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DE4114763C1 - - Google Patents

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Publication number
DE4114763C1
DE4114763C1 DE19914114763 DE4114763A DE4114763C1 DE 4114763 C1 DE4114763 C1 DE 4114763C1 DE 19914114763 DE19914114763 DE 19914114763 DE 4114763 A DE4114763 A DE 4114763A DE 4114763 C1 DE4114763 C1 DE 4114763C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
control
switching amplifier
control output
electronic
control transistor
Prior art date
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Expired - Fee Related
Application number
DE19914114763
Other languages
English (en)
Inventor
Jean-Luc Dipl.-Ing. 7994 Langenargen De Lamarche
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Ifm Electronic 4300 Essen De GmbH
Original Assignee
Ifm Electronic 4300 Essen De GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Ifm Electronic 4300 Essen De GmbH filed Critical Ifm Electronic 4300 Essen De GmbH
Priority to DE19914114763 priority Critical patent/DE4114763C1/de
Priority to DE59105964T priority patent/DE59105964D1/de
Priority to AT91112279T priority patent/ATE125082T1/de
Priority to EP19910112279 priority patent/EP0468424B1/de
Priority to US07/733,750 priority patent/US5229653A/en
Priority to JP3184510A priority patent/JPH04313914A/ja
Application granted granted Critical
Publication of DE4114763C1 publication Critical patent/DE4114763C1/de
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Expired - Fee Related legal-status Critical Current

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    • H03K17/9537Proximity switches using a magnetic detector using inductive coils in a resonant circuit
    • H03K17/9542Proximity switches using a magnetic detector using inductive coils in a resonant circuit forming part of an oscillator
    • H03K17/9547Proximity switches using a magnetic detector using inductive coils in a resonant circuit forming part of an oscillator with variable amplitude

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Description

Die Erfindung betrifft ein elektronisches Schaltgerät, z. B. einen induk­ tiven, kapazitiven oder optoelektronischen Näherungsschalter oder einen Strömungswächter, mit einem von außen beeinflußbaren Anwesenheitsindikator, z. B. einem Oszillator, mit einem dem Anwesenheitsindikator nachgeordneten Schaltverstärker, mit einem von dem Anwesenheitsindikator über den Schalt­ verstärker steuerbaren elektronischen Schalter, z. B. einem Transistor, einem Thyristor oder einem Triac, mit einer vier Gleichrichterelemente auf­ weisenden Gleichrichterbrücke und mit zwei Versorgungsanschlüssen, die in einer ersten Variante - als "Schließer-Polarität" bezeichnet - mit einer Gleichspannung verbunden sind bzw. unter Vertauschung der beiden Versorgungs­ anschlüsse in einer zweiten Variante - als "Öffner-Polarität" bezeichnet - mit der Gleichspannung verbunden sind, wobei der Schaltverstärker zwei anti­ valente Steuerausgänge aufweist. Dabei kann es sich um ein Zweileiter- Schaltgerät, aber auch um ein Dreileiter-Schaltgerät - mit zwei Versorgungs­ anschlüssen und mit einem zusätzlichen Signalausgang - handeln.
Elektronische Schaltgeräte der hier grundsätzlich in Rede stehenden Art sind kontaktlos ausgeführt und werden seit nunmehr etwa zwanzig Jahren in zuneh­ mendem Maße anstelle von elektrischen, mechanisch betätigten Schaltgeräten, die kontaktbehaftet ausgeführt sind, verwendet, insbesondere in elektrischen bzw. elektronischen Meß-, Steuer- und Regelkreisen. Das gilt insbesondere für sog. Näherungsschalter, d. h. für elektronische Schaltgeräte, die berüh­ rungslos arbeiten. Mit solchen Näherungsschaltern wird indiziert, ob sich ein Beeinflussungselement, für das der entsprechende Näherungsschalter sen­ sitiv ist, dem Näherungsschalter hinreichend weit genähert hat. Hat sich nämlich ein Beeinflussungselement, für das der entsprechende Näherungsschal­ ter sensitiv ist, dem Näherungsschalter hinreichend weit genähert, so steuert der einen wesentlichen Bestandteil des Näherungsschalters bildende Anwesenheitsindikator den elektronischen Schalter um; bei einem als Schließer ausgeführten Schaltgerät wird der nichtleitende elektronische Schalter nun­ mehr leitend, während bei einem als Öffner ausgeführten Schaltgerät der lei­ tende elektronische Schalter nunmehr sperrt. (Mit Schaltgeräten der in Rede stehenden Art kann auch indiziert werden, ob eine physikalische Größe eines Beeinflussungsmediums, für die das Schaltgerät sensitiv ist, einen entspre­ chenden Wert überschreitet oder unterschreitet.)
