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DE4119922A1 - Tubenverpackung - Google Patents

Tubenverpackung

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Publication number
DE4119922A1
DE4119922A1 DE4119922A DE4119922A DE4119922A1 DE 4119922 A1 DE4119922 A1 DE 4119922A1 DE 4119922 A DE4119922 A DE 4119922A DE 4119922 A DE4119922 A DE 4119922A DE 4119922 A1 DE4119922 A1 DE 4119922A1
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DE
Germany
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wall
side wall
tube packaging
rear wall
packaging according
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DE4119922A
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Inventor
Gerd Kueppersbusch
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/771Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing fluent contents by means of a flexible bag or a deformable membrane or diaphragm
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D77/00Packages formed by enclosing articles or materials in preformed containers, e.g. boxes, cartons, sacks or bags
    • B65D77/04Articles or materials enclosed in two or more containers disposed one within another
    • B65D77/06Liquids or semi-liquids or other materials or articles enclosed in flexible containers disposed within rigid containers
    • B65D77/062Flexible containers disposed within polygonal containers formed by folding a carton blank
    • B65D77/065Spouts, pouring necks or discharging tubes fixed to or integral with the flexible container
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D2565/00Wrappers or flexible covers; Packaging materials of special type or form
    • B65D2565/38Packaging materials of special type or form
    • B65D2565/381Details of packaging materials of special type or form
    • B65D2565/385Details of packaging materials of special type or form especially suited for or with means facilitating recycling

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Packages (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Tubenverpackung nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Derartige Verpackungen sind zwar gut geeignet zum Transportie­ ren und Ausgießen von Schüttgütern, wie einerseits pulvrige Stoffe und andererseits Flüssigkeiten. Wenn das in der Verpac­ kung auf zubewahrende Material jedoch eine große Viskosität aufweist oder gar creme- oder pastenartig ist, besteht bei der eingangs beschriebenen Verpackung das Problem, daß das Mate­ rial nicht gut aus der Verpackung ausgeleert werden kann.
Es ist daher die der Erfindung zugrundeliegende Aufgabe, eine Tubenverpackung der eingangs beschriebenen Art derart zu ver­ bessern, daß auch Creme- und pastenartige Materialien aus der Verpackung entnommen werden können.
Diese Aufgabe wird durch eine Tubenverpackung der eingangs be­ schriebenen Art gelöst, die durch die Merkmale des kennzeich­ nenden Teiles des Patentanspruches 1 gekennzeichnet ist.
Da die Budenwand nur mit zwei Seitenwänden verbunden ist, wäh­ rend mindestens eine Seitenwand keine Verbindung mit der Bo­ denwand hat, können die beiden mit der Bodenwand verbundenen Seitenwände zusammengedrückt werden. Die nicht mit der Boden­ wand verbundene Seitenwand kann nach außen ausweichen. Daher läßt sich die gesamte Verpackung zusammendrücken. Damit sind auch creme- und pastenartige Stoffe aus der Verpackung heraus­ zudrücken.
Bevorzugte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteran­ sprüchen gekennzeichnet.
Wenn die Bodenwand zwischen den Seitenwänden, mit denen sie verbunden ist., eine etwas größere Ausdehnung hat, so muß sie sich entweder in die Verpackung hineinwölben oder aus ihr her­ auswölben. Dadurch wird das Zusammendrücken der Verpackung noch weiter erleichtert. Wenn sie sich insbesondere in die Verpackung hineinwölbt, wird sichergestellt, daß der Innenbeu­ tel zuverlässig in der Verpackung bleibt. Knicklinien unter­ stützen vorteilshafterweise das Zusammendrücken der Verpac­ kung.
Weitere Merkmale und Zweckmäßigkeiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen anhand der Figuren. Von den Figuren zeigen:
Fig. 1 den Zuschnitt für den Karton einer Ausführungsform der Tubenverpackung;
Fig. 2 die fertige Tubenverpackung nach der in Fig. 1 ge­ zeigten Ausführungsform und
Fig. 3 die geöffnete Tubenverpackung beim Herausnehmen des Innenbeutels.
Wie am besten aus Fig. 3 zu sehen ist, weist die Tubenverpac­ kung einen äußeren Karton 2 und einen Innenbeutel 3 auf.
