DE4219123A1 - Vorrichtung zum aufnehmen und weiterleiten von produkten oder von stapeln von im wesentlichen parallelflachen produkten an eine anschliessende foerdereinrichtung - Google Patents
Vorrichtung zum aufnehmen und weiterleiten von produkten oder von stapeln von im wesentlichen parallelflachen produkten an eine anschliessende foerdereinrichtungInfo
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Description
Die vorliegende Erfindung hat zum Gegenstand eine Vorrichtung
zum Aufnehmen und Weiterleiten von Produkten
oder von Stapeln von im wesentlichen parallelflachen Produkten
an eine anschließende Fördereinrichtung.
Ein sehr wichtiger Vorgang bei jeder automatischen Konfektioniermaschine
besteht im Weiterleiten der Produkte
von einer Fördereinrichtung zu der nächsten. Um dieses
Problem zu lösen, werden normalerweise Weiterleitvorrichtungen
mit entsprechend ausgelegten Fächern hergestellt,
und zwar je nach den Fördereinrichtungen, zwischen denen
sie angeordnet werden, und je nach den Abmessungen der
weiterzuleitenden Produkte, alles natürlich zum Nachteil
der konstruktiven Wirtschaftlichkeit der gesamten Maschine.
Zweck der vorliegenden Erfindung ist der, eine Weiterleitvorrichtung
herzustellen, welche nicht die unter Bezugnahme
auf die bekannte Technik beschriebenen Nachteile
aufweist.
Nach der vorliegenden Erfindung wird eine Vorrichtung zum
Aufnehmen und Weiterleiten von Produkten oder Stapeln von
im wesentlichen parallelflachen Produkten an eine anschließende
Fördereinrichtung hergestellt, dadurch gekennzeichnet,
daß sie wenigstens ein Fach enthält, das
in einer rechtwinklig zu der Vorschubrichtung der Produkte
beweglich ist, welche der genannten Vorrichtung zugeführt
werden, und das aus zwei zueinander parallelen vertikalen
Wänden sowie aus zwei horizontalen Flächen besteht,
die koplanar fest mit einer entsprechenden vertikalen
Wand verbunden sind, so daß sie zwei "L"-förmige
und einander zugewandte Elemente bilden; wobei die genannten
"L"-förmigen Elemente gegenseitig zueinander und
entlang ihrer Bewegungsrichtung positionierbar sind und
entlang der Bewegungsrichtung des Faches durch entsprechende
Antriebsmittel bewegt werden, die durch eine zentrale
Steuer- und Antriebseinheit verriegelt sind, welche
in der Lage ist, das Auslösen der genannten Antriebsmittel
unabhängig jedoch in Beziehung zueinander zu steuern.
Die vorliegende Erfindung wird nun rein als Beispiel und
nicht begrenzend unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen beschrieben, von denen
Abb. 1 schematisch eine Plandarstellung der Vorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung zeigt;
Abb. 2 zeigt schematisch in vergrößerter Form und
mit einigen Teilen im Schnitt, um andere besser hervorzuheben,
ein Detail aus Abb. 1;
Abb. 3 zeigt mit einigen Teilen entfernt, um andere
besser hervorzuheben, die Darstellung III aus der Abb. 2;
Abb. 4 zeigt einen Schnitt IV-IV aus der Abb. 2
mit einigen Teilen entfernt, um andere besser hervorzuheben;
Abb. 5 zeigt einen Schnitt V-V aus der Abb. 1
mit einigen Teilen entfernt, um andere besser hervorzuheben;
Abb. 6 zeigt ein mögliches Blockschema der Vorrichtung
nach der vorliegenden Erfindung; und
Abb. 7 zeigt das Phasendiagramm der betreffenden
Vorrichtung.
Die Vorrichtung nach der vorliegenden Erfindung zum Aufnehmen
und Weiterleiten von Produkten oder von Stapeln
von im wesentlichen parallelflachen Produkten 10 ist in
ihrer Gesamtheit in der Abb. 1 mit 1 bezeichnet und
ist an der Entladeposition eines Zuführförderers 21 angeordnet.
