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DE4209059C1 - Cover for sewage settling tank - comprises inner and outer chromium@-nickel@ steel plates, with space for rail for wheels of rake, and compensating and fitting layer - Google Patents

Cover for sewage settling tank - comprises inner and outer chromium@-nickel@ steel plates, with space for rail for wheels of rake, and compensating and fitting layer

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Publication number
DE4209059C1
DE4209059C1 DE19924209059 DE4209059A DE4209059C1 DE 4209059 C1 DE4209059 C1 DE 4209059C1 DE 19924209059 DE19924209059 DE 19924209059 DE 4209059 A DE4209059 A DE 4209059A DE 4209059 C1 DE4209059 C1 DE 4209059C1
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DE
Germany
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cover
rail
crown
running rail
cover plates
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19924209059
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English (en)
Inventor
Hans Georg 8434 Berching De Huber
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication of DE4209059C1 publication Critical patent/DE4209059C1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D21/00Separation of suspended solid particles from liquids by sedimentation
    • B01D21/18Construction of the scrapers or the driving mechanisms for settling tanks

Landscapes

  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Chemical Kinetics & Catalysis (AREA)
  • Road Paving Structures (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Abdeckung für eine mit einem Räumer befahrbare Beckenkrone eines Rund- oder Rechteckbeckens von insbesondere Kläranlagen, mit einer die Ränder der Beckenkrone winklig übergreifenden Abdeckblechanordnung, einer auf dem Beton der Beckenkrone aufgelagerten Stützschienenanordnung zur Übertragung der Kräfte des Räumers auf die Beckenkrone und mit örtlichen Befestigungseinrichtungen für die Stützschienenanordnung. Die Räumer für solche Becken weisen Räder auf, mit denen sie auf der Beckenkrone aufgelagert sind. Die Beckenkrone aus Beton muß dabei über die Räder des Räumers übertragene Kräfte aufnehmen, die nicht nur aus dem Gewicht des Räumers resultieren, sondern auch Brems- und Anfahrkräfte des Räumers sowie Kräfte, die aus Wärmedehnungen insbesondere des Räumers resultieren, sowie Fliehkräfte bei Rundbecken. Solche Becken sind oft im Freien aufgestellt, wobei insbesondere der Beton der Beckenkrone frost- und witterungsanfällig ist. Durch Eis und Schnee auf der Beckenkrone kann es zu Unterbrechungen im Fahrbetrieb des Räumers kommen, weil die übertragbaren Kräfte für ein Anfahren des Räumers nicht ausreichen. Das Auffrieren des Betons in Verbindung mit der Walkarbeit der Räder des Räumers führt sehr leicht zu Abplatzungen und Ausbrechungen am Beton im Bereich der Beckenkrone. Die Verwendung von auf tauendem oder abstumpfendem Mittel unmittelbar auf der Beckenkrone führt zu Schäden am Beton.
Aus dem technischen Übersichtsblatt der Anmelderin "Beckenkronenabdeckung", A 18, Ausgabe 10.90, ist eine Abdeckung für eine Beckenkrone mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen bekannt. Es ist eine Abdeckblechanordnung aufgezeigt, die als durchgehendes Blech mit zwei sich etwa vertikal erstreckenden Schenkeln den oberen Bereich einschließlich der Ränder der Beckenkrone umgreift. Das Abdeckblech ist als Riffelblech ausgebildet und bildet mit seiner Oberseite die Lauffläche für die Räder des Räumers. Es ist eine Stützschienenanordnung zur Übertragung - der Kräfte des Räumers auf die Beckenkrone vorgesehen, in dem mehrere Flachschienen in Abständen unter das durchgehende Abdeckblech geschweißt sind. Die Stützschienen sind unmittelbar auf dem Beton der Beckenkrone aufgelagert. Die Stützschienen können mit Abstand zueinander vorgesehen sein, so daß hier Aufnahmeräume für die Unterbringung eines Heizkabels gebildet sind, um einen reibungslosen Winterbetrieb zu ermöglichen. Es versteht sich, daß in Laufrichtung des Räumers, also in Erstreckungsrichtung der Beckenkrone, die Einheit aus Abdeckblechanordnung und Stützschienenanordnung in Abschnitte aufgeteilt ist, die vermittels einer abgedichteten Stoßstellenüberlappung einerseits einen Dehnungsausgleich zulassen und andererseits hinsichtlich der Lauffläche für die Räder des Räumers aneinander anschließen. Für die Befestigung der Einheiten aus Abdeckblechanordnung und Stützschienenanordnung sind örtliche Befestigungseinrichtungen vorgesehen, die als Dübelschrauben ausgebildet sind und sowohl die Abdeckblechanordnung wie auch die Stützschienenanordnung durchsetzen. Die Befestigungsschrauben greifen in Dübel ein, die im Beton der Beckenkrone angeordnet sind.
