DE4111725C2 - Verfahren zur Inertisierung von in Schlämmen enthaltenen Schadstoffen und aus diesen Schlämmen hergestellter Formkörper sowie dessen Verwendung - Google Patents
Verfahren zur Inertisierung von in Schlämmen enthaltenen Schadstoffen und aus diesen Schlämmen hergestellter Formkörper sowie dessen VerwendungInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Inerti
sierung von beispielsweise in organisch belastetem Klär
schlamm oder in industriellen und/oder kommunalen Abwas
ser-Schlämmen enthaltenen Schadstoffen mittels eines kerami
schen Prozesses, auf ein aus diesen Schlämmen hergestelltes
Produkt sowie auf vorteilhafte Verwendungsmöglichkeiten die
ses Produkts.
Mit Schadstoffen belastete Substrate bzw. Klär- bzw. Ab
wasser-Schlämme treten in der Industriegesellschaft in ver
schiedensten Konsistenzen auf. Die Belastung dieser Schlämme
ist mitunter so groß, daß eine Entsorgung in Sonder-Deponien
unter Zuhilfenahme von speziellen Behältern erforderlich
wird. Zu dieser Maßnahme greift man insbesondere deshalb, um
die mehr oder weniger wasserlöslichen Schadstoffe mit Sicher
heit vom Wasserkreislauf abzuschirmen. Eine weitere Methode
der Klärschlamm- oder Industrieschlamm-Beseitigung besteht
darin, das Schlamm-Konzentrat kurzzeitig einer hohen thermi
schen Beanspruchung auszusetzen, beispielsweise in eine Feue
rung eines Kraftwerks einzuspritzen. Diese Maßnahme erfordert
allerdings zusätzliche und verhältnismäßig komplexe Filter
entweder für die Schlacke oder für den bei der Verbrennung
anfallenden Staub. Diese Schlacken bzw. Stäube nehmen zwar
weniger Volumen als der unbehandelte Schlamm ein, die Schad
stoffe sind darin allerdings noch höher konzentriert, so daß
das Problem der Entsorgung nicht beseitigt, sondern lediglich
auf eine andere Ebene verlagert wird.
Aus der DE-OS 32 27 896 ist beispielsweise ein Verfahren
zur thermischen Behandlung von vorentwässertem Klärschlamm
bekannt geworden. Hierbei wird der Klärschlamm zusammen mit
festen Abfallstoffen in einer Kugelmühle gemischt und nach
grober Zerkleinerung in inerter Atmosphäre indirekt beheizt
und getrocknet, woraufhin in einem geregelten thermischen Be
handlungsapparat eine Verschwelung und Entgasung des Materi
als erfolgt. Anschließend erfolgt eine Trennung des Schwel
gas-Brüden-Gemischs in drei Fraktionen Wasser, flüssige Koh
lenwasserstoffe und gasförmige Kohlenwasserstoffe. Der ver
bleibende Schwelkoks wird nach erfolgter Abkühlung durch Ver
mahlen oder Brikettieren zu einem festen Brennstoff aufberei
tet. Mit diesem Verfahren läßt sich der Klärschlamm zwar ver
arbeiten, jedoch nicht umweltschonend beseitigen.
Aus der DE-PS 32 43 827 ist ein weiteres Verfahren zur
Aufbereitung von Abwasserklärschlamm bekannt. Hierbei wird
angefaulter Abwasserklärschlamm durch Versetzung mit zerklei
nertem organischen Material und nach anschließendem Verpreß
vorgang zu brennbaren Ziegeln aufbereitet, wobei als zerklei
nertes organisches Material getrocknetes Herbstlaub oder ein
Extraktionsrückstand eines derartigen Laubes verwendet wird.
Die beim Verbrennungsprozeß entstehende Asche wird nach Ab
trennung von noch vorhandenen Schwermetallen zu Düngezwecken
eingesetzt. Folglich eignet sich auch dieses bekannte Verfah
ren nicht dafür, hochbelastete Schlämme der eingangs be
schriebenen Art frei von Gefährdungen für die Umwelt zu be
seitigen.
