DE2119491A1 - System zur Verteilung von Werteinheiten - Google Patents
System zur Verteilung von WerteinheitenInfo
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Description
DR-INQ. DIPL.-ING. M. KC. Dl Pu Pi Y V. - B. DIPL.-PHYS.
HOGER - STELLRECHT-GRiESSBACH - HAECKER
A 38 794 b
b - 135
20. April 1971
Firma
Ostertag-VJerke AG 703AaIe n/Württ.
System zur Verteilung von Werteinheiten
Die Erfindung betrifft ein System zur Verteilung von Werteinheiten,
insbesondere ein Geldausgabesystem.
Es sind schon Geldausgabeautomaten auf dem Markt, die mittels eines Ausweises und eines zu diesem passenden Belegs gesteuert
werden. Bei den Ausweisen und Belegen bzw. Quittungen handelt es sich um spezielle Dokumente, die von der jeweiligen,
den Automaten betreibenden Bank an ihre Kunden in begrenztem Umfang ausgegeben werden. Infolgedessen kann jeder Inhaber
eines Ausweises und entsprechender Belege nur an dem von seiner Bank aufgestellten Automaten Geld abholen.· Der Automat
prüft aufgrund eines Identifikationscodes auf dem Ausweis und , auf dem Beleg, ob die beiden Informationsträger echt, sind und
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zusammengehören und ob der Ausweisinhaber nicht zu einem
Personenkreis gehört, den die Bank vom Geldbezug über den Automaten aus irgendwelchen Gründen ausgeschlossen hat. Dies
geschieht durch Vergleich des Identifikationscodes mit dem Inhalt eines im Automaten befindlichen Speichers. Dann wird
ein durch den Beleg vorgegebener Geldbetrag ausgegeben, der Beleg im Automaten abgelegt und der Ausweis wieder ausgestoßen.
Es ist auch schon ein Geldausgabeautomat bekanntgeworden, der
nur mittels eines Ausweises als Informationsträger gesteuert wird und der Tastaturen besitzt, um eine für die Bedienungsperson
spezifische Kennziffer und den gewünschten Geldbetrag einzutasten. Die eingetastete Kennziffer wird dann mit einem
Identifikationscode auf dem Ausweis verglichen..
Diese bekannten Geldausgabeautomaten bedeuten keine Rationalisierung
für die Bank, da, wenn überhaupt ein Beleg.im Automat verbleibt, dieser nicht wie Schecks und Überweisungen mehr
oder minder automatisch weiterverarbeitet v/erden kann, weil ferner relativ teuere Sonderdokumente hergestellt und auch
noch von Hand ausgegeben werden müssen ,und weil schließlich
die bekannten Automaten nur eine geringe Kundenkapazität haben. Für den Bankkunden wiederum haben die bekannten Geldausgabeautomaten
den Nachteil, daß sie alle an den Geschäftsbereich einer ganz bestimmten Bank gebunden sind und daß er besondere
Dokumente, nämlich den Ausweis und die Belege stets mit sich
tragen muß*
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Der Erfindung lag nun die Aufgabe zugrunde, mit der automatischen
Geldausgabe einen Rationalisierungsvorteil für die Bank zu verbinden, wobei nicht nur an Geldausgäbeautomaten gedacht
wurde, sondern ganz allgemein an Geräte zur Ausgabe von Werteinheiten. Es könnte sich also beispielsweise auch um Briefmarken,
Fahrkarten, ja sogar Aktien oder andere Wertpapiere handeln. Nach dem eingangs Gesagten geht die Erfindung von
einem System zur Verteilung von Vierteinheiten aus, das mindestens ein Scheckannahmegerät hat, dcis mittels eines Ausweises
und eines Schecks steuerbar ist, wobei der Ausweis mindestens eine kodierte Identifikationsinformation trägt,
die mit einer kodierten Identifikationsinformation (Sicherheitscode) auf dem Scheck in einer vorgegebenen Beziehung
steht, deren Erfüllung durch eine Prüfvorrichtung für Ausweis und Scheck prüfbar ist. Gelöst wird die gestellte Aufgabe
gemäß der Erfindung dadurch, daß der Scheck ein übliches Scheckformular (sog.EURO-Scheck) ist, von dem ein freies
Feld die Identifikationsinformation trägt und ein ggf. weiteres freies Feld für eine vom Benutzer aufzubringende, kodierte Information
zum Gültigmachen (Gültigkeitscode) des Schecks vorgesehen ist und daß das Scheckannahmegerät eine Prüfvorrichtung
für den Gültigkeitscode aufweist. Die für das erfindungsgemäße
Scheckannahmegerät geeigneten Scheckformulare können
also im übrigen wie übliche Schecks verwendet werden, und auch der Ausweis kann wie eine übliche Scheckkarte ausgebildet sein,
die noch mit einigen weiteren Informationen versehen ist. Die Verwendung üblicher Scheckformulare gestattet es aber auch, die
im Scheckannahmegerät verbleibenden Belege in der bei den Banken üblichen Weise automatisch weiterzuverarbeiten. Wenn
sich das erfindungsgemäße System durchgesetzt hat, werden auch
überhaupt keine besonderen Dokumente mehr benötigt, da man ganz allgemein die für das erfindungsgemäße System geeigneten
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Scheckformulare ausgeben könnte. Schließlich ist das gemäß
der Erfindung zur Verwendung kommende Scheckformular ebensowenig regional gebunden, wie dies schon jetzt beim Scheck in
Verbindung mit einer Scheckkarte der Fall ist. Schließlich gibt das erfindungsgemäße System mindestens dieselbe, wenn
nicht eine größere Sicherheit wie ein üblicher Scheck, der . vom Benutzer handschriftlich unterschrieben werden muß, denn
der Gültigkeitscode kann o.w. so ausgebildet werden, daß er
fälschungssicherer wie eine Unterschrift ist, und außerdem
ist eine Sicherheitsfunktion mehr eingebaut, wie bei den bekannten Geldausgabeautomaten, bei denen nur die Zusammengehörigkeit von Ausweis und Beleg geprüft wird.
