DE4113730A1 - Verfahren zur herstellung eines substrates fuer eine gedruckte schaltung zur hochfrequenzverwendung - Google Patents
Verfahren zur herstellung eines substrates fuer eine gedruckte schaltung zur hochfrequenzverwendungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein neues Verfahren zur Herstellung
eines Substrates für eine gedruckte Schaltung, umfassend
eine Isolierschicht mit einer äußerst hohen Genauigkeit in
der Dicke und hervorragenden dielektrischen Eigenschaften,
und eine fest mit der Isolierschicht verbundene
Kupferfolie.
Übliche Substrate für gedruckte Schaltungen für die
Hochfrequenz-Verwendung weisen eine Isolierschicht auf,
bei der ein Harz mit einer niedrigen
Dielektrizitätskonstanten verwendet wurde und das
beständig gegen die Löthitze ist und ausgezeichnete
Eigenschaften wie z. B. Dielektrizitätseigenschaften und
Formbeständigkeit aufweist.
Es gibt jedoch nur begrenzte Arten von Materialien, die
eine niedrige Dielektrizitätskonstante und einen niedrigen
dielektrischen Verlust im Hochfrequenzbereich von 1 GHz
bis 10 GHz aufweisen und gegen Löthitze beständig sind.
Zusätzlich zeigen auch solche Materialien nicht immer
ausreichende dielektrische Eigenschaften.
Als Leiterfolie wird eine Kupferfolie mit dem Substrat zur
Herstellung einer kupferbeschichteten Platte. Ein
vorgesehenes Leitungsmuster wird auf der
kupferbeschichteten Platte ausgebildet und diese gedruckte
Schaltung wird als Hochfrequenzsignalmuster u. s. w.
verwendet. Es ist wesentlich für ein solches Verfahren zur
Herstellung eines Substrates für eine gedruckte Schaltung,
daß die Kupferfolie einer Behandlung zur Aufrauhung der
Oberfläche unterworfen wird, um ihre Bindungsfestigkeit zu
verbessern und dadurch eine feste Anhaftung an das
Substrat zu erreichen. Da die an der Oberfläche
aufgerauhte Kupferfolie für das Schaltungsmuster an der
aufgerauhten Seite, die dem isolierenden Substrat
zugewandt ist, Erhöhungen aufweist, ist es schwierig, die
elektrostatische Kapazität zwischen dem Schaltungsmuster
der Kupferfolie und dem auf der anderen Seite des
Substrats zu kontrollieren. Das Auftreten von Erhöhungen
kann auch zu einem erhöhten dielektrischen Verlust führen.
Ferner werden nach dem im allgemeinen eingesetzten
Verfahren zur Herstellung von Laminaten eine Anzahl von
Laminatblätteranordnungen durch ein Medium einer
Spiegelplatte aufeinandergelegt, die aufeinandergelegten
Laminatblattanordnungen werden zwischen zwei heiße Platten
eingelegt und gepreßt. Da es schwierig ist, die
Genauigkeit der Dicke innerhalb eines bestimmten Bereiches
zu regulieren, die wichtig für Hochfrequenzverwendungen
ist, tritt das Problem auf, daß nur niedrige
Produkt-Ausbeuten erhalten werden.
Andererseits sind Polyethylene, Polystyrole,
Poly(phenylether)harze und ähnliches dahingehend
hervorragende Materialien, daß ihre
Dielektrizitätskonstanten und dielektrischer Verlust im
Hochfrequenzbereich von 1 GHz bis 10 GHz niedrig sind.
Jedoch sind diese Harze mangelhaft in der Haftung zur
Kupferfolie und auch in der Formbeständigkeit, da sie
besonders unter Verformung leiden, wenn die Kupferfolie
teilweise durch Ätzen entfernt wurde. Zusätzlich weisen
sie keine Beständigkeit gegen Lötwärme auf. Daher sind
diese Harze nicht zur Verwendung als Substrate für
gedruckte Schaltungen für die Hochfrequenzverwendung
geeignet.
Die Erfinder haben intensive Studien im Hinblick auf
Substrate für gedruckte Schaltungen für den
Hochfrequenzverwendung unternommen, die die oben
beschriebenen Probleme nicht zeigen. Als Ergebnis wurde
nun gefunden, daß die obigen Probleme durch ein Verfahren
vermieden werden können, bei dem durch Spritzguß geformte
Platten aus einem thermoplastischen Harz in Kombination
verwendet werden. Die vorliegende Erfindung beruht auf
diesen Erkenntnissen.
Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es demnach,
ein Verfahren zur Herstellung eines Substrats für eine
gedruckte Schaltung zur Hochfrequenzverwendung zur
Verfügung zu stellen.
Die Erfindung stellt ein Verfahren zur Herstellung eines
Substrats für eine gedruckte Schaltung zur
Hochfrequenzverwendung zur Verfügung, umfassend Verbinden
einer Formplatte (a), hergestellt durch Spritzguß einer
Formmasse aus einem thermoplastischen Harz mit einer
Dielektrizitätskonstante von 3,5 oder weniger und einem
dielektrischen Verlustfaktor von 0,002 oder weniger bei
Raumtemperatur und bei einer Frequenz von 1 GHz bis 10 GHz,
entweder mit einer Kupferfolie (b-1), die eine
Reinheit von 99,9% oder mehr aufweist, von der mindestens
eine Seite einer Oberflächenbehandlung zur Bindung
unterzogen wurde, mit einem einseitig kupferbeschichteten
Laminat (b-2) erhalten unter Verwendung der Kupferfolie
(b-1), oder mit einer Printplatine (c), wodurch die
Formplatte (a) mit entweder einer
Kupferfolie (b-1), einem Laminat (b-2), oder einer der
Printplatine (c) zu einem Substrat für eine gedruckte
Schaltung vereinigt wird.
