DE4128158A1 - Einrichtung zur mehrfachausnutzung einer bezugsmarke - Google Patents
Einrichtung zur mehrfachausnutzung einer bezugsmarkeInfo
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Description
Die Erfindung geht aus von einer Einrichtung zur Mehrfachausnutzung
einer Bezugsmarke nach der Gattung des Hauptanspruchs.
Zur Erkennung der Winkellage eines rotierenden Teiles, beispiels
weise der Kurbel- oder der Nockenwelle eines Kraftfahrzeugs, wird
üblicherweise auf der rotierenden Welle eine Geberscheibe angeord
net, die gleichmäßig über ihren Umfang verteilte Winkelmarken auf
weist, wobei als Bezugsmarke wenigstens eine Winkelmarke oder ein
Zwischenraum zwischen zwei Winkelmarken abweichend ausgebildet sind.
Diese Winkelmarken werden von einem feststehenden Aufnehmer, bei
spielsweise einem Induktivsensor abgetastet und in einer nachfol
genden Auswerteschaltung zu einer Pulsfolge aufbereitet. Diese Puls
folge wird dann in einem Steuergerät ausgewertet, wobei die Zeit
räume zwischen gleichartigen Flanken der Pulsfolge gemessen werden
und eine Bezugsmarke dann erkannt wird, wenn sich wenigstens eine
Zeitspanne in charakteristischer Weise von wenigstens einer vorher
gehenden oder nachfolgenden Zeitspanne unterscheidet.
Eine derartige Vorrichtung ist beispielsweise aus der
DE-OS 34 23 664 bekannt und ermöglicht nach der Erkennung der Be
zugsmarke eine exakte Steuerung und Regelung beispielsweise der
Zündung oder der Einspritzung bei einer Brennkraftmaschine.
Da zur Steuerung einer modernen Brennkraftmaschine eine Vielzahl von
Informationen benötigt werden, ist es erforderlich, entweder eine
Vielzahl von Sensoren einzusetzen oder komplizierte Signalauswer
tungen zum Erhalt zusätzlicher Informationen einzusetzen.
Eine Information, die das Steuergerät eines Kraftfahrzeugs unbedingt
benötigt, ist die Information, ob das Fahrzeug ein automatisches
Getriebe oder Handschaltung aufweist. Diese Information wurde bisher
durch eine aufwendige Auswertung von Stellungen einzelner Schalter
gewonnen und dem Steuergerät zugeführt. So wird beispielsweise in
der DE-OS 37 44 222 eine Möglichkeit angegeben, mit der automatisch
erkannt werden kann, ob ein Automatikgetriebe vorhanden ist oder ob
Handschaltung vorliegt.
Dabei wird die Tatsache ausgewertet, daß zwischen dem Anlasser
schalter und dem Anlasserrelais bei Fahrzeugen mit Handschaltung
eine direkte Verbindung besteht, während Fahrzeuge mit Automatik
getriebe zwischen dem Anlasserschalter und dem Anlasserrelais einen
zusätzlichen Schalter aufweisen, der je nach Wählhebelstellung ge
schlossen oder offen ist. Dieser zusätzliche Schalter bewirkt, daß
bei Fahrzeugen mit Automatikgetriebe auf der einen Seite des Anlas
serschalters im Fahrbetrieb ein positives Potential anliegt, während
an derselben Stelle bei handgeschalteten Fahrzeugen Massepotential
liegt. Damit bietet sich eine Möglichkeit, durch Auswertung der
Spannungshöhe an dieser Stelle zu erkennen, ob das Fahrzeug Hand
schaltung oder Automatikgetriebe aufweist.