Der Karton 2 wird aus dem in Fig. 1 gezeigten Zuschnitt 4 ge­ bildet. Der Zuschnitt 4 weist eine erste Seitenwand 5 und eine zweite Seitenwand 6 auf. Zwischen der ersten Seitenwand 5 und der zweiten Seitenwand 6 ist eine dritte Seitenwand vorgese­ hen. An der der dritten Seitenwand 7 abgewandten Seite der er­ sten Seitenwand 5 ist eine vierte Seitenwand 8 vorgesehen.
An der hinteren Seite der ersten Seitenwand 5 (in Fig. 1 die untere Seite), ist eine Rückwand 9 vorgesehen. Die Rückwand 9 erstreckt sich im wesentlichen über die volle Breite der er­ sten Seitenwand 5. Die Höhe der Rückwand 9, d. h. die Ausdeh­ nung, mit der sich die Rückwand 9 von der ersten Seitenwand 5 wegerstreckt, ist etwas größer als die Breite der dritten Sei­ tenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8.
An der unteren Seite der zweiten Seitenwand 6 ist ein Klebe­ streifen 10 vorgesehen. An der der ersten Seitenwand abge­ wandten Seite der vierten Seitenwand 8 ist ein Klebestreifen 11 vorgesehen.
An der Vorderseite der ersten Seitenwand 5 (in Fig. 1 die obere Seite) ist eine erste Abdeckplatte 12 vorgesehen. Die Abdeckplatte 12 erstreckt sich im wesentlichen über die ge­ samte Breite der ersten Seitenwand 5. Die Höhe der ersten Ab­ deckplatte 12 entspricht im wesentlichen der Breite der drit­ ten Seitenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8. An der der er­ sten Seitenwand 5 abgewandten Seite der Deckplatte 12 ist eine Klebelasche 13 vorgesehen. An den beiden Seiten der Abdeck­ platte 12 sind zwei dreieckige Klebelaschen 14 und 15 vorgese­ hen.
An der Vorderseite der zweiten Seitenwand 6 ist eine zweite Abdeckplatte 16 vorgesehen. Die zweite Abdeckplatte 16 er­ streckt sich im wesentlichen über die volle Breite der zweiten Seitenwand 6. Ihre Höhe entspricht im wesentlichen der Breite der dritten Seitenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8.
Die Rückwand 9 weist eine Knicklinie 17 auf. Die Knicklinie 17 erstreckt sich im wesentlichen parallel zu der Unterseite der ersten Seitenwand 5. Sie verläuft im wesentlichen im halben Abstand der Höhe der Rückwand 9 von der Unterseite der zweiten Seitenwand 5.
Die 1.-4. Seitenwand 5-8 weisen eine Knicklinie 18, 19, 20 bzw. 21 auf. Die Knicklinien 18-21 verlaufen im wesentlichen parallel zu den Vorderseiten ihrer entsprechenden Seitenwände. Der Abstand zu den Vorderseiten beträgt etwa die halbe Breite der dritten Seitenwand 7 bzw. vierten Seitenwand 8.
In der dritten Seitenwand 7 ist eine Schwächungslinie 22 ange­ bracht. Die Schwächungslinie erstreckt sich von der Hinter­ seite bis zu der Knicklinie 20. Die Schwächungslinie 22 ver­ läuft im wesentlichen parallel zu den Seitenkanten und im we­ sentlichen in gleichen Abständen zu der rechten und linken Seitenkante.
Eine entsprechende Schwächungslinie 23 ist in der vierten Sei­ tenwand 8 vorgesehen. Auch die Schwächungslinie 23 erstreckt sich im wesentlichen von der Hinterseite bis zu der Knicklinie 21. Sie ist im wesentlichen parallel zu den Seitenkanten und im gleichen Abstand zu beiden Seitenkanten.
In der dritten Seitenwand 7 ist eine weitere Schwächungslinie 24 vorgesehen. Die Schwächungslinie 24 erstreckt sich von dem Punkt, an dem die Schwächungslinie 22 auf die Knicklinie 20 auftrifft, zu dem vorderen Verbindungspunkt zwischen der er­ sten Seitenwand 5 und der dritten Seitenwand 7.
Eine entsprechende Schwächungslinie 25 ist in der vierten Sei­ tenwand 8 vorgesehen. Sie erstreckt sich von dem Punkt, an dem die Schwächungslinie 23 auf die Knicklinie 21 stößt, zu dem vorderen Verbindungspunkt zwischen der ersten Seitenwand 5 und der vierten Seitenwand 8. Die Schwächungslinien 24 bzw. 25 setzen sich gradlinig als Schwächungslinien 26 und 27 in die erste Abdeckplatte 12 fort. Sie erstrecken sich im wesentli­ chen bis in die Mitte der Abdeckplatte 12.
