DE4342680A1 - Austragvorrichtung für Medien - Google Patents
Austragvorrichtung für MedienInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Austragvorrichtung für Medien,
welche im Speicher- und/oder Austragzustand im wesentlichen
beliebige Aggregatzustände aufweisen oder eine Mischung
solcher Aggregatzustände bilden, die z. B. flüssig, pastös,
gasförmig und/oder pulverförmig sein können, insbesondere
derart, daß sie fließfähig sind. Eine solche Austragvorrich
tung, die langgestreckt sein kann, wird zweckmäßig in dieser
Längsrichtung in eine oder mehrere Gefäßöffnungen eines oder
mehrerer Speichergefäße eingesetzt, je nachdem, ob nur ein
einziges Medium, gesonderte Medien aus gesonderten Speicher
gefäßen oder aus einem Speichergefäß über gesonderte Kanäle
gesonderte Medienchargen ausgetragen werden sollen.
Die Austragvorrichtung ragt dann mit etwa 3/4 der Länge
ihres im Austragbetrieb gegenüber dem Speichergefäß im
wesentlichen feststehenden Grundkörpers in das Speichergefäß
hinein, während sie mit dem restlichen Teil dieser Länge,
nämlich mit mehr als einem Viertel bzw. einem Drittel über
die Außenseite des Speichergefäßes vorsteht. An das innere
Ende des Grundkörpers kann noch ein in die genannte Gesamt
länge nicht einbezogener Saugkanal angesetzt, z. B. einge
steckt oder einteilig mit dem Grundkörper ausgebildet sein.
Die genannte Gesamtlänge ist insbesondere auch durch den
Abstand zwischen einem Ventilsitz eines Einlaßventiles und
der äußeren Endfläche des Grundkörpers zu bestimmen, wobei
dann der Grundkörper über die Außenseite des Gefäßes meist um
mehr als ein Drittel dieser Gesamtlänge vorsteht.
Dadurch wird die gesamte Austrageinheit gegenüber der Gesamt
länge des Speichergefäßes um das genannte Maß sowie um die
Länge eines sich an das äußere Ende des Grundkörpers an
schließenden Betätigungskopfes größer, wodurch ein be
trächtlicher Längenunterschied besteht zwischen solchen
Speichergefäßen, deren Gefäßöffnung zum Medienaustrag freizu
legen bzw. zu öffnen ist und solchen, welche eine zusätzliche
Austragvorrichtung mit einem gegenüber der Gefäßöffnung
wesentlich verengten Austragkanal aufweisen. Solche Aus
tragvorrichtungen können ein gegenüber dem Speichergefäß im
wesentlichen lagefester Ausgießstutzen, eine Dosierein
richtung für das Medium, eine Druckquelle zur Druckbeauf
schlagung des Speichergefäßes, eine selbstansaugende Austrag
einrichtung und/oder eine Austragpumpe sein, wobei das
Einlaßventil gleichzeitig das Auslaßventil des Speicher
behälters bildet, bis zu welchem das Medium aus dem Speicher
behälter ohne Behinderung durch weitere Ventile oder derglei
chen strömen kann. Gegebenenfalls können auch zwei gesonderte
Grundkörper bzw. Austragvorrichtungen zu einer Baueinheit
zusammengefaßt und an ein und demselben Speichergefäß ange
ordnet werden.
Die jeweilige Gefäßöffnung des Speichergefäßes kann durch
einen Durchbruch in einer quer zur Einsetzrichtung liegenden
Gefäßwandung, einen gegenüber einem Gefäßbauch verengten,
mantelförmigen Gefäßhals und/oder durch ein Ende eines napf
förmig offenen Gefäßes gebildet sein, das etwa von diesem
ggf. geringfügig erweiterten Ende bis annähernd zu seinem
Boden im wesentlichen konstante Innenweite aufweist. Für den
Eingriff bzw. die Lagesicherung der Austragvorrichtung bildet
das Speichergefäß Bezugsflächen, gegenüber welchen die Aus
tragvorrichtung abzustützen ist. Solche Bezugsflächen können
durch die Gefäßöffnung an der Außenseite des Speichergefäßes
umgebende Fläche und/oder die Innenfläche der Gefäßöffnung
bzw. des Speichergefäßes gebildet sein, wobei die jeweilige
Bezugsfläche eine zur Längsrichtung quer liegende Stirnfläche
und/oder eine um die Längsrichtung gekrümmte innere bzw.
äußere Umfangs- oder Mantelfläche sein kann.
Zur Lagesicherung der Austragvorrichtung gegenüber dem
Speichergefäß in Längsrichtung und/oder zur Sicherung gegen
Drehbewegungen des Grundkörpers der Austragvorrichtung
gegenüber dem Speichergefäß sind Befestigungsmittel vor
gesehen, welche nach dem Einsetzen der Austragvorrichtung in
ihren Befestigungszustand gebracht und daher von der Außen
seite der zusammengesetzten Einheit zugänglich sein müssen
bzw. sowohl an der Außenseite der Austragvorrichtung als auch
an der Außenseite des Speichergefäßes angreifen. Im Falle
eines Krimpringes muß dieser voneinander abgekehrte Seiten
von aneinander abgestützten Ringflanschen des Grundkörpers
und des Speichergefäßes umgreifen und auch den Außenumfang
dieser Ringflansche umgreifen. Im Falle einer Steck- bzw.
Schraubkappe muß diese lagegesichert in den Außenumfang
eines Gefäßhalses eingreifen und an den genannten Stirnflä
chen die Austragvorrichtung anliegen. Gleichzeitig müssen die
Befestigungsmittel für die Befestigung gegenüber dem Grund
körper meist bewegbar sein, sofern diese sich beim Überführen
der Befestigungsmittel in den Befestigungszustand nicht
gegenüber dem Speichergefäß bewegen bzw. drehen soll.
Der Erfindung liegt des weiteren als Aufgabe zugrunde, eine
Austragvorrichtung zu schaffen, bei welcher Nachteile be
kannter Ausbildungen bzw. der beschriebenen Art vermieden
sind und die insbesondere bei einfacher Ausbildung eine we
sentliche Verkürzung der Gesamtlänge der zusammengesetzten
Austrageinheit erlaubt.
Erfindungsgemäß sind Mittel vorgesehen, durch welche die
Austragvorrichtung in mindestens einem Funktionszustand
gegenüber bekannten Ausbildung wesentlich tiefer im Speicher
gefäß versenkt in Längs-, Quer- und/oder Umfangsrichtung
lagegesichert bzw. gegenüber dem Speichergefäß im wesent
lichen lagestarr gehaltert werden kann. Funktionsstellungen
können Austragstellungen sein, bei welchen ein Austrag
möglich ist, oder sie können Ruhestellungen sein, bei welchen
ein Austrag verhindert ist, so daß für einen Austrag zunächst
eine Überführung in eine Austragstellung erforderlich ist.
Z. B. kann der Grundkörper der Austragvorrichtung so tief in
dem Speichergefäß versenkt liegen, daß er über dieses nur
noch mit weniger als einem Viertel bzw. weniger als einem
Zehntel der genannten Gesamtlänge vorsteht, wobei zwischen
diesen beiden Werten je nach den Erfordernissen jeder ganz
zahlige Quotient vorteilhaft sein kann. Insbesondere steht
der Grundkörper über die die Gefäßöffnung umgebende Außen
seite des Speichergefäßes zweckmäßig nur um die Dicke einer
einlagigen oder mehrlagigen Wandung vor, deren Wandungslagen
unmittelbar aneinander anliegen, wobei eine Wandungslage
durch eine Dichtung gebildet sein kann. Diese Dicke liegt
zweckmäßig unter 3 bzw. 2 oder 1 mm, bzw. entspricht sie etwa
der Wandungsdicke mindestens eines frei innerhalb des Spei
chergefäßes liegenden Gehäuses oder Mantels der Austragvor
richtung.
