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Verfahren und Vorrichtung zur Herstellung eines Abdruckes von einem
Flächenteil eines lebenden Körpers. Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren
zur Herstellung von Abdrücken auf einen Apparat für die Ausführung des Verfahrens,
der nach Entnahme dieses Abdruckes die Herstellung eines festen oder mehr oder weniger
gleichmäßig elastischen Stückes ermöglicht; dieses ist imstande, durch Vermittlung
einer kapillaren Flüssigkeitsschicht an einer Fläche zu haften, deren Elastizität
in jedem ihrer Punkte verschieden ist, wie dies beispielsweise bei gewissen Prothesen
und namentlich bei Zahnprothesen der Fall ist. Wie bekannt, stellt namentlich bei
einem künstlichen Gebiß die Gebißplatte eine feste mehr oder weniger elastische
Fläche vor, die sich gegen die Schleimhaut des Gaumens anlegt. Diese letztere bildet
eine Fläche, deren elastische Kräfte, die senkrecht zu ihr in jedem ihrer Punkte
angreifen, mehr oder weniger voneinander verschieden sind. Wenn man beispielsweise
einen Gipsabdruck der Schleimhaut des Gaumens nimmt, so wird dieser wegen seiner
veränderlichen Elastizität unter dem Einfluß des Druckes deformiert, der erforderlich
ist, um den Abdruck zu entnehmen. Hieraus folgt, daß das nach diesem Abdruck hergestellte
Stück nicht genau mit der Bildung der Schleimhaut des Gaumens in normalem Zustand
übereinstimmt.
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Wenn man selbst annimmt, daß der Abdruck genommen werden könnte, ohne
einen Druck auszuüben, d. h. ohne die Schleimhaut des Gaumens zu deformieren, so
könnte man dennoch eine wirksame Kapillarschicht nicht erzielen. Dies erklärt, daß
man in der Mehrzahl der Fälle genötigt ist, zu Hilfsmitteln für die Befestigung,
wie Federn, Hohlräume, die evakuiert sind, Saugscheiben, Haken usw., seine Zuflucht
zu nehmen, deren Nachteile wohl bekannt sind.
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Die Erfindung bezweckt, diesen Mängeln abzuhelfen, d. h. zu erreichen,
daß das nach dem Abdruck hergestellte Stück an der organischen Fläche von veränderlicher
Elastizität haftet, wenn die beiden Flächen in Ruhe sind, und daß dieses Anhaften
durch kapillare Spannungen erfolgt, die, senkrecht zu den vorliegenden Flächen gemessen,
in allen Punkten der Flächen untereinander gleich sind, wodurch ein vollkommenes
kapillares Anhaften erzielt wird.
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Dieses Ergebnis wird in der Praxis erzielt, indem man der elastischen
Fläche (z. B. der Schleimhaut des Gaumens bei dem nachstehend betrachteten Apparat)
vor der Entnahme des Abdruckes eine Spannung gibt, die in jedem Punkte der Spannung
proportional und entgegengesetzt zu ihr gerichtet ist, die die Schleimhaut in diesem
Punkte erleidet und die von der kapillaren Flüssigkeitsschicht ausgeht, die zwischen
die beiden Flächen eingeschaltet ist. Unter diesen Umständen läßt das nach dem Abdruck
hergestellte Stück, welcher Abdruck genommen wird, wenn die elastische Fläche in
diesem gespannten Zustand sich befindet, zwischen sich und der in ihrem normalen
Zustand zurückgekehrten Fläche einen Zwischenraum von in verschiedenen Punkten veränderlicher
Dicke bestehen, der die Flüssigkeitsschicht enthält. Diese läßt unter der Einwirkung
des natürlichen Saugens kapillare Spannungen entstehen, die in allen Punkten gleich
sind und ebenso das statische wie das dynamische Anhaften sichern, d. h. wenn die
beiden Flächen in bezug aufeinander unbeweglich sind, als auch wenn die feste Fläche
sich in bezug auf die elastische Fläche verschiebt (dynamisches Anhaften).
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Wenn es sich, wie im betrachteten Falle, um eine elastische, organische
Fläche (z. B. die Schleimhaut des Gaumens) handelt, wird das Unterspannungsetzen
dieser Fläche erzielt, indem ihre Ausdehnung in der Breite und infolge vonBlutandrang
unterEinwirkung des Vakuums hervorgerufen wird, und der Abdruck wird unter einem
fast vollkommenen Vakuum mit Hilfe einer Masse genommen, die infolge ihrer Herstellung
im Vakuum und infolge ihrer Zuführung zu einem Abdruckhalter ebenfalls unter Wirkung
des Vakuums gasfrei gemacht worden ist.
Um dieses Zusammenarbeiten
verständlich zu machen, ist ein Ausführungsbeispiel der zur Durchführung des Verfahrens
dienenden Vorrichtung nach der schaubildlichen Darstellung in der Zeichnung beschrieben.
