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DE102006052304B4 - Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, insbesondere Frontrahmen für Anzeigegeräte - Google Patents

Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, insbesondere Frontrahmen für Anzeigegeräte Download PDF

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DE102006052304B4
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    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/64Constructional details of receivers, e.g. cabinets or dust covers

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Abstract

Rahmen für elektrische und elektronische Anzeigegeräte, der als Aufschnapprahmen ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass er durch vier zweischenklige Profile (5) gebildet ist, welche jeweils mittels eines Eckverbinders (1) miteinander verbunden sind, wobei die Verbindung zwischen dem Rahmen und dem elektrischen bzw. elektronischen Gerät durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen den Eckverbindern (1) und der Rückwand bzw. Seitenwand (6) des Gerätes erfolgt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, insbesondere auf einen Frontrahmen für Anzeigegeräte gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Derartige Rahmen werden in der Regel als Frontrahmen für Anzeigegeräte, wie beispielsweise für Fernsehgeräte oder Computermonitore verwendet. Hierbei sollen diese Rahmen dekorativ wirken, so nach außen sichtbare Verbindungselemente vermieden werden sollen.
  • Aus dem Stand der Technik ist bekannt, Frontrahmen mittels Schrauben an ein Gerät zu befestigen, was jedoch in nachteiliger Weise in einer zeitaufwändigen und teuren Montage resultiert.
  • Üblicherweise bestehen Frontrahmen aus vier Profilen, die vorzugsweise als Aluminiumstrangpressprofile ausgebildet und miteinander verbunden sind, um den Rahmen zu bilden, wobei bei den bekannten Lösungen die Spaltmasse zwischen den miteinander verbundenen Profilen relativ groß und ungleichmäßig sind, was sich auf den Gesamteindruck des Gerätes negativ auswirkt.
  • Aus der DE 4128152 C2 ist ein Gehäuse für ein Fernsehempfangsgerät bekannt, mit Haltern zur Befestigung einer Bildröhre mit Ablenkteil und Aufnahmen zur Fixierung eines Gerätechassis und mit einer das Gehäuse abschließenden Rückwand und einem die Bildröhre frontseitig umgebenden Frontrahmen, der am Gehäuse befestigt ist. Hierbei ist vorgesehen, dass das Gehäuse aus einem Basisgehäuseteil mit einer frontseitigen Öffnung zur Aufnahme der Bildröhre besteht, dass der Basisteil mindestens an drei Seiten nach hinten konisch verjüngend verlaufende Wände aufweist, und dass die Bildröhre ausschließlich nur von vorn in den Basisteil einsetzbar ist, wobei an den Innenseiten der Wände des Basisteils in den Eckenbereichen der frontseitigen Öffnung Halter zur Befestigung der Bildröhre vorgesehen sind.
  • Aus der DE 19609795 A1 ist ein Gehäuse mit einer mittels eines Rahmens umschlossenen Vorderseite bekannt, wobei der Rahmen aus Rahmenschenkeln und Eckverbindern zusammengesetzt ist und eine mit Bedienungs- und/oder Anzeigeelementen bestückte Frontplatte aufnimmt und festlegt. Hierbei kann ein Zusatzteil dadurch an dem Gehäuse angebracht werden, dass die Eckverbinder auf den zur Ebene des Rahmens senkrechten freien Außenseiten mit Schraubaufnahmen versehen sind, dass an zwei in einer gemeinsamen Anschlußebene liegenden Außenseiten benachbarter Eckverbinder Verbinder anbringbar sind, die am Rahmen abstehen und auf einander zugekehrten Seiten mit Lageraufnahmen versehen sind, wobei diese Lageraufnahmen Lagerelemente eines Zusatzteils unverdrehbar oder frei drehbar aufnehmen.
  • Ferner ist aus der DE 8805209 U1 ein Rahmen einer Frontplatte umfassend Eckverbinder und Profilstücke bekannt.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, insbesondere einen Frontrahmen für Anzeigegeräte anzugeben, welcher eine schnelle Montage ermöglicht; zudem sollen die Spaltmaße des aus vier Profilen gebildeten Rahmens weitgehend reduziert werden.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere Ausgestaltungen und Vorteile gehen aus den Unteransprüchen hervor.