Weist die Austragvorrichtung einen für den Austrag zu betä
tigenden, z. B. etwa in der genannten Längsrichtung zu ver
schiebenden Betätigungskopf oder dergleichen auf, so kann
dieser in der jeweiligen Funktionsstellung der Austragvor
richtung bzw. in mindestens einer seiner Ruhe- oder Arbeits
stellungen mit dem größten Teil seiner Länge über die ge
nannte Außenseite des Speichergefäßes vorstehen, bzw. in das
Speichergefäß hineinragen, wobei auch eine im wesentlichen
vollständig im Speichergefäß versenkte Lage des Betätigungs
kopfes denkbar ist.
Die Sicherungsmittel weisen zweckmäßig Mittel zur formschlüs
sigen Längsabstützung der Austragvorrichtung gegenüber dem
Speichergefäß auf, wobei diese Abstützmittel bzw. deren
Stützflächen etwa in der Ebene des äußeren Endes des Grund
körpers liegen und/oder mit diesem verbunden sein können,
zweckmäßig jedoch die Verbindung demgegenüber in Längsrich
tung versetzt ist, z. B. in Richtung zum inneren Ende des
Grundkörpers. Die Sicherungsmittel können an der Außen-
und/oder Innenseite des Gefäßes liegen, und dieses braucht
im Innern keine Öffnung, Vertiefung oder Nut für den Eingriff
der Sicherungsmittel. Hierfür ist auch eine Aufweitung des
Gefäßes nicht erforderlich, obwohl wie die Vertiefung
denkbar.
Die Sicherungsmittel können Zentriermittel zur ggf. radial
vorgespannten bzw. radialspielfreien Anlage an der Innen
seite des Speichergefäßes aufweisen, welche zweckmäßig durch
einen Mantel gebildet sind, der im Axialabstand von den
axial wirkenden Abstützmitteln an den Grundkörper anschließt.
Die Zentriermittel können auch für die Anlage an der Außen
seite des Speichergefäßes vorgesehen sein, wobei diese Zen
triermittel zweckmäßig weniger lang als die inneren Zentrier
mittel sind bzw. in Richtung zum inneren Ende des Grundkör
pers weniger weit vorstehen als die inneren Zentriermittel.
Zwischen den inneren Zentriermitteln bzw. einem in die Ge
fäßöffnung oder das Speichergefäß eingreifenden Mantel und
dem Außenumfang des Grundkörpers kann eine zu dessen äußerem
Ende bzw. nach außen offene Öffnung oder Vertiefung gebildet
sein, in welche z. B. der Betätigungskopf in mindestens einer
seiner Betriebslagen eingreifen kann. Der zweckmäßig dicht
geschlossene Boden dieser Öffnung liegt innerhalb des Speich
ergefäßes bzw. des Gefäßhalses und kann gleichzeitig die ge
nannte Verbindung zwischen den Sicherungsmitteln und dem
Grundkörper bilden.
Die Sicherungsmittel sind vorteilhaft so ausgebildet, daß
durch sie keine oder keine wesentliche Radialkraft auf den
Grundkörper ausgeübt wird, so daß dieser durch die radialen
Sicherungskräfte nicht belastet wird. Z. B. können die
inneren Zentriermittel in demjenigen Bereich von Radialbe
lastungen durch den Innenumfang des Speichergefäßes frei bzw.
radial im wesentlichen spannungsfrei sein, in welchem sie
mit dem Grundkörper verbunden sind. Des weiteren können die
inneren Zentriermittel so profiliert sein, daß eventuelle
Radialbelastungen durch das Speichergefäß nicht auf den
Grundkörper übertragen, sondern durch federnde Nachgiebig
keit so aufgefangen werden, daß nur die Zentriermittel,
nicht aber der Grundkörper verformt werden. Die Zentriermit
tel können zu diesem Zweck mit dem Grundkörper im Quer
schnitt ein U-Profil mit einem radial äußeren und einem
radial inneren Schenkel bilden, wobei einer dieser Schenkel,
insbesondere der äußere Schenkel nicht durchgehend gerad
linig sondern an seiner Innen- und/oder Außenseite abgewin
kelt bzw. gekrümmt ist.
Weist die Austragvorrichtung einen von einem Hauptgehäuse
gesonderten Gehäuseabschluß am äußeren Ende oder dergleichen
auf, der z. B. das äußere Ende des Grundkörpers bildet, so
können die Sicherungsmittel tragend mit diesem Gehäuseab
schluß und nur über diesen Gehäuseabschluß tragend mit dem
Hauptgehäuse verbunden sein. Die Sicherungsmittel bilden
zweckmäßig gemeinsam mit dem Gehäuseabschluß eine Montage
einheit zur Befestigung am Hauptgehäuse bzw. mit dem Haupt
gehäuse eine Montageeinheit zur Befestigung am Speicherge
fäß. Im Montagezustand können dabei die Sicherungsmittel im
wesentlichen lagefest gegenüber dem Gehäuseabschluß bzw. dem
Gehäuse vorgesehen und mit diesem auch einteilig ausgebildet
sein.
Die Sicherungsmittel sind zweckmäßig als Steckmittel ausge
bildet, welche im wesentlichen ausschließlich durch eine
lineare Steckbewegung etwa parallel zur Längsrichtung der
Austragvorrichtung in ihren endgültigen Sicherungseingriff
mit dem Speichergefäß gebracht werden können, anstatt eine
Drehbewegung über einen Teil einer Volldrehung oder eine bzw.
mehrere Volldrehungen zu benötigen. Die Sicherungsmittel
können daher vollständig frei von Gewinden, Bajonettver
schluß-Gliedern, Schnappgliedern oder ähnlichen Sicherungs
profilierungen sein, obgleich auch deren Anwendung denkbar
ist. Dies gilt auch für konische Abstützflächen, insbeson
dere solche zur Abstützung der an der Innenseite des Spei
chergefäßes bzw. des Gefäßhalses, wobei diese Abstütz- bzw.
Zentrierflächen im Bereich der Anlage am Speichergefäß etwa
parallel zur Einsetzrichtung bzw. zur Gegenfläche des Spei
chergefäßes liegen und demgegenüber höchstens um denjenigen
Winkel von weniger als 1° oder 2° schräg vorgesehen sind,
welcher als Entformungswinkel bei der Herstellung in einer
Gußform üblich ist.
Unabhängig von der beschriebenen Ausbildung kann die Austrag
vorrichtung auch Verschlußmittel zum im wesentlichen dichten
Verschluß der Gefäßöffnung aufweisen, die so ausgebildet
sind, wie anhand der Sicherungsmittel beschrieben. Diese Ver
schlußmittel können mit den Sicherungsmitteln zerstörungsfrei
lediglich durch eine Abzugbewegung oder dergleichen lösbar in
den Speicherbehälter eingreifen, so daß sie gemeinsam mit der
Austragvorrichtung vollständig von dem Speicherbehälter abge
nommen werden können. Zweckmäßig sind die Verschlußmittel und
die Sicherungsmittel durch ein und dieselben Mittel gebildet.
Die erfindungsgemäße Ausbildung ist insbesondere für Austrag
vorrichtungen geeignet, wie sie z. B. in der DE-OS 41 29 474
oder der DE-OS 35 45 409 beschrieben sind, auf deren Merkmale
und Wirkungen zum Zwecke der Einbeziehung in die vorliegende
Erfindung bezug genommen wird. Die Austragvorrichtung kann
dabei so tief in das Speichergefäß versenkt sein, daß die
Begrenzung ihrer durch den Grundkörper bzw. ein Steigrohr
oder einen flexiblen Steigschlauch gebildeten Einlaßöffnung
unmittelbar benachbart zum Gefäßboden liegt oder an diesem
Gefäßboden in einem Bereich abgestützt ist, der gegenüber den
übrigen Bodenbereichen vertieft ist, so daß eine vollständige
Entleerung des Speichergefäßes gewährleistet ist.
