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Die
Erfindung betrifft eine Auflöseinrichtung für Offenend-Spinnmaschinen mit
einer Auflösewalze,
die in einem unter Unterdruck stehenden Gehäuse umläuft und gegenüber diesem
im Bereich einer an die freie Atmosphäre angrenzenden Stirnseite
mit einer Labyrinthdichtung abgedichtet ist, die im Bereich einer
umfangsseitigen Kämmgarnitur
der Auflösewalze
mit einem als Ringspalt ausgebildeten ersten Dichtungsspalt beginnt
und mit einem davon beabstandeten, als Ringspalt ausgebildeten zweiten Dichtungsspalt
an die freie Atmosphäre
anschließt, wobei
diese Dichtungsspalte durch erste und zweite zylindrische Ringbundflächen der
Auflösewalze
und entsprechend hohlzylindrische Gegenflächen des Gehäuses gebildet
sind.
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Bei
einer Auflöseeinrichtung
dieser Art (
DE 2329223
B2 ,
6) sollen
die Dichtungsspalte der Labyrinthdichtung eine bestimmte kleine
Luftströmung
von der freien Atmosphäre
zur Kämmgarnitur der
Auflösewalze
zulassen. Bei einer abgewandelten Ausführungsform (
DE 2329223 B2 ,
10) ist zwischen den Ringbundflächen der
Auflösewalze
und den Gegenflächen
des Gehäuses
eine Ringspaltdichtung vorgesehen. In den Ringbundflächen sind schraubenlinienförmige Nuten
vorgesehen, die so geneigt sind, dass eine von außen nach
innen gerichtete Förderwirkung
erzielt wird und von der Kämmgarnitur
in den Dichtungsspalt eingedrungene Fasern wieder zurück in die
Kämmgarnitur
gefördert
werden. Da jedoch erfahrungsgemäß sowohl
im Bereich der freien Atmosphäre
als auch im Bereich der Kämmgarnitur
einzelne Fasern das Bestreben haben, von außen in die Labyrinthdichtung
einzudringen, besteht die Gefahr, dass die Labyrinthdichtung mit
der Zeit durch Faserflug verstopft. Die Auflösewalze muss dann stillgesetzt,
demontiert und gereinigt werden.
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Es
war schon früher
bekannt (
DE 2116951 A ),
eine Auflösewalze
in einem Gehäuse
anzuordnen und wenigstens eine Seitenwand der Auskämmwalze
gegenüber
einer Seitenwand der Ausnehmung des Gehäuses mittels einer Labyrinthdichtung
abzudichten. Auch hier besteht die Gefahr, dass Fasern und/oder
Faserflug sich in der Labyrinthdichtung ansammeln und zu Verstopfungen
führen,
die nur durch aufwändige
Montagearbeiten beseitigt werden können.
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Es
war auch bekannt (
DE
8809697 U1 ), dass der Bereich einer Lagerung, mit der die
Auflösewalze auf
einer Welle gelagert ist, sich durch Faserflug o.dgl. zusetzen kann,
obwohl der Bereich durch einen Dichtungsspalt abgedichtet wird.
Der Bereich der Lagerung muss deshalb von Zeit zu Zeit gereinigt werden,
wozu die Auflösewalze
stillgesetzt wird und eine Reinigung mittels einer Druckluftpistole
erfolgt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, diesen Nachteil weitgehend
zu vermeiden und eine Auflöseeinrichtung
zu schaffen, bei welcher der Faserflug weitgehend von der Labyrinthdichtung
ferngehalten wird.
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Die
Aufgabe wird dadurch gelöst,
daß sowohl
die dem ersten Dichtungsspalt zugeordnete erste Ringbundfläche als
auch die dem zweiten Dichtungsspalt zugeordnete zweite Ringbundfläche mit faserflugabweisenden
Kerben versehen ist, deren Wirkungsrichtung jeweils von der Labyrinthdichtung hinweggerichtet
ist.
