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DE4117398A1 - Verfahren und einrichtung zum vernichten von vollstaendig eingesandetem kampfmittel - Google Patents

Verfahren und einrichtung zum vernichten von vollstaendig eingesandetem kampfmittel

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Publication number
DE4117398A1
DE4117398A1 DE19914117398 DE4117398A DE4117398A1 DE 4117398 A1 DE4117398 A1 DE 4117398A1 DE 19914117398 DE19914117398 DE 19914117398 DE 4117398 A DE4117398 A DE 4117398A DE 4117398 A1 DE4117398 A1 DE 4117398A1
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DE
Germany
Prior art keywords
projectile
carrier
weapon
shaped charge
sanded
Prior art date
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Ceased
Application number
DE19914117398
Other languages
English (en)
Inventor
Georg Bugiel
Peter Thoms
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Diehl Stiftung and Co KG
Original Assignee
Diehl GmbH and Co
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Publication date
Application filed by Diehl GmbH and Co filed Critical Diehl GmbH and Co
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Priority to EP19920108728 priority patent/EP0516007A3/de
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Ceased legal-status Critical Current

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Classifications

    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F42AMMUNITION; BLASTING
    • F42BEXPLOSIVE CHARGES, e.g. FOR BLASTING, FIREWORKS, AMMUNITION
    • F42B33/00Manufacture of ammunition; Dismantling of ammunition; Apparatus therefor
    • F42B33/06Dismantling fuzes, cartridges, projectiles, missiles, rockets or bombs

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Manufacturing & Machinery (AREA)
  • General Engineering & Computer Science (AREA)
  • Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)
  • Emergency Lowering Means (AREA)

