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DE4110265C2 - - Google Patents

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DE4110265C2
DE4110265C2 DE19914110265 DE4110265A DE4110265C2 DE 4110265 C2 DE4110265 C2 DE 4110265C2 DE 19914110265 DE19914110265 DE 19914110265 DE 4110265 A DE4110265 A DE 4110265A DE 4110265 C2 DE4110265 C2 DE 4110265C2
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DE
Germany
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joints
travel
machine
haymaking
haymaking machine
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DE19914110265
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DE4110265A1 (de
Inventor
Bernard 4441 Spelle De Krone
Hubert 4424 Stadtlohn De Kreienbaum
Josef Dipl.-Ing. 4530 Ibbenbueren De Horstmann
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH and Co KG
Original Assignee
Maschinenfabrik Bernard Krone GmbH and Co KG
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    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B73/00Means or arrangements to facilitate transportation of agricultural machines or implements, e.g. folding frames to reduce overall width
    • A01B73/02Folding frames
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01BSOIL WORKING IN AGRICULTURE OR FORESTRY; PARTS, DETAILS, OR ACCESSORIES OF AGRICULTURAL MACHINES OR IMPLEMENTS, IN GENERAL
    • A01B59/00Devices specially adapted for connection between animals or tractors and agricultural machines or implements
    • A01B59/06Devices specially adapted for connection between animals or tractors and agricultural machines or implements for machines mounted on tractors
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    • A01DHARVESTING; MOWING
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    • A01D78/08Haymakers with tines moving with respect to the machine with tine-carrying rotary heads or wheels
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  • Environmental Sciences (AREA)
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  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Soil Sciences (AREA)
  • Zoology (AREA)
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Description

Die Erfindung betrifft eine Heuwerbungsmaschine gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind Heuwerbungsmaschinen mit mindestens einem Kreisel bewegungsgesteuerter Recharme für das Zusammenführen und Schwadlegen von breit liegendem Erntegut bekannt, die front- oder heckseitig am Dreipunktsystem von Schleppern angebaut werden.
Vorzugsweise an der Frontseite eines Schleppers ist eine Heuwerbungsmaschine anzubauen, die in dem DE-GM 88 12 616 beschrieben ist. Hier ist ein Tragrahmen an dem Dreipunktbock eines Schleppers zu befestigen, der an seinem freien Ende gelenkig etwa über dem Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine mit dieser verbunden ist. Diese Verbindung besteht in Form einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung liegender Achse. Die Verbindung zwischen Dreipunktbock und Tragrahmen besteht entweder aus einer vertikalen Achse, wodurch ein seitliches Verschwenken des Tragrahmens mit der Heuwerbungsmaschine möglich ist, oder aus einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung liegenden Achse. Letzteres wird positiv für die Bodenanpassung der Heuwerbungsmaschine und damit für ihre Arbeitsqualität bewertet.
Die Maschine ist aber nicht um horizontale, in Fahrtrichtung liegende Achsen relativ zum Schlepper verdrehbar. Das heißt, fährt der Schlepper einseitig über Bodenunebenheiten, wird die Heuwerbungsmaschine einseitig ausgehoben. Dies ist ein erheblicher Nachteil. Die Arbeitsqualität der Heuwerbungsmaschine wird hierdurch deutlich herabgesetzt. Selbiger Nachteil trifft zu für die Heuwerbungsmaschinen nach dem DE-GM 86 20 133 und der DE-OS 36 01 354.
Bei allen bekannten Heuwerbungsmaschinen ist ein Straßentransport der Maschinen nur möglich, nachdem sie von der Front- an die Heckseite des Schleppers umgebaut wurden, da bei dem Transport derart langer Maschinen vor dem Schlepper eine sichere Lenkbarkeit des Gespanns nicht mehr möglich ist. Es entstehen Zeitverluste und ein hoher Arbeitsaufwand ist hierfür erforderlich.
