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DE4113940A1 - Einschiesspistole fuer polsternaegel - Google Patents

Einschiesspistole fuer polsternaegel

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Publication number
DE4113940A1
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DE
Germany
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firing pin
nail
slide rail
nails
lever
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DE4113940A
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Inventor
Heinrich Franke
Heinrich Gerhard Franke
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Individual
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25CHAND-HELD NAILING OR STAPLING TOOLS; MANUALLY OPERATED PORTABLE STAPLING TOOLS
    • B25C7/00Accessories for nailing or stapling tools, e.g. supports
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B25HAND TOOLS; PORTABLE POWER-DRIVEN TOOLS; MANIPULATORS
    • B25CHAND-HELD NAILING OR STAPLING TOOLS; MANUALLY OPERATED PORTABLE STAPLING TOOLS
    • B25C1/00Hand-held nailing tools; Nail feeding devices
    • B25C1/001Nail feeding devices

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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Portable Nailing Machines And Staplers (AREA)
  • Dovetailed Work, And Nailing Machines And Stapling Machines For Wood (AREA)
  • Toys (AREA)
  • Aiming, Guidance, Guns With A Light Source, Armor, Camouflage, And Targets (AREA)
  • Conveying And Assembling Of Building Elements In Situ (AREA)
  • Golf Clubs (AREA)

Description

Die Erfindung bezieht sich auf eine Einschießpistole für Polsternägel mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Die Aufgabe der Erfindung ist darin zu sehen, eine Einschießpistole für Polsternägel so auszubilden, daß lose in ein Magazin aufgegebene Polsternägel unbeschädigt in rascher Folge präzise eingeschlagen werden können.
Diese Aufgabe wird im Prinzip durch eine Einschießpistole mit den Merkmalen nach dem Anspruch 1 oder alternativ mit den Merkmalen nach dem Anspruch 2 gelöst.
Die Unteransprüche haben bevorzugte konstruktive Ausführungsformen der prinzipiellen Lösung zum Inhalt und insbesondere eine bevorzugte Ausführungsform eines Magazins in Form einer Trommel, das keinerlei Zusammenfassung der Polsternägel zu einem Gurt erforderlich macht.
Das präzise Einschlagen des Polsternagels ergibt sich bei einer Einschießpistole nach der Erfindung insbesondere dadurch, daß der jeweils einzuschlagende Nagel mit seinem Kopf direkt am Schlagbolzen anliegt und dabei in einer genauen Schußposition ist, d. h. der Nagelschaft wird achsgleich gehalten. In dieser Position wird der Nagel beim Niedergehen des Schlagbolzens auch eingeschlagen, weil der Nagel bei der schnellen Bewegung des Schlagbolzens durch sein Beharrungsvermögen die achsgleiche Position beibehält. Bei hochstehendem Schlagbolzen wird der für das Einschlagen bereit gehaltene Nagel entweder durch eine federbelastete Klappe gehalten, die beim Niedergehen des Schlagbolzens beiseite gedrückt wird, oder durch einen Doppelhebel, welcher über einen Hebelmechanismus derart mit dem Auslösehebel der Pneumatik in Verbindung steht, daß er bei Betätigung des Hebels durch einen Vorlauf desselben, noch ehe der pneumatische Druckknopf erreicht ist, veranlaßt, daß der Doppelhebel sich aus dem Bereich des Schlagbolzens rückwärts zur Gleitschiene hin bewegt. Sowohl die Klappe als auch der Doppelhebel bewegen sich durch Federkräfte nach der Rückbewegung des Schlagbolzens selbsttätig wieder in ihre Haltestellung, wobei sie vorher den vordersten Nagel aus der Gleitschiene aufgegriffen haben.
Wenn gemäß der weiteren Erfindung an einem Vorderteil des pneumatischen Zylinders achsparallel zum Schlagbolzen ein nach unten gerichteter Aufsatzstempel vorgesehen ist, der beim Ansetzen der Einschießpistole auf einem zuletzt eingeschlagenen Nagel aufgesetzt werden kann, so erleichtert dieses Hilfsmittel die Aufeinanderfolge des Einschlagens von Nägeln in einer Reihe.