Bei dieser bekannten Abdeckung für eine Beckenkrone muß sowohl die Abdeckblechanordnung wie auch die Stützschienenanordnung Kräfte aufnehmen und übertragen, die von der Bewegung und dem Gewicht des Räumers verursacht werden. Es gibt langsam angetriebene Räumer, die mit einer Geschwindigkeit von etwa 3 cm/sec angetrieben werden, bis hin zu schnell laufenden Räumern, bei denen die Verfahrgeschwindigkeit bis zu 1 m/sec betragen kann. Es ist verständlich, daß durch die Bewegung des Räumers auf der Beckenkrone eine Biegewechselbeanspruchung der Abdeckung auftritt, und zwar kombiniert mit Wärmespannungen durch unterschiedliche Temperatureinflüsse, beispielsweise starke Sonneneinstrahlung. Auch durch Wärmedehnungen des Räumers - und/oder durch einen Versatz des Räumers quer zu seiner Fahrspur auf der Beckenkrone kann es zu wechselnden Belastungen kommen. Durch diese mehr oder weniger dynamisch kurzzeitig sowie dynamisch langzeitig auftretenden Belastungen kommt es immer wieder zu elastischen Verformungen insbesondere der Abdeckblechanordnung, woraus Dauerbrüche resultieren. Diese Dauer- oder Ermüdungsbrüche entstehen bevorzugt an den Stellen, an denen die Stützschienen mit dem Abdeckblech verschweißt sind. Auch der Randbereich des Abdeckblechs an der Übergangsstelle zu den vertikalen, den Rand der Beckenkrone umgreifenden Schenkeln, ist gefährdet. Infolge solcher Ermüdungsbrüche sind dann wieder Durchdringungsstellen für Feuchtigkeit gegeben, die in den Beton der Beckenkrone eindringt, so daß es im Winterbetrieb infolge Frosteinwirkung wiederum zu Abplatzungen an dem Beton der Beckenkrone unterhalb des Abdeckblechs kommt. Durch die dynamische Fahrbelastung des Abdeckblechs sowie durch die durch Wärmedehnung verursachte Verlagerung der Abdeckblechanordnung kommt es zu einem Lockern der Befestigungsschrauben. In Verbindung mit der Verschiebung der Abdeckblechanordnung und den auftretenden dynamischen Belastungen beim örtlichen Überfahren der Abdeckung mit dem Räumer ergeben sich dann trotzdem Ausbrechungen aus dem Beton der Beckenkrone, so daß die bekannte Beckenkronenabdeckung ihre Funktion nur bedingt erfüllt. Auch die Anordnung von Heizkabeln zwischen den Stützschienen der Stützschienenanordnung ist insofern nicht optimal, als diese Heizkabel sehr nahe an dem Beton der Beckenkrone angeordnet sind, so daß auch ein Wärmeabfluß in den Beton hinein stattfindet, dessen Wechsel bei Betriebsunterbrechungen insbesondere im Winterbetrieb zum periodischen Auftreten von Frosteinwirkung gerade im gefährdeten Bereich der Beckenkrone führt. Dies ist nachteilig, wenngleich die Lauffläche an dem Abdeckblech auf diese Art und Weise schnee- und eisfrei gehalten werden kann.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Abdeckung der eingangs beschriebenen Art so weiterzubilden, daß einerseits eine ungestörte Funktion des Räumers über lange Zeit auch bei wechselnden Temperatureinflüssen ermöglicht ist, die aus Beton bestehende Beckenkrone dauerhaft geschützt wird und damit Ausbrechungen an der Beckenkrone trotz Übertragung der Kräfte des Räumers auf die Beckenkrone vermieden bzw. erheblich reduziert werden.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, daß die Abdeckblechanordnung dem Innenraum des Beckens zugekehrte innere Abdeckbleche und dem Innenraums des Beckens abgekehrte äußere Abdeckbleche aufweist, die unter Bildung eines für den Durchtritt der Stützschienenanordnung erforderlichen Freiraums etwa im Mittelbereich der Beckenkrone mit Abstand zueinander endend vorgesehen sind, daß die Stützschienenanordnung als Laufschiene für den unmittelbaren Kontakt mit den Rädern des Räumers ausgebildet und durch den Freiraum zwischen den innen und äußeren Abdeckblechen nach oben hindurchragend vorgesehen ist, daß zwischen Laufschiene und dem Beton der Beckenkrone eine Ausgleichs- und Anpassungsschicht vorgesehen ist, und daß die örtlichen Befestigungseinrichtungen federnd-nachgiebig ausgebildet sind oder elastisch-nachgiebige Bestandteile aufweisen.
