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DE4211119A1 - Verfahren zur erfassung der entleerungs- bzw. entsorgungsdaten bei der abfuhr von in muellbehaeltern zwischengelagertem muell durch muellfahrzeuge sowie anordnung zum durchfuehren des verfahrens - Google Patents

Verfahren zur erfassung der entleerungs- bzw. entsorgungsdaten bei der abfuhr von in muellbehaeltern zwischengelagertem muell durch muellfahrzeuge sowie anordnung zum durchfuehren des verfahrens

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DE4211119A1
DE4211119A1 DE4211119A DE4211119A DE4211119A1 DE 4211119 A1 DE4211119 A1 DE 4211119A1 DE 4211119 A DE4211119 A DE 4211119A DE 4211119 A DE4211119 A DE 4211119A DE 4211119 A1 DE4211119 A1 DE 4211119A1
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DE
Germany
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garbage
emptying
disposal
data
transponder
Prior art date
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Granted
Application number
DE4211119A
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English (en)
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DE4211119C2 (de
Inventor
Guenter Dipl Ing Storz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Sulo Umwelttechnik GmbH
Original Assignee
Telefunken Systemtechnik AG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Telefunken Systemtechnik AG filed Critical Telefunken Systemtechnik AG
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Publication of DE4211119A1 publication Critical patent/DE4211119A1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4211119C2 publication Critical patent/DE4211119C2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
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    • G07C5/00Registering or indicating the working of vehicles
    • G07C5/08Registering or indicating performance data other than driving, working, idle, or waiting time, with or without registering driving, working, idle or waiting time
    • G07C5/0841Registering performance data
    • G07C5/085Registering performance data using electronic data carriers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
    • B65F1/00Refuse receptacles; Accessories therefor
    • B65F1/14Other constructional features; Accessories
    • B65F1/1484Other constructional features; Accessories relating to the adaptation of receptacles to carry identification means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65FGATHERING OR REMOVAL OF DOMESTIC OR LIKE REFUSE
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  • Processing Of Solid Wastes (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Erfassung der Entleerungs- bzw. Entsorgungsdaten bei der Abfuhr von in Müllbehältern zwischengelagertem Müll durch Müllfahr­ zeuge nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie auf eine Anordnung zum Durchfahren des Verfahrens. Ein solches Verfahren bzw. eine solche Anordnung sind bereits aus der EP 01 86 820 B1 bekannt.
Der Begriff "Müll" ist hier wie im folgenden in einem wei­ teren Sinne gebraucht und umfaßt daher neben dem eigentli­ chen Müll im engeren Sinne (z. B. Hausmüll) auch andere abzuholende bzw. zu "entsorgende" Stoffe oder Stoffgemi­ sche wie z. B. Industriemüll, Produktionsabfälle oder Wert­ stoffe (z. B. Glas, Papier, Metall, (kompostierbarer) Bio- Müll usw.). Diese Stoffe bzw. Stoffgemische können dabei in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand in reiner oder gemischter Form vorliegen (z. B. in Form von Gemischen mit festen und flüssigen Stoffen bzw. Stoffgemischen).
Die Entsorgung von Müll, speziell Haushaltsmüll, stellt insbesondere die öffentliche Hand vor immer größere Pro­ bleme. Im allgemeinen wurden bislang die Kosten (Gebühren) für die Müllabfuhr pauschal von den Behörden erhoben. Un­ terscheidungen gab es teilweise lediglich bei dem Volumen der Mülltonnen. Dies führte dazu, daß man, solange noch Platz im Mülleimer war, diesen weitestgehend ausnutzte und den Müll der wöchentlichen Müllabfuhr mitgab. Neuerdings setzt sich jedoch im Rahmen eines verstärkten Umweltbe­ wußtseins immer mehr die Erkenntnis durch, daß insbeson­ dere die Haushalte nur für den Müll Gebühren bezahlen sollten, den sie tatsächlich erzeugt haben. Es soll damit ein Anreiz geschaffen werden, bereits bei der Entstehung von Müll bewußter zu handeln, d. h. "Müllvermeidung" zu praktizieren. Kommunen und Landkreise haben deshalb teil­ weise schon Verfahren eingeführt, die eine verursachungs­ bezogene Müllgebührenbelastung ermöglichen.
So werden beispielsweise in einigen Kommunen zu Beginn ei­ nes Jahres Klebeplaketten verkauft. Die Plaketten werden in verschiedenen Farben gedruckt und haben z. B. die Kalen­ derwoche (bei wöchentlicher Müllabfuhr) aufgedruckt. Wünscht nun ein Bürger, daß sein Müll abgeholt wird, so muß er bei diesem System die jeweilige Wochenplakette an seinem Mülleimer anbringen. Ist am Mülleimer keine Pla­ kette vorhanden, so wird dieser auch nicht geleert. Nicht­ benutzte Plaketten können zum Jahresende zurückgegeben werden und es erfolgt gegebenenfalls eine anteilige Ko­ stenerstattung. Mit diesem System wird erreicht, daß nur für den tatsächlich abgeholten Müll bzw. für die tatsäch­ lich durchgeführte Entleerung zu zahlen ist (wobei i. a. durch eine entsprechende Grundgebühr berücksichtigt wird, daß allein schon die Bereitstellung des Services "Müllab­ fuhr" bei den Kommunen Kosten verursacht). Neben dem im­ mensen Verwaltungsaufwand hat das beschriebene Verfahren noch folgende Nachteile:
  • - Werden die Plaketten verlegt oder gehen verloren, müssen neue gekauft werden; nicht benutzte Plaket­ ten können i.a. nicht erstattet werden.
