DE19852061A1 - Ventilanordnung für Servolenkungen - Google Patents
Ventilanordnung für ServolenkungenInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine hydraulisch unterstützte Lenkung für ein Kraftfahrzeug. Weil dem Hydrauliksystem ein elektromechanisches Ventil 12 zugeordnet ist, das im geöffneten Zustand die Arbeitsräume 3, 4 hydraulisch mittelbar oder unmittelbar verbindet, können herkömmliche mechanische Druckbegrenzungs-, Nachsaug- und Endanschlagsventile entfallen.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine hydraulisch
unterstützte Lenkung für ein Kraftfahrzeug mit den
Merkmalen der Oberbegriffe der Ansprüche 1 oder 2.
Derartige Lenkungen sind aus der Praxis bekannt. Sie sind
beispielsweise in dem Fachbuch "Fahrwerktechnik:
Lenkanlagen und Hilfskraftlenkungen", Vogel Buch-Verlag,
Würzburg (1992) beschrieben. Auf der Seite 130 ist eine
Kugelumlauflenkung mit einer externen Flügelzellenpumpe,
einem Lenkventil und einem Lenkgehäuse dargestellt, wobei
in dem Lenkgehäuse ein auf die Lenkwelle wirkender
Arbeitskolben enthalten ist. Eine herkömmliche
Servolenkung dieser Bauart weist neben dem Drehschieber-
oder Drehkolbenventil ein oder zwei Ventile zur
Begrenzung des Ausschlags der Lenkwelle sowie ein
Druckbegrenzungsventil und ein Nachsaugventil auf, wobei
das Druckbegrenzungsventil den Druck im Vorlauf der
Servolenkung nach oben hin begrenzt und das
Nachsaugventil bei ausgefallener Servounterstützung die
manuelle Verdrängung des Hydraulikfluides aus einem
Arbeitsraum über einen Bypass in den zweiten Arbeitsraum
ermöglicht. Die Begrenzungsventile für den Winkel der
Lenkwelle sind in dem Lenkgehäuse oder im Arbeitskolben
selbst angeordnet und werden unmittelbar von der
Lenkwelle zugeordneten Nocken oder durch Anschlag am
Gehäuseboden betätigt. Bei Erreichen eines bestimmten
Lenkwinkels stellen diese Anschlag- oder
Begrenzungsventile eine hydraulische Verbindung zwischen
den beiden Arbeitsräumen des Arbeitskolbens her. Dabei
reduziert sich die Servounterstützung und der Lenkwinkel
wird auf diese Art und Weise wirksam begrenzt.
Für die beschriebene Lenkung ist deshalb der Einbau von
insgesamt bis zu vier rein mechanischen Hydraulikventilen
erforderlich, die den speziellen Anforderungen
entsprechend gestaltet werden müssen und in die Lenkung
eingebaut werden müssen. Hierdurch entstehen in der
Praxis relativ hohe Kosten, da jedes einzelne Ventil für
sich hergestellt, geprüft und fluiddicht in das
Lenksystem eingebaut werden muß.
Es ist deshalb Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die
geschilderten Funktionen mit einer einfacheren
Ventilanordnung zu gewährleisten. Darüber hinaus ist es
Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Ventilanordnung
bereitzustellen, die in Abhängigkeit der Fahrzustände des
Kraftfahrzeugs unterschiedliche Funktionsweisen
ermöglicht.
Diese Aufgabe wird bei einer Kugelumlauflenkung von einer
Lenkung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 und bei einer
Zahnstangenlenkung von einer Lenkung mit den Merkmalen
des Anspruchs 2 gelöst.
Weil dem Hydrauliksystem ein elektromechanisches Ventil
zugeordnet ist, das im geöffneten Zustand die
Arbeitsräume hydraulisch verbindet, kann die Arbeitsweise
der Servolenkung in Abhängigkeit von den Meßergebnissen
elektrischer Sensoren oder sonstigen Steuerbefehlen
beeinflußt werden. Insbesondere ist es möglich, über
einen die Radwinkelstellung der gelenkten Räder oder auch
die Lenkradposition überwachenden Sensor ab einem
wählbaren Radeinschlagswinkel die Servounterstützung
durch Verbindung der beiden Arbeitsräume zu reduzieren
oder abzuschalten, so daß die Funktion des
Lenkwinkelbegrenzungsventils übernommen wird.