  • Demnach wird ein Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, insbesondere ein Frontrahmen für Anzeigegeräte vorgeschlagen, welcher als Aufschnapprahmen ausgebildet ist.
  • Gemäß der Erfindung umfasst der Rahmen vier den Rahmen bildende zweischenklige Profile, welche jeweils mittels eines Eckverbinders miteinander verbunden sind, wobei die Verbindung zwischen dem Rahmen und dem elektrischen bzw. elektronischen Gerät durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen den Eckverbindern und der Rückwand bzw. Seitenwand des Gerätes erfolgt.
  • Zu diesem Zweck kann erfindungsgemäß vorgesehen sein, dass die Eckverbinder innenliegende Schnapphaken und Federelemente aufweisen. Hierbei rasten die Schnapphaken bei der Montage in jeweils eine in der Rückwand bzw. Seitenwand des elektrischen bzw. elektronischen Gerätes vorgesehene Prägung ein und halten den Rahmen entgegen der Fügerichtung auf dem Gerät fest. Des weiteren sind die Federelemente derart dimensioniert und ausgelegt, dass sie im montierten Zustand des Rahmens leicht unter Spannung sitzen, wodurch das Klirren des Rahmens bei Anwendungen mit Lautsprechern in vorteilhafter Weise verhindert wird.
  • Gemäß der Erfindung können an der dem Gerät zugewandten (inneren) Seite der Eckverbinder neben den Federelementen vorzugsweise klein dimensionierte und stabile Abstandshalter vorgesehen sein, welche derart angeordnet sind, dass ein stärkeres Verformen der Federelemente im Fall größerer Belastung verhindert wird. Eine derartige Situation kann beispielsweise auftreten, wenn das Gerät am Rahmen angehoben wird. Besonders vorteilhaft ist es, wenn die Abstandshalter als Rippen ausgebildet sind.
  • Im Rahmen einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung sind die den Rahmen bildenden Profile als auf Gehrung geschnittene Profile, beispielsweise Aluminiumstrangpressprofile, ausgebildet.
  • Durch die erfindungsgemäße Konzeption entfallen die nach dem Stand der Technik benötigten Verschraubungen sowie Maßnahmen zur Vibrationsdämpfung bzw. zum Entklirren. Zudem sind nach Außen keine Verbindungselemente zwischen den Profilen sichtbar. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Rahmen zerstörungsfrei demontierbar ist.
  • Des weiteren wird im Rahmen einer weiteren Ausführungsform der Erfindung vorgeschlagen, die vier auf Gehrung geschnittenen Profile derart auszubilden, dass sie an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der von den beiden Schenkeln gebildeten Kante, zumindest im Bereich, der mit den Eckverbindern zur Anlage kommt, einen freistehenden, als Verstemmrippe ausgebildeten Vorsprung aufweisen. Diese Verstemmrippe erstreckt sich an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite des Profils vorzugsweise in einem Winkel von 45° zu den beiden rechtwinklig zueinander stehenden Profilschenkeln. Die Schenkel der Profile sind ferner an deren Enden nach innen umgebördelt ausgebildet, um die Enden der Schenkel der Eckverbinder aufzunehmen.
  • Des weiteren ist vorgesehen, dass die Eckverbinder eine der Geometrie der Profile angepasste Geometrie sowie eine Ausbuchtung bzw. Aufnahme für die Verstemmrippe aufweisen, welche stellenweise unterbrochen ist, so dass im zusammengebauten Zustand an diesen Stellen das Aluminiumprofil sichtbar ist. Nach dem Einführen des Eckverbinders in das Profil wird die Verstemmrippe in den offen liegenden Bereichen verformt bzw. verstemmt, wodurch eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Profil und dem Eckverbinder herstellbar ist.
  • Hierbei ist durch eine entsprechende Gestaltung der Verstemmung eine form- und kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Profil und dem Eckverbinder herstellbar; dies führt in vorteilhafter Weise zur Reduzierung der Spaltmaße zwischen den miteinander zu verbindenden Profilen.
  • Der Vorteil dieser Lösung liegt darin, dass nicht mehrere Seiten verstemmt werden müssen, da die Verstemmung zentral, liegt. Durch diese zentrale Lage der Verstemmung wird eine gleichmäßige Kraftverteilung erreicht. Zudem entstehen durch die erfindungsgemäße Anordnung und Ausführung der Verstemmung zusätzlich noch Kräfte, welche das Aluminiumprofil auf die Kunststoffecke pressen und die Spaltmasse reduzieren.