Wesentlicher Bestandteil von elektronischen Schaltgeräten der zuvor beschrie­ benen Art ist also u. a. der von außen beeinflußbare Anwesenheitsindikator.
Als Anwesenheitsindikator kann z. B. ein induktiv oder kapazitiv beeinfluß­ barer Oszillator vorgesehen sein; es handelt sich dann um induktive oder kapazitive Näherungsschalter (vgl. z. B. die deutschen Offenlegungsschriften bzw. Auslegeschriften bzw. Patentschriften 19 51 137, 19 66 178, 19 66 213, 20 36 840, 21 27 956, 22 03 038, 22 03 039, 22 03 040, 22 03 906, 23 30 233, 23 31 732, 23 56 490, 26 13 423, 26 16 265, 26 16 773, 26 28 427, 27 11 877, 27 44 785, 29 43 911, 30 04 829, 30 38 692, 31 20 884, 32 09 673, 32 38 396, 33 20 975, 23 36 440, 33 27 329, 34 20 236, 34 27 498, 35 19 714, 36 05 499, 37 22 334, 37 22 335, 37 22 336, 37 23 008). Als Anwesenheitsindikator kann auch ein Fotowiderstand, eine Fotodiode oder ein Fototransistor vorgesehen sein; es handelt sich dann um optoelektronische Näherungsschalter (vgl. z. B. die deutschen Offenlegungsschriften 28 24 582, 30 38 102, 33 27 328, 35 14 643, 35 18 025, 36 05 885). Als Anwesenheitsindikator kann schließlich auch eine Temperaturmeßschaltung vorgesehen sein; es handelt sich dann um Strömungs­ wächter (vgl. z. B. die deutschen Offenlegungsschriften bzw. Patentschriften 37 13 981, 38 11 728, 38 25 059, 39 11 008, 39 43 437).
Bei induktiven Näherungsschaltern gilt für den Oszillator, solange ein Metall­ teil einen vorgegebenen Abstand noch nicht erreicht hat, K×V=1 mit K= Rückkopplungsfaktor und V = Verstärkungsfaktor des Oszillators, d. h. der Oszillator schwingt. Erreicht das entsprechende Metallteil den vorgeschriebe­ nen Abstand, so führt die zunehmende Bedämpfung des Oszillators zu einer Verringerung des Verstärkungsfaktors V, d. h. die Amplitude der Oszillator­ schwingung geht zurück bzw. der Oszillator hört auf zu schwingen. Bei kapa­ zitiven Näherungsschaltern gilt für den Oszillator, solange ein Ansprechkör­ per die Kapazität zwischen einer Ansprechelektrode und einer Gegenelektrode noch nicht erreicht hat, K×V < 1, d. h. der Oszillator schwingt nicht. Er­ reicht der Ansprechkörper den vorgegebenen Abstand, so führt die steigende Kapazität zwischen der Ansprechelektrode und der Gegenelektrode zu einer Vergrößerung des Rückkopplungsfaktors, so daß K×V=1 wird, d. h. der Os­ zillator beginnt zu schwingen. Bei beiden Ausführungsformen - induktiver Näherungsschalter und kapazitiver Näherungsschalter - wird abhängig von den unterschiedlichen Zuständen des Oszillators der elektronische Schalter, z. B. ein Transistor, ein Thyristor oder ein Triac, gesteuert.