Unabhängig von der beschriebenen Ausbildung kann auch eine
Abdeckung bzw. ein zerstörungsfrei leicht lösbarer Verschluß
für die Austragvorrichtung oder deren Medienauslaß vorgesehen
sein, der sowohl zur unmittelbaren Verbindung mit der Aus
tragvorrichtung bzw. den Sicherungs- oder Verschlußmitteln
als auch dafür geeignet ist, unmittelbar mit einem Speicher
gefäß verbunden zu werden, wenn dieses nicht mit einer
Austragvorrichtung versehen ist. Die Abdeckung ist in Abdeck
lage gegenüber der Austragvorrichtung so gesichert, daß für
diese Sicherung das Speichergefäß nicht erforderlich ist, z. B.
dadurch, daß die Abdeckung dann ausschließlich in die
Austragvorrichtung bzw. die Sicherungsmittel mit Lage-Siche
rungsflächen eingreift und gegenüber dem Speichergefäß
berührungsfrei sein kann. Zum unmittelbaren Verschluß eines
Speichergefäßes übergreift die Abdeckung zweckmäßig deren
Hals am Außenumfang.
Unabhängig von der beschriebenen Ausbildung ist auch eine
Montageanordnung für Lage-Sicherungsmittel vorgesehen, welche
zwei Bauteile leicht bzw. zerstörungsfrei lösbar miteinander
verbinden. Diese Sicherungsmittel weisen zwei lösbar ineinan
der greifende Sicherungsglieder auf, von denen das eine dem
einen Bauteil und das andere dem anderen, abnehmbaren Bauteil
zugeordnet ist. Diese Sicherungsglieder können in ihrer
Sicherungslage an einem der Bauteile, insbesondere am abnehm
baren Bauteil montiert werden, wonach dieser Bauteil am
anderen Bauteil in seiner Sicherungslage angebracht wird. Das
diesem anderen Bauteil zugehörige Sicherungsglied wird dabei
in Eingriff mit diesem Bauteil gebracht und aufgrund der Mon
tagebewegung gegenüber diesem Bauteil in einer Lage so gesi
chert, daß es sich beim Abnehmen des abnehmbaren Bauteiles
nicht mehr vom zugehörigen Bauteil löst, sondern das Siche
rungsglied des abnehmbaren Bauteiles freigibt. Dadurch ist
eine sehr einfache Montage gewährleistet.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen
auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei
die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu
mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausfüh
rungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirk
licht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige
Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz bean
sprucht wird. Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in
den Zeichnungen dargestellt und wird im folgenden näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine erfindungsgemäße Austragvorrichtung in teil
weise geschnittener Ansicht
Fig. 2 einen Ausschnitt der Fig. 1 in wesentlich ver
größerter Darstellung.
Die Austragvorrichtung 1 ist nach Art einer Tauchpumpe im
wesentlichen vollständig versenkt in einem Speichergefäß so
angeordnet, daß das Pumpen-Gehäuse im wesentlichen vollstän
dig innerhalb des Innenraumes des Speichergefäßes 2 liegt.
Dieses Speichergefäß 2 weist eine im wesentlichen achs
symmetrische kreisrunde Gefäßöffnung 3 auf, welche an der
Außenseite des Speichergefäßes 2 von einer zu ihrer Mittel
achse quer bzw. rechtwinklig liegenden, ringförmigen Außen-
Stirnfläche 4 umgeben ist. Ferner ist sie im Radialabstand
nach außen von einer Außen-Umfangsfläche 5 umgeben, die durch
einen vorstehenden Ringwulst gebildet ist und unmittelbar
bzw. über eine Anphasung oder Abrundung in die Stirnfläche 4
übergeht. In dieser Weise geht auch die die Gefäßöffnung 3
begrenzende Innen-Umfangsfläche 6 in die Stirnfläche 4 über,
wobei diese Umfangsfläche 6 durch einen radial nach innen
vorspringenden Ringwulst gebildet ist und etwa im gleichen
Axialabschnitt wie die Umfangsfläche 5 liegt. Die Gefäß
öffnung 3 und die Flächen 4 bis 6 sind durch einen Gefäßhals
7 gebildet, welcher an seinem von der Gefäßöffnung 3 abge
kehrten Ende in einen wesentlich erweiterten Gefäßbauch 8 von
etwa gleicher Wandungsdicke wie der Gefäßhals 7 übergeht.
Dieser Gefäßbauch 8 begrenzt mit einem Teil des Gefäßhalses 7
den nach außen im Ausgangszustand im wesentlichen medien
bzw. druckdicht geschlossenen Speicherraum 9 zur Aufnahme
des auszutragenden Mediums. Der Gefäßhals 7 kann sehr kurz
ausgebildet sein und eine Länge von nur etwa 2/10 seiner
Außenweite haben, wobei die Umfangsflächen 5, 6 um weniger
als die Hälfte kürzer sind.
Zur Befestigung der Austragvorrichtung 1 sind Sicherungsmit
tel 10 vorgesehen, die wie die Austragvorrichtung 1, die Ge
fäßöffnung 3, die Flächen 4 bis 6, der Gefäßhals 7 und der
Gefäßbauch 8 etwa in einer Mittel- bzw. Längsachse 11 liegen
können.
Die Austragvorrichtung 1 weist einen im wesentlichen lage
starren, am zugehörigen Befestigungsabschnitt 7 des Speicher
gefäßes 2 befestigten und hohlen Grundkörper 12 auf, der das
genannte Gehäuse bildet und entlang der Längsachse 11 lang
gestreckt ist, nämlich gegenüber seiner größten Außenweite
mindestens 2- bis 3fach länger ist. Der Grundkörper 12 ist
aus zwei Grundkörperteilen, nämlich einem längeren Gehäuse
teil 13 und einem kürzeren Verschlußteil 14 zusammengesetzt,
wobei der Gehäuseteil 13 über das innere Ende des Verschluß
teiles 14 mit dem größten Teil seiner Länge bzw. mehr als 3/4
davon berührungsfrei in den Speicherraum 9 vorsteht. Mit
Abstand innerhalb des inneren Endes des Verschlußteiles 14
begrenzt der Gehäuseteil 13 mit der Innenseite seiner außen
an den Speicherraum 9 angrenzenden Wandung einen Medien- bzw.
Druckraum 15, der als Pumpenkammer vorgesehen und im Quer
schnitt wenigstens teilweise ringförmig ist.
Zur Betätigung der Austragvorrichtung so, daß Medium geför
dert bzw. ausgetragen wird, ist eine Betätigungseinheit 16
vorgesehen, die zur manuellen Betätigung teilweise außerhalb
des Grundkörpers 12 und des Speichergefäßes 2 liegt, bzw. im
Bereich der Gefäßöffnung 3 oder durch diese hindurch manuell
zugänglich ist. Die Betätigungseinheit 16 weist einen schlan
ken, langgestreckten Schaft 17 auf, welcher den Grundkörper
12 bzw. beide Gehäuseteile 13, 14 wenigstens teilweise durch
setzt und innerhalb dieser einen Schieber 18 trägt. Dieser
ist, als Pumpkolben 18 abgedichtet, entlang des Innenumfanges
des Druckraumes 15 verschiebbar geführt, den er an seiner
vorderen Stirnfläche begrenzt. Vom Druckraum 15 führt ein
Auslaßkanal 19 durch den Schaft 17 bzw. zu dem Grundkörper 12
in einen Betätigungskopf 20, welcher am äußeren, im wesent
lichen außerhalb des Grundkörpers 12 liegenden Ende des
Schaftes 17 lediglich durch eine lineare Steck- und/oder
Rastverbindung abzuggesichert, befestigt ist. Der Betäti
gungskopf 20, der zur manuellen Betätigung zugänglich ist,
weist den ins Freie führenden Auslaß 21 für das Medium auf,
der in diesem Fall durch einen radial nach außen gerichteten
und vollständig versenkt im Betätigungskopf 20 liegenden
Düsenkörper bzw. eine Zerstäuberdüse gebildet ist. Diese
liegt zwischen den Enden des Betätigungskopfes 20.
