DE4211119A1 - Verfahren zur erfassung der entleerungs- bzw. entsorgungsdaten bei der abfuhr von in muellbehaeltern zwischengelagertem muell durch muellfahrzeuge sowie anordnung zum durchfuehren des verfahrens - Google Patents
Verfahren zur erfassung der entleerungs- bzw. entsorgungsdaten bei der abfuhr von in muellbehaeltern zwischengelagertem muell durch muellfahrzeuge sowie anordnung zum durchfuehren des verfahrensInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Erfassung
der Entleerungs- bzw. Entsorgungsdaten bei der Abfuhr von
in Müllbehältern zwischengelagertem Müll durch Müllfahr
zeuge nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 sowie auf
eine Anordnung zum Durchfahren des Verfahrens. Ein solches
Verfahren bzw. eine solche Anordnung sind bereits aus der
EP 01 86 820 B1 bekannt.
Der Begriff "Müll" ist hier wie im folgenden in einem wei
teren Sinne gebraucht und umfaßt daher neben dem eigentli
chen Müll im engeren Sinne (z. B. Hausmüll) auch andere
abzuholende bzw. zu "entsorgende" Stoffe oder Stoffgemi
sche wie z. B. Industriemüll, Produktionsabfälle oder Wert
stoffe (z. B. Glas, Papier, Metall, (kompostierbarer) Bio-
Müll usw.). Diese Stoffe bzw. Stoffgemische können dabei
in festem, flüssigem oder gasförmigem Zustand in reiner
oder gemischter Form vorliegen (z. B. in Form von Gemischen
mit festen und flüssigen Stoffen bzw. Stoffgemischen).
Die Entsorgung von Müll, speziell Haushaltsmüll, stellt
insbesondere die öffentliche Hand vor immer größere Pro
bleme. Im allgemeinen wurden bislang die Kosten (Gebühren)
für die Müllabfuhr pauschal von den Behörden erhoben. Un
terscheidungen gab es teilweise lediglich bei dem Volumen
der Mülltonnen. Dies führte dazu, daß man, solange noch
Platz im Mülleimer war, diesen weitestgehend ausnutzte und
den Müll der wöchentlichen Müllabfuhr mitgab. Neuerdings
setzt sich jedoch im Rahmen eines verstärkten Umweltbe
wußtseins immer mehr die Erkenntnis durch, daß insbeson
dere die Haushalte nur für den Müll Gebühren bezahlen
sollten, den sie tatsächlich erzeugt haben. Es soll damit
ein Anreiz geschaffen werden, bereits bei der Entstehung
von Müll bewußter zu handeln, d. h. "Müllvermeidung" zu
praktizieren. Kommunen und Landkreise haben deshalb teil
weise schon Verfahren eingeführt, die eine verursachungs
bezogene Müllgebührenbelastung ermöglichen.
So werden beispielsweise in einigen Kommunen zu Beginn ei
nes Jahres Klebeplaketten verkauft. Die Plaketten werden
in verschiedenen Farben gedruckt und haben z. B. die Kalen
derwoche (bei wöchentlicher Müllabfuhr) aufgedruckt.
Wünscht nun ein Bürger, daß sein Müll abgeholt wird, so
muß er bei diesem System die jeweilige Wochenplakette an
seinem Mülleimer anbringen. Ist am Mülleimer keine Pla
kette vorhanden, so wird dieser auch nicht geleert. Nicht
benutzte Plaketten können zum Jahresende zurückgegeben
werden und es erfolgt gegebenenfalls eine anteilige Ko
stenerstattung. Mit diesem System wird erreicht, daß nur
für den tatsächlich abgeholten Müll bzw. für die tatsäch
lich durchgeführte Entleerung zu zahlen ist (wobei i. a.
durch eine entsprechende Grundgebühr berücksichtigt wird,
daß allein schon die Bereitstellung des Services "Müllab
fuhr" bei den Kommunen Kosten verursacht). Neben dem im
mensen Verwaltungsaufwand hat das beschriebene Verfahren
noch folgende Nachteile:
- - Werden die Plaketten verlegt oder gehen verloren, müssen neue gekauft werden; nicht benutzte Plaket ten können i.a. nicht erstattet werden.
- - Wird vergessen, die Plakette an den Mülleimer an zubringen, wird der Mülleimer nicht entleert.
- - Des weiteren besteht die Gefahr, daß die Plaketten mutwillig entfernt werden mit der Folge, daß auch in diesem Fall der Mülleimer nicht entleert wird.
- - Ferner besteht die Gefahr, daß bereits verwendete Plaketten wieder entfernt und mißbräuchlich zur Kostenerstattung eingereicht werden (sofern eine Kostenerstattung vorgesehen ist).
- - Schließlich kann es passieren, daß bei Mülltonnen, welche ganzjährig im Freien stehen, die Plaketten sich allmählich von den Mülltonnen lösen bzw. nach einiger Zeit nur schlecht an diesen haften.
