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DE4341606C2 - Verfahren und Vorrichtung zum Schneiden von stückigen verzehrbaren Produkten - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Schneiden von stückigen verzehrbaren Produkten

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DE4341606C2
DE4341606C2 DE4341606A DE4341606A DE4341606C2 DE 4341606 C2 DE4341606 C2 DE 4341606C2 DE 4341606 A DE4341606 A DE 4341606A DE 4341606 A DE4341606 A DE 4341606A DE 4341606 C2 DE4341606 C2 DE 4341606C2
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schneiden von stückigen verzehrbaren Produkten, die kontinuierlich von einer Zufuhrein­ richtung mit einer axialen Förderkomponente gegen die Umlaufebe­ ne des ersten Messers von in einem axial nachgeordneten Schneid­ gehäuse rotierenden Messern gefördert werden, die mit lichtem Abstand voneinander drehfest auf einer Welle befestigt sind und dem Produkt eine axiale Förderkomponente verleihen.
Die Erfindung betrifft ferner eine Vorrichtung zum Schneiden von stückigen verzehrbaren Produkten, mit in einem Schneidgehäuse rotierenden Messern, die mit lichtem Abstand voneinander dreh­ fest auf einer horizontalen Welle befestigt sind und eine axiale Förderkomponente aufweisen, und mit einer dem Schneidgehäuse in axialer Richtung gesehen vorgeschalteten, kontinuierlich arbei­ tenden Produkt-Zufuhreinrichtung, die den stückigen Produkten eine gegen die Umlaufebene des ersten Messers gerichtete Förder­ komponente verleiht.
Zu den bekannten Zerkleinerungsmaschinen zählen Schüssel- bzw. Bowl-Kutter, Fleischwölfe, Prallmühlen, Feinzerkleinerungsma­ schinen sowie Würfelschneider.
Bei dem vorstehend genannten Kutter arbeitet in einer sich dre­ henden, kreisrunden, muldenartigen Schüssel ein Messersatz mit unterschiedlichen, jedoch hohen Drehzahlen. Das in der Mulde befindliche Material wird durch die Schüsseldrehung immer wieder dem Messersatz zugeführt. Nachteilig bei dieser Vorrichtung ist in erster Linie, daß sie nur diskontinuierlich betrieben werden kann.
Demgegenüber arbeiten Fleischwölfe kontinuierlich und werden auf dem Markt für große Tonnagen und auch zur Zerkleinerung von ge­ frorenem Fleisch angeboten. Das aus Förderschnecke, Schneidmes­ ser und Lochscheibe bestehende Schneidsystem weist eine relativ hohe Reibung auf, so daß der Zerkleinerungsvorgang zu einer hö­ heren Energieeinbringung und somit zu einer Erwärmung des Pro­ duktes führt, die eine beginnende Emulgierung, also eine Pro­ duktbindung zur Folge hat.
Prallmühlen werden insbesondere in der Chemie und Pharmazie aber auch zur Verarbeitung von Kerngut wie z. B. Kakaobohnen einge­ setzt. Das zu zerkleinernde Produkt wird mit hoher Geschwindig­ keit auf feststehende oder rotierende harte Mahlwerkzeuge ge­ schleudert. Fleischstücke würden in derartigen Prallmühlen eher zerrissen und zerquetscht, nicht aber geschnitten werden.
Es sind kontinuierlich arbeitende Feinzerkleinerungsmaschinen bekannt geworden (siehe z. B. DE 28 23 245 C2), die mit einem berührungsfrei arbeitenden, hochtourig umlaufenden Rotor-Stator- System versehen sind. Diese hochtourig umlaufenden Schneidsyste­ me sind sowohl für das Schneiden als auch für das Emulgieren konzipiert. Der bei dem Einsatz dieser Maschinen üblicherweise gewünschte Emulgieranteil an dem erstellten Produkt läßt sich nicht vermeiden. Diese Feinzerkleinerungsmaschinen werden ins­ besondere für Produkte mit einer Partikelgröße unterhalb 2 mm eingesetzt.