Die Schieber- bzw. Kolbeneinheit aus Schaft 17, Schieber 18
und einem in diesen eingesetzten Kernkörper bildet den an den
Druckraum 15 angrenzenden, im Querschnitt ringförmigen Ab
schnitt des Auslaßkanales 19, der zwischen dem Innenumfang
des manschettenförmigen Schiebers 18 und dem Außenumfang des
Kernkörpers liegt. Ferner bildet diese Kolbeneinheit ein
innerhalb des Schiebers 18 liegendes Auslaßventil 22, das in
Abhängigkeit vom Verschiebeweg des Schiebers 18 und/oder vom
Druck im Druckraum 15 rückfedernd öffnet, durch eine ringför
mige Schließfläche am Innenumfang des Schiebers 18 sowie eine
Gegenfläche am Außenumfang des Kernkörpers gebildet ist und
das mit diesem Ventilverschluß das vordere Ende der Druckkam
mer 15 bzw. das hintere Ende des Auslaßkanales 19 bestimmt.
Durch eine nach außen gerichtete Längsbewegung des Schiebers
18 gegenüber dem Schaft 17 bzw. dem an diesem befestigten
Kernkörper öffnet das Ventil gegen die Kraft einer Ventil
feder so, daß es in der entgegengesetzten Richtung unter
Federkraft wieder schließt.
In dem nach außen an die Dichtfläche des Schiebers 18 an
schließenden und an dessen Außenumfang angrenzenden Raum des
Grundkörpers 12 ist ein Lüftungsventil 23 vorgesehen, das bei
Ausgangsstellung der Austragvorrichtung 1 medien- bzw. druck
dicht geschlossen und in jeder anderen Stellung geöffnet ist,
um durch den Grundkörper 12 bzw. entlang des Schaftes 17
einen Druckausgleich zwischen dem Speicherraum 9 und der
Außenatmosphäre herzustellen. Der Verschlußteil 14 weist
einen in das Innere des Gehäuseteiles 13 eingreifenden
Hülsenansatz auf, dessen Ende den Ventilsitz bildet, während
der Ventilkörper durch den Außenumfang des Schiebers 18
gebildet ist. Der das Lüftungsventil 29 aufweisende und
gegenüber dem Druckraum 15 abgedichtete Lüftungsraum ist über
mindestens eine Öffnung in der Wandung des Gehäuseteiles 12
zum Speicherraum 9 offen.
Innerhalb des Speicherraumes 9 weist die Austragvorrichtung 1
einen Medien-Einlaß 24 in Form einer nach innen gerichteten
Öffnung im Grundkörper 12 auf, die zweckmäßig durch eine
Stirnöffnung gebildet ist. An diesen Einlaß 24 kann je nach
Länge des Speicherraumes 9 eine Steigleitung 25, z. B. ein
flexibler bzw. elastischer Schlauch anschließen, dessen vom
Grundkörper 12 entferntes Ende dann den Übertritt bildet, in
welchem das Medium aus dem Speicherraum 9 in die Austragvor
richtung 1 eintritt. Innerhalb des Grundkörpers 12 bzw. des
Gehäuseteiles 13 ist ein druckabhängig arbeitendes Einlaßven
til 26 vorgesehen, das am inneren Ende des Druckraumes 15
liegt bzw. mit seinem Ventilsitz dieses innere Ende bildet.
Das vom Auslaß 21 entfernte, innerhalb des Speicherraumes 9
liegende Ende des Grundkörpers 12 bildet dessen inneres Ende
28, während das davon entfernte Ende das äußere Ende 27
bildet und durch die freie äußere Stirnfläche des Verschluß
teiles 14 gebildet ist. Nach außen bedeutet daher zum Auslaß
21, zum äußeren Ende 27 bzw. zur Gefäßöffnung 3 hin, und nach
innen bedeutet zum inneren Ende 28, zum Gefäßboden bzw. zum
Gefäßraum 9 hin.
Der Gehäuseteil 13 ist vom inneren Ende in den am Außenum
fang weiteren Verschlußteil 14 eingesetzt, innerhalb von
diesem und mit diesem über eine Steck- bzw. Schnappverbindung
verbunden, steht über das äußere Ende 27 nicht vor und ist am
Außenumfang seines eingesetzten Längsabschnittes von einem
äußeren Mantel 29 des Verschlußteiles 14 umgeben, welcher
auch den freiliegenden Außenumfang des Verschlußteiles 14
bildet. Dieser Mantel 29 schließt zwischen seinen Enden bzw.
anschließend an sein inneres Ende an einen Sicherungsflansch
30 an, welcher gegen nach außen gerichtete Kräfte im wesent
lichen nur kraft- bzw. reibungsschlüssig gesichert in den
Gefäßhals 7 eingreift und gegen nach innen gerichtete Kräfte
formschlüssig und spielfrei abgestützt ist, so daß bei Auf
bringen einer entsprechend hohen Abzugskraft, die Haltekraft
des Sicherungsflansches 30 überwunden und die Austragvorrich
tung 1 vom Speichergefäß 2 zerstörungsfrei abgezogen wird.
Der im Querschnitt ein Haken- bzw. Einhängeprofil mit einer
Sicherungsnut für die Aufnahme des Gefäßhalses 7 bildende
Sicherungsflansch 30 ist mit dem Grundkörper 12 nur in einem
einzigen und sehr kurzen Axialbereich annähernd starr verbun
den, wobei die Länge dieses Axialbereiches wesentlich kleiner
als die Außenwand des Gehäuseteiles 14 und höchstens doppelt
bis dreifach so groß wie die Wandungsdicke des Mantels 29
bzw. des Gehäuseteiles 13 ist. Der Verschlußteil 14 weist
einen an sein inneres Ende anschließenden, ringscheibenförmi
gen bzw. ebenen Tragflansch 31 auf, welcher über den zum
äußeren Ende 27 nicht erweiterten Außenumfang des Mantels 29
vorsteht, die genannte Axialerstreckung hat, einteilig mit
dem Mantel 29 ausgebildet ist und wie das innere Ende des
übrigen Verschlußteiles 14 an seiner inneren Stirnfläche
vollständig berührungsfrei liegt. Die Grenze zwischen dem
Grundkörper 12 und dem Sicherungsflansch 30 ist entweder
durch den Außenumfang des Mantels 29 und/oder denjenigen des
Tragflansches 31 bestimmt.
An den Außenumfang des Tragflansches 31 schließt ein mit
Radialabstand vom Mantel 29 liegender und dessen Außenumfang
annähernd auf seiner gesamten Länge umgebender Mantel 32 an,
der wie der Mantel 29 im Axialschnitt einen Schenkel eines U-
Profiles bzw. einen Wandungsteil bildet, wobei der Mantel 29
an die das äußere Ende 27 bildende Stirnwand des Verschluß
teiles 14 anschließt, von deren Innenseite der in den Ge
häuseteil eingreifende Ansatz vorsteht. In diesem ist der
Schaft 17 verschiebbar angeordnet. Das äußere Ende des
Mantels 32 geht radial nach außen gerichtet in ein winkel-
bzw. hakenförmiges Teil über, wobei der Mantel 32 an einen
Stirnteil bzw. Stützflansch 33 anschließt, welcher einen
Wandungsteil bzw. eine ringförmige Stirnwand oder eine im
wesentlichen ebene Platte bildet, in die mit ihrer inneren
und/oder äußeren Stirnfläche in einer zur Achse 11 etwa
rechtwinkligen Ebene liegt. Die Wandungsdicke des Mantels 32
und des Stützflansches 33 liegt etwa in der Größenordnung der
anhand des Tragflansches 31 beschriebenen Dicke. Der Stützflansch
33 bildet einen Hakenschenkel des winkelförmigen
Hakenprofiles und geht an seinem radial äußeren Ende bzw. an
seinem Außenumfang in einen Schenkel oder Mantel 34 über,
welcher über seine innere Stirnfläche 36 etwa axial vorsteht,
jedoch wesentlich weniger weit als der Mantel 32, nämlich
weniger als die Hälfte oder ein Drittel davon. Das so gebil
dete Einhängeprofil schirmt den Grundkörper 12 am Außenum
fang ab und umgreift den Gefäßhals 7 am Innenumfang, am
Außenumfang und an der äußeren Stirnfläche, wobei alle
genannten Wandungsteile 31 bis 34 einteilig lückenlos dicht
geschlossene Wandungen bilden und der Wandungsteil 34 zur
Erzielung einer höheren Federnachgiebigkeit dünner als
mindestens einer der übrigen Wandungsteile 31, 32, 33 ist.
