Die Erfindung betrifft eine Staubabsaugeinrichtung für ein als
Handgerät ausgebildetes, motorisch angetriebenes Gerät insbesondere
zum Schleifen, Polieren oder dergleichen Bearbeiten von
Oberflächen, das einen von einem Antriebsmotor anzutreibenden
Werkzeughalter für ein Bearbeitungswerkzeug aufweist und mit einem
eine Greiffläche aufweisenden Handgriff zum Halten des Gerätes
ausgestattet ist, wobei ein an dem Handgriff unter Einnahme
einer Abdeckposition festgelegtes Abdeckteil zur Bildung eines
im Arbeitsbereich des Bearbeitungswerkzeuges mündenden
Absaugkanales der Staubabsaugeinrichtung dient und zugleich
mit seiner Außenfläche einen Greifflächenabschnitt bildet.
Eine derartige Staubsaugeinrichtung ist in der EP 0 191 509 A1
anhand eines als Oberfräse ausgebildeten Gerätes beschrieben.
Der Handgriff dieses Gerätes ist hohl und an der nach unten weisenden
Längsseite offen. Im Bereich dieser Öffnung ist ein rohrförmiges
Abdeckteil festgelegt, das zur Bildung eines Absaugkanales
dient, indem es einen zum Arbeitsbereich des Bearbeitungswerkzeuges
führenden Gehäusekanal mit einem den Anschluß
eines Staubauffangbehälters ermöglichenden Anschlußstutzen verbindet.
Des weiteren bildet das Abdeckteil mit seiner dem Hohlraum
des Handgriffes abgewandten Außenseite einen Greifflächenabschnitt,
der die Greiffläche des Handgriffes so ergänzt, daß
sich eine zusammenhängende Oberfläche ergibt, die der Bedienperson
eine problemlose Handhabung des Gerätes ermöglicht.
Vor allem im Zusammenhang mit kleinen Handgeräten kann sich die
geräteseitige Absaugeinrichtung als hinderlich erweisen und aufgrund
ihres Gewichts die Handhabung des Gerätes erschweren. Man
könnte zwar erwägen, in solchem Falle ein Gerät bereitzustellen,
das auf jegliche Mittel zur Staubabsaugung verzichtet. Damit ist
man jedoch auf eine stets absaugungslose Betriebsweise festgelegt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Staubabsaugeinrichtung
der eingangs genannten Art zu schaffen, die
eine gute Handhabung eines damit ausgestatteten Gerätes sowohl
während ihrer Benutzung als auch während ihres Nichtgebrauches
ermöglicht.
Diese Aufgabe ist durch den kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 gelöst.
Auf diese Weise wird bei einem mit der Staubabsaugeinrichtung
ausgestatteten Gerät bei montiertem Abdeckteil eine vorhandene
Greifflächenpartie des Handgriffes abgedeckt und durch die Außenfläche
des ihr vorgelagerten Abdeckteiles ersetzt. Bei abgenommenem
Abdeckteil liegt somit der Handgriff in seiner ursprünglichen
Form vor. Zu Zeiten, zu denen eine Staubabsaugung
gewünscht ist, braucht lediglich das Abdeckteil angebracht zu
werden, so daß sich ein Absaugkanal ergibt, an dem sich beispielsweise
ein Absauggerät oder ein Auffangsack für ausgeblasenen
Staub anschließen läßt. Ob das Abdeckteil von Fall zu Fall
montiert oder abgenommen ist, wirkt sich in der Praxis nicht
nennenswert auf die Ergreifmöglichkeit des Gerätes aus, so daß
sich der Anwender bei der Handhabung des Gerätes nicht umstellen
muß, was die Bearbeitungsqualität fördert. Die sich bei abgenommenem
Abdeckteil einstellende Gewichtsersparnis erleichtert im
Gegenteil die Handhabung an schwer zugänglichen Stellen zu bearbeitender
Werkstücke. Die Staubabsaugeinrichtung kann bei Handwerkzeugmaschinen
unabhängig davon verwirklicht werden, ob das
Bearbeitungswerkzeug rotierend oder - wie zum Beispiel bei
Stichsägen - nicht rotierend angetrieben ist.