Diese Vorrichtung 1 enthält wenigstens ein Fach
2, das in einer rechtwinkligen Richtung zu jener angeordnet
ist, in der die Produkte 10 von Seiten des Zuführförderers
21 zugeführt werden.
Die Vorrichtung 1 kann mit mehr Fächern 2 ausgestattet
sein, wie in der in Abb. 1 gezeigten Verwirklichungsform
ersichtlich ist, auf die beispielsweise in der
nachstehenden Beschreibung Bezug genommen wird, ohne deshalb
jedoch den erfinderischen Bereich der betreffenden
Vorrichtung zu begrenzen. Jedes Fach 2 wird aus zwei vertikalen
parallelen Wänden 3 und 4 sowie aus zwei koplanaren
horizontalen Flächen 5, 6 gebildet, die jeweils paarweise
miteinander verbunden sind, so daß sie zwei "L"-förmige
und einander zugewandte Elemente 7 und 8 bilden
(s. Abb. 1). Die Wände 3 und 4 sind auf der dem Förderer
21 zugewandten Seite leicht divergierend, so daß eine
Einführung für die Produkte 10 gebildet wird.
Die "L"-förmigen Elemente 7 und 8 sind kinematisch mit
entsprechenden Antriebsmitteln 11 und 12 verbunden, die
sich unabhängig voneinander und doch in einer gewissen
Beziehung zueinander bewegen, wie nachstehend besser verdeutlicht
wird. Wie in den Abb. 1 und 2 hervorgehoben
ist, sind die "L"-förmigen Elemente 7 kinematisch
an die Antriebsmittel 11 angeschlossen und die "L"-förmigen
Elemente 8 kinematisch an die Antriebsmittel 12.
Jede horizontale Fläche 5 und 6 ist oben an einem entsprechenden
Schlitten 23, 24 befestigt (s. Abb. 5 bzw.
6), der von einer Trägerschiene 22 gehalten wird, welche
wiederum auf einem Sockel 25 liegt (s. Abb. 5) und eine
ringförmig geschlossene und mit zwei geradlinigen horizontalen
Abschnitten versehene Ausbildung hat (s. Abb. 3
und 5). Die Schiene 22 weist drei Längssitze auf, von denen
zwei seitlich angeordnet sind (s. Abb. 4, in der diese
mit 22m und 22s bezeichnet sind) und ein anderer auf
der Außenseite der ringförmigen Ausbildung (s. Abb. 4,
in welcher dieser mit 22g bezeichnet ist. Jeder Schlitten
23 und 24 weist zwei leerlaufende Rollenpaare 23o und 24o
mit horizontaler Drehachse und 23v und 24v mit vertikaler
Drehachse auf. Die leerlaufenden Rollen 23o, 24o und 23v,
24v sind so angeordnet, daß die Rollen 23v und 24v entlang
dem Sitz 22g der Schiene 22 laufen und die Rollen
23o und 24o in den Sitzen 22m beziehungsweise 22s derselben
Schiene 22. Praktisch tragen die Rollen 23o und 24o
die Schlitten 23 und 24, während die Rollen 23v und 24v
die Anordnung der Schlitten 23 und 24 halten, wie aus den
Abb. 4 und 5 ersichtlich ist.
Die Schlitten 23 und 24 an entsprechende Vorschubelemente
19 und 20 angeschlossen, die ringförmig geschlossen auf
entsprechenden vertikalen Ebenen liegen und beiderseitig
der Schiene 22 angeordnet sind. Wie aus der Abb. 3
hervorgeht, bestehen diese Vorschubelemente aus einem
Paar von Zahnriemen 19, 20, die um entsprechende Riemenscheiben
27, 28 laufen, von denen zwei, d. h. eine pro
Riemen, von entsprechenden Motoren 29, 30 angetrieben
sind, welche zusammen mit den Riemen 19 und 20 die genannten
Antriebsmittel 11, 12 bilden. In Abb. 2
wird dagegen verdeutlicht, wie die Schlitten 23 durch
Verbindungszapfen 23c an dem Riemen 19 befestigt sind und
die Schlitten 24 durch Verbindungszapfen 24c an dem Riemen
20.