Die gewölbte Anlagefläche des Schlagbolzens kann allseitig durch die gewölbte Fläche eines vorgesetzten Ringes vergrößert werden. Durch einen dahinter angebrachten Magnet können zusätzliche Kräfte zum Halten des bereitstehenden Nagels aufgebaut werden, insbesondere wird durch diesen Magnet verhindert, daß noch vor der Abwärtsbewegung des Schlagbolzens beim Zurückfahren des Doppelhebels der Nagel herunterfällt.
Als Magazin für eine Einschießpistole nach der Erfindung dient vorzugsweise eine in Verlängerung der Gleitschiene rückseitig angebrachte Trommel mit einem abnehmbaren Deckel, in welche die einzuschlagenden Nägel lose ohne irgendwelche Hilfsmittel eingefüllt werden können. Die Trommel dreht sich im Betrieb der Einschießpistole stetig langsam und hat einen derartigen Transportmechanismus, daß ständig neue Nägel in die Gleitschiene gebracht werden. Da sich die Trommel nur langsam dreht, besteht keine Gefahr, daß die dekorative Oberfläche der Nägel beschädigt wird.
Die Erfindung bezieht sich weiter auf einen bevorzugten Mechanismus im vorderen Bereich der Gleitschiene zur Übergabe des vordersten Nagels an den Doppelhebel sowie auf einen bevorzugten Hebelmechanismus zur Bewegung derselben. Die Gleitschiene kann im Bereich der Trommel derart an die Pneumatik angeschlossen werden, daß die Nägel bei Druckluft auch ohne Gefälle weiterbefördert werden. Bei Verwendung dieses Hilfsmittels kann in allen Richtungen genagelt werden. Die Einschießpistole kann auch mit einem elektrischen Schlagbolzen ausgerüstet werden.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung beschrieben unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Einschießpistole nach der Erfindung, zum Teil geschnitten, unmittelbar vor Einschießen eines Polsternagels;
Fig. 2 zeigt den vorderen Bereich einer Pistole nach Fig. 1 zum Teil geschnitten in der Stellung unmittelbar nach dem Einschießen eines Polsternagels;
Fig. 3 ist eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III von Fig. 2;
Fig. 4 stellt einen Schnitt nach IV-IV von Fig. 1 dar;
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch die zur Aufnahme der Polsternägel dienende Trommel nach V-V von Fig. 1;
Fig. 6 ist eine Draufsicht auf den Endbereich der Gleitschiene in Richtung des Pfeiles VI von Fig. 1;
Fig. 7 ist eine Draufsicht auf den Endbereich der Gleitschiene in Richtung des Pfeiles VII von Fig. 2;
Fig. 8 zeigt bei einer weiteren Ausführungsform einer Einschießpistole nach der Erfindung den vorderen Bereich in einem lotrechten Schnitt in der Stellung unmittelbar vor dem Einschießen eines Polsternagels;
Fig. 9 ist ein Querschnitt nach IX von Fig. 8;
Fig. 10 ist ein lotrechter Schnitt der Einschießpistole nach Fig. 8 in der Stellung der Teile unmittelbar nach dem Einschießen eines Polsternagels.
Zunächst wird auf das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 7 Bezug genommen.
Bei dieser Einschießpistole sind ein Pistolenkörper 10 mit Handgriff 10b, ein pneumatischer Zylinder 11 und eine Trommel 36 zur Aufnahme der Polsternägel einheitlich zusammengefaßt. Der Pistolenkörper ist sowohl an Druckluft als auch an elektrischen Strom angeschlossen. Am Handgriff befindet sich, erreichbar für die Hand, ein Druckknopf 10a, zur Betätigung der Pneumatik für den pneumatischen Zylinder 11, dessen Achse im Winkel von 90° zum Handgriff 10b angeordnet ist. Zur Betätigung des Druckknopfes 10a dient ein mit der Hand erreichbarer Auslösehebel 20, der in einem festen Gelenk 22 gelagert ist. Durch eine Feder 22a wird der Auslösehebel 20 in der auf Fig. 1 gezeichneten Stellung gehalten, wobei noch ein Abstand zum Druckknopf 10a besteht, so daß bei Betätigung der Hebel 20 zunächst über einen Winkelbereich geschwenkt werden muß (Vorlauf), ehe er den Druckknopf erreicht.
Der pneumatische Zylinder 11 nimmt einen pneumatischen Schlagbolzen 12 auf, dessen Stirnfläche als Mulde ausgebildet ist, entsprechend der Wölbung des Kopfes der einzuschlagenden Polsternägel. Vorne am pneumatischen Zylinder ist auswechselbar ein Vorderteil 13 mit einem als Ring ausgebildeten Magnet 14, davor eine Scheibe 15, gleichfalls als Ring ausgebildet, wobei die Innenfläche des Ringes gewölbt ist, zur passenden Aufnahme eines einzuschlagenden Polsternagels wie auf Fig. 1 dargestellt.