Die Wandungsteile 32 bis 34 bilden mindestens zwei bzw. drei
quer oder annähernd rechtwinklig zueinander liegende sowie in
einspringenden Ecken ineinander übergehende Ausricht- und
Schützflächen 35 bis 37, von denen jeweils eine einer der
Bezugsflächen 6, 4, 5 so zugeordnet ist, daß sie an dieser
mit Querspannung rückfedernd anliegt. Von den U-förmig zu
einander liegenden Flächen liegt die Außenumfangsfläche 35
des Wandungsteiles 32 im Querschnitt im wesentlichen ganz
flächig an der zugehörigen Bezugsfläche 6 an, jedoch ist sie
nur durch einen verhältnismäßig kleinen Axialabschnitt dieses
Wandlungsteiles 32 und der zugehörigen Umfangsfläche gebil
det. Die im wesentlichen ebene, ringscheibenförmige Stütz
fläche 36 liegt mit dem größten Teil ihrer Fläche an, während
die durch eine Innenumfangsfläche gebildete Sicherungsfläche
37 des Wandungsteiles 34 nur an einem an eine Übergangsphase
zur Bezugsfläche 4 anschließenden Teil der Bezugsfläche 5 an
liegt. Der Wandungsteil 34 deckt jedoch die Bezugsfläche 5 am
Umfang vollständig ab und steht über diese Fläche 5 zum
Speicherraum 9 axial mit einem geringfügig trichterförmig
erweiterten Abschnitt vor.
Am inneren Ende geht der gegenüber dem Gefäß 2 berührungs
freie Wandungsteil 32 in ein Mantelprofil 38, nämlich einen
am Innen- oder Außenumfang nach innen spitzwinklig verjüng
ten Konusabschnitt über, welcher mit seinem engeren Ende an
den Tragflansch 31 einteilig anschließt und ebenfalls gegen
über dem Gefäß 2 berührungsfrei ist. Dadurch ist in diesem
Bereich eine Versteifung des Wandungsteiles 32 gegenüber dem
Grundkörper 12 gebildet, welche die Übertragung radial nach
innen gerichteter Kräfte auf den Grundkörper 12 verhindert.
Ferner bildet das Mantelprofil 38 eine Einführschräge beim
Einsetzen des Sicherungsflansches 30, die an einer entspre
chenden trichterförmigen Erweiterung der Gefäßöffnung 3
gleiten kann, wobei die Trichterform durch eine Phase zwi
schen den Bezugsflächen 4, 6 gebildet ist. Die Sicherungs
fläche 35 ist zweckmäßig nach innen unter wenigen Winkel
graden der Achse 11 angenähert, so daß sie erst mit Quer
spannung in die Bezugsfläche 6 eingreift, wenn der Trag
flansch 31 innerhalb von dieser Bezugsfläche 6 liegt. Der
Wandungsteil 32 kann unter dieser Spannung geringfügig radial
nach innen verengt werden, so daß er allein durch seine
inhärente Federkraft die Abdichtung gegenüber der Bezugs
fläche 6 bewirkt. Auch der gegenseitige Eingriff der Flächen
4, 36 bzw. 5, 37 wirkt dicht verschließend, so daß eine
dreifache Abdichtung im Bereich dreier im Abstand zueinander
liegender Dichtspalte gegeben ist und sich auch die Wirkungen
einer Labyrinthdichtung ergeben.
Die von der Stützfläche 36 abgekehrte und nur über die
Wandungsdicke des Wandungsteiles 33 von der Stützfläche 36
entfernte Außenfläche 39 ist im wesentlichen eben ringförmig
oder sie liegt etwa in der Ebene des äußeren Endes 27,
welches gegenüber dieser Außenfläche 39 auch nach innen ver
setzt sein könnte. Die innere Stirnfläche des Tragflansches
31 liegt etwa in der Ebene des Überganges zwischen dem
Gefäßhals 7 zur zugehörigen Stirnwand des Gefäßbauches 8, so
daß der Sicherungsflansch 30 das Innere des Gefäßhalses bis
auf einen geringen Ringspalt am Innenumfang des Halses nahezu
vollständig ausfüllt und der Verschlußteil 14 im wesentlichen
vollständig innerhalb des Sicherungsflansches 30 liegt.
Nach außen sind Teile des Sicherungsflansches 30 jedoch
offen, wobei eine ringmantelförmige Öffnung 40 zwischen den
Flächen 27, 39 und der äußeren Stirnfläche des Tragflansches
31 gebildet ist, welche vom Außenumfang des Mantels 29 und
vom etwa koaxialen Innenumfang des Mantels 32 begrenzt ist.
Die gegenüber diesen Mänteln 29, 32 etwa 2- bis 3fach breite
re Öffnung 40 ist nach außen geringfügig bzw. am äußeren, an
die Außenfläche 39 anschließenden Ende trichterförmig erwei
tert und weist einen durch den Tragflansch 31 gebildeten,
geschlossenen Boden 41 auf, so daß in die Öffnung 40 aus dem
Speicherraum 9 kein Medium gelangen kann.
Der Betätigungskopf 20 weist einen aus Kunststoff bestehen
den, den Schaft 17 sowie den Düsenkopf auf nehmenden Grundkör
per 42 und einen diesen am Außenumfang sowie an der äußeren
Stirnseite im wesentlichen vollständig abdeckenden Kappenteil
43 auf, welches aus Kunststoff oder Metall bestehen kann und
wesentlich dünnwandiger als der Grundkörper 42 ist.
Der im wesentlichen spaltfrei am Außenumfang des Grundkörpers
42 anliegende Mantel des Kappenteiles 43 steht nach innen
über den Grundkörper 42 vor und übergreift in Ausgangsstel
lung den Außenumfang des Verschlußteiles 14 vom Ende 27 her,
so daß er etwa um die Dicke des Wandungsteiles 33 sowie etwa
in der Mitte zwischen den Wandungsteilen 29, 32 berührungs
frei in die Öffnung 40 eingreift. In der niedergedrückten
Pumphub-Endstellung kann das Ende des Kappenmantels an den
Kantenflächen von Rippen 44 oder dergleichen anliegen, welche
den Außenumfang des Verschlußteiles 14 mit dem Innenumfang
des Wandungsteiles 32 einteilig verbinden und bis zum Boden
41 reichen, so daß sie in ihrem Bereich zur genannten Ver
steifung beitragen und der Wandungsteil 32 zwischen den
Rippen 44 und der Stützfläche 36 und somit im Bereich der
Bezugsfläche 6 seinen nachgiebigsten oder weichsten Feder
bereich hat.
Das Gefäß 2 bzw. der Gefäßhals 7 besteht zweckmäßig aus
Glas bzw. einem Material wesentlich größerer Steifheit als
der Sicherungsflansch 30, so daß die Bezugsflächen 4 bis 6
unter der Anpreßkraft des Sicherungsflansches 30 nicht
nachgeben und wie die Flächen 35 bis 37 als sehr glatte
Flächen ausgebildet werden können, wobei sich die jeweilige
Bezugsfläche 4 bis 6 in die zugehörige Fläche 35 bis 37 ge
ringfügig eindrücken kann. Dadurch bildet der Sicherungs
flansch 30 einen dichten Verschlußstopfen für das Gefäß 2.