Optoelektronische Näherungsschalter weisen einen Lichtsender und einen Licht­ empfänger auf und werden auch als Lichtschranken bezeichnet. Dabei unter­ scheidet man zwischen einem Lichtschrankentyp, bei dem der Lichtsender und der Lichtempfänger auf entgegengesetzten Seiten einer Überwachungsstrecke angeordnet sind, und einem Lichtschrankentyp, bei dem der Lichtsender und der Lichtempfänger am gleichen Ende einer Überwachungsstrecke angeordnet sind, während ein am anderen Ende der Überwachungsstrecke angeordneter Reflektor den vom Lichtsender ausgehenden Lichtstrahl zum Lichtempfänger zurückreflek­ tiert. In beiden Fällen spricht der Anwesenheitsindikator an, wenn der nor­ malerweise vom Lichtsender zum Lichtempfänger gelangende Lichtstrahl durch ein in die Überwachungsstrecke gelangtes Beeinflussungselement unterbrochen wird. Es gibt jedoch auch Lichtschranken des zuletzt beschriebenen Licht­ schrankentyps, bei dem der vom Lichtsender kommende Lichtstrahl nur durch ein entsprechendes Beeinflussungselement zum Lichtempfänger zurückreflektiert wird.
Im folgenden wird als Beispiel immer ein induktiver Näherungsschalter behan­ delt. Gleichwohl gelten alle Ausführungen jedoch immer auch für andere Arten von elektronischen Schaltgeräten der eingangs beschriebenen und zuvor erläu­ terten Art, insbesondere für kapazitive und optoelektronische Näherungsschal­ ter und für Strömungswächter.
Elektronische Schaltgeräte der in Rede stehenden Art werden - wie elektri­ sche, mechanisch betätigte Schaltgeräte - sowohl als Schließer (im beein­ flußten Zustand des Anwesenheitsindikators ist der elektronische Schalter leitend) als auch als Öffner (im beeinflußten Zustand des Anwesenheitsindi­ kators ist der elektronische Schalter nicht-leitend) benötigt.
Da es nun aus Lagerhaltungsgründen unerwünscht ist, einerseits als Schließer, andererseits als Öffner ausgebildete elektronische Schaltgeräte einzusetzen, gibt es eine Vielzahl von elektronischen Schaltgeräten der in Rede stehenden Art, die sowohl als Schließer als auch als Öffner eingesetzt werden können. Insbesondere gibt es elektronische Schaltgeräte, die "anschlußprogrammierbar" sind (vgl. die DE-PSen 31 23 828 und 32 14 836). "Anschlußprogrammierbar" meint dabei, daß durch einen bestimmten Anschluß des Schaltgerätes an die Versorgungsspannung festgelegt wird, ob das Schaltgerät als Schließer oder als Öffner arbeitet.
Im einzelnen sind unterschiedliche Arten von "anschlußprogrammierbaren" elek­ tronischen Schaltgeräten bekannt. Bei einer ersten Ausführungsform sind - statt der eigentlich nur benötigten zwei - drei oder vier Versorgungsan­ schlüsse vorgesehen. Abhängig davon, ob die Versorgungsspannung an den ersten und den zweiten Versorgungsanschluß oder an den ersten und den dritten Ver­ sorgungsanschluß (Fig. 1 und 3 der DE-PS 31 23 828, Fig. 2 der DE-PS 32 14 836) bzw. an den ersten und den zweiten Versorgungsanschluß oder an den dritten und den vierten Versorgungsanschluß (Fig. 4 der DE-PS 31 23 828) angeschlos­ sen wird, arbeitet das Schaltgerät als Schließer oder als Öffner (oder umge­ kehrt). Bei einer zweiten Ausführungsform, die unter der Bezeichnung "Qua­ dronorm" am Markt erhebliche Beachtung gefunden hat, sind nur die benötigten zwei Versorgungsanschlüsse vorhanden (vgl. Fig. 1 der DE-PS 31 23 828 in Verbindung mit Spalte 4, Zeilen 48 bis 59). Abhängig davon, ob die positive Versorgungsspannung an den ersten und die negative Versorgungsspannung an den zweiten Versorgungsanschluß oder die negative Versorgungsspannung an den ersten und die positive Versorgungsspannung an den zweiten Versorgungsan­ schluß angelegt wird, arbeitet das "Quadronorm"-Schaltgerät als Öffner oder als Schließer (oder umgekehrt).
