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DE4119514C2 - Vorrichtung zum Transportieren von quaderförmigen Packungen von einer Verpackungsmaschine zu einer nachfolgenden Bearbeitungsmaschine - Google Patents

Vorrichtung zum Transportieren von quaderförmigen Packungen von einer Verpackungsmaschine zu einer nachfolgenden Bearbeitungsmaschine

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DE4119514C2
DE4119514C2 DE19914119514 DE4119514A DE4119514C2 DE 4119514 C2 DE4119514 C2 DE 4119514C2 DE 19914119514 DE19914119514 DE 19914119514 DE 4119514 A DE4119514 A DE 4119514A DE 4119514 C2 DE4119514 C2 DE 4119514C2
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DE
Germany
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packs
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track
pack
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DE19914119514
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Heinz Focke
Juergen Wach
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G47/00Article or material-handling devices associated with conveyors; Methods employing such devices
    • B65G47/34Devices for discharging articles or materials from conveyor 
    • B65G47/46Devices for discharging articles or materials from conveyor  and distributing, e.g. automatically, to desired points
    • B65G47/51Devices for discharging articles or materials from conveyor  and distributing, e.g. automatically, to desired points according to unprogrammed signals, e.g. influenced by supply situation at destination
    • B65G47/5104Devices for discharging articles or materials from conveyor  and distributing, e.g. automatically, to desired points according to unprogrammed signals, e.g. influenced by supply situation at destination for articles
    • B65G47/515First In-Last Out systems [FILO]; Last In-First Out systems [LIFO]
    • B65G47/5154First In-Last Out systems [FILO]; Last In-First Out systems [LIFO] using endless conveyors

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Container Filling Or Packaging Operations (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Transportieren von quaderförmigen (Weich-) Packungen von einer Verpackungsmaschine zu einer nachfolgenden Bearbeitungsmaschine, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Im Vordergrund stehen Weichpackungen, insbesondere Papiertaschentuch- Verpackungen. Deren Fertigung und Endverpackung werden zunehmend in aufwendigen Verpackungslinien ausgeführt. Mehrere Verpackungsmaschinen und -Aggregate sind zu einer derartigen geschlossenen Verpackungslinie zusammengefasst. Am Anfang derselben steht üblicherweise eine Falzmaschine, die Stapel von gefalteten Papiertaschentüchern bildet. Es schließen eine Verpackungsmaschine für die Stapel der Papiertaschentücher, ein Gebindepacker und schließlich eine Kartoniermaschine an. Der Gebindepacker dient zum Herstellen von Großpackungen mit einer Mehrzahl von Papiertaschentuch-Packungen.
Die fertigungstechnische Verbindung einer so großen Anzahl komplexer, hochleistungsfähiger Maschinen bedingt eine Abhängigkeit der gesamten Verpackungslinie von der Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit jedes einzelnen Aggregats. Um bei kurzfristigen Leistungsminderungen oder Ausfällen einzelner Verpackungsmaschinen oder -Aggregate die Fertigung aufrecht zu erhalten, ist an geeigneter Stelle ein Packungsspeicher für Taschentuch-Verpackungen eingerichtet.
Wichtigste Aufgabe dieses Packungsspeichers ist die Aufnahme von Packungen, wenn nachfolgende Aggregate nicht (voll) funktionsfähig sind, die aufwendige Falzmaschine mit der nachgeordneten Verpackungsmaschine aber weiterarbeiten soll.
Die Erfindung befasst sich mit der zeitweiligen Speicherung von Packungen, insbesondere Weichpackungen, wie Papiertaschentuch-Verpackungen.
Aus der US 4,560,057 ist es bekannt, Packungen von einer Förderbahn abzunehmen, in einen Packungsspeicher einzuführen und nach Bedarf der Förderbahn wieder zuzuführen. Für das Abheben der Packungen von der Förderbahn ist ein spezielles Ablenkorgan vorgesehen, nämlich ein in die Förderbahn hineinbewegbares Förderband, das im Bedarfsfall die Packungen einem dem Speicher vorgeordneten Förderer zuführt. Die Reaktionsfähigkeit des Ablenkorgans ist begrenzt. Das speziell hierfür vorgesehene Förderband muss erst in den Förderweg hinein und anschließend wieder zurückbewegt werden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine derartige Vorrichtung so auszubilden, dass die zeitweilige Speicherung von (Weich-)Packungen den ständigen Transport von Packungen zu nachfolgenden Verpackungsaggregaten nicht beeinträchtigt und insbesondere schonend und schnell durchführbar ist.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen nach Patentanspruch 1.
