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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen gezogenen Anbaumäher mit
einem über
ein Fahrwerk auf dem Boden abgestützten Maschinenrahmen, der über eine
Deichsel mit einem Schlepper oder dergleichen verbindbar ist und
zumindest zwei Mäheinheiten
trägt,
die im Mähbetrieb
zur Bodenanpassung gegenüber
dem Maschinenrahmen höhenbeweglich gelagert
sind.
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Gezogene
Großmäher sind üblicherweise als
Aufsattelgeräte
ausgebildet, bei denen der über ein
Fahrwerk am Boden abgestützte
Maschinenrahmen mittels einer Deichsel an den Schlepper angekoppelt
wird, wobei der Maschinenrahmen zumeist mehrere Mäheinheiten
trägt,
um die erwünschte Mähbreite
erreichen zu können.
Für den
Straßentransport
können
seitlich rechts und links auskragende Mäheinheiten in der Regel hochgeschwenkt
werden, um die zulässige
Straßenfahrbreite
nicht zu überschreiten.
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Bei
derartigen Großmähern ist
eine Bodenanpassung der Mäheinheiten
besonders wichtig, da sie aufgrund ihrer großen Arbeitsbreite einen großen Bodenkonturabschnitt
gleichzeitig überfahren,
in dem auch stärkere
Bodenunebenheiten auftreten können.
Diesbezüglich
ist es bekannt, die seitlich an Tragarmen aufgehängten Mäheinheiten auch im Mähbetrieb
höhenbeweglich
zu fahren. Die Tragarme mit den daran angelenkten Mäheinheiten
können über Federeinrichtungen
oder Druckentlastungszylinder gewichtsentlastet werden, so dass
sozusagen ein höhenbewegliches
Schweben über
Bodenwellen erreicht werden kann. Dies ist jedoch bei größeren Bodenunebenheiten
nicht ausreichend.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen verbesserten
Anbaumäher der
genannten Art zu schaffen, der Nachteile des Standes der Technik
vermeidet und letzteren in vorteilhafter Weise weiterbildet. Vorzugsweise
soll eine verbesserte Bodenanpassung der Mäheinheiten auch bei größeren Bodenunebenheiten
erreicht werden.
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Erfindungsgemäß wird diese
Aufgabe durch einen Anbaumäher
gemäß Anspruch
1 gelöst.
Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Es
wird also vorgeschlagen, die Mäheinheiten
im Mähbetrieb
nicht nur höhenbeweglich
zu führen,
sondern zur Bodenanpassung auch noch in ihrer Neigung zu steuern.
Erfindungsgemäß sind die Mäheinheiten
im Mähbetrieb
zur Bodenanpassung gegenüber
dem Maschinenrahmen um liegende Querachsen neigbar, um Nickbewegungen
auszuführen.
Eine Neigungssteuervorrichtung steuert die Nickbewegungen dabei
in Abhängigkeit
der Höhenbewegungen
der Mäheinheiten.
Den Auf- und Abbewegungen der Mäheinheiten,
die die Mäheinheiten bei Überfahren
von Bodenwellen gegenüber
dem Aufsattelrahmen ausführen
können,
werden also noch Neigungsbewegungen in einer in Fahrtrichtung weisenden,
aufrechten Nickebene überlagert,
d.h. die Mäheinheiten
werden bei Auf- und Abbewegungen zusätzlich noch zurückgeneigt
oder nach vorne geneigt.
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Insbesondere
ist die Neigungssteuervorrichtung dabei derart ausgebildet, dass
die Mäheinheiten bei
Aufwärtsbewegungen
eine Nickbewegung nach hinten und bei Abwärtsbewegungen eine Nickbewegung
nach vorne ausführen.
Bewegen sich die Mäheinheiten
bei Auflaufen auf eine Bodenwelle nach oben, werden sie also zusätzlich noch
nach hinten geneigt, so dass die Vorderkante der Mäheinheiten
noch stärker
angehoben wird und die Mäheinheit somit
an das ansteigende Bodenwellenprofil angepasst wird. Umgekehrt erfolgt
beim Einfahren in eine Mulde eine Nickbewegung nach vorne, die die
Vorderkante der Mäheinheiten
stärker
absenkt als die Hinterkante, so dass die Mäheinheit dem abfallenden Muldenprofil
folgt.
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Vorteilhafterweise
werden die Nickbewegungen der beiden Mäheinheiten hydraulisch zwangsgesteuert.
Ein Geberzylinder kann derart an die Mäheinheiten gekoppelt sein,
dass er entsprechend deren Höhenbewegungen
Stellbewegungen ausführt,
wobei der Geberzylinder mit entsprechenden hydraulischen Neigungssteuermitteln
strömungsverbunden
ist und für
diese eine Druckquelle bildet, die die genannten Neigungssteuermittel
betätigt.
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Nach
einer vorteilhaften Ausführung
der Erfindung sind die beiden seitlich auskragenden Mäheinheiten
an einem gemeinsamen, zentralen Neigerahmen aufgehängt, der
gegenüber
dem Maschinenrahmen um eine liegende Querachse kippbar an dem Maschinenrahmen
gelagert ist. An besagtem Neigerahmen sind vorteilhafterweise die
an sich bekannten Tragarme um liegende, in Fahrtrichtung weisende
Tragarmschwenkachsen schwenkbar gelagert, so dass die Tragarme gegenüber dem
Neigerahmen auf- und niederschwenkbar sind, um zum einen Auf- und
Abbewegungen der Mäheinheiten
zum Zwecke der Bodenanpassung zu ermöglichen und zum anderen die
Mäheinheiten
zum Zwecke des Straßentransports
nach oben in eine Transportstellung schwenken zu können. An
den Tragarmen kann ein vorzugsweise hydraulischer Aktor angelenkt
sein, der zum einen dem Ausheben der Mäheinheiten in die Transportstellung
und zum anderen der Gewichtsentlastung in der abgesenkten Stellung
dienen kann. Zur Gewichtsentlastung in der abgesenkten Mähstellung
kann alternativ oder zusätzlich
auch eine Federeinrichtung an den Tragarmen angelenkt sein.
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Der
besagte, zentrale Neigerahmen kann gegenüber dem Aufsattelrahmen durch
einen hydraulischen Neigungsaktor geneigt werden, um die Nickbewegungen
auszuführen.
