DE4242033C1 - Fernsehempfangsgerät - Google Patents
FernsehempfangsgerätInfo
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- H04R5/02—Spatial or constructional arrangements of loudspeakers
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Description
Die Erfindung betrifft ein Fernsehempfangsgerät mit einem
Gehäuse, bestehend aus einem Oberteil zur Aufnahme der
Bildröhre und einem Unterteil zur Aufnahme des Gerätechassis
oder anderen elektronischen oder mechanischen Einheiten, das
schmaler ausgebildet ist als das Oberteil.
Bei Fernsehempfangsgeräten ist es üblich, das Gehäuse links- und
rechtsseitig gegenüber der Bildröhre überstehen zu
lassen und in dem überstehenden Teil Lautsprecher
anzuordnen. Darüber hinaus ist es bekannt, an den
Seitenwänden des Fernsehgerätegehäuses Lautsprecherboxen zu
befestigen, die über Kabel mit Ausgängen des Gerätes
verbunden sind. Bei anderen Ausführungen ist ein
Steckverbinder in der Seitenwand des Gehäuses vorgesehen, in
den ein Gegenkupplungsstück der Lautsprecherbox eingreift,
wenn diese an die Seitenfläche angesetzt ist.
Darüber hinaus ist es bekannt, ein Fernsehempfangsgeräte
gehäuse derart zu gestalten, daß es einen gegenüber einem
Unterteil ausladenden Oberteil aufweist, in dem die
Bildröhre befestigt ist. Der Unterteil weist eingebaute
Lautsprecher auf.
Es wird als nachteilig empfunden, wenn insbesondere bei
Großbildröhren seitlich der Bildröhre noch Boxen angeordnet
sind, da dadurch die Breite des Gerätes insgesamt sich
wesentlich vergrößert und solche Geräte beispielsweise in
Schrankwände nicht mehr hineingestellt werden können. Dieser
Nachteil wird um so offenkundiger, wenn Bildröhren mit einem
Seitenverhältnis 16 : 9 eingesetzt werden. Bei jenen Geräten,
bei denen in dem Gehäuse, und insbesondere auch im Unterteil
des Gehäuses, bereits Lautsprecher montiert sind, ist eine
Gerätevariante durch Verwendung hochqualitativer Boxen und
deren Einsatz nicht möglich. Vielmehr müssen die Geräte den
Varianten entsprechend produziert werden. Sie lassen sich
insbesondere nachträglich nicht mehr mit Systemen bestücken,
die eine bessere Tonwiedergabe ermöglichen.
Aus dem Firmenprospekt der Firma Sony "Sony ′88, Video, TV,
HiFi und Audio" ist eine Fernsehgerätefamilie bekannt, bei
der die Geräte zentrisch einen vom oberen
Fernsehgerätegehäuseteil abgesetzten Unterteil aufweisen.
Dieser Unterteil ist auf eine erste Lautsprecherbox
aufsetzbar, die die gleiche Breitendimensionierung aufweist.
Seitlich des so erhöhten Unterbaus sind weitere
Lautsprecherboxen angefügt, wobei die
Verbindungstechnik zwischen den Boxen aus der Abbildung des
Gerätes KV-27 EXTDV nicht ersichtlich ist.
Aus der DE 32 10 639 C2 ist ein Fernsehgerät mit Gehäuse und
Bildröhre bekannt, bei dem das Bedienteil im Bereich der
Bodenwand mittig angeordnet ist und sich nur über einen Teil
der Breite des Gehäuses erstreckt und als Absatz an der
Bodenwand nach unten hervorsteht. Die beiden Seitenwände des
Gehäuses weisen dabei jeweils zwei symmetrisch zur Mitte
angeordnete Anschlußklemmen auf, an die symmetrisch zur
Mitte ausgebildete identische Lautsprechereinheiten in um
180°verdrehten Stellungen anschließbar sind, wobei die
Lautsprechereinheiten in der Höhe und der Tiefe der Höhe und
der Tiefe des Gehäuses entsprechen. Ferner sind außerhalb
des Bedienteils in der Bodenwand Anschlußelemente
vorgesehen, an die wahlweise eine Lautsprechereinheit oder
eine Videoeinheit anschließbar ist, die in der der Bodenwand
zugekehrten Oberseite jeweils mit einer entsprechenden
Vertiefung für das Bedienungsteil versehen sind und in der
Breite und Tiefe der Breite und Tiefe des Gehäuses
entsprechen. Die Befestigung erfolgt dabei in klassischer
Weise über mechanische Verbindungsteile.