Einerseits ist bei den zuvor im einzelnen beschriebenen "anschlußprogrammier­ baren" Schaltgeräten - als Teil des Schaltverstärkers oder zwischen dem Schaltverstärker und dem elektronischen Schalter - ein Exklusiv-ODER-Gatter erforderlich und weisen kommerzielle integrierte Schaltkreise (IC′s), die für elektronische Schaltgeräte der hier in Rede stehenden Art umfangreich verwendet werden, in der Regel kein Exklusiv-ODER-Gatter auf. Andererseits gibt es eine Vielzahl von speziell für elektronische Schaltgeräte der hier in Rede stehenden Art entwickelten integrierten Schaltkreisen, bei denen der Schaltverstärker zwei antivalente Steuerausgänge aufweist (vgl. den inte­ grierten Schaltkreis TCA 205 der Firma Siemens AG, Siemens-Datenbuch 1982/1983 "Integrierte Schaltungen für Industrielle Anwendungen", Seiten 191-200, und den integrierten Schaltkreis TDE 0160 der Firma THOMSON-CSF, THOMSON- Datenblatt "THOMSON-EFCIS Integrated Circuits TDE 0160").
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine weitere Ausführungsform eines "anschlußprogrammierbaren" elektronischen Schaltgerätes anzugeben, also das eingangs beschriebene elektronische Schaltgerät so auszugestalten und weiterzubilden, daß es "anschlußprogrammierbar" ist.
Das erfindungsgemäße Schaltgerät ist nun dadurch gekennzeichnet, daß der elektronische Schalter dann und nur dann vom ersten Steuerausgang - Schließer- Steuerausgang - des Schaltverstärkers leitend steuerbar ist, wenn die Ver­ sorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse ange­ schlossen ist, und dann und nur dann vom zweiten Steuerausgang - Öffner-Steuer­ ausgang - des Schaltverstärkers leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungs­ spannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse angeschlossen ist. Erfindungsgemäß ist also erkannt worden, daß die bei integrierten Schalt­ kreisen für elektronische Schaltgeräte häufig vorhandenen antivalenten Steuer­ ausgänge - Schließer-Steuerausgang und Öffner-Steuerausgang - des Schaltver­ stärkers in überraschend einfacher Weise dazu verwendet werden können, ein "anschlußprogrammierbares" Schaltgerät zu realisieren, ohne daß es eines Exklusiv-ODER-Gatters bedarf.
Bei dem erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerät ist ein Steuersignal am Schließer-Steuerausgang des Schaltverstärkers nur dann "wirksam", wenn das erfindungsgemäße Schaltgerät als Schließer an die Versorgungsspannung angeschlossen ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polari­ tät" an die Versorgungsanschlüsse angeschlossen ist. Entsprechend ist bei dem erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerät ein Steuersignal am Öffner- Steuerausgang des Schaltverstärkers nur dann "wirksam", wenn das erfin­ dungsgemäße Schaltgerät als Öffner an die Versorgungsspannung angeschlos­ sen ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Ver­ sorgungsanschlüsse angeschlossen ist.
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre der Erfindung ergeben sich aus den dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüchen. Im übrigen wird die Erfindung im folgenden anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung nochmals - und ergänzend - erläutert; es zeigt
Fig. 1 ein Schaltbild einer ersten Ausführungsform eines erfindungsge­ mäßen elektronischen Schaltgerätes und
Fig. 2 ein Schaltbild einer zweiten Ausführungsform eines erfindungs­ gemäßen elektronischen Schaltgerätes.
In den Figuren sind jeweils im wesentlichen nur Schaltungsdetails von er­ findungsgemäßen elektronischen Schaltgeräten, in den Ausführungsbeispie­ len von induktiven Näherungsschaltern, dargestellt, die für das Verständ­ nis der erfindungsgemäßen Lehre erforderlich sind.
Zu den in den Figuren dargestellten elektronischen Schaltgeräten gehören ein von außen beeinflußbarer Anwesenheitsindikator, bei induktiven Näherungs­ schaltern also ein Oszillator 1, ein dem Anwesenheitsindikator bzw. dem Oszillator 1 nachgeordneter Schaltverstärker 2, ein von dem Anwesenheits­ indikator bzw. dem Oszillator 1 über den Schaltverstärker 2 steuerbarer elektronischer Schalter 3, eine vier Gleichrichterelemente aufweisende Gleichrichterbrücke 4 und zwei Versorgungsanschlüsse 5, 6. Dabei weist jeweils der Schaltverstärker 2 zwei antivalente Steuerausgänge auf, näm­ lich einen Schließer-Steuerausgang 7 und einen Öffner-Steuerausgang 8.
