DE4119922A1 - Tubenverpackung - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Tubenverpackung nach dem
Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Verpackungen sind zwar gut geeignet zum Transportie
ren und Ausgießen von Schüttgütern, wie einerseits pulvrige
Stoffe und andererseits Flüssigkeiten. Wenn das in der Verpac
kung auf zubewahrende Material jedoch eine große Viskosität
aufweist oder gar creme- oder pastenartig ist, besteht bei der
eingangs beschriebenen Verpackung das Problem, daß das Mate
rial nicht gut aus der Verpackung ausgeleert werden kann.
Es ist daher die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe, eine
Tubenverpackung der eingangs beschriebenen Art derart zu ver
bessern, daß auch Creme- und pastenartige Materialien aus der
Verpackung entnommen werden können.
Diese Aufgabe wird durch eine Tubenverpackung der eingangs be
schriebenen Art gelöst, die durch die Merkmale des kennzeich
nenden Teiles des Patentanspruches 1 gekennzeichnet ist.
Da die Budenwand nur mit zwei Seitenwänden verbunden ist, wäh
rend mindestens eine Seitenwand keine Verbindung mit der Bo
denwand hat, können die beiden mit der Bodenwand verbundenen
Seitenwände zusammengedrückt werden. Die nicht mit der Boden
wand verbundene Seitenwand kann nach außen ausweichen. Daher
läßt sich die gesamte Verpackung zusammendrücken. Damit sind
auch creme- und pastenartige Stoffe aus der Verpackung heraus
zudrücken.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran
sprüchen gekennzeichnet.
Wenn die Bodenwand zwischen den Seitenwänden, mit denen sie
verbunden ist., eine etwas größere Ausdehnung hat, so muß sie
sich entweder in die Verpackung hineinwölben oder aus ihr her
auswölben. Dadurch wird das Zusammendrücken der Verpackung
noch weiter erleichtert. Wenn sie sich insbesondere in die
Verpackung hineinwölbt, wird sichergestellt, daß der Innenbeu
tel zuverlässig in der Verpackung bleibt. Knicklinien unter
stützen vorteilshafterweise das Zusammendrücken der Verpac
kung.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben
sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der
Figuren. Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 den Zuschnitt für den Karton einer Ausführungsform
der Tubenverpackung;
Fig. 2 die fertige Tubenverpackung nach der in Fig. 1 ge
zeigten Ausführungsform und
Fig. 3 die geöffnete Tubenverpackung beim Herausnehmen des
Innenbeutels.
Wie am besten aus Fig. 3 zu sehen ist, weist die Tubenverpac
kung einen äußeren Karton 2 und einen Innenbeutel 3 auf.
Der Karton 2 wird aus dem in Fig. 1 gezeigten Zuschnitt 4 ge
bildet. Der Zuschnitt 4 weist eine erste Seitenwand 5 und eine
zweite Seitenwand 6 auf. Zwischen der ersten Seitenwand 5 und
der zweiten Seitenwand 6 ist eine dritte Seitenwand vorgese
hen. An der der dritten Seitenwand 7 abgewandten Seite der er
sten Seitenwand 5 ist eine vierte Seitenwand 8 vorgesehen.
An der hinteren Seite der ersten Seitenwand 5 (in Fig. 1 die
untere Seite), ist eine Rückwand 9 vorgesehen. Die Rückwand 9
erstreckt sich im wesentlichen über die volle Breite der er
sten Seitenwand 5. Die Höhe der Rückwand 9, d. h. die Ausdeh
nung, mit der sich die Rückwand 9 von der ersten Seitenwand 5
wegerstreckt, ist etwas größer als die Breite der dritten Sei
tenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8.
An der unteren Seite der zweiten Seitenwand 6 ist ein Klebe
streifen 10 vorgesehen. An der der ersten Seitenwand abge
wandten Seite der vierten Seitenwand 8 ist ein Klebestreifen
11 vorgesehen.
