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DE427249C - Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Abdruckes von einem Flaechenteil eines lebenden Koerpers - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Abdruckes von einem Flaechenteil eines lebenden Koerpers

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Publication number
DE427249C
DE427249C DED48116D DED0048116D DE427249C DE 427249 C DE427249 C DE 427249C DE D48116 D DED48116 D DE D48116D DE D0048116 D DED0048116 D DE D0048116D DE 427249 C DE427249 C DE 427249C
Authority
DE
Germany
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impression
vacuum
palate
bell
mass
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Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DED48116D
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
JOSEPH LE DOCTE
Original Assignee
JOSEPH LE DOCTE
Publication date
Priority to DED48116D priority Critical patent/DE427249C/de
Application granted granted Critical
Publication of DE427249C publication Critical patent/DE427249C/de
Expired legal-status Critical Current

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C9/00Impression cups, i.e. impression trays; Impression methods

Landscapes

  • Health & Medical Sciences (AREA)
  • Oral & Maxillofacial Surgery (AREA)
  • Dentistry (AREA)
  • Epidemiology (AREA)
  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Animal Behavior & Ethology (AREA)
  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Dental Preparations (AREA)

Description

  • Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Abdruckes von einem Flächenteil eines lebenden Körpers. Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung von Abdrücken auf einen Apparat für die Ausführung des Verfahrens, der nach Entnahme dieses Abdruckes die Herstellung eines festen oder mehr oder weniger gleichmäßig elastischen Stückes ermöglicht; dieses ist imstande, durch Vermittlung einer kapillaren Flüssigkeitsschicht an einer Fläche zu haften, deren Elastizität in jedem ihrer Punkte verschieden ist, wie dies beispielsweise bei gewissen Prothesen und namentlich bei Zahnprothesen der Fall ist. Wie bekannt, stellt namentlich bei einem künstlichen Gebiß die Gebißplatte eine feste mehr oder weniger elastische Fläche vor, die sich gegen die Schleimhaut des Gaumens anlegt. Diese letztere bildet eine Fläche, deren elastische Kräfte, die senkrecht zu ihr in jedem ihrer Punkte angreifen, mehr oder weniger voneinander verschieden sind. Wenn man beispielsweise einen Gipsabdruck der Schleimhaut des Gaumens nimmt, so wird dieser wegen seiner veränderlichen Elastizität unter dem Einfluß des Druckes deformiert, der erforderlich ist, um den Abdruck zu entnehmen. Hieraus folgt, daß das nach diesem Abdruck hergestellte Stück nicht genau mit der Bildung der Schleimhaut des Gaumens in normalem Zustand übereinstimmt.
  • Wenn man selbst annimmt, daß der Abdruck genommen werden könnte, ohne einen Druck auszuüben, d. h. ohne die Schleimhaut des Gaumens zu deformieren, so könnte man dennoch eine wirksame Kapillarschicht nicht erzielen. Dies erklärt, daß man in der Mehrzahl der Fälle genötigt ist, zu Hilfsmitteln für die Befestigung, wie Federn, Hohlräume, die evakuiert sind, Saugscheiben, Haken usw., seine Zuflucht zu nehmen, deren Nachteile wohl bekannt sind.
  • Die Erfindung bezweckt, diesen Mängeln abzuhelfen, d. h. zu erreichen, daß das nach dem Abdruck hergestellte Stück an der organischen Fläche von veränderlicher Elastizität haftet, wenn die beiden Flächen in Ruhe sind, und daß dieses Anhaften durch kapillare Spannungen erfolgt, die, senkrecht zu den vorliegenden Flächen gemessen, in allen Punkten der Flächen untereinander gleich sind, wodurch ein vollkommenes kapillares Anhaften erzielt wird.
  • Dieses Ergebnis wird in der Praxis erzielt, indem man der elastischen Fläche (z. B. der Schleimhaut des Gaumens bei dem nachstehend betrachteten Apparat) vor der Entnahme des Abdruckes eine Spannung gibt, die in jedem Punkte der Spannung proportional und entgegengesetzt zu ihr gerichtet ist, die die Schleimhaut in diesem Punkte erleidet und die von der kapillaren Flüssigkeitsschicht ausgeht, die zwischen die beiden Flächen eingeschaltet ist. Unter diesen Umständen läßt das nach dem Abdruck hergestellte Stück, welcher Abdruck genommen wird, wenn die elastische Fläche in diesem gespannten Zustand sich befindet, zwischen sich und der in ihrem normalen Zustand zurückgekehrten Fläche einen Zwischenraum von in verschiedenen Punkten veränderlicher Dicke bestehen, der die Flüssigkeitsschicht enthält. Diese läßt unter der Einwirkung des natürlichen Saugens kapillare Spannungen entstehen, die in allen Punkten gleich sind und ebenso das statische wie das dynamische Anhaften sichern, d. h. wenn die beiden Flächen in bezug aufeinander unbeweglich sind, als auch wenn die feste Fläche sich in bezug auf die elastische Fläche verschiebt (dynamisches Anhaften).
