DE4242329C1 - Filmannahmestation sowie System und Verfahren zur Annahme von in Verpackungseinheiten mit Identifikationskennzeichnungen enthaltenen fotografischen Filmen für die Behandlung in einem Fotolabor - Google Patents
Filmannahmestation sowie System und Verfahren zur Annahme von in Verpackungseinheiten mit Identifikationskennzeichnungen enthaltenen fotografischen Filmen für die Behandlung in einem FotolaborInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Filmannahmestation zur Samm
lung von in einem Fotolabor zu behandelnden, in Ver
packungseinheiten mit Identifikationskennzeichnungen
enthaltenen fotografischen Filmen zwecks Bereitstellung
der Filme für das Fotolabor.
Üblicherweise werden belichtete fotografische Filme zum
Zwecke der Entwicklung, der Herstellung von Positivabzü
gen und dergleichen von den Auftraggebern zunächst an
dezentrale Annahmestellen, etwa Fotoabteilungen in Kauf
häusern oder Foto-Fachgeschäften, übergeben. Die Annahme
stellen sammeln die Filme über bestimmte Zeiträume, etwa
einen Tag, und geben sie dann an ein zentrales Fotolabor
weiter.
Vor oder bei der Entgegennahme der einzelnen Filme durch
die Annahmestellen werden die Filme üblicherweise in
sogenannte Filmtüten gepackt, auf denen Auftragsdaten für
das Fotolabor zu vermerken sind. Die Filmtüten erhält der
Auftraggeber entweder bereits bei Kauf des Filmes oder in
der Annahmestelle bei Abgabe des Filmes. Die Filmtüten
sind mit Identifikationskennzeichnungen versehen. Dabei
handelt es sich üblicherweise um eine fortlaufende Auf
tragsnummer und um eine auf die Annahmestelle hinweisende
Händlernummer. Die Identifikationskennzeichnung kann in
elektronisch lesbarer Form, etwa in Form eines Bar-Codes,
und/oder in Form üblicher Ziffern bzw. Buchstaben auf der
Filmtüte aufgedruckt sein. Das Vermerken der Auftragsda
ten kann in häufigen Fällen durch Ankreuzen bzw. Ausfül
len von Schriftfeldern auf den betreffenden Filmtüten
geschehen. Bei den Auftragsdaten handelt es sich um die
Angaben, die das Fotolabor für die Erledigung eines
gewünschten Auftrags erfordert, etwa Angaben zum Format
des Filmes, zur Art des Filmes und spezifische Filmbe
handlungsaufträge, wie Schwarz-Weiß-Entwicklung oder
Farbentwicklung, Erstellung von Positivabzügen, Format
der Positivabzüge, Anzahl der Positivabzüge, Oberflächen
beschaffenheit der Positivabzüge (matt oder glänzend),
Rahmung von Dias etc. Ferner sind üblicherweise der Name
und die Adresse des Auftraggebers auf der Filmtüte zu
vermerken.
Es kommt jedoch nicht selten vor, daß von den Auftragge
bern unvollständige und/oder widersprüchliche Angaben auf
der Filmtüte gemacht werden. Dies führt dann zu Störungen
im Arbeitsablauf in dem Fotolabor und/oder zur Behandlung
des Filmes in einer Weise, wie es vom Auftraggeber nicht
gewünscht war.
Zur Vermeidung dieser Nachteile ist man in vielen Annahme
stellen dazu übergegangen, hinreichend qualifiziertes
Personal dazu einzusetzen, die Auftragsdaten von dem
Auftraggeber zu erfragen und auf den Filmtüten zu vermer
ken oder aber von dem Auftraggeber auf der Filmtüte
gemachte Angaben zu überprüfen und gegebenenfalls zu
ergänzen oder zu korrigieren.
In vielen Fällen ist man ferner dazu übergegangen, die
Filmtüten mit einem durchsichtigen Kunststoff-Sichtfen
ster zu versehen, so daß anhand der Filmpatronengröße von
außen zu erkennen ist, welches Format der in der Tüte
enthaltene Film aufweist. Auf diese Weise kann einerseits
grob überprüft werden, ob die Angaben des Auftraggebers
zum Filmformat und zur Filmart korrekt sind; andererseits
dienen die Sichtfenster dem Fotolabor dazu, bestimmte
Merkmale des Films visuell erkennbar zu machen, um nach
Maßgabe der betreffenden Merkmale, etwa dem Filmformat,
die Filme in verschiedene Bearbeitungszweige manuell zu
sortieren, wobei die Filme in den Filmtüten zu verbleiben
haben, da nur letztere die Auftragsdaten in Zuordnung zu
dem betreffenden Film aufweisen.
Da mit Kunststoff-Sichtfenstern versehene Filmtüten nur
unter vergleichsweise hohem Aufwand und daher allgemein
im Recycling-Verfahren nicht wirtschaftlich wiederaufbe
reitet werden können, geht man in zunehmendem Maße dazu
über, Filmtüten heranzuziehen, die im wesentlichen nur
aus Papier bestehen. Damit nimmt man aber in Kauf, daß
man bei der Sortierung der Filme in die betreffenden
Bearbeitungszweige die Filmtüten öffnen muß, um die Filme
erkennen zu können.
Ein weiterer Nachteil der bisherigen Vorgehensweise bei
der Bereitstellung von fotografischen Filmen für ein
Groß-Fotolabor besteht darin, daß es nach Eingang der
Filme im Fotolabor äußerst aufwendig ist nachzuvollzie
hen, ob ein bestimmter Film tatsächlich im Labor angekom
men ist oder an weicher Bearbeitungsstation sich ein
bestimmter Film befindet.
Es sind Kundenbedienungsautomaten zur Annahme von
Bankeinzahlungen und gegebenenfalls zur automatischen
Auszahlung von Geldbeträgen vom Bankwesen her bekannt. In
der US-PS 4 085 687 ist ein Bankautomat beschrieben, der
eine Annahmeeinrichtung zur Annahme von Einzahlungen eines
Kunden aufweist. Der Bankautomat umfaßt ein gegebenenfalls
mit einem Datensichtgerät zusammenwirkendes Datenein
gabegerat zur Eingabe von Daten, die ein Einzahlungs
programm einer elektronischen Steuereinheit aktivieren.
Das Dateneingabegerät des bekannten Bankautomaten kann als
Tastatur, Kreditkarten-Lesestation oder dgl. ausgebildet
sein. Die Steuereinheit betätigt unter Kontrolle des
Einzahlungsprogramms die Annahmeeinrichtung derart, daß sie
eine Eintrittsöffnung des Automaten öffnet, in die der
Kunde einen Geld oder Schecks enthaltenden Umschlag
einführen kann. Die Annahmeeinrichtung bewegt den Umschlag
dann weiter in den Automaten hinein und schließt danach die
Eintrittsöffnung. Ein von der Steuereinheit gesteuertes
Druckwerk druckt danach Identifizierungsdaten auf den
Umschlag. Gleichzeitig wird eine Quittung mit entsprechen
den Daten für den Einzahler gedruckt und diesem daraufhin
bereitgestellt. Der Umschlag mit der Einzahlung wird dann
in einen Sicherheitsbehälter des Automaten aufgenommen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine
Filmannahmestation sowie ein System und ein Verfahren zur
Annahme von Filmen für die Behandlung in einem Fotolabor
anzugeben, wobei die Filmannahmestation, das System und das
Verfahren eine überprüfte und weitgehend automatisierte
Filmannahme bieten.
