DE4342663A1 - Speicherplatzarme Überwachung von Zahlungsterminen - Google Patents
Speicherplatzarme Überwachung von ZahlungsterminenInfo
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Description
Die Erfindung befaßt sich mit der speicherplatzsparenden
Überwachung von Zahlungsterminen, wie sie regelmäßig für
Patente, Gebrauchsmuster, Muster und Marken entstehen.
Üblicherweise werden solche Erinnerungsschreiben von (bekannten)
Computerunternehmen in einer allgemein bekannten Standardform
erstellt, die zwei- oder dreisprachig ist und auf engem Raum
gedrängt alle Informationen enthält, die man dem Mandanten (dem
Adressaten des Erinnerungsschreibens) mitteilen möchte und muß.
Verständlicherweise leidet dabei die Übersichtlichkeit.
Der Erfindung liegt es deshalb am Herzen, diese
Übersichtlichkeit wieder herzustellen und gleichwohl eine
einfache, kostengünstige und speicherplatzarme Variante eines
Erinnerungsverfahrens an Fälligkeitstermine zu schaffen.
Dies wird mit der technischen Lehre des Anspruchs 1 erreicht; in
gleicher Weise lösen die technischen Lehren der Ansprüche 5 und
7 dieses technische Problem.
Grundgedanke der Erfindung ist es, die Schriftstücke mit denen
eine Erinnerung an einen Zahlungstermin an einen
Schutzrechtsinhaber gerichtet wird, so zu gestalten, daß dieser
sofort und ohne längere Recherchen in seinen Aktenbergen das
hier gemeinte Schutzrecht identifizieren kann. Das mag bei
Warenzeichen allein dadurch möglich sein, daß man das
angemeldete oder eingetragene Wort im Betreff des Schriftstückes
angibt. Das mag auch bei Mustern noch dadurch erreichbar sein,
daß man die Geschäftsnummer des Schutzrechtsinhabers angibt.
Wenig übersichtlich ist es dagegen, eine Erfindung, die der
Inhaber des Schutzrechts vor einigen Jahren oder einem Jahrzehnt
einmal gemacht und angemeldet hat mit einem Titel zu erfassen,
der den gängigen Titeln in Patent- oder Gebrauchsmuster-
Anmeldungen entspricht. Oft werden dort "Verfahren und
Vorrichtungen für die Anordnung von insb. quadratischen
Teilobjekten" betitelt, mit welchem Titel eine
Individualisierung einer Erfindung nur schwerlich möglich wird.
Erschwert wird diese Aufgabe zusätzlich durch die Forderungen
der Patentämter, die Titel der Erfindungen und der Anmeldungen
so zu fassen, wie die einleitenden Worte eines Patentanspruchs
angeben. Damit schließen sich aber eine kurze, griffige und
knappe Darstellung (Titel) und eine weite, allgemeine und
abstrakte Festlegung der Erfindung (Schutzbereich) gegenseitig
aus.
Die Erfindung geht deshalb den Weg, eine bildliche Darstellung
der angemeldeten und/oder erteilten Erfindung auf der Rückseite
der Fälligkeitserinnerung darzustellen; zwar wäre es
grundsätzlich möglich, eine solche Darstellung auch in Pixelform
oder in einer Bitmap-Grafik im Computer zu speichern, solche
Speicherungen sind allerdings mehr als speicherintensiv, da zur
deutlichen Darstellung einer übersichtlichen Figur eine Vielzahl
von Megabyte benötigt werden. Deshalb schlägt die Erfindung hier
den Weg ein, eine Kopie auf der Rückseite des Schriftstückes,
das ein Briefbogen sein kann, anzubringen, wobei die Kopie nicht
nur die charakteristische Figur oder das charakteristische Bild
der Erfindung sein kann, vielmehr kann es ergänzt werden durch
eine amtliche Veröffentlichung, wie eine Offenlegungsschrift
oder Patentschrift (Ansprüche 2, 3, 4), die zusätzliche
Informationen über das Schutzrecht enthält, so den Anmeldetag,
ggf. den Patenterteilungstag und - für die Erinnerung an
ausländische Kollegen - den Namen des Patentinhabers oder
Patentanmelders.
All diese Informationen werden mit einem Geringstmaß an
Speicherplatz gehandhabt und das fertige Schreiben an den
Erinnerungs-Adressaten kann mit einem einfachen
Textverarbeitungs-System erstellt werden, wenn ihm rückseitig
all die zusätzlichen Informationen in Kopie beigegeben werden,
für die heute Großrechner erforderlich sind.