Das in der eingangs genannten EP 01 86 820 B1 beschriebene
und auf der Basis der automatischen Identifikation von Ob
jekten beruhende Verfahren zur gewichtsmäßigen Erfassung
von Müll hat eine merkliche Reduzierung des Verwaltungs
aufwands zur Folge. Bei diesem bekannten Müllerfassungssy
stem wird jede Mülltonne mit einem passiven Transponder
versehen, der einen Identifizierungscode gespeichert hat,
der Angaben über den Eigentümer bzw. Besitzer der Müll
tonne enthält. Beim Entleeren wird die Mülltonne während
des Entleerungsvorgangs im vollen und im leeren Zustand
durch eine an der Schüttung des Müllfahrzeugs angebrachte
Wiegeeinrichtung gewogen und durch Differenzbildung das
Gewicht des in der Mülltonne enthaltenen Mülls bestimmt.
Gleichzeitig wird über eine ebenfalls an der Schüttung
angebrachte Sende/Empfangseinrichtung der im Transponder
gespeicherte Identifizierungscode dieser Mülltonne abgeru
fen und einer Registrier- und Speichereinrichtung zuge
führt, in der das festgestellte Gewicht des Mülls mit
Hilfe dieses Identifizierungscodes dem Eigentümer bzw. Be
sitzer der Mülltonne zugeordnet wird.
Anschließend kann anhand dieser Zuordnung eine auf den
einzelnen Mülltonnenbesitzer (Haushalt, Gewerbebetrieb
usw.) individuell zugeschnittene Müllgebührenabrechnung
erstellt werden, die den im Einzelfall tatsächlich ange
fallenen und durch die Müllabfuhr abtransportierten (ent
sorgten) Müll "nach Gewicht" berücksichtigt.
Ein ähnliches Verfahren, das jedoch nicht das Gewicht des
zu entsorgenden Mülls, sondern dessen Volumen erfaßt, ist
in der DE 39 33 795 A1 mit älterem Zeitrang beschrieben.
Auch hier werden die einzelnen Mülltonnen mit Transpondern
versehen, in denen ein Identifizierungscode abgespeichert
ist, der Angaben über das Volumen, den Standort und den
Eigentümer/Besitzer der jeweiligen Mülltonne enthält. Die
einzelnen Müllfahrzeuge sind ebenfalls jeweils mit einer
Sende/Empfangseinrichtung versehen, die beim Entleerungs
vorgang mit dem Transponder der zu entleerenden Mülltonne
in Wirkverbindung steht und den Identifizierungcode ab
fragt. In einer nachgeschalteten Registrier- und Speicher
einheit, die sich im Müllfahrzeug (z. B. im Führerhaus des
Fahrzeugs) befindet, wird der abgefragte Identifizierungs
code registriert und gespeichert und gegebenenfalls über
eine Daten-Fernübertragungseinrichtung zu einer zentralen
Datenverarbeitungsanlage übertragen, in der anschließend
die eigentliche Müllgebührenabrechnung nach Volumen
durchgeführt wird.
Die Abrechnung der mit diesen beiden Verfahren erfaßten
individuell erzeugten Müllmenge (nach Gewicht bzw. nach
Volumen) wird üblicherweise in regelmäßigen Abständen,
z. B. in monatlichem, halb- oder ganzjährigem Abstand er
stellt und den Mülltonnenbesitzern bzw. -eigentümern zuge
schickt.
Bei eventuellen Streitigkeiten der durch die Gebührenrech
nungen belasteten Mülltonnenbesitzer bzw. -eigentümer mit
der die Abrechnungen ausstellenden Behörde bzw. mit dem
Müllabfuhrunternehmen ist bei diesen bekannten Erfas
sungssystemen der Nachweis nur sehr schwer zu führen, daß
die in Rechnung gestellten Müllmengen bzw. Mülltonnen-Ent
leerungen mit den tatsächlich angefallenen Müllmengen bzw.
den tatsächlich durchgeführten Entleerungen übereinstim
men, da die Daten lediglich in der zentralen Datenverar
beitungsanlage gespeichert sind und Buchungs- und Übertra
gungsfehler sich nicht gänzlich ausschließen lassen.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, ein Verfah
ren der eingangs genannten Art zu schaffen, mit dem auf
möglichst einfache Art der Nachweis geführt werden kann,
daß die in Rechnung gestellte Anzahl von Entleerungen,
gegebenenfalls auch die in Rechnung gestellte Müllmenge
mit den tatsächlich erfolgten Entleerungen bzw. der
tatsächlich abgeholten Müllmenge übereinstimmt. Ferner
soll eine Anordnung zur Durchführung des Verfahrens ange
geben werden, die möglichst einfach im Aufbau ist.
Die erfindungsgemäße Lösung der Aufgabe ist in bezug auf
das zu schaffende Verfahren durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 1 wiedergegeben und in bezug
auf die zu schaffende Anordnung durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruchs 9. Die übrigen Ansprüche ent
halten vorteilhafte Aus- und Weiterbildungen des erfin
dungsgemäßen Verfahrens (Ansprüche 2 bis 8) und sowie der
erfindungsgemäßen Anordnung (Ansprüche 10 bis 17).
