DE4113940A1 - Einschiesspistole fuer polsternaegel - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Einschießpistole für
Polsternägel mit den Merkmalen nach dem Oberbegriff des
Anspruchs 1.
Die Aufgabe der Erfindung ist darin zu sehen, eine
Einschießpistole für Polsternägel so auszubilden, daß lose
in ein Magazin aufgegebene Polsternägel unbeschädigt in
rascher Folge präzise eingeschlagen werden können.
Diese Aufgabe wird im Prinzip durch eine Einschießpistole
mit den Merkmalen nach dem Anspruch 1 oder alternativ mit
den Merkmalen nach dem Anspruch 2 gelöst.
Die Unteransprüche haben bevorzugte konstruktive
Ausführungsformen der prinzipiellen Lösung zum Inhalt und
insbesondere eine bevorzugte Ausführungsform eines Magazins
in Form einer Trommel, das keinerlei Zusammenfassung der
Polsternägel zu einem Gurt erforderlich macht.
Das präzise Einschlagen des Polsternagels ergibt sich bei
einer Einschießpistole nach der Erfindung insbesondere
dadurch, daß der jeweils einzuschlagende Nagel mit seinem
Kopf direkt am Schlagbolzen anliegt und dabei in einer
genauen Schußposition ist, d. h. der Nagelschaft wird
achsgleich gehalten. In dieser Position wird der Nagel beim
Niedergehen des Schlagbolzens auch eingeschlagen, weil der
Nagel bei der schnellen Bewegung des Schlagbolzens durch
sein Beharrungsvermögen die achsgleiche Position beibehält.
Bei hochstehendem Schlagbolzen wird der für das Einschlagen
bereit gehaltene Nagel entweder durch eine federbelastete
Klappe gehalten, die beim Niedergehen des Schlagbolzens
beiseite gedrückt wird, oder durch einen Doppelhebel,
welcher über einen Hebelmechanismus derart mit dem
Auslösehebel der Pneumatik in Verbindung steht, daß er bei
Betätigung des Hebels durch einen Vorlauf desselben, noch
ehe der pneumatische Druckknopf erreicht ist, veranlaßt, daß
der Doppelhebel sich aus dem Bereich des Schlagbolzens
rückwärts zur Gleitschiene hin bewegt. Sowohl die Klappe als
auch der Doppelhebel bewegen sich durch Federkräfte nach der
Rückbewegung des Schlagbolzens selbsttätig wieder in ihre
Haltestellung, wobei sie vorher den vordersten Nagel aus der
Gleitschiene aufgegriffen haben.
Wenn gemäß der weiteren Erfindung an einem Vorderteil des
pneumatischen Zylinders achsparallel zum Schlagbolzen ein
nach unten gerichteter Aufsatzstempel vorgesehen ist, der
beim Ansetzen der Einschießpistole auf einem zuletzt
eingeschlagenen Nagel aufgesetzt werden kann, so erleichtert
dieses Hilfsmittel die Aufeinanderfolge des Einschlagens von
Nägeln in einer Reihe.
Die gewölbte Anlagefläche des Schlagbolzens kann allseitig
durch die gewölbte Fläche eines vorgesetzten Ringes
vergrößert werden. Durch einen dahinter angebrachten Magnet
können zusätzliche Kräfte zum Halten des bereitstehenden
Nagels aufgebaut werden, insbesondere wird durch diesen
Magnet verhindert, daß noch vor der Abwärtsbewegung des
Schlagbolzens beim Zurückfahren des Doppelhebels der Nagel
herunterfällt.
Als Magazin für eine Einschießpistole nach der Erfindung
dient vorzugsweise eine in Verlängerung der Gleitschiene
rückseitig angebrachte Trommel mit einem abnehmbaren Deckel,
in welche die einzuschlagenden Nägel lose ohne irgendwelche
Hilfsmittel eingefüllt werden können. Die Trommel dreht sich
im Betrieb der Einschießpistole stetig langsam und hat einen
derartigen Transportmechanismus, daß ständig neue Nägel in
die Gleitschiene gebracht werden. Da sich die Trommel nur
langsam dreht, besteht keine Gefahr, daß die dekorative
Oberfläche der Nägel beschädigt wird.
Die Erfindung bezieht sich weiter auf einen bevorzugten
Mechanismus im vorderen Bereich der Gleitschiene zur
Übergabe des vordersten Nagels an den Doppelhebel sowie auf
einen bevorzugten Hebelmechanismus zur Bewegung derselben.
