DE4039572A1 - Verpackung zum schutz von elektronischen geraeten vor transportschaeden - Google Patents
Verpackung zum schutz von elektronischen geraeten vor transportschaedenInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Verpackung zum Schutz von
elektronischen Geräten vor Transportschäden gemäß dem
Oberbegriff des Anspruchs 1.
Verpackungen dieser Art sind grundsätzlich bekannt. So
werden zum Verpacken von empfindlichen Gütern, wie
elektronische Geräte der Unterhaltungsbranche,
Küchenmaschinen und -geräte, Meßinstrumente usw., z. B.
Formteile aus Styropor verwendet, die auf das zu
verpackende Gerät aufgesteckt und mit diesem zusammen in
einem Transportbehälter verpackt werden.
Solche Formteile aus Styropor weisen jedoch einige
gravierende Nachteile auf. So ist zum einen zum Lagern
und Transportieren dieser Formteile ein relativ großer
Raumbedarf nötig, da ein Ineinanderstapeln der Formteile
in den meisten Fällen nicht möglich ist. Die Folgen sind
hohe Kosten der Lagerhaltung und des Transports. Zum
anderen ist die Entsorgung der gebrauchten
Styropor-Formteile problematisch. In vielen Fallen werden
sie als nicht abbaubares Material in einer Deponie
gelagert. Es wurden zwar in letzter Zeit unter dem
Einfluß des wachsenden Umweltbewußtseins schon Verfahren
entwickelt, die Styropor-Teile zu zermahlen und in
verschiedener Art und Weise einer erneuten Verwendung
zuzuführen, doch sind diese Verfahren noch ziemlich
teuer, so daß deshalb der größte Teil der
Styropor-Abfallflut auf diese Art nicht weiterverarbeitet
wird.
Styropor kann zwar in Müllverbrennungsanlagen verbrannt
werden, doch muß dieser Verbrennungsvorgang bei einer
Temperatur von <1000°C erfolgen. Bleibt die
Verbrennungstemperatur unter 1000°C so entstehen neben
CO2 auch Schadstoffe wie unverbrannte Kohlenwasserstoffe.
Die meisten der heutigen Müllverbrennungs-Anlagen
arbeiten mit Temperaturen zwischen 600 und 850°C.
Des weiteren ist es bekannt, sogenannte
Verpackungspolster aus Pappe oder Wellpappe als
Verpackungsmaterial einzusetzen.
So wird in dem DE-GM 19 06 464 ein Verpackungspolster
beschrieben, welches - entsprechend zugeschnitten und
geformt bzw. gefaltet - als Dämpfungsmittel für ein in
einem Behälter verpacktes Packgut eingesetzt wird. Solch
ein Verpackungspolster besteht im wesentlichen immer aus
einem Stück flächigen Materials, das zu mehreren
übereinanderliegenden Lagen zusammengefaltet ist und von
der dem Packgut zugewandten Seite aus in wenigstens der
ersten der aufeinanderfolgenden Lagen mit zum Packgut
passenden Ausnehmungen versehen ist. Als Material wird
Karton, Pappe oder Wellpappe vorgeschlagen. Die Form und
Größe der fertigen Verpackungspolster ist bereits in dem
Zuschnitt des flächigen Materials festgelegt.
Entsprechend des späteren Einsatzzweckes des
Verpackungspolsters muß das flächige Material die
notwendigen Umrisse, Ausnehmungen, Freischnitte,
Biegekerben usw. erhalten.
Das Problem des Raumbedarfs bei Transport- und
Lagerhaltung der Verpackungsteile ist in diesem Fall zwar
gering, auch die Entsorgung der gebrauchten Verpackung
ist weit weniger problematisch als bei Styropor, doch
entstehen bei der Herstellung der Verpackungsteile
erhebliche Kosten. Zu einen müssen die flächigen
Zuschnitte mit den oben erwähnten Umrissen, Ausnehmungen,
Freischnitten, Biegekerben usw. versehen werden, wozu
doch ein erheblicher Werkzeug- und Arbeitseinsatz
notwendig ist und zum anderen müssen die
Verpackungspolster unmittelbar vor ihrem Einsatz aus
ihrer flächigen Form erst in ihre endgültige Form
gebracht werden, was auch ziemlich zeitaufwendig und
teuer ist.