Description

Die Erfindung betrifft ein Verfahren bzw. eine Einrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruches 1 bzw. des Anspruches 2.
Im militärischen Alltag ist es bekannt, auf dem Grund direkt oberhalb eines beispielsweise magnetisch georteten, vollständig eingesandeten großvolumigen Kampfmittels wie etwa eines Bomben-Blindgängers oder einer Mine ein Gestell auf das Erdreich zu setzen, das eine Hohlladung in gewissem Abstand zum Grund haltert. Eine hinreichend groß ausge­ legte Hohlladung dringt nach der Zündung dann mit dem Hohlladungs­ strahl einige Dezimeter tief in das Erdreich ein und führt zur Deto­ nation des Kampfmittels, wenn in dessen Einsandungs-Tiefe noch hin­ reichend energiereiche Strahlbestandteile die Sprengmittel-Hülle durchschlagen, um die Sprengstoff-Füllung zur Detonation zu bringen. Ob dieser angestrebte Effekt der Kampfmittel-Vernichtung jedoch tat­ sächlich erreicht wird, hängt stark von der Lagertiefe des Kampf­ mittels und der Konsistenz des darüber befindlichen Materials ab. Auf jeden Fall ist eine recht große Vernichtungs-Ladung erforderlich, die aufgrund der Splitterwirkung bei ihrer Zündung eine ganz erhebliche Umweltgefährdung erbringt; und am Grunde eines Gewässers ist dieses Vorgehen schon deshalb nicht realisierbar, weil einerseits die genaue Positionierung der Vernichtungsladung auf dem Grund zu aufwendig wäre und andererseits die Energie des Hohlladungsstrahles beim Durchqueren des Wassers und Eindringen in den Gewässer-Grund so stark reduziert würde, daß nicht mit hinreichender Wahrscheinlichkeit eine Detonation des Kampfmittel-Sprengstoffes ausgelöst wird.
Auch der etwa auf Flughäfen geübte Beschuß eines Kampfmittels mit einer kleinkalibrigen Kanone von einem gepanzerten Fahrzeug aus ist einerseits apparativ sehr aufwendig und andererseits gegen vollständig eingesandete Kampfmittel, zumal unter dem Grunde eines Gewässers nicht einsetzbar. Denn einerseits ist aus einer solchen Kanone kein gezielter Beschuß gegen das nicht sichtbare Kampfmittel möglich, und außerdem würde das aus einer solchen Kanone abgefeuerte Geschoß sich nicht richtungsstabil weiterbewegen, wenn es aus Luft in ein dichteres Medium wie Wasser oder gar Sand übertritt, so daß das Kampfmittel auch dann nicht getroffen würde, wenn es aufgrund bekannter Lage genau ein­ visiert werden könnte. Schließlich mag der Beschuß mit einer Kleinka­ librigen Rohrmunition zwar zur Zerstörung des Kampfmittel-Mantels und damit dazu führen, daß das Kampfmittel nicht mehr einsatzbereit ist; geometrisch würde es dabei aber erhalten bleiben und bei der nächsten Ortung zumindest eine erhebliche Irritation auslösen, da durch die La­ ge-Ortung allein nicht feststellbar ist, ob das Kampfmittel noch in­ takt ist.
Zur Vernichtung von Seegrund-Minen ist es bekannt, mittels fernge­ steuerter Unterwasser-Drohnen großvolumige Vernichtungsladungen mög­ lichst dicht neben der aufgespürten Grundmine abzulegen und, nach Ab­ setzen der Drohne in sichere Entfernung, ferngesteuert zu zünden. Der apparative und handhabungstechnische Aufwand dafür ist bar außerordentlich groß und die tatsächliche Vernichtungswirkung relativ ungewiß wegen nicht gezielt einsetzbarer Energie der lediglich neben dem Kampfmittel abgelegten Vernichtungsladung.
In Erkenntnis dieser Gegebenheiten liegt der Erfindung die Aufgabe zu­ grunde, ein Verfahren und eine Einrichtung gattungsgemäßer Art anzuge­ ben, die ohne großen apparativen Aufwand zur sicheren Vernichtung auch - selbst unter Wasser - vollständig eingesandeter großvolumiger Kampf­ mittel einsetzbar sind.
Diese Aufgabe ist erfindungsgemäß im wesentlichen dadurch gelöst, daß bei den jeweiligen Gattungsmerkmalen auch die Kennzeichnungsmerkmale der Ansprüche 1 bzw. 2 realisiert werden.
Nach dieser Lösung wird die vergleichsweise sehr kleine Wirkmasse ei­ nes schlanken Hohlladungs-Projektils, das aus einer billigen Frontla­ der-Kartusche abgeschossen werden kann, in direkter Wirkrichtung un­ mittelbar an der Kampfmittel-Mantelfläche ausgelöst, nachdem es das umgebende Medium - einschließlich einer Sandschicht - mit stabiler Ballistik aufgrund vollkavitierender Projektil-Geometrie durchdrungen hat. Die verbleibende große Auftreffenergie auf das Kampfmittel führt zum sicheren Ansprechen eines billigen da einfachen Aufschlagzünders. Die ohnehin kleinen und infolge der kleinen Wirkmasse auch nicht hoch­ energetischen Splitter, die beim Zünden des Vernichtungs-Projektils entstehen, stellen eine allenfalls geringe Umweltgefährdung dar, die durch die umgebende Sandmasse auch noch wirksam gedämpft ist. Deshalb kann der Träger der richtbaren Projektil-Abschußkartusche in der einmal erreichten Schußposition verbleiben, um erforderlichenfalls noch ein zweites Projektil für zuverlässige Vernichtung des Kampfmittels nachzufeuern, das nachgeladen oder in einem parallelen Abschußrohr bereitgehalten wird.
Zwar ist es aus der DE-PS 36 26 434 bekannt, großvolumige Seegrund­ minen durch Miniatur-Hohlladungsgefechtsköpfe außer Funktion zu set­ zen, die über die am Grund geortete Mine ausgestreut werden und deren Verdämmung durchbrechen sowie Krater in den Sprengstoff einbrennen, ohne diesen gleich zur Detonation zu bringen. Aufgrund der niedrigen Auftreffgeschwindigkeit sind diese Gefechtsköpfe aber mit einer recht aufwendigen Zündeinrichtung auszustatten, und gegen vollständig eingesandete Minen sind derartige bloß ins Wasser ausgestreute Minia­ tur-Gefechtsköpfe wirkungslos.
Aus der DE-AS 23 60 226 schließlich ist es bekannt, daß als Zünder für eine ummantelte Sprengladung eine verschwenkbar auf deren Mantelfläche montierte Hohlladung einsetzbar ist. Eine solche konstruktive Anbrin­ gung einer Hohlladung ist jedoch nicht möglich, wenn vollständig ein­ gesandete Gefechtsmittel zerstört werden sollen.