Mit Würfelschneidern lassen sich nur Produktstücke mit einer Kantenlänge ≧10 mm herstellen; sie sind auch konzeptionell nicht für Fleischzerkleinerungsprozesse geeignet.
Das eingangs beschriebene Verfahren sowie die dort beschriebene Vorrichtung lassen sich der DE 38 33 515 A1 entnehmen. In dieser Vorveröffentlichung ist ein Maschinenaggregat für die Zerkleine­ rung und Förderung von pflanzlichem Gut, von Fleisch und der­ gleichen offenbart. Diese Vorrichtung weist einen Aufgabetrich­ ter auf, unter dem eine Schneckenwelle mit einer Einzugsschnec­ kenwendel angeordnet ist, an die sich eine mit Zerkleinerungs­ messern bestückte Welle anschließt, die über ein Kardangelenk mit dem Rotor einer Schneckenpumpe verbunden ist. Die Messerwel­ le ist exzentrisch in einem zylindrischen Gehäuse angeordnet, dessen Mantel mit in den Gehäuseinnenraum ragenden, mit den um­ laufenden Zerkleinerungsmessern zusammenarbeitenden stationären Zerkleinerungsmessern bestückt ist. Die rotierenden und die sta­ tionären Zerkleinerungsmesser sind in radialen Ebenen sowie mit radialer Messerachse nebeneinander in den radialen Ebenen äqui­ distant angeordnet. Die rotierenden Zerkleinerungsmesser sind als Messerblätter mit den zugeordneten stationären Zerkleine­ rungsmessern zugewandten Schneidkanten ausgerüstet. Die statio­ nären Zerkleinerungsmesser sind um ihre Bolzenachse einstellbar und in beliebiger Einstellung festsetzbar. Der Zerkleinerungs­ grad läßt sich durch Verstellung der stationären Zerkleinerungs­ messer beeinflussen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren sowie eine Vorrichtung der eingangs beschriebenen Art zu entwickeln, mit der sich in einem kontinuierlichen Durchlauf Produktstücke zu einem körnigen Endprodukt mit geringstmöglichem Emulgieran­ teil verarbeiten lassen.
Ausgehend von dem eingangs beschriebenen Verfahren wird diese Aufgabe erfindungsgemäß durch folgende Merkmale gelöst:
  • a) Für die Zerkleinerung werden ausschließlich rotierende, leicht austauschbar auf einem horizontalen oder gegenüber der Horizontalen geneigten Wellenstumpf eines Drehstrom-Motors befestigte Messer verwendet;
  • b) diese Messer werden mit einer Arbeitsgeschwindigkeit von 500-3.000 U/min betrieben;
  • c) die Enden der umlaufenden Messer werden in einem gleichbleibend geringen radialen Abstand an der Innenwan­ dung des Schneidgehäuses vorbeigeführt;
  • d) als Produkte werden gefrorene oder angetaute Fleischstücke mit einer maximalen Kantenlänge von 250 × 250 × 250 mm ver­ wendet;
  • e) der Schnittvorgang wird unter möglichst geringer Energie­ einbringung, also unter geringstmöglicher Wärmeaufnahme durchgeführt;
  • f) die Fleischstücke werden unter geringstmöglicher Emulgie­ rung zu einem körnig bis rieselfähigen Endprodukt (Fleisch­ körnung) mit einer Körnung von 2-8 mm geschnitten;
  • g) der Austrag der Fleischkörnung erfolgt kontinuierlich unter Schwerkrafteinwirkung aus einem tiefsten Bereich des Schneidgehäuses.
