DE4114763C1 - - Google Patents
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- H03K—PULSE TECHNIQUE
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Description
Die Erfindung betrifft ein elektronisches Schaltgerät, z. B. einen induk
tiven, kapazitiven oder optoelektronischen Näherungsschalter oder einen
Strömungswächter, mit einem von außen beeinflußbaren Anwesenheitsindikator,
z. B. einem Oszillator, mit einem dem Anwesenheitsindikator nachgeordneten
Schaltverstärker, mit einem von dem Anwesenheitsindikator über den Schalt
verstärker steuerbaren elektronischen Schalter, z. B. einem Transistor,
einem Thyristor oder einem Triac, mit einer vier Gleichrichterelemente auf
weisenden Gleichrichterbrücke und mit zwei Versorgungsanschlüssen, die in
einer ersten Variante - als "Schließer-Polarität" bezeichnet - mit einer
Gleichspannung verbunden sind bzw. unter Vertauschung der beiden Versorgungs
anschlüsse in einer zweiten Variante - als "Öffner-Polarität" bezeichnet -
mit der Gleichspannung verbunden sind, wobei der Schaltverstärker zwei anti
valente Steuerausgänge aufweist. Dabei kann es sich um ein Zweileiter-
Schaltgerät, aber auch um ein Dreileiter-Schaltgerät - mit zwei Versorgungs
anschlüssen und mit einem zusätzlichen Signalausgang - handeln.
Elektronische Schaltgeräte der hier grundsätzlich in Rede stehenden Art sind
kontaktlos ausgeführt und werden seit nunmehr etwa zwanzig Jahren in zuneh
mendem Maße anstelle von elektrischen, mechanisch betätigten Schaltgeräten,
die kontaktbehaftet ausgeführt sind, verwendet, insbesondere in elektrischen
bzw. elektronischen Meß-, Steuer- und Regelkreisen. Das gilt insbesondere
für sog. Näherungsschalter, d. h. für elektronische Schaltgeräte, die berüh
rungslos arbeiten. Mit solchen Näherungsschaltern wird indiziert, ob sich
ein Beeinflussungselement, für das der entsprechende Näherungsschalter sen
sitiv ist, dem Näherungsschalter hinreichend weit genähert hat. Hat sich
nämlich ein Beeinflussungselement, für das der entsprechende Näherungsschal
ter sensitiv ist, dem Näherungsschalter hinreichend weit genähert, so
steuert der einen wesentlichen Bestandteil des Näherungsschalters bildende
Anwesenheitsindikator den elektronischen Schalter um; bei einem als Schließer
ausgeführten Schaltgerät wird der nichtleitende elektronische Schalter nun
mehr leitend, während bei einem als Öffner ausgeführten Schaltgerät der lei
tende elektronische Schalter nunmehr sperrt. (Mit Schaltgeräten der in Rede
stehenden Art kann auch indiziert werden, ob eine physikalische Größe eines
Beeinflussungsmediums, für die das Schaltgerät sensitiv ist, einen entspre
chenden Wert überschreitet oder unterschreitet.)
Wesentlicher Bestandteil von elektronischen Schaltgeräten der zuvor beschrie
benen Art ist also u. a. der von außen beeinflußbare Anwesenheitsindikator.
Als Anwesenheitsindikator kann z. B. ein induktiv oder kapazitiv beeinfluß
barer Oszillator vorgesehen sein; es handelt sich dann um induktive oder
kapazitive Näherungsschalter (vgl. z. B. die deutschen Offenlegungsschriften
bzw. Auslegeschriften bzw. Patentschriften 19 51 137, 19 66 178, 19 66 213,
20 36 840, 21 27 956, 22 03 038, 22 03 039, 22 03 040, 22 03 906, 23 30 233,
23 31 732, 23 56 490, 26 13 423, 26 16 265, 26 16 773, 26 28 427, 27 11 877,
27 44 785, 29 43 911, 30 04 829, 30 38 692, 31 20 884, 32 09 673, 32 38 396,
33 20 975, 23 36 440, 33 27 329, 34 20 236, 34 27 498, 35 19 714, 36 05 499,
37 22 334, 37 22 335, 37 22 336, 37 23 008). Als Anwesenheitsindikator kann
auch ein Fotowiderstand, eine Fotodiode oder ein Fototransistor vorgesehen
sein; es handelt sich dann um optoelektronische Näherungsschalter (vgl. z. B.