Bei dem Scheckannahmegerät kann es sich um ein beliebiges
Gerät zur Ausgabe von Werteinheiten oder Dokumenten handeln,
das mit Hilfe des Ausweises und eines üblichen Scheckformulars, das im Hinblick auf die erfindungsgemäße Verwendung geringfügig
modifiziert ist, bedient v/erden kann, d.h. also beispielsweise um einen Geldausgabeautomaten, um ein Gerät zur
Ausgabe neuer Schecks, um ein Gerät zur Prüfung von Schecks bei deren Annahme, wie es an. einem Bankschalter oder bei einem
Einzelhändler, einem Supermarkt od.dgl. installiert sein kann, um einen Briefmarkenautomaten und dgl. mehr.
Wie erwähnt, wird einer der bekannten Geldausgabeautomaten
mit Belegen bedient, durch die der auszugebende Geldbetrag von vornherein festgelegt ist, beispielsweise auf einen 100.-DM-Schein
so daß beispielsweise für den Betrag von DM 300,-drei Belege benötigt werden. Das erfindungsgemäße System
läßt nun dank der Verwendung normaler Schecks die Entnahme beliebiger Geldmengen - die vom Bankinstitut u.U. begrenzt
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werden können - zu, indem der Scheck mit einer Information
über den auszugebenden Betrag versehen wird. Bei einem bevorzugten Ausführüngsbeispiel der Erfindung ist ein weiteres
freies Feld (Betragsfeld) des Schecks für eine vom Benutzer
anzubringende, kodierte Information hinsichtlich des Wertes der Werteinheiten vorgesehen, und das Scheckannahmegerät enthält
eine Lesevorrichtung für diese"Information. So können beispielsweise auf dem Scheck nebeneinander oder untereinander
neun mit den Ziffern 1-9 beschriftete Kästchen vorgesehen sein, in deren eines dann der Benutzer ein Kreuz einträgt.
Es sind schon Geldausgabeautomaten bekannt, die unter anderem
mit einem Ausweis betätigt werden, durch den sichergestellt wird, daß ein Benutzer innerhalb eines vorgegebenen Zeitraumes
nicht mehr als einen bestimmten Betrag erhält. Auf diese Weise wird verhindert, daß ein Benutzer Belege über einen
längeren Zeitraum hinweg sammelt und mit diesen dann sein Konto überzieht. Bei dem erfindungsgemäßen System empfiehlt
es sich nun in Anlehnung an das bekannte, den Ausweis aus den erwähnten Gründen als übliche Scheckkarte auszubilden, die
in unsichtbarer, kodierter und maschinenlesbarer Form mindestens folgende Informationen aufweist: Kontonummer des Benutzers,
Bankleitzahl der Bank, die die Scheckkarte ausgestellt hat (da das erfindungsgemäße System überregional arbeiten
soll)t Limit für den Gesamtwert bzw. die Anzahl der
innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszugebenden Werteinheiten wie Geld oder Scheckformulare (Betragslimitierung),
sowie den Zeitraum (Zeitlimitierung). Bei der Ausgabe von
Scheckformularen oder Geld wird dann vom erfindungsgemäßen System an der Scheckkarte gebucht, wieviel der Benutzer innerhalb
des vorgegebenen Zeitraums erhalten hat. Dies alles kann
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beispielsweise über eine magnetische Aufzeichnung erreicht werden*
Nach dem Vorstehenden ist es ersichtlich, daß das erfindungsgemäße
System, sofern es sich um ein Geldausgabesystem handeln soll, mindestens ein Scheck- und ein Geldausgabegerät umfassen
sollte, die beide nach Art des beschriebenen Scheckannahmegeräts
ausgebildet sind. Die Ausgabe von Scheckformularen erfolgt also in gewisser Weise analog zur herkömmlichen Ausgabe
durch den Schalterbeamten einer Bank, indem entweder ein ganz bestimmtes Formular oder u.U. auch ein normaler
Scheck, nachdem der Gültigkeitscode angebracht worden ist, zusammen mit der Scheckkarte in das Scheckausgabegerät eingegeben
wird, das dann neue Scheckformulare ausgibt. Gleichzeitig kann es vorteilhaft sein, das Scheckausgabegerat so
auszubilden, daß es die Zahl der ausgegebenenen Scheckformulare auf der Scheckkarte beispielsweise magnetisch festhält
und ggf. in bestimmten Abständen auch die Zeitlimitierung modifiziert*
Der bargeldlose Zahlungsverkehr auch mit Schecks dehnt sich
immer mehr aus* und das erfindungsgemäße System gibt nun die
Möglichkeit, die Annahme von Schecks bei Banken und beispielsweisegrößeren
Einzelhändlern oder an anderen Stellen wesentlich 2ü vereinfachen und den Verkehr mit Schecks sicherer .
