DE4119264A1 - Fadenabzugsduese fuer oe-spinnvorrichtungen - Google Patents
Fadenabzugsduese fuer oe-spinnvorrichtungenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Fadenabzugsdüse für OE-Spinnvor
richtungen, die eine als Umlenkführung für ein ersponnenes Garn
dienende, im wesentlichen trichterförmige Kontaktfläche auf
weist.
Bei OE-Rotorspinnmaschinen, beispielsweise bei der von der
W. Schlafhorst AG & Co., Mönchengladbach, mit dem Handelsnamen
"Autocoro" vertriebenen Rotorspinnmaschine, werden Fadenabzugs
düsen verwendet, die aus einem Keramikmaterial auf Aluminium
oxidbasis bestehen. Derartige Fadenabzugsdüsen aus Keramik
halten die hohen Verschleißbeanspruchungen aus, die bei der
artigen OE-Rotorspinnmaschinen auftreten, welche heute mit
Drehzahlen der Spinnrotoren bis 130 000 min-1 betrieben werden.
Bei der Verarbeitung von Kunststoffasern, insbesondere Poly
esterfasern oder Mischungen aus Naturfasern und Kunststoff
fasern sind jedoch die Betriebsgeschwindigkeiten derartiger
OE-Rotorspinnmaschinen begrenzt. Die OE-Rotorspinnmaschinen
können nicht mit den möglichen hohen Drehzahlen betrieben
werden, da auf Reibungswärme beruhende Oberhitzungsschäden an
den Kunstfasern auftreten. Es ist deshalb üblich, die OE-Rotor
spinnmaschinen, wenn Kunstfasern verarbeitet werden sollen,
mit reduzierter Geschwindigkeit zu betreiben, d. h. nicht mit
der maximal möglichen Rotordrehzahl. Dies stellt im Vergleich
zu den theoretisch möglichen Rotordrehzahlen einen Produktions
verlust dar, da die Produktion einer OE-Rotorspinnmaschine
direkt proportional zu der Rotordrehzahl ist. Dieses Problem
der Schädigungen von Kunstfasern oder Chemiefasern ist schon
lange bekannt, ohne daß dafür eine befriedigende Lösung
gefunden wurde. Es ist beispielsweise bekannt (DE 24 10 940 C3),
auf einen in der Funktion mit einer Fadenabzugsdüse
übereinstimmenden Fadenführungstrichter einen Kühlluftstrom zu
richten. Dies hat jedoch nicht zu einer brauchbaren Lösung
geführt.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, daß OE-Rotorspinnvorrichtungen mit erhöhter
Geschwindigkeit und insbesondere erhöhten Rotordrehzahlen
laufen können und dabei auch Kunstfasern oder Chemiefasern ver
spinnen zu können, ohne daß an diesen Beschädigungen auftreten.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß wenigstens die Kontakt
fläche der Fadenabzugsdüse aus einem Material besteht, das in
einem Temperaturbereich von etwa 50°C bis etwa 100°C eine
Wärmeleitzahl von wenigstens 80 W/mK besitzt.
Eine Schädigung der Fasern kann nur dann vermieden werden, wenn
die entstehende Reibungswärme zwischen den Fasern und der
Kontaktfläche der Fadenabzugsdüse nicht zu einer unzulässig
hohen Temperatur der Fasern führt. Dabei liegt der Erfindung
die Überlegung zugrunde, daß die Entstehung der Reibungswärme
selbst, die von dem Reibwert, der Normalkraft zwischen Garn und
Kontaktfläche der Abzugsdüse und der Gleitgeschwindigkeit ab
hängig ist, sich aus spinntechnologischen Gründen nicht
wesentlich verringern läßt. Es wird deshalb vorgesehen, daß die
Fadenabzugsdüse in der Lage ist, die Reibungswärme in einem
ausreichenden Maß und auch möglichst schnell abzuführen, so daß
der nicht abgeführte Teil der Reibungswärme nicht zu einem
Übersteigen einer kritischen Temperatur für die Fasern und
damit zu einer örtlichen Überhitzung dieser Fasern führt. Dabei
geht die Erfindung auch von der Erkenntnis aus, daß nicht die
Abzugsgeschwindigkeit des Fadens wesentliche Ursache für die
bisherigen Faserschäden ist, sondern vielmehr die Tatsache, daß
das ersponnene Garn mit annähernd der Rotordrehzahl kurbelartig
mit umläuft und dabei im wesentlichen auf der Kontaktfläche der
Fadenabzugsdüse gleitet. Die Kontaktstelle des Fadens auf der
Kontaktfläche ändert sich somit ständig, so daß an dieser je
weils eine wirksame Abfuhr von Reibungswärme möglich ist.