Zusätzliche Alternativen und Weiterbildungen sowie weitere Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den weiteren Ansprüchen und, auch unter Berücksichtigung der Darlegungen in der Zusammenfas­ sung, aus nachstehender Beschreibung eines in der Zeichnung unter Be­ schränkung auf das Wesentliche stark abstrahiert skizzierten Einsatz- und Funktionsbeispiels für die erfindungsgemäße Lösung. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt in Aufriß-Darstellung einen Kartuschen-Trä­ ger, von dem aus eine eingesandete Mine mit einem Projektil voll-ka­ vitierender Geometrie und mit Aufschlagzünder für seine Hohlladung be­ schossen wird.
Bei dem zu vernichtenden Kampfmittel 11 handelt es sich um einen re­ lativ großvolumigen, im wesentlichen zylindrischen Körper mit einem Metallmantel 12 von recht geringer Wandstärke im Verhältnis zum Kampf­ mittel-Durchmesser 13, der im wesentlichen mit Sprengstoff 14 gefüllt ist. Das Kampfmittel 11, etwa eine Seegrundmine, liegt vollständig in Sand 15 vergraben, eingesandet in einer Tiefe unter dem Grund 16, die mindestens in der Größenordnung des Zylinder-Durchmessers 13 liegen und sogar einige Meter betragen kann. Beim Medium 17 über dem Grund 16 kann es sich um Wasser, aber auch um Luft handeln; so daß es sich beim Grund 16 um einen Gewässergrund oder um den Boden an Luft handeln kann. Die örtliche Position des eingesandeten Kampfmittels 11 längs des Grundes 16 ist mittels einer beispielsweise magnetischen Ortungs­ einrichtung (in der Zeichnung nicht berücksichtigt) lokalisierbar, die in oder über dem Medium 17 oberhalb des Grundes 16 arbeitet.
Wenn das zu vernichtende Kampfmittel 11 lokalisiert ist, wird ein Trä­ ger 18 für eine einfache, beispielsweise als Frontlader ausgebildete, Kartusche 19 etwas seitlich neben die Position des Kampfmittels 11 ma­ növriert und die mit einem Projektil 20 geladene Kartusche 19 mittels einer Schwenk-Richteinrichtung 21 räumlich so ausgerichtet, daß nach den trigonometrischen Gesetzmäßigkeiten die lineare Projektil-Schuß­ bahn 22 das zuvor geortete Kampfmittel 11 möglichst mittig trifft. Die Spitzen- und Hüllengeometrie des Vernichtungs-Projektils 20, 20′ ist in als solcher bekannter Weise derart ausgelegt, daß sich jedenfalls bei rascher Bewegung durch Wasser eine medienfreie Kavitationshülle direkt hinter der Projektil-Spitze 23 einstellt; vgl. US-PS 34 34 425, Fig. 5, jedoch mit viel kleinerem Durchmesser der umlaufenden Stirnkante im Verhältnis zum größten Projektil-Durchmesser, so daß sich eine diesem eng benachbarten Phasengrenze von der Kavitationshül­ le zum Wasser einstellt. Dadurch findet keine Berührung des umgebenden Mediums (Wasser) mit der zylindrischen Mantelfläche des Projektils hinter seiner Spitze 23 statt, so daß das Projektil 20, 20′ sich, ge­ gebenenfalls heckseitig die Kavitationshülle seitlich touchierend um eine Auslenkung rückgängig zu machen, richtungsstabil durch das Umge­ bungs-Medium 17 längs der Schußbahn 22 bewegt. Diese strömungsdynami­ schen Verhältnisse bleiben auch dann bestehen, wenn ein Übergang der Schußbahn 22 und damit des Projektils 20, 20′ in ein gegenüber Luft noch dichteres Medium als Wasser wie insbesondere in Sand 15 erfolgt: Auch hierin bewirkt die auf Kavitationserzeugung ausgelegte Geometrie der Projektil-Spitze 23 die Verdrängung des Umgebungsmaterials, so daß eine spitzkegelige bis zylindrische medienfreie Zone sich längs des Projektils 20, 20′ um seine Wandung erstreckt und dadurch auch im Sand 15 eine praktisch richtungsstabile Fortbewegung des Projektils 20, 20′ gewährleistet bleibt.
Deshalb trifft das einmal mittels der schwenk-richtbaren Kartusche 19 bezüglich der vorher detektierten Lage des zu vernichtenden Kampfmit­ tels 11 in korrekter Richtung abgeschossene Projektil 20, 20′ mit ho­ her Auftreffgeschwindigkeit auch noch ein recht tief eingesandetes Kampfmittel 11. Die hohe Auftreffgeschwindigkeit garantiert ein siche­ res Ansprechen eines Aufschlagzünders 24, der als Heckzünder ausgestaltet sein kann, vorzugsweise aber in der Projektil-Spitze 23 angeordnet ist. Der Zünder 24 initiiert die Gefechtsladung 25 hinter einer (spitzkegeligen) Hohlladungs-Einlage 26, die in bekannter Weise zu einem extrem hochenergetischen Hohlladungs-Strahl 27 umgeformt wird. Diese durchdringt mühelos den Kampfmittel-Mantel 12 unabhängig davon, ob er schon durch die kinetischen Energie des aufprallenden Projektils 20′ beschädigt wurde, und dringt tief in den Kampfmittel- Sprengstoff 14 hinein, der dadurch relativ großvolumig angezündet und so zur Detonation gebracht wird.
Dadurch wird das Kampfmittel 11 sicher vernichtet; wobei die darüber­ gelegene Schicht des Sandes 15 die Umgebungswirkung einer bei der De­ tonation unvermeidlichen Splitterbildung wirksam dämpft. Dadurch ist der in die Nähe des Detonationsherdes in Abschußposition verbrachte Kartuschen-Träger 18 gut gegen Beschädigungen geschützt, so daß er aus einem parallelen Rohr oder nach Nachladen der Kartusche mit einem neuen Kampfmittel-Vernichtungsprojektil 20 erneut eingesetzt werden kann. Da jedoch der Träger 18 nicht mit eigenen teueren Ortungseinrichtungen ausgestattet sein muß, denn er wird ja in eine Wirkposition nach Maßgabe des anderweitig zuvor lokalisierten Kampfmittels gesteuert, kann es sich auch um ein Verlustgerät handeln; d. h., der wirtschaftliche Verlust ist nicht zu groß, wenn aufgrund der Detonation des Kampfmittels 11 Druckwellen oder Splitterwirkungen ausgelöst werden, die die weitere Funktionsbereitschaft des Kartuschen-Trägers 18 ernsthaft beeinträchtigen können.
Wenn es sich beim Medium 17 oberhalb des Grundes 16 um Wasser handelt, ist der Kartuschen-Träger 18 als fernsteuerbares Fahrzeug in Form eines Verdrängerschiffes, vorzugsweise eines Tauchbootes ausgelegt. Wie in der Prinzipskizze der Zeichnung durch Teleskopbeine 28 symbo­ lisch vereinfacht berücksichtigt, kann vorgesehen sein, die Abschuß­ position nach Verbringung in die Nähe des Fundortes des zu vernichten­ den Kampfmittels 11 mechanisch zu fixieren und dann erst die Feinaus­ richtung der Projektil-Schußbahn 22 mittels der verschwenkbaren Kar­ tusche 19 durchzuführen, um hierfür genügend Operationszeit bei mecha­ nisch arretierter Träger-Position verfügbar zu haben. Wenn es sich beim Medium 17 oberhalb des Sandes 15 um Luft handelt, kann der Kar­ tuschen-Träger 18 als unmittelbar auf dem Grund 16 selbstfahrendes oder geschlepptes Landfahrzeug ausgebildet sein.