Der erfindungsgemäßen Abdeckung liegt die Erkenntnis zugrunde, die Stützschienenanordnung von der Abdeckblechanordnung örtlich und funktional zu trennen, damit die von den Rädern des Räumers übertragenen Kräfte ausschließlich über die Stützschienenanordnung in den Beton der Beckenkrone eingeleitet werden, während die Abdeckblechanordnung ausschließlich noch Schutzfunktion gegen Witterungseinflüsse zu erfüllen hat und im übrigen lediglich begehbar ausgebildet sein muß. Da die Abdeckbleche frei von Kräften des Räumers gehalten werden, können sie erheblich dünner als im Stand der Technik ausgebildet werden. Die Unterteilung der Abdeckblechanordnung in innere und in äußere Abdeckbleche halbiert bzw. verteilt die durch Temperatureinflüsse entstehenden Wärmedehnungen. Die dadurch verursachten Spannungen in den Abdeckblechen können sich frei und ungehindert gegenüber der Beckenkrone ausbreiten. Sie beeinflussen die Laufschiene nicht. Die Stützschienenanordnung sieht nicht mehr mehrere Stützschienen, sondern lediglich noch eine einzige, als Laufschiene ausgebildete Stützschiene vor, die durch den Freiraum zwischen den Abdeckblechen nach oben hindurchragt und damit für den unmittelbaren Kontakt mit den Rädern des Räumers zur Verfügung steht. Damit ist zugleich die Gewähr dafür gegeben, daß die vom Räumer verursachten Kräfte etwa im Mittelbereich der Beckenkrone in diese eingeleitet werden, so daß die Randbereiche der Beckenkrone, an denen üblicherweise die Ausbrechungen zuerst auftreten, entlastet sind. Wichtig ist weiterhin die zwischen Laufschiene und dem Beton der Beckenkrone vorgesehene Ausgleichs- und Anpassungsschicht. Diese hat nicht nur die Aufgabe, infolge der oft wellenartigen Betonoberfläche Unterschiede auszugleichen, sondern dient gleichzeitig auch der Vermeidung von örtlich punktförmigen Auflagerungen, indem eine hinreichend große Fläche für die Übertragung der Kräfte bei kleiner Flächenpressung bereitgestellt wird. In Verbindung mit der örtlichen und funktionalen Trennung der Abdeckblechanordnung einerseits und der Stützschienenanordnung andererseits entsteht der Vorteil, daß die Heizkabel gezielt im Bereich der Laufschiene angeordnet werden können, so daß ein Wärmeabfluß in den Bereich der Abdeckbleche oder in den Bereich des Betons vermieden wird. Die befahrbare Lauffläche der Laufschiene wird damit schnee- und eisfrei gehalten, so daß die erforderlichen Anfahr- und Bremskräfte auch im Winterbetrieb jederzeit übertragen werden können. Wechselnde Temperatureinflüsse durch Betriebsunterbrechungen im Bereich des Betons der Beckenkrone werden damit vermieden bzw. erheblich reduziert. Hieraus resultiert eine starke Reduzierung von Ausbrüchen aus den Rändern des Betons der Beckenkrone und die Funktionsfähigkeit der Beckenkronenabdeckung wird mit erheblich vergrößerter Lebensdauer sichergestellt.
Die örtlichen Befestigungseinrichtungen dienen nur noch zur Befestigung der Laufschiene und nicht mehr zugleich zur Befestigung des Abdeckblechs. Da die Abmessungen der Laufschiene geringer sind als die Abmessungen der die Beckenkrone überspannenden Abdeckblechanordnung nach dem Stand der Technik, sind auch die durch Wärmeeinfluß verursachten Verschiebungen kleiner. In Verbindung mit der federnd-nachgiebigen Ausbildung der Befestigungseinrichtungen, etwa in Form von Federklammern oder mit Federn versehenen Schraubverbindungselementen, wie sie zur Befestigung von Schienen im Eisenbahnbau bekannt sind, wird eine weitere Erhöhung der Lebensdauer erzielt. Das Lockern der örtlichen Befestigungseinrichtungen wird vermieden. Die Befestigung der inneren und äußeren Abdeckbleche ist problemlos.