Diese erfindungsgemäße Lösung unterscheidet sich deutlich von
der bekannten Lösung (DE 24 10 940 C3), nämlich den mit einer
Fadenabzugsdüse vergleichbaren Fadenführungstrichter mittels
einer Luftströmung zu kühlen. Eine derartige Luftkühlung kann
die lokale Oberhitzung der Fasern infolge der entstehenden
Reibungswärme nicht verhindern, da sie nicht an der Stelle
wirksam ist, an welcher die Reibungswärme entsteht, nämlich
zwischen der Kontaktfläche und den betreffenden Fasern. Die
Kühlung einer derartigen Luftströmung kommt somit immer zu
spät, da sie erst dann wirksam wird, nachdem die Reibungswärme
bereits die erhöhte Temperatur in den Fasern verursacht hatte.
Die dadurch aufgetretenen Schädigungen können nicht mehr rück
gängig gemacht werden.
Versuche bei der Anmelderin haben gezeigt, daß es beispiels
weise mit Fadenabzugsdüsen aus Kupfer, das eine sehr hohe
Wärmeleitzahl hat, möglich ist, die Rotordrehzahlen und damit
die Spinngeschwindigkeit um wenigstens 20% gegenüber den bis
her möglichen Rotordrehzahlen zu erhöhen, ohne daß Schädigungen
an den Fasern auftreten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist für die Fadenab
zugsdüse ein Grundkörper vorgesehen, der wenigsten im Bereich
der Kontaktfläche mit dem Material beschichtet ist. Da jeweils
nur eine kurzzeitige, jedoch schnelle Wärmeabfuhr notwendig
ist, ist zu erwarten, daß auch eine relativ dünne Beschichtung
von weniger als 0,5 mm ausreichen wird, um den gewünschten
Effekt zu erhalten.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß
die Kontaktfläche eine Härte von wenigstens 20 HV5N besitzt.
Damit wird sichergestellt, daß eine ausreichend hohe Ver
schleißfestigkeit gegeben ist, so daß eine derartige Faden
abzugsdüse auch eine ausreichende Lebensdauer besitzt.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung wird vorgesehen, daß
das Material Titandiborid ist. Dieses Material hat die beiden
vor allem gewünschten Eigenschaften, nämlich eine hohe Wärme
leitzahl in einem Temperaturbereich von etwa 50° bis etwa
100°C, während es außerdem eine hohe Härte besitzt.
Weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung der in der Zeichnung darge
stellten Ausführungsformen und der Unteransprüche.
Fig. 1 zeigt einen Teilschnitt einer OE-Spinnvorrichtung
im Bereich eines Spinnrotors und einer Fadenabzugs
düse,
Fig. 2 einen Schnitt durch eine abgewandelte Ausführung
einer Fadenabzugsdüse und
Fig. 3 eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III auf die
Abzugsdüse der Fig. 2 oder auch der Fig. 1.
Die in Fig. 1 nur teilweise dargestellte OE-Spinnvorrichtung
enthält einen Spinnrotor (1), der in bekannter Weise aus einem
Rotorteller (2) und einem mit diesem Rotorteller (2) drehfest
verbundenen Schaft (3) besteht. Der Schaft (3) ist in nicht
näher dargestellter Weise gelagert und zu hohen Rotordrehzahlen
angetrieben. Diese Drehzahlen erreichen heute 130 000 min-1.
Der Rotorteller (2) ist in einem Rotorgehäuse (4) angeordnet,
das eine den Rotorteller (2) umgebende Unterdruckkammer (5)
bildet, die über eine Unterdruckleitung (6) mit einer nicht
dargestellten Unterdruckquelle verbunden ist. Auf der dem
Schaft (3) abgewandten, offenen Seite des Rotortellers (2) ist
das Rotorgehäuse (4) mit einer öffnung versehen, die größer als
der Außendurchmesser des Rotortellers (2) ist, so daß dieser
nach vorne, zur Bedienungsseite hin aus dem Rotorgehäuse (4)
herausgezogen werden kann.
Im Betriebszustand ist die Öffnung (7) des Rotorgehäuses (4)
mittels einer Abdeckung (8) verschlossen, die sich unter
Zwischenfügen einer Dichtung (25) an das Rotorgehäuse (4)
anlegt. Die Abdeckung (8) ist mit einem Ansatz (9) versehen,
der in die offene Vorderseite (11) des Rotortellers (2) hinein
ragt und dabei einen Spalt (10) beläßt, über welchen die Fasern
in den Rotorteller (2) transportierende Luft abströmen kann. In
der Abdeckung (8) ist ein Faserzuführkanal (14) vorgesehen, der
in dem Ansatz (9) innerhalb des Rotortellers (2) mündet. Der
Faserzuführkanal (14) beginnt an einer nicht dargestellten Auf
lösewalze, die ein zugeführtes Fasermaterial zu Einzelfasern
vereinzelt. Über die Unterdruckleitung (6) wird in den Faser
zuführkanal (14) ein Transportluftstrom erzeugt, der über den
Spalt (10) abströmt. Die mittransportierten Fasern gelangen
dagegen auf eine Rutschwand (12) des Rotortellers (2), die sich
konisch zu einer Fasersammelrille (13) aufweitet. Die Fasern
gleiten auf der Rutschwand (12) zur Fasersammelrille (13).