Claims (5)

1. Verfahren zum Vernichten von vollständig eingesandeten Kampfmitteln (11), durch Auslösen einer Sprengstoff-Detonation mittels eines Hohlladungs-Strahles (27), dadurch gekennzeichnet, daß das zuvor geortete Kampfmittel (11) von einem, mit einer richt­ baren Kartusche (19) ausgestatteten, Träger (18) aus mit einem Hohlladungsprojektil (20, 20′) mit Aufschlagzünder (24) beschossen wird, das eine auch in Sand (15) vollkavitierende Geometrie auf­ weist.
2. Einrichtung zum Ausüben des Verfahrens nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß ein manövrierbarer Träger (18) für eine richtbare Kartusche (19) für ein vollkavitierendes Hohlladungs-Projektil (20, 20′) mit einem Aufschlagzünder (24) vorgesehen ist.
3. Einrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (18) ein Wasser-Verdrängerfahrzeug ist.
4. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (18) in der Abschußposition am Grund (16) fixierbar ist.
5. Einrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Träger (18) ein Oberflächen-Land- oder -See-Fahrzeug ist.
DE19914117398 1991-05-28 1991-05-28 Verfahren und einrichtung zum vernichten von vollstaendig eingesandetem kampfmittel Ceased DE4117398A1 (de)

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