In der zweiten Abdeckplatte 16 sind ebenfalls Schwächungsli­ nien 28 und 29 vorgesehen. Die Schwächungslinien 28 und 29 sind spiegelsymmetrisch zu den Schwächungslinien 26 und 27 an­ geordnet, d. h. sie erstrecken sich also von den oberen Ecken der Abdeckplatte 16 bis im wesentlichen in die Mitte der Ab­ deckplatte 16.
Die dritte Seitenwand 7 weist eine Knicklinie 30 auf. Die Knicklinie 30 erstreckt sich von dem Punkt, an dem die Schwächungslinie 22 auf die Knicklinie 20 stößt zu dem vorde­ ren Verbindungspunkt zwischen der dritten Seitenwand 7 und der zweiten Seitenwand 6. Sie ist daher symmetrisch zu der Schwächungslinie 24.
Die vierte Seitenwand 8 weist eine Knicklinie 31 auf. Die Knicklinie 31 erstreckt sich von dem Punkt, an dem die Schwächungslinie 23 auf die Knicklinie 21 stößt, zu dem vorde­ ren Verbindungspunkt zwischen der vierten Seitenwand 8 und dem Klebestreifen 11. Die Knicklinie 31 ist daher symmetrisch zu der Schwächungslinie 25.
Die Tubenverpackung wird wie folgt hergestellt: Ein wie in Fig. 1 gezeigter Zuschnitt wird um die Verbindungs­ linien zwischen den Seitenwänden und dem Klebestreifen 11 zu einer Hülse gefaltet und geschlossen, indem der Klebestreifen 11 an die zweite Seitenwand 6 an deren freien Seitenkante an­ geklebt wird. Über einen Dorn wird ein Folienbeutel gestülpt. Ober diesen wird die Schachtelhülse gestülpt. Darauf wird zu­ erst die zweite Abdeckplatte 16 um im wesentlichen 90 Grad um­ gefaltet und dann wird die erste Abdeckplatte 12 um im wesent­ lichen 90 Grad umgefaltet und mit der zweiten Abdeckplatte 16 verklebt. Daraufhin werden in dieser Reihenfolge die Klebe­ lasche 13, die Klebelasche 14 und die Klebelasche 15 um im we­ sentlichen 90 Grad umgefaltet und mit der zweiten Seitenwand 6, der dritten Seitenwand 7 bzw. der vierten Seitenwand 8 ver­ klebt.
Durch den Dorn wird ein Stanzwerkzeug geführt, mit dem ein Loch durch die Beutelfolie und die Abdeckplatten 12 und 16 ge­ stanzt wird. Ein wie in Fig. 2 gezeigter Ausgießstutzen 32 wird von außen in dieses Loch eingesetzt und innen mittels ei­ nes Formstempels umgeformt und fest mit dem Beutel und der Faltschachtel verbunden. Die so vorbereitete Tubenverpackung wird von dem Dorn gezogen und zur Befüllung durch den noch of­ fenen Boden gegeben.
Der Bodenverschluß beginnt mit dem Spreizen und Siegeln der überstehenden Beutelfolie des Innenbeutels. Die dabei entste­ henden Folienzipfel werden um etwa 180 Grad nach innen gefal­ tet. Die Rückwand 9 wird nach innen gefaltet und mit der Kle­ belasche 10 so verklebt, daß die Rückwand 9 entlang der Knick­ linie 17 eine Wölbung von etwa 10 Grad nach innen aufweist. Das ist besonders geeignet durchführbar, da die Höhe der Rück­ wand 9 etwas größer ist als die Breite der Seitenwände 7 bzw. 8.
Die Benutzung der Tubenverpackung geschieht auf die folgende Weise: Nachdem die gefüllte Tubenverpackung in den Verkehr gebracht ist, entfernt der Verbraucher einen auf dem Ausgießstutzen vorgesehenen Verschluß und drückt die Tubenverpackung von der Hinterseite her an den beiden Seitenwänden 5 und 6 zusammen. Daraufhin wölbt sich die Rückwand 9 in den Karton hinein. Der Innenbeutel bleibt daher immer gesichert in dem Karton. Durch das Zusammendrücken der ersten und zweiten Wand 5 und 6 werden die dritte und vierte Seitenwand 7 und 8 entlang der Schwächungslinien 22 und 23 nach außen geknickt. Der Übergang zu der Vorderwand, die durch die erste und zweite Abdeckplatte 12 und 16 gebildet wird, geschieht entlang der Schwächungsli­ nien 24 und 25 bzw. entlang der Knicklinien 30 und 31. So läßt sich die Tubenverpackung ganz zusammendrücken, bis die beiden Seitenwände 5 und 6 parallel aneinander liegen, nur noch durch den entleerten Innenbeutel getrennt.
