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DE4206893A1 - Netz, insbesondere abstandshalternetz, oberflaechenschutznetz oder dergleichen - Google Patents

Netz, insbesondere abstandshalternetz, oberflaechenschutznetz oder dergleichen

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Publication number
DE4206893A1
DE4206893A1 DE19924206893 DE4206893A DE4206893A1 DE 4206893 A1 DE4206893 A1 DE 4206893A1 DE 19924206893 DE19924206893 DE 19924206893 DE 4206893 A DE4206893 A DE 4206893A DE 4206893 A1 DE4206893 A1 DE 4206893A1
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DE
Germany
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strands
network according
network
plane
net
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE19924206893
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English (en)
Inventor
Hartwig Basse
Hans-Joachim Bittner
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Norddeutsche Seekabelwerke GmbH
Original Assignee
Norddeutsche Seekabelwerke GmbH
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Publication date
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    • D04GMAKING NETS BY KNOTTING OF FILAMENTARY MATERIAL; MAKING KNOTTED CARPETS OR TAPESTRIES; KNOTTING NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • D04G1/02Making nets by knotting of filamentary material in machines
    • D04G1/08Making nets by knotting of filamentary material in machines using two series of threads
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    • B21MECHANICAL METAL-WORKING WITHOUT ESSENTIALLY REMOVING MATERIAL; PUNCHING METAL
    • B21FWORKING OR PROCESSING OF METAL WIRE
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    • B21F27/12Making special types or portions of network by methods or means specially adapted therefor
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Description

Die Erfindung betrifft ein Netz, insbesondere ein Abstands­ halternetz, Oberflächenschutznetz oder dergleichen, mit sich kreuzenden Strängen.
Die hier angesprochenen Netze werden vor allem als Abstands­ halternetze oder Oberflächenschutznetze eingesetzt. Diese bestehen aus zwei Lagen sich kreuzender Stränge. Zur sicheren Verpackung von Waren oder der Beabstandung von Gegenständen muß das Netz eine bestimmte Dicke aufweisen, die bei bekannten Netzen dieser Art durch die entsprechende große Dimensionierung des Querschnitts der Stränge erreicht wird. Diese Netze erfordern einen hohen Materialaufwand. Außerdem weisen sie nur sehr begrenzte Federungseigen­ schaften auf.
Demgemäß liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Netz der eingangs beschriebenen Gattung zu schaffen, das die ins­ besondere an Abstandshalternetze oder Oberflächenschutz­ netze gestellten Anforderungen aufweist.
Erfindungsgemäß wird die Aufgabe dadurch gelöst, daß die Stränge des Netzes in drei unterschiedlichen Ebenen angeord­ net sind und die Stränge zweier Ebenen gleichgerichtet sind. Hierdurch werden eine verhältnismäßig große Netzdicke mit geringem Querschnitt (minimaler Materialaufwand) der einzelnen Stränge erreicht und die Federungseigenschaften des Netzes verbessert.
Vorzugsweise laufen die Stränge zweier außenliegenden Ebenen (Außenstränge) parallel zueinander, so daß sich die außenliegenden Stränge nicht kreuzen, wodurch partielle Dickenunterschiede des Netzes vermieden werden.
In besonderer Ausgestaltung der Erfindung sind die Außen­ stränge der äußeren Ebenen in Längsrichtung der Stränge (Innenstränge) der mittleren Ebene parallel verlaufend zueinander versetzt. Hierdurch ergeben sich überraschend gute Federungseigenschaften des Netzes.
Vorteilhaft ist es, daß insbesondere die Innenstränge elastisch verformbar sind, derart, daß die Außenstränge in Richtung der mittleren Ebene der Innenstränge beweglich sind. Werden nämlich die Außenstränge in Richtung der mittleren Ebene und somit der Innenstränge mit Kraft beauf­ schlagt, so verschieben sich die Außenstränge gewissermaßen in die mittlere Ebene bzw. zwischen die Innenstränge. Auf der damit verbundenen elastischen Verformung mindestens der Innenstränge beruhen die guten Federungseigenschaften des Netzes, womit letztlich eine gute Polsterung der damit ein­ gehüllten Waren gewährleistet ist bzw. der Abstand zweier durch das Netz getrennter Gegenstände veränderbar ist.
