein. Die parallele Ausrichtung wird mittels einer Blattfeder 1 erreicht. Diese Blattfeder 1 ist auf der ersten Klemmleiste 2 gelagert. Der Lagerung der Blattfeder 1 dient eine konkave segmentförmige Ausnehmung 8 auf der ersten Klemmleiste 2. Die Blattfeder besitzt eine zu dieser konkaven segmentförmigen Ausnehmung 8 korrespondierende konvexe segmentförmige Ausgestaltung 7. Die Flächen der konvexen Ausgestaltung 7 und der konkaven Ausnehmung 8 sind derart beschaffen, daß die Blattfeder 1 auf der ersten Klemmleiste 2 gleiten kann, wodurch es nach dem Schließen der Klemmeinrichtung zu einer parallelen Ausrichtung der Klemmfläche 11 der Blattfeder 1 zur Klemmfläche 12 der zweiten Klemmleiste 3 kommt. Diese einfache Ausführungsform kann auch so ausgestaltet sein, daß nebeneinander mehrere Blattfedern gelagert sind.
Fig. 2 zeigt eine Klemm- und Spanneinrichtung, wie sie aus der DE 41 28 994 A1 bekannt ist und auf die hier Bezug genommen wird. Diese Klemm- und Spanneinrichtung wurde erfindungsgemäß weitergebildet. Ein Zylinder 16 ist mit einem Zylinderkanal 23 ausgestattet, in dem die Klemm- und Spanneinrichtung angeordnet ist. Die erste Klemmleiste 2 ist mittels einer drehbaren Lagerung 15 im Zylinder 16 gelagert. Sie weist an ihrem vorderen Ende eine Klemmfläche 11 auf, die mit einer Klemmfläche 12 der zweiten Klemmleiste 3 zusammenwirkt. Die zweite Klemmleiste 3 hat ebenfalls eine drehbare Lagerung 17, welche sich auf der ersten Klemmleiste 2 befindet. Sowohl die erste Klemmleiste 2 als auch die zweite Klemmleiste 3 sind bezogen auf die drehbaren Lagerungen mit jeweils einem in das Innere des Zylinders weisenden Hebel ausgestattet. Der nach innen weisende Hebel der ersten Klemmleiste 2 wirkt mit mindestens einem Stellelement 22 zusammen, das der Schwenkung der Klemm- und Spanneinrichtung dient. Dabei schwenkt das Stellelement 22 die erste Klemmleiste 2 entgegen der Spannrichtung für die Druckplatte 25, wodurch diese entspannt wird. Zum Spannen der Druckplatte 25 dienen Spannfedern 21, welche im vorderen Bereich der ersten Klemmleiste 2 angeordnet sind. Die Klemmung erfolgt mittels Klemmfedern 18, welche im vorderen Bereich der zweiten Klemmleiste 3 angeordnet sind, und die sich zwischen der zweiten Klemmleiste 3 und den Köpfen von Klemmfederschrauben 4 befinden, welche die zweite Klemmleiste 3 durchsetzend in die erste Klemmleiste 2 eingeschraubt sind. Die Klemmkraft wird mittels eines Halteelements 19 aufgehoben, welches mit einem festen Anschlag 20 zusammenwirkt.
Die Funktion ist folgende:
Durch Betätigung eines oder mehrerer Stellelemente 22 schwenkt die erste Klemmleiste 2 gegen die Federkraft der Spannfedern 21, wobei im Zuge dieser Schwenkbewegung das Halteelement 19 an den festen Anschlag 20 anstößt und die Kraft der Klemmfedern 18 überwindend die Spanneinrichtung öffnet.
Das abgekantete Ende einer Druckplatte 25 wird zwischen die Klemmflächen 11 und 12 eingeschoben und danach wird das Stellelement 22 zurückgezogen, wodurch die Spannfedern 21 eine Schwenkbewegung in Plattenspannrichtung verursachen. Dabei entfernt sich das Halteelement 19 vom festen Anschlag 20, wodurch die Klemmfedern 18 die Klemmleiste 3 unter Einklemmung des Druckplattenendes gegen die erste Klemmleiste 2 pressen. Nach Einklemmung der Druckplatte 25 wird durch eine weitere Zurückbewegung des Stellelements 22 die Druckplatte 25 mit Hilfe der Spannfedern 21 gespannt.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung dieser Klemm- und Spanneinrichtung sieht vor, daß die Klemmleiste 2 mit mindestens einer Blattfeder 1 ausgestattet ist, die nach dem Wirkungsprinzip, das in Fig. 1 erläutert wurde, dafür sorgt, daß die Klemmflächen exakt parallel aufeinanderliegen und hohe Klemmkräfte erzielt werden. Weiterbildungen dieser sich selbst ausrichtenden Klemmflächen werden im folgenden erläutert:
Fig. 3 zeigt eine Klemm- und Spanneinrichtung, die beispielsweise wie in Fig. 2 dargestellt aufgebaut sein kann. Die Erfindung ist jedoch nicht auf ein solches Ausführungsbeispiel beschränkt, da Klemm- und Spanneinrichtungen verschiedenster Art mit der erfindungsgemäßen Weiterbildung versehen sein können. Bei dieser Klemm- und Spanneinrichtung bestehen sowohl die erste Klemmleiste 2 wie die zweite Klemmleiste 3 aus drei Teilstücken, 2′, 2′′, 2′′′ und 3′, 3′′, 3′′′, wobei jeweils zwei korrespondierende Teilstücke zusammenwirken.
