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DE4130319A1 - Faltschachtel - Google Patents

Faltschachtel

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Publication number
DE4130319A1
DE4130319A1 DE4130319A DE4130319A DE4130319A1 DE 4130319 A1 DE4130319 A1 DE 4130319A1 DE 4130319 A DE4130319 A DE 4130319A DE 4130319 A DE4130319 A DE 4130319A DE 4130319 A1 DE4130319 A1 DE 4130319A1
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DE
Germany
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card
folding box
box according
folds
edge
Prior art date
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Withdrawn
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DE4130319A
Other languages
English (en)
Inventor
Gerd Juergen Schlutius
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to DE59207332T priority patent/DE59207332D1/de
Priority to EP92112838A priority patent/EP0536492B1/de
Priority to AT92112838T priority patent/ATE143886T1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4208Means facilitating suspending, lifting, handling, or the like of containers
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/4204Inspection openings or windows

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Faltschachtel, vorzugsweise aus Karton, mit einem Unterteil, einem Oberteil, einem das Unter­ teil über Längsfalze mit dem Oberteil verbindenden ersten Sei­ tenteil, einem das Oberteil über Längsfalze mit einer Randla­ sche verbindenden zweiten Seitenteil, sich beidseitig dem Ober­ teil oder Unterteil über Querfalze anschließenden Deckeln, ggf. sich über Querfalze an die Deckel anschließenden Verschlußla­ schen sowie sich an die Seitenteile über Querfalze anschließen­ den Seitenlaschen und einem zum Aufhängen dienenden Kartenteil, wobei das Kartenteil eine größere Fläche als das Unterteil auf­ weist.
Faltschachteln der in Rede stehenden Art sind seit geraumer Zeit aus der Praxis bekannt und sollen sogenannte Blisterkarten mit Blisterhauben ersetzen. Blisterkarten bestehen grundsätz­ lich aus einer zum Aufhängen dienenden Blisterkarte und der mit der Blisterkarte meist schweißtechnisch verbundenen, transpa­ renten Blisterhaube. Blisterkarten und damit verbundene Bli­ sterhauben werden insbesondere dann als Verpackung verwendet, wenn es sich bei den zu verpackenden Waren um diebstahlgefähr­ dete Kleinteile oder dergleichen handelt. Auch bieten Blister­ karten eine ideale Darbietungsmöglichkeit, nämlich das attrak­ tive Aufhängen in sogenannten Blisterkartenständern oder an entsprechenden Wandhalterungen. Jedenfalls sind Verpackungen wie die Blisterkarte mit entsprechender Blisterhaube sowohl aus verkaufsstrategischen als auch aus sicherheitsstrategischen Gründen aus Verkaufsräumen nicht mehr wegzudenken.
Mit zunehmendem Umweltbewußtsein wird in immer stärkerem Maße gefordert, daß Verpackungsmaterial recyclingfähig ist. Dieses Bewußtsein wird dadurch gefördert, daß demnächst jegliches Ver­ packungsmaterial vom Hersteller und/oder Anbieter der Waren zu­ rückgenommen werden muß. Folglich ist auch insoweit auf recyc­ lingfähiges Verpackungsmaterial zu achten.
Aus Karton bestehende Faltschachteln, d. h. Faltschachteln mit nur geringem oder gar keinem Kunststoffanteil, lassen sich mit derzeitigen Technologien mühelos zur Wiederverwendung aufarbei­ ten. Jedenfalls sind sie im Vergleich zu Blisterkarten mit aus Kunststoff bestehenden Blisterhauben umweltfreundlich, belasten aufgrund ihrer Zusammensetzung die Umwelt nur wenig.
Die den Ausgangspunkt der beanspruchten Lehre bildende Falt­ schachtel stellt bereits eine erste Möglichkeit zum Ersatz der in Rede stehenden Blisterkarten mit Blisterhauben dar. Jedoch sind diese zumindest anmelderintern als bekannt vorausgesetzten Faltschachteln aus mehrerlei Gründen problematisch. Einerseits gibt es nämlich derartige Faltschachteltypen, die - analog der Blisterhaube - auf ein separates Kartenteil aufgeklebt werden. Folglich ist hier einerseits das separate Kartenteil, anderer­ seits die für sich selbständige Faltschachtel im Sinne einer Blisterhaube zu fertigen. Da die Faltschachtel insgesamt auf das Kartenteil aufgeklebt wird, ist eine erhebliche Menge um­ weltbelastender Klebstoffe erforderlich.
