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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses
von Patienten mit einer am Unterkiefer angreifenden Einrichtung
zur Aufnahme der Schneidezähne,
die an einem weit aus dem Mund vorstehenden Arm angeordnet ist.
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Zur
Herstellung starrer Dentalvorrichtungen wie Zahnersatz und übrige, welche
mit den Zähnen von
Ober- und Unterkiefer in Kontakt stehen, müssen Modelle der oberen und
unteren Zähne
auf einem Artikulator angeordnet werden. Hierbei ist es wichtig, dass
ihre Relation genau derjenigen im Munde des Patienten entspricht.
Die meisten funktionalen orthodontischen wie auch verschiedene sonstige
im Mundbereich einzusetzenden Vorrichtungen, wie beispielsweise
die NAPA-Vorrichtung gemäß dem am 20.
November 1990 erteilten George-Patent Re. 33.442, sind dahingehend
konzipiert, um den Unterkiefer vorne zu halten. Damit sind auch
die Modelle auf dem Artikulator so anzuordnen, dass das untere Modell
relativ gegenüber
dem oberen vorsteht. Nach gängiger
Praxis erfolgt die Übertragung
der zwischen den Zähnen
im Munde eines Patienten gegebenen Relationen auf dem Artikulator
mittels eines einfachen Wachsabdruckes. Der Zahnarzt erweicht einen Wachsblock
durch Erhitzen und schiebt diesen zwischen die oberen und unteren
Zähne des
Patienten. Er führt
den Kiefer sodann in die gewünschte
Stellung und weist den Patienten an, diese Position während des
Abkühlens
und Hartwerdens des Wachsmaterials nicht zu verändern. Die Modelle der oberen und
unteren Zähne
lassen sich damit in der richtigen Relation zueinander anordnen,
indem sie in die Wachsabdrücke
eingesetzt und mit dem dazwischen befindlichen Wachs so auf dem
Artikulator befestigt werden, dass das Wachs abgetragen werden kann und
der Kieferbewegungen simulierende Artikulator dennoch nach dem Öffnen und
Wiederschließen
genau in die vom Wachsabdruck vorgegebene Position zurückgelangt.
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Das
Verhältnis
zwischen Unter- und Oberkiefer wird bestimmt durch die relative
Lage zwischen den inzisalen Kanten der unteren und oberen mittleren
Schneidezähne.
Die Abstände
zwischen diesen werden zur Bestimmung ihrer relativen vertikalen, anteroposterioren
und transversalen Stellungen in drei Raumebenen gemessen.
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Beim
Versuch, diese dreidimensionale Lage im Wege des vorbeschriebenen
Freihandverfahrens mittels Wachsabdruck zu registrieren, sieht sich
der Zahnarzt drei verschiedenen Problemen gegenüber:
- 1.
Der Zahnarzt muss bei jedem einzelnen Patienten wissen, wo diese
drei Positionen räumlich
angesiedelt sind. Sie lassen sich nur schätzungsweise bestimmen, da er über keinerlei
Lehre oder Anschlag verfügt,
die ihm sagen, wann die richtige Relation erreicht ist. Am schwierigsten
ist hierbei das Anteroposterior. Sehr oft wird diese Position nach
dem Ausmaß bestimmt,
bis zu welchem der einzelne Patient den Kiefer vorschieben kann, beispielsweise ¾ des
Abstandes zwischen der am weitesten zurückgezogenen und am weitesten nach
vorn geschobenen Stellung des Unterkiefers. Da dies von einem Patienten
zum anderen sehr unterschiedlich ist, muss der Zahnarzt sich erinnern,
wo diese vordersten und hintersten Positionen lagen und sodann beurteilen,
wann der Kiefer ¾ dieser
Distanz zurückgelegt
hat. Diese Bestimmung wird um so schwieriger, wenn gleichzeitig
versucht wird, die Genauigkeit auch der anderen beiden Positionen
zu gewährleisten.
- 2. Der Zahnarzt muss dem Patienten sagen können, wie weit und in welche
Richtung er den Kiefer bewegen und wann er mit dieser Bewegung aufhören soll.
Entsprechende mündliche
Anweisungen müssen
präzise
und deutlich erteilt sowie genau und sofort interpretiert werden,
da andernfalls die Positionen nicht genau getroffen werden können.
- 3. Es gibt Patienten mit schlechtem Koordinierungsvermögen, deren
muskuläre
Reaktionen nicht so sind, wie sie sein sollten. So besteht die Möglichkeit,
dass sie kurz vor Erreichen der richtigen Position unfreiwillig
eine Reflexbewegung des Kiefers provozieren, wodurch der Wachsabdruck
entweder unbrauchbar oder ungenau wird.
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Trotz
ihrer Schwierigkeiten und Ungenauigkeiten bleibt die vorbeschriebene
Freihand-Wachstechnik das wohl gebräuchlichste Verfahren zur Übertragung
der im Munde eines Patienten vorhandenen Kieferrealtionen auf einen
Artikulator. Der Grund hierfür
liegt in der Tatsache, dass es bis jetzt niemandem gelungen ist,
eine einfachere Methode für
eine ordnungsgemäße Kieferpositionierung
zu entwickeln. Es wurden bereits verschiedene Vorrichtungen zur
Verbesserung der Registrierung von Zahnbissen vorgeschlagen, doch
sind diese mit schwerwiegenden Nachteilen behaftet.
