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DE4114739B4 - Umladegerät - Google Patents

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DE4114739B4
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Karl Kappenberger
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Gebhardt Transport und Lagersysteme GmbH
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Gebhardt Transport und Lagersysteme GmbH
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G7/00Devices for assisting manual moving or tilting heavy loads
    • B65G7/02Devices adapted to be interposed between loads and the ground or floor, e.g. crowbars with means for assisting conveyance of loads
    • B65G7/08Devices adapted to be interposed between loads and the ground or floor, e.g. crowbars with means for assisting conveyance of loads for tilting the loads

Landscapes

  • Ladders (AREA)
  • Auxiliary Methods And Devices For Loading And Unloading (AREA)

Abstract

Umladegerät, mit einer Basis und einer gegenüber der Basis beweglichen Umladeanordnung für die Aufnahme des Umladeguts und für die Verbringung des Umladeguts aus einem ersten Ladezustand in einen zweiten Ladezustand, wobei die Umladeanordnung (19) Ladeschenkel (12, 14) aufweist, die relativ zueinander schwenkbeweglich gelagert sind und in einer im Wesentlichen L-förmigen Relativstellung gemeinsam verschwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verschiebeeinrichtung (48) vorgesehen ist, welche an einem eine Rückenplatte (22) aufweisenden Ladeschenkel (12) angebracht ist, zum Verschieben eines Teils des Umladegutes (24) in liegender Stellung unter Bildung eines Spaltes (56) in dem Umladegut.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Umladegerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1.
  • Ein derartiges Umladegerät ist beispielsweise aus der US-PS 4 439 093 bekannt. Dort erfolgt ein Umladen von Paketen auf zwei nebeneinander angeordnete Transportpaletten 21, die dann über Rollen auf zwei nebeneinanderliegende Förderbänder 30 und 32 gelangen. Mit dieser Lösung ist jedoch eine flexible Aufteilung des Ladeguts beispielsweise einer Europalette nicht möglich. Ferner erfordert diese Lösung die Anlieferung der aus Umladegut und Palette bestehenden Einheit in einem definierten Zustand, der gegenüber dem Endzustand um 90° geschwenkt ist.
  • Ferner ist aus der DE-PS 30 21 367 eine Depalettiereinrichtung bekannt, bei welcher ein sich vertikal erstreckender Stapel des Umladeguts in eine 45°-Stellung gekippt wird und dann über eine Schrägfläche aufgelöst wird. Zwar kann durch das vollständige Auflösen des Umladeguts in die Einzelteile unter Zuhilfenahme einer neuen Stapelvorrichtung ohne weiteres ein weiterer Stapel in der gewünschten Breite und Höhe erstellt werden, wobei eine Anpassung an die Abmessungen beispielsweise einer kleineren Palette oder eines Rollwagens vorgenommen werden kann. Dies ist jedoch vergleichsweise aufwendig, wenn es auch die bislang verwendete Technik einer derartigen Umladung darstellt.
  • Aus der DE 24 60 386 ist eine weitere Übergabestation bekannt, mit der einzelne Bunde von einer auf eine andere Förderanlage transportiert werden können.
  • Aus der US-PS 3,687,300 ist ein Umladegerät bekannt, das eine rechteckige Plattform und einen Hubroller aufweist. Zwei Ladeschenkel der Plattform sind zwar beweglich; eine flexible Umladung des Umladeguts ist jedoch mit dieser Lösung nicht möglich.
  • Ferner ist aus der US-PS 3,675,788 eine Vorrichtung bekannt, bei denen ein Gut von einer Lage in eine andere Lager ersetzt wird. Eine flexible Umladung, auch mit Teilung des Ladeguts, ist mit diesen Vorrichtungen ebenfalls nicht möglich.
  • Demgegenüber ist es Aufgabe der Erfindung, ein Umladegerät gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1 zu schaffen, bei welchem eine flexible Umladung des gestapelten Umladeguts möglich ist, ohne daß die Notwendigkeit besteht, das Umladegut in seine Einzelteile aufzulösen.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst.
  • Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Erfindungsgemäß ist es zunächst besonders günstig, daß das Umladegut von der gleichen Seite her entnommen werden kann, von welcher es aufgebracht worden ist. Das erfindungsgemäße Umladen umfaßt ein Verschwenken einer L-förmigen, Ladeschenkel aufweisenden Umladeanordnung mit dem auf eine Palette angeordneten Umladegut in eine liegende Position des Umladeguts.
  • Aufgrund der Fähigkeit, die beiden ein L bildenden Ladeschenkel der Umladeanordnung unabhängig voneinander zu bewegen, ist es möglich, den zunächst unteren Ladeschenkel, der vorzugsweise eine Bodenplatte umfaßt, welche sich in der liegenden Stellung des Umladeguts aufrecht erstreckt, von dem Umladegut abzuschwenken und in dieser Palettenaustauschstellung die Palette zu entnehmen. In der waagerechten Stellung dieses Ladeschenkels kann eine beliebige andere, insbesondere kleinere Palette an die Stelle der erstgenannten Palette gebracht werden, wobei ein Verschwenken in die an dem Umladegut anliegende Position über den Ladeschenkel möglich ist. Nach Arretierung der Ladeschenkel aneinander läßt sich das Umladegut um 90° wieder in die Ausgangsstellung, in welcher es sich aufrecht erstreckt, verschwenken.
  • Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, in der liegender Stellung des Umladegutes die Verschiebeeinrichtung zu betätigen, welche an dem anderen, vorzugsweise eine Rückenplatte aufweisenden Ladeschenkel angebracht ist, und einen Teil des Umladegutes unter Bildung eines Spaltes in dem Umladegut zu verschieben. Der Spalt vermag mindestens eine Seitenwand eines Rollwagens od. dgl. aufzunehmen, wobei es bevorzugt ist, daß seine Breite mindestens der doppelten Stärke dieser Seitenwand entspricht. In diesem Falle lassen sich auch zwei nebeneinander angeordnete Rollwagen in der Umladestellung anstelle der kleineren Paletten einsetzen und auf diese Weise das Ladegut auf zwei Rollwagen aufteilen.
  • Es versteht sich, daß gewünschtenfalls auch eine Aufteilung auf n Rollwagen möglich ist, wobei n-1 Verschiebeeinrichtungen vorgesehen sein müßten.
  • Gemäß einer vorteilhaften Weiterbildung ist es vorgesehen, die Verschiebeeinrichtung mit einer Rückenplatte auszustatten, die ziemlich verwindungssteif ist und auf welcher mindestens eine Schiebeplatte beweglich ist. Mit dieser Ausgestaltung läßt sich die Lagerung des verschieblichen Teils dieses Ladeschenkels erheblich vereinfachen.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, eine Nut/Feder-Verbindung zwischen der Rückenplatte und dem beweglichen Teil dieses Rückwand-Ladeschenkels, der als Schiebeplatte ausgebildet sein kann, vorzusehen. Mindestens zwei Federn, die aus der Schiebeplatte hervortreten und einstückig mit dieser ausgebildet sein können, greifen in entsprechende Nuten in der Rückenplatte ein und erlauben die Verschiebung der Schiebeplatte gegenüber der Rückenplatte auch mit lediglich einem Arbeitszylinder.
  • Gemäß einer anderen vorteilhaften Ausgestaltung ist eine Lagerung in Schiebeführungen mit Schiebemuffen, die auf Vierkantrohren laufen, vorgesehen.
  • Es versteht sich, daß anstelle dieser Verbindungen eine glatte Gleitoberfläche zwischen Schiebeplatte und Rückenplatte vorgesehen sein kann und die Bewegung der Schiebeplatte gegenüber der Rückenplatte mit zwei verteilt angeordneten Arbeitszylindern gesteuert werden kann.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist es vorgesehen, daß die Rückenplatte an ihrem in aufrechter Stellung des Umladeguts oberen Ende einen Halteschenkel trägt, der sich in der aufrechten Stellung über das Umladegut erstreckt. In dem liegenden Zustand des Umladeguts bildet der Halteschenkel dann eine Seitenabstützung.