die deutschen Offenlegungsschriften 28 24 582, 30 38 102, 33 27 328, 35 14 643,
35 18 025, 36 05 885). Als Anwesenheitsindikator kann schließlich auch eine
Temperaturmeßschaltung vorgesehen sein; es handelt sich dann um Strömungs
wächter (vgl. z. B. die deutschen Offenlegungsschriften bzw. Patentschriften
37 13 981, 38 11 728, 38 25 059, 39 11 008, 39 43 437).
Bei induktiven Näherungsschaltern gilt für den Oszillator, solange ein Metall
teil einen vorgegebenen Abstand noch nicht erreicht hat, K×V=1 mit K=
Rückkopplungsfaktor und V = Verstärkungsfaktor des Oszillators, d. h. der
Oszillator schwingt. Erreicht das entsprechende Metallteil den vorgeschriebe
nen Abstand, so führt die zunehmende Bedämpfung des Oszillators zu einer
Verringerung des Verstärkungsfaktors V, d. h. die Amplitude der Oszillator
schwingung geht zurück bzw. der Oszillator hört auf zu schwingen. Bei kapa
zitiven Näherungsschaltern gilt für den Oszillator, solange ein Ansprechkör
per die Kapazität zwischen einer Ansprechelektrode und einer Gegenelektrode
noch nicht erreicht hat, K×V < 1, d. h. der Oszillator schwingt nicht. Er
reicht der Ansprechkörper den vorgegebenen Abstand, so führt die steigende
Kapazität zwischen der Ansprechelektrode und der Gegenelektrode zu einer
Vergrößerung des Rückkopplungsfaktors, so daß K×V=1 wird, d. h. der Os
zillator beginnt zu schwingen. Bei beiden Ausführungsformen - induktiver
Näherungsschalter und kapazitiver Näherungsschalter - wird abhängig von den
unterschiedlichen Zuständen des Oszillators der elektronische Schalter,
z. B. ein Transistor, ein Thyristor oder ein Triac, gesteuert.
Optoelektronische Näherungsschalter weisen einen Lichtsender und einen Licht
empfänger auf und werden auch als Lichtschranken bezeichnet. Dabei unter
scheidet man zwischen einem Lichtschrankentyp, bei dem der Lichtsender und
der Lichtempfänger auf entgegengesetzten Seiten einer Überwachungsstrecke
angeordnet sind, und einem Lichtschrankentyp, bei dem der Lichtsender und der
Lichtempfänger am gleichen Ende einer Überwachungsstrecke angeordnet sind,
während ein am anderen Ende der Überwachungsstrecke angeordneter Reflektor
den vom Lichtsender ausgehenden Lichtstrahl zum Lichtempfänger zurückreflek
tiert. In beiden Fällen spricht der Anwesenheitsindikator an, wenn der nor
malerweise vom Lichtsender zum Lichtempfänger gelangende Lichtstrahl durch
ein in die Überwachungsstrecke gelangtes Beeinflussungselement unterbrochen
wird. Es gibt jedoch auch Lichtschranken des zuletzt beschriebenen Licht
schrankentyps, bei dem der vom Lichtsender kommende Lichtstrahl nur durch
ein entsprechendes Beeinflussungselement zum Lichtempfänger zurückreflektiert
wird.
Im folgenden wird als Beispiel immer ein induktiver Näherungsschalter behan
delt. Gleichwohl gelten alle Ausführungen jedoch immer auch für andere Arten
von elektronischen Schaltgeräten der eingangs beschriebenen und zuvor erläu
terten Art, insbesondere für kapazitive und optoelektronische Näherungsschal
ter und für Strömungswächter.
Elektronische Schaltgeräte der in Rede stehenden Art werden - wie elektri
sche, mechanisch betätigte Schaltgeräte - sowohl als Schließer (im beein
flußten Zustand des Anwesenheitsindikators ist der elektronische Schalter
leitend) als auch als Öffner (im beeinflußten Zustand des Anwesenheitsindi
kators ist der elektronische Schalter nicht-leitend) benötigt.
