DE4300099C1 - Klemmeinrichtung mit parallelen Klemmflächen - Google Patents
Klemmeinrichtung mit parallelen KlemmflächenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Klemmeinrichtung zum
Aufspannen einer Druckplatte auf dem Zylinder einer
Druckmaschine mit zwei parallelen Klemmleisten, von denen
mindestens eine senkrecht zu den Klemmflächen bewegbar ist
und einem Element zur Erzeugung der Klemmkraft.
Eine solche Klemmeinrichtung ist aus der DE 41 28 994 A1
bekannt. Diese Klemmeinrichtung weist zwei parallele
Klemmleisten auf, welche in radialer Richtung verlaufende
Klemmflächen besitzen. Zwischen den Klemmleisten wird das
hintere, abgekantete Ende einer Druckplatte eingeklemmt und
danach wird durch eine Bewegung beider Klemmleisten in
Umfangsrichtung die Druckplatte gespannt.
Eine weitere Klemmmeinrichtung der eingangs genannten Art ist
aus der DE 41 29 831 A1 bekannt. Bei dieser Schrift handelt
es sich um eine Klemmvorrichtung für das vordere Ende der
Druckplatte, wobei eine feststehende obere Klemmleiste und
eine bewegbare untere Klemmleiste vorhanden sind, welche
Klemmflächen aufweisen, die im wesentlichen eine tangentiale
Richtung zum Zylinder einnehmen.
Diese beiden Klemmeinrichtungen sind beispielhaft genannt, im
Stand der Technik gibt es unzählige
Ausgestaltungsmöglichkeiten. Die bekannten Klemmeinrichtungen
weisen das Problem auf, daß es äußerst schwierig ist, in
einem engen Toleranzbereich parallele Klemmflächen
herzustellen. Dies liegt daran, daß die Klemmflächen
insbesondere bei Druckmaschinen für große Formate eine
erhebliche Ausdehnung aufweisen und die Oberfläche oft einer
besonderen Bearbeitung unterzogen werden muß. So werden
oftmals die Oberflächen gehärtet und teilweise mit einem
Halteprofil versehen. Es ist auch bekannt, sie mit geeigneten
Materialien wie z. B. Urethan oder Wolframkobald-Karbid zu
beschichten. Die Flächen sollen auch eine gewisse Rauhtiefe
aufweisen, da dies für die Klemmkraft von Vorteil ist. Soll
jedoch zur Herstellung von Flächen mit einer Parallelität in
einem engen Toleranzbereich nach dem Härten- oder nach dem
Oberflächenbeschichten ein Nachschleifen erfolgen, so geht in
der Regel die Rauhtiefe wieder verloren, beziehungsweise bei
einem Beschichten würde die Schicht stellenweise wieder
abgetragen und auch die Oberflächenbeschaffenheit der
Beschichtung würde wieder verlorengehen. Aus diesem Grund ist
es unzweckmäßig, nach dem Härten oder Beschichten die Fläche
nachzuarbeiten. Werkstücke, bei denen sich die Flächen durch
Härten- oder Oberflächenbeschichten verzogen haben, müssen
dann als Ausschuß aussortiert werden. Dies verteuert die
ohnehin teure Herstellung erheblich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Klemmeinrichtung verfügbar zu machen, die preisgünstig
herstellbar ist und im geklemmten Zustand in einem engen
Toleranzbereich parallele Klemmflächen aufweist.
Bei einer Klemmeinrichtung der eingangs genannten Art wird
die Aufgabe dadurch gelöst, daß eine erste Klemmleiste
mindestens eine Blattfeder aufweist, deren Klemmfläche mit
der Klemmfläche der zweiten Klemmleiste zusammenwirkt und daß
die erste Klemmleiste mindestens eine konkave
segmentförmige Ausnehmung aufweist, in der eine
korrespondierende konvexe segmentförmige Ausgestaltung der
Blattfeder gelagert ist.
Der Vorteil der Erfindung besteht darin, daß sich die auf der
Blattfeder befindliche Klemmfläche an der anderen Klemmfläche
ausrichtet und dadurch die Parallelität hergestellt wird. Auf
diese Weise läßt sich auch bei einer weniger engen
Herstellungstoleranz eine Parallelität der Klemmflächen
erzielen. Durch die Ausrichtung der Klemmfläche der
Blattfeder und die dadurch erreichte Parallelität werden hohe
Klemmkräfte erzielt.