zu machen. Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, daß das System ferner ein Scheckprüfgerät zur automatischen Prüfung der
Zusammengehörigkeit von Scheck und Scheckkarte sowie zur Prüfung des Gültigkeitscodes aufweist. Auf diese Weise kann
die Echtheitsprüfung eines Schecks bei der Annahme wesentlich
vereinfacht werden.
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Bei der vorstehend beschriebenen Ausbildung des erfindungsgemäßen Systems muß die Scheckkarte von Zeit zu Zeit hinsichtlich
der Betrags- und der Zeitlimitierung abgeändert bzw. neu beschrieben werden. Es empfiehlt sich deshalb, daß das erfindungsgemäße
System ein Scheckkartengerät zum Modifizieren der Betrags- und/oder Zeitlimitierung umfaßt. Ein solches
Scheckkartengerät wird selbstverständlich nur von derjenigen Bank betrieben werden, deren Kunde der Scheckkarteninhaber
ist, so daß es leicht mit einem Speicher versehen werden kann,
auf dem Kunden, die der Bank nicht mehr sicher genug erscheinen, festgehalten werden, so daß das erneute Gültigmachen
der Scheckkarte unterbleibt. Das Scheckkartengerät prüft also die Scheckkarte hinsichtlich Kontonummer des Benutzers und
Bankleitzahl, vergleicht mit dem Speicherinhalt und modifiziert dann erforderlichenfalls Betrags- und Zeitlimitierung.
Bei der heute üblichen Ausgabe von Scheckformularen durch den Bankbeamten muß dieser noch veranlassen, daß die Scheckformulare
mit der Kontonummer und Bankleitzahl bedruckt v/erden. Bei dem erfindungsgemäßen System mit einem Scheckausgabegerät
empfiehlt es sich nun, dieses mit einem Drucker zum Bedrucken der Scheckformulare mit Kontonummer und Sicherheitscode zu
versehen, weichletzterer in einer ganz bestimmten Beziehung zu Kontonummer und Bankleitzahl besteht. Entnommen werden
diese Angaben der in das Scheckausgabegerät einzugebenden Scheckkarte oder aber dem für die Scheckausgabe erforderlichen,
mit dem Gültigkeitscode versehenen Scheck.
Bisher müssen von der Bank entgegengenommene Schecks für die weitere Verarbeitung insofern vorbereitet werden, als der
auf dem Scheck handschriftlich oder mit normaler Schreib-
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maschinenschrift angegebene Betrag in einem besonderen, mit
einer Tastatur versehenen Drucker in einem bestimmten Feld des Schecks in maschinenlesbarer Klarschrift wiedergegeben
wird, d.h. ein Bankangestellter muß jeden einzelnen Scheck bearbeiten, indem er den darauf angegebenen Betrag in den
Drucker eintastet. Das erfindungsgemäße System ist nun o.w. in der Lage, auch hier eine Rationalisierung herbeizuführen,
und zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, daß das Geldausgabegerät
einen durch das Betragsfeld - das ohnehin gelesen werden
muß — gesteuerten Drucker zum Aufdrucken des auszugebenden Betrags in maschinenlesbarer Klarschrift auf den Scheck enthält.
Bei der maschinenlesbaren Klarschrift handelt es sich zweckmäßigerweise um die heute bei den Banken verwendete
OCRA-Schrift. Die vom erfindungsgemäßen System entgegengenommenen Schecks sind also sofort automationsgerecht, denn
Kontonummer und Bankleitzahl können schon bei der Ausgabe der Scheckformulare in OCRA-Schrift aufgedruckt werden.
Das vorstehend erwähnte Scheckprüfgerät kann nun entsprechend so weiterentwickelt werden, daß nicht nur die Berechtigung
der· Bedienungsperson und die Gültigkeit des Schecks geprüft wird, sondern es kann auch hier der vorstehend erwähnte
Rationalisierungsvorteil erreicht werden, wenn das Scheckprüfgerät einen von einer Tastatur, einer Registrierkasse
od.dgl. gesteuerten Drucker zum Aufdrucken des zu bezahlenden
Betrags in maschinenlesbarer Klarschrift auf den Scheck enthält. Bei Annahme eines Schecks durch den Kassenbeamten einer
Bank, gibt dieser also über eine Tastatur den auszuzahlenden Betrag ein, während beispielsweise beim Warenverkauf unmittelbar
über die Registrierkasse der Drucker gesteuert werden kann
_ Q —
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und somit automatisch bei der Warenausgabe der Scheck des
.Kunden automationsgerecht fertiggestellt wird.
Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Systems gegenüber den bekannten Geldausgabeautomaten ist in der Möglichkeit
zu erblicken, durch die Einführung des Gültigkeitscodes die Sicherheit zu steigern. Um nun das Anbringen des Sicherheitscodes in ganz bestimmter Form und an ganz bestimmten Stellen
des Scheckformulars zu erleichtern, empfiehlt es sich schließlich,
dem Kunden bei erstmaliger Ausgabe der Scheckkarte sov/ie von Scheckformularen eine Schablone zum Anbringen des
Gültigkeitscodes zu übergeben.
Im folgenden soll nun anhand einer schematischen Darstellung einer Ausfuhrungsform des erfindungsgemäßen Systems der Gesamtablauf
aller Vorgänge, die mit einem Scheck verbunden sind, erläutert werden; es zeigen:
Fig. 1 ein im Hinblick auf das erfindungsgemäße System modifiziertes
EURO-Scheckformular;
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Rückseite einer im Hinblick auf das erfindungsgemäße System modifizierten, ansonsten
üblichen Scheckkarte;
Fig. 3 eine schematische Darstellung einer Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Scheckausgabegeräts;
Fig. 4 eine entsprechende Darstellung eines Geldausgabegeräts;
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Fig. 5 eine entsprechende Darstellung eines Scheckprüfgeräts,
und
Fig. 6 eine entsprechende Darstellung eines Scheckkartengeräts,
Das in Fig. 1 gezeigte Scheckformular wird bei der Ausgabe in
der obersten Zeile links mit einer laufenden Nummer, der sog. Schecknummer, in der Mitte mit der Kontonummer und rechts mit
der Bankleitzahl versehen. Bei Anwendung im erfindungsgemäßen System können nun zwei Felder verwendet werden, die beim heute
üblichen EURO-SCheckformular ungenutzt sind und die zu beiden
Seiten des Feldes 10 für den Aufdruck des Namens der Bank liegen, die das Scheckformular ausgegeben hat. Das Feld 12
linker Hand kann nun beispielsweise für einen Punkte-Code verwendet
werden, der den im System lesbaren Sicherheitscode darstellen soll und in einer bestimmten Beziehung zur Kontonummer
und zur Bankleitzahl steht. Der Raum rechts des Feldes 10 wird für ein Betragsfeld 14 und ein Feld 16 für den Gültigkeitscode
genutzt. Das Betragsfeld 14 ist in neun, Kästchen
aufgeteilt, so daß in einem "1 aus 9"-Code der Betrag angegeben
werden kann, der auszugeben oder zu bezahlen ist, beispielsweise also DM 600.-. Im Feld 16 bringt nun der Bankkunde an einer für sein Konto spezifischen und vorbestimmten
Stelle beispielsweise ein Kreuzchen an, um den Scheck scharf zu machen, wobei die verschiedenen in der Zeichnung durch
Punkte angedeuteten Stellen in einer durch das System vorgegebenen Beziehungen zu den verschiedenen Kontonummern stehen.
Unter der Zeile mit den Feldern 10 bis 16 ist Platz für die üblichen Angaben, u.a. für den hand- oder maschinenschriftlich
einzutragenden Betrag in einem Feld 18, und die unterste Zeile 20 wird in genormter, maschinenlesbarer Schrift, nämlich
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A λ-
der OCRA-Schrift mit SchecknummGr, Kontonummer, Betrag und
Bankleitzahl bedruckt, und zwar erfolgt dies derzeit bei der Verarbeitung eines angenommenen Schecks in der Bank mit Hilfe
eines besonderen Druckers, während dies bei dem erfindungsgemäßen System, wie im folgenden noch gezeigt werden wird,
automatisch durchgeführt werden kann.
Die in Fig. 2 gezeigte Scheckkarte ist auf der nicht dargestellten
Vorderseite wie üblich ausgebildet, während sie auf der Rückseite einen Magnetfilmstreifen 22 trägt, der symbolisch
in vier Felder eingeteilt ist, nämlich in ein Feld 24 für die Bankleitzahl, in ein Feld 26 für die Kontonummer,
in ein Feld 28 für die Betragslimitierung und in ein Feld
für die Zeitlimitierung. In einem unter dem Magnetfilmstreifen 22 liegenden Feld 32 kann ein Aufdruck "Automat"
angebracht sein, der anzeigen soll, daß diese Scheckkarte nur zum Betrieb im erfindungsgemäßen System berechtigt, nicht
aber zu der bisher üblichen Verwendung der Scheckkarte. Es braucht nicht weiter darauf hingewiesen zu v/erden, daß die
Aufzeichnungen in den Feldern 24 - 30 in einem beliebigen Code erfolgen können, wie dies durch die Punkte symbolisch
angedeutet wurde.
