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DE4205051A1 - Herstellungsverfahren fuer arbeitsabguesse im dentalbereich - Google Patents

Herstellungsverfahren fuer arbeitsabguesse im dentalbereich

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Publication number
DE4205051A1
DE4205051A1 DE4205051A DE4205051A DE4205051A1 DE 4205051 A1 DE4205051 A1 DE 4205051A1 DE 4205051 A DE4205051 A DE 4205051A DE 4205051 A DE4205051 A DE 4205051A DE 4205051 A1 DE4205051 A1 DE 4205051A1
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DE
Germany
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casting
impression
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pin
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Ceased
Application number
DE4205051A
Other languages
English (en)
Inventor
Isamu Ikehara
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
IKEHARA MITSUKO
IKEHARA MORIHIDE
Original Assignee
IKEHARA MITSUKO
IKEHARA MORIHIDE
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Filing date
Publication date
Application filed by IKEHARA MITSUKO, IKEHARA MORIHIDE filed Critical IKEHARA MITSUKO
Publication of DE4205051A1 publication Critical patent/DE4205051A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C13/00Dental prostheses; Making same
    • A61C13/0003Making bridge-work, inlays, implants or the like
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C9/00Impression cups, i.e. impression trays; Impression methods
    • A61C9/002Means or methods for correctly replacing a dental model, e.g. dowel pins; Dowel pin positioning means or methods

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
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  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Prosthetics (AREA)
  • Instructional Devices (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Herstellungsverfahren für Arbeitsabgüsse im Dental­ bereich, die für die Fertigstellung von Kronen oder Gebissen aus Metall- Porzellan oder Vollkeramik in der Zahntherapie verwendet werden, wobei ein positives Modell für die Weiterbearbeitung von einem Zahnabdruck hergestellt wird und das Modell mit einem geeigneten Kunstharz, einem Spritzgußmaterial, einem feuerfesten Gießmaterial oder einem anderen Zahnersatzmaterial für den Arbeitsabguß kopiert wird.
Bisher wird ein Modell eines Gebisses zur Anfertigung einer Krone oder Brücke bei der zahnärztlichen Behandlung hergestellt, an dem der fragliche Zahn durch Abnahme eines auch die Umgebung des fraglichen Zahnes beinhaltenden Abdrucks des Gebisses mit einem nachfolgendem Gipsabguß kopiert wird. Das so präparierte Zahnmodell wird dann in einem Dentallabor von einem Zahntechniker durch Nacharbeiten des Zahnendes und aller Oberflächen zur Festlegung von Referenzflächen bearbeitet. Danach wird ein Stift für einen Stiftzahn auf der Bodenfläche der Referenzfläche mit Hilfe eines Bohrers und einem Werkzeug zur Stifteinführung eingearbeitet und mit einem Kleber oder Gips befestigt. Dann wird eine Nut an der äußeren und inneren Fläche des Stif­ tes zur Verhinderung von Drehbewegungen mit Hilfe einer Spitze eingeschnitten. Danach wird diese mit einem Trennmittel überzogen. Der so präparierte Abguß wird in eine zweite, in einer Gummiform befindlichen Gußgipsmasse eingebettet und zwar so, daß der obere über den Zahnstift befindliche Teil des Modells unter die Oberfläche des Gipses zu liegen kommt. Nachdem der Gips hart geworden ist, wird der Gipsblock aus der Gummiform entnommen und nur der in Frage kommende Gußteil ausgeschnitten. Dann wird das Modell des in Frage kommenden Gußteils dem ausgeschnittenen Teil entnommen. Der Guß des Stützzahnes wird für seine endgültige Form zur leichten Befestigung einer Kro­ ne, Brücke oder ähnlichem bearbeitet. Der so bearbeitete Guß wird dann an der richtigen Stelle in dem Formkasten für den zweiten Abguß angebracht und zur Fertigstellung der entsprechenden Krone oder Brücke in bezug auf seine relative Stellung zwischen den benachbarten Zähnen und für das Eingreifen mit dem gegenüberliegenden Zahn ausgerichtet.