Das Ausführungsbeispiel bezieht sich auf die Herstellung von künstlichen Gebissen.
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Der dargestellte Apparat enthält zwei Val_uumglocken r und 2, die
in dichter Weise auf c en Unterlagplatten 3 befestigt sind; letztere werden von
einem Tisch 31 getragen. Die Glocke i steht durch ein mit einem Hahn ausgerüstetes
Rohr 4 mit einer Vakuumpumpe 6 beliebiger Bauweise in Verbindung. Die Glocke steht
ferner durch ein reit einem Hahn 8 versehenes Rohr 7 mit der Glocke :2 in Verbindung
und ist mit einer Rohrleitung 9 für die Rückführung der Luft versehen, in welche
Rohrleitung ein Hahn io eingeschaltet ist. Die Glocke :z ist ihrerseits mit einer
Rohrleitung ii für die Rückführung der Luft versehen, in welche ein Hahn i2 eingeschaltet
ist. Jede Glocke ist mit einer Rohrleitung 13 ausgerüstet, die mit einem Vakuumanzeiger
14 verbunden ist. Die Glocke i enthält eine Schale r5, deren Aufgabe später angegeben
wird und die durch eine Rohrleitung 16 mit einem Anschlußstück 17 versehen ist,
das einen Hahn 18 trägt. An diesem Anschlußstück 17 kann ein Schlauch i9 befestigt
sein, der bei 2o mit einer zu einem Abdruckträger 21 gehörenden Rohrleitung verbunden
ist. Dieser Abdruckträger 21 ist mit einer zweiten Rohrleitung 22 versehen, die
durch einen Schlauch 23 mit einem Anschlußstück 24 verbunden ist, der einen Hahn
25 besitzt. Letzterer ist durch eine Rohrleitung 26 mit einer Schale 27 verbunden.
Oberhalb der Schale 27, die in der Glocke 2 angeordnet ist, ist auf einem Halter
28 ein Elektromotor 29 angeordnet, dessen Welle 3o einen oder mehrere Knetarme trägt,
die bis zum Boden der Schale 27 reichen. Neben dem in der Glocke 2 befindlichen
Elektromotor ist auf einer Stütze 31 ein Gipsbehälter g2 angeordnet, der an seinem
oberen Ende offen ist und an seinem unteren Ende eine Klappe 33 besitzt, deren Öffnung
von einem Elektromagneten 34 gesteuert wird. Die Stromkreise des Motors 29 und des
Elektromagneten 34 werden durch Unterbrecher 35 und 36 gesteuert, die auf dem Tisch
31- angeordnet sind.
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Der Gipsbehälter 32 zeigt eine genügende Neigung, damit bei Öffnung
der Klappe 33 der ganze in dem Behälter enthaltene Gips in die Mischschale 27 fällt.
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Man bedient sich dieses Apparates auf folgende Weise Um den Abdruck
von der Schleimhaut des menschlichen Gaumens zu nehmen, bedient man sich des mit
zwei Röhren 2o und 22 versehenen Abdruckhalters 21. -Man bringt auf diesen Abdruckhalter
in heißem Wasser erweichten Stent (Zementkomposition), und man nimmt auf die übliche
Weise einen ersten Abdruck der Gaumenschleimhaut, so hoch als möglich und möglichst
in die Furchen des Gaumens eingepreßt. Man läßt den Abdruckhalter im Munde abkühlen
und nimmt ihn hierauf heraus und beendigt das Abkühlen unter der Pumpe. Nach dem
Abkühlen höhlt man mit dem Kneter in dem Stent 37 eine Höhlung aus, die man bei
38 auffüllt, so daß die Außenfläche so genau als möglich mit der Gaumenfläche übereinstimmt,
ohne deren Rand zu überschreiten. Hierauf höhlt man im' Inneren der Aushöhlung die
innere Mündung 39 der beiden Rohrleitungen 2o und 22 aus. Hierauf verstopft man
mit Wollfasern oder mit Hilfe irgendeines Filters die innere Öffnung 39 der Rohrleitung
2o, die mit der Vakuumglocke i in Verbindung steht, in der Weise, daß ein Filter
gebildet wird. Es könnte sich überdies empfehlen, die Ränder des Abdruckhalters
an der Verbindungsstelle des metallischen Teiles mit dem Stent mit Hilfe von Kleister
zu verkitten, um jedes Eindringen von Luft zu verhindern.