  • Wenn es sich, wie im betrachteten Falle, um eine elastische, organische Fläche (z. B. die Schleimhaut des Gaumens) handelt, wird das Unterspannungsetzen dieser Fläche erzielt, indem ihre Ausdehnung in der Breite und infolge vonBlutandrang unterEinwirkung des Vakuums hervorgerufen wird, und der Abdruck wird unter einem fast vollkommenen Vakuum mit Hilfe einer Masse genommen, die infolge ihrer Herstellung im Vakuum und infolge ihrer Zuführung zu einem Abdruckhalter ebenfalls unter Wirkung des Vakuums gasfrei gemacht worden ist. Um dieses Zusammenarbeiten verständlich zu machen, ist ein Ausführungsbeispiel der zur Durchführung des Verfahrens dienenden Vorrichtung nach der schaubildlichen Darstellung in der Zeichnung beschrieben. Das Ausführungsbeispiel bezieht sich auf die Herstellung von künstlichen Gebissen.
  • Der dargestellte Apparat enthält zwei Val_uumglocken r und 2, die in dichter Weise auf c en Unterlagplatten 3 befestigt sind; letztere werden von einem Tisch 31 getragen. Die Glocke i steht durch ein mit einem Hahn ausgerüstetes Rohr 4 mit einer Vakuumpumpe 6 beliebiger Bauweise in Verbindung. Die Glocke steht ferner durch ein reit einem Hahn 8 versehenes Rohr 7 mit der Glocke :2 in Verbindung und ist mit einer Rohrleitung 9 für die Rückführung der Luft versehen, in welche Rohrleitung ein Hahn io eingeschaltet ist. Die Glocke :z ist ihrerseits mit einer Rohrleitung ii für die Rückführung der Luft versehen, in welche ein Hahn i2 eingeschaltet ist. Jede Glocke ist mit einer Rohrleitung 13 ausgerüstet, die mit einem Vakuumanzeiger 14 verbunden ist. Die Glocke i enthält eine Schale r5, deren Aufgabe später angegeben wird und die durch eine Rohrleitung 16 mit einem Anschlußstück 17 versehen ist, das einen Hahn 18 trägt. An diesem Anschlußstück 17 kann ein Schlauch i9 befestigt sein, der bei 2o mit einer zu einem Abdruckträger 21 gehörenden Rohrleitung verbunden ist. Dieser Abdruckträger 21 ist mit einer zweiten Rohrleitung 22 versehen, die durch einen Schlauch 23 mit einem Anschlußstück 24 verbunden ist, der einen Hahn 25 besitzt. Letzterer ist durch eine Rohrleitung 26 mit einer Schale 27 verbunden. Oberhalb der Schale 27, die in der Glocke 2 angeordnet ist, ist auf einem Halter 28 ein Elektromotor 29 angeordnet, dessen Welle 3o einen oder mehrere Knetarme trägt, die bis zum Boden der Schale 27 reichen. Neben dem in der Glocke 2 befindlichen Elektromotor ist auf einer Stütze 31 ein Gipsbehälter g2 angeordnet, der an seinem oberen Ende offen ist und an seinem unteren Ende eine Klappe 33 besitzt, deren Öffnung von einem Elektromagneten 34 gesteuert wird. Die Stromkreise des Motors 29 und des Elektromagneten 34 werden durch Unterbrecher 35 und 36 gesteuert, die auf dem Tisch 31- angeordnet sind.
  • Der Gipsbehälter 32 zeigt eine genügende Neigung, damit bei Öffnung der Klappe 33 der ganze in dem Behälter enthaltene Gips in die Mischschale 27 fällt.
  • Man bedient sich dieses Apparates auf folgende Weise Um den Abdruck von der Schleimhaut des menschlichen Gaumens zu nehmen, bedient man sich des mit zwei Röhren 2o und 22 versehenen Abdruckhalters 21. -Man bringt auf diesen Abdruckhalter in heißem Wasser erweichten Stent (Zementkomposition), und man nimmt auf die übliche Weise einen ersten Abdruck der Gaumenschleimhaut, so hoch als möglich und möglichst in die Furchen des Gaumens eingepreßt. Man läßt den Abdruckhalter im Munde abkühlen und nimmt ihn hierauf heraus und beendigt das Abkühlen unter der Pumpe. Nach dem Abkühlen höhlt man mit dem Kneter in dem Stent 37 eine Höhlung aus, die man bei 38 auffüllt, so daß die Außenfläche so genau als möglich mit der Gaumenfläche übereinstimmt, ohne deren Rand zu überschreiten. Hierauf höhlt man im' Inneren der Aushöhlung die innere Mündung 39 der beiden Rohrleitungen 2o und 22 aus. Hierauf verstopft man mit Wollfasern oder mit Hilfe irgendeines Filters die innere Öffnung 39 der Rohrleitung 2o, die mit der Vakuumglocke i in Verbindung steht, in der Weise, daß ein Filter gebildet wird. Es könnte sich überdies empfehlen, die Ränder des Abdruckhalters an der Verbindungsstelle des metallischen Teiles mit dem Stent mit Hilfe von Kleister zu verkitten, um jedes Eindringen von Luft zu verhindern.