Auch für die Herstellung eines Vollkeramikgebisses wird das vollständige Zahnmodell erst mit Hilfe eines Silikonkautschuks zur Fertigung des Abdrucks und anschließender Replika aus einem feuerfesten Material angefertigt, um daraus den Arbeitsabguß herzustellen. Zu diesem Fall müssen die teuren hitze­ beständigen Stifte für die Stiftzähne dem Zahnarzt übergeben werden, ohne daß sie vorher entfernt werden.
Wie oben dargestellt, erfordert das Verfahren für den gesamte Guß zur Herstel­ lung des in Frage kommenden Stützzahnes nach dem Stand der Technik eine vollständige Umhüllung, wodurch eine Menge teuren Materials zur Herstellung nötig wird. Die Materialkosten sind besonders für alle Keramikgebisse hoch, bei denen Silikonabdrücke und feuerfestes Gußmaterial benutzt werden. Außerdem wird das rohe Gußmodell beim Stand der Technik nachgearbeitet, wodurch die Originalform verändert wird. Dies macht es schwierig, die richtige Stelle für die Anbringung bezüglich der Referenzflächen des Gusses und der Übergangs­ bereiche zu finden, wenn der unbehandelte Zahn ausgearbeitet wird, insbesondere wenn eine Krone oder ähnliches für die Ausrichtung in das Arbeits­ modell eingesetzt wird.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Herstellungsverfahren für Arbeitsabdrücke im Dentalbereich zur Fertigstellung von Kronen oder Gebisse aus Metall-Porzellan oder Vollkeramik zu schaffen, bei dem es möglich ist, nur den fertigzustellenden Zahn zu replizieren, ohne daß das gesamte Gußmodell kopiert werden muß und so der Zahn des entsprechenden Stützzahns ohne Beschädigung des Gußmodells geformt werden kann.
Die Aufgabe wird durch Verfahren gemäß den Ansprüchen 1 und 2 gelöst.
Erfindungsgemäß wird ein Modell des Arbeitsabdrucks hergestellt, indem nur der Teil des Stützzahnes aus dem vom Zahnarzt entnommenen Gipsmodells des Gebisses herausgetrennt, und weiter der 50 isolierte Guß des Stützzahnes für die Anfertigung des Arbeitsabdruckes sowie zur Herstellung eines Vollkeramik­ gebisses mit billigeren Stiften aus feuerfestem Material verwendet wird.
Weitere Vorteile und Merkmale der Erfindung ergeben sich auch aus der Darstellung eines Ausführungsbeispiels zusammen mit den Ansprüchen und der Zeichnung. Es zeigen:
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines Gebißmodells;
Fig. 2 (A und B) jeweils einen schematischen Schnitt durch einen Unterkasten für einen erfindungsgemäßen Abdruck mit verschiedenen eingebetteten Modellen von Stützzähnen;
Fig. 3 schematisch einen vertikalen Schnitt durch einen Oberkasten und Unterkasten entsprechend Fig. 2A in zusammengesetzter Form;
Fig. 4 schematisch den Unter- und Oberkasten einer anderen Ausführung der Erfindung mit einem Einlaß für das Abform­ material.
Ein von einem Zahnarzt hergestelltes Gebißmodell 1 aus Gips wird entlang der unterbrochenen Linien in Fig. 1 geschnitten, um den Gußformling 2 des zu behandelnden Stützzahnes herauszutrennen.
