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DE20112752U1 - Verpackungseinheit mit achteckigem Querschnitt - Google Patents

Verpackungseinheit mit achteckigem Querschnitt

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Publication number
DE20112752U1
DE20112752U1 DE20112752U DE20112752U DE20112752U1 DE 20112752 U1 DE20112752 U1 DE 20112752U1 DE 20112752 U DE20112752 U DE 20112752U DE 20112752 U DE20112752 U DE 20112752U DE 20112752 U1 DE20112752 U1 DE 20112752U1
Authority
DE
Germany
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flaps
lid
base
packaging unit
essentially
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20112752U
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English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Smurfit Kappa GmbH
Original Assignee
KAPPA WELLPAPPE WIESLOCH ZWEIG
Kappa Holfelder Werke GmbH and Co KG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by KAPPA WELLPAPPE WIESLOCH ZWEIG, Kappa Holfelder Werke GmbH and Co KG filed Critical KAPPA WELLPAPPE WIESLOCH ZWEIG
Priority to DE20112752U priority Critical patent/DE20112752U1/de
Publication of DE20112752U1 publication Critical patent/DE20112752U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/02Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body
    • B65D5/029Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper by folding or erecting a single blank to form a tubular body with or without subsequent folding operations, or the addition of separate elements, to close the ends of the body the tubular body presenting a special shape
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D5/00Rigid or semi-rigid containers of polygonal cross-section, e.g. boxes, cartons or trays, formed by folding or erecting one or more blanks made of paper
    • B65D5/42Details of containers or of foldable or erectable container blanks
    • B65D5/64Lids
    • B65D5/68Telescope flanged lids

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Cartons (AREA)

Description

KAPGM01136 -1-1 I **&Sgr; * J IJ I' I I I 07.08.01
Anmelderin: Kappa Wellpappe Wiesloch
Zweigniederlassung der
Kappa HoIfeider Werke GmbH & Co. KG
An der Autobahn 1
68789 St. Leon-Rot
Verpackungseinheit mit achteckigem Querschnitt
Beschreibung
Verpackungseinheiten mit achteckigem Querschnitt weisen eine höhere Steifigkeit auf als Verpackungseinheiten mit rechteckigem Querschnitt und neigen so weniger zum Ausbeulen nach Befüllen mit z. B. Schüttgut hoher Wichte. Außerdem lassen sie sich aufgrund ihrer höheren Steifigkeit besser stapeln und damit auch besser lagern.
Bekannt sind Verpackungseinheiten mit achteckigem Querschnitt aus zwei unterschiedlichen inline-gefertigten Achteckringen und je einem rotationsgefertigten Achteckstülpboden und deckel, d. h. insgesamt aus vier Teilen. Bekannt sind auch Verpackungseinheiten mit achteckigem Querschnitt aus einem gekrempelten Stülpboden mit hochstehendem Rand, Ring und Deckel, d. h. insgesamt aus drei Teilen. Die Teile werden z. B. aus planen Wellpappe-Kartons ausgeschnitten, gestanzt, gerillt und geritzt.
Eine Rillung ist eine Quetschung der Wellpappe und dient zur Vorgabe einer Faltlinie. Eine Ritzung ist ein Schnitt durch eine Lage der Wellpappe, so dass der Karton entlang der Ritzung geknickt: lierden: icänn*. ·· ·**: "*!" ':'.'.' ·*": : : ··
KAPGM01136 -2-11 **! "J JJ J-J J I 07.08.01
Eine seitliche Lasche entlang einer Rillung kann auf der gegenüberliegenden Seite des planen Kartons z. B. mittels Kleben und/oder Klammern befestigt werden, so dass durch diese Faltung z. B. ein geschlossener Ring entsteht. Nachteilig bei diesen bekannten Verpackungseinheiten sind die vielen unterschiedlichen und jeweils separat zu fertigenden Komponenten, die den Aufbau der Verpackungseinheiten aufwendig machen.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine einfach zu fertigende und zu handhabende Verpackungseinheit mit achteckigem Querschnitt zu schaffen.
Diese Aufgabe wird durch die Erfindung gemäß dem unabhängigen Anspruch gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen gekennzeichnet.