Die einzuschlagenden Polsternägel werden von einer Trommel 36 aufgenommen, die rückseitig am Pistolenkörper 10 angebracht ist, wobei die Trommelachse zum Handgriff 10b bzw. zur Achse des pneumatischen Zylinders 11 geneigt ist. Oben schließt sich an die Trommelwand eine Gleitschiene 18 an, die geneigt zum unteren Ende des Vorderteils 13 des pneumatischen Zylinders führt und die die Aufgabe hat, die einzuschlagenden Polsternägel einzeln von der Trommel in den Bereich des Schlagkolbens, bereit zum Einschlagen zu bringen. Der Querschnitt der Gleitschiene geht aus Fig. 4 hervor. Dabei ist jeweils der Kopf eines Gleitnagels im Bereich des rechteckigen Querschnitts der Schiene 18, wobei der Nagelschaft unten an einem Schlitz 18a vorsteht.
Wenn die Nägel, wie auf Fig. 1 und 2 dargestellt, in lotrechter Richtung eingeschlagen werden, dann ist die Gleitschiene 18 geneigt, so daß die Nägel durch ihr Eigengewicht abrutschen. Wenn jedoch in horizontaler Richtung oder nach oben eingenagelt werden soll, und demzufolge die Gleitschiene keine Neigung hat, dann kann die Gleitschiene an die Hydraulik angeschlossen werden, so daß die Nägel durch hydraulischen Druck vorgeschoben werden.
Die Trommel hat einen Trommelboden 30, der feststehend also nicht drehend mit der Gleitschiene 18 verbunden ist. An seinem Rande ist umlaufend eine Rille 31 gebildet, außen ist am Trommelboden zentrisch ein Motor befestigt, innen ist zentrisch am Trommelboden feststehend eine Hohlachse 34 befestigt, welche eine Welle 35 aufnimmt, die durch den Motor gedreht wird und an der ein abnehmbarer Deckel 36a befestigt ist und gleichfalls die Trommelwand 36. Während die Pistole in Betrieb ist, dreht sich die Motorwelle langsam und Deckel 36a und Trommelwand 36 drehen sich mit.
Die einzuschlagenden Polsternägel werden lose in die Trommel eingefüllt, die durch Abnahme des Deckels 36 geöffnet werden kann. Die Nägel sammeln sich dabei, wie man aus Fig. 1 erkennt, im tiefsten Bereich des Trommelinnenraumes an, also im Winkelbereich zwischen Trommelwand und dem festen Trommelboden 30, wobei die Nägel das Bestreben zeigen, sich mit dem Nagelkopf auf die Trommelwand zu legen, so daß stets Nägel mit einer Hälfte des Kopfes in die Rille 31 gelangen, wie auf Fig. 1 dargestellt. Indem sich die Trommel langsam dreht, werden die unten von der Rille aufgenommenen Nägel durch Mitnehmer 37 in den oberen Bereich des festen Trommelbodens geschoben, wo sich an der Mündung der Gleitschiene 18 eine Durchbrechung 32 befindet, durch welche jeweils ein Nagel in die Gleitschiene gelangen kann. Die Mitnehmer 37 bestehen jeweils aus einem Drahtstück, das innen an der Trommelwand in Richtung einer Mantellinie fest angebracht ist und an dem in der Nähe der Rille eine Abwinklung 37a gebildet ist, in einer derartigen Anordnung, daß jeweils ein von der Rille aufgenommener Nagel am Kopf erfaßt und geschoben wird. Wie man aus Abb. 5 erkennt, sind mehrere Mitnehmer 37 in gleichmäßigen Winkelabständen an der Trommelwand angebracht.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt durch den pneumatischen Zylinder vor dem Einschlagen eines Nagels. Wie man aus Fig. 1 erkennt, ist der Kopf des einzuschlagenden Nagels von der Scheibe 15 aufgenommen, wobei die ebene Unterfläche des Nagelkopfes bündig mit der Scheibe liegt. Der Schlagbolzen 12 liegt mit seiner konkav gewölbten Stirnfläche auf der Kuppe des Nagelkopfes. Im übrigen wirkt die Kraft des Magnetes 14 auf den Nagel ein und hält ihn fest. In der gezeigten Stellung liegt an der Unterfläche des Nagelkopfes außerdem eine ebene Haltefläche eines Doppelhebels 27 an. Durch das Zusammenwirken dieser Halteelemente ist der Nagelschaft achsgleich mit der Schlagbolzenachse eingestellt.