Das in Fig. 3 gezeigte Scheckausgabegerät ist hinter einer Wand 40 eingebaut, die mit zwei Schlitzen 42 und 44 sowie
einer Türöffnung 46 versehen ist. Hinter dem Schlitz 42 liegt ein Schacht 48 für eine Scheckkarte, während sich
hinter dem Schlitz 44 ein Schacht 50 für einen besonderen Scheck befindet, wie er be'ispielsweise derzeit auch als
Beleg für die Ausgabe von Scheckformularen bei den Banken verwendet wird, über dem Schacht 48 liegt eine Abtast- und
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Schreibeinheit 52, und am hinteren Ende des Schachtes befindet sich eine Einzugs- und Ausstoßvorrichtung 54, die nur symbolisch
dargestellt ist und dem Zweck dient, eine in den Schlitz 42 eingeschobene Scheckkarte soweit einzuziehen, daß sie im Schacht
48 in der richtigen Lage unter der Abtast- und Schreibeinheit 52 liegt sowie die Scheckkarte am Ende der Scheckausgabe wieder
auszustoßen, über dem Schacht 50 liegt eine Abtasteinheit
zum Lesen der hier interessierenden Informationen auf dem in den Schlitz 44 einzuschiebenden Scheck. Auch für den Schacht
50 kann eine Einzugsvorrichtung vorgesehen sein, die der Einfachheit halber jedoch nicht dargestellt wurde. Der Boden
-dieses Schachts ist als Klappe 58. ausgebildet, so daß in der
in Fig. 3 strichpunktiert gezeigten Stellung dieser Klappe ein Scheck in einen Ablagebehälter 60 fallen kann, sofern er
für richtig befunden wurde, während falsche Schecks durch
irgendeine andere Stellung der Klappe 58 in einen nicht gezeigten zweiten Ablagebehälter gegeben werden können.
Die Abtast- und Schreibeinheit 52 sowie die Abtasteinheit 56 sind mit einer Auswertel'ektronik 62 verbunden, die auch die
Einzugs- und Ausstoßvorrichtung 54 steuert. An die Auswertelektronik ist ferner ein Sperrspeicher 64 angeschlossen.
Der Ausgang der Auswertelektronik ist mit einer Druck- und Papiersteuerungselektronik 66 verbunden, die einen Drucker
68 steuert, der die auszugebenden Scheckformulare über einen ·
Kanal 70 in einen Behälter 72 ausgibt, der nach elektronisch gesteuerter öffnung einer Tür 74 durch die Türöffnung 46
hindurch von außen zugänglich ist.
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Die Wirkungsweise des Scheckausgabegeräts der Fig. 3 ist die
folgende: In die Schlitze 42 und 44 werden eine Scheckkarte und ein normaler oder ein besonderer,zur Scheckausgabe berechtigender
Scheck eingeschoben. Wie erwähnt sind nicht im einzelnen dargestellte Mittel vorgesehen, die sicherstellen,
daß die Felder 24-30 der Scheckkarte sowie 12 und des Schecks unter die Einheiten 52 und 56 kommen. Diese
lesen die dort aufgezeichneten Informationen, wobei darauf
hinzuweisen ist, daß die Scheckausgabe nur an Personen erfolgen soll, die Kontobesitzer bei der das Scheckausgabegerät
aufstellenden Bank sind. Es wird nun verglichen, ob die
Bankleitzahl diejenige der das Gerät aufstellenden Bank ist,
ob die auf der Scheckkarte aufgezeichnete Kontonummer zum Sicherheitscode auf dem Scheck gehört, ob die Information
in den Feldern 28 und 30 der Scheckkarte nicht eine weitere
Ausgabe von Scheckformularen verbietet, ob die Kontonummer nicht im Sperrspeicher 64 enthalten ist und ob der vom
Benutzer anzubringende Gültigkeitscode im Feld 16 des Schecks zum Sicherheitscode bzw. zur Kontonummer paßt. Diese Prüfung
erfolgt in der Auswertelektronik 62. Fallen alle diese Prüfungen positiv aus, so wird zunächst die Klappe 58 geöffnet
und der Scheck als Beleg im Behälter 60 abgelegt. Dann erhält der Drucker, der gleichzeitig auch Formularzuschneide-
und Fördervorrichtung sein kann, von der Druck- und Papiersteuerungselektronik 66 die Befehle zum Bedrucken und Ausgeben
einer gewissen Anzahl von Scheckformularen, die mit der laufenden Schecknummer, der Kontonummer, der Bankleitzahl
und dem Sicherheitscode im Feld 12 versehen v/erden und
anschließend über den Kanal 70 in den Behälter 72 gelangen.
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Dann wird die Tür 74 beispielsweise über ein Rückmeldesignal
des Druckers 68 geöffnet, so daß der Kunde die Scheckformulare dem Behälter 72 entnehmen kann ,und beispielsweise mittels
einer fotoelektrischen Abtastung wird anschließend die Tür wieder geschlossen, worauf ein Rückmeldesignal die Ausgabe
der Scheckkarte durch die Einzugs- und /ausstoßvorrichtung 54 veranlaßt, nachdem zuvor durch die Abtast- und Schreibeinheit 52
auf der Scheckkarte sozusagen gebucht worden ist, d.h. es wurde beispielsweise irn Feld 2 8 für die Betragslimitierung
festgehalten, wieviele Scheckformulare der Kunde erhalten hat, was vorteilhafterweise dadurch vereinfacht wird, daß jedes
Mal dieselbe Formularzahl ausgegeben wird.
Bei dem in Fig. 4 gezeigten Geldausgabegerät wurden Elemente, die mit denjenigen des Scheckausgabegeräts nach Fig. 3 identisch
sind, mit denselben Bezugszeichen versehen. Während nun eine Scheckausgabe immer nur am Ort der Bank erfolgt, deren Kunde
der jeweilige Benutzer ist, soll das erfindungsgemäße System gerade dazu dienen,überregional Geldausgabegeräte benutzen
zu können.
