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DE4242033C1 - Fernsehempfangsgerät - Google Patents

Fernsehempfangsgerät

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Publication number
DE4242033C1
DE4242033C1 DE19924242033 DE4242033A DE4242033C1 DE 4242033 C1 DE4242033 C1 DE 4242033C1 DE 19924242033 DE19924242033 DE 19924242033 DE 4242033 A DE4242033 A DE 4242033A DE 4242033 C1 DE4242033 C1 DE 4242033C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
boxes
receiver according
side wall
loudspeaker
housing
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19924242033
Other languages
English (en)
Inventor
Heinz Dipl Ing Kraus
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Loewe Opta GmbH
Original Assignee
Loewe Opta GmbH
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Publication date
Application filed by Loewe Opta GmbH filed Critical Loewe Opta GmbH
Priority to DE19924242033 priority Critical patent/DE4242033C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE4242033C1 publication Critical patent/DE4242033C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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Classifications

    • HELECTRICITY
    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04RLOUDSPEAKERS, MICROPHONES, GRAMOPHONE PICK-UPS OR LIKE ACOUSTIC ELECTROMECHANICAL TRANSDUCERS; DEAF-AID SETS; PUBLIC ADDRESS SYSTEMS
    • H04R5/00Stereophonic arrangements
    • H04R5/02Spatial or constructional arrangements of loudspeakers