  • In einer ersten Ausführungsform des Halteschenkels ist dieser an der Rückenplatte bzw. der Schiebeplatte schiebebeweglich gelagert und erlaubt so eine exakte Anpassung an die Ladehöhe des Umladeguts in aufrechter Stellung. Bei dieser Ausgestaltung ist es günstig, wenn der Halteschenkel in seiner oberen Endschiebestellung einrastbar ist, so daß das Umladegut auf die Bodenplatte aufgebracht werden kann, ohne mit dem Halteschenkel zu kollidieren, während vor dem Umladen der Halteschenkel einfach aus der oberen Raststellung gelöst wird und dann auf das Umladegut fällt und dieses fixiert. Aufgrund der Verkantung in der dortigen Schiebeführung ergibt sich dann eine sichere seitliche Abstützung auch in der liegenden Stellung des Umladeguts.
  • Gemäß einer zweiten Ausführungsform des Halteschenkels ist dieser feststehend ausgebildet und verhindert lediglich einen Verlust des Umladeguts. Hierbei ist es besonders günstig, daß eine weitere Bedienungsnotwendigkeit nicht besteht. Ein möglicherweise kippender Teil des Umladeguts würde durch das Zurückschwenken in die aufrechte Stellung erneut in eine sichere Lage gebracht, so daß eine weitere Abstützung nicht notwendig ist.
  • Besonders günstig ist es, wenn der Halteschenkel aus einer Mehrzahl von gleichmäßig verteilten Stützstäben besteht, die im Abstand voneinander angeordnet sind und gegebenenfalls rings um die Rücken-Grundplatte verlaufen können.
  • Gemäß einer Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, die Sperreinrichtung manuell zu betätigen. Zunächst, in der aufrechten Stellung des Umladeguts, arretiert die Sperreinrichtung die beiden Ladeschenkel aneinander. Während des Ver schwenkens besteht die Arretierung weiter, so daß auch beim Kraftangriff lediglich an dem Bodenplatten-Ladeschenkel der Rückenplatten-Ladeschenkel mitverschwenkt wird. Sobald das Umladegut sich in der liegenden Stellung befindet, wird die Sperreinrichtung manuell gelöst, und ein erneutes Betätigen der Schwenkeinrichtung bewirkt, daß sich die Bodenplatte in die flachliegende Stellung bewegt, so daß sich nunmehr beide Ladeschenkel, bezogen auf die Schwenkachse, symmetrisch voneinander weg erstrecken.
  • In dieser Stellung ist die Bodenplatte auch begehbar, und die nunmehr lose an dem Umladegut anliegende Palette kann entnommen werden.
  • Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist es vorgesehen, daß die Palette an der Bodenplatte an deren in der aufrechten Stellung der Bodenplatte oberem Ende leicht einrastet. Hierdurch wird die Palette durch das Verschwenken automatisch in die liegende Stellung gebracht, und liegt nun gablerstaplerrichtig.
  • Während die Sperreinrichtung noch entsperrt ist, werden anstelle der Palette, gegebenenfalls nach Betätigung der Verschiebeeinrichtung, ein oder mehrere Rollwagen eingesetzt und entweder mit der Bodenplatte in die an dem Umladegut anliegende Stellung verschwenkt, oder gleich an das nun liegende Umladegut herangefahren und dort manuell gekippt.
  • Es ist günstig, wenn der durch die Verschiebeeinrichtung erzeugte Spalt im Umladegut erheblich, beispielsweise zehnfach, größer als die Stärke einer Seitenwand eines Rollwagens ist.