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Um
eine individuelle Neigungssteuerung für jede Mäheinheit separat zu erreichen,
kann der Neigerahmen geteilt ausgebildet sein, so dass ein rechter
Teil, der eine rechts auskragende Mäheinheit trägt, unabhängig von einem linken Neigerahmenabschnitt,
der die links auskragende Mäheinheit
trägt, Nickbewegungen
ausführen
kann. Alternativ zu einem solchen geteilten Neigerahmen könnten auch die
seitlich auskragenden Tragarme gegenüber dem zentralen Rahmen, an
dem sie angelenkt sind, eine weitere Schwenkachse aufweisen, und
zwar eine liegende Querachse, so dass die Tragarme mit den daran
angelenkten Mäheinheiten
Nickbewegungen ausführen
können.
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Im
Sinne einer konstruktiv einfachen, herstellungstechnisch günstigen
und stabilen Lösung wird
jedoch die zuvor beschriebene Ausführung mit einem gemeinsamen
Neigerahmen für
beide daran angelenkte Mäheinheiten
bevorzugt.
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Der
Neigungsaktor, mittels dessen der Neigerahmen vor- und zurückgeneigt
werden kann, ist vorteilhafterweise mit dem zumindest einen Hub- und/oder
Entlastungsaktor, der an den Tragarmen angelenkt ist, gekoppelt,
und zwar derart, dass eine Bewegung des genannten zumindest einen
Hub- und/oder Entlastungsaktors in eine Bewegung des Neigungsaktors
umgesetzt wird. Die genannten Aktoren können in Weiterbildung der Erfindung
vorteilhafterweise jeweils als Hydraulikzylinder ausgebildet sein
und miteinander über
einen Hydraulikkreis gekoppelt werden, der bei Aufwärtsbewegungen
der Tragarme aus dem zumindest einen daran angelenkten Hub- und/oder
Entlastungszylinder abströmendes
Druckfluid in den Neigungszylinder drückt, um diesen zu verlängern bzw.
zu verkürzen
und hierdurch eine Nickbewegung des Neigerahmens herbeizuführen.
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Alternativ
oder zusätzlich
zur Neigungssteuerung der Mäheinheiten über einen
solchen Neigezylinder kann eine Neigungssteuerung auch durch ein
Hubwerk bewirkt werden, über
das der die Mäheinheiten
tragende Neigerahmen mit dem Aufsattelrahmen verbunden ist und durch
das der Neigerahmen mit den beiden daran angelenkten Mäheinheiten
vom Boden angehoben werden kann. Insbesondere kann die Hubwerksgeometrie
derart beschaffen sein, dass bei Hubbewegungen gleichzeitig eine
Nickbewegung des daran angelenkten Neigerahmens bzw. der damit verbundenen
Mäheinheiten impliziert
wird. Das Hubwerk kann insbesondere eine Lenkeranordnung mit Ober-
und Unterlenkern und entsprechenden maschinenrahmenseitigen Gelenkpunkten
und mäheinheitenseitigen
Gelenkpunkten umfassen, wobei die Geometrie der Gelenkpunkte derart
gewählt
ist, dass bei Hubbewegungen die gewünschte Nickbewegung auftritt,
insbesondere in der zuvor beschriebenen Art und Weise, nämlich dass bei
Hubbewegungen eine Neigung nach hinten und bei Absenkbewegungen
eine Neigung nach vorne eintritt.
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Hierbei
ist vorteilhafterweise ebenfalls eine Zwangssteuerung in Abhängigkeit
der Auf- und Abbewegungen der Mäheinheiten
zur Bodenanpassung, die durch Auf- und Abschwenken der Tragarme bewirkt
werden können,
vorgesehen. Die an den Tragarmen angelenkten Hub- und/oder Entlastungszylinder
können
als Geberzylinder fungieren und mit einem Hubwerkszylinder gekoppelt
sein, so dass eine Bewegung der Tragarme auf hydraulischem Wege
in eine Bewegung des Hubwerks umgesetzt wird.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann an dem durch das Fahrwerk am Boden
abgestützten
Maschinenrahmen ein drittes Mähwerk
aufgehängt
sein, das vor oder hinter den beiden seitlich auskragenden Mähwerken
vorgesehen sein kann. Nach einer vorteilhaften Ausführung kann
das dritte Mähwerk
vor den beiden seitlich auskragenden Mähwerken angeordnet sein, wobei
die zumindest eine Achse des Fahrwerks des Maschinenrahmens zwischen
den Mähwerken
vorgesehen sein kann.
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Vorteilhafterweise
ist auch das besagte dritte Mähwerk
zur Bodenanpassung im Mähbetrieb
nicht nur höhenbeweglich
an dem Maschinenrahmen gelagert, sondern auch neigbar um eine liegende
Querachse, um zusätzlich
Nickbewegungen auszu führen. Die
Nickbewegungen werden hierbei ebenfalls vorteilhafterweise durch
eine Steuervorrichtung in Abhängigkeit
der Auf- und Abbewegungen zur Bodenanpassung gesteuert, insbesondere
derart, dass bei Aufwärtsbewegungen
eine Nickbewegung nach hinten und bei Abwärtsbewegungen eine Nickbewegung nach
vorne eintritt.
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Zur
Neigungssteuerung des dritten Mähwerks
kann eine speziell ausgebildete Lenkeranordnung vorgesehen sein, über die
das dritte Mähwerk am
Maschinenrahmen aufgehängt
ist.
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Diese
Lenkeranordnung kann insbesondere mit einem ersten Lenker, der am
Anbaubock angelenkt ist und von diesem in Fahrtrichtung des Schleppers
auskragt, sowie einem zweiten und dritten Lenker versehen sein,
die jeweils einerseits gelenkig an dem ersten Lenker und andererseits
gelenkig an einem Maschinenrahmen der Landmaschine angelenkt sind,
so dass der Maschinenrahmen von dem ersten und zweiten Lenker nach
Art eines Viergelenks an dem ersten Lenker aufgehängt und
auf und ab bewegbar ist.
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Weiterhin
kann eine verbesserte Anpassung des Anbaumähers durch eine spezielle Deichselausbildung
erreicht werden. Die Deichsel kann hierzu an dem Maschinenrahmen
um eine aufrechte Rahmenschwenkachse schwenkbar angelenkt sein und
an ihrem vorderen Ende ein Kupplungsstück aufweisen, mittels dessen
die Deichsel um eine aufrechte Zugpunktachse schwenkbar an einem
Schlepper befestigbar ist, wobei ein Stellglied zur Einstellung
eines gewünschten
Rahmenschwenkwinkels des Maschinenrahmens zur Deichsel vorgesehen
sein kann und die Deichsel einen vorderen, das Kupplungsstück aufweisenden
Deichselabschnitt, der mit einem hinteren Deichselabschnitt um eine
aufrechte Deichselknickachse schwenkbar verbunden ist, und eine Steuervorrichtung
zur Steuerung der Winkelstellung des vorderen Deichselabschnitts
aufweist. Im Gegensatz zu herkömmlichen
Lösungen
werden die beiden Deichselabschnitte der Knickdeichsel im Arbeitsbetrieb
nicht in einer zueinander gestreckten Stellung verriegelt. Vielmehr
wird ein von der gestreckten Stellung abweichender Knickwinkel zugelassen
und an den Spurversatz des Geräts
angepasst. In Weiterbildung der Erfindung umfasst die Steuervorrichtung
zur Steuerung der Winkelstellung des vorderen Deichselabschnitts
Steuermittel zur Zwangssteuerung des Deichselknickwinkels zwischen
den beiden Deichselabschnitten in Abhängigkeit des eingestellten
Rahmenschwenkwinkels zwischen dem Maschinenrahmen und dem hinteren Deichselabschnitt.