Dabei ist vorteilhaft, wenn eine elektronische Schaltung
zur Ansteuerung des Ventils und zur Steuerung der
Druckdifferenz in den Arbeitsräumen vorgesehen ist.
Hierüber kann das Öffnen und Schließen des Ventils
flexibel gehandhabt werden und gegebenenfalls sogar das
Maß der Servounterstützung eingestellt werden.
Weiter ist von Vorteil, wenn wenigstens ein Sensor für
die Position der Lenkung vorgesehen ist, wobei die
Schaltung dazu eingerichtet ist, das Ventil in
Abhängigkeit von dem Sensor anzusteuern. Auf diese Weise
kann zunächst der bereits erwähnte Lenkanschlag durch
Reduzierung der Servounterstützung simuliert werden. Es
kann aber auch durch gezielte Beeinflussung der
Servounterstützung in Abhängigkeit von dem Lenkwinkel
eine bestimmte Kennlinie der Servounterstützung erreicht
werden. Wenn das Ventil bei Positionen der Lenkung, die
einem maximal erwünschten Radwinkel entsprechen, geöffnet
wird, wird zuverlässig verhindert, daß die Lenkung über
diesen maximalen Radwinkel hinaus eingeschlagen wird und
das Fahrzeug hierdurch Beschädigungen erfährt.
Wenn der Schaltung ein Sensor für die Geschwindigkeit des
Kraftfahrzeugs zugeordnet ist und der maximal erwünschte
Radwinkel in Abhängigkeit von der Geschwindigkeit
veränderlich ist, kann bei höheren Geschwindigkeiten ein
Lenkanschlag verhindert werden, der zu unsicheren
Fahrzuständen führen würde. Bei niedrigen
Geschwindigkeiten, etwa bei Rangieren, kann andererseits
ein Radwinkel zugelassen werden, der in dieser Größe im
Normalbetrieb nicht erwünscht ist.
Eine besonders kompakte Bauweise ergibt sich, wenn das
Ventil innerhalb des Lenkgehäuses angeordnet ist. Das
Ventil kann andererseits an einer besonders zugänglichen
Stelle ohne Änderungen an bestehenden Lenkgehäusen
montiert werden, wenn es außerhalb des Gehäuses,
insbesondere im Bereich einer Hydraulikleitung angeordnet
ist. Hier kann z. B. vorgesehen sein, daß der Vorlauf der
Hydraulikpumpe und der Vorratsbehälter miteinander
verbunden werden, wodurch die beiden Arbeitsräume der
Servolenkung mittelbar hydraulisch gekoppelt werden. Der
sich einstellende Effekt ist im wesentlichen der gleiche.
Es ist weiter von Vorteil, wenn der Schaltung ein
Drucksensor zugeordnet ist und das Ventil bei Erreichen
eines bestimmten Drucks oder einer bestimmten
Druckdifferenz geöffnet wird. Auf diese Weise ist der
Wegfall des mechanischen Druckbegrenzungsventils
realisierbar. Das Ventil kann auch eine autonome
mechanische Druckbegrenzung bereitstellen, indem es ohne
Ansteuerung von der Schaltung bei einer bestimmten
Druckbeaufschlagung öffnet. Dies kann insbesondere bei
kaltem Hydraulikfluid einem Überdruck im hydraulischen
System vorbeugen, ohne daß die elektronische Schaltung
hierfür ansprechen muß. Wenn bei einem Druckabfall im
hydraulischen System das Ventil geöffnet wird, so wird
bei ohnehin weggefallener Servounterstützung die rein
mechanische Betätigung der Servolenkung durch Handkraft
nicht beeinträchtigt, weil ein Bypass von einem
Arbeitsraum zu dem anderen Arbeitsraum geschaffen wird.
Entsprechendes gilt für den Fall, daß das Ventil im
stromlosen Zustand geöffnet ist. Bei dieser
Ausführungsform kann das Nachsaugventil entfallen, das
ansonsten für diesen Fall vorgesehen ist.