Die Gleitschiene kann im Bereich der Trommel derart an die
Pneumatik angeschlossen werden, daß die Nägel bei Druckluft
auch ohne Gefälle weiterbefördert werden. Bei Verwendung
dieses Hilfsmittels kann in allen Richtungen genagelt
werden. Die Einschießpistole kann auch mit einem
elektrischen Schlagbolzen ausgerüstet werden.
Im folgenden werden Ausführungsbeispiele der Erfindung
beschrieben unter Bezugnahme auf die beiliegenden
Zeichnungen.
Fig. 1 zeigt eine Seitenansicht einer Einschießpistole
nach der Erfindung, zum Teil geschnitten,
unmittelbar vor Einschießen eines Polsternagels;
Fig. 2 zeigt den vorderen Bereich einer Pistole nach
Fig. 1 zum Teil geschnitten in der Stellung
unmittelbar nach dem Einschießen eines
Polsternagels;
Fig. 3 ist eine Ansicht in Richtung des Pfeiles III von
Fig. 2;
Fig. 4 stellt einen Schnitt nach IV-IV von Fig. 1 dar;
Fig. 5 zeigt einen Querschnitt durch die zur Aufnahme
der Polsternägel dienende Trommel nach V-V von
Fig. 1;
Fig. 6 ist eine Draufsicht auf den Endbereich der
Gleitschiene in Richtung des Pfeiles VI von
Fig. 1;
Fig. 7 ist eine Draufsicht auf den Endbereich der
Gleitschiene in Richtung des Pfeiles VII von
Fig. 2;
Fig. 8 zeigt bei einer weiteren Ausführungsform einer
Einschießpistole nach der Erfindung den vorderen
Bereich in einem lotrechten Schnitt in der
Stellung unmittelbar vor dem Einschießen eines
Polsternagels;
Fig. 9 ist ein Querschnitt nach IX von Fig. 8;
Fig. 10 ist ein lotrechter Schnitt der Einschießpistole
nach Fig. 8 in der Stellung der Teile unmittelbar
nach dem Einschießen eines Polsternagels.
Zunächst wird auf das Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 bis 7
Bezug genommen.
Bei dieser Einschießpistole sind ein Pistolenkörper 10 mit
Handgriff 10b, ein pneumatischer Zylinder 11 und eine
Trommel 36 zur Aufnahme der Polsternägel einheitlich
zusammengefaßt. Der Pistolenkörper ist sowohl an Druckluft
als auch an elektrischen Strom angeschlossen. Am Handgriff
befindet sich, erreichbar für die Hand, ein Druckknopf 10a,
zur Betätigung der Pneumatik für den pneumatischen Zylinder
11, dessen Achse im Winkel von 90° zum Handgriff 10b
angeordnet ist. Zur Betätigung des Druckknopfes 10a dient
ein mit der Hand erreichbarer Auslösehebel 20, der in einem
festen Gelenk 22 gelagert ist. Durch eine Feder 22a wird der
Auslösehebel 20 in der auf Fig. 1 gezeichneten Stellung
gehalten, wobei noch ein Abstand zum Druckknopf 10a besteht,
so daß bei Betätigung der Hebel 20 zunächst über einen
Winkelbereich geschwenkt werden muß (Vorlauf), ehe er den
Druckknopf erreicht.
Der pneumatische Zylinder 11 nimmt einen pneumatischen
Schlagbolzen 12 auf, dessen Stirnfläche als Mulde
ausgebildet ist, entsprechend der Wölbung des Kopfes der
einzuschlagenden Polsternägel. Vorne am pneumatischen
Zylinder ist auswechselbar ein Vorderteil 13 mit einem als
Ring ausgebildeten Magnet 14, davor eine Scheibe 15,
gleichfalls als Ring ausgebildet, wobei die Innenfläche des
Ringes gewölbt ist, zur passenden Aufnahme eines
einzuschlagenden Polsternagels wie auf Fig. 1 dargestellt.
Die einzuschlagenden Polsternägel werden von einer Trommel
36 aufgenommen, die rückseitig am Pistolenkörper 10
angebracht ist, wobei die Trommelachse zum Handgriff 10b
bzw. zur Achse des pneumatischen Zylinders 11 geneigt ist.
