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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Rahmen für elektrische
und elektronische Geräte,
insbesondere auf einen Frontrahmen für Anzeigegeräte gemäß dem Oberbegriff
des Patentanspruchs 1.
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Derartige
Rahmen werden in der Regel als Frontrahmen für Anzeigegeräte, wie
beispielsweise für
Fernsehgeräte
oder Computermonitore verwendet. Hierbei sollen diese Rahmen dekorativ
wirken, so nach außen
sichtbare Verbindungselemente vermieden werden sollen.
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Aus
dem Stand der Technik ist bekannt, Frontrahmen mittels Schrauben
an ein Gerät
zu befestigen, was jedoch in nachteiliger Weise in einer zeitaufwändigen und
teuren Montage resultiert.
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Üblicherweise
bestehen Frontrahmen aus vier Profilen, die vorzugsweise als Aluminiumstrangpressprofile
ausgebildet und miteinander verbunden sind, um den Rahmen zu bilden,
wobei bei den bekannten Lösungen
die Spaltmasse zwischen den miteinander verbundenen Profilen relativ
groß und
ungleichmäßig sind,
was sich auf den Gesamteindruck des Gerätes negativ auswirkt.
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Aus
der
DE 4128152 C2 ist
ein Gehäuse
für ein
Fernsehempfangsgerät
bekannt, mit Haltern zur Befestigung einer Bildröhre mit Ablenkteil und Aufnahmen
zur Fixierung eines Gerätechassis
und mit einer das Gehäuse
abschließenden
Rückwand
und einem die Bildröhre
frontseitig umgebenden Frontrahmen, der am Gehäuse befestigt ist. Hierbei
ist vorgesehen, dass das Gehäuse
aus einem Basisgehäuseteil
mit einer frontseitigen Öffnung
zur Aufnahme der Bildröhre
besteht, dass der Basisteil mindestens an drei Seiten nach hinten
konisch verjüngend
verlaufende Wände
aufweist, und dass die Bildröhre ausschließlich nur
von vorn in den Basisteil einsetzbar ist, wobei an den Innenseiten
der Wände
des Basisteils in den Eckenbereichen der frontseitigen Öffnung Halter
zur Befestigung der Bildröhre
vorgesehen sind.
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Aus
der
DE 19609795 A1 ist
ein Gehäuse
mit einer mittels eines Rahmens umschlossenen Vorderseite bekannt,
wobei der Rahmen aus Rahmenschenkeln und Eckverbindern zusammengesetzt
ist und eine mit Bedienungs- und/oder Anzeigeelementen bestückte Frontplatte
aufnimmt und festlegt. Hierbei kann ein Zusatzteil dadurch an dem
Gehäuse
angebracht werden, dass die Eckverbinder auf den zur Ebene des Rahmens
senkrechten freien Außenseiten
mit Schraubaufnahmen versehen sind, dass an zwei in einer gemeinsamen
Anschlußebene
liegenden Außenseiten
benachbarter Eckverbinder Verbinder anbringbar sind, die am Rahmen
abstehen und auf einander zugekehrten Seiten mit Lageraufnahmen
versehen sind, wobei diese Lageraufnahmen Lagerelemente eines Zusatzteils
unverdrehbar oder frei drehbar aufnehmen.
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Ferner
ist aus der
DE 8805209
U1 ein Rahmen einer Frontplatte umfassend Eckverbinder
und Profilstücke
bekannt.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rahmen
für elektrische
und elektronische Geräte,
insbesondere einen Frontrahmen für Anzeigegeräte anzugeben,
welcher eine schnelle Montage ermöglicht; zudem sollen die Spaltmaße des aus
vier Profilen gebildeten Rahmens weitgehend reduziert werden.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere
Ausgestaltungen und Vorteile gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Demnach
wird ein Rahmen für
elektrische und elektronische Geräte, insbesondere ein Frontrahmen
für Anzeigegeräte vorgeschlagen,
welcher als Aufschnapprahmen ausgebildet ist.
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Gemäß der Erfindung
umfasst der Rahmen vier den Rahmen bildende zweischenklige Profile, welche
jeweils mittels eines Eckverbinders miteinander verbunden sind,
wobei die Verbindung zwischen dem Rahmen und dem elektrischen bzw.
elektronischen Gerät
durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen den
Eckverbindern und der Rückwand
bzw. Seitenwand des Gerätes
erfolgt.
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Zu
diesem Zweck kann erfindungsgemäß vorgesehen
sein, dass die Eckverbinder innenliegende Schnapphaken und Federelemente
aufweisen. Hierbei rasten die Schnapphaken bei der Montage in jeweils
eine in der Rückwand
bzw. Seitenwand des elektrischen bzw. elektronischen Gerätes vorgesehene
Prägung
ein und halten den Rahmen entgegen der Fügerichtung auf dem Gerät fest.