Die erfindungsgemäße Verpackungseinheit weist einen Boden und einen Deckel aus jeweils separat vorgefertigten Zuschnitten auf. Jeder Zuschnitt ist für sich separat und parallel zu einer gemeinsamen zentralen Achse von Boden und Deckel zu einem geschlossenen Ring faltbar und verschließbar. Die Zuschnitte für den Deckel und den Boden sind jeweils mit acht parallelen Rillungen parallel zu der gemeinsamen zentralen Achse und jeweils einer Rillung senkrecht zu der gemeinsamen zentralen Achse versehen. Dadurch werden einerseits acht Seitenflächen im Zuschnitt des Bodens und acht Seitenflächen im Zuschnitt des Deckels durch jeweils zwei benachbarte Rillungen definiert . Andererseits werden durch die Rillung senkrecht zu der gemeinsamen zentralen Achse für jeden Zuschnitt mindestens vier Boden- und Deckelklappen ermöglicht, die in Verlängerung der Seitenflächen angeordnet sind und um die zu der gemeinsamen zentralen Achse senkrechten Rillungen schwenkbar sind.
• ·· · · ·· &bgr; · ··· KAPGM01136 - 3 &iacgr; &idigr; **&idigr; *&idigr; Il &idigr; * J I I 07.08.01
Die Verpackung besteht somit aus Ringen mit integriertem Faltboden .
Pro Zuschnitt können auch mehr als vier Boden- bzw. Deckelklappen vorgesehen sein. Jeweils zwei der Boden- bzw. Deckelklappen, und zwar die sich gegenüberliegenden Boden- und Deckelklappen in Verlängerung der dritten und siebten Seitenflächen, geben der achteckigen Verpackung ihre Form. Sie sind im Wesentlichen sechseckig. Werden sie nach innen geklappt, verleihen sie der Verpackung ihre im Wesentlichen achteckige Form. Durch die geeignete Wahl der sechseckigen Form der Boden- und Deckelklappen (Länge der Seiten und der Winkelstellung) kann der Verpackung die Form eines gleichschenkligen oder auch ungleichschenkligen Achtecks aufgeprägt werden.
Bei der bevorzugten Ausgestaltung als im Wesentlichen gleichschenkliges Achteck schließen zwei an der senkrechten Rillung anliegende Seiten der sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen je einen Winkel von ungefähr 45° und ungefähr 135° mit der senkrechten Rillung ein.
Ferner sind Rückhalteelemente vorgesehen, die die sechseckigen Boden- und Deckelklappen in ihrer Lage fixieren können. Dies können mindestens zwei weitere beliebige Boden- bzw. Deckelklappen bzw. Modifikationen daran sein. Vorzugsweise dienen dazu im Wesentlichen rechteckige, lange Boden- und Deckelklappen, die an ersten und fünften Seitenflächen vorgesehen sind.
An den sechseckigen Boden- und Deckelklappen sind jeweils Rückhalteelemente vorgesehen, die zu den Rückhalteelementen an den im Wesentlichen rechteckigen, langen Deckelklappen komplementär sind. Dies sind spezielle Modifikationen der Zuschnitte, die ineinander greifen um so eine Fixierung zu erreichen.
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An zweiten, vierten, sechsten und achten Seitenflächen sind vorzugsweise jeweils kurze Boden- und Deckelklappen vorgesehen, von denen eine an der senkrechten Rillung anliegende Seite bei der bevorzugten Ausgestaltung als im Wesentlichen gleichschenkliges Achteck einen Winkel von ungefähr 45° oder ungefähr 135° mit der senkrechten Rillung einschließt. Werden die kurzen Boden- bzw. Deckelklappen um 90° nach innen umgeklappt, so stabilisieren sie die zweiten, vierten, sechsten und achten Seitenflächen. Letztere werden dadurch noch ausbauchstabiler .