Auch sind bereits Faltschachteltypen bekannt, bei denen das Kartenteil integraler Bestandteil der Faltschachtel ist. Auch diese bekannten Faltschachteln sind äußerst problematisch, da im zusammengebauten Zustand das Kartenteil stets doppelwandig ausgebildet ist. Diese doppelwandige Ausbildung war bislang zwangsweise erforderlich, damit nach umständlicher Faltung sämtliche von der Präsentationsseite her, d. h. von vorne, sichtbaren Teile der Faltschachtel durch die üblicherweise ver­ edelte bzw. beschichtete oder bedruckte Oberfläche des Kartons gebildet sind. Des weiteren ist es bei diesen bekannten Falt­ schachteln stets erforderlich, daß die auf dem Kartenteil ge­ bildete Schachtel stets mit zumindest einem Seitenrand des Kar­ tenteils abschließt, was als Positionierungszwang anzusehen ist. Ein weiterer erheblicher Nachteil dieser bekannten Falt­ schachtel liegt jedoch darin, daß die Verklebung in insgesamt zwei Arbeitsschritten zu erfolgen hat, nämlich zum einen die Verklebung des Kartenteils auf der Rückseite des verwendeten Kartons und zum anderen die Verklebung einer Randlasche auf der Vorderseite des Kartenteils.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die eingangs genannte Faltschachtel so auszugestalten und weiterzubilden, daß sie bei geringstmöglichem Materialbedarf einfach, d. h. mit wenig Arbeitsschritten, herstellbar und - wenn erforderlich - auch automatisch befüllbar ist.
Die erfindungsgemäße Faltschachtel löst die voranstehende Auf­ gabe durch die Merkmale des Patentanspruches 1. Danach schließt das Unterteil über einen Längsfalz direkt an das Kartenteil an. Im zusammengebauten Zustand ist das Unterteil auf dem Karten­ teil und die Randlasche auf dem umgeklappten und auf dem Kar­ tenteil liegenden Unterteil festgelegt. Mit anderen Worten wird das Unterteil auf das Kartenteil aufgeklappt und dort zumindest partiell verklebt. Des weiteren werden das erste Seitenteil, das Oberteil und das zweite Seitenteil in die entgegengesetzte Richtung zurückgeklappt, so daß die Randlasche der Rückseite des umgeklappten Unterteils festgelegt bzw. dort festgeklebt werden kann.
Erfindungsgemäß ist zunächst erkannt worden, daß durch ge­ schickte Aneinanderreihung der jeweiligen Faltschachtelteile eine erheblich reduzierte Menge an Schachtelmaterial erforder­ lich ist, nämlich durch Einsparung eines zweiten Kartenteils. Des weiteren ist erkannt worden, daß in erfindungsgemäßer Weise die Verklebungen lediglich von einer Seite her erforderlich sind, so daß die Verbindung bzw. die Verklebung in einem Ar­ beitsgang durchgeführt werden kann.
Als Schachtelmaterial wird meist ein Karton verwendet, der auf einer Seite veredelt, d. h. bedruckt oder beschichtet ist. Bei Verwendung eines solchen Schachtelmaterials ist es von beson­ derem Vorteil, wenn die Teile der Faltschachtel derart gefaltet und festgelegt sind, daß das Unterteil mit seiner - veredelten bzw. bedruckten oder beschichteten - Vorderseite auf der Vor­ derseite des Kartenteils aufliegt. Das Oberteil, die Seiten­ teile sowie die Randlasche sind dann ausschließlich von der Vorderseite her sichtbar. Die jeweiligen Rückseiten bilden dann entsprechend die Innenwandung des zwischen Unterteil und Ober­ teil gebildeten Raumes.
