DE4110265C2 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft eine Heuwerbungsmaschine gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Es sind Heuwerbungsmaschinen mit mindestens einem Kreisel
bewegungsgesteuerter Recharme für das Zusammenführen und
Schwadlegen von breit liegendem Erntegut bekannt, die
front- oder heckseitig am Dreipunktsystem von Schleppern
angebaut werden.
Vorzugsweise an der Frontseite eines Schleppers ist eine
Heuwerbungsmaschine anzubauen, die in dem DE-GM 88 12 616
beschrieben ist. Hier ist ein Tragrahmen an dem Dreipunktbock
eines Schleppers zu befestigen, der an seinem freien
Ende gelenkig etwa über dem Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine
mit dieser verbunden ist. Diese Verbindung besteht
in Form einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung
liegender Achse. Die Verbindung zwischen Dreipunktbock
und Tragrahmen besteht entweder aus einer vertikalen
Achse, wodurch ein seitliches Verschwenken des Tragrahmens
mit der Heuwerbungsmaschine möglich ist, oder aus
einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung liegenden
Achse. Letzteres wird positiv für die Bodenanpassung der
Heuwerbungsmaschine und damit für ihre Arbeitsqualität
bewertet.
Die Maschine ist aber nicht um horizontale, in Fahrtrichtung
liegende Achsen relativ zum Schlepper verdrehbar.
Das heißt, fährt der Schlepper einseitig über Bodenunebenheiten,
wird die Heuwerbungsmaschine einseitig ausgehoben.
Dies ist ein erheblicher Nachteil. Die Arbeitsqualität
der Heuwerbungsmaschine wird hierdurch deutlich herabgesetzt.
Selbiger Nachteil trifft zu für die Heuwerbungsmaschinen
nach dem DE-GM 86 20 133 und der DE-OS 36 01 354.
Bei allen bekannten Heuwerbungsmaschinen ist ein Straßentransport
der Maschinen nur möglich, nachdem sie von der
Front- an die Heckseite des Schleppers umgebaut wurden,
da bei dem Transport derart langer Maschinen vor dem
Schlepper eine sichere Lenkbarkeit des Gespanns nicht
mehr möglich ist. Es entstehen Zeitverluste und ein hoher
Arbeitsaufwand ist hierfür erforderlich.
Durch die GB-PS 10 48 282 ist ein Gerät zur Bodenbearbeitung,
insbesondere eine Egge bekannt, das im Heckanbau an
ein landwirtschaftliches Zugfahrzeug angehängt und dessen
Rahmen im Abstand von dem Zugfahrzeug ziehend über den
Erdboden bewegt wird, wobei die Zinken in den Erdboden
eingreifen und diesen auflockern. Das Gerät ist um horizontale,
quer zur Fahrtrichtung des Zugfahrzeuges liegende
Achsen an Zuglenkern gelagert, die wiederum mit den
freien Enden um eine weitere horizontale, quer zur Fahrtrichtung
liegende Achse schwenkbar an einem Anbaubock
aufgehängt sind. Hierdurch ist das Gerät in vertikaler
Richtung relativ zum Anbaubock begrenzt beweglich. Etwa
von der Mitte des Gerätes nach vorne und oben zum Anbaubock
zeigend ist eine Zugstrebe zur Aufnahme von Gewichts-
und Zugkraft vorgesehen, die über eine Verlängerung
in Form einer Kette oben am Anbaubock befestigt ist.
Durch diese Art der Befestigung am Anbaubock kann das
Gerät sich Bodenunebenheiten anpassen. Die Zugkräfte
verteilen sich bei der Arbeit auf die Zuglenker und auf
die Zugstrebe mit Kette. Die Lage der Zuglenker verändert
sich entsprechend der Beschaffenheit der Erdbebenoberfläche,
so daß zur Beibehaltung einer gleichbleibenden Arbeitstiefe
der Zinken die Höhe des Anbaubockes ständig
über eine Regeleinrichtung nachgeregelt werden muß. Das
Zugfahrzeug muß deshalb mit einer entsprechenden Regelvorrichtung
ausgerüstet sein. Eine Überführung des Gerätes
aus einer Arbeitsstellung in eine Transportstellung erfolgt
über eine Aushebung des Anbaubockes über die Dreipunktaushebevorrichtung
des Zugfahrzeuges. Insgesamt ist
das Gerät in angehobener Lage instabil aufgehängt und je
nach Schwerpunktlage des Gerätes erfolgt eine geringe
Verkürzung der Gesamtlänge, indem die Zuglenker mit dem
Rahmen ein Kniegelenk bilden, dessen Knickachse sich dem
Erdboden nähert und hierdurch die Bodenfreiheit erheblich
einschränkt oder die Zuglenker und der Rahmen halten ihre
gestreckte Lage bei, so daß überhaupt keine Verkürzung
der Gesamtlänge erfolgt. Durch die instabile Aufhängung
läßt sich dieses Gerät auch nicht bei einer Rückwärtsfahrt
des Zugfahrzeuges und bei in Arbeitsstellung befindlicher
Anhängung benutzen, so daß es für einen Frontanbau
auch bei entsprechend ausgebildeten Arbeitswerkzeugen
nicht geeignet ist.