  • In diesem Falle ist eine genaue Justierung der Rollwagen entbehrlich, und es kann ein Verschwenken zusammen mit der Bodenplatte erfolgen.
  • Sobald die Bodenplatte erneut in die vollständig aufrechte Stellung gerät, schnappt die Sperreinrichtung rastend ein und arretiert in dieser Stellung erneut die Bodenplatte an dem Rückenplatten-Ladeschenkel.
  • Besonders günstig ist es, daß bei dieser Ausgestaltung die gesamte Schwenkbewegung sich mit lediglich einem Arbeitszylinder bewerkstelligen läßt. Ferner ist es auch möglich, die manuell vorgesehene Entriegelung der Sperreinrichtung zu automatisieren. Hierzu erfaßt ein entsprechender Kontaktschalter das vollständige Verschwenken des Umladeguts in die liegende Stellung, löst dann sofort die Sperreinrichtung und betätigt zugleich die Schwenkeinrichtung, so daß das Umladegerät automatisch in die Palettenaustauschstellung gerät. Während auch die Betätigung der Verschiebeeinrichtung dann automatisch angesteuert werden kann, ist nach Austausch der Palette bzw. Umtausch gegen mehrere Rollwagen ein Startknopf erneut zu betätigen, der die Bodenplatte wieder in die aufrechte Stellung bringt, in welcher die Sperreinrichtung einschnappt, und dann über ein weiteres Betätigen der Schwenkeinrichtung das Umladegut in die aufrechte Stellung auf den Rollwagen bringt.
  • Gemäß einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist an der der Schwenkachse gegenüberliegenden Seite der Bodenplatte eine Rampe vorgesehen, so daß die Bodenplatte gut befahrbar und stolperfrei begehbar ist. Eine weitere, entsprechende Rampe ist seitlich der Bodenplatte an einer Seite vorgesehen, vorzugsweise an derjenigen Seite, an welcher die Schwenkeinrichtung nicht vorgesehen ist. Mit dieser Anordnung läßt sich der Materialfluß, das Aufschieben und Entfernen der Rollwagen sowie gegebenenfalls das Befahren mit Gabelstaplern an die betrieblichen Erfordernisse anpassen.
  • Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung.
  • Es zeigen:
  • 1 eine schematisierten Seitenansicht einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Umladegeräts, in einer aufrechten Stellung des Umladeguts (erster Ladezustand);
  • 2 eine Seitenansicht des Umladegeräts gemäß 1, in der liegenden Stellung des Umladeguts (Umladestellung);
  • 3 ein Ansicht entsprechend den Pfeilen B-B aus 2; unter Darstellung der Verschiebeeinrichtung;
  • 4 eine Seitenansicht des Umladegeräts in der Ausführungsform gemäß 1 und 2, wobei die Bodenplatte sich ebenfalls in der liegenden Stellung befindet (Palettenaustauschstellung); und
  • 5 eine Ansicht des Umladegeräts in der Ausführungsform gemäß 1, aus Richtung des Pfeils A.
  • Ein Umladegerät 10 gemäß 1 weist zwei Ladeschenkel 12 und 14 auf, die über ein Scharnier 16 mit einer Schwenkachse 18 miteinander verbunden sind und eine Umladeanordnung 19 bilden. Ein Ladeschenkel 14 dient als Basis-Ladeschenkel und weist eine Bodenplatte 20 auf, die in ihren Abmessungen an eine sog. Europalette angepaßt ist. Der weitere Ladeschenkel 12 dient als Rückwand-Ladeschenkel und weist eine Breite auf, die der Breite der Bodenplatte 20 entspricht. Dieser Ladeschenkel 12 weist eine Rückenplatte 22 auf, deren Funktion anhand von 3 näher erläutert ist. Die Höhe der Rückenplatte 22 beträgt etwa 1,40 m bis 1,50 m und übersteigt die Ladehöhe der verwendeten Paletten um weniges.