Durch die GB-PS 10 48 282 ist ein Gerät zur Bodenbearbeitung, insbesondere eine Egge bekannt, das im Heckanbau an ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug angehängt und dessen Rahmen im Abstand von dem Zugfahrzeug ziehend über den Erdboden bewegt wird, wobei die Zinken in den Erdboden eingreifen und diesen auflockern. Das Gerät ist um horizontale, quer zur Fahrtrichtung des Zugfahrzeuges liegende Achsen an Zuglenkern gelagert, die wiederum mit den freien Enden um eine weitere horizontale, quer zur Fahrtrichtung liegende Achse schwenkbar an einem Anbaubock aufgehängt sind. Hierdurch ist das Gerät in vertikaler Richtung relativ zum Anbaubock begrenzt beweglich. Etwa von der Mitte des Gerätes nach vorne und oben zum Anbaubock zeigend ist eine Zugstrebe zur Aufnahme von Gewichts- und Zugkraft vorgesehen, die über eine Verlängerung in Form einer Kette oben am Anbaubock befestigt ist. Durch diese Art der Befestigung am Anbaubock kann das Gerät sich Bodenunebenheiten anpassen. Die Zugkräfte verteilen sich bei der Arbeit auf die Zuglenker und auf die Zugstrebe mit Kette. Die Lage der Zuglenker verändert sich entsprechend der Beschaffenheit der Erdbebenoberfläche, so daß zur Beibehaltung einer gleichbleibenden Arbeitstiefe der Zinken die Höhe des Anbaubockes ständig über eine Regeleinrichtung nachgeregelt werden muß. Das Zugfahrzeug muß deshalb mit einer entsprechenden Regelvorrichtung ausgerüstet sein. Eine Überführung des Gerätes aus einer Arbeitsstellung in eine Transportstellung erfolgt über eine Aushebung des Anbaubockes über die Dreipunktaushebevorrichtung des Zugfahrzeuges. Insgesamt ist das Gerät in angehobener Lage instabil aufgehängt und je nach Schwerpunktlage des Gerätes erfolgt eine geringe Verkürzung der Gesamtlänge, indem die Zuglenker mit dem Rahmen ein Kniegelenk bilden, dessen Knickachse sich dem Erdboden nähert und hierdurch die Bodenfreiheit erheblich einschränkt oder die Zuglenker und der Rahmen halten ihre gestreckte Lage bei, so daß überhaupt keine Verkürzung der Gesamtlänge erfolgt. Durch die instabile Aufhängung läßt sich dieses Gerät auch nicht bei einer Rückwärtsfahrt des Zugfahrzeuges und bei in Arbeitsstellung befindlicher Anhängung benutzen, so daß es für einen Frontanbau auch bei entsprechend ausgebildeten Arbeitswerkzeugen nicht geeignet ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Heuwerbungsmaschine insbesondere für den Frontanbau an einem Schlepper zu schaffen, die mit mindestens einem Kreisel bewegungsgesteuerter Rechzinken ausgerüstet ist und bei einer guten Bodenanpassung in der Arbeitsstellung zu betreiben sowie einfach in eine Transportlage mit geringer Länge vor dem Schlepper überführbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Heuwerbungs­ maschine der eingangs genannten Art durch die im kenn­ zeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale aus. Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen der Er­ findung wird auf die Ansprüche 2 bis 5 verwiesen.
Heuwerbungsmaschinen, speziell für den Frontanbau an einem Schlepper, besitzen besondere Vorteile. Das Erntegut wird vor dem Schwadlegen nicht vom Schlepper überfahren und ein sehr übersichtliches Arbeiten ist für den Schlepperfahrer möglich. Zu diesen Vorteilen kommt bei der erfindungsge­ mäßen Heuwerbungsmaschine noch eine besonders gute Boden­ anpassung der Arbeitswerkzeuge und die unaufwendige Trans­ portierbarkeit der Maschine hinzu.
Dies wird erreicht, indem der Heuwerbungsmaschine, die am Dreipunktbock des Schleppers anzubauen ist, ein Tragrahmen zugeordnet ist, welcher aus zwei unteren Führungslenkern besteht. Durch diese Führungslenker wird die sich auf selbsttätig der Fahrtrichtung anpassenden Rädern ab­ stützende Maschine vom Schlepper geschoben und seitlich geführt. Die Heuwerbungsmaschine ist quer zur Fahrtrich­ tung starr aber sonst relativ zum Schlepper in Grenzen frei beweglich angelenkt. Dadurch wird die sehr gute Bodenanpassung erreicht.