Weiterhin bekannt ist auch eine Verpackung nach DE-OS
20 58 417. Dort wird vorgeschlagen, ein
Verpackungspolster aus Kunststoff-, Metall- oder
Naturstoffolien und -Pressmassen herzustellen, welches
zur Aufnahme verschiedener Güter mit meist rechteckigem
Seitenquerschnitt dient, wobei zumindest eine Seitenlänge
des Verpackungsgutes mit der Seitenlänge der in das
Verpackungspolster eingeformten Tasche übereinstimmt. Zur
Erzielung der notwendigen Stabilität des
Verpackungspolsters muß dieses vor seinem Einsatz
verstärkt werden. Dies geschieht dadurch, daß an das zu
verstärkende Verpackungshauptteil ein oder mehrere
Verstärkungsteile angeformt sind, die vor dem Einsetzen
der Verpackungspolster auf das Verpackungshauptteil
geklappt und mit diesem verklemmt werden.
Das Problem des großen Raumbedarfs für Lagerung und
Transport stellt sich auch hier nicht, weil die einzelnen
Teile ineinander stapelbar sind. Die Verpackungspolster
müssen allerdings vor ihrem Einsatz mit einigem
Arbeitsaufwand erst komplettiert werden. Das Problem der
umweltfreundlichen Entsorgung der gebrauchten
Verpackungen ist insbesondere dann vorhanden, wenn, wie
vorgeschlagen, Kunststoff- und Metallfolien Verwendung
finden.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine
Verpackung zu schaffen und derart auszugestalten, daß
- 1. sie aus einem umweltfreundlichen leicht entsorgbaren Material besteht,
- 2. eine veränderbare elastische Verformbarkeit durch bedarfsweises Auf- oder Ineinanderstapeln von Verpackungsteilen ermöglicht wird,
- 3. sie preiswert und leicht zu handhaben ist,
- 4. sie zur Reduzierung des Raumbedarfs beim Transport und bei der Lagerung durch Ineinanderstapeln auf ein minimales Volumen bringbar ist.
Diese Aufgabe wird durch die in Anspruch 1
gekennzeichneten Merkmale gelöst.
Die Verwendung von Zellstoffmaterial zur Herstellung von
Lebensmittel-Aufnahmebehältern ist an sich schon bekannt.
In der CH-A-4 36 109 wird beispielsweise eine sogenannte
"Eierverpackung" beschrieben. Diese Verpackung besteht
aus gegossenem Zellstoff oder Papiermache mit aus der
Fläche nach oben und unten herausragenden Erhebungen und
Vertiefungen, die so geformt sind, daß sie vor allem beim
Aufeinanderstapeln von zwei oder mehreren
Verpackungsteilen die verpackten Eier umschließende
räumliche Behälter bilden. Es handelt sich bei dieser
Verpackung um eine Spezialverpackung für ein immer gleich
geformtes Verpackungsgut.
Das Zellstoff-Material weist an und für sich keine allzu
große Festigkeit auf. Es eignet sich erst durch die
spezielle erfindungsgemäße Formgebung der
Verpackungselemente für den Einsatz als Geräteverpackung
schwererer Güter wie Fernseh-, Video- und Audio-Geräten.
Entsprechend der Aufgabenstellung, werden in Form und
Material diesen bekannten Lebensmittel-Aufnahmebehältern
ähnliche, Hohlprofilteile als Teile zwischen dem Gerät
und dem Transportbehälter benutzt. Durch eine, den
jeweiligen Erfordernissen des Gerätes entsprechende
Gestaltung der Hohlprofil-Elemente und durch deren
aneinander oder ineinander stapelbaren Art wird erst die
benötigte Stabilität bzw. die erforderliche elastische
Verformbarkeit der Hohlprofil-Teile bzw. der
Gesamtverpackung erreicht.
Durch die Gestaltung der Hohlprofil-Elemente können die
Verpackungen z. B. für den Transport oder die Lagerhaltung
ineinander geschachtelt werden, wodurch ein auf ein
Minimum reduziertes Volumen erreicht werden kann.
Lagerhaltungs- und Transportkosten werden somit
verringert.