Aus den Abb. 1, 2 und 5 ist ersichtlich, daß den
horizontalen Flächen 5 der "L"-förmigen Elemente 7 leerlaufende
Rollen 13 und jeweils angetriebene Rollen 14 zugeordnet
werden, beide mit ihrer Drehachse parallel zu
der Verlaufsrichtung der geradlinigen Abschnitte der
Schiene 22. Die leerlaufenden Rollen 13 werden direkt von
den Flächen 5 getragen, während die angetriebenen Rollen
14 von einer entsprechenden Struktur 15 getragen und
durch Antriebsmittel 16 in Umdrehung versetzt werden. Bei
der in Abb. 5 gezeigten Verwirklichungsform sind die
angetriebenen Rollen 14 auf eine Welle 31 aufgezogen, getragen
von Halterungen, die aus zwei Armen 32 bestehen,
welche die Trägerstruktur 15 bilden und in 33 an den
Sockel 25 angelenkt sind. Die Arme 32 werden durch entsprechende
und an dem Sockel 25 befestigte Antriebe 34
bewegt und bewegen die Welle 31 parallel zu sich zwischen
zwei extremen Positionen, in denen sich die angetriebenen
Rollen 14 jeweils mit ihrer oberen Erzeugenden oberhalb
beziehungsweise unterhalb der Auflagefläche der horizontalen
Flächen 5 befinden. Zu diesem Zweck weisen diese
horizontalen Flächen 5 entsprechende Öffnungen 35 auf,
durch welche die angetriebenen Rollen 14 gehen. Die Antriebsmittel
16 werden aus einem Motor 36 gebildet, der
von einem der Arme 32 getragen, wie in Abb. 5 gezeigt
wird, und kinematisch an die Welle 31 angeschlossen
ist.
In den Abb. 1, 2, 4 und 5 wird auch eine vertikale
Anschlagwand 37 gezeigt, und zwar parallel zu der Schiene
22, die auf der Seite letzterer angeordnet ist, auf der
keine Fördereinrichtung 21 vorgesehen ist, und die von
dem Sockel 25 getragen wird, und zwar mit der Möglichkeit
der Regulierung ihrer Position je nach den Verschiebungen,
in denen sie parallel zu sich selbst bleibt.
Die Vorrichtung 1 enthält ebenfalls eine Reihe von Abtastern
38, 39 und 40 (z. B. Encoder), die in der Lage sind,
die Geschwindigkeit und die Winkelposition der Motoren
29, 30 und 36 zu erfassen (s. Abb. 6). Sei es die Motoren
29, 30 und 36 wie auch die Antriebe 34 sind an eine zentrale
Steuer- und Antriebseinheit 9 für die gesamte Vorrichtung
1 angeschlossen.
Der Betrieb der Vorrichtung 1 wird vollkommen von der
zentralen Einheit 9 gesteuert, an welche ein Element 40
in Form einer Tastatur zur Programmierung derselben und
der gesamten Vorrichtung 1 angeschlossen ist. Jeder Betriebszyklus
beginnt in dem Moment, in dem die Riemen 19
und 20 stillstehen und der Antrieb 34 entaktiviert ist,
so daß die angetriebenen Rollen 14 in ihrer Ruhestellung
unterhalb der Auflagefläche der horizontalen Flächen 5
gelassen werden (s. Pos. 0 in Abb. 7). In dieser Darstellung
haben die Wände 3 und 4 einen Abstand um eine Weite
voneinander, die größer ist als die eingegebene Breite
der Produkte 10, und zwar zum leichteren Einführen derselben
in die Fächer 2.
Die Fördereinrichtung 21 wird aktiviert, um der Vorrichtung
1 ein oder mehrere Produkte 10 zuzuführen. Gleichzeitig
werden der Antrieb 34, der die angetriebenen Rollen
14 mit ihrer oberen Erzeugenden über die Auflagefläche
der Flächen 5 bringt, und der Motor 36 aktiviert, der
die angetriebenen Rollen 14 in Bewegung versetzt. Die
Produkte 10 werden also nach und nach von der Fördereinrichtung
21 auf die Flächen 5 und 6 gegeben, wo sie von
den angetriebenen Rollen 14 aufgenommen werden, die dann
den Vorschub in das Innere der jeweiligen Fächer 2 erleichtern.