Eine zweckmäßige Weiterbildung sieht vor, daß die
Klemmleisten der Klemmeinrichtung aus jeweils mehreren
Teilstücken bestehen, wobei auf jedem Teilstück der ersten
Klemmleiste mindestens eine Blattfeder der erfindungsgemäßen
Art gelagert ist.
Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, daß die
kürzeren Blattfedern sich leichter ausrichten lassen und
dadurch die Funktionssicherheit wesentlich erhöht ist.
Bezüglich der Teilstücke findet ebenfalls eine Ausrichtung
eines jeden Teilstücks innerhalb der Toleranz seiner
Lagerung statt, so daß es insgesamt zu einer optimalen
Ausrichtung der verschiedenen Einzelflächen kommt.
Eine weitere Weiterbildung sieht vor, daß die Klemmleisten
der Klemmeinrichtung aus jeweils drei Teilstücken bestehen,
wobei auf den äußeren Teilstücken der ersten Klemmleiste
mindestens eine Blattfeder gelagert ist.
Es gibt viele Klemmeinrichtungen, welche von vornherein eine
solche Dreiteilung aufweisen, wobei die äußeren Teilstücke in
axialer Richtung verschiebbar sind, was einer Spreizung der
Druckplatte dient. Solche Spreizungen der Druckplatte sind
zur Passerkorrektur bei sich auswalzendem Bedruckstoff
erforderlich. Gerade bei derart ausgebildeten
Klemmeinrichtungen ist die erfindungsgemäße Ausgestaltung von
Vorteil, da eine Spreizung der Druckplatte durch das
Verschieben der äußeren Teilstücke nach außen besonders hohe
Klemmkräfte erfordert, damit die Druckplatte nicht aus den zu
verschiebenden Teilstücken herausgezogen wird. Für die
Erzielung besonders hoher Klemmkräfte und einer guten
Ausrichtung hat es sich als günstig erwiesen, auf einem
Teilstück zwei Blattfedern zu lagern.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die
Blattfeder über die konvexe Ausgestaltung hinausragende Teile
aufweist, die zur ersten Klemmleiste eine Rücknehmung bilden,
welche Raum zu einer waagerechten Ausrichtung gibt.
Der Vorteil dieser Ausgestaltung besteht darin, daß die
konvexe Ausgestaltung und die konkave Ausnehmung, deren
Flächen aufeinander gleiten sollen, mit geringerer Fläche
ausführbar sind. Dies erhöht die Gleitfähigkeit und damit die
Leichtgängigkeit und Funktionssicherheit der Ausrichtung der
Klemmflächen.
Eine Weiterbildung zur Erzielung noch höherer Klemmkräfte
sieht vor, daß die Klemmfläche der Blattfeder als konkave
Klemmfläche ausgebildet ist, deren Enden sich näher an der
Klemmfläche der zweiten Klemmleiste befinden als der mittlere
Bereich und daß die Blattfeder eine Elastizität aufweist, die
im geklemmten Zustand ein Aufeinanderliegen der Klemmflächen
ermöglicht. Bei einer Blattfeder ohne Rücknehmung darf die
konkave Ausgestaltung der Klemmfläche nur ganz minimal sein,
um noch ein Aufeinanderliegen der Klemmflächen durch
Zurückfedern der Blattfeder zu erzielen.
Diese Weiterbildung sorgt für eine gleichmäßige
Flächenpressung über die gesamte Breite der Blattfeder, wobei
gleichzeitig die Anforderungen an die Herstellungsgenauigkeit
weiter gesenkt werden können. Es tritt also eine bessere
Funktion bei gleichzeitiger Senkung der Herstellungskosten eiin.
Es ist zweckmäßig, im mittleren Bereich der konkaven
Klemmfläche eine Ausnehmung anzuordnen. Der Grund für die
Anordnung dieser Ausnehmung besteht darin, daß sich die
Blattfedern ähnlich einer Waage ausrichten können. Diese
Ausführungsform erhöht die Ausrichtbarkeit der Blattfedern.