Diese Spannungsauswertung ist jedoch unter Umständen recht aufwendig
und verursacht zusätzliche Kosten. Außerdem kann die Auswertung nur
während des Starts erfolgen, so daß bei einer Störung während des
Fahrbetriebs keine Diskriminierung mehr möglich ist.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur Bezugsmarken
erkennung, die ohnehin in jedem Kraftfahrzeug benötigt wird, so wei
terzubilden, daß nicht nur das Auftreten der Bezugsmarke erkannt
wird, sondern daß zusätzlich erkannt wird, welche Art von Bezugs
marke vorliegt, so daß die Erkennung der Art der Bezugsmarke eine
zusätzliche Information hinsichtlich des Fahrzeugs dann liefert,
wenn gleiche Fahrzeugtypen mit einheitlichen Bezugsmarken ausge
stattet werden.
Die erfindungsgemäße Einrichtung löst diese Aufgabe mit den kenn
zeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs und hat weiterhin den Vor
teil, daß es nahezu ohne Aufwand gelingt, einen weiteren Zustand des
Fahrzeugs zu erkennen.
Besonders vorteilhaft ist die erfindungsgemäße Einrichtung zur Er
kennung der Art des eingesetzten Getriebes einsetzbar. Wird für
Fahrzeuge mit Handschalter eine Geberscheibe verwendet, deren Be
zugsmarke als ein oder zwei fehlende Marken ausgebildet ist und wird
außerdem für Fahrzeuge mit automatischen Getriebe eine Geberscheibe
verwendet, deren Bezugsmarke als verlängerte Marke oder bei einer
Lochscheibe als fehlendes Loch ausgebildet ist, kann aus dem Signal
pegel des Aufnehmers während der Bezugsmarke erkannt werden, welche
Getriebeart vorliegt.
Es ist weiterhin in vorteilhafter Weise möglich, für beide Getriebe
arten dieselbe Geberscheibe zu verwenden und dafür für die eine
Getriebeart das normale Ausgangssignal des Aufnehmers und für die
andere Getriebeart die invertierte Ausgangsspannung des Aufnehmers
im Steuergerät zu verarbeiten.
Besonders vorteilhaft ist, daß die Erkennung, ob ein automatisches
Getriebe oder ein Handgetriebe vorhanden ist, bereits beim ersten
Auftreten der Bezugsmarke durchgeführt werden kann. Es ist dann mög
lich, diese Erkennung nach jeder Kurbelwellenumdrehung zu erneuern,
um Rechnerkapazität zu sparen, ist es jedoch auch möglich, die Er
kennung nur innerhalb eines auswählbaren Drehzahlbereiches vorzu
nehmen.
Durch die in den Unteransprüchen aufgeführten Maßnahmen sind weitere
vorteilhafte Weiterbildungen und Verbesserungen der Erfindung mög
lich.
Die Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird in nachfol
genden Beschreibung näher erläutert. Dabei zeigt Fig. 1 eine Vor
richtung zur Bezugsmarkenerkennung, wie sie beispielsweise aus der
DE-OS 34 23 664 bekannt ist und wie sie auch zur Realisierung der
vorliegenden Erfindung geeignet ist. Fig. 2 zeigt zwei alternative
Ausgestaltungen der Geberscheibe und Fig. 3 zeigt zwei Signaldia
gramme, die für die Geberscheibe nach Fig. 1 bzw. Fig. 2 erhalten
werden. Nach einem Ausführungsbeispiel wird eine Geberscheibe nach
Fig. 1 für Fahrzeuge mit Handschaltung und eine nach Fig. 2 für
Fahrzeuge mit Getriebeschaltung eingesetzt.
Eine mit einer rotierenden Welle 17 einer Brennkraftmaschine, bei
spielsweise der Kurbel- oder Nockenwelle verbundene Geberscheibe 10
weist eine Vielzahl von gleichartigen Marken 11 sowie eine Bezugs
marke 12 auf. Diese Geberscheibe wird von einem Aufnehmer 13 abge
tastet, an den sich eine Aufbereitungsschaltung 14 anschließt, die
aus dem vom Aufnehmer 13 gelieferten Pulsen eine Rechteckimpulsfolge
U14 bildet.
Diese Rechteckimpulsfolge U14, die in Fig. 3 über der Zeit T aufge
tragen ist, wird einer Recheneinrichtung, üblicherweise dem Steuer
gerät 15 eine Brennkraftmaschine zugeführt und dort ausgewertet.