Ausgehend von der eingangs beschriebenen Vorrichtung wird die vorstehend definierte Aufgabe erfindungsgemäß durch folgende Merkmale gelöst:
  • a) die Messer sind leicht austauschbar auf horizontalen oder gegenüber der Horizontalen geneigten Wellenstumpf ei­ nes Drehstrom-Motors befestigt;
  • b) die Enden der umlaufenden Messer weisen von der Innenwan­ dung des Schneidgehäuses einen gleichbleibend geringen ra­ dialen Abstand von 2-4 mm auf;
  • c) die Messer rotieren mit Drehzahlen zwischen 500 und 3.000 U/min.
  • d) zumindest einige der Messer sind als Doppelmesser ausgebil­ det, deren beiden Flügel an ihrer vorlaufenden Schneide mit einem einen Schliffwinkel von etwa 25°-30° aufweisenden Schrägschliff versehen sind, an den sich eine ballige För­ derfläche anschließt, so daß Produktstücke mit einer Kan­ tenlänge von maximal 250 × 250 × 250 mm unter ge­ ringstmöglicher Wärmeaufnahme mit einem geringstmöglichen Emulgieranteil auf eine Körnung von 2-8 mm geschnitten werden (Produktkörnung);
  • e) das Schneidgehäuse weist in seinem tiefsten Bereich eine nach unten offene Austragöffnung für einen kontinuierlichen Produktkörnung-Austrag unter Schwerkrafteinwirkung auf.
Soweit bei dem erfindungsgemäßen Verfahren Bezug genommen wird auf Fleischstücke, so sollen hierunter auch Innereien verstanden werden. Meist werden die Fleischstücke eine kleinere Kantenlänge aufweisen als die vorstehend zitierte Maximalangabe; es kann auch ein sogenannter Staubanteil vorliegen. Vorzugsweise handelt es sich um auf etwa -9°C gefrorene Fleischstücke, jedoch kann das Ausgangsprodukt auch Temperaturen bis in die Nähe des Ge­ frierpunktes aufweisen, so daß die Fleischstücke als angetaut bezeichnet werden können.
Unter "verzehrbaren Produkten" soll auch Tierfutter, wie z. B. petfood, verstanden werden. Unter "stückigen Produkten" sind im Zusammenhang mit der beanspruchten Vorrichtung auch andere Pro­ duktarten wie z. B. Kerngut, Obst, Gemüse oder dergl. denkbar.
Durch die kontinuierliche Arbeitsweise, läßt sich die erfindungsgemäße Schneidvor­ richtung in vorhandene, kontinuierlich arbeitende Linien einfach integrieren.
Wesentlich ist ferner die Reduzierung der Körnung der zugeführten Pro­ duktstücke auf eine verhältnismäßig kleine Korngröße, wobei der Schnittvorgang unter möglichst geringer Energieeinbringung durchgeführt werden muß, damit das Endprodukt körnig bis rieselfähig ist und eine nahezu definierte Korngröße aufweist. Abweichend von den bekannten Verfahren und Vorrichtungen kann also ein Pro­ dukt mit einem geringstmöglichen Emulgieranteil hergestellt werden.
Zur Veränderung des Produktdurchsatzes und/oder der Feinheit der Produktkörnung können die Schneidwerkzeuge hin­ sichtlich Drehzahl, Durchmesser, Geometrie, Anzahl und/oder axi­ alem Abstand voneinander modifiziert werden. Hierdurch läßt sich auch die Exaktheit des Schnittes bzw. des Schneidvorganges be­ einflussen. Deshalb ist es vorteilhaft, wenn sich die Schneid­ werkzeuge leicht auswechseln lassen.
Die Zufuhr der Produktstücke in den Bereich der rotierenden Mes­ sersätze kann kontinuierlich über eine Förderschnecke, ein Förderband oder aber einen Schwerkraftförderer erfolgen. Dabei läßt sich durch Verstellung der Förderleistung ebenfalls die Feinheit des Endproduktes beeinflussen.