Je nachdem, wie stark der mit dem Fahrwerk versehene Maschinenrahmen
gegenüber
der Deichsel verschwenkt ist, wird der vordere Abschnitt der Deichsel
gegenüber
dem hinteren Deichselabschnitt im Arbeitsbetrieb mehr oder weniger
stark abgeknickt.
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Der
Zusammenhang zwischen dem vorgegebenen Rahmenschwenkwinkel des Maschinenrahmens
gegenüber
der Deichsel und dem in Abhängigkeit
hiervon eingestellten Deichselknickwinkel kann grundsätzlich verschieden
ausgebildet sein, wobei zweckmäßigerweise
vorgesehen ist, den vorderen Deichselabschnitt gegenüber dem
hinteren Deichselabschnitt in dieselbe Richtung zu verschwenken
wie der Maschinenrahmen gegenüber
dem hinteren Deichselabschnitt verschwenkt wird, d.h. wird der Maschinenrahmen
gegenüber
der Deichsel im Uhrzeigersinn verschwenkt, wird auch der vordere Deichselabschnitt
gegenüber
dem hinteren Deichselabschnitt im Uhrzeigersinn verschwenkt. Insbesondere
kann vorgesehen sein, dass die genannten ersten Steuermittel Parallelführungsmittel
aufweisen, die den vorderen Deichselabschnitt im wesentlichen parallel
zu der Längsrichtung
bzw. der Spurrichtung des Maschinenrahmens führen. Nach einer vorteilhaften
Ausführung
der Erfindung kann der Deichselknickwinkel zwischen dem vorderen
Deichselabschnitt und dem hinteren Deichselabschnitt direkt proportional
zu dem Rahmenschwenkwinkel zwischen dem Maschinenrahmen und dem
hinteren Deichselabschnitt eingestellt werden. Andere Abhängigkeiten
sind jedoch grundsätzlich
möglich.
So kann beispielsweise eine ansteigende Übersetzung gewählt werden,
die einen kleineren Rahmenschwenkwinkel in einen größeren Deichselknickwinkel
umsetzt, beispielsweise dahingehend, wenn der Maschinenrahmen gegenüber der
Deichsel um 25° verschwenkt
wird, dass dann der vordere Deichselabschnitt gegenüber dem
hinteren Deichselabschnitt um 35° verschwenkt
wird.
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Alternativ
oder zusätzlich
zu den genannten ersten Steuermitteln kann die Steuervorrichtung zweite
Steuermittel aufweisen, mittels derer ein gewünschter Anlenkwinkel des vorderen
Deichselabschnitts gegenüber
dem Schlepper eingehalten wird bzw. eingestellt wird. Insbesondere
können
die zweiten Steuermittel den Anlenkwinkel des vorderen Deichselabschnitts
gegenüber
dem Schlepper im Wege einer Zwangssteuerung einstellen.
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Vorteilhafterweise
arbeiten die zweiten Steuermittel in Abhängigkeit eines variablen Betriebsparameters
der Landmaschine und/oder des Schleppers, wobei verschiedene Betriebsparameter
berücksichtigt
werden können.
Beispielsweise kann der Anlenkwinkel des vorderen Deichselabschnitts
gegenüber
dem Schlepper in Abhängigkeit
eines Lenkeinschlags zwangsgesteuert werden, etwa dahingehend, dass
bei Erreichen eines vorbestimmten Einschlagwinkels oder bei Überschreiten
desselben der vordere am Schlepper angelenkte Deichselabschnitt in
eine zur Längsachse
des Schleppers etwa parallele Stellung gebracht wird. Hierdurch
kann bei starkem Lenkeinschlag am Schlepper ein vorzeitiges Anstehen
der Deichsel am kurveninneren Hinterrad des Schleppers verhindert
werden. Alternativ oder zusätzlich
können
die zweiten Steuermittel den Anlenkwinkel des vorderen Deichselabschnitts
auch in Abhängigkeit
beispielsweise einer Fahrgeschwindigkeit und/oder in Abhängigkeit
einer Fahrrichtung steuern, beispielsweise dergestalt, dass bei Überschreiten
einer vorbestimmten Geschwindigkeit oder bei Rückwärtsfahrten der vordere Deichselabschnitt
in eine zur Längsachse
des Schleppers etwa parallele Stellung gebracht wird. Eine Zwangssteuerung
des vorderen Deichselabschnitts in Abhängigkeit eines eingelegten
Gangs oder einer Neigung des Schleppers und/oder der Landmaschine
selbst kann alternativ oder zusätzlich
realisiert werden, beispielsweise dergestalt, dass bei Bergabfahrten
der vordere Deichselabschnitt in eine vorbestimmte Ausrichtung gegenüber dem
Schlepper gebracht wird.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann die Steuervorrichtung auch dritte Steuermittel zur Zwangssteuerung
des Deichselknickwinkels zwischen dem vorderen Deichselabschnitt
und dem hinteren Deichselabschnitt in Abhängigkeit eines variablen Betriebsparameters
der Landmaschine und/oder des Schleppers aufweisen. Insbe sondere
können
alternativ oder zusätzlich
zu der vorgenannten Zwangssteuerung in Abhängigkeit des Rahmenschwenkwinkels
andere Betriebsparameter die Grundlage für die Steuerung des Deichselknickwinkels
bilden, beispielsweise die Fahrgeschwindigkeit oder die Fahrrichtung,
d.h. vorwärts
bzw. rückwärts, die
Neigung der Landmaschine und/oder des Schleppers, der Lenkeinschlag
und dergleichen. Beispielsweise wäre es denkbar, bei Bergabfahrten
in steilem Gelände
die Knickdeichsel in eine gestreckte Stellung zu bringen und/oder
den Maschinenrahmen beispielsweise bei Überschreiten einer vorbestimmten
Fahrgeschwindigkeit in eine weniger stark verschwenkte Stellung,
insbesondere seine Ausgangsstellung bzw. nicht verschwenkte Stellung,
in der die Spur des Maschinenrahmens etwa parallel zur Deichsel
verläuft,
zu bringen, um das Anbaugerät
zurück
in die Spur hinter dem Schlepper zu bringen.