Neben der Einsparung von Speicherplatz durch die Aufbringung der
Kopie auf die Rückseite des Schriftstückes kann die Erfindung
auch eine erhebliche Sicherheit der Fälligkeitserinnerungen
gewährleisten, da keine Eingabefehler oder Übertragungsfehler
mehr entstehen können. Während die Deckseite des
Erinnerungsschreibens auf eine Patentanmeldung oder ein Patent
hinweist, ggf. einen "bereinigten" Titel angibt, kann die
Rückseite all die weitere Information übernehmen, die für die
schnelle und zielstrebige Identifizierung des Schutzrechtes
nötig sind. Gelegentliche Zahlendreher werden durch die
redundante Information vermieden.
Schließlich schafft die Erfindung auch eine Übersichtlichkeit,
die ihresgleichen in den bekannten Fälligkeitserinnerungen
sucht. Während in den üblichen Erinnerungen eine Vielzahl von
Daten in einem teilweise mehrfarbig gedruckten, wahllos
verteilten Text in mehreren Sprachen gesucht werden muß, kann
die Erfindung eine eindeutige und schnelle Identifizierung durch
einfachen Blick auf die Rückseite ermöglichen.
Die (bekannten) Erinnerungsschreiben der (bekannten) Unternehmen
sind gemäß der Erfindung aber nicht wertlos, sie werden vielmehr
zu einem neuen Zweck verwendet, namentlich zur Erstellung von
Abbuchungsaufträgen an eines der Patentämter oder an die WIPO.
Solche Abbuchungsaufträge müssen andernfalls handschriftlich und
mühsam individuell gemäß den Richtlinien der Präsidenten
erstellt werden, dies kann einfach, zielstrebig und
kostengünstig das (bekannte) Unternehmen zur Erinnerung an
Fälligkeitstermine übernehmen. Dafür brauchen nur wenige Daten
gespeichert werden.
Die wohlerprobten und zuverlässig arbeitenden (bekannten)
Unternehmen zur Erstellung der Fälligkeitserinnerungen erhalten
dabei in Kurzform die Daten der Schutzrechte, namentlich nur der
wesentlichen Informationen, wie die interne Referenz des
beauftragenden Anwaltes, das Aktenzeichen des Schutzrechtes und
den Fälligkeitstermin, der meist dem Anmeldetag oder dem Ende
des Monats des Anmeldetages entspricht. Mit diesen drei
Informationen allein wird es möglich, einen Abbuchungsauftrag zu
erstellen, wenn der in dem Datensatz des Erinnerungsunternehmens
für den Erinnerungsadressaten vorgesehene Speicherplatz durch
die Adresse des jeweils betroffenen Patentamtes oder der WIPO
ersetzt wird. Die Jahresgebühren oder Verlängerungsgebühren
selbst, kennen die Computerprogramme. Es werden nur die
entsprechenden Parameter der für die Erinnerung auf zuwendenden
Kosten-Berechnung so umgestellt, daß auf dem Ausdruck des
Erinnerungsunternehmens nur die amtliche Gebühr ausgewiesen
wird. Dann erstellt das Erinnerungsunternehmen mit der Adresse
eines der Patentämter, mit dem Aktenzeichen und mit dem
ausgedruckten Betrag einen Abbuchungsauftrag, der unmittelbar
beim Patentamt eingereicht werden kann.
Gemäß der Erfindung wird dieser Abbuchungsauftrag aber nicht
unmittelbar beim Patentamt eingereicht, sondern erreicht das
Patentamt über den das beschriebene Verfahren anwendenden
Anwalt. Er wird durch die Abbuchungsaufträge (die ja das interne
Aktenzeichen des Anwaltes enthalten) von dem
Überwachungsunternehmen an die Fälligkeiten der Schutzrechte
erinnert. Er sendet daraufhin seine eigenen, individuellen und
auf eigenem Briefbogen gefertigten Erinnerungsschreiben mit
umseitigem charakteristischen Bild an die Mandanten
(Erinnerungsadressaten), ohne daß nach außen hin sichtbar wird,
daß die internen Erinnerungen über ein (im Ausmaß reduziertes)
computerisiertes Überwachungssystem laufen. Erhält der
Erinnerungs-Absender vom Erinnerungs-Adressaten die das
jeweilige Schutzrecht betreffende Weisung es zu verlängern, so
kann er den vorbereiteten Abbuchungsauftrag unterzeichnen und
individuell bei einem einzigen (vgl. die
Verwaltungsvereinbarungen der Präsidenten des Deutschen und des
Europäischen Patentamtes) einwerfen. Amtsintern wird die
Weiterleitung an das jeweilige richtige Amt vorgenommen.
Die Abbuchungsaufträge können bereits vorgedruckt den
Abbuchungsauftrag in einer oder zwei (deutsch und englisch)
Sprachen enthalten, wie der jeweils entsprechende Text von dem
jeweiligen Präsidenten vorgeschrieben ist. Alternativ kann der
Text über einen Stempel oder über einen Kopiervorgang auf die
vorbereiteten Erinnerungsschreiben aufgebracht werden.