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Insbesondere
ist die Wirkungsrichtung der Kerben der ersten Ringbundfläche zur
Kämmgarnitur hin
und die Wirkungsrichtung der Kerben der zweiten Ringbundfläche zur
freien Atmosphäre
hin gerichtet. Dadurch wird erreicht, daß von der Kämmgarnitur herrührender
Faserflug wieder zur Kämmgarnitur
abgeschlagen wird und daß die
in der freien Atmosphäre
befindlichen herumschwirrenden Fasern wieder zur freien Atmosphäre abgewiesen
werden.
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Die
faserflugabweisenden Kerben selbst sind als schräg zur Umlaufrichtung der Auflösewalze verlaufende
Nuten ausgebildetet und haben -im Querschnitt- auf ihrer der Umlaufrichtung
abgewandten Seite jeweils eine Abschlagfläche, die radial zur Auflösewalze
verläuft.
Aus Gründen
des Unwuchtausgleiches sind an jeder Ringbundfläche mehrere, vorzugsweise drei
oder vier Kerben angeordnet. Damit die Dichtungswirkung der Labyrinthdichtung
gesteigert wird, haben die die Kerben aufweisenden ersten und zweiten
Ringbundflächen
unterschiedliche Durchmesser. Dabei kann vorgesehen sein, daß die ersten
und zweiten Dichtungsspalte durch wenigstens eine als Ringkammer
ausgebildete Expansionskammer getrennt sind.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung sind die erste und die zweite
Ringbundfläche
an einem gemeinsamen, von der Auflösewalze trennbaren Bauteil
angeordnet. Dies ist beispielsweise eine Spannscheibe, mit welcher
ein auf einen Grundkörper
der Auflösewalze
aufgeschobener, die Kämmgarnitur
enthaltender Garniturring befestigt wird.
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Die
Erfindung ist in der nachfolgenden Beschreibung einiger Ausführungsbeispiel
näher erläutert:
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Es
zeigen:
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1 eine
Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Auflöseeinrichtung, von der Bedienungsseite
der Offenend-Spinnmaschine aus betrachtet,
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2 in
etwas vergrößertem Maßstab einen Schnitt
durch die Auflöseeinrichtung
längs der Schnittfläche II – II der 1,
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3 in
stark vergrößerter Ausführung eine Teilansicht
der 2 im Bereich der Labyrinthdichtung,
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4 eine
Ansicht in Richtung des Pfeiles IV der 3 auf eine
faserflugabweisende Kerbe,
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5 und 6 jeweils
Teilansichten ähnlich 3,
jedoch in etwas verkleinertem Maßstab, auf andere Ausgestaltungen
der Labyrinthdichtung.
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Die
in den 1 und 2 dargestellte Auflöseeinrichtung 1 ist
in bekannter Weise Bestandteil einer nicht weiter dargestellten
Offenend-Spinnvorrichtung. Die Auflöseeinrichtung 1 dient
dem Zuführen
eines Faserbandes 2 und dessen Auflösen zu Einzelfasern. Hierfür ist unter
anderem eine in Drehrichtung A angetriebene Zuführwalze 3 vorgesehen, an
die ein Zuführtisch 4 elastisch
von unten andrückbar
ist. Der Zuführtisch 4 ist
um eine Schwenkachse 5 schwenkbar und durch eine nicht
dargestellte Belastungsfeder gegen die Zuführwalze 3 belastet.
Es wird dadurch zwischen der Zuführwalze 3 und
dem Zuführtisch 4 eine
Klemmstelle 6 gebildet, an der das Faserband 2 während seiner
Transportbewegung geklemmt wird. Der Zuführwalze 3 ist ein
Einlauftrichter 7 für
das Faserband 2 vorgeschaltet.
