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DE4119532A1 - Verfahren zum entsorgen einer abscheidevorrichtung sowie abscheidevorrichtung - Google Patents

Verfahren zum entsorgen einer abscheidevorrichtung sowie abscheidevorrichtung

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DE4119532A1
DE4119532A1 DE4119532A DE4119532A DE4119532A1 DE 4119532 A1 DE4119532 A1 DE 4119532A1 DE 4119532 A DE4119532 A DE 4119532A DE 4119532 A DE4119532 A DE 4119532A DE 4119532 A1 DE4119532 A1 DE 4119532A1
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Bernhard Kessel
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Kessel GmbH
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    • E03WATER SUPPLY; SEWERAGE
    • E03FSEWERS; CESSPOOLS
    • E03F5/00Sewerage structures
    • E03F5/14Devices for separating liquid or solid substances from sewage, e.g. sand or sludge traps, rakes or grates
    • E03F5/16Devices for separating oil, water or grease from sewage in drains leading to the main sewer
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B01PHYSICAL OR CHEMICAL PROCESSES OR APPARATUS IN GENERAL
    • B01DSEPARATION
    • B01D17/00Separation of liquids, not provided for elsewhere, e.g. by thermal diffusion
    • B01D17/02Separation of non-miscible liquids
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Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen Art sowie eine Abscheidevorrichtung gemäß Oberbegriff von Patentanspruch 7.
Die Entsorgung von Abscheidevorrichtungen, insbesondere Fettabscheidern, ist schwierig, kostenintensiv und zeitaufwendig, denn speziell das schwimmfähige Abscheidegut liegt als verfestigte dicke Schicht auf dem Abwasser und läßt sich allein durch die beim Abpumpen erzeugte Dynamik häufig nicht genügend zerkleinern und nicht zügig abpumpen. Es wurde bereits versucht, das verfestigte Abscheidegut durch ein Rührwerk aufzubrechen. Auch ist es bekannt, knapp oberhalb oder in der verfestigten Schicht des Abscheidegutes nach allen Seiten wirkende Kegeldüsen anzuordnen und durch den Wasserdruck die erstarrte Schicht aufzubrechen. Ferner ist die Anwendung von Heißwasser bekannt, das durch infolge des Wasserdrucks rotierende Sprüharme auf der Oberfläche verteilt wird, um das verfestigte Fett im Abscheidegut zum Abpumpen aufzuweichen. Mit den bekannten Verfahren wird die Entsorgung des Abscheidegutes jedoch nicht zufriedenstellend unterstützt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art sowie eine zum Durchführen des Verfahrens geeignete Abscheidevorrichtung anzugehen, bei denen eine zügige Entsortung des Abscheidegutes möglich ist und auch aus verfestigtem Abscheidegut eine problemlos abpumpbare Mischung herstellbar ist.
Die gestellte Aufgabe wird erfindungsgemäß mit dem im Anspruch 1 gekennzeichneten Verfahren und mit der Abscheidevorrichtung gemäß Anspruch 7 gelöst.
Die stationären schrägen Wasserstrahlen sind in der Lage, auf einfache Weise die zum Aufbrechen der verfestigten Abscheidegutschicht notwendigen Kräfte zu erzeugen. Die Schräge der stationären Wasserstrahlen bringt das Abscheidegut in eine Zirkulationsbewegung, in deren Verlauf auch größere Platten der allmählich aufbrechenden Schicht zuverlässig zerkleinert werden und das Abscheidegut mit dem Abwasser in der Abscheidekammer eine problemlos abpumpbare Mischung bildet. Obwohl die Wasserstrahlen stationär ausgerichtet sind, bestreichen sie aufgrund der Zirkulationsbewegung des aufgemischten Abscheideguts die gesamte Schicht und auch größere Platten, die wegen der Fliehkraft nach außen drängen, bis schließlich eine fast homogene und leicht abpumpbare Mischung entsteht. Dabei kann besonders vorteilhaft das unterhalb der Schicht vorhandene Abwasser benutzt werden. Denkbar ist es aber auch, alternativ oder zusätzlich Frischwasser, ggf. erhitztes Frischwasser, oder klares Abwasser aus einer benachbarten Abscheidevorrichtung einzusetzen.