Ein besonders einfacher Aufbau stellt sich ein, weil das am
Handgriff angeordnete Abdeckteil der Staubabsaugeinrichtung in
der Abdeckposition zumindest einen Teil des Absaugkanales im Zusammenwirken
mit der abgedeckten Greifflächenpartie des Handgriffes
bildet. Entlang der betreffenden Kanallänge wird
der Absaugkanal griffseitig unmittelbar von der Greiffläche des
Handgriffes begrenzt, die praktisch eine unmittelbare Kanalwandfunktion
übernimmt. Das Abdeckteil kann in dem betreffenden Bereich
zumindest teilweise eine im wesentlichen rinnenförmige
Querschnittskontur aufweisen. Die dadurch erreichte Einsparung
einer neben der griffseitigen Greifflächen angeordneten zusätzlichen
Abdeckteilwand, die z. B. bei rohrähnlicher Ausgestaltung
des Abdeckteiles vorliegen könnte, ermöglicht eine Reduzierung
der Dicke der Handgriff-Abdeckteil-Kombination, was ebenfalls
der Handhabung zugute kommt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran
sprüchen aufgeführt.
Ist das Abdeckteil im Rahmen einer Steck- und/oder Rastverbin
dung am Handgriff festlegbar, kann die Montage und Demontage mü
helos und rasch erfolgen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung
näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 ein Gerät mit einer erfindungsgemäßen Staubabsaugeinrichtung in
perspektivischer Darstellung bei abgenommenem Abdeck
teil,
Fig. 2 das Gerät der Fig. 1 in einer Seitenansicht bei
aufgesetztem, in der Abdeckposition befindlichem Ab
deckteil, wobei der Bereich des Führgriffes aufge
brochen dargestellt ist,
Fig. 3 einen Querschnitt gemäß Schnittlinie III-III aus
Fig. 2 und
Fig. 4 die Draufsicht auf das Gerät gemäß Fig. 2, wobei
strichpunktiert beispielhaft mögliche Umfangsposi
tionen des Führgriffes angedeutet sind.
Das in der Zeichnung abgebildete Gerät ist als Handgerät ausge
bildet und wird zum Schleifen, Polieren, Bürsten
oder sonstigen vergleichbaren Arbeiten an beliebigen Gegenstands-
Oberflächen eingesetzt. Die Bearbeitungsart hängt hauptsächlich
vom jeweils mit dem Gerät betriebenen Bearbeitungswerkzeug ab.
Man könnte das Gerät auch als Handwerkzeugmaschine bezeichnen.
Das Gerät besitzt ein Motorengehäuse 1 mit außen im wesentlichen
kreiszylindrischer Gestalt. Die beiden Stirnflächen stellen hierbei
die Oberseite 2 und die Unterseite 3 des Motorengehäuses 1 dar.
Im Innern des Motorengehäuses 1 ist ein lediglich gestrichelt
angedeuteter elektrischer Antriebsmotor 4 untergebracht, der
über eine angetriebene Motorwelle 5 verfügt, die an der Unter
seite 3 aus dem Motorengehäuse 1 herausragt.
Am freien Ende der Motorwelle 5 befindet sich ein lediglich
gestrichelt angedeuteter Werkzeughalter 6, der beim Ausführungs
beispiel von einem mit einer Spannmutter zusammenarbeitenden
Gewindeabschnitt gebildet ist. An ihm ist lösbar und koaxial
ein scheibenförmiges Bearbeitungswerkzeug 7 festgelegt. Beim
Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen mit einem
Schleifbelag 8 belegten Schleifteller.