Hinsichtlich der relativen Abmessungen der erfindungsgemäßen Faltschachtel ist es von besonderem Vorteil, wenn die Breite des Unterteils der Breite des Oberteils plus der Breite der Randlasche entspricht. Im Rahmen einer solchen Ausgestaltung wäre der zwischen Oberteil und Unterteil gebildete Raum dann rechtwinklig, wenn die Seitenteile identisch sind. Ohne wei­ teres sind jedoch auch Ausgestaltungen denkbar, wonach der zwi­ schen Oberteil und Unterteil gebildete Raum in etwa trapezför­ mig oder sonstwie ausgebildet ist. In einem solchen Falle wäre das Unterteil breiter als das Oberteil und die Randlasche ge­ meinsam. Des weiteren wäre es denkbar, daß der zwischen Ober­ teil und Unterteil gebildete Raum einen in etwa dreieckförmigen Querschnitt aufweist. Dies könnte man beispielsweise dadurch erreichen, daß die Randlasche direkt an das Oberteil an­ schließt, daß also das zweite Seitenteil fehlt. Bei vorhandenem zweiten Seitenteil könnte ebenso das erste Seitenteil fehlen, wodurch das Unterteil direkt an das Oberteil anschließen würde.
Damit nun das Kartenteil auch tatsächlich die gesamte Schachtel trägt, weist in besonders vorteilhafter Weise das Oberteil plus die Randlasche bzw. das Unterteil maximal die Breite des Kar­ tenteils auf. Des weiteren ist es insbesondere hinsichtlich ei­ ner besonderen optischen Darbietung der zu verpackenden Ware und hinsichtlich einer idealen Aufhängung durch das Kartenteil von Vorteil, wenn das Kartenteil länger und ggf. auch breiter als das Unterteil ist.
Im Rahmen einer vorteilhaften Weiterbildung schließen die Un­ terkante des Unterteils und die Unterkante des Kartenteils ge­ meinsam ab, liegen also auf einer Linie. Insoweit wird einer­ seits die Schneid- bzw. Stanzarbeit, andererseits der Materi­ alabfall an Faltschachtelmaterial reduziert. Ebenso könnten die Unterkanten von Unterteil und Kartenteil zwar parallel zueinan­ der, aber auf unterschiedlichem Niveau liegen. Dadurch ließe sich die vertikale Position des durch Oberteil und Unterteil gebildeten Raumes auf dem Kartenteil beliebig variieren.
Insbesondere im Hinblick auf eine geeignete optische Darbietung der in der Faltschachtel zu verpackenden Ware ist es von beson­ derem Vorteil, wenn das Oberteil mindestens eine Ausnehmung zum Einblick in den zwischen Oberteil und Unterteil gebildeten Raum aufweist. Ebenso könnten zwei beispielsweise über einen Steg miteinander verbundene Ausnehmungen vorgesehen sein. Die Aus­ nehmung könnte in weiter vorteilhafter Weise mit einer vorzugs­ weise recyclingfähigen, durchsichtigen Folie im Sinne eines Sichtfensters geschlossen sein, damit insbesondere kleine Ge­ genstände aus der Ausnehmung nicht herausfallen können.
Insbesondere dann, wenn mehrere kleine Teile mit der Falt­ schachtel verpackt werden sollen, ist es vorteilhaft, innerhalb des zwischen Oberteil und Unterteil gebildeten Raumes einen Raumteiler vorzusehen. Dieser Raumteiler kann als selbstän­ dige Stütze in den Raum eingebracht und dort ggf. festgelegt werden, kann jedoch auch als integraler Bestandteil der Falt­ schachtel ausgeführt sein.
Im Hinblick auf eine geeignete Warenbeschreibung bzw. Angebots­ gestaltung kann der nicht abgedeckte Teil der Vorderseite des Kartenteils als Informationsträger für Bild- und/oder Schriftinformationen dienen. Gleiches gilt auch für den freien Bereich des Oberteils, d. h. für den nicht mit Ausnehmungen ver­ sehenen Bereich des Oberteils. Hier können einerseits Abbildun­ gen, andererseits Beschriftungen jeglicher Art drucktechnisch, fototechnisch oder klebetechnisch aufgebracht sein. Auch die Rückseite des Kartenteils könnte als Informationsträger für Bild- und/oder Schriftinformationen dienen, wobei hier vorzugs­ weise Gebrauchsanleitungen, Produktinformationen oder sonstige Informationen vorgesehen sind.
