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DE4201060C2 - Brenner für vergasten flüssigen Brennstoff - Google Patents

Brenner für vergasten flüssigen Brennstoff

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DE4201060C2
DE4201060C2 DE19924201060 DE4201060A DE4201060C2 DE 4201060 C2 DE4201060 C2 DE 4201060C2 DE 19924201060 DE19924201060 DE 19924201060 DE 4201060 A DE4201060 A DE 4201060A DE 4201060 C2 DE4201060 C2 DE 4201060C2
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Germany
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secondary air
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flame
air inlet
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Ralf Dipl Ing Gieseler
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MAN B&W Diesel GmbH
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    • F23COMBUSTION APPARATUS; COMBUSTION PROCESSES
    • F23DBURNERS
    • F23D11/00Burners using a direct spraying action of liquid droplets or vaporised liquid into the combustion space
    • F23D11/36Details
    • F23D11/40Mixing tubes; Burner heads
    • F23D11/404Flame tubes

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Chemical & Material Sciences (AREA)
  • Combustion & Propulsion (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Gas Burners (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft einen Brenner für vergasten flüssigen Brennstoff, mit einem rückwärtig durch eine mit einer zentralen Öffnung versehene Blende begrenzten Brennraum, der mit aus einer Düse austretendem Brennstoff und Primärluft über die zentrale Blendenöffnung sowie mit Sekundärluft beaufschlagbar ist und der umfangsseitig von einem an die Blende anschließenden Flammrohr begrenzt ist, wobei die Sekundärluft über wenigstens eine stromabwärts von der Blende im Bereich der umlaufenden Flammrohrwandung angeordnete Sekundärlufteinmündung in das Flammrohr, dem Flammenstrahl beimischend, einströmt.
Die DE 40 20 237 A1 zeigt einen gattungsbildenden Brenner. Zur Bildung eines Ringspaltes ist ein das Flammrohr umgebender rohrförmiger Mantel vorgesehen. Die Sekundärluft wird vom Luftzuführungsraum durch den Ringspalt und durch Bohrungen in der Wand des Flammrohrs im wesentlichen radial dem Flammenstrahl zugeführt. Dies hat neben dem positiven Effekt, insbesondere den CO-Anteil der Abgase zu verringern, auch zur Folge, daß die Vergasung des Brennstoffes und die Ausbildung des Flammenstrahls gestört werden kann.
Das DE-GM 89 09 288 beschreibt eine Einrichtung zum Rückführen von Verbrennungsprodukten, bei der im Brennnerrohr Düsen für die Zufuhr von Sekundärluft vorgesehen sind. Im Bereich der Austrittsöffnungen der Düsen sind weitere Öffnungen zur Injektion von Verbrennungsprodukten vorgesehen. Durch Unterdruck an den Düsen soll also die Injektion des Abgases und auf diese Weise eine Minimierung der Schadstoffemission erreicht werden.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, an einem Brenner gattungsgemäßer Art bei vergleichsweise geringer Schadstoffemission und rußfreier Verbrennung keinerlei Störung der Vergasung des Brennstoffs und der Ausbildung des Flammenstrahls durch den Sekundärluftstrom auftreten zu lassen.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
Dadurch daß der in das Flammrohr einmündende Sekundärluftstrom zumindest eine axiale Richtungskomponente aufweist, läßt sich ein schlanker Flammenstrahl erreichen. Da der Abstand der Einmündung des Sekundärluftstroms in das Flammrohr vom blendenfernen Ende des Flammrohrs höchstens die Hälfte der Gesamtlänge des Flammrohrs beträgt, wird sichergestellt, daß vom Sekundärluftstrom keinerlei Störung der Vergasung des Brennstoffs und Ausbildung des Flammenstrahls ausgeht.
