DE4128152C2 - Gehäuse für ein Fernsehempfangsgerät - Google Patents
Gehäuse für ein FernsehempfangsgerätInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Gehäuse für ein
Fernsehempfangsgerät mit Haltern zur Befestigung einer
Bildröhre mit Ablenkteil und Aufnahmen zur Fixierung eines
Gerätechassis und mit einer das Gehäuse abschließenden
Rückwand und mit einem die Bildröhre frontseitig umgebenden
Frontrahmen, der an dem Gehäuse befestigt ist.
Die bekannten Gehäuse für Fernsehempfangsgeräte, wie
Schwarz/weiß- und Farbfernsehempfangsgeräte, sind entweder
einteilig aus Kunststoff gefertigt oder aus einer Zarge und
einer Bodenplatte zusammengesetzt, wobei die Bodenplatte eine
Tiefe aufweist, die mindestens so groß ist, daß eine hohe
Standsicherheit des Gehäuses gegeben ist. Die Seitenwände und
die obere Abdeckplatte sind in der Regel sehr schmal
ausgebildet, beispielsweise 15 bis 20 cm bei einem
Fernsehempfangsgerät mit einer 70-cm-Farbbildröhre. Bei
Verwendung eines Gehäuses aus Preßspan wird das Gehäuse aus
einer Zarge gebildet, die an der Bodenplatte verleimt und
zusätzlich mit Nagelbindern angeschossen ist. Auf ein so
gebildetes rahmenförmiges Gehäuse wird von hinten die Rückwand
aufgesetzt und über vorgesehene Befestigungselemente an dem
rahmenförmigen Gehäuse befestigt. Der Rückwand kommt dabei
eine Stabilisierungsfunktion zu. Frontseitig ist auf das
Gehäuse ein Frontrahmen aufsetzbar, der die Bildröhre umgibt,
auf diese frontseitig aufgreift oder durch den die Bildröhre
hindurch hervorsteht. Der Frontrahmen bildet insbesondere bei
Kunststoffgehäusen zugleich den Trägerrahmen für die
Bildröhre, die von hinten in das Gehäuse eingesetzt wird.
In der älteren Patentanmeldung gemäß 41 03 484 A1 ist eine
Abwandlung der bekannten Gehäuse beschrieben, bei der ein an
sich stabiler Trägerrahmen vorgesehen ist, an dem die
Bildröhre befestigt ist und der zugleich auch Träger für das
Chassis oder bei modularem Aufbau für die einzelnen
Chassiskomponenten ist und darüber hinaus als Trägerrahmen für
lösbare Verkleidungselemente dient, die an dem Rahmen durch
einfache Befestigungsmittel gehalten sind. Die
Verkleidungselemente bilden in ihrer Gesamtheit das Gehäuse.
Die Verkleidungselemente sind über Verbindungselemente
miteinander verbunden. Durch diese neue Technik ist es
möglich, den Rahmen mitsamt Bildrohr und Chassis als
Einschubchassis beispielsweise auch in Schrankwände
einzusetzen, ohne daß Verkleidungselemente angebracht sind.
Das Gerät ist aber ungeschützt und in sich nicht stabil.
Weiterhin bietet die Lösung den Vorteil, daß durch Austausch
der Verkleidungselemente eine Vielzahl von verschiedenen
Gehäusen verwirklicht werden kann. Dies setzt aber stets
voraus, daß eine Vielzahl von Einzelteilen gefertigt und
gesondert gehandhabt werden müssen, die an dem Trägerrahmen
zu befestigen sind.
Aus der JP 63-35085 A ist es bekannt, an einem Frontrahmen
von der Rückseite her eine Bildröhre zu befestigen und diese
mit sich zur Längsachse erstreckenden Trägerelementen zu
verbinden, die zur Aufnahme eines Chassis und zur
Befestigung einer geschlossenen Rückwand dienen. Diese
Rückwand wird auf die Träger von hinten aufgeschoben und
mittels Schrauben an den Trägern gesichert.
Ein gleicher Aufbau ist weiterhin aus der US 4 644 408
bekannt. Bei dieser Ausbildung wird die Rückwand in Snap-in-
Technik mit dem Frontrahmen verbunden und zusätzlich über
Schrauben gesichert.