Oben schließt sich an die Trommelwand eine Gleitschiene 18
an, die geneigt zum unteren Ende des Vorderteils 13 des
pneumatischen Zylinders führt und die die Aufgabe hat, die
einzuschlagenden Polsternägel einzeln von der Trommel in den
Bereich des Schlagkolbens, bereit zum Einschlagen zu
bringen. Der Querschnitt der Gleitschiene geht aus Fig. 4
hervor. Dabei ist jeweils der Kopf eines Gleitnagels im
Bereich des rechteckigen Querschnitts der Schiene 18, wobei
der Nagelschaft unten an einem Schlitz 18a vorsteht.
Wenn die Nägel, wie auf Fig. 1 und 2 dargestellt, in
lotrechter Richtung eingeschlagen werden, dann ist die
Gleitschiene 18 geneigt, so daß die Nägel durch ihr
Eigengewicht abrutschen. Wenn jedoch in horizontaler
Richtung oder nach oben eingenagelt werden soll, und
demzufolge die Gleitschiene keine Neigung hat, dann kann die
Gleitschiene an die Hydraulik angeschlossen werden, so daß
die Nägel durch hydraulischen Druck vorgeschoben werden.
Die Trommel hat einen Trommelboden 30, der feststehend also
nicht drehend mit der Gleitschiene 18 verbunden ist. An
seinem Rande ist umlaufend eine Rille 31 gebildet, außen ist
am Trommelboden zentrisch ein Motor befestigt, innen ist
zentrisch am Trommelboden feststehend eine Hohlachse 34
befestigt, welche eine Welle 35 aufnimmt, die durch den
Motor gedreht wird und an der ein abnehmbarer Deckel 36a
befestigt ist und gleichfalls die Trommelwand 36. Während
die Pistole in Betrieb ist, dreht sich die Motorwelle
langsam und Deckel 36a und Trommelwand 36 drehen sich mit.
Die einzuschlagenden Polsternägel werden lose in die Trommel
eingefüllt, die durch Abnahme des Deckels 36 geöffnet werden
kann. Die Nägel sammeln sich dabei, wie man aus Fig. 1
erkennt, im tiefsten Bereich des Trommelinnenraumes an, also
im Winkelbereich zwischen Trommelwand und dem festen
Trommelboden 30, wobei die Nägel das Bestreben zeigen, sich
mit dem Nagelkopf auf die Trommelwand zu legen, so daß stets
Nägel mit einer Hälfte des Kopfes in die Rille 31 gelangen,
wie auf Fig. 1 dargestellt. Indem sich die Trommel langsam
dreht, werden die unten von der Rille aufgenommenen Nägel
durch Mitnehmer 37 in den oberen Bereich des festen
Trommelbodens geschoben, wo sich an der Mündung der
Gleitschiene 18 eine Durchbrechung 32 befindet, durch welche
jeweils ein Nagel in die Gleitschiene gelangen kann. Die
Mitnehmer 37 bestehen jeweils aus einem Drahtstück, das
innen an der Trommelwand in Richtung einer Mantellinie fest
angebracht ist und an dem in der Nähe der Rille eine
Abwinklung 37a gebildet ist, in einer derartigen Anordnung,
daß jeweils ein von der Rille aufgenommener Nagel am Kopf
erfaßt und geschoben wird. Wie man aus Abb. 5 erkennt,
sind mehrere Mitnehmer 37 in gleichmäßigen Winkelabständen
an der Trommelwand angebracht.
Fig. 1 zeigt einen Längsschnitt durch den pneumatischen
Zylinder vor dem Einschlagen eines Nagels. Wie man aus Fig.
1 erkennt, ist der Kopf des einzuschlagenden Nagels von der
Scheibe 15 aufgenommen, wobei die ebene Unterfläche des
Nagelkopfes bündig mit der Scheibe liegt. Der Schlagbolzen
12 liegt mit seiner konkav gewölbten Stirnfläche auf der
Kuppe des Nagelkopfes. Im übrigen wirkt die Kraft des
Magnetes 14 auf den Nagel ein und hält ihn fest. In der
gezeigten Stellung liegt an der Unterfläche des Nagelkopfes
außerdem eine ebene Haltefläche eines Doppelhebels 27 an.
Durch das Zusammenwirken dieser Halteelemente ist der
Nagelschaft achsgleich mit der Schlagbolzenachse
eingestellt.