Das erfindungsgemäß eingesetzte Flammrohr unterstützt also die Vergasung des Brennstoffes. Die gezielte Zuführung der Sekundärluft an einem bestimmten Ort im Flammrohr ergibt in vorteilhafter Weise eine Vermischung eines Teils der Verbrennungsluft mit einem Gemisch aus teilverbranntem Brennstoff, Rauchgas und Primmärluft. Zudem führt der Sekundärluftstrom zu einer Senkung der Flammentemperatur durch kleinere Wärmestromdichten entlang des Ausbrandweges sowie zu einer Kühlung des Flammrohrs, so daß bezüglich der thermischen Belastung des Flammrohrs enge Grenzen eingehalten werden können. Es lassen sich daher, eine optimale Verbrennung mit einer Minimierung der Schadstoffemission und Rußfreiheit des Abgases und damit insgesamt ein verbesserter, feuerungstechnischer Wirkungsgrad erreichen.
Vorteilhafte Ausgestaltungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Unteransprüchen angegeben.
So ergibt die Maßnahme nach Anspruch 2 eine gleichmäßige Beaufschlagung des Flammenstrahls auf dem gesamten Umfang, wodurch örtliche Ungleichmäßigkeiten in der Verbrennung, die zu erhöhter Schadstoffproduktion führen, verhindert werden.
Innerhalb der Bemessungsregel gemäß Anspruch 4 lassen sich die Mengen­ verhältnisse von Primärluft und Sekundärluft einfach an die Verhältnisse des Einzelfalls anpassen.
In manchen Fällen kann die Ausbildung nach Anspruch 6 zweckmäßig sein. Hiermit läßt sich auf einfache Weise eine radiale Ablen­ kung des den Flammenstrahl umfassenden Sekundärluftstroms erreichen.
Die Maßnahmen entsprechend Anspruch 7, 8 ergeben nicht nur eine zuverlässige Kühlung des Flammrohrs im hinteren, der Sekundärlufteinmündung vorgeordneten Be­ reich, sondern führen in vorteilhafter Weise auch zu einer Reduzierung der Masse des Flammrohrs. Diese Maßnahmen ermöglichen auf einfache Weise die Versorgung des Primärluftstroms und des Sekundärluftstroms durch ein und dieselbe Luftversorgungseinrichtung.
Zweckmäßig kann das Flammrohr gemäß Anspruch 11 ausgebildet sein. Diese Maßnahme ergibt eine besonders massearme Ausführung des Flammrohrs.
Die besonders zu bevorzugende Ausgestaltung nach Anspruch 12 ermöglicht eine Rezirkulation von Rauchgasen in das Flammrohr, wodurch die Schadstoffproduktion weiter vermindert werden kann.
Ausführungs­ beispiele der Erfindung sind anhand der Zeichnung näher erläutert.
In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 einen Teillängsschnitt durch einen Brenner mit zweiteiligem Flammrohr,
Fig. 2 einen Schnitt entlang der Linie II/II in Fig. 1,
Fig. 3 einen Teillängsschnitt durch einen Brenner mit massivem Flammrohr,
Fig. 4 eine Stirnansicht der Anordnung gemäß Fig. 3,
Fig. 5 einen Teillängsschnitt durch eine Variation zu Fig. 3 und
Fig. 6 einen Teilschnitt durch einen Brenner mit voneinander unabhängigen Luftquel­ len für Primärluft und Sekundärluft.
Der den Fig. 1 und 2 zugrundeliegende Brenner besitzt einen umfangsseitig von einem Flammrohr 1 und rückwärtig von einer an das Flammrohr 1 angesetzten Blende 2 be­ grenzten Brennraum 3. Dieser ist durch die Blende 2 von einem Stauraum 4 abgesetzt, der sich in einem das Flamm­ rohr 1 tragenden Stützrohr 5 befindet. Der Stauraum 4 wird durch ein Gebläse 6 mit Luft beaufschlagt.
Die Blende 2 ist mit einer zentralen Blendenöffnung 7 versehen, über die ein Primärluftstrom aus dem Stauraum 4 in den Brennraum 3 einströmen kann. Zur Beaufschlagung des Brennraums 3 mit Brennstoff ist eine der Blende 2 vorgeordnete, im Stauraum 4 koaxial zur Blendenöffnung 7 angeordnete Einspritzdüse 8 vorgesehen, die durch eine etwa aus einem Öltank gespeisten Brennstoffpumpe 9 mit Brennstoff beaufschlagbar ist. Die Einspritzdüse 8 kann als Druckzerstäuberdüse ausgebildet sein, die so dimen­ sioniert ist, daß der hiervon erzeugte Sprühkegel über die Blendenöffnung 7 in den Brennraum 3 eintreten kann, ohne auf die Blende 2 aufzutreffen.