Es ist Aufgabe der Erfindung, eine Heuwerbungsmaschine
insbesondere für den Frontanbau an einem Schlepper zu
schaffen, die mit mindestens einem Kreisel bewegungsgesteuerter
Rechzinken ausgerüstet ist und bei einer guten
Bodenanpassung in der Arbeitsstellung zu betreiben sowie
einfach in eine Transportlage mit geringer Länge vor dem
Schlepper überführbar ist.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Heuwerbungs
maschine der eingangs genannten Art durch die im kenn
zeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebenen Merkmale aus.
Hinsichtlich wesentlicher weiterer Ausgestaltungen der Er
findung wird auf die Ansprüche 2 bis 5 verwiesen.
Heuwerbungsmaschinen, speziell für den Frontanbau an einem
Schlepper, besitzen besondere Vorteile. Das Erntegut wird
vor dem Schwadlegen nicht vom Schlepper überfahren und ein
sehr übersichtliches Arbeiten ist für den Schlepperfahrer
möglich. Zu diesen Vorteilen kommt bei der erfindungsge
mäßen Heuwerbungsmaschine noch eine besonders gute Boden
anpassung der Arbeitswerkzeuge und die unaufwendige Trans
portierbarkeit der Maschine hinzu.
Dies wird erreicht, indem der Heuwerbungsmaschine, die am
Dreipunktbock des Schleppers anzubauen ist, ein Tragrahmen
zugeordnet ist, welcher aus zwei unteren Führungslenkern
besteht. Durch diese Führungslenker wird die sich auf
selbsttätig der Fahrtrichtung anpassenden Rädern ab
stützende Maschine vom Schlepper geschoben und seitlich
geführt. Die Heuwerbungsmaschine ist quer zur Fahrtrich
tung starr aber sonst relativ zum Schlepper in Grenzen
frei beweglich angelenkt. Dadurch wird die sehr gute
Bodenanpassung erreicht.
Die Führungslenker sind links und rechts unten am Dreipunkt
bock des Schleppers gelenkig befestigt, sind länglich ausge
bildet und ragen mit ihren freien Enden in Fahrtrichtung.
Die Schwenkbewegung der Führungslenker nach oben und unten
wird durch Anschläge begrenzt. Das seitliche Verschwenken
der Führungslenker und der mit ihnen verbundenen Heuwer
bungsmaschine wird durch die Auswahl der Gelenke oder durch
die Anordnung der Führungslenker relativ zueinander verhin
dert. An ihren freien Enden sind die Führungslenker gelen
kig links und rechts am Ende des Rahmens der Heuwerbungs
maschine befestigt. Zur Gestaltung der Gelenke und zu der
Anordnung der Führungslenker sind besonders die Ansprüche
3 bis 5 aussagefähig und zu beachten. Aus jedem dieser An
sprüche ergeben sich unterschiedliche Ausführungsbeispiele,
wobei bei allen Ausführungen gleich ist, daß ein Verschwen
ken der Heuwerbungsmaschine um lotrechte Achsen relativ zum
Schlepper nicht möglich ist.
Für den Straßentransport besteht die Möglichkeit, die Heu
werbungsmaschine aus ihrer horizontalen Arbeitsstellung in
eine etwa vertikale Transportstellung vor dem Schlepper zu
bringen. Dazu ist oben am Dreipunktbock eine Kolben-Zylin
deranordnung gelenkig befestigt, die in Arbeitsstellung in
Fahrtrichtung abwärts gerichtet andererseits etwa über bzw.
in Fahrtrichtung vor dem Schwerpunkt der Heuwerbungsma
schine ebenfalls gelenkig mit dieser verbunden ist.