Bei Betätigung der Einschießpistole, wenn also der Auslösehebel 20 nach oben gezogen wird, wird, noch ehe der Hebel 20 den Druckknopf 10a erreicht, durch einen mit dem Hebel verbundenen Mechanismus der Doppelhebel 27 aus dem Bereich des Schlagbolzens zur Seite geschwenkt bis in die auf Fig. 2 gezeichnete Stellung. Beim weiteren Hochdrücken des Auslösehebels, also bei Druck auf den Knopf 10a, wird die Hydraulik in Gang gesetzt, d. h. der Schlagbolzen schlägt nach unten und schlägt den Nagel ein, wobei der Nagelschaft seine achsgleiche Stellung beibehält aufgrund seines Beharrungsvermögens, so daß der Nagel achsgleich mit dem Schlagbolzen in den Werkstoff eindringt. In der kurzen Zeitspanne zwischen der Abhebbewegung des Doppelhebels 27 und dem Einsetzen der Schlagbewegung wird der Nagel durch den Magnet 14 in seiner Position gehalten.
Wenn die Nägel hintereinander mit gleichen Nagelabständen eingeschlagen werden sollen, dann kann man vor dem Einschlagen wie Fig. 1 zeigt, einen Aufsatzstempel 16 auf den vorher eingeschlagenen Nagel aufsetzen. Wie Fig. 3 zeigt, ist der Aufsatzstempel an einem Bock 16a angebracht, in der Weise, daß je nach Nagelabstand auch unterschiedliche Achsabstände zwischen Aufsatzstempel und Schlagbolzen eingestellt werden können.
Der Doppelhebel 27 besteht (Fig. 3) aus zwei gleichen Hebelarmen nebeneinander, die schwenkbar mit Abstand voneinander angeordnet sind. Im Bereich des Abstands zwischen den beiden Hebelarmen ist an einem derselben eine Mitnehmernase 27a angebracht. Der neu einzuschlagende Nagel sitzt dabei mit der Unterfläche seines Kopfes auf einer Auflageebene 27b auf, gebildet durch die beiden Arme, wobei sich der Nagelschaft vor der Mitnehmernase 27a befindet. Wie man weiter aus Fig. 3 erkennt, sind die beiden Arme des Doppelhebels 27 schwenkbar um einen Achsbolzen 25, wobei dieser auch ein Distanzstück 28 aufnimmt. Das Achsbolzengelenk umfaßt außerdem ein Lenkerpaar 24, dessen gemeinsames feststehendes Lager 23 sich oberhalb der Gleitschiene 18 befindet. Der Achsbolzen 25 ist außerdem von zwei Schraubenfedern 26 umgeben in der Anordnung zwischen Doppelhebel 27 und jeweils einem Lenker 24. Entgegen dem axialen Druck dieser Federn können sich die beiden Arme des Doppelhebels 27 ein Stück spreizen, so daß der Schaft eines neu aufzunehmenden Nagels die Schrägfläche der Mitnehmernase 27a überlaufen kann. Im übrigen haben die beiden Schraubenfedern 26 auch die Aufgabe den Doppelhebel 27 in der auf Fig. 1 gezeigten Darstellung zu halten.
An den Achsbolzen 25 ist im übrigen an einer Seite ein langer Verbindungshebel 21 angeschlossen, der im Gelenk 22 starr, d. h. winkelsteif mit dem Auslösehebel 20 verbunden ist.
Vor dem Einschlagen eines Nagels, das ist die Stellung, die Fig. 1 zeigt, werden Auslösehebel 20 und Verbindungshebel 21 durch Druck der Feder 22a in der gezeichneten Stellung gehalten, wobei das Lenkerpaar 24 etwa parallel zur Zylinderachse steht und der Doppelhebel 27 durch den Druck der Federn 26 in einer etwa horizontalen Stellung gehalten wird, wobei der einzuschlagende Nagel von unten festgehalten wird. Beim Hochziehen des Auslösehebels 20 wird der Doppelhebel 27 seitlich weggezogen und damit die Bahn des Schlagbolzens freigegeben, wobei Verbindungshebel 21 und Lenkerpaar 24 zurückschwenken in die Stellung nach Fig. 2 und dabei den Doppelhebel mitnehmen, noch ehe der Druckknopf 10a der Pneumatik erreicht wird. Der Nagelkopf wird dabei weiter durch die magnetischen Kräfte gehalten. Beim weiteren Hochziehen des Auslösehebels wird die Pneumatik ausgelöst und der Schlagbolzen schlägt den Nagel ein.