Bei Betätigung der Einschießpistole, wenn also der
Auslösehebel 20 nach oben gezogen wird, wird, noch ehe der
Hebel 20 den Druckknopf 10a erreicht, durch einen mit dem
Hebel verbundenen Mechanismus der Doppelhebel 27 aus dem
Bereich des Schlagbolzens zur Seite geschwenkt bis in die
auf Fig. 2 gezeichnete Stellung. Beim weiteren Hochdrücken
des Auslösehebels, also bei Druck auf den Knopf 10a, wird
die Hydraulik in Gang gesetzt, d. h. der Schlagbolzen
schlägt nach unten und schlägt den Nagel ein, wobei der
Nagelschaft seine achsgleiche Stellung beibehält aufgrund
seines Beharrungsvermögens, so daß der Nagel achsgleich mit
dem Schlagbolzen in den Werkstoff eindringt. In der kurzen
Zeitspanne zwischen der Abhebbewegung des Doppelhebels 27
und dem Einsetzen der Schlagbewegung wird der Nagel durch
den Magnet 14 in seiner Position gehalten.
Wenn die Nägel hintereinander mit gleichen Nagelabständen
eingeschlagen werden sollen, dann kann man vor dem
Einschlagen wie Fig. 1 zeigt, einen Aufsatzstempel 16 auf
den vorher eingeschlagenen Nagel aufsetzen. Wie Fig. 3
zeigt, ist der Aufsatzstempel an einem Bock 16a angebracht,
in der Weise, daß je nach Nagelabstand auch unterschiedliche
Achsabstände zwischen Aufsatzstempel und Schlagbolzen
eingestellt werden können.
Der Doppelhebel 27 besteht (Fig. 3) aus zwei gleichen
Hebelarmen nebeneinander, die schwenkbar mit Abstand
voneinander angeordnet sind. Im Bereich des Abstands
zwischen den beiden Hebelarmen ist an einem derselben eine
Mitnehmernase 27a angebracht. Der neu einzuschlagende Nagel
sitzt dabei mit der Unterfläche seines Kopfes auf einer
Auflageebene 27b auf, gebildet durch die beiden Arme, wobei
sich der Nagelschaft vor der Mitnehmernase 27a befindet. Wie
man weiter aus Fig. 3 erkennt, sind die beiden Arme des
Doppelhebels 27 schwenkbar um einen Achsbolzen 25, wobei
dieser auch ein Distanzstück 28 aufnimmt. Das
Achsbolzengelenk umfaßt außerdem ein Lenkerpaar 24, dessen
gemeinsames feststehendes Lager 23 sich oberhalb der
Gleitschiene 18 befindet. Der Achsbolzen 25 ist außerdem von
zwei Schraubenfedern 26 umgeben in der Anordnung zwischen
Doppelhebel 27 und jeweils einem Lenker 24. Entgegen dem
axialen Druck dieser Federn können sich die beiden Arme des
Doppelhebels 27 ein Stück spreizen, so daß der Schaft eines
neu aufzunehmenden Nagels die Schrägfläche der Mitnehmernase
27a überlaufen kann. Im übrigen haben die beiden
Schraubenfedern 26 auch die Aufgabe den Doppelhebel 27 in
der auf Fig. 1 gezeigten Darstellung zu halten.
An den Achsbolzen 25 ist im übrigen an einer Seite ein
langer Verbindungshebel 21 angeschlossen, der im Gelenk 22
starr, d. h. winkelsteif mit dem Auslösehebel 20 verbunden
ist.
Vor dem Einschlagen eines Nagels, das ist die Stellung, die
Fig. 1 zeigt, werden Auslösehebel 20 und Verbindungshebel 21
durch Druck der Feder 22a in der gezeichneten Stellung
gehalten, wobei das Lenkerpaar 24 etwa parallel zur
Zylinderachse steht und der Doppelhebel 27 durch den Druck
der Federn 26 in einer etwa horizontalen Stellung gehalten
wird, wobei der einzuschlagende Nagel von unten festgehalten
wird. Beim Hochziehen des Auslösehebels 20 wird der
Doppelhebel 27 seitlich weggezogen und damit die Bahn des
Schlagbolzens freigegeben, wobei Verbindungshebel 21 und
Lenkerpaar 24 zurückschwenken in die Stellung nach Fig. 2
und dabei den Doppelhebel mitnehmen, noch ehe der Druckknopf
10a der Pneumatik erreicht wird. Der Nagelkopf wird dabei
weiter durch die magnetischen Kräfte gehalten. Beim weiteren
Hochziehen des Auslösehebels wird die Pneumatik ausgelöst
und der Schlagbolzen schlägt den Nagel ein.