Eine weitere zweckmäßige Ausgestaltung sieht vor, daß die
Blattfeder in ihrem mittleren Bereich eine Bohrung aufweist,
die einen mit der ersten Klemmleiste verbundenen Spannstift
enthält und daß das Spiel zwischen Spannstift und Bohrung die
waagerechte Ausrichtung der Blattfeder zuläßt.
Diese Ausgestaltung hat den Zweck, daß die Blattfeder
unverlierbar festgehalten wird.
Die Erfindung wird nachstehend anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert. Auf weitere
Vorteile wird verwiesen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Darstellung des Funktionsprinzips an einem
einfachen Ausführungsbeispiel,
Fig. 2 eine Klemm- und Spanneinrichtung des Standes der
Technik mit der erfindungsgemäßen Verbesserung,
Fig. 3 eine Prinzipsskizze einer dreiteiligen Klemm- und
Spanneinrichtung mit der erfindungsgemäßen
Ausgestaltung,
Fig. 4 die Lagerung einer Blattfeder auf einer Klemmleiste,
Fig. 5 einen Schnitt durch die Lagerung der Blattfeder gemäß
Fig. 4,
Fig. 6 eine Druckplattenvorderkantenklemmung mit der
erfindungsgemäßen Ausgestaltung,
Fig. 7 ein Teilstück einer ersten Klemmleiste mit zwei
Blattfedern und
Fig. 8 eine Blattfeder für besonders hohe Kräfte.
Fig. 1 zeigt an einer einfachen Ausführungsform das Prinzip
der Erfindung. Eine Klemmeinrichtung für das Einklemmen einer
Druckplatte, um diese auf den Zylinder einer
Bogendruckmaschine aufzuspannen, besteht aus einer ersten
Klemmleiste 2, die bei diesem Ausführungsbeispiel als
bewegliche Klemmleiste ausgestaltet ist, und einer mit dieser
zusammenwirkenden zweiten Klemmleiste 3. Sowohl die erste
Klemmleiste 2 als auch die zweite Klemmleiste 3 besitzen
Klemmflächen 11, 12, welche aufeinanderzubewegt werden und
die Druckplatte mit der erforderlichen Preßkraft festhalten.
Um hohe Haltekräfte zu erzielen, müssen diese Klemmflächen 11
und 12 exakt parallel ausgerichtet sein. Die parallele
Ausrichtung wird mittels einer Blattfeder 1 erreicht. Diese
Blattfeder 1 ist auf der ersten Klemmleiste 2 gelagert. Der
Lagerung der Blattfeder 1 dient eine konkave segmentförmige
Ausnehmung 8 auf der ersten Klemmleiste 2. Die Blattfeder
besitzt eine zu dieser konkaven segmentförmigen Ausnehmung 8
korrespondierende konvexe segmentförmige Ausgestaltung 7. Die
Flächen der konvexen Ausgestaltung 7 und der konkaven
Ausnehmung 8 sind derart beschaffen, daß die Blattfeder 1 auf
der ersten Klemmleiste 2 gleiten kann, wodurch es nach dem
Schließen der Klemmeinrichtung zu einer parallelen
Ausrichtung der Klemmfläche 11 der Blattfeder 1 zur
Klemmfläche 12 der zweiten Klemmleiste 3 kommt. Diese
einfache Ausführungsform kann auch so ausgestaltet sein, daß
nebeneinander mehrere Blattfedern gelagert sind.
Fig. 2 zeigt eine Klemm- und Spanneinrichtung, wie sie aus
der DE 41 28 994 A1 bekannt ist und auf die hier Bezug
genommen wird. Diese Klemm- und Spanneinrichtung wurde
erfindungsgemäß weitergebildet. Ein Zylinder 16 ist mit einem
Zylinderkanal 23 ausgestattet, in dem die Klemm- und
Spanneinrichtung angeordnet ist. Die erste Klemmleiste 2 ist
mittels einer drehbaren Lagerung 15 im Zylinder 16 gelagert.
