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DE4100796C2 - Leichtbauelement - Google Patents

Leichtbauelement

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DE4100796C2
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Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein großflächiges, plattenförmiges Leichtbauelement zur Ausfachung von Wänden, Fußböden, Decken sowie für Dacheindeckungen oder dergleichen in Fertigbauweise.
Unter "Fertigbauweise" versteht man im allgemeinen die Verwendung vorfabrizierter, serienmäßig hergestellter Bauelemente in mehr oder weniger fertigem Zustand an einer Baustelle. Die Fertigbauelemente sollten aus Zeit- und Kostengründen großflächig, maschinell herstellbar, sowie in ihrer Anzahl beschränkt und modular verwendbar sein. In der Regel sind sie untereinander weitgehend auch austauschbar. Sie bestehen vorzugsweise aus gewichtsmindernden, isolationsfördernden Werkstoffen, sowie festigkeitsverbessernden Substanzen und Bindemitteln. Die Fertigbauelemente werden in mehr oder weniger fertigem Zustand an die Baustelle transportiert und in zeit- und kostensparender Bauweise zu den endgültigen Bauwerken zusammengefügt. Bekannte Fertigbauelemente sind sogenannte Spanplatten, die als Halbfertigerzeugnisse für konstruktive und flächendeckende Funktionen aus Holzspänen, Holzfasern oder ähnlichen Materialien hergestellt werden. Diese Materialien werden unter Beachtung des Verwendungszweckes mit chemischen Bindemitteln, Zement oder Magnesit gebunden. Sie werden maschinell im Kalt- oder Heißpreßverfahren in unterschiedlichen Abmessungen und Materialstärken hergestellt, wobei sie während oder nach der Herstellung eine Oberflächenvergütung oder Beschichtung erfahren können.
Aus der DE-PS 80 49 60 ist ein derartiges stabförmiges Leichtbauelement mit Nut- und Federverbindung bekannt, welches vorzugsweise für Fußböden und Wandverkleidungen verwendet wird, sich jedoch nicht zu oben genanntem Zweck eignet.
Außerdem ist ein großfläches, plattenförmiges Leichtbauelement mit Randüberständen durch die US-PS 49 10 932 bekannt, welches in Verbindung mit einem modularen Stahlrohr-Rahmensystem zu oben genanntem Zweck verwendet wird.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, großflächige Leichtbauelemente zu schaffen, die maschinell leicht hergestellt werden können und sich vor allem zur Ausfachung von Wänden, Fußböden, Decken sowie für Dacheindeckungen oder dergleichen in Fertigbauweise einsetzen lassen und gleichzeitig zu deren Aussteifung dienen.
Lösen läßt sich diese Aufgabe in einfacher Weise mit einem aus einem Gemisch aus Fasern bzw. Spänen und Bindemitteln nach Art von Spanplatten hergestellten Tragkörper mit einer Platte und fugenlos verbundenen Längs- und Querstegen, welche Kassettenräume umschließen, die mit Isolierstoff ausgefüllt sind. Die Platte ist mit Randüberständen versehen, in denen Löcher für Schraubmontage vorgesehen sind.
Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen 2 bis 12 gekennzeichnet.
Von Vorteil ist, wenn ein nicht steigfähiges Gemisch aus organischen Fasern bzw. Spänen verwendet wird. Bei der Herstellung werden in vorteilhafter Weise in einem Preßvorgang sowohl die Platte und die fugenlos damit verbundenen Stege hergestellt. Dabei wird nicht nur das Koordinatenraster der Stege, sondern auch deren Höhe und Materialstärke vorgegeben.
Das Rastermaß der Stege und damit der Kassettenräume ist so bestimmbar, daß die Leichtbauelemente modular in eine statische Grundkonstruktion beispielsweise eine Container-Baueinheit hineinpassen. Das Rastermaß ist weiterhin auf die serienmäßig gefertigten Fenster und Türen so abgestimmt, daß die dafür in dem Leichtbauelement vorgesehenen Aussparungen von den Längs- bzw. Querstegen der verbleibenden Kassettenräume als Leibung begrenzt sind.
Nach dem Preßvorgang des Tragkörpers werden die Kassettenräume maschinell mit Isolierstoffen ausgefüllt, beispielsweise mit Styropor ausgeschäumt. Das derart hergestellte Bauelement weist daher gute Wärme- bzw. Kältedämmwerte und eine hohe Eigenstabilität auf.
