DE4130319A1 - Faltschachtel - Google Patents
FaltschachtelInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel, vorzugsweise aus
Karton, mit einem Unterteil, einem Oberteil, einem das Unter
teil über Längsfalze mit dem Oberteil verbindenden ersten Sei
tenteil, einem das Oberteil über Längsfalze mit einer Randla
sche verbindenden zweiten Seitenteil, sich beidseitig dem Ober
teil oder Unterteil über Querfalze anschließenden Deckeln, ggf.
sich über Querfalze an die Deckel anschließenden Verschlußla
schen sowie sich an die Seitenteile über Querfalze anschließen
den Seitenlaschen und einem zum Aufhängen dienenden Kartenteil,
wobei das Kartenteil eine größere Fläche als das Unterteil auf
weist.
Faltschachteln der in Rede stehenden Art sind seit geraumer
Zeit aus der Praxis bekannt und sollen sogenannte Blisterkarten
mit Blisterhauben ersetzen. Blisterkarten bestehen grundsätz
lich aus einer zum Aufhängen dienenden Blisterkarte und der mit
der Blisterkarte meist schweißtechnisch verbundenen, transpa
renten Blisterhaube. Blisterkarten und damit verbundene Bli
sterhauben werden insbesondere dann als Verpackung verwendet,
wenn es sich bei den zu verpackenden Waren um diebstahlgefähr
dete Kleinteile oder dergleichen handelt. Auch bieten Blister
karten eine ideale Darbietungsmöglichkeit, nämlich das attrak
tive Aufhängen in sogenannten Blisterkartenständern oder an
entsprechenden Wandhalterungen. Jedenfalls sind Verpackungen
wie die Blisterkarte mit entsprechender Blisterhaube sowohl aus
verkaufsstrategischen als auch aus sicherheitsstrategischen
Gründen aus Verkaufsräumen nicht mehr wegzudenken.
Mit zunehmendem Umweltbewußtsein wird in immer stärkerem Maße
gefordert, daß Verpackungsmaterial recyclingfähig ist. Dieses
Bewußtsein wird dadurch gefördert, daß demnächst jegliches Ver
packungsmaterial vom Hersteller und/oder Anbieter der Waren zu
rückgenommen werden muß. Folglich ist auch insoweit auf recyc
lingfähiges Verpackungsmaterial zu achten.
Aus Karton bestehende Faltschachteln, d. h. Faltschachteln mit
nur geringem oder gar keinem Kunststoffanteil, lassen sich mit
derzeitigen Technologien mühelos zur Wiederverwendung aufarbei
ten. Jedenfalls sind sie im Vergleich zu Blisterkarten mit aus
Kunststoff bestehenden Blisterhauben umweltfreundlich, belasten
aufgrund ihrer Zusammensetzung die Umwelt nur wenig.
Die den Ausgangspunkt der beanspruchten Lehre bildende Falt
schachtel stellt bereits eine erste Möglichkeit zum Ersatz der
in Rede stehenden Blisterkarten mit Blisterhauben dar. Jedoch
sind diese zumindest anmelderintern als bekannt vorausgesetzten
Faltschachteln aus mehrerlei Gründen problematisch. Einerseits
gibt es nämlich derartige Faltschachteltypen, die - analog der
Blisterhaube - auf ein separates Kartenteil aufgeklebt werden.
Folglich ist hier einerseits das separate Kartenteil, anderer
seits die für sich selbständige Faltschachtel im Sinne einer
Blisterhaube zu fertigen. Da die Faltschachtel insgesamt auf
das Kartenteil aufgeklebt wird, ist eine erhebliche Menge um
weltbelastender Klebstoffe erforderlich.