Damit nun die erfindungsgemäße Faltschachtel platzsparend und dennoch augenfällig positioniert werden kann, ist in besonders vorteilhafter Weise vorzugsweise im oberen Bereich des Karten­ teils ein Durchgang zum Aufhängen der Faltschachtel vorgesehen. Dabei kann es sich um ein sogenanntes Euro-Loch handeln, so daß die Faltschachtel im Sinne einer herkömmlichen Blisterkarte an entsprechenden Wandhalterungen oder Blisterkartenständern ange­ ordnet bzw. aufgehängt werden kann. Die Lage des Durchganges wird dabei derart festgelegt, daß das Kartenteil mit verpackter Ware in etwa gerade, d. h. mit lotrechten Seitenkanten, hängt. Folglich ist es zur genauen Positionierung des Durchganges zwingend erforderlich, das Gewicht und die Gewichtsverteilung innerhalb des zwischen Oberteil und Unterteil gebildeten Raumes genau zu kennen.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorlie­ genden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und wei­ terzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfolgende Er­ läuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen. In Verbindung mit der Erläuterung des bevorzugten Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung werden auch im allgemeinen bevorzugte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre erläutert. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 in schematischer Darstellung, ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Faltschachtel im ungefalteten Zustand und
Fig. 2 den Gegenstand aus Fig. 1 im zusammengefalteten und verklebten Zustand.
Die Fig. 1 und 2 zeigen gemeinsam eine aus Karton bestehende Faltschachtel. Zu der Faltschachtel gehören ein Unterteil 1, ein Oberteil 2, ein das Unterteil 1 über Längsfalze 3, 4 mit dem Oberteil 2 verbindendes erstes Seitenteil 5, ein das Ober­ teil 2 über Längsfalze 6, 7 mit einer Randlasche 8 verbindendes zweites Seitenteil 9, sich beidseitig dem Oberteil 2 über Quer­ falze 10, 11 anschließende Deckel 12, 13, sich über Querfalze an die Deckel 12, 13 anschließende Verschlußlaschen 16, 17 so­ wie sich an die Seitenteile 5, 9 über Querfalze 18, 19 an­ schließende Seitenlaschen 20, 21, 22, 23. Des weiteren ist ein zum Aufhängen dienendes Kartenteil 24 vorgesehen, wobei das Kartenteil 24 eine größere Fläche als das Unterteil 1 aufweist.
Erfindungsgemäß schließt das Unterteil 1 über einen Längsfalz 25 direkt an das Kartenteil 24 an. Bei dem in Fig. 2 darge­ stellten zusammengebauten Zustand ist das Unterteil 1 auf dem Kartenteil 24 und die Randlasche 8 auf dem umgeklappten Unter­ teil 1 festgelegt.
Die Teile der Faltschachtel sind bei der in Fig. 2 gewählten Darstellung derart gefaltet und festgelegt, daß das Unterteil 1 mit seiner Vorderseite auf der Vorderseite des Kartenteils 24 aufliegt und daß das Oberteil 2, die Seitenteile 5, 9 sowie die Randlasche 8 ausschließlich von der "veredelten" Vorderseite das Faltschachtelmaterials her sichtbar sind.
Die Figuren lassen des weiteren erkennen, daß die Breite des Unterteils 1 der Breite des Oberteils 2 plus der Breite der Randlasche 8 entspricht. Dabei ist das Unterteil 1 wesentlich schmaler als das Kartenteil 24 ausgeführt, so daß die eigentli­ che Faltschachtel nur teilweise das Kartenteil 24 bedeckt.
Fig. 1 zeigt besonders deutlich, daß die Unterkante des Unter­ teils 1 und die Unterkante des Kartenteils 24 gemeinsam ab­ schließen, d. h. eine Linie bilden.
Die Figuren zeigen des weiteren, daß das Oberteil 2 mit einer Ausnehmung 26 zum Einblick in den zwischen Oberteil 2 und Un­ terteil 1 gebildeten Raum aufweist. Diese Ausnehmung ist mit einer durchsichtigen Folie 27 im Sinne eines Sichtfensters ge­ schlossen.
Schließlich zeigen die Figuren gemeinsam, daß das Kartenteil 24 im oberen Bereich einen Durchgang 28 zum Aufhängen der Falt­ schachtel aufweist. Dieser Durchgang 28 ist in Form eines soge­ nannten Euro-Loches ausgeführt. Aufgrund einer unsymmetrischen Gewichtsverteilung einerseits der Schachtelmasse, andererseits der in der Schachtel befindlichen Ware, ist der Durchgang 28 bei dem hier gewählten Ausführungsbeispiel außermittig vorgese­ hen. Der Durchgang 28 könnte jedoch ebenso mittig angeordnet sein.