Schließlich ist es vorteilhaft, wenn das Ventil im
geöffneten Zustand einen Drosselquerschnitt darstellt,
der bei Druckbeaufschlagung durch das Hydrauliksystem
eine Mindestdruckdifferenz zwischen den Arbeitsräumen
sicherstellt. Dies bewirkt, daß bei Ausfall des
Druckbegrenzungsventils beispielsweise durch Kabelbruch
im Fahrbetrieb die Lenkbarkeit des Fahrzeugs mit einem
Mindestmaß an Servounterstützung sichergestellt ist.
Im folgenden ist die vorliegende Erfindung anhand zweier
Ausführungsbeispiele für Kugelumlauflenkungen
veranschaulicht. Entsprechendes gilt für
Zahnstangenlenkungen, auf die die Ausführungsbeispiele
ohne weiteres übertragbar sind. Es zeigen:
Fig. 1 Ein Prinzipschaltbild einer hydraulischen
Hilfskraftlenkung als Kugelumlauflenkung mit der neuer.
Ventilanordnung zur Verbindung der Arbeitsräume; sowie
Fig. 2 ein Schaltbild entsprechend Fig. 1 mit einer
Verbindung des Pumpenvorlaufs und des Vorratsbehälters.
In der Fig. 1 ist ein erfindungsgemäßes hydraulisches
Lenksystem als Kugelumlauflenkung mit einem Lenkgehäuse 1
offenbart, in dem ein Arbeitskolben 2 mit zwei
Arbeitsräumen 3 und 4 sowie eine Lenkwelle 5 angeordnet
sind. Die Arbeitsräume 3 und 4 stehen über
Hydraulikleitungen 6 bzw. 7 mit einem Servoventil 8 in
Verbindung. Das Servoventil 8 wiederum ist über eine
Hydraulikleitung 9 mit dem im Vorlauf einer
Hydraulikpumpe 10 und über eine Hydraulikleitung 11 mit
einem Vorratsbehälter oder Ölbehälter 18 verbunden. Die
Arbeitsräume 3 und 4 sind untereinander über ein
Zweiwege-Magnetventil 12 verbunden, das im Ruhezustand
geöffnet ist. Das Zweiwege-Magnetventil wird über ein
Steuergerät 13 elektrisch angesteuert. Dem Steuergerät 13
werden elektrische Meßwerte eines Geschwindigkeitssensors
14 für die Fahrzeuggeschwindigkeit, eines
Drehwinkelsensors 15 für die aktuelle Winkelstellung der
Lenkwelle 5 oder des Lenkrades sowie eines Drucksensors
16 für den im Vorlauf 9 herrschenden Druck zugeleitet.
Die Fig. 2 zeigt ein Blockschaltbild entsprechend Fig. 1
mit einer Verbindung des Pumpenvorlaufs und des
Vorratsbehälters. Gleiche Bauelemente sind mit gleichen
Bezugsziffern versehen.
Im Betrieb arbeitet das insoweit beschriebene Lenksystem
wie folgt: Bei laufender Hydraulikpumpe 10 wird im
Lenkungskreislauf zunächst ein Ölstrom aufgebaut. Der
daraus resultierende Druck wird über den Drucksensor 16
gemessen und an das Steuergerät 13 übermittelt. Im
Betrieb gibt das Steuergerät 13 über eine Steuerleitung
17 einen Ansteuerungsimpuls an das Magnetventil 12, das
daraufhin die Verbindung zwischen den Hydraulikleitungen
6 und 7 schließt. Wenn jetzt über die Lenkung des
Kraftfahrzeugs das Servoventil 8 angesteuert wird, wird
der Vorlauf 9 mit einem der Arbeitsräume 3 oder 4
verbunden, so daß sich der in dem Lenkgehäuse 1 beweglich
angeordnete Kolben 2 in die jeweils von dem Arbeitsraum 3
oder 4 wegweisende Richtung bewegt. Über die Verzahnung
des Arbeitskolbens wird dann die Lenkwelle 5 entsprechend
gedreht und die Lenkung des Kraftfahrzeugs betätigt. Der
Drehwinkelsensor 15 übermittelt die aktuelle Stellung der
Lenkwelle 5 oder des Lenkrades an das Steuergerät 13. Der
Geschwindigkeitssensor 14 übermittelt ebenfalls als
elektrisches Signal die Fahrgeschwindigkeit des
Kraftfahrzeugs an das Steuergerät 13.
