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DE4128152C2 - Gehäuse für ein Fernsehempfangsgerät - Google Patents

Gehäuse für ein Fernsehempfangsgerät

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DE4128152C2
DE4128152C2 DE19914128152 DE4128152A DE4128152C2 DE 4128152 C2 DE4128152 C2 DE 4128152C2 DE 19914128152 DE19914128152 DE 19914128152 DE 4128152 A DE4128152 A DE 4128152A DE 4128152 C2 DE4128152 C2 DE 4128152C2
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Germany
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housing
picture tube
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base
frame
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Wolfgang Dipl Ing Maryniok
Frank Rieser
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Loewe Opta GmbH
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Loewe Opta GmbH
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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/64Constructional details of receivers, e.g. cabinets or dust covers
    • H04N5/645Mounting of picture tube on chassis or in housing

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Multimedia (AREA)
  • Signal Processing (AREA)
  • Devices For Indicating Variable Information By Combining Individual Elements (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein Fernsehempfangsgerät mit Haltern zur Befestigung einer Bildröhre mit Ablenkteil und Aufnahmen zur Fixierung eines Gerätechassis und mit einer das Gehäuse abschließenden Rückwand und mit einem die Bildröhre frontseitig umgebenden Frontrahmen, der an dem Gehäuse befestigt ist.
Die bekannten Gehäuse für Fernsehempfangsgeräte, wie Schwarz/weiß- und Farbfernsehempfangsgeräte, sind entweder einteilig aus Kunststoff gefertigt oder aus einer Zarge und einer Bodenplatte zusammengesetzt, wobei die Bodenplatte eine Tiefe aufweist, die mindestens so groß ist, daß eine hohe Standsicherheit des Gehäuses gegeben ist. Die Seitenwände und die obere Abdeckplatte sind in der Regel sehr schmal ausgebildet, beispielsweise 15 bis 20 cm bei einem Fernsehempfangsgerät mit einer 70-cm-Farbbildröhre. Bei Verwendung eines Gehäuses aus Preßspan wird das Gehäuse aus einer Zarge gebildet, die an der Bodenplatte verleimt und zusätzlich mit Nagelbindern angeschossen ist. Auf ein so gebildetes rahmenförmiges Gehäuse wird von hinten die Rückwand aufgesetzt und über vorgesehene Befestigungselemente an dem rahmenförmigen Gehäuse befestigt. Der Rückwand kommt dabei eine Stabilisierungsfunktion zu. Frontseitig ist auf das Gehäuse ein Frontrahmen aufsetzbar, der die Bildröhre umgibt, auf diese frontseitig aufgreift oder durch den die Bildröhre hindurch hervorsteht. Der Frontrahmen bildet insbesondere bei Kunststoffgehäusen zugleich den Trägerrahmen für die Bildröhre, die von hinten in das Gehäuse eingesetzt wird.
In der älteren Patentanmeldung gemäß 41 03 484 A1 ist eine Abwandlung der bekannten Gehäuse beschrieben, bei der ein an sich stabiler Trägerrahmen vorgesehen ist, an dem die Bildröhre befestigt ist und der zugleich auch Träger für das Chassis oder bei modularem Aufbau für die einzelnen Chassiskomponenten ist und darüber hinaus als Trägerrahmen für lösbare Verkleidungselemente dient, die an dem Rahmen durch einfache Befestigungsmittel gehalten sind. Die Verkleidungselemente bilden in ihrer Gesamtheit das Gehäuse. Die Verkleidungselemente sind über Verbindungselemente miteinander verbunden. Durch diese neue Technik ist es möglich, den Rahmen mitsamt Bildrohr und Chassis als Einschubchassis beispielsweise auch in Schrankwände einzusetzen, ohne daß Verkleidungselemente angebracht sind. Das Gerät ist aber ungeschützt und in sich nicht stabil. Weiterhin bietet die Lösung den Vorteil, daß durch Austausch der Verkleidungselemente eine Vielzahl von verschiedenen Gehäusen verwirklicht werden kann. Dies setzt aber stets voraus, daß eine Vielzahl von Einzelteilen gefertigt und gesondert gehandhabt werden müssen, die an dem Trägerrahmen zu befestigen sind.
