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DE3034363C2 - Verkaufspackung - Google Patents

Verkaufspackung

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Publication number
DE3034363C2
DE3034363C2 DE19803034363 DE3034363A DE3034363C2 DE 3034363 C2 DE3034363 C2 DE 3034363C2 DE 19803034363 DE19803034363 DE 19803034363 DE 3034363 A DE3034363 A DE 3034363A DE 3034363 C2 DE3034363 C2 DE 3034363C2
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DE
Germany
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shaft
wall
plate
parts
strip
Prior art date
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Application number
DE19803034363
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English (en)
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DE3034363A1 (de
Inventor
Andreas 3500 Kassel Zeyen
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D73/00Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs
    • B65D73/0078Packages comprising articles attached to cards, sheets or webs the articles being retained or enclosed in a folded-over or doubled card
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    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
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    • B65D5/4208Means facilitating suspending, lifting, handling, or the like of containers

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

gebildet ist, die gleiche Durchbrüche aufweisen und miteinander verklsbt sind.
Eine besonders stabile, hohe Kräfte aufnehmende Aufhängemöglichkeit wird dadurch gewährleistet, daß ein weiterer zurückgefalteter Streifen mit seinem freien Ende einen der Streifenteile übergreift und seine Endkante sich stirnseitig am zugeordneten Anhängeteil abstützt (F ig. 12).
Die Erfindung wird anhand der Zeichnungen, die bspw. Ausführuiigsformen darstellen, näher eriäutert Es zeigt
F i g. 1 eine Ansicht eines Faltzuschnittes aus Karton für die Herstellung einer Verkaufspackung in einer ersten Ausführungsform,
F i g. 2 eine Ansicht der aus dem Faltzuschnitt nach F i g. 1 hergestellten Verkaufspackung von vorne,
F i g. 3 eine Ansicht dazu von der Seite in Richtung des Pfeils ill in F ig. 2,
Fig.4 eine Ansicht eines Faltzuschnittes in einer zweiten Ausführungsform,
F i g. 5 eine Ansicht der aus dem Faltzuschnitt nach F i g. 4 hergestellten Verkaufspackung von vorne,
F i g. 6 eine Ansicht dazu von der Seite in Richtung des Pfeiles VI in Fig. 5.
F i g. 7 eine Ansicht eines Faltzuschnittes einer weiteren Ausführungsform mit einem besonders großen und tragfähigen Schacht zur Aufnahme schweren Verpakkungsguts,
F i g. 8 und 9 zwei Ansichten einer Verkaufspackung, gebildet durch den in F i g. 7 dargestellten Faltzuschnitt, und
Fig. 10 bis 12 die Darstellung eines Faltzuschnittes einer weiteren Ausführungsform und bspw. den F i g. 2 und 3 entsprechenden Ansichten dieser Verkaufspakkung.
Für alle entsprechenden Teile werden bei den dargestellten Ausführungsbeispielen die gleichen Bezugszeichen verwendet Ein Faltzuschnitt 1 besteht aus einem Karton, der mit einem Fenster 2 versehen ist, das mit einer Klarsichtfolie abgedeckt sein kann, die dann längs des Rands 4 mit dem Karton verklebt sein. Der Faltzuschnitt 1 ist durch Faltlinien 6—10 in eine Frontfläche 11, einen Streifen 12, Wände 13 bis 15 und einen weiteren Streifen 16 unterteilt Weiter sind zwei Anhängeteile 17', 18' vorhanden, die eine Rechteckform aufweisen und an jeder Seite jeweils einen Streifenteil 38 bzw. 39 aufweisen, wobei einer der Streifenteile 38 bzw. 39 den Anhängeteil 17' bzw. 18' mit der Frontfläche 11 verbindet Die Streifenteile 38,39 sind durch Faltlinien 40 bzw. 41 von den Anhärigeteiien 17' bzw. 18' abgeteilt
Beim Faltzuschnitt der F i g. 1 ist im Streifen 16 und der Wand 14 jeweils ein als Aufhängeöse 23 dienender Durchbruch vorgesehen, der bei einer größeren Verkaufsverpackung auch größer zur Bildung eines Tragegriffs verwendet wenden kann.
