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DE4238245C3 - Staubabsaugeinrichtung für ein als Handgerät ausgebildetes, motorisch angetriebenes Gerät - Google Patents

Staubabsaugeinrichtung für ein als Handgerät ausgebildetes, motorisch angetriebenes Gerät

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Publication number
DE4238245C3
DE4238245C3 DE4238245A DE4238245A DE4238245C3 DE 4238245 C3 DE4238245 C3 DE 4238245C3 DE 4238245 A DE4238245 A DE 4238245A DE 4238245 A DE4238245 A DE 4238245A DE 4238245 C3 DE4238245 C3 DE 4238245C3
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DE
Germany
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cover part
dust extraction
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extraction device
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DE4238245A
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Inventor
Kurt Dipl Ing Stoll
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Original Assignee
Festo SE and Co KG
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Publication date
Application filed by Festo SE and Co KG filed Critical Festo SE and Co KG
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Publication of DE4238245C3 publication Critical patent/DE4238245C3/de
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    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B55/00Safety devices for grinding or polishing machines; Accessories fitted to grinding or polishing machines for keeping tools or parts of the machine in good working condition
    • B24B55/06Dust extraction equipment on grinding or polishing machines
    • B24B55/10Dust extraction equipment on grinding or polishing machines specially designed for portable grinding machines, e.g. hand-guided
    • B24B55/102Dust extraction equipment on grinding or polishing machines specially designed for portable grinding machines, e.g. hand-guided with rotating tools
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B24GRINDING; POLISHING
    • B24BMACHINES, DEVICES, OR PROCESSES FOR GRINDING OR POLISHING; DRESSING OR CONDITIONING OF ABRADING SURFACES; FEEDING OF GRINDING, POLISHING, OR LAPPING AGENTS
    • B24B23/00Portable grinding machines, e.g. hand-guided; Accessories therefor
    • B24B23/005Auxiliary devices used in connection with portable grinding machines, e.g. holders
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    • B25F5/025Construction of casings, bodies or handles with torque reaction bars for rotary tools
    • B25F5/026Construction of casings, bodies or handles with torque reaction bars for rotary tools in the form of an auxiliary handle

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Finish Polishing, Edge Sharpening, And Grinding By Specific Grinding Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Staubabsaugeinrichtung für ein als Handgerät ausgebildetes, motorisch angetriebenes Gerät insbesondere zum Schleifen, Polieren oder dergleichen Bearbeiten von Oberflächen, das einen von einem Antriebsmotor anzutreibenden Werkzeughalter für ein Bearbeitungswerkzeug aufweist und mit einem eine Greiffläche aufweisenden Handgriff zum Halten des Gerätes ausgestattet ist, wobei ein an dem Handgriff unter Einnahme einer Abdeckposition festgelegtes Abdeckteil zur Bildung eines im Arbeitsbereich des Bearbeitungswerkzeuges mündenden Absaugkanales der Staubabsaugeinrichtung dient und zugleich mit seiner Außenfläche einen Greifflächenabschnitt bildet.
Eine derartige Staubsaugeinrichtung ist in der EP 0 191 509 A1 anhand eines als Oberfräse ausgebildeten Gerätes beschrieben.
Der Handgriff dieses Gerätes ist hohl und an der nach unten weisenden Längsseite offen. Im Bereich dieser Öffnung ist ein rohrförmiges Abdeckteil festgelegt, das zur Bildung eines Absaugkanales dient, indem es einen zum Arbeitsbereich des Bearbeitungswerkzeuges führenden Gehäusekanal mit einem den Anschluß eines Staubauffangbehälters ermöglichenden Anschlußstutzen verbindet. Des weiteren bildet das Abdeckteil mit seiner dem Hohlraum des Handgriffes abgewandten Außenseite einen Greifflächenabschnitt, der die Greiffläche des Handgriffes so ergänzt, daß sich eine zusammenhängende Oberfläche ergibt, die der Bedienperson eine problemlose Handhabung des Gerätes ermöglicht.
Vor allem im Zusammenhang mit kleinen Handgeräten kann sich die geräteseitige Absaugeinrichtung als hinderlich erweisen und aufgrund ihres Gewichts die Handhabung des Gerätes erschweren. Man könnte zwar erwägen, in solchem Falle ein Gerät bereitzustellen, das auf jegliche Mittel zur Staubabsaugung verzichtet. Damit ist man jedoch auf eine stets absaugungslose Betriebsweise festgelegt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Staubabsaugeinrichtung der eingangs genannten Art zu schaffen, die eine gute Handhabung eines damit ausgestatteten Gerätes sowohl während ihrer Benutzung als auch während ihres Nichtgebrauches ermöglicht.
