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DE4292389B4 - Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses - Google Patents

Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses Download PDF

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DE4292389B4
DE4292389B4 DE4292389A DE4292389A DE4292389B4 DE 4292389 B4 DE4292389 B4 DE 4292389B4 DE 4292389 A DE4292389 A DE 4292389A DE 4292389 A DE4292389 A DE 4292389A DE 4292389 B4 DE4292389 B4 DE 4292389B4
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incisors
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impression
patient
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DE4292389A
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DE4292389T1 (de
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Peter T George
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C19/00Dental auxiliary appliances
    • A61C19/04Measuring instruments specially adapted for dentistry
    • A61C19/05Measuring instruments specially adapted for dentistry for determining occlusion

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  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Biomedical Technology (AREA)
  • Biophysics (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
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Abstract

Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses von Patienten mit einer am Unterkiefer angreifenden Einrichtung zur Aufnahme der Schneidezähne, die an einem weit aus dem Mund vorstehenden Arm angeordnet ist, aus einem die oberen Schneidezähne erfassenden oberen Element (1) mit einer einteilig mit einer Verlängerung ausgerüsteten Abdruckplatte (12) und mit einer Vertiefung (10) zur Aufnahme der oberen Zähne auf der Oberseite und einem die unteren Schneidezähne erfassenden unteren Element (15), mit einer Vertiefung (21) zur Aufnahme der unteren Zähne besteht, die jeweils eine aus dem Mund vorstehende Verlängerung aufweisen und miteinander über ein Verbindungselement verbunden und zueinander in Längsrichtung eine lineare anteroposteriore Bewegung zwischen den Elementen ermöglichend und eine kalibrierte Skala zur Messung seitlicher Bewegungen zwischen den Verlängerungen aufweisend verschiebbar ausgebildet sind, dass die Abdruckplatte (12) mit oberen und unteren ebenen Flächen als Auflage für eine Abdruckmasse (25) versehen ist, dass die Form der Platte (12) in etwa dem Biss der oberen...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses von Patienten mit einer am Unterkiefer angreifenden Einrichtung zur Aufnahme der Schneidezähne, die an einem weit aus dem Mund vorstehenden Arm angeordnet ist.
  • Zur Herstellung starrer Dentalvorrichtungen wie Zahnersatz und übrige, welche mit den Zähnen von Ober- und Unterkiefer in Kontakt stehen, müssen Modelle der oberen und unteren Zähne auf einem Artikulator angeordnet werden. Hierbei ist es wichtig, dass ihre Relation genau derjenigen im Munde des Patienten entspricht. Die meisten funktionalen orthodontischen wie auch verschiedene sonstige im Mundbereich einzusetzenden Vorrichtungen, wie beispielsweise die NAPA-Vorrichtung gemäß dem am 20. November 1990 erteilten George-Patent Re. 33.442, sind dahingehend konzipiert, um den Unterkiefer vorne zu halten. Damit sind auch die Modelle auf dem Artikulator so anzuordnen, dass das untere Modell relativ gegenüber dem oberen vorsteht. Nach gängiger Praxis erfolgt die Übertragung der zwischen den Zähnen im Munde eines Patienten gegebenen Relationen auf dem Artikulator mittels eines einfachen Wachsabdruckes. Der Zahnarzt erweicht einen Wachsblock durch Erhitzen und schiebt diesen zwischen die oberen und unteren Zähne des Patienten. Er führt den Kiefer sodann in die gewünschte Stellung und weist den Patienten an, diese Position während des Abkühlens und Hartwerdens des Wachsmaterials nicht zu verändern. Die Modelle der oberen und unteren Zähne lassen sich damit in der richtigen Relation zueinander anordnen, indem sie in die Wachsabdrücke eingesetzt und mit dem dazwischen befindlichen Wachs so auf dem Artikulator befestigt werden, dass das Wachs abgetragen werden kann und der Kieferbewegungen simulierende Artikulator dennoch nach dem Öffnen und Wiederschließen genau in die vom Wachsabdruck vorgegebene Position zurückgelangt.
  • Das Verhältnis zwischen Unter- und Oberkiefer wird bestimmt durch die relative Lage zwischen den inzisalen Kanten der unteren und oberen mittleren Schneidezähne. Die Abstände zwischen diesen werden zur Bestimmung ihrer relativen vertikalen, anteroposterioren und transversalen Stellungen in drei Raumebenen gemessen.
  • Beim Versuch, diese dreidimensionale Lage im Wege des vorbeschriebenen Freihandverfahrens mittels Wachsabdruck zu registrieren, sieht sich der Zahnarzt drei verschiedenen Problemen gegenüber:
    • 1. Der Zahnarzt muss bei jedem einzelnen Patienten wissen, wo diese drei Positionen räumlich angesiedelt sind. Sie lassen sich nur schätzungsweise bestimmen, da er über keinerlei Lehre oder Anschlag verfügt, die ihm sagen, wann die richtige Relation erreicht ist. Am schwierigsten ist hierbei das Anteroposterior. Sehr oft wird diese Position nach dem Ausmaß bestimmt, bis zu welchem der einzelne Patient den Kiefer vorschieben kann, beispielsweise ¾ des Abstandes zwischen der am weitesten zurückgezogenen und am weitesten nach vorn geschobenen Stellung des Unterkiefers. Da dies von einem Patienten zum anderen sehr unterschiedlich ist, muss der Zahnarzt sich erinnern, wo diese vordersten und hintersten Positionen lagen und sodann beurteilen, wann der Kiefer ¾ dieser Distanz zurückgelegt hat. Diese Bestimmung wird um so schwieriger, wenn gleichzeitig versucht wird, die Genauigkeit auch der anderen beiden Positionen zu gewährleisten.
    • 2. Der Zahnarzt muss dem Patienten sagen können, wie weit und in welche Richtung er den Kiefer bewegen und wann er mit dieser Bewegung aufhören soll. Entsprechende mündliche Anweisungen müssen präzise und deutlich erteilt sowie genau und sofort interpretiert werden, da andernfalls die Positionen nicht genau getroffen werden können.