In bevorzugter Ausführungsform kann die Laufschiene zwei sich etwa horizontal erstreckende, beabstandete Flansche aufweisen, von denen der obere eine Lauffläche für die Räder des Räumers aufweist und der untere unmittelbar auf der Ausgleichs- und Anpassungsschicht aufgelagert ist, wobei örtliche Stegabschnitte für die Verbindung der beiden Flansche vorgesehen sind. Für Rechteckbecken bietet sich auch eine hohlkammerartige Gestaltung mit zwei symmetrisch zur Längsmittelebene angeordneten Stegen an, die auch durchgehend über die Länge vorgesehen sein können. Für Rundbecken ist eine örtlich vorgesehene Flanschgestaltung in mehreren Abschnitten sinnvoll, wenngleich auch hier eine über die Länge durchgehende Flanschgestaltung nicht ausgeschlossen erscheint. Diese neue Laufschiene baut zwar etwas höher auf als die Beckenkronenabdeckung nach dem Stand der Technik, sie ermöglicht es jedoch zugleich, die räumliche und funktionale Trennung zu verwirklichen und einen Aufnahmeraum für die Unterbringung von Heizkabeln im Bereich der Laufschiene zu schaffen. Ähnliche Vorteile ergeben sich auch dann, wenn die Laufschiene als I-Profil, etwa nach Art eines Doppel-T-Trägers, ausgebildet ist. Diese Gestaltung hat den zusätzlichen Vorteil, daß die Laufschiene nicht aus mehreren Teilen zusammengesetzt werden muß, sondern preiswert vom Walzwerk bezogen und eingesetzt werden kann.
Schließlich bleibt noch die Möglichkeit, die Laufschiene als Flachschiene mit nur einem einzigen Flansch, also ohne einen Steg, auszubilden, wobei der Flansch auf seiner Oberseite die Lauffläche bildet und mit seiner Unterseite unmittelbar auf der Ausgleichs- und Anpassungsschicht aufgelagert ist. Dies stellt eine sehr einfache und kostengünstige Ausbildung dar, die insbesondere bei in Hallen aufgestellten Becken Anwendung finden kann, in denen die Temperatureinflüsse entsprechend geringer sind. Die Unterbringung von Heizkabeln ist bei dieser Ausführungsform etwas erschwert. Vorteilhaft ist jedoch die niedrige Bauweise, so daß diese Ausführungsform auch für Nachrüstungen an bestehenden Becken besonders geeignet erscheint.
Sinnvoll ist es, die Abdeckbleche aus Cr-Ni-Stahl und die Laufschiene aus Cr-Stahl auszubilden. Die Abdeckbleche können daher vergleichsweise preiswert erstellt werden. Der relativ hohe Wärmeausdehnungskoeffizient von Cr-Ni-Stahl stört hier nicht. Der vergleichsweise niedrige Wärmeausdehnungskoeffizient von Cr-Stahl für die Laufschiene erbringt eine bessere Anpassung an den Wärmeausdehnungskoeffizienten des Betons der Beckenkrone, so daß die Verschiebungen infolge Wärmeausdehnung zwischen der Laufschiene und der Beckenkrone reduziert sind.
Für die Befestigung der Abdeckbleche, und zwar der inneren und der äußeren, stehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten zur Verfügung. Die Befestigung kann entweder an der Laufschiene oder an der Beckenkrone erfolgen. Auch die örtlichen Befestigungseinrichtungen für die Laufschiene selbst können zusätzlich zur Befestigung der Abdeckbleche genutzt werden. Es ist aber auch möglich, die Abdeckbleche im Bereich der vertikalen Schenkel direkt mit dem Beton der Beckenkrone zu verbinden, etwa durch eine Dübel/Schrauben-Befestigung, so daß sich die Abdeckbleche mit ihren horizontalen Bestandteilen bei Temperatureinflüssen frei dehnen bzw. bewegen können. Die horizontalen Bestandteile der Abdeckbleche greifen mit gewissem Überstand in die Laufschiene ein, so daß Feuchtigkeit auch zwischen Laufschiene und den Abdeckblechen nicht hindurchdringen und damit nicht in den Beton der Beckenkrone gelangen kann.
Die örtlichen Befestigungseinrichtungen für die Laufschiene können als Federklammern ausgebildet sein, wie sie grundsätzlich aus dem Eisenbahnbau bekannt sind.
Vorteilhaft ist es, wenn die Laufschiene selbst einen Aufnahmeraum für ein oder mehrere Heizkabel aufweist. Wenn die Laufschiene zwei Flansche besitzt, ergibt sich dieser Aufnahmeraum gleichsam zwangsläufig, so daß er sinnvoll nutzbar ist.