  • An dem oberen Ende des Rückwand-Ladeschenkels 12 erstreckt sich quer über ein Umladegut 24 ein Halteschenkel 26. In dem dargestellten Ausgangszustand, dem ersten Ladezustand, ist das Umladegut 24 auf einer Palette 28 angeordnet. Die Palette 28 bildet die Ausgangs-Aufnahmebasis oder erste Aufnahmebasis für das Umladegut 24. Die Ziel-Aufnahmebasis oder zweite Aufnahmebasis kann beispielsweise ein hier nicht dargestellter Rollwagen oder eine Mehrzahl nebeneinander angeordneter Rollwagen sein. Es versteht sich, daß bei unterschiedlichen Ladehöhen zwischen Paletten und Rollwagen ein Höhenausgleich einfach durch eingelegte Klötze od. dgl. vorgenommen werden kann, was nicht weiter dargestellt ist.
  • An dem von der Schwenkachse 18 abgewandten Ende des Ladeschenkels 14 ist eine Rampe 30 vorgesehen. Die Bodenplatte 20 ist seitlich mit einem im wesentlichen dreieckigen Kraftangriffsflansch 32 versehen, der einen Kraftangriffspunkt 34 aufweist. An dem Kraftangriffspunkt 34 ist ein Schwenkzylinder 36 gelagert, der Teil einer Schwenkeinrichtung 38 ist und über einen weiteren Flansch 40 an einer Basis 42 abgestützt ist, die auch die Schwenkachse 18 lagert.
  • Der Kraftangriffsflansch 32 ist in der dargestellten Stellung teilweise überlappend mit einem Kraftangriffsflansch 44 der Rückenplatte 22. Dieser ist ebenfalls im wesentlichen dreieckig ausgebildet und weist eine Sperreinrichtung 46 auf, die aus 5 besser ersichtlich ist und ein einschnappendes Verriegeln des Rückwand-Ladeschenkels 12 an dem Basis-Ladeschenkel 14 erlaubt.
  • Gemäß 1 befindet sich das Umladegerät 10 in der Beladestellung oder der aufrechten Stellung des Umladeguts 24. Demgegenüber ist in der in 2 dargestellten Ansicht bereits der Schwenkzylinder 36 der Schwenkeinrichtung 38 betätigt worden, so daß das Umladegut 24 sich in der liegenden Stellung und die Umladeanordnung 19 sich in der Umladestellung befindet. In dieser Stellung ist die Sperreinrichtung 46 noch nicht entriegelt, sondern fixiert nach wie vor die Rückenplatte 22 an der nunmehr aufrechten Bodenplatte 20.
  • Gleichzeitig mit dem Entriegeln der Sperreinrichtung 46 und dem Verschwenken der Bodenplatte 20 wird die in 3 dargestellte Verschiebeeinrichtung 48 betätigt, die einen Schiebezylinder 50 sowie eine auf der Rückenplatte 22 in dieser Stellung aufliegende Schiebeplatte 52 aufweist. Die Schiebeplatte 52 gleitet auf der Rückenplatte 22 und deckt etwa die Hälfte dieser ab. Die andere Hälfte der Rückenplatte 22 ist von einer Höhenausgleichsplatte 54 abgedeckt, die in Ihrer Stärke der ziemlich dünnen Schiebeplatte 52 entspricht.
  • Durch das Verschieben entsteht ein 'Spalt 56 in dem Umladegut 24, und zwar etwa in der Mitte des Umladeguts. Es versteht sich, daß beim ursprünglichen Beladen der Palette 28 eine entsprechende Stapelung vorgesehen sein muß, die sich jedoch bei den üblichen, im wesentlichen quaderförmigen Einzel-Ladeteilen in der Regel von selbst ergibt. Es ist nicht notwendig, daß die Teilung exakt an der Stelle entsteht, an welcher die Verschiebeeinrichtung 48 den Spalt 56 erzeugen will. Vielmehr wird durch das Eigengewicht der Teile die zu verschiebende Hälfte stets mitgenommen, wobei bei einer etwaigen Asymmetrie lediglich die Stellung der später einzubringenden Rollwagen entsprechend angepaßt werden muß.