An einem bestimmten Punkt werden die Produkte
10 auch von den leerlaufenden Rollen 13 gestützt und werden
nur von den angetriebenen Rollen 14 gegen die Anschlagwand
37 geschoben (s. Abb. 5).
Der Antrieb 34 wird folglich entaktiviert und zusammen
mit diesem eventuell der Motor 36, und der Motor 29 wird
aktiviert, um den Antrieb des Riemens 19 zu bewirken und
damit der "L"-förmigen Elemente (s. Phase 1 in Abb. 7).
Dies bewirkt eine Annäherung der Wand 3 an die Wand 4 um
eine vorher in die zentrale Steuereinheit 9 eingegebene und
von den Encodern 38 erfaßten Menge.
Sobald die zentrale Steuereinheit 9 aufgrund der von den
Encodern 38 empfangenen Daten feststellt, daß der Riemen
19 und die Wände 3 eine Strecke entsprechend der Differenz
zwischen dem gegenseitigen Abstand der Wände 3 und 4
voneinander und der Abmessung der Produkte 10 zurückgelegt
haben, bewirkt die zentrale Steuereinheit 9 selbst
auch die Aktivierung des Motors 30 zum Antrieb des Riemens
20 und der Wände 4 (s. Phase 2 in Abb. 7). Die "L"-förmigen
Elemente 7 und 8, welche die Fächer 2 entlang
der Vorschubrichtung der Produkte 10 bilden, werden nun
synchron von den entsprechenden Antriebsmitteln 11 und 12
bewegt. Gleichzeitig senden die Encoder 38 und 39 an die
zentrale Steuereinheit 9 weiterhin die entsprechenden Daten,
die sich auf die Winkelposition der Abtriebswellen
der Motoren 29 und 30 beziehen und damit auf die Position
der Wände 3 und 4. Die zentrale Steuereinheit 9 verwaltet
aufgrund dieser Daten die Motoren 29 und 30, um den Abstand
zwischen den Wänden 3 und 4 in etwa unverändert und
gleich der entsprechenden Abmessungen der Produkte 10 zu
halten. Praktisch werden die Motoren 29 und 30 zum Einhalten
der entsprechenden Position zwischen den Wänden 3
und 4 in einer Art "Verfolgungslauf" gehalten.
Sobald die zentrale Steuereinheit aufgrund der von den
Encodern 38 empfangenen Daten feststellt, daß die Wände
3 eine Strecke entsprechend einem zuvor eingegebenen Wert
zurückgelegt haben, bewirkt die zentrale Steuereinheit 9
selbst das Anhalten des Motors 29 und läßt den Motor 30
vorlaufen (s. Phase 3 in Abb. 7) bis zu dem Moment, in
dem auch die Wände 4 ihren Lauf beendet haben. Dies führt
natürlich zu einer Entfernung der Wände 4 von den Wänden
3 bis zur Wiedereinnahme der Positionen für den Beginn
des Betriebszyklus (s. Phase 0 in Abb. 7), was das Herausnehmen
der Produkte 10 aus den Fächern 2 durch hier
nicht gezeigte Mittel erleichtert.
Die ausgesprochene Flexibilität der Vorrichtung nach der
vorliegenden Erfindung wird also offensichtlich, da es
bei Veränderungen der Abmessungen der Produkte 10 genügt,
über die Tastatur 40 nur auf die zentrale Steuereinheit 9
einzuwirken, um die neuen Werte einzugeben.
Sollten jedoch die Abmessungen der Produkte 10 größer
sein als der Abstand zwischen den kontinuierlichen Fächern
2, so werden "L"-förmige Elemente 7 und 8 herausgenommen,
die "L"-förmigen Elemente 7 und 8, die an den Riemen 19
und 20 verblieben sind, verschoben und an denselben in
den neuen Positionen befestigt.