Die Federungseigenschaften des Netzes sind insbesondere abhängig von dem Abstand, um den die Außenstränge unter­ schiedlicher äußerer Ebenen in Längsrichtung der Innen­ stränge zueinander versetzt sind, weshalb der Abstand nach Maßgabe der Erfindung exakt definiert ist. Dabei gilt, daß die Federung um so härter ist, je geringer der Abstand zwischen Außensträngen unterschiedlicher Ebenen ist.
Ist der Abstand der Außenstränge in unterschiedlichen Ebenen gleich dem halben Abstand zweier benachbarter Stränge in einer Ebene, wie gemäß einer besonderen Aus­ führung vorgesehen, so ist die Federung des Netzes besonders weich. Dies gilt selbstverständlich insbesondere dann, wenn die Abstände benachbarter Außenstränge in beiden äußeren Ebenen gleich sind.
Im Sinne der Erfindung ist es vor allem, das Netz als Abstandshalter zwischen plattenförmigen Gegenständen, ins­ besondere Platten von Latentwärmespeichern, zu verwenden. Letztere verändern infolge von Temperaturschwankungen ihre Dicke, und die daraus resultierenden Veränderungen der gegenseitigen Abstände der Platten können durch das erfindungsgemäße Netz kompensiert werden, indem es durch seine erfindungsgemäße Ausbildung in der Lage ist, seine Dicke im notwendigen Umfang elastisch zu verändern.
Weitere Merkmale der Erfindung und deren Vorteile ergeben sich aus den Unteransprüchen und der Figurenbeschreibung.
Die Erfindung soll nachfolgend an einigen bevorzugten Aus­ führungsbeispielen anhand der Zeichnung näher erläutert werden. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 eine Draufsicht eines Netzes schematisch, ver­ größert und teilweise dargestellt,
Fig. 2 eine Seitenansicht des Netzes nach Fig. 1,
Fig. 3 eine Seitenansicht des Netzes nach Fig. 1 bei federnder Verformung,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines zweiten Ausführungs­ beispiels des Netzes,
Fig. 5 eine Seitenansicht des Netzes nach Fig. 4 bei federnder Belastung,
Fig. 6 eine Seitenansicht eines dritten Ausführungs­ beispiels des Netzes,
Fig. 7 eine Seitenansicht eines vierten Ausführungs­ beispiels des Netzes, und
Fig. 8 eine Seitenansicht eines fünften Ausführungs­ beispiels des Netzes.
Ein in den Fig. 1 bis 3 dargestelltes Netz 10 weist drei unterschiedliche Ebenen 11, 12, 13 auf, die strich-punkt­ liniert in den Figuren angedeutet sind. Diese Ebenen 11, 12, 13 erstrecken sich parallel zueinander, wobei auf gegen­ überliegenden Seiten der mittleren Ebene 12 je eine der äußeren Ebenen 11, 13 angeordnet ist.
Während sich Innenstränge 14 im wesentlichen parallel und mit gleichmäßigem gegenseitigen Abstand in der mittleren Ebene 12 erstrecken, sind in den äußeren Ebenen 11, 13 gleichgerichtet verlaufende Außenstränge 15, 16 angeordnet. Wie insbesondere aus Fig. 1 ersichtlich, kreuzen sich die Außenstränge 15, 16 mit den Innensträngen 14, und zwar vor­ zugsweise unter einem Winkel kleiner oder größer 90°, ins­ besondere 75°. Die Außenstränge 15, 16 sind an den Kreuzungsstellen mit den Innensträngen 14 verbunden.
Die Außenstränge 15, 16 sind auf die äußeren Ebenen 11, 13 verteilt. Die Außenstränge 15 in der Ebene 11 verlaufen ebenso wie die Außenstränge 16 in der Ebene 13 parallel zueinander. In jeder Ebene 11, 12, 13 weisen die Innen­ stränge 14 bzw. Außenstränge 15, 16 einen gleichen Abstand auf. Die Außenstränge 15 und 16 der unterschiedlichen äußeren Ebenen 11 und 13 sind parallel verlaufend ausgerich­ tet.