Dabei werden Textabstände zwischen dem Auftreten von gleichartigen
Winkelmarkenflanken bestimmt, in Fig. 3 sind beispielsweise drei
Zeitabstände T0, T1 und T2 aufgetragen, wobei die Spannung U14, die
über der Zeit T aufgetragen ist, für eine Geberscheibe erhalten
wird, die die Oberflächenform der in Fig. 1 abgebildeten Geber
scheibe 10 mit den Markierungen 11 und der aus einer verlängerten
Lücke gebildeten Bezugsmarke 12 aufweist.
In Fig. 3b ist derselbe Sachverhalt für eine Geberscheibe nach
Fig. 2, mit einer Bezugsmarke, die als verlängerte Markierung aus
gebildet ist, dargestellt, für eine Lochscheibe nach Fig. 2a, mit
einem fehlenden Loch, entsteht dieselbe Spannungsverstellung.
Die Zeitmessungen zur Ermittlung der Zeiten T0, T1, T2 usw., die im
Steuergerät 15 ablaufen, können als reine Zeitmessungen durchgeführt
werden, es ist genauso möglich, diese Zeitintervalle durch Auszählen
einer Taktfrequenz mittels eines oder mehrerer Zähler zu erhalten.
Eine Bezugsmarkenerkennung erfolgt immer dann, wenn sich die ein
zelnen Zeiten in vorgebbarer Weise voneinander unterscheiden. Als
sehr zuverlässige Möglichkeit der Bezugsmarkenerkennung hat sich die
aus der DE-OS 34 23 664 bekannte Methode bewährt, eine Bezugsmarke
dann zu erkennen, wenn die Bedingung erfüllt ist: T2 < T1 , T0. Es
würde jedoch auch genügen, die Bezugsmarke nach der Bedingung
T1 < N T0 festzulegen, wobei N ein Faktor ist, der etwa 1,2 bis 1,7
beträgt und verhindert, daß Zeitverlängerungen infolge Verringerung
der Drehzahl zu irrtümlicher Bezugsmarkenerkennung führt.
Erfindungsgemäß wird nun in Fahrzeugen mit Handschaltung eine Geber
scheibe wie in Fig. 1 dargestellt, eingesetzt, während in Fahrzeu
gen mit automatischer Getriebesteuerung eine Geberscheibe gemäß
Fig. 2 oder 2a eingebaut wird. Die jeweils erhaltenen Pulsfolgen,
die in Fig. 3 aufgetragen sind, zeigen, daß im ersten Fall das
Signal U14 seinen niedrigen Wert (Low-Pegel) aufweist, wenn die
Bezugsmarke auftritt, während im anderen Fall das Signal U14 beim
Auftreten der Bezugsmarke den Hoch-Zustand (High-Pegel) einnimmt.
Der Signalpegel ist also charakteristisch für die Getriebeart.
Im Steuergerät 15 wird dies erkannt, indem während er Lücke der
Pegel des Eingangs-Ports zur Erfassung der Pulsfolge des Gebers ab
gefragt wird. Die Abfrage kann beispielsweise software-mäßig nach
der Zeit T1 < N T0 erfolgen.
Als alternative zu der eben beschriebenen Lösungsmöglichkeit kann
man mit einer Geberscheibe für beide Getriebearten auskommen, wenn
bei Handschaltung das normale Ausgangssignal des Aufnehmers ausge
wertet wird, während bei Vorliegen eines Automatikgetriebes das in
vertierte Signal des Aufnehmers ausgewertet wird. Dieses invertierte
Signal kann dabei durch Umpolung des Gebers erhalten werden, weiter
hin ist möglich, zwischen Aufnehmer 13 und Recheneinrichtung bzw.
Steuergerät 15 einen Invertierer 16 vorzusehen. Die Auswertung des
Signals im Steuergerät erfolgt wiederum auf dieselbe Weise wie beim
Einsatz unterschiedlicher Geberscheiben.