Diese Aufgabe ist durch den kennzeichnenden Teil des Anspruches 1 gelöst.
Auf diese Weise wird bei einem mit der Staubabsaugeinrichtung ausgestatteten Gerät bei montiertem Abdeckteil eine vorhandene Greifflächenpartie des Handgriffes abgedeckt und durch die Außenfläche des ihr vorgelagerten Abdeckteiles ersetzt. Bei abgenommenem Abdeckteil liegt somit der Handgriff in seiner ursprünglichen Form vor. Zu Zeiten, zu denen eine Staubabsaugung gewünscht ist, braucht lediglich das Abdeckteil angebracht zu werden, so daß sich ein Absaugkanal ergibt, an dem sich beispielsweise ein Absauggerät oder ein Auffangsack für ausgeblasenen Staub anschließen läßt. Ob das Abdeckteil von Fall zu Fall montiert oder abgenommen ist, wirkt sich in der Praxis nicht nennenswert auf die Ergreifmöglichkeit des Gerätes aus, so daß sich der Anwender bei der Handhabung des Gerätes nicht umstellen muß, was die Bearbeitungsqualität fördert. Die sich bei abgenommenem Abdeckteil einstellende Gewichtsersparnis erleichtert im Gegenteil die Handhabung an schwer zugänglichen Stellen zu bearbeitender Werkstücke. Die Staubabsaugeinrichtung kann bei Handwerkzeugmaschinen unabhängig davon verwirklicht werden, ob das Bearbeitungswerkzeug rotierend oder - wie zum Beispiel bei Stichsägen - nicht rotierend angetrieben ist.
Ein besonders einfacher Aufbau stellt sich ein, weil das am Handgriff angeordnete Abdeckteil der Staubabsaugeinrichtung in der Abdeckposition zumindest einen Teil des Absaugkanales im Zusammenwirken mit der abgedeckten Greifflächenpartie des Handgriffes bildet. Entlang der betreffenden Kanallänge wird der Absaugkanal griffseitig unmittelbar von der Greiffläche des Handgriffes begrenzt, die praktisch eine unmittelbare Kanalwandfunktion übernimmt. Das Abdeckteil kann in dem betreffenden Bereich zumindest teilweise eine im wesentlichen rinnenförmige Querschnittskontur aufweisen. Die dadurch erreichte Einsparung einer neben der griffseitigen Greifflächen angeordneten zusätzlichen Abdeckteilwand, die z. B. bei rohrähnlicher Ausgestaltung des Abdeckteiles vorliegen könnte, ermöglicht eine Reduzierung der Dicke der Handgriff-Abdeckteil-Kombination, was ebenfalls der Handhabung zugute kommt.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran­ sprüchen aufgeführt.
Ist das Abdeckteil im Rahmen einer Steck- und/oder Rastverbin­ dung am Handgriff festlegbar, kann die Montage und Demontage mü­ helos und rasch erfolgen.
Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der beiliegenden Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigt
Fig. 1 ein Gerät mit einer erfindungsgemäßen Staubabsaugeinrichtung in perspektivischer Darstellung bei abgenommenem Abdeck­ teil,
Fig. 2 das Gerät der Fig. 1 in einer Seitenansicht bei aufgesetztem, in der Abdeckposition befindlichem Ab­ deckteil, wobei der Bereich des Führgriffes aufge­ brochen dargestellt ist,
Fig. 3 einen Querschnitt gemäß Schnittlinie III-III aus Fig. 2 und
Fig. 4 die Draufsicht auf das Gerät gemäß Fig. 2, wobei strichpunktiert beispielhaft mögliche Umfangsposi­ tionen des Führgriffes angedeutet sind.
Das in der Zeichnung abgebildete Gerät ist als Handgerät ausge­ bildet und wird zum Schleifen, Polieren, Bürsten oder sonstigen vergleichbaren Arbeiten an beliebigen Gegenstands- Oberflächen eingesetzt. Die Bearbeitungsart hängt hauptsächlich vom jeweils mit dem Gerät betriebenen Bearbeitungswerkzeug ab. Man könnte das Gerät auch als Handwerkzeugmaschine bezeichnen.