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Vorteilhafterweise
sind die genannten ersten, zweiten und/oder dritten Steuermittel
wahlweise aktivierbar und deaktivierbar, um je nach Betriebssituation
passend eingesetzt werden zu können
und einander nicht gegensinnig zu überlagern. Insbesondere kann
z. B. die Zwangssteuerung des Deichselknickwinkels und/oder des
Rahmenschwenkwinkels aufgegeben oder angepasst werden, wenn von
den zweiten Steuermitteln der Anlenkwinkel des vorderen Deichselabschnitts
gegenüber
dem Schlepper vorgegeben wird.
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In
Weiterbildung der Erfindung kann nicht nur die Winkelausrichtung
der Deichselabschnitte, sondern auch die Länge der Deichsel eingestellt
werden. Die Deichsel ist hierzu vorteilhafterweise längenveränderbar
ausgebildet, wobei insbesondere eine teleskopierbare Deichsel vorgesehen
sein kann. Hierdurch kann in Weiterbildung der Erfindung beispielsweise
für den
Straßentransport
die Deichsel verkürzt werden,
um eine kompaktere Anordnung zu schaffen. Alternativ oder zusätzlich kann
die Steuerungseinrichtung die Deichsellänge in Abhängigkeit vorbestimmter Betriebsparameter
automatisch steuern, beispielsweise kann die Deichsellänge in Abhängigkeit
des Rahmenschwenkwinkels verändert
werden, zum Beispiel dahingehend, dass die Deichsel mit zunehmendem
Rahmenschwenkwinkel, d.h. wenn ein stärkerer Spurversatz erreicht
werden soll, verlängert wird,
um auch durch eine Deichselverlängerung
eine Vergrößerung des
Spurversatzes zu erreichen. Andere Steuerungsabhängigkeiten sind jedoch für die Deichsellänge denkbar.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der hintere Deichselabschnitt in
der vorgenannten Weise längenveränderbar
ausgebildet.
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Vorzugsweise
ist der vordere Deichselabschnitt kürzer als der hintere Deichselabschnitt
ausgebildet, insbesondere in der Arbeitsstellung der Landmaschine
und/oder wenn die Deichsel auf ihre volle Länge ausgefahren ist. In Weiterbildung
der Erfindung beträgt
die Länge
des vorderen Deichselabschnitts etwa 2m, während bei gänzlich ausgefahrener Deichsel
die Länge
des hinteren Deichselabschnitts etwa 6m bis 6,5m betragen kann.
Die Deichselknickachse liegt also bedeutend näher am vorderen Ende der Deichsel.
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Grundsätzlich kann
die Anordnung der Deichsel an dem Schlepper in verschiedener Weise erfolgen.
Vorteilhafterweise kann das Kupplungsstück ein an das Zugmaul des Schleppers
formangepasstes Zugmaul-Anschlussstück umfassen, mittels dessen
die Deichsel bzw. die Landmaschine an das Zugmaul eines Schleppers
angekuppelt werden kann. Die Zugmaulanhängung vermeidet Seitenzug bestmöglich. Alternativ
kann die Deichsel auch an die üblicherweise
eine Ackerschiene tragenden Unterlenker eines Schleppers angekoppelt
werden und hierfür
ein Unterlenkerkupplungsstück
an ihrem vorderen Ende aufweisen.
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Im
Folgenden wird die vorliegende Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
und zugehöriger
Zeichnungen näher
erläutert.
In den Zeichnungen zeigen:
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1:
eine Draufsicht auf einen gezogenen Anbaumäher in einer ausgeschwenkten,
spurversetzten Arbeitsstellung,
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2:
eine Draufsicht auf den Anbaumäher aus 1 in
der zusammengeklappten, in der Spur fahrenden Transportstellung,
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3:
eine Seitenansicht des Anbaumähers aus
den vorhergehenden Figuren in der zusammengeklappten Transportstellung,
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4:
eine perspektivische Rückansicht
des Anbaumähers
aus den vorhergehenden Figuren in der Arbeitsstellung,
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5:
eine perspektivische Frontansicht des Mähwerks aus 4,
und
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6:
eine schematische Seitenansicht der Aufhängung der vorderen Mäheinheit
des Anbaumähers
aus den vorhergehenden Figuren.
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Der
in den Figuren gezeichnete gezogene Großmäher 1 umfasst einen
Maschinenrahmen 2, der in der gezeichneten Ausführung ein
einachsiges Fahrwerk 3 aufweist, dessen Räder 4 den
Maschinenrahmen 2 auf dem Boden abstützen.
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Der
Maschinenrahmen 2 trägt
in der gezeichneten Ausführung
drei Mäheinheiten 5, 6 und 7,
die vor und hinter der Achse des Fahrwerks 3 angeordnet
sind. Die vor dem Fahrwerk 3 angeordnete Mäheinheit 5 ist
dabei mittig zur Spur des Fahrwerks 3 angeordnet, während die
hinteren Mäheinheiten 6 und 7 seitlich
auskragend angeordnet sind. Es versteht sich, dass andere Anordnungen
bezüglich
der Mäheinheiten
getroffen sein können,
und zwar sowohl hinsichtlich der Anzahl als auch der Lage. Beispielsweise
könnten
alle Mäheinheiten
vor dem Fahrwerk 3 angeordnet sein, wobei ggf. auch nur
zwei Mäheinheiten,
aber auch vier oder mehr Mäheinheiten
vorgesehen sein könnten.
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Die
beiden seitlichen Mäheinheiten 6 und 7 sind
dabei an Tragarmen 8 und 9 aufgehängt, die
um liegende, in Fahrtrichtung weisende Schwenkachsen nach oben schwenkbar
sind, um die seitlichen Mäheinheiten 6 und 7 zum
Zwecke des Straßentransports
nach oben schwenken zu können.
Die genannten Mäheinheiten 6 und 7 können dabei
pendelnd an den auskragenden Enden der Tragarme 8 und 9 aufgehängt sein.
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Weiterhin
sind in der gezeichneten Ausführungsform
den Mäheinheiten 6 und 7 nachlaufend Querförderer 10 und 11 vorgesehen,
die ebenfalls mittels schwenkbarer Tragarme 12 und 13 an
dem Maschinenrahmen 2 aufgehängt sind und zusammen mit den
Mäheinheiten 6 und 7 nach
oben geschwenkt werden können.