  • Spätestens sobald der Verschiebevorgang durch Betätigen der Verschiebeeinrichtung 48 abgeschlossen ist, wird die Schwenkeinrichtung 36 erneut betätigt und verschwenkt nach dem Lösen der Sperreinrichtung 46 lediglich die Bodenplatte 20, nicht jedoch die Rückenplatte 22 in die waagerechte Stellung. Diese Stellung ist in 4 dargestellt und wird als Palettenaustauschstellung des Umladegeräts 10 bezeichnet. In dieser Stellung kann die in 4 gestrichelt dargestellte Palette 28 entnommen und durch zwei Rollwagen 58 ersetzt werden, die in 4 bereits in der liegenden Stellung und ebenfalls gestrichelt dargestellt sind. Die Rollwagen 58 bilden in dem vorliegenden Ausführungsbeispiel die Ziel- oder zweite Aufnahmebasis. Die Rollwagen 58 weisen in bekannter Weise je Seitenwände auf, so daß sie von vorne betrachtet die Form eines U aufweisen. Zwei einander benachbarte Seitenwände der Rollwagen 58 greifen in dieser Stellung in den Spalt 56 gemäß 3 ein.
  • Die Rollwagen 58 können entweder von Hand in die in 4 dargestellte Stellung gebracht werden. Alternativ kommt in Betracht, die Rollwagen 58 über die Rampe 30 lediglich in Stellung auf der Bodenplatte 20 zu fahren und dann mit dem Verschwenken der Bodenplatte 20 in die aufrechte Stellung dieser die Rollwagen 58 in die in 4 dargestellte Stellung zu bringen. Hierbei muß selbstverständlich darauf geachtet werden, daß die Seitenwände der Rollwagen 58 in den Spalt 56 eintreten können.
  • Aus 5 ist ersichtlich, daß seitlich des Umladegeräts 10 auf der einen Seite die Schwenkeinrichtung 38 und auf der anderen Seite eine weitere Rampe 59 vorgesehen ist. Die Verschwenkeinrichtung 36 weist die Flansche 40 und 32 sowie den sich zwischen diesen erstreckenden Schwenkzylinder 36 auf. Die Sperreinrichtung 46 weist einen Verriegelungsbolzen 60 und einen Verriegelungszylinder 62 auf, der für die automatische Steuerung der Ver- und Entriegelung geeignet ist.
  • In einer weiteren Ausgestaltung läßt sich der Verriegelungsbolzen 60 manuell entriegeln und schnappt federbelastet in ein entsprechendes Loch in dem Kraftangriffsflansch 44 ein.
  • In 5 sind ferner Schiebeführungen 64 der Verschiebeeinrichtung gestrichelt dargestellt. In diesem Ausführungsbeispiel bestehen sie aus Vierkantprofilen mit darauf gleitenden Schiebemuffen 65, die eine verkantungssichere Führung der Schiebeplatte 52 an der Rückenplatte 22, und zwar auch in dem beladenen Zustand in der Umladestellung gemäß 2, gewährleisten.
  • Es versteht sich, daß für die schiebebewegliche Lagerung der Schiebeplatte 52 an der Rückenplatte 22 beliebige andere Führungen möglich sind. Beispielsweise kann eine Nut/Feder-Verbindung eingesetzt werden. Auch kann die Oberfläche der Rückenplatte 22 im Überlappungsbereich mit der Schiebeplatte 52 gleitfähig beschichtet sein.
  • Die Ansteuerung der Schwenkeinrichtung 38, der Sperreinrichtung 46 und der Verschiebeeinrichtung 48 kann je manuell oder auch automatisch erfolgen.