Aus der EP 02 32 917 A2 ist ein Verfahren bekannt, bei dem die
Bildröhre von vorn auf einen Rahmen eines Bildschirmgerätes
aufgesetzt wird. Durch die Befestigungslaschen der Bildröhre
hindurch werden Befestigungsbolzen mit Rückzugssicherungen
hindurchgesteckt, welche Bolzen an der Rückseite des
Frontrahmens befestigt sind. Die Befestigungsbolzen greifen
in an dem Rahmen vorgesehene Lagerausnehmungen rastend ein.
Durch Einpressen der Befestigungsbolzen in die
Lagerausnehmungen ist die Bildröhre auf den
Befestigungsbolzen gesichert gehalten. Diese Lösung läßt
einen leichten Wechsel des Frontrahmens nicht zu.
Weiterhin lehrt die Entgegenhaltung, nicht
ein Basisgehäuseteil zur Aufnahme der Bildröhre zu
verwenden, sondern einen Rahmen, auf den eine Rückwand in
bekannter Weise aufgesetzt wird. Es werden also immer
zusätzliche Teile des Gehäuses notwendig, um die Bildröhre
und die Elektronik zu schützen.
Eine andere Befestigungsart der Bildröhre auf Befestigungsbolzen
ist aus dem DE 86 25 851 U1 bekannt. Die Bildröhre
ist von hinten in einen Frontrahmen eingesetzt. An den
Befestigungslaschen sind Zwischenscheiben mit einer
elastischen Schicht befestigt, die auf Befestigungsbolzen an
dem Frontrahmen aufgeschoben werden. Zur Rückzugssicherung
der Bildröhre auf den Befestigungsbolzen sind
Wellensicherungen vorgesehen.
Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
in sich stabiles schützendes Gehäuse zu schaffen, in das auf
einfache Weise eine Bildröhre einsetzbar ist und das ferner
Aufnahmen zur Befestigung eines Chassis aufweist und auf
einfache Weise umgestaltet werden kann, ohne daß dabei die
Grundform des Gehäuses zur Aufnahme der Bildröhre und des
Chassis verändert werden muß. Darüber hinaus sollen eine
einfache und leicht zu handhabende Demontage des Gerätes und
eine Trennung in die Fraktionen Frontrahmen, Gehäuse,
Chassis und Bildröhre ermöglicht werden.
Die Aufgabe löst die Erfindung durch die im Anspruch 1
angegebene technische Lehre.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den
abhängigen Ansprüchen 2 bis 11 angegeben.
Das Wesen der Erfindung besteht darin, daß der Basisteil des
Gehäuses gewissermaßen ein trichterförmiger Gehäuseteil ist,
in den die Bildröhre von vorn einsetzbar ist und mit ihren
Befestigungslaschen, die an dem umlaufenden Spannring
befestigt sind, an entsprechenden Haltern befestigbar ist. Bei
der Demontage kann somit das Bildrohr auch auf einfache Weise
wieder nach vorn abgezogen werden. Dies hat weiterhin den
Vorteil, daß eine wesentlich leichtere Handhabung während des
Fertigungsprozesses des Gerätes gegeben ist, da die Bildröhre
bei aufgestelltem Gehäuse von oben herein in den
trichterförmigen Basisteil einführbar ist. Wenn darüber hinaus
das trichterförmige Gehäuse in eine Verlängerung des Gehäuses
übergeht, die sich über die gesamte Länge der Bildröhre
erstreckt, kann das Gehäuse hinten auch senkrecht enden,
so daß das trichterförmige Aufnahmegehäuse in sich einen
geschlossenen Aufnahmeteil für die Bildröhre bildet. Der
Verlängerungsteil soll zumindest im unteren Bereich des
Gerätes, also in Bodennähe, so ausgeformt sein, daß ein
Chassis darin einschiebbar ist. Ist die Rückwand abnehmbar, so
kann zu diesem Zweck nach dem Einsetzen der Bildröhre das
Chassis von hinten ungehindert hineingeschoben werden. Zu
diesem Zweck sind parallel angeordnete Führungsschienen
vorgesehen, die zur Aufnahme des Chassis dienen. Nach dem
Einführen des Chassis wird das Gehäuse durch die Rückwand
abgeschlossen. Bei einer Ausführungsform, bei der die Rückwand
einteilig ausgeformt und nicht lösbar ist, muß das Chassis vor
Einsetzen der Bildröhre in das Gerät von vorn eingeschoben
werden. Danach wird die Bildröhre eingesetzt. In diesem Fall
müssen die Justiermittel des Chassis selbstverständlich durch
entsprechend vorgesehene Durchbrüche in den Seitenwandungen
und in der Rückwand zugänglich sein. Grundsätzlich weisen die
Rückwände oder die Seitenwände entsprechende Durchbrüche zum
Anschluß an die peripheren Anschlußkontakte, Schaltelemente
und Einstellelemente auf, sofern die Einstellelemente nicht
über die frontseitigen Bedienungselemente betätigbar sind.