Das eingangs erwähnte Verfahren zur Erfassung der Entlee
rungs- bzw. Entsorgungsdaten bei der Abfuhr von in Müllbe
hältern zwischengelagertem Müll durch Müllfahrzeuge, bei
welchen Verfahren während der Entleerung bzw. Entsorgung
eines dieser Müllbehälter durch ein (eines dieser) Müll
fahrzeug(e) ein in oder an diesem Müllbehälter angebrach
ter Transponder mit einer dem Müllfahrzeug zugeordneten
Sende/Empfangseinrichtung zwecks Übertragung von Daten in
Wirkverbindung steht, wird nach der Erfindung dahingehend
verbessert, daß während des Entleerungs- bzw. Entsorgungs
vorgangs das Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatum von der
Sende/Empfangseinrichtung zum Transponder übertragen und
dort als Datensatz abrufbar abgespeichert wird.
Der wesentliche Vorteil dieser Lösung besteht darin, daß
bei Beanstandungen der Müllgebührenabrechnung durch die
Speicherung des Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatums im
Transponder nunmehr für den Mülltonnenbesitzer/eigentümer
"vor Ort" nachweisbar festgehalten ist, an welchem Tag die
betreffende Mülltonne tatsächlich geleert worden ist bzw.
der betreffende Müllcontainer zwecks Entleerung ("Entsor
gung") abgeholt worden ist.
Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß durch die Speiche
rung des Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatums im Transpon
der des Müllbehälters Redundanz bezüglich dieser Daten
geschaffen wird, da diese Daten in der Regel zusätzlich
auch in der zentralen Datenverarbeitungsanlage gespeichert
werden.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird bei der Entlee
rung bzw. Entsorgung nicht nur das Entleerungs- bzw. Ent
sorgungsdatum zum Transponder des Müllbehälters übertragen
und dort abgespeichert, sondern auch weitere Entleerungs-
bzw. Entsorgungsdaten, wobei diese weiteren Daten bei
spielsweise Angaben über das Gewicht und/oder das Volumen
des Mülls und/oder des Müllbehälters und/oder Angaben über
die Art des Mülls und/oder Angaben über das Müllfahrzeug
und/oder Angaben über die Kosten/Gebühren der Entleerung
bzw. Entsorgung enthalten können.
In einer besonders vorteilhaften Ausbildung des erfin
dungsgemäßen Verfahrens ist vorgesehen, daß die Datensätze
von n aufeinander folgenden Entleerungen bzw. Entsorgungen
im Transponder abrufbar abgespeichert werden und daß in
einem zyklischen Datenaustauschverfahren der bei der m-ten
Entleerung bzw. Entsorgung abgespeicherte Datensatz bei
der (n+m)-ten Entleerung bzw. Entsorgung wieder gelöscht
wird und statt dessen der Datensatz der (n+m)-ten Ent
leerung bzw. Entsorgung im Transponder abrufbar abge
speichert wird mit n1 und 1mn.
Der Vorteil dieses "rollierenden" Datenspeicherungsver
fahren ist, daß in Abhängigkeit von den Gebührenabrech
nungszeiträumen der Speicherplatz in den Transpondern der
einzelnen Müllbehälter optimal ausgenutzt werden kann, da
immer nur diejenigen Entleerungs- bzw. Entsorgungs-Daten
sätze im Transponder gespeichert werden, die zum Nachweis
der Richtigkeit der jeweils aktuellen Abrechnung erforder
lich sind. Die Zahl n der im Transponder zu speichernden
Datensätze richtet sich daher in erster Linie nach dem
Rhythmus bzw. der Zahl der Entleerungen, die in dem jewei
ligen Abrechnungszeitraum erfolgen, wobei zweckmäßiger
weise diese Daten auch noch für die Zeit, in der die Rich
tigkeit der Abrechnung wirksam angefochten werden kann, im
Transponder gespeichert werden sollten (z. B. für einen
Zeitraum von 1-3 Monaten nach dem Abschicken der Abrech
nungen an den Müllbehälterbesitzer/eigentümer.
Bei regelmäßiger Entleerung der Müllbehälter hat sich in
Abhängigkeit von den Abrechnungszeiträumen als zweckmäßig
erwiesen, im Transponder bei täglicher Entleerung des
Müllbehälters:
- - mindestens 5 Datensätze (d. h. die in einer Woche werktäglich erfolgenden Entleerungen) abzuspei chern, sofern z. B. täglich abgerechnet wird;
- - mindestens 30 Datensätze (d. h. die etwa in einem Monat erfolgenden Entleerungen) abzuspeichern, so fern z. B. wöchentlich abgerechnet wird;
- - mindestens 180 Datensätze (d. h. die etwa in einem halben Jahr erfolgenden Entleerungen) abzuspei chern, sofern z. B. monatlich abgerechnet wird;
- - mindestens 365 Datensätze (d. h. die etwa in einem Jahr erfolgenden Entleerungen) abzuspeichern, so fern z. B. monatlich abgerechnet wird.
Besonders zweckmäßig ist es aber, bei täglichen Entleerun
gen und z. B. der üblichen halbjährlichen bzw. jährlichen
Abrechnung die Zahl der in einem halben bzw. ganzen Jahr
erfolgenden Entleerungen abzuspeichern zuzüglich der Zahl
der in den darauffolgenden 1-3 Monaten erfolgenden Entlee
rungen (Berücksichtigung von Widerspruchsfristen); bei
halbjährlicher bzw. jährlicher Abrechnung sollte daher für
n zweckmäßigerweise die Bedingungen gelten: 180n280 bzw.