Die jeweiligen Figuren oder Kopien von Offenlegungsschriften
oder Patentschriften, die auf die Rückseite der Erinnerungs-
Schriftstücke angebracht werden, können in einer Klarsichthülle
aufbewahrt werden und jährlich zum Fälligkeitstermin auf die von
einem einfachen Textsystem erstellten Erinnerungsschreiben
rückseitig aufkopiert werden. Danach wird die Klarsichthülle
(mit Erinnerungsschreiben) wieder in der jeweiligen Akte
abgelegt und erwartet ihren Einsatz zum nächstjährigen
Fälligkeitstermin. Somit wird nicht zur Speicherplatz sondern
auch Arbeitsaufwand gespart. Fehler werden auf nahezu Null
reduziert, da die wesentlichen Daten redundant (vorder- und
rückseitig) übertragen werden.
Es wird angemerkt, daß diese Erfindung (technische Lehre) eine
technische Lösung (technische Figuren) eines technischen
Problems (Speicherplatzreduktion bei gleichzeitiger
Fehlerreduktion) ist, ohne daß es sich hier um die Wiedergabe
von Informationen als solche handeln würde. Die Lösung der
erfindungsgemäßen Aufgabe ist bereits dann erreicht, wenn die
technische Figur mit technischen Mitteln (Kopierer) auf der
Rückseite des Schriftstückes angebracht wurde, ohne daß es dabei
auf die dann folgende Anweisung an den menschlichen Geist (den
Erinnerungs-Adressaten) ankäme, der abhängig von der Erfindung
seine Entscheidungen trifft. Das ist ein Vorgang, der bereits
nach dem erfindungsgemäßen Erfolg liegt.
Claims (7)
1. Verfahren zum Erinnern von Fälligkeitsterminen, bei dem
- - die Inhaber von Schutzrechten (wie Mustern, Marken, etc.) mittels eines Schriftstückes wiederkehrend an Fälligkeitstermine erinnert werden;
- - die mit einem Termin versehenen Schriftstücke schutzrechts individualisierende Mitteilungen enthalten, aufgrund derer der Inhaber des Schutzrechtes eine Identifizierung des mit dem Schriftstück gemeinten Schutzrechts aus all seinen Schutzrechten vornehmen kann; dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Schriftstück insbesondere umseitig eine für den Inhalt des Schutzrechtes charakteristische bildliche Darstellung trägt.
2. Verfahren nach Anspruch 1, bei der die bildliche Darstellung
im Rahmen einer amtlichen Veröffentlichung (Patentschrift,
Urkunde, Offenlegungsschrift) auf der Rückseite des
Erinnerungsschriftstückes enthalten ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die bildliche
Darstellung eine der Figuren einer Patentanmeldung bzw.
eines Patentes ist.
4. Verfahren nach Anspruch 3, bei dem die amtliche
Veröffentlichung das Deckblatt einer Patentschrift ist,
insbesondere ergänzt um die auf der Offenlegungsschrift
enthaltene Zusammenfassung.
5. Verwendung eines (bekannten) Unternehmens zur Erinnerung an
Fälligkeitstermine zu einem neuen Zweck, namentlich zur
Erstellung von Abbuchungsaufträgen an eines der Patentämter
oder WIPO auf dem (gewöhnlich) für Mandantenerinnerungen
erstellen Computerausdruck.
6. Verwendung nach Anspruch 5, bei der die Zahlenfaktoren des
Computerprogramms des (bekannten) Unternehmens so eingegeben
werden, daß der ausgedruckte Kostenbetrag der aktuellen
amtlichen Gebühr entspricht.
7. Verwendung eines (bekannten) Erinnerungsschreibens an
Mandanten als Abbuchungsauftrag für eines der Patentämter.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934342663 DE4342663A1 (de) | 1993-12-14 | 1993-12-14 | Speicherplatzarme Überwachung von Zahlungsterminen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19934342663 DE4342663A1 (de) | 1993-12-14 | 1993-12-14 | Speicherplatzarme Überwachung von Zahlungsterminen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4342663A1 true DE4342663A1 (de) | 1995-06-22 |
Family
ID=6505007
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19934342663 Ceased DE4342663A1 (de) | 1993-12-14 | 1993-12-14 | Speicherplatzarme Überwachung von Zahlungsterminen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4342663A1 (de) |
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19852061A1 (de) * | 1998-11-11 | 2000-05-18 | Mercedes Benz Lenkungen Gmbh | Ventilanordnung für Servolenkungen |
-
1993
- 1993-12-14 DE DE19934342663 patent/DE4342663A1/de not_active Ceased
Cited By (1)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE19852061A1 (de) * | 1998-11-11 | 2000-05-18 | Mercedes Benz Lenkungen Gmbh | Ventilanordnung für Servolenkungen |
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