Schließlich ist aus der DE-PS 23 36 267 noch ein Verfah
ren zur Beseitigung von Klärschlamm bekannt, bei dem der
Klärschlamm in entsprechendem Anteil einem Ziegelton beige
mischt wird. Die Rohmasse wird dann getrocknet und bei einer
Temperatur über 1000°C gebrannt, wobei die im Trocknungspro
zeß entstehenden, belastenden Gase in den Tunnelofen zur Ver
brennung übergeführt werden. Dieses Verfahren beruht auf dem
gedanklichen Ansatz, daß die im Schlamm enthaltenen schädli
chen Feststoffe im Ofen teils verbrannt und teils durch die
chemische Reaktion bei der Brenntemperatur eine Bindung mit
dem Ziegelrohstoff eingehen und dadurch beseitigt werden. Ab
gesehen davon, daß nur ganz bestimmte Klärschlamm-Zusammen
setzungen überhaupt geeignet sind, die angestrebte Bindung
mit dem Ziegelrohstoff einzugehen,läuft bei diesem Verfahren
ein verhältnismäßig unkontrollierter Prozeß ab, der bei der
Verarbeitung von giftigem bzw. stark umweltbelastendem Klär
schlamm zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. Filteranlagen und
der gleichen erfordert, um Schadstoffpartikel bzw. giftige
Gase aus der Abluft zu filtern. Durch die Vermengung des bela
steten Klärschlamms mit der Ziegel-Rohmasse ergeben sich dar
über hinaus nicht-reproduzierbare Verhältnisse für die beim
Brennprozeß ablaufende chemische Reaktion, mit der Folge, daß
über den jeweiligen chemischen bzw. physikalischen Stabili
tätszustand des im Klärschlamm enthaltenen Schadstoffs nach
dem Brennvorgang keine zuverlässige Aussage getroffen werden
kann. Aus Sicherheitsgründen können deshalb derartige, schad
stoffbelastete Ziegelsteine nur nach Durchführung weiterer,
zeitraubender und relativ teurer Versuche in größerem Maßstab
eingesetzt werden. Im übrigen können nach diesem bekannten
Verfahren Schadstoffe und Klärschlämme nur in kleinem Maßstab
behandelt werden, so daß auch dieses bekannte Verfahren keine
wirtschaftliche Methode zur Behandlung bzw. Beseitigung von
hochbelastetem Industrie-Schlämmen darstellt.
Aus dem Dokument JP 56-67599A in: "Patents Abstracts of
Japan, Sect. C, Volume 5, No. 132 (C-68)" ist ein Verfahren
zur Inertisierung von in Klärschlamm oder industriellen
und/oder kommunalen Abwasser-Schlämmen enthaltenen Schadstof
fen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 bekannt.
Hierbei wird zunächst eine Verarbeitung des Schlamms zu einem
aus formbarem Substrat bestehenden Formkörper vorgenommen,
wobei anschließend diese Formkörper einer thermischen Behand
lung unterzogen werden. In der thermischen Behandlung werden
die organischen Bestandteile durch Verbrennung entsorgt.
Während es im bekannten Fall darum geht, organische Be
standteile im Schlamm durch Verbrennung zu beseitigen, liegt
der Erfindung die Aufgabe zugrunde, das Verfahren zur Behand
lung von insbesondere hochbelasteten Klärschlämmen oder indu
striellen und/oder kommunalen Abwasser-Schlämmen derart wei
terzubilden, daß eine wirtschaftliche und umweltschonende
Entsorgung sowie energetische Verwertung des Energieträgers
(Schadstoff) der in diesen Schlämmen enthaltenen Schadstoffe
gelingt, d. h. jede Art von Schadstoffen in Klärschlämmen um
weltschonend dadurch zu beseitigen, daß eine vollständige
Inertisierung selbst hochgefährlicher Schwermetalle und der
gleichen reproduzierbar stattfindet.