365n465.
Bei wöchentlicher Entleerung ergeben sich in analoger
Weise für die im Transponder zu speichernden Datensätze:
- n 4 (bei monatlicher Abrechnung)
- n 12 (bei vierteljährlicher Abrechnung)
- n 26 (bei halbjährlicher Abrechung)
- n 52 (bei jährlicher Abrechnung)
- n 12 (bei vierteljährlicher Abrechnung)
- n 26 (bei halbjährlicher Abrechung)
- n 52 (bei jährlicher Abrechnung)
Im Hinblick auf die übliche halbjährliche bzw. jährliche
Gebührenabrechnung sollte wegen der üblichen Widerspruchs
frist von 1-3 Monaten für n folgende Bedingungen zweck
mäßigerweise eingehalten werden: 26n38 bzw. 52n64.
Bei monatlicher Entleerung ergeben sich in analoger Weise
für die im Transponder abzuspeichernden Datensätze:
- n 2 (bei monatlicher Abrechnung)
- n 6 (bei halbjährlicher Abrechnung)
- n 12 (bei jährlicher Abrechnung)
- n 6 (bei halbjährlicher Abrechnung)
- n 12 (bei jährlicher Abrechnung)
Im Hinblick auf die übliche halbjährliche bzw. jährliche
Gebührenabrechnung sollte wegen der üblichen Widerspruchs
frist von 1-3 Monaten für n folgende Bedingungen gelten:
6n9 bzw. 12n15.
Im folgenden wird die Erfindung näher erläutert anhand des
in Fig. 1 gezeigten bevorzugten Ausführungsbeispiels der
erfindungsgemäßen Anordnung zum Durchführen des erfin
dungsgemäßen Verfahrens.
An oder in jedem Müllbehälter wird ein Transponder 1 ange
bracht, von denen beispielhaft in Fig. 1 ein Exemplar in
Form eines Blockschaltbilds gezeigt ist.
Der Transponder (englisch: "Tag") enthält eine passive
Sende/Empfangseinrichtung 11 sowie einen Datenspeicher 12.
Über eine Antenne tritt die Sende/Empfangseinrichtung 11
bei der Entleerung bzw. Entsorgung des (nicht gezeigten)
zugehörigen Müllbehälters mit einer Ein/Ausgabeeinheit 2
in Wirkverbindung (angedeutet durch den gezackten Doppel
pfeil 3), die dem den Müllbehälter entleerenden bzw. ent
sorgenden Müllfahrzeug zugeordnet ist und beispielsweise
fest in oder an dem (nicht gezeigten) Müllfahrzeug ange
bracht sein kann oder alternativ hierzu als Handgerät der
Bedienungsmannschaft zur Verfügung steht. Die
Ein/Ausgabeeinheit 2 besteht aus einer aktiven
Sende/Empfangseinrichtung 21, die bei der Entleerung bzw.
Entsorgung des Müllbehälters über eine Antenne mit dem
Transponder 1 in Wirkverbindung 3 steht. Der
Sende/Empfangseinheit 21 ist eine dezentrale Registrier-
und Speichereinheit 22-27 nachgeschaltet, die (beispiel
haft) aus einer Recheneinheit 23, einem zweiten Datenspei
cher 22, einem Programm- und Arbeitsspeicher 24, einer Ta
statur 25, einem Bildschirm (Display) 26 sowie (optional)
einer Datenfunk-Fernübertragungseinrichtung 27 besteht.
Optional kann an die Recheneinheit 23 dieser (dezentralen)
Registrier- und Speichereinrichtung noch eine Wiegeein
richtung 28 zur Verwiegung des Müllbehälters bzw. des
darin enthaltenen Mülls angeschaltet sein, die zweckmäßi
gerweise im Bereich der Schüttung des Fahrzeugs angebracht
ist. Über eine (optionale) Steckverbindung 29 kann die
Recheneinheit 23 bei Bedarf hardwaremäßig an weitere Geräte,
z. B. weitere Auswerteeinheiten bzw. Eingabe- oder
Steuereinheiten angeschlossen werden. Eine Stromversor
gungseinheit 20 versorgt die Komponenten der Ein/Aus
gabeeinheit 2 mit Strom bzw. Spannung.
Ist die Ein/Ausgabeeinheit 2 z. B. als Handgerät aus
gebildet, ist die Stromversorgung 20 z. B. in Form eines
Akkumulators oder einer Batterie in das Handgerät in
tegriert. Ist die Ein/Ausgabeeinheit 2 dagegen im oder am
Müllfahrzeug befestigt, kann als Stromversorgung 20 entwe
der eine geräteeigene Stromversorgung dienen oder die
Stromversorgung des Müllfahrzeugs selbst. Die einzelnen
Komponenten der Ein/Ausgabeeinheit 2 können in kompakter
Form an einer bestimmten Stelle in oder am Müllfahrzeug
zusammengefaßt sein (z. B. im Bereich der Schüttung), sie
können aber auch an unterschiedlichen (geeigneten) Stellen
in oder am Fahrzeug angebracht sein. So kann z. B. die ak
tive Sende/Empfangseinrichtung 21 direkt im Bereich der
Schüttung angeordnet sein, so daß die Wirkverbindung 3 mit
dem Transponder 1 während des Entleerungsvorgang auf sehr
einfache Weise herstellbar ist, wenn der Müllbehälter sich
in der Hebevorrichtung der Schüttung befindet und während
des Hebevorgangs an der Sende/Empfangseinrichtung 21
vorbeigeführt wird.