Die Abscheidevorrichtung gemäß Anspruch 7 ist baulich einfach. Dank der stationären Düsen mit den schrägen Strahlrichtungen wird das Abscheidegut zum Entsorgen wirksam zerkleinert und so mit dem Abwasser durchmischt, daß sich die Mischung leicht abpumpen läßt. Mit den stationären Düsen lassen sich sehr kräftige Strahlen erzeugen (Punktstrahlen), die ihre volle Strahlenergie konzentriert und mit großer Tiefenwirkung in enge Flächenbereiche der Schicht einbringen. Die Entsorgung läuft rasch und zügig bis zur vollständigen Entleerung der Abscheidekammer ab. Der Abscheidevorgang im Normalbetrieb der Abscheidevorrichtung wird durch die stationären Düsen nicht beeinträchtigt.
Die Verfahrensvariante gemäß Anspruch 2 ist besonders vorteilhaft, weil vermieden wird, daß aufgrund der heftigen Bewegung im Inhalt der Abscheidekammer Brocken oder Anteile des Abscheidegutes über den Auslauf der Abscheidevorrichtung in das Kanalisationssystem gelangen.
Eine weitere, vorteilhafte Verfahrensvariante, bei der Abscheidegut in einer Schlammfangkammer und Abscheidegut in einer Abscheidekammer jeweils durch Abpumpen entsorgt werden, geht aus Anspruch 3 hervor. Das Prinzip vor allem der gründlichen Durchmischung mit den stationären schrägen Wasserstrahlen wird auch auf den Inhalt der Schlammfangkammer angewandt, was der Entsorgung förderlich ist.
Bei der Verfahrensvariante gemäß Anspruch 4 werden zwei Arbeitsvorgänge in einem erledigt, weil bereits beim Absenken des Abscheideguts in der Abscheidekammer das Abscheidegut in der Schlammfangkammer durchmischt wird und zirkuliert, so daß es zügig und störungsfrei abgepumpt werden kann.
Wichtig ist ferner die Verfahrensvariante gemäß Anspruch 5, gemäß der die ganze Abscheidevorrichtung über die Schlammfangkammer entsorgt wird. Damit soll aber nicht ausgeschlossen sein, daß die Schlammfangkammer und die Abscheidekammer voneinander getrennt und ggf. sogar gleichzeitig entsorgt werden. Bei der direkten Entsorgung aus der Abscheidekammer ergibt sich der Vorteil, daß die Feststoffe der Abscheidekammer nicht mehr durch die Düsen in der Schlammfangkammer gepreßt werden müssen. Eventuelle Verstopfungen im Mehrwegeventil und Düsen sind ausgeschlossen.
Eine weitere, besonders wichtige Verfahrensvariante geht ferner aus Anspruch 6 hervor. Durch das Spülen der Wände wird einerseits eine gründliche Reinigung von Abscheidegutresten erreicht. Andererseits wird dem bei der Entsorgung außerordentlich störenden Effekt des in größeren Bereichen fest an den Wänden haftenbleibenden Abscheideguts entgegengewirkt, weil das Spülwasser als Gleitmittel wirkt, das das Abgleiten und damit das Lösen des Abscheideguts von den Wänden unterstützt. Besonders zweckmäßig ist es dabei, die Wände der Abscheidevorrichtung aus Kunststoff auszubilden oder mit Kunststoff zu beschichten, weil das Abscheidegut an Kunststoff weniger fest haftet als an den üblichen metallischen Wänden.
Bei der aus Anspruch 8 entnehmbaren Ausführungsform der Abscheidevorrichtung wird eine sehr wirksame Zerschlagung des Abscheidegutes erreicht. Die Strahlen wirken mit bezüglich der Kammermitte günstigen Hebelarmen auf den Inhalt der Abscheidekammer ein, der in eine kreisende Zirkulationsbewegung gerät, bei der unterstützt mit der Wirkung der Strahlen eine innige Durchmischung stattfindet. Die auf diese Weise entstehende Mischung läßt sich zügig und problemlos entsorgen. Da die Wasserstrahlen nahe den Kammerwänden auftreffen, unterstützen sie auch das Ablösen des Abscheidegutes von den Wänden.