Die inneren und/oder die äußeren Abdeckbleche können auf der der Laufschiene zugekehrten Seite einen sich etwa vertikal erstreckenden Schenkel aufweisen, so daß die Abdeckbleche einen etwa Z-förmigen liegenden Querschnitt besitzen. Damit wird gleichzeitig der Aufnahmeraum in der Laufschiene zusätzlich geschützt und das Eindringen von Feuchtigkeit zwischen Laufschiene und Abdeckblech vermieden.
Die Ausgleichs- und Anpassungsschicht besteht zweckmäßig aus einem viskoelastischen Kunststoff oder aus Streifen aus hartgeschäumtem Kunststoff. Gummiartiges Material mit plastischen Eigenschaften ist zu vermeiden. Hier könnten aus der Bewegung des Räumers resultierende Schwingungen eher nachteilig zu einer Lockerung der Befestigungseinrichtungen führen. Der viskoelastische Kunststoff sollte die Eigenschaft haben, unter Belastung begrenzt nachgiebig zu sein, sich also dauerhaft verformen zu können. Eine Restelastizität muß gegeben sein.
Die neue Abdeckung wird anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele, die in den Zeichnungen dargestellt sind, weiter erläutert und beschrieben. Es zeigen:
Fig. 1 einen Schnitt durch die Abdeckung im Bereich der Beckenkrone mit einer ersten Ausführungsform der Abdeckung,
Fig. 2 eine ähnliche Schnittdarstellung bei einer zweiten Ausführungsform der Abdeckung und
Fig. 3 eine Schnittdarstellung bei einer dritten Ausführungsform der Abdeckung.
In den Figuren ist eine Wandung 1 eines Beckens 2 mit seinem Innenraum 3 dargestellt. Die Wandung 1 besitzt eine Beckenkrone 4, die auf ihrer Oberseite und über die beiden Ränder bis in einen vertikalen Bereich der Wandung 1 von einer Abdeckung 5 umgeben ist. Die Abdeckung 5 dient einerseits dem Schutz der Beckenkrone 4 vor Witterungseinflüssen, verhindert insbesondere das Eindringen von Feuchtigkeit in den Beton der Beckenkrone 4. Die Abdeckung 5 dient andererseits zur Übertragung von Kräften eines nicht dargestellten Räumers, von dem nur ein Rad 6 verdeutlicht ist. In der Regel weist ein solcher Räumer im Abstand hintereinander zwei solche Räder auf, mit denen er auf der Beckenkrone 4 der Wandung 1 aufgelagert und in Richtung der Erstreckung der Wandung 1 verfahrbar ist. Es versteht sich, daß diese grundsätzliche Ausbildung für die Wandung 1 wie auch für die Abdeckung 5 sowohl für Rechteckbecken wie auch für Rundbecken anwendbar ist. In Erstreckungsrichtung der Wandung 1, die entweder gerade oder gekrümmt verläuft, verläuft auch die Abdeckung 5, wobei diese abschnittweise unter Bildung von Stoß- und Überlagerungsstellen ausgebildet ist, auf die es im Rahmen der vorliegenden Erfindung jedoch nicht ankommt. Wesentlich ist die Querschnittsgestaltung der Abdeckung 5.
Die Abdeckung 5 besteht aus mehreren Einzelteilen, nämlich einer Laufschiene 7 mit örtlichen federnd-nachgiebig ausgebildeten Befestigungseinrichtungen 8 für ihre Befestigung an der Beckenkrone 4. Zwischen der Unterseite der Laufschiene 7 und der Beckenkrone 4 ist eine Ausgleichs- und Anpassungsschicht 9 vorgesehen. Die Laufschiene 7 und die Ausgleichs- und Anpassungsschicht 9 dient einerseits dazu, an der Laufschiene 7 oben eine Lauffläche 10 für die Räder 6 des Räumers zur Verfügung zu stellen und andererseits über die Ausgleichs- und Anpassungsschicht 9 die durch die Bewegungen des Räumers verursachten Kräfte in die Beckenkrone 4 und damit in die Wandung 1 zu übertragen.