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Eine
derartige Vorrichtung US-Patent 4,439,147 vom 17. April 1984) ist
ein einteiliges Instrument, das zungenseitig an den unteren Schneidezähnen angreift
und mit dem diese Zähne
nach vorn gezogen werden können,
bis es die zungenseitige Fläche
der oberen Schneidezähne
berührt,
wobei an diesem Punkt die unteren Zähne direkt mit den oberen fluchten.
Es ist dies die einzige Relation zwischen den unteren und oberen
Zahnbögen,
die diese Vorrichtung nachzustellen vermag. Es gibt jedoch eine
Reihe von Situationen bzw. Maßnahmen,
bei denen die unteren Schneidezähne
gegenüber
den oberen vorstehen müssen.
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Eine
weitere einteilige Vorrichtung, die unter dem Warenzeichen ExactoBite
vertrieben wird, soll eine größere Auswahl
an Positionen für
die unteren Zähne
bieten. Dieses Gerät
besitzt eine Kerbe, in welche die oberen Vorderzähne eingehakt werden und drei
Kerben, in welche die unteren Zähne
einpassen. Die Vorrichtung ermöglicht
jedoch eine relative Positionierung der unteren Schneidezähne lediglich in
den drei Stellungen direkt unter, etwa 4 mm vor und etwa 4 mm hinter
den oberen Schneidezähnen. Wenngleich
die Kerben für
die unteren Zähne
in dieser Vorrichtung für
eine exakte Positionierung zu weit auseinander stehen, befinden
sie sich dennoch zu nahe beieinander, um ein einfaches Übertühren der Zähne in die
jeweils gewünschte
Bissstellung zu ermöglichen.
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Keine
der herkömmlichen
Vorrichtungen und Verfahren gibt dem Zahnarzt die Möglichkeit,
den Kiefer treffsicher in eine vorgeschobene Position zu bringen
und in dieser zu registrieren, d. h. exakt ¾ des Abstandes zwischen der
rückwärtigsten
und der vorgeschobensten Kieferstellung nach vorn.
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Die
meisten Zahnärzte
würden
gerne mit einem Gerät
arbeiten, das es ihnen ermöglicht,
auf einfache Weise genau und zuverlässig jede relative Lage zwischen
Unter- und Oberkiefer an jedem gewünschten Punkt zwischen dem
vordersten und hintersten Ende des Vorschubweges herzustellen.
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In
der US-A 4,602,905 von 1986 wird eine Vorrichtung zur Registrierung
des Zahnbisses mit einer Abdruckplatte beschrieben, die zumindest
auf der Oberseite eindeutig keinerlei Vertiefung für die oberen
Zähne aufweist,
sondern nur einen Rand, gegen den, wie aus 4 und 5 ersichtlich,
sich die Abdruckmasse abstützt,
wenn der Patient mit seinen Schneidezähnen des Oberkiefers diese
in die Abdruckmasse hineindrückt.
Eine genaue Lage der Zähne
des Oberkiefers ist damit nicht vorgegeben, so dass auch nicht auszuschließen ist,
dass bei der Bewegung des Unterkiefers bei noch nicht ausgehärteter Abdruckmasse
sich die Lage der Oberkieferzähne verändert. Im
Prinzip gleiches gilt auch für
die Zähne des
Unterkiefers, die sich zwar in eine Masse hineinpressen lassen,
letztlich aber durch die Abdruckmasse genauer fixiert werden, ohne
dass es eine genaue Positionsangabe für die Unterkieferzähne gibt.
Auch hierbei ist nicht zu vermeiden, dass bei den nachfolgenden
Bewegungen des Oberkiefers und des Unterkiefers gegeneinander ungenaue
Messwerte sich einstellen oder zumindest sich einstellen können. Darüber hinaus
ist eine sehr umfangreiche Platte vorgegeben, auf die die Abdruckmasse
aufgepresst oder aufgelegt wird, also eine den Patienten doch stark
beeinflussende Abdruckplatte, schon wegen des in den Mund einzuführenden
Volumens. Es fehlt somit an jeder Fixierung für die Zähne des Ober- und Unterkiefers,
sodass ungenaue Werte immer zu befürchten sind.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine der optimalen Position
der Zähne
von Ober- und Unterkiefer vorgebende Messvorrichtung zur Bestimmung
der Relation zwischen Unter- und Oberkiefer zu schaffen.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass die Einrichtung aus einem die oberen Schneidezähne erfassenden
oberen Element mit einer einteilig mit einer Verlängerung
ausgerüsteten
Abdruckplatte und mit einer Vertiefung zur Aufnahme der oberen Zähne auf
der Oberseite und einem die unteren Schneidezähne erfassenden unteren Element,
mit einer Vertiefung zur Aufnahme der unteren Zähne und einer einteiligen Verlängerung
besteht, die jeweils eine aus dem Mund vorstehende Verlängerung
aufweisen und miteinander über
ein Verbindungselement verbunden und zueinander in Längsrichtung
eine lineare anteroposteriore Bewegung zwischen den Elementen ermöglichend
und eine kalibrierte Skala zur Messung seitlicher Bewegungen zwischen
den Verlängerungen
aufweisend verschiebbar ausgebildet sind, dass die Abdruckplatte
mit oberen und unteren ebenen Flächen
als Auflage für
die Abdruckmasse versehen ist, dass die Form der Platte in etwa
dem Biss der oberen und unteren Zähne entspricht, dass die einteilig
mit der Abdruckplatte verbundene, als Schaft ausgebildete Verlängerung
aus dem Mund des Patienten vorsteht, wobei die Vertiefung von einem
an der Rückseite
der oberen Schneidezähne
angreifenden inneren Block und einem an der Vorderseite der Schneidezähne angreifenden äußeren Block
gebildet ist, wobei der innere Block von der Oberseite der Abdruckplatte
und der äußere Block
von dem Schaft des am Oberkiefer angreifenden Elements aus nach oben
verlaufend ausgebildet sind und sich zwischen diesen Blöcken die
als Kerbe ausgebildete Vertiefung zur Aufnahme der Schneidezähne befindet.