Aus der JP 63-35085 A ist es bekannt, an einem Frontrahmen von der Rückseite her eine Bildröhre zu befestigen und diese mit sich zur Längsachse erstreckenden Trägerelementen zu verbinden, die zur Aufnahme eines Chassis und zur Befestigung einer geschlossenen Rückwand dienen. Diese Rückwand wird auf die Träger von hinten aufgeschoben und mittels Schrauben an den Trägern gesichert.
Ein gleicher Aufbau ist weiterhin aus der US 4 644 408 bekannt. Bei dieser Ausbildung wird die Rückwand in Snap-in- Technik mit dem Frontrahmen verbunden und zusätzlich über Schrauben gesichert.
Aus der EP 02 32 917 A2 ist ein Verfahren bekannt, bei dem die Bildröhre von vorn auf einen Rahmen eines Bildschirmgerätes aufgesetzt wird. Durch die Befestigungslaschen der Bildröhre hindurch werden Befestigungsbolzen mit Rückzugssicherungen hindurchgesteckt, welche Bolzen an der Rückseite des Frontrahmens befestigt sind. Die Befestigungsbolzen greifen in an dem Rahmen vorgesehene Lagerausnehmungen rastend ein. Durch Einpressen der Befestigungsbolzen in die Lagerausnehmungen ist die Bildröhre auf den Befestigungsbolzen gesichert gehalten. Diese Lösung läßt einen leichten Wechsel des Frontrahmens nicht zu. Weiterhin lehrt die Entgegenhaltung, nicht ein Basisgehäuseteil zur Aufnahme der Bildröhre zu verwenden, sondern einen Rahmen, auf den eine Rückwand in bekannter Weise aufgesetzt wird. Es werden also immer zusätzliche Teile des Gehäuses notwendig, um die Bildröhre und die Elektronik zu schützen.
Eine andere Befestigungsart der Bildröhre auf Befestigungsbolzen ist aus dem DE 86 25 851 U1 bekannt. Die Bildröhre ist von hinten in einen Frontrahmen eingesetzt. An den Befestigungslaschen sind Zwischenscheiben mit einer elastischen Schicht befestigt, die auf Befestigungsbolzen an dem Frontrahmen aufgeschoben werden. Zur Rückzugssicherung der Bildröhre auf den Befestigungsbolzen sind Wellensicherungen vorgesehen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein in sich stabiles schützendes Gehäuse zu schaffen, in das auf einfache Weise eine Bildröhre einsetzbar ist und das ferner Aufnahmen zur Befestigung eines Chassis aufweist und auf einfache Weise umgestaltet werden kann, ohne daß dabei die Grundform des Gehäuses zur Aufnahme der Bildröhre und des Chassis verändert werden muß. Darüber hinaus sollen eine einfache und leicht zu handhabende Demontage des Gerätes und eine Trennung in die Fraktionen Frontrahmen, Gehäuse, Chassis und Bildröhre ermöglicht werden.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1 angegebene technische Lehre.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 11 angegeben.
Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß der Basisteil des Gehäuses gewissermaßen ein trichterförmiger Gehäuseteil ist, in den die Bildröhre von vorn einsetzbar ist und mit ihren Befestigungslaschen, die an dem umlaufenden Spannring befestigt sind, an entsprechenden Haltern befestigbar ist. Bei der Demontage kann somit das Bildrohr auch auf einfache Weise wieder nach vorn abgezogen werden. Dies hat weiterhin den Vorteil, daß eine wesentlich leichtere Handhabung während des Fertigungsprozesses des Gerätes gegeben ist, da die Bildröhre bei aufgestelltem Gehäuse von oben herein in den trichterförmigen Basisteil einführbar ist. Wenn darüber hinaus das trichterförmige Gehäuse in eine Verlängerung des Gehäuses übergeht, die sich über die gesamte Länge der Bildröhre erstreckt, kann das Gehäuse hinten auch senkrecht enden, so daß das trichterförmige Aufnahmegehäuse in sich einen geschlossenen Aufnahmeteil für die Bildröhre bildet. Der Verlängerungsteil soll zumindest im unteren Bereich des Gerätes, also in Bodennähe, so ausgeformt sein, daß ein Chassis darin einschiebbar ist. Ist die Rückwand abnehmbar, so kann zu diesem Zweck nach dem Einsetzen der Bildröhre das Chassis von hinten ungehindert hineingeschoben werden. Zu diesem Zweck sind parallel angeordnete Führungsschienen vorgesehen, die zur Aufnahme des Chassis dienen. Nach dem Einführen des Chassis wird das Gehäuse durch die Rückwand abgeschlossen. Bei einer Ausführungsform, bei der die Rückwand einteilig ausgeformt und nicht lösbar ist, muß das Chassis vor Einsetzen der Bildröhre in das Gerät von vorn eingeschoben werden. Danach wird die Bildröhre eingesetzt. In diesem Fall müssen die Justiermittel des Chassis selbstverständlich durch entsprechend vorgesehene Durchbrüche in den Seitenwandungen und in der Rückwand zugänglich sein. Grundsätzlich weisen die Rückwände oder die Seitenwände entsprechende Durchbrüche zum Anschluß an die peripheren Anschlußkontakte, Schaltelemente und Einstellelemente auf, sofern die Einstellelemente nicht über die frontseitigen Bedienungselemente betätigbar sind.