Für die in den Figuren dargestellten elektronischen Schaltgeräte, bei de­ nen es sich um Gleichspannungs-Schaltgeräte handelt, gilt zunächst, daß der elektronische Schalter 3 dann und nur dann vom Schließer-Steueraus­ gang 7 des Schaltverstärkers 2 leitend steuerbar ist, wenn die Versor­ gungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist, und dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist. Erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß die bei integrierten Schaltkrei­ sen für elektronische Schaltgeräte der in Rede stehenden Art häufig vor­ handenen antivalenten Steuerausgänge - Schließer-Steuerausgang 7 und Öff­ ner-Steuerausgang 8 - des Schaltverstärkers 2 in besonders einfacher Wei­ se dazu verwendet werden können, "anschlußprogrammierbare" Schaltgeräte zu realisieren, ohne daß es eines Exklusiv-ODER-Gatters bedarf.
Bei den beiden in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen von er­ findungsgemäßen elektronischen Schaltgeräten ist ein Steuersignal am Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 nur dann "wirksam", wenn das Schaltgerät als Schließer an die Versorgungsspannung angeschlossen ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Ver­ sorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist. Entsprechend ist ein Steuersig­ nal am Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 nur dann "wirksam", wenn das erfindungsgemäße Schaltgerät als Öffner an die Versorgungsspan­ nung angeschlossen ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Pola­ rität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist.
Für das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerätes gilt nun, daß zwischen dem Schließer-Steueraus­ gang 7 des Schaltverstärkers 2 einerseits und dem Steuereingang 9 des elek­ tronischen Schalters 3 andererseits ein Steuertransistor 10 vorgesehen ist, daß die Basis 11 des Steuertransistors 10 dann und nur dann vom Schließer- Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 ansteuerbar ist, wenn die Versor­ gungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist, und dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 ansteuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öff­ ner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist, und daß der elektronische Schalter 3 durch den angesteuerten Steuertransistor 10 leitend steuerbar ist. Im einzelnen ist zwischen dem Schließer-Steueraus­ gang 7 des Schaltverstärkers 2 und der Basis 11 des Steuertransistors 10 sowie zwischen dem Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 und der Basis 11 des Steuertransistors 10 jeweils ein Ansteuerwiderstand 12, 13 vorgesehen und ist zwischen den der Basis 11 des Steuertransistors 10 fer­ nen Enden der Ansteuerwiderstände 12, 13 und jedem Versorgungsanschluß 5, 6 jeweils eine in Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußprogrammierdiode 14, 15 vorgesehen. Darüberhinaus gilt für das in Fig. 1 dargestellte Ausführungs­ beispiel eines erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerätes, daß zwischen dem Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 und dem zugeordneten Ansteuerwiderstand 12 sowie zwischen dem Öffner-Steuerausgang 8 des Schalt­ verstärkers 2 und dem zugeordneten Ansteuerwiderstand 13 jeweils ein Ent­ koppelwiderstand 16 bzw. 17 vorgesehen ist und daß dem Steuertransistor 10 eingangsseitig ein Hilfssteuertransistor 18 vorgeschaltet ist.
Für das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerätes gilt zunächst, daß zwischen dem Schließer- Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 und dem Steuereingang 9 des elektro­ nischen Schalters 3 ein Schließer-Steuertransistor 19 sowie zwischen dem Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 und dem Steuereingang 9 des elektronischen Schalters 3 ein Öffner-Steuertransistor 20 vorgesehen ist, daß die Basis 21 des Schließer-Steuertransistors 19 dann und nur dann vom Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 ansteuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist, daß die Basis 22 des Öffner-Steuertransistors 20 dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 an­ steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist, und daß der elektronische Schalter 3 durch den angesteuerten Schließer-Steuertransistor 19 oder durch den angesteuerten Öffner-Steuertransistor 20 leitend steuerbar ist. Das ist im Ausführungsbeispiel im einzelnen dadurch realisiert, daß zwischen der Basis 21 bzw. dem Emitter 23 des Schließer-Steuertransistors 19 sowie zwischen der Basis 22 bzw. dem Emitter 24 des Öffner-Steuertransistors 20 einerseits und jedem Versorgungsanschluß 5, 6 andererseits jeweils eine in Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußprogrammierdiode 25, 26 vorgesehen ist.