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Mit
einer derartigen Vorrichtung ist es vorteilhaft möglich, die
Lage der Zähne
des Oberkiefers und Unterkiefers genau festzulegen, sodass bei der nachfolgenden
Messung diese ihre Position nicht mehr verändern und eine sehr genaue
Messung erfolgt, ohne dass bei noch weicher Masse oder bei anderen
Problemen Veränderungen
auftreten können.
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Vorzugsweise
umfasst die Aufnahmekerbe einen an der Rückseite der oberen Schneidezähne angreifenden
inneren Block sowie einen an der Vorderseite dieser Schneidezähne angreifenden äußeren Block.
Der innere Block erstreckt sich von der Oberseite der Abdruckplatte
und der äußere Block von
der Verlängerung
der Oberkieferzähne
fassenden Vertiefung aus nach oben. Zwischen diesen Blöcken befindet
sich die Kerbe zur Aufnahme der Schneidezähne. Die Kerbe für die unteren
Zähne wird
ebenfalls gebildet aus einem an der Unterseite der unteren Schneidezähne angreifenden
inneren Block und einem daneben liegenden äußeren Block. Die einteilig
hiermit ausgebildete Verlängerung
erstreckt sich vom äußeren Block
aus dem Munde des Patienten.
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Die
Verbindung zwischen den oberen und unteren Verlängerungen weist in Längsrichtung
vorstehende Elemente auf, die in einem anteroposterior-linearen
Verhältnis
eine Nut- und Federverbindung bilden.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform
ist die untere Verlängerung
zur verschiebbaren Aufnahme der oberen Verlängerung als U-Profil ausgebildet,
in das die Verlängerung
des oberen Elementes einschiebbar und geführt darin verschiebbar ist.
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Vorzugsweise
ist eine Feststellvorrichtung in Form einer Klemme vorgesehen, mittels
derer die obere Verlängerung
an bestimmten Punkten über ihre
Länge hinweg
fixiert werden kann. Teilungen auf der kalibrierten Skala der unteren
Verlängerung
dienen zur Messung der relativen Verschiebung der oberen Verlängerung
in der Nut über
das Ende dieser oberen Verlängerung.
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Weiter
weist die obere Verlängerung
einen einteilig mit der Platte ausgebildeten Schaft sowie einen
Messarm auf. Eine Befestigung zwischen Arm und Schaft ermöglicht den
Austausch der Abdruckplatte.
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In
dieser Ausführungsform
ist dieser Schaft mit einer die Größe der Abdruckplatte ausweisenden Zahl
versehen, wobei unterschiedliche Größen durch unterschiedliche
Ziffern zu bezeichnen sind.
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Im
Einzelnen umfasst die Vorrichtung zur Registrierung eines Zahnbisses
eine Abdruckplatte mit zwei gegenüberliegenden ebenen Oberflächen, welche
mit einem abgeflachten, ausgehöhlten
Halbkreis in etwa der Form des Unter- und Oberkiefers entspricht.
Dieser Halbkreis wird mit beiden Enden nahe den Mahlzähnen und
mit seinem Mittelteil nahe den oberen Schneidezähnen liegend in den Mund des Patienten
eingepasst. Von der Platte steht eine einteilig hiermit ausgebildete
flache Verlängerung
in Form eines in Längsrichtung
verlaufenden Arms mit einem an der Platte befindlichen und einem
abgelegenen Ende vor. Eine Aufnahme für die oberen Schneidezähne ist
im Bereich der Übergangsstelle zwischen
Platte und Verlängerung
vorgesehen. Eine die unteren Zähne
aufnehmende Vertiefung und eine einteilig hiermit ausgebildete untere
Verlängerung
ist mit einer oberen Nut zur kolinearen Aufnahme der oberen Verlängerung
mit Platte versehen. Die Nut weist eine kalibrierte Skala zur Bestimmung
der relativen Stellung der Verlängerung
in der Nut auf. Weiterhin ist eine Feststellvorrichtung zwischen
den Verlängerungen
angeordnet, um diese unbeweglich zu machen.
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Bei
der oberen Verlängerung
handelt es sich im Prinzip um eine zweiteilige Vorrichtung mit einem Messarm
und einem mit diesem stoßend
ausgebildeten Plattenende. Als Verbindung zwischen den Enden dient
ein nahe dem Plattenende befindlicher Schaft und ein nahe dem Messarmende
befindlicher Messarm. Diese Verbindung ermöglicht den Einsatz von Platten
unterschiedlicher Größe.