Das Gerät besitzt ein Motorengehäuse 1 mit außen im wesentlichen kreiszylindrischer Gestalt. Die beiden Stirnflächen stellen hierbei die Oberseite 2 und die Unterseite 3 des Motorengehäuses 1 dar.
Im Innern des Motorengehäuses 1 ist ein lediglich gestrichelt angedeuteter elektrischer Antriebsmotor 4 untergebracht, der über eine angetriebene Motorwelle 5 verfügt, die an der Unter­ seite 3 aus dem Motorengehäuse 1 herausragt.
Am freien Ende der Motorwelle 5 befindet sich ein lediglich gestrichelt angedeuteter Werkzeughalter 6, der beim Ausführungs­ beispiel von einem mit einer Spannmutter zusammenarbeitenden Gewindeabschnitt gebildet ist. An ihm ist lösbar und koaxial ein scheibenförmiges Bearbeitungswerkzeug 7 festgelegt. Beim Ausführungsbeispiel handelt es sich um einen mit einem Schleifbelag 8 belegten Schleifteller.
Da das Bearbeitungswerkzeug 7 unmittelbar an der Motorwelle 5 festgelegt ist, ergibt sich ein kompakter Aufbau, wobei sich der Antriebsmotor 4 zentral oberhalb des Bearbeitungswerkzeuges 7 befindet. Bevorzugt handelt es sich um eine getriebelose An­ ordnung, so daß die Motordrehzahl mit der Drehzahl des Bear­ beitungswerkzeuges 7 übereinstimmt und sich gewichtserhöhende, im Betrieb geräuschvolle Getriebemittel wie kämmende Zahnräder erübrigen. Unter Beibehaltung der Vorteile könnte das Bear­ beitungswerkzeug 7 auch auf einer linearen Verlängerung der Motorwelle 5 sitzen. Bevorzugt ist auf jeden Fall eine Anord­ nung, bei der die Rotationsachse 9 des Bearbeitungswerkzeuges 7 und Werkzeughalters 6 mit der Motorwelle 5, daß heißt deren Drehachse 13, zusammenfällt.
Seitlich, im Bereich der vom zylindrischen Mantel gebildeten Umfangsfläche 14 des Motorengehäuses 1, ist ein Handgriff 15 angeordnet. Er ist fest und unlösbar mit dem Motorengehäuse 1 verbunden, insbesondere indem er einstückig mit dem Motoren­ gehäuse 1 ausgebildet ist. Er verfügt beim Ausführungsbei­ spiel über eine im wesentlichen stabförmige Gestalt und ver­ läuft winkelig zur Motorwelle 5, so daß er seitlich vom Motoren­ gehäuse 1 absteht. In Draufsicht gemäß Fig. 4 gesehen, ver­ läuft die Längsachse 16 des Handgriffes 15 zweckmäßigerweise radial bezüglich der Umfangsfläche 14. In Seitenansicht ge­ mäß Fig. 2 gesehen kann die Längsachse 16 im rechten Winkel zur Drehachse 13 verlaufen, ist jedoch vorzugsweise, wie ab­ gebildet, leicht schräg angestellt, so daß der Handgriff 15 zu seinem freien Ende 17 hin leicht nach oben ansteigt. Der Handgriff 15 setzt beim Ausführungsbeispiel in dem auf die Unterseite 3 folgenden Abschnitt der Umfangsfläche 14 an. Da seine in Höhenrichtung gemessene Breite geringer ist als die Höhe des Motorengehäuses 1, ragt dieses mit einem oberen zylin­ drischen Endabschnitt 18 über den Handgriff 15 vor.
Der Durchmesser des Bearbeitungswerkzeuges 7 entspricht zweck­ mäßigerweise zumindest im wesentlichen dem Durchmesser des Motorengehäuses 1.
Das Gerät verfügt noch über einen zweiten Griff, der als Führ­ griff 19 bezeichnet ist, da er vom Anwender hauptsächlich zur Führung des Gerätes erfaßt wird.
Der starre Handgriff 15 hingegen dient eher dem Halten des Ge­ rätes allgemein und zur Übertragung des Anpreßdruckes auf eine Oberfläche, an der das Bearbeitungswerkzeug 7 angelegt wird.