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Die
Zuführwalze 3 bietet
das zu Einzelfasern aufzulösende
Faserband 2 einer wesentlich schneller angetriebenen Auflösewalze 8 dar,
die gleichlaufend mit der Zuführwalze 3 in
Umlaufrichtung B angetrieben ist. Die Auflösewalze 8 ist in bekannter
Weise mit einer Kämmgarnitur 9 versehen,
die beispielsweise aus Sägezähnen oder
Nadeln oder dergleichen bestehen kann.
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Zwischen
dem Zuführtisch 4 und
der Auflösewalze 8 ist
eine Faserbartstütze 10 stationär angeordnet,
die das Ende des aufzulösenden
Faserbandes 2, den sogenannten Faserbart, von der rückwärtigen Seite
in die Kämmgarnitur 9 der
Auflösewalze 8 hineindrückt.
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Die
genannten Bauteile sind an einem Gehäuse 11 gehaltert,
welches im wesentlichen aus zwei Teilgehäusen 12 und 13 besteht.
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Das
Teilgehäuse 12 dient
in nicht dargestellter Weise dem Befestigen des gesamten Gehäuses 11 an
einer Halterung der zugehörigen
Offenend-Spinnvorrichtung und des weiteren der Lagerung der Auflösewalze 8.
Hierzu ist das Teilgehäuse 12 mit
einer zylindrischen Aufnahme 14 für ein Lagergehäuse 15 der
Auflösewalze 8 versehen.
Das Teilgehäuse 12 besitzt
ferner eine plane Anlagefläche 16,
an der das andere Teilgehäuse 13 in
nicht näher dargestellter
Weise gehaltert ist.
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Das
zweite Teilgehäuse 13 dient
im wesentlichen der umfangsseitigen Abdeckung der Auflösewalze 8 und
weist zu diesem Zweck wenigstens eine Umfangsfläche 17 auf, welche
die Auflöswalze 8 über einen
Teil ihres Umfanges unter Bildung eines Ringraumes 18 umgibt.
Am Teilgehäuse 13 sind
ferner Leitflächen 19 angebracht,
beispielsweise für
das Begrenzen einer an sich bekannten Schmutzabscheideöffnung 20.
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Im
Gehäuse 11 beginnt
ein Faserzuführkanal 21,
der die vereinzelten Fasern von der Kämmgarnitur 9 der Auflösewalze 8 bis
zu einem nicht dargestellten Drallorgan, vorzugsweise einem Spinnrotor, zuführt. Hierfür ist der
Spinnrotor und somit der Ringraum 18 an eine Unterdruckquelle
angeschlossen, die dem Transport der Einzelfasern dient.
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Die
Auflösewalze 8 enthält einen
austauschbaren Garniturring 22, der die Kämmgarnitur 9 aufweist
und auf einen Grundkörper 23 der
Auflösewalze 8 aufgeschoben
ist. Der Befestigung des Garniturringes 22 auf dem Grundkörper 23 dient
eine Spannscheibe 24, die mittels einer Schraube 26 auf
einer Welle 27 der Auflösewalze 8 befestigt
ist und die den Garniturring 22 gegen einen Flansch 25 des
Grundkörpers 23 verspannt.
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Die
dem Teilgehäuse 12 abgewandte
Stirnseite 28 der Auflösewalze 8 ist
nicht durch irgendeinen Deckel abgedeckt und grenzt somit an die
freie Atmosphäre
an. Zum Abdichten gegenüber
dem unter Unterdruck stehenden Ringraum 18 ist die der Auflösewalze 8 zugehörige Spannscheibe 24 gegenüber dem
Teilgehäuse 13 durch
eine nachfolgend noch näher
zu beschreibende Labyrinthdichtung 29 abgedichtet.
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Obwohl
der Ringraum 18 unter Unterdruck steht, haben die mit der
Kämmgarnitur 9 transportierten
Einzelfasern bisweilen das Bestreben, in das Innere der Labyrinthdichtung 29 einzutreten.