Der Primärluftstrom und der in diesen eingespritzte Brenn­ stoff werden im hinteren Bereich des Flammrohrs 1 unter gleichzeitiger Vergasung des Brennstoffs intensiv ver­ mischt. Dieses Gemisch speist einen im vorderen Bereich des Flammrohrs 1 sich ausbildenden Flammenstrahl, dem im vorderen Bereich des Flammrohrs ein radial äußerer Sekun­ därluftstrom beigemischt wird. Hierzu ist im Bereich der umlaufenden Flammrohrwandung eine gleichmäßig auf den Um­ fang verteilte Sekundärlufteinmündung 10 vorgesehen, die mit einem zusätzlich zur Blendenöffnung 7 vorgesehenen, mit Luft beaufschlagbaren Anschlußquerschnitt, hier in Form von am äußeren Umfang der Blende 2 vorgesehenen Aus­ nehmungen 11 kommuniziert. Die über die Sekundärluftein­ mündung 10 in den Brennraum 3 eingeführte Sekundärluft wird hier demnach ebenfalls aus dem Stauraum 4 entnommen. Das Gebläse 6 ist dementsprechend so dimensioniert, daß es die gesamte, benötigte Verbrennungsluft bereitstellen kann.
Das Flammrohr 1 ist im dargestellten Beispiel auf seiner ganzen Länge doppelwandig ausgebildet und besteht aus einer die äußere Flammrohrwandung 1a bildenden Muffe, die unter Zwischenschaltung einer Dichtung 12 an das Stütz­ rohr 5 angeflanscht ist, und einem die innere Flammrohr­ wandung 1b bildenden, an der Blende 2, die am Flansch der äußeren Flammrohrwandung 1a anliegt, befestigten Kragen. Der Innendurchmesser der äußeren Flammrohrwandung 1a ist größer als der Außendurchmesser der koaxial angeordneten, inneren Flammrohrwandung 1b, so daß sich ein umlaufender Ringraum 13 ergibt, dessen vorderes Ende die als Ring­ spalt ausgebildete Sekundärlufteinmündung 10 bildet. Die­ se ist durch den Ringraum 13 mit dem durch die Ausnehmun­ gen 11 gebildeten Anschlußquerschnitt verbunden. Diese können als auf einem Teilkreis mit dem mittleren Durch­ messer des Ringraums 13 entsprechendem Durchmesser ange­ ordnete Bohrungen der Blende 2 ausgebildet sein. Im dar­ gestellten Ausführungsbeispiel sind die Ausnehmungen 11 als Randausnehmungen der Blende 2 ausgebildet. Diese liegt dementsprechend, wie am besten aus Fig. 2 erkenn­ bar ist, lediglich mit die Randausnehmungen begrenzen­ den, in radialer Richtung bis zur Flammrohrwandung 1b reichenden Laschen 14 am Flansch der äußeren Flammrohr­ wandung 1a an.
Die Aufteilung zwi­ schen Primärluft und Sekundärluft entspricht dementspre­ chend dem Flächenverhältnis der zentralen Blendenöffnung 7 und der den Sekundärluftanschluß bildenden Gesamtfläche der Ausnehmungen 11. Durch Versuche wurde folgende Bemes­ sungsregel ermittelt:
0 < Gesamtfläche des Anschlußquerschnitts zu Fläche der zentralen Blendenöffnung 7 < = 3.
Im dargestellten Beispiel verhält sich die Gesamtfläche der Ausnehmungen 11 zur Fläche der zentralen Blendenöff­ nung 7 wie 2:1. In der Regel genügt es, innerhalb der ge­ nannten Bemessungsregel ein für den Einzelfall passendes Verhältnis auszuwählen. Es wäre aber auch denkbar, eine Einstellbarkeit vorzusehen, beispielsweise durch Verände­ rung der Größe der Ausnehmungen 11 mittels eines geeigne­ ten Schiebers etc.