Der Führgriff 19 ist ebenfalls seitlich, im Bereich der Um­ fangsfläche 14, am Motorengehäuse 1 angeordnet und steht von diesem quer zur Drehachse 13 insbesondere radial ab. Seine in Richtung zum freien Ende gemessene Längserstreckung ist geringer als diejenige des Handgriffes 15, er steht also weniger weit als dieser vom Motorengehäuse 1 ab. Beim Ausfüh­ rungsbeispiel besitzt der Führgriff 19 eine im wesentlichen knopfartige Gestalt.
Ein großer Vorteil des Führgriffes 19 besteht darin, daß er in Umfangsrichtung bezüglich der Rotationsachse 9 gegenüber dem Motorengehäuse 1 verstellbar ist. Die Verstellrichtung ist in Fig. 1 und 4 mit dem Doppelpfeil 20 angedeutet. In ver­ schiedenen, sich im Rahmen der Verstellung ergebenden Umfangs­ positionen läßt sich der Führgriff 19 jedoch bezüglich dem Motorengehäuse 1 lösbar festlegen, wobei er im festgelegten Zu­ stand einen praktisch starren Griff bildet. Beim dargestellten Ausführungsbeispiel nimmt der Führgriff 19 eine dem Handgriff 15 diametral entgegengesetzte Umfangsposition 21 ein. Er steht also in entgegengesetzter Richtung wie der Handgriff 15 vom Motorengehäuse 1 ab. Ergänzend sind in Fig. 4 strichpunktiert einige weitere mögliche Umfangspositionen 21′, 21′′ eingezeichnet.
Die Halterung des separaten Führgriffes 19 am Motorengehäuse 1 erfolgt beim Ausführungsbeispiel unter Vermittlung eines Klemm­ bandes 22. Dieses ist um das Motorengehäuse 1 in koaxialer An­ ordnung herumgelegt, wobei es sich in Umfangsrichtung bezüg­ lich der Rotationsachse 9 und damit in Verstellrichtung 20 er­ streckt und an der Umfangsfläche 14 anliegt. An einer Stelle des Umfanges des beim Ausführungsbeispiel in sich geschlossenen ringförmigen Klemmbandes 22 sitzt an der nach radial außen weisenden Bandfläche der Führgriff 19. Er ist vorzugsweise selbst als Handhabe für sein Verstellen in Verstellrichtung 20 und sein lösbares Festlegen gegenüber dem Motorengehäuse 1 ausgebildet. Durch Einwirken auf den Führgriff 19 kann das Klemmband 22 entweder derart gespannt werden, daß es gegen­ über dem Motorgehäuse 1 unverrückbar festliegt, oder es kann gelöst werden, so daß es zusammen mit dem Führgriff 19 in Ver­ stellrichtung 20 bis zur gewünschten Umfangsposition 21 gegen­ über dem Motorengehäuse 1 verdrehbar ist.
Hierbei ist von Vorteil, daß sich der Führgriff 19 stufenlos verstellen läßt und in jeder möglichen Umfangsposition arretierbar ist. In Fig. 4 sind lediglich einige der möglichen Umfangs­ positionen beispielhaft herausgegriffen.
Damit das Klemmband 22 in Richtung der Rotationsachse 9 und damit in Höhenrichtung 23 des Gerätes eine klar definierte Stellung einnimmt, kann in die Umfangsfläche 14 eine nicht näher dargestellte, sich zumindest teilweise entlang der Um­ fangsfläche 14 erstreckende Vertiefung ausgebildet sein, in die das Klemmband 22 mit zumindest einem Teil seiner Dicke eintaucht. Die Flanken der Vertiefung bilden hierbei An­ schläge, die das Klemmband 22 am Bewegen in Höhenrichtung 23 hindern, ohne die Bewegung in Verstellrichtung 20 zu stören.
Der konkrete Aufbau des beim Ausführungsbeispiel vorgesehenen Führgriffes 19 soll nachfolgend erläutert werden. Demgemäß um­ faßt er ein Gewindeteil 27, das sich ausgehend von der bereits erwähnten Außenfläche 28 des Klemmbandes 22 radial nach außen erstreckt. Es ist beim Ausführungsbeispiel vom Schaft einer Schraube 29 gebildet, die mit der dem Schaft entgegengesetzten Kopffläche 30 auf die Außenfläche 28 fest aufgesetzt ist. Zur festen Verbindung kann beispielsweise eine Schweiß- oder Klebe­ verbindung vorgesehen sein. Auf das Gewindeteil 27 ist ein Schraubteil 31 aufgesetzt, das sich durch Verdrehen gemäß in Fig. 1 eingezeichnetem Doppelpfeil 32 auf dem Gewindeteil 27 hin und her schrauben läßt. Beim Ausführungsbeispiel hat es die Gestalt einer Kugel.