Als Dampfdiffusionssperre kann vor Einschäumung des Isoliermaterials in die Kassettenräume eine Kunststoffbeschichtung eingebracht werden.
Von Bedeutung ist, daß die Maße von Container-Baueinheiten und der erfindungsgemäßen Leichtbauelemente so aufeinander abgestimmt werden können, daß die Ausfachung der Container-Baueinheiten auf einfache Weise erfolgen kann.
Die Stabilität und Tragfähigkeit der erfindungsgemäßen Leichtbauelemente ist so groß, daß sie ohne Schwierigkeiten auch zur Ausfachung von Fußböden eingesetzt werden können, bzw. als Teilelemente zwischen tragenden Holzprofilen.
Besteht die statische Grundkonstruktion der Container-Baueinheiten aus Metall, können ohne Schwierigkeiten die Randüberstände zur Verhinderung von Kältebrücken eingesetzt werden.
Mit besonderem Vorteil können die Leichtbauelemente nach der Erfindung zur Ausfachung von Container-Einheiten nach der DE-PS 40 27 137 eingesetzt werden. Die Grundkonstruktion einer solchen Container-Baueinheit besteht aus Kanthölzern, vorzugsweise aus Leimholzprofilen, die ohne Schwierigkeiten mittels Schraubmontage mit den Randüberständen der Leichtbauelemente nach der vorliegenden Erfindung verbunden werden können.
Eine derartige Container-Baueinheit weist eine statische Grundkonstruktion auf, die Gefache mit einer Höhe von 2500 mm und einer Breite von 2750 mm aufweist. Die Leichtbauelemente nach der vorliegenden Erfindung müssen dann ein Achsmaß (Außenmaß) der Kassettenräume von 250·250 mm aufweisen.
Bei einem Leichtbauelement nach der vorliegenden Erfindung übernimmt der einseitig offene Tragkörper, der fugenlos maschinell gepreßt worden ist und aus einer Platte sowie Quer- und Längsstegen besteht, die statische und Elemente bildende Funktion anstelle von tragenden und/oder aussteifenden und flächenbildenden Konstruktionsgliedern. Zugleich ist das Bauelement nach der Erfindung einseitig flächendeckend.
Durch die zeit- und kostensparende Ausschäumung der Kassettenräume mit Isoliermaterial, vorzugsweise Styropor, sind die Leichtbauelemente optimal isolierend ohne Kältebrücken.
Von Vorteil ist weiter, daß die Leibungen für die Ausnehmungen zum Anbringen von Fenstern und Türen durch die Quer- bzw. Längsstege der verbleibenden Kassettenräume gebildet werden.
Die offene Seite der Leichtbauelemente läßt sich zeit- und kostensparend mittels Rigips- oder Spanplatten oder dergleichen beispielsweise durch Nagelung oder durch Schrauben auf die Längs- bzw. Querstege, vorzugsweise auf die Kreuzungspunkte dieser Stege aufbringen.
Schließlich können durch Aussparungen in den Längs- bzw. Querstegen elektrische Kabel oder Rohrleitungen installiert werden, die durch die Verkleidung der offenen Oberseite verdeckt werden.
Ausführungsbeispiele der Erfindung werden nachfolgend anhand der Zeichnung erläutert. Es zeigt
Fig. 1 ein Leichtbauelement nach der Erfindung in isometrischer Teilschnittansicht,
Fig. 1a einen Schnitt entlang der Linie Ia-Ia in Fig. 3,
Fig. 2 einen Grundriß einer Container-Baueinheit in Verbindung mit den Leichtbauelementen und
Fig. 3 einen Schnitt entlang der Linie III-III in Fig. 2.
Ein Leichtbauelement 1 nach Fig. 1 besitzt einen Tragkörper 2, der aus einer Platte 3 und fugenlos damit verbundenen Längsstegen 4 und Querstegen 5 besteht. Der Tragkörper ist vorzugsweise nach Art von Spanplatten aus einem Gemisch aus Holzspänen, Holzfasern oder ähnli­ chen Materialien in Verbindung mit Bindemitteln wie Zement oder Magne­ sit maschinell hergestellt. Diese Herstellung kann im Kalt- oder Heißpreßverfahren erfolgen. Es versteht sich, daß dabei unterschied­ liche Abmessungen und Materialstärken je nach Einsatzzweck der Bau­ elemente eingehalten werden können.