Es ist ersichtlich, daß ein nach der Erfindung ausgebildetes Gehäuse ein in sich stabiles Gehäuse ist, das hohe Stoßbelastungen bei dünnwandiger Ausführung zuläßt, ohne daß es zu Bruch geht.
Die Bildröhre kann an die vorgesehenen Halter selbstverständlich in herkömmlicher Weise angeschraubt werden. Es ist aber auch möglich, die Halter als Zapfen auszubilden, auf die die Befestigungslaschen aufgesetzt werden, so daß diese rückseitig an den Halteflächen anliegen. In dieser Position können an der Innenseite des ein- oder aufsetzbaren Frontrahmens vorgesehene Andruckelemente gegen die Befestigungslaschen drücken, so daß eine feste Verbindung zwischen Gehäuse, Bildrohr und Frontrahmen gegeben ist. Der Frontrahmen kann einen umlaufenden Rand aufweisen, dessen Öffnungsweite so bemessen ist, daß der Rahmen auf den vorderen Gehäuseteil aufsetzbar ist. Zur Befestigung sind zweckmäßigerweise Schnappverbinder vorzusehen, die beispielsweise mittels Werkzeug lösbar oder aber auch unlösbar sind, d. h. wenn der Frontrahmen unter massiver Kraftaufwendung abgezogen wird, zerstört werden. Dies hat den Vorteil, daß auch ersichtlich ist, ob eine Bildröhre beispielsweise ausgetauscht worden ist oder nicht.
Als Verbindungstechnik zwischen Frontrahmen und Gehäuseteil sind die verschiedensten Verbindungstechniken möglich. Sie sollten aber im Hinblick auf eine leichte Demontage auch so ausgebildet sein, daß der Frontrahmen wieder entfernbar ist. Dies gewährleisten beispielsweise Rastnasen, die in Rastausnehmungen eingreifen oder hinter entsprechende Rastvorsprünge des Gegenstückes greifen, so daß ein sicherer Halt gegen Abzug gegeben ist. Bei dieser Ausführung wird zugleich die beschriebene Haltekraft zur Fixierung und Arretierung der Bildröhre hergestellt.
Der Frontrahmen kann darüber hinaus seitlich, oben oder unten überstehende Verlängerungen aufweisen, an denen Lautsprecherboxen, Bedienungselemente usw. angebracht sind. Diese übergreifen den Basisteil rahmenförmig, so daß bei Anwendung ein und desselben Basisteils für eine bestimmte Bildröhrengröße völlig verschieden gestaltete Fernsehgeräte durch Auswechseln des Frontrahmens herstellbar sind. Ebenso sind durch entsprechende Ausgestaltung der Frontrahmen z. B. zwei seitliche Boxen, Lautsprecheranordnung usw. anbringbar, ohne einen Eingriff in das Gehäuse selbst vornehmen zu müssen. Zum Zwecke der elektrischen Kontaktierung sind selbstverständlich in dem Basisgehäuseteil sowie in dessen Verlängerung entsprechende Durchbrüche zum Chassis hin vorzusehen. Weiterhin sind Kühlschlitze einzubringen, um die Verlustwärme des Chassis abführen zu können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Fig. 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Darstellung vereinfacht ein Gehäuse 1 für ein Fernsehempfangsgerät dargestellt. Dieses Gehäuse besteht aus einem Basisteil 2 und einem sich anschließenden eckig ausgebildeten Verlängerungsteil 3. Der Basisteil 2 weist eine Bodenplatte 4 auf, ferner seitliche Wände 5a und 5b, die konisch nach hinten zulaufen und in die Seitenwände des Verlängerungsteils 3 übergehen. Ebenso verläuft auch die obere Wand des Basisteils 2 schräg nach unten und geht in die obere Wand des Verlängerungsteils 3 über. Der Basisteil 2 ist somit als konischer Körper ausgebildet und weist vorderseitig einen umlaufenden rechteckförmigen Rahmen 6 auf, auf dessen Bedeutung später eingegangen wird. An den Innenseiten im Eckenbereich der Wände sind Halter 8 mit vorstehenden Zapfen 9 zur Aufnahme der Bildröhre in allen vier Ecken vorgesehen. Es ist aus der Darstellung ersichtlich, daß auf einfache Weise eine Bildröhre von vorn in das so gebildete Gehäuse einsetzbar ist. Von der Rückseite her ist das Gehäuse 1 von einer Rückwand abgeschlossen, die nicht dargestellt und zweckmäßigerweise über Schraubverbinder an dem Basisgehäuseteil befestigt ist.