Die Abdeckung 5 weist weiterhin innere Abdeckbleche 11 und äußere Abdeckbleche 12 auf, die sich in Längsrichtung der Wandung 1 abschnittweise erstrecken. Diese Abdeckbleche 11 bzw. 12 können eine Länge in der Größenordnung von 2 m aufweisen. Ähnliches kann auch für die Laufschiene 7 gelten. Die innere Abdeckbleche 11 sind dem Innenraum 3 des Beckens 2 zugekehrt angeordnet, während die äußeren Abdeckbleche 12 nach außen der das Becken 2 umgebenden Erde 13 zugekehrt sind. Es ist wichtig, daß die inneren Abdeckbleche 11, die äußeren Abdeckbleche 12 und die Laufschiene 7 örtlich und funktional getrennt sind. Die Abdeckbleche 11 und 12 erfüllen ausschließlich Schutzfunktion, übertragen aber keine Kräfte. Die Laufschiene 7 überträgt Kräfte und erfüllt gleichzeitig auch eine Schutzfunktion im Mittelbereich. Die Ausbildung der Abdeckung 5 kann symmetrisch zu einer Vertikalmittelebene 14 ausgebildet sein. Die beiden Abdeckbleche 11 und 12 bilden zwischen sich im Bereich der Vertikalmittelebene 14 einen Freiraum 15, in welchem die Laufschiene 7 angeordnet ist, die damit gleichsam die Abdeckbleche 11 und 12 durchsetzt und überragt.
Bei der in Fig. 1 dargestellten Ausführungsform besitzt die Laufschiene 7 abschnittweise einen oberen durchgehenden Flansch 16 und einen unteren, abschnittweise durchgehenden Flansch 17, die streifenförmig ausgebildet sind. Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß der obere Flansch 16 vorteilhaft breiter als der untere Flansch 17 ausgebildet sein kann. Der obere Flansch 16 bildet mit seiner Oberseite die Lauffläche 10 und ermöglicht damit einen vergrößerten Versatz der Laufspur der Räder 6, wie sie durch einen Doppelpfeil 18 angedeutet ist. Dennoch werden die Kräfte durch die Räder 6 des Räumers auch bei versetzter Radspur aus der Vertikalmittelebene 14 heraus etwa im Bereich der Vertikalmittelebene 14 durch den unteren Flansch 17 in die Beckenkrone 4 abgeleitet. Die beiden Flansche 16 und 17 sind durch zwei Stege 19 und 20, die symmetrisch zur Vertikalmittelebene 14 vorgesehen sind, miteinander verbunden. Die Stege 19 und 20 können entweder über den Abschnitt der Laufschiene 7 durchgehend oder, insbesondere bei Rundbecken, örtlich und mit Abstand zueinander vorgesehen sein. Die Laufschiene 7 bekommt damit etwa hohlkammerartige Gestaltung und es wird ein Aufnahmeraum 21 für die Unterbringung von ein oder mehreren Heizkabeln 22 geschaffen, die damit in der Nähe des oberen Flansches 16, also unmittelbar unter diesem, angeordnet sind. Vermittels der Heizkabel 22 wird die Lauffläche 10 des oberen Flansches 16 schnee- und eisfrei gehalten, so daß auch im Winterbetrieb Anfahr- und Bremskräfte und Fliehkräfte bei schnell fahrenden Räumern für Rundbecken übertragen werden können. Gleichzeitig sind die Heizkabel 22 relativ weit von der Beckenkrone 4 entfernt, so daß kaum Wärmeableitungen in die Beckenkrone 4 erfolgen können. Außerdem stellt die Ausgleichs- und Anpassungsschicht 9 eine zusätzliche Wärmedämmung dar.