Zur Lösung dieses technischen Problems wird erfindungsge
mäß eine Filmannahmestation zur Sammlung von in einem
Fotolabor zu behandelnden, in Verpackungseinheiten mit
einer Identifikationskennzeichnung enthaltenen fotografi
schen Filmen und zur Bereitstellung der Filme mit zugehö
rigen Auftragsdaten für deren Behandlung in dem Fotolabor vorgeschlagen. Die
Filmannahmestation umfaßt ein Dateneingabegerät zur Einga
be von den jeweiligen Film betreffenden Auftragsdaten für
das Fotolabor, eine an dem Dateneingabegerät angeschlossene,
mit Daten entsprechend der Identifikationskennzeichnung
versorgte Datenerfassungs- und Steuereinrichtung, die
über das Dateneingabegerät eingegebene Auftragsdaten
zumindest auf Vollständigkeit eines bestimmten Auftrags
datensatzes überprüft und bei Erfüllung des Prüfkriteriums
die eingegebenen Auftragsdaten in einer Zuordnung zu den
Identifikationskennzeichnungsdaten auf einen von den
Verpackungseinheiten gesondert ausgebildeten, von dem
Fotolabor auszuwertenden Datenträger speichert, und eine
mittels der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung gesteu
erte und bei Erfüllung des Prüfkriteriums den in seiner
Verpackungseinheit verpackten Film in einen Sammelbehälter
aufnehmende Filmannahmeeinrichtung, die bei Nichterfüllung
des Prüfkriteriums die Filmannahme verweigert und/oder
einen Zustand unzulässiger Filmannahme anzeigt.
Die Filmannahmestation nach der Erfindung ist insbesonde
re zur Benutzung durch den Auftraggeber, der den Film zur
Entwicklung etc. abgibt, vorgesehen. Sie stellt dem
Benutzer ein Dateneingabegerät bereit, über das er die
gewünschten Auftragsdaten der Datenerfassungs- und Steu
ereinrichtung übergeben kann. Sofern ein für eine sachge
mäße Behandlung des Filmes in dem Fotolabor erforderli
cher bestimmter Auftragsdatensatz nicht vollständig
eingegeben ist, indiziert die Filmannahmestation einen
Zustand unzulässiger Filmannahme, bis der Auftragsdatensatz,
gegebenenfalls durch wiederholte Eingabe, vollstän
dig erfaßt ist. Der Zustand unzulässiger Filmannahme kann
darin bestehen, daß die Filmannahmeeinrichtung die Film
annahme verweigert und/oder durch ein optisches bzw.
akustisches Signal darauf hinweist, daß die Dateneingabe
unvollständig ist. Im Falle der Filmannahmeverweigerung
hat der Benutzer daher gar keine Möglichkeit, seinen Film
in den Sammelbehälter einzubringen, bevor er nicht sämt
liche für eine sachgemäße Behandlung des Filmes erforder
lichen Daten eingegeben hat. Im Falle der ausschließlich
akustischen und/oder optischen Anzeige wird der Benutzer
zumindest darauf aufmerksam gemacht, daß noch Daten
fehlen. Er wird somit seine Auftragsdaten vervollständi
gen, bevor er seinen Film an den Sammelbehälter abgibt.
Auf diese Weise wird daher mit einem hohen Maß an Sicher
heit gewährleistet, daß für jeden in dem Sammelbehälter
aufgenommenen Film vollständige Auftragsdaten erfaßt
werden.
Die jeweils vollständigen Auftragsdaten werden auf einen
Datenträger in Zuordnung zu den Identifikationskennzeich
nungsdaten gespeichert. Dies kann beispielsweise dadurch
erfolgen, daß ein Drucker die Daten auf Papier ausdruckt.
Vorzugsweise oder alternativ wird jedoch eine elektroni
sche Datenspeicherung auf eine Diskette, eine optische
Daten-CD oder einen Halbleiterspeicher vorgenommen. Der
betreffende Datenträger sammelt daher die den Filmen
zugeordneten Daten.
Der Datenträger kann in dem Fotolabor installiert sein
so daß die Datenübergabe per Datenfernübertragung er
folgt. Vorzugsweise ist der Datenträger jedoch dezentral
auswechselbar mit einer an der Datenerfassungsstation
angeschlossenen Datenspeichereinheit verbunden und in der
Nähe des Sammelbehälters vorgesehen.
Die in dem Sammelbehälter gesammelten Filme und der
Datenträger können insbesondere in einem gemeinsamen
Transportbehältnis an das Fotolabor weitergegeben werden,
wobei der Sammelbehälter gegebenenfalls als auswechselba
res Transportbehältnis dienen kann. Die Filmannahmesta
tion kann in diesem Fall mit einem ausgetauschten Sammel
behälter sowie einem ausgetauschten Datenträger weiter
arbeiten.
Die Filmannahmestation nach der Erfindung stellt somit
die gesammelten Filme einerseits und die diesen Filmen
zugeordneten Auftragsdaten andererseits für das Fotolabor
bereit. Die Auftragsdaten sind mit einem Höchstmaß an
Sicherheit vollständig und über ihre Zuordnung zu den
ebenfalls gespeicherten Identifikationskennzeichnungsda
ten den Identifikationskennzeichnungen auf den Verpackungs
einheiten und somit den in den Verpackungseinheiten
befindlichen Filmen eindeutig zuzuordnen. Das Fotolabor
hat somit lediglich diese Zuordnung zu treffen, um die
gewünschte Filmbehandlung durchführen zu können.
Durch die automatisierte und überprüfte Filmannahme mittels
der Filmannahmestation nach der Erfindung wird bereits bei
der Abgabe eines Filmes durch einen Kunden dafür gesorgt,
daß die zugehörigen Auftragsdaten vollstandig angegeben
werden, um spätere Störungen aufgrund unvollständiger
Angaben zu vermeiden.
Ein weiterer Vorteil liegt darin, daß aufgrund der Informa
tionen auf dem Datenträger eine Filmeingangskontrolle
seitens des Fotolabors auf einfache Weise möglich ist, da
die Filmidentifikationsdaten zentral gespeichert sind und
im allgemeinen mit den heutzutage üblichen und weitver
breiteten Datenverarbeitungsanlagen, etwa einem Personal
computer, abgefragt werden können.
In diesem Zusammenhang ist ferner darauf hinzuweisen, daß
die einzelnen Verpackungseinheiten, etwa Filmtüten,
entgegen der bisherigen Praxis nicht mehr mit Auftrags
daten beschriftet werden müssen. Sie können daher zu
einem späteren Zeitpunkt nach Erledigung des aktuellen
Filmbehandlungsauftrags ohne weiteres, gegebenenfalls
nach Änderung oder Ergänzung der Identifikationskenn
zeichnung, wieder in Umlauf gebracht werden. Dies ist
sowohl ein ökonomisch als auch ein ökologisch interessan
ter Aspekt.