Fig. 1 zeigt darüber hinaus, daß auf das Gehäuse, von vorn gesehen, Frontrahmen, als Wechselrahmen ausgebildet, aufsetzbar sind. So ist ein erster Frontrahmen 10 in Nähe des Gehäuses 1 gezeichnet, der mit seiner umlaufenden Rahmenwand auf den Rahmenteil 6 des Basisteils 2 aufsteckbar ist. Zum Zwecke der Verbindung sind nicht dargestellte Snap-in- Verbinder vorgesehen, die einen sicheren Halt des Frontrahmens an dem Rahmenteil des Basisteils ermöglichen. Dabei können die federnden Elemente entweder an dem Frontrahmen oder an dem Rahmen des Basisteils vorgesehen sein. Sie greifen in entsprechend ausgebildete Ausnehmungen des Gegenstückes ein oder hintergreifen entsprechende Rastvorsprünge. Die Verbindung muß so fest sein, daß sie den jeweiligen technischen Aufgaben gerecht wird. Wird die Bildröhre beispielsweise mittels Schrauben an den Haltern 8 befestigt, so braucht der Frontrahmen nur lose aufgesteckt zu sein. Er hat keine haltende und fixierende Wirkung. Wird hingegen gemäß Fig. 2 der Frontrahmen als Gegendruckhalter für die Bildröhre ausgebildet, so müssen die Verbindungen selbstverständlich anderen technischen Anforderungen gerecht werden. Hierauf wird anhand von Fig. 2 später noch eingegangen. Der Frontrahmen 10 kann somit nach der Montage der Bildröhre aufgesetzt werden. Bei anderen Ausführungen sind Befestigungslaschen an der Rückseite des Frontrahmens 10 vorgesehen, die in das Gehäuse des Basisteils 2 eingreifen und dort mit entsprechenden Rastbefestigungsmitteln befestigt werden. Vor dem Gehäusefrontrahmen 10 ist ein weiterer Wechselrahmen 11 gezeichnet. Dieser unterscheidet sich vom ersten dadurch, daß seitlich des Frontrahmens 11 über die Breite des Basisteils 2 hinausstehende Boxenteile 12 vorgesehen sind, in denen beispielsweise Lautsprecher für den Stereotonkanal untergebracht sind. Soll nun anstelle eines einfachen würfelförmigen monitorähnlichen Gerätes ein Stereophoniegerät hergestellt werden, so braucht lediglich der Frontrahmen 10 gegen einen Frontrahmen 11 ausgetauscht zu werden. Das Gerät erhält eine völlig andere Optik, ohne daß ein Eingriff oder eine Änderung des Gehäuses selbst vorgenommen werden muß. Eine weitere Variante eines Wechselrahmens ist vor dem letztgenannten Frontrahmen 11 gezeichnet. Der Frontrahmen 13 ist ein solcher, der an der Unterseite einen Unterbau 14 aufweist, in dem beispielsweise ebenfalls Lautsprecher vorgesehen sind. Bei der Verbindung mit dem Gehäuse 1 wird deshalb automatisch die Frontpartie angehoben, so daß das Gehäuse eine Schräglage einnimmt, wodurch auch die Bildröhre in eine Schräglage versetzt wird, die bei bestimmten Geräteausführungen gewünscht ist, um einen direkten senkrechten Sichtkontakt zu dem schräg stehenden Bildschirm zu erhalten.