Der mit einer seitlichen Endlasche am Zuschnitt zu einem Ring faltbare und verschließbare Boden bzw. Deckel wird mit einem achteckigen Querschnitt versehen, indem zunächst die jeweils im Wesentlichen sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen um vorzugsweise jeweils etwas mehr als 90° aufeinander zu in das Innere des Rings geschwenkt werden. Anschließend werden die Seitenflächen um die acht parallelen Rillungen geschwenkt, bis die Seitenflächen an den formgebenden Seiten der sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen anliegen. Sodann werden die im Wesentlichen viereckigen, kurzen Boden- und Deckelklappen um vorzugsweise jeweils etwa 90° aufeinander zu in das Innere des Rings geschwenkt. Zuletzt werden darüber die jeweils im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- und Deckelklappen um vorzugsweise jeweils etwa 90° aufeinander zu in das Innere des Rings geschwenkt.
Die Rückhalteelemente an den rechteckigen, langen Boden- und Deckelklappen werden an den dazu jeweils komplementären Rückhalteelementen der sechseckigen Boden- und Deckelklappen fixiert und so alle Boden- und Deckelklappen flach in der geschlossenen Position gehalten.
Der Deckel hat einen etwas größeren Innendurchmesser als der Boden, so dässücier'DBCkjsl: koHxi'acl *ub4JT äeöi Boäenj. gestülpt wer-
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den kann. Dadurch wird eine achteckige Verpackungseinheit aus nur zwei Zuschnitten gebildet, wobei die Zuschnitte einzeln und flach gefaltet auf Paletten stapelbar transportiert werden können. Die achteckige Verpackungseinheit ist formstabil und bei eingefülltem Schüttgut aller Art insbesondere stabil gegen Ausbauchen. Die erfindungsgemäße achteckige Verpackungseinheit ist stapelbar. Sie kann von einer Person allein leicht auf- und abgebaut werden. Sie kann nach Gebrauch ohne Schaden zu nehmen zerlegt und zur Wiederverwendung gestapelt und transportiert werden.
Vorzugsweise sind die im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- bzw. Deckelklappen so lang, wie die im Wesentlichen sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen, und zwar etwa so lang wie der halbe Durchmesser der achteckigen Verpackung. Dadurch stoßen die nach innen geklappt Klappen jeweils in der Mitte zusammen, wodurch die Verpackung gegen äußeren Druck stabilisiert wird.
Vorzugsweise sind die im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- und Deckelklappen an Seitenrändern der von der senkrechten Rillung abgewandten freien Enden mit Rillungen versehen, so dass die Boden- und Deckelklappen mit sich verjüngenden, nachgebenden Seitenrändern ausgebildet sind. Dadurch werden sie flexibel hinsichtlich Fertigungstoleranzen.
Um eine besonders gute Fixierung der Boden- bzw. Deckelklappen zu erreichen, sind die im Wesentlichen rechteckigen, langen Deckelklappen in den von der senkrechten Rillung abgewandten freien Enden und im Wesentlichen parallel zu den Seitenrändern mit Schlitze bildenden, länglichen Stanzungen als Teil der Rückhalteelemente versehen. Ferner weisen die im Wesentlichen sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen jeweils eine Zunge auf, die in die Schlitze gesteckt werden kann. Die Zunge wird gebildet durch tj&e'ignetp JRitzuljgfen: unH ikilllinc|eii lind verjüngt
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sich zum freien Ende der Klappen hin. Diese Ausgestaltung der komplementären Rückhalteelemente führt dazu, dass - bei vorzugsweiser Verwendung für den Deckel - dieser leicht in das Innere der Verpackung gewölbt, also konkav gehalten wird und nicht nach außen hoch steht.
Alternativ dazu kann eine Fixierung der im Wesentlichen sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen durch die folgende Ausbildung der Rückhalteelemente erreicht werden.· die im Wesentlichen sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen weisen an den von der senkrechten Rillung abgewandten freien Enden kleine Klappen auf, deren Form durch zwei Ritzungen und eine Rillung vorgegeben ist. Die rechteckigen, langen Boden- bzw. Deckelklappen werden unter die kleinen Klappen geklemmt. Dadurch ergibt sich eine besonders flache Ausgestaltung des Bodens bzw. Deckels .
Um eingefülltes Schüttgut leicht wieder entnehmen zu können, können die kleinen Klappen an den im Wesentlichen sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen sowie die im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- bzw. Deckelklappen mit übereinander liegenden, halbkreisförmigen Perforierungen für eine Auslaufvorrichtung versehen werden. Auf die gleiche Weise kann eine Auslaufvorrichtung in einer der Seitenflächen vorgesehen werden.