Die Entsorgung der Verpackung gemäß der Erfindung ist
vollkommen unproblematisch und umweltfreundlich, weil das
Material sowohl brenn- als auch verrottbar ist.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der Zeichnungen
näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
die Fig. 1 bis 6 eine erste Ausführungsform und zwar zeigt
die Fig. 1 bis 6 eine erste Ausführungsform und zwar zeigt
Fig. 1 ein erfindungsgemäßes Hohlprofil-Teil,
Fig. 2 eine Verpackungseinheit im Schnitt
dargestellt, bestehend aus verpacktem Gerät,
Verpackung und Transportbehälter,
Fig. 3 eine aufgeklappte aus mehreren
Hohlprofil-Teilen bestehende Verpackung,
Fig. 4 eine zum Zweck der Lagerung oder des
Transports zusammengeklappte Verpackung,
Fig. 5 eine Konturlinien-Darstellung von
aufeinander gestapelten Hohlprofil-Teilen,
Fig. 6 eine Konturlinien-Darstellung von ineinander
geklappten Hohlprofil-Teilen;
die Fig. 7 bis 12 eine zweite Ausführungsform, wobei zur leichteren Unterscheidung zur ersten Ausführungsform das Hohlprofil-Teil als Verpackungselement bezeichnet wird, und zwar zeigt
die Fig. 7 bis 12 eine zweite Ausführungsform, wobei zur leichteren Unterscheidung zur ersten Ausführungsform das Hohlprofil-Teil als Verpackungselement bezeichnet wird, und zwar zeigt
Fig. 7 ein in einem geöffneten Transportbehälter
zwischen zwei Verpackungselementen liegendes
Gerät,
Fig. 8 eine Draufsicht auf ein Verpackungselement
aus der Richtung aus der das Gerät eingelegt
wird (Richtung Y aus Fig. 9),
Fig. 9 eine Seitenansicht eines
Verpackungselementes,
Fig. 10 eine Schnittdarstellung durch das
Verpackungselement aus Fig. 9 in Richtung X
gesehen,
Fig. 11 eine Seitenansicht auf ein in einem
Verpackungselement liegendes Gerät,
Fig. 12 die Frontseite eines in zwei
Verpackungselementen liegenden verpackten
Videorecorders.
Aus Fig. 1 ist ersichtlich, daß das aus mehreren
Hohlprofil-Elementen 2 bestehende Hohlprofil-Teil 1
formmäßig derart gestaltet ist, daß die benötigte
elastische Verformbarkeit entsteht und daß mehrere
Hohlprofil-Teile aufeinander gesetzt oder ineinander
geschachtelt werden können.
Die Hohlprofil-Elemente 2 können dabei die Form von
einfachen oder mehrfach abgesetzten Kegelstümpfen, von
paraboloiden oder von Kugelkalotten besitzen.
Die Fig. 2 zeigt eine Darstellung, in der das Gerät 3 von
der aus sieben Hohlprofil-Teilen bestehenden Verpackung
allseitig umschlossen und der Raum zwischen Gerät 3 und
Transportbehälter 4 dadurch ausgefüllt wird. Zur
Vereinfachung der Darstellung ist der Schnitt durch die
Verpackung schraffiert gezeichnet.
Eine Ausführungsform einer aufgeklappten Verpackung zeigt
die Fig. 3. Die Bereiche in denen die einzelnen
Hohlprofil-Teile Hohlprofil-Elemente aufweisen, sind zur
Vereinfachung schraffiert gezeichnet. Die gezeichnete
Ausführungsform stellt eine Verpackung dar, die das Gerät
allseitig umschließt. Durch andere Gestaltung, z. B. durch
Weglassen von Hohlprofil-Teilen können wunschgemäß auch
weniger Seiten des Gerätes umschlossen werden.
Die einzelnen Hohlprofil-Teile sind durch scharnierartige
Verbindungen 12 miteinander verbunden. Diese Verbindungen
beinhalten je mindestens eine Soll-Biegestelle 5′, 8′, 10′,
damit die Hohlprofil-Teile in eine das Gerät umhüllende
Form geklappt werden können.
In einer weiteren Ausführungsform sind für jede
Verbindung zwei Soll-Biegestellen vorhanden. Dadurch kann
die Verpackung in einer Art nach Fig. 4 extrem
raumsparend zusammengeklappt werden. Die Abstände der
Soll-Biegestellen 5′-5′′, 8′-8′′, 10′-10′′ auf jeder
Verbindung sind entsprechend der gewünschten Art des
Zusammenklappens unterschiedlich angelegt.
Durch eine Gestaltung der Hohlprofil-Elemente 2 nach Fig.
5 ist ein Stapeln der Hohlprofil-Teile 1 aufeinander
möglich. Da die aufeinandertreffenden Flächen der
Hohlprofil-Elemente ineinandergreifende Erhebungen 2a
bzw. Vertiefungen 2b aufweisen, ist eine seitliche
Fixierung der Hohlprofil-Teile 1 gegeneinander gegeben.