    • 3. Es gibt Patienten mit schlechtem Koordinierungsvermögen, deren muskuläre Reaktionen nicht so sind, wie sie sein sollten. So besteht die Möglichkeit, dass sie kurz vor Erreichen der richtigen Position unfreiwillig eine Reflexbewegung des Kiefers provozieren, wodurch der Wachsabdruck entweder unbrauchbar oder ungenau wird.
  • Trotz ihrer Schwierigkeiten und Ungenauigkeiten bleibt die vorbeschriebene Freihand-Wachstechnik das wohl gebräuchlichste Verfahren zur Übertragung der im Munde eines Patienten vorhandenen Kieferrealtionen auf einen Artikulator. Der Grund hierfür liegt in der Tatsache, dass es bis jetzt niemandem gelungen ist, eine einfachere Methode für eine ordnungsgemäße Kieferpositionierung zu entwickeln. Es wurden bereits verschiedene Vorrichtungen zur Verbesserung der Registrierung von Zahnbissen vorgeschlagen, doch sind diese mit schwerwiegenden Nachteilen behaftet.
  • Eine derartige Vorrichtung US-Patent 4,439,147 vom 17. April 1984) ist ein einteiliges Instrument, das zungenseitig an den unteren Schneidezähnen angreift und mit dem diese Zähne nach vorn gezogen werden können, bis es die zungenseitige Fläche der oberen Schneidezähne berührt, wobei an diesem Punkt die unteren Zähne direkt mit den oberen fluchten. Es ist dies die einzige Relation zwischen den unteren und oberen Zahnbögen, die diese Vorrichtung nachzustellen vermag. Es gibt jedoch eine Reihe von Situationen bzw. Maßnahmen, bei denen die unteren Schneidezähne gegenüber den oberen vorstehen müssen.
  • Eine weitere einteilige Vorrichtung, die unter dem Warenzeichen ExactoBite vertrieben wird, soll eine größere Auswahl an Positionen für die unteren Zähne bieten. Dieses Gerät besitzt eine Kerbe, in welche die oberen Vorderzähne eingehakt werden und drei Kerben, in welche die unteren Zähne einpassen. Die Vorrichtung ermöglicht jedoch eine relative Positionierung der unteren Schneidezähne lediglich in den drei Stellungen direkt unter, etwa 4 mm vor und etwa 4 mm hinter den oberen Schneidezähnen. Wenngleich die Kerben für die unteren Zähne in dieser Vorrichtung für eine exakte Positionierung zu weit auseinander stehen, befinden sie sich dennoch zu nahe beieinander, um ein einfaches Übertühren der Zähne in die jeweils gewünschte Bissstellung zu ermöglichen.
  • Keine der herkömmlichen Vorrichtungen und Verfahren gibt dem Zahnarzt die Möglichkeit, den Kiefer treffsicher in eine vorgeschobene Position zu bringen und in dieser zu registrieren, d. h. exakt ¾ des Abstandes zwischen der rückwärtigsten und der vorgeschobensten Kieferstellung nach vorn.
  • Die meisten Zahnärzte würden gerne mit einem Gerät arbeiten, das es ihnen ermöglicht, auf einfache Weise genau und zuverlässig jede relative Lage zwischen Unter- und Oberkiefer an jedem gewünschten Punkt zwischen dem vordersten und hintersten Ende des Vorschubweges herzustellen.
  • In der US-A 4,602,905 von 1986 wird eine Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses mit einer Abdruckplatte beschrieben, die zumindest auf der Oberseite eindeutig keinerlei Vertiefung für die oberen Zähne aufweist, sondern nur einen Rand, gegen den, wie aus 4 und 5 ersichtlich, sich die Abdruckmasse abstützt, wenn der Patient mit seinen Schneidezähnen des Oberkiefers diese in die Abdruckmasse hineindrückt. Eine genaue Lage der Zähne des Oberkiefers ist damit nicht vorgegeben, so dass auch nicht auszuschließen ist, dass bei der Bewegung des Unterkiefers bei noch nicht ausgehärteter Abdruckmasse sich die Lage der Oberkieferzähne verändert. Im Prinzip gleiches gilt auch für die Zähne des Unterkiefers, die sich zwar in eine Masse hineinpressen lassen, letztlich aber durch die Abdruckmasse genauer fixiert werden, ohne dass es eine genaue Positionsangabe für die Unterkieferzähne gibt. Auch hierbei ist nicht zu vermeiden, dass bei den nachfolgenden Bewegungen des Oberkiefers und des Unterkiefers gegeneinander ungenaue Messwerte sich einstellen oder zumindest sich einstellen können. Darüber hinaus ist eine sehr umfangreiche Platte vorgegeben, auf die die Abdruckmasse aufgepresst oder aufgelegt wird, also eine den Patienten doch stark beeinflussende Abdruckplatte, schon wegen des in den Mund einzuführenden Volumens. Es fehlt somit an jeder Fixierung für die Zähne des Ober- und Unterkiefers, sodass ungenaue Werte immer zu befürchten sind.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine der optimalen Position der Zähne von Ober- und Unterkiefer vorgebende Messvorrichtung zur Bestimmung der Relation zwischen Unter- und Oberkiefer zu schaffen.
  • Die Aufgabe wird dadurch gelöst, dass die Einrichtung aus einem die oberen Schneidezähne erfassenden oberen Element mit einer einteilig mit einer Verlängerung ausgerüsteten Abdruckplatte und mit einer Vertiefung zur Aufnahme der oberen Zähne auf der Oberseite und einem die unteren Schneidezähne erfassenden unteren Element, mit einer Vertiefung zur Aufnahme der unteren Zähne und einer einteiligen Verlängerung besteht, die jeweils eine aus dem Mund vorstehende Verlängerung aufweisen und miteinander über ein Verbindungselement verbunden und zueinander in Längsrichtung eine lineare anteroposteriore Bewegung zwischen den Elementen ermöglichend und eine kalibrierte Skala zur Messung seitlicher Bewegungen zwischen den Verlängerungen aufweisend verschiebbar ausgebildet sind, dass die Abdruckplatte mit oberen und unteren ebenen Flächen als Auflage für die Abdruckmasse versehen ist, dass die Form der Platte in etwa dem Biss der oberen und unteren Zähne entspricht, dass die einteilig mit der Abdruckplatte verbundene, als Schaft ausgebildete Verlängerung aus dem Mund des Patienten vorsteht, wobei die Vertiefung von einem an der Rückseite der oberen Schneidezähne angreifenden inneren Block und einem an der Vorderseite der Schneidezähne angreifenden äußeren Block gebildet ist, wobei der innere Block von der Oberseite der Abdruckplatte und der äußere Block von dem Schaft des am Oberkiefer angreifenden Elements aus nach oben verlaufend ausgebildet sind und sich zwischen diesen Blöcken die als Kerbe ausgebildete Vertiefung zur Aufnahme der Schneidezähne befindet.