Die Blattfedern 1 weisen über die konvexe Ausgestaltung 7 hinausragende Teile 13 auf, die so ausgestaltet sind, daß sie zur ersten Klemmleiste 2 eine Rücknehmung 6 bilden, welche Raum für eine waagerechte Ausrichtung gibt. Dadurch wird eine Verringerung der konvexen und konkaven Flächen, die aufeinander gleiten müssen, bewirkt, wodurch die Reibung herabgesetzt wird und die Ausrichtung leichter vonstatten geht. Es ist jedoch auch möglich nur die äußeren Teilstücke 2, 2′′ mit Blattfedern 1 auszustatten, da in diesen Bereichen, wie oben ausgeführt, hohe Klemmkräfte besonders wichtig sind. Eine weitere Variante kann darin bestehen, ein Teilstück 2′ mit zwei Blattfedern 1 auszustatten, die in der in den Fig. 1, 7 bzw. 8 aufgezeigten Weise ausgestaltet sind. Mittels einer solchen Ausgestaltung lassen sich sehr hohe Kräfte erzielen.
Die Ausbildung der Klemmflächen 11 der Blattfedern 1 wurde bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zweckmäßig weitergebildet, indem die Klemmflächen 11 als konkave Klemmflächen 5 ausgebildet wurden. Um dies sichtbar zu machen, wurden die waagerechte Flächen durch strichpunktierte Linien 4 angedeutet und die konkave Ausformung der Klemmflächen 5 wurde stark übertrieben gezeichnet. Durch diese konkave Ausbildung der Klemmflächen 5 sind die Enden der Klemmflächen 11 näher an den Klemmflächen 12 der zweiten Klemmleiste 3 als der mittlere Bereich der sich auf den Blattfedern 1 befindlichen Klemmflächen 11. Dabei müssen die Blattfedern 1 eine Elastizität aufweisen, durch die bei einer Druckplattenklemmung eine elastische Verformung der Blattfedern auftritt, die dafür sorgt, daß die Klemmflächen 11 und 12 eben aufeinanderliegen. Da der mittlere Bereich der Blattfedern weniger elastisch ist - dies ist durch die Lagerung auf der Klemmleiste 2 bedingt - wird an dieser Stelle eine Ausnehmung 14 angeordnet. Auf diese Weise kann trotz des Verzichts auf einen Teil der Klemmfläche eine höhere Klemmkraft erzielt werden, mit dem zusätzlichen Vorteil, daß die Teile mit geringeren Toleranzen und daher wesentlich billiger gefertigt werden können.
In Fig. 4 ist eine Blattfeder 1 mit ihrer Lagerung in der ersten Klemmleiste 2 dargestellt. Bei dieser Darstellung sind die Proportionen in etwa maßstabgerecht gezeichnet. Die Blattfeder 1 ist in ihrem mittleren Bereich mit einer Bohrung 10 ausgestattet, die einen mit der ersten Klemmleiste 2 verbundenen Spannstift 9 enthält. Dieser Spannstift 9 liegt mit ausreichendem Spiel 26 in der Bohrung 10, welches so bemessen sein muß, daß die waagerechte Ausrichtung der Blattfeder 1 nicht behindert wird. Der Zweck besteht darin, daß der Spannstift 9 die Blattfeder 1 in der ersten Klemmleiste 2 hält und diese dadurch nicht herausfallen kann.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch die Darstellung der Fig. 4 im Bereich der Bohrung 10 und des Spannstifts 9. Dabei ist das Spiel 26 sichtbar.
Fig. 6 zeigt, daß die erfindungsgemäße Weiterbildung auch in andere Klemmeinrichtungen integrierbar ist. Als Beispiel ist eine Vorderkantenklemmung für eine Druckplatte dargestellt, bei der die zweite Klemmleiste 3 als obere feststehende Klemmleiste ausgebildet ist, deren Klemmfläche 12 ungefähr tangential zur Zylinderoberfläche verläuft. Die erste Klemmleiste 2 liegt in einer Ausnehmung des Zylinders und ist in radialer Richtung bewegbar, wodurch sich die erste Klemmleiste 2 mit der Klemmfläche 11 unter Einspannung der Druckplatte 25 gegen die zweite Klemmleiste 3 bewegen läßt. Auf dieser ersten Klemmleiste 2 Ist die Blattfeder 1 angeordnet, welche die Klemmfläche 11 trägt und die in der bereits beschriebenen Art und Weise ausgestaltet ist. Für die Verschiebung der ersten Klemmleiste 2 ist ein nicht dargestelltes Klemmelement erforderlich, das beispielsweise als mindestens zwei Federn ausgebildet sein kann. Ein ebenfalls nicht dargestelltes Stellelement muß dann für die Öffnung der Klemmeinrichtung unter Überwindung der Kraft der Klemmfedern sorgen. Bezüglich der näheren Ausgestaltung einer solchen Klemmeinrichtung wird auf die DE 41 29 831 A1 verwiesen.
Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel für besonders hohe Kräfte. Es handelt sich um ein Teilstück 2, 2′′, 2′′′ einer ersten Klemmleiste, wobei die Teilstücke wie in Fig. 3 angeordnet werden können. Die Blattfedern sind ähnlich wie in Fig. 1 dargestellt aufgebaut. Die Ausnehmung 14 dient der Ausrichtung der Blattfedern gleich einer Waage. Bei solchen Teilstücken richten sich sowohl die beiden Blattfedern des Teilstücks als auch die Teilstücke selbst durch das Spiel ihrer Lagerung mittels der Lagerzapfen 27 im Zylinder 16 aus. Fig. 8 zeigt den Aufbau einer solchen Blattfeder 1. Auch sie ist mit einer Bohrung 10 versehen, um sie unverlierbar in der Klemmleiste 2 zu lagern.
Im Stand der Technik sind viele Klemmeinrichtungen oder Klemm- und Spanneinrichtungen bekannt, die ebenfalls auf die erfindungsgemäße Art und Weise weitergebildet werden können. Die Erfindung ist daher nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt.
Bezugszeichenliste
 1 Blattfeder
 2 erste Klemmleiste
 2′, 2′′, 2′′′ Teilstücke der ersten Klemmleiste
 3 zweite Klemmleiste
 3′, 3′′, 3′′′ Teilstücke der zweiten Klemmleiste
 4 strichpunktierte Linie (zeigt die gerade Fläche an)
 5 konkave Klemmfläche
 6 definierte Rücknehmung
 7 konvexe segmentförmige Ausgestaltung der Blattfeder
 8 konkave segmentförmige Ausnehmung der Klemmleiste
 9 Spannstift
10 Bohrung
11 Klemmfläche der Blattfeder
12 Klemmfläche der zweiten Klemmleiste
13 über die konvexe Ausgestaltung hinausragende Teile
14 Ausnehmung
15 drehbare Lagerung im Zylinder
16 Zylinder
17 drehbare Lagerung der zweiten Klemmleiste auf der ersten Klemmleiste
18 Klemmfedern
19 Halteelement
20 fester Anschlag
21 Spannfedern
22 Stellelement
23 Zylinderkanal
24 Klemmfederschraube
25 Druckplatte
26 Spiel
27 Lagerzapfen der Klemmleiste

Claims (8)

1. Klemmeinrichtung zum Aufspannen einer Druckplatte auf dem Zylinder einer Druckmaschine mit zwei parallelen Klemmleisten, von denen mindestens eine senkrecht zu den Klemmflächen bewegbar ist und einem Element zur Erzeugung der Klemmkkraft,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine erste Klemmleiste (2) mindestens eine Blattfeder (1) aufweist, deren Klemmfläche (11) mit der Klemmfläche (12) der zweiten Klemmleiste (3) zusammenwirkt
und daß die erste Klemmleiste (2) mindestens eine konkave segmentförmige Ausnehmung (8) aufweist, in der eine korrespondierende konvexe segmentförmige Ausgestaltung (7) der Blattfeder (1) gelagert ist.
2. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmleisten (2, 3) der Klemmeinrichtung aus jeweils mehreren Teilstücken bestehen, wobei auf jedem Teilstück (2′, 2′′, 2′′′) der ersten Klemmleiste (2) mindestens eine Blattfeder (1) gelagert ist.
3. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmleisten (2, 3) der Klemmeinrichtung aus jeweils drei Teilstücken bestehen, wobei auf den äußeren Teilstücken der ersten Klemmleiste (2) mindestens eine Blattfeder (1) gelagert ist.
4. Klemmeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß auf den Teilstücken zwei Blattfedern (1) gelagert sind.
5. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (1) über die konvexe Ausgestaltung (7) hinausragende Teile (13) aufweist, die zur ersten Klemmleiste (2) eine Rücknehmung (6) bilden, welche Raum für eine waagerechte Ausrichtung gibt.
6. Klemmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Klemmfläche (11) der Blattfeder (1) als konkave Klemmfläche (5) ausgebildet ist, deren Enden sich näher an der Klemmfläche (12) der zweiten Klemmleiste (3) befinden als der mittlere Bereich und daß die Blattfeder (1) eine Elastizität aufweist, die im geklemmten Zustand ein Aufeinanderliegen der Klemmflächen (11, 12) ermöglicht.
7. Klemmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß im mittleren Bereich der konkaven Klemmfläche (5) eine Ausnehmung (14) angeordnet ist.
8. Klemmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Blattfeder (1) in ihrem mittleren Bereich eine Bohrung (10) aufweist, die einen mit der ersten Klemmleiste (2) verbundenen Spannstift (9) enthält und daß das Spiel zwischen Spannstift (9) und Bohrung (10) die waagerechte Ausrichtung der Blattfeder (1) zuläßt.
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