Zur Bildung der Verkaufspackung wird der Faltzuschnitt gemäß der F i g. 1 entlang der Faltlinien 6 bis 10, 40, 41 gefaltet und zwar wird der Streifen 12 um 180° entlang der Faltlinie 12 umgefaitet und mit der Wand 14 verklebt. Die Wände 13 und 15 werden hochgestellt und es wird ebenfalls der Streifen 16 mit der Wand 14 derart verklebt, daß die beiden vorgestanzten Aufhängeösen 23 fluchtend aufeinanderliegen. Dann wird vor dem Befüllen noch der zwischen der Frontfläche 11 und dem Anhängeteil 17' liegende Streifenteil 38 mit der Frontfläche 11 verklebt und ebenso die anderen Streifenteile 38 mit den Wänden 13 bis 15, so daß ein Schacht 26 gebildet wird, der mit dem Verpackungsgut gefüllt werden kann, um danach auch in entsprechender Weise den Anhängeteil 18' in den Schacht 26 einzuschieben unter Verklebung der Streifenteile 39 mit den Wänden 13 bis 15. Das Verkleben und Befüllen des Faltzuschnitts 1 zur Fertigstellung der Verkaufspackung kann in einem Arbeitsgang durch eine entsprechend ausgebildete Abpackmaschine erfolgen.
Der in F i g. 4 dargestellte Faltzuschnitt 1 weist an der Wand 14 durch eine Faltlinie 42 getrennt einen Streifen 43 auf, wobei korrespondierend zwei eine Aufhängeöse 23 bildende Durchbrüche angeordnet sind. Durch Umfalten und Verkleben wird so der einen Teil der Platte 37 bildende Teil der Wand 14 verstärkt Der Schacht 26 wird ebenfalls durch Verkleben des Streifens 12 und 16 mit der Wand 14 und entsprechendes Verkleben der Streifenteile 38, 39 mit den Wänden 13 bis 15 gebildet Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Fenster 2 in der gleichzeitig die Platte 37 bildenden Wand 11 angeordnet die auch die Aufhängeöse 23 aufweist.
Je nach der erforderlichen Formgebung und Aufhängemöglichkeit können die Wände 11, λ bis 15 und die Anhängeteite 17', 18' mit ihren Streifenteilf α 38,39 auch in einem anderen Zusammenhang angeordnet sein, beispielsweise zur Bildung eines im Querschnitt dreieckförmigen Schachts 26 oder eines Schachts 26 mit einem anders geformten Querschnitt
Beim in den F i g. 1 bis 3 dargestellten Ausführungsbeispiel kann zur Materialeinsparung auch der Streifen
12 weggelassen und die Wand 14 dann entsprechend gekürzt werden, so daß an der Wand 14 gieich die Wand
13 angeschlossen ist
Das in den F i g. 7 bis 9 dargestellte Ausführungsbeispiel ist eine Erweiterung der in den F i g. 4 bis 6 dargestellten Verpackung. An der Wand 14 ist exakt symmetrisch eine weitere Fläche 11 mit Anhängeteilen 17', 18' angeordnet und es sind in den Flächen 11 in die Wände 13 und 15 reichende Fenster 2, 2' vorgesehen, die durch die Ränder 4, 4' begrenzt sind. In der Wand 14 ist ein Durchbruch 44 angeordnet, der dem entsprechenden Querschnitt des Schachts 26 entspricht Beim Zusammenfalten entstehen so beiderseits der Platte 37 zwei zusammenhängende Schächte 26, 26'. Die Platte 37 bildet dann praktisch einen umfassenden, das Verpakkungsgut besonders gut tragenden Rahmen. Durch eine zusätzliche einstückige Anordnung weiterer Wände 14, die dann miteinander verklebt werden, kann die Platte 37 noch beliebig verstärkt werden. Die Flächen 11 mit den Streifen 12 und den Anhängeteilen 17', 18' werden dabei jeweils an den außenliegenden Wänden 14 in identischer Weise wie in F i g. 7 dargestellt angeordnet Die Anzahl der Wände 14 kann dann beliebig gewählt werden, nur muß die Faltung zur Bildung der Schächte 26, 26' in der entsprechenden Richtung vorgenommen werden
Eine entsprechende Verpackungsausbildung kann auch durch Zusammenkleben zweier identisch fusgebildeter Verpackungen gemäß Fig.4 erhalten werden, wobei dann das dort dargestellte Fenster 2 durch einen entsprechend größeren Durchbruch 44 ersetzt werden muß. Die Fenster können dann in der Fläche 11 vorgesehen und gegebenenfalls auch in die Flächen 13 und 15 weitergeführt ciin.