Im Bereich zwischen dem Schraubteil 31 und dem Klemmband 22 befindet sich noch ein Drückelement 33, das sich einerseits am Schraubteil 31 und andererseits an der Umfangsfläche 14 des Motorengehäuses 1 abstützt. Es ist beim Ausführungsbeispiel hülsenförmig ausgebildet und axial verstellbar auf die Schraube 29 aufgesteckt.
Seine mit dem Schraubteil 31 zusammenarbeitende Drückfläche 34 ist beim Ausführungsbeispiel sphärisch komplementär zur Kugelgestalt ausgebildet, damit die Drückkraft optimal über­ tragen wird. An der entgegengesetzten Seite, im Bereich des Klemmbandes 22, ist das Drückelement 33 mit einer in Band- Längsrichtung durchgehenden Ausnehmung 35 versehen, in die das Klemmband 22 eintauchen kann, wobei die neben der Aus­ nehmung 35 liegenden Partien des Drückelements 33 Drück­ partien 36 bilden, die sich gegen die Umfangsfläche 14 stützen.
Die das Aufstecken auf das Schraubteil 31 erlaubende Durch­ gangsöffnung 37 des Drückelements 33 ist im an die Ausnehmung 35 angrenzenden Bereich derart erweitert, daß auch der Schrauben­ kopf Aufnahme findet.
Somit ist also der Führgriff 19 des Ausführungsbeispiels als Drehgriff ausgebildet. Indem man das Schraubteil 31 auf das Gewindeteil 27 aufschraubt, wird das Drückelement 33 mit seinen Drückpartien 36 gegen die Umfangsfläche 14 gedrückt, wobei in­ folge dieser Abstützung das mit dem Gewindeteil 27 verbundene Klemmband 22 im Verbindungsbereich mit dem Gewindeteil 27 nach radial außen gezogen wird. Auf diese Weise wird das Klemmband 22 vor allem in den dem Führgriff 19 diametral entgegengesetzten Bereichen gegen das Motorengehäuse 1 gespannt.
Um eine andere Umfangsposition des Führgriffes 19 einzustellen, braucht lediglich das Schraubteil 31 kurzzeitig gelöst und an­ schließend der Führgriff 19 zusammen mit dem Klemmband 22 bis zur gewünschten Umfangsposition verschoben werden, wo man das Schraubteil 31 in der beschriebenen Weise wieder fest­ zieht. Vorteilhaft ist hierbei, daß die Verstellung mit einer Hand erfolgen kann, selbst während eines Bearbeitungs­ vorganges, und ohne den Führgriff 19 vorübergehend loslassen zu müssen.
Beim Ausführungsbeispiel erstreckt sich der Verstellbereich des Führgriffes 19 über 360 Grad. Er läßt sich also an jeder beliebigen Stelle entlang der Umfangsfläche 14 anordnen. Diese Verstellmöglichkeit könnte man zwar durchaus dadurch realisieren, daß man das Klemmband 22 an dem nach oben ragenden Endabschnitt 18 anbringt. Beim Ausführungsbeispiel ist jedoch eine vorteil­ haftere Variante verwirklicht.
Hier ist der Führgriff 19 in Höhenrichtung 23 gesehen auf gleicher Höhe wie die Ansetzstelle des Handgriffes 15 angeordnet. Wie aus Fig. 2 gut ersichtlich ist, nimmt der Führgriff 19 etwa eine Position im Bereich der Höhenmitte des Handgriffes 15 ein. Die in Höhenrichtung 23 gemessene Breite des Führgriffes 19 ist ge­ ringer als die entsprechend gemessene Breite des sich unmittel­ bar an das Motorengehäuse 1 anschließenden Abschnittes 38 des Handgriffes 15. Dieser Abschnitt 38 ist mit einer in Umfangs­ richtung bezüglich der Rotationsachse 9 den Handgriff 15 durch­ querenden Aufnahmeöffnung 39 versehen. Deren Querschnittskontur ist so gewählt, daß der Führgriff 19 hindurchpaßt. Sie schließt sich unmittelbar an die Umfangsfläche 14 des Motorengehäuses 1 an, das also im Höhenbereich der Aufnahmeöffnung 39 einen kreiszylindrischen Umfangsabschnitt 40 besitzt. Um diesen Um­ fangsabschnitt 40 ist das Klemmband 20 herumgeschlungen, das also durch die Aufnahmeöffnung 39 hindurchläuft. Oberhalb und unterhalb der Aufnahmeöffnung 39 befinden sich stegartige Griffpartien 44, 44′, über die der Handgriff 15 mit dem Motoren­ gehäuse 1 fest verbunden ist.