Die Registrier- und Speichereinheit 22-27 dagegen ist
zweckmäßigerweise im Führerhaus des Müllfahrzeugs unterge
bracht, während die Wiegevorrichtung 28 sinnvollerweise
ebenfalls im Bereich der Schüttung angeordnet wird.
Bei der Entleerung des Müllbehälters oder alternativ
hierzu beim Abtransport des Müllbehälters zwecks Entlee
rung z. B. auf einem Sammelplatz bzw. einer Deponie ("Ent
sorgung") wird der Transponder 1 des Müllbehälters mit der
Sende/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs in Wirkver
bindung 3 gebracht. Über diese Verbindung wird von der
aktiven Sende/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs zur
passiven Sende/Empfangseinrichtung 11 des Transponders 1
das aktuelle Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatum übertragen
und anschließend im ersten Datenspeicher 12 des Transpon
ders 1 abgespeichert. Optional können weitere Entleerungs-
bzw. Entsorgungsdaten übertragen und im ersten Datenspei
cher 12 des Transponders 1 abgespeichert werden, wie z. B.
Angaben über das Gewicht und/oder das Volumen des Mülls
und/oder des Müllbehälters und/oder Angaben über die Art
des Mülls und/oder Angaben über das Müllfahrzeug und/oder
Angaben über die Kosten/Gebühren der Entleerung bzw. Ent
sorgung.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn jeder einzelne Trans
ponder 1 zusätzlich jeweils einen individuellen Indentifi
zierungscode enthält, der sich von denen der anderen Müll
behälter unterscheidet. Die Codierung ist im Transponder 1
eingespeichert. Da somit ein jeder Müllbehälter eine
(durch Menschen nicht erkennbare) Codierung erhält, kann
ein entsprechender Querverweis zwischen dem individuellen
angebrachten Code des Transponders 1 und dem gebührenent
richtendem Besitzer/Eigentümer des zugehörigen Müllbehäl
ters geschaffen werden.
Erfolgt nun eine Entleerung des Müllbehälters, so wird bei
dieser Weiterbildung der Erfindung beim Entleerungsvorgang
die Sende-/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs nicht
nur als "Sende/Schreibeinheit" (zur Übertragung der Ent
leerungs- bzw. Entsorgungsdaten zum Transponder), sondern
zusätzlich auch als "Leseeinheit" aktiviert. Die Lese
einheit 21 bewirkt, daß der im Transponder 1 gespeicherte
individuelle Identifizierungscode ausgelesen und über die
Leseeinheit 21 der Registrier- und Speichereinrichtung 22-
27 zugeführt wird. Die Codierung im Transponder 1 bleibt
dabei erhalten. Der über die Leseeinheit 21 der Regi
strier- und Speichereinrichtung 22-27 zugeführte Code wird
dort an den ebenfalls am oder im Fahrzeug befindlichen
Rechner 23 weitergeleitet. In einer weiteren Ausbildung
der Erfindung vergleicht der Rechner 23 den eingelesenen
Code mit bereits eingespeicherten Codes und zeigt z. B.
mittels eines Displays 26 den über den Querverweis er
mittelten Mülltonnenbesitzer/eigentümer an. Zur Wahrung
der Anonymität können die Müllbehälter auch mit Nummern
oder Ziffern versehen werden, welche dann als Querverweis
im Rechner 23 abgelegt und angezeigt werden. Fehler oder
nicht erkannte Codierungen können daher unmittelbar er
kannt werden. Sind Korrektureingaben erforderlich, so kann
dies z. B. mittels der Tastatur 25 erfolgen, die sich eben
falls im oder am Fahrzeug befindet. Rechner 23, Display 26
und Tastatur 25 können z. B. mittels eines sogenannten
Handheld-PCs, der für den mobilen Einsatz geeignet ist,
realisiert werden. Nach korrekter Codeerfassung wird die
ser in dem zweiten Datenspeicher 22 abgelegt. Bei dem
Speicher 22 kann es sich sowohl um einen temporären als
auch einem endgültigen Speicher handeln. Als endgültiger
Speicher kann z. B. eine Magnetkarte, eine auswechselbare
RAM-Karte oder eine Floppy-Disk verwendet werden. Die aus
wechselbaren endgültigen Speicher werden z. B. nach Beendi
gung der (Tages-)Tour bei der müllabrechnenden Behörde ab
geliefert bzw. dieser zugesandt bzw. beim Müllabfuhrunter
nehmen ausgelesen und per Datenleitung an die müllabrech
nende Behörde übermittelt.