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Der
Maschinenrahmen 2 wird an einem den Anbaumäher 1 ziehenden
Schlepper 14 mittels einer Deichsel 15 angehängt, die
an ihrem vorderen Ende ein Kupplungsstück 16 mit einem Zugmaul-Anschlussstück 17 aufweist,
das an das Zugmaul 18 des Schleppers 14 formangepasst
ist und in dem Zugmaul 18 um eine aufrechte Zugpunktschwenkachse 19 schwenkbar
befestigbar ist.
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Mit
ihrem hinteren Ende ist die Deichsel 15 mit dem Maschinenrahmen 2 durch
ein Gelenk 20 verbunden, so dass die Deichsel 15 um
eine ebenfalls aufrechte Rahmenschwenkachse 21 gegenüber dem
Maschinenrahmen 2 schwenkbar ist, wobei in der gezeichneten
Ausführung
die genannte Rahmenschwenkachse 21 im Bereich des Fahrwerks 3 bzw. zwischen
den Mäheinheiten 5, 6 und 7 angeordnet
ist und mit der Längsachse
bzw. der Spur des Maschinenrahmens 2 fluchtet, d.h. mittig
am Maschinenrahmen 2 angeordnet ist.
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Um
den Rahmenschwenkwinkel des Maschinenrahmens 2 gegenüber der
Deichsel 15 in der gewünschten
Weise einstellen zu können,
ist der genannten Rahmenschwenkachse 21 ein erstes Stellglied 22 in
Form eines Hydraulikzylinders zugeordnet, das einerseits an dem
Maschinenrahmen 2 und andererseits an der Deichsel 15 gelenkig
angelenkt ist. Die Deichsel 15 ist dabei aus einer parallelen Ausgangsstellung,
in der die Deichsel 15 sich im wesentlichen parallel zur
Längsachse
des Maschinenrahmens 2 erstreckt, sowohl nach rechts als
auch nach links ausschwenkbar, so dass der Anbaumäher 1 in
der gewünschten
Weise rechts oder links versetzt hinter der Spur des Schleppers 14 fahren
kann. Der jeweilige Rahmenschwenkwinkel ist hierbei fest vorgebbar,
wobei es sich versteht, dass verschiedene Winkel vorgebbar sein
können,
um den Anbaumäher 1 zum
einen rechts oder links versetzt hinterher zu schleppen, aber auch
einen unterschiedlich großen Spurversatz
einstellen zu können,
beispielsweise in Abhängigkeit
dessen, ob ein Frontmähwerk
an dem Schlepper angebaut ist.
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Das
genannte erste Stellglied 22 wird hierbei von einer zentralen
Steuervorrichtung 23 angesteuert, die eine elektronische
Steuereinrichtung und von dieser angesteuerte Hydrauliksteuerelemente
zur Steuerung des mit dem ersten Stellglied verbundenen Hydraulikkreises
umfassen kann, ohne dass dies in der Zeichnung eigens dargestellt
wäre.
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Die
Deichsel 15 ist mehrteilig ausgebildet. Sie besteht in
der gezeichneten Ausführung
aus einem hinteren Deichselabschnitt 15a sowie einem vorderen
Deichselabschnitt 15b, die miteinander durch ein Gelenk 24 verbunden
sind dergestalt, dass der vordere Deichselabschnitt 15b gegenüber dem hinteren
Deichselabschnitt 15a um eine aufrechte Deichselknickachse 24 schwenkbar
ist. Dieser Deichselknickachse 24 ist ein zweites Stellglied
in Form eines Hydraulikzylinders zugeordnet, der einerseits an dem
hinteren Deichselabschnitt 15a und andererseits an dem
vorderen Deichselabschnitt 15b angelenkt ist. Mittels des
genannten zweiten Stellglieds 25 – das in 1 nur
schematisch dargestellt ist – kann
ein gewünschter
Deichselknickwinkel zwischen den beiden Deichselabschnitten 15a und 15b eingestellt
werden, wobei aus der gestreckten Lage heraus, d.h. einem Deichselknickwinkel
von 180°, der
vordere Deichselabschnitt 15b gegenüber dem hinteren Deichselabschnitt 15a sowohl
nach rechts als auch nach links verschwenkt werden kann, ohne dass
dies eigens dargestellt wäre.
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Das
genannte zweite Stellglied 25 wird in entsprechender Weise
von der zentralen Steuervorrichtung 23 angesteuert, die
auch das erste Stellglied 22 ansteuert.
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Weiterhin
ist in der gezeichneten Ausführung ein
drittes Stellglied 26 vorgesehen, mittels dessen der vordere
Deichselabschnitt 15b gegenüber dem Schlepper 14 um
die Zugpunktachse 19 verschwenkt werden kann. Das dritte
Stellglied 26 kann ebenfalls von der Steuervorrichtung 23 angesteuert
werden.
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Wie 1 zeigt,
ist der hintere Deichselabschnitt 15a teleskopierbar ausgebildet.
Eine Teleskopiervorrichtung 27 zur Längenveränderung der Deichsel 15 kann
ebenfalls von der Steuervorrichtung 23 ansteuerbar sind.
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Damit
ist folgende Funktionsweise des Anbaumähers 1 möglich:
Im
Arbeitsbetrieb, wie ihn 1 zeigt, wird zunächst die
Deichsel 15 durch Betätigung
der Teleskopiervorrichtung 27 auf die gewünschte Länge eingestellt, insbesondere
gänzlich
ausgefahren. Durch Ansteuerung des ersten Stellgliedes 22 wird
der Maschinenrahmen 2 gegenüber der Deichsel 15 stumpfwinklig verschwenkt,
so dass die Deichsel 15 gegenüber der Längsachse des Maschinenrahmens 2 im
Winkel α gehalten
ist, vgl. 1.
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In
Abhängigkeit
des eingestellten Winkels α wird
sodann das zweite Stellglied 25 angesteuert, so dass der
vordere Deichselabschnitt 15b gegenüber dem hinteren Deichselabschnitt 15a im
stumpfen Winkel β gehalten
ist, wobei die Winkel α und β einander
betragsmäßig vorteilhafterweise
entsprechen, und/oder der vordere Deichselabschnitt 15b im
wesentlichen parallel zur Längsachse
des Maschinenrahmens 2 geführt ist.
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Das
dritte Stellglied 26 kann im Arbeitsbetrieb in Schwimmstellung
geschaltet sein, so dass die Deichsel 15 um die Zugpunktachse 19 pendeln
kann und bei Kurvenfahrten die Deichsel 15 gegenüber dem
Schlepper 14 entsprechend einschwenkt.