  • Mit einer derartigen Vorrichtung ist es vorteilhaft möglich, die Lage der Zähne des Oberkiefers und Unterkiefers genau festzulegen, sodass bei der nachfolgenden Messung diese ihre Position nicht mehr verändern und eine sehr genaue Messung erfolgt, ohne dass bei noch weicher Masse oder bei anderen Problemen Veränderungen auftreten können.
  • Vorzugsweise umfasst die Aufnahmekerbe einen an der Rückseite der oberen Schneidezähne angreifenden inneren Block sowie einen an der Vorderseite dieser Schneidezähne angreifenden äußeren Block. Der innere Block erstreckt sich von der Oberseite der Abdruckplatte und der äußere Block von der Verlängerung der Oberkieferzähne fassenden Vertiefung aus nach oben. Zwischen diesen Blöcken befindet sich die Kerbe zur Aufnahme der Schneidezähne. Die Kerbe für die unteren Zähne wird ebenfalls gebildet aus einem an der Unterseite der unteren Schneidezähne angreifenden inneren Block und einem daneben liegenden äußeren Block. Die einteilig hiermit ausgebildete Verlängerung erstreckt sich vom äußeren Block aus dem Munde des Patienten.
  • Die Verbindung zwischen den oberen und unteren Verlängerungen weist in Längsrichtung vorstehende Elemente auf, die in einem anteroposterior-linearen Verhältnis eine Nut- und Federverbindung bilden.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die untere Verlängerung zur verschiebbaren Aufnahme der oberen Verlängerung als U-Profil ausgebildet, in das die Verlängerung des oberen Elementes einschiebbar und geführt darin verschiebbar ist.
  • Vorzugsweise ist eine Feststellvorrichtung in Form einer Klemme vorgesehen, mittels derer die obere Verlängerung an bestimmten Punkten über ihre Länge hinweg fixiert werden kann. Teilungen auf der kalibrierten Skala der unteren Verlängerung dienen zur Messung der relativen Verschiebung der oberen Verlängerung in der Nut über das Ende dieser oberen Verlängerung.
  • Weiter weist die obere Verlängerung einen einteilig mit der Platte ausgebildeten Schaft sowie einen Messarm auf. Eine Befestigung zwischen Arm und Schaft ermöglicht den Austausch der Abdruckplatte.
  • In dieser Ausführungsform ist dieser Schaft mit einer die Größe der Abdruckplatte ausweisenden Zahl versehen, wobei unterschiedliche Größen durch unterschiedliche Ziffern zu bezeichnen sind.
  • Im Einzelnen umfasst die Vorrichtung zur Registrierung eines Zahnbisses eine Abdruckplatte mit zwei gegenüberliegenden ebenen Oberflächen, welche mit einem abgeflachten, ausgehöhlten Halbkreis in etwa der Form des Unter- und Oberkiefers entspricht. Dieser Halbkreis wird mit beiden Enden nahe den Mahlzähnen und mit seinem Mittelteil nahe den oberen Schneidezähnen liegend in den Mund des Patienten eingepasst. Von der Platte steht eine einteilig hiermit ausgebildete flache Verlängerung in Form eines in Längsrichtung verlaufenden Arms mit einem an der Platte befindlichen und einem abgelegenen Ende vor. Eine Aufnahme für die oberen Schneidezähne ist im Bereich der Übergangsstelle zwischen Platte und Verlängerung vorgesehen. Eine die unteren Zähne aufnehmende Vertiefung und eine einteilig hiermit ausgebildete untere Verlängerung ist mit einer oberen Nut zur kolinearen Aufnahme der oberen Verlängerung mit Platte versehen. Die Nut weist eine kalibrierte Skala zur Bestimmung der relativen Stellung der Verlängerung in der Nut auf. Weiterhin ist eine Feststellvorrichtung zwischen den Verlängerungen angeordnet, um diese unbeweglich zu machen.
  • Bei der oberen Verlängerung handelt es sich im Prinzip um eine zweiteilige Vorrichtung mit einem Messarm und einem mit diesem stoßend ausgebildeten Plattenende. Als Verbindung zwischen den Enden dient ein nahe dem Plattenende befindlicher Schaft und ein nahe dem Messarmende befindlicher Messarm. Diese Verbindung ermöglicht den Einsatz von Platten unterschiedlicher Größe.
  • Die Aufnahmen für die oberen und unteren Schneidezähne bestehen aus inneren und äußeren Blöcken, die eine dazwischen liegende Ausnehmung bilden. Bei den Blöcken handelt es sich um Erhebungen, die von der Oberfläche der Platte und der Verlängerungen vorstehen. Die Ausnehmung für die oberen Schneidezähne umfasst einen von der Oberseite der Abdruckplatte nahe der Verbindungsstelle mit der Verlängerung vorstehenden inneren Block und einen auf der Verlängerung nahe der Verbindungsstelle mit der Platte ausgebildeten äußeren Block. Eine Kerbe (Ausnehmung) befindet sich im Bereich der Übergangsstelle zwischen Platte und Verlängerung. Auf dem äußeren Block der Aufnahme für die oberen Schneidezähne ist eine Art Visier vorgesehen, das der Zentrierung der Platte und der einteilig mit dieser ausgebildeten Verlängerung im Munde des Patienten dient. Hier ist eine Strichmarkierung auf dem äußeren Block vorgesehen, die auf die Lücke zwischen den oberen vorderen Schneidezähnen ausgerichtet wird.
  • Die Skala weist voneinander abgesetzte Teilungen mit einem zentralen Markierungspunkt auf, wobei codierte Markierungen im gleichen Abstand voneinander auf beiden Seiten einer mittleren Skala angeordnet sind. Die Messung der relativen Protrusion und Retrusion von Ober- und Unterkiefer wird durch Zusammenpassen der oberen und unteren Verlängerungen der Registriervorrichtung vorgenommen und zwar werden die Teilungen in der Nut über das Messarmende der oberen Verlängerung abgelesen.