Die Führungslenker sind links und rechts unten am Dreipunkt­ bock des Schleppers gelenkig befestigt, sind länglich ausge­ bildet und ragen mit ihren freien Enden in Fahrtrichtung. Die Schwenkbewegung der Führungslenker nach oben und unten wird durch Anschläge begrenzt. Das seitliche Verschwenken der Führungslenker und der mit ihnen verbundenen Heuwer­ bungsmaschine wird durch die Auswahl der Gelenke oder durch die Anordnung der Führungslenker relativ zueinander verhin­ dert. An ihren freien Enden sind die Führungslenker gelen­ kig links und rechts am Ende des Rahmens der Heuwerbungs­ maschine befestigt. Zur Gestaltung der Gelenke und zu der Anordnung der Führungslenker sind besonders die Ansprüche 3 bis 5 aussagefähig und zu beachten. Aus jedem dieser An­ sprüche ergeben sich unterschiedliche Ausführungsbeispiele, wobei bei allen Ausführungen gleich ist, daß ein Verschwen­ ken der Heuwerbungsmaschine um lotrechte Achsen relativ zum Schlepper nicht möglich ist.
Für den Straßentransport besteht die Möglichkeit, die Heu­ werbungsmaschine aus ihrer horizontalen Arbeitsstellung in eine etwa vertikale Transportstellung vor dem Schlepper zu bringen. Dazu ist oben am Dreipunktbock eine Kolben-Zylin­ deranordnung gelenkig befestigt, die in Arbeitsstellung in Fahrtrichtung abwärts gerichtet andererseits etwa über bzw. in Fahrtrichtung vor dem Schwerpunkt der Heuwerbungsma­ schine ebenfalls gelenkig mit dieser verbunden ist.
Eine Verkürzung des Längenmaßes der Kolben-Zylinderanord­ nung hat das Hochschwenken der Heuwerbungsmaschine zur Folge. Dabei legen sich zu Beginn der Bewegung die Füh­ rungslenker zunächst an ihre unteren Anschläge an. Danach wird die Maschine ausgehoben und um eine Achse verschwenkt, die durch die Gelenke definiert ist, die sich zwischen den Führungslenkern und dem Rahmen der Heuwerbungsmaschine be­ finden. Diese Bewegungsreihenfolge wird dadurch gesichert, daß der Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine sich etwa zwi­ schen den Führungslenkern und der Achse zur Befestigung der Kolben-Zylinderanordnung am Maschinenrahmen der Heu­ werbungsmaschine befindet. Die Schwenkbewegung erfolgt solange, bis die minimale Länge der Kolben-Zylinderanord­ nung erreicht ist und die Heuwerbungsmaschine in ihrer Längsausrichtung etwa senkrecht zum Erdboden ausgerichtet ist. Durch das Absenken der Führungslenker entsteht dabei eine optimal mögliche geringe Transporthöhe.
Der Dreipunktbock des Schleppers, der in bekannter Weise mit einem Ober- und zwei Unterlenkern am Schlepper be­ festigt ist, wird in Arbeitsstellung der Heuwerbungsma­ schine durch eine Kette in seiner Höhe festgelegt. In der Transportstellung kann diese Höhe zur Erreichung guter Sichtverhältnisse variiert werden. Je nach Schleppertyp wird die Transporthöhe der Heuwerbungsmaschine so einge­ stellt, daß eine gute Sicht entweder über die Mitte des Kreisels oder unter dieser hindurch möglich ist.
Einzelheiten der Heuwerbungsmaschine werden durch nachfol­ gende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels deutlich. In den dazugehörigen Zeichnungen stellen im einzelnen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Heu­ werbungsmaschine in Arbeitsstellung;
Fig. 2 eine Draufsicht nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Heuwerbungsmaschine in Transportstellung mit angehobenem Dreipunktbock;
Fig. 4 eine weitere Seitenansicht nach Fig. 3 mit abge­ senktem Dreipunktbock.
In den Fig. 1 und 2 ist der mit einem Schlepper 1 durch einen Oberlenker 2 und zwei Unterlenkern 3 verbundene Drei­ punktbock 4 erkennbar. Er ist durch eine Kette 5 in seiner Höhe relativ zum Schlepper 1 festgelegt. Am Dreipunktbock sind links und rechts jeweils ein oberer Anschlag 6, 6′ und ein unterer Anschlag 7, 7′ für vorhandene Führungslenker 8, 8′ vorgesehen. Die Führungslenker 8, 8′ sind in Gelenken 9, 9′ am Dreipunktbock 4 zwischen den Anschlägen 6, 7, 6′, 7′ befestigt und ihre vertikale Verschwenkbarkeit wird durch Schrauben 10, 11, 10′, 11′ begrenzt, die in den Anschlägen 6, 7, 6′, 7′ vorgesehen sind, um die Anschlaghöhe einstel­ len zu können.