Da es nun aus Lagerhaltungsgründen unerwünscht ist, einerseits als Schließer,
andererseits als Öffner ausgebildete elektronische Schaltgeräte einzusetzen,
gibt es eine Vielzahl von elektronischen Schaltgeräten der in Rede stehenden
Art, die sowohl als Schließer als auch als Öffner eingesetzt werden können.
Insbesondere gibt es elektronische Schaltgeräte, die "anschlußprogrammierbar"
sind (vgl. die DE-PSen 31 23 828 und 32 14 836). "Anschlußprogrammierbar"
meint dabei, daß durch einen bestimmten Anschluß des Schaltgerätes an die
Versorgungsspannung festgelegt wird, ob das Schaltgerät als Schließer oder
als Öffner arbeitet.
Im einzelnen sind unterschiedliche Arten von "anschlußprogrammierbaren" elek
tronischen Schaltgeräten bekannt. Bei einer ersten Ausführungsform sind
- statt der eigentlich nur benötigten zwei - drei oder vier Versorgungsan
schlüsse vorgesehen. Abhängig davon, ob die Versorgungsspannung an den ersten
und den zweiten Versorgungsanschluß oder an den ersten und den dritten Ver
sorgungsanschluß (Fig. 1 und 3 der DE-PS 31 23 828, Fig. 2 der DE-PS 32 14 836)
bzw. an den ersten und den zweiten Versorgungsanschluß oder an den dritten
und den vierten Versorgungsanschluß (Fig. 4 der DE-PS 31 23 828) angeschlos
sen wird, arbeitet das Schaltgerät als Schließer oder als Öffner (oder umge
kehrt). Bei einer zweiten Ausführungsform, die unter der Bezeichnung "Qua
dronorm" am Markt erhebliche Beachtung gefunden hat, sind nur die benötigten
zwei Versorgungsanschlüsse vorhanden (vgl. Fig. 1 der DE-PS 31 23 828 in
Verbindung mit Spalte 4, Zeilen 48 bis 59). Abhängig davon, ob die positive
Versorgungsspannung an den ersten und die negative Versorgungsspannung an
den zweiten Versorgungsanschluß oder die negative Versorgungsspannung an den
ersten und die positive Versorgungsspannung an den zweiten Versorgungsan
schluß angelegt wird, arbeitet das "Quadronorm"-Schaltgerät als Öffner oder
als Schließer (oder umgekehrt).
Einerseits ist bei den zuvor im einzelnen beschriebenen "anschlußprogrammier
baren" Schaltgeräten - als Teil des Schaltverstärkers oder zwischen dem
Schaltverstärker und dem elektronischen Schalter - ein Exklusiv-ODER-Gatter
erforderlich und weisen kommerzielle integrierte Schaltkreise (IC′s), die
für elektronische Schaltgeräte der hier in Rede stehenden Art umfangreich
verwendet werden, in der Regel kein Exklusiv-ODER-Gatter auf. Andererseits
gibt es eine Vielzahl von speziell für elektronische Schaltgeräte der hier
in Rede stehenden Art entwickelten integrierten Schaltkreisen, bei denen der
Schaltverstärker zwei antivalente Steuerausgänge aufweist (vgl. den inte
grierten Schaltkreis TCA 205 der Firma Siemens AG, Siemens-Datenbuch 1982/1983
"Integrierte Schaltungen für Industrielle Anwendungen", Seiten 191-200,
und den integrierten Schaltkreis TDE 0160 der Firma THOMSON-CSF, THOMSON-
Datenblatt "THOMSON-EFCIS Integrated Circuits TDE 0160").
Der Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine weitere Ausführungsform
eines "anschlußprogrammierbaren" elektronischen Schaltgerätes anzugeben,
also das eingangs beschriebene elektronische Schaltgerät so auszugestalten
und weiterzubilden, daß es "anschlußprogrammierbar" ist.