In bevorzugten Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Verfahrens enthält das Formmaterial aus einem
thermoplastischen Harz hauptsächlich ein Polyolefin,
Polystyrol oder ein Polyphenylenether, wobei letzterer
bevorzugt ist, und zusätzlich ein Füllmittel aus der Reihe
fluorierter Glimmer, synthetischer fluorierter Glimmer,
Bornitrid mit einer Reinheit von 97 bis 99,5% und Glas mit
einer Dielektrizitätskonstante von 5,0 oder weniger bei
Raumtemperatur und einer Frequenz von 1 GHz.
In anderen bevorzugten erfindungsgemäßen Ausführungsformen
ist die Kupferfolie (b-1) eine aufgerollte Kupferfolie,
die Oberflächenbehandlung der Kupferfolie (b-1) für die
Verbindung besteht aus einer Oxidation zu Schwarzkupfer,
wobei das Kupfer anschließend auf der behandelten
Oberfläche zu Kupfermetall reduziert wird, während die
feine Rauheit aus der Schwarzkupferoxidation im
wesentlichen erhalten bleibt.
In einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform wird die Printplatine (c) durch Ausbildung
einer vorgesehenen gedruckten Schaltung auf einem
kupferbeschichteten Laminat erhalten, das nach einem
Verfahren hergestellt wurde, in dem eine Anordnung von
Laminatblättern für ein einzelnes Laminat kontinuierlich
oder chargenweise zwischen heiße Platten einer Presse zur
Durchführung einer kontinuierlichen Laminierung zugeführt
wird.
In einer weiteren bevorzugten erfindungsgemäßen
Ausführungsform wird das Verbinden zur Herstellung eines
vereinten Substrats für eine gedruckte Schaltung
durchgeführt durch Aufeinanderlegen der Formplatte (a),
die zuvor durch Spritzguß hergestellt wurde, entweder mit
einer Kupferfolie (b-1), einem einseitig
kupferbeschichteten Laminat (b-2), das unter Verwendung
der Kupferfolie (b-1) erhalten wurde, oder einer der
Printplatte (c), und Behandeln mit Hitze und Druck unter
Erhalt der Anordnung. Es ist in diesem Fall bevorzugt, daß
die Kupferfolie (b-1), das einseitig kupferbeschichtete
Laminat (b-2), das unter Verwendung der Kupferfolie (b-1)
erhalten wurde, oder die Printplatine (c) eine Klebschicht
an der mit der Formplatte (a) zu verbindenden Seite
aufweisen sollten, mit einer Dicke der Klebschicht von 5
bis 30 µm, wobei diese dasselbe Harz wie die Formplatte
(a) enthalten sollte.
In einer weiteren erfindungsgemäßen Ausführungsform wird
das Verbinden zur Herstellung eines einheitlichen
Substrats für eine gedruckte Schaltung hergestellt durch
Einpassen der Kupferfolie (b-1) des einseitig
kupferbeschichteten Laminats (b-2), das unter Verwendung
der Kupferfolie (b-1) erhalten wurde, oder der
Printplatine (c) in eine Vertiefung und Pressen des
Formmaterials aus thermoplastischem Harz in den
Formenhohlraum. Es ist in diesem Fall bevorzugt, daß
Kupferfolie (b-1) oder die Printplatine (c) eine
Klebschicht auf der Seite, die mit der Gußplatte (a)
verbunden wird, aufweisen sollte, wobei die Klebschicht
eine Dicke von 20 bis 150 µm haben sollte und
hauptsächlich dasselbe Harz wie die Formplatte (a)
enthalten sollte.
Die Figur zeigt eine Schnittansicht eines Substrats für
eine gedruckte Schaltung zur Hochfrequenzverwendung,
welche nach einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens hergestellt wurde.
Die Formplatte (a) zur Verwendung im erfindungsgemäßen
Verfahren wird durch Spritzguß eines Formmaterials aus
einem thermoplastischen Harz hergestellt, das eine
Dielektrizitätskonstante von 3,5 oder weniger und einen
dielektrischen Verlustfaktor von 0,002 oder weniger bei
Raumtemperatur in einem Frequenzbereich von 1 GHz bis 10 GHz,
vorzugsweise in einem breiteren Frequenzbereich von
300 MHz bis 10 GHz aufweist und eine bestimmte Dicke
besitzt. Dieses Harzformmaterial enthält vorzugsweise in
der Hauptsache ein Harz, dessen Struktureinheiten keinen
oder nur einen geringen Anteil von -OH, -COOH, -CO-,
-COO-, -SO2-, -NH-CO-, -NH- oder andere polare Gruppen
aufweisen, die nur aus Nebenreaktionen entstanden sind.
Solche Harze sind Polyolefine wie Polyethylen oder
Polypropylen, Polystyrol und seine Copolymere,
Polyphenyletherharze und ähnliches. Das Harzformmaterial
kann eine Zusammensetzung vom sogenannten "IPN"-Typ
(Interpenetrating Polymer Network) sein, bei der eine
Vinylverbindung, ein Cyansäureester oder eine andere
härtbare Verbindung in geeigneter Weise enthalten ist.
Falls die Formbeständigkeit Festigkeit und andere
Eigenschaften des Harzformmaterials, aus dem ein solches
Harz besteht, ungenügend sind, ist es bevorzugt,
anorganische Füllmaterialien mit hervorragenden
dielektrischen Eigenschaften in einer Menge zuzusetzen,
die nicht die dielektrischen Eigenschaften des Harzes
verschlechtern, wodurch insbesondere der lineare
Ausdehnungskoeffizient des Formmaterials verringert wird.