Beim in den F i g. 10 bis 12 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Faltverpackung sind in der Wand 14 und dem Streifen 43 Aufhrngeösen 23 vorgesehen, die nach dem Falten um die Faltlinie 42 miteinander in Deckung gebracht werden. Am Streifen 43 ist noch ein vorspringendes freies Ende 45 vorgesehen, dessen Endkante 46
sich im zusammengefalteten Zustand am Anhängeteil 17' abstützt und dabei den Streifenteil 38 überlappt, wie dies aus F i g. 12 ersichtlich ist. Damit ist eine besonders stabile, hohe Kräfte aufnehmende Aufhängemöglichkeit gewährleistet. Zur Erhöhung der Stabilität sind an den Wänden 13 und 15 noch Streifenteile 38" vorgesehen, die nach unten gefaltet stirnseitig ebenfalls an dem Anhängeteil 17' sich versteifend abstützen, während die bogenförmigen Streifenteile 38 von innen her eine Versteifung gewährleisten. Durch die Streifenteile 38 und 38" wird damit eine doppelte Abstützung erreicht.
Die Faltzuschnitte 1 können an den entsprechenden Stellen mit einem Kaltsiegelkleber versehen sein und so in flachem Zustand vom Verpacker verschickt werden. Solche Kaltsiegelkleber kleben nur, wenn Klebefläche auf Klebefläche trifft, bei einer entsprechenden Anordnung können daher die einzelnen Faltzuschnitte aufeinander gestapelt ohne Trennblatt verschickt werden, ohne daß diese miteinander verkleben. Nach dein Zusammenfalten in einem Aufrichtegerät erfolgt dann beim Aufeinanderlegen von Klebefläche auf Klebefläche die erwünschte Verklebung, die gleichzeitig mit dem Verpacken erfolgen kann.
Beiminden Fig. 10 bis 12 dargestellten Ausführungsbeispiel einer Packung kann der obere Teil nicht ganz verklebt ausgeführt werden, so daß die Verpackung nach obenhin geöffnet und anschließend wieder verschlossen werden kann. Dazu wird die Lasche 38 nach innen geklappt, so daß die Deckelfläche 17' nicht nach innen durchsacken kann. Die Lasche 45 verhindert, daß sich die Packung ohne manuelle Einwirkung öffnet.
Hierzu 5 Blatt Zeichnungen
35
40
45
50
55
60

Claims (6)

Patentansprüche:
1. Verkaufspackung aus einem Zuschnitt (1) aus Karton, Mikro-Wellpappe oder dgl, wobei der Zuschnitt (1) nach seiner Faltung und der Verbindung von Wandteilen (il, 13,14,15) mindestens eine ebene Platte (37) sowie einen aus der Platte (37) vorspringenden Hohlraum mit Sichtfenster (2) für das Packgut bildet, dabei der Hohlraum als vertikaler, unten und oben geschlossener Schacht (26) ausgebildet ist, dessen eine Seitenfläche (11) parallel zur Platte (37) liegt und dessen andere Seitenfläche (14) mit der Platte (37) zusammenfällt, die Platte (37) über mindestens eine der anderen beiden Seitenflächen (i3, 15) vorsteht und das Sichtfenster (2) von einer Klarsichtfolie überdeckt ist wobei der Schacht (26) mit der Unterkante der Platte (37) abschließt und der obere und der untere Abschluß (Deckel 27, Boden 28) des Schachtes (26) jeweils einen Abstand zum Schachtend? aufweist, wobei der obere und der untere Abschluß (27, 28) des Schachtes (26) durch in das Innere des Schachtes (26) einbringbare Anhängeteile (17,17', 17", 18,18', 18") gebildet ist, die nach der Faltung etwa parallel zur Aufstellfläche (32) liegen (nach Patent 29 26 082), dadurch gekennzeichnet, daß die Anhängtieile (17,17', 17", 18, 18', 18") über Streifenteile (38, 38', 39, 39') mit den angrenzenden Innenflächen der Wände (11, 13, 14, 15) des Schachtes (26) verbunden sind.
2. Verkaufspackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Anhängeteile (17', 18') am Zuschnitt einstückig von den dit /reie Schachtbegrenzung bildenden Kanten der paraüel zur Platte (37) liegenden Schachtwand (Ii) ausv ühen, wobei jeweils zwischen der Wand (11) und den Anhängeteilen (17', 18') einer der Streifenteile (38,38', 39,39') liegt
3. Verkaufspackung nach Anspruch 1. dadurch gekennzeichnet daß die stirnseitig den Schacht (26) abschließenden Anhängeteile (17', 18') durch ins Schachtinnere zurückgefaltete und mit ihren Endkanten an den Anhängeteilen (17', 18') anliegenden Streifenteile (38") abgestützt sind (F i g. 10 bis 12).
4. Verkaufspackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet daß ein weiterer zurückgefalteter Streifen (43) mit seinem freien Ende (45) einen der Streifenteile (38) übergreift und seine Endkante (46) sich stirnseitig am zugeordneten Anhängeteil (17') abstützt (F i g. 12).