  • - Wird vergessen, die Plakette an den Mülleimer an­ zubringen, wird der Mülleimer nicht entleert.
  • - Des weiteren besteht die Gefahr, daß die Plaketten mutwillig entfernt werden mit der Folge, daß auch in diesem Fall der Mülleimer nicht entleert wird.
  • - Ferner besteht die Gefahr, daß bereits verwendete Plaketten wieder entfernt und mißbräuchlich zur Kostenerstattung eingereicht werden (sofern eine Kostenerstattung vorgesehen ist).
  • - Schließlich kann es passieren, daß bei Mülltonnen, welche ganzjährig im Freien stehen, die Plaketten sich allmählich von den Mülltonnen lösen bzw. nach einiger Zeit nur schlecht an diesen haften.
Das in der eingangs genannten EP 01 86 820 B1 beschriebene und auf der Basis der automatischen Identifikation von Ob­ jekten beruhende Verfahren zur gewichtsmäßigen Erfassung von Müll hat eine merkliche Reduzierung des Verwaltungs­ aufwands zur Folge. Bei diesem bekannten Müllerfassungssy­ stem wird jede Mülltonne mit einem passiven Transponder versehen, der einen Identifizierungscode gespeichert hat, der Angaben über den Eigentümer bzw. Besitzer der Müll­ tonne enthält. Beim Entleeren wird die Mülltonne während des Entleerungsvorgangs im vollen und im leeren Zustand durch eine an der Schüttung des Müllfahrzeugs angebrachte Wiegeeinrichtung gewogen und durch Differenzbildung das Gewicht des in der Mülltonne enthaltenen Mülls bestimmt. Gleichzeitig wird über eine ebenfalls an der Schüttung angebrachte Sende/Empfangseinrichtung der im Transponder gespeicherte Identifizierungscode dieser Mülltonne abgeru­ fen und einer Registrier- und Speichereinrichtung zuge­ führt, in der das festgestellte Gewicht des Mülls mit Hilfe dieses Identifizierungscodes dem Eigentümer bzw. Be­ sitzer der Mülltonne zugeordnet wird.
Anschließend kann anhand dieser Zuordnung eine auf den einzelnen Mülltonnenbesitzer (Haushalt, Gewerbebetrieb usw.) individuell zugeschnittene Müllgebührenabrechnung erstellt werden, die den im Einzelfall tatsächlich ange­ fallenen und durch die Müllabfuhr abtransportierten (ent­ sorgten) Müll "nach Gewicht" berücksichtigt.
Ein ähnliches Verfahren, das jedoch nicht das Gewicht des zu entsorgenden Mülls, sondern dessen Volumen erfaßt, ist in der DE 39 33 795 A1 mit älterem Zeitrang beschrieben. Auch hier werden die einzelnen Mülltonnen mit Transpondern versehen, in denen ein Identifizierungscode abgespeichert ist, der Angaben über das Volumen, den Standort und den Eigentümer/Besitzer der jeweiligen Mülltonne enthält. Die einzelnen Müllfahrzeuge sind ebenfalls jeweils mit einer Sende/Empfangseinrichtung versehen, die beim Entleerungs­ vorgang mit dem Transponder der zu entleerenden Mülltonne in Wirkverbindung steht und den Identifizierungcode ab­ fragt. In einer nachgeschalteten Registrier- und Speicher­ einheit, die sich im Müllfahrzeug (z. B. im Führerhaus des Fahrzeugs) befindet, wird der abgefragte Identifizierungs­ code registriert und gespeichert und gegebenenfalls über eine Daten-Fernübertragungseinrichtung zu einer zentralen Datenverarbeitungsanlage übertragen, in der anschließend die eigentliche Müllgebührenabrechnung nach Volumen durchgeführt wird.
Die Abrechnung der mit diesen beiden Verfahren erfaßten individuell erzeugten Müllmenge (nach Gewicht bzw. nach Volumen) wird üblicherweise in regelmäßigen Abständen, z. B. in monatlichem, halb- oder ganzjährigem Abstand er­ stellt und den Mülltonnenbesitzern bzw. -eigentümern zuge­ schickt.