In der Pumphub- bzw. Betätigungs-Endstellung liegt der Auslaß
21 noch außerhalb des Sicherungsflansches 30 und zwar mit
einem Abstand von der Außenfläche 39, der etwa dem 2- bis 4
fachen, insbesondere etwa dem 3fachen der Dicke des Wan
dungsteiles 33 entspricht, wobei der Auslaß 21 etwa parallel
zur Außenfläche 39 ausgerichtet ist. Als Betätigungs-Handhabe
45 dient die äußere Stirnfläche der Stirnwand des lagefest
mit dem Grundkörper 42 verbundenen Kappenteil 43, welcher im
Mantel eine gegenüber dem Auslaß 21 wesentlich erweiterte
Durchtrittsöffnung für den auszutragenden Sprühstrahl auf
weist. In der Endstellung kann auch der Grundkörper 42 den
Verschlußteil 14 am Innen- und/oder Außenumfang übergreifen,
bzw. in dem Verschlußteil 14 eingreifen und mit einer inneren
Stirnfläche am äußeren Ende 27 formschlüssig anschlagen. Die
Außenweite des Betätigungskopfes 20 ist größer als seine
Axialerstreckung, wobei in der Endstellung seine äußere,
gegenüber dem Auslaß 21 nach außen versetzte Stirnfläche in
einem Abstand außerhalb der Außenfläche 39 liegt, welcher
etwa der Hälfte der Axialerstreckung bzw. der Außenweite des
Betätigungskopfes 20 entspricht. Die maximale Hublänge des
Betätigungskopfes 20 entspricht etwa der Hälfte der Länge des
Sicherungsflansches 30, die gegenüber der Länge des Betäti
gungskopfes 20 kleiner ist, so daß der Hub etwa einem Drittel
der Länge des Betätigungskopfes 20 entspricht.
Erfindungsgemäß ist zum Verschluß der Austragvorrichtung 1 im
Nichtgebrauchsfalle eine kappenförmige Abdeckung 46 vorgese
hen, welche den Austragkopf 20, die Sicherungsmittel 10, 30
sowie den Hals 7 im wesentlichen vollständig abgedeckt auf
nimmt und im Bereich des Betätigungskopfes 20 eine kleinere
Innenweite als im Bereich der Sicherungsmittel 10 hat. Die
Abdeckung 46 weist einen gegenüber ihrer Stirnwand 48 im
Bereich des Betätigungskopfes 20 dickeren und im Bereich der
Sicherungsmittel 10 dünneren Kappenmantel 47 dadurch auf, daß
in ihrer offenen Stirnseite eine ringförmige Vertiefung 49
vorgesehen ist, welche eine größere Axialerstreckung als der
Hals 7 bzw. eine Axialerstreckung hat, die etwa der anhand
des Sicherungsflansches 30 erläuterten Erstreckung ent
spricht.
Im Verschlußzustand liegen innerhalb der Vertiefung 49
vollständig versenkt zwei Sicherungskörper 50, 51, von denen
einer anschlagbegrenzt festsitzend an der Abdeckung 46 und
der andere begrenzt beweglich am Gefäßhals 7 bzw. gegen
über diesem berührungsfrei nur am Verschluß oder Sicherungs
flansch 30 befestigt ist. Der Sicherungskörper 50 ist durch
einen ring- und napfförmigen Bauteil aus Blech oder dergl.
gebildet, welcher wesentlich dünnwandiger als der Sicherungs
flansch 30 ist und diesen mit einer ringscheibenförmig
ebenen Stirnwand an der Außenfläche 39 anliegend abdeckt. Der
Mantel des Sicherungskörpers 50 umgibt den Außenumfang des
Wandungsteiles 34 verhältnismäßig eng und reicht annähernd
bis zur genannten Stirnwand des Gefäßbauches 8.
Der Sicherungskörper 51 ist entsprechend ring- bzw. napfför
mig, liegt mit seiner ringscheibenförmigen Stirnwand am Boden
der Vertiefung 49 an und reicht mit seinem Kappenmantel bis
an die zugehörige offene Stirnfläche der Abdeckung 46, wobei
der Sicherungskörper 51 z. B. durch eine federnd einrastende
Schnappverbindung, Einpressen oder Kleben bzw. Schweißen
lagefest sitzt. Die Stirnwand des Sicherungskörpers 51 ragt
über den engeren Innenumfang der Abdeckung 46 radial nach
innen bis annähernd an den Außenumfang des Betätigungskopfes
20, so daß sie eine ringförmige Stirnbegrenzung des engeren
Öffnungsbereiches der Abdeckung 46 bildet. Mit der inneren
Stirnfläche seiner Stirnwand liegt der Sicherungskörper 51 an
der äußeren Stirnfläche der Stirnwand des Sicherungskörpers
50 großflächig an.
Die beiden Sicherungskörper 50, 51 greifen zerstörungsfrei
leicht lösbar über ein Sicherungsglied 52 und ein Gegenglied
53 ineinander, die zweckmäßig als federnde Schnappglieder
ausgebildet sind, welche nur durch gegenseitige Längsbewegung
in und außer Rast- bzw. Verriegelungseingriff gebracht werden
können und etwa in der Mitte zwischen den Enden des Wan
dungsteiles 34 liegen. Das Sicherungsglied 52 ist durch eine
über den Außenumfang des Mantels des Sicherungskörpers 50
vorstehende Verformung, wie eine ringförmig geschlossene
Versteifungssicke gebildet, die radial nicht nachgiebig zu
sein braucht. Das Gegenglied 53 ist durch eine entsprechende
Vertiefung bzw. Nut am Innenumfang des Mantels des Siche
rungskörpers 51 gebildet und liegt in einem Bereich, in dem
dieser Mantel radial federnd gegenüber dem Kappenmantel 47
aufgeweitet werden kann, ohne daß dieser Kappenmantel 47
selbst federnde Aufweit- bzw. Verengungsbewegungen ausführen
müßte.
Der engere Innenumfang der Abdeckung 46 ist mit einem weite
ren Sicherungsglied 54 der genannten Art, z. B. mit einem
Schnappglied, einem Drehverschlußglied, wie einem Innenge
winde oder dergl. versehen, dessen Innenweite mindestens so
groß wie die der Öffnung in der Stirnwand des Sicherungs
körpers 51 ist, so daß das Sicherungsglied 54 bei eingesetz
tem Sicherungskörper 51 gegen Beschädigungen von außen abge
schirmt ist und auch nicht auf ein entsprechendes Gegenglied
aufgesetzt werden kann. Wird der Sicherungskörper 51 aus der
Abdeckung 46 herausgenommen oder von Anfang an nicht ein
gesetzt, so kann die Abdeckung 46 zum Verschluß eines Gefäß
halses oder dergl. verwendet werden, der an seinem Außenum
fang ein dem Sicherungsglied 54 komplementäres Gegenglied
zur formschlüssigen, jedoch zur störungsfrei leicht lösbaren
Verbindung aufweist. Über die Innenseite der Stirnwand 48
steht ein zu seinem freien Ende am Außenumfang verjüngter
Stopfen 58 einteilig vor, welcher in Verschlußlage in die
Gefäßöffnung des Gefäßhalses dichtend eingreifen kann, so daß
sich ein sehr dichter Verschluß ergibt.
Der Sicherungskörper 50 ist mit dem Gefäß 2 bzw. mit dem
Sicherungsflansch 30 über eine Schnappverbindung 55 ver
bunden, die lediglich durch axiales Zusammenfügen der beiden
Bauteile 30, 50 federnd einrastet, so daß der Sicherungs
körper 50 dann gegen Abziehen formschlüssig bzw. unverlierbar
gesichert und im wesentlichen nur durch Zerstörung zu ent
fernen ist. Das Ende des Kappenmantels ist nach innen zu
einem Innenmantel gefaltet, der über seine ganze Länge am
Innenumfang des äußeren Mantels anliegt und mit seiner freien
Stirnfläche gegen die Stirnfläche des Wandungsteiles 34 ge
richtet ist. Dadurch bildet dieser Innenmantel außer einer
doppellagigen und im axialen Abstand vom Sicherungsglied 52
liegenden Versteifung des Körpermantels ein innerhalb von
diesem und im Abstand vom Außenumfang des Gefäßhalses 7
liegendes Schnappglied 56, das hinsichtlich seiner Radial
ausdehnung im wesentlichen formstarr ist.