Die erste Erkennung, welche Getriebeart vorliegt, erfolgt mit dem
ersten Auftreten der Bezugsmarke. Es kann vorgesehen werden, diese
Erkennung bei jeder erkannten Bezugsmarke zu wiederholen, es ist
auch möglich, die Getriebe-Erkennung nur während dem Vorliegen be
stimmter vorgebbarer Drehzahlen durchzuführen, es ist weiterhin mög
lich, die Getriebeerkennung während eines bestimmten Zeitrasters
durchzuführen.
Eine weitere Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, die Art des
vorliegenden Getriebes einmal zu erkennen und anschließend in einem
nichtflüchtigen Speicher abzulegen und gegebenenfalls von Zeit zu
Zeit wieder zu überprüfen.
Mit der vorliegenden Erfindung läßt sich jedoch nicht nur die Art
des Getriebes erkennen, es lassen sich vielmehr beliebige Varianten
erkennen, wobei mit einer Bezugsmarke jeweils zwei Varianten erkenn
bar sind. Beispiele für solche Varianten sind: Vorliegende mechani
sche Drosselklappensteuerung oder elektrische Drosselklappensteu
erung (E-Gas): erforderlich ist bleihaltiger Kraftstoff oder blei
freier Kraftstoff, Fahrzeuge mit oder ohne Klimaanlage usw., es sind
grundsätzlich beliebige binäre Varianten erkennbar.
Claims (7)
1. Einrichtung zur Mehrfachausnutzung einer Bezugsmarke, mit einer,
mit einer sich drehenden Welle in Verbindung stehenden Geberscheibe
mit einer Vielzahl gleichartiger Marken und wenigstens einer Bezugs
marke, die sich von den übrigen Marken unterscheidet, mit einem Auf
nehmer, der die Geberscheibe abtastet und mit einem Steuergerät, in
dem die zu einer Pulsfolge aufbereiteten Signale des Aufnehmers aus
gewertet werden, wobei eine Bezugsmarke erkannt wird, wenn sich
wenigstens ein Abstand zwischen gleichartigen Pulsflanken von den
übrigen Abständen unterscheidet, dadurch gekennzeichnet, daß für
zwei zu erkennende Zustände unterschiedliche Bezugsmarken (12, 12′)
verwendet werden und im Steuergerät überprüft wird, welche der Be
zugsmarken vorliegt.
2. Einrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß für zwei zu unterscheidende Zustände jeweils dieselben
Bezugsmarken vorgesehen sind wobei für den ersten zu unterscheiden
den Zustand das Signal des Aufnehmers und für den zweiten zu unter
scheidenden Zustand das invertierte Signal des Aufnehmers ausgewer
tet wird und im Steuergerät überprüft wird, welches Signal geliefert
wird.
3. Einrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Eingangsport zur Erfassung der Pulsfolge
einer Geberscheibe während des Auftretens der Bezugsmarke zusätzlich
auf seinen Pegel abgefragt wird.
4. Einrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die zu unterscheidenden Zustände eine Handschaltung oder ein
automatisches Getriebe sind und daß für ein Fahrzeug mit Handschal
tung eine durch wenigstens eine fehlende Marke gebildete Bezugsmarke
vorgesehen ist und daß für ein Fahrzeug mit automatischem Getriebe
als Bezugsmarke eine verlängerte Marke vorgesehen ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Erkennung, welche Getriebeart vorliegt, bei jedem Auftreten der
Bezugsmarke erfolgt.
6. Einrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die
Erkennung, welche Getriebeart vorliegt, beim ersten Auftreten der
Bezugsmarke vorgenommen und die erkannte Art in einem nicht flüch
tigen Speicher des Steuergeräts abgelegt wird.
7. Einrichtung nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet,
daß die zu unterscheidenden Zustände eine mechanische Drosselklap
pensteuerung oder eine elektrische Drosselklappensteuerung bleihal
tiger oder bleifreier Kraftstoff, Fahrzeug mit oder ohne Klimaanlage
sind.
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Publications (1)
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