Des weiteren sind die Federelemente derart dimensioniert und ausgelegt,
dass sie im montierten Zustand des Rahmens leicht unter Spannung
sitzen, wodurch das Klirren des Rahmens bei Anwendungen mit Lautsprechern
in vorteilhafter Weise verhindert wird.
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Gemäß der Erfindung
können
an der dem Gerät
zugewandten (inneren) Seite der Eckverbinder neben den Federelementen
vorzugsweise klein dimensionierte und stabile Abstandshalter vorgesehen sein,
welche derart angeordnet sind, dass ein stärkeres Verformen der Federelemente
im Fall größerer Belastung
verhindert wird. Eine derartige Situation kann beispielsweise auftreten,
wenn das Gerät
am Rahmen angehoben wird. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die
Abstandshalter als Rippen ausgebildet sind.
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Im
Rahmen einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind
die den Rahmen bildenden Profile als auf Gehrung geschnittene Profile,
beispielsweise Aluminiumstrangpressprofile, ausgebildet.
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Durch
die erfindungsgemäße Konzeption entfallen
die nach dem Stand der Technik benötigten Verschraubungen sowie
Maßnahmen
zur Vibrationsdämpfung
bzw. zum Entklirren. Zudem sind nach Außen keine Verbindungselemente
zwischen den Profilen sichtbar. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass der Rahmen zerstörungsfrei
demontierbar ist.
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Des
weiteren wird im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen,
die vier auf Gehrung geschnittenen Profile derart auszubilden, dass
sie an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der von
den beiden Schenkeln gebildeten Kante, zumindest im Bereich, der
mit den Eckverbindern zur Anlage kommt, einen freistehenden, als
Verstemmrippe ausgebildeten Vorsprung aufweisen. Diese Verstemmrippe
erstreckt sich an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite
des Profils vorzugsweise in einem Winkel von 45° zu den beiden rechtwinklig
zueinander stehenden Profilschenkeln. Die Schenkel der Profile sind ferner
an deren Enden nach innen umgebördelt
ausgebildet, um die Enden der Schenkel der Eckverbinder aufzunehmen.
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Des
weiteren ist vorgesehen, dass die Eckverbinder eine der Geometrie
der Profile angepasste Geometrie sowie eine Ausbuchtung bzw. Aufnahme für die Verstemmrippe
aufweisen, welche stellenweise unterbrochen ist, so dass im zusammengebauten Zustand
an diesen Stellen das Aluminiumprofil sichtbar ist. Nach dem Einführen des
Eckverbinders in das Profil wird die Verstemmrippe in den offen
liegenden Bereichen verformt bzw. verstemmt, wodurch eine formschlüssige Verbindung
zwischen dem Profil und dem Eckverbinder herstellbar ist.
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Hierbei
ist durch eine entsprechende Gestaltung der Verstemmung eine form-
und kraftschlüssige
Verbindung zwischen dem Profil und dem Eckverbinder herstellbar;
dies führt
in vorteilhafter Weise zur Reduzierung der Spaltmaße zwischen
den miteinander zu verbindenden Profilen.
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Der
Vorteil dieser Lösung
liegt darin, dass nicht mehrere Seiten verstemmt werden müssen, da die
Verstemmung zentral, liegt. Durch diese zentrale Lage der Verstemmung
wird eine gleichmäßige Kraftverteilung
erreicht. Zudem entstehen durch die erfindungsgemäße Anordnung
und Ausführung
der Verstemmung zusätzlich
noch Kräfte,
welche das Aluminiumprofil auf die Kunststoffecke pressen und die Spaltmasse
reduzieren.
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Die
Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Figuren beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
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1:
Eine perspektivische Draufsicht eines gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung ausgebildeten Eckverbinders;
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2:
Eine perspektivische Draufsicht des Eckverbinders gemäß 1,
wobei der Eckverbinder mit zwei Profilen verbunden ist;
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3:
Eine perspektivische Schnittansicht, welche den Frontrahmen im montierten
Zustand darstellt;
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4:
Eine weitere Schnittansicht zur Veranschaulichung der Verbindung
zwischen einem Eckverbinder und einer Prägung an der Seitenwand bzw.
Rückwand
eines Gerätes;
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5:
Eine Schnittansicht durch die Ebene eines seitlichen Federelementes
eines gemäß der Erfindung
ausgebildeten Eckverbinders im montierten Zustand;
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6:
Eine Schnittansicht durch die Ebene eines frontseitigen Federelementes
eines gemäß der Erfindung
ausgebildeten Eckverbinders im montierten Zustand;
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7:
Eine perspektivische Ansicht eines gemäß der Erfindung ausgebildeten
Profils;
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8:
Eine Schnittansicht zur Veranschaulichung der Verbindung zwischen
einem Eckverbinder und einem Profil; und
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9:
Eine perspektivische Schnittansicht eines Eckverbinders und eines
Profils im montierten Zustand.