Beispiele solcher Füllmaterialien umfassen fluorinierten
Glimmer, synthetischen fluorinierten Glimmer, Bornitrid
mit einer Reinheit von 97 bis 99,5%, Glas mit einer
Dielektrizitätskonstante von 5,0 oder weniger bei 1 GHz
und ähnliches.
Das Harzformmaterial zur Verwendung im erfindungsgemäßen
Verfahren ist im Hinblick auf die Vollständigkeit des
Spritzgusses, und die dimensionalen Toleranz der
erhaltenen Formplatten, d. h. die dimensionale Genauigkeit
vorzugsweise eine thermoplastische Harzzusammensetzung.
Insbesondere ist eine Zusammensetzung aus einem
Polyphenylenether oder eine Kombination von Polystyrol und
einem Polyphenylenether als Hauptharzkomponente bevorzugt.
Als Füllmaterialien ist fluorierter Glimmer oder
synthetischer fluorierter Glimmer im Hinblick auf die
Einfachheit der Herstellung des Formmaterials bevorzugt.
Bei Verwendung des oben beschriebenen Formmaterials aus
einem thermoplastischen Harz kann erfindungsgemäß ein
Substrat für eine gedruckte Schaltung nach einem der
beiden folgenden zwei Verfahren hergestellt werden: ein
Verfahren, bei dem aus dem Formmaterial durch Spritzguß
eine Formplatte (a) hergestellt wird, diese Formplatte (a)
mit einer Kupferfolie (b-1), einem einseitig
kupferbeschichteten Laminat (b-2) oder einer Printplatine
(c) unter Erhitzen und Druck vereinigt wird, wobei in
geeigneter Weise ein Klebstoff verwendet wird (im
folgenden als "Laminierungsbindungsverfahren" bezeichnet);
oder ein Verfahren, bei dem (b-1), (b-2) oder (c) in den
Formenhohlraum einer Presse eingelegt wird und das oben
beschriebene Formmaterial aus einem thermoplastischen Harz
anschließend durch Spritzguß zugesetzt wird, wobei die
erhaltene Formplatte (a) mit b-1, b-2 oder c verbunden
wird (im folgenden als "Spritzgußverfahren" bezeichnet).
Das Spritzgußverfahren kann konventionell durchgeführt
werden, es ist jedoch bevorzugt, die Gußtemperatur, den
Spritzdruck und andere Bedingungen so zu wählen, daß
besonders hohe Präzision in Dicke und der Erscheinung
erreicht werden. Zum Beispiel sollte man vermeiden, daß
auf der Oberfläche der Formplatte (a) ein Abdruck der
Spritznadel oder ähnliches während des Entnehmens aus der
Preßform entsteht und es ist bevorzugt, das Herausnehmen
aus der Preßform zusammen mit Preßluft und ähnlichem
durchzuführen. Im Falle des Laminierungsbindungsverfahrens
kann eine Verformung (Restspannung) bei diesem
Laminierungsschrit beseitigt werden, und es ist daher
normalerweise bevorzugt, das erhaltene Laminat ohne
Tempern oder ähnlichem zu verwenden. Bei dem
Spritzgußverfahren jedoch ist es normalerweise bevorzugt,
ein Tempern zur Beseitigung von Restspannungen, wie später
erklärt, durchzuführen. Da die Formplatte (a) durch
Spritzguß hergestellt wird, ist es äußerst einfach, eine
Formplatte mit einem notwendigen Loch Perforation,
Vertiefung, Erhöhung u. s. w. herzustellen. Es ist daher
bevorzugt, eine Markierung aufzubringen, die eine
Bezugsstelle anzeigt, oder der Formplatte andere
notwendige Funktionen für anschließende Bearbeitung u. s. w.
zugänglich macht.
Die im erfindungsgemäßen Verfahren verwendete Kupferfolie
(b-1) kann jede elektrolytische Kupferfolie, eine gerollte
Kupferfolie oder andere Arten von Kupferfolien sein, wobei
eine gerollte Kupferfolie besonders bevorzugt ist.
Normalerweise werden Kupferfolien einer sogenannten
Profilbehandlung zur Verbesserung der Bindungsfähigkeit
unterzogen. In der vorliegenden Erfindung ist jedoch eine
Kupferfolie bevorzugt, dessen Oberfläche für die Bindung
mit einem chemischen Oxidationsverfahren behandelt wurde,
bevorzugt, im Vergleich zu einer Oberfläche, die einer
Profilbehandlung unterworfen wurde, im Hinblick auf die
elektrischen Eigenschaften usw. Insbesondere ist eine
Kupferfolie, die einer Schwarzkupferbehandlung unterworfen
wurde, bevorzugt. Ferner ist besonders eine Kupferfolie
erhalten durch Schwarzkupferbehandlung, bei der das
behandelte Kupfer zu Kupfermetall reduziert wurde, wobei
die feine Oberflächenrauheit auf der behandelten
Oberfläche im wesentlichen erhalten bleibt, besonders
bevorzugt.