Es ist ersichtlich, daß ein nach der Erfindung ausgebildetes
Gehäuse ein in sich stabiles Gehäuse ist, das hohe
Stoßbelastungen bei dünnwandiger Ausführung zuläßt, ohne daß
es zu Bruch geht.
Die Bildröhre kann an die vorgesehenen Halter
selbstverständlich in herkömmlicher Weise angeschraubt werden.
Es ist aber auch möglich, die Halter als Zapfen auszubilden,
auf die die Befestigungslaschen aufgesetzt werden, so daß
diese rückseitig an den Halteflächen anliegen. In dieser
Position können an der Innenseite des ein- oder aufsetzbaren
Frontrahmens vorgesehene Andruckelemente gegen die
Befestigungslaschen drücken, so daß eine feste Verbindung
zwischen Gehäuse, Bildrohr und Frontrahmen gegeben ist. Der
Frontrahmen kann einen umlaufenden Rand aufweisen, dessen
Öffnungsweite so bemessen ist, daß der Rahmen auf den vorderen
Gehäuseteil aufsetzbar ist. Zur Befestigung sind
zweckmäßigerweise Schnappverbinder vorzusehen, die
beispielsweise mittels Werkzeug lösbar oder aber auch unlösbar
sind, d. h. wenn der Frontrahmen unter massiver Kraftaufwendung
abgezogen wird, zerstört werden. Dies hat den Vorteil, daß
auch ersichtlich ist, ob eine Bildröhre beispielsweise
ausgetauscht worden ist oder nicht.
Als Verbindungstechnik zwischen Frontrahmen und Gehäuseteil
sind die verschiedensten Verbindungstechniken möglich. Sie
sollten aber im Hinblick auf eine leichte Demontage auch so
ausgebildet sein, daß der Frontrahmen wieder entfernbar ist.
Dies gewährleisten beispielsweise Rastnasen, die in
Rastausnehmungen eingreifen oder hinter entsprechende
Rastvorsprünge des Gegenstückes greifen, so daß ein sicherer
Halt gegen Abzug gegeben ist. Bei dieser Ausführung wird
zugleich die beschriebene Haltekraft zur Fixierung und
Arretierung der Bildröhre hergestellt.
Der Frontrahmen kann darüber hinaus seitlich, oben oder unten
überstehende Verlängerungen aufweisen, an denen
Lautsprecherboxen, Bedienungselemente usw. angebracht sind.
Diese übergreifen den Basisteil rahmenförmig, so daß bei
Anwendung ein und desselben Basisteils für eine bestimmte
Bildröhrengröße völlig verschieden gestaltete Fernsehgeräte
durch Auswechseln des Frontrahmens herstellbar sind. Ebenso
sind durch entsprechende Ausgestaltung der Frontrahmen z. B.
zwei seitliche Boxen, Lautsprecheranordnung usw. anbringbar,
ohne einen Eingriff in das Gehäuse selbst vornehmen zu
müssen. Zum Zwecke der elektrischen Kontaktierung sind
selbstverständlich in dem Basisgehäuseteil sowie in dessen
Verlängerung entsprechende Durchbrüche zum Chassis hin
vorzusehen. Weiterhin sind Kühlschlitze einzubringen, um die
Verlustwärme des Chassis abführen zu können.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand des in den Fig. 1 und 2
dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert.
In Fig. 1 ist in perspektivischer Darstellung vereinfacht ein
Gehäuse 1 für ein Fernsehempfangsgerät dargestellt. Dieses
Gehäuse besteht aus einem Basisteil 2 und einem sich
anschließenden eckig ausgebildeten Verlängerungsteil 3. Der
Basisteil 2 weist eine Bodenplatte 4 auf, ferner seitliche
Wände 5a und 5b, die konisch nach hinten zulaufen und in die
Seitenwände des Verlängerungsteils 3 übergehen. Ebenso
verläuft auch die obere Wand des Basisteils 2 schräg nach
unten und geht in die obere Wand des Verlängerungsteils 3
über. Der Basisteil 2 ist somit als konischer Körper
ausgebildet und weist vorderseitig einen umlaufenden
rechteckförmigen Rahmen 6 auf, auf dessen Bedeutung später
eingegangen wird. An den Innenseiten im Eckenbereich der Wände
sind Halter 8 mit vorstehenden Zapfen 9 zur Aufnahme der
Bildröhre in allen vier Ecken vorgesehen. Es ist aus der
Darstellung ersichtlich, daß auf einfache Weise eine Bildröhre
von vorn in das so gebildete Gehäuse einsetzbar ist. Von der
Rückseite her ist das Gehäuse 1 von einer Rückwand
abgeschlossen, die nicht dargestellt und zweckmäßigerweise
über Schraubverbinder an dem Basisgehäuseteil befestigt ist.