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Die
Aufnahmen für
die oberen und unteren Schneidezähne
bestehen aus inneren und äußeren Blöcken, die
eine dazwischen liegende Ausnehmung bilden. Bei den Blöcken handelt
es sich um Erhebungen, die von der Oberfläche der Platte und der Verlängerungen
vorstehen. Die Ausnehmung für
die oberen Schneidezähne
umfasst einen von der Oberseite der Abdruckplatte nahe der Verbindungsstelle mit
der Verlängerung
vorstehenden inneren Block und einen auf der Verlängerung
nahe der Verbindungsstelle mit der Platte ausgebildeten äußeren Block.
Eine Kerbe (Ausnehmung) befindet sich im Bereich der Übergangsstelle
zwischen Platte und Verlängerung.
Auf dem äußeren Block
der Aufnahme für
die oberen Schneidezähne
ist eine Art Visier vorgesehen, das der Zentrierung der Platte und
der einteilig mit dieser ausgebildeten Verlängerung im Munde des Patienten
dient. Hier ist eine Strichmarkierung auf dem äußeren Block vorgesehen, die
auf die Lücke
zwischen den oberen vorderen Schneidezähnen ausgerichtet wird.
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Die
Skala weist voneinander abgesetzte Teilungen mit einem zentralen
Markierungspunkt auf, wobei codierte Markierungen im gleichen Abstand voneinander
auf beiden Seiten einer mittleren Skala angeordnet sind. Die Messung
der relativen Protrusion und Retrusion von Ober- und Unterkiefer
wird durch Zusammenpassen der oberen und unteren Verlängerungen
der Registriervorrichtung vorgenommen und zwar werden die Teilungen
in der Nut über das
Messarmende der oberen Verlängerung
abgelesen.
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Mit
der Erfindung sind folgende Vorteile zu erreichen:
- 1. Die Vorrichtung ermöglicht
es dem Zahnarzt, Zahnmodelle in jeder anteroposterioren Relation zwischen
dem oberen und unteren natürlichen Zahnstand
auf einen Artikulator zu übertragen.
- 2. Die Vorrichtung ermöglicht
es, die am weitesten zurückgezogene
und die am weitesten vorgeschobene Stellung des Unterkiefers auf
einer Millimeterskala zu messen.
- 3. Die Vorrichtung mit Kerben zur Aufnahme der oberen und unteren
Schneidezähne
ist anteroposterior auf jeden beliebigen Punkt über den gesamten Bewegungsweg
des Unterkiefers hinweg einstellbar.
- 4. Die Vorrichtung ermöglicht
es, über
die Feststelleinrichtung die anteroposterioren Relationen der Kerben
bei der Protrusion des Unterkiefers genauestens auf das jeweils
gewünschte
Verhältnis
zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen festzulegen.
- 5. Die Vorrichtung verfügt über eine
große
einzelne Kerbe für
eine einfache Festlegung der unteren Schneidezähne.
- 6. Die Vorrichtung kann vom Zahnarzt mit einem Minimum an Übungsaufwand
benutzt werden.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich
aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit
den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt sind:
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1 eine
auseinander gezogene Perspektivansicht,
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2 eine
Draufsicht,
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3 eine
Unteransicht,
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4 eine
Seitenschnittansicht, welche die Funktionsweise der Vorrichtung
aufzeigt und
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5 einen
Querschnitt mit Darstellung der Nut- und Federverbindung und mit
der Feststelleinrichtung.
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1 zeigt
in auseinander gezogener Perspektivansicht die drei Bauteile der
erfindungsgemäßen Vorrichtung,
die aus Plastik und Metall hergestellt sein können, wobei das obere Element 1 eine obere
Auflage 3 und einen Messarm 2 umfasst.
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Am
inneren Ende der oberen Auflage befindet sich eine Abdruckplatte 12 mit Öffnungen 13,
welche die Abdruckmasse auf der Platte festhalten sollen (in dieser
Beschreibung steht der Begriff „innen" für
das Mundinnere bzw. für
in Richtung auf das Innere des Mundes und der Begriff „außen" entsprechend für den Bereich
außerhalb
des Mundes bzw. vom Mund weg).
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Die
Vertiefung 10 zum Fassen der oberen Zähne ist auf der Oberseite der
oberen Auflage 3 in Form einer Kerbe vorgesehen, die einen
oberen inneren Block 11 von einem oberen äußeren Block 8 trennt,
wobei der letztere mit einem Mittenstrich 9 versehen ist,
mit dessen Hilfe die Vorrichtung auf die Mitte der oberen Schneidezähne ausgerichtet
wird. In einer Ausgestaltung ist die Vertiefung 10 zur
Aufnahme der oberen Schneidezähne
von den Oberkanten der oberen inneren und äußeren Blöcke 4 mm tief. Vorzugsweise
beträgt
von außen
nach innen gemessen ihre Breite unten 2 mm und oben 5 mm. Ihre Außenwandung weist
eine Schräge
von 90° und
ihre Innenwandung eine solche von 45° auf. Die Dicke am Grund der
Vertiefung zum Fassen der oberen Zähne ist je nach der gewünschten
Größe des Senkrechtabstandes
zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen unterschiedlich. Mit zunehmender
Dicke des Kerbgrundes werden auch die Höhen der oberen inneren und äußeren Blöcke im gleichen
Maße größer, sodass
die Tiefe der Kerbe zur Aufnahme der oberen Zähne konstant bleibt, in der
bevorzugten Ausführungsform
beispielsweise mit 4 mm.