Dies muß durch
nachfolgend zu beschreibende Maßnahmen verhindert
werden. Des weiteren gibt es bei Betrieb der Offenend-Spinnmaschine
erfahrungsgemäß im Bereich
der Stirnseite 28 jeder Auflösewalze 8 Faserflug,
der ebenfalls das Bestreben hat, in das Innere der Labyrinthdichtung 29 einzutreten
und die Labyrinth dichtung 29 zu verstopfen. Auch dieses
muß in nachfolgend
zu beschreibender Weise verhindert werden.
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Nachfolgend
werden anhand der stark vergrößerten Darstellungen
nach 3 und 4 die Maßnahmen zum Fernhalten von
Faserflug von der Labyrinthdichtung 29 näher erläutert.
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Man
erkennt einen der Labyrinthdichtung 29 zugehörigen ersten
Dichtungsspalt 30, der als Ringspalt ausgebildet ist und
am Ringraum 18 im Bereich des Außendurchmessers der Kämmgarnitur 9 beginnt.
Der erste Dichtungsspalt 30 erstreckt sich somit in axialer
Richtung der Auflösewalze
B. Man erkennt ferner einen zweiten Dichtungsspalt 31,
der ebenfalls als sich in axialer Richtung der Auflösewalze 8 erstreckender
Ringspalt ausgebildet ist und der vom ersten Dichtungsspalt 30 beabstandet
ist. Der zweite Dichtungsspalt 31 grenzt an die freie Atmosphäre an.
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Der
erste Dichtungsspalt 30 wird zwischen einer in Umlaufrichtung
B der Auflösewalze 8 bewegten
ersten zylindrischen Ringbundfläche 32 und
einer zugeordneten hohlzylindrischen Gegenfläche 34 des Teilgehäuses 13 des
Gehäuses 11 gebildet.
In ähnlicher
Weise wird der zweite Dichtungsspalt 31 zwischen einer
zweiten zylindrischen Ringbundfläche 33 der
Auflösewalze 8 und
einer hohlzylindrischen Gegenfläche 35 des
Teilgehäuses 13 gebildet.
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Obgleich
die Labyrinthdichtung 29 in der Lage ist, ein Stören des
Lufthaushaltes im Ringraum 18 zu vermeiden, kann dennoch
ohne die nachfolgend zu beschreibenden Maßnahmen nicht verhindert werden,
daß sowohl
vom Ringraum 18 durch den ersten Dichtungsspalt 30 hindurch
als auch von der freien Atmosphäre
durch den zweiten Dichtungsspalt 31 hindurch Faserflug
in das Innere der Labyrinthdichtung 29 eindringt und diese
verstopft, so daß der
Rundlauf der Auflösewalze 8 beeinträchtigt wird. Aus
diesem Grunde sind im Zusammenhang mit der Labyrinthdichtung 29 faserflugabweisende
Kerben 36 und 37 vorgesehen, die an den Ringbundflächen 32 und 33 angebracht
sind, als Nuten ausgebildet sind und schräg zur Umlaufrichtung B der
Auflösewalze 8 verlaufen.
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Die
faserflugabweisenden Kerben 36, vorzugsweise drei oder
vier an der Zahl, sind an der ersten zylindrischen Ringbundfläche 32 angebracht
und haben eine Wirkungsrichtung C, die zur Kämmgarnitur 9 und damit
zum Ringraum 8 hin gerichtet ist. Die faserflugabweisenden
Kerben 37, wiederum drei oder vier an der Zahl, die an
der zweiten zylindrischen Ringbundfläche 33 angebracht
sind, haben eine Wirkungsrichtung D, die zur freien Atmosphäre hin gerichtet
ist. Die Kerben 36 und 37 weisen jeweils Abschlagflächen 38 bzw. 39 auf,
die radial zur Auflösewalze 8 verlaufen
und auf der der Umlaufrichtung B abgewandten Seite der Kerben 36 und 37 angeordnet
sind. Die Abschlagflächen 38 und 39 dienen
als mechanische Mittel zum Abweisen von Faserflug von der Labyrinthdichtung 29 hinweg.