Im Bereich der Mündung der Gleitschiene 18 nimmt diese zwei
Scheiben 40 und 41 auf, deren Gestalt sich aus Fig. 6 und 7
ergibt. Eine Scheibe 40 ist seitlich federnd gelagert und
dient als Anschlag für den Kopf des vorderen Nagels in der
Gleitschiene 18. Die andere Scheibe 41 ist schwenkbar im
Schwenkpunkt 42 gelagert und nimmt in der Stellung des
Doppelhebels nach Fig. 1 die aus Fig. 6 erkennbare Stellung
ein. Wenn indessen der Doppelhebel 27 sich zurückbewegt in
die auf Fig. 2 gezeichnete Stellung dann wird gleichzeitig
die Scheibe 41 mit Hilfe einer Stange 43, die an einen
Lenker 24 angeschlossen ist, derart geschwenkt, daß der
vorderste Nagel von einer Nase der Scheibe erfaßt und weiter
nach vorne geschoben wird in den Zwischenraum zwischen die
beiden Arme des Doppelhebels 27 (Fig. 3) über die
Mitnehmernase 27a hinaus, so daß dieser Nagel bereitsteht
für den weiteren Transport vor den Schlagbolzen.
Fig. 8 bis 9 zeigen eine gegenüber den beschriebenen
Ausführungsbeispielen vereinfachte Ausführungsform einer
Einschießpistole nach der Erfindung ohne Magnet, doch
gleichfalls mit einem pneumatischen Zylinder 50 mit
Vorderteil 51, Schlagbolzen 52, Gleitschiene 53 und
Aufsatzstempel 54. An der Stirnfläche des Schlagbolzens ist
ebenfalls eine konkave Wölbung passend zur Aufnahme eines
Nagelkopfes gebildet. Dieser wird in der schußbereiten
Position nach Fig. 8 gehalten durch eine federbelastete
Klappe 56 mit einer Gabel 57, die in einer Ausnehmung 55 des
Aufsatzstempels 54 schwenkbar gelagert ist und durch eine
Feder 58 in der Stellung nach Fig. 8 den Polsternagel am
Schlagbolzen hält. Wenn der Schlagbolzen 52 sich nach unten
bewegt, wird die Klappe gemäß Fig. 10 zur Seite gedrückt.
Wenn sich der Schlagbolzen dann wieder zurückbewegt, nimmt
die Klappe wieder ihre Stellung nach Fig. 8 ein, wobei sie
einen neuen Nagel aufnimmt, der über eine Einlaßvorrichtung
an der Gleitschiene 53 überführt wird.
Claims (10)
1. Einschießpistole für Polsternägel, bei dem ein
pneumatischer Schlagbolzen, ein Magazin zur Aufnahme der
Nägel und eine Bahn zum Transport der Nägel vom Magazin
zum Schlagbolzen zu einem einheitlichen Pistolenkörper
mit Handgriff zusammengefaßt sind, gekennzeichnet durch
die nachfolgend genannten Merkmale:
- - vom Magazin zum Schlagbolzen (52) führt eine Gleitschiene (18), die im Bezug auf die Schlagbolzenachse eine Neigung hat;
- - die Stirnfläche des Schlagbolzens hat eine einem Nagelkopf angepaßte Wölbung;
- - an einem Vorderteil (51) des den Schlagbolzen aufnehmenden pneumatischen Zylinders (50) ist eine Klappe (56) gelagert, die in der Hochstellung des Schlagbolzens durch Federkraft quer zu diesem steht und dabei mit einer angeformten Gabel (57) den Kopf eines Nagels an der Wölbung des Schlagbolzens hält, die beim Niedergang des Schlagbolzens von diesem zur Seite gedrückt wird und die bei der Rückbewegung des Schlagbolzens selbsttätig in die Querstellung zurückgeht, wobei sie den vordersten Nagel aus der Gleitschiene (53) aufnimmt.