Sie weist an ihrem vorderen Ende eine Klemmfläche 11 auf, die
mit einer Klemmfläche 12 der zweiten Klemmleiste 3
zusammenwirkt. Die zweite Klemmleiste 3 hat ebenfalls eine
drehbare Lagerung 17, welche sich auf der ersten
Klemmleiste 2 befindet. Sowohl die erste Klemmleiste 2 als
auch die zweite Klemmleiste 3 sind bezogen auf die drehbaren
Lagerungen mit jeweils einem in das Innere des Zylinders
weisenden Hebel ausgestattet. Der nach innen weisende Hebel
der ersten Klemmleiste 2 wirkt mit mindestens einem
Stellelement 22 zusammen, das der Schwenkung der Klemm- und
Spanneinrichtung dient. Dabei schwenkt das Stellelement 22
die erste Klemmleiste 2 entgegen der Spannrichtung für die
Druckplatte 25, wodurch diese entspannt wird. Zum Spannen der
Druckplatte 25 dienen Spannfedern 21, welche im vorderen
Bereich der ersten Klemmleiste 2 angeordnet sind. Die
Klemmung erfolgt mittels Klemmfedern 18, welche im vorderen
Bereich der zweiten Klemmleiste 3 angeordnet sind, und die
sich zwischen der zweiten Klemmleiste 3 und den Köpfen von
Klemmfederschrauben 4 befinden, welche die zweite
Klemmleiste 3 durchsetzend in die erste Klemmleiste 2
eingeschraubt sind. Die Klemmkraft wird mittels eines
Halteelements 19 aufgehoben, welches mit einem festen
Anschlag 20 zusammenwirkt.
Die Funktion ist folgende:
Durch Betätigung eines oder mehrerer Stellelemente 22
schwenkt die erste Klemmleiste 2 gegen die Federkraft der
Spannfedern 21, wobei im Zuge dieser Schwenkbewegung das
Halteelement 19 an den festen Anschlag 20 anstößt und die
Kraft der Klemmfedern 18 überwindend die Spanneinrichtung
öffnet.
Das abgekantete Ende einer Druckplatte 25 wird zwischen die
Klemmflächen 11 und 12 eingeschoben und danach wird das
Stellelement 22 zurückgezogen, wodurch die Spannfedern 21
eine Schwenkbewegung in Plattenspannrichtung verursachen.
Dabei entfernt sich das Halteelement 19 vom festen
Anschlag 20, wodurch die Klemmfedern 18 die Klemmleiste 3
unter Einklemmung des Druckplattenendes gegen die erste
Klemmleiste 2 pressen. Nach Einklemmung der Druckplatte 25
wird durch eine weitere Zurückbewegung des Stellelements 22
die Druckplatte 25 mit Hilfe der Spannfedern 21 gespannt.
Die erfindungsgemäße Ausgestaltung dieser Klemm- und
Spanneinrichtung sieht vor, daß die Klemmleiste 2 mit
mindestens einer Blattfeder 1 ausgestattet ist, die nach dem
Wirkungsprinzip, das in Fig. 1 erläutert wurde, dafür sorgt,
daß die Klemmflächen exakt parallel aufeinanderliegen und
hohe Klemmkräfte erzielt werden. Weiterbildungen dieser sich
selbst ausrichtenden Klemmflächen werden im folgenden
erläutert:
Fig. 3 zeigt eine Klemm- und Spanneinrichtung, die
beispielsweise wie in Fig. 2 dargestellt aufgebaut sein kann.
Die Erfindung ist jedoch nicht auf ein solches
Ausführungsbeispiel beschränkt, da Klemm- und
Spanneinrichtungen verschiedenster Art mit der
erfindungsgemäßen Weiterbildung versehen sein können. Bei
dieser Klemm- und Spanneinrichtung bestehen sowohl die erste
Klemmleiste 2 wie die zweite Klemmleiste 3 aus drei
Teilstücken, 2′, 2′′, 2′′′ und 3′, 3′′, 3′′′, wobei jeweils
zwei korrespondierende Teilstücke zusammenwirken.