Da das Bearbeitungswerkzeug 7 unmittelbar an der Motorwelle 5
festgelegt ist, ergibt sich ein kompakter Aufbau, wobei sich
der Antriebsmotor 4 zentral oberhalb des Bearbeitungswerkzeuges
7 befindet. Bevorzugt handelt es sich um eine getriebelose An
ordnung, so daß die Motordrehzahl mit der Drehzahl des Bear
beitungswerkzeuges 7 übereinstimmt und sich gewichtserhöhende,
im Betrieb geräuschvolle Getriebemittel wie kämmende Zahnräder
erübrigen. Unter Beibehaltung der Vorteile könnte das Bear
beitungswerkzeug 7 auch auf einer linearen Verlängerung der
Motorwelle 5 sitzen. Bevorzugt ist auf jeden Fall eine Anord
nung, bei der die Rotationsachse 9 des Bearbeitungswerkzeuges 7
und Werkzeughalters 6 mit der Motorwelle 5, daß heißt deren
Drehachse 13, zusammenfällt.
Seitlich, im Bereich der vom zylindrischen Mantel gebildeten
Umfangsfläche 14 des Motorengehäuses 1, ist ein Handgriff 15
angeordnet. Er ist fest und unlösbar mit dem Motorengehäuse 1
verbunden, insbesondere indem er einstückig mit dem Motoren
gehäuse 1 ausgebildet ist. Er verfügt beim Ausführungsbei
spiel über eine im wesentlichen stabförmige Gestalt und ver
läuft winkelig zur Motorwelle 5, so daß er seitlich vom Motoren
gehäuse 1 absteht. In Draufsicht gemäß Fig. 4 gesehen, ver
läuft die Längsachse 16 des Handgriffes 15 zweckmäßigerweise
radial bezüglich der Umfangsfläche 14. In Seitenansicht ge
mäß Fig. 2 gesehen kann die Längsachse 16 im rechten Winkel
zur Drehachse 13 verlaufen, ist jedoch vorzugsweise, wie ab
gebildet, leicht schräg angestellt, so daß der Handgriff 15
zu seinem freien Ende 17 hin leicht nach oben ansteigt.
Der Handgriff 15 setzt beim Ausführungsbeispiel in dem auf die
Unterseite 3 folgenden Abschnitt der Umfangsfläche 14 an. Da
seine in Höhenrichtung gemessene Breite geringer ist als die
Höhe des Motorengehäuses 1, ragt dieses mit einem oberen zylin
drischen Endabschnitt 18 über den Handgriff 15 vor.
Der Durchmesser des Bearbeitungswerkzeuges 7 entspricht zweck
mäßigerweise zumindest im wesentlichen dem Durchmesser des
Motorengehäuses 1.
Das Gerät verfügt noch über einen zweiten Griff, der als Führ
griff 19 bezeichnet ist, da er vom Anwender hauptsächlich zur
Führung des Gerätes erfaßt wird.
Der starre Handgriff 15 hingegen dient eher dem Halten des Ge
rätes allgemein und zur Übertragung des Anpreßdruckes auf eine
Oberfläche, an der das Bearbeitungswerkzeug 7 angelegt wird.
Der Führgriff 19 ist ebenfalls seitlich, im Bereich der Um
fangsfläche 14, am Motorengehäuse 1 angeordnet und steht von
diesem quer zur Drehachse 13 insbesondere radial ab. Seine
in Richtung zum freien Ende gemessene Längserstreckung ist
geringer als diejenige des Handgriffes 15, er steht also
weniger weit als dieser vom Motorengehäuse 1 ab. Beim Ausfüh
rungsbeispiel besitzt der Führgriff 19 eine im wesentlichen
knopfartige Gestalt.