Das in der Erfindung verwendete einseitig
kupferbeschichtete Laminat (b-2) wird unter Verwendung der
oben beschriebenen Kupferfolie (b-1) und einem
konventionellen Prepreg zur Hochfrequenzverwendung
hergestellt. Als Prepregmatrix ist jedoch eine
Zusammensetzung bevorzugt, die hauptsächlich ein Epoxyharz
oder ein Cyansäureesterharz enthält und durch Vermischung
mit einem thermoplastischen Harz mit guten
Hochfrequenzeigenschaften modifiziert wurde. Die Dicke des
einseitig kupferbeschichteten Laminats (b-2) ist
vorzugsweise nicht sehr groß. Die Dicke beträgt im
allgemeinen 0,5 mm oder weniger, vorzugsweise 0,3 bis
0,05 mm.
Die in der vorliegenden Erfindung verwendete Printplatine
(c) kann nach einem bekannten Verfahren erhalten werden.
Das heißt, sie kann durch Ausbilden eines bestimmten
gedruckten Schaltungsmusters auf einem kupferbeschichteten
Laminat, das unter Verwendung konventioneller Materialien
für die Hochfrequenzverwendung hergestellt wurde und
anschließend je nach Bedarf durch geeignete Durchführung
einer Lochplatierung oder Lötplatierung und Ausbildung
eines Referenzloches oder ähnliches zur Positionierung
hergestellt wurde. Für eine höhere Präzision der
elektrischen Eigenschaften durch Erreichen einer besseren
Gleichmäßigkeit der Dicke wird ein kupferbeschichtetes
Laminat, durch ein Laminierverfahren hergestellt, bei dem
eine Anordnung von Blättern für ein Einzellaminat
kontinuierlich zwischen zwei Platten einer Presse (im
folgenden als "kontinuierliches Pressen" bezeichnet), oder
chargenweise (im folgenden als "chargenweises
kontinuierliches Pressen") eingelegt wird, zur Herstellung
der in der vorliegenden Erfindung verwendeten Printplatine
(c) verwendet. Die Dicke des Laminats beträgt im
allgemeinen 0,5 mm oder weniger, vorzugsweise 0,3 bis
0,05 mm im Falle des kontinuierlichen Pressens, die Dicke
ist jedoch nicht besonders im Falle des chargenweise
kontinuierlichen Pressens beschränkt. Ein solches
kupferbeschichtetes Laminat aus dem kontinuierlichen oder
chargenweise kontinuierlichen Pressen kann vollständig
durch Pressen gehärtet werden. In den meisten Fällen ist
jedoch ein solches Verfahren zur Herstellung von
kupfergehärteter Laminate, bei denen das Harz vollständig
während des kontinuierlichen Pressens oder chargenweise
kontinuierlichen Pressens gehärtet wurde, im Hinblick auf
eine wohlausgewogene Produktionseffektivität und
Produkteigenschaften überflüssig. Aus diesem Grund ist es
in der vorliegenden Erfindung bevorzugt, daß halbgehärtete
kupferbeschichtete Laminat auf Harzbasis zuerst durch
kontinuierliches Pressen oder chargenweise
kontinuierliches Pressen hergestellt werden, anschließend
wird ein gedrucktes Schaltungsmuster auf solchen
halbgehärteten kupferbeschichteten Laminaten auf Harzbasis
ausgebildet und die erhaltenen halbgehärteten
Printplatinen auf Harzbasis werden anschließend laminiert
oder zur Verwendung nachgehärtet. Das Ausmaß der Härtung
des Harzes in einem solchen halbgehärteten
kupferbeschichteten Laminat auf Harzbasis ist so hoch, daß
die Abziehfestigkeit der Kupferfolie 0,2 kg/cm oder mehr,
vorzugsweise 0,3 kg/cm oder mehr beträgt. Jedes Harz für
die Verwendung bei Hochfrequenzanwendungen kann zur
Herstellung des kupferbeschichteten Laminats eingesetzt
werden. Eine Zusammensetzung auf Basis eines Epoxiharzes
eines Cyansäureesterharzes oder ähnliches und modifiziert
durch Vermischen mit einem thermoplastischen Harz mit
guten Hochfrequenzeigenschaften, wie z. B.
Polyphenylenether ist jedoch bevorzugt.
Nach dem erfindungsgemäßen Verfahren werden die oben
beschriebene Kupferfolie (b-1), das einseitig
kupferbeschichtete Laminat (b-2) oder die Printplatine (c)
mit der Formplatte (a) verbunden und vereinigt, wodurch
ein Substrat für eine gedruckte Schaltung zur
Hochfrequenzverwendung hergestellt wird.
Das erfindungsgemäße Verbinden und Vereinigen kann durch
das Laminierungsbindungsverfahren oder das
Spritzgußverfahren, wie oben beschrieben, durchgeführt
werden.
Beim Laminierungsbindungsverfahren können die
Laminatblätter ohne besondere Verwendung eines Klebers
vereinigt werden, da die Formplatte (a) an sich
normalerweise Klebeigenschaften bei Erwärmen und unter
Druck aufweist. Es ist jedoch bevorzugt, einen Klebfilm
oder eine Klebschicht im Hinblick auf die Zuverlässigkeit
der Bindung der Formbeständigkeit u. s. w. zu verwenden.
Eine solche Klebschicht kann entweder auf der Kupferfolie,
dem einseitig kupferbeschichteten Laminat, der
Printplatine oder der Formplatte (a) ausgebildet werden.
Die Ausbildung einer Klebschicht auf der Kupferfolie im
einseitig kupferbeschichteten Laminat oder der Printplatte
ist bevorzugt, da die Formplatte (a) eine leicht geringere
Beständigkeit gegenüber organischen Lösungsmitteln im
Vergleich zur Kupferfolie, zum einseitig
kupferbeschichteten Laminat und zur Printplatine aufweist
und da die Klebschicht auch zum Schutz der feinen
Oberflächenrauheit u. s. w. auf der Seite der Kupferplatine,
die eine Oberflächenbehandlung für das Verbinden
unterzogen wurde, aufweist.