Gemäß einer Weiterbildung der Erfindung umfaßt die Film
annahmestation ein mit dem Dateneingabegerät verbundenes
Datensichtgerät zur Anzeige der eingegebenen Auftragsda
ten. Das insbesondere als Monitor ausgebildete Daten
sichtgerät wird vorzugsweise derart angesteuert, daß es
zur Eingabe von Auftragsdaten auffordert. Zweckmäßiger
weise arbeitet das Datensichtgerät menügesteuert, so daß
ein interaktiver Dialog mit dem Benutzer der Filmannahme
station stattfinden kann. So kann in jedem Menü eine
Aufforderung zur Eingabe eines oder mehrerer bestimmter
Auftragsdaten mit Hinweisen zu etwaigen zulässigen oder
unzulässigen Eingaben durch entsprechende Darstellung von
Zeichen enthalten sein. Insbesondere kann die Datenerfas
sungs- und Steuereinrichtung so programmiert sein, daß
sie das Datensichtgerät derart steuert, daß ein jeweils
folgender Menüpunkt nur dann angeboten wird, wenn der
jeweils vorausgehende durch Eingabe zulässiger und voll
ständiger Daten abgearbeitet wurde.
Als Dateneingabegerät kommt insbesondere eine Tastatur in
Frage. Selbstverständlich kann als Dateneingabegerät auch
ein berührungsempfindlicher Bildschirm oder ein mit einem
Lichtgriffel zusammenwirkender Bildschirm herangezogen
werden.
Gemäß einer Weiterbildung umfaßt die Filmannahmestation
eine die Verpackungseinheiten mit
elektronisch lesbaren Daten als Identifikationskennzeich
nung bereitstellende Ausgabeeinrichtung. Die Ausgabeein
richtung kann derart ausgebildet sein, daß sie etwa auf
Knopfdruck eine Verpackungseinheit, beispielsweise eine
Filmtüte aus einem einen Vorrat von Verpackungseinheiten
enthaltenden Vorratsbehälter freigibt. Der Benutzer kann
dann seinen Film in die Verpackungseinheit einbringen,
bevor er sie mit dem Film an die Filmannahmeeinrichtung
übergibt.
Gemäß einer Variante ist eine Ausgabeein
richtung vorgesehen, die einen dauerhaft mit der Ver
packungseinheit verbindbaren Datenträger, insbesondere
Papierklebestreifen, mit elektronisch lesbaren Daten als
Identifikationskennzeichnung bereitstellt. In diesem Fall
werden die Identifikationskennzeichnungsdaten zweckmäßi
gerweise von der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung
generiert und an die Ausgabeeinrichtung abgegeben, wenn
das Prüfkriterium der vollständigen Eingabe von Auftrags
daten erfüllt ist. Dies hat den Vorteil, daß die Datener
fassungs- und Steuereinrichtung dann bereits auf diese
Weise mit den Identifikationskennzeichnungsdaten versorgt
ist.
Die Identifikationskennzeichnungsdaten können beispiels
weise in Form eines Bar-Codes oder aber auf sonstige
Weise in elektronisch lesbarer Form, etwa auf einem
Magnetstreifen auf der Verpackungseinheit bzw. auf dem
mit der Verpackungseinheit verbindbaren Datenträger
aufgebracht werden. Im Hinblick auf die Wiederverwertbar
keit hat es sich als besonders vorteilhaft erwiesen, eine
Magnetstreifen-Lösung im Zusammenhang mit Filmtüten als
Verpackungseinheiten zu wählen. Die Magnetstreifen können
mit sehr geringem Aufwand vor erneuter Ausgabe der Film
tüte mit neuen Identifikationskennzeichnungsdaten verse
hen werden.
Gemäß einer besonders bevorzugten Weiterbildung
umfaßt die Filmannahmestation eine die Identi
fikationskennzeichnungsdaten auf der Verpackungseinheit
elektronisch lesende Datenleseeinrichtung, die die gele
senen Daten an die Datenerfassungs- und Steuereinrichtung
abgibt.
Die Datenleseeinrichtung ist zweckmäßigerweise derart
vorgesehen, daß sie die Identifikationskennzeichnungsda
ten erst dann liest, wenn der betreffende Film bereits
von der Filmannahmestation angenommen worden ist und
somit nicht mehr im Verfügungsbereich des Auftraggebers
liegt. Dies erleichtert eine fehlerfreie Zuordnung der
Identifikationskennzeichnungsdaten zu den betreffenden
Auftragsdaten bei der Speicherung auf dem Datenträger.
Gemäß einer besonders bevorzugten Ausgestaltung der
Erfindung umfaßt die Filmannahmeeinrichtung eine mittels
eines von der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung
gesteuerten Verschlußmechanismus normalerweise gesperrte
Filmzuführung zu dem Sammelbehälter, die zur Annahme
eines Filmes nur dann entsperrt wird, wenn die Auftrags
daten das Prüfkriterium erfüllen. Dies läßt sich bei
spielsweise durch einen normalerweise mittels einer
Verschlußklappe gesperrten Filmeinwurfschacht realisie
ren. Bei Vollständigkeit der Auftragsdaten wird dann die
Verschlußklappe aus dem Weg zum Sammelbehälter entfernt,
so daß der Benutzer jeweils einen Film einwerfen kann,
bevor die Verschlußklappe wieder in den sperrenden Zu
stand übergeht.
Vorzugsweise ist ferner eine Einrichtung vorgesehen, die
bei Filmannahme eine Quittung mit Identifikationskenn
zeichnungsdaten ausgibt. Diese Quittung dient dem Auf
traggeber als Abholausweis. Bei Vorlage des Abholauswei
ses erhält er letztendlich seinen im Fotolabor behandel
ten Film und/oder davon gemachte Positivabzüge nach
Maßgabe seines Auftrags zurück.
Die Filmannahmestation ist insbesondere als eine von
einem Benutzer bedienbare Automaten-Einheit ausgebildet.
Zweckmäßigerweise sind daher das Dateneingabegerät, die
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung, der Datenträger,
die Filmannahmeeinrichtung und etwaige weitere Komponen
ten in bzw. an einem gemeinsamen Gehäuse zu einer Einheit
kombiniert. Insbesondere der Filmsammelbehälter und der
Datenträger sind dabei in der Weise gesichert in dem
Gehäuse untergebracht, daß lediglich autorisierte Perso
nen Zugang dazu haben, etwa um die gesammelten Filme und
den Datenträger für das Fotolabor abzuholen und den
Automaten mit einem neuen Datenträger und gegebenenfalls
einem neuen Sammelbehälter zu bestücken.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur
Annahme von in Verpackungseinheiten mit Identifikations
kennzeichnungen enthaltenen fotografischen Filmen für die
Behandlung der Filme in einem Fotolabor, wobei man für
jeden Film eine Verpackungseinheit mit einer Identifi
kationskennzeichnung bereitstellt, über eine Dateneingabe
einrichtung den jeweiligen Film betreffende Auftragsdaten
für das Fotolabor in eine Datenerfassungs- und Steuer
einrichtung eingibt, die Datenerfassungs- und Steuerein
richtung mit Daten entsprechend der Identifikations
kennzeichnung versorgt, mittels der Datenerfassungs- und
Steuereinrichtung die eingegebenen Auftragsdaten zumindest
auf Vollständigkeit eines bestimmten Auftragsdatensatzes
überprüft und bei Erfüllung des Prüfkriteriums die einge
gebenen Auftragsdaten in einer Zuordnung zu den Identifi
kationskennzeichnungsdaten auf einen von der Verpackungs
einheit gesonderten Datenträger speichert, den in der
Verpackungseinheit enthaltenen Film in einen Sammelbehälter
aufnimmt, wenn das Prüfkriterium hinsichtlich der Auftrags
daten erfüllt ist, und in dem Filmsammelbehälter gesammelte
Filme sowie die diesen Filmen zugeordneten Auftragsdaten
und die Identifikationskennzeichnungsdaten in deren
Zuordnung zu den Auftragsdaten an das Fotolabor weiter
leitet.