Wenn die Tubenverpackung ganz geleert ist, reißt der Verbrau­ cher den Karton auf. In Fig. 3 ist ein Zwischenstadium des Aufreißens gezeigt, bei dem die beiden Deckplatten 12 und 16 geöffnet sind. Weiterhin kann der Karton an den Schwächungsli­ nien 22, 23; 24, 25; 26, 27; 28, 29 aufgetrennt werden und der Innenbeutel kann leicht entnommen werden. Es stehen dann der aus einem gut wiederverwertbaren Material bestehende Karton und ein leichter Innenbeutel zur Verfügung, die beide gut entsorgt werden können.
Bei der obigen Ausführungsform sind sowohl die Rückwand (9) als auch die Deckplatten 12 und 16 in rechteckiger Form ausge­ bildet. Diese Elemente können jedoch auch in dreieckiger Form ausgebildet sein. Dann sind zwei der drei Seitenwände mit der Rückwand verbunden, während die dritte Seitenwand nicht mit der Rückwand verbunden ist. Beim Zusammendrücken der beiden mit der Rückwand verbundenen Seitenwände wird die dritte Sei­ tenwand nach außen geknickt.
Ebenfalls ist eine sechseckige Ausbildung der Rückwand und der beiden Abdeckplatten gut ausführbar. Wieder sind zwei einander gegenüberliegende Seitenwände mit der Rückwand verbunden. Die anderen vier Seitenwände sind nicht mit der Rückwand verbun­ den. Beim Zusammendrücken der beiden mit der Rückwand verbun­ denen Seitenwände stülpen sich die anderen vier Seitenwände automatisch nach außen. Es bedarf nicht einmal der Schwächungslinien 22 und 23 bei der eingangs erwähnten Ausfüh­ rungsform.

Claims (9)

1. Tubenverpackung mit einem prismatischen Karton (2) mit einer Vorderwand 12, 16, mit der Vorderwand (12, 16) verbundenen Seitenwänden (5, 6, 7, 8) und einer Rückwand (9), wobei in der Vorderwand (12, 16) eine Entleerungsöffnung vorgesehen ist, und einem in dem Karton (2) vorgesehenen Innenbeutel (3) mit einer mit der Entleerungsöffnung in Verbindung stehenden Öffnung, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (9) nur mit einer ersten Seitenwand (5) und einer der ersten Seitenwand (5) gegenüberliegenden zweiten Seitenwand (6) verbunden ist.
2. Tubenverpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Abmessung der Rückwand (9) in der Richtung, die die erste und zweite Seitenwand (5, 6) ver­ bindet, etwas größer ist als der Abstand der ersten Seitenwand (5) von der zweiten Seitenwand (6).
3. Tubenverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (9) in das Innere des Kartons (2) gewölbt ist.
4. Tubenverpackung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (9) nach außen ge­ wölbt ist.
5. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß die Rückwand (9) eine Knicklinie (17) parallel zu der ersten bzw. Seitenwand (5, 6) in einem Abstand von jeder dieser beiden Seitenwände (5, 6) aufweist.
6. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (12, 16) und die Rückwand (9) rechteckig gebildet sind.
7. Tubenverpackung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die erste und zweite Seitenwand (5, 6) durch eine dritte bzw. vierte Seitenwand (7, 8) verbunden sind, die beide keine Verbindung mit der Rückwand (9) aufweisen und daß die dritte und vierte Seitenwand (7, 8) je eine im wesent­ lichen von der Vorderwand (12, 16) zu der Rückwand (9) im we­ sentlichen in der Mitte verlaufende Schwächungslinie (22, 23) aufweisen, die das nach außen Wölben oder das nach innen Wölben der dritten und vierte Seitenwand erleichtern.
8. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (12, 16) und die Rückwand (9) dreieckig oder sechseckig oder achteckig gebildet sind.
9. Tubenverpackung nach einem der Ansprüche 1-8, dadurch gekennzeichnet, daß die Entleerungsöffnung einen Aus­ gießstutzen (32) aufweist, der durch die Vorderwand (12, 16) geführt ist und das Innere des Innenbeutels (3) mit der Außen­ welt verbindet.
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