Diese Aufgabe wird anmeldungsgemäß dadurch gelöst, daß
vor der Bearbeitung des Schadstoffträgers zu dem Formkörper
der Anteil an unter Temperatureinwirkung Schmelze bildenden,
beispielsweise silikationsfähigen Bestandteilen im Schad
stoffträger bestimmt wird, und daß in Abhängigkeit von diesem
Meßergebnis entschieden wird, ob und ggfs. welche Additive
und/oder Füllstoffe dem Schadstoffträger beigemengt werden,
so daß der Formkörper in einer Konsistenz vorliegt, die sich
für die nachfolgende thermische Behandlung mit dem Ziel einer
vollständigen Inertisierung bzw. Umschmelzung optimal eignet.
Mit anderen Worten werden erfindungsgemäß die in den
Schlämmen enthaltenen Schadstoffe derart inertisiert, daß
nach Ablauf der betreffenden Verfahrensschritte ein aus dem
Klärschlamm gewonnener, hinsichtlich innerer und äußerer
Struktur definierter Formkörper vorliegt, in dem die Schad
stoffe in solcher Form gebunden sind, daß sie nicht mehr lös
lich sind und unter normalen Umständen mit der Umwelt nicht
in Wechselwirkung treten. Zunächst wird im zu behandelnden
Klär- oder Abwasser-Schlamm der Prozentsatz an silikationsfä
higen Bestandteilen ermittelt, d. h. der Prozentsatz an denje
nigen Bestandteilen, die unter Temperatureinwirkung in der
Lage sind, eine Schmelzephase auszubilden. Wenn dieser Pro
zentsatz bestimmt ist, kann entschieden werden, ob der Klär
schlamm-Masse entweder ein weiteres Additiv und/oder weitere
Füllstoffe beigemengt werden müssen, um den für den betref
fenden Klärschlamm erforderlichen Prozentsatz an silikations
fähigen Bestandteilen zu erhalten. Aus dieser Mischung wird
eine formbare Masse für einen Form-Rohkörper hergestellt, die
dann eine vorbestimmte Menge an schmelzebildenden bzw. sili
kationsfähigen Materialien enthält. Erfindungsgemäß werden
die hieraus gebildeten Formkörper mit einem vorbestimmten
Temperaturprofil bzw. mit definierter Temperaturführung ther
misch behandelt, so daß schließlich ein definierter Formkör
per mit sich vom Ausgangsmaterial vollständig unterscheiden
den physikalischen Eigenschaften entsteht, wobei die zu iner
tisierenden Schadstoffe vollständig von der schmelzebildenden
Substanz überzogen und dementsprechend in eine nicht-lösliche
Form übergeführt sind und somit unter normalen Umständen mit
der Umwelt nicht in Wechselwirkung treten.
Zwar ist in der DE 38 40 858 A1 der Gedanke angesprochen,
zur thermischen Entsorgung von feinkörnigen Abfallstoffen,
insbesondere Klärschlamm, letzteren durch Zusatz eines Kalzi
umträgers wie Kalksteinmehl und/oder Zement-Rohmehl separat
zu verbrennen. Die Verbrennung des Klärschlamms erfolgt dabei
in einem Flugstromreaktor bzw. Gleichstrom-Suspensionsreak
tor, in dem die Feststoffe mit vorerhitzter Brennluft suspen
diert werden. Es ist somit dieser Druckschrift zwar die Lehre
zu entnehmen, einem aufzubereitenden Substrat ein Additiv
zuzufügen. Dieses Additiv unterscheidet sich jedoch im
bekannten Fall grundsätzlich von einem schmelzebildenden bzw.
silikationsfähigen Material, und es erfolgt im bekannten Fall
auch keine Inertisierung der zu entsorgenden Stoffe in einem
Verarbeitungsprozeß eines Formkörpers, sondern in einem sepa
raten Brennprozeß.
In der JP 58-101795 A wird die Lehre gegeben, bei einer
Schlammverarbeitung Siliziumdioxid beizumengen, um das Be
handlungsergebnis zu verbessern. In diesem bekannten Fall
handelt es sich allerdings um ein ganz spezielles Verfahren
zur Beseitigung von Fluor in fluorhaltigem Schlamm derart,
daß bei Temperaturen oberhalb 950°C das Fluor verflüchtigt
wird. Dabei spielt die Kalzinierungsphase in einem Brennofen
die entscheidende Rolle, wobei es hier in erster Linie darauf
ankommt, das Verhältnis Kalziumoxid zu Siliziumdioxid in vor
bestimmter Weise einzuhalten. Dieses Verfahren ist mit einem
gattungsbildenden Prozeß nicht kompatibel.
