DE4224649C2 - Stanzwerkzeug zum Schneiden von Blechteilen - Google Patents
Stanzwerkzeug zum Schneiden von BlechteilenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Stanzwerkzeug zum Schneiden von Blechteilen, ins
besondere für die Herstellung von kassettenförmigen Mauerver
kleidungen, mit zwei zwischen zwei Backen auswechselbar an
geordneten Messern.
Das Stanzwerkzeug der Erfindung ist zum Zuschneiden von Blech
teilen unterschiedlicher Art einsetzbar. Besondere Vorteile
ergeben sich jedoch bei der Verwendung zum Zuschneiden von
Blechteilen für kassettenförmige Mauerverkleidungen. Diese
Verkleidungen werden beispielsweise am oberen Abschluß einer
Hauswand angebracht und bestehen aus einer Blende aus Blech
mit in regelmäßigen Abständen vorspringenden vertikalen Zier
blechstegen, wobei die Enden der Blechstege oben und unten
gerade oder geschwungen abgeschrägt sind. Diese Blende wird
aus einzelnen Blechteilen hergestellt, die an den Stegstellen
miteinander verbunden werden. Aus jedem Blechteil müssen hier
bei Teile ausgeschnitten werden, um die obere und untere Ab
schrägung bilden zu können. Außerdem müssen die Blechteile zur
Ausbildung der Blechstege und zur gegenseitigen Verbindung der
Blechteile mehrfach abgekantet werden. Sowohl das Zuschneiden
als auch das Abkanten der Blechteile muß dabei mit hoher Prä
zision erfolgen, damit jeweils zwei benachbarte Blechteile an
den Stegstellen exakt zueinander passen. Bislang werden die
hierfür notwendigen Schnitt- und Abkantlinien von Hand auf den
rechteckig vorgeschnittenen Blechteilen eingezeichnet und
anschließend auch der Zuschnitt von Hand ausgeführt. Dieses
Verfahren ist sehr zeitaufwendig und birgt die Gefahr von
Fehlzuschnitten in sich.
Zwar beschreibt die Patentschrift CH 616 095 eine Stanzmaschi
ne mit austauschbaren Ober- und Untermessern zur Eckausklin
kung von Blechteilen, doch erlaubt diese Maschine keine Mar
kierung des Blechteils. Ferner ist in der DE-PS 6 94 426 ein
Stanzeisen zur Verwendung bei der Schuhfabrikation erwähnt,
das mit Stechdornen zum Markieren gewisser Stellen von auszu
stanzenden Schuhschaftteilen versehen ist. Diese Stechdorne
führen jedoch zu Löchern im Leder, die beim Blechzuschnitt als
Markierungen nicht einsetzbar sind.
Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
ein rationelles Vorfertigen von exakt zugeschnittenen und
gekanteten Blechteilen unter Vermeidung der obengenannten
Nachteile zu ermöglichen.