Landscapes

  • Physics & Mathematics (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Acoustics & Sound (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Details Of Audible-Bandwidth Transducers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Fernsehempfangsgerät mit einem Gehäuse, bestehend aus einem Oberteil zur Aufnahme der Bildröhre und einem Unterteil zur Aufnahme des Gerätechassis oder anderen elektronischen oder mechanischen Einheiten, das schmaler ausgebildet ist als das Oberteil.
Bei Fernsehempfangsgeräten ist es üblich, das Gehäuse links- und rechtsseitig gegenüber der Bildröhre überstehen zu lassen und in dem überstehenden Teil Lautsprecher anzuordnen. Darüber hinaus ist es bekannt, an den Seitenwänden des Fernsehgerätegehäuses Lautsprecherboxen zu befestigen, die über Kabel mit Ausgängen des Gerätes verbunden sind. Bei anderen Ausführungen ist ein Steckverbinder in der Seitenwand des Gehäuses vorgesehen, in den ein Gegenkupplungsstück der Lautsprecherbox eingreift, wenn diese an die Seitenfläche angesetzt ist.
Darüber hinaus ist es bekannt, ein Fernsehempfangsgeräte­ gehäuse derart zu gestalten, daß es einen gegenüber einem Unterteil ausladenden Oberteil aufweist, in dem die Bildröhre befestigt ist. Der Unterteil weist eingebaute Lautsprecher auf.
Es wird als nachteilig empfunden, wenn insbesondere bei Großbildröhren seitlich der Bildröhre noch Boxen angeordnet sind, da dadurch die Breite des Gerätes insgesamt sich wesentlich vergrößert und solche Geräte beispielsweise in Schrankwände nicht mehr hineingestellt werden können. Dieser Nachteil wird um so offenkundiger, wenn Bildröhren mit einem Seitenverhältnis 16 : 9 eingesetzt werden. Bei jenen Geräten, bei denen in dem Gehäuse, und insbesondere auch im Unterteil des Gehäuses, bereits Lautsprecher montiert sind, ist eine Gerätevariante durch Verwendung hochqualitativer Boxen und deren Einsatz nicht möglich. Vielmehr müssen die Geräte den Varianten entsprechend produziert werden. Sie lassen sich insbesondere nachträglich nicht mehr mit Systemen bestücken, die eine bessere Tonwiedergabe ermöglichen.
Aus dem Firmenprospekt der Firma Sony "Sony ′88, Video, TV, HiFi und Audio" ist eine Fernsehgerätefamilie bekannt, bei der die Geräte zentrisch einen vom oberen Fernsehgerätegehäuseteil abgesetzten Unterteil aufweisen. Dieser Unterteil ist auf eine erste Lautsprecherbox aufsetzbar, die die gleiche Breitendimensionierung aufweist. Seitlich des so erhöhten Unterbaus sind weitere Lautsprecherboxen angefügt, wobei die Verbindungstechnik zwischen den Boxen aus der Abbildung des Gerätes KV-27 EXTDV nicht ersichtlich ist.
Aus der DE 32 10 639 C2 ist ein Fernsehgerät mit Gehäuse und Bildröhre bekannt, bei dem das Bedienteil im Bereich der Bodenwand mittig angeordnet ist und sich nur über einen Teil der Breite des Gehäuses erstreckt und als Absatz an der Bodenwand nach unten hervorsteht. Die beiden Seitenwände des Gehäuses weisen dabei jeweils zwei symmetrisch zur Mitte angeordnete Anschlußklemmen auf, an die symmetrisch zur Mitte ausgebildete identische Lautsprechereinheiten in um 180°verdrehten Stellungen anschließbar sind, wobei die Lautsprechereinheiten in der Höhe und der Tiefe der Höhe und der Tiefe des Gehäuses entsprechen. Ferner sind außerhalb des Bedienteils in der Bodenwand Anschlußelemente vorgesehen, an die wahlweise eine Lautsprechereinheit oder eine Videoeinheit anschließbar ist, die in der der Bodenwand zugekehrten Oberseite jeweils mit einer entsprechenden Vertiefung für das Bedienungsteil versehen sind und in der Breite und Tiefe der Breite und Tiefe des Gehäuses entsprechen. Die Befestigung erfolgt dabei in klassischer Weise über mechanische Verbindungsteile.
Der Erfindung liegt ausgehend vom bekannten Stand der Technik die Aufgabe zugrunde, ein Fernsehempfangsgerät eingangs genannter Art derart weiterzubilden, daß die aufgezeigten Nachteile nicht mehr gegeben sind und auch nachträglich ohne Eingriffin das Gerät qualitativ hochwertige Lautsprecherboxen mit dem Gerät zu einer Einheit auf einfache Weise zusammengefügt und auch wieder getrennt werden können.
Die Erfindung löst die Aufgabe durch die im Anspruch 1 angegebene technische Lehre.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen im einzelnen angegeben.
Ein wesentlicher Vorteil der Erfindung besteht darin, daß schallkörperneutral das Fernsehgerät zunächst hergestellt werden kann, die Boxen, und zwar in verschiedenen Güteklassen, oder Aktivboxen angefügt werden können, so daß eine hohe Tonwiedergabequalität erzielbar ist und eine individuelle Anpassung an das geforderte Qualitätsniveau ohne zusätzlichen Aufwand ermöglicht wird. Es versteht sich dabei von selbst, daß die NF-Endstufen im Fernsehgerät entsprechenden Anschluß ermöglichen müssen. Durch die Verwendung der vorgesehenen Magnethaftverschlüsse für die Befestigung ist eine besonders einfache Verbindung gegeben, die auch wieder, ohne Werkzeuge einsetzen zu müssen, gelöst werden kann.