Aus dem Dokument JP 55-67396 A schließlich ist ein Ver
fahren zur Behandlung von Schwermetallen und dergleichen be
kannt, bei dem eine Aufschmelzung eines schadstoffhaltigen
Schlamms unter kontrollierter Zuführung von Additiven durch
geführt wird. Dieses Verfahren benötigt einen separaten
Schmelzofen, aus dem kontinuierlich Schmelze abgezogen werden
muß. Das Verfahren ist dementsprechend gattungsfremd und dar
über hinaus wesentlich aufwendiger als das erfindungsgemäße
Verfahren, das auf der Erkenntnis beruht, daß es alleine aus
reichend ist, das schadstoffhaltige Substrat vor der Bildung
von Formkörpern auf seinen Gehalt an silikationsfähigen Mate
rialien zu untersuchen und durch reine thermische Einwirkung
auf den Formkörper die darin enthaltenen Schadstoffe mit ei
ner Glasphase einzuschließen. Demgegenüber gibt das Dokument
JP 55-67396 A die Lehre, eine Schmelze zu verwenden, in die
dann sukzessive Schadstoffe derart beigemengt werden, daß in
der Schmelze eine bestimmte Zusammensetzung aufrechterhalten
wird.
Versuche haben gezeigt, daß beinahe sämtliche, in der
Industrie anfallende Abwasser-Schlämme bereits eine so
hohe Konzentration an silikationsfähigen Komponenten
aufweisen, daß auf die Beimengung von Additiven
und/oder Füllstoffen gänzlich verzichtet werden kann
und dennoch sichergestellt ist, daß bei einer thermi
schen Behandlung über beispielsweise 10 bis 20 Stunden
in einem Temperaturbereich von etwa 1000 bis 1400°C
eine hundertprozentige Ummantelung der umweltschädlichen
Schadstoffe erzielt wird. Zum Nachweis der Funktionsfä
higkeit des erfindungsgemäßen Verfahrens wurden Eluat-
Versuche nach DIN 38 414-S4. durchgeführt, wobei die
aus den Abwasser-Schlämmen hergestellten Formkörper
nach dem Silikations-Prozeß zermahlen und das daraus
entstehende Granulat dem Test unterzogen wurde. Der
Test zeigte überraschenderweise, daß das Eluat aus dem
Test Trinkwasser-Qualität aufwies, was ein Zeichen da
für ist, daß die Wasser-Löslichkeit der eingeschmolze
nen Schadstoffe gleichsam nicht mehr gegeben ist und
die Organik völlig dem Produkt entzogen wurde. Dabei
ergibt sich gleichzeitig eine sehr große Ausbeute an
inertisiertem Schadstoff, da in der Regel nur ein Mini
mum an Zusatzstoffen mitverarbeitet werden muß. Das
erfindungsgemäße Verfahren eignet sich dementsprechend
zur Beseitigung von mit Schadstoffen belasteten Schläm
men in großem Maßstab.
Ein weiterer Aspekt der Erfindung ist da
bei darin zu sehen, daß das Endprodukt des Verfahrens
in vorteilhafter Weise sinnvoll eingesetzt werden kann,
so beispielsweise in zerkleinerter Form als Filter
stoff, indem die große spezifische Oberfläche der mit
der Schmelzephase umgebenen Schadstoffpartikel aus
genützt wird, was auch bei Aktivkohlefiltern der Fall
ist. Ein weiteres vorteilhaftes Verwendungsgebiet be
steht darin, den bei der Inertisierung gewonnenen Form
körper als keramisches Baumaterial, wie z. B. als Bo
denbelagplatte oder dergleichen einzusetzen. Über die
Additive und/oder Füllstoffe kann auf die jeweils er
forderliche physikalische Eigenschaft des Baumaterials
Einfluß genommen werden. Da sich der bei der Inertisie
rung gewonnene Formkörper insbesondere durch ein großes
Porenvolumen auszeichnet, kann der beim erfindungsgemä
ßen Verfahren entstehende Formkörper auch dazu herange
zogen werden, umweltbelastende Flüssigkeiten, wie z. B.
auf Fahrbahnen ausgetretenes Öl bzw. auslaufenden
Treibstoff zu binden, indem von der kapillaren Wirkung
der porösen Struktur Gebrauch gemacht wird.