Die Erfindung wird im folgenden anhand eines bevorzugten Ausführungsbeispiels dargestellt. Es zeigen:
Fig. 1 einen Zuschnitt für den Boden der achteckigen Verpackung ;
Fig. 2 einen Zuschnitt für den Deckel der achteckigen Verpackung ;
KAPGM01136 - 7 · · **« *i &iacgr;* &idigr; * J I &idiagr; 07.08.01
Fig. 3 eine räumliche Darstellung der achteckigen Verpackungseinheit; und
Fig. 4 einen alternativen Zuschnitt für den Deckel der achteckigen Verpackung.
Im Folgenden wird auf Fig. 1 Bezug genommen. Ein Boden 2 einer achteckigen, gleichschenkligen Verpackungseinheit 1 (siehe Fig. 3) ist vorgestanzt aus einem separaten, planen Element, z. B. einer zweilagigen Wellpappe mit einer B- und einer C-Welle, wobei die B-Welle 3 mm und die C-Welle 4 mm dick ist, so dass sich eine gesamt Dicke von 7 mm für den Zuschnitt 3 ergibt.
Der Zuschnitt 3 weist endseitig eine Lasche 4 auf, die von den acht rechteckigen, gleich großen Seitenflächen 5-12 durch eine zur Endseite parallele Rillung 13 getrennt ist. Die acht Seitenflächen 5-12 des Bodens 2 sind durch parallele Rillungen 14-20 getrennt.
Der Zuschnitt 3 weist eine durchgehende, zu den parallelen Rillungen 13 - 20 senkrechte Rillung 21 auf.
An den ersten und fünften Seitenflächen 5, 9 sind jeweils im Wesentlichen rechteckige, lange Bodenklappen 22, 23 vorgesehen. An zweiten, vierten, sechsten und achten Seitenflächen 6, 8, 10, 12 sind jeweils im Wesentlichen viereckige, kurze Bodenklappen 24, 25, 26, 27 vorgesehen, von denen eine an der senkrechten Rillung 21 anliegende Seite einen Winkel von ungefähr 45° oder ungefähr 135° mit der senkrechten Rillung 21 einschließt.
An dritten und siebten Seitenflächen 7, 11 sind jeweils im Wesentlichen sechseckige Bodenklappen 28, 29 vorgesehen, von denen zwei an:*dfea:!*senkl:Bcihtkn ßilisangl'ii a*nü4g£rftie Seiten je
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einen Winkel von ungefähr 45° und ungefähr 13 5° mit der senkrechten Rillung 21 einschließen.
An den sechseckigen Bodenklappen 27, 29 sind jeweils Rückhalteelemente in Form einer kleinen Klappe 30, 31 vorgesehen, die im Wesentlichen durch Rillungen 32 und zwei dazu senkrechte Ritzungen 33, 34 in der sechseckigen Bodenklappe 28, 29 an den von der senkrechten Rillung 21 abgewandten freien Enden ausgebildet sind.
Die Klappen 30, 31 sind mit halbkreisförmigen Stanzungen 35 für den Auslauf von Schüttgut versehen.
Im Folgenden wird auf Fig. 2 Bezug genommen. Ein Deckel 42 einer achteckigen, gleichschenkligen Verpackungseinheit 1 ist vorgestanzt in Form eines Zuschnitts 43 aus der oben erwähnten zweilagigen Wellpappe.
Der Zuschnitt 43 weist endseitig eine Lasche 44 auf, die von den acht rechteckigen, gleich großen Seitenflächen 45 - 52 durch eine zur Endseite parallele Rillung 53 getrennt ist. Die acht Seitenflächen 45 - 52 des Deckels 42 sind durch parallele Rillungen 54 - 60 getrennt.
Der Zuschnitt 43 weist eine durchgehende, zu den parallelen Rillungen 53 - 60 senkrechte Rillung 61 auf.