Bei eventuellen Streitigkeiten der durch die Gebührenrech­ nungen belasteten Mülltonnenbesitzer bzw. -eigentümer mit der die Abrechnungen ausstellenden Behörde bzw. mit dem Müllabfuhrunternehmen ist bei diesen bekannten Erfas­ sungssystemen der Nachweis nur sehr schwer zu führen, daß die in Rechnung gestellten Müllmengen bzw. Mülltonnen-Ent­ leerungen mit den tatsächlich angefallenen Müllmengen bzw. den tatsächlich durchgeführten Entleerungen übereinstim­ men, da die Daten lediglich in der zentralen Datenverar­ beitungsanlage gespeichert sind und Buchungs- und Übertra­ gungsfehler sich nicht gänzlich ausschließen lassen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein Verfah­ ren der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem auf möglichst einfache Art der Nachweis geführt werden kann, daß die in Rechnung gestellte Anzahl von Entleerungen, gegebenenfalls auch die in Rechnung gestellte Müllmenge mit den tatsächlich erfolgten Entleerungen bzw. der tatsächlich abgeholten Müllmenge übereinstimmt. Ferner soll eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens ange­ geben werden, die möglichst einfach im Aufbau ist.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist in bezug auf das zu schaffende Verfahren durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 1 wiedergegeben und in bezug auf die zu schaffende Anordnung durch die kennzeichnenden Merkmale des Patentanspruchs 9. Die übrigen Ansprüche ent­ halten vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens (Ansprüche 2 bis 8) und sowie der erfindungsgemäßen Anordnung (Ansprüche 10 bis 17).
Das eingangs erwähnte Verfahren zur Erfassung der Entlee­ rungs- bzw. Entsorgungsdaten bei der Abfuhr von in Müllbe­ hältern zwischengelagertem Müll durch Müllfahrzeuge, bei welchen Verfahren während der Entleerung bzw. Entsorgung eines dieser Müllbehälter durch ein (eines dieser) Müll­ fahrzeug(e) ein in oder an diesem Müllbehälter angebrach­ ter Transponder mit einer dem Müllfahrzeug zugeordneten Sende/Empfangseinrichtung zwecks Übertragung von Daten in Wirkverbindung steht, wird nach der Erfindung dahingehend verbessert, daß während des Entleerungs- bzw. Entsorgungs­ vorgangs das Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatum von der Sende/Empfangseinrichtung zum Transponder übertragen und dort als Datensatz abrufbar abgespeichert wird.
Der wesentliche Vorteil dieser Lösung besteht darin, daß bei Beanstandungen der Müllgebührenabrechnung durch die Speicherung des Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatums im Transponder nunmehr für den Mülltonnenbesitzer/eigentümer "vor Ort" nachweisbar festgehalten ist, an welchem Tag die betreffende Mülltonne tatsächlich geleert worden ist bzw. der betreffende Müllcontainer zwecks Entleerung ("Entsor­ gung") abgeholt worden ist.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß durch die Speiche­ rung des Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatums im Transpon­ der des Müllbehälters Redundanz bezüglich dieser Daten geschaffen wird, da diese Daten in der Regel zusätzlich auch in der zentralen Datenverarbeitungsanlage gespeichert werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird bei der Entlee­ rung bzw. Entsorgung nicht nur das Entleerungs- bzw. Ent­ sorgungsdatum zum Transponder des Müllbehälters übertragen und dort abgespeichert, sondern auch weitere Entleerungs- bzw. Entsorgungsdaten, wobei diese weiteren Daten bei­ spielsweise Angaben über das Gewicht und/oder das Volumen des Mülls und/oder des Müllbehälters und/oder Angaben über die Art des Mülls und/oder Angaben über das Müllfahrzeug und/oder Angaben über die Kosten/Gebühren der Entleerung bzw. Entsorgung enthalten können.
In einer besonders vorteilhaften Ausbildung des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, daß die Datensätze von n aufeinander folgenden Entleerungen bzw. Entsorgungen im Transponder abrufbar abgespeichert werden und daß in einem zyklischen Datenaustauschverfahren der bei der m-ten Entleerung bzw. Entsorgung abgespeicherte Datensatz bei der (n+m)-ten Entleerung bzw. Entsorgung wieder gelöscht wird und statt dessen der Datensatz der (n+m)-ten Ent­ leerung bzw. Entsorgung im Transponder abrufbar abge­ speichert wird mit n1 und 1mn.
Der Vorteil dieses "rollierenden" Datenspeicherungsver­ fahren ist, daß in Abhängigkeit von den Gebührenabrech­ nungszeiträumen der Speicherplatz in den Transpondern der einzelnen Müllbehälter optimal ausgenutzt werden kann, da immer nur diejenigen Entleerungs- bzw. Entsorgungs-Daten­ sätze im Transponder gespeichert werden, die zum Nachweis der Richtigkeit der jeweils aktuellen Abrechnung erforder­ lich sind. Die Zahl n der im Transponder zu speichernden Datensätze richtet sich daher in erster Linie nach dem Rhythmus bzw. der Zahl der Entleerungen, die in dem jewei­ ligen Abrechnungszeitraum erfolgen, wobei zweckmäßiger­ weise diese Daten auch noch für die Zeit, in der die Rich­ tigkeit der Abrechnung wirksam angefochten werden kann, im Transponder gespeichert werden sollten (z. B. für einen Zeitraum von 1-3 Monaten nach dem Abschicken der Abrech­ nungen an den Müllbehälterbesitzer/eigentümer.