An der Vorderseite der ersten Seitenwand 5 (in Fig. 1 die
obere Seite) ist eine erste Abdeckplatte 12 vorgesehen. Die
Abdeckplatte 12 erstreckt sich im wesentlichen über die ge
samte Breite der ersten Seitenwand 5. Die Höhe der ersten Ab
deckplatte 12 entspricht im wesentlichen der Breite der drit
ten Seitenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8. An der der er
sten Seitenwand 5 abgewandten Seite der Deckplatte 12 ist eine
Klebelasche 13 vorgesehen. An den beiden Seiten der Abdeck
platte 12 sind zwei dreieckige Klebelaschen 14 und 15 vorgese
hen.
An der Vorderseite der zweiten Seitenwand 6 ist eine zweite
Abdeckplatte 16 vorgesehen. Die zweite Abdeckplatte 16 er
streckt sich im wesentlichen über die volle Breite der zweiten
Seitenwand 6. Ihre Höhe entspricht im wesentlichen der Breite
der dritten Seitenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8.
Die Rückwand 9 weist eine Knicklinie 17 auf. Die Knicklinie 17
erstreckt sich im wesentlichen parallel zu der Unterseite der
ersten Seitenwand 5. Sie verläuft im wesentlichen im halben
Abstand der Höhe der Rückwand 9 von der Unterseite der zweiten
Seitenwand 5.
Die 1.-4. Seitenwand 5-8 weisen eine Knicklinie 18, 19, 20
bzw. 21 auf. Die Knicklinien 18-21 verlaufen im wesentlichen
parallel zu den Vorderseiten ihrer entsprechenden Seitenwände.
Der Abstand zu den Vorderseiten beträgt etwa die halbe Breite
der dritten Seitenwand 7 bzw. vierten Seitenwand 8.
In der dritten Seitenwand 7 ist eine Schwächungslinie 22 ange
bracht. Die Schwächungslinie erstreckt sich von der Hinter
seite bis zu der Knicklinie 20. Die Schwächungslinie 22 ver
läuft im wesentlichen parallel zu den Seitenkanten und im we
sentlichen in gleichen Abständen zu der rechten und linken
Seitenkante.
Eine entsprechende Schwächungslinie 23 ist in der vierten Sei
tenwand 8 vorgesehen. Auch die Schwächungslinie 23 erstreckt
sich im wesentlichen von der Hinterseite bis zu der Knicklinie
21. Sie ist im wesentlichen parallel zu den Seitenkanten und
im gleichen Abstand zu beiden Seitenkanten.
In der dritten Seitenwand 7 ist eine weitere Schwächungslinie
24 vorgesehen. Die Schwächungslinie 24 erstreckt sich von dem
Punkt, an dem die Schwächungslinie 22 auf die Knicklinie 20
auftrifft, zu dem vorderen Verbindungspunkt zwischen der er
sten Seitenwand 5 und der dritten Seitenwand 7.
Eine entsprechende Schwächungslinie 25 ist in der vierten Sei
tenwand 8 vorgesehen. Sie erstreckt sich von dem Punkt, an dem
die Schwächungslinie 23 auf die Knicklinie 21 stößt, zu dem
vorderen Verbindungspunkt zwischen der ersten Seitenwand 5 und
der vierten Seitenwand 8. Die Schwächungslinien 24 bzw. 25
setzen sich gradlinig als Schwächungslinien 26 und 27 in die
erste Abdeckplatte 12 fort. Sie erstrecken sich im wesentli
chen bis in die Mitte der Abdeckplatte 12.
In der zweiten Abdeckplatte 16 sind ebenfalls Schwächungsli
nien 28 und 29 vorgesehen. Die Schwächungslinien 28 und 29
sind spiegelsymmetrisch zu den Schwächungslinien 26 und 27 an
geordnet, d. h. sie erstrecken sich also von den oberen Ecken
der Abdeckplatte 16 bis im wesentlichen in die Mitte der Ab
deckplatte 16.
Die dritte Seitenwand 7 weist eine Knicklinie 30 auf. Die
Knicklinie 30 erstreckt sich von dem Punkt, an dem die
Schwächungslinie 22 auf die Knicklinie 20 stößt zu dem vorde
ren Verbindungspunkt zwischen der dritten Seitenwand 7 und der
zweiten Seitenwand 6. Sie ist daher symmetrisch zu der
Schwächungslinie 24.
