DE3034363C2 - Verkaufspackung - Google Patents
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Description
gebildet ist, die gleiche Durchbrüche aufweisen und miteinander verklsbt sind.
Eine besonders stabile, hohe Kräfte aufnehmende Aufhängemöglichkeit wird dadurch gewährleistet, daß
ein weiterer zurückgefalteter Streifen mit seinem freien Ende einen der Streifenteile übergreift und seine Endkante
sich stirnseitig am zugeordneten Anhängeteil abstützt (F ig. 12).
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen, die bspw. Ausführuiigsformen darstellen, näher eriäutert
Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht eines Faltzuschnittes aus Karton für die Herstellung einer Verkaufspackung in einer ersten
Ausführungsform,
F i g. 2 eine Ansicht der aus dem Faltzuschnitt nach F i g. 1 hergestellten Verkaufspackung von vorne,
F i g. 3 eine Ansicht dazu von der Seite in Richtung des Pfeils ill in F ig. 2,
Fig.4 eine Ansicht eines Faltzuschnittes in einer
zweiten Ausführungsform,
F i g. 5 eine Ansicht der aus dem Faltzuschnitt nach F i g. 4 hergestellten Verkaufspackung von vorne,
F i g. 6 eine Ansicht dazu von der Seite in Richtung
des Pfeiles VI in Fig. 5.
F i g. 7 eine Ansicht eines Faltzuschnittes einer weiteren Ausführungsform mit einem besonders großen und
tragfähigen Schacht zur Aufnahme schweren Verpakkungsguts,
F i g. 8 und 9 zwei Ansichten einer Verkaufspackung, gebildet durch den in F i g. 7 dargestellten Faltzuschnitt,
und
Fig. 10 bis 12 die Darstellung eines Faltzuschnittes
einer weiteren Ausführungsform und bspw. den F i g. 2 und 3 entsprechenden Ansichten dieser Verkaufspakkung.
Für alle entsprechenden Teile werden bei den dargestellten Ausführungsbeispielen die gleichen Bezugszeichen
verwendet Ein Faltzuschnitt 1 besteht aus einem Karton, der mit einem Fenster 2 versehen ist, das mit
einer Klarsichtfolie abgedeckt sein kann, die dann längs des Rands 4 mit dem Karton verklebt sein. Der Faltzuschnitt
1 ist durch Faltlinien 6—10 in eine Frontfläche 11, einen Streifen 12, Wände 13 bis 15 und einen weiteren
Streifen 16 unterteilt Weiter sind zwei Anhängeteile 17', 18' vorhanden, die eine Rechteckform aufweisen
und an jeder Seite jeweils einen Streifenteil 38 bzw. 39 aufweisen, wobei einer der Streifenteile 38 bzw. 39 den
Anhängeteil 17' bzw. 18' mit der Frontfläche 11 verbindet Die Streifenteile 38,39 sind durch Faltlinien 40 bzw.
41 von den Anhärigeteiien 17' bzw. 18' abgeteilt
Beim Faltzuschnitt der F i g. 1 ist im Streifen 16 und der Wand 14 jeweils ein als Aufhängeöse 23 dienender
Durchbruch vorgesehen, der bei einer größeren Verkaufsverpackung auch größer zur Bildung eines Tragegriffs
verwendet wenden kann.
Zur Bildung der Verkaufspackung wird der Faltzuschnitt gemäß der F i g. 1 entlang der Faltlinien 6 bis 10,
40, 41 gefaltet und zwar wird der Streifen 12 um 180° entlang der Faltlinie 12 umgefaitet und mit der Wand 14
verklebt. Die Wände 13 und 15 werden hochgestellt und es wird ebenfalls der Streifen 16 mit der Wand 14 derart
verklebt, daß die beiden vorgestanzten Aufhängeösen 23 fluchtend aufeinanderliegen. Dann wird vor dem Befüllen
noch der zwischen der Frontfläche 11 und dem Anhängeteil 17' liegende Streifenteil 38 mit der Frontfläche
11 verklebt und ebenso die anderen Streifenteile 38 mit den Wänden 13 bis 15, so daß ein Schacht 26
gebildet wird, der mit dem Verpackungsgut gefüllt werden kann, um danach auch in entsprechender Weise den
Anhängeteil 18' in den Schacht 26 einzuschieben unter Verklebung der Streifenteile 39 mit den Wänden 13 bis
15. Das Verkleben und Befüllen des Faltzuschnitts 1 zur Fertigstellung der Verkaufspackung kann in einem Arbeitsgang
durch eine entsprechend ausgebildete Abpackmaschine erfolgen.