Schließlich gilt für die Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen elektro­ nischen Schaltgeräten, die in den Fig. 1 und 2 dargestellt sind, daß der Steuereingang 9 des elektronischen Schalters 3 mit dem Kollektor 27 des Steuertransistors 10 (Fig. 1) bzw. mit den Kollektoren 28, 29 des Schließer- Steuertransistors 19 und des Öffner-Steuertransistors 20 (Fig. 2) verbunden ist.
Zur Funktion der in den Fig. 1 und 2 dargestellten erfindungsgemäßen elek­ tronischen Schaltgeräte noch folgendes:
Wird bei dem in Fig. 1 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver­ sorgungsanschluß 5 der Minuspol der Versorgungsspannung und an den Versor­ gungsanschluß 6 der Pluspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann ar­ beitet dieses Schaltgerät als Schließer; dieser Anschluß der Versorgungs­ spannung ist also ein Anschluß in "Schließer-Polarität". Ein Steuersignal am Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß der Hilfssteuertransistor 18 und der Steuertransistor 10 leitend werden und daß folglich auch der - im Ausführungsbeispiel aus vier Transistoren bestehende - elektronische Schalter 3 leitend gesteuert wird. Ein Steuersignal am Öff­ ner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 bleibt wegen der Anschlußpro­ grammierdiode 15 wirkungslos.
Wird bei dem in Fig. 1 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver­ sorgungsanschluß 5 der Pluspol der Versorgungsspannung und an den Versor­ gungsanschluß 6 der Minuspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann arbeitet dieses Schaltgerät als Öffner; dieser Anschluß der Versorgungs­ spannung ist also ein Anschluß in "Öffner-Polarität". Ein Steuersignal am Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß der Hilfs­ steuertransistor 18 und der Steuertransistor 10 leitend werden und daß folg­ lich auch der elektronische Schalter 3 leitend gesteuert wird. Ein Steuer­ signal am Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 bleibt wegen der Anschlußprogrammierdiode 14 wirkungslos.
Wird bei dem in Fig. 2 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver­ sorgungsanschluß 5 der Pluspol der Versorgungsspannung und an den Versor­ gungsanschluß 6 der Minuspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann arbeitet dieses Schaltgerät als Schließer; dieser Anschluß der Versorgungs­ spannung ist also hier ein Anschluß in "Schließer-Polarität". Ein Steuer­ signal am Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß der Schließer-Steuertransistor 19 leitend wird und daß folglich auch der - wiederum aus vier Transistoren bestehende - elektronische Schalter 3 lei­ tend gesteuert wird. Ein Steuersignal am Öffner-Steuerausgang 8 des Schalt­ verstärkers 2 bleibt wegen der Anschlußprogrammierdiode 26 wirkungslos.
Wird bei dem in Fig. 2 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver­ sorgungsanschluß 5 der Minuspol der Versorgungsspannung und an den Versor­ gungsanschluß 6 der Pluspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann ar­ beitet dieses Schaltgerät als Öffner; dieser Anschluß der Versorgungsspan­ nung ist hier also ein Anschluß in "Öffner-Polarität". Ein Steuersignal am Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß der Öffner- Steuertransistor 20 leitend wird und daß folglich auch der elektronische Schalter 3 leitend gesteuert wird. Ein Steuersignal am Schließer-Steueraus­ gang 7 des Schaltverstärkers 2 bleibt wegen der Anschlußprogrammierdiode 25 wirkungslos.