Im Bereich der Mündung der Gleitschiene 18 nimmt diese zwei Scheiben 40 und 41 auf, deren Gestalt sich aus Fig. 6 und 7 ergibt. Eine Scheibe 40 ist seitlich federnd gelagert und dient als Anschlag für den Kopf des vorderen Nagels in der Gleitschiene 18. Die andere Scheibe 41 ist schwenkbar im Schwenkpunkt 42 gelagert und nimmt in der Stellung des Doppelhebels nach Fig. 1 die aus Fig. 6 erkennbare Stellung ein. Wenn indessen der Doppelhebel 27 sich zurückbewegt in die auf Fig. 2 gezeichnete Stellung dann wird gleichzeitig die Scheibe 41 mit Hilfe einer Stange 43, die an einen Lenker 24 angeschlossen ist, derart geschwenkt, daß der vorderste Nagel von einer Nase der Scheibe erfaßt und weiter nach vorne geschoben wird in den Zwischenraum zwischen die beiden Arme des Doppelhebels 27 (Fig. 3) über die Mitnehmernase 27a hinaus, so daß dieser Nagel bereitsteht für den weiteren Transport vor den Schlagbolzen.
Fig. 8 bis 9 zeigen eine gegenüber den beschriebenen Ausführungsbeispielen vereinfachte Ausführungsform einer Einschießpistole nach der Erfindung ohne Magnet, doch gleichfalls mit einem pneumatischen Zylinder 50 mit Vorderteil 51, Schlagbolzen 52, Gleitschiene 53 und Aufsatzstempel 54. An der Stirnfläche des Schlagbolzens ist ebenfalls eine konkave Wölbung passend zur Aufnahme eines Nagelkopfes gebildet. Dieser wird in der schußbereiten Position nach Fig. 8 gehalten durch eine federbelastete Klappe 56 mit einer Gabel 57, die in einer Ausnehmung 55 des Aufsatzstempels 54 schwenkbar gelagert ist und durch eine Feder 58 in der Stellung nach Fig. 8 den Polsternagel am Schlagbolzen hält. Wenn der Schlagbolzen 52 sich nach unten bewegt, wird die Klappe gemäß Fig. 10 zur Seite gedrückt. Wenn sich der Schlagbolzen dann wieder zurückbewegt, nimmt die Klappe wieder ihre Stellung nach Fig. 8 ein, wobei sie einen neuen Nagel aufnimmt, der über eine Einlaßvorrichtung an der Gleitschiene 53 überführt wird.

Claims (10)

1. Einschießpistole für Polsternägel, bei dem ein pneumatischer Schlagbolzen, ein Magazin zur Aufnahme der Nägel und eine Bahn zum Transport der Nägel vom Magazin zum Schlagbolzen zu einem einheitlichen Pistolenkörper mit Handgriff zusammengefaßt sind, gekennzeichnet durch die nachfolgend genannten Merkmale:
  • - vom Magazin zum Schlagbolzen (52) führt eine Gleitschiene (18), die im Bezug auf die Schlagbolzenachse eine Neigung hat;
  • - die Stirnfläche des Schlagbolzens hat eine einem Nagelkopf angepaßte Wölbung;
  • - an einem Vorderteil (51) des den Schlagbolzen aufnehmenden pneumatischen Zylinders (50) ist eine Klappe (56) gelagert, die in der Hochstellung des Schlagbolzens durch Federkraft quer zu diesem steht und dabei mit einer angeformten Gabel (57) den Kopf eines Nagels an der Wölbung des Schlagbolzens hält, die beim Niedergang des Schlagbolzens von diesem zur Seite gedrückt wird und die bei der Rückbewegung des Schlagbolzens selbsttätig in die Querstellung zurückgeht, wobei sie den vordersten Nagel aus der Gleitschiene (53) aufnimmt.