  • Mit der Erfindung sind folgende Vorteile zu erreichen:
    • 1. Die Vorrichtung ermöglicht es dem Zahnarzt, Zahnmodelle in jeder anteroposterioren Relation zwischen dem oberen und unteren natürlichen Zahnstand auf einen Artikulator zu übertragen.
    • 2. Die Vorrichtung ermöglicht es, die am weitesten zurückgezogene und die am weitesten vorgeschobene Stellung des Unterkiefers auf einer Millimeterskala zu messen.
    • 3. Die Vorrichtung mit Kerben zur Aufnahme der oberen und unteren Schneidezähne ist anteroposterior auf jeden beliebigen Punkt über den gesamten Bewegungsweg des Unterkiefers hinweg einstellbar.
    • 4. Die Vorrichtung ermöglicht es, über die Feststelleinrichtung die anteroposterioren Relationen der Kerben bei der Protrusion des Unterkiefers genauestens auf das jeweils gewünschte Verhältnis zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen festzulegen.
    • 5. Die Vorrichtung verfügt über eine große einzelne Kerbe für eine einfache Festlegung der unteren Schneidezähne.
    • 6. Die Vorrichtung kann vom Zahnarzt mit einem Minimum an Übungsaufwand benutzt werden.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile des Erfindungsgegenstandes ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der zugehörigen Zeichnungen, in denen ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel mit den dazu notwendigen Einzelheiten und Einzelteilen dargestellt sind:
  • 1 eine auseinander gezogene Perspektivansicht,
  • 2 eine Draufsicht,
  • 3 eine Unteransicht,
  • 4 eine Seitenschnittansicht, welche die Funktionsweise der Vorrichtung aufzeigt und
  • 5 einen Querschnitt mit Darstellung der Nut- und Federverbindung und mit der Feststelleinrichtung.
  • 1 zeigt in auseinander gezogener Perspektivansicht die drei Bauteile der erfindungsgemäßen Vorrichtung, die aus Plastik und Metall hergestellt sein können, wobei das obere Element 1 eine obere Auflage 3 und einen Messarm 2 umfasst.
  • Am inneren Ende der oberen Auflage befindet sich eine Abdruckplatte 12 mit Öffnungen 13, welche die Abdruckmasse auf der Platte festhalten sollen (in dieser Beschreibung steht der Begriff „innen" für das Mundinnere bzw. für in Richtung auf das Innere des Mundes und der Begriff „außen" entsprechend für den Bereich außerhalb des Mundes bzw. vom Mund weg).
  • Die Vertiefung 10 zum Fassen der oberen Zähne ist auf der Oberseite der oberen Auflage 3 in Form einer Kerbe vorgesehen, die einen oberen inneren Block 11 von einem oberen äußeren Block 8 trennt, wobei der letztere mit einem Mittenstrich 9 versehen ist, mit dessen Hilfe die Vorrichtung auf die Mitte der oberen Schneidezähne ausgerichtet wird. In einer Ausgestaltung ist die Vertiefung 10 zur Aufnahme der oberen Schneidezähne von den Oberkanten der oberen inneren und äußeren Blöcke 4 mm tief. Vorzugsweise beträgt von außen nach innen gemessen ihre Breite unten 2 mm und oben 5 mm. Ihre Außenwandung weist eine Schräge von 90° und ihre Innenwandung eine solche von 45° auf. Die Dicke am Grund der Vertiefung zum Fassen der oberen Zähne ist je nach der gewünschten Größe des Senkrechtabstandes zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen unterschiedlich. Mit zunehmender Dicke des Kerbgrundes werden auch die Höhen der oberen inneren und äußeren Blöcke im gleichen Maße größer, sodass die Tiefe der Kerbe zur Aufnahme der oberen Zähne konstant bleibt, in der bevorzugten Ausführungsform beispielsweise mit 4 mm.
  • Am äußeren Ende der oberen Auflage 3 befindet sich ein Schaft 7, der über den Federteil 6 einer Rastverriegelung mit dem Messarm 2 verbunden ist. Andere geeignete Verbindungen fallen in den Geltungsbereich der Erfindung. Das innere Ende des Messarms ist über den Nutteil 5 der Rastverbindung an der oberen Auflage befestigt. Die Außenkante des Messarms 2 bildet den Messpunkt 4, über den von der Skala 18 des unteren Elements 15 der jeweilige Messwert abgelesen wird. In die Oberseite des Schaftes 7 kann eine Zahl X in das Plastikmaterial eingepresst werden, welche die Größe des Senkrechtabstandes zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen ausweist, der beim Einsatz dieser oberen Auflage eingestellt wird. Dieser Abstand ist bestimmt durch die Dicke des Grundes der Vertiefung für die oberen Zähne plus die Dicke der Decke der Vertiefung 21 für die unteren, wobei die letztere jedoch mit 1 mm immer konstant gehalten wird.
  • Durch den Umstand, dass die obere Auflage 3 ein- und ausrastbar ist, bieten sich mehrere große Vorteile. Wenn eine bestimmte Auflage zum Dentallabor geschickt wird, wo sie einen Tag oder auch mehrere Wochen verbleiben kann, besteht die Möglichkeit, diese durch eine identische Auflage zu ersetzen. Es kann aber auch eine obere Auflage benutzt werden, die einen Zahnbiss mit größerem oder kleinerem interinzisalen Senkrechtabstand registriert.
  • Das obere Element wird in das untere eingepasst, indem der Messpunkt 4 in das innere Ende des U-Profils 16 entsprechend der gestrichelten Linie in 1 hinein geschoben wird. Am inneren Ende des unteren Elements befindet sich an der Unterseite eine Vertiefung 21 zum Fassen der unteren Schneidezähne in Form einer zwischen einem unteren inneren Block 22 und einem unteren äußeren Block 19 ausgebildeten Kerbe. In ihren Abmessungen und ihrer Form entspricht sie der Vertiefung 10 für die oberen Zähne, doch ist die Dicke ihrer Decke im Gegensatz zur Dicke des Grundes bei der Vertiefung 10 für die oberen Schneidezähne unveränderlich und mit 1 mm konstant. Das untere Element 15 endet mit seinem äußeren Ende 17 mit einer Kalibrierung bzw. Registrierskala 18 im Inneren des U-Profils 16.