Das Ablösen und Zirkulieren wird ferner bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 9 verstärkt, weil die Wasserstrahlen das Abscheidegut entlang den Wänden vorwärts schieben und dabei nach innen verlagern.
In der Praxis hat sich die Ausführungsform gemäß Anspruch 10 besonders bewährt. Mit zwei Düsen entsteht eine wirksame Zirkulation. Das Abscheidegut wird relativ schnell durchgehend aufgebrochen und schließlich gut mit dem Abwasser vermischt.
Der Aufbrech- und Zirkulationseffekt im Hinblick auf eine gute Durchmischung ist bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 11 noch stärker. Die Düsen können so positioniert werden, daß sie besonders die Bereiche der Abscheidekammer bestreichen, in denen das Abscheidegut festzuhalten pflegt.
Eine weitere, wichtige Ausführungsform, bei der eine der Abscheidekammer vorgeschaltete Schlammfangkammer vorgesehen ist, geht aus Anspruch 12 hervor. Mit der Düse und dem von dieser erzeugten Wasserstrahl wird auch der Inhalt der Schlammfangkammer gründlich durchmischt und in eine Zirkulationsbewegung gebracht, was das Abpumpen zum Entsorgen erleichtert.
Im Hinblick auf die gewünschte Zirkulation ist die Ausführungsform von Anspruch 13 wichtig.
Für eine starke Zirkulation und gründliche Durchmischung ist ferner die Ausführungsform gemäß Anspruch 14 vorteilhaft.
Baulich einfach ist die Ausführungsform gemäß Anspruch 15.
Eine kostengünstige Lösung geht ferner aus Anspruch 16 hervor. Die Entsorgungspumpe für die Abscheidekammer hat hier eine zusätzliche Funktion, weil sie vor dem eigentlichen Entsorgungsvorgang für das Aufbrechen und das Durchmischen des Abscheidegutes benutzt wird. Es ist aber auch denkbar, eine getrennte Pumpe zu verwenden und diese mit der Entsorgungspumpe für die Abscheidekammer überlappend zu betreiben.
Ein fester Sitz der Düsen ist bei der Ausführungsform gemäß Anspruch 17 gewährleistet.
Wichtig ist ferner der Gedanke von Anspruch 18, weil durch eine gezielte Einstellung der Düsen besonders die Bereiche der Abscheidekammer bestrichen werden können, in denen das Abscheidegut nachhaltig anzuhaften pflegt. Die Düsen können Punktstrahldüsen sein, die sich ähnlich sogenannten Jaccuzzi-Düsen beliebig verstellen lassen.
Ein weiterer, besonders wichtiger Gedanke geht aus Anspruch 19 hervor. Bei dieser Position der Düsen befinden sie sich oder zumindest ihre Rohrleitungen innerhalb der verfestigten Abscheidegutschicht, ehe diese abgesenkt wird. Da das Abscheidegut dann an den Düsen und deren Rohrleitungen haftet, wird beim Absenken des Abscheidegutes die plattenartige Schicht in große Stücke aufbrechen, weil sie sich von den Rohrleitungen und den Düsen zu lösen hat. Die Höhe des Entsorgungsniveaus wird so eingestellt, daß beim Durchmischen keine Abscheidegutreste über den Auslauf des Abscheiders in das Kanalsystem gelangen und trotzdem noch genügend Abwasser unterhalb der Schicht vorhanden ist, um die gewünschte leicht pumpbare Mischung erzeugen zu können.
Ein weiterer, wichtiger Gedanke ist in Anspruch 20 enthalten. Das Aufbrechen, Zirkulieren und Durchmischen des Abscheidegutes wird durch das Spülen der Wände unterstützt. Es wird auf diese Weise schon beim Entsorgen eine gründliche Reinigung der Abscheidekammer erzielt. Mit der Kegelspüldüse könnte auch erhitztes Wasser eingebracht werden, das das Aufbrechen und Ablösen des Abscheideguts von den Wänden unterstützt. Durch die oben angebrachten Kegeldüsen werden die Wände gleichmäßig rundum abgespritzt und gespült.