Das Verfahren nach der Erfindung ermöglicht eine überprüfte
Filmannahme für die Behandlung der Filme in einem Foto
labor. Nur die Filme, für die hinreichend vollständige
Auftragsdaten angegeben worden sind, gelangen zur
Behandlung in das Fotolabor. Die Zuordnung der Auftrags
daten zu den Identifikationskennzeichnungsdaten auf dem
gesonderten Datenträger ermöglicht auf einfache Weise die
Zuordnung den gespeicherten Auftragsdaten zu den
betreffenden Filmen im Fotolabor, da die Identifikations
kennzeichnungen die jeweiligen Filme auf deren Verpackungs
einheiten (etwa Filmtüten, Filmschachteln, Filmdosen,
Filmkassetten oder Filmpatronen) begleiten. Die Zuordnung
kann dadurch erfolgen, daß man für die Identifikations
kennzeichnung eines betreffenden Filmes die korres
pondierenden Identifikationskennzeichnungsdaten auf dem
gesonderten Datenträger sucht, um die in Zuordnung zu den
Identifikationskennzeichnungsdaten gespeicherten Auftrags
daten für den Film zu ermitteln. Die gespeicherten Daten
ermöglichen eine rasche Filmeingangskontrolle in dem
Fotolabor. Das Verfahren gestattet ferner eine weitgehend
automatisierte Annahme der Filme von einem Auftraggeber für
die Weiterleitung an das Fotolabor, etwa unter Verwendung
einer Filmannahmestation nach der Erfindung.
Bevorzugte Ausgestaltungen des Verfahrens sind in den
Ansprüchen 19 bis 23 angegeben.
Gemäß einer bevorzugten Variante des Verfahrens nach der
Erfindung, wie sie in Anspruch 21 dargelegt ist, erhält man
auf einfache Weise eine weitgehend automatisierte Zuordnung
der jeweiligen Auftragsdaten zu den in einer Reihenfolge
bereitgestellten Filmen.
Gemäß einer weiteren Variante des erfindungsgemäßen
Verfahrens werden die Filme in der betreffenden Reihen
folge nach Maßgabe der Auftragsdaten in verschiedene
Filmbearbeitungszweige sortiert.
Die Filmbearbeitungszweige führen zu bestimmten Filmbe
arbeitungsstellen, an denen die betreffenden Aufträge
ausgeführt werden können. Die vorstehend genannte Vorge
hensweise bei der Sortierung der Filme bietet ein hohes
Maß an Sicherheit dafür, daß die Filme zu den jeweils
richtigen Bearbeitungsstellen gelangen und somit Be
triebsablaufstörungen im Fotolabor diesbezüglich vermie
den werden.
Anhand der auf dem Datenträger registrierten Daten und
deren eindeutiger Zuordnung zu den Filmen kann ferner auf
einfache Weise nachvollzogen werden, an welcher Stelle im
Fotolabor sich der Film befindet.
Darüber hinaus ist es möglich, Entwicklungsgeräte und/oder
Belichtungsgeräte an etwaigen Filmbearbeitungsstellen
unter Verwendung der Auftragsdaten automatisch zu steuern.
Der Sortiervorgang kann gegebenenfalls vollautomatisch
realisiert werden.
Insbesondere kann auf Filmtüten mit Kunststoff-Sichtfen
stern verzichtet werden, da eine visuelle Betrachtung der
Filme nicht mehr erforderlich ist. Die Filmtüten oder
vergleichbare Verpackungseinheiten können somit im we
sentlichen vollständig aus recyclingfähigem Material
gebildet sein, etwa aus Papier.
Gegenstand der Erfindung ist ferner ein System zur Annahme
von in Verpackungseinheiten mit Identifikationskennzeich
nungen enthaltenen Filmen für die Behandlung der Filme in
einem Fotolabor. Das erfindungsgemaße System umfaßt
wenigstens eine Filmannahmestation nach einem der Ansprüche
1 bis 15, eine zumindest einen Teil der gesammelten Filme
nach deren Übermittlung an das Fotolabor in einer - insbe
sondere beliebigen - Reihenfolge nacheinander aufnehmende
Transportvorrichtung in dem Fotolabor, eine nahe der
Transportvorrichtung angeordnete zentrale Datenlesestation
zur Erfassung der Identifikationskennzeichnungen auf den
einzelnen Verpackungseinheiten entsprechend der Reihenfolge
und eine mit der zentralen Datenlesestation verbundene
zentrale Datenerfassungs- und Steuereinrichtung zur
Erfassung der auf dem Datenträger gespeicherten Auftrags
daten und Identifikationskennzeichnungsdaten zwecks
korrekter Zuordnung der Auftragsdaten zu den betreffenden
Filmen entsprechend der Reihenfolge durch Vergleich der
mittels der zentralen Datenlesestation von den Verpackungs
einheiten gelesenen und der von dem Datenträger erfaßten
Identifikationskennzeichnungsdaten.
Das System eignet sich zur Durchführung des Verfahrens nach
der Erfindung und bietet einerseits eine überprüfte und
automatisierte Annahme der Filme durch die Filmannahme
station und ferner eine automatisierte und überprüfte
Annahme der Filme durch die Transportvorrichtung in dem
Fotolabor nach deren Übermittlung an das Fotolabor.
Darüberhinaus ermöglicht es eine automatisierte, korrekte
Zuordnung der gespeicherten Auftragsdaten zu den
betreffenden Filmen.
Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung des Systems
ist die Transportvorrichtung mit einer von der
zentralen Datenerfassungs- und Steuereinrichtung
gesteuerten Sortieranlage verbunden, die die Filme nach
Maßgabe der zugeordneten Auftragsdaten in der Reihenfolge
in verschiedene Bearbeitungszweige sortiert.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen
näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 ein erstes Ausführungsbeispiel einer Filmannahme
station nach der Erfindung in einer schemati
sierten Darstellung,
Fig. 2 eine von der Filmannahmestation gemäß Fig. 1
bereitgestellte Filmtüte,
Fig. 3 eine Variante der in Fig. 1 gezeigten Filmannah
mestation,
Fig. 4 Filmverpackungseinheiten, die mit einem von der
Filmannahmestation nach Fig. 3 bereitgestellten
Klebestreifen zur Filmidentifikationskennzeich
nung versehen werden können, und
Fig. 5 ein Blockschaltbild einer Sortieranlage in einem
Fotolabor.