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Beispielsweise
bei engen Kurvenfahrten kann jedoch die Steuervorrichtung 23 einen
alternativen Steuerungsmodus vorgeben: Überschreitet beispielsweise
der Lenkwinkel des Schleppers 14 eine vorgegebene Grenze,
kann die Steuereinrichtung 23 das zweite Stellglied 25 in
Schwimmstellung schalten, so dass der hintere Deichselabschnitt 15a gegenüber dem
vorderen Deichselabschnitt 15b schwenken kann. Gleichzeitig
kann das dritte Stellglied 26 betätigt werden, um den vorderen
Deichselabschnitt 15b gegenüber dem Schlepper 14 zwangszusteuern,
insbesondere dergestalt, dass der vordere Deichselabschnitt 15b gegenüber der
Längsach se des
Schleppers 14 nur begrenzt auslenkbar ist oder in einer
vorgegebenen Winkelstellung, beispielsweise parallel zur Längsachse
des Schleppers 14, gehalten wird.
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Um
den Anbaumäher 1 zum
Straßentransport
in die Spur des Schleppers 14 zu bringen, wird zum einen
durch Betätigung
des ersten Stellglieds 22 der Maschinenrahmen 2 mit
seiner Längsachse
parallel zur Deichsel 15 gebracht. Entsprechend der Einstellung
des Rahmenschwenkwinkels wird durch Ansteuerung des zweiten Stellglieds 25 die
Deichsel 15 bzw. ihre beiden Abschnitte 15a und 15b gestreckt, wie
dies 2 zeigt. Um die Breite des Anbaumähers 1 an
die zulässige
Straßenfahrbreite
anzupassen, werden die beiden seitlichen Mäheinheiten 6 und 7 nach
oben geschwenkt, wie dies die 2 und 3 zeigen.
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Zudem
wird durch Betätigung
der Teleskopiervorrichtung 27 die Deichsel 15 eingefahren,
um die Gespannlänge
möglichst
kurz zu halten und ein seitliches Ausschwenken des Anbaumähers 1 bei Kurvenfahrten
möglichst
zu vermindern.
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Wie
die 4 und 5 zeigen, kann anstelle der
in den 1 bis 3 gezeigten Zugmaulanhängung die
Deichsel 15 auch an die normalerweise die Ackerschiene
tragenden Unterlenker des Schleppers angebaut werden. Hierzu kann
am vorderen Ende der Deichsel 15 eine Unterlenkerkupplung 100 vorgesehen
sein, die um eine aufrechte Drehachse drehbar am vorderen Ende der
Deichsel 15 befestigt ist.
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Wie 4 zeigt,
sind die beiden seitlichen Mähwerke 6 und 7 an
einem gemeinsamen, zwischen den beiden Mäheinheiten 6 und 7 angeordneten
Träger
in Form eines Rahmens gelagert, der einen Neigerahmen 35 bildet
und gegenüber
dem aufgesattelten Maschinenrahmen 2 um eine liegende Querachse
neigbar ist.
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Der
Neigerahmen 35 ist dabei an einem Hubwerk 36 befestigt,
das eine Lenkeranordnung 37 umfasst, die den Neigerahmen 35 trägt. In der
gezeichneten Ausführungsform
ist die Lenkeranordnung 37 als Dreipunktanlenkung ausgebildet,
die zwei vom Maschinenrahmen 2 rückwärtig auskragende Unterlenker 39 sowie
einen ebenfalls rückwärtig auskragenden
Oberlenker 40 umfasst, die in der abgesenkten Arbeitsstellung
im wesentlichen – grob
gesprochen – liegend
angeordnet sind. Die maschinenrahmenseitigen Gelenkpunkte sowie
die neigerahmenseitigen Gelenkpunkte der Lenkeranordnung 37 erlauben
es, die Lenkeranordnung 37 auf und ab zu schwenken. Dies
erfolgt durch einen Hubwerksaktor 38, der in der gezeichneten
Ausführungsform
an den Unterlenkern 39 einerseits und an dem Maschinenrahmen 2 andererseits
angreift.
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Der
Oberlenker 40 des Hubwerks 36 ist dabei längenveränderlich
ausgebildet und umfasst einen Hydraulikzylinder, der einen Neigungsaktor 32 bildet.
Durch Betätigung
des Neigungsaktors 32, d.h. Verkürzung bzw. Verlängerung
des Oberlenkers 40, kann der Neigerahmen 35 und
damit die Mäheinheiten 6 und 7 vor-
und zurückgeneigt
werden, so dass der Neigerahmen 35 und die Mäheinheiten 6 und 7 Nickbewegungen
in einer in Fahrtrichtung weisenden, aufrechten Nickebene ausführen.
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Die
Nickachse 30 für
diese durch den Neigungsaktor 32 erzeugten Nickbewegungen
wird hierbei von den Gelenkpunkten zwischen den Unterlenkern 39 und
dem Neigerahmen 35 definiert.
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Die
Nickbewegungen werden vorteilhafterweise von einer Neigungssteuervorrichtung 31 in
Abhängigkeit
der im Mähbetrieb
durchgeführten
Höhenbewegungen
der Mäheinheiten 6 und 7 zur
Bodenanpassung gesteuert. Die Neigungssteuervorrichtung 31 kann
hierzu vorteilhafterweise eine Zwangssteuerung des genannten Neigungsaktors 32 durch
Kopplung mit den Hub- bzw. Entlastungsaktoren 33 und 34 vorsehen.
Die genannten Hub- bzw. Entlastungsaktoren 33 und 34 sind
einerseits an dem Neigerahmen 35 und andererseits an den
Tragarmen 8 und 9 angelenkt, mittels derer die
Mäheinheiten 6 und 7 nach oben
in die Transportstellung geschwenkt werden können. Diese Hubzylinder 33 und 34 fungieren
als Geberzylinder, die bei Auf- und Abbewegungen der Mäheinheiten 6 und 7 im
Mähbetrieb
eine Längenänderung
erfahren, wodurch eine entsprechende Hydraulikölverdrängung erfolgt. Das durch die
Hub- bzw. Entlastungszylinder 33 und 34 verdrängte Druckfluid
wird in den Neigungsaktor 32 gespeist, um diesen entsprechend
zu verlängern
bzw. zu verkürzen.
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Vorteilhafterweise
kann hierbei dem Neigungsaktor 32 eine Federeinrichtung
parallel geschaltet sein, die den Neigerahmen 35 mit den
daran angebauten Mäheinheiten 6 und 7 gewichtsentlastet, so
dass die Neigebewegung mit geringem Kraftaufwand um die Nulllage
erfolgen kann. Die Federeinrichtung ist in den Figuren nicht eigens
gezeichnet, sie kann beispielsweise an dem Neigungsaktor 32 vorgesehen
bzw. in diesen integriert sein, wobei sie ggf. auch hydraulisch
ausgebildet sein kann.