Schließlich ist die Ausführungsform von Anspruch 21 zweckmäßig, weil bereits vorhandene Komponenten des Entsorgungssystems für den zusätzlichen Zweck des Aufbrechens und Mischens einsetzbar sind. Bereits in Betrieb gewesene Abscheidevorrichtungen lassen sich nachträglich durch Einbau der Rohrleitungen und Düsen umrüsten, wobei die Rohrleitungen dann an das Entsorgungssystem angeschlossen und ggf. ein neues Mehrwegeventil eingesetzt werden muß. Die weiteren Komponenten der Abscheidevorrichtung können nach wie vor benutzt werden.
Anhand der Zeichnung wird eine beispielhafte Ausführungsform des Erfindungsgegenstandes erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine Seitenansicht einer Abscheidevorrichtung, wobei die Seitenwände weggebrochen sind und
Fig. 2 eine Draufsicht auf die Abscheidevorrichtung von Fig. 1 mit weggebrochener Oberseite.
Eine Abscheidevorrichtung A, z. B. ein Fettabscheider, besitzt eine Schlammfangkammer S und eine dieser nachgeschaltete Abscheidekammer K für schwimmfähiges Abscheidegut. Mit Abscheidegut versetztes Abwasser wird durch einen hochliegenden Zulauf Z in die Schlammfangkammer S eingeführt. Feste Bestandteile setzen sich in der Schlammfangkammer S ab. Schwimmfähiges Abscheidegut gelangt mit dem Abwasser über eine Überlaufwand 3 in die Abscheidekammer K, in der sich das Abscheidegut als sich allmählich verfestigende Schicht auf dem Abwasser ausscheidet. Das geklärte Abwasser aus der Abscheidekammer K tritt unter einer Wand 4 hindurch und läuft durch einen Auslauf B in das Kanalisationssystem. Die Abscheidevorrichtung A besitzt einen in besonders zweckmäßiger Weise aus Kunststoff bestehenden, quaderförmigen Behälter 1, der oben verschlossen ist und einzeln abnehmbare Deckel 2 besitzt. Außen an einer Längsseite des Behälters 1 ist eine Pumpe PS für die Schlammfangkammer und eine weitere Druckquelle, nämlich Pumpe PA für die Abscheidekammer K vorgesehen. In der Abscheidekammer K kann das abgeschiedene Abscheidegut bis auf ein Niveau N anwachsen.
Im Sumpf der Schlammfangkammer S ist ein Ansaugteil 5 vorgesehen, der über einen Ansaugstutzen 6 und einem Zwischenteil 7 und ein Absperrglied 8 an die Pumpe PS angeschlossen ist. Üblicherweise ist in diesem Bereich ein Zerkleinerer eingegliedert. Von der Pumpe PS führt eine Steigleitung 10 zu einem Anschlußflansch 9, an dem ein Entsorgungsschlauch oder eine Entsorgungsleitung zu einem Entsorgungsbehälter oder Entsorgungsfahrzeug angeschlossen werden kann.
Aus dem Sumpf der Abscheidekammer K führt ein Ansaugteil 11 zu einem Ansaugstutzen 12, der über einem Zwischenteil 13 und ein Absperrglied bzw. Mehrwegeventil 14 an die Pumpe PA angeschlossen ist. Auch bei der Pumpe PA könnte eine Zerkleinerungsvorrichtung vorgesehen sein.