Die in Fig. 1 gezeigte Filmannahmestation 1 ist als
Selbstbedienungsautomat ausgebildet. Der Automat umfaßt
in seinem Automatengehäuse 3 eine Filmtüten-Ausgabeein
richtung 5, die auf Betätigen eines Druckknopfes 7 an der
Bedienungsseite des Automatengehäuses 3 eine Filmtüte 9
(vgl. Fig. 2) über einen Ausgabeschlitz 11 bereitstellt.
Der Benutzer kann seinen Film in die Filmtüte einlegen
und letztere verschließen. Die Filmtüte 9 weist eine
elektronisch lesbare Identifikationskennzeichnung 13 in
Form eines Strichcodes und gegebenenfalls eine entspre
chende Kennzeichnung mit normal lesbaren Ziffern 15 auf.
Zweckmäßigerweise handelt es sich bei der Identifika
tionskennzeichnung um eine fortlaufende Auftragsnummer
und um eine auf den Standort der Filmannahmestation
hinweisende Händlernummer. Die elektronisch lesbare
Identifikationskennzeichnung 13 kann beispielsweise auch
oder alternativ auf einem an der Filmtüte 9 angebrachten
Magnetstreifen gespeichert sein.
Der Benutzer kann über ein als Tastatur 17 ausgebildetes
Dateneingabegerät Auftragsdaten für das Fotolabor an eine
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 19 abgeben, die
einen Mikrocomputer mit betreffenden Peripheriekomponen
ten umfaßt.
Der Dateneingabevorgang erfolgt nach einem von der Daten
erfassungs- und Steuereinrichtung 19 vorgegebenen Pro
gramm, wobei auf einem Bildschirm 21 Daten angezeigt
werden, die den Benutzer zur Eingabe von Auftragsdaten
auffordern. Der an der Datenerfassungs- und Steuerein
richtung 19 angeschlossene Bildschirm 21 zeigt in jedem
Menüpunkt eine Auswahl möglicher zulässiger Daten an, so
daß der Benutzer ohne weiteren Erklärungsbedarf über die
Tastatur 17 auswählen kann. Die Datenerfassungs- und
Steuereinrichtung 19 prüft die eingegebenen Auftragsdaten
auf Vollständigkeit eines bestimmten Datensatzes hin. Bei
diesem Datensatz handelt es sich um Angaben, die für die
sachgerechte Behandlung des Filmes im Fotolabor erforder
lich sind. Dies können sein Angaben zum Filmformat, zur
Filmart, zum Filmbehandlungswunsch, zur Anzahl gewünsch
ter Kopien oder zur Anzahl gewünschter Positivabzüge etc.
und gegebenenfalls Angaben zum Namen und der Adresse des
Benutzers. Die Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 19
kann darüber hinaus so programmiert sein, daß sie eine
Plausibilitätskontrolle in bezug auf die eingegebenen
Daten macht und bei Datenkombinationen, die einem Auftrag
entsprechen, der nicht von dem Fotolabor ausgeführt
werden kann, über den Bildschirm darauf hinweist. Bei
fehlerhafter oder unvollständiger Dateneingabe kann der
Benutzer seine Eingaben korrigieren bzw. ergänzen. Stellt
die Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 19 fest, daß
der erwartete Mindestdatensatz vollständig und plausibel
ist, so wird ein Filmeinwurfschacht 23 einer Filmannahme
einrichtung 25 für den Einwurf der Filmtüte 9 mit dem
darin enthaltenen Film freigegeben. Dies erfolgt dadurch,
daß die Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 19 einen
(nicht gezeigten) Stellantrieb einer den Einwurfschacht
23 an dessen Zugangsöffnung im Bereich der Bedienungssei
te des Automatengehäuses 3 normalerweise sperrenden
Verschlußklappe 27 ansteuert, so daß die Verschlußklappe 27
den Einwurfschacht für den Einwurf der Filmtüte 9
freigibt. Nach Einwurf der Filmtüte 9 geht die Verschluß
klappe 27 wieder in ihren Schließzustand zurück.
Die Filmannahmeeinrichtung 25 umfaßt in dem Automatenge
häuse 3 ferner eine Datenleseeinrichtung 29, die in bezug
auf den Filmeinwurfschacht 23 so angeordnet ist, daß sie
die Identifikationskennzeichnung 13 der Filmtüte 9 lesen
kann. Bei der Datenleseeinrichtung 29 kann es sich je
nach Art der Identifikationskennzeichnung um eine opti
sche und/oder magnetische Leseeinrichtung handeln.
In dem Filmeinwurfschacht 23 kann eine (nicht gezeigte)
von der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 19 gesteu
erte Sperre vorgesehen sein, die die Filmtüten 9 in einer
geeigneten Lage zu der Datenleseeinrichtung 29 hält, bis
der Datenlesevorgang abgeschlossen ist. Danach fällt die
Filmtüte 9 in einen ebenfalls in dem Automatengehäuse 3
aufgenommenen Sammelbehälter 30.
Die von der Datenleseeinrichtung 29 gelesenen Identifika
tionskennzeichnungsdaten werden von der Datenerfassungs-
und Steuereinrichtung 19 zusammen mit den vorher eingege
benen Auftragsdaten in einer definierten Zuordnung an
eine Datenspeichereinheit 31 bzw. 31′ abgegeben, die die
Daten auf einem Datenträger 33 bzw. 33′ speichert. Bei
der Datenspeichereinheit 31 handelt es sich um eine
Diskettenstation mit einer auswechselbaren Diskette 33
als Datenträger.
Zusätzlich oder alternativ kann eine Datenspeichereinheit
in Form eines Druckers 31′ vorgesehen sein, der die Daten
in der betreffenden Zuordnung auf Papier als Datenträger
33′ ausdruckt.
Mit 35 ist ein als Diskette oder Festplatte ausgebildeter
Datenträger bezeichnet, auf dem die Daten sicherheitshal
ber in Kopie gespeichert werden.
Die Filmannahmestation nach Fig. 1 umfaßt ferner eine
Einrichtung 37, die nach Entgegennahme der Filmtüte 9
eine Quittung 39 mit Identifikationskennzeichnungsdaten
ausgibt. Die Einrichtung 37 umfaßt zu diesem Zweck ein
von der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 19 gesteu
ertes Druckwerk mit einer entsprechenden Papiervorschub
einrichtung.
Der Filmsammelbehälter 30 und der Datenträger 33 bzw. 33′
können von einer autorisierten Person aus dem Automaten
gehäuse 13 herausgenommen werden. Der Sammelbehälter 30
dient dann als gemeinsamer Transportbehälter für die
gesammelten Filmtüten 9 mit den darin enthaltenen Filmen
und für den Datenträger 33 bzw. 33′ für den Transport zum
Fotolabor.
Fig. 3 zeigt eine Variante des in Fig. 1 dargestellten
Filmannahmeautomaten. In Fig. 3 sind Elemente, die ent
sprechenden Elementen in Fig. 1 gleichkommen, mit ent
sprechend gleichen Bezugsziffern und einem nachgestellten
Kleinbuchstaben gekennzeichnet. Zur Vermeidung von Wie
derholungen wird daher insoweit auf die vorstehenden
Erläuterungen Bezug genommen.