5. Verkaufspackung nach einem der Ansprüche 1 5C-bis 4, dadurch gekennzeichnet daß an der Wand (14) über jeweils eine Faltlinie (6) und gegebenenfalls einen Streifen (12) symmetrisch zu der einen Wand (11) eine weitere Wand (11) einstückig angeschlossen ist, wobei aufgrund eines Durchbruches (44) in der Wand (14) ein zusammenhängender Doppelschacht (26,26') gebildet ist (F i g. 7 bis 9).
6. Verkaufspackung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß zur Verstärkung der Platte (37) die Wand (14) aus mindestens zwei im wesentlichen gleich ausgebildeten, über eine Faltlinie zusammen· hängenden ».Zus'chnitteiieil· gebildet ist, die gleiche Durchbrüche (44) aufweisen und miteinander verklebt sind.
65 Die Erfindung betrifft eine Verkaufspackung aus einem Zuschnitt aus Karton, Mikro-Wellpappe oder dgL, wobei der Zuschnitt nach seiner Faltung und der Verbindung von Wandteilen mindestens eine ebene Platte sowie einen aus der Platte vorspringenden Hohlraum mit Sichtfenster für das Packgut bildet dabei der Hohlraum als vertikaler, unten und oben geschlossener Schacht ausgebildet ist dessen eine Seitenfle.che parallel zur Platte liegt und dessen andere Seitenfläche mit der Platte zusammenfällt die Platte über mindestens eine der anderen beiden Seitenflächen vorsteht und das Sichtfenster von einer Klarsichtfolie überdeckt ist wobei der Schacht mit der Unterkante der Platte abschließt und der obere uhd der untere Abschluß (Deckel, Boden) des Schachtes jeweils einen Abstand zum Schachtende aufweist wobei der obere und der untere Abschluß des Schachtes durch in das Innere des Schachtes einbringbare Anhängeteile gebildet ist die nach der Faltung etwa parallel zur Aufstellfläche liegen (nach Patent 29 26 082).
Beim Hauptpatent wird der untere oder obere Abschluß des Schachtes bspw. durch ein in das Innere des Schachtes einbringbare Faltklappe gebildet Die Befestigung dieser Faltklappen an den Wänden ist problematisch, insbesondere bei höheren Gewichten des Packgutes.
Aufgabe der vorlegenden Erfindung ist, ein gegenüber dem Hauptpatent verbesserten federnden Schutz des Packgutes zu gewährleisten.
Die Aufgabe wird dadurch gelöst daß die Anhängeteile über Streifemeile mit den angrenzenden Innenflächen der Wand des Schachtes verbunden sind.
Die zurückgefalzten Streifenteile stützen in erheblichem Umfang die Anhängeteile, durch die das Packgut getragen wird, ab. Bevor eine Beschädigung des Packgutes eintreten kann, müssen diese zurückgefalzten Streifenteile verformt werden, so daß durch diese aufzubringende Verformungsarbeit auch starke Erschütterungen und Stöße abgefangen werden, können.
Besonders vorteilhaft können die Anhängeteile am Zuschnitt einstückig von den die freie Schachtbegrenzung bildenden Kanten de- parallel zur Platte liegenden Schachtwand ausgehen, wobei jeweils zwischen der Wand und den Anhängeteilen einer der Streifenteile liegt Der so ausgebildete Faltzuschnitt kann flachliegend, besonders raumsparend vom Herstellungsort zum Abpackungsort transportiert und erst dort zu einer Verkaufspackung zusammengefaltet, verklebt und gleichzeitig gefüllt werdeii. Die Transportkosten sind so wegen des erforderlichen geringen Raumbedarfs besonders niedrig und auch die Lagerung der Faltzuschnitte ist besonders raumsparend möglich.
Eine besonders hohe Stabilität kann dadurch erreicht werden, daß die stirnseitig den Schacht abschließenden Anhängeteile durch ins Schachtinnere zunickgefaltete und mit ihren Endkanten an den Anhängeteilen anliegenden Streifenteile abgestützt sind.
Ein umfassender, das Verpackungsgut besonders gut tragender Rahmen kann dadurch geschaffen werden, daß an der Wand über jeweils eine Faltlinie und gegebenenfalls einen Streifen symmetrisch zu der einen Wand eine weitere Wand einstückig angeschlossen ist, wobei aufgrund eines Durchbruches in der Wand ein zusammenhängender Doppelschacht gebildet ist (F i g. 7 bis 9). Eine weitere Versteifung der Platte kann dadurch erfolgen, daß zur Verstärkung der Platte die Wände aus mindestens zwei im wesentlichen gleich ausgebildeten über eine Faltlinie zusammenhängenden Zuschnitteilen
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