Das Steuergerät 13 beeinflußt die Funktion der Lenkung in
Abhängigkeit von den Signalen der Sensoren 14, 15 und 16.
Wenn der maximal zulässige Lenkeinschlag über den
Drehwinkelsensor 15 der Lenkwelle 5 festgestellt wird,
öffnet das Steuergerät 13 das Zweiwege-Magnetventil 12,
so daß eine unmittelbare hydraulische Verbindung zwischen
den Leitungen 6 und 7 und damit ein Druckausgleich in den
Arbeitsräumen 3 und 4 erfolgt. Damit wird die
Servounterstützung der Lenkung reduziert und der am
Lenkrad des Kraftfahrzeugs spürbare ansteigende
Kraftaufwand simuliert einen mechanischen Anschlag der
Lenkung. Ein weiterer Lenkeinschlag in der
eingeschlagenen Richtung unterbleibt deshalb im
allgemeinen. Beschädigungen des Kraftfahrzeuges oder
sonstige unerwünschte Folgen eines zu großen
Radeinschlagwinkels werden auf diese Weise sicher
vermieden. Der Punkt der Öffnung des Magnetventils 12 bei
Erreichen bestimmter Radeinschlagswinkel kann in
Abhängigkeit von dem Geschwindigkeitssensor 14 verändert
werden. So kann z. B. bei einer bestimmten
Fahrgeschwindigkeit der maximale Lenkeinschlag begrenzt
werden, indem das Magnetventil 12 schon bei einem
geringeren Radwinkel öffnet als im Stillstand. Auf diese
Weise lassen sich die Lenkeinschläge während der Fahrt auf
einen Bereich begrenzen, der sichere Fahrzustände
gewährleistet.
Schließlich ermittelt das Steuergerät 13 den Druck im
Vorlauf 9 über den Sensor 16 und kann bei einem
vollständigen Druckabfall das Magnetventil 12 öffnen. Der
Effekt dieser Schaltmöglichkeit besteht darin, daß bei
ohnehin entfallener Servounterstützung eine manuelle
Betätigung der Lenkung nicht zusätzlich durch einen
großen Strömungswiderstand des Hydraulikfluids von einem
Arbeitsraum 3, 4 in den jeweils anderen Arbeitsraum 4, 3
behindert wird. Sollte der Druck im Vorlauf 9 zu hoch
sein, so kann die Steuerung 13 ebenfalls das Magnetventil
12 öffnen, um einen Druckabbau zu ermöglichen und damit
eine Beschädigung der Pumpe oder des Hydrauliksystems zu
vermeiden. Schließlich kann das Steuergerät 13 das
Zweiwege-Magnetventil auch gepulst oder getaktet
ansteuern, so daß eine Druckbegrenzung oder
Druckreduzierung im Vorlauf der Servolenkung realisiert
werden kann.
Die Ausführungsform nach Fig. 1 hat den Vorteil, daß bei
einem Ansprechen der Überdruckbegrenzung das
Hydraulikfluid durch einen relativ langen Kreislauf
gepumpt wird und somit eine relativ große Menge umgewälzt
wird. Dies verhindert eine Überhitzung und Beschädigung
des Fluids. Ein (fehlerhaft) vollständig geschlossenes
Servoventil führt jedoch zu einem Druckanstieg im
Pumpenvorlauf 9, der durch Öffnung des Ventils 8 nicht
verhindert werden kann.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 2 ist vorteilhaft, daß
die Überdruckfunktion des Ventils 12 zum Schutz des
Hydrauliksystems auch dann gewährleistet ist, wenn das
Servoventil 8 blockiert ist.
Das Zweiwege-Magnetventil 12 in Verbindung mit dem
Steuergerät 13 ermöglicht also die Funktionen von
herkömmlichen Begrenzungsventilen für den maximalen
Lenkeinschlag, von Druckbegrenzungsventilen und von
Nachsaugventilen. Die insoweit beschriebene Anordnung
kann von Material- und Montagekostenaufwand her günstiger
gehalten werden als herkömmliche Lenksysteme, bei denen
insgesamt bis zu vier rein mechanische Ventile eingesetzt
werden, die bis zu drei verschiedenen Baumustern
entsprechen. Bei Fahrzeugen mit umfangreicher
Bordelektronik stehen zudem die Sensoren 14 und 15 sowie
das Steuergerät 13 und eventuell der Sensor 16 ohnehin
zur Verfügung, so daß die entsprechenden Funktionen
lediglich implementiert werden müssen.