Der Erfindung liegt ausgehend vom bekannten Stand der
Technik die Aufgabe zugrunde, ein Fernsehempfangsgerät
eingangs genannter Art derart weiterzubilden, daß die
aufgezeigten Nachteile nicht mehr gegeben sind und auch
nachträglich ohne Eingriffin das Gerät qualitativ
hochwertige Lautsprecherboxen mit dem Gerät zu einer Einheit
auf einfache Weise zusammengefügt und auch wieder getrennt
werden können.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch die im Anspruch 1
angegebene technische Lehre.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß
schallkörperneutral das Fernsehgerät zunächst hergestellt
werden kann, die Boxen, und zwar in verschiedenen
Güteklassen, oder Aktivboxen angefügt werden können, so daß
eine hohe Tonwiedergabequalität erzielbar ist und eine
individuelle Anpassung an das geforderte Qualitätsniveau
ohne zusätzlichen Aufwand ermöglicht wird. Es versteht sich
dabei von selbst, daß die NF-Endstufen im Fernsehgerät
entsprechenden Anschluß ermöglichen müssen. Durch die
Verwendung der vorgesehenen Magnethaftverschlüsse für die
Befestigung ist eine besonders einfache Verbindung gegeben,
die auch wieder, ohne Werkzeuge einsetzen zu müssen, gelöst
werden kann.
Die Konstruktion des Gehäuses in Verbindung mit den am
Unterteil angesetzten Boxen weist darüber hinaus den Vorteil
auf, daß die Boxen dem Bild direkt zugeordnet sind und damit
Bild und Ton - auch bei Stereowiedergabe - eine Einheit
bilden. Durch die neuen Bildröhrenseitenverhältnisse (16 : 9)
sind insbesondere bei großformatigen Bildröhren die Geräte
sehr breit, obgleich für den elektrischen Betrieb des
Gerätes die gleiche Chassisgröße benötigt wird wie für
herkömmliche Fernsehgeräte mit Bildröhren 4 : 3. Der
konstruktive Aufbau des Gerätes ermöglicht deshalb, in
einfacher Weise ein Gerätechassis unmittelbar unter der
Bildröhre anzuordnen, ohne daß der Unterteil gegenüber
herkömmlichen Abmessungen anders zu dimensionieren ist. Die
überstehende Konstruktion des Oberteils gegenüber dem
Unterteil kann zu Kippstabilitätsproblemen führen. Hier
erweisen sich die ansetzbaren Boxen als vorteilhafte
Kippstabilisatoren, indem sie den Unterteil verbreitern,
sofern die Boxen die gleiche Höhe aufweisen wie das
Unterteil. Es hat sich weiterhin gezeigt, daß insbesondere
im Fall der Verwendung einer Großbildröhre an die
Tonwiedergabequalität ebenfalls höhere Anforderungen
gestellt werden als beispielsweise an ein Kleingerät.
Unter Beibehaltung des gleichen Prinzips nach der Lehre der
Erfindung kann hierfür eine größere Lautsprecherbox angefügt
werden. Diese kann in der Breitendimensionierung so groß
sein, daß sie mit der äußeren Gerätekante des Oberteils
abschließt, ja sogar diese übersteht, ohne daß das Gerät in
seiner geschlossenen Einheit gesprengt wird.