Entsprechend der Gestaltung der Hohlprofil-Elemente 2
können die Hohlprofil-Teile 1 nach Fig. 6
ineinandergestapelt werden.
Es kann also bei Benutzung von gleichen Hohlprofil-Teilen
durch aufeinander- bzw. ineinanderstapeln der
Hohlprofil-Teile der Verzögerungsweg, den das Gerät beim
Fall zur Verfügung hat, in weiten Grenzen variiert
werden.
Dementsprechend ändert sich reziprok die auf das Gerät
wirksame Kraft.
Die in Fig. 7 dargestellte Verpackung besteht aus einem
Transportbehälter 4 und zwei das Gerät 3 haltenden
Verpackungselementen 23. Beim Verpacken des Gerätes
werden die zwei Verpackungselemente auf dieses
aufgesteckt und als Einheit in den Transportbehälter 4
geschoben. Nach Schließen des Transportbehälters ist die
Verpackung versandfähig.
In den Fig. 8, 9 und 10 sind die wesentlichen Merkmale
eines Verpackungselementes 23 zu sehen, welches die Form
eines Hohlprofil-Teiles aufweist. Aus der Fläche 19 ragen
nach unten ein Längsprofil 17 und drei dieses Längsprofil
rechtwinklig kreuzende Querprofile 16 heraus. Die
Vertiefung 14 die eine wesentlich geringere Tiefe als die
Längs- und Querprofile aufweist, hat die Umrißform des
Seitenteils eines zu verpackenden Gerätes. Die Auflage
18, die Querführung 24 und die Längsführung 25 sind die
Berührflächen zwischen Gerät 3 und Verpackungselement 23.
Eine zweite Vertiefung 15 mit geringerer Tiefe als die
Vertiefung 14 bildet die Absätze 20 und die Stufen 21.
Das Vorhandensein der Vertiefung 15 bewirkt eine größere
Biege- und Verwindungssteifigkeit des
Verpackungselementes 23. Durch Lage und Größe der
Vertiefung 15 kann das Verpackungselement in seinen
Dämpfungseigenschaften dem zu verpackenden Gerät angepaßt
werden. Der nach oben aus der Flache 19 ragende Wulst 22
verleiht dem Verpackungselement eine zusätzliche
Steifigkeit. Die Längs- und Querprofile sowie die
Vertiefungen sind aus der Fläche 19 konisch sich
verjüngend ausgeformt. Dadurch wird die erfindungsgemäße
Stapelbarkeit der Verpackungselemente erreicht.
In Fig. 11 ist ein mit seiner schmalen Seite in einem
Verpackungselement 23 steckendes Gerät 3 gezeigt. Die
Querführungen 24 und die Längsführung 25 fixieren das
Gerät. Die über das Geräteprofil herausragenden
Teilbereiche des Verpackungselementes füllen den Raum
zwischen Gerät 3 und dem hier nicht dargestellten
Transportbehälter aus und bilden dadurch die gewünschte
Dämpfungszone. In Fig. 12 ist ein entsprechend der Fig. 7
verpacktes Gerät als Schnittdarstellung durch einen
Transportbehälter 4 mit Blick auf das Bedienteil des
Gerätes zu sehen.
Claims (17)
1. Verpackung zum Schutz von elektronischen
Geräten vor Transportschäden, welche zu diesem Zweck das
Gerät zumindest teilweise formschlüssig umschließt und
welche den Raum zwischen Gerät und Transportbehälter
zumindest teilweise ausfüllt,
dadurch gekennzeichnet,
daß als Verpackungsmaterial ein an sich bekanntes
Zellstoff-Material benutzt wird, welches zum Zweck der
elastischen Verformbarkeit als Hohlprofil-Teil (1,23)
bestehend aus gleichartigen, aneinandergereihten und
miteinander verbundenen Hohlprofil-Elementen (2)
ausgestaltet ist.
2. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hohlprofil-Teil (23) als Halbschale mit
angeformten Hohlprofil-Elementen aus einer Grundfläche
(19) ausgeformt ist, wobei die Halbschale als Auflage
für das Gerät (3) und die Hohlprofil-Elemente (16, 17)
als Versteifungsrippen und zur Anlage an den die
Verpackung umhüllenden Transportbehälter (4) dienen.