Im Gegensatz zu den herkömmlichen Lenksystemen mit rein
mechanischen Ventilen kann darüber hinaus eine
kennfeldabhängige Steuerung der Servolenkung über das
Zweiwege-Magnetventil 12 erfolgen, die die jeweils
festgestellten Fahrzustände berücksichtigt.
Claims (13)
1. Hydraulisch unterstützte Lenkung für ein
Kraftfahrzeug, mit einem Hydrauliksystem sowie mit
einem Lenkgehäuse (1), in dem eine Lenkwelle (5)
drehbar gelagert ist, mit einem drehfest mit der
Lenkwelle verbundenen Zahnsegment, das mit einer
Verzahnung eines Arbeitskolbens (2) in Eingriff
steht, wobei der Arbeitskolben (2) zwei hydraulisch
beaufschlagbare Arbeitsräume (3, 4) begrenzt, bei
deren Beaufschlagung der Arbeitskolben (2) eine
Linearbewegung und die Lenkwelle (5) eine
Drehbewegung ausführt, dadurch gekennzeichnet,
daß dem Hydrauliksystem ein elektromechanisches
Ventil (12) zugeordnet ist, das im geöffneten Zustand
die Arbeitsräume (3, 4) hydraulisch mittelbar oder
unmittelbar verbindet.
2. Hydraulisch unterstützte Lenkung für ein
Kraftfahrzeug, mit einem Hydrauliksystem sowie mit
einem Lenkgehäuse, in dem eine Zahnstange
verschieblich gelagert ist, mit einem der Zahnstange
zugeordneten Arbeitskolben, der zwei hydraulisch
beaufschlagbare Arbeitsräume (3, 4) begrenzt, bei
deren Beaufschlagung der Arbeitskolben und die
Zahnstange eine Linearbewegung ausführen, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Hydrauliksystem ein
elektromechanisches Ventil (12) zugeordnet ist, das
im geöffneten Zustand die Arbeitsräume (3, 4)
hydraulisch mittelbar oder unmittelbar verbindet.
3. Lenkung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß eine elektronische Schaltung
(13) zur Ansteuerung des Ventils (12) zur Steuerung
der Druckdifferenz in den Arbeitsräumen (3, 4)
vorgesehen ist.
4. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens ein Sensor
(15) für die Position der Lenkung vorgesehen ist,
wobei die Schaltung dazu eingerichtet ist, das Ventil
(12) in Abhängigkeit von dem Sensor (15) anzusteuern.
5. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (12) bei
Positionen der Lenkung, die einem maximal erwünschten
Radwinkel entsprechen, geöffnet wird.
6. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltung (13)
ein Sensor (14) für die Geschwindigkeit des
Kraftfahrzeugs zugeordnet ist und daß der maximale
erwünschte Radwinkel in Abhängigkeit von der
Geschwindigkeit veränderlich ist.
7. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (12)
innerhalb des Lenkgetriebes (1) angeordnet ist.
8. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (12)
außerhalb des Lenkgetriebes (1) angeordnet,
insbesondere einer Hydraulikleitung (6, 7, 9)
zugeordnet ist.
9. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schaltung (13)
ein Drucksensor (16) zugeordnet ist und daß das
Ventil (12) bei Erreichen eines bestimmten Drucks
oder einer bestimmten Druckdifferenz geöffnet wird.
10. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (12) ohne
Ansteuerung von der Schaltung (13) bei einer
bestimmten Druckbeaufschlagung öffnet.
11. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (12) bei
einem vollständigen Druckabfall im hydraulischen
System geöffnet wird.
12. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (12) im
stromlosen Zustand geöffnet ist.
13. Lenkung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß das Ventil (12) im
geöffneten Zustand einen Drosselquerschnitt
darstellt, der bei Druckbeaufschlagung durch das
Hydrauliksystem eine Mindestdruckdifferenz zwischen
den Arbeitsräumen (3, 4) sicherstellt.
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