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Ein
erfindungsgemäßer Rahmen
umfasst vier den Rahmen bildende zweischenklige Profile, die jeweils
mittels eines Eckverbinders miteinander verbunden sind, wobei die
Verbindung zwischen dem Rahmen und dem Gerät durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung
zwischen den Eckverbindern und der Rückwand bzw. Seitenwand des
Gerätes
erfolgt.
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Eine
Ausführungsform
eines derartigen Eckverbinders ist Gegenstand der 1 und 2.
Der Eckverbinder 1 weist innenliegende (d. h. an der im montierten
Zustand dem Gerät
zugewandten Seite) Schnapphaken 2 und Federelemente 3 auf,
wobei die Schnapphaken 2 an den Schenkeln der Eckverbinder vorgesehen
sind, die mit der Seitenwand bzw. der Rückwand des Gerätes zur
Anlage kommen. In den beigefügten
Figuren ist das Profil mit dem Bezugszeichen 5 versehen.
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Gemäß der Erfindung
können
an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der Eckverbinder 1 neben
den Federelementen 3 klein dimensionierte und stabile Abstandshalter 4 vorgesehen
sein, durch die eine unerwünschte
stärkere
Verformung der Federelemente im Fall größerer Belastung verhindert
wird.
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Gemäß der Erfindung
und bezugnehmend auf 3, 4, 5 und 6 rasten
die Schnapphaken 2 bei der Montage in jeweils eine in der
Rückwand
bzw. Seitenwand 6 des elektrischen bzw. elektronischen
Gerätes
vorgesehene Prägung 7 ein
und halten den Rahmen entgegen der Fügerichtung auf dem Gerät fest.
Bei den in 3, 4, 5 und 6 gezeigten
Beispiel ist das Gerät
ein Fernsehgerät,
wobei das Display des Gerätes
mit 8 bezeichnet ist.
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Die
Federelemente 3 sind derart dimensioniert und ausgelegt,
dass sie im montierten Zustand des Rahmens leicht unter Spannung
sitzen, wodurch ein Klirren des Rahmens bei Anwendungen mit Lautsprechern
verhindert wird, wobei die Federelemente 3 an der Innenseite
beider Schenkel der erfindungsgemäßen Eckverbinder 1 vorgesehen
sind. Bei dem in
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5 gezeigten
Beispiel ist ein seitliches Federelement 3 gezeigt; ein
frontseitiges Federelement 3 ist in 6 dargestellt.
Des weiteren ist in 6 ein Abstandshalter 4 gezeigt,
der derart angeordnet ist, dass ein stärkeres Verformen der benachbarten
Federelemente im Fall größerer Belastung
verhindert wird.
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In 7 ist
ein gemäß der Erfindung
ausgebildetes Profil 5 dargestellt. Wie aus der Figur ersichtlich,
weist es an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der von
den beiden Schenkeln gebildeten Kante einen freistehenden, als Verstemmrippe 9 ausgebildeten
Vorsprung auf. Die Verstemmrippe 9 erstreckt sich an der
im montierten Zustand dem Gerät
zugewandten Seite des Profils vorzugsweise in einem Winkel von 45° zu den beiden
rechtwinklig zueinander stehenden Profilschenkeln. Die Schenkel
der Profile sind an deren Enden nach innen umgebördelt ausgebildet, um die Enden
der Schenkel der Eckverbinder 1 aufzunehmen.
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Die
Eckverbinder 1 weisen eine der Geometrie der Profile 5 angepasste
Geometrie sowie eine Ausbuchtung bzw. Aufnahme 10 für die Verstemmrippe 9 auf,
welche stellenweise unterbrochen ist. Dies wird anhand 8 und 9 verdeutlicht;
im zusammengebauten Zustand ist an diesen Stellen das Aluminiumprofil
sichtbar. Nach dem Einführen
eines Eckverbinders 1 in das jeweilige Profil 5 wird
die Verstemmrippe 9 in den offen liegenden Bereichen verformt
bzw. verstemmt, wodurch eine formschlüssige Verbindung zwischen dem
Profil 5 und dem Eckverbinder 1 hergestellt wird.
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Der
hier vorgestellte Frontrahmen kann bei Fernsehgeräten, Bildschirmen
etc. verwendet werden; es ist auch möglich, diesen Aufbau auch bei Bildrahmen
beizubehalten.