Das erfindungsgemäße Verfahren wurde mit einer Vielzahl
von unterschiedlichsten Schlamm-Konsistenzen erprobt,
wobei festgestellt werden konnte, daß das entscheidende
Kriterium für den Erfolg des Verfahrens der Anteil an
schmelzebildenden, wie z. B. silikationsfähigen Be
standteilen im zu entsorgenden Substrat darstellt. Es
ist dementsprechend auch möglich, Schlämme mit organi
schen Bestandteilen zu verarbeiten, wobei aufgrund der
Flüchtigkeit dieser organischen Bestandteile bei ther
mischer Behandlung vorzugsweise eine gezielte Verbren
nung und/oder Filterung der Organik durchgeführt werden
sollte, was Gegenstand des Patentanspruches 3 ist.
Bevorzugte Additive sind bei Temperatureinwirkung
schmelzebildende Substanzen, wobei durch geeignete Mi
schungen von Additiven Einfluß auf den Temperaturbe
reich genommen werden, in dem die Umschmelzung der
eluatfrei zu beseitigenden Schadstoffe hauptsächlich
abläuft. Besonders vorteilhaft ist es, entsprechend Anspruch 4 die Additive aus
silikationsfähigen Abfällen auszuwählen, wie z. B. aus
Schleifstaub der optischen Industrie. Hierdurch ergibt
sich nicht nur eine besonders preiswerte Bereitstellung
des Additivs, sondern darüber hinaus der zusätzliche
Vorteil, daß die in diesen Schleifstäuben ebenfalls
enthaltenen, hochgiftigen Schadstoffe, wie z. B. Arsen,
so in den Formkörper eingebunden werden, daß auch diese
Schadstoffe keine Gefahr mehr für die Umwelt darstellen
können.
Ein besonderer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens
liegt schließlich noch darin, daß das Temperaturprofil
bzw. die Temperaturführung für die Inertisierung der in
den Schlämmen enthaltenen Schadstoffe optimal auf das
zu behandelnde Substrat, und zwar hinsichtlich der Zu
sammensetzung einerseits und der Gestalt des Formkör
pers andererseits abgestimmt werden kann. Es ist auf
diese Weise möglich, im gesamten Querschnittsbereich
des Formkörpers eine kontrollierte Umsetzung der Sub
strat-Struktur mit der gewünschten Einkapselung der
Schadstoffe zu erzielen. Hierdurch liegen reproduzier
bare Verhältnisse vor, die für eine umweltverträgliche
Beseitigung selbst hochgiftiger Schadstoffe eine unab
dingbare Voraussetzung bilden.
Die Erfindung wird nachstehend anhand mehrere Figuren
näher erläutert. Es zeigt:
Fig. 1 ein Ablauf-Diagramm für das erfindungsge
mäße Verfahren zur Inertisierung von in
Schlämmen enthaltenen Schadstoffen;
Fig. 2 eine schematisierte Gefügeansicht eines
aus belastetem Klär- oder Abwasserschlamm
hergestellten Formkörpers; und
Fig. 3 eine der Fig. 2 ähnliche Ansicht des
Formkörpers nach thermischer Behandlung.