Abschließend sei darauf hingewiesen, daß das voranstehend rein willkürlich gewählte Ausführungsbeispiel lediglich der bei­ spielhaften Erörterung der erfindungsgemäßen Lehre dient, diese jedoch nicht einschränkt.

Claims (14)

1. Faltschachtel, vorzugsweise aus Karton, mit einem Unter­ teil (1), einem Oberteil (2), einem das Unterteil (1) über Längsfalze (3, 4) mit dem Oberteil (2) verbindenden ersten Sei­ tenteil (5), einem das Oberteil (2) über Längsfalze (6, 7) mit einer Randlasche (8) verbindenden zweiten Seitenteil (9), sich beidseitig dem Oberteil (2) oder Unterteil (1) über Querfalze (10, 11) anschließenden Deckeln (12, 13), ggf. sich über Quer­ falze (14, 15) an die Deckel (12, 13) anschließenden Verschluß­ laschen (16, 17) sowie sich an die Seitenteile (5, 9) über Querfalze (18, 19) anschließenden Seitenlaschen (20, 21, 22, 23) und einem zum Aufhängen dienenden Kartenteil (24), wobei das Kartenteil (24) eine größere Fläche als das Unterteil (1) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß das Unterteil (1) über einen Längsfalz (25) direkt an das Kartenteil (24) an­ schließt und daß im zusammengebauten Zustand das Unterteil (1) auf dem Kartenteil (24) und die Randlasche (8) auf dem umge­ klappten Unterteil (1) festgelegt ist.
2. Faltschachtel nach Anspruch 1, wobei das flächige Schach­ telmaterial eine vorzugsweise veredelte bzw. bedruckte oder be­ schichtete Vorderseite und eine nicht veredelte Rückseite auf­ weist, dadurch gekennzeichnet, daß die Teile derart gefaltet und festgelegt sind, daß das Unterteil (1) mit seiner Vorder­ seite auf der Vorderseite des Kartenteils (24) aufliegt und daß das Oberteil (2), die Seitenteile (5, 9) sowie die Randlasche (8) ausschließlich von der Vorderseite her sichtbar sind.
3. Faltschachtel nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite des Unterteils (1) der Breite des Oberteils (2) plus der Breite der Randlasche (8) entspricht.
4. Faltschachtel nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) plus die Randlasche (8) bzw. das Unterteil (1) maximal die Breite des Kartenteils (24) aufweisen bzw. auf­ weist.
5. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartenteil (24) länger und ggf. auch breiter als das Unterteil (1) ist.
6. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Unterkante des Unterteils (1) und die Unterkante des Kartenteils (24) gemeinsam abschließen.
7. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Oberteil (2) mindestens eine Ausnehmung (26) zum Einblick in den zwischen Oberteil (2) und Unterteil (1) gebildeten Raum aufweist.
8. Faltschachtel nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmung (26) mit durchsichtiger Folie (27) im Sinne ei­ nes Sichtfensters geschlossen ist.
9. Faltschachtel nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeich­ net, daß innerhalb des zwischen Oberteil (2) und Unterteil (1) gebildeten Raumes ein vorzugsweise als integraler Bestandteil ausgebildeter Raumteiler vorgesehen ist.
10. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der nicht abgedeckte Teil der Vorderseite des Kartenteils (24) als Informationsträger für Bild- und/oder Schriftinformationen ausgebildet ist.
11. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückseite des Kartenteils (24) als In­ formationsträger für Bild- und/oder Schriftinformationen ausge­ bildet ist.
12. Faltschachtel nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß das Kartenteil (24) vorzugsweise im oberen Bereich einen Durchgang (28) zum Aufhängen aufweist.
13. Faltschachtel nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß der Durchgang (28) in Form eines sog. Euro-Loches ausge­ führt ist.
14. Faltschachtel nach Anspruch 12 oder 13, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Lage des Durchgangs (28) derart festgelegt ist, daß das Kartenteil (24) mit verpackter Ware in etwa ge­ rade, d. h. mit lotrechten Seitenkanten, hängt.
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EP0536492B1 (de) 1996-10-09
ATE143886T1 (de) 1996-10-15
DE59207332D1 (de) 1996-11-14
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