Abweichend von der in Fig. 1 dargestellten Filmannahme
station umfaßt der Filmautomat 1a gemäß Fig. 3 eine
Ausgabeeinrichtung 41, die nach Eingabe eines vollständi
gen Auftragsdatensatzes über die Tastatur 17a und vor
Öffnung der Verschlußklappe 27a einen Papierklebestreifen
43 mit Identifikationskennzeichnungsdaten 13a an der
Bedienungsseite des Automatengehäuses 3 ausgibt. Der
Benutzer kann den Klebestreifen 43 auf die individuelle
Verpackungseinheit des abzugebenden Filmes aufkleben. Als
Verpackungseinheit kommt auch in diesem Fall eine irgend
wie bereitgestellte Filmtüte in Betracht. Andererseits
kann der Klebestreifen 43 auch unmittelbar - wie in Fig.
4 angedeutet - auf eine übliche den Film enthaltende
Filmschachtel 45 oder auf eine übliche Filmdose 47 aufge
klebt werden. Möglich ist auch das unmittelbare Aufkleben
des Papierklebestreifens 43 auf die den Film lichtun
durchlässig beherbergende Filmpatrone bzw. Filmkassette.
Der Benutzer kann, nachdem er die betreffende Verpackungs
einheit seines Films mit dem Klebestreifen 43 versehen
hat, die so präparierte Verpackungseinheit in den nach
der Ausgabe des Klebestreifens 43 geöffneten Einwurf
schacht 23a einbringen, wonach die Verschlußklappe 27a
wieder in ihren Schließzustand zurückkehrt. Da im Falle
der Filmannahmestation nach Fig. 3 die auf dem Klebe
streifen 43 mittels der Ausgabeeinrichtung 41 aufgedruck
ten Identifikationskennzeichnungsdaten 13a vorher von der
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 19a bereits gene
riert worden sind und somit für die Speicherung auf dem
Datenträger 33a bzw. 33′a bereits in der Datenerfassungs-
und Steuereinrichtung 19a vorliegen, kann auf die Daten
leseeinrichtung 29a grundsätzlich verzichtet werden.
Fig. 5 zeigt in einem stark schematisierten Schaubild
eine Sortieranlage 50 in einem Fotolabor. Die anhand der
Fig. 5 beschriebene Sortieranlage bildet zusammen mit
wenigstens einer Filmannahmestation nach der Erfindung
ein System zur Bereitstellung von Filmen für die Behand
lung in einem Fotolabor. Die Sortieranlage 50 dient dazu,
die von den dezentralen Filmannahmestationen gesammelten
Filme in verschiedene Bearbeitungszweige nach Maßgabe der
Auftragsdaten zu sortieren.
Bei 52 ist eine Transportvorrichtung angedeutet, die die
von den dezentralen Filmannahmestellen gesammelten Film
verpackungseinheiten 9 oder gegebenenfalls 45 oder 47 in
einer an sich beliebigen Reihenfolge nacheinander auf ein
Transportband 54 legt. Die Verpackungseinheiten 9 laufen
auf dem Transportband 54 an einer Datenlesestation 56
vorbei, welche die auf den Verpackungseinheiten 9 vorhan
denen Identifikationskennzeichnungen 13 elektronisch
liest und die gelesenen Daten an eine zentrale Datener
fassungs- und Steuereinrichtung 58 abgibt. Die zentrale
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 58 des Fotolabors
erhält von dem zusammen mit den gesammelten Filmen ange
lieferten Datenträger 33 die auf ihm gespeicherten Auf
trags- und Identifikationskennzeichnungsdaten. Die zentra
le Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 58 ist derart
programmiert, daß sie die mittels der Datenlesestation 56
erfaßten Identifikationskennzeichnungsdaten mit den von
dem Datenträger 33 gelieferten Identifikationskennzeich
nungsdaten vergleicht und auf diese Weise die gespeicher
ten Auftragsdaten in korrekter Zuordnung zu den in einer
Reihe hintereinander auf dem Transportband 54 transportier
ten Verpackungseinheiten 9 identifiziert.
Nach Maßgabe der Auftragsdaten und der zugehörigen Rei
henfolge der auf dem Transportband 54 weiterbewegten
Verpackungseinheiten 9 werden bestimmte Umlenkeinheiten
60a, 60b, 60c in den Weg der Verpackungseinheiten 9 auf
dem Transportband 54 gesteuert eingebracht, um jeweilige
Verpackungseinheiten 9 auf Seitentransportbänder 61a,
61b, 61c umzulenken, die von dem Transportband 54 abzwei
gen. Wie in Fig. 5 gezeigt ist, befindet sich die Umlenk
einheit 60c in der Ablenkstellung. Die Umlenkeinheiten
60a und 60b sind in der Stellung gezeigt, in der sie die
Verpackungseinheiten 9 ungehindert auf dem Transportband
54 weiterlaufen lassen.
Die Transportbänder können gegebenenfalls Lichtschranken
aufweisen, welche einen Rückmeldeimpuls an die zentrale
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 58 abgeben, wenn
eine Filmverpackungseinheit 9 an ihnen vorbeibewegt wird.
Aufgrund der Rückmeldesignalimpulse kann die Datenerfas
sungs- und Steuereinrichtung 58 den Sortiervorgang über
wachen.
Die Transportbänder 54, 61a, 61b, 61c führen zu verschie
denen Filmbearbeitungsstationen 62, die dazu eingerichtet
sind, den zugeführten Film entsprechend den in den Auf
tragsdaten codifizierten Filmbehandlungsaufträgen zu
behandeln. Beispielsweise können eine Filmbehandlungs
stelle lediglich zur Filmentwicklung, eine weitere zur
Herstellung von Positivabzügen, eine dritte zur Herstel
lung von gerahmten Dias und etwaige weitere Filmbehand
lungsstellen für andere Aufgaben vorgesehen sein.
Die Filmbehandlungsstellen 62 sind über Datenleitungen 64
mit der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung 58 verbun
den. Über diese Datenleitungen können die Auftragsdaten
an die Filmbehandlungsstellen 62 abgegeben werden. Dies
kann zum Zwecke der Darstellung der Auftragsdaten im
Klartext für das an den Filmbehandlungsstellen 62 arbei
tende Personal erfolgen. Eine weitere Möglichkeit liegt
darin, die Auftragsdaten zur automatischen Steuerung von
Arbeitsvorgängen in den Filmbehandlungsstellen heranzu
ziehen.
Die zentrale Datenerfassung mittels der Datenerfassungs-
und Steuereinrichtung ermöglicht ferner eine Eingangskon
trolle bezüglich der zugelieferten Filme. Darüber hinaus
ist es auf einfache Weise möglich, mittels der Datener
fassungs- und Steuereinrichtung 58 nachzuvollziehen, wo
sich ein Film im Bereich der Sortieranlage bzw. im Be
reich der Filmbearbeitungsstellen befindet.
Die Erfindung zeigt somit einen Weg auf, dezentral gesam
melte Filme für deren Behandlung in einem Fotolabor auf
die Weise bereitzustellen, daß Betriebsablaufstörungen
in dem Fotolabor weitgehend vermieden werden. Einerseits
wird bereits bei der Filmabgabe an der Filmannahmestation
sichergestellt, daß die für eine sachgerechte Behandlung
der Filme erforderlichen Auftragsdaten vollständig und
gegebenenfalls nach bestimmten Plausibilitätskriterien in
Zuordnung zu den Identifikationskennzeichnungen auf einem
Sammeldatenträger erfaßt werden. Andererseits bietet der
mit den gesammelten Filmen an ein Fotolabor überstellte
Datenträger die Möglichkeit einer zuverlässigen Filmein
gangskontrolle in dem Fotolabor. Darüber hinaus können
die Daten für eine zuverlässige Steuerung einer Sortier
anlage herangezogen werden.