Im dargestellten Ausführungsbeispiel haben die Kassettenräume 6 qua­ dratischen Grundriß. Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, kön­ nen auch Kassettenräume mit anderen Grundrissen her­ gestellt werden, wenn dieses unter Einsatz eines derartigen Bauelementes erwünscht ist. Beispielsweise können auch im Grundriß sechseckige, bienenwabenförmige Kassettenräume zum Einsatz kommen. Sinngemäß gel­ ten für diese Kassettenräume die nachfolgenden, auf Kassettenräume mit quadratischem Grundriß bezogenen Ausführungen ebenso.
Für einen bevorzugten Einsatz weisen Leichtbauelemente 1 nach der Erfindung eine Länge 10 von 2500 mm und eine Höhe 11 von 2750 mm auf. Bei dem Grundriß von quadratischen Kassettenräumen 6 ergibt sich dadurch ein Achsmaß 7 von 250 mm.
Der Tragkörper 2 ist gemäß Fig. 1 mit Isolierstoff 8 ausgefüllt, der in bevorzugten Ausführungsbeispielen der Erfindung ein Schaumstoff, insbesondere Styropor sein kann. Bevor der Isolierstoff 8 in die Kas­ settenräume 6 des Tragkörpers 2 eingeschäumt wird, können die Kasset­ tenräume innen mit einer als Dampfsperre wirkenden Schicht 9 beschich­ tet werden.
Fig. 1 läßt eine Aussparung 12 beispielsweise für Fenster 13 bzw. Tü­ ren 14 erkennen, wobei deren Leibung 15 aus den Stegen 4, 5 der ver­ bleibenden Kassettenräume 6 besteht. Die Einpassung der Ausnehmungen 12 für die Fenster 13 und 14 läßt sich den Fig. 2 und 3 entnehmen.
Gemäß Fig. 1 ist das Leichtbauelement 1 vollständig von einem Rand­ überstand 16 mit Löchern 18 umgeben, wodurch das Leichtbauelement 1 durch Schraubmontage beispielsweise mit Container-Baueinheiten gemäß Fig. 2 und 3 verbunden werden kann. Die Randüberstände 16 liegen auf den Kanthölzern 26 dieser Container-Baueinheit auf. Werden anstelle von Kanthölzern 26 Metallpfosten verwendet, schützen die Randüberstän­ de 16 der Leichtbauelemente 1 die Container-Baueinheit zugleich vor Kältebrücken.
Die in Fig. 1 nach oben zeigende Seite des Leichtbauelementes 1 kann mittels einer Verkleidungsplatte 17 überdeckt sein. Von Vorteil ist, wenn eine solche Verkleidungsplatte 17 mit Kreuzungspunkten 19 der Längsstege 4 bzw. Querstege 5 vernagelt bzw. verschraubt wird. Fig. 1 zeigt weiter Ausnehmungen 20 in den Längsstegen 4 bzw. den Querste­ gen 5, durch die Raum geschaffen wird für Kabel 21 bzw. Rohrleitungen 22. Diese werden nach ihrer Verlegung beispielsweise durch Kunststoff zugeschäumt.
Fig. 1a läßt im Querschnitt den Aufbau eines Leichtbauelementes er­ kennen. Die Platte 3 ist fugenlos mit Stegen 4, 5 verbunden. Auf der Außenseite der Verkleidungsplatte 17 kann beispielsweise eine Kunst­ stoffschicht 23 bzw. auf der Außenseite der Platte 3 eine Putzschicht 24 aufgebracht sein. Die Höhe eines Steges ist mit 25 angegeben.
Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, können anstelle der Kunst­ stoffschicht 23 und der Putzschicht 24 auch andere Oberflächen­ beschichtungen zum Einsatz kommen.
Fig. 2 zeigt einen Grundriß einer Container-Baueinheit mit Kanthöl­ zern 26 als tragende Elemente. Eine solche Container-Baueinheit ist in der Patentschrift DE-PS 40 27 137 näher beschrieben.
Die Leichtbauelemente 1 dienen zur Ausfachung der Wände 27, 31 des Fußbodens 28, entsprechend auch zur Ausfachung einer darüberliegenden Decke 29 und zur Dacheindeckung 30. Ohne am Kern der Erfindung etwas zu ändern, können die Leichtbauelemente 1 auch als Innenwände einge­ setzt werden, insbesondere beim Zusammenbau mehrerer Raumeinheiten.