An den noch freien nach vorne zeigenden Enden der Führungs­ lenker 8, 8′ ist der Rahmen 12 der Heuwerbungsmaschine 13 schlepperseitig durch Gelenke 14, 14′ befestigt. Die Ge­ staltung der Heuwerbungsmaschine 13 im dargestellten Aus­ führungsbeispiel entspricht den Ansprüchen 1 und 5. Die Gelenke 9, 9′ besitzen nur einen Freiheitsgrad, nämlich die Verschwenkbarkeit der Führungslenker 8, 8′ relativ zum Dreipunktbock 4 um eine horizontale, quer zur Fahrtrich­ tung A liegende Achse, die durch diese Gelenke 9, 9′ ver­ läuft. Die Gelenke 14, 14′ besitzen drei Freiheitsgrade. Damit sind die Führungslenker 8, 8′ relativ zum Rahmen 12 um eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung A verlaufende Achse verschwenkbar, in Grenzen auf diesen Achsen ver­ schiebbar und um eine horizontale in Fahrtrichtung A lie­ gende Achse verdrehbar.
Die durch die beschriebene Verbindung an dem Schlepper 1 angelenkte Heuwerbungsmaschine 13 wird vom Schlepper 1 ge­ schoben. Dabei stützt sie sich auf sich selbsttätig der Fahrtrichtung A anpassenden Rädern 15, 16 auf dem Erdboden ab.
Ein Stützrad 16 befindet sich vor dem Kreisel 17 bewegungs­ gesteuerter Rechzinken 18. Es ist an einem Ausleger 19 des Rahmens 12 befestigt. Die Verbindung besteht durch eine quer zur Fahrtrichtung A liegende horizontale Achse 20, um die der Ausleger 19 von Hand in eine Transportstellung verschwenkbar ist. In Arbeitsstellung wird der Ausleger 19 durch einen Bolzen 21 mit dem Rahmen 12 fest verbunden, so daß das Stützrad 16 Kräfte auf den Rahmen 12 übertragen kann.
Durch die vertikal in Grenzen bewegliche Anlenkung des Rahmens 12 am Dreipunktbock 4 ist die Heuwerbungsmaschine 13 in optimaler Weise an Bodenunebenheiten anpassungsfähig. Dies trifft nicht nur zu für quer zur Fahrtrichtung A ver­ laufende Bodenwellen sondern auch für einseitig zu über­ fahrende Hindernisse. Das heißt, auch die Verwindung der Heuwerbungsmaschine 13 relativ zum Schlepper 1 ist durch die Befestigung mit den zwei getrennt voneinander beweg­ lichen Führungslenkern 8, 8′ in Grenzen möglich. Diese Grenzen werden einerseits durch die Gestaltung der Gelenke 14, 14′ und andererseits durch die Einstellung der Schrau­ ben 10, 11, 10′, 11′ bestimmt.
Bei Beendigung des Arbeitsvorganges ist die Heuwerbungs­ maschine 13 auf einfache Weise in eine Transportstellung zu überführen. Diese ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt, wobei sich die Rechzinken 18 nicht mehr im Kreisel 17 be­ finden, sondern in nicht in den Figuren dargestellten Zinkenhaltern untergebracht sind. Der Ausleger 19 ist mit dem Stützrad 16 nach dem Entfernen des Bolzens 21 um die Achse 20 nach oben und hinten in Richtung zum Schlepper 1 zu verschwenken. Dann kann die Heuwerbungsmaschine 13 in eine etwa vertikale Transportstellung verschwenkt werden. Dies geschieht durch Betätigung eines Ventils, wodurch eine Kolben-Zylinderanordnung 22 vom Schlepper 1 aus mit Druckmittel beaufschlagt wird. Die Kolben-Zylinderanord­ nung 22 ist zylinderseitig mittig oben am Dreipunktbock 4 auf einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung A liegenden Achse 23 gelagert. Kolbenseitig ist sie etwa über dem Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine 13 an einer ebenso gelegenen Achse 24 befestigt. Bei Verkürzung des Längen­ maßes der Kolben-Zylinderanordnung 22 neigt sich die Heu­ werbungsmaschine 13 zuerst, bis die Führungslenker 8, 8′ an den Schrauben 11, 11′ der unteren Anschläge 7, 7′ an­ liegen. Dabei behalten die Räder 15 weiterhin Bodenkontakt. Danach wird die Heuwerbungsmaschine 13 nach oben um eine durch die Gelenke 14, 14′ verlaufende Achse verschwenkt, bis das Minimalmaß der Länge der Kolben-Zylinderanordnung 22 erreicht ist. Diese Stellung wird durch eine mechanische Falle 25 gesichert. Durch Anheben oder Absenken des Drei­ punktbockes 4 kann der Schlepperfahrer nach Lösen der Kette 5 die Höhe der Heuwerbungsmaschine 13 so einstellen, daß für ihn gute Sichtverhältnisse entstehen.