Die Innenstränge 14 wie auch Außenstränge 15, 16 haben einen im wesentlichen geradlinigen Verlauf, was aus Fertigungsgründen, aber auch hinsichtlich der mechanischen Eigenschaften des Netzes 10 zweckmäßig ist. Bei Belastung des Netzes 10 durch Zug in Richtung der Außenstränge 15, 16 oder Innenstränge 14 weist dieses dadurch eine gute Stabili­ tät auf.
In den Ausführungsbeispielen gemäß Fig. 1 bis 7 sind die parallelen Außenstränge 15, 16 der unterschiedlichen äußeren Ebenen 11, 13 in Längsrichtung der Innenstränge 14 zueinander versetzt angeordnet. Dieses hat besondere Bedeutung für die Federungseigenschaften des Netzes 10.
Wenn nämlich die Außenstränge 15 der äußeren Ebene 11 in Richtung der Ebene 12 mit einer Kraft beaufschlagt werden, so hat dieses eine Relativbewegung der Außenstränge 15, 16 und eine Verformung der Innenstränge 14 zur Folge. Die Außenstränge 15, 16 bewegen sich in Richtung der Innen­ stränge 14 bei gleichzeitiger elastischer Verformung der Innenstränge 14, die einen wellenförmigen Verlauf einnehmen (Fig. 3 und 5). Diese Relativbewegung führt gewissermaßen zu einer Überlappung der äußeren Ebenen 11, 13 mit der mittleren Ebene 12, oder anders ausgedrückt, die äußeren Ebenen 11, 13 bewegen sich aufeinanderzu und legen sich aneinander an, wenn das Netz 10 eine "geblockte" Stellung einnimmt, in der ein weiteres Zusammendrücken des Netzes 10 nicht mehr möglich ist.
Aus den Fig. 3 und 5 ist zum besseren Verständnis die Relativbewegung des Netzes 10 bei Kraftbeaufschlagung des­ selben zwischen zwei ebenen, nicht dargestellten Flächen erkennbar. In diesen Figuren ist das Netz 10 in nahezu "geblockter" Stellung dargestellt, in der der Abstand der genannten Flächen gleich der Summe der Durchmesser zweier Stränge (Innenstränge 14 bzw. Außenstränge 15, 16) ist. Die Federungseigenschaften des Netzes 10 hängen dabei wesent­ lich von dem Abstand ab, um den die Außenstränge 15 der äußeren Ebene 11 zu den Außensträngen 16 der äußeren Ebene 13 versetzt sind. Ist der Abstand gering (vgl. Fig. 1 bis 3), so ist die Federung des Netzes 10 verhältnismäßig hart.
Ist der Abstand der Außenstränge 15, 16 der unterschied­ lichen äußeren Ebenen 11, 13 dagegen größer, sind nämlich wie beim in den Fig. 4 und 5 dargestellten Ausführungs­ beispiel die Außenstränge 15 bzw. 16 der einen Ebene 11 bzw. 13 auf Lücke zu den Außensträngen 15 bzw. 16 der anderen äußeren Ebene 11 bzw. 13 angeordnet, so ist die Federung eines Netzes 17 weich.
Demgemäß ist es nach der Erfindung allein durch die ent­ sprechende Festlegung dieses Abstands möglich, die Federungseigenschaften des Netzes wesentlich zu beein­ flussen, wobei auch andere (als die dargestellen) Anordnun­ gen der Außenstränge 15, 16 innerhalb der äußeren Ebenen 11, 13 zu diesem Zweck denkbar sind.