Bei der Erfindung wird demnach der Packungsspeicher von der Haupttransportbahn der Packungen räumlich und funktionell abgekoppelt. Bei störungsfreiem Betrieb, wenn also der Packungsspeicher nicht zur Aufnahme oder Abgabe von Packungen betrieben wird, läuft der Strom der Packungen am Packungsspeicher vorbei. Sind hingegen Packungen in den Packungsspeicher einzuführen, wird dieser an die Hauptförderbahn der Packungen angeschlossen, sodass die von der Verpackungsmaschine oder dergleichen kommenden Packungen in den Packungsspeicher laufen.
Besonders vorteilhaft ist die Ausführung bei der die Hauptförderbahn für die Packungen unterhalb des Packungsspeichers verläuft. In diesem Falle ist die Speicherförderbahn mindestens im Bereich des Packungsspeichers oberhalb der Hauptförderbahn angeordnet. Die Packungen werden durch einen besonderen Übergabeförderer von der Hauptförderbahn übernommen und an die zum Packungsspeicher führende Speicherförderbahn übergeben. Der Übergabeförderer ist dabei vorzugsweise als Saugförderer ausgebildet, der die Packungen an der freien Oberseite infolge von Unterdruck erfasst und bis zur Ablage auf der Speicherförderbahn transportiert.
In besonderer Weise ist auch die Rückführung von Packungen aus dem Packungsspeicher in den Transportfluss, also zur Hauptförderbahn, gelöst. An der Austrittsseite der Packungen aus dem Packungsspeicher ist ein die Speicherförderbahn mit der Hauptförderbahn verbindender Packungsförderer angeordnet, nämlich ein Rückführförderer. Dieser ist so ausgebildet, dass die Packungen gruppenweise als Packungsgruppen mit wählbarer Anzahl von Packungen je Gruppe durch Absenkbewegung auf der Hauptförderbahn abgesetzt werden.
Ein Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 eine Vorrichtung zum Fördern und gegebenenfalls Speichern von quaderförmigen Packungen in Seitenansicht bzw. Vertikalschnitt,
Fig. 2 einen Ausschnitt der Vorrichtung gemäß Fig. 1 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 3. einen Ausschnitt der Vorrichtung, nämlich einen Bereich eines Packungsspeichers, im Grundriss,
Fig. 4 einen Querschnitt zu der Vorrichtung in der Schnittebene IV-IV der Fig. 1, in vergrößertem Maßstab,
Fig. 5 einen Vertikalschnitt der Vorrichtung in der Schnittebene V-V der Fig. 1 bzw. Fig. 2.
Das gezeigte Ausführungsbeispiel einer Vorrichtung zum Handhaben von quaderförmigen Packungen 10 ist in erster Linie für Papiertaschentuch-Packungen bestimmt und geeignet. Solche Packungen 10 bestehen aus einem Stapel gefalteter Papiertaschentücher in einer Umhüllung aus dünner Kunststofffolie oder anderem Verpackungsmaterial.
Die Packungen 10 kommen auf einer Hauptförderbahn 11 von einer Verpackungsmaschine oder einem anderen Aggregat zur Bearbeitung der Packungen 10. Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel kommen die Packungen 10 in Abständen voneinander auf der Hauptförderbahn 11 an. Die Packungen 10 sind mit den kleinen Stirnflächen 12 seitwärtsgerichtet. Schmale, langgestreckte Seitenflächen 13, 14 sind nach vorn und rückwärts gerichtet. Großflächige Vorderseiten 15 und Rückseiten 16 sind nach oben und unten gerichtet.
Die Packungen 10 werden auf der Hauptförderbahn 11 einer nachfolgenden Behandlungsmaschine zugeführt. Bei dieser kann es sich um ein Aggregat zum Formieren von Packungsgruppen für Gebinde handeln.
Um Unregelmäßigkeiten im Fertigungsablauf auszugleichen, können Packungen 10 zeitweilig in einen Packungsspeicher 17 gefördert werden. Die Kapazität dieses Packungsspeichers 17 ist so ausgelegt, dass eine große Anzahl von Packungen 10 aufgenommen und damit für eine begrenzte Zeit der Betrieb der Anlage (Verpackungslinie) aufrechterhalten werden kann. Vorwiegend dient der Packungsspeicher 17 zur Aufnahme von Packungen 10, wenn nachfolgende Aggregate zeitweilig ausfallen oder mit verminderter Leistung laufen.