Bei Verwendung eines temporären Speichers kann dieser mit
tels Anschaltung einer Datenleitung direkt ausgelesen wer
den. Alternativ hierzu können die Daten über das (optio
nal) angeschaltete Datenfunkgerät 27 an die müllabrech
nende Behörde übermittelt werden (Online- oder Batch-Be
trieb). Die bei der Müllabrechnungsbehörde eingehenden Da
ten können dort mittels einer zentralen Datenverarbei
tungsanlage aufbereitet und die Abrechnungen erstellt wer
den.
Der Rechner 23 am Müllfahrzeug verfügt des weiteren optio
nal über die Möglichkeit der Anschaltung einer Wiegeein
richtung 28. Diese Wiegeeinrichtung ermittelt z. B. auf
grund des Hydraulikdrucks der Hebevorrichtung oder auf
elektronischem Wege (Druck- oder Kraftsensoren) das
Brutto- und Nettogewicht des Müllbehälters und übermit
telt diese Daten bzw. das Differenzgewicht an den Rechner
23. Alternativ hierzu wird nur das Bruttogewicht des Müll
behälters ermittelt und bei Kennung des Leergewichts (nor
mierte Behälter) daraus im Rechner 23 das Müllgewicht er
mittelt. Diese Daten können ebenfalls zusammen mit dem
Code gespeichert werden, so daß auch eine Abrechnung nach
Müllgewicht möglich ist.
Die für die automatische Identifizierung anzuwendenden Ge
räte arbeiten auf der Basis von elektromagnetischen Wellen
in einem Frequenzbereich (je nach Typ und Hersteller) von
wenigen KHz (z. B. 120 KHz) bis zu einigen Zehn GHz (z. B.
60 GHZ).
Die Abfrage und Überprüfung des im Transponder 1 abgespei
cherten Identifizierungscodes durch die aktive
Sende/Empfangseinrichtung 21 des Müllfahrzeugs hat ferner
den Vorteil, daß durch Vergleich mit (z. B. von der zen
tralen Abrechnungsstelle an die einzelnen Müllfahrzeuge
übermittelten und dort) abgespeicherten Daten festgestellt
werden kann, ob z. B. eine Entleerung bzw. Entsorgung des
Müllbehälters vorgesehen ist oder nicht (letzteres z. B.
bei säumigen Kunden, die wegen Nichtzahlung der fälligen
Müllgebühren von der Müllentsorgung bis auf weiteres aus
geschlossen worden sind) oder ob z. B. der betreffende
Müllbehälter als gestohlen gemeldet worden ist.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn nicht nur das jeweils
aktuelle Entleerungs- bzw. Entsorgungsdatum bzw. weitere
jeweils aktuelle Entleerungs- bzw. Entsorgungsdaten im
Transponder als Datensatz abgespeichert werden, sondern
die Datensätze von n aufeinanderfolgenden Entleerungen
bzw. Entsorgungen, wobei in einem zyklischen Datenaus
tauschverfahren der abgespeicherte Datensatz der m-ten
Entleerung bzw. Entsorgung bei der (n+m)-ten Entleerung
bzw. Entsorgung wieder gelöscht wird und statt dessen der
Datensatz der (n+m)-ten Entleerung bzw. Entsorgung im
Transponder 1 abgespeichert wird (n1 und 1mn).
Der Platzbedarf im Datenspeicher 11 des Transponders 1
kann bei diesem Verfahren beispielsweise so bemessen wer
den, daß die Daten im Datenspeicher 11 zweckmäßigerweise
mindestens 64 Kalenderwochen (z. B. bei Speicherung nur des
Entleerungsdatums) bzw. 34 Kalenderwochen (z. B. bei Spei
cherung von Gewicht und Entleerungsdatum) zu Nachweis
zwecken verfügbar sind. Anschließend werden sie, beim äl
testen Datensatz beginnend, durch die neu hinzukommende
Datensätze überschrieben. Dies ermöglicht Abrechnungs
zeiträume von einem Jahr bzw. einem halben Jahr zuzüglich
der jeweiligen Bearbeitungs- und Einspruchszeiten, in
denen im Streitfall die Daten am Müllbehälter selbst nach
geprüft werden können ("rollierendes" Datenspeicherungs
verfahren).
In dem Ausführungsbeispiel der Fig. 1 ist eine Antenne im
Transponder 1 und eine Antenne in der Ein/Ausgabeeinheit 2
ausgebildet, so daß die Übermittlung der für den Betrieb
des Transponders notwendigen Energie wie auch der
Datenaustausch auf drahtlosem Wege geschehen kann. Alter
nativ hierzu kann der Transponder mittels einer Batterie
betrieben werden bzw. während der Abfragezeitdauer direkt
oder indirekt von der Ein/Ausgabeeinheit mit Spannung bzw.
Strom gespeist werden. Hierzu können Kontaktflächen
und/oder Induktionsspulen und/oder Stecker an der Ein/Aus
gabeeinheit sowie am Transponder ausgebildet sein. Die
auszutauschenden Informationen können hierbei ebenfalls
über diesen Übertragungsweg an die jeweils zugehörige
Sende/Empfangseinrichtung übertragen werden.
Die Erfindung ist nicht auf das dargestellte Ausführungs
beispiel beschränkt, sondern sinngemäß auf andere über
tragbar.