An den ersten und fünften Seitenflächen 45, 49 sind jeweils im Wesentlichen rechteckige, lange Deckelklappen 62, 63 vorgesehen. An zweiten, vierten, sechsten und achten Seitenflächen 46, 48, 50, 52 sind jeweils im Wesentlichen viereckige, kurze Deckelklappen 64, 65, 66, 67 vorgesehen, von denen eine an der senkrechten Rillung 61 anliegende Seite einen Winkel von ungefähr 45° oder ungefähr 135° mit der senkrechten Rillung 61 einschließti#"fiü!"drltt&rt uiid Sie'kCte*n!:lfi*iteÄifiäfch4n 47, 51 sind
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jeweils im Wesentlichen sechseckige Deckelklappen 68, 69 vorgesehen, von denen zwei an der senkrechten Rillung 61 anliegende Seiten je einen Winkel von ungefähr 45° und ungefähr 135° mit der senkrechten Rillung 61 einschließen.
Jeweils an freien Enden der im Wesentlichen rechteckigen, langen Deckelklappen 62, 63 sind als Schlitze ausgebildete, längliche Stanzungen 75, 76 als Teil der Rückhalteelemente vorgesehen.
An den sechseckigen Deckelklappen 68, 69 sind jeweils komplementäre Rückhalteelemente 70, 71 vorgesehen, die als im Wesentlichen rechteckige Rillung 72 der sechseckigen Deckelklappen 68, 69 an den von der senkrechten Rillung 61 abgewandten freien Enden ausgebildet sind. Paarweise sich zum freien Ende jeweils konisch verjüngende Ritzungen 73, 74 in der im Wesentlichen rechteckigen Rillung 72 bilden als Zungen ausgeformte Rückhalteelemente 77, 78, die komplementär sind mit den Schlitze bildenden, länglichen Stanzungen 75, 76.
Fig. 3 zeigt eine räumliche Ansicht einer Verpackungseinheit 1, die aus dem Boden 2 und dem Deckel 42 zusammengesetzt wurde. Der Deckel 42 hat einen etwas größeren Innendurchmesser als der Außendurchmesser des Bodens 2, so dass der Deckel 42 koaxial über den Boden gestülpt werden kann. Der Querschnitt der achteckigen Verpackungseinheit 1 beträgt z. B. 1200 mm und die Höhe 1800 mm.
Fig. 4 zeigt einen alternativen Zuschnitt 79 für den Deckel der achteckigen Verpackung 1. Der Zuschnitt 7 9 entspricht im Wesentlichen dem Zuschnitt 43 für den Deckel 42. Entsprechende Merkmale sind mit den Bezugszeichen aus Fig. 2 bezeichnet. Beschrieben werden lediglich die Abweichungen gegenüber dem Zuschnitt 43 gemäß Fig. 2.
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Jeweils an freien Enden der im Wesentlichen rechteckigen, langen Deckelklappen 62, 63 sind Rückhalteelemente 87, 88 vorgesehen, die mit stufenförmigen Ritzungen 80, 81, 82, 83 versehen sind. In Fortsetzung der Ritzungen 82, 83 verlaufen Rillungen 84, 85 parallel zu den langen Seiten der Deckelklappen 62, 63. Die Ritzungen 82, 83 sind an den zur senkrechten Rillung 61 gerichteten Enden mit einer zur senkrechten Rillung parallelen Rillung 86 verbunden.
Die sechseckigen Deckelklappen 91, 92 sind in ihrer Länge kürzer als der halbe Durchmesser des Deckels 79 der achteckigen Verpackung 1, und zwar um die Hälfte des Abstandes zwischen den Rillungen 84 und 85. Dies dient zur Fixierung der sechseckigen Deckelklappen 91, 92, wie es weiter unten beschrieben wird.
Im Folgenden wird das Vorgehen beim Aufbau der achteckigen Verpackungseinheit 1 beschrieben.
Vorneweg werden die Zuschnitte 3, 43 jeweils zu einem Ring gefaltet und geschlossen, indem die Laschen 4, 44 mit den jeweils gegenüberliegenden Seitenflächen 12, 52 verleimt und gepresst und/oder geheftet und/oder mit einem Bandklebung fixiert werden.