Der Packungsspeicher 17 befindet sich nicht im Bereich der Hauptförderbahn 11, sondern ist an diese anschließbar bzw. von dieser abkuppelbar. Zu diesem Zweck ist dem Packungsspeicher 17 eine Speicherförderbahn 18 zugeordnet. Diese besteht aus einem Speicherband 19, welches durch den Packungsspeicher 17 hindurchgeführt und sich auch zu beiden Seiten derselben erstreckt.
Das Speicherband 19 hat eine geringere Breite als die Abmessung der Packungen 10 quer zur Förderrichtung. Dadurch ragen die mittig liegenden Packungen 10 zu beiden Seiten über das Speicherband 19 bzw. einen oberen Fördertrum desselben hinweg.
Der Packungsspeicher 17 ist so ausgebildet, dass die zu speichernden Packungen 10 durch Erfassen der seitlichen Überstände unmittelbar vom Speicherband 19 abgehoben und in den Packungsspeicher übernommen werden können. Zu diesem Zweck besteht der Packungsspeicher 17 aus einer Vielzahl von im Querschnitt winkelförmigen Tragschienen 20. Zu beiden Seiten des Speicherbandes 19 sind zwei synchron laufende Gruppen solcher Tragschienen 20 jeweils an zwei im Abstand voneinander angeordneten Endlosförderern 21, 22 angeordnet. Es handelt sich dabei um schmale Bänder, an deren Außenseite die winkelförmigen Tragschienen 20 in gleichen Abständen befestigt sind. Die Anordnung ist so getroffen, daß je zwei Tragschienen 20 einander gegenüber­ liegen, so daß den Packungen 10 zugekehrte Tragschenkel 23 Packungen 10 an gegenüberliegenden Seiten neben dem Speicherband 19 erfassen und von diesem durch Aufwärts­ bewegen abheben können. Die Länge der Tragschienen 20 und damit der Tragschenkel 23 ist so bemessen, daß eine größere Anzahl von in Dichtlage formierten Packungen 10 gleich­ zeitig vom Speicherband 19 abgehoben und damit in eine Speicherposition gefördert wird.
Die einander zugekehrten Tragschienen 20 der Endlosförderer 21, 22 werden beim Füllen des Packungsspeichers 17 aufwärts bewegt. Für die Rückführung der Packungen 10 in den Trans­ portfluß werden die Endlosförderer 21, 22 und damit die Tragschienen 20 in entgegengesetzter Richtung, also abwärts­ bewegt. Dabei werden nacheinander die auf zwei Tragschienen 20 ruhenden Packungen 10 auf dem Speicherband 19 wieder ab­ gelegt.
Die Hauptförderbahn 11 wird am Packungsspeicher 17 vorbeige­ führt. Während des Normalbetriebs der Anlage stehen deshalb Packungsspeicher 17 und Speicherförderbahn 18 still. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel befinden sich die an­ kommenden Packungen 10 auf einem (horizontalen) Zuförderer 24, der sich etwa in der Ebene bzw. in der Höhe der Spei­ cherförderbahn 18 befindet. An den Zuförderer 24 schließt ein Zwischenförderer 25 als weiterer Teil der Hauptförder­ bahn 11 an. Der Zwischenförderer 25 erstreckt sich über­ wiegend unterhalb des Packungsspeichers 17 bzw. der Spei­ cherförderbahn 18. Ein schräggerichtetes Förderstück als Teil des Zwischenförderers 25 schließt an den Zuförderer 24 an. Ein Fördertrum des Zwischenförderers 25 bildet hierbei einen abwärtsgerichteten Schrägförderer 27. Der Fördertrum wird über drei Umlenkrollen 28 in einen horizontalen Förder­ abschnitt des Zwischenförderers 25 umgeleitet.
An den Zwischenförderer 25 schließt ein Abförderer 29 an, der zu dem nachfolgenden Bearbeitungsaggregat führt.