Die Konstruktion des Gehäuses in Verbindung mit den am Unterteil angesetzten Boxen weist darüber hinaus den Vorteil auf, daß die Boxen dem Bild direkt zugeordnet sind und damit Bild und Ton - auch bei Stereowiedergabe - eine Einheit bilden. Durch die neuen Bildröhrenseitenverhältnisse (16 : 9) sind insbesondere bei großformatigen Bildröhren die Geräte sehr breit, obgleich für den elektrischen Betrieb des Gerätes die gleiche Chassisgröße benötigt wird wie für herkömmliche Fernsehgeräte mit Bildröhren 4 : 3. Der konstruktive Aufbau des Gerätes ermöglicht deshalb, in einfacher Weise ein Gerätechassis unmittelbar unter der Bildröhre anzuordnen, ohne daß der Unterteil gegenüber herkömmlichen Abmessungen anders zu dimensionieren ist. Die überstehende Konstruktion des Oberteils gegenüber dem Unterteil kann zu Kippstabilitätsproblemen führen. Hier erweisen sich die ansetzbaren Boxen als vorteilhafte Kippstabilisatoren, indem sie den Unterteil verbreitern, sofern die Boxen die gleiche Höhe aufweisen wie das Unterteil. Es hat sich weiterhin gezeigt, daß insbesondere im Fall der Verwendung einer Großbildröhre an die Tonwiedergabequalität ebenfalls höhere Anforderungen gestellt werden als beispielsweise an ein Kleingerät. Unter Beibehaltung des gleichen Prinzips nach der Lehre der Erfindung kann hierfür eine größere Lautsprecherbox angefügt werden. Diese kann in der Breitendimensionierung so groß sein, daß sie mit der äußeren Gerätekante des Oberteils abschließt, ja sogar diese übersteht, ohne daß das Gerät in seiner geschlossenen Einheit gesprengt wird.
Für den Fall, daß die Lautsprecherboxen relativ schmal sind und in dem hinteren Bereich des Unterteils Steckverbinder zum Anschluß von peripheren Geräten und Schaltelemente vorgesehen sind, wie beispielsweise ein Netzschalter, sollte die Tiefe der Boxen so bemessen sein, daß auch dann, wenn das Gerät in einer Schrankwand eingestellt ist, um die Boxen herum die Anschlüsse und Schalter noch zugänglich sind, ohne daß das Gerät aus der Schrankwand herausgezogen werden muß.
Mannigfaltige Kombinationsmöglichkeiten eröffnen sich dem Konstrukteur und dem Designer, wobei, wie vorher schon ausgeführt, das Gerät mit den angefügten Boxen eine in sich geschlossene Einheit bildet und Ton- und Bildquelle ineinanderlaufen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungs­ beispiels näher erläutert.
Das in der Zeichnung in der perspektivischen Darstellung schematisch dargestellte Fernsehgerätegehäuse besteht aus einem Oberteil 1, in dem die Bildröhre 3 eingesetzt ist, und einem Unterteil 2. Beide Teile können beispielsweise aus Kunststoff oder aber auch aus Stahlblech bestehen, wobei Stahlblech den Vorteil besitzt, daß die Stahlblechwandung als magnetische leitende Wand zur Haftung eines Magnethaftverschlusses mit einem Dauermagneten in einer Lautsprecherbox verwendet werden kann. Im Falle der Ausbildung als Kunststoffgehäuse sind für diese Verbindungsart, wie später noch dargestellt wird, gesonderte Platten aus magnetisch leitendem Material, wie Stahlblechplatten, einzubringen, wobei vorteilhafterweise bei dünnwandiger Ausführung diese an der Innenseite des Gehäuses befestigt sind, und zwar korrespondierend mit den entsprechenden Dauermagneten.
Ersichtlich ist das Unterteil 2 gegenüber dem Oberteil wesentlich schmaler ausgebildet, so daß ein Überstand 5 seitlich entsteht, der nicht nur aus designoptischen Gründen symmetrisch verlaufen sollte, sondern auch aus Kipp­ stabilitätsgründen, damit auch dann, wenn keine Boxen 6a, 6b untergesetzt sind, eine relativ hohe seitliche Kippsicherheit gegeben ist, wenn der Überstand 5 im Verhältnis zur Breite des Unterteils 2 relativ groß ist. In der Seitenwand 4 des Unterteils sind im Ausführungsbeispiel Platten aus magnetisch leitendem Material, wie Stahlplatten, 8a, 8b und 9a, 9b befestigt. In korrespondierender Anordnung sind an der jeweils zugewandten Seite der Lautsprecherbox 6a, 6b Dauermagnete 10 und 11 in die Seitenwand eingebracht, so daß über die Dauermagnete und die Stahlplatten beim Anfügen der Boxen 6a, 6b eine dauerhafte Verbindung gegeben ist, die andererseits durch Aufbringen seitlicher Abziehkräfte wieder gelöst werden kann. Der Signalweg zu den Boxen kann über nicht dargestellte Steckverbinder unmittelbar hergestellt werden, die mit Kupplungsgegenstücken beim Anfügen der Boxen 6a und 6b kontaktiert werden. Es ist aber auch möglich, über rückseitig ausgeführte Kabelanschlüsse die Signalwege zum Lautsprecher 7a und 7b in den Boxen herzustellen. Die Lautsprecherboxen 6a und 6b können Mehrwegeboxen sein. Es können aber auch aktive Lautsprecherboxen zum Einsatz kommen, wobei das gleiche Verbindungsprinzip und der gleiche Grundaufbau des Gerätes beibehalten werden können.