Vorzugsweise enthält dieser Klebfilm oder Klebschicht
hauptsächlich dasselbe Harz, wie in dem Formmaterial aus
thermoplastischen Harz für die Formplatte (a). Der
Klebfilm oder Klebschicht kann zum Beispiel durch ein
Verfahren gebildet werden, bei dem eine Lösung des Harzes
in einem organischen Lösungsmittel oder eine Mischung des
Harzes mit einem hitzehärtbarem Harz beschichtet und
getrocknet wird, oder durch ein Verfahren, bei dem ein
Film aus einer Zusammensetzung, die eine Mischung des
Harzes des Hauptbestandteil mit einem Hitzehärtbaren Harz
in einem ungehärteten oder halbgehärteten Zustand enthält,
durch Pressen verbunden wird. Die Dicke der Klebschicht
liegt vorzugsweise in einem Bereich, der nicht die
hervorragende Formbeständigkeit der durch Spritzguß
hergestellten Platte verschlechtert. Insbesondere beträgt
die Dicke im allgemeinen 50 µm oder weniger,
vorzugsweise von 5 bis 30 µm. Wenn eine Klebschicht
durch Lösungsbeschichtung aufgebracht wird, kann die Dicke
der Klebschicht leicht durch Einstellen der Konzentration
der Lösung kontrolliert werden. Ferner kann durch
Verwendung eines Harzes für die Klebschicht ein solches
mit einem Molekulargewicht, das niedriger ist als
dasjenige des Harzes im Formmaterials aus
thermoplastischem Harz, das Laminieren bei einer
niedrigeren Temperatur durchgeführt
werden. Wenn eine Printplatine (c) durch Laminierung auf
beide Seiten der Formplatte (a) gebunden wird, ist es
normalerweise bevorzugt, daß Referenzlöcher,
Referenzvorsprünge und Referenzmarkierungen oder ähnliches
zuvor auf der Formplatte (a) und der Printplatine (c)
ausgebildet werden, und die Platten entsprechend dieser
Markierung vor der Laminierungsverbindung ausgerichtet
werden.
Die Bedingungen für die Laminierungsbindung sind wie
folgt. Die Temperatur wird geeigneterweise in einem
Bereich von einer Temperatur, gewöhnlich ca. 10°C
niedriger als der Glasübergangstemperatur des Harzes in
der Formplatte (a) bis ca. dem Erweichungspunkt des Harzes
eingestellt. Der Laminierungsdruck und die
Laminierungszeit werden geeignet aus einem Bereich von 1
bis 50 kg/cm2 und entsprechend von ca. 10 Sekunden bis
ca. 10 Minuten ausgewählt. Bei Einsatz einer relativ hohen
Temperatur wird das Laminieren bei einem niedrigen Druck
durchgeführt; bei einer relativ niedrigen Temperatur kann
das Laminieren bei einem hohen Druck durchgeführt werden.
Zum Beispiel liegt der bevorzugte Druckbereich im Falle
von Temperaturen um die Glasübergangstemperatur des Harzes
bei ca. 10 bis 50 kg/cm2, während er bei Temperaturen um
den Erweichungspunkt des Harzes bei ca. 1 bis 10 kg/cm2
liegt. Es ist auch bevorzugt, in geeigneter Weise Vakuum
anzulegen oder andere geeignete Maßnahmen zur Entfernung
der Luft u. s. w. zu unternehmen, da Luft und andere Gase,
die zwischen den Laminatblättern eingeschlossen bleiben,
Fehlstellen verursachen können.
Bei dem Spritzgußverfahren, das eine andere
Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens
darstellt, wird b-1, b-2 oder c, die im allgemeinen auf
eine bestimmte Größe zugeschnitten wurden, in dem
Formenhohlraum einer Presse durch Vakuum eingepaßt, durch
Befestigung an einem unbeweglichen Teil, oder anders
befestigt werden. Anschließend wird die Gußform
geschlossen und ein geschmolzenes thermoplastisches
Formmaterial mittels Druck in die Preßvertiefung
zugeführt, wodurch gleichzeitig die Herstellung der
Formplatte a und ihre Verbindung und Vereinigung mit b-1,
b-2 oder c erreicht wird. Das erhaltene Laminat wird als
Substrat für eine gedruckte Schaltung aus der Preßform
genommen. Bei der Herstellung eines flachen Produktes
unter Verwendung einer Kupferfolie b-1 ist es bevorzugt,
ein Verfahren einzusetzen, bei dem eine Kupferfolie in
einer kontinuierlichen Form sukzessiv einer Gußform
zugeführt wird, um das zerknittern der Kupferfolie zu
verhindern und aus anderen Gründen. Es ist ebenfalls
bevorzugt, daß b-1, b-2 oder c zur Verwendung im
erfindungsgemäßen Verfahren zuvor mit einer Schutzschicht
versehen werden, die auch als Klebschicht dient und zwar
auf der Seite, die in Kontakt mit einem geschmolzenen Harz
gebracht wird im Hinblick darauf, der Oberfläche Schutz zu
verleiten gegen den Fluß von geschmolzenem Harz und die
Anhaftung mit dem Harz vom Material zu verbessern. Diese
Klebschicht kann dasselbe Harz enthalten, wie im Falle bei
der oben beschriebenen Laminierungsbindung und das Harz
weist vorzugsweise ein höheres Molekulargewicht oder ein
höheres Ausmaß der Härtung auf. Wenn das Produkt aus der
Gußform freigesetzt und herausgenommen wird, können
dieselben Vorrichtungen, wie zuvor im oben beschriebenen
Laminierungsbindungsverfahren verwendet, in geeigneter
Weise eingesetzt werden. Es ist darauf hinzuweisen, daß es
bei dem Spritzgußverfahren im allgemeinen notwendig ist,
Verformungen (Restspannung) zu beseitigen und es ist
bevorzugt, dies unter denselben Bedingungen,
einschließlich Temperatur und Druck wie beim
oben beschriebenen Laminierungsbindungsverfahren
durchzuführen, insbesondere bei einem niederen Druck.