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Am äußeren Ende
der oberen Auflage 3 befindet sich ein Schaft 7,
der über
den Federteil 6 einer Rastverriegelung mit dem Messarm 2 verbunden
ist. Andere geeignete Verbindungen fallen in den Geltungsbereich
der Erfindung. Das innere Ende des Messarms ist über den Nutteil 5 der
Rastverbindung an der oberen Auflage befestigt. Die Außenkante
des Messarms 2 bildet den Messpunkt 4, über den
von der Skala 18 des unteren Elements 15 der jeweilige Messwert
abgelesen wird. In die Oberseite des Schaftes 7 kann eine
Zahl X in das Plastikmaterial eingepresst werden, welche die Größe des Senkrechtabstandes
zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen ausweist, der beim Einsatz
dieser oberen Auflage eingestellt wird. Dieser Abstand ist bestimmt
durch die Dicke des Grundes der Vertiefung für die oberen Zähne plus
die Dicke der Decke der Vertiefung 21 für die unteren, wobei die letztere
jedoch mit 1 mm immer konstant gehalten wird.
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Durch
den Umstand, dass die obere Auflage 3 ein- und ausrastbar
ist, bieten sich mehrere große Vorteile.
Wenn eine bestimmte Auflage zum Dentallabor geschickt wird, wo sie
einen Tag oder auch mehrere Wochen verbleiben kann, besteht die
Möglichkeit,
diese durch eine identische Auflage zu ersetzen. Es kann aber auch
eine obere Auflage benutzt werden, die einen Zahnbiss mit größerem oder
kleinerem interinzisalen Senkrechtabstand registriert.
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Das
obere Element wird in das untere eingepasst, indem der Messpunkt 4 in
das innere Ende des U-Profils 16 entsprechend der gestrichelten
Linie in 1 hinein geschoben wird. Am
inneren Ende des unteren Elements befindet sich an der Unterseite eine
Vertiefung 21 zum Fassen der unteren Schneidezähne in Form
einer zwischen einem unteren inneren Block 22 und einem
unteren äußeren Block 19 ausgebildeten
Kerbe. In ihren Abmessungen und ihrer Form entspricht sie der Vertiefung 10 für die oberen
Zähne,
doch ist die Dicke ihrer Decke im Gegensatz zur Dicke des Grundes
bei der Vertiefung 10 für die
oberen Schneidezähne
unveränderlich
und mit 1 mm konstant. Das untere Element 15 endet mit
seinem äußeren Ende 17 mit
einer Kalibrierung bzw. Registrierskala 18 im Inneren des
U-Profils 16.
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Die
als separates Teil in 1 dargestellte Klemme 23 ist
abnehmbar oder fest in oder nahe der Mitte der Länge des U-Profils 16 montiert.
Die in 5 gezeigte Feststellschraube 14 dient
der Festlegung der anteroposterioren Relation zwischen oberem und
unterem Element, indem sie den Messarm 2 gegen den Grund
des U-Profils 16 presst. Alternativ kann anstelle der Klemme
auch eine andere ausgebildete Fixierung vorgesehen sein, beispielsweise
in Form einer durch die Seite des U-Profils 16 geführten Schraube,
die an der Seite des Arms 2 angreift.
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2 ist
eine Draufsicht auf die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung. Am
inneren Ende der oberen Auflage 3 befindet sich die Abdruckplatte 12 mit Öffnungen 13 zur
lagemäßigen Fixierung
der auf die Platte 12 aufgebrachten Abdruckmasse. Die am äußeren Ende
der Abdruckplatte angeordnete Vertiefung 10 für die oberen
Schneidezähne
hat die Form einer Kerbe, die den oberen inneren Block 11 vom
oberen äußeren Block 8 trennt
und mit einem Mittenstrich 9 zur einfachen Ausrichtung
der Vorrichtungsmitte auf die Mitte der oberen Schneidezähne versehen
ist.
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Am äußeren Ende
der oberen Auflage 3 befindet sich der Schaft 7,
der über
das Federteil 6 seiner Rastverbindung am Messarm 2 angeschlossen wird.
In die Oberfläche
des Schafts 7 kann eine Zahl X eingepresst sein, welche
die Größe des Mittels
der betreffenden Auflage 3 festgelegten Vertikalabstandes
zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen aufweist.
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Gemäß 2 ist
der Messarm 2 durch den Nutteil 5 der Rastverbindung
mit der oberen Auflage 3 verbunden. Diese miteinander verbundenen
Teile, nämlich
Messarm 2 und obere Auflage 3 werden umschlossen
um U-Profil 16 des unteren Elements 15, in dem
sie in anteroposteriorer Richtung frei verschiebbar sind. Die äußere Begrenzung
des Messarms 2 bildet der Messpunkt 4, mit dessen
Hilfe der jeweilige Messwert von der Skala 18 des unteren
Elements 15 abgelesen wird. Die äußere Begrenzung des unteren
Elements ist die Öffnung 17 des
U-Profils 16.