Das erfindungsgemäße Verfahren zur Inertisierung von in
Klärschlamm oder industriellen und/oder kommunalen Ab
wasserschlämmen enthaltenen Schadstoffen läuft vorzugs
weise nach dem Diagramm gemäß Fig. 1 ab. Anfallendes
Abwasser bzw. anfallende Abfallstoffe aus dem industri
ellen oder kommunalen Bereich werden zu Klärschlämmen
gesammelt. Nach ggf. erfolgter Herausfilterung verwert
barer Stoffe wird der belastete Schlamm zu einem stich
festen Substrat verarbeitet. In diesem Zustand setzt
das erfindungsgemäße Verfahren an. Es wird zunächst
eine Roh-Analyse des Klärschlamms durchgeführt, um den
Prozentsatz an schmelzebildenden, beispielsweise sili
kationsfähigen Bestandteilen in diesem Substrat zu be
stimmen. In Abhängigkeit von diesem Meßergebnis wird
zunächst entschieden, ob Additive und/oder Füllstoffe,
die sich als Wärmeträger in einem späteren thermischen
Behandlungsprozeß eignen könnten, diesem Schlamm-Sub
strat beigemengt werden müssen. Es erfolgt eine Weiter
verarbeitung des dann ggf. als Mischsubstrat vorliegen
den Schlamms dahingehend, daß durch Umformung ein Roh-
Formkörper definierter Geometrie geschaffen wird, bei
spielsweise in Form von Quadern, Platten oder aber auch
als Granulat oder Strangpreß-Rohling. In Abstimmung mit
dieser Geometrie und der Zusammensetzung wird ein vor
bestimmtes Temperaturprofil und/oder eine vorbestimmte
Temperaturführung für die nachfolgende thermische Be
handlung gewählt. Die Wahl des Temperaturprofils
und/oder der Temperaturführung erfolgt derart, daß die
im zu behandelnden Substrat zusätzlich noch enthaltenen
Stoffe, wie z. B. organische Bestandteile kontrolliert
und in einem solchen Zustand austreten, daß entweder
eine vollständige Verbrennung im Hochtemperaturbereich
der thermischen Behandlungsanlage oder eine Herausfil
terung aus der Abluft möglich ist. Ein weiteres Krite
rium bei der Auswahl der Temperaturführung und/oder des
Temperaturprofils ist die Sicherstellung einer über den
gesamten Querschnitt des Formkörpers zu erfolgenden
Schmelzebildung, um die zu inertisierenden Schadstoffe
allseitig mit Schmelze, wie z. B. mit Silikaten zu um
geben. Diesbezüglich wird auf die Fig. 2 und 3 Bezug
genommen. Die mit 10 bezeichneten Schadstoffpartikel
oder Schadstoff-Ansammlungen sind in dem aus formbaren
Substrat bestehenden Formkörper von einer Trägermasse
12 umgeben, die unter Temperatureinwirkung schmelzebil
dende, beispielsweise silikationsfähige Bestandteile,
wie z. B. Glaspartikel, enthält. Die Masse 12 kann dar
über hinaus andere, beispielsweise flüchtige Stoffe,
wie z. B. organische Verbindungen oder Wasser oder aber
auch zusätzliche Trägersubstanzen in Form von sinterba
ren Materialien enthalten.
Fig. 3 zeigt das Gefüge des Formkörper-Endprodukts
nach Abschluß der thermischen Behandlung. Die zu iner
tisierenden Schadstoffe bzw. Schadstoffpartikel 10 sind
von einer vollkommen dichten, erstarrten Schmelzephase
12* umgeben. Mit 14 sind Poren bezeichnet, die entweder
geschlossen oder offen sein können, wobei das Porenvo
lumen über die Zusammensetzung des Substrates 12 und
durch Wahl des Temperaturprofils bzw. der Temperatur
führung steuerbar ist. Es ergibt sich auf diese Art und
Weise eine allseitige Einkapselung der Schadstoffe 10,
so daß letztere in eine nicht-lösliche Form übergeführt
sind. Mit 16 sind gesinterte Trägersubstanzen
bezeichnet, die die innere Struktur des Formkörpers zu
sätzlich vernetzen, um die Stabilität des Körpers zu
erhöhen. Der bei der thermischen Behandlung entstandene
Endprodukt-Formkörper kann zum einen problemlos gela
gert werden, da eine Herauslösung der Schadstoffe - wie
vorstehend beschrieben - und damit ein Eindringen der
Schadstoffe in das Grundwasser wirksam ausgeschlossen
ist. Der Formkörper kann auch als gesundheitsneutraler
Baustoff verwendet werden. Es hat sich sogar gezeigt,
daß selbst in zermahlener Form wirtschaftlich vorteil
hafte und gleichzeitig umweltschonende Einsatzmöglich
keiten des Verfahrens-Endprodukts möglich sind.