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Wie
aus der 3 ferner zu erkennen ist, weisen
die erste zylindrische Ringbundfläche 32 und die zweite
zylindrische Ringbundfläche 33 jeweils
unterschiedliche Durchmesser d1 und d2 auf, liegen also in radialer Richtung der
Auflösewalze 8 in
etwa übereinander.
Dadurch läßt sich
erreichen, daß der
erste Dichtungsspalt 30 und der zweite Dichtungsspalt 31 nicht
in axialer Richtung der Auflösewalze 8 zueinander
versetzt zu werden brauchen, wodurch die Labyrinthdichtung 29 in
axialer Richtung kürzer
gehalten werden kann. Außerdem
wird dadurch die Zahl der Umlenkungen innerhalb der Labyrinthdichtung 29 vergrößert, was
zu einer verbesserten Dichtungswirkung führt.
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Die
voneinander beabstandeten ersten und zweiten Dichtungsspalte 30 und 31 sind über radial verlaufende
Zwischenspalte 40 und 41 sowie einen dritten Ringdichtungsspalt 43 miteinander
verbunden.
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Die
ersten und zweiten zylindrischen Ringbundflächen 32 und 33 sind
an einem gemeinsamen, von der Auflösewalze 8 demontierbaren
Bauteil angebracht, im vorliegenden Falle an der Spannscheibe 24.
Dadurch läßt sich,
sollte trotz der erfindungsgemäßen Maßnahmen einmal
eine Reinigung des Inneren der Labyrinthdichtung 29 erforderlich
werden, die Labyrinthdichtung 29 durch Demontieren der Spannscheibe 24 leicht
auseinanderbauen und säubern.
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Die
Ausgestaltung nach 5 entspricht weitgehend der
Ausführung
nach 3, jedoch mit dem Unterschied, daß gemäß 5 eine
Labyrinthdichtung 44 vorgesehen ist, bei welcher die radial verlaufenden
Zwischenspalte 40 und 41 der 3 nunmehr
durch Expansionskammern 45 und 46 ersetzt sind.
Diese Expansionskammern 45 und 46 sind als Ringkammern
ausgebildet, welche den ersten Dichtungsspalt 30 und den
zweiten Dichtungsspalt 31 voneinander trennen und die in
axialer Richtung breiter ausgebildet sind als die zuvor beschriebenen
radial verlaufenden Zwischenspalte 40 und 41.
Aufgrund der Querschnittsvergrößerung der
Expansionskammern 45 und 46 wird die Luftgeschwindigkeit,
die im zweiten Dichtungsspalt 31 und im Ringdichtungspalt 43 vorherrscht,
zum großen
Teil durch Wirbelbildung und Drosselwirkung vernichtet, wodurch
die Dichtungswirkung der Labyrinthdichtung 44 vergrößert wird.
Durch den ersten Dichtungsspalt 30 kann dann eine nennenswerte
Luftmenge nicht mehr in den Ringraum 18 eintreten. Die
faserflugabweisenden Kerben 36 und 37 sind natürlich auch
bei dieser Ausgestaltung vorhanden.
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Die
Ausgestaltung nach 6 zeigt eine Labyrinthdichtung 47,
die bei oberflächlicher
Betrachtung dem eingangs erläuterten
Stand der Technik entspricht, bei welchem ein erster Dichtungsspalt 30 mit
einem zweiten Dichtungsspalt 31 über eine Expansionskammer 48 verbunden
ist. Abweichend von diesem Stand der Technik sind jedoch sowohl
die erste zylindrische Ringbundfläche 32 als auch die zweite
zylindrische Ringbundfläche 33 jeweils
mit faserflugabweisenden Kerben 36 bzw. 37 versehen, deren
Wirkungsrichtung jeweils von der Labyrinthdichtung 47 hinweggerichtet
ist, also entweder zum Ringraum 18 oder zur freien Atmosphäre.