Eine Verkürzung des Längenmaßes der Kolben-Zylinderanord
nung hat das Hochschwenken der Heuwerbungsmaschine zur
Folge. Dabei legen sich zu Beginn der Bewegung die Füh
rungslenker zunächst an ihre unteren Anschläge an. Danach
wird die Maschine ausgehoben und um eine Achse verschwenkt,
die durch die Gelenke definiert ist, die sich zwischen den
Führungslenkern und dem Rahmen der Heuwerbungsmaschine be
finden. Diese Bewegungsreihenfolge wird dadurch gesichert,
daß der Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine sich etwa zwi
schen den Führungslenkern und der Achse zur Befestigung
der Kolben-Zylinderanordnung am Maschinenrahmen der Heu
werbungsmaschine befindet. Die Schwenkbewegung erfolgt
solange, bis die minimale Länge der Kolben-Zylinderanord
nung erreicht ist und die Heuwerbungsmaschine in ihrer
Längsausrichtung etwa senkrecht zum Erdboden ausgerichtet
ist. Durch das Absenken der Führungslenker entsteht dabei
eine optimal mögliche geringe Transporthöhe.
Der Dreipunktbock des Schleppers, der in bekannter Weise
mit einem Ober- und zwei Unterlenkern am Schlepper be
festigt ist, wird in Arbeitsstellung der Heuwerbungsma
schine durch eine Kette in seiner Höhe festgelegt. In der
Transportstellung kann diese Höhe zur Erreichung guter
Sichtverhältnisse variiert werden. Je nach Schleppertyp
wird die Transporthöhe der Heuwerbungsmaschine so einge
stellt, daß eine gute Sicht entweder über die Mitte des
Kreisels oder unter dieser hindurch möglich ist.
Einzelheiten der Heuwerbungsmaschine werden durch nachfol
gende Beschreibung eines Ausführungsbeispiels deutlich.
In den dazugehörigen Zeichnungen stellen im einzelnen dar:
Fig. 1 eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Heu
werbungsmaschine in Arbeitsstellung;
Fig. 2 eine Draufsicht nach Fig. 1;
Fig. 3 eine Seitenansicht der Heuwerbungsmaschine in
Transportstellung mit angehobenem Dreipunktbock;
Fig. 4 eine weitere Seitenansicht nach Fig. 3 mit abge
senktem Dreipunktbock.
In den Fig. 1 und 2 ist der mit einem Schlepper 1 durch
einen Oberlenker 2 und zwei Unterlenkern 3 verbundene Drei
punktbock 4 erkennbar. Er ist durch eine Kette 5 in seiner
Höhe relativ zum Schlepper 1 festgelegt. Am Dreipunktbock
sind links und rechts jeweils ein oberer Anschlag 6, 6′ und
ein unterer Anschlag 7, 7′ für vorhandene Führungslenker 8,
8′ vorgesehen. Die Führungslenker 8, 8′ sind in Gelenken 9,
9′ am Dreipunktbock 4 zwischen den Anschlägen 6, 7, 6′, 7′
befestigt und ihre vertikale Verschwenkbarkeit wird durch
Schrauben 10, 11, 10′, 11′ begrenzt, die in den Anschlägen
6, 7, 6′, 7′ vorgesehen sind, um die Anschlaghöhe einstel
len zu können.
An den noch freien nach vorne zeigenden Enden der Führungs
lenker 8, 8′ ist der Rahmen 12 der Heuwerbungsmaschine 13
schlepperseitig durch Gelenke 14, 14′ befestigt. Die Ge
staltung der Heuwerbungsmaschine 13 im dargestellten Aus
führungsbeispiel entspricht den Ansprüchen 1 und 5. Die
Gelenke 9, 9′ besitzen nur einen Freiheitsgrad, nämlich
die Verschwenkbarkeit der Führungslenker 8, 8′ relativ zum
Dreipunktbock 4 um eine horizontale, quer zur Fahrtrich
tung A liegende Achse, die durch diese Gelenke 9, 9′ ver
läuft. Die Gelenke 14, 14′ besitzen drei Freiheitsgrade.