Die zermahlenen Partikel zeichnen sich dadurch aus, daß
sie eine sehr große spezifische, d. h. auf das Volumen
bezogene Oberfläche haben, so daß sich die aus dem
Formkörper-Endprodukt hergestellten Partikel als Fil
terstoffe eignen. Durch das große, erzielbare offene
Porenvolumen des Formkörper-Endprodukts kann unter Aus
nützung der Saugfähigkeit des Formkörpers auch ein Ein
satz als Bindemittel für umweltbelastende Stoffe, wie
z. B. Öl oder Treibstoff, in Frage kommen. Um die über
raschenden Wirkungen des Verfahrens zu dokumentieren,
wird nachstehend auf drei Beispiele der Verarbeitung
von belasteten Schlämmen Bezug genommen:
Es wurde Klärschlamm aus Haushalten und aus der Indu
strieproduktion mit Glasschleifschlamm der glasverar
beitenden Industrie vermengt. Die Zusammensetzung der
Einzelkomponenten können den nachstehenden Tabellen 1
und 1A entnommen werden.
Das Schmelzpunktverfahren dieses Stoffs wurde bestimmt
wie folgt:
Der Klärschlamm hatte eine Schüttdichte von 0,47 g/ml,
eine Dichte von 1,59 g/ml und der Glührückstand betrug
41,87%.
Die Untersuchungen an Eluat gemäß DEV S 4 Ziff. 7.1 er
gab folgende Werte:
Die Mischung enthielt 10% Glasschleifschlamm und 90%
Klärschlamm.
Es erfolgte eine thermische Behandlung der aus den oben
genannten Komponenten gebildeten Formkörper mit den Ab
messungen 50 × 13 × 18 mm und 50 × 13 × 60 mm. Das Tem
peraturprofil wurde wie folgt gewählt:
Das Formkörper-Endprodukt wurde einem sogenannten
"Eluat"-Test nach DIN 38 414-S4 unterzogen. Die
Testergebnisse sind in den Tabelle 3A und 3B
wiedergegeben.
Das Testergebnis zeigt, daß die aus dem Formkörper-End
produkt gewonnenen Partikel so beschaffen sind, daß
eine komplette Nicht-Löslichkeit der umschmolzenen
Schadstoffe gegeben ist. Das Eluat des Versuchs nach
DIN 38 414-S4 zeigte Trinkwasserqualität.
Dieses Beispiel unterscheidet sich vom zuvor beschrie
benen Beispiel 1 dadurch, daß der Klärschlamm mit der
Zusammensetzung gemäß Tabelle 1 unmittelbar einer ther
mischen Behandlung gemäß nachfolgender Tabelle 4 unter
zogen wurde:
Auch das hierdurch entstehende Formkörper-Endprodukt
wurde dem oben genannten Formkörper-Test (Eluat-Test)
unterworfen. Die Testergebnisse sind der folgenden Ta
belle 5 entnehmbar.
Es zeigt sich, daß der zu entsorgende Klärschlamm be
reits eine ausreichende Menge an silikationsfähigen Be
standteilen enthält, um eine vollständige Ummantelung
der Schadstoffe mit einer fluiddichte Schmelzephase
sicherzustellen. Auch das Eluat gemäß diesem Test fällt
in die Rubrik Trinkwasser, mit Ausnahme von Chrom.
Bei diesem Beispiel wurde Phosphatierschlamm mit der
Zusammensetzung gemäß Tabelle 6 verwendet.