Fig. 1 zeigt darüber hinaus, daß auf das Gehäuse, von vorn
gesehen, Frontrahmen, als Wechselrahmen ausgebildet,
aufsetzbar sind. So ist ein erster Frontrahmen 10 in Nähe des
Gehäuses 1 gezeichnet, der mit seiner umlaufenden Rahmenwand
auf den Rahmenteil 6 des Basisteils 2 aufsteckbar ist. Zum
Zwecke der Verbindung sind nicht dargestellte Snap-in-
Verbinder vorgesehen, die einen sicheren Halt des Frontrahmens
an dem Rahmenteil des Basisteils ermöglichen. Dabei können die
federnden Elemente entweder an dem Frontrahmen oder an dem
Rahmen des Basisteils vorgesehen sein. Sie greifen in
entsprechend ausgebildete Ausnehmungen des Gegenstückes ein
oder hintergreifen entsprechende Rastvorsprünge. Die
Verbindung muß so fest sein, daß sie den jeweiligen
technischen Aufgaben gerecht wird. Wird die Bildröhre
beispielsweise mittels Schrauben an den Haltern 8 befestigt,
so braucht der Frontrahmen nur lose aufgesteckt zu sein. Er
hat keine haltende und fixierende Wirkung. Wird hingegen gemäß
Fig. 2 der Frontrahmen als Gegendruckhalter für die Bildröhre
ausgebildet, so müssen die Verbindungen selbstverständlich
anderen technischen Anforderungen gerecht werden. Hierauf wird
anhand von Fig. 2 später noch eingegangen. Der Frontrahmen 10
kann somit nach der Montage der Bildröhre aufgesetzt werden.
Bei anderen Ausführungen sind Befestigungslaschen an der
Rückseite des Frontrahmens 10 vorgesehen, die in das Gehäuse
des Basisteils 2 eingreifen und dort mit entsprechenden
Rastbefestigungsmitteln befestigt werden. Vor dem
Gehäusefrontrahmen 10 ist ein weiterer Wechselrahmen 11
gezeichnet. Dieser unterscheidet sich vom ersten dadurch, daß
seitlich des Frontrahmens 11 über die Breite des Basisteils 2
hinausstehende Boxenteile 12 vorgesehen sind, in denen
beispielsweise Lautsprecher für den Stereotonkanal
untergebracht sind. Soll nun anstelle eines einfachen
würfelförmigen monitorähnlichen Gerätes ein
Stereophoniegerät hergestellt werden, so braucht lediglich
der Frontrahmen 10 gegen einen Frontrahmen 11 ausgetauscht zu
werden. Das Gerät erhält eine völlig andere Optik, ohne daß
ein Eingriff oder eine Änderung des Gehäuses selbst
vorgenommen werden muß. Eine weitere Variante eines
Wechselrahmens ist vor dem letztgenannten Frontrahmen 11
gezeichnet. Der Frontrahmen 13 ist ein solcher, der an der
Unterseite einen Unterbau 14 aufweist, in dem beispielsweise
ebenfalls Lautsprecher vorgesehen sind. Bei der Verbindung mit
dem Gehäuse 1 wird deshalb automatisch die Frontpartie
angehoben, so daß das Gehäuse eine Schräglage einnimmt,
wodurch auch die Bildröhre in eine Schräglage versetzt wird,
die bei bestimmten Geräteausführungen gewünscht ist, um einen
direkten senkrechten Sichtkontakt zu dem schräg stehenden
Bildschirm zu erhalten.
Die Erfindung ermöglicht darüber hinaus eine völlig neue
Verbindungstechnik für die Bildröhre, die in Fig. 2
schematisch mit dem Bezugszeichen 15 versehen eingezeichnet
ist. Die Bildröhre 15 weist einen umlaufenden Spannring 16
auf, der an den Ecken mit Befestigungslaschen 17 versehen ist.