Ein großer Vorteil des Führgriffes 19 besteht darin, daß er in
Umfangsrichtung bezüglich der Rotationsachse 9 gegenüber dem
Motorengehäuse 1 verstellbar ist. Die Verstellrichtung ist in
Fig. 1 und 4 mit dem Doppelpfeil 20 angedeutet. In ver
schiedenen, sich im Rahmen der Verstellung ergebenden Umfangs
positionen läßt sich der Führgriff 19 jedoch bezüglich dem
Motorengehäuse 1 lösbar festlegen, wobei er im festgelegten Zu
stand einen praktisch starren Griff bildet. Beim dargestellten
Ausführungsbeispiel nimmt der Führgriff 19 eine dem Handgriff
15 diametral entgegengesetzte Umfangsposition 21 ein. Er steht
also in entgegengesetzter Richtung wie der Handgriff 15 vom
Motorengehäuse 1 ab. Ergänzend sind in Fig. 4 strichpunktiert
einige weitere mögliche Umfangspositionen 21′, 21′′ eingezeichnet.
Die Halterung des separaten Führgriffes 19 am Motorengehäuse 1
erfolgt beim Ausführungsbeispiel unter Vermittlung eines Klemm
bandes 22. Dieses ist um das Motorengehäuse 1 in koaxialer An
ordnung herumgelegt, wobei es sich in Umfangsrichtung bezüg
lich der Rotationsachse 9 und damit in Verstellrichtung 20 er
streckt und an der Umfangsfläche 14 anliegt. An einer Stelle
des Umfanges des beim Ausführungsbeispiel in sich geschlossenen
ringförmigen Klemmbandes 22 sitzt an der nach radial außen
weisenden Bandfläche der Führgriff 19. Er ist vorzugsweise
selbst als Handhabe für sein Verstellen in Verstellrichtung
20 und sein lösbares Festlegen gegenüber dem Motorengehäuse 1
ausgebildet. Durch Einwirken auf den Führgriff 19 kann das
Klemmband 22 entweder derart gespannt werden, daß es gegen
über dem Motorgehäuse 1 unverrückbar festliegt, oder es kann
gelöst werden, so daß es zusammen mit dem Führgriff 19 in Ver
stellrichtung 20 bis zur gewünschten Umfangsposition 21 gegen
über dem Motorengehäuse 1 verdrehbar ist.
Hierbei ist von Vorteil, daß sich der Führgriff 19 stufenlos
verstellen läßt und in jeder möglichen Umfangsposition arretierbar
ist. In Fig. 4 sind lediglich einige der möglichen Umfangs
positionen beispielhaft herausgegriffen.
Damit das Klemmband 22 in Richtung der Rotationsachse 9 und
damit in Höhenrichtung 23 des Gerätes eine klar definierte
Stellung einnimmt, kann in die Umfangsfläche 14 eine nicht
näher dargestellte, sich zumindest teilweise entlang der Um
fangsfläche 14 erstreckende Vertiefung ausgebildet sein, in
die das Klemmband 22 mit zumindest einem Teil seiner Dicke
eintaucht. Die Flanken der Vertiefung bilden hierbei An
schläge, die das Klemmband 22 am Bewegen in Höhenrichtung 23
hindern, ohne die Bewegung in Verstellrichtung 20 zu stören.
Der konkrete Aufbau des beim Ausführungsbeispiel vorgesehenen
Führgriffes 19 soll nachfolgend erläutert werden. Demgemäß um
faßt er ein Gewindeteil 27, das sich ausgehend von der bereits
erwähnten Außenfläche 28 des Klemmbandes 22 radial nach außen
erstreckt. Es ist beim Ausführungsbeispiel vom Schaft einer
Schraube 29 gebildet, die mit der dem Schaft entgegengesetzten
Kopffläche 30 auf die Außenfläche 28 fest aufgesetzt ist. Zur
festen Verbindung kann beispielsweise eine Schweiß- oder Klebe
verbindung vorgesehen sein. Auf das Gewindeteil 27 ist ein
Schraubteil 31 aufgesetzt, das sich durch Verdrehen gemäß in
Fig. 1 eingezeichnetem Doppelpfeil 32 auf dem Gewindeteil 27
hin und her schrauben läßt. Beim Ausführungsbeispiel hat es die
Gestalt einer Kugel.