In einen erfindungsgemäßen mit einem Abdruckmaterial 5 gefüllten Unterkasten 3 gemäß Fig. 2 (A) wird der so separierte Gußformling 2 eingesetzt, um ihn einschließlich der Referenzfläche und dem Stift 4 zu replizieren. Der Stift 4 weist an einer Seitenfläche eine eine Drehung verhindernde Nut 7 auf. Auf den Unter­ kasten 1, mit dem teilweise eingebetteten Stützzahn wird dann erfindungsgemäß ein Oberkasten 8 gemäß Fig. 3 aufgesetzt, wobei der freigebliebene Hohlraum in dem Oberkasten mit dem Abdruckmaterial 5 über eine geeignete Einlaßöffnung gefüllt wird. Nach dem Aushärten des eingeführten Abdruckmaterials werden der Ober- und Unterkasten voneinander getrennt und das ausgehärtete Abdruck­ material 5 wird entlang der Deckfläche des Unterkastens und dem Gußteil 2 des Stützzahns mit dem Stift 4 aus dem getrennten Abdruckmaterial herausgezogen. Dann wird ein anderer Stift 9 mit derselben Größe und Form wie der Stift 4 und aus einem billigen feuerfesten Material in den entstandenen Hohlraum in dem unteren Teil des gehärteten Abdrucks eingesetzt. Anschließend wird der obere Teil des gehärteten Abdrucks zur Bildung der Gießform aufgesetzt. Der verbliebene freie Hohlraum wird dann mit Gießmaterial 10 mit einem feuerfesten Material oder einem Kunstharz gefüllt, um nach dem Aushärten des Gießmaterials 10 den entsprechenden Arbeitsabdruck herzustellen.
Vorzugsweise kann die Grenzfläche zwischen dem oberen und unteren gehärteten Abdruckteil der Gießform beispielsweise versehen werden mit: 1. einem geeigneten Stift, der durch die Wand der Gießform eingeführt wird, 2. einer speziellen Anpaßkontur für paßgenaues Anliegen, oder 3. einsetzbaren Eingreifhilfen, wie z. B. Nut und Feder, und zwar zur einfachen und sicheren Positionierung eines Teils relativ zum anderen.
Wenn mit einem Abguß gearbeitet wird, der schon selbst eine Sicherung gegen Drehung aufweist und nicht mit einem Stift versehen ist, vereinfacht sich der erste Abguß, da in diesem Fall nur der separierte Gußformling des Stützzahns in die Masse des Abgußmaterials gemäß Fig. 2B eingesetzt werden muß.
Vorzugsweise wird eine Einlaßöffnung 11 gemäß Fig. 4 an der Grenze zwischen Oberkasten und Unterkasten vorgesehen, damit das Einfüllen des ersten Gußmaterials, nämlich des Abdruckmaterials, vereinfacht wird, nachdem die beiden Formkastenteile zusammengesetzt worden sind. Dadurch kann ein eventuelles Verschieben der Referenzfläche aufgrund von Beeinträchtigungen durch das Gußmaterial verhindert werden.
Wie oben beschrieben ist es erfindungsgemäß möglich, den Aufwand für einen Arbeitsabdruck des Stützzahns ökonomischer in Hinblick auf das Schmelzmaterial zu gestalten, da nur der zu behandelnde Stützzahn durch den Guß reproduziert werden muß.
Da das vom Zahnarzt bereitgestellte Gußmodell bis auf das Ausschneiden des Gußformlings des zu bearbeitenden Stützzahns nach verändert wird, wie es beispielsweise durch das Nacharbeiten der Fall wäre, kann die Einstellarbeit des Gebisses für Kronen oder Brücken nach Wiedereinsetzen des Gußformlings in das Modell genau durchgeführt werden. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß eine vollständige Reproduktion des Arbeitsabgusses leicht möglich ist, wenn er beispielsweise zufällig beschädigt oder zerstört wird. Ein weiterer Vorteil besteht darin, daß auch billigere Stifte bei der Arbeit an Vollkeramikgebissen verwendet werden können.