Bei regelmäßiger Entleerung der Müllbehälter hat sich in Abhängigkeit von den Abrechnungszeiträumen als zweckmäßig erwiesen, im Transponder bei täglicher Entleerung des Müllbehälters:
  • - mindestens 5 Datensätze (d. h. die in einer Woche werktäglich erfolgenden Entleerungen) abzuspei­ chern, sofern z. B. täglich abgerechnet wird;
  • - mindestens 30 Datensätze (d. h. die etwa in einem Monat erfolgenden Entleerungen) abzuspeichern, so­ fern z. B. wöchentlich abgerechnet wird;
  • - mindestens 180 Datensätze (d. h. die etwa in einem halben Jahr erfolgenden Entleerungen) abzuspei­ chern, sofern z. B. monatlich abgerechnet wird;
  • - mindestens 365 Datensätze (d. h. die etwa in einem Jahr erfolgenden Entleerungen) abzuspeichern, so­ fern z. B. monatlich abgerechnet wird.
Besonders zweckmäßig ist es aber, bei täglichen Entleerun­ gen und z. B. der üblichen halbjährlichen bzw. jährlichen Abrechnung die Zahl der in einem halben bzw. ganzen Jahr erfolgenden Entleerungen abzuspeichern zuzüglich der Zahl der in den darauffolgenden 1-3 Monaten erfolgenden Entlee­ rungen (Berücksichtigung von Widerspruchsfristen); bei halbjährlicher bzw. jährlicher Abrechnung sollte daher für n zweckmäßigerweise die Bedingungen gelten: 180n280 bzw. 365n465.
Bei wöchentlicher Entleerung ergeben sich in analoger Weise für die im Transponder zu speichernden Datensätze:
- n 4  (bei monatlicher Abrechnung)
- n 12 (bei vierteljährlicher Abrechnung)
- n 26 (bei halbjährlicher Abrechung)
- n 52 (bei jährlicher Abrechnung)
Im Hinblick auf die übliche halbjährliche bzw. jährliche Gebührenabrechnung sollte wegen der üblichen Widerspruchs­ frist von 1-3 Monaten für n folgende Bedingungen zweck­ mäßigerweise eingehalten werden: 26n38 bzw. 52n64.
Bei monatlicher Entleerung ergeben sich in analoger Weise für die im Transponder abzuspeichernden Datensätze:
- n 2  (bei monatlicher Abrechnung)
- n 6  (bei halbjährlicher Abrechnung)
- n 12 (bei jährlicher Abrechnung)
Im Hinblick auf die übliche halbjährliche bzw. jährliche Gebührenabrechnung sollte wegen der üblichen Widerspruchs­ frist von 1-3 Monaten für n folgende Bedingungen gelten: 6n9 bzw. 12n15.
Im folgenden wird die Erfindung näher erläutert anhand des in Fig. 1 gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anordnung zum Durchführen des erfin­ dungsgemäßen Verfahrens.
An oder in jedem Müllbehälter wird ein Transponder 1 ange­ bracht, von denen beispielhaft in Fig. 1 ein Exemplar in Form eines Blockschaltbilds gezeigt ist.
Der Transponder (englisch: "Tag") enthält eine passive Sende/Empfangseinrichtung 11 sowie einen Datenspeicher 12. Über eine Antenne tritt die Sende/Empfangseinrichtung 11 bei der Entleerung bzw. Entsorgung des (nicht gezeigten) zugehörigen Müllbehälters mit einer Ein/Ausgabeeinheit 2 in Wirkverbindung (angedeutet durch den gezackten Doppel­ pfeil 3), die dem den Müllbehälter entleerenden bzw. ent­ sorgenden Müllfahrzeug zugeordnet ist und beispielsweise fest in oder an dem (nicht gezeigten) Müllfahrzeug ange­ bracht sein kann oder alternativ hierzu als Handgerät der Bedienungsmannschaft zur Verfügung steht. Die Ein/Ausgabeeinheit 2 besteht aus einer aktiven Sende/Empfangseinrichtung 21, die bei der Entleerung bzw. Entsorgung des Müllbehälters über eine Antenne mit dem Transponder 1 in Wirkverbindung 3 steht. Der Sende/Empfangseinheit 21 ist eine dezentrale Registrier- und Speichereinheit 22-27 nachgeschaltet, die (beispiel­ haft) aus einer Recheneinheit 23, einem zweiten Datenspei­ cher 22, einem Programm- und Arbeitsspeicher 24, einer Ta­ statur 25, einem Bildschirm (Display) 26 sowie (optional) einer Datenfunk-Fernübertragungseinrichtung 27 besteht.