Das zweite Schnappglied 57 ist durch das gegenüber der
Bezugsfläche 5 berührungsfreie freie Ende des Wandungsteiles
34 gebildet, wobei diese Endfläche nach Art einer Wider
hakenfläche schräg liegen bzw. einspringend konisch ausgebil
det sein kann. Wird der Sicherungskörper 50 axial auf die
außen freiliegenden Bereiche des Sicherungsflansches 30
aufgesetzt, so läuft das Schnappglied 56 auf den Außenumfang
des Wandungsteiles 34 auf, der im weiteren Verlauf federnd
radial nach innen gedrückt wird, bis das Schnappglied 57 das
Schnappglied 56 unter radialer Aufweitung des Wandungsteiles
34 hinterspringt und dadurch der Sicherungskörper 50 axial
formschlüssig gegenüber dem Gefäß 2 gesichert ist.
Der Sicherungskörper 50 kann dennoch gegenüber dem Gefäß 2
bzw. dem Sicherungsflansch 30 verdreht werden, hat gegenüber
diesem jedoch im wesentlichen kein Radialspiel. Der Siche
rungskörper 50 kann jedoch Axialspiel dadurch haben, daß die
Schnappglieder 56, 57 bei an der Außenfläche 39 anliegendem
Sicherungskörper 50 einen axialen Abstand voneinander haben.
Wird die aufgesetzte Abdeckung 46 abgezogen, so kann sie den
Sicherungskörper 50 bis zu gegenseitigem Anschlag der Glieder
56, 57 von der Außenfläche 39 abheben, wonach erst die
Glieder 52, 53 außer Eingriff gebracht werden können. Dadurch
kann das manuelle Entriegeln der Abdeckung 46 erleichtert
bzw. die Verriegelungskraft zwischen den Gliedern 52, 53
erhöht werden. Der Sicherungskörper 50 kann gemeinsam mit dem
Sicherungskörper 51 oder nach diesem in die Abdeckung 46 in
Verriegelungsstellung eingesetzt und dann erst gemeinsam mit
der Kappe 46 durch Aufsetzen auf den Gegenflansch 30 montiert
werden, so daß ein erstes Aufsetzen der Abdeckung 46 auf den
Gegenflansch 30 zur Montage des Sicherungskörpers 50 führt,
der danach nicht wieder abgezogen werden kann.
Durch die über den äußeren Innenumfang der Öffnung 40 vorste
hende Stirnwand des Sicherungskörpers 50 ist dann das offene
Ende der Öffnung 40 bis nahe an den Außenumfang des Betäti
gungskopfes 20 abgedeckt, dem seinerseits den restlichen und
radial weiter innen liegenden Bereich des offenen Endes der
Öffnung 40 abdeckt, so daß diese nach außen nur im Bereich
eines engen Ringspaltes offen ist und kein Schmutz hinein
fallen kann. Eventuell doch in die Öffnung 40 gelangender
Schmutz kann sich zwischen den Rippen 44 sammeln, so daß
keine Gefahr besteht, daß sich deren wirksame Längser
streckung durch Schmutzansammlungen vergrößert. Der Siche
rungskörper 50 bildet gleichzeitig einen Schutzmantel für den
Sicherungsflansch 30, so daß dieser nach außen vollständig
abgedeckt und gegen Beschädigungen geschützt ist. Der Siche
rungsflansch 30 erlaubt auch bei aufgesetzter Abdeckung 46
ein rückfederndes Ausweichen der Austragvorrichtung 1 gegen
Querkräfte dadurch, daß der Grundkörper 12 gegenüber dem
Sicherungsflansch 30 bzw. dem Einhängeprofil 32 bis 34 um
wenige Winkelgrade mit steil ansteigender Federprogression
kippen kann. Die genannten Eigenschaften und Anordnungen
können jeweils genau, im wesentlichen bzw. ungefähr wie
beschrieben oder davon abweichend vorgesehen sein. Auch ist
es denkbar, den Grundkörper 12 über die Ebene der Außenfläche
39 nach außen vorstehen zu lassen und/oder den Grundkörper 12
exzentrisch zum Sicherungsflansch 30 vorzusehen.
Claims (16)
1. Austragvorrichtung (1) für Medien, mit wenigstens einem
in einer Längsrichtung bzw. entlang einer Längsachse
(11) durch mindestens eine Gefäßöffnung (3) nach innen
in wenigstens ein Speichergefäß (2) in mindestens eine
Stellung einsetzbaren Grundkörper (12), der zwischen
einem inneren Ende (28) und einem äußeren Ende (27) eine
Begrenzung eines Druckraumes (15) zur Druckbeaufschla
gung des Mediums aufweist, und mit wenigstens einer
gegenüber mindestens einem Grundkörper (12) über einen
Betätigungsweg bewegbaren Betätigungseinheit (16) zur
Förderung des Mediums aus der Austragvorrichtung durch
einen Medienauslaß (21), wobei Sicherungsmittel (10),
wie wenigstens ein Sicherungsflansch (30), mit Siche
rungsflächen (35-37) zur Lagesicherung der Austragvor
richtung (1) gegenüber mindestens einer Bezugsfläche (3-5)
eines Speichergefäßes (2), nämlich einer Innen-Umfangsfläche (6),
einer Außen-Umfangsfläche (5) bzw.
einer Außen-Stirnfläche (4) vorgesehen sind, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel (10) zur in
wenigstens einer Stellung im wesentlichen vollständig in
mindestens einem Speichergefäß (2) versenkten Lagesiche
rung wenigstens eines Grundkörpers (12) ausgebildet
sind.
2. Austragvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß ein Grundkörper (12) und/oder die Sicherungs
mittel (10) zur Abstützung an der Außen-Stirnfläche (4)
nur einen einlagig eine Wandungsdicke bestimmenden
Stützflansch (33) mit einer von einer Flansch-Außen
fläche (39) abgekehrten Stützfläche (36) aufweist und
daß der Grundkörper (12) nach außen im wesentlichen
höchstens mit der Hälfte bis dem Viertel seiner im
Bereich des Druckraumes (15) gemessenen Außenweite über
die Flansch-Außenfläche (39) vorsteht, daß insbesondere
eine äußerste Stirnfläche (27) eines Grundkörpers nach
außen höchstens etwa bis an die Ebene der Flansch-Außen
fläche (39) reicht und daß vorzugsweise ein Grundkörper
(12) und die Sicherungsmittel (10) nach außen höchstens
um etwa 1 bis 3 mm über die Stützfläche (36) vorstehen.
3. Austragvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß ein Grundkörper (12) im Abstand von
seinem inneren Ende (28) bzw. im Abstand von der Mitte
seiner Länge einen radial über seinen Außenumfang vor
stehenden dünnen Tragflansch (31) aufweist, welcher nach
innen gegenüber mindestens einer Ausrichtfläche (35-37)
zur Ausrichtung gegenüber der jeweiligen Bezugsfläche
(4-6) versetzt ist, daß insbesondere ein Tragflansch
(31) über einen einen Grundkörper (12) am Außenumfang
umgebenden Mantelkörper (32) mit einem über dessen
Außenumfang vorstehenden Stützflansch (33) verbunden ist
und daß vorzugsweise der Mantelkörper (32) und der
Stützflansch (33) im Längsschnitt ein hakenförmiges
Einhängeprofil mit nach innen gerichteter Hakenöffnung
bilden.
4. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmit
tel (10) eine gegen die Längsachse (11) weisende Siche
rungsfläche (37) zur Anlage an einer Außen-Umfangs
fläche (5) des Speichergefäßes (2) aufweisen, daß ins
besondere mindestens eine Sicherungsfläche (35-37) durch
die Innenseite einer Nut bzw. eines U-Flanschprofiles
gebildet ist und daß vorzugsweise ein radial äußerer
Schenkel (34) des Flanschprofiles (32-34) zur Anlage am
Außenumfang (5) eines verengten Gefäßhalses (7) vorge
sehen sowie kürzer als ein radial innerer Schenkel (32)
ist, der zum Eingriff in das Innere des Gefäßhalses (7)
vorgesehen ist.
5. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine
Sicherungsfläche (35-37) um die Längsachse (11) im
wesentlichen gleichförmig verteilt bzw. ringförmig
durchgehend geschlossen ist, daß insbesondere ein
ringscheibenförmiger Stützflansch (33) an seinem äußeren
und/oder inneren Umfang in einen mantelförmigen Wan
dungsteil (32, 34) übergeht und daß vorzugsweise für den
unmittelbaren Eingriff in die Bezugsflächen (4-6) vorge
sehene Wandungsteile (32-34) des Sicherungsflansches
(30) den Grundkörper (12) im Abstand umgeben.