Bei dem in Fig. 6 dargestellten Ausführungsbeispiel sind die gegenseitigen Abstände der Außenstränge 15 und 16 der jeweiligen äußeren Ebene 11 bzw. 13 zwar gleich, doch weist die äußere Ebene 13 die doppelte Anzahl von Strängen 16 gegenüber der äußeren Ebene 11 auf. Die gegenseitigen Abstände der Außenstränge 16 der äußeren Ebene 13 sind derart, daß zwischen zwei benachbarten Außensträngen 15 der äußeren Ebene 11 stets zwei der Außenstränge 16 der äußeren Ebene 13 angeordnet sind. Bei dieser Ausführungsform eines Netzes 18 werden bei Kraftbeaufschlagung desselben die Innenstränge 14 zwar auch wellenartig verformt. Die Ver­ formung der Innenstränge 14 um die Außenstränge 15 ist aber größer als die Verformung der Innenstränge 14 um die Außen­ stränge 16. Die Federung des derart ausgebildeten Netzes 18 ist härter als in den zuvor beschriebenen Ausführungs­ beispielen.
Bei einem in Fig. 7 dargestellten Netz 19 sind die Abstände der Außenstränge 16 der äußeren Ebene 13 derart verändert, daß abwechselnd einmal zwei der Außenstränge 16 zwischen zwei der benachbarten Außenstränge 15 der äußeren Ebene 11 angeordnet sind, während die äußere Ebene 13 in dem Bereich zwischen den nächsten beiden Außensträngen 15 der äußeren Ebene 11 frei von den Außensträngen 16 ist. Dieses Netz 19 weist partiell unterschiedliche Federungseigenschaften auf, wobei die Federung dort, wo die Außenstränge 16 zwischen den Außensträngen 15 angeordnet sind, härter ist.
Bei einem in der Fig. 8 gezeigten Netz 20 verlaufen die Außenstränge 15 und Außenstränge 16 ebenfalls gleichgerich­ tet bzw. parallel zueinander, sie liegen sich aber im wesentlichen deckungsgleich gegenüber, sind also nicht in Längsrichtung der Innenstränge 14 versetzt. Dieses Netz 20 weist nur geringe Federungseigenschaften auf. Es ermöglicht aber einen konstanten und verhältnismäßig großen Abstand der auf Distanz zu haltenden Waren bzw. Gegenstände mit geringem Querschnitt der einzelnen Außenstränge 15, 16 und Innenstränge 14.
Die Außenstränge 15, 16 und Innenstränge 14 der hier gezeig­ ten Netze 10, 17, 18, 19 und 20 haben vorzugsweise kreis­ runde und gleich große Querschnitte. Der Querschnitt der Innenstränge 14 kann aber zur Veränderung der Federungs­ eigenschaften auch größer oder kleiner als der der Außen­ stränge 15, 16 sein, wobei die Federung um so härter ist, je größer der Querschnitt der Innenstränge 14 ist und umgekehrt. Auch können die Außenstränge 15, 16 und/oder Innenstränge 14 andere Querschnitte (z. B. quadratische, elliptische usw.) aufweisen.
Die Netze 10, 17, 18, 19 und 20 sind schlauchförmig ausge­ bildet. Die schlauchförmigen Netze 10, 17, 18, 19 und 20 lassen sich leicht auf die zu schützenden Waren oder die zu beabstandenden Gegenstände, insbesondere Platten, auf­ ziehen. Bei Verwendung der Netze 10, 17, 18, 19 und 20 als Oberflächenschutznetze wird vor allem durch die dreilagige Ausbildung derselben ein sicherer Schutz der Waren gegen Beschädigungen geschaffen. Die in der Dicke elastisch veränderbaren schlauchförmigen Netze 10, 17, 18 und 19 bieten auch eine gute Polsterung der umhüllten Waren. Bei Verwendung insbesondere der schlauchförmigen Netze 10, 17, 18 und 19 als Abstandshalter zwischen Wärmespeicherplatten von Latentwärmespeichern dienen die elastischen Federungs­ eigenschaften dazu, durch Temperaturänderungen bewirkte Änderungen der Dicken der Wärmespeicherplatten zu kompen­ sieren. Dazu werden bei größer werdender Dicke der Wärme­ speicherplatten die Netze 10, 17, 18 bzw. 19 zusammen­ gedrückt.
Vor allem bei Verwendung der Netze 10, 17, 18 und 19 als Abstandshalter bei Wärmespeicherplatten weisen die Außen­ stränge 15 und 16 der beiden äußeren Ebenen 11, 13 eine solche Rasterung auf, daß sie stets benachbart zu den Ecken oder Kanten der Wärmespeicherplatten verlaufen. Dadurch ist ein sicherer, verrutschungsfreier Halt der schlauchförmigen Netze 10, 17, 18 bzw. 19 auf den Wärmespeicherplatten gewährleistet.