Hinzuweisen ist noch darauf, daß die Verpackungseinheiten
9, 45 oder 47 ggf. auf mehreren Seiten mit den Identifi
kationskennzeichnungen 13, 15 bzw. 13a, 15a präpariert
sein können, um den elektronischen Ablesevorgang zu ver
einfachen. Die Datenlesestationen 29, 29a oder 56 können
im übrigen - ggf. mittels mehrerer Lesesensorvorrichtungen -
dazu eingerichtet sein, mehrere Seiten der Verpackungs
einheiten nach Identifikationskennzeichnungen abzutasten.
Claims (23)
1. Filmannahmestation (1; 1a) zur Sammlung von in einem
Fotolabor zu behandelnden, in Verpackungseinheiten
(9; 9a, 45, 47) mit Identifikationskennzeichnungen
(13, 15; 13a, 15a) enthaltenen fotografischen Filmen
und zur Bereitstellung der Filme mit zugehörigen
Auftragsdaten für deren Behandlung in dem Fotolabor,
umfassend
- - ein Dateneingabegerat (17; 17a) zur Eingabe von den jeweiligen Film betreffenden Auftragsdaten für das Fotolabor,
- - eine an dem Dateneingabegerät (17; 17a) angeschlossene, mit Daten entsprechend der betreffenden Identifika tionskennzeichnung (13, 15; 13a, 15a) versorgte Daten erfassungs- und Steuereinrichtung (19; 19a), die über das Dateneingabegerät (17; 17a) eingegebene Auftrags daten zumindest auf Vollstandigkeit eines bestimmten Auftragsdatensatzes überprüft und bei Erfüllung des Prüfkriteriums die eingegebenen Auftragsdaten in einer Zuordnung zu den Identifikationskennzeichnungsdaten (13, 15; 13a; 15a) auf einen von den Verpackungsein heiten (9; 9a, 45, 47) gesondert ausgebildeten, von dem Fotolabor auszuwertenden Datenträger (33, 33′; 33a, 33a′) speichert, und
- - eine mittels der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19; 19a) gesteuerte und bei Erfüllung des Prüfkriteriums den in seiner Verpackungseinheit (9; 9a, 45, 47) verpackten Film in einen Sammelbehälter (30; 30a) auf nehmende Filmannahmeeinrichtung (25; 25a), die bei Nicht erfüllung des Prüfkriteriums die Filmannahme verweigert und/oder einen Zustand unzulässiger Filmannahme anzeigt.
2. Filmannahmestation nach Anspruch 1, umfassend
ein mit dem Dateneingabegerät (17; 17a) verbundenes
Datentsichtgerät (21; 21a) zur Anzeige der eingegebenen
Auftragsdaten.
3. Filmannahmestation nach Anspruch 2, wobei das
Datensichtgerät (21; 21a) von der Datenerfassungs- und
Steuereinrichtung (19; 19a) derart angesteuert ist, daß
es zur Eingabe von Auftragsdaten auffordernde Symbole anzeigt.
4. Filmannahmestation nach Anspruch 1, 2 oder 3, wobei der
gesonderte Datenträger (33, 33′; 33a, 33a′) auswechselbar
mit einer an der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung
(19; 19a) angeschlossenen, die Daten auf den Datenträger
(33, 33′; 33a, 33a′) übertragenden Datenspeichereinheit
(31, 31′; 31a, 31a′) verbunden ist.
5. Filmannahmestation nach Anspruch 4, wobei der Datenträger
(33a; 33a′) ein magnetischer und/oder optischer
Datenträger, insbesondere eine Diskette oder Daten-CD,
ist.
6. Filmannahmestation nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
wobei der Datenträger ein - insbesondere auswechselbarer
und/oder mittels eines bei Bedarf anschließbaren mobilen
Lesegerätes auslesbarer und/oder per Datenfernübertragung
von einer Zentrale (58) auslesbarer - elektronischer
Halbleiter-Speicherbaustein ist.
7. Filmannahmestation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei eine die Verpackungseinheiten (9) mit
elektronisch lesbaren Daten (13, 15) als Identifikations
kennzeichnung bereitstellende Ausgabeeinrichtung (5)
vorgesehen ist.
8. Filmannahmestation nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
wobei eine einen dauerhaft mit der Verpackungseinheit
(9; 9a, 45, 47) verbindbaren Datenträger (43),
insbesondere Papierklebestreifen, mit elektronisch
lesbaren Daten (13a, 15a) als Identifikationskenn
zeichnung bereitstellende Ausgabeeinrichtung (41)
vorgesehen ist.
9. Filmannahmestation nach Anspruch 7, wobei die
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19) die Identifi
kationskennzeichnungsdaten (13, 15) generiert und an die
Ausgabeeinrichtung (5) abgibt, wenn das Prüfkriterium
hinsichtlich der Auftragsdaten erfüllt ist, und wobei die
Ausgabeeinrichtung (5) ein Datenschreibwerk umfaßt,
welches die Identifikationskennzeichnungsdaten (13, 15)
in elektronisch lesbarer Form auf die Verpackungseinheit
(9) aufbringt.
10. Filmannahmestation nach Anspruch 8, wobei die
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19a) die
Identifikationskennzeichnungsdaten (13a, 15a) generiert
und an die Ausgabeeinrichtung (41) abgibt, wenn das
Prüfkriterium hinsichtlich der Auftragsdaten erfüllt ist,
und wobei die Ausgabeeinrichtung (41) ein Datenschreib
werk umfaßt, welches die Identifikationskennzeich
nungsdaten (13a, 15a) in elektronisch lesbarer Form auf
den dauerhaft mit der Verpackungseinheit (9a; 45, 47)
verbindbaren Datenträger (43) aufbringt.
11. Filmannahmestation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Verpackungseinheit (9; 9a) eine dem
Benutzer bereitgestellte Filmtüte ist.
12. Filmannahmestation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei eine die Identifikationskennzeichnungs
daten (13, 15; 13a, 15a) auf der Verpackungseinheit
(9; 9a, 45, 47) elektronisch lesende Datenleseeinrichtung
(29; 29a) vorgesehen ist, die die gelesenen Daten an die
Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19; 19a) abgibt.
13. Filmannahmestation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei die Filmannahmeeinrichtung (25; 25a) eine
mittels eines von der Datenerfassungs- und Steuerein
richtung (19; 19a) gesteuerten Verschlußmechanismusses
(27; 27a) normalerweise gesperrte Filmzuführung (23; 23a)
zu dem Sammelbehälter (30; 30a) umfaßt, die zur Annahme
eines Filmes nur dann entsperrt wird, wenn die Auftrags
daten das Prüfkriterium erfüllen.
14. Filmannahmestation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei eine bei Filmannahme eine Quittung
(39; 39a) mit Identifikationskennzeichnungsdaten
ausgebende Einrichtung (37; 37a) vorgesehen ist.