  • Nachdem man in die Gipsschale 27 der Glocke a die erforderliche Wassermenge eingegossen und den Behälter 32 mit einer genügenden Menge Gips versehen hat, kittet man die Glocke :z auf ihrem Untersatz 3 in geeigneter Weise fest, um jeden Eintritt von Luft zu verhindern. Nachdem man alle Hähne geschlossen hat, setzt man die Vakuumpumpe 6 in Betrieb und beginnt in der Glocke i das Vakuum durch Öffnen des Hahnes 5 der Rohrleitung 4. zu erzeugen. Man öffnet hierauf den Hahn 8, so daß man die Glocke 2 mit der Glocke i durch die Rohrleitung 7 in Verbindung setzt. Auf diese Weise stellt man auch in der-Glocke 2 und in allen Teilen, die sie enthält, das Vakuum her. Wenn der verlangte Vakuumgrad erreicht ist, so stellt man bei. dem Abdruckhalter, der in der vorbeschriebenen Weise vorbereitet worden ist, die in der Zeichnung dargestellten Verbindungen her. Man setzt hierauf den Abdruckhalter in den Mund des Behandelten wieder ein und öffnet langsam den Hahn i8, um durch die in der Höhlung 38 erzeugte Saugkraft einen fortschreitenden und nicht traumatischen Blutandrang zu bewirken. Nach Verlauf einiger Zeit setzt man, wenn man den Blutandrang für genügend hält, den Elektromotor 29 mit Hilfe des Unterbrechers 35 in Betrieb, und man läßt die Klappe 33 des Behälters 32 auslösen, indem man durch den Schalter 36 Strom in den Elektromagneten 3.4 schickt, wodurch dem in dem Behälter 32 enthaltenen Gips ermöglicht wird, in den Mischer 27 zu fallen.
  • Sobald man die Masse für genügend vorbereitet hält, schließt man den Hahn 8 und öffnet den Hahn 24, so daß das Vakuum in der Glocke 2 nur durch die Glocke i, die Rohrleitung i6, den Schlauch ig, den Abdruckhalter 21, den Schlauch 23 und die Rohrleitung 26 erhalten werden kann. Unter diesen Verhältnissen muß die im Vakuum im Mischbecher 27 hergestellte Masse notwendig diesem Wege folgen, sobald man zuläßt, daß der atmosphärische Druck in der Glocke 2 durch Öffnen des Luftzuführungshahnes 12 zunimmt. Das auf diese Weise in den Abdruckhalter 21 gelangende Material kommt mit der geschwellten Fläche der Gaumenschleimhaut in Berührung und wird in der Höhlung 38 durch das die Rohrleitung 2o ausfüllende Filter zurückgehalten. Der eventuell durch das Filter gehende, im Anschlußstück 2o enthaltene Wasserüberschuß sammelt sich im Becher 1g der Glocke i. Der infolge seiner Entnahme durch Kristallisation im Vakuum völlige gasfreie Gips nimmt die Form der elastischen Fläche der Schleimhaut an. Wenn der Gips im Mund genügend angegriffen zu haben scheint, was sich durch Erwärmung kundgibt, so schließt man den Hahn 5, um die Wirkung der Vakuumpumpe anzuhalten. Man öffnet den Lufthahn io in der Glocke i, was die Abnahme der Verbindungen des Abdruckhalters möglich macht.
  • Der Gipsabdruck, den man auf diese Weise erhalten hat, ist infolgedessen der Abdruck der Gaumenschleimhaut, die durch Blutandrang und durch Ausdehnung der Gewebe, die eine Folge der Saugwirkung sind, unter Spannung gesetzt ist. Die Ausdehnung der Schleimhaut in ihren verschiedenen Punkten wird direkt proportional sein ihrer Elastizität und der Spannung, der sie unter der gleichmäßigen Einwirkung des Vakuums unterworfen wird. Das nach dem Abdruck hergestellte Stück wird infolgedessen für Punkte größerer Ausdehnung größere Höhlungen aufweisen als für Punkte von geringerer Ausdehnung. Da die Berührung zwischen den Rändern des Abdruckes und den Rändern des Gaumens, deren Elastizität in gewisser Art durch das Aufstützen des Abdruckhalters unter der «'irkung der atmosphärischen Luft vernichtet ist, so vollkommen als möglich ist, so wird zwischen der Schleimhaut des Gaumens und dem nach dem Abdruck gefertigten Stück ein Zwischenraum bestehen bleiben, der imstande ist, nach dem natürlichen Saugen eine tatsächlich kapillare Flüssigkeitsschicht zu enthalten.
  • Obwohl die Erfindung vorstehend in einem Ausführungsbeispiel, und zwar in ihrer Anwendung auf die Herstellung eines Abdruckes für zahnärztliche Zwecke, beschrieben worden ist, ist es klar, daß die Erfindung mit Vorteil bei jeder anderen ähnlichen Anwendung gebraucht werden kann, die die Entnahme eines Abdruckes einer organischen Fläche in sich schließt, die ungleiche Elastizitätskräfte aufweist und die imstande ist, eine Ausdehnung zu erleiden.