Die gestellte Aufgabe wird mit einem Stanzwerkzeug der ein
gangs genannten Art erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß eines
der Messer elastisch gelagerte Druckstifte zum Anbringen von
Markierungspunkten auf den Blechteilen aufweist und das zwei
te, mit dem ersten zusammenwirkende Messer an den den Druck
stiften des ersten Messers gegenüberliegenden Stellen Vertie
fungen aufweist. Die Messer sind entsprechend dem herzustel
lenden Zuschnitt des Blechteiles geformt und ermöglichen somit
ein exaktes und schnelles Zuschneiden von Blechteilen. Die
auswechselbare Anordnung der Messer gewährleistet ein rasches
Umstellen des Werkzeuges zur Herstellung anderer
Blechzuschnitte. Durch das Vorsehen von elastisch gelagerten
Druckstiften zur Markierung von Punkten auf dem Blech dient
das Werkzeug nicht nur dem Zuschnitt des Bleches, sondern
gleichzeitig auch der exakten Positionierung von später am zu
bearbeitenden Blechteil anzubringenden Falzkanten oder der
gleichen. Das zweite, mit dem ersten zusammenwirkende Messer
mit Vertiefungen an den den Druckstiften des ersten Messers
gegenüberliegenden Stellen sorgt dafür, daß sich die mit den
Druckstiften erzeugten Markierungspunkte auch auf der Blech
rückseite abzeichnen. Die Weiterverarbeitung der zugeschnittenen
Blechteile wird hierdurch noch erleichtert, da beim Einlegen
in eine Abkantbank oder dergleichen keine Rücksicht darauf
genommen werden muß, auf welcher Seite des Blechteiles die
Markierungspunkte angebracht worden sind. Beim Einsatz eines
solchen Werkzeuges zum Zuschneiden von Blechteilen für die
Herstellung von kassettenförmigen Mauerverkleidungen kann mit
einem Schneidvorgang also nicht nur der Ausschnitt für die Ab
schrägung der Blechstege erfolgen, sondern gleichzeitig auch
die Markierungspunkte in das Blech eingeprägt werden, die den
Verlauf von Falzkanten vorgeben. Auf diese Weise ist nach dem
Schneidvorgang ein schnelles und exaktes Abkanten der Blechteile
an Hand der Markierungspunkte möglich, ohne vorher den Verlauf
der Abkantungslinien ausmessen zu müssen.
Weitere Vorteile ergeben sich, wenn mindestens eines der Mes
ser zur Erzeugung einer Scherwirkung zusammen mit dem zweiten
Messer eine abgeschrägte Schneidkante aufweist. Der für den
Schneidvorgang aufzuwendende Druck kann hierdurch stark vermin
dert werden. Außerdem kann einer der Backen Anschläge zum la
gegenauen Anlegen des zu bearbeitenden Blechteiles aufweisen.
Fehlerhafte Zuschnitte sind
dadurch nahezu ausgeschlossen. Zur Erleichterung der Entnahme
des zugeschnittenen Blechteiles können die beiden Backen
gegen den Druck eines Federelementes aufeinander zubewegbar
sein. Nach Wegnahme des Druckes auf die beiden Backen
des Werkzeuges öffnen sich diese selbsttätig, und das
zugeschnittene Blechteil kann entnommen werden. Ebenfalls
zweckmäßig ist die Ausgestaltung eines der Backen derart,
daß beim Schneidvorgang anfallende Blechabfälle aus dem
Werkzeug herausfallen. Weiter können auf der Außenseite
der Backen Spannbügel zur Befestigung des Werkzeuges in
einer Hebelpresse oder dergleichen angeordnet sein. Auf
diese Weise ist ein schneller Ein- und Ausbau des Werkzeuges
in eine maschinelle oder handbetätigte Presse möglich.
Nachfolgend wird ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel eines
erfindungsgemäßen Werkzeuges an Hand der Zeichnungen näher
erläutert.
Im einzelnen zeigt
Fig. 1a bis 1e) mehrere, teilweise geschnittene Ansichten
eines Werkzeuges mit eingesetzten
Messern;
Fig. 2a bis 2e) mehrere, teilweise geschnittene Ansichten
der Backen des Werkzeuges;
Fig. 3a bis 3e) mehrere, teilweise geschnittene Ansichten
der Messer des Werkzeuges;
Fig. 4 eine schematische Ansicht einer
kassettenförmigen Mauerverkleidung;
Fig. 5 eine Teilansicht zweier zur Ausbildung
einer kassettenförmigen Mauerverkleidung
zugeschnittenen Blechteile.
Fig. 6 eine zweite Teilansicht zweier zur Ausbildung
einer kassettenförmigen Mauerverkleidung
zugeschnittenen Blechteile.
Die in Fig. 1a dargestellte Seitenansicht eines Stanzwerkzeuges
10 zeigt einen oberen Backen 11 und einen
unteren Backen 12, die in ihrem hinteren Bereich an zwei
auch aus Fig. 1e ersichtlichen Rundholmen 13 und 14
geführt und aufeinander zubewegbar sind. Im vorderen
Bereich sind im oberen Backen 11 ein erstes Messer 15 und
im unteren Backen 12 ein zweites Messer 16 angeschraubt.