Auf diese Weise kommt der Führgriff 19 sehr nahe am Bearbei­ tungswerkzeug 7 und damit am Arbeitsbereich 45 des Geräts zu liegen. Dies gestattet ein präzises Führen des Geräts bei einem Bearbeitungsvorgang. Zugleich besteht aber die Möglichkeit, den Führgriff 19 unbehindert vom Handgriff 15 an jeder Stelle des Umfanges des Motorengehäuses 1 zu positionieren.
Die eigentliche Aufgabe der Aufnahmeöffnung 39 besteht aber da­ rin, den Führgriff 19 in einer Ruhestellung aufzunehmen, wenn er infolge besonderer Gegebenheiten im Rahmen der momentanen Bearbeitung nicht benötigt wird oder hinderlich ist. Diese Ruhe­ stellung ist in Fig. 4 bei 21′′ dargestellt. Hier ist der Führgriff 19 vollständig im Handgriff 15 versenkt, so daß das Gerät ohne aufwendiges Abnehmen des Führgriffes 19 eine Gestalt aufweist, die derjenigen eines führgrifflosen Ge­ rätes entspricht.
Da die Aufnahmeöffnung 39 zu beiden Seiten des Handgriffes 15 hin offen ist, ist der Führgriff 19 und insbesondere sein Schraubteil 31 problemlos zugänglich, um in der Ruhestellung 21′′ ein Festklemmen gegenüber dem Motorengehäuse 1 sowie ein späteres erneutes Lösen vornehmen zu können. Es kann auch zweckmäßig sein, die Breite des Führgriffes 19 so auf die Breite des Handgriffes 15 abzustimmen, daß das Schraubteil 31 in der Ruhestellung 21′′ leicht beidseits über die seit­ lichen Außenflächen 46 des Handgriffes 15 übersteht und da­ durch gut erfaßbar ist (nicht dargestellt).
Während beim dargestellten Ausführungsbeispiel die Aufnahme­ öffnung 39 abgesehen von den seitlichen Öffnungen ringsum ge­ schlossen ist, ist sie bei einem nicht näher dargestellten Ausführungsbeispiel an einer Stelle ihres Umfanges offen, ins­ besondere zur Oberseite 2 hin. Dies gestattet eine noch bessere Handhabung des Führgriffes 19 in der Ruhestellung 21′′.
Das gebildete Gerät ist des weiteren noch mit einer Anlage­ fläche 47 versehen, mit der es sich während eines Bearbeitungs­ vorganges an einer beispielsweise vom zu bearbeitenden Gegen­ stand gebildeten Bezugsfläche anlegen und/oder entlang ver­ schieben läßt. Beim Ausführungsbeispiel sind zwei solcher An­ lageflächen 47 vorgesehen, die spiegelbildlich bezüglich einer die Rotationsachse 9 und die Längsachse 16 enthaltenden Verti­ kalebene angeordnet sind. Die jeweilige Anlagefläche 47 be­ findet sich im Bereich der Unterseite 3 des Motorengehäuses 1, wobei sie wie abgebildet durchaus in Richtung zum Bearbeitungs­ werkzeug 7 über das Motorengehäuse 1 vorstehen kann.
Die Anlagefläche 47 ragt überdies zweckmäßigerweise über den umfangsseitigen Rand 49 des jeweiligen Bearbeitungswerkzeuges 7 radial hinaus, wie dies vor allem aus Fig. 4 ersichtlich ist.
Bevorzugt ist die jeweilige Anlagefläche 47 als ebene Fläche ausgebildet, die in einer an das Bearbeitungswerkzeug 7 oder das Motorengehäuse 1 angelegten Tangentialebene oder einer hierzu parallelen Ebene verläuft. Beim Ausführungsbeispiel be­ ginnt die jeweilige Anlagefläche 47 an einer Stelle 50 der Um­ fangsfläche 14 beidseits der erwähnten Vertikalebene und er­ streckt sich ausgehend von dort in Richtung des Handgriffes 15, wobei ihr Abstand von der Längsachse 16 mit zunehmender Ent­ fernung von der Umfangsfläche 14 zunimmt. Die Anlageflächen 47 sind zweckmäßigerweise integral an das Motorengehäuse 1 und/oder den Handgriff 15 angeformt.