Die innere Flammrohrwandung 1b ist am vorderen Ende ge­ genüber der äußeren Flammrohrwandung 1a verkürzt, wodurch sich im Bereich des vorderen Flammrohrendes ein stufen­ förmiger Absatz ergibt, der die Sekundärlufteinmündung 10 enthält, deren Ebene sich dementsprechend in einer Ra­ dialebene befindet, so daß sich eine axiale Richtung des Sekundärluftstroms ergibt. Sofern eine Ablenkung auch in ra­ dialer Richtung erwünscht sein sollte, kann im Bereich der Sekundärlufteinmündung 10 eine etwa durch eine an die äußere Flammrohrwandung 1a angesetzte, trichterförmig um­ laufende Manschette gebildete Leiteinrichtung vorge­ sehen sein. Die über die Sekundärlufteinmündung 10 in den Brennraum 3 eingeführte Sekundärluft soll die Gemischbil­ dung und Rezirkulation von Verbrennungsprodukten in die Mischzone nicht verhindern und den Flammenstrahl strecken. Die Sekundärlufteinmündung 10 befindet sich dementsprechend in der vorderen Hälfte des Flammrohrs 1. Bei Versuchen wurde für den Abstand l der Sekundärluft­ einmündung 10 vom vorderen, blendenfernen Ende des Flamm­ rohrs 1 in Bezug auf die Gesamtlänge L des Flammrohrs 1 folgende Bemessungsregel ermittelt:
l/L < = 0,5.
Im dargestellten Beispiel beträgt dieses Verhältnis ein Drittel, womit in den meisten Fällen gute Ergebnisse er­ zielbar sind.
Die obigen Bemessungsregeln bezüglich des Flächenverhält­ nisses und des Abstands l gelten auch für die nachstehend beschriebenen Anordnungen, deren grundsätzlicher Aufbau und Wirkungsweise mit der Anordnung gemäß Fig. 1 und 2 übereinstimmt. In der nachstehenden Beschreibung werden dementsprechend in erster Linie die Unterschiede beschrieben, wobei für gleiche Teile gleiche Bezugszeichen Verwendung finden.
Die Anordnung gemäß Fig. 3 und 4 bzw. 5 ermöglicht nicht nur eine Rezirkulation von Verbrennungsprodukten innerhalb des Brennraums 3, sondern auch eine Rezirkulation von Verbrennungsprodukten von außerhalb des Flammrohrs 1 in den Brennraum 3. Hierzu sind im Bereich der Flammrohrwandung Radialausnehmungen (Einströmöffnungen) 15 vorgesehen. Diese sind stromaufwärts von der hier ebenfalls im Bereich eines inneren Absatzes der Flammrohrwandung 1b vorgesehenen Sekundärlufteinmündung 10 positioniert. Im dargestellten Beispiel befinden sich die Einströmöffnungen 15 im vorderen Bereich der hinteren Hälfte des Flammrohrs 1.
Zur Erleichterung der Herstellung der Einströmöffnungen 5 ist das Flammrohr 1 in Fig. 5 ganz und in den Fig. 3, 4 in seinem hinteren Bereich massiv ausgeführt. Der vordere, die Sekundärlufteinmündung 10 enthaltende Bereich ist in Fig. 3, 4 doppelwandig ausgebildet, indem an den massiven, hinteren Bereich des Flammrohrs 1 die äußere und innere Flammrohrwandung 1a, 1b bildende Krägen angesetzt sind, wobei der äußere Kragen den inneren Kragen zur Bildung der die Sekundärlufteinmündung 10 enthaltenden Stufe nach vorne überragt. Der zwischen der äußeren und inneren Flammrohrwandung 1a, 1b ausgebildete Ringraum 13 erstreckt sich hier nicht über die ganze Flammrohrlänge, sondern nur über den der Sekun­ därlufteinmündung 10 benachbarten Bereich. Dieser Ring­ raum 13 wird durch den massiven Bereich des Flammrohrs 1 durchgreifende, axiale Bohrungen 16 mit Luft beauf­ schlagt. Die Bohrungen 16 sind, wie am besten aus Fig. 4 erkennbar ist, umfangsseitig voneinander beabstandet, so daß die radialen Einströmöffnungen 15 ohne Verschneidung mit den Bohrungen 16 zwischen diesen vorgesehen sein können.