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Alternativ
oder zusätzlich
kann eine Neigungssteuerung der beiden Mäheinheiten 6 und 7 auch über das
Hubwerk 36 erfolgen, dessen Geometrie hierzu vorteilhafterweise
derart gewählt
ist, dass bei Hubbewegungen der Lenkeranordnung 37 der daran
angelenkte Neigerahmen 35 entsprechende Nickbewegungen
erfährt.
Auch hier kann eine Zwangssteuerung vorgesehen sein, insbesondere dergestalt,
dass die Hub- bzw. Entlastungszylinder 33 und 34 mit
dem Hubwerksaktor 38 gekoppelt sind, so dass bei Auf- und
Abbewegungen der Mäheinheiten 6 und 7 zur
Bodenanpassung der Hubwerksaktor 38 entsprechende Hubbewegungen
des Hubwerks 36 und damit Nickbewegungen erzeugt.
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Auch
dem Hubwerksaktor 38 kann eine Federeinrichtung parallel
geschaltet sein, um ein entsprechendes Pendeln um eine Nulllage
mit geringen Hydraulikkräften
zu bewerkstelligen.
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Auch
die dritte Mäheinheit 5 ist
vorteilhafterweise zur Bodenanpassung neigungsgesteuert, so dass
sie zusätzlich
zu den möglichen
Auf- und Abbewegungen Nickbewegungen zur Bodenanpassung ausführt, insbesondere
bei Aufwärtsbewegungen
zurückgeneigt
und bei Abwärtsbewegungen
nach vorne geneigt wird. Hierzu ist eine Steuereinrichtung in Form
einer Lenkeranordnung vorgesehen, wie sie 6 zeigt.
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Das
in den Figuren dargestellte Mähwerk 101 umfasst
einen sich quer zur Fahrtrichtung und damit senkrecht zur Zeichenebene
der 1 erstreckenden Maschinenrahmen 102,
an dem nebeneinander mehrere Trommelmäher 103 befestigt
sind, die jeweils um aufrechte Drehachsen umlaufen und von denen
in 1 nur eines zu sehen ist.
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Das
Mähwerk 101 ist
an einer Aufhängungsvorrichtung 104 gelagert,
mit Hilfe derer das Mähwerk 101 am
Bug eines Schleppers 105 anbaubar ist. Hierzu umfasst die
Aufhängungsvorrichtung 104 einen
Anbaubock 106, der an der an sich üblichen Dreipunktanlenkung 107 des
Schleppers 105, die zwei Unterlenker 108 sowie
einen Oberlenker 109 umfasst, angebaut werden kann. Der
starre Anbaubock 106 besitzt hierzu zwei voneinander beabstandete
Unterlenkeranbaupunkte sowie einen zentralen Oberlenkeranlenkpunkt.
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Die
Aufhängungsvorrichtung 104 umfasst
einen ersten Lenker 110, der an dem Anbaubock 106 befestigt
ist und von diesem in Fahrtrichtung des Schleppers nach vorne auskragt.
Wie 1 zeigt, erstreckt sich der erste Lenker 110 in
der Betriebsstellung bei ebenem Gelände von dem Anbaubock 106 im
wesentlichen waagrecht nach vorne. Der erste Lenker 110 besitzt
dabei einen vorderen, nach unten abgekröpften Endabschnitt 111,
an dem der Maschinenrahmen 102 angelenkt ist. Wie 1 zeigt,
sind an dem vorderen Endabschnitt des ersten Lenkers 110 ein
zweiter Lenker 112 sowie ein dritter Lenker 113 jeweils
gelenkig angelenkt, und zwar jeweils um eine zur Fahrtrichtung sich
quer erstreckende Achse 114 bzw. 115. Der zweite
Lenker 112 sowie der dritte Lenker 113 erstrecken
sich jeweils schräg
nach hinten und unten zum Anbaubock 106 hin und sind mit ihren
rückwärtigen Enden
gelenkig mit dem Maschinenrahmen 102 verbunden, und zwar über ebenfalls quer
zur Fahrtrichtung verlaufende Achsen 116 bzw. 117.
Die zweiten und dritten Lenker 112 und 113 sind parallelogrammartig
angeordnet und bilden ein Viergelenk, mit Hilfe dessen der Maschinenrahmen 102 und
die daran befestigten Trommelmäher 103 relativ zum
ersten Lenker beweglich gelagert sind. Wie 1 zeigt,
erstrecken sich die zweiten und dritten Lenker nur leicht geneigt
zueinander, wobei der zweite Lenker 112 etwas länger ist
als der dritte Lenker 113.
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Es
ist nicht nur das von den zweiten und dritten Lenkern 112 und 113 gebildete
Viergelenk relativ zum ersten Lenker 110 schwenkbar. Zusätzlich ist der
gesamte erste Lenker 110 zusammen mit dem daran angelenkten
Viergelenk und dem wiederum daran angelenkten Maschinenrahmen 102 schwenkbar,
so dass er auf und ab wippen kann. Wie 1 zeigt,
ist der erste Lenker 110 um eine quer zur Fahrtrichtung,
im wesentlichen horizontale Schwenkachse 118 schwenkbar
an dem Anbaubock 106 angelenkt.
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Die
Schwenkbewegungen des Viergelenks, das von dem zweiten Lenker 112 und
dem dritten Lenker 113 gebildet wird, und die Schwenkbewegung des
ersten Lenkers 110 relativ zum Anbaubock 106 sind
relativ zueinander zwangsgesteuert. Die entsprechende Steuervorrichtung 119 wird
von einem vierten Lenker 120 gebildet, der einerseits gelenkig am
Anbaubock 106 und andererseits gelenkig am dritten Lenker 113 angelenkt
ist. Wie 1 zeigt, ist der dritte Lenker 113 als
Kniehebel ausgebildet, der an seinem einen Ende mit dem Maschinenrahmen 102 verbunden
ist und an seinem anderen Ende mit dem vierten Lenker 120 verbunden
ist, wobei der Drehpunkt 115 des dritten Lenkers 113 zwischen
den Anlenkpunkten des vierten Lenkers 120 und des Maschinenrahmens 102 im
Bereich der Verbindung der beiden Schenkel des Kniehebels liegt.
Der obere Schenkel, an dem der vierte Lenker 120 angelenkt ist,
ist dabei wesentlich kürzer
als der untere Schenkel, an dem der Maschinenrahmen 102 angelenkt
ist. In der gezeichneten Ausführung
beträgt
die Länge des
oberen Schenkels nur etwa ein Viertel der Länge des unteren Schenkels.
Es versteht sich jedoch, dass das Längenverhältnis verändert werden kann, um die gewünschten
Hebelverhältnisse
zu erzielen.