Die Abtasteinheit 56 im Geldausgabegerät nach Fig. 4 liest im
Gegensatz zu derjenigen im Scheckausgabegerät nach Fig. 3 auch noch das Betragsfeld 14 des Schecks, und nachdem auf dieselben
Kriterien wie im Scheckausgabegerät mit Ausnahme der Übereinstimmung
der Bankleitzahl mit derjenigen des das Geldausgabegerät aufstellenden Instituts geprüft wurde, wobei natürlich
der Sperrspeicher 64 im Geldausgabegerät überregional Kontonummern enthält, an deren Inhaber kein Geld ausgegeben werden
soll, löst eine Ausgabesteuerung 80 zunächst einmal einen Druckvorgang aus: Der im Schacht 50 enthaltene Scheck wird
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von einem Drucker 82 übernommen und dort in OCRA-Schrift mit
dem im Betragsfeld 14 angegebenen Betrag versehen, und zwar in dem hierfür in der Zeile 20 des Schecks vorgesehenen Feld.
Dann gibt der Drucker den Scheck nach unten aus, und die
Stellung der Klappe 58 je nachdem, ob der Scheck als richtig befunden wurde oder nicht, entscheidet, in welchen der Ablagebehälter
60 der Scheck gelangt. Nach erfolgter Ablage löst die Ausgabesteuerung 80 die Geldausgabe aus. Zu diesem Zweck
wird von einer Vereinzelungs- und Transportvorrichtung 84
von einem Stapel 86 von Geldscheinen der angeforderte Betrag abgezogen und einer Vorschubvorrichtung 88 übergeben, die
ebenfalls von der Ausgabesteuerung 80 in Betrieb genommen wurde. Die Geldscheine gelangen dann auf einen Tisch 90,
die Ausgabesteuerung 80 öffnet die Tür 74 und der Kunde kann das Geld entnehmen. Daraufhin schließt sich die Tür wieder
und die Einzugs- und Ausstoßvorrichtung 54 gibt die Scheckkarte zurück. Im Gegensatz zum Scheckausgabegerät wird
im Geldausgabegerät mittels der Abtast- und Schreibeinheit 52 und anhand der Felder 28 und 30 für die Betrags- und Zeitlimitierung
geprüft, ob der Kunde nicht den maximal innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszugebenden Betrag schon erhalten
hat bzw. überschreitet, und in den beiden letzterwähnten Fallen würde die Auswertelektronik 62 die Geldausgabe ganz
unterbinden oder nur bis zum restlichen Betrag ermöglichen. Außerdem erfolgt über die Abtast- und Schreibeinheit 52 eine
Modifizierung des noch auszugebenden Betrags, wie er im Feld 28 der Scheckkarte festgehalten ist.
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Auch bei dem in Fig. 5 gezeigten Scheckprüfgerät wurden Teile,
die identisch auch in den Geräten nach den Fig. 3 und 4 vorkommen,
mit denselben Bezugszeichen wie dort versehen. Bei dem Scheckprüfgerät ist der Auswertelektronik 62 eine Druckersteuerung
100 nachgesehaltet, die auch über eine Betragstastatur 102 und ggf. einen Addierer 104 mit Informationen
versehen werden kann. An den Schacht 50 für den Scheck schließt sich eine Einzugsvorrichtung 106 an, die den eingezogenen
Scheck einem von der Druckersteuerung 100 gesteuerten Drucker 108 übergibt, der seinerseits den Scheck in einen Ablagebehälter
110 ausgibt. Bei dem erfindungsgemäßen Scheckprüfgerät, das beispielsweise am Schalter einer Bank stehen oder
mit einer Kasse bei einem Warenverkauf verbunden sein kann,
wird wieder geprüft, ob Scheckkarte und Scheck zusammengehören, ob der Scheck mit dem richtigen Gültigkeitscode versehen wurde,
ob nicht gegen Betrags- und Zeitlimitierung verstoßen wird, und
im Falle einer Bank als Benutzer des Scheckprüfgeräts wird .auch noch eine Prüfung daraufhin erfolgen, ob der Benutzer sein
Konto überzieht. Die hierfür erforderlichen Mittel sind allerdings
in Fig. 5 nicht gezeigt. Der auf dem Scheck in üblicher Weise angegebene Betrag wird nun beispielsweise vom Schalterbeamten
der Bank in die Betragstastatur 102 eingegeben, es ist aber auch möglich, daß die Betragstastatur die Tastatur
einerRegistrierkasse eines Händlers darstellt, so daß ggf. die
eingetasteten Beträge mit Hilfe des Addierers 104 aufsummiert
werden müssen. Der durch den Scheck zu entrichtende Betrag
wild nun über die Druckersteuerung 100 an den Drucker 108
übermittelt, der diesen Betrag in OCRA-Schrift auf den hierfür
vorgesehenen Raum in der Zeile 20 des Schecks aufdruckt, -nachdem
der Scheck durch die Einzugsvorrichtung 106 in durch die
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Auswertelektronik 62 gesteuerter Weise dem Drucker übergeben worden ist. Anschließend wird der Scheck im Ablagebehälter
110 abgelegt. Auch beim Scheckprüfgerät kann an der Scheckkarte die Information im Feld 28 wieder modifiziert werden,
damit die Betragslimitierung berücksichtigt wird.