Auch sind bereits Faltschachteltypen bekannt, bei denen das
Kartenteil integraler Bestandteil der Faltschachtel ist. Auch
diese bekannten Faltschachteln sind äußerst problematisch, da
im zusammengebauten Zustand das Kartenteil stets doppelwandig
ausgebildet ist. Diese doppelwandige Ausbildung war bislang
zwangsweise erforderlich, damit nach umständlicher Faltung
sämtliche von der Präsentationsseite her, d. h. von vorne,
sichtbaren Teile der Faltschachtel durch die üblicherweise ver
edelte bzw. beschichtete oder bedruckte Oberfläche des Kartons
gebildet sind. Des weiteren ist es bei diesen bekannten Falt
schachteln stets erforderlich, daß die auf dem Kartenteil ge
bildete Schachtel stets mit zumindest einem Seitenrand des Kar
tenteils abschließt, was als Positionierungszwang anzusehen
ist. Ein weiterer erheblicher Nachteil dieser bekannten Falt
schachtel liegt jedoch darin, daß die Verklebung in insgesamt
zwei Arbeitsschritten zu erfolgen hat, nämlich zum einen die
Verklebung des Kartenteils auf der Rückseite des verwendeten
Kartons und zum anderen die Verklebung einer Randlasche auf der
Vorderseite des Kartenteils.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs
genannte Faltschachtel so auszugestalten und weiterzubilden,
daß sie bei geringstmöglichem Materialbedarf einfach, d. h. mit
wenig Arbeitsschritten, herstellbar und - wenn erforderlich -
auch automatisch befüllbar ist.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel löst die voranstehende Auf
gabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1. Danach schließt
das Unterteil über einen Längsfalz direkt an das Kartenteil an.
Im zusammengebauten Zustand ist das Unterteil auf dem Karten
teil und die Randlasche auf dem umgeklappten und auf dem Kar
tenteil liegenden Unterteil festgelegt. Mit anderen Worten wird
das Unterteil auf das Kartenteil aufgeklappt und dort zumindest
partiell verklebt. Des weiteren werden das erste Seitenteil,
das Oberteil und das zweite Seitenteil in die entgegengesetzte
Richtung zurückgeklappt, so daß die Randlasche der Rückseite
des umgeklappten Unterteils festgelegt bzw. dort festgeklebt
werden kann.
Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, daß durch ge
schickte Aneinanderreihung der jeweiligen Faltschachtelteile
eine erheblich reduzierte Menge an Schachtelmaterial erforder
lich ist, nämlich durch Einsparung eines zweiten Kartenteils.
Des weiteren ist erkannt worden, daß in erfindungsgemäßer Weise
die Verklebungen lediglich von einer Seite her erforderlich
sind, so daß die Verbindung bzw. die Verklebung in einem Ar
beitsgang durchgeführt werden kann.
Als Schachtelmaterial wird meist ein Karton verwendet, der auf
einer Seite veredelt, d. h. bedruckt oder beschichtet ist. Bei
Verwendung eines solchen Schachtelmaterials ist es von beson
derem Vorteil, wenn die Teile der Faltschachtel derart gefaltet
und festgelegt sind, daß das Unterteil mit seiner - veredelten
bzw. bedruckten oder beschichteten - Vorderseite auf der Vor
derseite des Kartenteils aufliegt. Das Oberteil, die Seiten
teile sowie die Randlasche sind dann ausschließlich von der
Vorderseite her sichtbar. Die jeweiligen Rückseiten bilden dann
entsprechend die Innenwandung des zwischen Unterteil und Ober
teil gebildeten Raumes.
Hinsichtlich der relativen Abmessungen der erfindungsgemäßen
Faltschachtel ist es von besonderem Vorteil, wenn die Breite
des Unterteils der Breite des Oberteils plus der Breite der
Randlasche entspricht. Im Rahmen einer solchen Ausgestaltung
wäre der zwischen Oberteil und Unterteil gebildete Raum dann
rechtwinklig, wenn die Seitenteile identisch sind. Ohne wei
teres sind jedoch auch Ausgestaltungen denkbar, wonach der zwi
schen Oberteil und Unterteil gebildete Raum in etwa trapezför
mig oder sonstwie ausgebildet ist. In einem solchen Falle wäre
das Unterteil breiter als das Oberteil und die Randlasche ge
meinsam. Des weiteren wäre es denkbar, daß der zwischen Ober
teil und Unterteil gebildete Raum einen in etwa dreieckförmigen
Querschnitt aufweist. Dies könnte man beispielsweise dadurch
erreichen, daß die Randlasche direkt an das Oberteil an
schließt, daß also das zweite Seitenteil fehlt. Bei vorhandenem
zweiten Seitenteil könnte ebenso das erste Seitenteil fehlen,
wodurch das Unterteil direkt an das Oberteil anschließen würde.