Die Bohrungen 16 ergeben bereits eine erhebliche Reduzie­ rung der Masse des massiven Flammrohrbereichs. Um hier eine weitere Massereduzierung zu erreichen, kann das Flammrohr 1, wie am besten aus Fig. 4 erkennbar ist, in seinem hinteren Bereich als eine gewellte Außenkontur aufweisendes Profilrohr ausgebildet sein. Die Bohrungen 16 können dabei im Bereich der Wellenberge 17, die Radialausnehmungen 15 im Bereich der Wellentäler 18 angeordnet sein, die an ihrem vorderen und hinteren Ende durch radiale Stirnwände begrenzt sind, wie in Fig. 3 gestrichelt angedeutet ist.
Selbstverständlich wäre es auch denkbar, bei der Ausführung der Fig. 3, 4 das Flammrohr 1 bis zur Sekundärlufteinmündung 10 massiv auszuführen und die Bohrungen 16 bis zu der die Sekundärlufteinmündung 10 enthaltenden Stufe oder Stirnseite des Flammrohrs 1 durchzuziehen. Auch ohne den Ringraum 13 ergäbe sich in­ folge der gleichmäßigen Umfangsverteilung der Bohrungen 16 eine auf den Umfang des Flammrohrs 1 gleichmäßig ver­ teilte Sekundärluftströmung. Der der Sekundärlufteinmün­ dung 10 vorgeordnete Ringraum 13, in den die Bohrungen 16 einmünden, ergibt jedoch trotz der umfangsseitigen Di­ stanz der Bohrungen 16 eine weitestgehende, umfangsseiti­ ge Vergleichmäßigung, so daß eine umfangsseitig geschlos­ sene, glockenförmige Sekundärluftströmung erreicht wird.
In Fig. 3 ist im Bereich der hier in einer Radialebene sich befindenden Sekundärlufteinmündung 10 eine Leiteinrichtung 19 zur Bewerkstelligung einer radialen Ablenkung der in axialer Richtung aus der Sekundärluft­ einmündung 10 austretenden Sekundärluft vorgesehen. Die Leiteinrichtung 19 ist als an die äußere Flammrohrwandung 1a angesetzte, trichterförmig umlaufende Manschette aus­ gebildet. Der Trichterwinkel γ beträgt im dargestellten Beispiel 30°. Im Einzelfall können auch andere Trichter­ winkel vorgesehen sein.
Der hintere, massive Bereich des Flammrohrs 1 ist an das Stützrohr 5 angeflanscht. Die am Flansch des Stützrohrs 5 unter Zwischenschaltung des Dichtrings 12 anliegende Blende 2 und der zwischengeschaltete Dichtring 12 sind mit mit den flammrohrseitigen Bohrungen 16 fluchtenden Bohrungen 20 versehen. Auch hier wird die Sekundärluft wie die Primärluft aus dem Stauraum 4 ent­ nommen. Die Gesamtquerschnittsfläche der Bohrungen 20 er­ gibt dabei den der Sekundärluft zugeordneten Anschluß­ querschnitt.