Claims (8)

1. Fernsehempfangsgerät mit einem Gehäuse, bestehend aus einem Oberteil zur Aufnahme der Bildröhre und einem Unterteil zur Aufnahme des Gerätechassis oder anderen elektronischen oder mechanischen Einheiten, das schmaler ausgebildet ist als das Oberteil, dadurch gekennzeichnet, daß seitlich am Unterteil (2) abnehmbare Lautsprecherboxen (6a, 6b) angefügt sind und daß die Lautsprecherboxen über Magnethaftverschlüsse an der jeweiligen Außenseite (4) des Unterteils (2) oder an der Unterseite des Oberteils angefügt sind, wobei entweder an der Lautsprecherbox (6a, 6b) oder an der zugewandten Seite des Gehäuses Dauermagnete (10, 11) vorgesehen sind, die an Platten (8a, 8b) aus magnetisch leitendem Material, die in den Gegenteilen befestigt sind, haften.
2. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lautsprecherboxen (6a, 6b) eine Höhe aufweisen, die der des Unterteils (2) entspricht.
3. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an der Seitenwand der Lautsprecherbox (6a, 6b), die der Seitenwand (4) des Unterteils (2) oder der Unterseite des Oberteils (1) zugewandt ist, Steckverbinder vorgesehen sind, die in Kupplungsgegenstücke in der anliegenden Seitenwand des Unterteils (2) oder Oberteils (1) eingreifen und den Signalweg zu der Lautsprecherbox (6a, 6b) schließen.
4. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Tiefe der Lautsprecherboxen (6a, 6b) nur so groß gewählt ist, daß ein verbleibender zugänglicher Seitenwandteil des Unterteils (2) erreichbar ist.
5. Fernsehempfangsgerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) so hoch dimensioniert ist, daß es in einer Ebene ein Gerätechassis und/oder eine Funktionsmodul- Leiterplatte aufnimmt und in einer zweiten Ebene weitere Funktionsmodul-Leiterplatten oder Einbaugeräte einbaubar sind.
6. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens in einer Chassisebene die Verstärker für die Lautsprecher der Lautsprecher­ boxen (6a, 6b) vorgesehen sind, und daß seitlich die Kontaktkupplungselemente herausgeführt sind.
7. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (2) und/oder das Oberteil (1) aus magnetisch leitendem Material, wie Stahlblech, besteht, und daß die Dauermagnete des Magnetverschlußelementes an der jeweils vorgesehenen Befestigungswand der Lautsprecherbox (6a, 6b) angeordnet sind.
8. Fernsehempfangsgerät nach Anspruch 1 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Magnethaftverschluß aus einem Elektromagneten mit an- und abschaltbarer Stromversorgung der Erregerspule besteht, und daß zum Haften der Lautsprecherbox (6a oder 6b) nach dem Anfügen das Magnetfeld des Elektromagneten durch Zuschalten des Stroms erregbar ist.
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Cited By (3)

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