Für die Befestigung der Laufschiene 7 dienen die örtlichen Befestigungseinrichtungen 8, die nur schematisch dargestellt sind. Es kann sich hier um Federelemente, Federklammern oder Schwingmetallelemente handeln, die entweder insgesamt federnd-nachgiebig ausgebildet sind oder jedenfalls federnd­ nachgiebige Bestandteile aufweisen, so daß Bewegungen der Laufschiene 7 in begrenztem Maß möglich sind und es nicht zu einer Lockerung der Befestigungseinrichtungen 8 kommt. Die Befestigungseinrichtungen 8 sind bei der Ausführungsform der Fig. 1 ausschließlich für die Befestigung der Laufschiene 7 und nicht etwa zur Befestigung der Abdeckbleche 11 und 12 vorgesehen. Die Abdeckbleche 11 und 12 besitzen sich etwa horizontal erstreckende Bereiche 23 und 24. Das innere Abdeckblech 11 besitzt innen einen etwa vertikal angeordneten Schenkel 25 und der Laufschiene 7 zugekehrt einen Schenkel 26, der auch im wesentlichen sich vertikal oder, wie dargestellt, geneigt erstrecken kann und den oberen Flansch 16 untergreift, so daß mit Hilfe der Heizkabel 22 aufgetauter Schnee als Feuchtigkeit von dem Flansch 16 abtropft und über das Abdeckblech 11 abgeleitet und an einem Eindringen in die Beckenkrone 4 gehindert ist. Analog weist das äußere Abdeckblech 12 einen etwa vertikal sich erstreckenden Schenkel 27 und dem Flansch 16 zugekehrt einen Schenkel 28 auf. Nur angedeutete Befestigungsschrauben 29 dienen der Befestigung der inneren Abdeckfläche 11 und sind im örtlichen Abstand voneinander vorgesehen. Entsprechende Befestigungsschrauben 30 sind den äußeren Abdeckblechen 12 zugeordnet. Die Befestigungsschrauben 29 und 30 können als gedübelte Schrauben ausgebildet sein. Es ist erkennbar, daß damit die inneren Abdeckbleche 11 und die äußeren Abdeckbleche 12 bei etwa halber Erstreckung bezüglich der Breite der Beckenkrone 4 nur an einer Stelle gehalten sind und sich in der anderen Richtung bei Temperatureinfluß frei ausdehnen können. Die Abdeckbleche 11 und 12 sind begehbar ausgebildet, wenngleich in erster Linie die Begehung auf dem Flansch 16 der Laufschiene 7 erfolgen wird.
Die in Fig. 2 dargestellte Ausführungsform der Abdeckung 5 ist prinzipiell übereinstimmend vorgesehen, so daß insoweit auf die bisherige Beschreibung verwiesen werden kann. Die Laufschiene 7 ist hier als I-Profil ausgebildet und besitzt neben den Flanschen 16 und 17 einen durchgehenden, in der Vertikalmittelebene 14 angeordneten Steg 31. Auch hier wird zwischen den inneren Abdeckblechen 11 und den äußeren Abdeckblechen 12 der Freiraum 15 geschaffen, wie er für die Anordnung und den Durchtritt der Laufschiene 7 erforderlich ist. Der Aufnahmeraum 21 ist hier durch den Steg 31 in zwei Räume zerteilt, so daß die Heizkabel 22 rechts und links des Stegs 31 angeordnet sind. Die federnd-nachgiebigen Befestigungseinrichtungen 8 sind hier als Federklemmen ausgebildet, die sich nach oben erstreckende Auskröpfungen 32 aufweisen. Die Schenkel 26 und 28 der Abdeckbleche 11 und 12 sind mit zugeordneten örtlichen Ausprägungen 33 versehen, so daß sie hier auf die Befestigungseinrichtungen 8 lose und leicht wegnehmbar aufgehängt werden können. Es entfallen die seitlich angeordneten Befestigungsschrauben 29 und 30 des Ausführungsbeispiels der Fig. 1.
Während bei der in Fig. 1 dargestellten Laufschiene 7 zumindest der obere Flansch 16, vorzugsweise aber sämtliche Teile der Laufschiene 7 aus Ni-Stahl ausgebildet sind, was in gleicher Weise für die Laufschiene 7 gemäß Fig. 2 gilt, bestehen die Abdeckbleche 11 und 12 aus Cr-Ni-Stahl. Die unterschiedlichen Ausdehnungskoeffizienten werden so sinnvoll genutzt.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 3 ist die Laufschiene 7 unter Verzicht auf zwei beabstandete Flansche als Flachschiene 34 ausgebildet, die auf ihrer Unterseite eingebrachte Rinnen zur Aufnahme der Heizkabel 22 aufweisen kann. Örtlich beabstandet angeordnete Fortsätze 35 dienen dem Eingriff der federnd­ nachgiebig ausgebildeten Befestigungseinrichtungen 8, die hier gleichzeitig zur Befestigung der inneren Abdeckbleche 11 bzw. der äußeren Abdeckbleche 12 ausgebildet sind, so daß sich die Abdeckbleche 11 und 12 nach innen bzw. nach außen bei Temperatureinfluß ausdehnen können und ihr dichtender Anschluß an die Flachschiene 34 erhalten bleibt. Es versteht sich, daß auch hier die Ausgleichs- und Anpassungsschicht 9 zwischen Laufschiene 7 und Beckenkrone 4 vorgesehen ist. Diese Ausgleichs- und Anpassungsschicht kann z. B. aus Streifen bzw. Abschnitten von extrudiertem Hartschaum aus Polystyrol bestehen. Auch viskoelastische Kunststoffe in Form von Gußmassen oder auch in Form von Kunststoffolien, die 1 bis 3 mm dick sein können, können eingesetzt werden. An den Schenkeln 25 und 27 können nach außen abgewinkelte Tropfnasen 36 ausgebildet sein. Die Ausführungsform gemäß Fig. 3 zeichnet sich durch geringe Bauhöhe aus und ist daher insbesondere für Nachrüstzwecke in besonderer Weise geeignet.