Eine noch weiter vereinfachte Ausführung liegt der Fig. 5 zugrunde. Bei dieser Ausführung sind zur Einführung der Sekundärluft in den Brennraum 3 vom Flammrohr 1 separate Rohre 16a vorgesehen. Deren vorderes Ende bildet hier die Sekundärlufteinmündung 10, die sich dementsprechend aus mehreren, auf einem Teilkreis angeordneten Teilquerschnitten zusammensetzt. Die Länge der Rohre 16a ergibt sich aus obiger Bemessungsregel für die Sekundärlufteinmündung. Die Rohre 16a sind an die Blende 2 angesetzt und ragen freitragend in den Brennraum 3 hinein. Das Flammrohr 1 kann hier eine besonders einfache, einschalige Konfiguration aufweisen, so daß hinsichtlich der Herstellung und Positionierung der Radialbohrungen 15 große Freizügigkeit besteht. Die Blende 2 ist mit den Rohren 16a zugeordneten Bohrungen versehen, in die die Rohre 16a mit dem Anschlußquerschnitt 20 eingesetzt sind. Die Bohrungen befinden sich hier radial innerhalb des einfachen Flammrohrs 1. Die Rohre 16a können aus Keramik und/oder Stahl bestehen.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 1 und 2 bzw. Fig. 3 und 4 bzw. werden die Primärluft und die Sekundärluft über zugeordnete Blendenausnehmungen in Form der zentralen Blendenöffnung 7 bzw. der radial äußeren Randausnehmungen bzw. Bohrungen 20 aus dem der Blende 2 vorgeordneten Stauraum 4 entnommen, so daß insgesamt lediglich eine Einrichtung zur Bereitstellung der Verbrennungsluft benötigt wird. Es wäre aber auch denkbar, für die Primärluft und die Sekundärluft unterschiedliche Luftquellen vorzusehen, wodurch auch eine gewisse Variation im Druckbereich möglich ist. Eine Ausführung dieser Art liegt der Fig. 6 zugrunde. Der grundsätzliche Aufbau dieser Anordnung entspricht wiederum den oben beschriebenen Anordnungen, so daß nachstehend im wesentlichen auf die Unterschiede eingegangen wird, wobei für einander entsprechende Teile wiederum gleiche Bezugszeichen Verwendung finden.
Bei der Ausführung gemäß Fig. 6 ist das Flammrohr 1, wie bei der Ausführung gemäß Fig. 1, auf seiner ganzen Länge doppelwandig ausgebildet. Die hier als Muffe ausgebilde­ te, innere Flammrohrwandung 1b ist dabei an das Stützrohr 5 angeflanscht und rückwärtig unter Zwischenschaltung des Dichtrings 12 durch die Blende 2 begrenzt. Die äußere Flammrohrwandung 1a wird durch eine die die innere Flamm­ rohrwandung 1b bildende Muffe mit Abstand umfassende Überwurfmuffe gebildet, die an einem das Stützrohr 5 mit Abstand umgreifenden Überwurfmantel 5a befestigt ist. Die äußere Flammrohrwandung 1a ragt zur Bildung der die Se­ kundärlufteinmündung 10 enthaltenden Stufe nach vorne über die innere Flammrohrwandung 1b hinaus. Die Flamm­ rohrwandungen 1a, 1b sind koaxial zueinander angeordnet, so daß sich ein auf dem ganzen Umfang dieselbe lichte Weite aufweisender Ringraum 13 ergibt, der sich bis zum hinteren Ende des Flammrohrs 1 erstreckt und dessen vor­ deres Ende die Sekundärlufteinmündung 10 bildet. Diese kann mittels einer durch eine trichterförmige Manschette gebildeten Leiteinrichtung der im Zusammenhang mit der Fig. 3 beschriebenen Art abgeschirmt sein.
Der Ringraum 13 geht im hinteren Flammrohrbereich in Form einer radialen Erweiterung 20′ in den Ringraum 21 zwischen dem Stützrohr 5 und dem diesem zugeordneten Überwurfman­ tel 5a über. Der Ringraum 21 ist mit einem Anschluß­ schacht 22 versehen, an den ein Gebläse 23 angeschlossen ist. Der Querschnitt des Anschlußschachts 22 stellt hier den dem Sekundärluftstrom zugeordneten Anschlußquer­ schnitt dar, dessen Fläche im Verhältnis zur Fläche der Blendenöffnung 7 gemäß der im Zusammenhang mit dem ersten Beispiel angegebenen Bemessungsregel dimensioniert ist. Das Gebläse 23 ist unabhängig von dem dem Stauraum 4 zu­ geordneten Gebläse 6 betreibbar, was eine Durchsatzvaria­ tion innerhalb weiter Grenzen ermöglicht. Außerdem erge­ ben sich hier auch vergleichsweise kleine Gebläsebau­ größen, was sich vorteilhaft auf die Vermeidung von Ver­ lusten auswirkt.