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In
oder nahe der Mitte des U-Profils 16 ist die Klemme 23 angeordnet,
die das untere Element 15 und den eingefassten Messarm 2 umschließt. Die Feststellschraube 24 wird
gedreht, um den Messarm gegen den Grund des U-Profils zu pressen und damit unbeweglich
zu machen.
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3 ist
eine Unteransicht der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Am
inneren Ende der Vorrichtung ist die Unterseite der Abdruckplatte 12 mit Öffnungen 13 versehen,
die der lagemäßigen Fixierung
der Abdruckmasse auf der Platte dienen. Die Platte 12 ist
an der in dieser Ansicht nicht zu erkennenden oberen Auflage 3 befestigt.
Am inneren Ende des unteren Elements 15 befindet sich die
Vertiefung 21 für
die unteren Zähne
in Form einer Kerbe, welche den unteren inneren Block 22 vom
unteren äußeren Block 19 trennt,
wobei der letztere mit einem Mittenstrich 20 zum einfachen
Zentrieren der Vorrichtungsmitte auf die Mitte der unteren Schneidezähne versehen
ist. In oder nahe der Mitte des unteren Elements 15 sitzt
die dieses Element umschließende Klemme.
Am äußeren Ende
des unteren Elements befindet sich eine Öffnung 17.
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4 ist
eine Schnittansicht der in den Mund des Patienten eingesetzten erfindungsgemäßen Vorrichtung
von rechts gesehen. Den inneren Abschnitt der Vorrichtung bildet
die Abdruckplatte 12, die in dem hier gezeigten Beispiel
von Abdruckmasse 25 umgeben ist. Die oberen und unteren
Schneidezähne
passen in die Vertiefung 10 für die oberen bzw. die Vertiefung 21 für die unteren
Schneidezähne
ein. Die obere Vertiefung 10 wird durch eine zwischen dem oberen
inneren Block 11 und dem oberen äußeren Block 8 und
die untere Vertiefung durch eine zwischen dem unteren inneren Block 22 und
dem unteren äußeren Block 19 befindliche
Kerbe gebildet. Das Federteil 6 der Rastverbindung am äußeren Ende des
Schaftes 7 der oberen Auflage 3 stellt mit dem Nutteil 5 dieser
Rastverbindung am inneren Ende des Messarms 2 zusammenwirkend
den erforderlichen Anschluss zwischen diesen beiden Teilen des oberen Elements 1 her.
Durch Drehen der Feststellschraube 24 der Klemme wird der
Messarm 2 gegen den Grund des U-Profils 16 gedrückt und
wie aus 5 ersichtlich die anteroposteriore
Relation zwischen oberem und unterem Element 1, 15 festgelegt.
Das äußere Ende
des Messarms ist der Messpunkt 4, der über seine Stellung im Bereich
der Millimeter-Skala 18 am Grund des U-Profils 16 das
anteroposteriore Verhältnis
zwischen den beiden Elementen anzeigt. Befinden sich wie in 4 dargestellt,
die unteren Schneidezähne
direkt unter den oberen, so liegt der Messpunkt 4 auf 0
mm. Die Millimeterteilungen auf der Innenseite von 0 mm sind negativ
und die Millimeterteilungen auf der Außenseite positiv.
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Die
Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses gemäß 1 findet
weitgehendste Anwendung bei der Herstellung funktionaler orthodontischer Vorrichtungen,
ist aber auch äußerst zweckmäßig für die Herstellung
aller Oralvorrichtungen, bei denen die vorgeschobene Stellung des
Unterkiefers gefordert ist. Die Vorrichtung wird zusammengebaut,
indem der Messpunkt 4 des Messarms 2 des oberen
Elements 1 in das innere Ende des U-Profils 16 des
unteren Elements 15 geschoben wird. Die Klemme 23 wird
beim normalen Einsatz nicht auseinander genommen, sondern nahe dem
U-Profil 16 befestigt.
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Nach
dem Zusammenbau wird die Vorrichtung wie aus 4 ersichtlich,
in den Mund des Patienten gegeben, jedoch für dieses erste Einpassen noch
ohne Abdruckmasse auf der Platte. Die Feststellschraube 24 wird
soweit gelöst,
dass das obere Element 1 frei im U-Profil 16 des
unteren Elements 15 gleiten kann. Der Messpunkt 4 ist
auf die bzw. in die Nähe
der Marke 0 mm der Skala 18 einzustellen.
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Die
Vorrichtung wird so in den Mund eingesetzt, dass die oberen Schneidezähne in die
Vertiefung 10 für
die oberen Zähne
einpassen, wobei der Patient angewiesen wird, seine unteren Schneidezähne wie
beim Beißen
mit den oberen zusammenzubringen. Da der Messpunkt 4 auf
die Marke 0 mm der Skala 18 eingestellt wurde, greifen
die unteren Schneidezähne
in die Vertiefung 10 für
die unteren Zähne
ein. Zur Ermittlung der hintersten und vordersten Stellung lässt der
Zahnarzt nunmehr den Patienten seinen Unterkiefer nach hinten und
nach vorn bewegen. Sofern der Patient keinen prognatischen Kiefer
hat, verlagert sich der Messpunkt 4 bei der hintersten
Kiefernstellung über
die negativen Ziffern der Skala 18, wobei die vom Patienten
erreichte, von der Marke 0 mm am weitesten entfernte Negativziffer
den Weg in Millimetern ausmacht, den sein Unterkiefer von der inzisalen
Bissstellung aus nach hinten zurücklegen
kann. Es ist dies auch eine neue Verfahrensweise zur Registrierung
von Überbissen.