Zur Einführung von Packungen 10 in den Packungsspeicher 17 wird die Speicherförderbahn 18 fördertechnisch an den Zuför­ derer 24 angeschlossen, derart, daß die ankommenden Packun­ gen 10 nicht mehr auf den Schrägförderer 27 gelangen, son­ dern in der im wesentlichen horizontalen Ebene weitertrans­ portiert werden auf das Speicherband 19.
Zu diesem Zweck ist bei dem vorliegenden Ausführungsbei­ spiel ein Übergabeförderer 30 vorgesehen. Dieser ist als endloses Förderband ausgebildet und mit einem Teilabschnitt oberhalb des Zuförderers 24 und in Förderrichtung danach oberhalb des Speicherbandes 19 angeordnet, im vorliegenden Fall bis zum Packungsspeicher 17. Der Übergabeförderer 30 erfaßt die Packungen 10 an ihrer Oberseite und fördert sie "hängend" bis zur Ablage auf dem Speicherband 19. Zu diesem Zweck ist der Übergabeförderer 30 als Saugband ausgebildet, besteht also aus einem mit Bohrungen versehenen bzw. luft­ durchlässigen Fördergurt. An der Oberseite eines Förder­ trums 31 des Übergabeförderers 30 ist ein Saugaggregat ange­ ordnet, nämlich ein sich in Förderrichtung erstreckender Saugkasten 32. Dieser überbrückt im vorliegenden Falle le­ diglich den Zwischenraum zwischen dem Ende des Zuförderers 24 und dem Anfang des Speicherbandes 19. Hier werden dem­ nach die Packungen bei entsprechender Beaufschlagung des Saugkastens 32 mit Unterdruck durch Festsaugen an der Unter­ seite des Fördertrums 31 gehalten und transportiert. Im Be­ reich des Speicherbandes 19 dient der Übergabeförderer 30 als Oberführung. Der Anschluß des Zuförderers 24 an das Speicherband 19 wird demnach in einfacher Weise dadurch er­ möglicht, daß der Saugkasten 32 und damit der Übergabeförde­ rer 30 mit Saugluft beaufschlagt wird. Fehlt der Unterdruck in diesem Bereich, gelangen die Packungen 10 automatisch auf den Schrägförderer 27.
Zur Einführung der Packungen 10 in den Packungsspeicher 17 werden die Packungen 10 angestaut. Vor dem Eintritt in den Packungsspeicher 17 befindet sich eine Sperre bzw. eine Klemmbacke 33. Diese fixiert eine oder mehrere Packungen durch Andrücken an eine gegenüberliegende Seitenführung oder dergleichen. Dadurch laufen die nachfolgenden Packun­ gen auf, bis eine Dichtreihe von Packungen 10 zur Einfüh­ rung in den Packungsspeicher 17 gesammelt ist.
Zur Rückführung der gespeicherten Packungen 10 in den För­ derfluß, nämlich zur Ablage auf der Hauptförderbahn 11 bzw. dem Zwischenförderer 25 ist ein besonderer Rückführförderer 34 vorgesehen. Dieser schließt unmittelbar an das abgabesei­ tige Ende des Speicherbandes 19 an. Der Rückführförderer 34 transportiert die Packungen 10 in Gruppen auf die Ebene der Hauptförderbahn 11. Die Packungen 10 werden dabei auf dem Fördertrum des Zwischenförderers 25 abgelegt.
Der Rückführförderer 34 ist zu diesem Zweck in prinzipiell ähnlicher Weise ausgebildet wie der Packungsspeicher 17. Zu beiden Seiten der zu transportierenden Packungen befinden sich Förderschienen 35, die je eine Reihe von dicht neben­ einanderliegenden Packungen 10 aufnehmen. Die Förderschie­ nen 35 sind im Querschnitt winkelförmig ausgebildet. Ein ho­ rizontal gerichteter Tragschenkel 36 dient zur Auflage der Packungen 10 jeweils mit ihren Endbereichen.
Die Förderschienen 35 sind jeweils an gegenüberliegenden Fördergurten 37, 38 angebracht, derart, daß die Förderschie­ nen 35 im Förderbereich mit den Tragschenkeln 36 einander zugekehrt sind. Jeweils zwei gegenüberliegende Tragschenkel 36 befinden sich dabei in derselben Ebene.