Das erfindungsgemäße Schaltgerät ist nun dadurch gekennzeichnet, daß der
elektronische Schalter dann und nur dann vom ersten Steuerausgang - Schließer-
Steuerausgang - des Schaltverstärkers leitend steuerbar ist, wenn die Ver
sorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse ange
schlossen ist, und dann und nur dann vom zweiten Steuerausgang - Öffner-Steuer
ausgang - des Schaltverstärkers leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungs
spannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse angeschlossen
ist. Erfindungsgemäß ist also erkannt worden, daß die bei integrierten Schalt
kreisen für elektronische Schaltgeräte häufig vorhandenen antivalenten Steuer
ausgänge - Schließer-Steuerausgang und Öffner-Steuerausgang - des Schaltver
stärkers in überraschend einfacher Weise dazu verwendet werden können, ein
"anschlußprogrammierbares" Schaltgerät zu realisieren, ohne daß es eines
Exklusiv-ODER-Gatters bedarf.
Bei dem erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerät ist ein Steuersignal
am Schließer-Steuerausgang des Schaltverstärkers nur dann "wirksam", wenn
das erfindungsgemäße Schaltgerät als Schließer an die Versorgungsspannung
angeschlossen ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polari
tät" an die Versorgungsanschlüsse angeschlossen ist. Entsprechend ist bei
dem erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerät ein Steuersignal am Öffner-
Steuerausgang des Schaltverstärkers nur dann "wirksam", wenn das erfin
dungsgemäße Schaltgerät als Öffner an die Versorgungsspannung angeschlos
sen ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Ver
sorgungsanschlüsse angeschlossen ist.
Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lehre der Erfindung ergeben sich
aus den dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Patentansprüchen. Im übrigen
wird die Erfindung im folgenden anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele
darstellenden Zeichnung nochmals - und ergänzend - erläutert; es zeigt
Fig. 1 ein Schaltbild einer ersten Ausführungsform eines erfindungsge
mäßen elektronischen Schaltgerätes und
Fig. 2 ein Schaltbild einer zweiten Ausführungsform eines erfindungs
gemäßen elektronischen Schaltgerätes.
In den Figuren sind jeweils im wesentlichen nur Schaltungsdetails von er
findungsgemäßen elektronischen Schaltgeräten, in den Ausführungsbeispie
len von induktiven Näherungsschaltern, dargestellt, die für das Verständ
nis der erfindungsgemäßen Lehre erforderlich sind.
Zu den in den Figuren dargestellten elektronischen Schaltgeräten gehören
ein von außen beeinflußbarer Anwesenheitsindikator, bei induktiven Näherungs
schaltern also ein Oszillator 1, ein dem Anwesenheitsindikator bzw. dem
Oszillator 1 nachgeordneter Schaltverstärker 2, ein von dem Anwesenheits
indikator bzw. dem Oszillator 1 über den Schaltverstärker 2 steuerbarer
elektronischer Schalter 3, eine vier Gleichrichterelemente aufweisende
Gleichrichterbrücke 4 und zwei Versorgungsanschlüsse 5, 6. Dabei weist
jeweils der Schaltverstärker 2 zwei antivalente Steuerausgänge auf, näm
lich einen Schließer-Steuerausgang 7 und einen Öffner-Steuerausgang 8.
Für die in den Figuren dargestellten elektronischen Schaltgeräte, bei de
nen es sich um Gleichspannungs-Schaltgeräte handelt, gilt zunächst, daß
der elektronische Schalter 3 dann und nur dann vom Schließer-Steueraus
gang 7 des Schaltverstärkers 2 leitend steuerbar ist, wenn die Versor
gungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6
angeschlossen ist, und dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang 8 des
Schaltverstärkers 2 leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung
in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß die bei integrierten Schaltkrei
sen für elektronische Schaltgeräte der in Rede stehenden Art häufig vor
handenen antivalenten Steuerausgänge - Schließer-Steuerausgang 7 und Öff
ner-Steuerausgang 8 - des Schaltverstärkers 2 in besonders einfacher Wei
se dazu verwendet werden können, "anschlußprogrammierbare" Schaltgeräte
zu realisieren, ohne daß es eines Exklusiv-ODER-Gatters bedarf.