Die Schneidkante 17 des oberen Messers 15 ist angeschrägt
und übt zusammen mit der Schneidkante des unteren Messers
16 eine Scherwirkung auf das zu bearbeitende Blechteil
aus. Am oberen Messer 15 sind außerdem Druckstifte 18
angeordnet, während im unteren Messer 16 gegenüber den
Druckstiften 18 entsprechende Vertiefungen 19 angebracht
sind. Mit Hilfe der Druckstifte 18 werden Markierungspunkte
während des Schneidvorganges in das zu bearbeitende
Blechteil eingeprägt, wobei sich diese Markierungspunkte
auf Grund der Vertiefungen 19 im unteren Messer auch auf
der Blechrückseite abbilden. Auf der Außenseite der Backen
11 und 12 sind jeweils Spannbügel 20 und 21 aufgeschraubt.
Die Spannbügel 20, 21 dienen der Befestigung des gesamten
Werkzeuges 10 in einer Hebel- oder Pneumatikpresse zur
Erzeugung des für den Schneidvorgang notwendigen Druckes.
Fig. 1c zeigt das Werkzeug 10 aus Fig. 1a von der Rückseite,
d. h. von der Führungsseite der Backen 11 und 12 an
den Holmen 13 und 14 her. Dabei ist in Fig. 1c ein Teilschnitt
durch einen weiteren Holm 22, der zwischen den
Holmen 13 und 14 angeordnet ist und von einem federnden
Element 23 umgeben ist, dargestellt. Das federnde Element
23 dient dem Auseinanderdrücken der beiden Backen 11 und
12 nach Beendigung des Schneidvorganges, so daß das bearbeitete
Werkstück gleich entnommen werden kann. Die Ansichten
der Fig. 1b und 1d zeigen das Werkzeug 10 in der in
Fig. 1c dargestellten Lage von oben bzw. von unten. Aus
diesen beiden Figuren ist insbesondere der Verlauf der
Schneidkanten der beiden Messer 15 und 16 zu erkennen.
Fig. 1e ist die spiegelbildliche Darstellung des Werkzeuges
10 gegenüber der Darstellung in Fig. 1a.
Die Fig. 2a bis 2e) entsprechen den Fig. 1a bis 1e), wobei
in Fig. 2 jedoch jeweils nur die Backen 11 und 12 dargestellt
sind. Der untere Backen 12 bildet durch eine aus
Fig. 2a und 2d ersichtliche Kanten 24 einen hinteren Anschlag,
gegen den das zu bearbeitende Blechteil angelegt
werden kann. Einen zweiten Anschlag bildet eine aus Fig.
2d ersichtliche zweite Kante 25, so daß die Blechteile
lagegenau im Werkzeug 10 positioniert werden können. Fehlzuschnitte
eines Blechteiles sind damit nahezu unmöglich.
Der untere Backen 12 weist zudem einen aus Fig. 2c ersichtlichen
abgeschrägten Bereich 47 auf, über den beim
Schneidvorgang entstehende Blechabfälle abrutschen und aus
dem Werkzeug 10 herausfallen.
Die Fig. 3a bis 3e) entsprechen den Ansichten der Fig.
1a bis 1e), wobei hier jedoch nur die beiden Messer 15 und
16 dargestellt sind. Aus den Fig. 3b und d ist die
geschwungene Form der Schneidkanten 17 und 26 der beiden
Messer 15 und 16 zu erkennen. In den Fig. 3a, e und
insbesondere c) ist die federnde Lagerung der Druckstifte
18 im oberen Messer 15 angedeutet. Diese federnde Lagerung
der Druckstifte 18 ist notwendig, um ein Durchstoßen des
Bleches mit den Druckstiften 18 zu verhindern.