Wird zum ersten Mal eine Scheckkarte an einen Bankkunden ausgegeben,so
wird dies in der Regel durch einen Angestellten der Bank erfolgen. Später ist es jedoch von Vorteil, wenn die
Betragslimitierung und die Zeitlimitierung in einem Automaten modifiziert werden können. Diesem Zweck dient das in Fig.
gezeigte Scheckkartengerät, das wieder hinter einer Wand 40 eingebaut ist, die einen Schlitz 42 für die Scheckkarte aufweist.
Hinter diesem Schlitz liegt wieder ein Schacht 48, an dessen Ende eine Einzugs- und Ausstoßvorrichtung 54 und
über dem eine Abtast- und Schreibeinheit 52 vorgesehen sind. Diese Vorrichtungen sind mit einem üblichen Schalterquittungsgerät
200 verbunden, über das die Vierte für die Zeit- und Betragslimitierung eingegeben werden können, die gleichzeitig
auf einem Journalstreifen aufgezeichnet werden. Nach erfolgter Modifizierung der Scheckkarte wird diese von der
Einzugs- und Ausstoßvorrichtung 54 wieder ausgegeben.
Der Sperrspeicher 64 im Scheckausgabegerät nach Fig. 3 kann auch dazu verwendet werden, festzulegen, daß die Zahl der
auszugebenden Scheckformulare für bestimmte Kunden unterschiedlich ist. Desweiteren kann es von Vorteil sein, beim
Geldausgabegerät nach Fig. 4 nicht mit dem Drucker 82 den
auszugebenden Betrag auf dem Scheck festzuhalten, sondern diesen auf ein Magnetband oder einen anderen Datenspeicher
aufzuzeichnen, so daß unmittelbar ntit einer zentralen Ver-•arbeitungseinheit
zusammengearbeitet wird.
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Desweiteren könnte das Scheckprüfgerät nach Fig. 5 statt mit einer manuellen Betragseingabe in Form' der Betragstastatur 102 mit einem modernen Datenerfassungsgerät gekoppelt
sein, wie dies beispielsweise bei dem System NCR-280 der Firma National-Registrierkassen GmbH, Augsburg, der Fall ist.
Desweitoren läßt sich die Sicherheit des erfindungsgeinäßen
Systems dadurch erhöhen, daß der Gültigkeitscode auf dem'Scheck nicht die Form eines sichtbaren Zeichens hat, sondern eines
zwar vom Kunden anzubringenden, jedoch normalerweise nicht sichtbaren Zeichens, das beispielsweise nur unter ultraviolettem
Licht erkennbar ist. Entsprechende Papiere, von denen durch Druckausüben eine nur im Ultravioletten erkennbare
Schicht übertragen wird, sind schon auf dem Markt. Es sind aber auch andere, nicht sichtbare Aufzeichnungsmethoden
denkbar.
Die Scheckkarte kann an geeigneter Stelle noch einen Bereich zur Messung der Farbtemperatur haben, um in den Geräten, die
mit der Scheckkarte bedient werden, auf relativ einfache Weise feststellen zu können, ob es sich nicht um eine Fälschung
handelt. Außerdem läßt sich bei verschiedenen Systemen ermitteln, ob der Benutzer eine bestimmte, von der Bank vorgeschriebene
Scheckkarte eingelegt hat.
Zweckmäßigerweise verläuft im Hinblick auf eine geringere Bitdichte der Magnetstreifen auf der Rückseite der Scheckkarte
nicht.in Quer- sondern in Längsrichtung. Für Kontonummer,
Bankleitzahl, Betrags^ und Zeitlimitierung werden 104 bits
benötigt, so daß einschließlich der wünschenswerten Prüfbits
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zirka 120 bits nötig sein werden. Die üblichen Scheckkarten
haben eine Länge von 86mm, von denen in der Praxis zirka 60mm als Aufzeichnungsbereich des Magnetstreifens ausgenutzt
v/erden können. Auf diese Weise ergibt sich eine Bitdichte von zirka 2 bits pro Millimeter, und eine solch niedrige
Bitdichte garantiert ein sicheres Lesen der Scheckkarte. Es ist außerdem noch möglich, auf den Magnetstreifen den
Algorithmus für den Sicherheitscode und den Gültigkeitscode aufzuzeichnen. Man gelangt dann zu einer Bitdichte von
4 bis 5 bits pro Millimetern, die sich auch noch gut beherrschen läßt.
Desweiteren kann es zweckmäßig sein, auf der Scheckkarte und
ggf. auch auf dem Scheck die Informationen durcheinander zu schreiben, so daß Sicherheit dagegen besteht, daß der Kunde
nicht nur einen Teil der Informationen, beispielsweise die
Betrags- und Zeitlimitierung, löschen kann.
Desweiteren kann selbstverständlich der Gültigkeitscode komplizierter gestaltet werden, so daß nicht nur ein Kreuz,
sondern mehrere Kreuze oder andere Zeichen an bestimmten Stellen angebracht werden müssen.