Es wäre auch möglich, vom Stauraum 4 über entsprechende Aus­ nehmungen der Blende 2 einen weiteren Sekundärluftstrom abzuzweigen. In einem derartigen Fall ergäben sich dann mehrere Sekundärluftströme, die in axialer Staffelung in das Flammrohr 1 einmünden könnten. Die im Zusammenhang mit dem ersten Beispiel angegebene Bemessungsregel würde dabei für die Gesamt-Anschlußquerschnitte gelten.

Claims (13)

1. Brenner für vergasten flüssigen Brennstoff, mit einem rückwärtig durch eine mit einer zentralen Öffnung (7) versehen Blende (2) begrenzten Brennraum (3), der mit aus einer Düse (8) austretendem Brennstoff und Primärluft über die zentrale Blendenöffnung (7) sowie mit Sekundärluft beaufschlagbar ist und der umfangsseitig von einem an die Blende (2) anschließenden Flammrohr (1) begrenzt ist, wobei die Sekundärluft über wenigstens eine stromabwärts von der Blende (2) im Bereich der umlaufenden Flammrohrwandung angeordnete Sekundärlufteinmündung (10) in das Flammrohr (1), dem Flammenstrahl beimischend, einströmt, dadurch gekennzeichnet, daß der Sekundärluftstrom zumindest eine zum Flammrohr (1) axiale Richtungskomponente aufweist und daß der Abstand der Sekundärlufteinmündung (10) in das Flammrohr (1) vom blendenfernen Ende des Flammrohrs (1) höchstens die Hälfte der Gesamtlänge (L) des Flammrohrs (1) beträgt.
2. Brenner nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Sekundärlufteinmündung (10) ringförmig umlaufend vorgesehen ist.
3. Brenner nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Sekundärluftstrom eine axiale und radiale Richtungskomponente aufweist.
4. Brenner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der dem Sekundärluftstrom zugeordnete Anschlußquerschnitt (11, 20; 22) insgesamt höchstens das Dreifache, insbesondere etwa 30% bis das Doppelte der Blendenöffnung (7) beträgt.
5. Brenner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Flammrohr (1) im Bereich der Sekundärlufteinmündung (10) stufenförmig abgesetzt ist.
6. Brenner nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß im Bereich der Sekundärlufteinmündung (10) eine Leiteinrichtung (19), insbesondere in Form einer an die äußere Flammrohrwand (1a) angesetzten, trichterförmig umlaufenden Manschette, vorgesehen ist.
7. Brenner nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Sekundärlufteinmündung (10) über gleichmäßig über den Umfang verteilte Kanäle mit dem Anschlußquerschnitt (20) verbunden ist.
8. Brenner nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle als axiale Bohrungen (16) im Flammrohr (1) ausgebildet sind (Fig. 3).
9. Brenner nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Kanäle als an die Blende (2) angesetzte Rohre (16a) ausgebildet sind (Fig. 5).
10. Brenner nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende (2) den Anschlußquerschnitt zumindest teilweise bildende Ausnehmungen (11; 20) enthält.
11. Brenner nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Flammrohr (1) zumindest im Bereich der Bohrungen (16) als eine gewellte Außenkontur aufweisendes Profilrohr ausgebildet ist, in dem die Bohrungen (16) im Bereich der Wellenberge (17) vorgesehen sind.
12. Brenner nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Flammrohr (1) gleichmäßig am Umfang verteilte Radialausnehmungen (15) als Rezirkulationsöffnungen aufweist, die insb. mit den Bohrungen (16) unverschnitten im Bereich der Wellentäler (18) vorgesehen sind.
13. Brenner nach einem der Ansprüche 4 bis 12, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein Teil des der Sekundärluft zugeordneten Anschlußquerschnitts über eine von der die Blendenöffnung (7) mit Primärluft beaufschlagenden Luftquelle (6) separate Luftquelle (23) beaufschlagbar ist.
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