Im Bereich zwischen dem Schraubteil 31 und dem Klemmband 22
befindet sich noch ein Drückelement 33, das sich einerseits am
Schraubteil 31 und andererseits an der Umfangsfläche 14 des
Motorengehäuses 1 abstützt. Es ist beim Ausführungsbeispiel
hülsenförmig ausgebildet und axial verstellbar auf die Schraube
29 aufgesteckt.
Seine mit dem Schraubteil 31 zusammenarbeitende Drückfläche
34 ist beim Ausführungsbeispiel sphärisch komplementär zur
Kugelgestalt ausgebildet, damit die Drückkraft optimal über
tragen wird. An der entgegengesetzten Seite, im Bereich des
Klemmbandes 22, ist das Drückelement 33 mit einer in Band-
Längsrichtung
durchgehenden Ausnehmung 35 versehen, in die
das Klemmband 22 eintauchen kann, wobei die neben der Aus
nehmung 35 liegenden Partien des Drückelements 33 Drück
partien 36 bilden, die sich gegen die Umfangsfläche 14 stützen.
Die das Aufstecken auf das Schraubteil 31 erlaubende Durch
gangsöffnung 37 des Drückelements 33 ist im an die Ausnehmung
35 angrenzenden Bereich derart erweitert, daß auch der Schrauben
kopf Aufnahme findet.
Somit ist also der Führgriff 19 des Ausführungsbeispiels als
Drehgriff ausgebildet. Indem man das Schraubteil 31 auf das
Gewindeteil 27 aufschraubt, wird das Drückelement 33 mit seinen
Drückpartien 36 gegen die Umfangsfläche 14 gedrückt, wobei in
folge dieser Abstützung das mit dem Gewindeteil 27 verbundene
Klemmband 22 im Verbindungsbereich mit dem Gewindeteil 27 nach
radial außen gezogen wird. Auf diese Weise wird das Klemmband
22 vor allem in den dem Führgriff 19 diametral entgegengesetzten
Bereichen gegen das Motorengehäuse 1 gespannt.
Um eine andere Umfangsposition des Führgriffes 19 einzustellen,
braucht lediglich das Schraubteil 31 kurzzeitig gelöst und an
schließend der Führgriff 19 zusammen mit dem Klemmband 22 bis
zur gewünschten Umfangsposition verschoben werden, wo man
das Schraubteil 31 in der beschriebenen Weise wieder fest
zieht. Vorteilhaft ist hierbei, daß die Verstellung mit
einer Hand erfolgen kann, selbst während eines Bearbeitungs
vorganges, und ohne den Führgriff 19 vorübergehend loslassen
zu müssen.
Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Verstellbereich
des Führgriffes 19 über 360 Grad. Er läßt sich also an jeder
beliebigen Stelle entlang der Umfangsfläche 14 anordnen. Diese
Verstellmöglichkeit könnte man zwar durchaus dadurch realisieren,
daß man das Klemmband 22 an dem nach oben ragenden Endabschnitt
18 anbringt. Beim Ausführungsbeispiel ist jedoch eine vorteil
haftere Variante verwirklicht.