Die in der Fasersammelrille gesammelten Fasern werden während
des normalen Spinnbetriebs als ein strichpunktiert dargestell
ter, ersponnener Fasern aus der Fasersammelrille abgezogen.
Dabei wird der ersponnene Faden (16) zunächst im wesentlichen
in der Radialebene der Fasersammelrille abgezogen und dann über
eine Fadenabzugsdüse (17) in axialer Richtung umgelenkt, d. h.
koaxial zu dem Rotorteller. Der Faden (16) läuft dann über eine
mit Falschdrallrippen (24) versehene Drallstoppeinrichtung
(23), in deren Bereich er in Pfeilrichtung (A) abgelenkt wird,
wonach er auf eine nicht dargestellte Abzugseinrichtung zu
läuft. Auf die Abzugseinrichtung folgt eine nicht dargestellte
Aufwickeleinrichtung, mit welcher der ersponnene Faden zu einer
Spule gewickelt wird. Die Fadenabzugsdüse (19) weist einen im
Bereich der Sammelrille (13) beginnenden trichterförmigen Ein
lauf (19) auf, der eine gewölbte Kontaktfläche (20) aufweist,
die in einen koaxial zu dem Rotorschaft (3) verlaufenden Ab
schnitt (15) übergeht, der in Richtung zu dem Drallstoppelement
(23) sich leicht kegelstumpfförmig aufweitet. Die Fadenabzugs
düse (17) ist mit einem Außengewinde versehen, mittels dessen
sie in eine Gewindebohrung (18) der Abdeckung (8) eingeschraubt
ist.
Während des Spinnbetriebs läuft das sich von der Kontaktfläche
(20) zu der Fasersammelrille des Rotortellers (2) erstreckende
Stück des ersponnenen Fadens (16) kurbelartig um. Die Umlauf
bewegung ist um die Fadenabzugsgeschwindigkeit gegenüber der
Umfangsgeschwindigkeit der Faserabzugsrille (13) geringer.
Dieses kurbelartig umlaufende Fadenstück führt dazu, daß der
Faden (16) überwiegend auf der Kontaktfläche gleitet, wobei
allerdings ein geringer Falschdrall eingeleitet wird, der dem
durch das Drehen des Rotortellers erzeugten Echtdrall über
lagert wird. Diese in Umfangsrichtung erfolgende Gleitbewegung
des Fadens (16) auf der Kontaktfläche (20) der Fadenabzugsdüse
(17) ist Hauptursache für das Entstehen einer Reibungswärme.
Die dagegen wesentlich geringere Fadenabzugsgeschwindigkeit
spielt nur eine untergeordnete Rolle bei dem Entstehen der
Reibungswärme. Diese Reibungswärme führte bisher bei sehr hohen
Rotordrehzahlen dazu, daß Chemiefasern, beispielsweise
Polyesterfasern, mechanisch und/oder thermisch infolge von
lokalen Überhitzungen geschädigt wurden. Um diese Schädigungen
trotz hoher Rotordrehzahlen zu vermeiden oder wenigstens zu
verringern und damit höhere Rotordrehzahlen als bisher zuzu
lassen, ist die Fadenabzugsdüse (17) aus einem Material her
gestellt, das einerseits eine hohe Verschleißfestigkeit auf
weist und andererseits eine hohe Wärmeleitzahl aufweist, d. h.
in einem Temperaturbereich von etwa 50°C bis etwa 100°C eine
Wärmeleitzahl von wenigstens 80 W/mK (Watt pro Meter Kelvin).
Diese hohe Wärmeleitzahl bestimmt im wesentlichen die Wärme
eindringzahl die die Quadratwurzel aus Dichte, Wärmeleitzahl
und spezifischer Wärme ist. Diese hohe Wärmeleitzahl, die eine
entsprechend hohe Wärmeeinddringzahl bedingt, führt dazu, daß
ein wesentlicher Teil der entstehenden Reibungswärme sofort
mittels der Faserabzugsdüse (17) an der Entstehungsstelle
abgeführt wird, so daß diese Reibungswärme nicht dazu führt,
daß die Chemiefasern oder Kunststoffasern auf unzulässig hohe
Temperaturen aufgeheizt werden. Da die Reibungswärme jeweils
nur örtlich begrenzt an der Stelle erzeugt wird,1 an der sich
der Faden (16) gerade während des kurbelförmigen Umlaufs
befindet, wird insgesamt die Fadenabzugsdüse nicht auf allzu
hohe Werte aufgeheizt. Üblicherweise nimmt die Fadenabzugsdüse
(17) Werte von 50°C bis 100°C an. Da die Fadenabzugsdüse (17)
sich in der metallischen Abdeckung (8) befindet, wird die Wärme
weiter abgeleitet.