2. Einschießpistole nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1,
gekennzeichnet durch die nachfolgenden Merkmale:
- - von einem Magazin führt zum Transport der Nägel einzeln hintereinander zum Schlagbolzen (12) eine zu diesem geneigte Gleitschiene (18);
- - am Schlagbolzen (12) ist eine einem Nagelkopf angepaßte Mulde (12a) gebildet;
- - dem Schlagbolzen (12) ist ein Doppelhebel (27) zugeordnet, welcher über einen federbelasteten Hebelmechanismus mit dem Auslösehebel (20) für die Pneumatik in Verbindung steht, derart, daß in der Hochstellung des Schlagbolzens ein Polsternagel in der Mulde (12a) des Schlagbolzens gehalten wird, und daß sich bei Betätigung des Auslösehebels (20) noch vor Einsetzen des pneumatischen Druckes der Doppelhebel in Richtung auf die Gleitschiene (18) zurückbewegt, den vordersten Nagel aufnimmt und diesen an den hochstehenden Schlagbolzen ansetzt.
3. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß an einem Vorderteil (13) des
pneumatischen Zylinders achsparallel zum Schlagbolzen ein
Aufsatzstempel (16, 54) angebracht ist.
4. Einschießpistole nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß am Vorderteil (13) des pneumatischen Zylinders ein
die Wölbung des Schlagbolzens ergänzender Ring (15)
eingesetzt ist.
5. Einschießpistole nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet,
daß hinter dem Ring (15) ein ringförmiger Magnet (14)
angeordnet ist.
6. Einschießpistole nach Anspruch 2, gekennzeichnet durch
einen Hebelmechanismus mit den nachfolgend genannten
Merkmalen:
- - im vorderen Bereich der Gleitschiene (18) ist beiderseits derselben an einem festen Lager (23) ein nach unten gerichtetes Lenkerpaar (24) gelagert, das an seinem freien Ende durch einen Achsbolzen (25) verbunden ist;
- - am Achsbolzen sind zwischen dem Lenkerpaar die Hebel des Doppelhebels (27) mit Abstand gelagert, wobei die Hebel jeweils unter dem Druck einer den Achsbolzen umgebenden Schraubenfeder (26) stehen;
- - am Achsbolzen ist seitlich ein Verbindungshebel (21) angelenkt, der in einem gemeinsamen Gelenk (22) mit dem Auslösehebel (20) winkelsteif verbunden ist.
7. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gleitschiene (18) zur Aufnahme
der Nagelköpfe ein flaches Rechteckprofil aufweist mit
einem Schlitz (18a) aus dem der Nagelschaft nach unten
vorsteht.
8. Einschießpistole nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß im Mündungsbereich der Gleitschiene (18) an einer
Seite eine seitlich federbelastete Scheibe (40)
eingesetzt ist, an welcher der vorderste Nagel beim
Heruntergleiten anschlägt, und auf der anderen Seite eine
schwenkbare Scheibe (41), welche über eine Stange (43)
mit einem Lenker (24) derart in Verbindung steht, daß sie
bei der Rückbewegung des Doppelhebels (27) den vordersten
Nagel mit einer Nase erfaßt und ihn in den Doppelhebel
(27) befördert.
9. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, gekennzeichnet
durch die nachfolgend genannten Merkmale:
- - zur Aufnahme der losen Polsternägel dient eine Trommel, die am Beginn der Gleitschiene (18) derart angeordnet ist, daß ihre oberste Mantellinie die Gleitschienenachse verlängert;
- - die Trommel ist drehbar an einem fest mit der Gleitschiene (18) verbundenen Trommelboden (30) gelagert;
- - am Trommelboden (30) ist innen umlaufend eine Rille (31) gebildet, geeignet zur Aufnahme von Polsternägeln jeweils mit dem halben Kopf bis auf den Schaft;
- - am Trommelboden ist eine Durchbrechung (32) gebildet, für den Übergang der Polsternägel von der Rille in die Gleitschiene;
- - an der Trommelwand sind innen achsparallel gleichmäßig über den Umfang verteilt mehrere Drahtstücke (37) als Mitnehmer fest angebracht mit einer Abwinklung (37a) im Bereich der Rille durch welche die von dieser aufgenommen Polsternägel bei langsamer Umdrehung der Trommel zu der Durchbrechung (32) befördert werden;
- - gegenüber dem Trommelboden weist die Trommel einen abnehmbaren Deckel (36a) auf.
10. Einschießpistole nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Gleitschiene (18) zum Transport
der Nägel ohne Gefälle an die Pneumatik angeschlossen
ist.
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Also Published As
| Publication number | Publication date |
|---|---|
| ATE131097T1 (de) | 1995-12-15 |
| ES2084206T3 (es) | 1996-05-01 |
| DE59204540D1 (de) | 1996-01-18 |
| EP0511584B1 (de) | 1995-12-06 |
| EP0511584A1 (de) | 1992-11-04 |
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