  • Zur Vermeidung von Unfallgefahren ist es günstig, den Schwenkzylinder 36 je lediglich am Anfang seines Bewegungsweges mit Kraft zu beaufschlagen, bis der Schwerpunkt des Umladegutes 24 die Schwenkachse 18 überschritten hat, und ihn dann in eine Bremsstellung zu schalten, in welcher das Umladegut 24 aufgrund seines Eigengewichts selbst in die gewünschte Stellung gerät. Eine derartige Bremseinrichtung läßt sich leicht durch einen in den Leitungsweg eingeschalteten Hydraulikwiderstand wie eine kleine Öffnung realisieren.
  • Ferner ist es günstig, für die Betätigung der Schwenkeinrichtung 38 eine Beidhandauslösung vorzusehen.

Claims (15)

  1. Umladegerät, mit einer Basis und einer gegenüber der Basis beweglichen Umladeanordnung für die Aufnahme des Umladeguts und für die Verbringung des Umladeguts aus einem ersten Ladezustand in einen zweiten Ladezustand, wobei die Umladeanordnung (19) Ladeschenkel (12, 14) aufweist, die relativ zueinander schwenkbeweglich gelagert sind und in einer im Wesentlichen L-förmigen Relativstellung gemeinsam verschwenkbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verschiebeeinrichtung (48) vorgesehen ist, welche an einem eine Rückenplatte (22) aufweisenden Ladeschenkel (12) angebracht ist, zum Verschieben eines Teils des Umladegutes (24) in liegender Stellung unter Bildung eines Spaltes (56) in dem Umladegut.
  2. Umladegerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladeschenkel (12, 14) im Winkel zueinander, insbesondere im Wesentlichen rechtwinklig zueinander, aneinander arretierbar sind.
  3. Umladegerät nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Ladeschenkel (12) eine Teilung aufweist und mindestens ein Teil des Ladeschenkels (12), welcher als Schiebeplatte (52) ausgebildet ist, in Richtung einer die beiden Ladeschenkel (12) und (14) verbindenden Schwenkachse (18) relativ zu einem weiteren Teil des Ladeschenkels (12), insbesondere zu der Rückenplatte (22) beweglich ist.
  4. Umladegerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Umladegut (24) in einem auf der Rückenplatte (22) liegenden Zustand durch Auseinanderbewegen der beiden Teile des Ladeschenkels (12) trennbar ist, wobei der dadurch gebildete Spalt (56) für die Aufnahme von insbesondere zwei einander benachbarten Seitenwänden zweier Rollwagen (58) geeignet ist.
  5. Umladegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeschenkel (14) eine Bodenplatte (20) und der Ladeschenkel (12) eine Rückenplatte (22) aufweist, wobei auf die Bodenplatte (20) eine mit Umladegut (24) beladene Palette (28) aufbringbar ist, die Bodenplatte (20) zusammen mit der Rückenplatte (22) in einer im Wesentlichen L-förmigen Ladeschenkelanordnung um 90° verschwenkbar ist, so dass das Umladegut (24) auf der Rückenplatte (22) zu liegen kommt und somit eine Umladestellung definierbar ist, und das Umladegut (24) nach Ersetzen der Palette durch eine andere Aufnahmebasis in den zweiten Ladezustand zurückschwenkbar ist, in welchem die Stellung der Umladeanordnung (19) derjenigen des ersten Ladezustands entspricht.
  6. Umladegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bodenplatte (20) in dem auf der Rückenplatte (22) liegenden Zustand des Umladeguts von diesem in einem flachen Zustand wegschwenkbar ist und somit eine Palettenaustauschstellung definiert, so dass die Bodenplatte (20) sich im Wesentlichen in der Verlängerung der Rückenplatte (22) erstreckt und eine erste Aufnahmebasis, insbesondere eine Palette (28), durch einen Rollwagen (58) ersetzbar ist, der insbesondere zwei Seitenwände aufweist.
  7. Umladegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Teilung der Breite der Umladeanordnung (19) quer mindestens durch einen Ladeschenkel (12) verläuft, wobei einer der so gebildeten Teile mit der Verschiebeeinrichtung (48) auch in dem durch das Umladegut (24) gewichtsbelasteten Zustand verschiebbar ist.