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Bewegt
der Patient den Kiefer nach vorne, so wandert der Messpunkt 4 über die
positiven Ziffern der Skala 18. Die erreichte höchste Zahl
ist der Weg in Millimetern, über
den der Kiefer nach vorn über
die inzisale Bissstellung hinaus bewegt werden kann. Es ist dies
eine neue Verfahrensweise, die maximale Protrusion des Unterkiefers
zu registrieren.
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Diese
beiden Zahlen geben dem Zahnart den Bewegungsbereich des Unterkiefers
in der anteroposterioren Richtung an, wobei es der Entscheidung
des Arztes überlassen
bleibt, an welchem Punkt innerhalb des Bereichs der Zahnbiss registriert werden
soll. Er braucht hierzu nur den Messpunkt 4 auf den jeweils
gewünschten
Protrusions- oder Retrusionsgrad einzustellen und diese Einstellung durch
Drehen der Schraube 24 der Klemme 23 festzulegen.
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Der
enorme Vorteil, dass diese Vorrichtung es dem Zahnarzt ermöglicht,
eine genaue Registrierung eines jeden beliebigen Punktes auf dem
Protrusionsweg des Unterkiefers vorzunehmen, wird so richtig deutlich,
wenn man alle die verschiedenen Stellungen des Unterkiefers in Betracht
zieht, welche die verschiedenen Oralvorrichtungen erfordern. Es gibt
Vorrichtungen, die dazu konzipiert sind, den Unterkiefer in einer
Position entsprechend einem gegebenen Prozentwert der Distanz von
der hintersten zur vordersten Stellung zu halten, während bei
anderen eine Stellung gefordert ist, die der weitestmöglich vorgeschobenen
Position abzüglich
eines Millimeters bzw. einiger Millimeter entspricht. Bei wieder
anderen schließlich
ist die Registrierung des Unterkiefers in der Bissstellung, d. h.
bei übereinander
liegenden inzisalen Schneidezahnkanten oder aber 1 bzw. 2 mm davor
oder dahinter vorzunehmen. Schließlich gibt es Vorrichtungen,
für die
eine Position entsprechend einer vorgegebenen Anzahl von Millimetern
vor der hintersten Stellung des Unterkiefers gefordert ist. Die meisten
dieser Stellungen sind mit konventionellen Vorrichtungen nicht registrierbar,
sondern lassen sich nur schätzungsweise
im Freihandverfahren bestimmen, wobei das Ergebnis stark vom Geschick
des Zahnarztes und der Mitarbeit des Patienten abhängig ist.
Viele Zahnärzte
arbeiten mit Vorrichtungen wie dem ExactoBite oder dem Gerät gemäß dem US-Patent
4,439,147, nicht weil diese ihnen die ideale Position vermitteln,
aber dennoch eine Position, die besser ist als die im Freihandverfahren
feststellbare. Weiter gibt es Zahnärzte, die es völlig ablehnen,
mit funktionalen orthodontischen oder sonstigen protrusive Bissregistrierungen
erfordernden Vorrichtungen zu arbeiten, weil sie diesen ein akzeptables
Registrierergebnis nicht zutrauen.
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Sobald
diese Erfindung zur Verfügung
steht, werden viele Zahnärzte,
die vorher nicht mit funktionalen orthodontischen oder eine protrusive
Bissregistrierung erfordernden sonstigen oralen Vorrichtungen gearbeitet
haben, zu einem festen Bestandteil ihres Instrumentariums machen.
Zahnärzten,
die bereits routinemäßig diese
Geräte
benutzen, bietet sich eine größere Sicherheit
bei der Bestimmung des Punktes, an dem die Registrierung des Zahnbisses vorzunehmen
ist. Sie werden in die Lage versetzt, die exakte Lage des Unterkiefers,
die zu halten die Vorrichtung konstruiert wurde, in der Patientenkartei festzuhalten,
was für
den Arzt bei der Bewertung der Wirksamkeit verschiedener Vorrichtungen
ein wichtiges klinisches Feedback darstellt. Lehrbücher und Lehrkörper der
Zahnmedizin vermögen
genauere Weisungen dahingehend zu geben, an welchem Punkt genau
zur Herstellung verschiedener Vorrichtungen jeweils eine Registrierung
des Unterkiefers vorzunehmen ist, wobei sie sicher sein können, dass die
Leser bzw. Studenten in die Lage versetzt sind, die Registrierungen
auch wirklich durchzuführen.
Die Folge wird eine bessere Kommunikation bei der Beschreibung oder
Besprechung von Zahnbissregistrierungen unter Lesern und Studenten
sein.