Ferner ist es bevorzugt, wenn eine Printplatine (c) in die
Gußform eingesetzt wird, die Wand des Formenhohlraums mit
einer Referenznadel oder ähnlichem zu versehen und die
Printplatine (c) in der Vertiefung in einer solchen Weise
zu plazieren, daß die Nadel oder ähnliches in ein
Referenzloch oder ähnliches, welches zuvor auf der
Printplatine (c) ausgebildet wurde, einpaßt.
Wie oben beschrieben und wie in den folgenden Beispielen
dargestellt, hat das Substrat für eine gedruckte Schaltung
zur Hochfrequenzverwendung, das nach dem erfindungsgemäßen
Verfahren hergestellt wurde, eine äußerst hohe
Formbeständigkeit, da das Substrat für die gedruckte
Schaltung durch Verbinden und Vereinigen einer
Spritzgußplatte mit einer hervorragenden
Formbeständigkeit, mit entweder einer Kupferfolie, einem
kupferbeschichteten Laminat mit einer hohen Präzision in
der Dicke, oder einer Printplatine mit einer hohen
Präzision in der Dicke, die Klebschichten mit einer Dicke
aufweisen können, welche nicht wesentlich die Präzision
der Dicke der Formplatte verschlechtert, hergestellt
wurde. Daher ist das erfindungsgemäße Verfahren von
bemerkenswerter industrieller Bedeutung.
Die vorliegende Erfindung ist im folgenden in Einzelheiten
durch Verweis auf die folgenden Beispiele dargestellt, die
nicht als beschränkend für den Umfang der Erfindung
ausgelegt werden sollten.
Ein Polyphenylenether mit einer inneren Viskosität von
0,40 dl/g (Lösungsmittel: Chloroform; Temperatur: 25°C)
wurde mit einem Polystyrol in einem Gewichtsverhältnis von
45/55 vermischt.
30 Gewichtsteile eines fluorinierten Glimmers und ein
kleiner Anteil eines Gußformablösungsmittels, eines
Stabilisators und eines Oberflächenbehandlungsmittels
wurden zu je 100 Gewichtsteilen der obigen Mischung
gegeben, wobei eine thermoplastische Harzzusammensetzung
zur Verwendung als Formmaterial erhalten wurden. Dieses
Formmaterial wird bei einer Zylindertemperatur von 280°C
in eine Gußform mit einem fächerförmigen Anschnitt und
einen Formungshohlraum mit der Größe von 1,2 mm (Dicke zu
200 mm zu 200 mm eingespritzt, wobei die Formplatte (a1)
erhalten wurde.
Andererseits wurde eine Seite einer gerollten Kupferfolie
einer Schwarzkupferbehandlung unterzogen und die Lösung
einer Harzmischung aus Polyphenylenether/Polystyrol =
45/55 (Gewichtsverhältnis) auf die behandelte Oberfläche
aufgebracht und getrocknet, wodurch eine Klebschicht mit
einer Dicke von 15 µm gebildet wurde.
Die Formplatte (a1) wurde zwischen zwei quadratischen
Folien von 210 mm Länge einer mit einer Klebschicht
versehenen Kupferfolie in einer solchen Weise eingelegt,
daß die Klebschichtseite jeder Kupferfolie in Kontakt mit
der Formplatte kam. Die erhaltene Anordnung wurde zwischen
zwei heiße Platten eingelegt, auf 180°C erhitzt und
anschließend drei Minuten bei einem Druck von 5 kg/cm2
unter Erhalt eines doppelseitigen kupferbeschichteten
Laminats gepreßt.
Dieses kupferbeschichtete Laminat wies eine
Kupferfolienabziehfestigkeit von 0,9 kg/cm und eine Dicke
von 3 mm± 20 µm auf.
Eine Formplatte (a2) wurde in derselben Weise wie in
Beispiel 1 erhalten, mit der Ausnahme, daß eine Gußform
mit einem Formungshohlraum mit den Ausmaßen 3,5 mm (Dicke)
auf 400 mm auf 400 mm eingesetzt wurde. Mit dieser
Formplatte und quadratischen Kupferfolien von 410 mm Länge
mit einer Klebschicht wurde ein doppelseitiges
kupferbeschichtetes Laminat von guter Qualität in
derselben Weise wie in Beispiel 1 erhalten.
Die Figur zeigt eine Schnittansicht eines Substrats für
eine gedruckt Schaltung zur Hochfrequenzverwendung, die
nach einer Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Verfahrens hergestellt wurde. In der Figur bedeutet c1
eine Printplatine, bei der die gedruckte Schaltung beinahe
bündig mit der Grundfläche ist, a3 ist eine Formplatte und
c2 ist eine Printplatine.