Für den Fall, daß die Lautsprecherboxen relativ schmal sind
und in dem hinteren Bereich des Unterteils Steckverbinder
zum Anschluß von peripheren Geräten und Schaltelemente
vorgesehen sind, wie beispielsweise ein Netzschalter, sollte
die Tiefe der Boxen so bemessen sein, daß auch dann, wenn
das Gerät in einer Schrankwand eingestellt ist, um die Boxen
herum die Anschlüsse und Schalter noch zugänglich sind, ohne
daß das Gerät aus der Schrankwand herausgezogen werden muß.
Mannigfaltige Kombinationsmöglichkeiten eröffnen sich dem
Konstrukteur und dem Designer, wobei, wie vorher schon
ausgeführt, das Gerät mit den angefügten Boxen eine in sich
geschlossene Einheit bildet und Ton- und Bildquelle
ineinanderlaufen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs
beispiels näher erläutert.
Das in der Zeichnung in der perspektivischen Darstellung
schematisch dargestellte Fernsehgerätegehäuse besteht aus
einem Oberteil 1, in dem die Bildröhre 3 eingesetzt ist, und
einem Unterteil 2. Beide Teile können beispielsweise aus
Kunststoff oder aber auch aus Stahlblech bestehen, wobei
Stahlblech den Vorteil besitzt, daß die Stahlblechwandung
als magnetische leitende Wand zur Haftung eines
Magnethaftverschlusses mit einem Dauermagneten in einer
Lautsprecherbox verwendet werden kann. Im Falle der
Ausbildung als Kunststoffgehäuse sind für diese
Verbindungsart, wie später noch dargestellt wird, gesonderte
Platten aus magnetisch leitendem Material, wie
Stahlblechplatten, einzubringen, wobei vorteilhafterweise
bei dünnwandiger Ausführung diese an der Innenseite des
Gehäuses befestigt sind, und zwar korrespondierend mit den
entsprechenden Dauermagneten.
Ersichtlich ist das Unterteil 2 gegenüber dem Oberteil
wesentlich schmaler ausgebildet, so daß ein Überstand 5
seitlich entsteht, der nicht nur aus designoptischen Gründen
symmetrisch verlaufen sollte, sondern auch aus Kipp
stabilitätsgründen, damit auch dann, wenn keine Boxen 6a, 6b
untergesetzt sind, eine relativ hohe seitliche
Kippsicherheit gegeben ist, wenn der Überstand 5 im
Verhältnis zur Breite des Unterteils 2 relativ groß ist. In
der Seitenwand 4 des Unterteils sind im Ausführungsbeispiel
Platten aus magnetisch leitendem Material, wie Stahlplatten,
8a, 8b und 9a, 9b befestigt. In korrespondierender Anordnung
sind an der jeweils zugewandten Seite der Lautsprecherbox
6a, 6b Dauermagnete 10 und 11 in die Seitenwand eingebracht,
so daß über die Dauermagnete und die Stahlplatten beim
Anfügen der Boxen 6a, 6b eine dauerhafte Verbindung gegeben
ist, die andererseits durch Aufbringen seitlicher
Abziehkräfte wieder gelöst werden kann. Der Signalweg zu den
Boxen kann über nicht dargestellte Steckverbinder
unmittelbar hergestellt werden, die mit
Kupplungsgegenstücken beim Anfügen der Boxen 6a und 6b
kontaktiert werden. Es ist aber auch möglich, über
rückseitig ausgeführte Kabelanschlüsse die Signalwege zum
Lautsprecher 7a und 7b in den Boxen herzustellen. Die
Lautsprecherboxen 6a und 6b können Mehrwegeboxen sein. Es
können aber auch aktive Lautsprecherboxen zum Einsatz
kommen, wobei das gleiche Verbindungsprinzip und der gleiche
Grundaufbau des Gerätes beibehalten werden können.