In den Fig. 4 und 5 ist ein Beispiel von Blechteilen
gezeigt, für die das Werkzeug der Erfindung mit besonderem
Vorteil eingesetzt werden kann. Fig. 4 zeigt eine kassettenförmige
Mauerverkleidung 30 in Form einer Blechblende
am oberen Ende einer Mauer 31 mit in regelmäßigem Abstand
angeordneten vertikalen Blechstegen 32, die an ihrem oberen
und unteren Ende jeweils Abschrägungen 33 und 34 aufweisen.
Die Blende 30 ist hierzu aus einzelnen Blechteilen
35 zusammengesetzt, die jeweils im Bereich der Blechstege 32 miteinander
verbunden sind. Die unteren Ecken zweier solcher
Blechteile 35, die zur Ausbildung eines Blechsteges 32 mit
einer unteren gerundeten Abschrägung 34 ausgebildet
sind, sind in Fig. 5 dargestellt. Die Umrißlinien ergeben
jeweils den Zuschnitt der beiden Blechteile 35, und die
Linien 36-43 sind Abkantlinien, an denen die Blechteile
35 zur Ausbildung eines Blechsteges 32 gefaltet und miteinander
verbunden werden. Die Abkantlinien 36-43 müssen
jedoch nicht auf den Blechteilen 35 eingezeichnet werden.
Ihre Lage ist eindeutig durch von dem Stanzwerkzeug auf
den Blechteilen 35 eingeprägte Markierungspunkte 46 festgelegt.
Zur Herstellung solcher Blechteile 35 reicht es
also aus, rechteckförmig mit der gewünschten Länge und
Breite zugeschnittene Blechteile mit einem Werkzeug der
Erfindung zuzuschneiden und die benötigten Abkantlinien zu
markieren, wobei hier zur Ausbildung der beiden unterschiedlichen
Eckbereiche 44 und 45 zwei unterschiedliche
Messersätze nötig sind.
Fig. 6 zeigt ein zweites Beispiel der unteren Eckbereiche
zweier Bleche 35′, die zur Ausbildung eines Blechsteges
32, diesesmal jedoch mit einer 45°-Abschrägung 34 (vgl. Fig. 4),
ausgeformt sind. Zur Ausbildung der Eckbereiche 44′ und
45′ sind jeweils wieder eigene Messersätze notwendig.
Die übrigen Bezugszeichen in Fig. 6 mit den zugehörigen
Bezeichnungen entsprechen denen der Fig. 5.
Claims (6)
1. Stanzwerkzeug zum Schneiden von Blechteilen, insbesondere für die Her
stellung von kassettenförmigen Mauerverkleidungen, mit
zwei zwischen zwei Backen auswechselbar angeordneten Mes
sern, dadurch gekennzeichnet, daß eines der Messer (15)
elastisch gelagerte Druckstifte (18) zum Anbringen von
Markierungspunkten (46) auf den Blechteilen (35) aufweist
und das zweite, mit dem ersten zusammenwirkenden Messer
(16) an den den Druckstiften (18) des ersten Messers (15)
gegenüberliegenden Stellen Vertiefungen (19) aufweist.
2. Stanzwerkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eines der Messer (15, 16) zur Erzeugung
einer Scherwirkung zusammen mit dem zweiten Messer (16)
eine abgeschrägte Schneidkante (17) aufweist.
3. Stanzwerkzeug nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß einer der Backen (11, 12) Anschläge
(24, 25) zum lagegenauen Anlegen des zu schneidenden
Blechteiles (35) aufweist.
4. Stanzwerkzeug nach einem der Ansprüche 1-3, dadurch
gekennzeichnet, daß die beiden Backen (11, 12) gegen
den Druck eines Federelementes (23) aufeinander zubewegbar
sind.
5. Stanzwerkzeug nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch
gekennzeichnet, daß einer der Backen (11) so ausgebildet
ist, daß beim Stanzvorgang anfallende Blechabfälle
aus dem Werkzeug (10) herausfallen.
6. Stanzwerkzeug nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß auf der Außenseite der Backen (11,
12) Spannbügel (20, 21) zur Befestigung des Werkzeuges
(10) in einer Hebelpresse oder dergleichen angeordnet
sind.
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