Um eine ausreichend hohe Lebensdauer zu gewährleisten, muß die
Kontaktfläche (20) der Fadenabzugsdüse (17) auch eine aus
reichend hohe Härte aufweisen, d. h. eine Härte von wenigstens
20 VH5N (Vickers-Härte bei 5 N Belastung). Es wurde gefunden,
daß ein Werkstoff mit einer geeigneten Wärmeleitzahl und einer
geeigneten Härte in Titandiborid zur Verfügung steht, das eine
Wärmeleitzahl von 210 W/mK und eine Härte von 28 VH5N aufweist.
Dieses Titanborid ist in Pulverform herstellbar und kann als
Keramikmaterial verarbeitet werden.
Während bei der Ausführungsform nach Fig. 1 die gesamte Faden
abzugsdüse (17) aus einem geeigneten Material hergestellt ist,
ist die Fadenabzugsdüse (217) nach Fig. 2 nur im Bereich der
Kontaktfläche (220) des Einlauftrichters (219) mit einer ge
strichelt dargestellten Beschichtung (221) aus diesem eine hohe
Wärmeleitzahl und eine hohe Härte aufweisenden Material ver
sehen. In diesem Fall kann beispielsweise Titandiborid als eine
Plasmabeschichtung aufgebracht werden. Da die Reibungswärme
jeweils nur lokal und auch nur kurzzeitig auftritt, ist zu
erwarten, daß eine relativ dünne Beschichtung (221) von 0,5 mm
und weniger ausreicht. Zweckmäßigerweise wird diese Beschich
tung auf einen Grundkörper aus Metall aufgebracht, so daß ins
gesamt die entstehende Wärme weitergeleitet werden kann.
Hierbei kann insbesondere Kupfer verwendet werden, das eine
höhere Wärmeleitzahl, nämlich 384 W/mK, als das Beschichtungs
material Titandiborid aufweist.
Bei der Ausführungsform nach Fig. 3 ist ferner vorgesehen, daß
im Bereich des Einlauftrichters (219) die Kontaktfläche (320)
mit Rillen oder Kerben (322) versehen ist, wie dies durch den
Stand der Technik bekannt ist. Diese Kerben (322) oder Rillen,
die sich bis in den Bereich des axialen Kanals (315) er
strecken, erhöhen in bekannter Weise die Spinnstabilität.
Selbstverständlich können entsprechende Kerben auch bei der
Ausführungsform nach Fig. 1 vorgesehen werden.
Claims (8)
1. Fadenabzugsdüse für OE-Spinnvorrichtungen, die eine als
Umlenkführung für ein ersponnenes Garn dienende, im wesent
lichen trichterförmige Kontaktfläche aufweist, dadurch gekenn
zeichnet, daß wenigstens die Kontaktfläche (20, 220, 320) aus
einem Material besteht, das in einem Temperaturbereich von etwa
50°C bis etwa 100°C eine Wärmeleitzahl von wenigstens 80 W/mK
besitzt.
2. Fadenabzugsdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß ein Grundkörper vorgesehen ist, der wenigstens im
Bereich der Kontaktfläche (220, 320) mit dem Material beschich
tet ist.
3. Fadenabzugsdüse nach Anspruch 2, dadurch gekennzeich
net, daß ein metallischer Grundkörper vorgesehen ist, dessen
Wärmeleitzahl im Temperaturbereich von etwa 50°C bis etwa 100°C
vorzugsweise größer als die des als Beschichtung (221) auf
gebrachten Materials ist.
4. Fadenabzugsdüse nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekenn
zeichnet, daß der Grundkörper aus Kupfer oder einer Kupfer
legierung besteht.
5. Fadenabzugsdüse nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich
net, daß die gesamte Fadenabzugsdüse (17) aus dem Material her
gestellt ist.
6. Fadenabzugsdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die Kontaktfläche (20, 220, 320)
eine Härte von wenigstens 20 HV5N besitzt.
7. Fadenabzugsdüse nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material Titandiborid ist.
8. Fadenabzugsdüse nach einem der Ansprüche 2 bis 4 und 7,
dadurch gekennzeichnet, daß das Material als eine Plasma
beschichtung (221) auf den Grundkörper aufgebracht ist.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
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| US5321943A (en) | 1994-06-21 |
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