Bei den beiden in den Figuren dargestellten Ausführungsbeispielen von er
findungsgemäßen elektronischen Schaltgeräten ist ein Steuersignal am
Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 nur dann "wirksam", wenn
das Schaltgerät als Schließer an die Versorgungsspannung angeschlossen
ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Ver
sorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist. Entsprechend ist ein Steuersig
nal am Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 nur dann "wirksam",
wenn das erfindungsgemäße Schaltgerät als Öffner an die Versorgungsspan
nung angeschlossen ist bzw. wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Pola
rität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist.
Für das in Fig. 1 dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
elektronischen Schaltgerätes gilt nun, daß zwischen dem Schließer-Steueraus
gang 7 des Schaltverstärkers 2 einerseits und dem Steuereingang 9 des elek
tronischen Schalters 3 andererseits ein Steuertransistor 10 vorgesehen ist,
daß die Basis 11 des Steuertransistors 10 dann und nur dann vom Schließer-
Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 ansteuerbar ist, wenn die Versor
gungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6
angeschlossen ist, und dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang 8 des
Schaltverstärkers 2 ansteuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öff
ner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist, und daß
der elektronische Schalter 3 durch den angesteuerten Steuertransistor 10
leitend steuerbar ist. Im einzelnen ist zwischen dem Schließer-Steueraus
gang 7 des Schaltverstärkers 2 und der Basis 11 des Steuertransistors 10
sowie zwischen dem Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 und der
Basis 11 des Steuertransistors 10 jeweils ein Ansteuerwiderstand 12, 13
vorgesehen und ist zwischen den der Basis 11 des Steuertransistors 10 fer
nen Enden der Ansteuerwiderstände 12, 13 und jedem Versorgungsanschluß 5, 6
jeweils eine in Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußprogrammierdiode 14, 15
vorgesehen. Darüberhinaus gilt für das in Fig. 1 dargestellte Ausführungs
beispiel eines erfindungsgemäßen elektronischen Schaltgerätes, daß zwischen
dem Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 und dem zugeordneten
Ansteuerwiderstand 12 sowie zwischen dem Öffner-Steuerausgang 8 des Schalt
verstärkers 2 und dem zugeordneten Ansteuerwiderstand 13 jeweils ein Ent
koppelwiderstand 16 bzw. 17 vorgesehen ist und daß dem Steuertransistor 10
eingangsseitig ein Hilfssteuertransistor 18 vorgeschaltet ist.
Für das in Fig. 2 dargestellte Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen
elektronischen Schaltgerätes gilt zunächst, daß zwischen dem Schließer-
Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 und dem Steuereingang 9 des elektro
nischen Schalters 3 ein Schließer-Steuertransistor 19 sowie zwischen dem
Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 und dem Steuereingang 9 des
elektronischen Schalters 3 ein Öffner-Steuertransistor 20 vorgesehen ist,
daß die Basis 21 des Schließer-Steuertransistors 19 dann und nur dann vom
Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 ansteuerbar ist, wenn die
Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse
5, 6 angeschlossen ist, daß die Basis 22 des Öffner-Steuertransistors 20
dann und nur dann vom Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 an
steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die
Versorgungsanschlüsse 5, 6 angeschlossen ist, und daß der elektronische
Schalter 3 durch den angesteuerten Schließer-Steuertransistor 19 oder durch
den angesteuerten Öffner-Steuertransistor 20 leitend steuerbar ist. Das
ist im Ausführungsbeispiel im einzelnen dadurch realisiert, daß zwischen
der Basis 21 bzw. dem Emitter 23 des Schließer-Steuertransistors 19 sowie
zwischen der Basis 22 bzw. dem Emitter 24 des Öffner-Steuertransistors 20
einerseits und jedem Versorgungsanschluß 5, 6 andererseits jeweils eine
in Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußprogrammierdiode 25, 26 vorgesehen
ist.
Schließlich gilt für die Ausführungsbeispiele von erfindungsgemäßen elektro
nischen Schaltgeräten, die in den Fig. 1 und 2 dargestellt sind, daß der
Steuereingang 9 des elektronischen Schalters 3 mit dem Kollektor 27 des
Steuertransistors 10 (Fig. 1) bzw. mit den Kollektoren 28, 29 des Schließer-
Steuertransistors 19 und des Öffner-Steuertransistors 20 (Fig. 2) verbunden
ist.