Getrennt werden Boden 2 und Deckel 42 mit einem achteckigen Querschnitt versehen, indem zunächst die jeweils im Wesentlichen sechseckigen Boden- und Deckelklappen 28, 29, 68, 69 um vorzugsweise jeweils etwas mehr als 90° aufeinander zu in das Innere des Rings geschwenkt werden und die Seitenflächen 5 12 und 45 - 52 um die jeweils 8 Rillungen 13 - 20 und 53 - 60 geschwenkt werden, bis die Seitenflächen 6, 8, 10, 12, 46, 48, 50 und 52 paarweise an den formgebenden Seiten der im Wesentlichen sechseckigen Boden- und Deckelklappen 28, 29, 68, 69 anliegen . :* : :..*
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Sodann werden jeweils die im Wesentlichen viereckigen, kurzen Boden- und Deckelklappen 24 - 27 und 64 - 67 um vorzugsweise jeweils etwa 90° aufeinander zu in das Innere des Rings geschwenkt und zuletzt werden darüber die jeweils im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- und Deckelklappen 22, 23, 62 und 63 um vorzugsweise jeweils etwa 90° aufeinander zu in das Innere des Rings geschwenkt.
Die freien Enden an den rechteckigen, langen Bodenklappen 22, 23 werden unter die kleinen Klappen 30, 31 der im Wesentlichen sechseckigen Bodenklappen 28, 29 gesteckt und sind dadurch fixiert, so dass alle Bodenklappen 22 - 29 in geschlossener Position gehalten werden.
Die Zungen 77, 78 am Deckel 42 werden nach innen gedrückt, bis sie in die Schlitze 75, 76 in den langen Deckelklappen 62, 63 einsinken. Die Zungen 77, 78 und die Schlitze 75, 76 blockieren einander, wodurch sie fixiert werden. Damit werden auch alle Deckelklappen 62 - 69 in geschlossener Position gehalten.
Der Deckel 79 wird weitgehend wie der Deckel 42 aufgerichtet. Anders als beim Deckel 42 werden jedoch die Seitenklappen 89, 90 an den Rückhalteelementen 87, 88 um die Rillungen 84, 85 um mindestens 90° nach innen geschwenkt. Daraufhin werden die Rückhalteelemente 87, 88 unter die im Wesentlichen sechseckigen Deckelklappen 91, 92 gesteckt. Von unten werden nun die Seitenklappen 89, 90 wieder um die Rillungen 84, 85 zurück geschwenkt . Sie gelangen so in Anlage an die Innenseite der im Wesentlichen sechseckigen Deckelklappen 91, 92. Auf diese Weise werden die Deckelklappen 91, 92 und die langen rechteckigen Klappen 61, 62 in geschlossener Position fixiert.

Claims (12)

1. Verpackungseinheit (1)
a) mit einem Boden (2) und einem Deckel (42) aus jeweils separat vorgefertigten Zuschnitten (3, 43), von denen jeder für sich separat und parallel zu einer gemeinsamen zentralen Achse von Boden (2) und Deckel (42) zu einem geschlossenen Ring faltbar und verschließbar ist,
b) wobei die Zuschnitte (3, 43) für den Deckel (42) und den Boden (2) jeweils mit acht parallelen Rillungen (13-20, 53- 60) parallel zu der gemeinsamen zentralen Achse und jeweils einer Rillung (21, 61) senkrecht zu der gemeinsamen zentralen Achse versehen sind,
c) wobei acht Seitenflächen (5-12) im Zuschnitt (3) des Bodens (2) und acht Seitenflächen (45-52) im Zuschnitt (43) des Deckels (42) durch zwei jeweils benachbarte Rillungen definiert sind,
d) wobei die Zuschnitte jeweils mindestens vier Boden- und Deckelklappen (22-29, 62-69) aufweisen, die in Verlängerung der Seitenflächen angeordnet sind und um die zu der gemeinsamen zentralen Achse senkrechten Rillungen (21, 61) schwenkbar sind,
e) wobei die Boden- und Deckelklappen (28, 29, 68, 69) in Verlängerung der dritten und siebten Seitenflächen (7, 11, 47, 51) im Wesentlichen sechseckig sind und die Formen der Verpackungseinheit (1) vorgeben, und
f) wobei Rückhalteelemente (30, 31, 70, 71) vorgesehen sind, die die sechseckigen Boden- und Deckelklappen (28, 29, 68, 69) in ihrer Lage fixieren können.