Optional kann an die Recheneinheit 23 dieser (dezentralen) Registrier- und Speichereinrichtung noch eine Wiegeein­ richtung 28 zur Verwiegung des Müllbehälters bzw. des darin enthaltenen Mülls angeschaltet sein, die zweckmäßi­ gerweise im Bereich der Schüttung des Fahrzeugs angebracht ist. Über eine (optionale) Steckverbindung 29 kann die Recheneinheit 23 bei Bedarf hardwaremäßig an weitere Geräte, z. B. weitere Auswerteeinheiten bzw. Eingabe- oder Steuereinheiten angeschlossen werden. Eine Stromversor­ gungseinheit 20 versorgt die Komponenten der Ein/Aus­ gabeeinheit 2 mit Strom bzw. Spannung.
Ist die Ein/Ausgabeeinheit 2 z. B. als Handgerät aus­ gebildet, ist die Stromversorgung 20 z. B. in Form eines Akkumulators oder einer Batterie in das Handgerät in­ tegriert. Ist die Ein/Ausgabeeinheit 2 dagegen im oder am Müllfahrzeug befestigt, kann als Stromversorgung 20 entwe­ der eine geräteeigene Stromversorgung dienen oder die Stromversorgung des Müllfahrzeugs selbst. Die einzelnen Komponenten der Ein/Ausgabeeinheit 2 können in kompakter Form an einer bestimmten Stelle in oder am Müllfahrzeug zusammengefaßt sein (z. B. im Bereich der Schüttung), sie können aber auch an unterschiedlichen (geeigneten) Stellen in oder am Fahrzeug angebracht sein. So kann z. B. die ak­ tive Sende/Empfangseinrichtung 21 direkt im Bereich der Schüttung angeordnet sein, so daß die Wirkverbindung 3 mit dem Transponder 1 während des Entleerungsvorgang auf sehr einfache Weise herstellbar ist, wenn der Müllbehälter sich in der Hebevorrichtung der Schüttung befindet und während des Hebevorgangs an der Sende/Empfangseinrichtung 21 vorbeigeführt wird.
Die Registrier- und Speichereinheit 22-27 dagegen ist zweckmäßigerweise im Führerhaus des Müllfahrzeugs unterge­ bracht, während die Wiegevorrichtung 28 sinnvollerweise ebenfalls im Bereich der Schüttung angeordnet wird.
Bei der Entleerung des Müllbehälters oder alternativ hierzu beim Abtransport des Müllbehälters zwecks Entlee­ rung z. B. auf einem Sammelplatz bzw. einer Deponie ("Ent­ sorgung") wird der Transponder 1 des Müllbehälters mit der Sende/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs in Wirkver­ bindung 3 gebracht. Über diese Verbindung wird von der aktiven Sende/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs zur passiven Sende/Empfangseinrichtung 11 des Transponders 1 das aktuelle Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatum übertragen und anschließend im ersten Datenspeicher 12 des Transpon­ ders 1 abgespeichert. Optional können weitere Entleerungs- bzw. Entsorgungsdaten übertragen und im ersten Datenspei­ cher 12 des Transponders 1 abgespeichert werden, wie z. B. Angaben über das Gewicht und/oder das Volumen des Mülls und/oder des Müllbehälters und/oder Angaben über die Art des Mülls und/oder Angaben über das Müllfahrzeug und/oder Angaben über die Kosten/Gebühren der Entleerung bzw. Ent­ sorgung.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn jeder einzelne Trans­ ponder 1 zusätzlich jeweils einen individuellen Indentifi­ zierungscode enthält, der sich von denen der anderen Müll­ behälter unterscheidet. Die Codierung ist im Transponder 1 eingespeichert. Da somit ein jeder Müllbehälter eine (durch Menschen nicht erkennbare) Codierung erhält, kann ein entsprechender Querverweis zwischen dem individuellen angebrachten Code des Transponders 1 und dem gebührenent­ richtendem Besitzer/Eigentümer des zugehörigen Müllbehäl­ ters geschaffen werden.