  • Die als separates Teil in 1 dargestellte Klemme 23 ist abnehmbar oder fest in oder nahe der Mitte der Länge des U-Profils 16 montiert. Die in 5 gezeigte Feststellschraube 14 dient der Festlegung der anteroposterioren Relation zwischen oberem und unterem Element, indem sie den Messarm 2 gegen den Grund des U-Profils 16 presst. Alternativ kann anstelle der Klemme auch eine andere ausgebildete Fixierung vorgesehen sein, beispielsweise in Form einer durch die Seite des U-Profils 16 geführten Schraube, die an der Seite des Arms 2 angreift.
  • 2 ist eine Draufsicht auf die bevorzugte Ausführungsform der Erfindung. Am inneren Ende der oberen Auflage 3 befindet sich die Abdruckplatte 12 mit Öffnungen 13 zur lagemäßigen Fixierung der auf die Platte 12 aufgebrachten Abdruckmasse. Die am äußeren Ende der Abdruckplatte angeordnete Vertiefung 10 für die oberen Schneidezähne hat die Form einer Kerbe, die den oberen inneren Block 11 vom oberen äußeren Block 8 trennt und mit einem Mittenstrich 9 zur einfachen Ausrichtung der Vorrichtungsmitte auf die Mitte der oberen Schneidezähne versehen ist.
  • Am äußeren Ende der oberen Auflage 3 befindet sich der Schaft 7, der über das Federteil 6 seiner Rastverbindung am Messarm 2 angeschlossen wird. In die Oberfläche des Schafts 7 kann eine Zahl X eingepresst sein, welche die Größe des Mittels der betreffenden Auflage 3 festgelegten Vertikalabstandes zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen aufweist.
  • Gemäß 2 ist der Messarm 2 durch den Nutteil 5 der Rastverbindung mit der oberen Auflage 3 verbunden. Diese miteinander verbundenen Teile, nämlich Messarm 2 und obere Auflage 3 werden umschlossen um U-Profil 16 des unteren Elements 15, in dem sie in anteroposteriorer Richtung frei verschiebbar sind. Die äußere Begrenzung des Messarms 2 bildet der Messpunkt 4, mit dessen Hilfe der jeweilige Messwert von der Skala 18 des unteren Elements 15 abgelesen wird. Die äußere Begrenzung des unteren Elements ist die Öffnung 17 des U-Profils 16.
  • In oder nahe der Mitte des U-Profils 16 ist die Klemme 23 angeordnet, die das untere Element 15 und den eingefassten Messarm 2 umschließt. Die Feststellschraube 24 wird gedreht, um den Messarm gegen den Grund des U-Profils zu pressen und damit unbeweglich zu machen.
  • 3 ist eine Unteransicht der bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Am inneren Ende der Vorrichtung ist die Unterseite der Abdruckplatte 12 mit Öffnungen 13 versehen, die der lagemäßigen Fixierung der Abdruckmasse auf der Platte dienen. Die Platte 12 ist an der in dieser Ansicht nicht zu erkennenden oberen Auflage 3 befestigt. Am inneren Ende des unteren Elements 15 befindet sich die Vertiefung 21 für die unteren Zähne in Form einer Kerbe, welche den unteren inneren Block 22 vom unteren äußeren Block 19 trennt, wobei der letztere mit einem Mittenstrich 20 zum einfachen Zentrieren der Vorrichtungsmitte auf die Mitte der unteren Schneidezähne versehen ist. In oder nahe der Mitte des unteren Elements 15 sitzt die dieses Element umschließende Klemme. Am äußeren Ende des unteren Elements befindet sich eine Öffnung 17.
  • 4 ist eine Schnittansicht der in den Mund des Patienten eingesetzten erfindungsgemäßen Vorrichtung von rechts gesehen. Den inneren Abschnitt der Vorrichtung bildet die Abdruckplatte 12, die in dem hier gezeigten Beispiel von Abdruckmasse 25 umgeben ist. Die oberen und unteren Schneidezähne passen in die Vertiefung 10 für die oberen bzw. die Vertiefung 21 für die unteren Schneidezähne ein. Die obere Vertiefung 10 wird durch eine zwischen dem oberen inneren Block 11 und dem oberen äußeren Block 8 und die untere Vertiefung durch eine zwischen dem unteren inneren Block 22 und dem unteren äußeren Block 19 befindliche Kerbe gebildet. Das Federteil 6 der Rastverbindung am äußeren Ende des Schaftes 7 der oberen Auflage 3 stellt mit dem Nutteil 5 dieser Rastverbindung am inneren Ende des Messarms 2 zusammenwirkend den erforderlichen Anschluss zwischen diesen beiden Teilen des oberen Elements 1 her. Durch Drehen der Feststellschraube 24 der Klemme wird der Messarm 2 gegen den Grund des U-Profils 16 gedrückt und wie aus 5 ersichtlich die anteroposteriore Relation zwischen oberem und unterem Element 1, 15 festgelegt. Das äußere Ende des Messarms ist der Messpunkt 4, der über seine Stellung im Bereich der Millimeter-Skala 18 am Grund des U-Profils 16 das anteroposteriore Verhältnis zwischen den beiden Elementen anzeigt. Befinden sich wie in 4 dargestellt, die unteren Schneidezähne direkt unter den oberen, so liegt der Messpunkt 4 auf 0 mm. Die Millimeterteilungen auf der Innenseite von 0 mm sind negativ und die Millimeterteilungen auf der Außenseite positiv.
  • Die Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses gemäß 1 findet weitgehendste Anwendung bei der Herstellung funktionaler orthodontischer Vorrichtungen, ist aber auch äußerst zweckmäßig für die Herstellung aller Oralvorrichtungen, bei denen die vorgeschobene Stellung des Unterkiefers gefordert ist. Die Vorrichtung wird zusammengebaut, indem der Messpunkt 4 des Messarms 2 des oberen Elements 1 in das innere Ende des U-Profils 16 des unteren Elements 15 geschoben wird. Die Klemme 23 wird beim normalen Einsatz nicht auseinander genommen, sondern nahe dem U-Profil 16 befestigt.