Der in F i g. 4 dargestellte Faltzuschnitt 1 weist an der
Wand 14 durch eine Faltlinie 42 getrennt einen Streifen 43 auf, wobei korrespondierend zwei eine Aufhängeöse
23 bildende Durchbrüche angeordnet sind. Durch Umfalten und Verkleben wird so der einen Teil der Platte 37
bildende Teil der Wand 14 verstärkt Der Schacht 26 wird ebenfalls durch Verkleben des Streifens 12 und 16
mit der Wand 14 und entsprechendes Verkleben der Streifenteile 38, 39 mit den Wänden 13 bis 15 gebildet
Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Fenster 2 in der gleichzeitig die Platte 37 bildenden Wand 11
angeordnet die auch die Aufhängeöse 23 aufweist.
Je nach der erforderlichen Formgebung und Aufhängemöglichkeit können die Wände 11, λ bis 15 und die
Anhängeteite 17', 18' mit ihren Streifenteilf α 38,39 auch
in einem anderen Zusammenhang angeordnet sein, beispielsweise zur Bildung eines im Querschnitt dreieckförmigen
Schachts 26 oder eines Schachts 26 mit einem anders geformten Querschnitt
Beim in den F i g. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel kann zur Materialeinsparung auch der Streifen
12 weggelassen und die Wand 14 dann entsprechend gekürzt werden, so daß an der Wand 14 gieich die Wand
13 angeschlossen ist
Das in den F i g. 7 bis 9 dargestellte Ausführungsbeispiel ist eine Erweiterung der in den F i g. 4 bis 6 dargestellten
Verpackung. An der Wand 14 ist exakt symmetrisch eine weitere Fläche 11 mit Anhängeteilen 17', 18'
angeordnet und es sind in den Flächen 11 in die Wände
13 und 15 reichende Fenster 2, 2' vorgesehen, die durch die Ränder 4, 4' begrenzt sind. In der Wand 14 ist ein
Durchbruch 44 angeordnet, der dem entsprechenden Querschnitt des Schachts 26 entspricht Beim Zusammenfalten
entstehen so beiderseits der Platte 37 zwei zusammenhängende Schächte 26, 26'. Die Platte 37 bildet
dann praktisch einen umfassenden, das Verpakkungsgut besonders gut tragenden Rahmen. Durch eine
zusätzliche einstückige Anordnung weiterer Wände 14, die dann miteinander verklebt werden, kann die Platte
37 noch beliebig verstärkt werden. Die Flächen 11 mit
den Streifen 12 und den Anhängeteilen 17', 18' werden dabei jeweils an den außenliegenden Wänden 14 in identischer
Weise wie in F i g. 7 dargestellt angeordnet Die Anzahl der Wände 14 kann dann beliebig gewählt werden,
nur muß die Faltung zur Bildung der Schächte 26, 26' in der entsprechenden Richtung vorgenommen werden
Eine entsprechende Verpackungsausbildung kann auch durch Zusammenkleben zweier identisch fusgebildeter
Verpackungen gemäß Fig.4 erhalten werden, wobei dann das dort dargestellte Fenster 2 durch einen
entsprechend größeren Durchbruch 44 ersetzt werden muß. Die Fenster können dann in der Fläche 11 vorgesehen
und gegebenenfalls auch in die Flächen 13 und 15 weitergeführt ciin.
Beim in den F i g. 10 bis 12 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Faltverpackung sind in der Wand 14 und
dem Streifen 43 Aufhrngeösen 23 vorgesehen, die nach dem Falten um die Faltlinie 42 miteinander in Deckung
gebracht werden. Am Streifen 43 ist noch ein vorspringendes freies Ende 45 vorgesehen, dessen Endkante 46
sich im zusammengefalteten Zustand am Anhängeteil 17' abstützt und dabei den Streifenteil 38 überlappt, wie
dies aus F i g. 12 ersichtlich ist. Damit ist eine besonders stabile, hohe Kräfte aufnehmende Aufhängemöglichkeit
gewährleistet. Zur Erhöhung der Stabilität sind an den Wänden 13 und 15 noch Streifenteile 38" vorgesehen,
die nach unten gefaltet stirnseitig ebenfalls an dem Anhängeteil 17' sich versteifend abstützen, während die
bogenförmigen Streifenteile 38 von innen her eine Versteifung gewährleisten. Durch die Streifenteile 38 und
38" wird damit eine doppelte Abstützung erreicht.