Die Blattfedern 1 weisen über die konvexe Ausgestaltung 7
hinausragende Teile 13 auf, die so ausgestaltet sind, daß sie
zur ersten Klemmleiste 2 eine Rücknehmung 6 bilden, welche
Raum für eine waagerechte Ausrichtung gibt. Dadurch wird eine
Verringerung der konvexen und konkaven Flächen, die
aufeinander gleiten müssen, bewirkt, wodurch die Reibung
herabgesetzt wird und die Ausrichtung leichter vonstatten
geht. Es ist jedoch auch möglich nur die äußeren
Teilstücke 2, 2′′ mit Blattfedern 1 auszustatten, da in
diesen Bereichen, wie oben ausgeführt, hohe Klemmkräfte
besonders wichtig sind. Eine weitere Variante kann darin
bestehen, ein Teilstück 2′ mit zwei Blattfedern 1
auszustatten, die in der in den Fig. 1, 7 bzw. 8
aufgezeigten Weise ausgestaltet sind. Mittels einer solchen
Ausgestaltung lassen sich sehr hohe Kräfte erzielen.
Die Ausbildung der Klemmflächen 11 der Blattfedern 1 wurde
bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel zweckmäßig
weitergebildet, indem die Klemmflächen 11 als konkave
Klemmflächen 5 ausgebildet wurden. Um dies sichtbar zu
machen, wurden die waagerechte Flächen durch strichpunktierte
Linien 4 angedeutet und die konkave Ausformung der
Klemmflächen 5 wurde stark übertrieben gezeichnet. Durch
diese konkave Ausbildung der Klemmflächen 5 sind die Enden
der Klemmflächen 11 näher an den Klemmflächen 12 der zweiten
Klemmleiste 3 als der mittlere Bereich der sich auf den
Blattfedern 1 befindlichen Klemmflächen 11. Dabei müssen die
Blattfedern 1 eine Elastizität aufweisen, durch die bei einer
Druckplattenklemmung eine elastische Verformung der
Blattfedern auftritt, die dafür sorgt, daß die
Klemmflächen 11 und 12 eben aufeinanderliegen. Da der
mittlere Bereich der Blattfedern weniger elastisch ist - dies
ist durch die Lagerung auf der Klemmleiste 2 bedingt - wird an
dieser Stelle eine Ausnehmung 14 angeordnet. Auf diese Weise
kann trotz des Verzichts auf einen Teil der Klemmfläche eine
höhere Klemmkraft erzielt werden, mit dem zusätzlichen
Vorteil, daß die Teile mit geringeren Toleranzen und daher
wesentlich billiger gefertigt werden können.
In Fig. 4 ist eine Blattfeder 1 mit ihrer Lagerung in der
ersten Klemmleiste 2 dargestellt. Bei dieser Darstellung sind
die Proportionen in etwa maßstabgerecht gezeichnet. Die
Blattfeder 1 ist in ihrem mittleren Bereich mit einer
Bohrung 10 ausgestattet, die einen mit der ersten
Klemmleiste 2 verbundenen Spannstift 9 enthält. Dieser
Spannstift 9 liegt mit ausreichendem Spiel 26 in der
Bohrung 10, welches so bemessen sein muß, daß die waagerechte
Ausrichtung der Blattfeder 1 nicht behindert wird. Der Zweck
besteht darin, daß der Spannstift 9 die Blattfeder 1 in der
ersten Klemmleiste 2 hält und diese dadurch nicht
herausfallen kann.
Fig. 5 zeigt einen Schnitt durch die Darstellung der Fig. 4
im Bereich der Bohrung 10 und des Spannstifts 9. Dabei ist
das Spiel 26 sichtbar.
Fig. 6 zeigt, daß die erfindungsgemäße Weiterbildung auch in
andere Klemmeinrichtungen integrierbar ist. Als Beispiel ist
eine Vorderkantenklemmung für eine Druckplatte dargestellt,
bei der die zweite Klemmleiste 3 als obere feststehende
Klemmleiste ausgebildet ist, deren Klemmfläche 12 ungefähr
tangential zur Zylinderoberfläche verläuft. Die erste
Klemmleiste 2 liegt in einer Ausnehmung des Zylinders und ist
in radialer Richtung bewegbar, wodurch sich die erste
Klemmleiste 2 mit der Klemmfläche 11 unter Einspannung der
Druckplatte 25 gegen die zweite Klemmleiste 3 bewegen läßt.