Erfolgt nun eine Entleerung des Müllbehälters, so wird bei dieser Weiterbildung der Erfindung beim Entleerungsvorgang die Sende-/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs nicht nur als "Sende/Schreibeinheit" (zur Übertragung der Ent­ leerungs- bzw. Entsorgungsdaten zum Transponder), sondern zusätzlich auch als "Leseeinheit" aktiviert. Die Lese­ einheit 21 bewirkt, daß der im Transponder 1 gespeicherte individuelle Identifizierungscode ausgelesen und über die Leseeinheit 21 der Registrier- und Speichereinrichtung 22- 27 zugeführt wird. Die Codierung im Transponder 1 bleibt dabei erhalten. Der über die Leseeinheit 21 der Regi­ strier- und Speichereinrichtung 22-27 zugeführte Code wird dort an den ebenfalls am oder im Fahrzeug befindlichen Rechner 23 weitergeleitet. In einer weiteren Ausbildung der Erfindung vergleicht der Rechner 23 den eingelesenen Code mit bereits eingespeicherten Codes und zeigt z. B. mittels eines Displays 26 den über den Querverweis er­ mittelten Mülltonnenbesitzer/eigentümer an. Zur Wahrung der Anonymität können die Müllbehälter auch mit Nummern oder Ziffern versehen werden, welche dann als Querverweis im Rechner 23 abgelegt und angezeigt werden. Fehler oder nicht erkannte Codierungen können daher unmittelbar er­ kannt werden. Sind Korrektureingaben erforderlich, so kann dies z. B. mittels der Tastatur 25 erfolgen, die sich eben­ falls im oder am Fahrzeug befindet. Rechner 23, Display 26 und Tastatur 25 können z. B. mittels eines sogenannten Handheld-PCs, der für den mobilen Einsatz geeignet ist, realisiert werden. Nach korrekter Codeerfassung wird die­ ser in dem zweiten Datenspeicher 22 abgelegt. Bei dem Speicher 22 kann es sich sowohl um einen temporären als auch einem endgültigen Speicher handeln. Als endgültiger Speicher kann z. B. eine Magnetkarte, eine auswechselbare RAM-Karte oder eine Floppy-Disk verwendet werden. Die aus­ wechselbaren endgültigen Speicher werden z. B. nach Beendi­ gung der (Tages-)Tour bei der müllabrechnenden Behörde ab­ geliefert bzw. dieser zugesandt bzw. beim Müllabfuhrunter­ nehmen ausgelesen und per Datenleitung an die müllabrech­ nende Behörde übermittelt.
Bei Verwendung eines temporären Speichers kann dieser mit­ tels Anschaltung einer Datenleitung direkt ausgelesen wer­ den. Alternativ hierzu können die Daten über das (optio­ nal) angeschaltete Datenfunkgerät 27 an die müllabrech­ nende Behörde übermittelt werden (Online- oder Batch-Be­ trieb). Die bei der Müllabrechnungsbehörde eingehenden Da­ ten können dort mittels einer zentralen Datenverarbei­ tungsanlage aufbereitet und die Abrechnungen erstellt wer­ den.
Der Rechner 23 am Müllfahrzeug verfügt des weiteren optio­ nal über die Möglichkeit der Anschaltung einer Wiegeein­ richtung 28. Diese Wiegeeinrichtung ermittelt z. B. auf­ grund des Hydraulikdrucks der Hebevorrichtung oder auf elektronischem Wege (Druck- oder Kraftsensoren) das Brutto- und Nettogewicht des Müllbehälters und übermit­ telt diese Daten bzw. das Differenzgewicht an den Rechner 23. Alternativ hierzu wird nur das Bruttogewicht des Müll­ behälters ermittelt und bei Kennung des Leergewichts (nor­ mierte Behälter) daraus im Rechner 23 das Müllgewicht er­ mittelt. Diese Daten können ebenfalls zusammen mit dem Code gespeichert werden, so daß auch eine Abrechnung nach Müllgewicht möglich ist.
Die für die automatische Identifizierung anzuwendenden Ge­ räte arbeiten auf der Basis von elektromagnetischen Wellen in einem Frequenzbereich (je nach Typ und Hersteller) von wenigen KHz (z. B. 120 KHz) bis zu einigen Zehn GHz (z. B. 60 GHZ).
Die Abfrage und Überprüfung des im Transponder 1 abgespei­ cherten Identifizierungscodes durch die aktive Sende/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs hat ferner den Vorteil, daß durch Vergleich mit (z. B. von der zen­ tralen Abrechnungsstelle an die einzelnen Müllfahrzeuge übermittelten und dort) abgespeicherten Daten festgestellt werden kann, ob z. B. eine Entleerung bzw. Entsorgung des Müllbehälters vorgesehen ist oder nicht (letzteres z. B. bei säumigen Kunden, die wegen Nichtzahlung der fälligen Müllgebühren von der Müllentsorgung bis auf weiteres aus­ geschlossen worden sind) oder ob z. B. der betreffende Müllbehälter als gestohlen gemeldet worden ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn nicht nur das jeweils aktuelle Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatum bzw. weitere jeweils aktuelle Entleerungs- bzw. Entsorgungsdaten im Transponder als Datensatz abgespeichert werden, sondern die Datensätze von n aufeinanderfolgenden Entleerungen bzw. Entsorgungen, wobei in einem zyklischen Datenaus­ tauschverfahren der abgespeicherte Datensatz der m-ten Entleerung bzw. Entsorgung bei der (n+m)-ten Entleerung bzw. Entsorgung wieder gelöscht wird und statt dessen der Datensatz der (n+m)-ten Entleerung bzw. Entsorgung im Transponder 1 abgespeichert wird (n1 und 1mn).
Der Platzbedarf im Datenspeicher 11 des Transponders 1 kann bei diesem Verfahren beispielsweise so bemessen wer­ den, daß die Daten im Datenspeicher 11 zweckmäßigerweise mindestens 64 Kalenderwochen (z. B. bei Speicherung nur des Entleerungsdatums) bzw. 34 Kalenderwochen (z. B. bei Spei­ cherung von Gewicht und Entleerungsdatum) zu Nachweis­ zwecken verfügbar sind. Anschließend werden sie, beim äl­ testen Datensatz beginnend, durch die neu hinzukommende Datensätze überschrieben. Dies ermöglicht Abrechnungs­ zeiträume von einem Jahr bzw. einem halben Jahr zuzüglich der jeweiligen Bearbeitungs- und Einspruchszeiten, in denen im Streitfall die Daten am Müllbehälter selbst nach­ geprüft werden können ("rollierendes" Datenspeicherungs­ verfahren).