  • Die Erfindung wird im folgenden anhand der beigefügten Figuren beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: Eine perspektivische Draufsicht eines gemäß einer Ausführungsform der Erfindung ausgebildeten Eckverbinders;
  • 2: Eine perspektivische Draufsicht des Eckverbinders gemäß 1, wobei der Eckverbinder mit zwei Profilen verbunden ist;
  • 3: Eine perspektivische Schnittansicht, welche den Frontrahmen im montierten Zustand darstellt;
  • 4: Eine weitere Schnittansicht zur Veranschaulichung der Verbindung zwischen einem Eckverbinder und einer Prägung an der Seitenwand bzw. Rückwand eines Gerätes;
  • 5: Eine Schnittansicht durch die Ebene eines seitlichen Federelementes eines gemäß der Erfindung ausgebildeten Eckverbinders im montierten Zustand;
  • 6: Eine Schnittansicht durch die Ebene eines frontseitigen Federelementes eines gemäß der Erfindung ausgebildeten Eckverbinders im montierten Zustand;
  • 7: Eine perspektivische Ansicht eines gemäß der Erfindung ausgebildeten Profils;
  • 8: Eine Schnittansicht zur Veranschaulichung der Verbindung zwischen einem Eckverbinder und einem Profil; und
  • 9: Eine perspektivische Schnittansicht eines Eckverbinders und eines Profils im montierten Zustand.
  • Ein erfindungsgemäßer Rahmen umfasst vier den Rahmen bildende zweischenklige Profile, die jeweils mittels eines Eckverbinders miteinander verbunden sind, wobei die Verbindung zwischen dem Rahmen und dem Gerät durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen den Eckverbindern und der Rückwand bzw. Seitenwand des Gerätes erfolgt.
  • Eine Ausführungsform eines derartigen Eckverbinders ist Gegenstand der 1 und 2. Der Eckverbinder 1 weist innenliegende (d. h. an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite) Schnapphaken 2 und Federelemente 3 auf, wobei die Schnapphaken 2 an den Schenkeln der Eckverbinder vorgesehen sind, die mit der Seitenwand bzw. der Rückwand des Gerätes zur Anlage kommen. In den beigefügten Figuren ist das Profil mit dem Bezugszeichen 5 versehen.
  • Gemäß der Erfindung können an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der Eckverbinder 1 neben den Federelementen 3 klein dimensionierte und stabile Abstandshalter 4 vorgesehen sein, durch die eine unerwünschte stärkere Verformung der Federelemente im Fall größerer Belastung verhindert wird.
  • Gemäß der Erfindung und bezugnehmend auf 3, 4, 5 und 6 rasten die Schnapphaken 2 bei der Montage in jeweils eine in der Rückwand bzw. Seitenwand 6 des elektrischen bzw. elektronischen Gerätes vorgesehene Prägung 7 ein und halten den Rahmen entgegen der Fügerichtung auf dem Gerät fest. Bei den in 3, 4, 5 und 6 gezeigten Beispiel ist das Gerät ein Fernsehgerät, wobei das Display des Gerätes mit 8 bezeichnet ist.
  • Die Federelemente 3 sind derart dimensioniert und ausgelegt, dass sie im montierten Zustand des Rahmens leicht unter Spannung sitzen, wodurch ein Klirren des Rahmens bei Anwendungen mit Lautsprechern verhindert wird, wobei die Federelemente 3 an der Innenseite beider Schenkel der erfindungsgemäßen Eckverbinder 1 vorgesehen sind. Bei dem in
  • 5 gezeigten Beispiel ist ein seitliches Federelement 3 gezeigt; ein frontseitiges Federelement 3 ist in 6 dargestellt. Des weiteren ist in 6 ein Abstandshalter 4 gezeigt, der derart angeordnet ist, dass ein stärkeres Verformen der benachbarten Federelemente im Fall größerer Belastung verhindert wird.