An einem an der Pumpe PA vorgesehenen Anschlußflansch 15 ist eine Steigleitung 17 angeschlossen, die zu einem Verteiler 16 führt, der ggf. ein Mehrwegeventil ist. Aus dem Verteiler 16 führt eine annähernd waagerechte Rohrleitung 21 durch die Seitenwand des Behälters 1 in die Abscheidekammer K. Sie gabelt sich darin in die Rohrleitungen 21a und 21b, die in Längsrichtung der Abscheidekammer K bis nahe an die Wände 3, 4 führen und dann schräg nach unten abknicken. An den Enden der Rohrleitungen 21a, 21b sind Düsen 22 und 23 fest angebracht, die somit unterhalb des Niveaus N aber oberhalb eines strickpunktiert angedeuteten Absenkniveaus NA stationär angeordnet sind. Jede Düse 22, 23 hat eine strichpunktiert angedeutete, schräge Strahlrichtung R. Die Düsen 22, 23 sind so ausgebildet, daß sie einen Punktstrahl oder zumindest einen zylindrischen Strahl ohne nennenswerte Aufspreizung erzeugen. In bezug auf die angedeutete Kammermitte M liegen sich die beiden Düsen 22, 23 in etwa diametral gegenüber. In der Ansicht von Fig. 1 ist erkennbar, daß die Strahlrichtungen R schräg nach unten einwärts auf die Fläche des Abscheideguts eingestellt sind. Aus Fig. 2 ist erkennbar, daß die Strahlrichtungen R ferner in bezug auf die Kammermitte M gegensinnig in etwa parallel zu den Wänden 3, 4 liegen, so daß die aus den Düsen 22, 23 austretenden Strahlen auf das Abscheidegut in Richtung zur Kammermitte einerseits und in einer Zirkulationsrichtung C andererseits wirken. Obwohl - wie in Fig. 2 erkennbar - die Strahlrichtungen der beiden Düsen 22, 23 zu entgegengesetzten Seiten weisen, unterstützen sie einander im Hinblick auf eine in Fig. 2 im Uhrzeigersinn zu erzeugende Zirkulationsbewegung.
Vom Verteiler 16 führt ferner eine Rohrleitung 18 in Richtung zur Schlammfangkammer S, die dann durch die Seitenwand ins Innere eintritt und sich in die Rohrleitungen 18a und 18b verzweigt. In der Schlammfangkammer S sind an den Enden der Rohrleitungen 18a, 18b wiederum zwei Düsen 19, 20 mit schrägen Strahlrichtungen R stationär angeordnet. Aus Fig. 1 ist erkennbar, daß die Strahlrichtungen der beiden Düsen 19, 20 von den Wänden weg schräg nach unten eingestellt sind. Aus Fig. 2 ist erkennbar, daß die Strahlrichtungen mit ihrer Schräge in etwa parallel zu den benachbarten Wänden eingestellt sind, um auch in der Schlammfangkammer S eine Zirkulationsbewegung in dem Abscheidegut zu erzeugen. Bezogen auf die gedachte Mitte der Schlammfangkammer liegen die beiden Düsen sich in etwa diametral gegenüber.
Strichpunktiert ist angedeutet, daß vom Verteiler 16 ferner eine Rohrleitung 24 abzweigt, die sich über eine Rohrleitung 25 zu einer Kegelspüldüse 26 oben innen in der Abscheidekammer erstreckt. Die Kegelspüldüse 26 könnte auch an eine Klarwasserleitung, z. B. für beheiztes Klarwasser, angeschlossen sein. Strichpunktiert ist ferner in Fig. 1 ein Sichtfenster 27 angedeutet, durch das von außen der Stand der Abscheidegutschicht in der Abscheidekammer K überprüfbar ist.