Die vierte Seitenwand 8 weist eine Knicklinie 31 auf. Die
Knicklinie 31 erstreckt sich von dem Punkt, an dem die
Schwächungslinie 23 auf die Knicklinie 21 stößt, zu dem vorde
ren Verbindungspunkt zwischen der vierten Seitenwand 8 und dem
Klebestreifen 11. Die Knicklinie 31 ist daher symmetrisch zu
der Schwächungslinie 25.
Die Tubenverpackung wird wie folgt hergestellt:
Ein wie in Fig. 1 gezeigter Zuschnitt wird um die Verbindungs
linien zwischen den Seitenwänden und dem Klebestreifen 11 zu
einer Hülse gefaltet und geschlossen, indem der Klebestreifen
11 an die zweite Seitenwand 6 an deren freien Seitenkante an
geklebt wird. Über einen Dorn wird ein Folienbeutel gestülpt.
Ober diesen wird die Schachtelhülse gestülpt. Darauf wird zu
erst die zweite Abdeckplatte 16 um im wesentlichen 90 Grad um
gefaltet und dann wird die erste Abdeckplatte 12 um im wesent
lichen 90 Grad umgefaltet und mit der zweiten Abdeckplatte 16
verklebt. Daraufhin werden in dieser Reihenfolge die Klebe
lasche 13, die Klebelasche 14 und die Klebelasche 15 um im we
sentlichen 90 Grad umgefaltet und mit der zweiten Seitenwand
6, der dritten Seitenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8 ver
klebt.
Durch den Dorn wird ein Stanzwerkzeug geführt, mit dem ein
Loch durch die Beutelfolie und die Abdeckplatten 12 und 16 ge
stanzt wird. Ein wie in Fig. 2 gezeigter Ausgießstutzen 32
wird von außen in dieses Loch eingesetzt und innen mittels ei
nes Formstempels umgeformt und fest mit dem Beutel und der
Faltschachtel verbunden. Die so vorbereitete Tubenverpackung
wird von dem Dorn gezogen und zur Befüllung durch den noch of
fenen Boden gegeben.
Der Bodenverschluß beginnt mit dem Spreizen und Siegeln der
überstehenden Beutelfolie des Innenbeutels. Die dabei entste
henden Folienzipfel werden um etwa 180 Grad nach innen gefal
tet. Die Rückwand 9 wird nach innen gefaltet und mit der Kle
belasche 10 so verklebt, daß die Rückwand 9 entlang der Knick
linie 17 eine Wölbung von etwa 10 Grad nach innen aufweist.
Das ist besonders geeignet durchführbar, da die Höhe der Rück
wand 9 etwas größer ist als die Breite der Seitenwände 7 bzw.
8.
Die Benutzung der Tubenverpackung geschieht auf die folgende
Weise:
Nachdem die gefüllte Tubenverpackung in den Verkehr gebracht
ist, entfernt der Verbraucher einen auf dem Ausgießstutzen
vorgesehenen Verschluß und drückt die Tubenverpackung von der
Hinterseite her an den beiden Seitenwänden 5 und 6 zusammen.
Daraufhin wölbt sich die Rückwand 9 in den Karton hinein. Der
Innenbeutel bleibt daher immer gesichert in dem Karton. Durch
das Zusammendrücken der ersten und zweiten Wand 5 und 6 werden
die dritte und vierte Seitenwand 7 und 8 entlang der
Schwächungslinien 22 und 23 nach außen geknickt. Der Übergang
zu der Vorderwand, die durch die erste und zweite Abdeckplatte
12 und 16 gebildet wird, geschieht entlang der Schwächungsli
nien 24 und 25 bzw. entlang der Knicklinien 30 und 31. So läßt
sich die Tubenverpackung ganz zusammendrücken, bis die beiden
Seitenwände 5 und 6 parallel aneinander liegen, nur noch durch
den entleerten Innenbeutel getrennt.