Als Antrieb für die Förderschnecke bzw. das Förderband kann ebenfalls ein Drehstrom-Motor vorgesehen werden, der ebenso wie der Drehstrom-Motor für die Messersätze mit einem vorgeschalte­ ten Umrichter zur Drehzahl-Regelung bestückt sein kann. Unter Berücksichtigung der Polzahlen lassen sich je­ doch zwei oder drei verschiedene Drehzahlen auch ohne Umrich­ ter realisieren.
Bei Verwendung einer Förderschnecke lassen sich Produktdurch­ satz und -qualität, also Feinheit und Körnigkeit des erzeug­ ten Endproduktes, durch Veränderung der Drehzahl, des Schneckendurchmessers und/oder der Schneckensteigung beein­ flussen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung läßt sich aufgrund ihrer einfachen Konzeption sehr schnell durch Messertausch und Drehzahländerung an die Endprodukt-Wünsche des Kunden anpas­ sen. Die Maschine ist einfach im Aufbau und daher nur wenig anfällig. Sie entspricht den Hygieneanforderungen in der Nah­ rungsmittelverarbeitung, läßt sich in vorhandene Linien gut integrieren, ist kompakt in ihren Abmessungen und kann auch parallel oder - wenn sehr hohe Zerkleinerungsgrade gefordert sind - in Tandem angeordnet werden. Die Konzeption ist beson­ ders für hohe Durchsatzleistungen von z. B. 40.000 kg pro Stunde geeignet, läßt aber auch sehr viel geringere Leistun­ gen von z. B. nur 1000 kg/h zu. Das Preis-/Leistungsverhält­ nis zu den auf dem Markt befindlichen Maschinen ist konzep­ tionell bedingt sehr günstig.
Weitere Merkmale der Erfindung sind Gegenstand der Unteran­ sprüche und werden in Verbindung mit weiteren Vorteilen der Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert.
In der Zeichnung sind einige als Beispiele dienende Ausfüh­ rungsformen der Erfindung dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 - eine Schneidemaschine in einem lotrechten Längsschnitt;
Fig. 2 - die Darstellung gemäß Fig. 1 in Draufsicht;
Fig. 3 - die Darstellung gemäß den Fig. 1 und 2 in Stirnansicht;
Fig. 4 - die Darstellung gemäß der Fig. 1 in Seitenan­ sicht;
Fig. 5 - eine abgewandelte Ausführungsform in einer Dar­ stellung gemäß Fig. 1;
Fig. 6 - eine weiterhin abgewandelte Ausführungsform in einer Darstellung gemäß Fig. 1;
Fig. 7 - die Darstellung gemäß Fig. 6 in Draufsicht;
Fig. 8 - die Darstellung gemäß Fig. 6 in Stirnansicht;
Fig. 9 - die Schneidemaschine gemäß Fig. 6 in Seiten­ ansicht;
Fig. 10 - in vergrößertem Maßstab einen Querschnitt durch ein Schneidgehäuse mit einem in diesem umlau­ fenden Doppelmesser;
Fig. 11 - in noch einmal vergrößertem Maßstab einen Quer­ schnitt durch den Flügel eines Doppelmessers;
Fig. 12 - in Vorderansicht einen aus drei mit axialem Abstand hintereinander angeordneten Doppelmes­ sern bestehenden Messersatz und
Fig. 13 - eine abgewandelte Ausführungsform in einer Dar­ stellung gemäß Fig. 1.
Die in den Fig. 1 bis 4 dargestellte Schneidemaschine um­ faßt einen Drehstrom-Motor 1 mit einem horizontal ausgerich­ teten Wellenstumpf 2, auf dem Messer 3, 3a drehfest aber leicht austauschbar befestigt sind, die in einem Schneidge­ häuse 4 umlaufen. Im Boden des Schneidgehäuses 4 ist unmit­ telbar vor dem Motorschild 5 eine nach unten offene Austrag­ öffnung 6 vorgesehen.