Die Printplatine, wie in der Figur gezeigt, wurde wie
folgt hergestellt: drei Prepregs, die jeweils durch
Imprägnieren eines 0,2 mm dicken Glasvlieses mit einer
Polyphenylenether-modifizierten hitzehärtbaren
Epoxyharzzusammensetzung erhalten wurden, wurden
aufeinandergelegt und zwischen zwei 35 µm dicke gerollte
Kupferfolien, von denen jeweils eine Seite einer
Schwarzkupferbehandlung unterzogen wurde, eingelegt. Diese
Anordnung wurde kontinuierlich einer Doppelbandpresse
zugeführt und unter Erhitzen bei einer Temperatur von
190°C für eine Minute und einen Druck von 50 kg/cm2
gepreßt. Auf diese Weise wurde ein halbgehärtetes
kupferbeschichtetes Laminat auf Harzbasis mit einer
Kupferfolienabziehfestigkeit von 0,45 kg/cm erhalten.
Auf einem Teil des oben erhaltenen Laminats wurde ein
vorgesehenes Modell eines gedruckten Schaltmusters durch
Ätzen ausgebildet. Die erhaltene halbgehärtete
Printplatine auf Harzbasis wurde bei einer Temperatur von
170°C und einem Druck von 70 kg/cm2 gepreßt, um das
gedruckte Muster in das Substrat einzudrücken und
gleichzeitig das halbgehärtete Harz nachzuhärten, wobei
eine Printplatine c1 erhalten wurde, bei der die gedruckte
Schaltung mit dem Substrat bündig war. Die Präzision in
der Dicke dieser bündigen Printplatine c1 lag innerhalb
±40 µm des vorgesehenen Wertes.
Ein anderer Teil des halbgehärtete kupferbeschichteten
Laminats auf Harzbasis wurde nachgehärtet und ein
bedrucktes Schaltungsmuster darauf durch Ätzen
ausgebildet, wodurch die Printplatine c2 erhalten wurde.
Die Präzision in der Dicke dieser Printplatine lag
innerhalb ± 40 µm des vorgesehenen Wertes.
Andererseits wurde eine Harzzusammensetzung aus einer
Mischung von Polyphenylenether/Polystyrol (45/55
Gewichtsverhältnis) als Hauptbestandteil und fluorierter
Glimmer als Verstärkungsmittel in einen Formungshohlraum
mit einem fächerförmigen Anschnitt eingespritzt, wobei
eine Formplatte (a3) mit den Ausmaßen 3,5 mm (Dicke) zu
150 mm zu 150 mm erhalten wurde, die Löcher an bestimmten
Stellen und
Referenzhervorhebungen an den Stellen, die den äußeren
Rändern der auf den Printplatinen c1 und c2 gebildeten
gedruckten Schaltungen entsprachen aufwiesen. Die
Präzision in der Dicke dieser Formplatte a3 lag innerhalb
± 0,1% des vorgesehenen Wertes.
Die oben erhaltene Formplatte a3 wurde zwischen die
Printplatinen (c1, c2) eingelegt und das Positionieren und
Befestigen wurde durchgeführt durch Einpassen der
Hervorhebungen auf der Formplatte (a3) in die
Referenzlöcher der Printplatinen (c1, c2). Die erhaltene
Anordnung wurde in einer Presse bei einer Temperatur von
170°C und einem Druck von 10 kg/cm2 gepreßt. Die Ränder
des erhaltenen Laminats wurden abgeschliffen und eine
Schutzschicht wurde auf die neuen Ränder aufgebracht. Auf
diese Weise wurde ein Substrat für eine gedruckte
Schaltung zur Hochfrequenzverwendung erhalten.
Die Präzision in der Dicke des so erhaltenen Substrats für
eine gedruckte Schaltung zur Hochfrequenzverwendung lag
innerhalb ±0,1% des vorgesehenen Wertes und das Substrat
für die gedruckte Schaltung zeigte hervorragende
Hochfrequenzeigenschaften.
Eine gerollte Kupferfolie wurde einer
Schwarzkupferbehandlung unterzogen. Eine Lösung eines
Polyphenylenether/Polystyrol = 50/50 Harzes, das eine
kleine Menge an Cyansäureester/Maleinimidharz enthielt,
wurde auf die behandelte Oberfläche der Kupferfolie
aufgebracht und bei 170°C getrocknet. Hierbei wurde eine
Klebschicht mit einer Dicke von 30 µm ausgebildet.
Die so behandelte Kupferfolie wurde in eine Gußform
eingepaßt, dessen Wände an wo die Kupferfolie eingepaßt
wurde, flach waren und die einen fächerförmigen Anschnitt
in Richtung senkrecht zur Richtung des Einpassens der
Kupferfolie aufwies und einen Formungshohlraum mit den
Dimensionen von 3,5 mm (Dicke) zu 300 mm zu 300 mm hatte.
Die Gußform wurde geschlossen und dasselbe Formmaterial
wie in Beispiel 1 verwendet, wurde in die Form
eingespritzt, bei einer Zylindertemperatur von 280°C,
wobei eine einseitig kupferbeschichtete Platte bei der
eine Formplatte von 300 mm auf 300 mm auf die Kupferfolie
aufgeklebt war, hergestellt wurde. Anschließend wurde die
Gußform wieder geschlossen und in ähnlicher Weise das
Spritzgußverfahren durchgeführt. Das obige
Spritzgußverfahren wurde sukzessiv wiederholt, wodurch
einseitig mit Kupfer beschichtete Platten erhalten wurden.
Die einseitig mit Kupfer beschichteten Platten wurden
anschließend auf die Größe des Formungshohlraums
zugeschnitten. Die geschnittenen Platten wurden zwischen
heiße Platten eingelegt, auf 180° erhitzt und 3 Minuten
bei einem Druck von 1 kg/cm2 gepreßt.