3. Verpackung nach den Ansprüchen 1 und 2,
dadurch gekennzeichnet,
daß sie aus zwei Hohlprofil-Teilen (23) besteht, von
denen jedes
- - sich kreuzende Versteifungsrippen (16, 17) aufweist, welche dadurch entstanden sind, daß aus der Grundfläche (19) nach einer Seite ein Längsprofil (17) und quer dazu mindestens ein Querprofil (16) ausgeformt ist,
- - eine ebenfalls aus der Grundfläche (19) in gleicher Richtung wie die Versteifungsrippen (16, 17) herausragende Vertiefung (14) besitzt, die eine geringere Tiefe als die Profile (16, 17) aufweist und in der Außenkontur der Kontur einer Geräteseite entspricht, wobei deren Konturflächen die Querführung (24) und die Längsführung (25) für das Gerät (3) bilden,
- - daß die Vertiefung (14) und die Längs- und Querprofile (17, 16) sich aus der Fläche (19) herausragend konisch verjüngen und somit die einzelnen Hohlprofilteile (23) ineinander stapelbar sind.
4. Verpackung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß aus der Grundfläche (19) des Verpackungselementes
(23) heraus mindestens eine weitere Vertiefung (15)
geformt ist, deren Grundfläche größer und deren Tiefe
kleiner als die der Vertiefung (14) ist und die sich
ebenfalls aus der Grundfläche (19) herausragend konisch
verjüngt.
5. Verpackung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundfläche der Vertiefung (15) einen
rechteckigen Querschnitt besitzt.
6. Verpackung nach Anspruch 4,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Grundfläche der Vertiefung (15) eine von einem
rechteckigen Querschnitt abweichende Form besitzt.
7. Verpackung nach den Ansprüchen 3 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine die Grundfläche (19) des Verpackungselementes
(23) begrenzende Wulst (22) vorhanden ist, welche in der
Gegenrichtung der Vertiefungen (14, 15) und der Längs
und Querprofile (17, 16) aus der Fläche (19) herausragt.
8. Verpackung nach den Ansprüchen 3 bis 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Längsprofil (17) und die Querprofile (16)
rechteckige Grundflächen besitzen.
9. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlprofil-Elemente (2) derart gestaltet sind,
daß das gesamte Hohlprofil-Teil (1) sowohl aufeinander
als auch ineinander stapelbar ist.
10. Verpackung nach den Ansprüchen 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Zellstoff-Material aus einer Mischung von
Recycling-Papier, Holzschliff und Bindemittel besteht.
11. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackung aus mehreren Hohlprofil-Teilen (1)
besteht, welche über scharnierartige Verbindungen (12)
so miteinander verbunden sind, daß die einzelnen
Hohlprofil-Teile (1) aufeinander oder ineinander
klappbar sind.
12. Verpackung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die scharnierartigen Verbindungen (12) zwischen den
Hohlprofil-Teilen (1) je eine Soll-Biegestelle (5′, 8′,
10′) besitzen.
13. Verpackung nach Anspruch 12,
dadurch gekennzeichnet,
daß die scharnierartigen Verbindungen (12) zwischen den
Hohlprofil-Teilen (1) je eine zweite Soll-Biegestelle
(5′′, 8′′, 10′′) besitzen.
14. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Verpackung an den Stellen, an denen das zu
verpackende Gerät herausragende Teile aufweist,
Ausnehmungen besitzt.
15. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlprofil-Elemente (2) die Form von einfachen
oder mehrfach abgesetzten Kegelstümpfen besitzen.
16. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlprofil-Elemente (2) die Form von
Paraboloiden besitzen.
17. Verpackung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hohlprofil-Elemente (2) die Form von
Kugelkalotten besitzen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE19904039572 DE4039572A1 (de) | 1990-01-26 | 1990-12-12 | Verpackung zum schutz von elektronischen geraeten vor transportschaeden |
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|---|---|---|---|
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| DE19904039572 DE4039572A1 (de) | 1990-01-26 | 1990-12-12 | Verpackung zum schutz von elektronischen geraeten vor transportschaeden |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE4039572A1 true DE4039572A1 (de) | 1991-08-01 |
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ID=25889417
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| DE19904039572 Withdrawn DE4039572A1 (de) | 1990-01-26 | 1990-12-12 | Verpackung zum schutz von elektronischen geraeten vor transportschaeden |
Country Status (1)
| Country | Link |
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