2. Verpackungseinheit (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass an ersten und fünften Seitenflächen (5, 9, 45, 49) jeweils im Wesentlichen rechteckige, lange Boden- und Deckelklappen (22, 23, 62, 63) vorgesehen sind.
3. Verpackungseinheit (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- und Deckelklappen (22, 23, 62, 63) so lang sind wie die im Wesentlichen sechseckigen Boden- und Deckelklappen (28, 29, 68, 69).
4. Verpackungseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an zweiten, vierten, sechsten und achten Seitenflächen (6, 8, 10, 12, 46, 48, 50, 52) jeweils im Wesentlichen viereckige, kurze Boden- und Deckelklappen (24-27, 64-67) vorgesehen sind.
5. Verpackungseinheit (1) nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweils im Wesentlichen viereckigen, kurzen Boden- und Deckelklappen (24-27, 64-67) eine an der senkrechten Rillung (21, 61) anliegende Seite aufweisen, die einen Winkel von ungefähr 45° oder ungefähr 135° mit der senkrechten Rillung (21, 61) einschließt.
6. Verpackungseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwei Seiten der im Wesentlichen sechseckigen Boden- und Deckelklappen (28, 29, 68, 69) je einen Winkel von ungefähr 45° und ungefähr 135° mit der senkrechten Rillung (21, 61) einschließen und ihre Längen im Wesentlichen gleich der Breite einer Seitenfläche (5-12, 45 -52) sind.
7. Verpackungseinheit (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- und Deckelklappen (22, 23, 62, 63) an Seitenrändern der von der senkrechten Rillung (21, 61) abgewandten freien Enden mit Rillungen versehen sind.
8. Verpackungseinheit (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen rechteckigen, langen Deckelklappen (22, 23, 62, 63) in den von der senkrechten Rillung (21, 61) abgewandten freien Enden und im Wesentlichen parallel zu den Seitenrändern mit Schlitzen bildenden, länglichen Stanzungen (75, 76) als Teil der Rückhalteelemente versehen sind.
9. Verpackungseinheit (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen rechteckigen, langen Bodenklappen (22, 23, 62, 63) in den von der senkrechten Rillung (21, 61) abgewandten freien Enden mit halbkreisförmigen Stanzungen (35) für eine Auslaufvorrichtung versehen sind, und dass die im Wesentlichen sechseckigen Boden- und Deckelklappen (28, 29) an den von der senkrechten Rillung (21) abgewandten freien Enden mit halbkreisförmigen Stanzungen (35) für eine Auslaufvorrichtung versehen sind.
10. Verpackungseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen sechseckigen Bodenklappen (28, 29) in den von der senkrechten Rillung (21) abgewandten freien Enden jeweils kleine Klappen aufweisen, deren Form durch zwei Ritzungen und eine Rillung vorgegeben ist.
11. Verpackungseinheit (1) gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die im Wesentlichen rechteckigen, langen Boden- bzw. Deckelklappen (22, 23, 62, 63) in den von der senkrechten Rillung abgewandten freien Enden und im Wesentlichen parallel zu den Seitenrändern mit Schlitze bildenden, länglichen Stanzungen als Teil der Rückhalteelemente versehen sind, und dass die im Wesentlichen sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen (28, 29, 68, 69) an ihrem freien Ende jeweils eine Zunge aufweisen, die in die Schlitze gesteckt werden kann und durch geeignete Ritzungen und Rillungen in den sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen gebildet wird und sich zum freien Ende der sechseckigen Boden- bzw. Deckelklappen hin verjüngt.
12. Verpackungseinheit (1) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Boden (2) und Deckel (42) derart ausgebildet sind, dass sie konzentrisch übereinander stülpbar sind, um eine geschlossene Verpackung mit achteckigem Querschnitt zu bilden.
DE20112752U 2001-08-07 2001-08-07 Verpackungseinheit mit achteckigem Querschnitt Expired - Lifetime DE20112752U1 (de)

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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE20306475U1 (de) * 2003-01-15 2003-09-04 EUROPA CARTON GMBH, 22047 Hamburg Flachlegbarer Behälter aus faltbarem Material sowie Zuschnitt für den Behälter

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