Auf dieser ersten Klemmleiste 2 Ist die Blattfeder 1
angeordnet, welche die Klemmfläche 11 trägt und die in der
bereits beschriebenen Art und Weise ausgestaltet ist. Für die
Verschiebung der ersten Klemmleiste 2 ist ein nicht
dargestelltes Klemmelement erforderlich, das beispielsweise
als mindestens zwei Federn ausgebildet sein kann. Ein
ebenfalls nicht dargestelltes Stellelement muß dann für die
Öffnung der Klemmeinrichtung unter Überwindung der Kraft der
Klemmfedern sorgen. Bezüglich der näheren Ausgestaltung einer
solchen Klemmeinrichtung wird auf die DE 41 29 831 A1
verwiesen.
Fig. 7 zeigt ein Ausführungsbeispiel für besonders hohe
Kräfte. Es handelt sich um ein Teilstück 2, 2′′, 2′′′ einer
ersten Klemmleiste, wobei die Teilstücke wie in Fig. 3
angeordnet werden können. Die Blattfedern sind ähnlich wie
in Fig. 1 dargestellt aufgebaut. Die Ausnehmung 14 dient der
Ausrichtung der Blattfedern gleich einer Waage. Bei solchen
Teilstücken richten sich sowohl die beiden Blattfedern des
Teilstücks als auch die Teilstücke selbst durch das Spiel
ihrer Lagerung mittels der Lagerzapfen 27 im Zylinder 16 aus.
Fig. 8 zeigt den Aufbau einer solchen Blattfeder 1. Auch sie
ist mit einer Bohrung 10 versehen, um sie unverlierbar in der
Klemmleiste 2 zu lagern.
Im Stand der Technik sind viele Klemmeinrichtungen oder
Klemm- und Spanneinrichtungen bekannt, die ebenfalls auf die
erfindungsgemäße Art und Weise weitergebildet werden können.
Die Erfindung ist daher nicht auf die gezeigten
Ausführungsbeispiele beschränkt.
Bezugszeichenliste
1 Blattfeder
2 erste Klemmleiste
2′, 2′′, 2′′′ Teilstücke der ersten Klemmleiste
3 zweite Klemmleiste
3′, 3′′, 3′′′ Teilstücke der zweiten Klemmleiste
4 strichpunktierte Linie (zeigt die gerade Fläche an)
5 konkave Klemmfläche
6 definierte Rücknehmung
7 konvexe segmentförmige Ausgestaltung der Blattfeder
8 konkave segmentförmige Ausnehmung der Klemmleiste
9 Spannstift
10 Bohrung
11 Klemmfläche der Blattfeder
12 Klemmfläche der zweiten Klemmleiste
13 über die konvexe Ausgestaltung hinausragende Teile
14 Ausnehmung
15 drehbare Lagerung im Zylinder
16 Zylinder
17 drehbare Lagerung der zweiten Klemmleiste auf der ersten Klemmleiste
18 Klemmfedern
19 Halteelement
20 fester Anschlag
21 Spannfedern
22 Stellelement
23 Zylinderkanal
24 Klemmfederschraube
25 Druckplatte
26 Spiel
27 Lagerzapfen der Klemmleiste
2 erste Klemmleiste
2′, 2′′, 2′′′ Teilstücke der ersten Klemmleiste
3 zweite Klemmleiste
3′, 3′′, 3′′′ Teilstücke der zweiten Klemmleiste
4 strichpunktierte Linie (zeigt die gerade Fläche an)
5 konkave Klemmfläche
6 definierte Rücknehmung
7 konvexe segmentförmige Ausgestaltung der Blattfeder
8 konkave segmentförmige Ausnehmung der Klemmleiste
9 Spannstift
10 Bohrung
11 Klemmfläche der Blattfeder
12 Klemmfläche der zweiten Klemmleiste
13 über die konvexe Ausgestaltung hinausragende Teile
14 Ausnehmung
15 drehbare Lagerung im Zylinder
16 Zylinder
17 drehbare Lagerung der zweiten Klemmleiste auf der ersten Klemmleiste
18 Klemmfedern
19 Halteelement
20 fester Anschlag
21 Spannfedern
22 Stellelement
23 Zylinderkanal
24 Klemmfederschraube
25 Druckplatte
26 Spiel
27 Lagerzapfen der Klemmleiste
Claims (8)
1. Klemmeinrichtung zum Aufspannen einer Druckplatte
auf dem Zylinder einer Druckmaschine mit zwei parallelen
Klemmleisten, von denen mindestens eine senkrecht zu den
Klemmflächen bewegbar ist und einem Element zur
Erzeugung der Klemmkkraft,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine erste Klemmleiste (2) mindestens eine Blattfeder (1) aufweist, deren Klemmfläche (11) mit der Klemmfläche (12) der zweiten Klemmleiste (3) zusammenwirkt
und daß die erste Klemmleiste (2) mindestens eine konkave segmentförmige Ausnehmung (8) aufweist, in der eine korrespondierende konvexe segmentförmige Ausgestaltung (7) der Blattfeder (1) gelagert ist.