Damit sind die Führungslenker 8, 8′ relativ zum Rahmen 12
um eine horizontale, quer zur Fahrtrichtung A verlaufende
Achse verschwenkbar, in Grenzen auf diesen Achsen ver
schiebbar und um eine horizontale in Fahrtrichtung A lie
gende Achse verdrehbar.
Die durch die beschriebene Verbindung an dem Schlepper 1
angelenkte Heuwerbungsmaschine 13 wird vom Schlepper 1 ge
schoben. Dabei stützt sie sich auf sich selbsttätig der
Fahrtrichtung A anpassenden Rädern 15, 16 auf dem Erdboden
ab.
Ein Stützrad 16 befindet sich vor dem Kreisel 17 bewegungs
gesteuerter Rechzinken 18. Es ist an einem Ausleger 19 des
Rahmens 12 befestigt. Die Verbindung besteht durch eine
quer zur Fahrtrichtung A liegende horizontale Achse 20,
um die der Ausleger 19 von Hand in eine Transportstellung
verschwenkbar ist. In Arbeitsstellung wird der Ausleger 19
durch einen Bolzen 21 mit dem Rahmen 12 fest verbunden, so
daß das Stützrad 16 Kräfte auf den Rahmen 12 übertragen
kann.
Durch die vertikal in Grenzen bewegliche Anlenkung des
Rahmens 12 am Dreipunktbock 4 ist die Heuwerbungsmaschine
13 in optimaler Weise an Bodenunebenheiten anpassungsfähig.
Dies trifft nicht nur zu für quer zur Fahrtrichtung A ver
laufende Bodenwellen sondern auch für einseitig zu über
fahrende Hindernisse. Das heißt, auch die Verwindung der
Heuwerbungsmaschine 13 relativ zum Schlepper 1 ist durch
die Befestigung mit den zwei getrennt voneinander beweg
lichen Führungslenkern 8, 8′ in Grenzen möglich. Diese
Grenzen werden einerseits durch die Gestaltung der Gelenke
14, 14′ und andererseits durch die Einstellung der Schrau
ben 10, 11, 10′, 11′ bestimmt.
Bei Beendigung des Arbeitsvorganges ist die Heuwerbungs
maschine 13 auf einfache Weise in eine Transportstellung
zu überführen. Diese ist in den Fig. 3 und 4 dargestellt,
wobei sich die Rechzinken 18 nicht mehr im Kreisel 17 be
finden, sondern in nicht in den Figuren dargestellten
Zinkenhaltern untergebracht sind. Der Ausleger 19 ist mit
dem Stützrad 16 nach dem Entfernen des Bolzens 21 um die
Achse 20 nach oben und hinten in Richtung zum Schlepper 1
zu verschwenken. Dann kann die Heuwerbungsmaschine 13 in
eine etwa vertikale Transportstellung verschwenkt werden.
Dies geschieht durch Betätigung eines Ventils, wodurch
eine Kolben-Zylinderanordnung 22 vom Schlepper 1 aus mit
Druckmittel beaufschlagt wird. Die Kolben-Zylinderanord
nung 22 ist zylinderseitig mittig oben am Dreipunktbock 4
auf einer horizontalen, quer zur Fahrtrichtung A liegenden
Achse 23 gelagert. Kolbenseitig ist sie etwa über dem
Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine 13 an einer ebenso
gelegenen Achse 24 befestigt. Bei Verkürzung des Längen
maßes der Kolben-Zylinderanordnung 22 neigt sich die Heu
werbungsmaschine 13 zuerst, bis die Führungslenker 8, 8′
an den Schrauben 11, 11′ der unteren Anschläge 7, 7′ an
liegen. Dabei behalten die Räder 15 weiterhin Bodenkontakt.
Danach wird die Heuwerbungsmaschine 13 nach oben um eine
durch die Gelenke 14, 14′ verlaufende Achse verschwenkt,
bis das Minimalmaß der Länge der Kolben-Zylinderanordnung
22 erreicht ist. Diese Stellung wird durch eine mechanische
Falle 25 gesichert. Durch Anheben oder Absenken des Drei
punktbockes 4 kann der Schlepperfahrer nach Lösen der Kette
5 die Höhe der Heuwerbungsmaschine 13 so einstellen, daß
für ihn gute Sichtverhältnisse entstehen.
Das Absenken der Heuwerbungsmaschine 13 erfolgt nach Lösen
der Falle 25 und Ventilbetätigung durch ihre Gewichtskraft.