Die Container-Baueinheit nach den Fig. 2 und 3 steht auf Fundamenten 32.
Zusammenfassend kann gesagt werden, daß zusammen mit Leichtbauelementen nach der Erfindung Containerelemente der in Rede stehenden Art weit­ gehend vorgefertigt und ohne besonderen handwerklichen Aufwand zeit- und kostensparend auf einer Baustelle zusammengebaut werden können.
Bezugszeichenliste
 1 Leichtbauelement
 2 Tragkörper
 3 Platte
 4 Längssteg
 5 Quersteg
 6 Kassettenraum
 7 Achsmaß
 8 Isolierstoff
 9 als Dampfsperre wirkende Schicht
10 Länge
11 Höhe
12 Aussparung
13 Fenster
14 Tür
15 Leibung
16 Randüberstand
17 Verkleidungsplatte
18 Loch
19 Kreuzungspunkt
20 Ausnehmung
21 Kabel
22 Rohrleitung
23 Kunststoffschicht
24 Putzschicht
25 Höhe eines Steges
26 Kantholz
27 Wand
28 Fußboden
29 Decke
30 Dacheindeckung
31 Seitenwand
32 Fundament

Claims (12)

1. Großflächiges, plattenförmiges Leichtbauelement zur Ausfachung von durch Trag- bzw. Konstruktionselemente (26) gebildete Rahmen von Wänden, Fußböden, Decken sowie für Dacheindeckungen oder dgl. in Fertigbauweise, bestehend aus einem zweiteiligen fugenlosen Tragkörper (2) mit einem umlaufenden Randüberstand (16) des äußeren als Platte (3) ausgebildeten Teiles des Tragkörpers (2), gekennzeichnet durch einen aus einem Gemisch von Fasern bzw. Spänen und Bindemittel nach Art von Spanplatten hergestellten Tragkörper (2), dessen Plattenüberstand (16) mit Löchern für eine Schraubmontage ausgebildet ist und dessen mit der Platte verbundener Teil aus Längs- und Querstegen (4, 5) besteht, welche Kassettenräume (6) mit gleichen Abmessungen umschließen, die mit Isolierstoff (8) ausgefüllt sind.
2. Leichtbauelement nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch Aussparungen (12) für Fenster (13) und Türen (14), deren Leibungen (15) Stege (4, 5) der verbleibenden Kassettenräume (6) sind.
3. Leichtbauelement nach den Ansprüchen 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierstoff (8) zum Ausfüllen der Kassettenräume (6) ein Schaumstoff ist.
4. Leichtbauelement nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Isolierstoff (8) Styropor ist.
5. Leichtbauelement nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innenfläche jedes Kassettenraumes (6) mit einer als Dampfsperre wirkenden Schicht (9) ausgekleidet ist.
6. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die der Platte (3) gegenüberliegende Seite des Tragkörpers (2) mit einer Verkleidungsplatte (17) bedeckt ist.
7. Leichtbauelement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß an den einzelnen Kreuzungspunkten (19) der Längs- und Querstege (4, 5) Räume zum Befestigen der Verkleidungsplatte (17) vorgesehen sind.
8. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß in den Stegen (4, 5) Ausnehmungen (20) für Kabel (21) und/oder Rohrleitungen (22) vorgesehen sind.
9. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Außenseite der Platte (3) und/oder der Verkleidungsplatte (17) mit einer Kunststoffschicht (23) bzw. einer Putzschicht (24) versehen sind.
10. Leichtbauelement nach den Ansprüchen 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe (25) der Stege (4, 5) der Höhe der Kanthölzer (26) einer Container-Baueinheit entspricht.
11. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß es als Ausfachung für Wände (27), Fußböden (28), Decken (29), Dacheindeckungen (39) bzw. Seitenwände (31) zwischen Kanthölzern (26) in Container-Baueinheiten verwendet wird.
12. Leichtbauelement nach einem der Ansprüche 1-11, dadurch gekennzeichnet, daß die Längs- und Querstege (4, 5) im Rastermaß rechtwinklig zueinander verlaufen und im Querschnitt quadratische Kassettenräume (6) umschließen.
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