Claims (3)

  1. PATENTANSPRÜCHE: i. Verfahren zur Herstellung eines Abdruckes von einem Flächenteil eines lebenden Körpers, insbesondere einer Fläche, die an ihren verschiedenen Punkten ungleiche Elastizität aufweist, beispielsweise der Schleimhaut des menschlichen Gaumens, dadurch gekennzeichnet, daß auf mechanischem Wege eine Dehnung der Stärke dieser Fläche hervorgerufen und auf sie in diesem Zustande eine gasfreie Masse im Vakuum aufgetragen wird, welche die Gestalt dieser Fläche annimmt.
  2. 2. Ausführungsform des Verfahrens nach Anspruch i für die Herstellung eines Abdruckes zwecks Anfertigung eines Gebisses, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausdehnung der Schleimhaut des Gaumens unter der Einwirkung des Vakuums in einem ersten Abdruck erzeugt wird, in welchem eine der Gaumenfläche entsprechende Höhlung vorher ausgespart worden ist, welch letztere an eine Vakuumglocke angeschlossen wird, um die` Dehnung zu erzeugen, worauf schließlich die Höhlung mit einer gasfreien Masse unter der Wirkung des Vakuums gefüllt wird, so daß ein genaues Anpassen ermöglicht ist.
  3. 3, Vorrichtung zur Ausführung des Verfahrens nach Anspruch i und 2, gekennzeichnet durch zwei Vakuumglocken, die miteinander durch eine mit einem Hahn versehene Rohrleitung verbunden sind und von denen die eine mit einer Vakuumpumpe verbunden ist, während die andere eine Mischvorrichtung mit elektrischem Antrieb und einen Gipsbehälter für die Vorbereitung einer Masse im Vakuum enthält, und welche Glocken _außerdem beide durch Rohrleitungen und Hähne : `an einen Abdruckhalter derart anschließbar sind, daß ein Umlauf der Masse von einer Glocke gegen die andere bei Durchströmen des Abdruckhalters bestimmt wird. q.. Vorrichtung nach Anspruch 3 mit einem Abdruckhalter, dadurch gekennzeichnet, daß der letztere mit zwei Rohrleitungen versehen ist, von welchen die eine in ihm eine Saugkraft erzeugt und die andere ihm eine geeignete Masse für die Entnahme eines Abdruckes zuführt.
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