Hier ist der Führgriff 19 in Höhenrichtung 23 gesehen auf gleicher
Höhe wie die Ansetzstelle des Handgriffes 15 angeordnet. Wie aus
Fig. 2 gut ersichtlich ist, nimmt der Führgriff 19 etwa eine
Position im Bereich der Höhenmitte des Handgriffes 15 ein. Die
in Höhenrichtung 23 gemessene Breite des Führgriffes 19 ist ge
ringer als die entsprechend gemessene Breite des sich unmittel
bar an das Motorengehäuse 1 anschließenden Abschnittes 38 des
Handgriffes 15. Dieser Abschnitt 38 ist mit einer in Umfangs
richtung bezüglich der Rotationsachse 9 den Handgriff 15 durch
querenden Aufnahmeöffnung 39 versehen. Deren Querschnittskontur
ist so gewählt, daß der Führgriff 19 hindurchpaßt. Sie schließt
sich unmittelbar an die Umfangsfläche 14 des Motorengehäuses 1
an, das also im Höhenbereich der Aufnahmeöffnung 39 einen
kreiszylindrischen Umfangsabschnitt 40 besitzt. Um diesen Um
fangsabschnitt 40 ist das Klemmband 20 herumgeschlungen, das
also durch die Aufnahmeöffnung 39 hindurchläuft. Oberhalb und
unterhalb der Aufnahmeöffnung 39 befinden sich stegartige
Griffpartien 44, 44′, über die der Handgriff 15 mit dem Motoren
gehäuse 1 fest verbunden ist.
Auf diese Weise kommt der Führgriff 19 sehr nahe am Bearbei
tungswerkzeug 7 und damit am Arbeitsbereich 45 des Geräts zu
liegen. Dies gestattet ein präzises Führen des Geräts bei einem
Bearbeitungsvorgang. Zugleich besteht aber die Möglichkeit,
den Führgriff 19 unbehindert vom Handgriff 15 an jeder Stelle
des Umfanges des Motorengehäuses 1 zu positionieren.
Die eigentliche Aufgabe der Aufnahmeöffnung 39 besteht aber da
rin, den Führgriff 19 in einer Ruhestellung aufzunehmen, wenn
er infolge besonderer Gegebenheiten im Rahmen der momentanen
Bearbeitung nicht benötigt wird oder hinderlich ist. Diese Ruhe
stellung ist in Fig. 4 bei 21′′ dargestellt. Hier ist der
Führgriff 19 vollständig im Handgriff 15 versenkt,
so daß das Gerät ohne aufwendiges Abnehmen des Führgriffes 19
eine Gestalt aufweist, die derjenigen eines führgrifflosen Ge
rätes entspricht.
Da die Aufnahmeöffnung 39 zu beiden Seiten des Handgriffes 15
hin offen ist, ist der Führgriff 19 und insbesondere sein
Schraubteil 31 problemlos zugänglich, um in der Ruhestellung
21′′ ein Festklemmen gegenüber dem Motorengehäuse 1 sowie ein
späteres erneutes Lösen vornehmen zu können. Es kann auch
zweckmäßig sein, die Breite des Führgriffes 19 so auf die
Breite des Handgriffes 15 abzustimmen, daß das Schraubteil
31 in der Ruhestellung 21′′ leicht beidseits über die seit
lichen Außenflächen 46 des Handgriffes 15 übersteht und da
durch gut erfaßbar ist (nicht dargestellt).
Während beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Aufnahme
öffnung 39 abgesehen von den seitlichen Öffnungen ringsum ge
schlossen ist, ist sie bei einem nicht näher dargestellten
Ausführungsbeispiel an einer Stelle ihres Umfanges offen, ins
besondere zur Oberseite 2 hin. Dies gestattet eine noch bessere
Handhabung des Führgriffes 19 in der Ruhestellung 21′′.
Das gebildete Gerät ist des weiteren noch mit einer Anlage
fläche 47 versehen, mit der es sich während eines Bearbeitungs
vorganges an einer beispielsweise vom zu bearbeitenden Gegen
stand gebildeten Bezugsfläche anlegen und/oder entlang ver
schieben läßt. Beim Ausführungsbeispiel sind zwei solcher An
lageflächen 47 vorgesehen, die spiegelbildlich bezüglich einer
die Rotationsachse 9 und die Längsachse 16 enthaltenden Verti
kalebene angeordnet sind. Die jeweilige Anlagefläche 47 be
findet sich im Bereich der Unterseite 3 des Motorengehäuses 1,
wobei sie wie abgebildet durchaus in Richtung zum Bearbeitungs
werkzeug 7 über das Motorengehäuse 1 vorstehen kann.