dadurch gekennzeichnet,
daß eine erste Klemmleiste (2) mindestens eine Blattfeder (1) aufweist, deren Klemmfläche (11) mit der Klemmfläche (12) der zweiten Klemmleiste (3) zusammenwirkt
und daß die erste Klemmleiste (2) mindestens eine konkave segmentförmige Ausnehmung (8) aufweist, in der eine korrespondierende konvexe segmentförmige Ausgestaltung (7) der Blattfeder (1) gelagert ist.
2. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmleisten (2, 3) der Klemmeinrichtung aus
jeweils mehreren Teilstücken bestehen, wobei auf jedem
Teilstück (2′, 2′′, 2′′′) der ersten Klemmleiste (2)
mindestens eine Blattfeder (1) gelagert ist.
3. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmleisten (2, 3) der Klemmeinrichtung aus
jeweils drei Teilstücken bestehen, wobei auf den äußeren
Teilstücken der ersten Klemmleiste (2) mindestens eine
Blattfeder (1) gelagert ist.
4. Klemmeinrichtung nach Anspruch 2 oder 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß auf den Teilstücken zwei Blattfedern (1) gelagert
sind.
5. Klemmeinrichtung nach Anspruch 1, 2, 3 oder 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Blattfeder (1) über die konvexe Ausgestaltung (7)
hinausragende Teile (13) aufweist, die zur ersten
Klemmleiste (2) eine Rücknehmung (6) bilden, welche Raum
für eine waagerechte Ausrichtung gibt.
6. Klemmeinrichtung nach einem oder mehreren der
Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Klemmfläche (11) der Blattfeder (1) als konkave
Klemmfläche (5) ausgebildet ist, deren Enden sich näher
an der Klemmfläche (12) der zweiten Klemmleiste (3)
befinden als der mittlere Bereich und daß die
Blattfeder (1) eine Elastizität aufweist, die im
geklemmten Zustand ein Aufeinanderliegen der
Klemmflächen (11, 12) ermöglicht.
7. Klemmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß im mittleren Bereich der konkaven Klemmfläche (5)
eine Ausnehmung (14) angeordnet ist.
8. Klemmeinrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1
bis 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die Blattfeder (1) in ihrem mittleren Bereich eine
Bohrung (10) aufweist, die einen mit der ersten
Klemmleiste (2) verbundenen Spannstift (9) enthält und
daß das Spiel zwischen Spannstift (9) und Bohrung (10)
die waagerechte Ausrichtung der Blattfeder (1) zuläßt.
Priority Applications (5)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4300099A DE4300099C1 (de) | 1993-01-05 | 1993-01-05 | Klemmeinrichtung mit parallelen Klemmflächen |
| JP5334555A JP2686224B2 (ja) | 1993-01-05 | 1993-12-28 | 平行な締付け面を有する締付け装置 |
| GB9400034A GB2273909B (en) | 1993-01-05 | 1994-01-04 | Clamping apparatus with parallel clamping surfaces |
| FR9400020A FR2700141B1 (fr) | 1993-01-05 | 1994-01-04 | Dispositif de serrage a surfaces correspondantes paralleles. |
| US08/177,434 US5365848A (en) | 1993-01-05 | 1994-01-05 | Clamping device with parallel clamping surfaces |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE4300099A DE4300099C1 (de) | 1993-01-05 | 1993-01-05 | Klemmeinrichtung mit parallelen Klemmflächen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4300099C1 true DE4300099C1 (de) | 1993-12-16 |
Family
ID=6477750
Family Applications (1)
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