Die Erfindung ermöglicht darüber hinaus eine völlig neue Verbindungstechnik für die Bildröhre, die in Fig. 2 schematisch mit dem Bezugszeichen 15 versehen eingezeichnet ist. Die Bildröhre 15 weist einen umlaufenden Spannring 16 auf, der an den Ecken mit Befestigungslaschen 17 versehen ist. Diese Befestigungslaschen 17 werden auf einen Halter 8 aufgesetzt, der in diesem Fall aus einem mittleren Teil und einer Vielzahl von Rippen 18 besteht. Bei der Konstruktion sei angenommen, daß das Gerätegehäuse 1 insgesamt aus Kunststoff gefertigt ist. Die Stützrippen 18 und der Halter 8 haben frontseitig eine nicht sichtbare, von der Befestigungslasche verdeckte Auflagefläche, aus der heraus ein Zapfen 19 in Form eines Hohlrohrs hervorsteht. Dieser Zapfen entspricht dem Zapfen 9 in Fig. 1. Auf die so gebildeten Lager ist die Bildröhre auf einfache Weise aufsetzbar. Die Ausgestaltung des Frontrahmens 10 an der Rückseite ermöglicht zudem, daß beim Zusammenfügen des Gehäuses 1 mit dem Frontrahmen 10 ein fester Preßsitz der Bildröhre auf dem Zapfen 19 gewährleistet ist. Zu diesem Zweck steht ein entsprechend in der Länge und Größe dimensionierter, den Zapfen 19 übergreifender Ansatz 20 hervor. Dieser übergreift den Zapfen 19 über die gesamte Länge und drückt gegen die Oberfläche der Befestigungslasche 17, so daß beim Einrasten der Rastverbindungen zwischen Gehäuse 1 und Frontrahmen 10 die Bildröhre in ihrer Lage fixiert und in dieser auch durch den Andruck befestigt ist. Bei der Demontage ist es lediglich erforderlich, den Frontrahmen abzuklopfen bzw. abzuziehen, wenn die Verbindungselemente dies ermöglichen. Die Bildröhre ist sodann von dem Zapfen 19 abzubauen, ohne daß Schrauben betätigt werden müssen.
Es ist ersichtlich, daß durch die erfindungsgemäße Ausbildung des Gehäuses und des Frontrahmens auch eine leichte Demontage des Gerätes ermöglicht wird. Nach Entfernen des Frontrahmens kann die Bildröhre leicht ausgebaut werden und das Chassis, von der Rückseite des Gerätes her gesehen, aus den entsprechenden Führungsschienen herausgezogen werden. Da das Gehäuse 1 und der Frontrahmen aus gleichem Kunststoff zweckmäßigerweise gefertigt sind, ist darüber hinaus der Vorteil gegeben, daß ein solches Gehäuse auch recyclingfähig ist und nur wenige Einzelteile hierfür in die Hand genommen werden müssen. Die Ausbildung des Gehäuses 1 nach der Erfindung hat darüber hinaus den Vorteil, daß das Gehäuse gewissermaßen röhrenförmig ausgebildet ist, so daß es mittels relativ einfacher Werkzeuge aus Kunststoff gefertigt werden kann, wodurch die Kosten für die Herstellung wesentlich gesenkt werden können. Da darüber hinaus der Frontrahmen keine tragende Funktion, sondern bestenfalls eine die Bildröhre an dem Zapfen 19 sichernde Funktion ausübt, braucht auch dieser Frontrahmen nur dünnwandig ausgebildet zu sein. Lediglich die Verbindungselemente der Rastverbindungen müssen den erforderlichen Abzugskräften entsprechend dimensioniert sein.