Die Anlagefläche 47 ragt überdies zweckmäßigerweise über den
umfangsseitigen Rand 49 des jeweiligen Bearbeitungswerkzeuges
7 radial hinaus, wie dies vor allem aus Fig. 4 ersichtlich
ist.
Bevorzugt ist die jeweilige Anlagefläche 47 als ebene Fläche
ausgebildet, die in einer an das Bearbeitungswerkzeug 7 oder
das Motorengehäuse 1 angelegten Tangentialebene oder einer
hierzu parallelen Ebene verläuft. Beim Ausführungsbeispiel be
ginnt die jeweilige Anlagefläche 47 an einer Stelle 50 der Um
fangsfläche 14 beidseits der erwähnten Vertikalebene und er
streckt sich ausgehend von dort in Richtung des Handgriffes 15,
wobei ihr Abstand von der Längsachse 16 mit zunehmender Ent
fernung von der Umfangsfläche 14 zunimmt. Die Anlageflächen
47 sind zweckmäßigerweise integral an das Motorengehäuse 1 und/oder
den Handgriff 15 angeformt.
Das abgebildete Gerät ist auch für den Staubab
saugbetrieb ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit, ein nicht
näher dargestelltes Absaugaggregat anzuschließen und dadurch
im Arbeitsbereich 45 anfallenden Abrieb, nachfolgend als Staub
bezeichnet, aus dem Arbeitsbereich 45 gefaßt zu entfernen. Da
bei besteht die vorteilhafte Möglichkeit, das Gerät ohne Ein
bußen hinsichtlich der Handhabbarkeit wahlweise mit oder ohne
Staubabsaugeinrichtung zu betreiben.
In vielen Fällen ist eine derartige Staubabsaugeinrichtung hinderlich oder führt
zu einer bei feinen Bearbeitungsvorgängen nachteiligen Ge
wichtserhöhung, so daß es vorteilhaft ist, wenn die Staubabsaugeinrichtung
bei Nichtgebrauch entfernt werden kann.
Als Bestandteil der Staubabsaugeinrichtung ist beim abgebildeten
Gerät ein Abdeckteil 51 vorgesehen. Es läßt sich in einer aus
den Fig. 2 und 3 gut ersichtlichen Abdeckposition lösbar
am Handgriff 15 anbringen. Die Greiffläche 52 des Handgriffes
15, also diejenige sich über den Umfang des Handgriffes 15 er
streckende Fläche, die vom Anwender bei der Handhabung des Ge
räts normalerweise von einer Hand umgriffen wird, wird in der
Abdeckposition vom Abdeckteil 51 teilweise abgedeckt. Beim
Ausführungsbeispiel ist dies im wesentlichen die nach unten
weisende Partie 53 der Greiffläche 52, da das Abdeckteil 51
in der Abdeckposition an der dem Arbeitsbereich zugewandten
Unterseite des Handgriffes 15 sitzt. Die Gestaltung des Ab
deckteils 51 ist hierbei so auf die Form des Handgriffes 15
abgestimmt, daß diese beiden Teile zwischen sich einen im Ar
beitsbereich 45 mündenden Absaugkanal 54 begrenzen, der zur
Staubabsaugeinrichtung gehört. Beim Ausführungsbeispiel
besitzt das Abdeckteil 51 eine aus Fig. 3 ersichtliche rinnen
artige Querschnittskontur, wobei der Absaugraum einerseits von
der konkav gekrümmten Innenfläche 55 des Abdeckteils 51 und
andererseits unmittelbar von der abgedeckten Greifflächenpartie
53 begrenzt wird.