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Zur
Gewichtsentlastung ist eine Federeinrichtung 121 vorgesehen.
In der gezeichneten Ausführungsform
umfasst sie eine einzelne Feder bzw. mehrere parallel geschaltete
Federn, die den Maschinenrahmen 102 und die daran befestigten
Trommelmäher 103 unmittelbar
gegenüber
dem Anbaubock 106 abspannen. Die Feder 121 greift
einerseits am Gelenkpunkt des vierten Lenkers 120 am Anbaubock 106 und
andererseits am Maschinenrahmen 102 an.
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Zusätzlich oder
alternativ können
auch eine Entlastungsfeder 123, die einerseits am Anbaubock 106,
insbesondere am Anlenkpunkt des vierten Lenkers 120 daran,
und andererseits an dem ersten Lenker 110 angreift, sowie
eine Entlastungsfeder 122 vorgesehen sein, die einerseits
am ersten Lenker 110, insbesondere am Anlenkpunkt des dritten
Lenkers 113 daran, und andererseits am Maschinenrahmen 102 angelenkt
ist. Die Entlastungsfedern 122 und 123 können auch
als Kolbenzylindereinheiten ausgebildet sein. Sie können auch
lediglich als Schwenkbegrenzer fungieren und in diesem Fall beispielsweise
als Zugseil ausgebildet sein. Sie geben die maximal nach unten gehende
Schwenkbewegung des ersten Lenkers bzw. des Viergelenks vor.
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Die
Federeinrichtung 121 bzw. 122, 123 wird vorteilhafterweise
derart bemessen, dass das Mähwerk
mit nur geringem Gewicht auf den Boden drückt und somit leicht und rasch
ansprechend jeglicher Bodenkontur folgt, d.h. über Bodenwellen auf und ab geht. 2 zeigt,
dass sich das Mähwerk 101 absenkt,
sobald es in eine Senke im Boden fährt. Hierbei schwenken einerseits
die zweiten und dritten Lenker 112 und 113 nach
unten in eine steilere Stellung. Gleichzeitig schwenkt gegenläufig der
erste Lenker 110 ebenfalls nach unten, wobei die beiden Schwenkbewegungen
des ersten Lenkers 110 einerseits und des zweiten und dritten
Lenkers 112 und 113 andererseits durch den vierten
Lenker 120 zueinander zwangsgesteuert werden.
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Wie 2 zeigt, überlagern
sich die Schwenkbewegungen der Lenker 110, 112 und 113 derart,
dass das Mähwerk 101 beim
Nachuntenfahren gleichzeitig leicht nach vorne nickt. Die Bodenfläche der
Trommelmäher 103 neigt
sich und folgt der sich nach unten neigenden Bodenkontur (vgl. 2).
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Fährt der
Mäher hingegen über eine
Bodenwelle nach oben, erfolgt eine umgekehrte Schwenkbewegung. Die
zweiten und dritten Lenker 112 und 113 nehmen
eine weniger geneigte, fast horizontale Stellung ein, während der
erste Lenker 110 leicht nach oben geschwenkt wird, und
zwar zwangsgesteuert durch den vierten Lenker 120.
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Hierbei
erfolgt eine leichte Nickbewegung des Mähwerks 101 nach hinten,
so dass die Bodenfläche
der Trommelmäher 103 der
ansteigenden Bodenkontur folgt.
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Um
das Mähwerk 101 beispielsweise
zum Zwecke des Transports hochheben zu können, umfasst die Aufhängungsvorrichtung 104 eine
eigene Hubvorrichtung 124, mit Hilfe derer das Mähwerk 101 relativ
zum Anbaubock 106 angehoben werden kann. In der gezeichneten
Ausführungsform
besteht die Hubvorrichtung 124 aus einem fremdenergiebetätigten Kraftheber 125,
der einerseits am Maschinenrahmen 102 und andererseits
am ersten Lenker 110 angelenkt ist. Dabei bewirkt ein Einziehen
des Krafthebers 125 nicht nur ein Anheben des Maschinenrahmens 102 relativ
zum ersten Lenker 110. Über
den vierten Lenker 120 wird gleichzeitig der erste Lenker 110 nach
oben geschwenkt.
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Es
versteht sich, dass alternativ der Kraftheber 125 auch
am Anbaubock 106 angreifen könnte und unmittelbar den ersten
Lenker 110 oder den Maschinenrahmen 102 nach oben
ziehen könnte.
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Die
alternative Ausführungsform
nach 4 ist in ihrem grundsätzlichen Aufbau ähnlich der
Ausführung
nach den 1 bis 3, so dass
für entsprechende
Bauteile dieselben Bezugsziffern verwendet worden sind und insoweit
auf die vorangehende Beschreibung verwiesen wird. Im Gegensatz zur
ersten Ausführung
sind bei dieser Ausführung
die Schwenkbewegungen des Viergelenks, das von den zweiten und dritten
Lenkern 112 und 113 gebildet wird, und die Schwenkbewegung
des ersten Lenkers 110 nicht durch einen vierten Lenker
miteinander zwangsgekoppelt. Als Steuervorrichtung für die Bewegungen
des ersten Lenkers 110 ist bei dieser Ausführung eine
fremdenergiebetätigbare
Kolbenzylindereinheit 127 vorgesehen, die einerseits am
Anbaubock 106 und andererseits am ersten Lenker 110 angreift.
Sie steuert die Schwenkstellung des ersten Lenkers 110 in
Abhängigkeit
der Stellung des Mähwerks 101.
Eine elektronische Steuereinheit, die in den Figuren nicht dargestellt
ist und die Kolbenzylindereinheit 127 ansteuert, erhält hierzu
ein Signal eines Winkelsensors 128, das die Winkelstellung
des dritten Lenkers 113 wiedergibt und/oder ein Signal
eines Abstandssensors 129, das den Abstand des Mähwerks 101 von
dem ersten Lenker 110 angibt. Die Kolbenzylindereinheit 127 wird
in Abhängigkeit der
Winkelstellung des dritten Lenkers 113 und/oder in Abhängigkeit
des Abstands des Mähwerks 101 vom
ersten Lenker 110 um ein bestimmtes Maß bewegt, so dass der erste
Lenker 110 in Abhängigkeit der
Stellung des Mähwerks 101 eine
ebenfalls definierte Stellung einnimmt. Vorteilhafterweise kann eine
beliebige Abhängigkeit
der Schwenkstellung des ersten Lenkers von der Stellung des Mähwerks 101 vorgegeben
werden. Hierdurch kann die Ansprechcharakteristik der Mähwerksaufhängung optimal
an verschiedene Bodenkonturen angepasst werden.