  • In 7 ist ein gemäß der Erfindung ausgebildetes Profil 5 dargestellt. Wie aus der Figur ersichtlich, weist es an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der von den beiden Schenkeln gebildeten Kante einen freistehenden, als Verstemmrippe 9 ausgebildeten Vorsprung auf. Die Verstemmrippe 9 erstreckt sich an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite des Profils vorzugsweise in einem Winkel von 45° zu den beiden rechtwinklig zueinander stehenden Profilschenkeln. Die Schenkel der Profile sind an deren Enden nach innen umgebördelt ausgebildet, um die Enden der Schenkel der Eckverbinder 1 aufzunehmen.
  • Die Eckverbinder 1 weisen eine der Geometrie der Profile 5 angepasste Geometrie sowie eine Ausbuchtung bzw. Aufnahme 10 für die Verstemmrippe 9 auf, welche stellenweise unterbrochen ist. Dies wird anhand 8 und 9 verdeutlicht; im zusammengebauten Zustand ist an diesen Stellen das Aluminiumprofil sichtbar. Nach dem Einführen eines Eckverbinders 1 in das jeweilige Profil 5 wird die Verstemmrippe 9 in den offen liegenden Bereichen verformt bzw. verstemmt, wodurch eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Profil 5 und dem Eckverbinder 1 hergestellt wird.
  • Der hier vorgestellte Frontrahmen kann bei Fernsehgeräten, Bildschirmen etc. verwendet werden; es ist auch möglich, diesen Aufbau auch bei Bildrahmen beizubehalten.

Claims (7)

  1. Rahmen für elektrische und elektronische Anzeigegeräte, der als Aufschnapprahmen ausgebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass er durch vier zweischenklige Profile (5) gebildet ist, welche jeweils mittels eines Eckverbinders (1) miteinander verbunden sind, wobei die Verbindung zwischen dem Rahmen und dem elektrischen bzw. elektronischen Gerät durch eine form- und/oder kraftschlüssige Verbindung zwischen den Eckverbindern (1) und der Rückwand bzw. Seitenwand (6) des Gerätes erfolgt.
  2. Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckverbinder (1) innenliegende Schnapphaken (2) und Federelemente (3) aufweisen, wobei die Schnapphaken (2) an den Schenkeln der Eckverbinder vorgesehen sind, die mit der Seitenwand bzw. der Rückwand (6) des Gerätes zur Anlage kommen, und bei der Montage in jeweils eine in der Rückwand bzw. Seitenwand (6) des elektrischen bzw. elektronischen Gerätes vorgesehene Prägung (7) einrasten und den Rahmen entgegen der Fügerichtung auf dem Gerät festhalten.
  3. Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Federelemente (3) derart dimensioniert und ausgelegt sind, dass sie im montierten Zustand des Rahmens leicht unter Spannung sitzen, wodurch ein Klirren des Rahmens bei Anwendungen mit Lautsprechern verhindert wird.
  4. Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, nach Anspruch 1, 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der Eckverbinder (1) neben den Federelementen (3) Abstandshalter (4) vorgesehen sind, durch die eine unerwünschte stärkere Verformung der Federelemente (3) im Fall größerer Belastung verhindert wird.
  5. Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die den Rahmen bildenden Profile (5) als auf Gehrung geschnittene Profile ausgebildet sind, die an der im montierten Zustand dem Gerät zugewandten Seite der von den beiden Schenkeln gebildeten Kante einen freistehenden, als Verstemmrippe (9) ausgebildeten Vorsprung aufweisen und dass die Schenkel der Profile an deren Enden nach innen umgebördelt ausgebildet sind, um die Enden der Schenkel der Eckverbinder (1) aufzunehmen, wobei die Eckverbinder (1) eine der Geometrie der Profile (5) angepasste Geometrie sowie eine Ausbuchtung bzw. Aufnahme (10) für die Verstemmrippe (9) aufweisen, welche stellenweise unterbrochen ist, so dass nach dem Einführen eines Eckverbinders (1) in das jeweilige Profil (5) die Verstemmrippe (9) in den offen liegenden Bereichen verstemmbar ist, wodurch eine formschlüssige Verbindung zwischen dem Profil (5) und dem Eckverbinder (1) herstellbar ist.
  6. Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Profile (5) Aluminiumstrangpressprofile sind.
  7. Rahmen für elektrische und elektronische Geräte, nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Eckverbinder (1) aus Kunststoff hergestellt sind.
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