Das bei 105°C getrocknete Schlammaterial wurde je nach
Metall mittels Säuren oder Laugen aufgeschlossen und
mit Atom-Absorptions-Spektralphotometrie quantitativ
untersucht:
Eluatuntersuchungen ergaben folgendes Bild bei einem
Eluat von 1 : 10 gemäß DEV S 4:
Die Temperaturführung erfolgte nach folgender Tabelle
7:
Der Eluat-Test ergab die in den Tabellen 8A und 8B
wiedergegebenen Werte:
Die Erfindung eignet sich auch zur Inertisierung von
Schadstoffen, die als Filterstäube mit hoher
Schadstoffkonzentration beispielsweise in Müllverbren
nungsanlagen anfallen und dann also Schadstoff-Träger
substrat dem erfindungsgemäßen Verfahren unterzogen
werden.
Claims (11)
1. Verfahren zur Inertisierung von in Klärschlamm oder in
dustriellen und/oder kommunalen Abwasser-Schlämmen ent
haltenen Schadstoffen, bei dem eine Verarbeitung des
Klärschlamms oder des Abwasser-Schlamms zu einem aus
formbarem Substrat bestehenden Formkörper erfolgt,
gekenn
zeichnet durch die folgenden Verfahrensschritte:
- a) Bestimmung des Anteils an unter Temperatureinwirkung schmelzebildenden Bestandteilen im Schadstoffträger;
- b) Entscheiden, ob der vorhandene Anteil an schmelze bildenden Bestandteilen zur Schmelze-Ummantelung der Schadstoffe ausreicht oder ob Additive und/oder Füll stoffe mit einer vorbestimmten Menge an schmelzebil denden Materialien beigemengt werden müssen;
- c) Verarbeiten des Klärschlamms oder des Abwasser- Schlamms bzw. der hieraus hergestellten Mischung zu dem Formkörper, der eine für die Schmelze-Ummantelung der Schadstoffe ausreichende Menge an schmelzebilden den Materialien enthält;
- d) thermische Behandlung des Formkörpers mit einem Tem peraturprofil, bei dem der Formkörper mit einer Auf heizzeit von zumindest 4 bis 10 Stunden auf eine den Schmelzpunkt des schmelzebildenden Materials er reichende Temperatur gebracht und über eine Haltezeit von zumindest 3 Stunden auf dieser Temperatur gehal ten wird, wodurch
- e) ein definiertes Formkörper-Endprodukt mit veränderten physikalischen Eigenschaften erhalten wird derart, daß die zu inertisierenden Schadstoffe (10) oder Schadstoffgruppen oder -Verbindungen in eine nicht lösliche Form (10, 12*) übergeführt werden.
2. Verfahren nach Anspruch 1, wobei der Anteil an silikati
onsfähigen Materialien bestimmt bzw. festgelegt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß bei der thermischen Behandlung von Schlämmen mit or
ganischen Bestandteilen eine Verbrennung und/oder Fil
terung der flüchtigen organischen Bestandteile erfolgt.
4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, daß als Additive silikationsfähige Abfälle
oder Produktions-Reststoffe verwendet werden,
5. Formkörper aus thermisch behandeltem Klär- oder industri
ellem und/oder kommunalem Abwasser-Schlamm mit darin ent
haltenen Schadstoffen, dadurch gekennzeichnet, daß die
Schadstoffe im Formkörper von einer unter thermischer Be
handlung aus einer Schmelze hervorgegangenen, Substanz
(12*) überzogen sind und damit in einer inertisierten,
nicht-löslichen Form vorliegen.
6. Formkörper nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß
die Substanz eine silikathaltige Substanz ist.
7. Formkörper nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeich
net, daß eine Trägersubstanz (16) vorhanden ist, mit der
die inertisierten Schadstoffe zu einer tragenden Struktur
vernetzt sind.
8. Formkörper nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
die Trägersubstanz von einem keramischen Material gebil
det ist.
9. Verwendung des Formkörpers nach einem der Ansprüche 5 bis
8 als keramisches Bauteil.
10. Verwendung des Formkörpers nach einem der Ansprüche 5 bis
8 in zerkleinerter, klassifizierter Form als Filtrations
stoff.
11. Verwendung des Formkörpers nach einem der Ansprüche 5 bis
8 als Bindemittel für flüssige Schadstoffe.
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