Dem Schneidgehäuse 4 ist ein Schneckengehäuse 7 vorgeschal­ tet, in dem eine Förderschnecke 8 umläuft, die mit dem den Messersatz tragenden Wellenstumpf 2 fluchtet und als Antrieb ebenfalls einen Drehstrom-Motor 9 aufweist. Das Schneckengehäuse 7 fluchtet mit seiner Unterkante mit der Unterkante des Schneidgehäuses 4 und weist in seiner vorderen Oberseite einen Einlauftrichter 10 für das zu zerschneidende Produkt auf. Dessen dem Schneidgehäuse 4 zugewandte Wandung bildet mit der oberen Wandung des Förderschneckengehäuses 7 eine Schneidkante 10a für eine grobe Vorzerkleinerung großer Fleischstücke.
Insbesondere Fig. 1 läßt erkennen, daß bei diesem Ausfüh­ rungsbeispiel der Durchmesser der Förderschnecke 8 etwa dem Durchmesser der Messer 3,3a entspricht.
Jeder der beiden Drehstrom-Motoren 1, 9 kann mit einem vor­ geschalteten Umrichter zur Drehzahl-Regelung bestückt sein.
Das zu zerkleinernde stückige Produkt, z. B. gefrorene Fleischstücke mit einer Kantenlänge von maximal 250 × 250 × 250 mm, wird in einem kontinuierlichen Produktstrom in den Einlauftrichter 10 und dadurch in den Förderbereich der För­ derschnecke 8 geleitet. Übergroße Produktstücke werden von der Förderschnecke 8 vorzerkleinert. Im übrigen werden die Produktstücke in Form eines Produktstranges unmittelbar den rotierenden Messern 3, 3a zugeführt, die mit jeweils axialem lichtem Abstand voneinander auf dem Wellenstumpf 2 sitzen, den Ausfallquerschnitt der Austragöffnung 6 jedoch weitgehend freihalten. Im Bereich der Austragöffnung 6 ist nur ein ein­ ziges Messer 3a vorgesehen. Die Förderschnecke 8 läuft mit 20 bis 200 U/min um, während die Messer 3, 3a in entgegengesetz­ ter Richtung mit Drehzahlen zwischen 500 und 3000 U/min ro­ tieren. Die von der Förderschnecke 8 den Messern 3, 3a zuge­ führten Produktstücke werden im Schneidgehäuse 4 unter ge­ ringsmöglicher Emulgierung klumpenfrei auf eine Körnung von 2 bis 8 mm geschnitten.
Die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform unterscheidet sich von der der Fig. 1 lediglich dadurch, daß der Schnec­ kengehäuse-Durchmesser d nur etwa dem halben Schneidgehäuse- Durchmesser D entspricht. Der Durchmesser der Förderschnecke 8 entspricht somit etwa dem Radius der Messersätze 3, 3a.
Die in den Fig. 6 bis 9 dargestellte abgewandelte Ausfüh­ rungsform unterscheidet sich von der der Fig. 1 bis 4 im wesentlichen in zwei Merkmalen:
Der Drehstrom-Motor 1 ist mit seinem Wellenstumpf 2 gegenüber der Horizontalen um etwa 45° geneigt angeordnet; und anstelle einer Förderschnecke erfolgt die Zufuhr der zu zerkleinernden Produktstücke unter Ausnutzung ihrer Schwerkraft über einen Einlauftrichter 11 unmittelbar in den Arbeitsbereich der Mes­ sersätze 3.