6. Austragvorrichtung, insbesondere nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß eine Be
tätigungseinheit (16) einen in wenigstens einer Betä
tigungsstellung von der Außenseite des Speichergefäßes
(2) zur Betätigung zugänglichen Düsen- bzw. Betäti
gungskopf (20) aufweist und daß die Sicherungsmittel (10)
zur in mindestens einer Betätigungsstellung wenig
stens teilweise in dem Speichergefäß (2) versenkten
sowie im Bereich der Gefäßöffnung (3) zugänglichen Auf
nahme des Betätigungskopfes (20) ausgebildet sind, daß
insbesondere ein Betätigungskopf (20) in wenigstens
einer Betätigungsstellung in eine Öffnung (40) zwischen
dem Außenumfang des Grundkörpers (12) und den Siche
rungsmitteln (10) eingreift und daß vorzugsweise ein
frei ausragender Außenmantel (43) eines Betätigungs
kopfes (20) in einen von einem Stützflansch (33) nach
innen ragenden Mantelteil (32) der Sicherungsmittel (10)
eingreift.
7. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungs
mittel (10) mindestens teilweise lagegesichert bis
lagestarr an dem Grundkörper (12) angeordnet sind bzw.
mit diesem eine vormontierte Baueinheit zur Befestigung
an einer Wandung (7) des Speichergefäßes (2) bilden,
daß insbesondere die Sicherungsmittel (10) mindestens
teilweise einteilig mit einem Grundkörper (12), jedoch
gegenüber diesem in mindestens einer Richtung federnd
ausgebildet sind und daß vorzugsweise ein Grundkörper
(12) zwei gesonderte Grundkörperteile (13, 14) aufweist,
von denen einer die Sicherungsmittel (10) trägt.
8. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Grundkörper
(12) einen an einem äußeren Ende offenen Gehäuseteil
(13) und mindestens einen an dieses Ende angesetzten
Verschlußteil (14) aufweist, welcher die Sicherungs
mittel (10) wenigstens teilweise trägt, daß insbeson
dere ein Verschlußteil (14) einen über seinen Außen
umfang vorstehenden und/oder im Abstand von seinem
äußeren Ende liegenden Verbindungsflansch (31) für die
Sicherungsmittel (10) aufweist und daß vorzugsweise der
Verbindungsflansch (31) bzw. Verbindungsrippen (44) die
einzige Verbindung zwischen der Austragvorrichtung (1)
und den Sicherungsmitteln (10) bzw. dem Speichergefäß
(2) bildet.
9. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungs
mittel (10) zur im wesentlichen nur kraft- bzw. reibung
schlüssigen Lagesicherung eines Grundkörpers (12) gegen
über einem Speichergefäß (2) ausgebildet sind, daß ins
besondere die Sicherungsmittel (10) zur zerstörungsfrei
lösbaren Lagesicherung ausgebildet sind und daß vorzugs
weise die Sicherungsmittel (10) zur im wesentlichen ge
windefreien Steck- bzw. Schnappbefestigung eines Grund
körpers (12) an einem Speichergefäß (2) im wesentlichen
ohne Drehbewegung ausgebildet sind.
10. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungs
mittel (10) mindestens einen im wesentlichen medien
bzw. druckdichten Verschluß (30) für wenigstens eine
Gefäßöffnung (3) bilden, daß insbesondere mindestens ein
Flanschabschnitt (32-34) des Sicherungsflansches (30)
quer zur Längsrichtung rückfedernd elastisch ausgebildet
ist, und daß vorzugsweise ein Verschluß (30) als Kappe
für den im wesentlichen versenkten Eingriff des Kappen
bodens (31) in die Gefäßöffnung (3) ausgebildet ist.
11. Austragvorrichtung nach einem der vorhergehenden An
sprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Verschluß (30)
für die Gefäßöffnung (3) zwei axial gegeneinander ver
setzte Stirnwände (31, 33) und eine diese verbindende
Mantelwand (32) zur Abstützung an einer Innenfläche (6)
aufweist, daß insbesondere die Mantelwand (32) an den
Innenumfang einer äußeren Stirnwand (33) und an den
Außenumfang einer inneren, einen Grundkörper (12) dicht
umschließenden Stirnwand (31) anschließt, und daß vor
zugsweise vom Außenumfang der äußeren Stirnwand (33) ein
Kappenmantel (34) zur Umschließung der Außen-Umfangs
fläche (5) eines Gefäßhalses (7) in derselben Richtung
vorsteht wie die Mantelwand (32).
12. Austragvorrichtung, insbesondere nach dem Oberbegriff
des Anspruches 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Siche
rungsmittel (10) zur Halterung mindestens einer aus
einer Abdecklage zerstörungsfrei leicht abnehmbaren und
wieder aufsetzbaren Abdeckung (46) für die Austragvor
richtung (1) bzw. ein Speichergefäß (2) im Bereich einer
Gefäßöffnung (3) ausgebildet sind, daß insbesondere eine
Abdeckung (46) mindestens ein erstes Sicherungsglied
(52), wie ein Schnappglied oder dergl., zur axialen
Lagesicherung in mindestens einer Abdecklage aufweist
und daß vorzugsweise eine Abdeckung (46) wenigstens ein
zweites Sicherungsglied (54), wie ein Gewinde, aufweist,
das in Abdecklage außer Eingriff und/oder axial gegen
über dem ersten Sicherungsglied (52) versetzt ist,
derart, daß die Abdeckung (46) als Verschluß unter
schiedlicher Austragvorrichtungen geeignet ist.
13. Austragvorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekenn
zeichnet, daß mindestens ein Sicherungsglied (52, 53)
durch wenigstens einen in der Abdeckung (46) befestigten
Sicherungskörper (50, 51) gebildet ist, daß insbesondere
ein Sicherungskörper (50, 51) im wesentlichen versenkt
in der Abdeckung (46) angeordnet ist, und daß vorzugs
weise ein Sicherungskörper (51) als Abschirmung für ein
zweites Sicherungsglied (54) ausgebildet ist bzw. dieses
zweite Sicherungsglied (54) in Abdecklage ein Betäti
gungsglied (20) mit Abstand umgibt.
14. Austragvorrichtung nach Anspruch 12 oder 13, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens ein Sicherungskörper (50, 51)
ringförmig ausgebildet ist, daß insbesondere ein
Sicherungskörper (50, 51) einen Sicherungsmantel
und/oder eine Sicherungsscheibe bildet und daß vorzugs
weise mindestens ein Sicherungsglied (52, 53) im Bereich
eines Innen-Umfanges der Abdeckung (46) vorgesehen ist.
15. Austragvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungsmittel (10)
mindestens ein Gegenglied (52) für den hintergreifenden
Eingriff eines ersten Sicherungsgliedes (53) aufweisen,
daß insbesondere ein Gegenglied (52) durch mindestens
einen von den Sicherungsmitteln (10) gesonderter Gegen
körper (50) gebildet ist und daß vorzugsweise ein Gegen
körper (50) als Abdeckung für die Sicherungsmittel (10)
und/oder als Radialführung für ein Betätigungsglied (20)
ausgebildet ist.
16. Austragvorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Gegenkörper
(50) zur Halterung einer Abdeckung (46) zwischen zwei
anschlagbegrenzten Endstellungen durch Reibungsschluß
schwergängig axial gegenüber den Sicherungsmitteln (10)
bewegbar ist, daß insbesondere eine Endstellung eines
Gegenkörpers (50) durch einen nach innen gefalteten Rand
des Gegenkörpers begrenzt ist und daß vorzugsweise ein
Gegenkörper (50) mit einer Abdeckung (46) eine vormon
tierte Baueinheit bildet sowie durch Aufsetzen der
Abdeckung (46) in Abdecklage an den Sicherungsmitteln
(10) bleibend zu montieren ist.
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