In der oberen Position befinden sich die Förderschienen 35 paarweise in der Ebene des Speicherbandes 19. Die durch die­ sen aus dem Packungsspeicher 17 abtransportierten Packungen 10 werden demnach unmittelbar auf Tragschenkel 36 einander gegenüberliegender Förderschienen 35 des Rückführförderers 34 transportiert. Die Anzahl der auf den Tragschenkeln 36 abzulegenden Packungen 10 kann verändert bzw. eingestellt werden. Dadurch ist es möglich, die Rückführung der gespei­ cherten Packung 10 in den Förderfluß nach den gegebenen Um­ ständen zu dosieren. Zu diesem Zweck befindet sich auf der Höhe des Speicherbandes 19 ein verstellbarer Anschlag 39 im Bereich des Rückführförderers 34, nämlich zwischen den För­ dergurten 37, 38. Der Anschlag 39 ist verstellbar, im vor­ liegenden Falle durch einen Druckmittelzylinder 40. Je nach Stellung des Anschlags 39 wird eine größere oder kleinere Anzahl von Packungen 10 auf den Förderschienen 35 abgelegt. Das vorliegende Ausführungsbeispiel läßt bis zu vier Packun­ gen 10 in einer derartigen Fördergruppe zu.
Zur sicheren Einführung der Packungen in den Rückführförde­ rer 34 ist im Anschluß an den Packungsspeicher 17 oberhalb des Speicherbandes 19 und der oberen Reihe Packungen 10 im Bereich des Rückführförderers 34 ein Oberband 41 als obere Führung der Packungen 10 angeordnet.
Die Wiedereinführung der gespeicherten Packung 10 in den Packungsfluß im Bereich der Hauptförderbahn 11 geht in der Weise vonstatten, daß die Packungen auf dem Zwischenförde­ rer 25 im Bereich vor dem Rückführförderer 34 kurzzeitig an­ gehalten bzw. angestaut werden. Zu diesem Zweck ist ein Hal­ teorgan 42 für die ankommenden Packungen 10 vorgesehen, näm­ lich eine Klemmbacke, die analog zur Klemmbacke 33 die Pac­ kungen durch Festklemmen anhält. Dadurch entsteht auf dem Zwischenförderer 25 eine Lücke, in die die Packungen 10 von dem Rückführförderer 34 eingeschleust werden, und zwar durch Ablegen auf dem Fördertrum des Zwischenförderers 25. Nach dem Ablegen wird das Halteorgan 42 wieder gelöst, so daß dann die nachfolgenden Packungen 10 auf dem Zwischenför­ derer 25 anschließen können.
Die von dem Rückführförderer 34 auf den Zwischenförderer 25 abgelegten Packungen werden bei dem vorliegenden Ausfüh­ rungsbeispiel durch ein besonderes Förderorgan, nämlich durch einen Beschleunigungsförderer 43 kurzfristig auf die vorgegebene Geschwindigkeit des Zwischenförderers 25 be­ schleunigt. Der Beschleunigungsförderer 43 ist hier als endloses Förderband zwischen den Förderschienen 35 in der unteren Position derselben angeordnet. Die abgelegten Packungen 10 werden demnach auch auf dem (oberen) Förder­ trum des Beschleunigungsförderers 43 abgelegt. Dieser weist Mitnehmer 44 auf, die die abgelegte Gruppe von Packungen 10 jeweils an der Rückseite erfassen und beschleunigen. Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind zwei Mitnehmer 44 vorgesehen, die in der Ausgangsstellung des taktweise ange­ triebenen Beschleunigungsförderers 43 jeweils im Bereich einer Umlenkung des Beschleunigungsförderers 43 bereit stehen.
Der aus einem verhältnismäßig schmalen Gurt gebildete Be­ schleunigungsförderer 43 liegt mittig zu den Packungen 10. Der Zwischenförderer 25 besteht zu diesem Zweck aus zwei im Abstand voneinander angeordneten, schmalen Einzelgurten 45, 46. Deren Abstände voneinander sind so gewählt, daß die Pac­ kungen, wie beschrieben, seitlich über die Einzelgurte 45, 46 hinwegragen. In dem mittigen Zwischenraum befindet sich der Beschleunigungsförderer 43. Die Relativstellung ist so gewählt, daß ein oberer Fördertrum des Beschleunigungsförde­ rers 43 in einer Ebene unterhalb der durch die Einzelgurte 45, 46 gebildeten Auflageebene der Packungen 10 liegt. Die Mitnehmer 44 ragen über diese Ebene hinweg.