Claims (8)

1. Elektronisches Schaltgerät, insbesondere induktiver, kapazitiver oder opto­ elektronischer Näherungsschalter oder Strömungswächter, mit einem von außen beeinflußbaren Anwesenheitsindikator, z. B. einem Oszillator, mit einem dem Anwesenheitsindikator nachgeordneten Schaltverstärker, mit einem von dem An­ wesenheitsindikator über den Schaltverstärker steuerbaren elektronischen Schalter, z. B. einem Transistor, einem Thyristor oder einem Triac, mit einer vier Gleichrichterelemente aufweisenden Gleichrichterbrücke und mit zwei Versorgungsanschlüssen, die in einer ersten Variante - als "Schließer-Pola­ rität" bezeichnet - mit einer Gleichspannung verbunden sind bzw. unter Ver­ tauschung der beiden Versorgungsanschlüsse in einer zweiten Variante - als "Öffner-Polarität" bezeichnet - mit der Gleichspannung verbunden sind, wobei der Schaltverstärker zwei antivalente Steuerausgänge aufweist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der elektronische Schalter (3) dann und nur dann vom er­ sten Steuerausgang - Schließer-Steuerausgang (7) - des Schaltverstärkers (2) leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist und dann und nur dann vom zweiten Steuerausgang - Öffner-Steuerausgang (8) - des Schaltverstärkers (2) leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist.
2. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) bzw. dem Öffner-Steuerausgang (8) des Schaltverstärkers (2) einerseits und dem Steuer­ eingang (9) des elektronischen Schalters (3) andererseits ein Steuertransi­ stor (10) vorgesehen ist, daß die Basis (11) des Steuertransistors (10) dann und nur dann vom Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) an­ steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist, und dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang (8) des Schaltverstärkers (2) ansteuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist, und daß der elektronische Schalter (3) durch den angesteuer­ ten Steuertransistor (10) leitend steuerbar ist.
3. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) und der Basis (11) des Steuertransistors (10) sowie zwischen dem Öffner-Steueraus­ gang (8) des Schaltverstärkers (2) und der Basis (11) des Steuertransistors (10) jeweils ein Ansteuerwiderstand (12, 13) vorgesehen ist und zwischen den der Basis (11) des Steuertransistors (10) fernen Enden der Ansteuer­ widerstände (12, 13) und jedem Versorgungsanschluß (5, 6) jeweils eine in Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußprogrammierdiode (14, 15) vorgesehen ist.
4. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) und dem zugeordneten Ansteuerwiderstand (12) sowie zwischen dem Öffner-Steueraus­ gang (8) des Schaltverstärkers (2) und dem zugeordneten Ansteuerwider­ stand (13) jeweils ein Entkoppelwiderstand (16 bzw. 17) vorgesehen ist.
5. Elektronisches Schaltgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß dem Steuertransistor (10) eingangsseitig ein Hilfs­ steuertransistor (18) vorgeschaltet ist.
6. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) und dem Steuereingang (9) des elektronischen Schalters (3) ein Schließer-Steuer­ transistor (19) sowie zwischen dem Öffner-Steuerausgang (8) des Schalt­ verstärkers (2) und dem Steuereingang (9) des elektronischen Schalters (3) ein Öffner-Steuertransistor (20) vorgesehen ist, daß die Basis (21) des Schließer-Steuertransistors (19) dann und nur dann vom Schließer-Steueraus­ gang (7) des Schaltverstärkers (2) ansteuerbar ist, wenn die Versorgungs­ spannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) ange­ schlossen ist, daß die Basis (22) des Öffner-Steuertransistors (20) dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang (8) des Schaltverstärkers (2) an­ steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist und daß der elektronische Schalter (3) durch den angesteuerten Schließer-Steuertransistor (19) oder durch den angesteuerten Öffner-Steuertransistor (20) leitend steuerbar ist.
7. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der Basis (21) bzw. dem Emitter (23) des Schließer-Steuertran­ sistors (19) sowie zwischen der Basis (22) bzw. dem Emitter (24) des Öff­ ner-Steuertransistors (20) einerseits und jeden Versorgungsanschluß (5, 6) andererseits jeweils eine in Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußpro­ grammierdiode (25, 26) vorgesehen ist.
8. Elektronisches Schaltgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Steuereingang (9) des elektronischen Schalters (3) mit dem Kollektor (27) des Steuertransistors (10) bzw. mit den Kollekto­ ren (28, 29) des Schließer-Steuertransistors (19) und des Öffner-Steuer­ transistors (20) verbunden ist.
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