So ist es z. B. möglich, dieses Verfahren z. B. auch auf
solche Müllabfuhrsysteme anzuwenden, bei denen der in
einen Müllbehälter zwischengelagerte Müll nicht "vor Ort",
d. h. am Standort des Müllbehälters in ein Sammelfahrzeug
der Müllabfuhr entleert wird, sondern zunächst mitsamt dem
Müllbehälter von einem Müllfahrzeug abgeholt und zu einer
Müll-Sammelstelle bzw. -Deponie gebracht wird und dort
erst die Entleerung des Müllbehälters erfolgt. Der leere
Müllbehälter wird anschließend zu seinem Standort zurück
gebracht.
Denkbar ist auch, daß die einzelnen Transponder an den
Müllbehältern aktive Sende/Empfangseinrichtungen enthal
ten, die von sich aus fortwährend oder intermittierend
durch Aussendung entsprechender Signale den Status des
Müllbehälters signalisieren (z. B. "keine Leerung" bzw.
"Leerung erforderlich und zulässig" usw.).
Ferner ist es möglich, daß die in den Transpondern der
einzelnen Müllbehälter abgespeicherten "Entleerungsdaten"
in bestimmten, vorzugsweise regelmäßigen Abständen ("Ab
rechnungsperioden") - analog zur herkömmlichen Erfassung
des Strom/Gas/Wasser- bzw. Heizungsenergieverbrauchs -
durch einen Beauftragten der Müllabrechnungsbehörde mit
Hilfe eines (transportablen) Lesegeräts vor Ort ausgelesen
werden und zur Abrechnung an die Müllabrechnungsstelle
weitergeleitet werden. Dies kann z. B. unmittelbar nach dem
jeweiligen Auslesevorgang geschehen (z. B. mittels drahtlo
ser Datenübertragung). Alternativ hierzu ist es aber auch
z. B. möglich, die ausgelesenen Daten vor ihrer Weiterlei
tung an die Müllabrechnungsstelle zunächst einmal in einem
Zwischenspeicher des Lesegerätes zwischenzuspeichern.
Schließlich ist es möglich, die Erfindung ganz allgemein
zur automatischen Identifikation von Objekten einzusetzen,
indem an den zur identifizierenden Objekten jeweils ein
Transponder angebracht wird und eine Ein/Ausgabeeinrich
tung mit dem jeweiligen Transponder in Wirkverbindung
steht und Daten austauscht und/oder im Transponder ändert.
Claims (17)
1. Verfahren zur Erfassung der Entleerungs- bzw. Entsor
gungsdaten bei der Abfuhr von in Müllbehältern zwischen
gelagertem Müll durch Müllfahrzeuge, bei welchen Verfahren
während der Entleerung bzw. Entsorgung eines dieser Müll
behälter durch ein (eines dieser) Müllfahrzeug(e) ein in
oder an diesem Müllbehälter angebrachter Transponder mit
einer dem Müllfahrzeug zugeordneten Sende/Empfangs
einrichtung zwecks Übertragung von Daten in Wirkverbindung
steht, dadurch gekennzeichnet, daß während des Entlee
rungs- bzw. Entsorgungsvorgangs das Entleerungs- bzw. Ent
sorgungsdatum von der Sende/Empfangseinrichtung zum Trans
ponder übertragen und dort als Datensatz abrufbar abge
speichert wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
während des Entleerungs- bzw. Entsorgungsvorgangs weitere
Daten über die Entleerung bzw. Entsorgung von der
Sende/Empfangseinrichtung zum Transponder übertragen und
dort dem abgespeicherten Datensatz hinzugefügt werden.
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die weiteren Daten Angaben über das Gewicht und/oder das
Volumen des Mülls und/oder des Müllbehälters und/oder An
gaben über die Art des Mülls und/oder Angaben über das
Müllfahrzeug und/oder Angaben über die Kosten/Gebühren der
Entleerung bzw. Entsorgung enthalten.
4. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die Datensätze von n aufeinander
folgenden Entleerungen bzw. Entsorgungen im Transponder
abrufbar abgespeichert werden und daß in einem zyklischen
Datenaustauschverfahren der bei der m-ten Entleerung bzw.
Entsorgung abgespeicherte Datensatz bei der (n+m)-ten Ent
leerung bzw. Entsorgung wieder gelöscht wird und statt dessen
der Datensatz der (n+m)-ten Entleerung bzw. Entsorgung
im Transponder abrufbar abgespeichert wird mit n1 und
1mn.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß
bei täglicher Entleerung bzw. Entsorgung n5 oder n30
oder n180 oder n365, insbesondere 365n465 bzw. bei wö
chentlicher Entleerung bzw. Entsorgung n4 oder n12 oder
n26 oder n52, insbesondere 26n38 oder 52n64 bzw. bei
monatlicher Entleerung bzw. Entsorgung n2 oder n6 oder
n12, insbesondere 6n9 oder 12n15 gewählt wird.
6. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, da
durch gekennzeichnet, daß die einzelnen Datensätze zumin
dest für die gleiche Zeit zusätzlich in einer zentralen
und/oder in einer dem Müllfahrzeug zugeordneten dezentra
len Registrier- und Speichereinrichtung gespeichert wer
den.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
in dieser Zeit zusätzlich ein im Transponder des jeweils
entleerten bzw. entsorgten Müllbehälters abrufbar abge
speicherter und diesem Müllbehälter zugeordneter Identifi
zierungscode vom Transponder zur Sende/Empfangseinrichtung
übertragen wird und in der zentralen und/oder in der dem
Müllfahrzeug zugeordneten dezentralen Registrier- und
Speichereinrichtung, gegebenenfalls nach Überprüfung durch
Vergleich mit abgespeicherten Daten, zusammen mit dem je
weiligen Entleerungs- bzw. Entsorgungs-Datensatz abgespei
chert wird.
8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Identifizierungscode Angaben über den Eigentü
mer/Besitzer und/oder den Standort und/oder das Volumen
und/oder Gewicht des Müllbehälters und/oder Angaben über
bereits entrichtete Entleerungs- bzw. Entsorgungsgebühren
und/oder Angaben über zuvor vereinbarte Entleerungs- bzw.
Entsorgungszeitpunkte enthält.
9. Anordnung zum Durchführen des Verfahrens nach einem
der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
- - daß an oder in den einzelnen Müllbehältern jeweils ein mit einer vorzugsweise passiven Sende/Empfangseinrichtung (11) sowie mit einem daran angeschlossenen ersten Datenspeicher (12) versehener Transponder (1) vorgesehen ist;
- - daß in oder an dem Müllfahrzeug (den einzelnen Müllfahrzeugen jeweils) eine aktive Sende/Empfangseinrichtung (21) vorgesehen ist, die beim Entleeren bzw. Entsorgen der einzelnen Müll behälter mit dem jeweils zugehörigen Transponder (1) in Wirkverbindung (3) steht und mit diesem Da ten austauscht und/oder in diesem Daten ändert.
10. Anordnung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die aktive Sende/Empfangseinrichtung (21) in oder an
dem zugeordneten Müllfahrzeug, vorzugsweise im Bereich der
Schüttung fest angebracht ist oder, als transportables
Handgerät ausgebildet, im oder am Müllfahrzeug lösbar an
gebracht ist.
11. Anordnung nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die aktive Sende/Empfangseinrichtung
(21) mit einer zentralen und/oder einer dem (jeweiligen)
Müllfahrzeug zugeordneten dezentralen Registrier- und
Speichereinrichtung (22-27) verbunden ist.
12. Anordnung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
daß die dem (jeweiligen) Müllfahrzeug zugeordnete dezen
trale Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) eben
falls in oder an dem Müllfahrzeug fest angebracht ist
oder, als transportables Handgerät ausgebildet, im oder am
Müllfahrzeug lösbar angebracht ist.
13. Anordnung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß das aktive Sende/Empfangsgerät (21) und die dezentrale
Registrier- und Speichereinrichtung (22-27) (jeweils) in
einem einzigen transportablen und dem (jeweiligen) Müll
fahrzeug zugeordneten Handgerät zusammengefaßt sind.
14. Anordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch
gekennzeichnet, daß die dezentrale Registrier- und Spei
chereinrichtung (22-27) mit einer Recheneinheit (23) zur
Ablaufsteuerung sowie mit einem zweiten Datenspeicher (22)
versehen ist.
15. Anordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch
gekennzeichnet, daß die dezentrale Registrier- und
Speichereinrichtung (22-27) eine Datenfunk-
Fernübertragungseinrichtung (27) aufweist zur Übertragung
der in der dezentralen Registrier- und Speichereinrichtung
(22-27) zwischengespeicherten Daten an eine weitere Regi
strier- und Speichereinrichtung, vorzugsweise an die zen
trale Registrier- und Speichereinrichtung.
16. Anordnung nach einem der Ansprüche 11 bis 15, dadurch
gekennzeichnet, daß die dezentrale Registrier- und
Speichereinrichtung (22-27) mit einer Wiegeeinrichtung
(28) zur Verwiegung der einzelnen Müllbehälter bzw. des
darin zwischengelagerten Mülls verbunden ist.
17. Anordnung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet,
daß die Wiegeeinrichtung (28) im Bereich der Schüttung des
(jeweiligen) Müllfahrzeugs angeordnet ist.
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ID=6428790
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8127 | New person/name/address of the applicant |
Owner name: DEUTSCHE AEROSPACE AG, 8000 MUENCHEN, DE |
|
| D2 | Grant after examination | ||
| 8363 | Opposition against the patent | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: DAIMLER-BENZ AEROSPACE AKTIENGESELLSCHAFT, 80804 M |
|
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: IMES LOGISTIK SYSTEME GMBH, 89077 ULM, DE |
|
| 8365 | Fully valid after opposition proceedings | ||
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: ENVICOMP ENTSORGUNGSSYSTEME GMBH & CO. KG, 32051 H |
|
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: ENVICOMP SYSTEMLOGISTIK GMBH & CO. KG, 32051 HERFO |
|
| 8327 | Change in the person/name/address of the patent owner |
Owner name: SULO EISENWERK STREUBER & LOHMANN GMBH, 32051 HERF |
|
| R071 | Expiry of right | ||
| R071 | Expiry of right |