Das Abdeckteil 51 ist so ausgebildet, daß der Absaugkanal 54
im wesentlichen dem Längsverlauf des Handgriffes 15 folgt und
bei Annäherung an das Motorengehäuse 1 in einem Bogenabschnitt
56 nach unten zum Arbeitsbereich 45 verläuft.
In der Draufsicht gemäß Fig. 4 gesehen, entspricht die Breite
des Absaugkanales 54 im wesentlichen der Breite des Hand
griffes 15. Erst im Bereich des Bogenabschnittes 56 verbreitert
sich der Absaugkanal 54 und mündet in einer Absaugöffnung 57,
die sich bogenförmig entlang eines Umfangsabschnittes des Be
arbeitungswerkzeuges 7 erstreckt. Im Bereich der Absaugöff
nung 57 kann das Abdeckteil 51 mit einem Dichtbesatz 58 ver
sehen sein, der beim Ausführungsbeispiel von einem Borsten
teilkranz gebildet ist.
Am der Absaugöffnung 57 entgegengesetzten rückwärtigen Ende
kann das Abdeckteil 51 einen Verbindungsabschnitt 59 aufweisen,
über den beispielsweise eine zu einem Absaugaggregat führende
flexible Absaugleitung anschließbar ist.
Im Bereich des Handgriffes 15 verfügt das Abdeckteil 51 zweck
mäßigerweise über eine abgerundete Außenfläche 60. Diese tritt
in der Abdeckposition an die Stelle der abgedeckten Greif
flächenpartie 53, so daß sie Greifflächenfunktion erfüllt und
das Abdeckteil 51 praktisch zum Handgriff 15 gehört.
Ob mit oder ohne Abdeckteil 51, das Gerät läßt sich immer ange
nehm greifen.
Die lösbare Montage des Abdeckteils 51 am Handgriff 15 erfolgt
beim Ausführungsbeispiel unter Vermittlung einer Steckverbin
dung 61. Hierzu ist am Handgriff 15 im Bereich der
beiden seitlichen Außenflächen 46 jeweils eine Längsnut 62 vor
gesehen, die parallel zur Längsachse 16 verlaufen. In die Längs
nut 62 greift das Abdeckteil 51 mit Haltevorsprüngen 64 ein, die
im Bereich der Längsöffnung 63 an den Randbereichen des Abdeck
teils 51 ausgebildet sind. Wenn die Längsnuten 62 zum freien
Ende 17 hin offen sind, können die Haltevorsprünge 64 problem
los von dort aus eingeschoben werden.
Im Bereich des Bogenabschnittes 55 wird die schlitzartige Längs
öffnung 63 des Abdeckteils 51 zweckmäßigerweise von einer ge
räteseitigen Leitfläche 65 abgedeckt.
Ein wie beim Ausführungsbeispiel über das freie Ende 17 hinaus
ragender Endabschnitt 66 des Abdeckteils 51 ist zweckmäßiger
weise rohrförmig über den Umfang geschlossen ausgebildet, damit
kein Druckabfall entsteht.
Es versteht sich, daß das Abdeckteil 51 prinzipiell über die
gesamte Länge als rohrförmiges Teil ausgebildet sein kann, wo
bei gegebenenfalls vorhandene Haltevorsprünge 64 im Bereich
der Außenfläche angeformt sein können. Auch ist es möglich,
die Längsöffnung 63 an beiden Schmalseiten geschlossen aus
zuführen, so daß das Abdeckteil 51 im Bereich beider Endab
schnitte eine rohrförmige Gestalt hat. Die Haltevorsprünge 64
erstrecken sich in diesem Falle z. B. lediglich über die Länge der
Längsöffnung 63.
Die oben erwähnten Anlageflächen 47 können zumindest teilweise
auch am Abdeckteil 51 vorgesehen sein. Dies ermöglicht eine
problemlose Entfernung vom Gerät, falls sie sich als hinder
lich herausstellen sollten.