Damit nun das Kartenteil auch tatsächlich die gesamte Schachtel
trägt, weist in besonders vorteilhafter Weise das Oberteil plus
die Randlasche bzw. das Unterteil maximal die Breite des Kar
tenteils auf. Des weiteren ist es insbesondere hinsichtlich ei
ner besonderen optischen Darbietung der zu verpackenden Ware
und hinsichtlich einer idealen Aufhängung durch das Kartenteil
von Vorteil, wenn das Kartenteil länger und ggf. auch breiter
als das Unterteil ist.
Im Rahmen einer vorteilhaften Weiterbildung schließen die Un
terkante des Unterteils und die Unterkante des Kartenteils ge
meinsam ab, liegen also auf einer Linie. Insoweit wird einer
seits die Schneid- bzw. Stanzarbeit, andererseits der Materi
alabfall an Faltschachtelmaterial reduziert. Ebenso könnten die
Unterkanten von Unterteil und Kartenteil zwar parallel zueinan
der, aber auf unterschiedlichem Niveau liegen. Dadurch ließe
sich die vertikale Position des durch Oberteil und Unterteil
gebildeten Raumes auf dem Kartenteil beliebig variieren.
Insbesondere im Hinblick auf eine geeignete optische Darbietung
der in der Faltschachtel zu verpackenden Ware ist es von beson
derem Vorteil, wenn das Oberteil mindestens eine Ausnehmung zum
Einblick in den zwischen Oberteil und Unterteil gebildeten Raum
aufweist. Ebenso könnten zwei beispielsweise über einen Steg
miteinander verbundene Ausnehmungen vorgesehen sein. Die Aus
nehmung könnte in weiter vorteilhafter Weise mit einer vorzugs
weise recyclingfähigen, durchsichtigen Folie im Sinne eines
Sichtfensters geschlossen sein, damit insbesondere kleine Ge
genstände aus der Ausnehmung nicht herausfallen können.
Insbesondere dann, wenn mehrere kleine Teile mit der Falt
schachtel verpackt werden sollen, ist es vorteilhaft, innerhalb
des zwischen Oberteil und Unterteil gebildeten Raumes einen
Raumteiler vorzusehen. Dieser Raumteiler kann als selbstän
dige Stütze in den Raum eingebracht und dort ggf. festgelegt
werden, kann jedoch auch als integraler Bestandteil der Falt
schachtel ausgeführt sein.
Im Hinblick auf eine geeignete Warenbeschreibung bzw. Angebots
gestaltung kann der nicht abgedeckte Teil der Vorderseite des
Kartenteils als Informationsträger für Bild- und/oder
Schriftinformationen dienen. Gleiches gilt auch für den freien
Bereich des Oberteils, d. h. für den nicht mit Ausnehmungen ver
sehenen Bereich des Oberteils. Hier können einerseits Abbildun
gen, andererseits Beschriftungen jeglicher Art drucktechnisch,
fototechnisch oder klebetechnisch aufgebracht sein. Auch die
Rückseite des Kartenteils könnte als Informationsträger für
Bild- und/oder Schriftinformationen dienen, wobei hier vorzugs
weise Gebrauchsanleitungen, Produktinformationen oder sonstige
Informationen vorgesehen sind.
Damit nun die erfindungsgemäße Faltschachtel platzsparend und
dennoch augenfällig positioniert werden kann, ist in besonders
vorteilhafter Weise vorzugsweise im oberen Bereich des Karten
teils ein Durchgang zum Aufhängen der Faltschachtel vorgesehen.