15. Filmannahmestation nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, wobei sie als eine von einem Benutzer
bedienbare Automaten-Einheit (Fig. 1; Fig. 3) ausgebildet ist.
16. System zur Annahme von in Verpackungseinheiten mit
Identifikationskennzeichnungen enthaltenen fotografischen
Filmen für die Behandlung in einem Fotolabor, umfassend
- - wenigstens eine Filmannahmestation (1; 1a) nach einem der Ansprüche 1 bis 15,
- - eine zumindest einen Teil der gesammelten Filme nach deren Übermittlung an das Fotolabor in einer - insbe sondere beliebigen - Reihenfolge nacheinander aufnehmende Transportvorrichtung (52) in dem Fotolabor,
- - eine nahe der Transportvorrichtung (52) angeordnete zentrale Datenlesestation (56) zur Erfassung der Identifikationskennzeichnungsdaten (13, 15; 13a, 15a) auf den einzelnen Verpackungseinheiten (9; 9a, 45, 47) entsprechend der Reihenfolge und
- - eine mit der zentralen Datenlesestation (56) verbundene zentrale Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (58) zur Erfassung der auf dem Datenträger (33; 33a) gespeicherten Auftrags- und Identifikationskennzeichnungsdaten zwecks korrekter Zuordnung der Auftragsdaten zu den betreffenden Filmen entsprechend der Reihenfolge durch Vergleich der mittels der Datenlesestation (56) von den Verpackungsein heiten (9; 9a, 45, 47) gelesenen und der von dem Datenträger (33; 33a) erfaßten Identifikationskennzeich nungsdaten.
17. System nach Anspruch 16, wobei die Transportvorrichtung
(52) mit einer von der zentralen Datenerfassungs- und
Steuereinrichtung (56) gesteuerten Sortieranlage (50)
verbunden ist, die die Filme nach Maßgabe der zugeord
neten Auftragsdaten in der Reihenfolge in verschiedene
Bearbeitungszweige (61a, 61b, 61c) sortiert.
18. Verfahren zur Annahme von in Verpackungseinheiten mit
Identifikationskennzeichnungen enthaltenen fotografischen
Filmen für die Behandlung in einem Fotolabor, wobei man
- - für jeden Film eine Verpackungseinheit mit einer Identi fikationskennzeichnung (13, 15; 13a, 15a) bereitstellt,
- - über eine Datenteingabeeinrichtung (17; 17a) den jeweiligen Film betreffende Auftragsdaten für das Fotolabor in eine Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19; 19a) eingibt,
- - die Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19; 19a) mit Daten entsprechend der Identifikationskennzeichnung (13, 15; 13a; 15a) versorgt,
- - mittels der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19; 19a) die eingegebenen Auftragsdaten zumindest auf Vollstandigkeit eines bestimmten Auftragsdatensatzes überprüft und bei Erfüllung des Prüfkriteriums die eingegebenen Auftragsdaten in einer Zuordnung zu den Identifikationskennzeichnungsdaten auf einen von den Verpackungseinheiten (9; 9a, 45, 47) gesondert ausge bildeten Datenträger (33, 33′; 33a; 33a′) speichert,
- - den in der Verpackungseinheit (9; 9a, 45, 47) enthaltenen Film in einen Filmsammelbehälter (30; 30a) aufnimmt, wenn das Prüfkriterium hinsichtlich der Auftragsdaten erfüllt ist, und
- - in dem Filmsammelbehälter (30; 30a) gesammelte Filme sowie die diesen Filmen zugeordneten Auftragsdaten und die Identifikationskennzeichnungsdaten in deren Zuordnung zu den Auftragsdaten an das Fotolabor weiterleitet.
19. Verfahren nach Anspruch 18, wobei der von den
Verpackungseinheiten (9; 9a, 45, 47) gesondert ausge
bildete Datenträger (33, 33a) auswechselbar mit einer an
der Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (19; 19a)
angeschlossenen Datenspeichereinheit (31; 31a) verbunden
ist, und wobei man den Datenträger (33; 33a) zur Weiter
leitung der gespeicherten Daten an das Fotolabor - insbe
sondere gemeinsam mit den gesammelten Filmen - an das
Fotolabor übergibt.
20. Verfahren nach Anspruch 18 oder 19, wobei der von den
Verpackungseinheiten (9; 9a, 45, 47) gesondert
ausgebildete Datenträger (33; 33a) ein magnetischer
und/oder optischer Datenträger, insbesondere eine
Diskette oder Daten-CD ist.
21. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 20,
wobei man
- - nach der Weitergabe der gesammelten Filme sowie der diesen zugeordneten Auftragsdaten und Identifikations kennzeichnungsdaten an das Fotolabor die Filme in ihren Verpackungseinheiten (9; 9a, 45, 47) in einer - insbe sondere - beliebigen Reihenfolge nacheinander an eine Transportvorrichtung (54) abgibt,
- - die Identifikationskennzeichnungen (13, 15; 13a, 15a) auf den Verpackungseinheiten (9; 9a, 45, 47) mittels einer weiteren Datenerfassungs- und Steuereinrichtung (56, 58) entsprechend der Reihenfolge elektronisch erfaßt und
- - anhand dieser Daten durch Vergleich mit den an das Fotolabor weitergegebenen Identifikationskennzeichnungs daten die Auftragsdaten der in der genannten Reihenfolge bereitgestellten Filme mittels der weiteren Datener fassungs- und Steuereinrichtung (56, 58) identifiziert.
22. Verfahren nach Anspruch 21, wobei man die Filme in der
betreffenden Reihenfolge an eine steuerbare Sortieranlage
(54, 60a, 60b, 60c, 61a, 61b, 61c) übergibt
und auf der Basis der Auftragsdaten die Sortieranlage
mittels der weiteren Datenerfassungs- und Steuerein
richtung (56, 58) derart steuert, das sie die Filme in
der betreffenden Reihenfolge nach Maßgabe der Auftrags
daten in verschiedene Filmbearbeitungszweige
(61a, 61b, 61c) sortiert.
23. Verfahren nach einem der Ansprüche 18 bis 22, wobei man
mittels der von der weiteren Datenerfassungs- und Steuer
einrichtung (56, 58) in Zuordnung zu den betreffenden
Filmen identifizierten Auftragsdaten Filmbearbeitungs
vorrichtungen in Filmbearbeitungsstellen (62) steuert, um
zumindest einzelne der in den Auftragsdaten kodierten
Filmbehandlungsaufträge wenigstens teilautomatisch
auszuführen.
Priority Applications (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924242329 DE4242329C1 (de) | 1992-12-15 | 1992-12-15 | Filmannahmestation sowie System und Verfahren zur Annahme von in Verpackungseinheiten mit Identifikationskennzeichnungen enthaltenen fotografischen Filmen für die Behandlung in einem Fotolabor |
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Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924242329 Expired - Fee Related DE4242329C1 (de) | 1992-12-15 | 1992-12-15 | Filmannahmestation sowie System und Verfahren zur Annahme von in Verpackungseinheiten mit Identifikationskennzeichnungen enthaltenen fotografischen Filmen für die Behandlung in einem Fotolabor |
Country Status (1)
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