  8. Umladegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (48) eine scherstabile Schiebeführung (64, 66) aufweist, mit welcher auch bei einseitigem Schwenkantrieb, insbesondere einem Schwenkzylinder (36), und maximal beladenem Rückenplatten-Ladeschenkel (12) ein die erlaubten Toleranzen übersteigendes Verwinden dieses Ladeschenkels (12) verhinderbar ist.
  9. Umladegerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinrichtung (48) eine Antriebseinrichtung, insbesondere einen Schiebezylinder (50), die Rückenplatte (22) sowie zwei weitere Platten, insbesondere eine Schiebeplatte (52) und eine Höhenausgleichsplatte (54), umfasst, wobei die Stärke der Rückenplatte (22) die Stärke der weiteren Platten (52, 54) je erheblich übersteigt.
  10. Umladegerät einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine zwischen den Ladeschenkeln (12, 14) wirkende Sperreinrichtung (46) einen einschnappenden Verriegelungsbolzen (60) aufweist, mit welchem die L-förmige Stellung der Ladeschenkel (12, 14) zueinander verriegelbar ist und der für das Abschwenken des einen Ladeschenkels (14) zur Überführung der Umladeanordnung aus der Umladestellung in die Palettenaustauschstellung entriegelbar ist und bei der Rückbewegung in die aufrechte Stellung des Ladeschenkels (14) erneut einschnappt.
  11. Umladegerät nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schwenkeinrichtung (38) für die Schwenkbewegung der Umladeanordnung (19) einen Schwenkzylinder (36) aufweist, der zwischen der Basis (42) und dem Ladeschenkel (14) wirkt und mit welchem wahlweise lediglich dieser Ladeschenkel (14) oder die aus diesem und beiden Teilen des anderen Ladeschenkels (12) bestehende Umladeanordnung (19) um etwa 90° um eine Schwenkachse (18) verschwenkbar sind.
  12. Umladegerät nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Schwenkzylinder (36) der Schwenkeinrichtung (38), zwischen sich je aufrecht erstreckenden Kraftangriffsflanschen (32, 40) angelenkt und als Arbeitszylinder einsetzbar ist, wobei ein Kraftangriffsflansch (40) an der Basis (42) und ein weiterer Kraftangriffsflansch (32) an dem eine Bodenplatte (20) aufweisenden Ladeschenkel (14) angebracht ist.
  13. Umladegerät nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein weiterer Kraftangriffsflansch (44) an dem die Rückenplatte (22) aufweisenden Ladeschenkel (12) angebracht ist und in dem L-förmigen Zustand der Ladeschenkel (12, 14) den Kraftangriffsflansch (32) des Ladeschenkels (14) überlappt und insbesondere eine Aufnahme für die Sperreinrichtung (46) aufweist, wobei die Kraftangriffsflansche (32, 40, 44) insbesondere im Wesentlichen dreieckig mit je am Scheitel vorgesehen Kraftanlenkpunkt (34) vorgesehen sind.
  14. Umladegerät nach einem der Ansprüche 5 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Höhenausgleichsvorrichtung unterhalb des eine Bodenplatte (20) aufweisenden Ladeschenkels (14) vorgesehen ist, mit welcher eine Höhendifferenz zwischen der Ladehöhe einer ersten und einer zweiten Aufnahmebasis, insbesondere einer Palette (28) und einem Rollwagen (52), ausgleichbar ist, wobei die Höhenausgleichsvorrichtung, insbesondere als entfernbarer Abstützbock ausgebildet ist.
  15. Umladegerät nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Höhenausgleichsvorrichtung einstellbar ist und insbesondere der Rollwagen (58), auf welchen das Umladegut (24) umladbar ist, in Aufstandspunkte auf der Bodenplatte (20) eingreift und dort abrollsicher gehalten ist.
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