  • Nach dem Zusammenbau wird die Vorrichtung wie aus 4 ersichtlich, in den Mund des Patienten gegeben, jedoch für dieses erste Einpassen noch ohne Abdruckmasse auf der Platte. Die Feststellschraube 24 wird soweit gelöst, dass das obere Element 1 frei im U-Profil 16 des unteren Elements 15 gleiten kann. Der Messpunkt 4 ist auf die bzw. in die Nähe der Marke 0 mm der Skala 18 einzustellen.
  • Die Vorrichtung wird so in den Mund eingesetzt, dass die oberen Schneidezähne in die Vertiefung 10 für die oberen Zähne einpassen, wobei der Patient angewiesen wird, seine unteren Schneidezähne wie beim Beißen mit den oberen zusammenzubringen. Da der Messpunkt 4 auf die Marke 0 mm der Skala 18 eingestellt wurde, greifen die unteren Schneidezähne in die Vertiefung 10 für die unteren Zähne ein. Zur Ermittlung der hintersten und vordersten Stellung lässt der Zahnarzt nunmehr den Patienten seinen Unterkiefer nach hinten und nach vorn bewegen. Sofern der Patient keinen prognatischen Kiefer hat, verlagert sich der Messpunkt 4 bei der hintersten Kiefernstellung über die negativen Ziffern der Skala 18, wobei die vom Patienten erreichte, von der Marke 0 mm am weitesten entfernte Negativziffer den Weg in Millimetern ausmacht, den sein Unterkiefer von der inzisalen Bissstellung aus nach hinten zurücklegen kann. Es ist dies auch eine neue Verfahrensweise zur Registrierung von Überbissen.
  • Bewegt der Patient den Kiefer nach vorne, so wandert der Messpunkt 4 über die positiven Ziffern der Skala 18. Die erreichte höchste Zahl ist der Weg in Millimetern, über den der Kiefer nach vorn über die inzisale Bissstellung hinaus bewegt werden kann. Es ist dies eine neue Verfahrensweise, die maximale Protrusion des Unterkiefers zu registrieren.
  • Diese beiden Zahlen geben dem Zahnart den Bewegungsbereich des Unterkiefers in der anteroposterioren Richtung an, wobei es der Entscheidung des Arztes überlassen bleibt, an welchem Punkt innerhalb des Bereichs der Zahnbiss registriert werden soll. Er braucht hierzu nur den Messpunkt 4 auf den jeweils gewünschten Protrusions- oder Retrusionsgrad einzustellen und diese Einstellung durch Drehen der Schraube 24 der Klemme 23 festzulegen.
  • Der enorme Vorteil, dass diese Vorrichtung es dem Zahnarzt ermöglicht, eine genaue Registrierung eines jeden beliebigen Punktes auf dem Protrusionsweg des Unterkiefers vorzunehmen, wird so richtig deutlich, wenn man alle die verschiedenen Stellungen des Unterkiefers in Betracht zieht, welche die verschiedenen Oralvorrichtungen erfordern. Es gibt Vorrichtungen, die dazu konzipiert sind, den Unterkiefer in einer Position entsprechend einem gegebenen Prozentwert der Distanz von der hintersten zur vordersten Stellung zu halten, während bei anderen eine Stellung gefordert ist, die der weitestmöglich vorgeschobenen Position abzüglich eines Millimeters bzw. einiger Millimeter entspricht. Bei wieder anderen schließlich ist die Registrierung des Unterkiefers in der Bissstellung, d. h. bei übereinander liegenden inzisalen Schneidezahnkanten oder aber 1 bzw. 2 mm davor oder dahinter vorzunehmen. Schließlich gibt es Vorrichtungen, für die eine Position entsprechend einer vorgegebenen Anzahl von Millimetern vor der hintersten Stellung des Unterkiefers gefordert ist. Die meisten dieser Stellungen sind mit konventionellen Vorrichtungen nicht registrierbar, sondern lassen sich nur schätzungsweise im Freihandverfahren bestimmen, wobei das Ergebnis stark vom Geschick des Zahnarztes und der Mitarbeit des Patienten abhängig ist. Viele Zahnärzte arbeiten mit Vorrichtungen wie dem ExactoBite oder dem Gerät gemäß dem US-Patent 4,439,147, nicht weil diese ihnen die ideale Position vermitteln, aber dennoch eine Position, die besser ist als die im Freihandverfahren feststellbare. Weiter gibt es Zahnärzte, die es völlig ablehnen, mit funktionalen orthodontischen oder sonstigen protrusive Bissregistrierungen erfordernden Vorrichtungen zu arbeiten, weil sie diesen ein akzeptables Registrierergebnis nicht zutrauen.
  • Sobald diese Erfindung zur Verfügung steht, werden viele Zahnärzte, die vorher nicht mit funktionalen orthodontischen oder eine protrusive Bissregistrierung erfordernden sonstigen oralen Vorrichtungen gearbeitet haben, zu einem festen Bestandteil ihres Instrumentariums machen. Zahnärzten, die bereits routinemäßig diese Geräte benutzen, bietet sich eine größere Sicherheit bei der Bestimmung des Punktes, an dem die Registrierung des Zahnbisses vorzunehmen ist. Sie werden in die Lage versetzt, die exakte Lage des Unterkiefers, die zu halten die Vorrichtung konstruiert wurde, in der Patientenkartei festzuhalten, was für den Arzt bei der Bewertung der Wirksamkeit verschiedener Vorrichtungen ein wichtiges klinisches Feedback darstellt. Lehrbücher und Lehrkörper der Zahnmedizin vermögen genauere Weisungen dahingehend zu geben, an welchem Punkt genau zur Herstellung verschiedener Vorrichtungen jeweils eine Registrierung des Unterkiefers vorzunehmen ist, wobei sie sicher sein können, dass die Leser bzw. Studenten in die Lage versetzt sind, die Registrierungen auch wirklich durchzuführen. Die Folge wird eine bessere Kommunikation bei der Beschreibung oder Besprechung von Zahnbissregistrierungen unter Lesern und Studenten sein.