In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist eine Antenne im Transponder 1 und eine Antenne in der Ein/Ausgabeeinheit 2 ausgebildet, so daß die Übermittlung der für den Betrieb des Transponders notwendigen Energie wie auch der Datenaustausch auf drahtlosem Wege geschehen kann. Alter­ nativ hierzu kann der Transponder mittels einer Batterie betrieben werden bzw. während der Abfragezeitdauer direkt oder indirekt von der Ein/Ausgabeeinheit mit Spannung bzw. Strom gespeist werden. Hierzu können Kontaktflächen und/oder Induktionsspulen und/oder Stecker an der Ein/Aus­ gabeeinheit sowie am Transponder ausgebildet sein. Die auszutauschenden Informationen können hierbei ebenfalls über diesen Übertragungsweg an die jeweils zugehörige Sende/Empfangseinrichtung übertragen werden.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungs­ beispiel beschränkt, sondern sinngemäß auf andere über­ tragbar.
So ist es z. B. möglich, dieses Verfahren z. B. auch auf solche Müllabfuhrsysteme anzuwenden, bei denen der in einen Müllbehälter zwischengelagerte Müll nicht "vor Ort", d. h. am Standort des Müllbehälters in ein Sammelfahrzeug der Müllabfuhr entleert wird, sondern zunächst mitsamt dem Müllbehälter von einem Müllfahrzeug abgeholt und zu einer Müll-Sammelstelle bzw. -Deponie gebracht wird und dort erst die Entleerung des Müllbehälters erfolgt. Der leere Müllbehälter wird anschließend zu seinem Standort zurück­ gebracht.
Denkbar ist auch, daß die einzelnen Transponder an den Müllbehältern aktive Sende/Empfangseinrichtungen enthal­ ten, die von sich aus fortwährend oder intermittierend durch Aussendung entsprechender Signale den Status des Müllbehälters signalisieren (z. B. "keine Leerung" bzw. "Leerung erforderlich und zulässig" usw.).
Ferner ist es möglich, daß die in den Transpondern der einzelnen Müllbehälter abgespeicherten "Entleerungsdaten" in bestimmten, vorzugsweise regelmäßigen Abständen ("Ab­ rechnungsperioden") - analog zur herkömmlichen Erfassung des Strom/Gas/Wasser- bzw. Heizungsenergieverbrauchs - durch einen Beauftragten der Müllabrechnungsbehörde mit Hilfe eines (transportablen) Lesegeräts vor Ort ausgelesen werden und zur Abrechnung an die Müllabrechnungsstelle weitergeleitet werden. Dies kann z. B. unmittelbar nach dem jeweiligen Auslesevorgang geschehen (z. B. mittels drahtlo­ ser Datenübertragung). Alternativ hierzu ist es aber auch z. B. möglich, die ausgelesenen Daten vor ihrer Weiterlei­ tung an die Müllabrechnungsstelle zunächst einmal in einem Zwischenspeicher des Lesegerätes zwischenzuspeichern.
Schließlich ist es möglich, die Erfindung ganz allgemein zur automatischen Identifikation von Objekten einzusetzen, indem an den zur identifizierenden Objekten jeweils ein Transponder angebracht wird und eine Ein/Ausgabeeinrich­ tung mit dem jeweiligen Transponder in Wirkverbindung steht und Daten austauscht und/oder im Transponder ändert.