Die erhaltenen kupferbeschichteten Platten wiesen eine
Kupferfolienabziehfestigkeit von 0,9 kg/cm und eine
Präzision in der Dicke, die gut innerhalb ±0,1% des
vorgesehenen Wertes lag. Ferner zeigten die
kupferbeschichteten Platten keine Verformung.
Die Erfindung wurde in Einzelheiten und mit Bezug auf
bestimmte Ausführungsformen beschrieben und es ist
offensichtlich für den Fachmann, daß verschiedene
Veränderungen und Modifikationen gemacht werden können,
ohne von Geist und Umfang abzuweichen.
Claims (12)
1. Verfahren zur Hertellung eines Substrats für eine
gedruckte Schaltung zur Hochfrequenzverwendung,
umfassend Verbinden einer Formplatte (a), hergestellt
durch Spritzguß eines Formmaterials aus einem
thermoplastischen Harz mit einer
Elektrizitätskonstanten von 3,5 oder weniger und einen
dielektrischen Verlustfaktor von 0,002 oder weniger bei
Raumtemperatur bei einer Frequenz von 1 GHz bis 10 GHz,
mit entweder einer Kupferfolie (b-1) mit einer
Reinheit von 99,9% oder weniger, von der mindestens
eine Seite einer Oberflächenbehandlung zum Verbinden
unterworfen wurde, mit einem einseitig
kupferbeschichteten Laminat (b-2), das unter
Verwendung der Kupferfolie (b-1) erhalten wurde, oder
mit einer Printplatine (c), wodurch die Formplatte (a)
mit einer Kupferfolie (b-1), einem Laminat (b-2), oder
einer Printplatine (c) zu einem Substrat für eine
gedruckte Schaltung verbunden wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1,
worin das Formmaterial aus einem thermoplastischen
Harz in der Hauptsache ein Polyolefin, ein Polystyrol
oder einem Polyphenylenether enthält.
3. Verfahren nach Anspruch 1,
worin das Formmaterial aus einem thermoplastischen
Harz in der Hauptsache einem Polyphenylenether enthält.
4. Verfahren nach Anspruch 1,
worin das Formmaterial aus einem thermoplastischen
Harz, eine Harzzusammensetzung ist, die ein
Füllmittel, ausgewählt aus der Gruppe bestehend aus
fluoriertem Glimmer, synthetischem fluorierten
Glimmer, Bornitrid mit einer Reinheit von 97 bis 99,5%
und einem Glas mit einer Dielektrizitätskonstante von
5 oder weniger bei Raumtemperatur bei einer Frequenz
von 1 GHz enthält.
5. Verfahren nach Anspruch 1,
worin die Kupferfolie (b-1) eine gerollte Kupferfolie
ist.
6. Verfahren nach Anspruch 1,
worin die Oberflächenbehandlung der Kupferfolie (b-1)
zur Bindung eine Schwarzkupferbehandlung ist.
7. Verfahren nach Anspruch 6,
worin die Schwarzkupferbehandlung in solcher Weise
durchgeführt wird, daß das Kupfer auf der behandelten
Oberfläche zu Kupfermetall reduziert wird, während die
feine Rauheit aus der Schwarzkupferbehandlung im
wesentlichen erhalten bleibt.
8. Verfahren nach Anspruch 1,
worin die Printplatine (c) eine Printplatine ist, die
durch Ausbildung einer vorgesehenen gedruckten
Schaltung auf einem kupferbeschichteten Laminat
erhalten wird, das nach einer Methode hergestellt
wurde, bei dem eine Anordnung von Laminatblättern für
ein Einzellaminat kontinuierlich oder chargenweise
zwischen zwei heiße Platten einer Presse für ein
kontinuierliches Laminierverfahren eingeführt wurde.
9. Verfahren nach Anspruch 1,
worin die Bindung zur Herstellung eines vereinigten
Substrats für eine gedruckte Schaltung erreicht wird
durch Aufeinanderlegen der Formplatte (a), die zuvor
durch Spritzguß hergestellt wurde entweder mit einer
Pufferfolie (b-1), mit einem einseitig
kupferbeschichteten Laminat (b-2), erhalten unter
Verwendung der Kupferfolie (b-1), oder mit einer
Printplatine (c) und Anwendung von Hitze und Druck auf
die erhaltene Anordnung.
10. Verfahren nach Anspruch 9,
worin die Kupferfolie (b-1), das einseitig
kupferbeschichtete Laminat (b-2), erhalten unter
Verwendung der Kupferfolie (b-1), oder die
Printplatine (c) eine Klebschicht auf der Seite, die
mit der Formplatte (a) verbunden wird, aufweist, wobei
die Klebschicht eine Dicke von 5 bis 30 µm hat und
im wesentlichen aus einem Harz besteht, das dasselbe
Harz ist, wie in der Formplatte (a) enthalten.
11. Verfahren nach Anspruch 1,
worin das Binden zur Herstellung eines vereinigten
Substrats für eine gedruckte Schaltung durchgeführt
wird durch Einpassen der Kupferfolie (b-1), des
einseitig kupferbeschichteten Laminats (b-2), erhalten
unter Verwendung der Kupferfolie (b-1) oder der
Printplatine (c) in einen Formungshohlraum und
Einspritzen des Formmaterials aus einem
thermoplastischen Harz in den Formungshohlraum.
12. Verfahren nach Anspruch 11,
worin die Kupferfolie (b-1) , oder die Printplatine (c)
eine Klebschicht auf der Seite, die mit der Formplatte
(a)
verbunden wird, aufweist, wobei die Klebschicht eine
Dicke von 20 bis 150 µm hat und im wesentlichen ein
Harz enthält, das dasselbe ist wie in der Formplatte
(a) enthalten.
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