Claims (11)

1. Gehäuse für ein Fernsehempfangsgerät mit Haltern zur Befestigung einer Bildröhre mit Ablenkteil und Aufnahmen zur Fixierung eines Gerätechassis und mit einer das Gehäuse abschließenden Rückwand und einem die Bildröhre frontseitig umgebenden Frontrahmen, der am Gehäuse befestigt ist, dadurch gekennzeichnet,
  • - daß das Gehäuse (1) aus einem Basisgehäuseteil (2) mit einer frontseitigen Öffnung zur Aufnahme der Bildröhre (15) besteht
  • - daß der Basisteil (2) umlaufend geschlossen ist und nach hinten konisch verjüngend verlaufende Wände (5a, 5b) aufweist
  • - daß die Bildröhre (15) ausschließlich nur von vorn in den Basisgehäuseteil (2) einsetzbar ist
  • - daß an den Innenseiten der Wände des Basisgehäuseteils (2) in den Eckenbereichen der frontseitigen Öffnung Halter (8) zur direkten Befestigung der Bildröhre vorgesehen sind,
  • - daß die Bodenplatte (4) des Basisgehäuseteils zur senkrechten vorderen Kante des Basisgehäuseteils (2) in einem Winkel ≦90° hierzu verläuft, und daß der Basisgehäuseteil (2) in einen Verlängerungsteil (3) übergeht, der den Bildröhrenhals umschließt und im Bereich der Bodenplatte (4) so breit ist,
  • - daß ein Chassis vor der Bildröhrenmontage oder nach der Bildröhrenmontage von vorn oder von hinten in das so gebildete Gehäuse (1) senkrecht oder waagrecht einsetzbar und befestigbar ist, und daß zur Aufnahme des Chassis an den gegenüberstehenden Wänden des Verlängerungsteils (3) parallele Führungsschienen vorgesehen sind,
  • - daß der Frontrahmen (10, 11, 13) als Wechselrahmen ausgebildet ist und auf die umlaufenden Wände des Basisteils (2) aufsteckbar oder mit Führungswänden oder mit Befestigungsansätzen in die Öffnung des Basisteils (2) einsetzbar ist, und
  • - daß lösbare Arretierungselemente vorgesehen sind, die den Frontrahmen (10, 11, 13) an dem vorderen Teil des Basisgehäuses beim Zusammenführen befestigen.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (1) des Gerätes von einer aufgesetzten Rückwand oder durch eine einteilig mit der Gehäuseverlängerung ausgebildete Rückwand rückseitig abgeschlossen ist.
3. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Basisgehäuseteil (2) und der Verlängerungsteil (3) einteilig ausgebildet sind und aus Kunststoff oder Kunststoffersatzstoffen oder Metall bestehen.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Frontrahmenbefestigung eine Snap-in-Verbindung oder eine mittels Schrauben gesicherte Snap-in-Verbindung ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Frontrahmen (11, 13) seitlich oder oberhalb und unterhalb gegenüber dem Basisgehäuseteil überstehend verlängert ist, und daß an diesem Verlängerungsteil Lautsprecherboxen (12, 14) oder Bedienelemente des Fernsehgerätes vorgesehen sind.
6. Gehäuse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß umlaufend an den Wänden des Basisgehäuseteils (2) am vorderen Bereich Rastnasen ins Gehäuseinnere vorstehend vorgesehen sind, die unter Federwirkung in entsprechende Rastausnehmungen in den Verbindungswänden des Frontrahmens (10, 11, 13) beim Aufdrücken des Frontrahmens einrasten oder hinter entsprechende Vorsprünge greifen, wobei die Verbindungen so ausgebildet sind, daß ein fester Sitz des Frontrahmens (10, 11, 13) gewährleistet ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens an einer Wand des Basisteils (2) die Verbindung lösbar ist und die anderen Verbindungen beim Abziehen des Frontrahmens sich lösen.
8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Frontrahmens (10, 11, 13) im Bereich der Befestigung der Bildröhre vorstehende Andruckelemente (20) vorgesehen sind, die beim Verbinden des Frontrahmens mit dem Basisgeräteteil auf die Befestigungslaschen (17) der Bildröhre greifen und diese gegen die Halter (8) pressen.
9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Halter (8) Zapfen (9) aufweisen, auf die die Bildröhre (15) mit den Befestigungslaschen (17) aufgesetzt ist, und daß die Bildröhre (15) ausschließlich nur durch die Andruckelemente (20) an der Innenseite des Frontrahmens befestigt ist.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Andruckelemente (20) aus hohlen, aus der Rückseite hervorstehenden Ansätzen bestehen, in die der jeweils zugeordnete Zapfen (19) eingreift.
11. Gehäuse nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Zapfen obere Einkerbungen unmittelbar an den Druckflächen der Halter zur Fixierung der Befestigungslaschen aufweisen.
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