Zum Entsorgen der Abscheidevorrichtung A wird zunächst der Zulauf Z abgesperrt. Dann wird der Flansch 9 an die Entsorgungsleitung angeschlossen und das Absperrglied 8 geöffnet. Auch das Absperrglied 14 wird geöffnet. Der Verteiler 16 wird so eingestellt, daß die Rohrleitung 18 mit dem Ansaugstutzen 12 verbunden ist. Dann werden beide Pumpen PS und PA eingeschaltet. Das aus der Abscheidekammer K abgepumpte Abwasser trifft in Form kräftiger schräger Strahlen auf das Abscheidegut in der Schlammfangkammer S, das in eine Zirkulationsbewegung versetzt und durchmischt wird. Gleichzeitig pumpt die Pumpe PS das Abscheidegut aus der Sammelkammer S ab. Dadurch wird das Abscheidegut in der Abscheidekammer K bis auf das Entsorgungsniveau NA abgesenkt. Dies wird entweder durch eine Sichtkontrolle durch das Sichtfenster 27 oder durch eine Zeitsteuerung für die Pumpe PA gesteuert. Der Inhalt der Schlammfangkammer S wird vollständig entsorgt. Dann wird nach Abschalten der Pumpe PA der Verteiler 16 umgestellt, so daß die Rohrleitung 21 mit dem Ansaugstutzen 12 verbunden ist oder mit einem Zuführrohr von einem anderen, nicht gezeigten Abscheider oder mit einem Zuführrohr für Klarwasser. Dann wird die Pumpe PA in Gang gesetzt und das abgesenkte Abscheidegut in der Abscheidekammer K aufgebrochen und in eine Zirkulationsbewegung versetzt, so daß es sich mit dem Abwasser zu einer fast homogenen Mischung vermischt. Danach oder zugleich wird der Verteiler 16 wieder umgestellt, so daß die Pumpe PA die entstehende Mischung über die Düsen 19, 20 in die Schlammfangkammer S pumpt, aus der sie durch die Pumpe PS entsorgt wird. Dabei können weiterhin auch Flüssigkeitsstrahlen aus den Düsen 22, 23 in die Abscheidekammer K einwirken. Ggf. wird auch über die Kegelspüldüse 26 Abwasser oder Frischwasser eingespritzt, das die Kammerwände spült. Auf diese Weise wird der gesamte Inhalt der Abscheidekammer K entsorgt.
Es ist auch denkbar, für das Aufbrechen in der Abscheidekammer K eine eigene Pumpe vorzusehen, und das Entsorgen nur über die Pumpe PA vorzunehmen. Auch könnte der Inhalt der Abscheidekammer K beim Entsorgen nicht durch die Düsen 19, 20, sondern über eine eigene Rohrleitung in die Schlammfangkammer S oder direkt zum Flansch 9 oder einen davon getrennten Entsorgungsflansch gepumpt werden.
Im Falle einer getrennten Pumpe für die Düsen, z. B. 22 und 23, könnte diese Pumpe mit dem Rohrleitungssystem und den Düsen eine eigene Aufbrech- und Mischeinheit bilden, die auch nachträglich in schon in Betrieb gewesene Abscheidevorrichtungen A angebaut werden kann.
Die Düsen 19, 20, 22, 23 sind zweckmäßigerweise mit ihrer Strahlrichtung R verstellbar. Es können auch mehr als zwei Düsen jeweils in einer Kammer und entlang der Wände verteilt sein. In der Schlammfangkammer S reicht in den meisten Fällen auch eine einzige schrägstehende stationäre Düse aus.

Claims (21)

1. Verfahren zum Entsorgen einer Abscheidevorrichtung, insbesondere einer Fettabscheidevorrichtung, bei dem das Abscheidegut aufgebrochen und abgepumpt wird, dadurch gekennzeichnet, daß das Abscheidegut zumindest vor dem Abpumpen mit schräg auf ihre Oberfläche gerichteten stationären Wasserstrahlen aufgebrochen und in einer kreisenden Zirkulationsbewegung durchmischt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß verfestigtes Abscheidegut vor dem Aufbrechen mit den schrägen stationären Wasserstrahlen auf ein tieferes Niveau abgesenkt und dann in eine kreisende Zirkulations- und Mischbewegung versetzt wird.
3. Verfahren nach den Ansprüchen 1 oder 2, wobei Abscheidegut in einer Schlammfangkammer und Abscheidegut in einer Abscheidekammer jeweils durch Abpumpen entsorgt werden, dadurch gekennzeichnet, daß auch das Abscheidegut in der Schlammfangkammer beim Abpumpen mit wenigstens einem stationären schrägen Wasserstrahl in eine kreisende Zirkulations- und Mischbewegung versetzt wird.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zum Absenken des Abscheideguts in der Abscheidekammer auf das Entsorgungsniveau und zum Zirkulieren und Mischen des Abscheideguts in der Schlammfangkammer Abwasser aus der Abscheidekammer von oben in das Abscheidegut in der Schlammkammer gestrahlt wird, um dieses zu mischen und zu zirkulieren.
5. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Abscheidegut aus der Abscheidekammer über die Schlammfangkammer entsorgt wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß beim Absenken und Zirkulieren und Mischen des Abscheidegutes in der Abscheidekammer gleichzeitig die Wände der Abscheidekammer mit Spülwasser abgespült werden.