Bezugszeichenliste
 1 Wandung
 2 Becken
 3 Innenraum
 4 Beckenkrone
 5 Abdeckung
 6 Rad
 7 Laufschiene
 8 Befestigungseinrichtung
 9 Ausgleichs- und Anpassungsschicht
10 Lauffläche
11 inneres Abdeckblech
12 äußeres Abdeckblech
13 Erde
14 Vertikalmittelebene
15 Freiraum
16 oberer Flansch
17 unterer Flansch
18 Doppelpfeil
19 Steg
20 Steg
21 Aufnahmeraum
22 Heizkabel
23 Bereich
24 Bereich
25 Schenkel
26 Schenkel
27 Schenkel
28 Schenkel
29 Befestigungsschraube
30 Befestigungsschraube
31 Steg
32 Auskröpfung
33 Ausprägung
34 Flachschiene
35 Fortsätze
36 Tropfnase

Claims (10)

1. Abdeckung für eine mit einem Räumer befahrbare Beckenkrone eines Rund- oder Rechteckbeckens von insbesondere Kläranlagen, mit einer die Ränder der Beckenkrone winklig übergreifenden Abdeckblechanordnung, einer auf dem Beton der Beckenkrone aufgelagerten Stützschienenanordnung zur Übertragung der Kräfte des Räumers auf die Beckenkrone und mit örtlichen Befestigungseinrichtungen für die Stützschienenanordnung, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckblechanordnung dem Innenraum (3) des Beckens (2) zugekehrte innere Abdeckbleche (11) und dem Innenraum des Beckens abgekehrte äußere Abdeckbleche (12) aufweist, die unter Bildung eines für den Durchtritt der Stützschienenanordnung erforderlichen Freiraums (15) etwa im Mittelbereich der Beckenkrone (4) mit Abstand zueinander endend vorgesehen sind, daß die Stützschienenanordnung als Laufschiene (7) für den unmittelbaren Kontakt mit den Rädern (6) des Räumers ausgebildet und durch den Freiraum (15) zwischen den inneren und äußeren Abdeckblechen (11, 12) nach oben hindurchreichend vorgesehen ist, daß zwischen Laufschiene (7) und dem Beton der Beckenkrone (4) eine Ausgleichs- und Anpassungsschicht (9) vorgesehen ist, und daß die örtlichen Befestigungseinrichtungen (8) federnd- nachgiebig ausgebildet sind oder elastisch-nachgiebige Bestandteile aufweisen.
2. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschiene (7) zwei sich etwa horizontal erstreckende, beabstandete Flansche (16, 17) aufweist, von denen der obere (16) eine Lauffläche (10) für die Räder (6) des Räumers aufweist und der untere (17) unmittelbar auf der Ausgleichs- und Anpassungsschicht (9) aufgelagert ist, und daß örtliche Stegabschnitte (19, 20, 31) für die Verbindung der beiden Flansche (16, 17) vorgesehen sind.
3. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschiene (7) als I-Profil ausgebildet ist.
4. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschiene (7) als Flachschiene (34) mit nur einem einzigen Flansch ausgebildet ist, der auf seiner Oberseite die Lauffläche (10) bildet und mit seiner Unterseite unmittelbar auf der Ausgleichs- und Anpassungsschicht (9) aufgelagert ist.
5. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckbleche (11, 12) aus Cr-Ni-Stahl und die Laufschiene (7) aus Cr-Stahl bestehen.
6. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abdeckbleche (11, 12) örtlich an der Laufschiene (7) oder an der Beckenkrone (4) befestigt sind.
7. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die örtlichen Befestigungseinrichtungen (8) für die Laufschiene (7) als Federklammern ausgebildet sind.
8. Abdeckung nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufschiene (7) einen Aufnahmeraum (21) für ein Heizkabel (22) aufweist.
9. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die inneren und/oder die äußeren Abdeckbleche (11, 12) auf der der Laufschiene (7) zugekehrten Seite einen sich etwa vertikal erstreckenden Schenkel (26, 28) aufweisen.
10. Abdeckung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausgleichs- und Anpassungsschicht (9) aus einem viskoelastischen Kunststoff oder einem Streifen aus hartgeschäumtem Kunststoff besteht.
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