Claims (5)
1. Heuwerbungsmaschine (13) zum Anbau an einen Schlepper
(1) mit einem an einem Dreipunktbock (4) angeordneten
Tragrahmen für den mit Stützrädern (15, 16) versehenen
Maschinenrahmen (12) sowie mit mindestens einem um
eine vertikale Achse umlaufenden Kreisel (17) bewe
gungsgesteuerter Recharme (18), wobei der Tragrahmen
nach unten begrenzt schwenkbar am Dreipunktbock (4) ge
lagert ist und der Maschinenrahmen (12) am freien Ende
des Tragrahmens pendelnd aufgehängt ist, dadurch ge
kennzeichnet, daß der Tragrahmen aus mindestens zwei
unabhängig voneinander beweglichen Führungslenkern (8,
8′) besteht, die einerseits an Gelenken (9, 9′) unten
am Dreipunktbock (4) nebeneinander befestigt sind und
die andererseits ebenfalls durch nebeneinander liegende
Gelenke (14, 14′) mit dem Maschinenrahmen (12) verbunden
sind und daß eine Kolben-Zylinderanordnung (22) so
einerseits oben am Dreipunktbock (4) und anderer
seits etwa über dem Schwerpunkt der Heuwerbungsma
schine (13) verschwenkbar befestigt ist, daß durch
die Längenänderung der Kolben-Zylinderanordnung (22)
ein Verschwenken der Heuwerbungsmaschine (13) aus
einer etwa horizontalen Arbeitslage in eine annähernd
vertikale Transportlage und umgekehrt möglich ist,
wobei sich die Führungslenker (8, 8′) durch Kraftein
wirkung an unteren Anschlägen (7, 7′) des Dreipunkt
bockes (4) abstützen und die Schwenkbewegung der
Heuwerbungsmaschine (13) um eine durch die Gelenke
(14, 14′) verlaufende Achse erfolgt.
2. Heuwerbungsmaschine nach Anspruch 1, dadurch gekenn
zeichnet, daß die Befestigung der Kolben-Zylinderan
ordnung (22) am Maschinenrahmen (12) durch eine quer
zur Fahrtrichtung (A) liegende horizontale Achse (24)
erfolgt, welche etwa über bzw. in Fahrtrichtung (A)
gesehen vor dem Schwerpunkt der Heuwerbungsmaschine
am Maschinenrahmen (12) befestigt ist.
3. Heuwerbungsmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, da
durch gekennzeichnet, daß die Gelenke (9, 9′; 14, 14′)
jeweils zwei Freiheitsgrade zulassen, nämlich eine
Schwenkbarkeit um quer zur Fahrtrichtung (A) liegende
horizontale Achsen und eine Drehung um in Fahrtrich
tung (A) liegende horizontale Achsen.
4. Heuwerbungsmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, da
durch gekennzeichnet, daß die Gelenke (9, 9′; 14, 14′)
in an sich bekannter Weise gestaltete Kugelgelenke mit
drei Freiheitsgraden sind und daß der Abstand (B) der
Gelenke (9, 9′) voneinander ungleich dem Abstand (C)
der Gelenke (14, 14′) voneinander ist.
5. Heuwerbungsmaschine nach den Ansprüchen 1 und 2, da
durch gekennzeichnet, daß zwei Gelenke (9, 9′ oder 14,
14′) nur einen Freiheitsgrad zulassen, nämlich die
Schwenkbarkeit um eine quer zur Fahrtrichtung (A) lie
gende horizontale Achse und die anderen beiden Gelenke
(14, 14′ oder 9, 9′) drei Freiheitsgrade zulassen,
eine Schwenkbarkeit um quer zur Fahrtrichtung (A) lie
genden Achsen, die Verschiebung auf diesen Achsen und
die Drehung um in Fahrtrichtung (A) liegende horizon
tale Achsen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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| DE19914110265 DE4110265A1 (de) | 1991-03-28 | 1991-03-28 | Heuwerbungsmaschine |
Applications Claiming Priority (1)
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| DE19914110265 DE4110265A1 (de) | 1991-03-28 | 1991-03-28 | Heuwerbungsmaschine |
Publications (2)
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Family Applications (1)
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Country Status (1)
| Country | Link |
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Cited By (1)
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| D2 | Grant after examination | ||
| 8364 | No opposition during term of opposition | ||
| 8339 | Ceased/non-payment of the annual fee |