Claims (3)

1. Herstellungsverfahren für Arbeitsabgüsse zur Anfertigung einer Krone oder eines Gebisses aus Metall-Porzellan oder aus Vollkeramik bei dentaler prothetischer Behandlung, gekennzeichnet durch,
  • - Schneiden und Abtrennen des Gußformlings (2) eines Stützzahnes aus einem von einem vom Zahnarzt beigestellten Gebißmodell;
  • - Bearbeiten des abgetrennten Gußformlings (2) durch Versehen mit einer Vorrichtung zur Verhinderung des Drehens;
  • - Einsetzen des bearbeiteten Gußformlings (2) in eine Masse eines Abdruck­ materials (5), welches sich in einem Unterkasten (3) befindet, der fest und positionsbestimmt mit einem Oberkasten (8) zur Bildung einer Gießform zusammenfügbar ist;
  • - Zusammenfügen des Abdruckmaterials und des den Gußformling (2) enthaltenden Unterkastens (3) mit dem Oberkasten (8);
  • - Einführen von Abdruckmaterial (5) in den freien Innenraum des Oberteils,
  • - Aushärtenlassen des Abdruckmaterials;
  • - Trennen des Oberkastens (8) vom Unterkasten (3) und Teilen des gehärteten Abdrucks entlang der Deckfläche des Unterkastens (3);
  • - Herausnehmen des Gußformlings (2) des Stützzahnes aus den getrennten Teilen des Abdrucks;
  • - Zusammensetzen des unteren Teils des Abdrucks mit dem oberen Teil des Abdrucks, wobei ein freier Hohlraum entsprechend dem Gußformling (2) des Stützzahns in positionsbestimmter Beziehung der beiden Teile zueinander verbleibt,
  • - Füllen des freien Hohlraums mit einem Gußmaterial (10) in Form eines feuerfesten Materials oder eines Kunstharzes und
  • - Aushärtenlassen des Gußmaterials (10).
2. Herstellungsverfahren für Arbeitsabgüsse zur Anfertigung einer Krone oder eines Gebisses aus metallgebundenem Porzellan oder aus Vollkeramik bei dentaler prothetischer Behandlung, gekennzeichnet durch,
  • - Schneiden und Abtrennen eines Gußformlings (2) eines zu bearbeitenden Stützzahns aus einem von einem vom Zahnarzt beigestellten Gebißmodell;
  • - Einsetzen eines mit Vorrichtungen zur Verhinderung einer Drehung, nachdem der Gußformling (2) des Stützzahnes auf diesen befestigt ist, versehenen Stiftes (7), in eine Masse von Abdruckmaterial (5), welches in einem Unterkasten (3) gefüllt ist;
  • - Aufsetzen des Oberkastens (8) auf den das Abdruckmaterial (5) und den Stift mit dem Gußformling (2) enthaltenden Unterkasten (3);
  • - Einfallen des Abdruckmaterials (5) in den freien Innenraum des Oberteils;
  • - Aushärten des Abdruckmaterials;
  • - Trennen des Oberkastens (8) vom Unterkasten (3) und teilen des gehärteten Abdrucks entlang der Deckfläche des Unterkastens (3),
  • - Herausnehmen des Gußformlings (2) des Stützzahnes und des Stiftes (7) aus den getrennten Teilen des Abdrucks;
  • - Einsetzen eines neuen Stiftes (9) aus feuerfestem Material der gleichen Größe und Form wie der ursprüngliche, herausgenommene Stift (7);
  • - Zusammensetzen des unteren Teils des den neuen Stift (9) beinhaltenden Abdrucks mit mit dem oberen Teil des Abdrucks, wobei ein freier Hohlraum entsprechend dem Gußformling (2) des Stützzahns in positionsbestimmter Zuordnung der beiden Teile zueinander verbleibt,
  • - Auffüllen des freien Hohlraums mit einem Gußmaterial (10) höherer Viskosität oder einem Kunstharz und
  • - Aushärtenlassen des Gußmaterials (10).
3. Herstellungsverfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß eine Einlaßöffnung (11) zum Einfüllen von Abdruckmaterial in den freien Innenraum der aus Ober- und Unterkasten gebildeten Gießform in der Nähe der Nähe der Fläche zwischen Ober- und Unterkasten;
  • - daß der Unterkasten (3) zuerst gefüllt wird, bevor er mit dem nur eine ungenügende Materialmenge enthaltenden Oberkasten zusammengefügt wird, und
  • - daß, nachdem Unter- und Oberkasten zusammengefügt sind, der freie Innen­ raum mit Abdruckmaterial über die Einlaßöffnung (11) aufgefüllt wird.
DE4205051A 1991-02-20 1992-02-19 Herstellungsverfahren fuer arbeitsabguesse im dentalbereich Ceased DE4205051A1 (de)

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