Dabei kann es sich um ein sogenanntes Euro-Loch handeln, so daß
die Faltschachtel im Sinne einer herkömmlichen Blisterkarte an
entsprechenden Wandhalterungen oder Blisterkartenständern ange
ordnet bzw. aufgehängt werden kann. Die Lage des Durchganges
wird dabei derart festgelegt, daß das Kartenteil mit verpackter
Ware in etwa gerade, d. h. mit lotrechten Seitenkanten, hängt.
Folglich ist es zur genauen Positionierung des Durchganges
zwingend erforderlich, das Gewicht und die Gewichtsverteilung
innerhalb des zwischen Oberteil und Unterteil gebildeten Raumes
genau zu kennen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorlie
genden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und wei
terzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1
nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Er
läuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der
Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des
bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der
Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung, ein Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Faltschachtel im ungefalteten
Zustand und
Fig. 2 den Gegenstand aus Fig. 1 im zusammengefalteten und
verklebten Zustand.
Die Fig. 1 und 2 zeigen gemeinsam eine aus Karton bestehende
Faltschachtel. Zu der Faltschachtel gehören ein Unterteil 1,
ein Oberteil 2, ein das Unterteil 1 über Längsfalze 3, 4 mit
dem Oberteil 2 verbindendes erstes Seitenteil 5, ein das Ober
teil 2 über Längsfalze 6, 7 mit einer Randlasche 8 verbindendes
zweites Seitenteil 9, sich beidseitig dem Oberteil 2 über Quer
falze 10, 11 anschließende Deckel 12, 13, sich über Querfalze
an die Deckel 12, 13 anschließende Verschlußlaschen 16, 17 so
wie sich an die Seitenteile 5, 9 über Querfalze 18, 19 an
schließende Seitenlaschen 20, 21, 22, 23. Des weiteren ist ein
zum Aufhängen dienendes Kartenteil 24 vorgesehen, wobei das
Kartenteil 24 eine größere Fläche als das Unterteil 1 aufweist.
Erfindungsgemäß schließt das Unterteil 1 über einen Längsfalz
25 direkt an das Kartenteil 24 an. Bei dem in Fig. 2 darge
stellten zusammengebauten Zustand ist das Unterteil 1 auf dem
Kartenteil 24 und die Randlasche 8 auf dem umgeklappten Unter
teil 1 festgelegt.
Die Teile der Faltschachtel sind bei der in Fig. 2 gewählten
Darstellung derart gefaltet und festgelegt, daß das Unterteil 1
mit seiner Vorderseite auf der Vorderseite des Kartenteils 24
aufliegt und daß das Oberteil 2, die Seitenteile 5, 9 sowie die
Randlasche 8 ausschließlich von der "veredelten" Vorderseite
das Faltschachtelmaterials her sichtbar sind.
Die Figuren lassen des weiteren erkennen, daß die Breite des
Unterteils 1 der Breite des Oberteils 2 plus der Breite der
Randlasche 8 entspricht. Dabei ist das Unterteil 1 wesentlich
schmaler als das Kartenteil 24 ausgeführt, so daß die eigentli
che Faltschachtel nur teilweise das Kartenteil 24 bedeckt.
Fig. 1 zeigt besonders deutlich, daß die Unterkante des Unter
teils 1 und die Unterkante des Kartenteils 24 gemeinsam ab
schließen, d. h. eine Linie bilden.
Die Figuren zeigen des weiteren, daß das Oberteil 2 mit einer
Ausnehmung 26 zum Einblick in den zwischen Oberteil 2 und Un
terteil 1 gebildeten Raum aufweist. Diese Ausnehmung ist mit
einer durchsichtigen Folie 27 im Sinne eines Sichtfensters ge
schlossen.
Schließlich zeigen die Figuren gemeinsam, daß das Kartenteil 24
im oberen Bereich einen Durchgang 28 zum Aufhängen der Falt
schachtel aufweist. Dieser Durchgang 28 ist in Form eines soge
nannten Euro-Loches ausgeführt. Aufgrund einer unsymmetrischen
Gewichtsverteilung einerseits der Schachtelmasse, andererseits
der in der Schachtel befindlichen Ware, ist der Durchgang 28
bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel außermittig vorgese
hen. Der Durchgang 28 könnte jedoch ebenso mittig angeordnet
sein.