2. Einschießpistole nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, gekennzeichnet durch die nachfolgenden Merkmale:
  • - von einem Magazin führt zum Transport der Nägel einzeln hintereinander zum Schlagbolzen (12) eine zu diesem geneigte Gleitschiene (18);
  • - am Schlagbolzen (12) ist eine einem Nagelkopf angepaßte Mulde (12a) gebildet;
  • - dem Schlagbolzen (12) ist ein Doppelhebel (27) zugeordnet, welcher über einen federbelasteten Hebelmechanismus mit dem Auslösehebel (20) für die Pneumatik in Verbindung steht, derart, daß in der Hochstellung des Schlagbolzens ein Polsternagel in der Mulde (12a) des Schlagbolzens gehalten wird, und daß sich bei Betätigung des Auslösehebels (20) noch vor Einsetzen des pneumatischen Druckes der Doppelhebel in Richtung auf die Gleitschiene (18) zurückbewegt, den vordersten Nagel aufnimmt und diesen an den hochstehenden Schlagbolzen ansetzt.
3. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einem Vorderteil (13) des pneumatischen Zylinders achsparallel zum Schlagbolzen ein Aufsatzstempel (16, 54) angebracht ist.
4. Einschießpistole nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß am Vorderteil (13) des pneumatischen Zylinders ein die Wölbung des Schlagbolzens ergänzender Ring (15) eingesetzt ist.
5. Einschießpistole nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß hinter dem Ring (15) ein ringförmiger Magnet (14) angeordnet ist.
6. Einschießpistole nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch einen Hebelmechanismus mit den nachfolgend genannten Merkmalen:
  • - im vorderen Bereich der Gleitschiene (18) ist beiderseits derselben an einem festen Lager (23) ein nach unten gerichtetes Lenkerpaar (24) gelagert, das an seinem freien Ende durch einen Achsbolzen (25) verbunden ist;
  • - am Achsbolzen sind zwischen dem Lenkerpaar die Hebel des Doppelhebels (27) mit Abstand gelagert, wobei die Hebel jeweils unter dem Druck einer den Achsbolzen umgebenden Schraubenfeder (26) stehen;
  • - am Achsbolzen ist seitlich ein Verbindungshebel (21) angelenkt, der in einem gemeinsamen Gelenk (22) mit dem Auslösehebel (20) winkelsteif verbunden ist.
7. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschiene (18) zur Aufnahme der Nagelköpfe ein flaches Rechteckprofil aufweist mit einem Schlitz (18a) aus dem der Nagelschaft nach unten vorsteht.
8. Einschießpistole nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß im Mündungsbereich der Gleitschiene (18) an einer Seite eine seitlich federbelastete Scheibe (40) eingesetzt ist, an welcher der vorderste Nagel beim Heruntergleiten anschlägt, und auf der anderen Seite eine schwenkbare Scheibe (41), welche über eine Stange (43) mit einem Lenker (24) derart in Verbindung steht, daß sie bei der Rückbewegung des Doppelhebels (27) den vordersten Nagel mit einer Nase erfaßt und ihn in den Doppelhebel (27) befördert.
9. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet durch die nachfolgend genannten Merkmale:
  • - zur Aufnahme der losen Polsternägel dient eine Trommel, die am Beginn der Gleitschiene (18) derart angeordnet ist, daß ihre oberste Mantellinie die Gleitschienenachse verlängert;
  • - die Trommel ist drehbar an einem fest mit der Gleitschiene (18) verbundenen Trommelboden (30) gelagert;
  • - am Trommelboden (30) ist innen umlaufend eine Rille (31) gebildet, geeignet zur Aufnahme von Polsternägeln jeweils mit dem halben Kopf bis auf den Schaft;
  • - am Trommelboden ist eine Durchbrechung (32) gebildet, für den Übergang der Polsternägel von der Rille in die Gleitschiene;
  • - an der Trommelwand sind innen achsparallel gleichmäßig über den Umfang verteilt mehrere Drahtstücke (37) als Mitnehmer fest angebracht mit einer Abwinklung (37a) im Bereich der Rille durch welche die von dieser aufgenommen Polsternägel bei langsamer Umdrehung der Trommel zu der Durchbrechung (32) befördert werden;
  • - gegenüber dem Trommelboden weist die Trommel einen abnehmbaren Deckel (36a) auf.
10. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Gleitschiene (18) zum Transport der Nägel ohne Gefälle an die Pneumatik angeschlossen ist.
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