  • Nachdem der Zahnarzt die Vorrichtung genau in der von ihm gewünschten Position befestigt hat, gibt er Abdruckmasse 25 auf die Abdruckplatte 12 und die Vorrichtung wieder in den Mund des Patienten. Er passt wie aus 4 ersichtlich die Vertiefung 21 über die unteren Schneidezähne und weist den Patienten an, den Unterkiefer nach oben zu bewegen und damit die oberen Schneidezähne in die entsprechende Vertiefung 10 einzubringen. Patienten mit schlechtem Koordinierungsvermögen, für die sich das direkte Einbeißen in die Vertiefung 10 schwierig gestaltet, werden angewiesen, zunächst auf den oberen äußeren Block 8 zu beißen und sodann den Unterkiefer vorzuschieben, bis die oberen Schneidezähne vom inneren Ende des äußeren Blocks 8 abrutschen und den Grund der Vertiefung 10 berühren. Es ist für den Patienten einfacher, auf den äußeren Block 8 statt auf den inneren Block 11 zu beißen, da für das Auffinden desselben eine geringere Protrusion des Unterkiefers erforderlich ist. Weiter sollte deswegen zuerst auf den äußeren Block gebissen werden, weil dieser eine Schräge von 90° zur Vertiefung aufweist, während die des inneren Blocks 11 zur Vertiefung nur 45° beträgt. Ein senkrechter Biss in das Abdruckmaterial ergibt einen genaueren Abdruck als diagonales Abgleiten.
  • Bei der Hochbewegung des Unterkiefers zum Einpassen der oberen Schneidezähne in die zugehörige Vertiefung 10 sollte der Patient mit Hilfe eines Spiegels durch entsprechende Positionierung des Mittelstrichs 9 relativ zur Mitte zwischen den oberen Schneidezähnen eine Zentrierung des Geräts in Querrichtung vornehmen.
  • Diese Vorrichtung ermöglicht den Einsatz verschiedener Abdruckmassen 25. So kann Wachs erhitzt und in Lagen auf die rechte und linke Seite der Abdruckplatte 12 aufgebracht oder aber einzeln um jede Plattenseite herumgewickelt werden und zwar in einer so ausreichenden Menge, dass die oberen und unteren hinteren Zähne Abdrücke im Wachs herstellen, wenn der Patient wie vorbeschrieben in die Vorrichtung beißt. Nach Aushärten des Wachses und Herausnahme desselben aus dem Mund des Patienten können die Abdrücke dazu benutzt werden, die Zähne des Dentalmodells im genau gleichen Verhältnis zu positionieren, wie dies der natürlichen Dentrition zum Zeitpunkt des Einbeißens in das Wachsmaterial entsprach.
  • Vor Zugabe eines Härtemittels hat Silikonabdruckmasse die Konsistenz von Kitt. Auch dieses Material kann in der Vorrichtung eingesetzt werden, wobei es zu einem wurstfömigen Strang verformt und sodann auf den rechten und linken Abschnitt der Abdruckplatte 12 gepresst wird. Anschließend wird die Bissregistrierung wie vorbeschrieben durchgeführt. Vinylpolysiloxan-Abdruckmasse kann eingesetzt werden bei Patienten mit sehr schlechter Koordinierung, die in der Zeit bis zum Erhärten des Materials nicht den richtigen Biss finden können. Diese Masse wird zwischen die Abdruckplatte 12 und die hinteren Zähne injiziert. Hierbei hat der Zahnarzt genügend Zeit für eine ordnungsgemäße Positionierung der Vorrichtung und wird das Material injizieren, während der Patient eine vom Gerät stabilisierte Beißstellung vorhält.
  • Auch andere geeignete Materialien sind mit dieser Erfindung ohne Weiteres einsetzbar.
  • Nach dem Erhärten der Abdruckmasse 25 und Herausnahme der Vorrichtung aus dem Mund des Patienten wird die obere Auflage 3 aus dem U-Profil 16 herausgezogen und über die Rastverbindung 5, 6 vom Messarm gelöst. Die obere Auflage und die auf der Abdruckplatte befindliche sowie mit Abdrücken versehene Abdruckmasse werden zusammen mit den Modellen der Zähne des Patienten an das Dentallabor geschickt.
  • Das untere Element 15 und der Messarm 2 werden sterilisiert, wobei eine neue oder eine nach dem Einsatz sterilisierte obere Auflage 3 anstelle der an das Labor eingesandten benutzt werden kann. Da bei einigen Vorrichtungen eine Registrierung mit größeren Senkrechtabständen zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen gefordert ist, können bei den oberen Auflagen 3 die Gründe der Vertiefung 10 für die obern Zähne in unterschiedlichen Dicken hergestellt sein. Die Dicke des Grundes der Vertiefung 10 für die oberen Zähne plus die Dicke des Deckenabschnitts der Vertiefung 21 für die oberen Zähne bestimmen den Senkrechtabstand zwischen den oberen und unteren Schneidezähnen. So kann beispielsweise der Grund der oberen Vertiefung 10 in den Dicken 1 mm, 3 mm, 5 mm und 7 mm ausgeführt sein. Diese Werte plus die Dicke 1 mm des Deckenabschnitts der unteren Vertiefung 21 für die unteren Zähne sind in den Schaft 7 einmarkiert.