Desweiteren kann natürlich auch für das Betragsfeld 14 eine andere als die beschriebene Kodierung gewählt werden.
Da eine ganze Reihe von Geräten des erfindungsgemäßen Systems
von der Elektronik her recht ähnlich und teilweise identisch aufgebaut sind, kann es vorteilhaft sein, mit einer zentralen
Elektronik zu arbeiten. Desweiteren ist es denkbar, die
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Geräte mit einer zentralen Datenverarbeitungsanlage zu verbinden, so daß sie richtige Peripheriegeräte darstellen.
Schließlich ist es denkbar, auch die Scheckformulare mit
einer Farbtemperaturmeßstelle zu versehen und die Geräte so
auszurüs-ten, daß auch evtl. vorhandene Wasserzeichen der
Scheckformulare und der Scheckkarte abgetastet v/erden können.
Es ist günstig, hinter den Schlitzen zum Einschieben der
Scheckkarte und.der Scheckformulare Lichtschranken od.dgl.
anzuordnen, die einen Mechanismus zum Einziehen der Dokumente in die Geräte steuern.
Außerdem kann es von Vorteil sein, anstelle einzelner Geldscheine im Geldausgabegerät verpacktes Geld zu verwenden .
und auszugeben.
In Abweichung von dem geschilderten Ausführungsbeispiel kann das System noch durch Einzahlungsautomaten (Nachttresor) und
ggf. durch ein Kontoauszugsausgabegerät erweitert v/erden, die ebenfalls in der geschilderten Weise mit der Scheckkarte
gesteuert werden.
Es ist selbstverständlich, daß in der Zeichnung die Geräte
des erfindungsgemäßen Systems nur insoweit dargestellt und,
beschrieben wurden, als dies zum Verständnis der Erfindung für den Fachmann erforderlich ist; selbstverständliche Elemente,
wie sie in der Datenverarbeitung und. de^Automaten-■
technik üblich sind, wurden deshalb größtenteils weggelassen.
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Claims (1)
- Patentansprücheι 1, System zur Verteilung von Werteinheiten, mit mindestens einem Scheckannahmegerät, das mittels eines Ausweises , und eines Schecks steuerbar ist, wobei der Ausweis mindestens eine kodierte Identifikationsinformation trägt, die mit einer kodierten Identifikationsinformation (Sicherheitscode) auf dem Scheck in einer vorgegebenen Beziehung steht, deren Erfüllung durch eine Prüfvorrichtung für Ausweis und Scheck prüfbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Scheck ein übliches Scheckformular ist, von dem ein freies Feld die Identifikationsinformation trägt und ein ggf. weiteres freies Feld für eine vom Benutzer aufzubringende, kodierte Information sum Gültigmachen (Gültigkeitscode) des Schecks vorgesehen ist, und daß das Scheckannahmegerät eine Prüfvorrichtung für den Gültigkeitscode aufweist.2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein weiteres freies Feld (Betragsfeld) des Schecks für eine vom Benutzer anzubringende, kodierte Information hinsichtlich des Wertes der Werteinheiten vorgesehen ist und das Scheckannahmegerät eine Lesevorrichtung für diese Information enthält.3, System nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daßder Ausweis eine übliche Scheckkarte ist, die in unsicht-und .
barer, kodierter/maschinenlesbarer Form mindestens. folgende"Informationen auf v/eist: Kontonummer des Benutzers, -Bänkleitzahl der -Bank, die die Scheckkarte ausgestellt hat, Limit für den Gesamtwert bzw. die Anzahl der innerhalb eines bestimmten Zeitraums auszugehenden Werteinheiten (Betragslimitierung) ,sowie den Zeitraum (ZeitliiPitierung) ,- 22 -846/Q299; :- ^ :4. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daßes mindestens ein Scheck- und ein Geldausgabegerät umfaßt, die beide nach Art des Scheckannahmegeräts ausgebildet sine,5. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß es ferner ein Sqheckprüfgerät zur automatischen Prüfung der Zusammengehörigkeit von Scheck und Scheckkarte sowie zur Prüfung des Gültigkeitscodes aufweist.6. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß es ein Scheckkartengerät zum Modifizieren der Betrags- und/oder Zeitlimitierung aufweist.7. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Scheckausgabegerät einen Drucker zum Bedrucken der Scheckformulare mit Kontonummer und Sicherheitscode enthält.8. System nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Geldausgabegerät einen durch das- Betragsfeld gesteuerten Drucker zum Aufdrucken des anzugebenden Betrags in maschinenlesbarer Klarschrift auf den Scheck enthält.9. System nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Scheckprüfgerät einen von einer Tastatur,einer Registrierkasse od.dgl. gesteuerten Drucker zum Aufdrucken des zu bezahlenden Betrags in maschinenlesbarer Klarschrift auf den Scheck enthält.- 23 -200 8 4 6 /:.O2Λ 38 794 bb - 135 - 2.3 -2O, April 1971HX. System nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Scheckannahmegerät eine Schreibvorrichtung zur Aufzeichnung der ausgegebenen Werteinheiten enthält.11. System nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Schablone zum Anbringen des Gültigkeitscodes.09846/0^9^-;;-Leersei te
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