Fig. 10 läßt erkennen, daß die Messer 3 als Doppelmesser ausgebildet sind, deren beiden Flügel an ihrer vorlaufenden Schneide 14 mit einem Schrägschliff 15 mit einem Schliffwin­ kel α von etwa 25°-30° versehen sind (siehe auch Fig. 11). Dieser Anschliffwinkel α wird entsprechend dem zu schneiden­ den Produkt gewählt. Stumpfe Messer werden unter diesem Win­ kel α nachgeschliffen. Fig. 11 läßt erkennen, daß der ei­ gentliche Schrägschliff 15 nur verhältnismäßig kurz ausgebil­ det ist und dann in eine ballige Förderfläche 16 übergeht, die einen Radius R aufweist und sich über die Breite x er­ streckt. Diese Förderfläche 16 verleiht dem Produkt die vor­ stehend bereits erwähnte Förderkomponente 13. Die Länge des Schrägschliffs 15 kann etwa 2 mm betragen; die Breite x liegt im Bereich von 25-40 mm; die Dicke S eines Messers 3 kann zwischen 6 und 10 mm liegen.
Ein Messersatz besteht vorzugsweise aus 3 bis 5 Doppelmes­ sern, die - wie es Fig. 12 erkennen läßt - gegeneinander umfangsversetzt angeordnet sind.
Bei der in Fig. 13 dargestellten abgewandelten Ausführungs­ form verjüngt sich der erste Abschnitt 4a des Schneidgehäuses 4 in Förderrichtung 12 gesehen im Durchmesser etwas, um so eine Stauwirkung hervorzurufen. Bei diesem Lösungsvorschlag weist das erste Messer des Messersatzes somit einen größeren Durchmesser auf als die folgenden Messer, um einen gleich­ bleibend großen radialen Abstand a zum Schneidgehäuse 4 auf­ rechtzuerhalten.

Claims (14)

1. Verfahren zum Schneiden von stückigen verzehrbaren Produk­ ten, die kontinuierlich von einer Zufuhreinrichtung mit einer axialen Förderkomponente gegen die Umlaufebene des ersten Messers von in einem axial nachgeordneten Schneidge­ häuse rotierenden Messern gefördert werden, die mit lichtem Abstand voneinander drehfest auf einer Welle befestigt sind und dem Produkt eine axiale Förderkomponente verleihen, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) für die Zerkleinerung werden ausschließlich rotieren­ de, leicht austauschbar auf einem horizontalen oder ge­ genüber der Horizontalen geneigten Wellenstumpf eines Drehstrom-Motors befestigte Messer verwendet;
  • b) diese Messer werden mit einer Arbeitsgeschwindigkeit von 500-3.000 U/min betrieben;
  • c) die Enden der umlaufenden Messer werden in einem gleichbleibend geringen radialen Abstand an der Innen­ wandung des Schneidgehäuses vorbeigeführt;
  • d) als Produkte werden gefrorene oder angetaute Fleisch­ stücke mit einer maximalen Kantenlänge von 250 × 250 × 250 mm verwendet;
  • e) der Schnittvorgang wird unter möglichst geringer Ener­ gieeinbringung, also unter geringstmöglicher Wärmeauf­ nahme durchgeführt;
  • f) die Fleischstücke werden unter geringstmöglicher Emul­ gierung zu einem körnig bis rieselfähigen Endprodukt (Fleischkörnung) mit einer Körnung von 2-8 mm ge­ schnitten;
  • g) der Austrag der Fleischkörnung erfolgt kontinuierlich unter Schwerkrafteinwirkung aus einem tiefsten Bereich des Schneidgehäuses.
2. Vorrichtung zum Schneiden von stückigen verzehrbaren Pro­ dukten, mit in einem Schneidgehäuse (4) rotierenden Messern (3, 3a), die mit lichtem Abstand voneinander drehfest auf einer horizontalen Welle befestigt sind und eine axiale Förderkomponente (13) aufweisen, und mit einer dem Schneid­ gehäuse (4) in axialer Richtung gesehen vorgeschalteten, kontinuierlich arbeitenden Produkt-Zufuhreinrichtung, die den stückigen Produkten eine gegen die Umlaufebene des er­ sten Messers (3) gerichtete Förderkomponente verleiht, ins­ besondere zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch folgende Merkmale:
  • a) die Messer (3, 3a) sind leicht austauschbar auf einem horizontalen oder gegenüber der Horizontalen geneigten Wellenstumpf (2) eines Drehstrom-Motors (1) befestigt;
  • b) die Enden der umlaufenden Messer (3, 3a) weisen von der Innenwandung des Schneidgehäuses einen gleichblei­ bend geringen radialen Abstand (α) von 2-4 mm auf;
  • c) die Messer (3, 3a) rotieren mit Drehzahlen zwischen 500 und 3.000 U/min.