Wenn die Tubenverpackung ganz geleert ist, reißt der Verbrau
cher den Karton auf. In Fig. 3 ist ein Zwischenstadium des
Aufreißens gezeigt, bei dem die beiden Deckplatten 12 und 16
geöffnet sind. Weiterhin kann der Karton an den Schwächungsli
nien 22, 23; 24, 25; 26, 27; 28, 29 aufgetrennt werden und der
Innenbeutel kann leicht entnommen werden. Es stehen dann der
aus einem gut wiederverwertbaren Material bestehende Karton
und ein leichter Innenbeutel zur Verfügung, die beide gut
entsorgt werden können.
Bei der obigen Ausführungsform sind sowohl die Rückwand (9)
als auch die Deckplatten 12 und 16 in rechteckiger Form ausge
bildet. Diese Elemente können jedoch auch in dreieckiger Form
ausgebildet sein. Dann sind zwei der drei Seitenwände mit der
Rückwand verbunden, während die dritte Seitenwand nicht mit
der Rückwand verbunden ist. Beim Zusammendrücken der beiden
mit der Rückwand verbundenen Seitenwände wird die dritte Sei
tenwand nach außen geknickt.
Ebenfalls ist eine sechseckige Ausbildung der Rückwand und der
beiden Abdeckplatten gut ausführbar. Wieder sind zwei einander
gegenüberliegende Seitenwände mit der Rückwand verbunden. Die
anderen vier Seitenwände sind nicht mit der Rückwand verbun
den. Beim Zusammendrücken der beiden mit der Rückwand verbun
denen Seitenwände stülpen sich die anderen vier Seitenwände
automatisch nach außen. Es bedarf nicht einmal der
Schwächungslinien 22 und 23 bei der eingangs erwähnten Ausfüh
rungsform.
Claims (9)
1. Tubenverpackung mit
einem prismatischen Karton (2) mit einer Vorderwand 12, 16,
mit der Vorderwand (12, 16) verbundenen Seitenwänden (5, 6, 7,
8) und einer Rückwand (9), wobei in der Vorderwand (12, 16)
eine Entleerungsöffnung vorgesehen ist, und
einem in dem Karton (2) vorgesehenen Innenbeutel (3) mit einer
mit der Entleerungsöffnung in Verbindung stehenden Öffnung,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Rückwand (9) nur mit einer ersten Seitenwand (5) und
einer der ersten Seitenwand (5) gegenüberliegenden zweiten
Seitenwand (6) verbunden ist.
2. Tubenverpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessung der Rückwand (9) in
der Richtung, die die erste und zweite Seitenwand (5, 6) ver
bindet, etwas größer ist als der Abstand der ersten Seitenwand
(5) von der zweiten Seitenwand (6).
3. Tubenverpackung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (9) in das Innere des
Kartons (2) gewölbt ist.
4. Tubenverpackung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (9) nach außen ge
wölbt ist.
5. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-4,
dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (9) eine Knicklinie
(17) parallel zu der ersten bzw. Seitenwand (5, 6) in einem
Abstand von jeder dieser beiden Seitenwände (5, 6) aufweist.
6. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (12, 16) und die
Rückwand (9) rechteckig gebildet sind.
7. Tubenverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet,
daß die erste und zweite Seitenwand (5, 6) durch eine dritte
bzw. vierte Seitenwand (7, 8) verbunden sind, die beide keine
Verbindung mit der Rückwand (9) aufweisen und
daß die dritte und vierte Seitenwand (7, 8) je eine im wesent
lichen von der Vorderwand (12, 16) zu der Rückwand (9) im we
sentlichen in der Mitte verlaufende Schwächungslinie (22, 23)
aufweisen, die das nach außen Wölben oder das nach innen
Wölben der dritten und vierte Seitenwand erleichtern.
8. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (12, 16) und die
Rückwand (9) dreieckig oder sechseckig oder achteckig gebildet
sind.
9. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-8,
dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungsöffnung einen Aus
gießstutzen (32) aufweist, der durch die Vorderwand (12, 16)
geführt ist und das Innere des Innenbeutels (3) mit der Außen
welt verbindet.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
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| 8120 | Willingness to grant licences paragraph 23 |