Claims (6)
1. Vorrichtung zum Aufnehmen und Weiterleiten von Produkten
oder Stapeln von im wesentlichen parallelflachen
Produkten an eine anschließende Fördereinrichtung, dadurch
gekennzeichnet, daß sie wenigstens ein Fach (2)
enthält, das in einer rechtwinklig zu der Vorschubrichtung
der Produkte (10) beweglich ist, welche der genannten
Vorrichtung (1) zugeführt werden, und das aus zwei
zueinander parallelen vertikalen Wänden (3, 4) sowie aus
zwei horizontalen Flächen (5, 6) besteht, die koplanar
und fest mit einer entsprechenden vertikalen Wand (3, 4)
verbunden sind, so daß sie zwei "L"-förmige und einander
zugewandte Elemente (7, 8) bilden; wobei die genannten
"L"-förmigen Elemente (7, 8) gegenseitig zueinander und
entlang ihrer Bewegungsrichtung positionierbar sind und
entlang der Bewegungsrichtung des Faches (2) durch entsprechende
Antriebsmittel (11, 12) bewegt werden, die
durch eine zentrale Steuer- und Antriebseinheit (9) verriegelt
sind, welche in der Lage ist, das Auslösen der
genannten Antriebsmittel (11, 12) unabhängig jedoch in
Beziehung zueinander zu steuern.
2. Vorrichtung nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sie eine Anzahl von Fächern (2) enthält,
bei denen "L"-förmige Elemente (7, 8) von einer ringförmig
geschlossenen Trägerschiene (22) gehalten werden, und
von denen im Verhältnis zur Vorschubrichtung der genannten
Fächer (2) die stromaufwärts und stromabwärts angeordneten
kinematisch jeweils an zwei unterschiedliche
Vorschubelemente (19, 20) angeschlossen sind, die ringförmig
geschlossen sind und von den genannten Antriebsmitteln
(11, 12) verriegelt werden.
3. Vorrichtung nach Patentanspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß einer der horizontalen Flächen (5, 6)
leerlaufende Rollen (13) und angetriebene Rollen (14) zugeordnet
werden können, beide mit ihrer Drehachse parallel
zu der Bewegungsrichtung der genannten Fächer (2);
wobei die genannten leerlaufenden Rollen (13) und jeweils
die genannten angetriebenen Rollen (14) wenigstens während
der Dauer, in der beide genannten Antriebsmittel
(11, 12) entaktiviert bleiben, mit ihren oberen Erzeugenden
auf einer größeren Höhe angeordnet sind als die der
Auflagefläche der genannten horizontalen Flächen (5, 6).
4. Vorrichtung nach Patentanspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die genannten leerlaufenden Rollen (13)
von wenigstens einer der horizontalen Flächen (5, 6) und
die genannten angetriebenen Rollen (14) von einer entsprechenden
Trägerstruktur (15) getragen und von entsprechenden
dritten Antriebsmitteln (16) bewegt werden, verriegelt
durch die genannte zentrale Steuer- und Antriebseinheit
(9) und aktiviert während der Dauer der Entaktivierung
der Antriebsmittel (11, 12) der genannten "L"-förmigen
Elemente, wobei die genannte Trägerstruktur (15)
wenigstens zwischen einer Ruhestellung und einer Betriebsstellung
beweglich ist, in welchen die genannten
angetriebenen Rollen (14) sich mit ihren oberen Erzeugenden
jeweils oberhalb beziehungsweise unterhalb der Auflagefläche
der genannten horizontalen Flächen (5, 6) befinden.
5. Vorrichtung nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die genannten angetriebenen Rollen (14)
auf eine Welle (31) parallel zu der Bewegungsrichtung der
genannten "L"-förmigen Elemente (7, 8) aufgezogen, kinematisch
an die genannten dritten Antriebsmittel (16) angeschlossen
sind und von Halterungen (32) getragen werden,
die durch die Antriebsmittel (34) auf einer vertikalen
Ebene beweglich sind, und zwar wenigstens zwischen
zwei extremen Positionen, in denen die genannten angetriebenen
Rollen (14) die entsprechende horizontale Fläche
(5) durch jeweilige Öffnungen (35) durchlaufen und
nicht durchlaufen.
6. Vorrichtung zum Aufnehmen und Weiterlaufen von Produkten
oder Stapeln von im wesentlichen parallelflachen
Produkten an eine anschließende Fördereinrichtung, im
wesentlichen wie unter Bezugnahme auf Abbildungen in den
beiliegenden Zeichnungen beschrieben wurde.
Applications Claiming Priority (1)
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Publications (1)
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