Die Faltzuschnitte 1 können an den entsprechenden Stellen mit einem Kaltsiegelkleber versehen sein und so
in flachem Zustand vom Verpacker verschickt werden. Solche Kaltsiegelkleber kleben nur, wenn Klebefläche
auf Klebefläche trifft, bei einer entsprechenden Anordnung können daher die einzelnen Faltzuschnitte aufeinander
gestapelt ohne Trennblatt verschickt werden, ohne daß diese miteinander verkleben. Nach dein Zusammenfalten
in einem Aufrichtegerät erfolgt dann beim Aufeinanderlegen von Klebefläche auf Klebefläche die
erwünschte Verklebung, die gleichzeitig mit dem Verpacken erfolgen kann.
Beiminden Fig. 10 bis 12 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Packung kann der obere Teil nicht ganz
verklebt ausgeführt werden, so daß die Verpackung nach obenhin geöffnet und anschließend wieder verschlossen
werden kann. Dazu wird die Lasche 38 nach innen geklappt, so daß die Deckelfläche 17' nicht nach
innen durchsacken kann. Die Lasche 45 verhindert, daß sich die Packung ohne manuelle Einwirkung öffnet.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
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45
50
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Claims (6)
1. Verkaufspackung aus einem Zuschnitt (1) aus Karton, Mikro-Wellpappe oder dgl, wobei der Zuschnitt
(1) nach seiner Faltung und der Verbindung von Wandteilen (il, 13,14,15) mindestens eine ebene
Platte (37) sowie einen aus der Platte (37) vorspringenden Hohlraum mit Sichtfenster (2) für das
Packgut bildet, dabei der Hohlraum als vertikaler, unten und oben geschlossener Schacht (26) ausgebildet
ist, dessen eine Seitenfläche (11) parallel zur Platte
(37) liegt und dessen andere Seitenfläche (14) mit der Platte (37) zusammenfällt, die Platte (37) über
mindestens eine der anderen beiden Seitenflächen (i3, 15) vorsteht und das Sichtfenster (2) von einer
Klarsichtfolie überdeckt ist wobei der Schacht (26) mit der Unterkante der Platte (37) abschließt und der
obere und der untere Abschluß (Deckel 27, Boden 28) des Schachtes (26) jeweils einen Abstand zum
Schachtend? aufweist, wobei der obere und der untere
Abschluß (27, 28) des Schachtes (26) durch in das Innere des Schachtes (26) einbringbare Anhängeteile
(17,17', 17", 18,18', 18") gebildet ist, die nach
der Faltung etwa parallel zur Aufstellfläche (32) liegen (nach Patent 29 26 082), dadurch gekennzeichnet,
daß die Anhängtieile (17,17', 17", 18,
18', 18") über Streifenteile (38, 38', 39, 39') mit den angrenzenden Innenflächen der Wände (11, 13, 14,
15) des Schachtes (26) verbunden sind.
2. Verkaufspackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anhängeteile (17', 18') am Zuschnitt
einstückig von den dit /reie Schachtbegrenzung bildenden Kanten der paraüel zur Platte (37)
liegenden Schachtwand (Ii) ausv ühen, wobei jeweils
zwischen der Wand (11) und den Anhängeteilen (17', 18') einer der Streifenteile (38,38', 39,39') liegt
3. Verkaufspackung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet
daß die stirnseitig den Schacht (26) abschließenden Anhängeteile (17', 18') durch ins
Schachtinnere zurückgefaltete und mit ihren Endkanten an den Anhängeteilen (17', 18') anliegenden
Streifenteile (38") abgestützt sind (F i g. 10 bis 12).
4. Verkaufspackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet
daß ein weiterer zurückgefalteter Streifen (43) mit seinem freien Ende (45) einen der
Streifenteile (38) übergreift und seine Endkante (46) sich stirnseitig am zugeordneten Anhängeteil (17')
abstützt (F i g. 12).
5. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 5C-bis 4, dadurch gekennzeichnet daß an der Wand (14)
über jeweils eine Faltlinie (6) und gegebenenfalls einen Streifen (12) symmetrisch zu der einen Wand
(11) eine weitere Wand (11) einstückig angeschlossen ist, wobei aufgrund eines Durchbruches (44) in
der Wand (14) ein zusammenhängender Doppelschacht (26,26') gebildet ist (F i g. 7 bis 9).
6. Verkaufspackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstärkung der Platte (37)
die Wand (14) aus mindestens zwei im wesentlichen gleich ausgebildeten, über eine Faltlinie zusammen·
hängenden ».Zus'chnitteiieil· gebildet ist, die gleiche
Durchbrüche (44) aufweisen und miteinander verklebt sind.
65 Die Erfindung betrifft eine Verkaufspackung aus einem Zuschnitt aus Karton, Mikro-Wellpappe oder dgL,
wobei der Zuschnitt nach seiner Faltung und der Verbindung von Wandteilen mindestens eine ebene Platte
sowie einen aus der Platte vorspringenden Hohlraum mit Sichtfenster für das Packgut bildet dabei der Hohlraum
als vertikaler, unten und oben geschlossener Schacht ausgebildet ist dessen eine Seitenfle.che parallel
zur Platte liegt und dessen andere Seitenfläche mit der Platte zusammenfällt die Platte über mindestens eine
der anderen beiden Seitenflächen vorsteht und das Sichtfenster von einer Klarsichtfolie überdeckt ist wobei
der Schacht mit der Unterkante der Platte abschließt und der obere uhd der untere Abschluß (Deckel,
Boden) des Schachtes jeweils einen Abstand zum Schachtende aufweist wobei der obere und der untere
Abschluß des Schachtes durch in das Innere des Schachtes einbringbare Anhängeteile gebildet ist die nach der
Faltung etwa parallel zur Aufstellfläche liegen (nach Patent 29 26 082).
Beim Hauptpatent wird der untere oder obere Abschluß des Schachtes bspw. durch ein in das Innere des
Schachtes einbringbare Faltklappe gebildet Die Befestigung dieser Faltklappen an den Wänden ist problematisch,
insbesondere bei höheren Gewichten des Packgutes.
Aufgabe der vorlegenden Erfindung ist, ein gegenüber
dem Hauptpatent verbesserten federnden Schutz des Packgutes zu gewährleisten.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst daß die Anhängeteile über Streifemeile mit den angrenzenden Innenflächen
der Wand des Schachtes verbunden sind.
Die zurückgefalzten Streifenteile stützen in erheblichem Umfang die Anhängeteile, durch die das Packgut
getragen wird, ab. Bevor eine Beschädigung des Packgutes eintreten kann, müssen diese zurückgefalzten
Streifenteile verformt werden, so daß durch diese aufzubringende Verformungsarbeit auch starke Erschütterungen
und Stöße abgefangen werden, können.
Besonders vorteilhaft können die Anhängeteile am Zuschnitt einstückig von den die freie Schachtbegrenzung
bildenden Kanten de- parallel zur Platte liegenden Schachtwand ausgehen, wobei jeweils zwischen der
Wand und den Anhängeteilen einer der Streifenteile liegt Der so ausgebildete Faltzuschnitt kann flachliegend,
besonders raumsparend vom Herstellungsort zum Abpackungsort transportiert und erst dort zu einer Verkaufspackung
zusammengefaltet, verklebt und gleichzeitig gefüllt werdeii. Die Transportkosten sind so wegen
des erforderlichen geringen Raumbedarfs besonders niedrig und auch die Lagerung der Faltzuschnitte
ist besonders raumsparend möglich.
Eine besonders hohe Stabilität kann dadurch erreicht werden, daß die stirnseitig den Schacht abschließenden
Anhängeteile durch ins Schachtinnere zunickgefaltete und mit ihren Endkanten an den Anhängeteilen anliegenden
Streifenteile abgestützt sind.
Ein umfassender, das Verpackungsgut besonders gut tragender Rahmen kann dadurch geschaffen werden,
daß an der Wand über jeweils eine Faltlinie und gegebenenfalls einen Streifen symmetrisch zu der einen Wand
eine weitere Wand einstückig angeschlossen ist, wobei aufgrund eines Durchbruches in der Wand ein zusammenhängender
Doppelschacht gebildet ist (F i g. 7 bis 9). Eine weitere Versteifung der Platte kann dadurch erfolgen,
daß zur Verstärkung der Platte die Wände aus mindestens zwei im wesentlichen gleich ausgebildeten
über eine Faltlinie zusammenhängenden Zuschnitteilen
Priority Applications (1)
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ID=25779726
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| DE19803034363 Expired DE3034363C2 (de) | 1979-06-28 | 1980-09-12 | Verkaufspackung |
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