Claims (17)

1. Verfahren zur Erfassung der Entleerungs- bzw. Entsor­ gungsdaten bei der Abfuhr von in Müllbehältern zwischen­ gelagertem Müll durch Müllfahrzeuge, bei welchen Verfahren während der Entleerung bzw. Entsorgung eines dieser Müll­ behälter durch ein (eines dieser) Müllfahrzeug(e) ein in oder an diesem Müllbehälter angebrachter Transponder mit einer dem Müllfahrzeug zugeordneten Sende/Empfangs­ einrichtung zwecks Übertragung von Daten in Wirkverbindung steht, dadurch gekennzeichnet, daß während des Entlee­ rungs- bzw. Entsorgungsvorgangs das Entleerungs- bzw. Ent­ sorgungsdatum von der Sende/Empfangseinrichtung zum Trans­ ponder übertragen und dort als Datensatz abrufbar abge­ speichert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß während des Entleerungs- bzw. Entsorgungsvorgangs weitere Daten über die Entleerung bzw. Entsorgung von der Sende/Empfangseinrichtung zum Transponder übertragen und dort dem abgespeicherten Datensatz hinzugefügt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die weiteren Daten Angaben über das Gewicht und/oder das Volumen des Mülls und/oder des Müllbehälters und/oder An­ gaben über die Art des Mülls und/oder Angaben über das Müllfahrzeug und/oder Angaben über die Kosten/Gebühren der Entleerung bzw. Entsorgung enthalten.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die Datensätze von n aufeinander folgenden Entleerungen bzw. Entsorgungen im Transponder abrufbar abgespeichert werden und daß in einem zyklischen Datenaustauschverfahren der bei der m-ten Entleerung bzw. Entsorgung abgespeicherte Datensatz bei der (n+m)-ten Ent­ leerung bzw. Entsorgung wieder gelöscht wird und statt dessen der Datensatz der (n+m)-ten Entleerung bzw. Entsorgung im Transponder abrufbar abgespeichert wird mit n1 und 1mn.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß bei täglicher Entleerung bzw. Entsorgung n5 oder n30 oder n180 oder n365, insbesondere 365n465 bzw. bei wö­ chentlicher Entleerung bzw. Entsorgung n4 oder n12 oder n26 oder n52, insbesondere 26n38 oder 52n64 bzw. bei monatlicher Entleerung bzw. Entsorgung n2 oder n6 oder n12, insbesondere 6n9 oder 12n15 gewählt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da­ durch gekennzeichnet, daß die einzelnen Datensätze zumin­ dest für die gleiche Zeit zusätzlich in einer zentralen und/oder in einer dem Müllfahrzeug zugeordneten dezentra­ len Registrier- und Speichereinrichtung gespeichert wer­ den.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in dieser Zeit zusätzlich ein im Transponder des jeweils entleerten bzw. entsorgten Müllbehälters abrufbar abge­ speicherter und diesem Müllbehälter zugeordneter Identifi­ zierungscode vom Transponder zur Sende/Empfangseinrichtung übertragen wird und in der zentralen und/oder in der dem Müllfahrzeug zugeordneten dezentralen Registrier- und Speichereinrichtung, gegebenenfalls nach Überprüfung durch Vergleich mit abgespeicherten Daten, zusammen mit dem je­ weiligen Entleerungs- bzw. Entsorgungs-Datensatz abgespei­ chert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Identifizierungscode Angaben über den Eigentü­ mer/Besitzer und/oder den Standort und/oder das Volumen und/oder Gewicht des Müllbehälters und/oder Angaben über bereits entrichtete Entleerungs- bzw. Entsorgungsgebühren und/oder Angaben über zuvor vereinbarte Entleerungs- bzw. Entsorgungszeitpunkte enthält.
9. Anordnung zum Durchführen des Verfahrens nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß an oder in den einzelnen Müllbehältern jeweils ein mit einer vorzugsweise passiven Sende/Empfangseinrichtung (11) sowie mit einem daran angeschlossenen ersten Datenspeicher (12) versehener Transponder (1) vorgesehen ist;
  • - daß in oder an dem Müllfahrzeug (den einzelnen Müllfahrzeugen jeweils) eine aktive Sende/Empfangseinrichtung (21) vorgesehen ist, die beim Entleeren bzw. Entsorgen der einzelnen Müll­ behälter mit dem jeweils zugehörigen Transponder (1) in Wirkverbindung (3) steht und mit diesem Da­ ten austauscht und/oder in diesem Daten ändert.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die aktive Sende/Empfangseinrichtung (21) in oder an dem zugeordneten Müllfahrzeug, vorzugsweise im Bereich der Schüttung fest angebracht ist oder, als transportables Handgerät ausgebildet, im oder am Müllfahrzeug lösbar an­ gebracht ist.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die aktive Sende/Empfangseinrichtung (21) mit einer zentralen und/oder einer dem (jeweiligen) Müllfahrzeug zugeordneten dezentralen Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) verbunden ist.
12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die dem (jeweiligen) Müllfahrzeug zugeordnete dezen­ trale Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) eben­ falls in oder an dem Müllfahrzeug fest angebracht ist oder, als transportables Handgerät ausgebildet, im oder am Müllfahrzeug lösbar angebracht ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß das aktive Sende/Empfangsgerät (21) und die dezentrale Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) (jeweils) in einem einzigen transportablen und dem (jeweiligen) Müll­ fahrzeug zugeordneten Handgerät zusammengefaßt sind.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die dezentrale Registrier- und Spei­ chereinrichtung (22-27) mit einer Recheneinheit (23) zur Ablaufsteuerung sowie mit einem zweiten Datenspeicher (22) versehen ist.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die dezentrale Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) eine Datenfunk- Fernübertragungseinrichtung (27) aufweist zur Übertragung der in der dezentralen Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) zwischengespeicherten Daten an eine weitere Regi­ strier- und Speichereinrichtung, vorzugsweise an die zen­ trale Registrier- und Speichereinrichtung.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die dezentrale Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) mit einer Wiegeeinrichtung (28) zur Verwiegung der einzelnen Müllbehälter bzw. des darin zwischengelagerten Mülls verbunden ist.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Wiegeeinrichtung (28) im Bereich der Schüttung des (jeweiligen) Müllfahrzeugs angeordnet ist.
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