Zur Funktion der in den Fig. 1 und 2 dargestellten erfindungsgemäßen elek
tronischen Schaltgeräte noch folgendes:
Wird bei dem in Fig. 1 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver
sorgungsanschluß 5 der Minuspol der Versorgungsspannung und an den Versor
gungsanschluß 6 der Pluspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann ar
beitet dieses Schaltgerät als Schließer; dieser Anschluß der Versorgungs
spannung ist also ein Anschluß in "Schließer-Polarität". Ein Steuersignal
am Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß der
Hilfssteuertransistor 18 und der Steuertransistor 10 leitend werden und daß
folglich auch der - im Ausführungsbeispiel aus vier Transistoren bestehende -
elektronische Schalter 3 leitend gesteuert wird. Ein Steuersignal am Öff
ner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 bleibt wegen der Anschlußpro
grammierdiode 15 wirkungslos.
Wird bei dem in Fig. 1 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver
sorgungsanschluß 5 der Pluspol der Versorgungsspannung und an den Versor
gungsanschluß 6 der Minuspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann
arbeitet dieses Schaltgerät als Öffner; dieser Anschluß der Versorgungs
spannung ist also ein Anschluß in "Öffner-Polarität". Ein Steuersignal am
Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß der Hilfs
steuertransistor 18 und der Steuertransistor 10 leitend werden und daß folg
lich auch der elektronische Schalter 3 leitend gesteuert wird. Ein Steuer
signal am Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 bleibt wegen
der Anschlußprogrammierdiode 14 wirkungslos.
Wird bei dem in Fig. 2 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver
sorgungsanschluß 5 der Pluspol der Versorgungsspannung und an den Versor
gungsanschluß 6 der Minuspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann
arbeitet dieses Schaltgerät als Schließer; dieser Anschluß der Versorgungs
spannung ist also hier ein Anschluß in "Schließer-Polarität". Ein Steuer
signal am Schließer-Steuerausgang 7 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß
der Schließer-Steuertransistor 19 leitend wird und daß folglich auch der
- wiederum aus vier Transistoren bestehende - elektronische Schalter 3 lei
tend gesteuert wird. Ein Steuersignal am Öffner-Steuerausgang 8 des Schalt
verstärkers 2 bleibt wegen der Anschlußprogrammierdiode 26 wirkungslos.
Wird bei dem in Fig. 2 dargestellten elektronischen Schaltgerät an den Ver
sorgungsanschluß 5 der Minuspol der Versorgungsspannung und an den Versor
gungsanschluß 6 der Pluspol der Versorgungsspannung angeschlossen, dann ar
beitet dieses Schaltgerät als Öffner; dieser Anschluß der Versorgungsspan
nung ist hier also ein Anschluß in "Öffner-Polarität". Ein Steuersignal am
Öffner-Steuerausgang 8 des Schaltverstärkers 2 führt dazu, daß der Öffner-
Steuertransistor 20 leitend wird und daß folglich auch der elektronische
Schalter 3 leitend gesteuert wird. Ein Steuersignal am Schließer-Steueraus
gang 7 des Schaltverstärkers 2 bleibt wegen der Anschlußprogrammierdiode 25
wirkungslos.
Claims (8)
1. Elektronisches Schaltgerät, insbesondere induktiver, kapazitiver oder opto
elektronischer Näherungsschalter oder Strömungswächter, mit einem von außen
beeinflußbaren Anwesenheitsindikator, z. B. einem Oszillator, mit einem dem
Anwesenheitsindikator nachgeordneten Schaltverstärker, mit einem von dem An
wesenheitsindikator über den Schaltverstärker steuerbaren elektronischen
Schalter, z. B. einem Transistor, einem Thyristor oder einem Triac, mit einer
vier Gleichrichterelemente aufweisenden Gleichrichterbrücke und mit zwei
Versorgungsanschlüssen, die in einer ersten Variante - als "Schließer-Pola
rität" bezeichnet - mit einer Gleichspannung verbunden sind bzw. unter Ver
tauschung der beiden Versorgungsanschlüsse in einer zweiten Variante - als
"Öffner-Polarität" bezeichnet - mit der Gleichspannung verbunden sind, wobei
der Schaltverstärker zwei antivalente Steuerausgänge aufweist, dadurch ge
kennzeichnet, daß der elektronische Schalter (3) dann und nur dann vom er
sten Steuerausgang - Schließer-Steuerausgang (7) - des Schaltverstärkers (2)
leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität"
an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist und dann und nur dann
vom zweiten Steuerausgang - Öffner-Steuerausgang (8) - des Schaltverstärkers (2)
leitend steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an
die Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist.
2. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) bzw. dem
Öffner-Steuerausgang (8) des Schaltverstärkers (2) einerseits und dem Steuer
eingang (9) des elektronischen Schalters (3) andererseits ein Steuertransi
stor (10) vorgesehen ist, daß die Basis (11) des Steuertransistors (10) dann
und nur dann vom Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) an
steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Schließer-Polarität" an die
Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist, und dann und nur dann vom
Öffner-Steuerausgang (8) des Schaltverstärkers (2) ansteuerbar ist, wenn die
Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6)
angeschlossen ist, und daß der elektronische Schalter (3) durch den angesteuer
ten Steuertransistor (10) leitend steuerbar ist.
3. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) und der
Basis (11) des Steuertransistors (10) sowie zwischen dem Öffner-Steueraus
gang (8) des Schaltverstärkers (2) und der Basis (11) des Steuertransistors
(10) jeweils ein Ansteuerwiderstand (12, 13) vorgesehen ist und zwischen
den der Basis (11) des Steuertransistors (10) fernen Enden der Ansteuer
widerstände (12, 13) und jedem Versorgungsanschluß (5, 6) jeweils eine in
Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußprogrammierdiode (14, 15) vorgesehen
ist.
4. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) und dem
zugeordneten Ansteuerwiderstand (12) sowie zwischen dem Öffner-Steueraus
gang (8) des Schaltverstärkers (2) und dem zugeordneten Ansteuerwider
stand (13) jeweils ein Entkoppelwiderstand (16 bzw. 17) vorgesehen ist.
5. Elektronisches Schaltgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 4, dadurch
gekennzeichnet, daß dem Steuertransistor (10) eingangsseitig ein Hilfs
steuertransistor (18) vorgeschaltet ist.
6. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen dem Schließer-Steuerausgang (7) des Schaltverstärkers (2) und dem
Steuereingang (9) des elektronischen Schalters (3) ein Schließer-Steuer
transistor (19) sowie zwischen dem Öffner-Steuerausgang (8) des Schalt
verstärkers (2) und dem Steuereingang (9) des elektronischen Schalters (3)
ein Öffner-Steuertransistor (20) vorgesehen ist, daß die Basis (21) des
Schließer-Steuertransistors (19) dann und nur dann vom Schließer-Steueraus
gang (7) des Schaltverstärkers (2) ansteuerbar ist, wenn die Versorgungs
spannung in "Schließer-Polarität" an die Versorgungsanschlüsse (5, 6) ange
schlossen ist, daß die Basis (22) des Öffner-Steuertransistors (20) dann
und nur dann vom Öffner-Steuerausgang (8) des Schaltverstärkers (2) an
steuerbar ist, wenn die Versorgungsspannung in "Öffner-Polarität" an die
Versorgungsanschlüsse (5, 6) angeschlossen ist und daß der elektronische
Schalter (3) durch den angesteuerten Schließer-Steuertransistor (19) oder
durch den angesteuerten Öffner-Steuertransistor (20) leitend steuerbar
ist.
7. Elektronisches Schaltgerät nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß
zwischen der Basis (21) bzw. dem Emitter (23) des Schließer-Steuertran
sistors (19) sowie zwischen der Basis (22) bzw. dem Emitter (24) des Öff
ner-Steuertransistors (20) einerseits und jeden Versorgungsanschluß (5,
6) andererseits jeweils eine in Durchlaßrichtung geschaltete Anschlußpro
grammierdiode (25, 26) vorgesehen ist.
8. Elektronisches Schaltgerät nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch
gekennzeichnet, daß der Steuereingang (9) des elektronischen Schalters (3)
mit dem Kollektor (27) des Steuertransistors (10) bzw. mit den Kollekto
ren (28, 29) des Schließer-Steuertransistors (19) und des Öffner-Steuer
transistors (20) verbunden ist.
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