Die beschriebenen Organe werden durch eine Tragwand 47 eines Maschinengestells 48 gehalten. Seitlich befinden sich an der Tragwand 47 aufrechte Wände, nämlich Wangen 49. In diesen sind die Förderbänder bzw. -gurte gelagert.
Der Packungsspeicher 17 ist eingangs- und austrittsseitig durch aufrechte Haltewände 50, 51 begrenzt. Diese sind unten mit der Tragwand 47 verbunden. Im Bereich des Durch­ tritts von Förderorganen befinden sich Ausnehmungen 52 in den beiden Haltewänden 50, 51. Des weiteren sind Achsen 53, 54 für Umlenkräder der Endlosförderer 21, 22 in diesen Hal­ tewänden 50, 51 gelagert.
Auch der analog ausgebildete Rückführförderer 34 ist durch seitliche Stützwände 55, 56 mit der Tragwand 47 verbunden. Die Stützwände 55, 56 dienen auch zur Lagerung von Achsen 57, 58 des Rückführförderers 34.
Im Bereich von freien Abschnitten der Förderer, insbesonde­ re im Bereich des Zwischenförderers 25, sind zweckmäßiger­ weise seitliche Führungen für die Packungen 10 vorgesehen, im vorliegenden Falle Führungsstangen 59.
Bezugszeichenliste
10
Packung
11
Hauptförderbahn
12
Stirnfläche
13
Seitenfläche
14
Seitenfläche
15
Vorderseite
16
Rückseite
17
Packungsspeicher
18
Speicherförderbahn
19
Speicherband
20
Tragschiene
21
Endlosförderer
22
Endlosförderer
23
Tragschenkel
24
Zuförderer
25
Zwischenförderer
26
27
Schrägförderer
28
Umlenkrolle
29
Abförderer
30
Übergabeförderer
31
Fördertrum
32
Saugkasten
33
Klemmbacke
34
Rückführförderer
35
Förderschienen
36
Tragschenkel
37
Fördergurt
38
Fördergurt
39
Anschlag
40
Druckmittelzylinder
41
Oberband
42
Halteorgan
43
Beschleunigungsförderer
44
Mitnehmer
45
Einzelgurt
46
Einzelgurt
47
Tragwand
48
Maschinengestell
49
Wange
50
Haltewand
51
Haltewand
52
Ausnehmung
53
Achse
54
Achse
55
Stützwand
56
Stützwand
57
Achse
58
Achse
59
Führungsstange

Claims (12)

1. Vorrichtung zum Transportieren von quaderförmigen (Weich-) Packungen (10) von einer Verpackungsmaschine zu einer nachfolgenden Bearbeitungsmaschine, insbesondere einer Vorrichtung zum Formieren von Packungsgruppen für Gebinde, längs einer Hauptförderbahn (11) und mit großflächigen Vorderseiten (15) und Rückseiten (16) der Packungen (10) nach oben und unten gerichtet,
wobei im Bedarfsfalle Packungen (10) in einen Packungs-Speicher (17) einförderbar und diesem wieder entnehmbar sind, derart, dass der Packungs-Speicher (17) im Bereich einer von der Hauptförderbahn (11) abzweigenden Speicherförderbahn (18) angeordnet ist, die zur Zuführung von Packungen (10) zum Packungs-Speicher (17) an die Hauptförderbahn (11) anschließbar ist,
und wobei die Hauptförderbahn (11) einen Zuförderer (24) aufweist, auf dem die Packungen (10) aufliegen und an den die zum Packungs-Speicher (17) führende Speicherförderbahn (18) durch einen Übergabeförderer (30) anschließbar ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass sich der Übergabeförderer (30) mit einem Teilbereich oberhalb des Zuförderers (24) und mit einem anderen Teilbereich oberhalb der Speicherförderbahn (18) erstreckt und in diesen Teilbereichen als Oberführung an der Oberseite der Packungen (10) anliegt,
dass der Übergabeförderer (30) einen mit Saugluft beaufschlagbaren unteren Fördertrum (31) zum Festsaugen und Halten der Packungen (10) an ihrer Oberseite, zum Weitertransportieren der Packungen (10) in der Ebene des Zuförderers (24) und zur Übergabe der Packungen (10) an die Speicherförderbahn (18) und damit zur zeitweiligen Förderung der Packungen (10) in den Speicher (17) aufweist,
und dass nicht in den Speicher (17) zu fördernde Packungen (10) auf einem schräg abwärtsgerichteten Förderabschnitt (27) eines Zwischenförderers (25) entlang der Hauptförderbahn (11) aus der Ebene des Zuförderers (24) und der Speicherförderbahn (18) herausförderbar sind.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein Saugkasten (32) zur Beaufschlagung des unteren Fördertrums (31) vorgesehen ist, und dass der Saugkasten (32) vorzugsweise lediglich den Zwischenraum zwischen dem Ende des Zuförderers (24) und dem Anfang des Speicherbandes (19) überbrückt.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Hauptförderbahn (11) aus mehreren Förderabschnitten besteht, insbesondere dem Zuförderer (24) in Transportrichtung vor der Speicherförderbahn (18) und dem an den Zuförderer (24) anschließenden Zwischenförderer (25) unterhalb der Speicherförderbahn (18), wobei der schräggerichtete Förderabschnitt (Schrägförderer 27) des Zwischen­ förderers (25) letzteren mit dem Zuförderer (24) verbindet.
4. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass an den Zwischenförderer (25) in der Ebene desselben ein Abförderer (29) in Förderrichtung anschließt.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Speicherförderbahn (18) aus wenigstens einem Speicherband (19) besteht, welches an den Zuförderer (24) der Hauptförderbahn (11) anschließbar ist und zum Packungs- Speicher (17) führt, wobei auf der dem Zuförderer (24) zugekehrten Seite der Übergabeförderer (30) als Ablenkorgan zur alternativen Übergabe von Packungen (10) vom Zuförderer (24) an das Speicherband (19) angeordnet ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass gespeicherte Packungen (10) über einen Rückführförderer (34) zur Rückgabe an die Hauptförderbahn (11) transportierbar sind.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückführförderer (34) an das Ende der Speicherförderbahn (18) bzw. des Speicherbandes (19) anschließt und die dem Packungsspeicher (17) entnommenen Packungen (10) in Abwärtsrichtung der Hauptförderbahn (11) bzw. dem Zwischenförderer (25) zuführt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Rückführförderer (34) eine Anzahl von übereinander angeordneten, auf- und abbewegbaren Tragorganen für je eine Anzahl von Packungen (10) aufweist, insbesondere paarweise einander gegenüberliegende Förderschienen (35) mit horizontal gerichteten Tragschenkeln (36), auf denen die Packungen (10) aufliegen, wobei die Förderschienen (35) zum Abfegen von Packungen (10) auf dem Zwischenförderer (25) mit den Tragschenkeln (36) in eine Ebene unterhalb des Zwischenförderers (25) absenkbar sind.
9. Vorrichtung nach Anspruch 6 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzahl der insbesondere unmittelbar durch das Speicherband (19) in den Rückführförderer (34) eingeförderten Packungen (10) für jeden Packungshalter (zwei einander gegenüberliegende Förderschienen 35) festlegbar ist, insbesondere durch einen in Höhe des Speicherbandes (19) angeordneten, verstellbaren Anschlag (39).
10. Vorrichtung nach Anspruch 6 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zum beschleunigten Abtransport der von dem Rückführförderer (34) auf der Hauptförderbahn (11) bzw. dem Zwischenförderer (25) abgelegten Packungen (10) ein Beschleunigungsförderer (43) dient, der. die abgelegten Packungen (10) jeweils mit einem Mitnehmer (44) erfaßt und auf die Förder­ geschwindigkeit des Zwischenförderers (25) beschleunigt.
11. Vorrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Beschleunigungsförderer (43) zwischen Einzelgurten (45, 46) des Zwischenförderers (25) angeordnet ist, insbesondere geringfügig unterhalb der Auflagerebene der Packungen (10) auf den Einzelgurten (45, 46).
12. Vorrichtung nach Anspruch 6 sowie einem oder mehreren der weiteren Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Einführung der Packungen (10) durch das Speicherband (19) in den Rückführförderer (34) eine Oberführung angeordnet ist, insbesondere ein Oberband (41) für die Packungen (10).
DE19914119514 1991-06-13 1991-06-13 Vorrichtung zum Transportieren von quaderförmigen Packungen von einer Verpackungsmaschine zu einer nachfolgenden Bearbeitungsmaschine Expired - Fee Related DE4119514C2 (de)

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