Diese Befestigungslaschen 17 werden auf einen Halter 8
aufgesetzt, der in diesem Fall aus einem mittleren Teil und
einer Vielzahl von Rippen 18 besteht. Bei der Konstruktion sei
angenommen, daß das Gerätegehäuse 1 insgesamt aus Kunststoff
gefertigt ist. Die Stützrippen 18 und der Halter 8 haben
frontseitig eine nicht sichtbare, von der Befestigungslasche
verdeckte Auflagefläche, aus der heraus ein Zapfen 19 in Form
eines Hohlrohrs hervorsteht. Dieser Zapfen entspricht dem
Zapfen 9 in Fig. 1. Auf die so gebildeten Lager ist die
Bildröhre auf einfache Weise aufsetzbar. Die Ausgestaltung des
Frontrahmens 10 an der Rückseite ermöglicht zudem, daß beim
Zusammenfügen des Gehäuses 1 mit dem Frontrahmen 10 ein fester
Preßsitz der Bildröhre auf dem Zapfen 19 gewährleistet ist. Zu
diesem Zweck steht ein entsprechend in der Länge und Größe
dimensionierter, den Zapfen 19 übergreifender Ansatz 20 hervor.
Dieser übergreift den Zapfen 19 über die gesamte Länge und
drückt gegen die Oberfläche der Befestigungslasche 17, so daß
beim Einrasten der Rastverbindungen zwischen Gehäuse 1 und
Frontrahmen 10 die Bildröhre in ihrer Lage fixiert und in
dieser auch durch den Andruck befestigt ist. Bei der Demontage
ist es lediglich erforderlich, den Frontrahmen abzuklopfen
bzw. abzuziehen, wenn die Verbindungselemente dies
ermöglichen. Die Bildröhre ist sodann von dem Zapfen 19
abzubauen, ohne daß Schrauben betätigt werden müssen.
Es ist ersichtlich, daß durch die erfindungsgemäße Ausbildung
des Gehäuses und des Frontrahmens auch eine leichte
Demontage des Gerätes ermöglicht wird. Nach Entfernen des
Frontrahmens kann die Bildröhre leicht ausgebaut werden und
das Chassis, von der Rückseite des Gerätes her gesehen, aus
den entsprechenden Führungsschienen herausgezogen werden. Da
das Gehäuse 1 und der Frontrahmen aus gleichem Kunststoff
zweckmäßigerweise gefertigt sind, ist darüber hinaus der
Vorteil gegeben, daß ein solches Gehäuse auch recyclingfähig
ist und nur wenige Einzelteile hierfür in die Hand genommen
werden müssen. Die Ausbildung des Gehäuses 1 nach der
Erfindung hat darüber hinaus den Vorteil, daß das Gehäuse
gewissermaßen röhrenförmig ausgebildet ist, so daß es mittels
relativ einfacher Werkzeuge aus Kunststoff gefertigt werden
kann, wodurch die Kosten für die Herstellung wesentlich
gesenkt werden können. Da darüber hinaus der Frontrahmen keine
tragende Funktion, sondern bestenfalls eine die Bildröhre an
dem Zapfen 19 sichernde Funktion ausübt, braucht auch dieser
Frontrahmen nur dünnwandig ausgebildet zu sein. Lediglich die
Verbindungselemente der Rastverbindungen müssen den
erforderlichen Abzugskräften entsprechend dimensioniert sein.