Das abgebildete Gerät ist auch für den Staubab­ saugbetrieb ausgelegt. Es besteht die Möglichkeit, ein nicht näher dargestelltes Absaugaggregat anzuschließen und dadurch im Arbeitsbereich 45 anfallenden Abrieb, nachfolgend als Staub bezeichnet, aus dem Arbeitsbereich 45 gefaßt zu entfernen. Da­ bei besteht die vorteilhafte Möglichkeit, das Gerät ohne Ein­ bußen hinsichtlich der Handhabbarkeit wahlweise mit oder ohne Staubabsaugeinrichtung zu betreiben. In vielen Fällen ist eine derartige Staubabsaugeinrichtung hinderlich oder führt zu einer bei feinen Bearbeitungsvorgängen nachteiligen Ge­ wichtserhöhung, so daß es vorteilhaft ist, wenn die Staubabsaugeinrichtung bei Nichtgebrauch entfernt werden kann.
Als Bestandteil der Staubabsaugeinrichtung ist beim abgebildeten Gerät ein Abdeckteil 51 vorgesehen. Es läßt sich in einer aus den Fig. 2 und 3 gut ersichtlichen Abdeckposition lösbar am Handgriff 15 anbringen. Die Greiffläche 52 des Handgriffes 15, also diejenige sich über den Umfang des Handgriffes 15 er­ streckende Fläche, die vom Anwender bei der Handhabung des Ge­ räts normalerweise von einer Hand umgriffen wird, wird in der Abdeckposition vom Abdeckteil 51 teilweise abgedeckt. Beim Ausführungsbeispiel ist dies im wesentlichen die nach unten weisende Partie 53 der Greiffläche 52, da das Abdeckteil 51 in der Abdeckposition an der dem Arbeitsbereich zugewandten Unterseite des Handgriffes 15 sitzt. Die Gestaltung des Ab­ deckteils 51 ist hierbei so auf die Form des Handgriffes 15 abgestimmt, daß diese beiden Teile zwischen sich einen im Ar­ beitsbereich 45 mündenden Absaugkanal 54 begrenzen, der zur Staubabsaugeinrichtung gehört. Beim Ausführungsbeispiel besitzt das Abdeckteil 51 eine aus Fig. 3 ersichtliche rinnen­ artige Querschnittskontur, wobei der Absaugraum einerseits von der konkav gekrümmten Innenfläche 55 des Abdeckteils 51 und andererseits unmittelbar von der abgedeckten Greifflächenpartie 53 begrenzt wird.
Das Abdeckteil 51 ist so ausgebildet, daß der Absaugkanal 54 im wesentlichen dem Längsverlauf des Handgriffes 15 folgt und bei Annäherung an das Motorengehäuse 1 in einem Bogenabschnitt 56 nach unten zum Arbeitsbereich 45 verläuft.
In der Draufsicht gemäß Fig. 4 gesehen, entspricht die Breite des Absaugkanales 54 im wesentlichen der Breite des Hand­ griffes 15. Erst im Bereich des Bogenabschnittes 56 verbreitert sich der Absaugkanal 54 und mündet in einer Absaugöffnung 57, die sich bogenförmig entlang eines Umfangsabschnittes des Be­ arbeitungswerkzeuges 7 erstreckt. Im Bereich der Absaugöff­ nung 57 kann das Abdeckteil 51 mit einem Dichtbesatz 58 ver­ sehen sein, der beim Ausführungsbeispiel von einem Borsten­ teilkranz gebildet ist.
Am der Absaugöffnung 57 entgegengesetzten rückwärtigen Ende kann das Abdeckteil 51 einen Verbindungsabschnitt 59 aufweisen, über den beispielsweise eine zu einem Absaugaggregat führende flexible Absaugleitung anschließbar ist.
Im Bereich des Handgriffes 15 verfügt das Abdeckteil 51 zweck­ mäßigerweise über eine abgerundete Außenfläche 60. Diese tritt in der Abdeckposition an die Stelle der abgedeckten Greif­ flächenpartie 53, so daß sie Greifflächenfunktion erfüllt und das Abdeckteil 51 praktisch zum Handgriff 15 gehört.
Ob mit oder ohne Abdeckteil 51, das Gerät läßt sich immer ange­ nehm greifen.