  • d) zumindest einige der Messer (3, 3a) sind als Doppel­ messer ausgebildet, deren beiden Flügel an ihrer vor­ laufenden Schneide (14) mit einem einen Schliffwinkel (α) von etwa 25°-30° aufweisenden Schrägschliff (15) versehen sind, an den sich eine ballige Förderfläche (16) anschließt, so daß Produktstücke mit einer Kan­ tenlänge von maximal 250 × 250 × 250 mm unter ge­ ringstmöglicher Wärmeaufnahme mit einem geringstmögli­ chen Emulgieranteil auf eine Körnung von 2-8 mm ge­ schnitten werden (Produktkörnung);
  • e) das Schneidgehäuse (4) weist in seinem tiefsten Be­ reich eine nach unten offene Austragöffnung (6) für einen kontinuierlichen Produktkörnung-Austrag unter Schwerkrafteinwirkung auf.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhreinrichtung eine Förderschnecke (8) ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Förderschnecke (8) mit 20 bis 200 U/min umläuft.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehrichtung der Förderschnecke (8) der der Messer (3, 3a) entgegengerichtet ist.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch ge­ kennzeichnet, daß die Unterkante des Gehäuses (7) der För­ derschnecke (8) mit der Unterkante des Schneidgehäuses (4) fluchtet.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Durchmesser (d) des Förderschnecken­ gehäuses (7) etwa dem halben Schneidgehäuse-Durchmesser (D) entspricht.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch ge­ kennzeichnet, daß das Gehäuse (7) der Förderschnecke (8) in seiner Oberseite einen Einfallschacht, Einlauftrichter (10) oder dergleichen aufweist, dessen dem Schneidgehäuse (4) zugewandte Wandung mit der oberen Wandung des Förder­ schneckengehäuses (7) eine Schneidkante (10a) für eine gro­ be Vorzerkleinerung großer Produktstücke bildet.
9. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhreinrichtung ein Förderband ist.
10. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Antrieb der Zufuhreinrichtung ein Drehstrom-Motor (9) mit einem vorgeschalteten Umrichter zur Drehzahl-Regelung ist.
11. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Zufuhreinrichtung ein Schwerkraftförderer ist, der die Produktstücke durch ihr Eigengewicht über eine Rutsche, einen Einlauftrichter (11) oder dergleichen dem in einer geneigten Ebene umlaufenden Messersatz (3, 3a) zuführt.
12. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 11, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der den Antrieb für den Messersatz (3, 3a) bildende Drehstrom-Motor einen vorgeschalteten Umrich­ ter zur Drehzahl-Regelung aufweist.
13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 12, dadurch ge­ kennzeichnet, daß sich der erste Abschnitt (4a) des Schneidgehäuses (4) in Förderrichtung (12) gesehen im Durchmesser etwas verjüngt.
14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 13, dadurch ge­ kennzeichnet, daß in Förderrichtung (12) gesehen der Aus­ tragöffnung (6) des Schneidgehäuses (4) ein Messer (3a) nachgeordnet ist, das von dem vorgeschalteten (3) einen zumindest eine Teilgröße der Austragöffnung (6) entspre­ chenden axialen Abstand (b) sowie eine der Förderrichtung (12) entgegengerichtete Förderkomponente (13) aufweist.
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