Bezugszeichenliste:
10 Netz
11 Ebene
12 Ebene
13 Ebene
14 Innenstrang
15 Außenstrang
16 Außenstrang
17 Netz
18 Netz
20 Netz

Claims (20)

1. Netz, insbesondere Abstandshalternetz, Oberflächen­ schutznetz oder dergleichen, mit sich kreuzenden Strängen, dadurch gekennzeichnet, daß die Stränge in drei Ebenen (11, 12, 13) angeordnet sind und die Stränge zweier Ebenen (11, 13) gleichgerichtet verlaufen.
2. Netz nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stränge zweier außenliegenden Ebenen (11, 13) (Außen­ stränge 15, 16) gleichgerichtet, insbesondere parallel, zueinander verlaufen.
3. Netz nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) in parallelen, äußeren Ebenen (11, 13) auf gegenüberliegenden Seiten einer mittleren Ebene (12) angeordnet sind.
4. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) auf die beiden äußeren Ebenen (11, 13) verteilt sind.
5. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) unter­ schiedlicher äußerer Ebenen (11, 13) in Längsrichtung der Stränge (Innenstränge 14) der mittleren Ebene (12) versetzt sind.
6. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens die Innenstränge (14) elastisch verformbar sind, derart, daß die Außen­ stränge (15, 16) in Richtung der mittleren Ebene (12) der Innenstränge (14) verschieblich sind.
7. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) unter­ schiedlicher äußerer Ebenen (11, 13) um einen definierten Abstand, entsprechend der erforderlichen Federwirkung durch Verformung der Innenstränge (14), versetzt sind.
8. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) der einen äußeren Ebene (11 bzw. 13) um einen Abstand versetzt sind, der dem halben Abstand zweier benachbarter Außen­ stränge (15, 16) der anderen äußeren Ebene (11 bzw. 13) ent­ spricht.
9. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) in den beiden äußeren Ebenen (11, 13) einen gleichmäßigen gegenseitigen Abstand haben.
10. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die eine äußere Ebene (11 bzw. 13) eine größere Anzahl von Außensträngen (15, 16) als die andere äußere Ebene (11 bzw. 13) aufweist.
11. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstand der Außen­ stränge (16) in der einen Ebene (13) ungleichmäßig ist, derart, daß zwischen zwei benachbarten Außensträngen (15) der einen Ebene (11) stets zwei benachbarte Außenstränge (16) der anderen Ebene (13) angeordnet sind.
12. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen den benachbarten Außensträngen (15) einer Ebene (11) abwechselnd in der anderen Ebene (13) mindestens ein Außenstrang (16) angeord­ net ist, während die andere Ebene (13) frei von Außen­ strängen (16) ist.
13. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenstränge (14) einen gleichmäßigen Abstand zueinander haben.
14. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) der unterschiedlichen Ebenen (11, 13) im wesentlichen deckungsgleich verlaufen bzw. sich parallel verlaufend gegenüberliegen.
15. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) und vorzugsweise Innenstränge (14) einen kreisrunden Quer­ schnitt aufweisen und der Durchmesser der Außenstränge (15, 16) insbesondere gleich dem Durchmesser der Innenstränge (14) ist.
16. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) und Innenstränge (14) einen geradlinigen Verlauf haben.
17. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) und/oder Innenstränge (14) wellen-, zick-zack- oder bogen­ förmig verlaufen.
18. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenstränge (14) unter einem Winkel zu den Außensträngen (15, 16) verlaufen, der ungleich 90° ist.
19. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 18, gekennzeichnet durch eine schlauchförmige Ausbildung, wobei die Außenstränge (15, 16) im wesentlichen in Längs­ richtung des Schlauches verlaufen.
20. Netz nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenstränge (15, 16) derart angeordnet sind, daß sie stets benachbart zu den Außenkanten der zu beabstandenden Waren positioniert sind.
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