Die lösbare Montage des Abdeckteils 51 am Handgriff 15 erfolgt beim Ausführungsbeispiel unter Vermittlung einer Steckverbin­ dung 61. Hierzu ist am Handgriff 15 im Bereich der beiden seitlichen Außenflächen 46 jeweils eine Längsnut 62 vor­ gesehen, die parallel zur Längsachse 16 verlaufen. In die Längs­ nut 62 greift das Abdeckteil 51 mit Haltevorsprüngen 64 ein, die im Bereich der Längsöffnung 63 an den Randbereichen des Abdeck­ teils 51 ausgebildet sind. Wenn die Längsnuten 62 zum freien Ende 17 hin offen sind, können die Haltevorsprünge 64 problem­ los von dort aus eingeschoben werden.
Im Bereich des Bogenabschnittes 55 wird die schlitzartige Längs­ öffnung 63 des Abdeckteils 51 zweckmäßigerweise von einer ge­ räteseitigen Leitfläche 65 abgedeckt.
Ein wie beim Ausführungsbeispiel über das freie Ende 17 hinaus­ ragender Endabschnitt 66 des Abdeckteils 51 ist zweckmäßiger­ weise rohrförmig über den Umfang geschlossen ausgebildet, damit kein Druckabfall entsteht.
Es versteht sich, daß das Abdeckteil 51 prinzipiell über die gesamte Länge als rohrförmiges Teil ausgebildet sein kann, wo­ bei gegebenenfalls vorhandene Haltevorsprünge 64 im Bereich der Außenfläche angeformt sein können. Auch ist es möglich, die Längsöffnung 63 an beiden Schmalseiten geschlossen aus­ zuführen, so daß das Abdeckteil 51 im Bereich beider Endab­ schnitte eine rohrförmige Gestalt hat. Die Haltevorsprünge 64 erstrecken sich in diesem Falle z. B. lediglich über die Länge der Längsöffnung 63.
Die oben erwähnten Anlageflächen 47 können zumindest teilweise auch am Abdeckteil 51 vorgesehen sein. Dies ermöglicht eine problemlose Entfernung vom Gerät, falls sie sich als hinder­ lich herausstellen sollten.

Claims (5)

1. Staubabsaugeinrichtung für ein als Handgerät ausgebildetes, motorisch angetriebenes Gerät insbesondere zum Schleifen, Polieren oder dergleichen Bearbeiten von Oberflächen, das einen von einem Antriebsmotor (4) anzutreibenden Werkzeughalter (6) für ein Bearbeitungswerkzeug (7) aufweist und mit einem eine Greiffläche (52) aufweisenden Handgriff (15) zum Halten des Gerätes ausgestattet ist, wobei ein an dem Handgriff (15) unter Einnahme einer Abdeckposition festgelegtes Abdeckteil (51) zur Bildung eines im Arbeitsbereich des Bearbeitungswerkzeuges (7) mündenden Absaugkanales (54) der Staubabsaugeinrichtung dient und zugleich mit seiner Außenfläche (60) einen Greifflächenabschnitt bildet, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (51) vom Handgriff (15) abnehmbar ist und im abgenommenen Zustand eine in der Abdeckposition abgedeckte Greifflächenpartie (53) der Greiffläche (52) des Handgriffes (15) freigibt, die an die Stelle des in der Abdeckposition vom Abdeckteil (51) gebildeten Greifflächenabschnittes tritt, wobei das Abdeckteil (51) in der Abdeckposition zumindest einen Teil des Absaugkanales (54) im Zusammenwirken mit der abgedeckten Greifflächenpartie (53) der Greiffläche (52) des Handgriffes (15) bildet.
2. Staubabsaugeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (51) im Rahmen einer Steck- und/oder Rastverbindung am Handgriff (15) festlegbar ist.
3. Staubabsaugeinrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Handgriff (15) an entgegengesetzten Seiten zwei Längsnuten (62) vorgesehen sind, in die das Abdeckteil (51) mit von den Randbereichen einer längsseitigen Öffnung (63) gebildeten Haltevorsprüngen (64) einsteckbar ist.
4. Staubabsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die in der Abdeckposition von dem Abdeckteil (51) abge­ deckte Greifflächenpartie (53) an der dem Arbeitsbereich (45) zugewandten Unterseite des Handgriffes (15) angeordnet ist.
5. Staubabsaugeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Abdeckteil (51) zumindest teilweise eine im wesentlichen rinnenförmige Querschnittskontur aufweist.
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