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß das voranstehend rein
willkürlich gewählte Ausführungsbeispiel lediglich der bei
spielhaften Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese
jedoch nicht einschränkt.
Claims (14)
1. Faltschachtel, vorzugsweise aus Karton, mit einem Unter
teil (1), einem Oberteil (2), einem das Unterteil (1) über
Längsfalze (3, 4) mit dem Oberteil (2) verbindenden ersten Sei
tenteil (5), einem das Oberteil (2) über Längsfalze (6, 7) mit
einer Randlasche (8) verbindenden zweiten Seitenteil (9), sich
beidseitig dem Oberteil (2) oder Unterteil (1) über Querfalze
(10, 11) anschließenden Deckeln (12, 13), ggf. sich über Quer
falze (14, 15) an die Deckel (12, 13) anschließenden Verschluß
laschen (16, 17) sowie sich an die Seitenteile (5, 9) über
Querfalze (18, 19) anschließenden Seitenlaschen (20, 21, 22,
23) und einem zum Aufhängen dienenden Kartenteil (24), wobei
das Kartenteil (24) eine größere Fläche als das Unterteil (1)
aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil
(1) über einen Längsfalz (25) direkt an das Kartenteil (24) an
schließt und daß im zusammengebauten Zustand das Unterteil (1)
auf dem Kartenteil (24) und die Randlasche (8) auf dem umge
klappten Unterteil (1) festgelegt ist.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1, wobei das flächige Schach
telmaterial eine vorzugsweise veredelte bzw. bedruckte oder be
schichtete Vorderseite und eine nicht veredelte Rückseite auf
weist, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile derart gefaltet
und festgelegt sind, daß das Unterteil (1) mit seiner Vorder
seite auf der Vorderseite des Kartenteils (24) aufliegt und daß
das Oberteil (2), die Seitenteile (5, 9) sowie die Randlasche
(8) ausschließlich von der Vorderseite her sichtbar sind.
3. Faltschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
die Breite des Unterteils (1) der Breite des Oberteils (2) plus
der Breite der Randlasche (8) entspricht.
4. Faltschachtel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
das Oberteil (2) plus die Randlasche (8) bzw. das Unterteil (1)
maximal die Breite des Kartenteils (24) aufweisen bzw. auf
weist.
5. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kartenteil (24) länger und ggf. auch
breiter als das Unterteil (1) ist.
6. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Unterkante des Unterteils (1) und die
Unterkante des Kartenteils (24) gemeinsam abschließen.
7. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) mindestens eine Ausnehmung
(26) zum Einblick in den zwischen Oberteil (2) und Unterteil
(1) gebildeten Raum aufweist.
8. Faltschachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Ausnehmung (26) mit durchsichtiger Folie (27) im Sinne ei
nes Sichtfensters geschlossen ist.
9. Faltschachtel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich
net, daß innerhalb des zwischen Oberteil (2) und Unterteil (1)
gebildeten Raumes ein vorzugsweise als integraler Bestandteil
ausgebildeter Raumteiler vorgesehen ist.
10. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der nicht abgedeckte Teil der Vorderseite
des Kartenteils (24) als Informationsträger für Bild- und/oder
Schriftinformationen ausgebildet ist.
11. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß die Rückseite des Kartenteils (24) als In
formationsträger für Bild- und/oder Schriftinformationen ausge
bildet ist.
12. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Kartenteil (24) vorzugsweise im oberen
Bereich einen Durchgang (28) zum Aufhängen aufweist.
13. Faltschachtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchgang (28) in Form eines sog. Euro-Loches ausge
führt ist.
14. Faltschachtel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Lage des Durchgangs (28) derart festgelegt
ist, daß das Kartenteil (24) mit verpackter Ware in etwa ge
rade, d. h. mit lotrechten Seitenkanten, hängt.
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| ATE143886T1 (de) | 1996-10-15 |
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| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
| 8130 | Withdrawal |