Claims (11)
1. Gehäuse für ein Fernsehempfangsgerät mit Haltern zur
Befestigung einer Bildröhre mit Ablenkteil und Aufnahmen
zur Fixierung eines Gerätechassis und mit einer das
Gehäuse abschließenden Rückwand und einem die Bildröhre
frontseitig umgebenden Frontrahmen, der am Gehäuse
befestigt ist, dadurch gekennzeichnet,
- - daß das Gehäuse (1) aus einem Basisgehäuseteil (2) mit einer frontseitigen Öffnung zur Aufnahme der Bildröhre (15) besteht
- - daß der Basisteil (2) umlaufend geschlossen ist und nach hinten konisch verjüngend verlaufende Wände (5a, 5b) aufweist
- - daß die Bildröhre (15) ausschließlich nur von vorn in den Basisgehäuseteil (2) einsetzbar ist
- - daß an den Innenseiten der Wände des Basisgehäuseteils (2) in den Eckenbereichen der frontseitigen Öffnung Halter (8) zur direkten Befestigung der Bildröhre vorgesehen sind,
- - daß die Bodenplatte (4) des Basisgehäuseteils zur senkrechten vorderen Kante des Basisgehäuseteils (2) in einem Winkel ≦90° hierzu verläuft, und daß der Basisgehäuseteil (2) in einen Verlängerungsteil (3) übergeht, der den Bildröhrenhals umschließt und im Bereich der Bodenplatte (4) so breit ist,
- - daß ein Chassis vor der Bildröhrenmontage oder nach der Bildröhrenmontage von vorn oder von hinten in das so gebildete Gehäuse (1) senkrecht oder waagrecht einsetzbar und befestigbar ist, und daß zur Aufnahme des Chassis an den gegenüberstehenden Wänden des Verlängerungsteils (3) parallele Führungsschienen vorgesehen sind,
- - daß der Frontrahmen (10, 11, 13) als Wechselrahmen ausgebildet ist und auf die umlaufenden Wände des Basisteils (2) aufsteckbar oder mit Führungswänden oder mit Befestigungsansätzen in die Öffnung des Basisteils (2) einsetzbar ist, und
- - daß lösbare Arretierungselemente vorgesehen sind, die den Frontrahmen (10, 11, 13) an dem vorderen Teil des Basisgehäuses beim Zusammenführen befestigen.
2. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Gehäuse (1) des Gerätes von einer aufgesetzten
Rückwand oder durch eine einteilig mit der
Gehäuseverlängerung ausgebildete Rückwand rückseitig
abgeschlossen ist.
3. Gehäuse nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Basisgehäuseteil (2) und der
Verlängerungsteil (3) einteilig ausgebildet sind und aus
Kunststoff oder Kunststoffersatzstoffen oder Metall
bestehen.
4. Gehäuse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Frontrahmenbefestigung eine Snap-in-Verbindung oder eine
mittels Schrauben gesicherte Snap-in-Verbindung ist.
5. Gehäuse nach Anspruch 1 oder 4, dadurch gekennzeichnet,
daß der Frontrahmen (11, 13) seitlich oder oberhalb und
unterhalb gegenüber dem Basisgehäuseteil überstehend
verlängert ist, und daß an diesem Verlängerungsteil
Lautsprecherboxen (12, 14) oder Bedienelemente des
Fernsehgerätes vorgesehen sind.
6. Gehäuse nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet,
daß umlaufend an den Wänden des Basisgehäuseteils (2) am
vorderen Bereich Rastnasen ins Gehäuseinnere vorstehend
vorgesehen sind, die unter Federwirkung in entsprechende
Rastausnehmungen in den Verbindungswänden des
Frontrahmens (10, 11, 13) beim Aufdrücken des
Frontrahmens einrasten oder hinter entsprechende
Vorsprünge greifen, wobei die Verbindungen so ausgebildet
sind, daß ein fester Sitz des Frontrahmens (10, 11, 13)
gewährleistet ist.
7. Gehäuse nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens an einer Wand des Basisteils (2) die
Verbindung lösbar ist und die anderen Verbindungen beim
Abziehen des Frontrahmens sich lösen.
8. Gehäuse nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Innenseite des Frontrahmens
(10, 11, 13) im Bereich der Befestigung der Bildröhre
vorstehende Andruckelemente (20) vorgesehen sind, die
beim Verbinden des Frontrahmens mit dem Basisgeräteteil
auf die Befestigungslaschen (17) der Bildröhre greifen
und diese gegen die Halter (8) pressen.
9. Gehäuse nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die
Halter (8) Zapfen (9) aufweisen, auf die die Bildröhre
(15) mit den Befestigungslaschen (17) aufgesetzt ist,
und daß die Bildröhre (15) ausschließlich nur durch die
Andruckelemente (20) an der Innenseite des Frontrahmens
befestigt ist.
10. Gehäuse nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Andruckelemente (20) aus hohlen, aus der Rückseite
hervorstehenden Ansätzen bestehen, in die der jeweils
zugeordnete Zapfen (19) eingreift.
11. Gehäuse nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet,
daß die Zapfen obere Einkerbungen unmittelbar an den
Druckflächen der Halter zur Fixierung der
Befestigungslaschen aufweisen.
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- 1991-08-24 DE DE19914128152 patent/DE4128152C2/de not_active Expired - Fee Related
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| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| DE4128152A1 (de) | 1993-02-25 |
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