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Nachdem
der Zahnarzt die Vorrichtung genau in der von ihm gewünschten
Position befestigt hat, gibt er Abdruckmasse 25 auf die
Abdruckplatte 12 und die Vorrichtung wieder in den Mund
des Patienten. Er passt wie aus 4 ersichtlich
die Vertiefung 21 über
die unteren Schneidezähne
und weist den Patienten an, den Unterkiefer nach oben zu bewegen
und damit die oberen Schneidezähne
in die entsprechende Vertiefung 10 einzubringen. Patienten
mit schlechtem Koordinierungsvermögen, für die sich das direkte Einbeißen in die
Vertiefung 10 schwierig gestaltet, werden angewiesen, zunächst auf
den oberen äußeren Block 8 zu
beißen
und sodann den Unterkiefer vorzuschieben, bis die oberen Schneidezähne vom
inneren Ende des äußeren Blocks 8 abrutschen
und den Grund der Vertiefung 10 berühren. Es ist für den Patienten
einfacher, auf den äußeren Block 8 statt
auf den inneren Block 11 zu beißen, da für das Auffinden desselben eine
geringere Protrusion des Unterkiefers erforderlich ist. Weiter sollte
deswegen zuerst auf den äußeren Block
gebissen werden, weil dieser eine Schräge von 90° zur Vertiefung aufweist, während die
des inneren Blocks 11 zur Vertiefung nur 45° beträgt. Ein
senkrechter Biss in das Abdruckmaterial ergibt einen genaueren Abdruck
als diagonales Abgleiten.
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Bei
der Hochbewegung des Unterkiefers zum Einpassen der oberen Schneidezähne in die
zugehörige
Vertiefung 10 sollte der Patient mit Hilfe eines Spiegels
durch entsprechende Positionierung des Mittelstrichs 9 relativ
zur Mitte zwischen den oberen Schneidezähnen eine Zentrierung des Geräts in Querrichtung
vornehmen.
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Diese
Vorrichtung ermöglicht
den Einsatz verschiedener Abdruckmassen 25. So kann Wachs erhitzt
und in Lagen auf die rechte und linke Seite der Abdruckplatte 12 aufgebracht
oder aber einzeln um jede Plattenseite herumgewickelt werden und
zwar in einer so ausreichenden Menge, dass die oberen und unteren
hinteren Zähne
Abdrücke
im Wachs herstellen, wenn der Patient wie vorbeschrieben in die
Vorrichtung beißt.
Nach Aushärten
des Wachses und Herausnahme desselben aus dem Mund des Patienten
können
die Abdrücke
dazu benutzt werden, die Zähne
des Dentalmodells im genau gleichen Verhältnis zu positionieren, wie
dies der natürlichen
Dentrition zum Zeitpunkt des Einbeißens in das Wachsmaterial entsprach.
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Vor
Zugabe eines Härtemittels
hat Silikonabdruckmasse die Konsistenz von Kitt. Auch dieses Material
kann in der Vorrichtung eingesetzt werden, wobei es zu einem wurstfömigen Strang
verformt und sodann auf den rechten und linken Abschnitt der Abdruckplatte 12 gepresst
wird. Anschließend
wird die Bissregistrierung wie vorbeschrieben durchgeführt. Vinylpolysiloxan-Abdruckmasse kann
eingesetzt werden bei Patienten mit sehr schlechter Koordinierung,
die in der Zeit bis zum Erhärten
des Materials nicht den richtigen Biss finden können. Diese Masse wird zwischen
die Abdruckplatte 12 und die hinteren Zähne injiziert. Hierbei hat
der Zahnarzt genügend Zeit
für eine
ordnungsgemäße Positionierung
der Vorrichtung und wird das Material injizieren, während der
Patient eine vom Gerät
stabilisierte Beißstellung vorhält.
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Auch
andere geeignete Materialien sind mit dieser Erfindung ohne Weiteres
einsetzbar.
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Nach
dem Erhärten
der Abdruckmasse 25 und Herausnahme der Vorrichtung aus
dem Mund des Patienten wird die obere Auflage 3 aus dem U-Profil 16 herausgezogen
und über
die Rastverbindung 5, 6 vom Messarm gelöst. Die
obere Auflage und die auf der Abdruckplatte befindliche sowie mit Abdrücken versehene
Abdruckmasse werden zusammen mit den Modellen der Zähne des
Patienten an das Dentallabor geschickt.
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Das
untere Element 15 und der Messarm 2 werden sterilisiert,
wobei eine neue oder eine nach dem Einsatz sterilisierte obere Auflage 3 anstelle
der an das Labor eingesandten benutzt werden kann. Da bei einigen
Vorrichtungen eine Registrierung mit größeren Senkrechtabständen zwischen
den oberen und unteren Schneidezähnen
gefordert ist, können bei
den oberen Auflagen 3 die Gründe der Vertiefung 10 für die obern
Zähne in
unterschiedlichen Dicken hergestellt sein. Die Dicke des Grundes
der Vertiefung 10 für
die oberen Zähne
plus die Dicke des Deckenabschnitts der Vertiefung 21 für die oberen
Zähne bestimmen
den Senkrechtabstand zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen. So
kann beispielsweise der Grund der oberen Vertiefung 10 in den
Dicken 1 mm, 3 mm, 5 mm und 7 mm ausgeführt sein. Diese Werte plus
die Dicke 1 mm des Deckenabschnitts der unteren Vertiefung 21 für die unteren Zähne sind
in den Schaft 7 einmarkiert.