Claims (17)

  1. Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses von Patienten mit einer am Unterkiefer angreifenden Einrichtung zur Aufnahme der Schneidezähne, die an einem weit aus dem Mund vorstehenden Arm angeordnet ist, aus einem die oberen Schneidezähne erfassenden oberen Element (1) mit einer einteilig mit einer Verlängerung ausgerüsteten Abdruckplatte (12) und mit einer Vertiefung (10) zur Aufnahme der oberen Zähne auf der Oberseite und einem die unteren Schneidezähne erfassenden unteren Element (15), mit einer Vertiefung (21) zur Aufnahme der unteren Zähne besteht, die jeweils eine aus dem Mund vorstehende Verlängerung aufweisen und miteinander über ein Verbindungselement verbunden und zueinander in Längsrichtung eine lineare anteroposteriore Bewegung zwischen den Elementen ermöglichend und eine kalibrierte Skala zur Messung seitlicher Bewegungen zwischen den Verlängerungen aufweisend verschiebbar ausgebildet sind, dass die Abdruckplatte (12) mit oberen und unteren ebenen Flächen als Auflage für eine Abdruckmasse (25) versehen ist, dass die Form der Platte (12) in etwa dem Biss der oberen und unteren Zähne entspricht, dass die einteilig mit der Abdruckplatte (12) verbundene, als Schaft (7) ausgebildete Verlängerung aus dem Mund des Patienten vorsteht, wobei die Vertiefung (10) von einem an der Rückseite der oberen Schneidezähne angreifenden inneren Block (11) und einem an der Vorderseite der Schneidezähne angreifenden äußeren Block (8) gebildet ist, wobei der innere Block (11) von der Oberseite der Abdruckplatte (12) und der äußere Block (8) von dem Schaft (7) des am Oberkiefer angreifenden Elementes (1) aus nach oben verlaufend ausgebildet sind und sich zwischen diesen Blöcken (11, 8) die als Kerbe ausgebildete Vertiefung (10) zur Aufnahme der Schneidezähne befindet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass auch die untere Vertiefung (21) als die Zähne aufnehmende Kerbe ausgebildet ist, die zwischen einem an der Rückseite der unteren Schneidezähne angreifenden inneren Block (22) und einem daneben liegenden äußeren Block (19) ausgebildet ist, wobei die einteilig ausgebildete Verlängerung des unteren Elementes (15) vom äußeren Block (19) ausgehend aus dem Mund des Patienten herausragt.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerungen der beiden Elemente (1, 15) als längliche Stangen ausgebildet sind, die über Nut und Feder anteroposterior linear miteinander verbunden sind.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerung des unteren Elementes (15) als U-Profil (16) ausgebildet ist, in das die Verlängerung des oberen Elementes (1) einschiebbar und geführt darin verschiebbar ist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, gekennzeichnet durch eine Feststelleinrichtung, vorzugsweise in Form einer Klemme (23), mittels derer die Verlängerung des oberen Elementes (1) im U-Profil (16) der Verlängerung des unteren Elementes (15) an einem vorgegebenen Punkt über deren Länge hinweg fixierbar ist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1 und Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerung des unteren Elementes (15) eine kalibrierte Skala (18) aus voneinander abgesetzten Anzeigemarken zum Messen der Verschiebung der Verlängerung für die Oberkieferebene in dem U-Profil (16) aufweist.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verlängerung des oberen Elementes (1) den einteilig mit der Abdruckplatte (12) verbundenen Schaft (7) und einen lösbar damit verbundenen Messarm (2) aufweist.
  8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schaft (7) eine flächige Auflage (3) zur Aufnahme einer die Größe der Abdruckplatte (12) ausweisenden Ziffer aufweist.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass auf dem äußeren Block (8) ein Visier zur Justierung der oberen Schneidezähne und damit zur Zentrierung der Abdruckplatte (12) ausgebildet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Visier als Mittenstrich (9) ausgebildet ist.
  11. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die voneinander abgesetzten Kalibrierungen einen zentralen Markierungspunkt sowie im gleichen Abstand zueinander angeordnete codierte Markierungen beiderseits des zentralen Markierungspunktes aufweisen.
  12. Vorrichtung zur Registrierung des Zahnbisses, gekennzeichnet durch eine Abdruckplatte (12) mit zwei gegenüberliegenden ebenen Oberflächen, die in ihrer Form dem Biss von Unter- und Oberkiefer entsprechen und einen abgeflachten ausgehöhlten Halbkreis beschreiben, der mit seinen beiden Enden nahe den Mahlzähnen und mit seinem Mittelteil nahe den oberen Schneidezähnen liegend in den Mund des Patienten einzusetzen ist, eine einteilig mit der Abdruckplatte (12) verbundene und von der Mitte dieser Abdruckplatte (12) vorstehende flache Verlängerung in Form eines in Längsrichtung verlaufenden Schaftes (7), der mit einem Messarm (2) lösbar verbunden ist und mit einem an der Abdruckplatte (12) befindlichen und einem abgelegenen Ende, einer Vertiefung (10) für die Aufnahme der oberen Schneidezähne im Bereich der Übergangsstelle zwischen Abdruckplatte (12) und Verlängerungen (7, 2), eine einteilig mit der Aufnahme für die unteren Zähne ausgebildete untere Verlängerung mit einem U-Profil (16) zur kolinearen Aufnahme der Verlängerung (7, 2) der Abdruckplatte (12), eine dem U-Profil (16) zugeordnete kalibrierte Skala (18) zur Messung der Verschiebung der oberen Verlängerung im U-Profil (16) und eine Klemme (23) zwischen den Verlängerungen (7, 2 und 16), um diese zu fixieren.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch eine zweiteilige Ausbildung der oberen Verlängerung (7, 2) mit einem als Messpunkt (4) dienenden Messarmende.
  14. Vorrichtung nach Anspruch 12, gekennzeichnet durch innere und äußere Blöcke (8, 11) die zwischen sich eine Vertiefung (10) bilden und als Erhebungen ausgebildet sind, wobei die Vertiefung (10) für die oberen Schneidezähne einen von der Oberseite der Abdruckplatte (12) nahe der Verbindungsstelle mit dem Schaft (7) aus vorstehenden inneren Block (11) sowie einen auf dem Schaft (7) in der Nähe des Anschlusses an der Abdruckplatte (12) angeordneten äußeren Block (8) umfasst und sich die Vertiefung (10) im Bereich der Verbindungsstelle zwischen Abdruckplatte (12) und Schaft (7) befindet.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Visier mit einem Mittenstrich (9) auf dem äußeren Block (8) zur Ausrichtung auf die Mitte der oberen, vorderen Schneidezähne des Patienten und damit zur Zentrierung der Abdruckplatte (12) und dem einteilig hiermit ausgebildeten Schaft (7) im Munde des Patienten vorgesehen ist.
  16. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die voneinander abgesetzten Kalibrierungen einen zentralen Markierungspunkt sowie im gleichen Abstand zueinander angeordnete codierte Markierungen auf beiden Seiten der Zentralmarkierung aufweisen.
  17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, dass das Ende des Messarms (2) als Messpunkt (4) für die Messung der relativen Protrusion und Retrusion zwischen Oder- und Unterkiefer durch Zusammenwirken der oberen und unteren Verlängerung dienend ausgebildet ist, wobei das Messarmende über der codierten Markierung der Skala (18) stehend den Wert gibt.
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