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Nachdem man in die Gipsschale 27 der Glocke a die erforderliche Wassermenge
eingegossen und den Behälter 32 mit einer genügenden Menge Gips versehen hat, kittet
man die Glocke :z auf ihrem Untersatz 3 in geeigneter Weise fest, um jeden Eintritt
von Luft zu verhindern. Nachdem man alle Hähne geschlossen hat, setzt man die Vakuumpumpe
6 in Betrieb und beginnt in der Glocke i das Vakuum durch Öffnen des Hahnes 5 der
Rohrleitung 4. zu erzeugen. Man öffnet hierauf den Hahn 8, so daß man die Glocke
2 mit der Glocke i durch die Rohrleitung 7 in Verbindung setzt. Auf diese Weise
stellt man auch in der-Glocke 2 und in allen Teilen, die sie enthält, das Vakuum
her. Wenn der verlangte Vakuumgrad erreicht ist, so stellt man bei. dem Abdruckhalter,
der in der vorbeschriebenen Weise vorbereitet worden ist, die in der Zeichnung dargestellten
Verbindungen her. Man setzt hierauf den Abdruckhalter in den Mund des Behandelten
wieder ein und öffnet langsam den Hahn i8, um durch die in der Höhlung 38 erzeugte
Saugkraft einen fortschreitenden und nicht traumatischen Blutandrang zu bewirken.
Nach Verlauf einiger Zeit setzt man, wenn man den Blutandrang für genügend hält,
den Elektromotor 29 mit Hilfe des Unterbrechers 35 in Betrieb, und man läßt die
Klappe 33 des Behälters 32 auslösen, indem man durch den Schalter 36 Strom in den
Elektromagneten 3.4 schickt, wodurch dem in dem Behälter 32 enthaltenen Gips ermöglicht
wird, in den Mischer 27 zu fallen.
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Sobald man die Masse für genügend vorbereitet hält, schließt man den
Hahn 8 und öffnet den Hahn 24, so daß das Vakuum in der Glocke 2 nur durch die Glocke
i, die Rohrleitung i6,
den Schlauch ig, den Abdruckhalter 21, den
Schlauch 23 und die Rohrleitung 26 erhalten werden kann. Unter diesen Verhältnissen
muß die im Vakuum im Mischbecher 27 hergestellte Masse notwendig diesem Wege folgen,
sobald man zuläßt, daß der atmosphärische Druck in der Glocke 2 durch Öffnen des
Luftzuführungshahnes 12 zunimmt. Das auf diese Weise in den Abdruckhalter 21 gelangende
Material kommt mit der geschwellten Fläche der Gaumenschleimhaut in Berührung und
wird in der Höhlung 38 durch das die Rohrleitung 2o ausfüllende Filter zurückgehalten.
Der eventuell durch das Filter gehende, im Anschlußstück 2o enthaltene Wasserüberschuß
sammelt sich im Becher 1g der Glocke i. Der infolge seiner Entnahme durch Kristallisation
im Vakuum völlige gasfreie Gips nimmt die Form der elastischen Fläche der Schleimhaut
an. Wenn der Gips im Mund genügend angegriffen zu haben scheint, was sich durch
Erwärmung kundgibt, so schließt man den Hahn 5, um die Wirkung der Vakuumpumpe anzuhalten.
Man öffnet den Lufthahn io in der Glocke i, was die Abnahme der Verbindungen des
Abdruckhalters möglich macht.
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Der Gipsabdruck, den man auf diese Weise erhalten hat, ist infolgedessen
der Abdruck der Gaumenschleimhaut, die durch Blutandrang und durch Ausdehnung der
Gewebe, die eine Folge der Saugwirkung sind, unter Spannung gesetzt ist. Die Ausdehnung
der Schleimhaut in ihren verschiedenen Punkten wird direkt proportional sein ihrer
Elastizität und der Spannung, der sie unter der gleichmäßigen Einwirkung des Vakuums
unterworfen wird. Das nach dem Abdruck hergestellte Stück wird infolgedessen für
Punkte größerer Ausdehnung größere Höhlungen aufweisen als für Punkte von geringerer
Ausdehnung. Da die Berührung zwischen den Rändern des Abdruckes und den Rändern
des Gaumens, deren Elastizität in gewisser Art durch das Aufstützen des Abdruckhalters
unter der «'irkung der atmosphärischen Luft vernichtet ist, so vollkommen als möglich
ist, so wird zwischen der Schleimhaut des Gaumens und dem nach dem Abdruck gefertigten
Stück ein Zwischenraum bestehen bleiben, der imstande ist, nach dem natürlichen
Saugen eine tatsächlich kapillare Flüssigkeitsschicht zu enthalten.
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Obwohl die Erfindung vorstehend in einem Ausführungsbeispiel, und
zwar in ihrer Anwendung auf die Herstellung eines Abdruckes für zahnärztliche Zwecke,
beschrieben worden ist, ist es klar, daß die Erfindung mit Vorteil bei jeder anderen
ähnlichen Anwendung gebraucht werden kann, die die Entnahme eines Abdruckes einer
organischen Fläche in sich schließt, die ungleiche Elastizitätskräfte aufweist und
die imstande ist, eine Ausdehnung zu erleiden.