7. Abscheidevorrichtung, insbesondere Fettabscheider, mit wenigstens einer Abscheidekammer für schwimmfähiges Abscheidegut, dadurch gekennzeichnet, daß in der Abscheidekammer (K) wenigstens zwei mit ihrer Strahlrichtung (R) schräg auf die Oberfläche des Abscheideguts zielende Düsen (22, 23) in gegenseitigem Abstand stationär angeordnet und an eine Druckquelle wie Pumpe (PA) für Druckwasser anschließbar sind.
8. Abscheidevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß - in einer Draufsicht - die Düsen (22, 23) jeweils im Abstand von der Kammermitte (M) und nahe den Kammerwänden angeordnet sind, und daß die Düsen (22, 23) mit ihrer Strahlrichtung (R) derart relativ zueinander schräggestellt sind, daß sie den Inhalt der Abscheidekammer (K) gemeinsam in eine kreisende Zirkulationsbewegung in etwa um die Kammermitte (M) versetzen und dabei das Abscheidegut aufbrechen und mit Abwasser vermischen.
9. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Strahlrichtung (R) jeder Düse (22, 23) von oben schräg nach innen und gleichzeitig schräg in Zirkulationsrichtung (C) eingestellt ist.
10. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Düsen (22, 23) bezüglich der Kammermitte (M) in etwa diametral gegenüberliegen.
11. Abscheidevorrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß entlang der Kammerwände eine Vielzahl von Düsen (22, 23) fest verteilt angeordnet sind.
12. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11, wobei eine der Abscheidekammer vorgeschaltete Schlammfangkammer vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, daß in der Schlammfangkammer (S) wenigstens eine oberhalb des Füllniveaus liegende Düse (20, 19) stationär angeordnet ist, und daß die Düse (19, 20) von oben mit schräger Strahlrichtung (R) auf das Abscheidegut in der Schlammfangkammer (S) zielt.
13. Abscheidevorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Düse (19, 20) mit schräger, in etwa zur Schlammfangkammerwand paralleler Strahlrichtung (R) nahe der Schlammfangkammerwand angeordnet ist.
14. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Düsen (19, 20) mit gleichsinniger schräger Strahlrichtung (R) entlang der Schlammfangkammerwände verteilt angeordnet sind.
15. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 14, dadurch gekennzeichnet, daß den Düsen (19, 20, 22, 23) wenigstens eine außerhalb liegende Pumpe (PA) zugeordnet ist.
16. Abscheidevorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Pumpe (PA) die Entsorgungspumpe für die Abscheidekammer (K) ist, und daß zu den Düsen (19, 20, 22, 23) führende Rohrleitungen (17, 18, 21) an das Entsorgungssystem der Abscheidekammer (K) angeschlossen sind.
17. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß jede Düse (19, 20, 22, 23) an einer in der Abscheidekammer (K) bzw. der Schlammfangkammer (S) oben angebrachten Rohrleitung angeordnet ist.
18. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen (19, 20, 22, 23) verstellbar angeordnet sind.
19. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11 und 15 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Düsen (22, 23) in der Abscheidekammer (K) unterhalb des maximalen Füllniveaus (N) und oberhalb eines abgesenkten Entsorgungsniveaus (NA) des Abscheidegutes angeordnet sind.
20. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 11 und 15 bis 19, dadurch gekennzeichnet, daß in der Abscheidekammer (K) oben wenigstens eine, dann mittige, Kegelspüldüse (26) zum Besprühen der Abscheidekammerwände vorgesehen ist, und daß die Kegelspüldüse (26) zumindest wahlweise an die Pumpe (PA) der Düsen (22, 23) anschließbar ist.
21. Abscheidevorrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 20, dadurch gekennzeichnet, daß der Pumpe (PA) ein Mehrwegeventil (14, 16) nachgeordnet ist, mit dem ein untenliegender Ansaugstutzen (12) der Abscheidekammer (K) wahlweise mit den Rohrleitungen (17, 18, 21, 24, 25) zu den Düsen (19, 20, 22, 23) und ggf. zur Kegelspüldüse (26) verbindbar ist.
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