Claims (8)
1. Fernsehempfangsgerät mit einem Gehäuse, bestehend aus
einem Oberteil zur Aufnahme der Bildröhre und einem
Unterteil zur Aufnahme des Gerätechassis oder anderen
elektronischen oder mechanischen Einheiten, das schmaler
ausgebildet ist als das Oberteil, dadurch
gekennzeichnet, daß seitlich am Unterteil (2) abnehmbare
Lautsprecherboxen (6a, 6b) angefügt sind und daß die
Lautsprecherboxen über Magnethaftverschlüsse an der
jeweiligen Außenseite (4) des Unterteils (2) oder an der
Unterseite des Oberteils angefügt sind, wobei entweder
an der Lautsprecherbox (6a, 6b) oder an der zugewandten
Seite des Gehäuses Dauermagnete (10, 11) vorgesehen
sind, die an Platten (8a, 8b) aus magnetisch leitendem
Material, die in den Gegenteilen befestigt sind, haften.
2. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die Lautsprecherboxen (6a, 6b) eine
Höhe aufweisen, die der des Unterteils (2) entspricht.
3. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Seitenwand der
Lautsprecherbox (6a, 6b), die der Seitenwand (4) des
Unterteils (2) oder der Unterseite des Oberteils (1)
zugewandt ist, Steckverbinder vorgesehen sind, die in
Kupplungsgegenstücke in der anliegenden Seitenwand des
Unterteils (2) oder Oberteils (1) eingreifen und den
Signalweg zu der Lautsprecherbox (6a, 6b) schließen.
4. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der
Lautsprecherboxen (6a, 6b) nur so groß gewählt ist, daß
ein verbleibender zugänglicher Seitenwandteil des
Unterteils (2) erreichbar ist.
5. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil
(2) so hoch dimensioniert ist, daß es in einer Ebene
ein Gerätechassis und/oder eine Funktionsmodul-
Leiterplatte aufnimmt und in einer zweiten Ebene
weitere Funktionsmodul-Leiterplatten oder Einbaugeräte
einbaubar sind.
6. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 4, dadurch
gekennzeichnet, daß mindestens in einer Chassisebene
die Verstärker für die Lautsprecher der Lautsprecher
boxen (6a, 6b) vorgesehen sind, und daß seitlich die
Kontaktkupplungselemente herausgeführt sind.
7. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) und/oder
das Oberteil (1) aus magnetisch leitendem Material, wie
Stahlblech, besteht, und daß die Dauermagnete des
Magnetverschlußelementes an der jeweils vorgesehenen
Befestigungswand der Lautsprecherbox (6a, 6b) angeordnet
sind.
8. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1 oder 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Magnethaftverschluß aus einem
Elektromagneten mit an- und abschaltbarer
Stromversorgung der Erregerspule besteht, und daß zum
Haften der Lautsprecherbox (6a oder 6b) nach dem
Anfügen das Magnetfeld des Elektromagneten durch
Zuschalten des Stroms erregbar ist.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924242033 DE4242033C1 (de) | 1992-12-12 | 1992-12-12 | Fernsehempfangsgerät |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19924242033 DE4242033C1 (de) | 1992-12-12 | 1992-12-12 | Fernsehempfangsgerät |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4242033C1 true DE4242033C1 (de) | 1994-05-11 |
Family
ID=6475150
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE19924242033 Expired - Fee Related DE4242033C1 (de) | 1992-12-12 | 1992-12-12 | Fernsehempfangsgerät |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE4242033C1 (de) |
Cited By (3)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE29513628U1 (de) * | 1995-08-24 | 1996-02-15 | Fujitsu Siemens Computers GmbH, 81739 München | Multimedia-Monitor mit lösbar befestigbaren Lautsprechern |
| DE20012156U1 (de) | 2000-07-13 | 2000-11-23 | Loewe Opta GmbH, 96317 Kronach | Bildwiedergabegerät |
| GB2458322A (en) * | 2008-03-15 | 2009-09-16 | Cistrak Gps Ltd | Tracking device with magnetic attachment and integral battery compartment. |
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-
1992
- 1992-12-12 DE DE19924242033 patent/DE4242033C1/de not_active Expired - Fee Related
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