Das Absenken der Heuwerbungsmaschine 13 erfolgt nach Lösen der Falle 25 und Ventilbetätigung durch ihre Gewichtskraft.

Claims (5)

1. Heuwerbungsmaschine (13) zum Anbau an einen Schlepper (1) mit einem an einem Dreipunktbock (4) angeordneten Tragrahmen für den mit Stützrädern (15, 16) versehenen Maschinenrahmen (12) sowie mit mindestens einem um eine vertikale Achse umlaufenden Kreisel (17) bewe­ gungsgesteuerter Recharme (18), wobei der Tragrahmen nach unten begrenzt schwenkbar am Dreipunktbock (4) ge­ lagert ist und der Maschinenrahmen (12) am freien Ende des Tragrahmens pendelnd aufgehängt ist, dadurch ge­ kennzeichnet, daß der Tragrahmen aus mindestens zwei unabhängig voneinander beweglichen Führungslenkern (8, 8′) besteht, die einerseits an Gelenken (9, 9′) unten am Dreipunktbock (4) nebeneinander befestigt sind und die andererseits ebenfalls durch nebeneinander liegende Gelenke (14, 14′) mit dem Maschinenrahmen (12) verbunden sind und daß eine Kolben-Zylinderanordnung (22) so einerseits oben am Dreipunktbock (4) und anderer­ seits etwa über dem Schwerpunkt der Heuwerbungsma­ schine (13) verschwenkbar befestigt ist, daß durch die Längenänderung der Kolben-Zylinderanordnung (22) ein Verschwenken der Heuwerbungsmaschine (13) aus einer etwa horizontalen Arbeitslage in eine annähernd vertikale Transportlage und umgekehrt möglich ist, wobei sich die Führungslenker (8, 8′) durch Kraftein­ wirkung an unteren Anschlägen (7, 7′) des Dreipunkt­ bockes (4) abstützen und die Schwenkbewegung der Heuwerbungsmaschine (13) um eine durch die Gelenke (14, 14′) verlaufende Achse erfolgt.
2. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekenn­ zeichnet, daß die Befestigung der Kolben-Zylinderan­ ordnung (22) am Maschinenrahmen (12) durch eine quer zur Fahrtrichtung (A) liegende horizontale Achse (24) erfolgt, welche etwa über bzw. in Fahrtrichtung (A) gesehen vor dem Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine am Maschinenrahmen (12) befestigt ist.
3. Heuwerbungsmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Gelenke (9, 9′; 14, 14′) jeweils zwei Freiheitsgrade zulassen, nämlich eine Schwenkbarkeit um quer zur Fahrtrichtung (A) liegende horizontale Achsen und eine Drehung um in Fahrtrich­ tung (A) liegende horizontale Achsen.
4. Heuwerbungsmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, da­ durch gekennzeichnet, daß die Gelenke (9, 9′; 14, 14′) in an sich bekannter Weise gestaltete Kugelgelenke mit drei Freiheitsgraden sind und daß der Abstand (B) der Gelenke (9, 9′) voneinander ungleich dem Abstand (C) der Gelenke (14, 14′) voneinander ist.
5. Heuwerbungsmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, da­ durch gekennzeichnet, daß zwei Gelenke (9, 9′ oder 14, 14′) nur einen Freiheitsgrad zulassen, nämlich die Schwenkbarkeit um eine quer zur Fahrtrichtung (A) lie­ gende horizontale Achse und die anderen beiden Gelenke (14, 14′ oder 9, 9′) drei Freiheitsgrade zulassen, eine Schwenkbarkeit um quer zur Fahrtrichtung (A) lie­ genden Achsen, die Verschiebung auf diesen Achsen und die Drehung um in Fahrtrichtung (A) liegende horizon­ tale Achsen.
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